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Universität Trier Fachbereich IV PbSf im Hauptstudium WS 2003/04 Der Jahresabschluss und die sich anschließende Jahresabschlussprüfung Prüfung des Anlagevermögens Thema 1: Veranstalter: Prof. Dr. Dieter Rückle Dipl. Kfm. Marco Ulrich WP Dipl. -math.-oec. Holger von Keutz Referenten: Norbert Clemens Michael Engels Tongtong Liu Alexander Schmidt Christian Thielmann Markus Weber

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Universität Trier Fachbereich IVPbSf im HauptstudiumWS 2003/04

Der Jahresabschluss und die sich anschließende

Jahresabschlussprüfung

Prüfung des Anlagevermögens

Thema 1:

Veranstalter:Prof. Dr. Dieter RückleDipl. Kfm. Marco UlrichWP Dipl. -math.-oec. Holger von Keutz

Referenten:Norbert ClemensMichael EngelsTongtong LiuAlexander SchmidtChristian ThielmannMarkus Weber

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Gliederung

1. Rückblick und Einordnung

2. Überblick über das Anlagevermögen

3. Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

4. Prüfprogramm

5. Schlussbemerkung

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Rückblick und Einordnung

Allgemeines Prüfungsziel

Prüfungsurteil bezüglich der Konformität der Abschlussaussagen mit den Rechnungslegungsnormen mit hinreichender Sicherheit zu erlangen

Abschlussaussagen (Financial Statements) einzelne Prüfungsziele Vollständigkeit (comlpeteness) Richtigkeit (allocation) Vorhandensein (existence) Abgrenzung (correct occurrence) Bewertung (valuation) Rechte und Verpflichtungen (rights and obligations) Ausweis und Erläuterung (presentation and disclosure)

Rechnungslegungsnormen: Handelsgesetzbuch (HGB) Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Hinreichende Sicherheit: mit festgelegtem Prüfungsrisiko

Prüfungsziel

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Rückblick und Einordnung

Prüfungsstrategie

Prüfungsprogramm

Personelle Planung Zeitliche PlanungSachliche Planung

Prüffelder

Prüffeldspezifische Ziele

Prüfungshandlungen

Prüfungsziel

Prüfungsprogramm

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Gliederung

1. Rückblick und Einordnung

2. Überblick über das Anlagevermögen

3. Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

4. Prüfprogramm

5. Schlussbemerkung

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Vorstellung des Anlagevermögens

§ 247 II HGB:

„ die … [handelsrechtliche Vermögens-] … Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“

Vermögensgegenstand: wirtschaftliche Werte, die selbständig bewertbar und selbstständig verkehrsfähig sind

Zweckbestimmung: ist entscheidend für die Zuordnung des Vermögensgegenstandes ( Entscheidung bei Unternehmensleitung)

Dauerhaftes Dienen: der Vermögensgegenstand muss seinen Nutzen über einen gewissen Zeