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Umweltmedizin, Hygiene, Arbeitsmedizin - Internetangebot · 2 IMPRESSUM Impressum Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin, Jg. 20, Nr. 1, 2015 Journal of Environmental and Occupational

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Herausgeber

Prof. Dr. med. Thomas Eikmann, Institut für Hygiene undUmweltmedizin, Hessisches Zentrum für KlinischeUmweltmedizin, Universität Gießen

Prof. Dr. med. Caroline Herr, Bayerisches Landesamt fürGesundheit und Lebensmittelsicherheit, München

Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Gesundheitsamt der StadtFrankfurt, Abteilung Umweltmedizin und Hygiene,Frankfurt/MainProf. Dr. med. Dennis Nowak, Institut und Poliklinik fürArbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München

Herausgebergremium

Prof. Dr. med. Hans Drexler, Institut für Arbeits-, Sozial- undUmweltmedizin, Universität Erlangen-NürnbergProf. Dr. med. Steffen Engelhart, Institut für Hygiene undÖffentliche Gesundheit, BonnProf. Dr. Martin Exner, Hygiene-Institut der Universität BonnProf. Dr. med. Uwe Gieler, Zentrum für PsychosomatischeMedizin, Universität GießenProf. Dr. rer. nat. Thomas Göen, Institut und Poliklinik fürArbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (IPASUM), Friedrich-Alexander Universität, ErlangenProf. Dr. med. Helmut Greim, Institut für Toxikologie undUmwelthygiene, Technische Universität MünchenDr. med. Axel Hahn, Umweltmedizin, Bundesinstitut fürRisikobewertung (BfR), BerlinProf. Dr. Ernst Hallier, Georg-August-Universität Göttingen,Abteilung für Arbeits- und Sozialmedizin, GöttingenProf. Dr. rer. biol. hum. Uwe Heinrich, Fraunhofer-Institutfür Toxikologie und Experimentelle Medizin, HannoverDr. med. Birger Heinzow, Landesamt für Soziale Dienste,Umweltbezogener Gesundheitsschutz, KielPD Dr. med. Astrid Heutelbeck, Zentrum für Arbeits-, Sozial-,Umwelt-, Rechtsmedizin und Dermatologie, Georg-August-Universität Göttingen, GöttingenDr. med. Jürgen Hölzer, Abteilung für Hygiene, Umwelt- undSozialmedizin, Ruhr-Universität BochumFrau Prof. Dr. med. Barbara Hoffmann, IUF Leibnitz-Institut fürumweltmedizinische Forschung gGmbH, DüsseldorfProf. Dr. Claudia Hornberg, Fakultät fürGesundheitswissenschaften, Universität BielefeldDr. rer. nat. Julia Hurraß, Stadt Köln – Der Oberbürgermeister,Gesundheitsamt, Infektions- und Umwelthygiene, Köln

Prof. Dr. Stephan Letzel, Institut für Arbeits-, Sozial- undUmweltmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz

Redaktion: Susanne Fischerecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH • Justus-von-Liebig-Straße 1 • 86899 Landsberg

Tel.: 08191-125-500 • Fax: 08191-125-292 • E-Mail: [email protected]: http://www.ecomed-umweltmedizin.de

UMWELTMEDIZIN · HYGIENE · ARBEITSMEDIZINJOURNAL OF ENVIRONMENTAL AND OCCUPATIONAL HEALTH SCIENCES

Organ der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und PräventivmedizinGHUP / Society of Hygiene, Environment and Public Health Sciences

Prof. Dr. med. Dr. phil. Egon Marth, Hygiene-Institut,Universität Graz

Dr. med. Bettina Maria Menne, WHO Regional Office forEurope, European Center for Environment and Health, Bonn

Prof. Dr. med. Volker Mersch-Sundermann, Institut fürUmweltmedizin und Krankenhaushygiene, Department ofEnvironmental Health Sciences, Universität Freiburg

Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Umweltbundesamt, Dessau/Roßlau

Prof. Dr. Hanns Moshammer, Institut für Umwelthygiene,Zentrum für Public Health, Medizinische Universität Wien, Wien

Prof. Dr. med. Karl Ernst von Mühlendahl, KinderhospitalOsnabrück, DISU/Kinderumwelt gGmbH, Osnabrück

Dr. rer. nat. Matthias Otto, DISU/Kinderumwelt gGmbH,Osnabrück

Prof. Dr. Annette Peters, Helmholtz Zentrum München –Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt,Institut für Epidemiologie, Neuherberg

Prof. Dr. rer. nat. Monika Raulf-Heimsoth, Institut fürPrävention und Arbeitsmedizin, Allergologie/Immunologie,Bochum

Dr. rer. nat. Helmut Sagunski, Behörde für Soziales, Familie,Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg

Dr. rer. nat. Thomas Schettgen, Institut für Arbeits- undSozialmedizin der RWTH Aachen

Priv.-Doz. Dr. Margret Schlumpf, Group for Reproductive,Endocrine and Environmental Toxicology, Universität Zürich,Schweiz

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Dieter Schrenk, Lebensmittelchemieund Umwelttoxikologie, Universität Kaiserslautern

Prof. Dr. rer. nat. Nikolaos Stilianakis, Joint Research Centre,European Commission, Ispra, Italien

Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. rer. pol. Felix Tretter,Bezirkskrankenhaus Haar, Suchtbereich, Haar/München

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. H.-Erich Wichmann,Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrumfür Gesundheit und Umwelt, Institut für Epidemiologie,Neuherberg

Prof. Dr. Dr. med. Sabine Wicker, Leiterin des BetriebsärztlichenDienstes, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität,Frankfurt

Prof. Dr. med. Gerhard Andreas Wiesmüller,Stadt Köln – Der Oberbürgermeister, Gesundheitsamt,Infektions- und Umwelthygiene, Köln

Prof. Dr. med. Michael Wilhelm, Institut für Hygiene, Sozial-und Umweltmedizin, Universität Bochum

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IMPRESSUM

ImpressumUmweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin, Jg. 20, Nr. 1, 2015Journal of Environmental and Occupational Health Sciencesehemals: Umweltmedizin in Forschung & PraxisISSN 2195-9811

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Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn esnicht spätestens 6 Wochen zum Jahresende schriftlich gekün-digt wird.

Für die Mitglieder der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin undPräventivmedizin (GHUP) ist das Jahresabo der Zeitschrift im Jahres-beitrag enthalten. Information und Anmeldung unter: www.ghup.de

Veröffentlichung gemäß Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Pressegesetz:Alleinige Gesellschafterin der VERLAGSGRUPPE HÜTHIG JEHLE REHMGmbH ist die Süddeutscher Verlag Hüthig Fachinformationen GmbH,München. An dieser sind beteiligt: Süddeutscher Verlag GmbH, Mün-chen: 97,383%; Kaufmann Holger Hüthig, Heidelberg: 2,027%, RuthHüthig, Heidelberg 0,269%, Beatrice Müller, Heidelberg 0,160%,Sebastian Hüthig, Heidelberg 0,160%.

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Satz und Lithographie: m media, 86916 Kaufering

Druck: AZ Druck und Datentechnik GmbH, 87437 Kempten

Urheberrecht:© 2015, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH,Landsberg am LechAlle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Ver-breitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkesdarf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein ande-res Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages repro-duziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespei-chert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Inhaltdieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet; jedoch sind Fehler nichtvollständig auszuschließen. Aus diesem Grund übernehmen Auto-ren, Herausgeber und Verlag keine Haftung für die Richtigkeit vonAngaben, Hinweisen und Ratschlägen.

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Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2 (2015)

Herausgeber:

Univ.-Prof. Dr. med. Thomas EikmannInstitut für Hygiene und UmweltmedizinJustus-Liebig-Universität GiessenFriedrichstraße 1635385 GiessenTel.: 0641-99-41450Fax: 0641-99-41459E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Caroline W. HerrBayerisches Landesamt für Gesundheit undLebensmittelsicherheit (LGL)Pfarrstraße 380538 MünchenTel.: 09131-6808-4202Fax: 09131-6808-4297E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Dipl. öc. troph. Ursel HeudorfGesundheitsamt der Stadt Frankfurt am MainAbteilung Infektiologie und HygieneBreite Gasse 2860313 Frankfurt/MainTel.: 069-212-36980Fax: 069-212-30475E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Dennis NowakInstitut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und UmweltmedizinWHO Collaborating Centre for Occupational HealthKlinikum der Universität MünchenZiemssenstraße 180336 MünchenTel.: 089-4400-52301Fax: 089-4400-54445E-Mail: [email protected]

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3Suchtmed 7 (1) 2005

INHALT | UMWELTMED – HYGIENE – ARBEITSMED

INHALT

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 3 (2015)

© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg

Umschlagbild

Referate- und Dokumentationsdienste:

BIOSIS, Philadelphia/PA, USACAS – Chemical Abstracts Service, Columbus, OH/USACCMed – Current Contents Medizin deutscher und deutsch-sprachiger Zeitschriften, Deutsche Zentralbibliothek fürMedizin, KölnCEABA – Chemical Engineering and BiotechnologyAbstracts, DECHEMA, Frankfurt/M.Elsevier BIOBASE/Current Awareness in Biological Sciences,Elsevier EMBASE/Excerpta Medica, Amsterdam,The NetherlandsNational Library of Medicine (NLM)/USA, SERLINE-Zeitschriften-DatenbankSCOPUS – ElsevierULIDAT, UFORDAT, URDB (Umweltbundesamt Berlin)

2 Impressum

Editorial

5 Hygiene in der ambulanten und stationären Pflege –das Zusammenführen von Theorie und PraxisC. HERR, U. KANDLER, G. SCHWARZKOPF-STEINHAUSER,ST. SCHWEITZER

Hygiene im Fadenkreuz: Abstracts

7 Wissenschaftliches Symposium "Hygiene im Faden-kreuz"Aspekte für Ärzte und Fachkräfte in der ambulantenund stationären Pflege

8 Multiresistente gramnegative Erreger in Pflegeein-richtungenB. NUß BAUM

10 KRINKO-Empfehlungen zur Infektionsprävention inHeimenN. WISCHNEWSKI

12 Bayerischer Rahmenhygiegeneplan für Infektions-prävention in stationären Einrichtungen für ältereMenschen und pflegebedürftige VolljährigeA. SCHREFF

14 FQA mit eingearbeiteter Checkliste für Alten- undPflegeheimeA. ADLER

16 Überwachung von Einrichtungen der ambulanten undstationären PflegeE. SCHNEIDER

17 Aktuelle infektionshygienische Problemstellung in derPflegeL. HEPTING

20 Sektoren-übergreifender InformationsaustauschV. LEHNER-REINDL

20 Poststationäre Eradikation von MRSAL. BADER

22 Beruf und MREC. HERR

Übersichtsbeiträge

33 UmweltzonenJ. CYRYS, A. PETERS, J. SOENTGEN, J. GU,H.-E. WICHMANN

Personalien

30 Laudatio zum 65. Geburtstag Dr. Birger Heinzow

58 Nachruf auf Herrn Prof. Dr. Friedrich Pott

28 Tagungskalender

Nachrichten

29 "Deklaration ohne Wenn und Aber" – Wasserchemi-ker fordern Offenlegung aller Fracking-Chemikalien

32 Luftqualität 2014: Stickstoff wird Schadstoff Num-mer eins

60 Hinweise für Autoren

Umweltzonen wurden als Maßnahme zur Verbes-serung der Luftqualität eingeführt, insbesonderein Städten, in denen die EU-Grenzwerte für PM10-Feinstaub nicht eingehalten werden. In Deutsch-land sind derzeit 48 Umweltzonen aktiv (StandEnde 2014). S. 33Umschlagbild: © 123rf.com

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EDITORIAL

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 5 (2015)

1 Bayerische LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE), BayerischesLandesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Bayerisches Staats-ministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), Bundesverband der Ärzte und Ärz-tinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Gesellschaft fürKrankenhaushygiene (DGKH), Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präven-tivmedizin (GHUP), Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), Referat für Gesund-heit und Umwelt (RGU) und Sozialreferat der Stadt München, Hygiene-NetzwerkPflege München (HNPM) und Hartmannbund, Landesverband Bayern

Im Jahr 2013 erinnerte das Städtische Klinikum Münchenzusammen mit zahlreichen Kooperationspartnern1 mit demSymposium "Hygiene im Fadenkreuz" daran, dass Hygi-ene sowohl in der Vergangenheit als auch heute ein essen-tielles Thema in der Klinik als "Krankenhaushygiene" undim Umweltbereich als "Umwelthygiene" (Luft, Wasser,Lebensmittel, Wohnumfeld) war und ist.

Mit dem Symposium am 15. November 2014 knüpftendie Veranstalter an die Themen des Vorjahres an und wid-meten sich einem Bereich, der zwischen Krankenhaus undWohnumfeld liegt, der ambulanten und stationären Pflege.

Durch die demographische Entwicklung wird die Gesell-schaft zunehmend älter, sodass der Bedarf an medizini-schen und pflegerischen Leistungen weiter steigen wird.Dabei steht neben der medizinisch pflegerischen Versor-gung das Ziel im Vordergrund, den betreuten Menschenein Zuhause zu geben, in dem sie sich wohlfühlen und freiund sicher bewegen können. Somit sind in der Pflege dieVoraussetzungen und Anforderungen für eine erfolgreicheInfektionsprävention durch Hygienemaßnahmen andereals zum Beispiel in der Klinik.

Diesem Umstand wird auch in der Empfehlung zur Infek-tionsprävention in Heimen der Kommission für Kranken-haushygiene (KRINKO) sowie dem bayerischen Rahmen-

Kontakt:Prof. Dr. med. Caroline HerrBayerisches Landesamt für Gesundheitund Lebensmittelsicherheit (LGL)Pfarrstraße 380538 MünchenE-Mail: [email protected]

Hygiene in der ambulanten und stationären Pflege –das Zusammenführen von Praxis und Theorie

C. Herr1, U. Kandler1, G. Schwarzkopf-Steinhauser2, St. Schweitzer3

hygieneplan für Pflegeeinrichtungen Rechnung getragen.Diese und andere Regelwerke zur Sicherung der Struktur-und Prozessqualität im Bereich der Hygiene wurden aufdem Symposium vorgestellt. Es wurden infektionshygieni-sche Problemstellungen im Pflegealltag und das Vorgehenbei multiresistenten Erregern, die eine besondere Heraus-forderung für die Einrichtungen bedeuten, aufgegriffen.

Der sektorenübergreifende Informationsaustausch, die post-stationäre Sanierung von MRSA und die Bedeutung derHygiene für den Personalschutz stellten weitere Themendes Symposiums dar. Den Abschluss der Veranstaltung bil-dete eine Podiumsdiskussion mit den Referenten sowie ei-nem Vertreter des Landesverbandes Bayern des BVÖGD.

Das dritte Symposium "Hygiene im Fadenkreuz" ist fürden 7. November 2015 in München im Klinikum Bogen-hausen geplant. Es soll sich mit den SchwerpunktthemenWasser und Medizinprodukte beschäftigen. Damit soll einBereich der Hygiene angesprochen werden, der Medizini-sches Personal in Klinken und im ambulanten Bereichim Alltag in vielfältiger Weise betrifft und bei dem sich zahl-reiche Verknüpfungen mit der Technischen Hygiene erge-ben. Die Interdisziplinarität von Hygiene soll damit be-tont werden.

1Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit2Städtisches Klinikum München GmbH

3Referat für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München

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ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 7 – 27 (2015)

Wissenschaftliches Symposium"Hygiene im Fadenkreuz"

Aspekte für Ärzte und Fachkräfte in der ambulanten undstationären Pflege

Städtisches Klinikum München GmbH

München, 15. November 2014

Kontakt:Prof. Dr. med. Caroline HerrBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)Pfarrstraße 380538 MünchenE-Mail: [email protected]

PROGRAMM

Begrüßung(C. Herr, B. Liebl und G. Schwarzkopf-Steinhauser)

Moderation(U. Kandler, B. Liebl, N. Nützel und St. Schweitzer)

Multiresistente gramnegative Erreger in Pflegeeinrichtungen(B. Nußbaum, Stiftung Orthopädische Universitätsklinik, DGKH, Heidelberg)

KRINKO-Empfehlungen zur Infektionsprävention in Heimen(N. Wischnewski, Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin)

Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen undpflegebedürftige Volljährige(A. Schreff, Regierung von Niederbayern, Landshut)

FQA mit eingearbeiteter Checkliste für Alten- und Pflegeheime(A. Adler, Gesundheitsamt Berchtesgadener Land)

Überwachung von Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege(E. Schneider, Gesundheitsamt, Ingolstadt)

Aktuelle infektionshygienische Problemstellung in der Pflege(L. Hepting, Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e. V.)

Sektoren-übergreifender Informationsaustausch(V. Lehner-Reindl, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Erlangen)

Poststationäre Eradikation von MRSA(L. Bader, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, München)

Beruf und MRE(C. Herr, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München)

Podiumsdiskussion(A. Adler, L. Bader, L. Hepting, C. Herr, V. Lehner-Reindl, B. Liebl, B. Nußbaum, E. Schneider, A. Schreff,St. Schweitzer, W. Strauch, N. Wischnewski)

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HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Multiresistente gramnegative Erreger inPflegeeinrichtungen(B. Nußbaum)

Die KRINKO beim Robert Koch-Institut (RKI) hat Empfeh-lungen im Hinblick auf Hygienemaßnahmen bei Infektio-nen oder Besiedelung mit multiresistenten gramnegativen(MRGN) Stäbchen erarbeitet [1]. Die Zielgruppe der Emp-fehlungen sind primär Krankenhäuser sowie andere medizi-nische Einrichtungen, in denen invasive Therapien durch-geführt werden. Andere Einrichtungen, die den Lebens-bereich der Patienten darstellen (Alten- und Pflegeheime),werden in dieser Empfehlung nicht berücksichtigt [1]. Fürdiese sowie für die ambulante Pflege, therapeutische Pra-xen und Reha-Einrichtungen bereitet die Sektion "Hygienein der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpfle-ge/Rehabilitation" der Deutschen Gesellschaft für Kran-kenhaushygiene e.V. (DGKH) zurzeit eigene MRGN-Emp-fehlungen vor.

Risikogruppen für MRGN

Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRGN besiedelt sein.Während bei gesunden Personen ein dauerhaftes Besiede-lungsrisiko gering ist, tritt vor allem bei Menschen miteiner lokalen bzw. generalisierten Abwehrschwäche einelangfristige Besiedelung auf. Pflegestufe II und III, liegen-de Katheter, Dialysepflichtigkeit, chronische Wunden undeine Antibiotikatherapie in den letzten sechs Monatengelten als Risikofaktoren für eine dauerhafte Besiedelung.

Bakterienresistenz

Die Bakterienresistenz stellt in den Einrichtungen des Ge-sundheitswesens, wie z. B. in der Alten- und Langzeitpflege,ein gravierendes Problem dar. Unter resistenten Bakterienversteht man, dass Bakterien gegenüber einzelnen Antibioti-ka unempfindlich sind. Die Multiresistenz von Erregern,z. T. gegen ganze Wirkstoffgruppen, bedeutet für den Pa-tienten drastisch eingeschränkte Therapiemöglichkeiten.Man unterscheidet zwischen natürlichen und erworbenenResistenzen. Natürliche Resistenzen sind Resistenzeigen-schaften, die auf einer Wirkungslücke des Antibiotikumsberuhen. Es findet keine Veränderung im bakteriellen Erb-gut statt. Das Resistenzgen ist nicht übertragbar. Im Gegen-satz dazu sind bei der erworbenen Resistenz die Resistenzei-genschaften durch Mutation im eigenen Genom des Bakte-riums oder durch horizontalen Gentransfer von anderenBakterien entstanden. Diese Resistenzgene können voneinem Bakterium auf ein anderes übertragen werden, wasein großes Problem darstellt.

Bezeichnung für multiresistente gramnegativeStäbchenbakterien

Mit zunehmender Resistenzentwicklung ist eine unüber-sichtliche Vielfalt von Bezeichnungen dieses Phänomensentstanden. Manche Bezeichnungen orientieren sich andem zugrundeliegenden Mechanismus (wie ESBL – Ex-tended Spectrum Beta-Lactamase), andere nach dem Ortder Erstisolierung (wie NDM – New Delhi Metallo-Beta-Laktamase), nach der betroffenen Erregerspezies (wie KPC– Klebsiella pneumoniae Carbapenemase) oder nach derAnzahl der Einzelresistenzen (wie multidrug-resistant undpandrug-resistant).

Zur Vereinfachung hat die KRINKO die Klassifizierungvon MRGN auf Basis ihrer phänotypischen Resistenzei-genschaften vorgenommen. Sie orientiert sich bei der De-finition der MRGN an den Antibiotikaklassen Acylureido-Penicilline (Piperacillin), Cephalosporine der dritten undvierten Generation, Carbapeneme und Fluorchinolone. Eserfolgt eine Einteilung in zwei Gruppen: MRGN mit Re-sistenz gegen drei der vier Antibiotikagruppen werden als3MRGN bezeichnet, MRGN mit Resistenz gegen alle vierAntibiotikagruppen als 4MRGN (� Tab. 1).

Häufige Erreger sind Escherichia coli, Klebsiella pneumo-niae, Klebsiella oxytoca, Acinetobacter baumannii oderPseudomonas aeruginosa. Sie sind überwiegend im Ma-gen-Darm-Trakt angesiedelt und werden über Schmierin-fektion übertragen. Sie können dabei auch über die Hautin Wunden oder die Harnblase gelangen. Eine Besiedelungder Atemwege mit nachfolgender Übertragung über Tröpf-cheninfektion ist ebenfalls möglich. Derzeit besteht in derRegel bei MRGN keine Sanierungsmöglichkeit. Die Erre-ger sind in Hinblick auf Harnweg-, Bauchraum-, Atem-weg- und Wundinfektionen sowie Sepsis von Bedeutung.

Information und Schulung

Laut § 6 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [2] istdem Gesundheitsamt unverzüglich das gehäufte Auftretennosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemiologischerZusammenhang wahrscheinlich oder vermutet wird, alsAusbruch nichtnamentlich zu melden [1].

Auch das für Hygiene zuständige Personal muss bei Nach-weis einer Kolonisation oder Infektion durch MRGN um-gehend informiert werden. Der MRGN-Status muss imDokumentationssystem deutlich markiert werden. Die er-forderlichen Hygienemaßnahmen sind im Pflege- und Be-handlungsplan festzulegen und zu dokumentieren. Die Ein-haltung der Standardhygiene im normalen Pflegealltag undderen Kontrolle ist essentiell. Die Information und Schu-lung hinsichtlich notwendiger Hygienemaßnahmen schließtalle an der Betreuung und Versorgung beteiligten Perso-nen sowie die Angehörigen und Besucher der betroffenenPerson ein. Bewohner im Pflegeheim und ihre Angehöri-

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ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

gen müssen über die Bedeutung und den Bedarf der Hände-desinfektion, den Gebrauch von Papiertaschentüchern zumSchneuzen bei nasaler Besiedelung und die Notwendig-keit, Wunden oder Tracheostomata abzudecken, in Kennt-nis gesetzt werden.

Unterbringung von MRGN Bewohnern

Die Unterbringung von MRGN Bewohnern erfolgt gemäßeiner Risikoabschätzung. Hierbei werden die individuel-len Umstände des Betroffenen einer eingehenden Prüfungunterzogen. In die Risikoabschätzung fließen die Fakto-ren Pflegestufe, bestehende Demenzerkrankung, Stuhlinkon-tinenz, chronische Wunden, Harnwegskatheter, Sonden,Tracheostomata, Fähigkeit zur persönlichen Hygiene undder Erregerstatus ein. Es ist sorgfältig abzuwägen, ob Be-darf für eine räumliche Isolierung besteht, da diese in derLangzeitpflege eine weitreichende Einschränkung für dieSozialkontakte der betroffenen Person bedeutet. Im Einzel-fall muss aber der Umfang von Gruppenaktivitäten unddie Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen maßvoll be-urteilt werden. Im Fall einer räumlichen Isolierung ist eineständige Überprüfung der Indikationsstellung nötig.

Das Verlassen des Zimmers ist unter Einhaltung bestimm-ter Voraussetzungen in aller Regel möglich. Dazu zähltdas sichere Verbinden von Hautläsionen und offenen Wun-den. PEG-Sondenzugänge und Tracheostomata sind ab-zudecken. Die Kooperation des Patienten ist unerlässlich,damit der Betroffene beispielsweise die Händedesinfektionselbstständig durchführt oder durch das Pflegepersonalzulässt. Bei einem Erregernachweis im Darm wird die Be-nutzung der Toilette im eigenen Bad empfohlen.

Vermeidung von Kontakten

Die Vermeidung direkter oder indirekter Kontakte des Pa-tienten zu anderen Patienten bzw. Bewohnern ist erforder-lich, wenn der Betroffene abgesaugt wird, nässende Ekze-me aufweist, stark Sekrete absondert, hustet, schnupft undniest, und seine Haut stark ausgetrocknet ist oder schuppt.Bei geringer Kooperationsbereitschaft von Seiten des Pa-tienten und mangelhafter persönlicher Hygiene sind Kon-takte mit der Gemeinschaft zu umgehen.

Bei hausinternen Transporten sollte eine Reihe von Schutz-maßnahmen getroffen werden. Der Transport kann im Bettmit frischer Bettwäsche oder im Rollstuhl erfolgen, wobeinach dem Transport umgehend alle Kontaktflächen durchWischdesinfektion zu reinigen sind. Der Bewohner mussim Fall der Besiedelung des oberen Respirationstraktes ei-nen Mund-Nasenschutz tragen. Handschuhe und Schutzkit-tel bei Körperkontakten in der Pflege sorgen auf Seite desPersonals für Sicherheit im Umgang mit dem Patienten.

Bei der Verlegung in andere stationäre Einrichtungen sinddie Zieleinrichtungen sowie der Transportdienst rechtzei-tig vorab über die bestehende MRGN-Besiedelung/-Infek-tion zu informieren. Der Transport sollte – bzw. muss bei4MRGN – als Einzeltransport organisiert sein. EtwaigeWunden oder Hautläsionen werden erregerdicht abgedeckt.

Hygienemaßnahmen

Händehygiene ist ein essentieller Bestandteil des Pflegeall-tags, der strikt von allen Personen, die mit dem Bewohnerarbeiten, einzuhalten ist. Das betrifft Ärzte, Pflegekräfte,Alltagsbetreuer, Therapeuten, Logopäden, Podologen bzw.Fußpfleger und Reinigungskräfte gleichermaßen. Einmal-schutzhandschuhe sowie Einmalschutzkittel (Langarm)sind bei Grund- und Behandlungspflege, körperlicher Un-tersuchung und Behandlung sowie bei möglichem Kon-takt mit kontaminiertem Material bzw. Sekret streng tätig-keitsbezogen zu tragen. An das Ablegen der Handschuheschließt sich eine hygienische Händedesinfektion an. Istmit Durchnässung zu rechnen, so bietet eine flüssigkeits-dichte Einmalschürze zusätzlichen Schutz.

Das (Pflege-)Personal muss einen chirurgischen (oder FFP 1)Mund-Nasenschutz tragen, wenn der Bewohner nasal be-siedelt ist, Auswurf hat bzw. stark hustet, schnupft undniest. Dies ist ebenso beim endotrachealen Absaugen so-wie bei der Durchführung aller Tätigkeiten mit auftreten-der Aerosolbildung oder bei Verspritzen von kontaminier-tem Sekret oder anderen Körperflüssigkeiten erforderlich.Beim Umgang mit Verstorbenen liegt kein erhöhtesInfektionsrisiko vor, die Basishygiene ist einzuhalten.

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sollten so-weit vertretbar im Bewohnerzimmer durchgeführt werden.

Tabelle 1: Klassifizierung multiresistenter gramnegativer Stäbchen auf Basis ihrer phänotypischen Resistenzeigenschaften

Antibiotikagruppe Enterobakterien Pseudomonas aeruginosa Acinetobacter baumannii

3MRGN 4MRGN 3MRGN 4MRGN 3MRGN 4MRGN

Penicilline Ri R R R R

Cephalosporine R R R R R

Carbapeneme Sii R R S R

Fluorchinolone R R

Nur eine der 4 Antibiotika-gruppen sen-sibel

R R R

i = resistent; ii = sensibel

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HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Desinfektion und Reinigung

Die Desinfektion und Reinigung in der Wohnumgebungbedarf der Einhaltung gewisser Regeln:

Bewohnernahe Flächen bzw. nach Kontamination mit Blut,Sekreten oder Exkreten werden mit einem VAH (Verbundfür angewandte Hygiene) gelisteten Flächendesinfektions-mittel gereinigt. Flächen sind nach Antrocknung des Prä-parates wieder nutzbar. Verwendete Instrumente unterziehtman einer thermischen, chemothermischen oder chemi-schen Desinfektion.

Nach Nutzung des Pflegebades ist eine Wischdesinfektionvon Dusche oder Wanne, Hocker, Boden und Spritzbereichdurchzuführen. Das Essgeschirr muss auf direktem Wegmit einem mindestens 60°C Spülprogramm (kein Schnell-programm) gereinigt werden. Teppichböden und textileMaterialien bei Möbeln sind nicht sicher zu desinfizierenund daher in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden.

Die Wäsche bzw. Textilien sollen in einem geschlossenenWäschesack gesammelt und von der Wäscherei in einemdesinfizierenden Waschverfahren nach DIN und RAL Vor-gaben gewaschen werden. Bei der Wäsche von MRGN-Bewohnern handelt es sich nicht um infektiöse Wäsche.

Mithilfe des Steckbeckenspülers werden entsprechende Be-hälter auf direktem Weg für eine Minute bei 80°C oderfür zwei Sekunden bei 95°C desinfiziert. Bei 4MRGNempfiehlt sich zweimaliger Durchlauf A0-Wert 60 oderA0-Wert 600 z. B. 10 min -80°C oder 1 min -90°C.

Abfall (auch MRGN-haltiger) ist kein Sondermüll undkann im geschlossenen Sack auf direktem Weg in den Con-tainer entsorgt werden.

Aufhebung der Schutzmaßnahmen

Die Aufhebung der Schutzmaßnahmen legt der behandelndeArzt (z. B. nach drei negativen Rektalabstrichen) fest. Daranschließt sich eine Abschlussdesinfektion aller Gegenstän-de und Flächen an. Offen und ungeschützt gelagerte Ver-brauchsmaterialien, die man nicht aufbereiten kann, wer-den entsorgt.

Fazit

Um die Übertragung von MRGN zu verhindern, sind imnormalen Pflegealltag die Basishygiene und im Einzelfallspezielle Barrieremaßnahmen konsequent einzuhalten.Dies bedeutet eine Kostenreduktion sowohl für die Pflege-einrichtung als auch die Allgemeinheit und letztlich fürdie Bewohner eine höhere Lebensqualität.

KRINKO-Empfehlungen zur Infektionspräventionin Heimen(N. Wischnewski)

Ein Infektionspräventionskonzept dient der Infektionsver-meidung. Es beruht einerseits auf dem Kennen von Erre-gern und deren Übertragungswegen, andererseits auf demBeachten des individuellen Bewohnerrisikos. Darauf auf-bauend werden entsprechende Schutzmaßnahmen abge-leitet, mit dem Ziel, das Entstehen von Infektionskettengezielt präventiv zu verhindern und diese gegebenenfallszu unterbrechen.

Erreger, Übertragungswege und Schutzmaßnahmen

Beinahe alle Erreger werden durch Kontakt übertragen.In Abhängigkeit vom Erregertyp stellen Blut, Sekrete, Ex-krete, Haut, sowie Luft die möglichen Übertragungsmediendar. Erreger wie HIV oder Hepatitis B und C werden überdas Blut durch Inokulation über nichtintakte Haut bzw.Schleimhaut oder Verletzungen übertragen. Eine direkteoder indirekte Aufnahme über Handkontakt ermöglichtdie Übertragung von beispielsweise MRSA und Gastroen-teritis-Erregern über Sekrete, Exkrete oder die Haut. TBCoder Influenza-Erreger befinden sich in der Luft, wodurchdie direkte Aufnahme über das Einatmen von Tröpfchenbzw. Aerosolen als Übertragungsweg in Frage kommt so-wie indirekt über kontaminierte Flächen durch Handkon-takt, eine orale Aufnahme oder über die Konjunktiven.

Aus dem Wissen über die Erreger, deren Vorkommen, Über-tragungswege, durchschnittliche Überlebenszeit und andereBesonderheiten lassen sich differenzierte Schutzmaßnah-men für das Personal, die Bewohner der Pflegeeinrichtungensowie das Umfeld ableiten.

Unabhängig vom Erregertypus und Übertragungsweg bie-ten Einmalhandschuhe und Händedesinfektion die besteSchutzmaßnahme. Diese können um weitere Schutzvorkeh-rungen wie Impfungen oder das Tragen eines Schutzkittels,eines Mund-Nasen-Schutzes und Schutzbrillen erweitertwerden. Für Bewohner stellt die sofortige Aufnahme aus-tretenden Blutes, von Sekreten, Exkreten oder Sputum dieeffektivste Maßnahme dar. In Hinblick auf das Umfelderweist sich unabhängig vom Erreger und Übertragungs-weg eine gezielte Desinfektion der kontaminierten Flächeals sinnvolle Schutzmaßnahme (� Tab. 2).

Individuelles Bewohnerrisiko

Das Infektionsrisiko bei der Betreuung alter und pflegebe-dürftiger Menschen wird maßgeblich von der Abwehrsitu-ation und den erforderlichen pflegerischen, medizinischenund hygienischen Maßnahmen bestimmt. Das individuel-le Risiko wird durch das Vorhandensein potentieller Risiko-faktoren bestimmt. Zu diesen zählen als patienteneigene

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Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Übertragungsmedium Blut Sekrete/Exkrete/Haut Luft(Aerosol/Tröpfchen

Mögliche Erreger z. B. HIV, Hepatitis B, Hepatitis C z. B. MRSA, Gastroenteritis-Erreger

z. B. TBC, Meningitis-Erreger, Influenza

Übertragungsweg Inokulation über nichtintakte Haut/Schleimhaut/Verletzung

Aufnahme über Handkontakt (direkt/indirekt)

Aufnahme über Einatmen von Tröpfchen/Aerosolen oder indirekt über kontaminierte Flächen durch Handkontakt/orale Aufnahme/ Konjunktiven

↓ ↓ ↓ Schutzmaßnahmen

Personal • Einmalhandschuhe, • ggf. Schutzkittel, • Händedesinfektion, • Hepatitis B-Impfung

• Einmalhandschuhe, • Schutzkittel, • Händedesinfektion, • ggf. Mund-Nasen-Schutz, • Polio, Hepatitis A-Impfung

• Mund-Nasen-Schutz, • Schutzkittel (ggf. Schutzbrille), • ggf. Einmalhandschuhe, • Händedesinfektion

Bewohner • Wunden abdecken, • austretendes Blut sofort aufnehmen

• Sekrete/Exkrete sofort aufnehmen

• Sputum/Sekrete sofort aufnehmen

Umfeld • gezielte Desinfektion der kontaminierten Fläche

• gezielte Desinfektion der kontaminierten Fläche, • ggf. Wischdesinfektion von Kontakt- und häufigen Hand- kontaktflächen

• gezielte Desinfektion der konta- minierten Fläche, • ggf. Wischdesinfektion aller Flächen nach Verlassen des Erkrankten

Achtung: Erreger können auch über offenen Tubus/Tracheostoma übertragen werden!

Faktoren eine reduzierte Immunkompetenz, Immobilität,chronische Erkrankungen, chronische Hautläsionen, offe-ne Wunden sowie als externe Faktoren dauerhaft künstli-che Eintrittspforten wie z. B. Harnwegskatheter, Tracheos-tomata oder PEG-Sonden, wiederholte Antibiotikathera-pien und häufige Krankenhausaufenthalte [3].

Eine effektive Infektionsprävention setzt das geplante Zu-sammenspiel von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenender Betreuung voraus. Als Grundlage für das Infektionsprä-ventionskonzept einer Einrichtung dienen personelle undorganisatorische Voraussetzungen, grundlegende und er-weiterte Hygienemaßnahmen, gezielte Maßnahmen zurInfektionsvermeidung, Meldepflicht gemäß dem Infektions-schutzgesetz, hygienisch-mikrobiologische Überwachung,Schutzimpfungen, Lebensmittel- und Küchenhygiene, Abfall-entsorgung und Anforderungen an externe Dienstleister [3].

Händehygiene als grundlegende Maßnahme

Die führende Rolle der Hände bei der Übertragung vonInfektionserregern ist unbestritten. Daher gilt wie obenbeschrieben Händehygiene als die entscheidende Maßnah-me der Infektionsprävention. Die hygienische Hände-desinfektion ist insbesondere in folgenden Situationen er-forderlich:

• Vor Tätigkeiten, die aseptisches Arbeiten erfordern(z. B. Bereitstellung von Infusionen)

• Vor invasiven Maßnahmen (z. B. Legen eines Blasen-katheters, Punktion)

• Vor und nach Kontakt mit Körperbereichen, die vorKontamination zu schützen sind (z. B. Wunden beimVerbandwechsel, Manipulation an Eintrittspforten)

• Nach Kontakt mit Blut, Exkreten oder Sekreten• Nach Kontakt mit infizierten oder kolonisierten Be-

wohnern (z. B. MRSA)• Nach Ablegen der Schutzhandschuhe bei tatsächlichem

oder wahrscheinlichem Erregerkontakt [3].

Eine Begehung von 33 Berliner Einrichtungen zeigte imJahr 2012 noch bestehenden Handlungsbedarf in der Um-setzung der KRINKO-Empfehlungen im Pflegealltag auf.In keinem der 33 Heime befand sich ein Händedesinfek-tionsmittel (HDM)-Spender in oder vor den Zimmern. Inetwa 60% der Einrichtungen war der Verbandswagen miteinem HDM ausgestattet bzw. trug das Personal eine Kit-teltaschenflasche.

Der jährliche Desinfektionsmittelverbrauch erlaubt einenRückschluss auf die Anzahl der durchgeführten Hände-desinfektionen (HD) pro Pflegeheimtag. Mit der Formel

lässt sich der HDM-Verbrauch pro Pflegeheimtag ermit-teln. Da pro HD durchschnittlich drei ml HDM benötigtwerden, ermöglicht die Rechenoperation

die Berechnung der Anzahl durchgeführter HD pro Pfle-geheimtag.

Tabelle 2: Erreger, deren Übertragungswege und abgeleitete Schutzmaßnahmen

HDM-Verbrauch in ml im Kalenderjahr

Pflegeheimplätze im Kalenderjahr x 365

(HDM-Verbrauch in ml pro Pflegeheimtag) : 3

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2 Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern, Bayerische Arbeitsgemein-schaft zur Förderung der Pflegeberufe (BayARGE), Berufsgenossenschaft für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Bundesverband privater Anbieter sozialerDienste e. V. (bpa), Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V., Verbändeder freien Wohlfahrtspflege Bayern, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)und Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Bayern (MDK Bayern)

Die Daten der Erhebung im Jahr 2012 kommen zu demErgebnis, dass in vielen Heimen nicht einmal am Tageine HD durchgeführt wird.

Gezielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung undgehäuftes Auftreten von Infektionen

Die KRINKO thematisiert in ihren Empfehlungen als ge-zielte Maßnahmen zur Infektionsvermeidung die Präven-tion von Harnweginfekten, von Bakteriämie und Sepsis,von Atemwegsinfekten, von Haut- und Weichgewebeinfek-tionen und von gastrointestinalen Infektionen. Auch effek-tive Mundhygiene erfährt Bedeutung im Rahmen der In-fektionsprävention.

Zahlreiche Erreger sind mit Ausbrüchen in Heimen asso-ziiert. So betreffen Influenza und andere respiratorischeViren die Atemwege. Noro- und Rotaviren, Salmonellen-Infektionen und S.aureus oder andere bakterielle Intoxika-tionen führen zu Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts.Bei gehäuftem Auftreten von Infektionen empfiehlt dieKRINKO eine Erfassung und Bewertung der im Heimaufgetretenen Infektionen und/oder Erreger [3].

Maßnahmen bei Auftreten von Erregern mitbesonderen Eigenschaften am Beispiel MRSA

Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) istein in der Regel auch multiresistenter Erreger, dessen Auf-treten in Heimen als Folge der Zunahme von MRSA inKrankenhäusern anzusehen ist. Die Maßnahmen in derEinrichtung orientieren sich am individuellen Risiko desBewohners.

Mobile MRSA-positive Bewohner können am Gemein-schaftsleben teilnehmen, wenn offene Wunden oder Hautlä-sionen verbunden sind, das Tracheostoma abgedeckt istund die Harnableitung über ein geschlossenes System er-folgt. Soziale Kontakte zu Besuchern und Mitbewohnernsind ohne Einschränkung sowie ohne Tragen von Schutz-kleidung möglich.

Die Pflege erfolgt bevorzugt im Zimmer des Bewohners,wobei keine generelle Einzelzimmer-Unterbringung erfor-derlich ist, sondern die Unterbringung von der Risikobe-urteilung abhängig ist. Die abgeleiteten Schutzmaßnahmensind � Tabelle 2 zu entnehmen.

Ein mikrobiologisches Screening von Bewohnern und Per-sonal wird nur bei gehäuftem Auftreten von MRSA-Infek-tionen und bei begründetem Verdacht auf Weiterverbrei-tung ausgehend von Personal oder Bewohnern (Ausbruch)notwendig, nicht jedoch als routinemäßige Abstrichkon-trolle. Ein gehäuftes Auftreten von MRSA ist dem Gesund-heitsamt zu melden.

Die Sanierungsbehandlung findet nach Abwägung derGefährdung des Bewohners und der epidemiologischenGesamtsituation statt.

Der Umgang mit Menschen in Pflegeheimen ist ein ande-rer als in Krankenhäusern.

Ein betreuter Wohnbereich oder ein Alten- und Pflegeheimstellt den häuslichen Lebensraum für den betroffenen (äl-teren) Menschen dar. Daher muss, anders als im Kranken-haus, die Verhältnismäßigkeit zwischen einer in Erwägungzu ziehenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit unddem Schutz der Mitbewohner differenziert und situations-abhängig abgewogen werden.

Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektions-prävention in stationären Einrichtungen für älte-re Menschen und pflegebedürftige Volljährige(A. Schreff)

Der Bayerische Rahmenhygieneplan richtet sich an stati-onäre Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebe-dürftige Volljährige gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 des Pflege-und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), die dem Zweck die-nen, die Zielgruppe aufzunehmen, ihnen Wohnraum zuüberlassen sowie Betreuungs- oder Pflegeleistungen zurVerfügung zu stellen.

Aufgrund von Novellierungen des IfSG mit den darausfolgenden Änderungen wurde eine Überarbeitung des Rah-menhygieneplans von 2010 nötig. Anmerkungen und Neu-erungen wurden seitens des ÖGD und der Verbände2 einge-bracht und berücksichtigt.

Die erforderlichen hygienischen, medizinischen und pflege-rischen Maßnahmen sollen mit den Bedürfnissen der inden Einrichtungen lebenden Menschen nach Geborgen-heit und Wohlbefinden in Einklang gebracht werden. Diesoziale Betreuung ist ein wesentlicher Baustein der Lebens-qualität. Aus hygienischer Sicht wird die überwiegend so-ziale Betreuung im Heimbereich von der überwiegend pfle-gerischen Betreuung im Pflegeheimbereich unterschieden [4].

Hygienemanagement und Verantwortlichkeit

Der Träger und die Leitung der Einrichtung tragen nachdem PfleWoqG die gleichrangige Verantwortung für dieSicherung der hygienischen Erfordernisse. WesentlicherBestandteil zum Wahrnehmen der Verantwortlichkeit istdie Beschäftigung einer ausreichenden Zahl persönlich undfachlich geeigneten Personals. Es ist wünschenswert, wenndie Leitung zu ihrer Unterstützung eine hygienebeauftragtePflegekraft mit entsprechender Fortbildung benennt.

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Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Empfohlen wird die Bildung eines regelmäßig tagendenKreises (i. S. einer Hygienekommission) bestehend aus Ver-tretern der Bereiche Träger, Verwaltung, ggf. Ärzte, Pflege-personal, Bewohner und deren Angehörige sowie ggf. Be-wohnervertretung bzw. des Fürsprechers (Art. 9 PfleWoqG)oder eines beratenden Krankenhaushygienikers bzw. ei-ner Hygienefachkraft [5].

Die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten ist füreine effiziente und koordinierte Infektionsprävention vonBedeutung.

Hygieneplan

Nach § 36 Abs. 1 IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungendie innerbetriebliche Verfahrensweise zur Infektionshygienein Hygieneplänen festlegen [2]. Der Hygieneplan sollteauch Maßnahmen der Gesundheitsförderung und -erhaltungansprechen, die zur Prävention der übertragbaren Erkran-kungen bei Bewohnern und Personal beitragen.

Der Hygieneplan soll jährlich hinsichtlich der Aktualitätüberprüft und bei Bedarf angepasst werden. Er muss füralle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein.Einmal pro Jahr sollte eine Belehrung erfolgen, die schrift-lich zu dokumentieren ist.

Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmenerfolgt routinemäßig durch Begehungen der Einrichtung vonder zuständigen Behörde gemäß § 36 IfSG, wie auch beiaktuellem Bedarf. Die Überwachung nach Art. 11 PfleWoqGstellt auf die Einhaltung der dort für den Betrieb festge-schriebenen Anforderungen ab, vorrangig geht es aber umInfektionsschutz. Die Ergebnisse werden schriftlich do-kumentiert.

Basishygiene

Der Rahmenhygieneplan widmet dem Thema Basishygieneein eigenes Kapitel. Dieses umfasst neben den Hygiene-anforderungen an Standort, Gebäude, Räume und Aus-stattung noch die Aspekte der Personalhygiene, der Flä-chenreinigung und -desinfektion sowie die Aufbereitungvon Medizinprodukten und Pflegeartikeln.

Das Tragen von Berufs- und Schutzkleidung leistet einenwesentlichen Beitrag zur Personalhygiene. Unter Berufs-kleidung versteht man Kleidung, die als Standes- oderDienstkleidung, anstelle oder in Ergänzung der Privatklei-dung bei der Arbeit getragen wird. Persönliche Schutz-kleidung muss bei allen Tätigkeiten getragen werden, beidenen mit Kontamination zu rechnen ist. Berufskleidungist geschlossen zu tragen. Sie muss in regelmäßigen Ab-ständen und bei sichtbarer Verschmutzung gewechselt wer-den. Dagegen ist kontaminierte Kleidung sofort zu wech-seln und vom Arbeitgeber wie Schutzkleidung zu desinfi-zieren und zu reinigen (TRBA 250) [6]. Der Arbeitgeber

muss dem Personal geeignete Schutzkleidung in ausrei-chender Stückzahl zur Verfügung stellen und für Reini-gung, Desinfektion und Instandhaltung aufkommen.

Eine hygienisch einwandfreie Hausreinigung bzw. Flächen-desinfektion dient sowohl der Sauberkeit als auch der In-fektionsverhütung zum Schutz von Personal und Bewohnern.

In Einrichtungen oder Bereichen, in denen überwiegendsoziale Betreuung erfolgt, ist in der Regel eine routinemä-ßige Nass-Reinigung ausreichend. In sensiblen Bereichenmit überwiegend pflegerischer Betreuung, Küchen, Sanitär-bereichen, sowie bei Verunreinigungen mit potenziell infek-tiösem Material werden desinfizierende Mittel und Ver-fahren erforderlich. In diesem Fall sind geeignete Hand-schuhe zu tragen.

Die verwendeten Desinfektionsmittel sollten je nach An-wendungsgebiet aus der Desinfektionsmittelliste des Ver-bundes für angewandte Hygiene (VAH) bzw. der Veteri-närmedizinischen Gesellschaft (DVG) ausgewählt werden.Alle wieder verwendbaren Reinigungsutensilien müssenin ausreichender Anzahl vorhanden sein und sind nachGebrauch maschinell-thermisch aufzubereiten.

Für aufzubereitende Medizinprodukte ist eine Risikobewer-tung und Einstufung nach den Empfehlungen der KRINKOdurchzuführen [3]. Können die o. g. Anforderungen nichteingehalten werden, wird für steril anzuwendende Medizin-produkte die Verwendung von Einmalprodukten empfohlen.

Bei der Wäscheaufbereitung sind auch desinfizierende Ver-fahren anzuwenden. Bewohnereigene Wäsche kann in derRegel wie Wäsche im Privathaushalt behandelt werden.Das Waschen von Bettwäsche bzw. das Waschen von Leib-wäsche, Handtüchern und Waschlappen während einesAusbruchs von Erregern, die durch Kontakt übertragenwerden oder bei MRE, erfordert stets ein desinfizierendesVerfahren. Hierfür sind Haushaltsmaschinen ungeeignet.

Findet ein Outsourcing der Wäscheaufbereitung statt, somüssen die betroffenen Wäschereien in einem schriftlichenVertrag die Einhaltung der RKI-Richtlinie (Anforderung andie Wäscherei aus Einrichtungen des Gesundheitswesens)garantieren. Bei Einhaltung der von der Gütegemeinschaftsachgemäße Wäschepflege e. V. aufgestellten Qualitäts-normen (RAL-GZ 992) erhält die entsprechende Wäsche-rei ein für ein Jahr gültiges Hygienezeugnis.

Lebensmittel- und Küchenhygiene

In Hinblick auf die Lebensmittel- und Küchenhygiene wirdim Sinne des § 42 und 43 IfSG das Tätigkeitsverbot beieiner (vermuteten) Infektionserkrankung beschrieben underfolgt vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit die Beleh-rung über Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen durchdas Gesundheitsamt. Danach belehrt der Arbeitgeber allezwei Jahre das Personal in diesen Punkten und schult esgemäß § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung einmal pro

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Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Jahr. Entsprechende Bescheinigungen des Gesundheitsam-tes sind beim Arbeitgeber aufzubewahren.

Ein eigener Hygieneplan für den Küchenbereich ist in Ab-stimmung mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde zuerstellen. In Bereichen mit überwiegend sozialer Betreu-ung kann Geschirr wie im Haushalt in einem Geschirr-spüler mit dem 65°C-Programm unter Beachtung der Nor-men 10510 und 10512 gereinigt werden.

Schutzimpfungen. Mit einer guten Durchimpfungsrate isteine Herdenimmunität erreichbar, weshalb Schutzimpfun-gen sowohl für das Personal als auch die Bewohner rele-vant sind.

Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 der Verordnung für arbeits-medizinische Versorgung (ArbMedVV) und gemäß § 15der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor Aufnahme derTätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungdes Personals zu veranlassen. Besteht kein ausreichenderImmunschutz, ist dem Beschäftigten eine Impfung gegenHepatitis A und B, Pertussis (Keuchhusten) und Influenzaanzubieten.

Für Heimbewohner empfiehlt sich ein Impfschutz gegenTetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), Pneumokok-ken und Influenza.

Maßnahmen bei Verlegung und Transport

Bei MRSA-Trägerschaft empfiehlt sich die Informations-weitergabe über den Kolonisierungs- bzw. Infektionsstatusdes Patienten. Gemäß dem Bayerischen Rettungsdienst-gesetz (BayRDG) sind Besteller rettungsdienstlicher Leis-tungen verpflichtet, dem Unternehmer bei der Bestellungdas Vorliegen oder den Verdacht einer MRE-Infektion oderBesiedelung sowie Informationen über Maßnahmen, diezu deren Verhütung und Bekämpfung erforderlich sind,mitzuteilen [7]. Weiterhin ist der Unternehmer des Trans-ports dazu verpflichtet, diese Informationen an die auf-nehmende Einrichtung weiterzugeben.

Hier kommt der Überleitbogen "SektorenübergreifenderInformationsaustausch" der LandesArbeitsgemeinschaftMultiResistente Erreger (LARE) zum Einsatz (siehe Bei-trag V. Lehner-Reindl).

Sanierung von Erregerträgern

Die Sanierung von bekannten MRSA-Trägern ist epide-miologisch wünschenswert, kann jedoch nicht generellgefordert werden.

Für mit MRSA besiedelte Mitarbeiter gilt, dass Trägerund Leitung einer stationären Einrichtung im Sinne desPfleWoqG einen ausreichenden Schutz der Bewohner vorInfektionen gewährleisten und sicherstellen müssen unddass die Beschäftigten die für ihren Aufgabenbereich ein-

schlägigen Anforderungen der Hygiene einzuhalten ha-ben (siehe Beitrag C. Herr).

FQA mit eingearbeiteter Checkliste für Alten-und Pflegeheime(A. Adler )

Einleitung

Hygiene gewinnt in Pflege- und Behinderteneinrichtungennicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung undder damit einhergehenden veränderten Gesundheitslageder Bevölkerung mit vermehrt auftretenden chronischenGesundheitsproblemen sondern auch im Kontext kürzererVerweildauer in den Kliniken, steigender Gesundheitsaus-gaben, speziell erforderlicher Behandlungsmaßnahmensowie dem Auftreten von multiresistenten Erregern immermehr an Bedeutung.

Alten- und Pflegeheime unterliegen der infektionshygieni-schen Überwachung durch zahlreiche Akteure, insbeson-dere durch die Fachstelle für Pflege- und Behindertenein-richtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA),Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Medizinischer Dienstder Krankenkassen (MDK) sowie durch spezielle Fachbe-reiche wie Gewerbeaufsicht oder Lebensmittelüberwachung.Es kommen verschiedene Rechtsgrundlagen zur Anwen-dung. Für die Einrichtungen ist es in der Praxis schwer nach-vollziehbar, welche Rechtsnorm dabei zu Grunde gelegtwird.

In Bayern existiert für den ÖGD ein Hygieneüberwachungs-konzept des Bayerischen Landesamtes (LGL) und des weite-ren ein "Prüfleitfaden" für die FQA:

Die drei schriftlichen Instrumente des LGL umfassen denBayerischen Rahmenhygieneplan, die Checkliste sowie einflankierender Begleittext.

Der Bayerische Rahmenhygieneplan (siehe Beitrag A.Schreff) für Infektionsprävention in stationären Einrich-tungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljäh-rige baut auf dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitäts-gesetz (PfleWoqG, Art. 2, Abs. 1) und dem IfSG (§ 36)sowie der Empfehlungen der KRINKO beim RKI auf. Nach§ 36 Abs. 1 des IfSG müssen Gemeinschaftseinrichtungendie innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshy-giene in Hygieneplänen festlegen [2]. Für die Inhalte derHygienepläne enthält das IfSG keine speziellen Vorgaben.Der Rahmenhygieneplan berücksichtigt die personelle,bauliche und funktionelle sowie betrieblich-organisatori-sche Ausstattung und bezieht sich auf die Struktur-, Pro-zess- und Ergebnisqualität der Einrichtungen.

Bei der Checkliste mit Begleittext handelt es sich um ei-nen modular aufgebauten Kriterienkatalog zur Statuser-hebung und Bewertung des Hygienemanagements und desbaulich-funktionellen Konzeptes (� Tab. 3). Die Erhebungerfolgt anhand einheitlicher Prüfkriterien, die quantitativ

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statistisch ausgewertet werden können und eine Vergleich-barkeit zwischen den Einrichtungen sowie einer Einrich-tung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermöglicht. DieErgebnisse können publiziert und bei Bedarf Handlungs-empfehlungen abgeleitet werden.

Die Überwachung gemäß dem PfleWoqG beurteilt die Le-bensqualität aus Sicht der Bewohner und findet jährlich,unangemeldet und durch multiprofessionelle Teams statt.Im Rahmen der Überwachung werden Schlüsselsituationendefiniert.

Die drei schriftlichen Instrumente der FQA setzt sich ausdem Prüfleitfaden, dem Prüfhandbuch und dem Qualitäts-managementhandbuch zusammen.

Der "Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Men-schen mit Behinderungen in Bayern" unterstützt die FQA

bei ihrer Arbeit, indem er die Vorgehensweise bei der Über-prüfung von stationären Altenpflegeeinrichtungen, Einrich-tungen der Behindertenhilfe, stationären Hospizen sowiebetreuten Wohngruppen festlegt.

Der Prüfleitfaden ist ein dynamisches Werk, das an dieaktuellen fachlichen und rechtlichen Entwicklungen ange-passt wird und den Erkenntnissen aus der Praxis der An-wendung des Prüfleitfadens Rechnung trägt [8].

Der Prüfleitfaden beginnt mit den Leitgedanken und derPlanung zur individuellen Begehung. Er stellt die Doku-mente für die Durchführung zur Verfügung und sichert dieindividuelle Nachbereitung der Einrichtungsbegehung.Der Prüfleitfaden stellt die Ergebnisqualität in den Vorder-grund. Er baut auf dem Prinzip der Schlüsselsituation miteinem hermeneutischen Ansatz auf (� Tab. 4). Ausgangs-

Tabelle 3: Beispiel der Checkliste zum baulich-funktionellen Konzept

2. Baulich-funktionelles Konzept Ja Nein

2.1 Bewohnerzimmer

ausreichend groß funktions- und hygienegerecht ausgestattet

2.2 Bewohnerbadezimmer

1 Dusche/Nasszelle pro Zimmer funktions- und hygienegerecht ausgestattet

Gemeinschaftsbad für die Station funktions- und hygienegerecht ausgestattet

2.3 Personalräume

Personalumkleiden vorhanden funktions- und hygienegerecht ausgestattet

getrenntes WC für Personal und Besucher funktions- und hygienegerecht ausgestattet

2.4 Stützpunkt

funktions- und hygienegerecht ausgestattet � �

2.5 Arbeitsraum-/fläche rein

ausreichend reine Arbeitsflächen vorhanden funktions- und hygienegerecht ausgestattet

2.6 Arbeitsraum unrein/Entsorgungsraum/Putzraum

funktions- und hygienegerecht ausgestattet Steckbeckenspülgerät vorhanden

Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in Zimmern und Sanitärbereich

Leitende Qualitätsfrage

Wie gewährleistet die Einrichtung, dass Ordnung und Sauberkeit im Zimmer und Sanitärbereich den Bedürfnissen der Bewohnerin und des Bewohners entsprechen?

Was unternimmt die Einrichtung, damit Ordnung und Sauberkeit so gestaltet werden, dass die Bewohnerin, der Bewohner und Andere dadurch nicht gefährdet werden?

Wie gewährleistet die Einrichtung eine sichere Umgebung für die Bewohnerin und den Bewohner?

Wie wird in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung die Selbständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Zimmerreinigung unterstützt?

Tabelle 4: Beispiel aus dem Prüfleitfaden zu Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit im Zimmer und Sanitätsbereich

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punkt für jegliche Beurteilung sind Wahrnehmungs- undBeobachtungskriterien. Im Anschluss wird anhand von wei-teren Fragen eine Verbindung zur Dokumentation und zumQualitätsmanagement hergestellt. Den Abschluss bildenvertiefende Fragen, gefolgt von Reflexionsfragen.

Das Prüfhandbuch beginnt mit einem allgemeinen Über-blick und Hintergründen zum Prüfleitfaden. Es beinhaltetallgemeine Aspekte und ausführlichere Informationen zurVorbereitung, Durchführung und Nachbereitung sowie zubedeutenden Begriffen und Methoden.

Das Qualitätsmanagementhandbuch beschreibt das Unter-stützungssystem der FQA für professionelle Einrichtungs-begehungen und sorgt für deren kontinuierliche Entwick-lung und Evaluation.

Aufgabe der FQA nach dem PfleWoqG ist es darauf hin-zuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten,behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt,beachtet und geschützt werden.

Da die Begehungen in multiprofessionellen Teams statt-finden, ist es sinnvoll, ein abgestimmtes Prüfprotokoll zuverwenden.

Integration der Hygieneanforderungen in denPrüfleitfaden

Im Rahmen eines Projektes wurden in Zusammenarbeitmit dem LGL, dem Bayerischen Staatsministerium für Um-welt und Gesundheit sowie dem Bayerischen Staatsministe-rium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauendie Hygieneanforderungen des bayerischen Rahmenhygi-eneplans (ÖGD) in den Prüfleitfaden (FQA) implementiert.Ziel ist die Erschaffung eines Instruments, das eine bayern-weite, umfassende, schnittstellenoptimierte und standar-disierte Begehung ermöglicht.

Durchführung

Im Rahmen einer standardisierten Befragung zum Ist-Zu-stand wurden zu Beginn alle Nutzer des Prüfleitfadens inzwei bayerischen Landkreisen (FQA-Team sowie alle Mit-arbeiter von 36 Einrichtungen) zum Prüfleitfaden befragt.73% der Befragten zeigten sich mit dem Prüfleitfaden zu-frieden und 64% mit der Beratung. Fragen zur Bekanntheitder Inhalte des Prüfleitfadens, zur Kenntnis von Fachemp-fehlungen und zur Bewertung der Wichtigkeit von Hygie-neberatung sowie Hygienequalitätssicherung durch denLeitfaden ergaben, dass Defizite in diesem Bereich vorla-gen aber Interesse an Information zum Thema Hygienebesteht.

Anschließend fand die Implementierung der Inhalte desRahmenhygieneplans unter Beachtung der Ergebnisse derBefragung in die bestehende Matrix des Prüfleitfadens statt.

Fehlende Schlüsselsituationen wurden ergänzt: Maßnah-men beim Auftreten von Erregern mit besonderen Eigen-schaften, Hygiene bei speziellen Behandlungsmaßnahmenvon Schwer- und Schwerstpflege und Gespräch mit demHygienebeauftragten.

Der Prüfleitfaden wurde auf seine Verwendbarkeit durchBegehung von fünf Einrichtungen erprobt. Er hat sich ins-gesamt bewährt.

Schlussfolgerungen

Mit dem Projekt ist es gelungen, einen bayernweiten, ge-meinsamen Standard zu entwerfen. Durch die Integrationder Hygieneanforderungen in den Prüfleitfaden wird eineRisikobeurteilung nach dem Bewohnerprofil ermöglichtsowie ein adäquates Hygienemanagement für Prüfer undEinrichtungen ableitbar. Der Prüfleitfaden kann somit nichtnur als Prüfungsinstrument sondern auch als Arbeitshilfedienen. Handlungsoptionen, insbesondere Schulungspro-gramme sowie die Befähigung aller Teilnehmer zur schnitt-stellenübergreifenden Arbeit lassen sich für alle Akteureableiten.

Überwachung von Einrichtungen der ambulantenund stationären Pflege(E. Schneider)

Rechtlicher Hintergrund

Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sindPflegeeinrichtungen verpflichtet, innerbetriebliche Verfah-rensanweisungen zu Infektionshygiene in Form von Hygi-eneplänen zu erstellen, und sie unterliegen der infektions-hygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt [2].

Auch die Artikel 16 und 17 des Gesundheitsdienst- undVerbraucherschutzgesetzes (GDVG) beauftragen die Ge-sundheitsämter mit der infektionshygienischen Überwa-chung entsprechender Einrichtungen [9]. Grundsätzlich sinddie Pflegeeinrichtungen verpflichtet, dem Gesundheitsamtwährend der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten infek-tionshygienische Begehungen, einschließlich der Untersu-chung von Gegenständen, Einsichtnahme in Aufzeichnun-gen und Probenahme, zu ermöglichen.

Zusätzlich gelten die Gesundheitsämter als beigeordneteFachbehörden für die Umsetzung des 2002 novelliertenHeimgesetzes, wobei das Team der Heimaufsicht jeweilsdurch einen Arzt, eine Pflegefachkraft und ggf. einen Sozi-alpädagogen des Gesundheitsamtes zu ergänzen ist. Wäh-rend dabei der Zuständigkeitsbereich der Pflegefachkräfteund Sozialpädagogen relativ eindeutig formuliert ist, fehlteine Aufgabenbeschreibung für die Ärzte. Die ärztlicheTätigkeit reicht im Rahmen der Heimaufsicht von der

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Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Überwachung der Arzneimittellagerung bis hin zur Kon-trolle des Ernährungsplans.

2008 ist in Bayern das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz(PfleWoqG) in Kraft getreten [5], seit 2010 gibt es eineVerordnung zur Ausführung des PflewoqGs. Seither heißtdie bisherige Stelle für Heimaufsicht "Fachstelle für Pfle-ge- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklungund Aufsicht" (= FQA).

Ebenfalls seit Inkrafttreten des PfleWoqG werden alle Mit-glieder des multiprofessionellen FQA-Teams nicht nur zuFQA-Auditoren geschult, sondern auch regelmäßig fortge-bildet.

Grundsätzlich soll dadurch der Blick dafür geschärft wer-den, dass es nicht nur um die Überprüfung von Einzelpa-rametern von Pflege, Hygiene oder Ernährung geht, son-dern, dass alles, was im Heim oder in der ambulantenWohngemeinschaft geleistet wird, letztlich dem Wohl undder Lebensqualität der Bewohner dienen soll und in die-sem Kontext zu bewerten ist.

Heim ist Wohnung

Entsprechend haben die Mitglieder des FQA-Teams denHeimbewohnern respektvoll und wertschätzend zu begeg-nen und sie in ihrer Individualität wahrzunehmen.

Immer hat man sich darüber im Klaren zu sein, dass essich bei den Heimbewohnern zwar um betagte, oftmalsmultimorbide und abwehrgeschwächte Menschen, nichtaber um akut kranke Patienten handelt. Demnach könnenHeime nicht wie Kliniken infektionshygienisch begutach-tet werden, sondern ist immer zu berücksichtigen, dass sieden Lebensmittelpunkt ihrer Bewohner darstellen, dass sieWohnung sind und auch dem individuellen Wohlergehenzu dienen haben.

Auf der anderen Seite stellen Heime und ambulant betreuteWohngemeinschaften im Hinblick auf Infektionspräventioneinen besonders sensiblen Bereich dar:

Auf Grund des hohen Alters der Bewohner und der damitoft einhergehenden herabgesetzten Abwehrlage sind chro-nische Erkrankungen oder Multimorbidität häufig.

Chronische Wunden oder Devices, die Eintrittspforten fürKrankheitserreger darstellen, sind keine Seltenheit. Oft-mals lässt auch das Hygieneverständnis und -verhaltender Senioren nach, was die Übertragung von Krankheits-erregern wiederum begünstigt. Insofern sind Infektions-schutz und eine gute Hygiene für Heime und Wohnge-meinschaften von besonderer Bedeutung.

Begehungen

Das Gesundheitsamt konnte im Rahmen der Begehungenin den letzten zehn Jahren einen positiven Wandel beob-

achten, der hinsichtlich erforderlicher Desinfektions- undReinigungsmaßnahmen sowie der allgemeinen Hygiene-standards dem Bayerischen Rahmenhygieneplan [4] weit-gehend entspricht.

Was noch vor zehn Jahren keine Selbstverständlichkeitwar, hat sich inzwischen gut etabliert. So ist das ordnungs-gemäße Sammeln von Schmutzwäsche in entsprechendenflüssigkeitsdichten oder farblich gekennzeichneten Wäsche-säcken inzwischen eine Selbstverständlichkeit.

Desinfektionsmittelspender sind in der Regel gut erreich-bar angebracht. Die Pflegewägen sind mit Einmalhand-schuhen und Desinfektionsmitteln ausgestattet und nur mitnotwendigen Utensilien bestückt. Die Putzkonzepte wur-den optimiert.

Auch in der Pflege selbst zeigen sich deutliche Fortschrit-te: So ist die Händedesinfektion genauso wie die Hautdes-infektion vor Injektionen in der Regel selbstverständlichund werden Gemeinschaftskämme oder -scheren in denletzten Jahren nicht mehr beobachtet.

Herausforderungen

Trotz des merklichen Fortschritts bestehen weitere Heraus-forderungen, um eine ordnungsgemäße Hygiene gewähr-leisten zu können. Vor allem der Mangel an Pflegekräftenführt in vielen Einrichtungen immer wieder zu Engpäs-sen, die nicht selten zu Lasten der Hygiene gehen. Hinzukommt häufig eine hohe Mitarbeiterfluktuation, wodurchauch die gelebte Hygiene großen Schwankungen unter-worfen ist und kontinuierlicher Schulungsbedarf entsteht.

Bürokratische Hürden und eng gesteckte finanzielle Rah-menbedingungen erschweren die Umsetzung von Hygiene-empfehlungen im Heimalltag immer wieder. Letztendlichwird eine kontinuierliche und beratende, konstruktive Ko-operation zwischen Überwachungsbehörden und Heimenweiter erforderlich sein.

Die wahrgenommene Bereitschaft auf Seiten der Heimmitar-beiter bietet hierfür eine günstige Ausgangsposition.

Aktuelle infektionshygienische Problemstellungin der Pflege(L. Hepting)

Die Bayerische Verordnung zur Hygiene und Infektionsprä-vention in medizinischen Einrichtungen (MedHyg 2010,aktualisiert 2012) definiert in § 6 das Aufgabengebiet vonHygienebeauftragten in der Pflege und Pflegeeinrichtungen[10]. Zu den Aufgaben der Hygienebeauftragten in Pflege-einrichtungen zählen insbesondere die Mitwirkung bei derErstellung, Schulung und Umsetzung von Hygienestan-dards, die Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung undBekämpfung von nosokomialen Infektionen, die Unterrich-

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tung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichenüber Verdachtsfälle sowie die Mitwirkung bei der Planungfunktioneller und baulicher Maßnahmen. Im Übrigen erge-ben sich die Vorgaben für die Hygienebeauftragten in Pfle-geeinrichtungen insbesondere aus den Empfehlungen dernach § 23 Abs. 2 Satz 1 IfSG beim Robert Koch-Instituteingerichteten Kommission für Krankenhaushygiene undInfektionsprävention.

Weiters ist der Hygienebeauftragte ein Mitglied der Hygi-enekommission und nimmt an Qualitätszirkeln sowie regel-mäßig an externen und internen Fortbildungen teil.

Im Altenheim treten häufig Infektionen auf. Dazu zählenHarnweginfekte, MRSA, Infektionen aus Mund-Nasen-Rachenraum, Noroviren, Rotaviren, Gürtelrose (Zoster)und Clostridium difficile-Erkrankungen. Beim Auftretenvon Infektionen ist die Einhaltung von Hygienemaßnahmenessentiell. Im Pflegealltag in den Altenheimen zeigen sichjedoch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Hygiene-standards. So kommt es häufig zu Kommunikationspro-blemen, die sich an der Schnittstelle zwischen dem Kran-kenhaus und dem Altenheim bzw. dem Altenheim und denBewohnern wie Angehörigen ergeben.

Ein Beispiel ist der Fall von MRSA-Patienten, die beimTransport vom Krankenhaus ins Altenheim mit einemMundschutz ausgestattet sind, während der begleitendeSanitäter keinen trägt. Auch die Erreichbarkeit der besu-chenden Angehörigen ist wesentlich, die man mit einerNachricht an der Zimmertür des betroffenen Bewohnersum Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Personal bit-tet, um sie hinsichtlich MRSA und dem korrekten Verhal-ten in dieser Situation zu informieren und zu beraten. Auchfür das Personal ist Aufklärung unerlässlich, da – wie dieErfahrung zeigt – Pflegekräfte aus Angst um die eigeneGesundheit MRSA Patienten meiden könnten und diesenunter Umständen nicht die notwendige Versorgung undAufmerksamkeit zuteil werden könnte.

Im Umgang mit seltenen infektiösen Krankheiten müssenzunächst die Meldungen vom Hygienebeauftragten beach-tet werden. Die Basishygiene ist einzuhalten und es gilt,Ruhe zu bewahren bzw. zu schaffen, bevor weitere Unter-weisungen in korrekten Hygienepraktiken und Pflegemaß-nahmen erfolgen. Die Hygieneregeln müssen für alle inder Pflegeeinrichtung tätigen bzw. anwesenden Personengleich sein. Darüber hinaus stellt in diesen Fällen das Ein-holen weiterer Informationen eine Hilfestellung dar – ent-weder in Form von Literatur- bzw. Internetquellen oderindem man auf die Expertise von Kollegen, Ärzte oderdes Gesundheitsamtes zurückgreift und mit diesen zusam-menarbeitet.

In Hinblick auf die Risikoeinschätzung ist eine sektoren-übergreifende Kooperation aller im Altenheim tätigen Pro-fessionen – vom Küchenchef über die Pflegekräfte bis hinzum Sozialpädagogen – erforderlich, um einem Ausbrucheiner infektiösen Krankheit Herr zu werden.

Neben dem Kommunikationsproblem an den Schnittstel-len erschwert der immense Zeitaufwand für einen infekti-ösen Bewohner (bedeutet in der Pflege einen etwa dreifa-chen Zeitaufwand) die Einhaltung der Hygienemaßnah-men. Da im Hinblick auf die Pflegestufen starre Regelnbestehen, benötigen MRSA-Patienten in der Sanierungs-phase Hilfe, die jedoch in der Budgetierung nicht enthal-ten ist. Hinzu kommt der hohe Dokumentationsaufwand,der im Alltag zu einem Zeitkonflikt führt.

Desweiteren hat die Hygiene mit der Nachwuchsproble-matik zu kämpfen. Hygiene ist nicht zuletzt aufgrund desgroßen Arbeitsaufwandes verbunden mit der geringen bzw.fehlenden Entlohnung ein wenig attraktiver Bereich.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Hygiene vonKommunikation und Zusammenarbeit lebt. Hygiene be-deutet zwar eine arbeitsintensive, zeitliche Investition, bie-tet aber klare Linien und Handlungsanweisungen im Pfle-gealltag.

Sektoren-übergreifender Informationsaustausch(V. Lehner-Reindl)

LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger(LARE)

Unter Koordination des Bayerischen Staatsministeriumsfür Umwelt und Gesundheit (StMUG) und des BayerischenLandesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit(LGL) wurde im Jahr 2008 ein landesweites Netzwerk vonVerbänden, Behörden, Universitäten und sonstigen Ein-richtungen zum Thema MRSA und andere antibiotikare-sistente Erreger in Bayern gebildet. MRSA sowie antibi-otikaresistente Erreger betreffen als ernst zu nehmendesProblem alle Institutionen des Gesundheitswesens sowiedas Personal verschiedener Gesundheitsfachberufe. DieLARE hat es sich zum Ziel gesetzt, das Vorkommen vonMRSA sowie anderer antibiotikaresistenter Erreger zumgesamtgesellschaftlichen Nutzen zu verringern.

Zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen bezüglich desUmgangs mit MRE im Bereich der medizinischen Versor-gung haben sich eine Reihe von Arbeitsgruppen zu denThemen Antibiotic Stewardship, Arbeitsschutz, Fachinfor-mation zum Patientenmanagement, Informationsweiterga-be, Patiententransport, Rehabilitationseinrichtungen sowieScreening und Sanierung gebildet.

Arbeitsgruppe Informationsweitergabe: Standardsfür den medizinischen Bereich

Die Arbeitsgruppe nahm 2009 ihre Arbeit auf und setztsich aus Vertretern des Klinik- und Pflegebereichs, der Kas-senärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), der BayerischenKrankenhausgesellschaft e. V. (BKG), des Ärzteverbandes

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Öffentlicher Gesundheitsdienst Bayern e. V. (BVÖGD) so-wie einer Juristin zusammen.

Die Weitergabe von Informationen, die die Besiedelung,bzw. Infektion mit MRE betreffen, muss diverse Schnitt-stellen zwischen Krankenhaus und aufnehmenden Einrich-tungen passieren. Ein wesentliches Element in der Bekämp-fung der weiteren Ausbreitung dieser Erreger besteht darin,die Informationsweitergabe zwischen den einzelnen Schnitt-stellen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher As-pekte sicher zu stellen. Die Arbeitsgruppe hat daher einenInformationsweitergabebogen für weiterbehandelnde Ärz-te, Pflegeeinrichtungen und den Rettungsdienst zur Über-windung der Schnittstellenproblematik erarbeitet. Diesersoll den Informationsfluss bei der Entlassung bzw. Verle-gung von Patienten erleichtern.

Die gesetzliche Grundlage zur Informationsweitergabe wur-de mit der geänderten Fassung des IfSG [2] geschaffen.Die Landesregierungen hatten bis zum 31.03.2012 durchRechtsverordnung für Krankenhäuser, Einrichtungen fürambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationsein-richtungen sowie für Dialyseeinrichtungen und Tageskli-niken die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung,Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialenInfektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu re-geln. Die Regelungen betreffen die Information von auf-nehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten beider Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patien-ten über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämp-fung von nosokomialen Infektionen und von Krankheits-erregern mit Resistenzen erforderlich sind.

Aufgrund der IfSG Änderung musste auch die in Bayerngeltende Verordnung zur Hygiene und Infektionspräventionin medizinischen Einrichtungen (MedHygV) angepasstwerden [10]. Der sektorenübergreifende Informationsaus-tausch, auf dessen Fehlen und Notwendigkeit die AG Infor-mationsweitergabe aufmerksam machte, ist inzwischen in§ 13 der MedHygV verankert: "Die Einrichtungen nach§ 1 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 haben bei Verlegung, Überwei-sung oder Entlassung von Patientinnen und Patienten In-formationen über Maßnahmen, die zur Verhütung undBekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krank-heitserregern mit speziellen Resistenzen und mit Multire-sistenzen erforderlich sind, an den Rettungsdienst, die auf-nehmende Einrichtung oder die niedergelassene Ärztin oderden niedergelassenen Arzt weiterzugeben".

Das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) [7] defi-niert in Artikel 40 die Hygienebestimmungen beim Ret-tungsdienst und den Transport von Patienten mit Infekti-onskrankheiten: "(1) Die im Rettungsdienst Beteiligtenhaben die allgemeinen Regeln der Hygiene zu beachtenund Maßnahmen der Infektionshygiene nach dem jeweili-gen Stand der medizinischen Wissenschaft zur Verhütungvon Infektionen und zur Vermeidung einer Weiter-verbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solchermit Resistenzen, zu ergreifen.

(2) Patienten,1. bei denen die Diagnose gesichert ist oder der begründe-te Verdacht besteht, dass sie an einer kontagiösen Infekti-onskrankheit leiden,2. (...)3. die mit MRE besiedelt sind und bei denen die konkreteGefahr einer Keimstreuung besteht, dürfen nur mit nachdiesem Gesetz genehmigten, für den Transport dieser Pa-tienten geeigneten Krankenkraftwagen oder Luftfahrzeu-gen sowie mit für den Transport dieser Patienten geeigne-ten Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes trans-portiert werden.

(3) Die Besteller rettungsdienstlicher Leistungen sind ver-pflichtet, der Integrierten Leitstelle oder dem Unterneh-mer bei der Bestellung das Vorliegen oder den Verdachteiner Infektionskrankheit oder einer Besiedelung mit multi-resistenten Erregern sowie Informationen über Maßnah-men, die zu deren Verhütung und Bekämpfung erforder-lich sind, mitzuteilen. Der Unternehmer des Transportsist verpflichtet, diese Informationen an die Einrichtungweiterzugeben, an die er den Patienten übergibt".

MRE und ärztliche Schweigepflicht

Die Information über das Vorliegen einer Besiedelung bzw.Infektion mit multiresistenten Erregern unterliegt der ärzt-lichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe ist möglich beider Einwilligung des Patienten, einer gesetzlichen Befug-nis, einer stillschweigenden oder mutmaßlichen Einwilli-gung oder im Fall eines rechtfertigenden Notstandes nach§ 34 StGB (Strafgesetzbuch).

Eine stillschweigende Einwilligung beruht auf dem Eigen-interesse des Patienten an einer bestmöglichen Behand-lung, während eine mutmaßliche Einwilligung in Betrachtgezogen wird, wenn der Patient aufgrund seines körperli-chen oder geistigen Zustandes nicht einwilligen kann undstattdessen der zuständige Betreuer den mutmaßlichen Pa-tientenwillen ermittelt. Bei dem rechtfertigenden Notstandwird in einer Einzelfallentscheidung das Geheimhaltungs-interesse des Patienten gegenüber der Gefährdung ande-rer abgewogen.

Die Weitergabe der Information über die Infektion mitMRE an den mit-, weiter- oder nachbehandelnden Arzt istin der Regel über die stillschweigende Einwilligung desPatienten rechtlich zulässig, es sei denn, der Patient sprichtsich eindeutig dagegen aus. Hinsichtlich der Informations-weitergabe an die aufnehmende Einrichtung kann eine still-schweigende Einwilligung nicht generell angenommen wer-den. Diese bedarf der Einwilligung des Patienten.

Informationsweitergabebogen

Der Informationsweitergabebogen wurde nach Vorlage beimDatenschutzbeauftragten und dessen Zustimmung im April

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2013 veröffentlicht. Nach Überarbeitung ist der vierseitigeBogen nun auf der Webseite des LGL3 abrufbar.

Der Bogen wird ausschließlich bei MRE verwendet. Dieersten beiden Seiten sind identisch und sollen dem entlas-senden Arzt als Dokumentation bzw. dem weiterbehan-delnden Arzt als schnelle Information neben dem Arzt-brief dienen. Hier wird der Nachweis eines Krankheitser-regers mit speziellen (Multi)Resistenzen festgestellt, dessenLokalisation, Status, die begonnene Sanierung und die er-forderlichen Maßnahmen für die Beschäftigten mitgeteilt.Desweiteren wird auf zusätzliche Information in Form vonMerkblättern für den Krankentransportdienst, Heime unddie Angehörigen hingewiesen.

Die dritte Seite des Informationsweitergabebogens betrifftdie Rettungsdienste. Sie enthält nur eine Information zurBesiedelung bzw. Infektion von Nase und Rachen, da sichhieraus besondere Schutzmaßnahmen ergeben sowie ei-nem entsprechenden Hinweis zum Merkblatt.

Das vierte Blatt richtet sich an Heime und vermittelt Infor-mation hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen imUmgang mit der betroffenen Person.

In der praktischen Anwendung wird der Informationswei-tergabebogen sehr heterogen beurteilt. Es haben sich nochungelöste Fragen und Problembereiche ergeben: Die Inte-gration in die klinikeigene Software gestaltet sich aufwän-dig, kostenintensiv und letztlich schwer lösbar, da keineeinheitliche Klinik-Software in Verwendung ist. Bei denRettungsdiensten herrscht geringe Akzeptanz bezüglich desBogens, da darauf auch weiterhin keine Erreger genanntwerden.

Bei der Informationsweitergabe vom Heim an das Kran-kenhaus fehlt die gesetzliche Grundlage. Eine Adaptiondes Bogens an den niedergelassenen Bereich ist wünschens-wert. Während in den Kliniken die Doppeldokumentationdurch die Nutzung bereits vorhandener Strukturen vermie-den werden kann, wird für Pflegeheime zusätzlich ein Pfle-geüberleitungsbogen ausgefüllt.

Das Ziel der AG Informationsweitergabe ist es, weiterhinneu auftretende Aspekte der Informationsweitergabe zudiskutieren, um eine für alle akzeptable Lösung zu finden.

Poststationäre Eradikation von MRSA(L. Bader)

MRSA-Häufigkeit und Bekämpfungsstrategien inDeutschland

MRSA stellt in deutschen Kliniken und Intensivstationenmit jährlich etwa 170 000 MRSA-Fällen weiterhin dasquantitativ größte Problem bezüglich MRE dar. Im europä-

ischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2011 mit einerMRSA-Häufigkeit von 21% im Mittelfeld, während Skan-dinavien und die Niederlande sehr geringe MRSA-Prä-valenzen aufwiesen (� Abb. 1) [11].

Nur etwa 10% der MRSA-Fälle in Deutschland kommenwährend eines stationären Klinikaufenthalts als nosoko-miale Übertragung hinzu – 90% der Betroffenen sind bereitsprästationär MRSA-Träger. MRSA ist somit ein Problemder gesamten medizinischen Versorgung, das sich mithilfeeiner effektiven Infektionsprävention reduzieren bzw. durcheine Steigerung an ambulanten Sanierungsbehandlungenbekämpfen lässt.

Strategie der MRSA-Bekämpfung

"Search – destroy – follow" umschreibt das insbesonderein den Niederlanden erfolgreiche Konzept gegen MRSA,das auch in Deutschland mit der neuen Gesetzgebung desBundes (Änderungen im IfSG und SGB V) gefördert wer-den soll.

Folgende Eckpunkte haben sich zur MRSA-Bekämpfungund Prävention als wirksam erwiesen:

• MRSA-Screening aller Patienten mit Risikofaktoren beistationärer Aufnahme ins Krankenhaus. Ohne gezieltesScreening bleibt der überwiegende Teil der MRSA-be-siedelten Patienten unerkannt [12]

• Konsequente Sanierung von MRSA-Trägern auch post-stationär im ambulanten Bereich

• Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen beiMRSA-Patienten

• Information von Weiterbehandelnden über den MRSA-Status eines Patienten

Ein sorgsamer Umgang mit Antibiotika in der Human-und Veterinärmedizin ist als Grundlage für eine effektiveMRSA-Prävention und -Bekämpfung zu verstehen.

Versorgung von MRSA-Patienten durch Vertragsärzte

Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung regelte die finan-zielle Vergütung für ärztliche Leistungen zur Diagnos-tik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mitMRSA in der vertragsärztlichen Versorgung gemäߧ 87 Abs. 2a SGB V (Sozialgesetzbuch) bis zum Frühjahr2014. Sie verfolgte das Ziel, insbesondere die ambulanteVersorgung von MRSA-Trägern poststationär zu verbes-sern. Seit dem 1. April 2014 sind diese Leistungen nunBestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).

Als MRSA-Risikopatient gilt weiterhin ein Patient, der vorder vertragsärztlichen Versorgung in den letzten sechsMonaten stationär im Krankenhaus (an mindestens vierzusammenhängenden Tagen) behandelt wurde und zusätz-lich die folgenden Kriterien erfüllt:3 http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/arbeitsgruppen/index.htm#info

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a) positiver MRSA-Nachweis in der Anamnese (z. B. imKrankenhaus) oder

b) zwei oder mehr der folgenden Risikofaktoren: Chroni-sche Pflegebedürftigkeit (mindestens Stufe 1); Antibio-tika-Therapie in den vergangenen sechs Monaten; Lie-gende Katheter (z. B. Harnwegableitung, PEG-Sonde);Dialysepflichtigkeit; Hautulcus, Gangrän, chronischeWunde oder tiefe Weichgewebeinfektion.

Für Patienten, die diese Eingangskriterien erfüllen, wirdein MRSA-Status mittels Abstrichentnahme aus Nasenvor-hof, Rachen und ggf. Wunde erhoben.

MRSA-Dekolonisierung

Ergibt das Screening eine MRSA-Trägerschaft, so kanneine Sanierungsbehandung bestehend aus Eradikations-therapie und Abstrichkontrolle durch den Vertragsarztangeschlossen werden.

Im Rahmen dieser MRSA-Dekolonisierung ist für einenZeitraum von fünf bis sieben Tagen die (3 ×) täglicheApplikation der Mupirocin-Nasensalbe, die Anwendungder antiseptischen Gurgellösung und der Ganzkörper- undHaarwaschung kombiniert mit dem täglichen Wechsel vonKörper- und Bettwäsche und der Handtücher sowie derzusätzlichen Händedesinfektion des Patienten und der Mit-

bewohner und einer Desinfektion aller persönlichen Uten-silien (z. B. Brille oder Kamm) durchzuführen.

Zwischen dem Ende der Eradikationstherapie und denKontrollabstrichen sollten mindestens drei Tage liegen.Im ambulanten Bereich erfolgt danach die erste Abstrich-reihe (spätestens nach vier Wochen). Ist dabei an denvorher bestätigt besiedelten Lokalisationen MRSA nichtmehr nachweisbar, besteht ein "vorläufiger Sanierungser-folg". Im ambulanten Bereich sind danach noch zwei wei-tere Verlaufskontrollen zwischen dem dritten und sechstenMonat sowie elf bis 13 Monate nach Dekolonisierungs-abschluss erforderlich. War bei diesen drei Kontrollreihenin allen Abstrichen MRSA nicht mehr nachweisbar, sobesteht ein "Langzeit-Sanierungserfolg" und die Sanie-rungsbehandlung ist abgeschlossen.

Wird MRSA aber erneut nachgewiesen, können Kontakt-personen aus dem häuslichen Patientenumfeld untersuchtwerden, um Kreuzinfektionen zu verhindern und um beiBedarf eine zweite (und eventuell dritte) Eradikationsthe-rapie vorzunehmen.

Aktuell ist nur die antibakterielle Nasensalbe als Arznei-mittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ver-ordnungsfähig.

Die Webseiten www.curacampus.de und die www.kvb.debieten für Ärzte und Medizinische Fachangestellte Online-

Abb. 1:Anteil der MRSA im europäischen Vergleich(Quelle: ECDC 2013)

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Fortbildungen, u. a. auch zur ambulanten Versorgung vonMRSA-Patienten, an. Im Rahmen dieser Online-Fortbil-dung mit Lernzielkontrolle können niedergelassene Ärzteeine MRSA-Zertifizierung erlangen, um MRSA-Leistun-gen entsprechend separater Gebührenordnungspositionen(GOP) als Bestandteil des EBM Abschnitt 30.12 extrabud-getär abrechnen zu können. Bisher haben etwa 1 300 Nie-dergelassene in Bayern diese Abrechnungsgenehmigungerworben, von denen etwa 75% Hausärzte sind.

MRSA als Schnittstellen-Thema der Versorgung

Die Information an weiterbehandelnde Ärzte oder Institu-tionen über den MRSA-Status eines Patienten soll sekto-renübergreifend stationär/ambulant in beide Richtungenübermittelt werden. Für den strukturierten und sicherge-stellten Informationsfluss hat sich die Verwendung eines"MRSA-Übergabebogens" bewährt.

Sektorenübergreifende Vernetzung fußt auf einer effekti-ven Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten,Krankenhäusern, Krankentransportdiensten sowie Reha-bilitations- und Pflegeeinrichtungen an den Schnittstellender medizinischen Versorgung, und findet auf vielfältigeWeise statt.

Die vom Münchner Referat für Gesundheit und Umwelt(RGU) quartalsbezogen durchgeführten Fallkonferenzenbieten die Möglichkeit, MRSA als Schnittstellen-Thema zudiskutieren. Das von RGU und Sozialreferat (SozR) der Lan-deshauptstadt München gegründete "Hygiene-NetzwerkPflege München" will die Informationsweitergabe an deninternen und externen Schnittstellen der unterschiedlichenEinrichtungen optimieren und im Zusammenwirken denInfektionsschutz der pflege- und hilfsbedürftigen Personensowie der Pflegenden verbessern. Mit ihrem Webauftritt4

werden umfangreiche Informationen sowie Dokumentati-onshilfen für den Arbeitsalltag zur Verfügung gestellt.

Hilfreiche Informationen für die Pflege zur Thematik MRSAsowie auch Dokumente zur Informationsweitergabe sindim Webauftritt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns(KVB)5 und bezüglich MRSA und andere MRE beim Web-auftritt des Bayrischen Landesamtes für Gesundheit undLebensmittelsicherheit6 zu finden. Auch der BayerischeHausärzteverband (BHÄV) setzt sich dafür ein, dass MRSAals Schnittstellen-Thema für Krankenhäuser, Pflegeheimeund den ambulanten Bereich verstanden wird und ermutigtseine Mitglieder zur Teilnahme an der genannten MRSA-Zertifizierung7.

Versorgung von MRSA-Trägern in der ambulanten Pflege

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Inkraft-treten am 1. Mai 2014 die Änderung der Häuslichen Kran-kenpflege-Richtlinie (HKP-RL) beschlossen. Die häuslicheKrankenpflege umfasst die medizinische Behandlung durchPflegefachkräfte sowie Maßnahmen, um den Patienten beiden grundlegenden Anforderungen einer eigenständigenHaushaltsführung und den Grundverrichtungen des tägli-chen Lebens zu unterstützen.

Die neue Leistung "Durchführung der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose" ist im Rahmen der ver-tragsärztlich abrechenbaren Behandlung und Betreuungvon Patienten mit MRSA im Rahmen der HKP-RL verord-nungsfähig. Die Sanierung kann durch Pflegekräfte nachärztlichem Sanierungsplan gemäß Verordnung ambulantdurchgeführt werden. Auch Krankenhausärzte können dieneue Leistung unter bestimmten Voraussetzungen verord-nen, wodurch eine nahtlose Versorgung des Patienten si-chergestellt werden soll [13].

In der stationären Pflege eines MRSA-Trägers ist eine demRisiko angepasste Unterbringung und Versorgung umzu-setzen. Eine räumliche Isolierung wie im Krankenhaus istim Allgemeinen nicht erforderlich und eine Teilnahme amGemeinschaftsleben generell wünschenswert und bis aufAusnahmen möglich.

Fazit

Mit der MRSA-Vergütung für Vertragsärzte und der MRSA-Dekolonisierung im Rahmen der neuen HKP-RL wurdenwichtige Schritte zur poststationär besseren Versorgung vonMRSA-Trägern geschaffen. Händedesinfektion ist die be-deutendste Hygienemaßnahme. Mit der sektorenüber-greifenden Zusammenarbeit wird ein weiterer Baustein füreine wirksame MRSA-Bekämpfung gesetzt.

Beruf und MRE(C. Herr)

An der Schnittstelle des Patienten- und Beschäftigtenschut-zes treffen verschiedene Rechtsgrundlagen aufeinander.Patienten- und Beschäftigtenschutz sind juristisch klar ge-trennt, müssen jedoch von den Einrichtungen gleichwertigumgesetzt werden. Patienten werden über Maßnahmen desIfSG [2] und Empfehlungen der Kommission für Kranken-haushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) [11] beimRobert Koch-Institut geschützt. Für Beschäftigte gilt dasArbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere Gesetze, Ver-ordnungen und Regelwerke des Arbeitsschutzes. Bei derpraktischen Umsetzung von Arbeitsschutz und Patienten-schutz ergeben sich viele synergistische Effekte.

4 http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Hygiene_in_Pflegeeinrichtungen/Hygienenetzwerk_Pflege.html

5http://www.kvb.de/praxis/qualitaet/infektionen-und-praevention/mrsa/schnittstellen-der-versorgung/

6http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/7http://www.bhaev.de/index.php/service/praxistipps-fuer-mitglieder/1975-hausaerztliche-kompetenz-staerken-durch-mrsa-zertifizierung.html

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Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutzder Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen desArbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Die Biostoff-verordnung (BioStoffV) gilt für Tätigkeiten mit biologi-schen Arbeitsstoffen und regelt Maßnahmen zum Schutzvon Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor Ge-fährdung durch diese Tätigkeiten.

Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeits-hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Er-kenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffenwieder. Die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Ge-sundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" konkretisiertim Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderun-gen der BioStoffV und findet Anwendung bei Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesund-heitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschenund Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegtwerden [6].

Vor Tätigkeitsbeginn mit Biostoffen hat der Arbeitgebergemäß § 4 BiostoffV eine fachkundige Gefährdungsbeur-teilung durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentie-ren. Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens jedes zwei-te Jahr zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisie-ren. Eine Aktualisierung ist immer dann durchzuführen,wenn Veränderungen, die die Sicherheit der Beschäftigtenbeeinträchtigen können, oder neue Informationen über Ge-fährdungen dies erfordern.

TRBA 250

Die TRBA 250 zeigt ihren Anwendungsbereich auf, klärtBegriffsbestimmungen, und informiert über die Beurtei-lung von Arbeitsbedingungen und entsprechenden Schutz-maßnahmen (auch in spezifischen Arbeitsbereichen bzw.bei spezifischen Tätigkeiten).

Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes imSinne der BioStoffV sind hinsichtlich ihrer Infektionsgefähr-dung einer Schutzstufe zuzuordnen. Bereits ab Schutz-stufe 1 (Tätigkeiten ohne bzw. mit nur seltenem, geringfü-gigem Kontakt mit potenziell infektiösem Material und ohneoffensichtliche Ansteckungsgefahr) sind Mindestschutzmaß-nahmen anzuwenden. Dazu zählt das zur Verfügung Stel-len leicht erreichbarer Handwaschplätze mit fließendemWarm- und Kaltwasser, von Spendern für Hautreini-gungsmittel und Einmalhandtücher. Weiters sind zur hygi-enischen Händedesinfektion Desinfektionsmittelspenderbereit zu stellen. Oberflächen (Fußböden, Arbeitsflächenetc.) müssen leicht zu reinigen sowie beständig gegen dieverwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein. DerHygieneplan enthält Regelungen zur Desinfektion, Reini-gung, Sterilisation und Ver- bzw. Entsorgung. Bei höherenSchutzstufen (bis zur Schutzstufe 4) werden entsprechendweitere Maßnahmen gefordert.

Die Risikoanalyse ist für die Umsetzung der aufgeführtenallgemeinen und speziellen Empfehlungen zur Präventionund Kontrolle von MRSA in medizinischen und pflegeri-schen Einrichtungen nach KRINKO und nach der TRBA 250zentral. Sie fußt auf den Basismaßnahmen, die grundle-gende und für alle verbindliche Regelungen aus den obengenannten Bereichen umfassen. Darauf bauen risikobezo-gene Maßnahmen auf, die Erregereigenschaften, bestimmteTätigkeiten (z. B. Operation, Punktion) und definierte Be-reiche wie Küche oder Wäscherei in Betracht ziehen.

Gemäß TRBA 250 besteht kein Unterschied zwischen mul-tiresistenten Erregern (MRE) und Erregern ohne diese Re-sistenzen in Hinblick auf Übertragungswege, Umwelteigen-schaften, Empfindlichkeit gegenüber Desinfektionsmittelnund krankmachende Wirkungen. Daher ist für den Arbeits-schutz die strikte Einhaltung der allgemeinen Hygienemaß-nahmen ausreichend. Barrieremaßnahmen (Einzelzimmeroder Schutzkleidung) können unzureichend eingehalteneHygienemaßnahmen nicht ersetzen.

Bei Tätigkeiten ohne vorhersehbarem Kontakt zu Körper-flüssigkeiten (z. B. Austeilen von Essen) ist keine persönli-che Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Sollte es im Rah-men dieser Arbeit zu einem unvorhergesehenen Kontaktkommen, so lässt sich durch Wechsel kontaminierter Ar-beitskleidung und Händedesinfektion das Risiko der MRE-Übertragung vermeiden. Bei vorhersehbarem Kontakt zuKörperflüssigkeiten dient die PSA dem Schutz des Beschäf-tigten und zur Vermeidung der Weiterverbreitung in derEinrichtung. Die Auswahl der PSA ist von der individuel-len Risikoanalyse abhängig (Gefährdungsbeurteilung).

Mit dem Auftreten von MRE in Arbeitsbereichen des Ge-sundheitswesens ist immer zu rechnen. Schulungen, auchbezüglich MRE, sind gemäß IfSG und MedHygV sicher-zustellen. Dies schließt auch die zeitnahe Kommunikationmit den jeweils an der Patientenbetreuung Beteiligten ein.Überregionale und regionale Netzwerke – wie die LAREin Bayern – bieten Unterstützung bei der Schulung undKommunikation.

Beruf und MRE

MRSA bei Beschäftigten im Gesundheitswesen

Untersuchungen beim Personal in medizinischen Einrich-tungen in Deutschland zeigen bei diesen eine höhere MRSA-Prävalenz verglichen mit der Allgemeinbevölkerung [14].Bis 2008 wurden von der Berufsgenossenschaft für Ge-sundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) 17 MRSA-Infektionen im Gesundheitsdienst als Berufskrankheitenanerkannt. Im Fall einer (chronischen) MRSA-Trägerschaftfindet jedoch keine Anerkennung durch die BGW statt.

MRSA bzw. MRE-besiedelte Mitarbeiter stellen daher fürKliniken eine besondere Herausforderung hinsichtlich der

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HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

8http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/lare/faq/lare_faq_mrsa_arbeitsschutz.htm

Abb. 2:Screening auf MRSA/MRE beim Personal

Patientensicherheit und -fürsorge sowie in Bezug auf denArbeitsschutz und die Mitarbeiterfürsorge dar.

Ist-Status des klinik-betrieblichen Managements vonmit MRSA/MRE-besiedelten Mitarbeitern

Die LARE (AG Beruf und MRE) führt in Zusammenarbeitmit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) eineflächendeckende Erfassung des klinik-betrieblichen Mana-gements von mit MRSA/MRE-besiedelten Mitarbeitern inBayern durch. Elektronische Erhebungsbögen und derenanonymisierte Auswertung sollen einen Überblick über denIst-Status in den Kliniken ermöglichen. Der aktuelle Standder Befragung von 51 Krankenhäusern mit etwa 23 000 Bet-ten zeigt, dass der Fragebogen in 50% der Fälle von einerHygienefachkraft und nicht von einem Arbeitsmedizinerausgefüllt wird.

Beim Personal wurde in 23 Fällen MRSA und bei einemMitarbeiter ein anderer MRE nachgewiesen. Ein Screeningauf MRSA/MRE beim Personal erfolgt zumeist nur im Aus-bruchsfall und nicht bei der Einstellung des Mitarbeitersoder in Form eines Personalscreenings (� Abb. 2). Wäh-rend die Regelungen bezüglich des Screenings bei MRSAund die Vorgehensweise beim Nachweis einer MRSA-Be-siedelung beim Personal häufig schriftlich festgehalten sind,ist dieses Vorgehen bei anderen MRE meist nicht der Fall.

Die Fragebogenerhebung zeigt, dass MRSA-besiedelte Mit-arbeiter in zwei Drittel der Fälle bei der Arbeitsausübungin der Patientenbehandlung und -pflege bis zur nachgewie-senen Sanierung eingeschränkt sind, bei etwa einem Drittelwurde ein Verbot ausgesprochen bzw. erfolgte eine Umset-

zung in einen patientenfernen Bereich. In nahezu allenFällen wurde eine komplette Lohnfortzahlung gewährt.

LARE: Fragen und Antworten zu MRSA undArbeitsschutz

Die LARE bietet zum Thema MRSA und Arbeitsschutzumfassende Information in Form von Fragen und Antwor-ten auf ihrer Website8. Hinsichtlich der Frage, welche Ar-beitsschutzmaßnahmen bei der medizinisch-pflegerischenBetreuung von Personen mit einer MRSA-Besiedelung oder-Infektion sinnvoll sind, wird entsprechend der TRBA 250auf konsequente Basishygiene mit Händedesinfektion undentsprechende Schutzausrüstung bei Kontaminationsgefahrverwiesen. Desweiteren sind die Beschäftigten über die er-forderlichen Hygienemaßnahmen zu unterrichten und an-hand der Betriebsanweisung und des Hygieneplans überGefahren und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Bei der Frage nach der gesetzlichen Meldepflicht für denArzt, wenn dieser Kenntnis über die chronische MRSAKolonisation eines Beschäftigten erlangt, kann das Berufs-krankenrecht wie das IfSG herangezogen werden. Nachersterem besteht bei Nachweis einer MRSA-Infektion (nichtbei Besiedelung) für den Arzt eine Anzeigepflicht nach§ 202 SGB VII, wenn er den begründeten Verdacht aufeine beruflich bedingte Infektion hat. Nach § 7 des IfSGist seit 2009 der Nachweis von MRSA aus Blut und Li-quor meldepflichtig, ebenso nach § 6 Abs. 3 das gehäufteAuftreten nosokomialer Infektionen (als Ausbruch nicht-namentlich).

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ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

Aus Sicht des Arbeitsschutzes besteht bei Beschäftigten imGesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege keine Indika-tion für routinemäßige MRSA-Screening-Untersuchun-gen. Screening-Untersuchungen bei Beschäftigten hält dieKRINKO nur im Ausbruchsfall für angebracht, wenn sichbei Verdacht auf eine nosokomiale Infektion keine andereplausible Ursache für den Ausbruch findet. Bei gehäuftemAuftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemi-ologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist (§ 6 Abs. 3IfSG), wird nach IfSG die zuständige Behörde verpflich-tet, die erforderlichen Ermittlungen anzustellen und kannMaßnahmen, wie die Anordnung von Personalscreening,ergreifen. Diese Maßnahme wäre dann duldungspflichtig.

Eine Offenbarungspflicht von Beschäftigten bei chronischerMRSA-Kolonisation gegenüber Arbeitsgebern, Vorgesetz-ten und Betriebsärzten besteht nicht. Systematische Studi-en zum MRSA-Übertragungsrisiko von Beschäftigten aufPatienten fehlen, sodass eine Risikobewertung der Rele-vanz einer MRSA-Besiedelung von Personal nicht mög-lich ist. Dennoch finden sich einerseits dokumentierte Ein-zelberichte zu einer MRSA-Übertragung von Personal aufPatienten, andererseits fehlen rechtliche Grundlagen fürbesiedelte Beschäftigte. Somit muss an Beschäftigte appel-liert werden, sich aus Gründen des vorsorgenden Patienten-schutzes gegenüber dem Arbeitgeber zu offenbaren. Gleich-zeitig muss der Arbeitgeber für diese Fälle angemesseneVereinbarungen in Absprache mit den Arbeitnehmervertre-tungen implementieren und kommunizieren.

Eine reine Besiedelung, also der Nachweis von MRSA aufHaut oder Schleimhaut ohne weitere Symptome, ist keineInfektion und stellt keinen begründeten Verdacht auf eineBerufskrankheit dar. Es wird diskutiert, ob es sich im Einzel-fall bei nachweislich dauerhafter Besiedelung um einenregelwidrigen Körperzustand handelt.

Es gibt bisher keine systematischen Untersuchungen, wiehäufig mit MRSA kolonisierte Beschäftigte als nicht sanier-bar eingestuft wurden. Einzelfälle sind jedoch veröffentlicht.

Die KRINKO empfiehlt, in jeder Gesundheitseinrichtungeine betriebliche Festlegung zur Durchführung eines MRSA-Screenings und von Dekolonisierungsmaßnahmen beimPersonal zu treffen. Sie empfiehlt ferner kein routinemä-ßiges Screening von Personal hinsichtlich einer MRSA-Besiedelung durchzuführen. Die Durchführung einer De-kolonisierung bei MRSA-Besiedelung von Mitarbeiternwird jedoch empfohlen. Bis zum erfolgreichen Abschlussder Dekolonisierung sind Maßnahmen gemäß der Risiko-analyse zu ergreifen, um die Übertragung von MRSA aufPatienten und deren Gefährdung zu verhindern, wobei diesz. B. durch den Einsatz betroffener Mitarbeiter außerhalbder direkten Patientenversorgung erfolgen kann. Die Doku-mentation der Kontrollabstriche im Rahmen der MRSA-Eradikation ist vorgesehen [12].

Die Empfehlungen der KRINKO (Fokus Patientenschutz)und der TRBA 250 (Fokus Beschäftigtenschutz) unterschei-

den sich inhaltlich nicht im Hinblick auf sinnvolle underforderliche Präventionsmaßnahmen im Umgang mit MRE.Es bleibt jedoch eine ungelöste Frage, ob und unter wel-chen Voraussetzungen eine Tätigkeit in der direkten Patien-tenbetreuung vor Dekolonisierung erfolgen kann. Ebensowird nicht angesprochen, auf wessen Kosten eine Freistel-lung von Personal erfolgt bzw. wie die Kompensation beiUmsetzung aussieht und welche berufliche Konsequenzendie (chronische) Besiedelung des Betroffenen hat.

Podiumsdiskussion

Im Anschluss an die Vorträge stellten sich die Referentenim Rahmen einer Podiumsdiskussion den Fragen eines Mo-derators und des Publikums. Einzelne Teilaspekte wurdenweiter diskutiert und die unterschiedlichen Themengebietein Form eines Resümees der Veranstaltung zusammen-geführt.

Hinsichtlich der Kommunikation von Hygienemaßnahmenan die in der ambulanten Pflege tätigen Pflegefachkräftebesteht die Notwendigkeit wiederholter Erklärung undAuffrischung, um eine langfristige Wirksamkeit zu errei-chen. Fragen zum korrekten Umgang mit infektiösen Be-wohnern in der stationären Pflege werden häufig an denHygienebeauftragten gerichtet. In diesem Fall ist die erneu-te Schulung über den Nutzen der Händedesinfektion so-wie der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) am effekti-vsten. Die Entwicklung des Hygieneverständnisses bei neuenPflegekräften nimmt Zeit in Anspruch, was angesichts derzu beobachtenden, hohen Personalfluktuation im Pflegebe-reich eine gewisse Problematik mit sich bringt.

Die Frage nach Ressourcen für Hygiene wurde im Zusam-menhang mit dem Outcome guter Hygiene diskutiert. Hierzeigt die Erfahrung im Pflegealltag, dass der Grund fürdie Nichteinhaltung der Basishygienemaßnahmen nichtin der Nachlässigkeit des Personals, sondern den fehlen-den personellen Ressourcen liegt. Wissenschaftliche Stu-dien belegen, dass mit einem besseren Personalschlüsselein besseres Hygieneoutcome einhergeht.

Auch der Informationsweitergabe in Form von Broschü-ren oder von beratenden Gesprächen mit den Angehöri-gen der Betroffenen kommt in Bezug auf den Umgang mitMRSA/MRE bei kolonisierten oder infizierten Bewohnerngroße Bedeutung zu. Die Zusammenarbeit an der Schnitt-stelle von Pflegefachkräften und niedergelassenen Ärztenerweist sich zum Wohl des Betroffenen als essentiell undwird durch ein gemeinsames Hygieneverständnis und ge-genseitige Unterstützung erleichtert. So begünstigt beispiels-weise das Bereitstellen eines Händedesinfektionsmittels vonSeiten der Pflegekraft für den Urologen beim Katheter-Legen eines Bewohners im Heim hygienisches Arbeiten,was für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft von Nut-zen ist.

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HYGIENE IM FADENKREUZ | ABSTRACTS 2014

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

[6] Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) Biologi-sche Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege(2014).

[7] Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG 2008) http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RettDGBY2008rahmen&doc.part=X (abgerufen am 15.12.2014)

[8] Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie undFrauen (2012): Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Menschenmit Behinderungen in Bayern. https://www.stmgp.bayern.de/pflege/fqa/pruefleitfaden/doc/pruefleitfaden.pdf (abgerufen am 25.11.2014)

[9] Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Er-nährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwa-chung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz – GDVG 2003)https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/humanmedizin/gdvg.pdf (abgerufen am11.12.2014)

[10] Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischenEinrichtungen (MedHyg 2010) https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2010/heftnummer:21/seite:817 (abgerufen am 13.12.2014)

[11] European Centre for Disease Prevention and Control (2013). AnnualEpidemiological Report 2013. Reporting on 2011 surveillance data and2012 epidemic intelligence data. Stockholm: ECDC; 2013.

[12] Bundesgesundheitsblatt (2014): Empfehlungen zur Prävention undKontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen(MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Empfeh-lung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräven-tion (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. 57, 696-732

[13] Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (2014). Häusliche Krankenpflege(HKP): MRSA-Eradikationstherapie. In: Verordnung Aktuell. Mai 2014. http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2014/KVB-140523-SOP-HKP-MRSA-Eradikationstherapie-Verordnung-Aktuell.pdf (abgerufen am 17.12.2014)

[14] Lehmann C, Cuypers B, Mernitz G (2014). Stand der Umsetzung der per-sonellen und organisatorischen Anforderungen an das Hygienemana-gement in Einrichtungen des ambulanten Operierens in M-V: Befragungs-ergebnisse 2014. BioConValley GmbH, Greifswald. http://www.hicare.de/hosting/bcv/webres.nsf/urlnames/hicare_images/$file/Studie-AmbOP_webseite.pdf (abgerufen am 13.01.2015)

Abkürzungsverzeichnis

ArbSchG ArbeitsschutzgesetzArbMedVV Verordnung für arbeitsmedizinische VersorgungBayRDG Bayerisches RettungsdienstgesetzBHÄV Bayerischer HausärzteverbandBioStoffV BiostoffverordnungBKG Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V.BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegeDGKH Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.DVG Deutsche Veterinärmedizinische GesellschaftEBM Einheitlicher BewertungsmaßstabESBL Extended Spectrum Beta-LactamaseFQA Fachstelle für Qualitätsentwicklung und AufsichtG-BA Gemeinsamer BundesausschussGDVG Gesundheitsdienst- und VerbraucherschutzgesetzGOP GebührenordnungspositionHD HändedesinfektionHDM HändedesinfektionsmittelHKP-RL Häusliche Krankenpflege-RichtlinieIfSG InfektionsschutzgesetzKPC Klebsiella pneumoniae CarbapenemaseKRINKO Kommission für Krankenhaushygiene und InfektionspräventionKVB Kassenärztliche Vereinigung BayernsLARE Landesarbeitsgemeinschaft Resistente ErregerLGL Bayerisches Landesamt für Gesundheit und LebensmittelsicherheitMDK Medizinischer Dienst der KrankenkassenMRE multiresistente Erreger

Die MRSA-Fallkonferenzen erweitern die Möglichkeit derinterdisziplinären und sektorenübergreifenden Zusammen-arbeit. Die vom RGU und vom Sozialreferat München inKooperation pro Quartal ausgerichteten Sitzungen neh-men mittlerweile eine Vorbildfunktion für andere Kom-munen ein. Es lässt sich ein verstärktes Interesse der Nie-dergelassenen an Themen im Bereich Hygiene und Infek-tionsprävention erkennen. Dies ist zum einen darauf zu-rückführen, dass niedergelassene Ärzte im Rahmen derAbrechnung von MRSA-Leistungen entsprechend des EBM30.12 zur Organisation in einem regionalen MRSA-Netz-werk angehalten sind und zum anderen, dass sie zuneh-mend an den von der KVB genehmigten MRSA-Fallkon-ferenzen teilnehmen. Die Teilnehmer fungieren letztlichauch als Multiplikatoren, indem sie das Hygieneverständ-nis in der Praxis leben und weiter kommunizieren. Die Fall-konferenzen werden somit insgesamt positiv bewertet.

Auch wenn das Thema Hygiene in der ambulanten undstationären Pflege in der Podiumsdiskussion bildhaft mitdem Versuch, "stromaufwärts zu schwimmen", verglichenwurde, so geben sowohl die Wirksamkeit von Fortbildungs-veranstaltungen als z. B. auch der "Aktion saubere Hän-de" Anlass für Optimismus. Es ist ein Trend erkennbar,dass sich im Pflegebereich ein Hygieneverständnis durch-setzt, zu dem auch diese bundesweite Kampagne zur Ver-besserung der Compliance der Händedesinfektion in deut-schen Gesundheitseinrichtungen, die den unterschiedlichenmedizinischen Gegebenheiten in Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen und der ambulanten Medizin angepasstist, einen Beitrag leistet. Es ist lohnenswert, die Bemühun-gen im Hygienebereich zum Wohl des Einzelnen wie derGemeinschaft aufrechtzuerhalten und zu verstärken, umdie erkennbar positive Entwicklung fortsetzen zu können.

Literatur

[1] Robert Koch-Institut (2012): Hygienemaßnahmen bei Infektionen oderBesiedelung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Gramneg_Erreger.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 22.11.2014)

[2] Bundesgesetzblatt (2000): Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung vonInfektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg (abgerufen am 22.11.2014)

[3] Robert Koch-Institut (2005): Infektionsprävention in Heimen. Emp-fehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektions-prävention beim Robert Koch-Institut. http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Heimp_Rili.pdf;jsessionid=93DFCF7655AC9CAA0E1D9E74E4B847C5.2_cid363?__blob=publicationFile (abgerufen am 24.11.2014)

[4] Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2014):Bayerischer Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in stationä-ren Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljäh-rige. http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/rahmenhygieneplan.pdf (abgerufen am 26.11.2014)

[5] Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualitäten imAlter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG2008) http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-PflWoQualGBY2008rahmen&doc.part=X (abge-rufen am 11.12.2014)

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ABSTRACTS 2014 | HYGIENE IM FADENKREUZ

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

MRGN multiresistente Gram-negativeMRSA Methicillin-resistente Staphylococcus aureusNDM New Dehli Metallo-Beta-LactamaseÖGD Öffentlicher GesundheitsdienstPfleWoqG Bayerisches Pflege- und WohnqualitätsgesetzPSA Persönliche SchutzausrüstungRGU Referat für Gesundheit und Umwelt

RKI Robert Koch-InstitutSGB SozialgesetzbuchSozR SozialreferatStGB StrafgesetzbuchStMUG Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und GesundheitTRBA Technische Regel für Biologische ArbeitsstoffeVAH Verbund für angewandte Hygiene

Autoren

Natascha Hermann, Alexandra Adler1, Lutz Bader2, Ludmilla Hepting3, Ulla Kandler4, Verena Lehner-Reindl4, Bernhard Liebl4,Barbara Nußbaum5, Elisabeth Schneider6, Anna M. Schreff7, Gerhard Schwarzkopf-Steinhauser8, Stefan Schweitzer9, WinfriedStrauch10, Nicoletta Wischnewski11, Caroline E.W. Herr4.1Gesundheitsamt Berchtesgadener Land2Kassenärztliche Vereinigung Bayerns3Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V.4Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit5Stiftung Orthopädische Universitätsklinik, Heidelberg6Gesundheitsamt Ingolstadt7Regierung von Niederbayern, Landshut8Städtisches Klinikum München GmbH9Referat für Gesundheit und Umwelt, Landeshauptstadt München10Bayerischer Landesverband des Bundesverbandes der Ärzte und Ärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD)11Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin

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UMWELTMED – HYGIENE – ARBEITSMED | TAGUNGSKALENDER

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 28 (2015)

© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg

TagungskalenderDatum Veranstaltung Ort Veranstalter Internet

11.-13. März 2015 Krankenhaushygiene Modul VI: Qualitätssichernde Maßnahmen, Ausbruchs-management

Augsburg Bayerische Landesärztekammer Fortbildung/Qualitätsmanagement Ingrid Ott Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel: 089/4147457 Fax: 089/4147831 [email protected]

18.-20. März 2015 55. Jahrestagung der DGAUM München Deutsche Gesellschaft für Arbeits-medizin und Umweltmedizin e.V. Schwanthaler Straße 73b 80336 München Tel: 089/330-396-0 Fax: 089/330-396-13 [email protected]

www.dgaum.de/dgaum- jahrestagung/

16. April 2015 3. Hygienekongress mit Fachausstellung

Ansbach Berufsverband Bayerischer Hygieneinspektoren Jürgen Lober Brunnenstraße 23 95676 Wiesau Tel: 09631/7076-26 Fax: 09631/885752 [email protected]

www.hygieneinspektoren.info

23.-25. April 2015 65. Wissenschaftlicher Kongress: Der Öffentliche Gesundheitsdienst – hart am Wind

Rostock m:con –mannheim:congress GmbH Jennifer Hoffmann Rosengartenplatz 2 68161 Mannheim Tel: 0621/4106-182 Fax: 0621/4106-80182 Jennifer.hoffmann@ mcon-mannheim.de

www.mcon-mannheim.de

28.-30. April 2015 11. Ulmer Symposium Krankenhausinfektionen

Ulm Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH Carl-Pulfrich-Straße 1 07745 Jena

www.conventus.de

11.-13. Mai 2015 Wasser 2015 Jahrestagung der Wasserchemischen Gesellschaft

Schwerin Wasserchemische Gesellschaft IWW Zentrum Wasser Moritzstraße 26 45476 Mühlheim an der Ruhr Tel: 0208/40303-311 Fax: 0208/40303-80 [email protected]

www.wasserchemische- gesellschaft.de

24.-26. Juni 2015 Seminar KH-Hygiene Modul II: Organisation der Hygiene

München Bayerische Landesärztekammer Fortbildung/Qualitätsmanagement Cornelia Erk Mühlbaurstraße 16 81677 München Tel: 089/4147341 Fax: 089/4147831 [email protected]

27.-30. September 2015

67. Jahrestagung derDeutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V.

Münster Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH Carl-Pulfrich-Straße 1 07745 Jena Fax: 03641/3116-234 [email protected]

www.conventus.de

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NACHRICHTEN

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 29 (2015)

"Deklaration ohne Wenn und Aber" – Wasserchemiker fordernOffenlegung aller Fracking-Chemikalien

Erhebliche Wissenslücken bei Rückfluss und Entsorgung

Dr. Thomas Geelhaar, Präsident der Gesellschaft Deutscher Che-miker (GDCh), bezieht Stellung zum derzeit vorliegenden Gesetz-entwurf "zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicherVorschriften zur Untersagung und Risikominimierung bei denVerfahren der Fracking-Technologie". Er stützt sich dabei aufdie Expertise des Fachausschusses "Chemikalien in Hydrofra-cking zur Erdgasgewinnung" in der GDCh-Fachgruppe Wasser-chemische Gesellschaft. Der Gesetzentwurf sieht vor, die chemi-sche Identität aller Fracking-Additive ohne Wenn und Aber offen-zulegen. Eine ausnahmslose Offenlegung der chemischen Identi-tät ist unabdingbare Grundlage für weitergehende und notwen-dige Forschung zur Gefährdungsbeurteilung und muss deshalbintegraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs sein. Die GDCh for-dert darüber hinaus, Experten aus der Wasser- und Umweltche-mie in die notwendige Forschung und Bewertung mit einzu-beziehen.

Sichere Entsorgung des Flowbacks bisher ungeklärt

Gravierende Wissenslücken über beteiligte Chemikalien undderen sichere Entsorgung verhindern zurzeit belastbare Bewer-tungen. Dr. Martin Elsner, Vorsitzender des Fachausschussesder Wasserchemischen Gesellschaft, macht darauf aufmerksam,dass der Entwurf ausschließlich auf Chemikalien-Zusätze zurFracking-Flüssigkeit fokussiert ist, nicht auf Bohrschlämme undnicht auf Problemsubstanzen, die aus dem gefrackten Gesteinemporkommen (in Rückfluss (Flowback)- und Lagerstätten-wasser). "Da deren Identität und Gefährdungspotenzial nochweitestgehend unbekannt sind, bedarf es weiterer Forschung,damit diese von einer Expertenkommission, wie im Gesetz-entwurf vorgesehen, hinreichend berücksichtigt werden kön-nen. Ohne diese Kenntnis ist eine Beurteilung des Gefähr-dungspotenzials, wie sie als Grundlage für die Erlaubnis vonkommerziellem Fracking angedacht ist, nach heutigem Standdes Wissens nicht möglich", so Elsner. Dies betrifft auch dasVerpressen von anfallenden Fracking-Abwässern und Bohr-schlämmen, was laut Gesetzentwurf eine Gewässerbenutzungdarstellt und damit die Kenntnis aller involvierten Stoffe vor-aussetzt. Im Unterschied zu den Fracking-Additiven ist das Ge-fährdungspotenzial des Rückflusses aber standortspezifisch,d. h. eine standortunabhängige, allgemeine Beurteilung ist garnicht möglich.

Konventionelle Wasserbehandlung überfordert

Einen allgemein akzeptierten Stand der Technik, wie im Ge-setzentwurf angeführt, gibt es für die Behandlung von Fracking-Abwässern nicht. Weil das Rückfluss- und Lagerstättenwasseraußer einem hohen Salzgehalt häufig auch Schwermetalle, radio-aktive Nuklide und problematische organische Schadstoffe ent-hält, ist die Entsorgung selbst in den USA ein noch ungelöstesProblem. Einerseits ist über die langfristigen Risiken des Ver-

pressens bisher wenig bekannt. Anderseits sind konventionelleBehandlungs- und Kläranlagen mit dem salzhaltigen Wasserüberfordert. Um nicht in ein ungelöstes Entsorgungsproblemzu steuern, muss eine wissenschaftlich begleitete Erforschungdes Fracking zwingend mit einer wissenschaftlich begleitetenErforschung von Entsorgungstechnologien (ggf. einschließlichder Untersuchung des Gefährdungspotenzials von Verpres-sungen) einhergehen.

Höchste wissenschaftliche Standards als Voraussetzung

Wissenschaftlich begleitete Fracking-Bohrungen könnten dieseWissenslücken schließen. Damit dies aus wissenschaftlicher Sichtsinnvoll ist, fordert der Fachausschuss der WasserchemischenGesellschaft jedoch, dass diese Maßnahmen in ihrer Anzahl undihrer Natur den Anforderungen an gute wissenschaftliche Pra-xis folgen müssen und nur nach unabhängiger wissenschaftli-cher Begutachtung genehmigt werden dürfen. Daraus folgt, dassjede neue Erlaubnis deutlich machen muss, welche ungelöstenFragestellungen damit beantwortet werden sollen. Die Ergebnis-se müssen auf eine nachvollziehbare Weise in die nächsteErlaubniserteilung einfließen, so dass die nächste Operation fürUmwelt, Untergrund und Wasserhaushalt sicherer wird. Auswissenschaftlicher Sicht muss dieses eine zwingende Bedingungfür jede neue Erlaubnis sein. Darüber hinaus dürfen nur Erkun-dungen zugelassen werden, wenn deren Abwasser-Entsorgungvon wissenschaftlicher Forschung begleitet, optimiert und zu-verlässig realisiert werden kann.

Thomas Geelhaar betont, dass Wissenschaft in diesem Kontextunabhängige Wissenschaft sein müsse, die Informationen überneue Forschungsergebnisse für die breite Öffentlichkeit und überwissenschaftliche Publikationen bereithält und nicht von denbeteiligten Unternehmen beeinflusst ist.

Die GDCh fordert, die Rolle der Wissenschaft zu respektieren

Neben der Unabhängigkeit der beteiligten Wissenschaftler mussjedes Forschungsvorhaben zudem klar definiert sein, vorabunabhängig begutachtet werden und nachvollziehbar zu mehrSicherheit führen. Allerdings darf die politische Entscheidungüber die Durchführung von Fracking-Operationen in konkre-ten Fällen nicht der Wissenschaft zugewiesen werden (etwa inForm einer Expertenkommission). Dies ist nicht nur haftungs-rechtlich problematisch, sondern vernachlässigt auch weiterge-hende Gesichtspunkte, wie z. B. Landschaftsnutzung. Auch imEinzelfall müssen Entscheidungen deshalb durch eine Geneh-migungsbehörde oder politische Entscheidungsträger getroffenwerden. Im Koalitionsvertrag heißt es zu Fracking, im Dialog mitallen Beteiligten sollen unter Federführung der WissenschaftForschungsergebnisse bewertet werden.

[Quelle: GDCh Nr. 1/15]

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PERSONALIEN

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 2015

© ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, Landsberg

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 30 – 32 (2015)

Laudatiozum 65. Geburtstag von

Dr. Birger Heinzow

Am 9. August 2014 vollendete Dr. med. Birger Heinzow,Leiter des Dezernats "Umweltbezogener Gesundheitsschutz"im Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein, sein 65. Lebensjahr. Seine Kolleginnen, Kollegenund Freunde gratulieren ihm dazu herz-lich und wünschen ihm für die weite-ren Lebensjahre Gesundheit, Glück undalles Gute.

Dr. Birger Heinzow gehört zu den pro-filiertesten Repräsentanten des Fach-gebiets Umweltmedizin in Deutsch-land und verfügt auch internationalüber eine hohe Reputation. Im Folgen-den soll sein Lebenswerk als Wissen-schaftler, Berater und außeror-dentlichtalentierter Referent bei zahlreichenVeranstaltungen gewürdigt werden.

Birger Heinzow wurde 1949 in Ham-burg geboren, wuchs in Bremerhavenauf und machte dort im Jahre 1969 dasAbitur. Von 1970–1976 studierte er Me-dizin, zuerst an der Universität Ham-burg, dann an der Christian-Albrecht-Universität in Kiel. Er schloss das Studium mit dem Staats-examen ab und erhielt 1977 die Approbation als Arzt. Von1978–1984 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent amInstitut für Pharmakologie der Christian-Albrecht-Universi-tät in Kiel unter Professor Dr. Heinz Lüllmann. Seine For-schungsgebiete waren zum einen die pharmakologische Be-einflussung des autonomen Nervensystems, zum anderenunerwünschte Nebenwirkungen von Medikamente, insbe-sondere in Bezug auf die Leber. 1979 wurde er zum Dr.med. promoviert. Von 1980–1982 war er als Stipendiat derDeutschen Forschungsgemeinschaft Visiting Scientist amBaker-Institut der Monash-University in Melbourne, Austra-lien. Im Jahre 1984 wurde er als Nachfolger von ProfessorDr. Otmar Wassermann zum Leiter der Untersuchungsstellefür Umwelttoxikologie des Landes Schleswig-Holstein er-nannt. Im Jahre 1995 übernahm er die Leitung des Dezerna-tes für umweltbezogenen Gesundheitsschutz am Landesamtfür Natur und Umwelt (LANU) des Landes Schleswig-Holst-ein. In gleicher Funktion war er von 2002–2015 im Landes-

amt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holsteintätig.

Als Leiter der Untersuchungsstelle für Umwelttoxikologieund Dezernatsleiter im Landesamt für Natur und Umwelt

führte Birger Heinzow in den 1980erund 1990er Jahren zahlreiche umwelt-medizinisch-toxikologische Untersu-chungen im Land Schleswig-Holsteindurch. Es war damals eine Zeit, in derGesundheitsgefahren durch Schadstof-fe und andere Agenzien in Umweltme-dien, in der Nahrung und in Verbrau-cherprodukten im Brennpunkt zahlrei-cher öffentlicher Diskussionen standenund viele Menschen durch teilweise völ-lig überzogene Berichte in den Medi-en ("Erst die Wälder, dann unsere Kin-der"; "Der Tod spielt mit"), aber auchdurch Äußerungen einzelner Wissen-schaftler stark verunsichert waren. Indieser Situation leistete Birger Hein-zow wichtige Beiträge zur Versachli-chung der Diskussion, wobei er stetsdie wissenschaftlich begründete Evi-

denzlage den in der Öffentlichkeit kursierenden Behauptun-gen, Befürchtungen und Gerüchten entgegenstellte. Er wardabei mehrfach heftigen Anfeindungen einzelner Fachkol-legen ausgesetzt. Im Umgang mit Bürgern und Behördenentwickelte er einen Dialogstil, der wissenschaftlich fun-diert, nüchtern und klar, aber auch dadurch geprägt war,dass die Ängste und Sorgen der Bürger und Betroffenenernst genommen wurden.

Ein besonderes Anliegen war es Heinzow in den 1980erund 1990er Jahren, immer wieder den Nutzen des Stillensfür den Säugling zu betonen, der aus seiner Sicht höher zubewerten war als mögliche nachteilige gesundheitliche Wir-kungen durch die in der Muttermilch vorkommenden Schad-stoffe. Die in den 1980er und 1990er Jahren z. T. hohenGehalte an persistenten chlororganischen Verbindungen inder Muttermilch gaben damals Anlass zu kontroversen Dis-kussionen. Einige Wissenschaftler argumentierten, dass we-gen der hohen Gehalte dieser Verbindungen in der Mutter-

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milch vom Stillen abzuraten oder das Stillen zeitlich zu be-grenzen sei. Heinzow verteidigte demgegenüber nachdrück-lich den Nutzen des Stillens. Aus ärztlicher Sicht erschien esihm wichtig, den Streit nicht auf dem Rücken der Müt-ter und Kinder auszutragen, und den immer wieder bestä-tigten Wert des Stillens nicht auf dem Altar der allgemeinenund z. T. überzogenen Umweltbesorgnis zu opfern.

Ein weiteres Anliegen von Birger Heinzow war die umwelt-medizinische Fortbildung der Ärzteschaft. Bei den meistenÄrzten waren damals fundierte Kenntnisse in den Fachge-bieten Umweltmedizin, Epidemiologie und Toxikologie nurwenig verbreitet. Fragen von Patienten in Bezug auf um-weltbedingte Gesundheitsbeeinträchtigen und Gesundheits-risiken konnten von den Ärzten häufig nicht kompetent be-antwortet werden. Die Vorträge von Birger Heinzow aufumweltmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen warenstets wahre "Publikumsrenner", denn er hatte und hat dasgroße Talent, seine Ausführungen sehr anschaulich und kon-kret zu gestalten, und die Zuhörer mit seinem bisweilenzum Sarkasmus neigenden Humor bestens zu "unterhalten".Viele Jahre war er Mitglied im Fachausschuss Gesundheit-licher Umweltschutz der Ärztekammer Schleswig-Holstein.

Für einen Mann wie Birger Heinzow war die Bühne desLandes Schleswig-Holstein erwartungsgemäß zu klein. Erengagierte sich daher auch in verschiedenen wissenschaftli-chen Kommissionen und Arbeitsgruppen auf Bundesebenesowie auf internationaler Ebene. Hervorzuheben sind die"Kommission für Methoden und Qualitätssicherung in derUmweltmedizin" beim Robert Koch-Institut, die Kommissi-on Human-Biomonitoring beim Umweltbundesamt, dieInnenraumlufthygienekommission beim Umweltbundesamt,und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte derInnenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtesund der Obersten Landesgesundheitsbehörden. Während derKommissionssitzungen tat Birger Heinzow sich immer wie-der durch qualifizierte und innovative Beiträge hervor, diehäufig die Dinge "auf den Punkt" brachten oder eine festge-fahrene Diskussion wieder flott machten und in eine neueRichtung führten. Unter den Fachkollegen berühmt und be-rüchtigt waren seine Diskussionsbeiträge auch dadurch, weilsie häufig mit Witz und Humor, bisweilen aber auch mitSarkasmus und Spott "gewürzt" waren.

Von den von ihm maßgeblich erarbeiteten Empfehlungenund Leitlinien dieser Kommissionen und Arbeitsgruppen seienfolgende hervorgehoben:

• Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittelsReferenz- und Richtwerten.Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Innenraum-lufthygienekommission des Umweltbundesamtes und derObersten Landesgesundheitsbehörden. Bundesgesund-heitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz 50(2007), S. 990-1005.

• Ableitung von Human-Biomonitoring-(HBM)-Werten aufder Basis tolerabler Aufnahmemengen. Teil I – III. Bundes-gesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheits-schutz 50 (2007), S. 249-259.

• Leitfaden für Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Um-weltbundesamt (2008).

Seit 1993 ist Birger Heinzow Mitglied der Commission onToxicology der International Union of Pure and AppliedChemistry (IUPAC) und von 1999 bis 2005 fungierte er alsSekretär der "Chemistry and Human Health Division" derIUPAC. 1994 war er Mitglied der "International MedicalCommission on Bhopal (India)". Die Stadt Bophal gilt seitvielen Jahren als Synonym für eine der schwersten Chemie-katastrophen der Geschichte, die sich am 3. Dezember 1984ereignete. Durch Explosion eines Tanks in einem Werk derUS-Firma Union Carbide wurden mehrere Tonnen gasför-miges Methylisocyanat freigesetzt. Noch in der Nacht star-ben etwa 2 000 Menschen, die in den an das Werksgeländeangrenzenden Slums lebten. Mindestens 15 000 Menschenstarben in den folgenden Wochen an den Folgen der Vergif-tung durch Methylisocyanat.

Weitere internationale Aktivitäten von Birger Heinzow be-trafen die Mitarbeit am "International Project on MultipleChemical Sensitivity", an dem Wissenschaftler aus Däne-mark, Deutschland, Griechenland und aus den USA betei-ligt waren. Er war darüber hinaus Mitglied verschiedenerArbeitsgruppen bei der Europäischen Kommission in Brüsselund Luxemburg sowie beim EU Joint Research Centre Ispra,Italien. Er war mehrere Jahre Adjunct Professor for Phar-macolgy, Toxicology and Environmental Medicine an derUniversity of Notre Dame Australia in Sydney und vieleJahre Fellow des Collegium Ramazzini, einer internationa-len Vereinigung von 180 angesehenen Umweltmedizinern,Epidemiologen und Arbeitsmedizinern, die sich für denGesundheitschutz im Bereich der Arbeitswelt und der Um-welt einsetzen. Abschließend erwähnt seien auch seine Ak-tivitäten als Berater bei dem GTZ Project: "Appropriateregulatory measures and policy reform for pesticide riskreduction" in Thailand in den Jahren 2001–2003 sowieals Initiator des Programms "Toxicology in the classroom(Toxiclaro)" in Malaysia, das von der IUPAC, der WHOund anderen internationalen Organisationen finanziert wur-de. Das Programm wurde 2013 mit einer Goldmedailleauf der Erfindermesse in Kuala-Lumpur und mit einer Bron-zemedaille auf der Erfindermesse in Nürnberg prämiert.

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten von BirgerHeinzow sind in mehr als 100 Publikationen in internatio-nalen wissenschaftlichen Journalen dokumentiert. Hinzukommen mehr als 50 Beiträge in Hand- und Lehrbüchernsowie in verschiedenen Zeitschriften.

Birger Heinzow hat drei Söhne aus erster Ehe und ist inzweiter Ehe verheiratet. Er ist ein vielseitig belesener, gebil-

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deter und interessierter Mensch, weitgereist, norddeutschgeprägt mit einer gewissen preussischen Strenge, aber auchmit Witz und Humor, und außerordentlich begabt mit ei-nem scharfen analytischen Blick und Verstand. Gepaart istdies mit der Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte präzi-se und punktgenau darzustellen. Seine mit Witz und Hu-mor gewürzten Vorträge auf Kongressen und zahlreichenFortbildungsveranstaltungen sind vielen Lesern dieser Zeit-schrift sicher noch in guter Erinnerung. Seine zweite Hei-mat ist Griechenland, wo er ein kleines Grundstück sowieein Segelboot besitzt.

Wir wünschen Birger Heinzow für den nun vor ihm liegen-den Lebensabschnitt alles Gute und noch viele glücklichegemeinsame Jahre mit seiner Frau Kerstin und in seiner zwei-ten Heimat Griechenland.

Prof. Dr. Werner Butte, OldenburgProf. Dr. Wolfgang Dott, Aachen

Prof. Dr. Thomas Eikmann, GiessenDr. Dieter Eis, Chur/Zürich

Prof. Dr. Ulrich Ewers, EssenProf. Dr. Phillipe Grandjean, Cambridge, Massachusetts/

Copenhagen, DenmarkProf. Dr. Caroline Herr, München

Prof. Dr. Ursel Heudorf, Frankfurt a.M.Prof. Dr. med. Dennis Nowak, München

Dr. Helmut Sagunski, HamburgChristine Schulz, Berlin

Prof. Dr. Gerhard Wiesmüller, KölnProf. Dr. Michael Wilhelm, Bochum

Luftqualität 2014: Stickstoffdioxid wird Schadstoff Nummer eins

Holzheizungen verursachen örtlich mehr Feinstaub als der Straßenverkehr

NACHRICHTEN

Die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozongefährdeten auch 2014 die Gesundheit der Menschen inDeutschland. Das belegen vorläufige Auswertungen desUmweltbundesamtes (UBA) von über 500 Messstationen.Besonders kritisch: Stickstoffdioxid, das vor allem aus KFZ-Abgasen stammt, entwickelt sich zum Schadstoff Num-mer eins – erneut lagen an mehr als der Hälfte der Mess-stationen an stark befahrenen Straßen die Jahresmittel-werte über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm (µg) proKubikmeter (m3). Beim Feinstaub zählt 2014 zu den Jah-ren mit den niedrigsten Werten.

Der seit 1999 EU-weit geltende Grenzwert für Feinstaub(PM10) wurde 2014 nur an 10% der verkehrsnahen Luft-messstationen überschritten; dort lag also der PM10-Ta-gesmittelwert an mehr als 35 Tagen über den erlaubten50 µg/m3. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehltallerdings einen deutlich strengeren Feinstaub-Grenzwertvon nur 20 µg/m3 im Jahresmittel. Legt man diesen zu-grunde, hätten 48% aller Messstationen den Grenzwertüberschritten. Laut UBA-Präsidentin Maria Krautzbergerwirkt sich vor allem die wachsende Zahl der Holzfeu-erungen negativ auf die Feinstaubbelastung aus. Insbeson-dere in den Wintermonaten kann der Anteil der Holzfeu-

erungen an der gesamten Feinstaubbelastung bis zu 25%betragen. Die Emissionen aus Holzheizungen übersteigendamit mittlerweile die Feinstaubmengen, die aus den Ab-gasen des Straßenverkehrs stammen. Beim Stickstoffdioxidlagen rund die Hälfte der verkehrsnahen Messstationenüber dem zulässigen Jahresmittelwert von 40 µg/m3. Wiedie Erfahrung vergangener Jahre zeigt, wird sich dieserProzentsatz noch deutlich erhöhen, wenn im Mai 2015weitere Daten von 124 Messstationen in die Statistik ein-fließen, die aus technischen Gründen noch nicht ausge-wertet werden konnten. "Um die Grenzwertüberschreitun-gen beim Stickstoffdioxid in den Griff zu bekommen, istes wichtig, dass die neue Abgasnorm EURO 6 auch imrealen Verkehr zu weniger Emissionen führt. Bisher kön-nen das viele Fahrzeughersteller nur im Labor garantie-ren" so Maria Krautzberger. Obwohl im Sommer 2014keine Ozonspitzen auftraten, kam es zu Zielwert-Über-schreitungen an rund 6% aller Messstationen. Dabei darfder maximale Ozon-8-Stunden-Wert eines Tages an höchs-tens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jah-re, den Wert von 120 µg/m3 überschreiten.

[Quelle: Umweltbundesamt Nr. 5/2015]

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Umweltzonen

Josef Cyrys1,2, Annette Peters2, Jens Soentgen1, Jianwei Gu1 und H.-Erich Wichmann

1Wissenschafts Zentrum Umwelt, Universität Augsburg2Institut für Epidemiologie II, Helmholtz-Zentrum München, Neuherberg

Zusammenfassung

Umweltzonen wurden als Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität eingeführt, insbesondere in Städten, in denen die EU-Grenzwertefür PM10-Feinstaub nicht eingehalten werden. In Deutschland sind derzeit 48 Umweltzonen aktiv (Stand Ende 2014), die sich aber in ihrerGröße und der Stringenz der Regelungen z.T. deutlich unterscheiden. Über Plaketten, die sich an den EURO-Abgasnormen orientieren,wird geregelt, welche Fahrzeuge in den Umweltzonen betrieben werden dürfen. In anderen EU-Staaten gibt es ebenfalls Umweltzonenoder andere Einfahrtbeschränkungen für innerstädtische Bereiche (z.B. eine City-Maut).Die Wirksamkeit von Umweltzonen wird in zahlreichen Modellrechnungen oder zunehmend anhand von Immissionsdaten untersucht.Nachdem anfangs aufgrund ungenauer Prognosen bzw. zu kurzer Messreihen widersprüchliche Ergebnisse berichtet wurden, zeigenneuere Analysen einen klaren Trend. So ist bei ausreichender Größe der Umweltzone und Gültigkeit der strengsten Schadstoffgruppe(Einfahrt nur mit grüner Plakette) ein Rückgang der PM10-Konzentrationen um 5–10% nachweisbar, an verkehrsbelasteten Messstationenteilweise auch um über 10%. Die Reduktion ist in den Sommermonaten deutlich stärker, da in den Wintermonaten Partikel aus anderenQuellen wie dem Hausbrand den Effekt der reduzierten Belastung aus dem Kfz-Verkehr überlagern.Für Schadstoffe, die spezifischer für den Kfz-Verkehr und insbesondere für Dieselmotorabgase sind (elementarer Kohlenstoff bzw.Dieselruß, Ultrafeine Partikel, PM2.5 etc.) wurden deutlich stärkere Verbesserungen festgestellt. So ging in der Umweltzone in Münchendie verkehrsnahe EC-Immission um 50% zurück und in Berlin sank die Dieselruß-Emission um 63%.Der maßgebliche Grund für die Einführung der strengeren PM10-Grenzwerte ab 2005 waren schwerwiegende gesundheitliche Auswir-kungen auf die Erkrankungshäufigkeiten von Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Sterblichkeit. Als Hauptverursacherist hierfür der Kfz-Verkehr und insbesondere der Dieselruß anzusehen. Deshalb spielt für die Festlegung der Schadstoffklassen derUmweltzonen das Vorhandensein von Rußfiltern bei Dieselfahrzeugen eine maßgebliche Rolle. Leider stützt sich aber die "Erfolgs-kontrolle" auf PM10, das lediglich ca. 20% der hochtoxischen Partikel aus Verbrennungsmotoren enthält. Eine Absenkung dieses Anteilsauf ca. 10% geht mit einer Absenkung des Rußanteils auf ca. 50% einher, wie dies in "leistungsfähigen" Umweltzonen gezeigt werdenkonnte. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Vorteil der Umweltzonen für die Gesundheit erheblich größer ist, als sich dies an der Reduktionvon PM10 ablesen lässt.Insgesamt erweisen sich die Umweltzonen als ein wichtiges Instrument der Luftreinhaltung, das mittlerweile klare Erfolge zeigt. SolcheErfolge lassen sich vor allem erzielen, wenn die Umweltzonen groß genug sind und möglichst wenige Ausnahmen gelten. Die Wirksamkeitvon Umweltzonen lässt sich sehr viel klarer zeigen, wenn neben PM10 Ruß und elementarer Kohlenstoff gemessen werden.

Abstract

Low Emission Zones (LEZs) were implemented as a measure for improving air quality of ambient air, especially in cities where theEuropean limit values for PM10 (particulate matter with an aerodynamic diameter < 10 µm) were exceeded. Up to now 48 LEZs wereintroduced in Germany (by the end of 2014); however they differ significantly from city to city regarding size, implementation time andstrictness of regulation. In general, the vehicles are identified by windscreen badges in a coloured code which is directly linked to thecorresponding stages of European emission standards. In other European countries LEZs (or other measures such as Congestion ChargeZones) have been also implemented; however, there are no uniform regulations for LEZs in the different EU member states.The effects of LEZs on the air quality have already been investigated by dispersion modeling or increasingly also by analysis of PM10

measurement values. While initially inconsistent results were reported due to short time series of PM10 measurements, recent studies showa clear trend. In sufficiently large and strictly regulated LEZs a reduction of PM10 concentration between 5 and 10% (at traffic sitepartially above 10%) can be expected. The reduction of PM10 levels is in general more pronounced for the summer season compared tothe winter season. In winter, additional particle sources (such as domestic heating, wood combustion, re-suspended dust due to theapplication of road salt for deicing) contribute significantly to the PM10 mass concentrations and consequently a measure regulating

Übernahme aus Wichmann · Schlipköter · Fülgraff – Handbuch Umweltmedizin –53. Erg. Lfg. 12/14

Korrespondenzautor:Dr. Josef CyrysInstitut für Epidemiologie IIDeutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)Ingolstädter Landstr. 185764 NeuherbergE-Mail: [email protected]

vehicle exhaust particles only becomes less effective.It has been shown that air pollutants which are emitted mainlyby traffic and especially by diesel cars (elemental carbon (EC),diesel soot, ultrafine particles, PM2.5) are more affected by theimplementation of LEZs. After the implementation of LEZ in

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Munich the average concentration of EC emitted by traffic decreased by 50%. In Berlin the diesel particle emissions were reduced by63% compared to a business-as-usual scenario.The limit values for PM10 were introduced in 2005 mainly due to the adverse health effects of fine particles on respiratory andcardiovascular morbidity and mortality. The most health-relevant PM10 particle fraction consists mainly of traffic related particles andhere especially of diesel soot particles. Therefore, the German regulations for LEZs promote using of diesel particulate filter (DPF) indiesel cars. Unfortunately, the evaluation of the LEZ effects is mostly restricted to PM10, a particle fraction containing on average only20% of exhaust related particles. A 10% reduction of PM10 should lead to a reduction of the toxic and health-relevant diesel soot fractionby 50%, which was already reported for some "efficient" LEZs. This means at the same time that the benefit of LEZs on human healthis far greater than is presently visible from routine measurements of PM10.Overall, the results show that LEZs are proving successful as a measure for air pollution control when they are large enough and only fewexemptions are granted. They decrease not only PM10 but, to a much higher degree, the health-relevant components (such as diesel soot)contained in PM10. Therefore, the benefit of the LEZs could be much better estimated by additional monitoring of diesel soot andelemental carbon in PM10.

Einleitung

Die Umweltzone (UWZ) – im internationalen Sprachge-brauch oft als low emission zone (LEZ) bezeichnet – isteine kommunale Maßnahme, die zur Reduzierung der ver-kehrsbedingten Luftschadstoffe in der Außenluft führen soll.In Deutschland werden Umweltzonen meistens in inner-städtischen Gebieten und Ballungsräumen mit hohem Ver-kehrsaufkommen eingerichtet, in denen die EU-weit gülti-gen Grenzwerte für Luftschadstoffe, in erster Linie für densogenannten PM10-Feinstaub (Partikel, deren aerodynami-scher Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ist) und Stick-stoffdioxid, nicht eingehalten werden können. Für dieseGebiete und Ballungsräume müssen Luftreinhaltpläne auf-gestellt werden, die die erforderlichen Maßnahmen zurdauerhaften Verbesserung der Luftqualität festlegen. In sol-chen Plänen können die Umweltzonen als "Maßnahme"rechtlich verankert werden.

In der öffentlichen Diskussion spielt die Frage der Wirk-samkeit von Umweltzonen eine wichtige Rolle. Daher sollim Folgenden der aktuelle Wissensstand zur Wirksamkeitvon Umweltzonen dargestellt und analysiert werden.

1 Schadstoffinventar der reguliertenLuftschadstoffe

Die Emissionen von Luftschadstoffen im urbanen Umfeldsind überwiegend von der stationären Verbrennung unddem Kfz-Verkehr dominiert. Der Straßenverkehr trägt überdie Emissionen aus der Verbrennung (v.a. Feinstaub, Stick-oxide und Kohlenmonoxid) und den Reifen- und Brems-abrieb (v.a. Feinstaub) zu den Gesamtemissionen bei. Diestationäre Verbrennung (Energieindustrie, Kleinfeuerungs-anlagen der Haushalte und Kleinverbraucher sowie Gewer-be) erzeugt ebenfalls größere Mengen Stickoxide, Kohlen-monoxid und Feinstaub.

1.1 Feinstaub (PM10, PM2.5 )

Feinstaub ist eine Fraktion des Schwebstaubs, der auch alsGesamtschwebstaub (Total Suspended Particulates, TSP)bezeichnet wird. Unter Schwebstaub versteht man feste oderflüssige Schwebstoffe (Aerosole), die in der Atmosphäresuspendiert sind und nicht sofort zu Boden sinken, sonderneine gewisse Zeit in der Außenluft verweilen. In der eng-lischsprachigen Literatur wird für Schwebstaub der Begriff"Particulate Matter – PM" verwendet. Im Folgenden werdendie Schwebstaubpartikel als Partikel oder PM bezeichnet.

Die Unterteilung des Schwebstaubs (Feinstaubs) in so ge-nannte Fraktionen erfolgt am häufigsten nach Größe derPartikel. Unter PM10-Feinstaub versteht man alle Partikel,deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 10 Mi-krometer ist. Eine Teilmenge des PM10-Feinstaubs sinddie feineren Teilchen, deren aerodynamischer Durchmes-ser weniger als 2,5 Mikrometer beträgt. Diese bezeichnetman als PM2.5-Feinstaub. Im Gegensatz dazu wird derGrößenbereich von 2,5 bis 10 Mikrometer als "Grobfrak-tion" des Feinstaubs oder als "coarse fraction" bezeich-net. Die Partikel mit einem aerodynamischen Durchmes-ser von weniger als 0,1 Mikrometer (das sind 100 Mil-liardstel Meter) bilden die Fraktion der ultrafeinen Parti-kel (UFP).

1.2 NOx

Stickoxide entstehen bei hohen Temperaturen durch Reakti-on von Sauerstoff mit Stickstoff. Bei Verbrennungsvorgän-gen reagiert Sauerstoff mit Stickstoff und bildet Stickstoff-monoxid (NO) und zu einem geringeren Ausmaß Stickstoff-dioxid (NO2). In weiteren Oxidationsreaktionen wird NOunter Beteiligung von Sauerstoff, Ozon und organischenVerbindungen zu NO2 aufoxidiert. NO2 ist sehr reaktivund nimmt in Gegenwart von Sonnenlicht gemeinsam mitorganischen Verbindungen und Sauerstoff an der Bildungvon Ozon und anderen Photooxidantien teil. Die Haupt-quellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotorenund Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Ab-

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Nachruf aufHerrn Prof. Dr. Friedrich Pott

Am 11. Dezember 2014 ist Professor Dr. med. FriedrichPott im Alter von 83 Jahren plötzlich und unerwartet ver-storben. Damit hat ein großer Wissenschaftler von enor-mer Schaffenskraft und beispielhafter Rechtschaffenheitdie Bühne verlassen.

Nach seinem Studium der Psychologie und der Medizin inErlangen, Freiburg und Düsseldorf promovierte er 1961 überBlutgerinnungsstörungen bei Leberkran-ken. Sein Berufseinstieg erfolgte in kli-nischen Abteilungen für Innere Medi-zin, Kinderkrankheiten, Chirurgie undGynäkologie in Leverkusen und Düssel-dorf, bis er 1965 wissenschaftlicher As-sistent im Institut für Hygiene und Mi-krobiologie der Medizinischen Akade-mie Düsseldorf wurde.

Im Jahr darauf wechselte er als wissen-schaftlicher Mitarbeiter an das Medi-zinische Institut für Lufthygiene undSilikoseforschung. Am Anfang war erim Team mit Professor Dr. Dr. H.-W.Schlipköter und weiteren Mitarbeiterndes Instituts in die Entwicklung einesvorbeugenden Medikaments gegen dieStaublunge (Silikose) der Bergleute involviert; es entstandder Wirkstoff Polyvinylpyridin-N-oxid, der in Verbindungmit Tetrandrin bis heute in China eingesetzt wird. Für dieseArbeiten wurde er 1969 in Rom gemeinsam mit Prof. Schlip-köter und Dr. Grundmann mit dem Premio Internazionaleper la Prevenzione della Silicosi ausgezeichnet.

Im Jahre 1968 bekam er die Leitung der Abteilung für "Ex-perimentelle Hygiene" übertragen, deren Hauptaufgabe inder Tumorforschung bestand. Diese berufliche Weichen-stellung sollte sich als segensreich herausstellen, denn nunkonnte er sein von ärztlicher Ethik getragenes wissenschaft-liches Engagement für den Schutz der Menschen vor Ge-sundheitsbeeinträchtigungen durch die Belastung mit krebs-erzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz und in der Um-welt einsetzen.

Ein besonderer Forschungsschwerpunkt seiner Abteilungwaren jedoch bis zuletzt die faserförmigen Stäube. Bereits1967 hat er mit dem Nachweis der krebserzeugenden Wir-kung verschiedener Asbestproben im Tierversuch begonnen.Die Asbestose war zwar als Berufskrankheit ein altbekanntesProblem, aber über die krebserzeugende Wirkung der un-terschiedlichen Asbestarten waren die Informationen bis indie 60er Jahre spärlich. Deshalb begann er mit der Prüfungverschiedener Asbestproben auf ihre krebserzeugende Po-tenz im Tiermodell und fand nach und nach heraus, dass

das Längen-Dicken-Verhältnis der Fasern in Verbindung mitihrer Biobeständigkeit über die Höhe des Risikos einer Auslö-sung von Mesotheliomen und Lungentumoren entscheidet.Damit legte er den Grundstein für die Herstellung weit weni-ger gesundheitsschädlicher künstlicher Fasern. Für seineArbeiten wurde er 1976 mit dem E.-W.-Baader Preis derDeutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und 1991 mitdem Ramazzini-Preis und der Aufnahme in das Collegium

Ramazzini ausgezeichnet.

Im Jahre 1974 habilitierte er sich fürdas Fach Hygiene an der UniversitätDüsseldorf mit dem Thema "Ergebnis-se aus Tierversuchen zur kanzerogenenWirkung faser-förmiger Stäube und ihreDeutung im Hinblick auf die Tumor-entstehung beim Menschen".

Die ausgehenden sechziger Jahre wa-ren bis in die achtziger Jahre hinein einePeriode, in der auch die Luftbelastungmit toxischen und krebserzeugendenSchadstoffen öffentlich problematisiertwurde. Als die Frage nach der Gesund-heitsschädlichkeit von Blei aus Benzin-motorabgas in der gesundheitspoliti-

schen Diskussion eine große Rolle spielte, steuerte seineAbteilung Untersuchungsergebnisse über die unterschiedli-che Resorption von Blei nach inhalativer und enteraler Auf-nahme bei. Die wissenschaftlichen Arbeiten aus dem Medi-zinischen Institut für Umwelthygiene (MIU), wie das Institutab 1979 hieß, über die gesundheitsschädlichen Wirkungenvon Blei waren eine wesentliche Grundlage für das Benzin-Blei-Gesetz und der Einführung von bleifreiem Benzin.

Ein weiteres Arbeitsgebiet war die Prüfung von Nickel,mehreren Nickelverbindungen und Legierungen sowie Cad-miumverbindungen auf ihre krebserzeugende Wirkung.Dabei setzte die Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung in Hanno-ver besondere Akzente. Mehrere Studien mit Kohleofenab-gas, Dieselruß, Schwermetallen und faserförmigen Stäubenhat er gemeinsam mit Herrn Prof. Heinrich und HerrnDr. Muhle geplant und ausgewertet, von denen die Inhala-tionsstudien mit Dieselmotoremissionen weltweit die größ-te Beachtung fanden.

Bei der tierexperimentellen Untersuchung von Dieselmotor-emissionen ergab sich überraschend, dass diese Lungen-tumoren erzeugt hatten, obwohl die geringe Konzentrati-on an bekannten krebserzeugenden Stoffen im Dieselruß diesnicht erwarten ließ. So kam es zu der Frage, ob die kleinenPartikeln die Krebsursache darstellen und ob schließlich klei-

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ne Partikeln jeder chemischen Zusammensetzung Lungen-tumoren erzeugen können, wenn sie in der Lunge beständigsind. Im Rahmen der gemeinsam mit dem Institut für Toxi-kologie und Aerosolforschung der Fraunhofer-Gesellschaftdurchgeführten Inhalationsversuche ergaben sich Hinwei-se, wonach kleine Partikeln jeder Art im Prinzip Lungen-tumoren verursachen können. Der Ausfluss dieser experimen-tellen Befunde und die Ergebnisse epidemiologischer Unter-suchungen an Berufstätigen mit ausgeprägter Expositiongegenüber Dieselmotoremissionen sind die EU-Vorschriftenzum Einbau von Rußfiltern in PKW und die Entwicklungvon Dieselmotoren mit äußerst geringen Emissionen vonRußpartikeln.

Ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Institut für Toxiko-logie und Aerosolforschung der Fraunhofer-Gesellschaft inHannover versuchte er mit tierexperimentellen Methodendie für regulatorische Eingriffe wichtige Frage zu beantwor-ten, ob ein Einzelstoff aus der umfangreichen Klasse derpolyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) aus-reicht, um die Belastung mit Rauchgasen und Motorabgasenzu charakterisieren, und welcher davon dies sein könnte.Die Wahl fiel auf das Benzo(a)pyren, das bis heute als Leit-substanz für die PAK standardmäßig sowohl bei Messungenan bestimmten Arbeitsplätzen als auch in der Umwelt be-stimmt wird.

In der Umwelthygiene war sein Denken von der Sorge ge-tragen, dass die – wenngleich geringe – Immissionsbelastungmit krebserzeugenden Stoffen wegen der großen Zahl derdavon betroffenen Personen zu zahlreichen Erkrankungs-und Todesfällen in der Allgemeinbevölkerung führen könn-te. Ein Indiz in dieser Richtung lieferte der 1994 erschiene-ne Krebsatlas Nordrhein-Westfalen, den seine Abteilunggemeinsam mit der Abteilung für Biostatistik des MIU er-stellte. Die städtischen Verdichtungsgebiete insbesondere desRuhrgebiets wiesen darin eine höhere Lungenkrebsmortalitätals die ländlichen Regionen auf. Allerdings war bei dieserMethodik nicht auszuschließen, dass das Ergebnis durch un-terschiedliches Rauchverhalten zwischen Stadt- und Landbe-völkerung verzerrt war.

Angesichts der Tatsache, dass in der Regel keine Wirkungs-schwelle für krebserzeugende Stoffe definiert werden kann,unterstützte er die Anwendung der quantitativen Risikoab-schätzung nach dem Unit-Risk-Konzept der amerikanischenUmweltschutzbehörde EPA, um Risiken im "nicht beobacht-baren Bereich" unterhalb toxikologischer und epidemiolo-gischer Nachweismöglichkeiten abschätzen zu können. Einkonkretes Resultat dieser Bemühungen war der als Zwischen-schritt gedachte Vorschlag zur Verringerung des damaligenStadt-Land-Gefälles bei der Belastung mit krebserzeugendenLuftschadstoffen vom Faktor 10 auf den Faktor 5 durch denLänderausschuss für Immissionsschutz (LAI).

In analoger Weise ließ sich mit dieser Methode abschätzen,welche Krebsrisiken durch die Exposition mit krebserzeu-genden Luftschadstoffen am Arbeitsplatz einhergehen. Sowurde 1992 im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutzunter seiner Leitung ein umfangreiches Gutachten zu der

Frage erstellt, wie hoch das mit einer Ausschöpfung der "tech-nischen Richtkonzentrationen" (TRK-Werte) verbundeneKrebsrisiko sein könnte. Bei aller Kritik an dieser Methodikerlaubte sie doch der zuständigen Behörde, große von klei-nen Risikobeiträgen zu unterscheiden und beim Arbeitsschutzentsprechende Prioritäten zu setzen.

Aufgrund seiner Expertise auf dem Gebiet der tierexperimen-tellen Kanzerogenitätsprüfung war er langjähriges Mitgliedin Gremien, die mit der Entwicklung von Richt- und Grenz-wertvorschlägen befasst waren:

• VDI-Kommission Reinhaltung der Luft• Mitglied es UA IV "Krebserzeugende Arbeitsstoffe" im

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung

• Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicherArbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)

• Beraterkreis Toxikologie des Ausschusses für Gefahrstoffebeim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

• AG des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI)zur Erarbeitung von Grenzwertvorschlägen für krebser-zeugende Luftverunreinigungen.

Dem "Gesamtprogramm Krebsbekämpfung" der Bundes-regierung stand er als Berater zur Verfügung.

Sein Ruf als erstklassiger Fachmann reichte weit über dieGrenzen Deutschlands hinaus. Dies belegen u. a. häufigeEinladungen zu internationalen Expertensitzungen der Welt-gesundheitsorganisation (WHO), des internationalen Krebs-forschungsinstituts (IARC) in Lyon und der amerikanischenUmweltschutzbehörde (EPA).

Bisweilen hat man aus Kreisen der Wirtschaft versucht, ihnmit Schadenersatzforderungen einzuschüchtern. Doch dieshat ihn von seiner Linie nie abbringen können. Die Erinne-rung an ihn wird immer mit seinem aufopferungsvollen undbisweilen auch kämpferischen Engagement für den Arbeits-schutz und den umweltbezogenen Gesundheitsschutz verbun-den sein. Von ihm konnte man lernen, was es heißt, "dickeBretter zu bohren". An ihm musste sich orientieren, wer einlebendes Beispiel für persönliche Integrität suchte. Ihn zeich-nete aus, dass er trotz seines bedingungslosen Einsatzes einMensch mit Herz und Einfühlungsvermögen blieb.

Mit ihm ist ein Kollege von uns gegangen, der seinem be-ruflichen Umfeld, aber auch der Fachwelt insgesamt, sehrviel gegeben hat. Er hat so viele Spuren hinterlassen, diedurch seinen Tod nicht verwischt werden können. Wirwerden ihn immer in bester Erinnerung behalten.

Unterzeichner:

Dr. Michael Csicsaky, Prof. Dr. Ulrich Ewers,Prof. Dr. Uwe Heinrich, Prof. Dr. Bijan Kouros,

Dr. Hartwig Muhle, Dr. Beate Pesch,Dr. Markus Roller, Prof. Dr. Dr. Heinz-Erich Wichmann,Prof. Claudia Hornberg im Namen der Gesellschaft für

Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHuP)

Page 36: Umweltmedizin, Hygiene, Arbeitsmedizin - Internetangebot · 2 IMPRESSUM Impressum Umweltmedizin – Hygiene – Arbeitsmedizin, Jg. 20, Nr. 1, 2015 Journal of Environmental and Occupational

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Herausgeber:

Prof. Dr. Thomas EikmannInstitut für Hygiene und Umweltmedizin, Justus-Liebig-Universität Gießen, 35385 GießenTel.: 0641/99-41450, E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Caroline W. HerrBayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), 80538 MünchenTel.: 09131-6808-4202, E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Ursel HeudorfAmt für Gesundheit der Stadt Frankfurt am Main, Abteilung Umweltmedizin und Hygiene, 60313 Frankfurt/MainTel.: 069-212-36980, E-Mail: [email protected]

Prof. Dr. med. Dennis NowakInstitut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, WHO Collaborating Centre for Occupational Health,Klinikum der Universität München, 80336 MünchenTel.: 089-5160-2301, E-Mail: [email protected]

UMWELTMEDIZIN · HYGIENE · ARBEITSMEDIZINAutorenhinweise

Umweltmed – Hygiene – Arbeitsmed 20 (1) 60 (2015)

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Redaktion:Susanne Fischer, ecomed Medizin, eine Marke der ecomed-Storck GmbH, 86899 Landsberg am LechTel.: 08191/125-500, Fax: 08191/125-292, E-Mail: [email protected]

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Das Literaturverzeichnis enthält nur die im Text zitierte Literatur. Im Text istdie Zitierweise bei einem Autor (Müller 2003), bei zwei Autoren (Müller undSchmidt 2003) und bei drei und mehr Autoren (Müller et al. 2003). ImLiteraturverzeichnis erfolgt die Aufzählung alphabetisch. Die Zitierweise ori-entiert sich an der "Vancouver-Konvention" (N Engl J Med 1997: 336,309-315):

a) Bis zu sechs Autoren alle auflisten, bei mehr als 6 Autoren 3 auflisten,dann mit et al. abkürzen.

b) Die Vornameninitialen werden den Familiennamen nachgestellt; keinePunkte hinter den Vornameninitialen und keine Leerzeichen zwischenden Vornameninitialen.

c) Die Autorennamen werden durch Kommata voneinander getrennt.d) Zeitschriftennamen werden abgekürzt (nach Medline, wenn

möglich).

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den folgenden Beispielen:

Zeitschriftenartikel (die Heftangabe in runden Klammern kann auch entfallen):Kralj N, Beie M, Hofmann F (1999): Chirurgische Handschuhe – wie gutschützen sie vor Infektionen? Gesundheitswesen 61(5), 398-403

Bücher und andere Monographien:Strubelt O (1996): Gifte in Natur und Umwelt. Spektrum Verlag, Heidelberg,S. 33

Buchkapitel/Beiträge in Sammelwerken oder Loseblattwerken:Babisch W (2003): Lärm. In: Wichmann HE, Schlipköter HW, Fülgraff G,Hrsg.: Handbuch der Umweltmedizin. 26. Ergänzungslieferung4/03. ecomed, Landsberg

Die Angaben für hier nicht genannte Textarten (Gesetze, Tagungsberichte,Leitlinien etc.) müssen möglichst vollständig und nachvollziehbar sein. BeiInternetadressen ist das Datum des letzten Abrufs anzugeben.

4. ABBILDUNGEN UND TABELLEN

Abbildung sollen möglichst in digitaler Form eingereicht werden. Die Auf-lösung muss mindestens 300 dpi betragen. Es können TIF, JPG, Excel,Powerpoint und andere Dateiformate verwendet werden; im Zweifelsfallsetzen Sie sich bitte mit der Redaktion in Verbindung. Die Linienstärke inStrichzeichnungen muss mindestens 0,5 pt (0,2 mm) betragen.

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Tabellen und Abbildungen müssen so gekennzeichnet sein, dass sie pro-blemlos dem Text zugeordnet werden können. Die Legenden müssen sogestaltet sein, dass deren Inhalt auch ohne Lektüre des Texts verständlich ist.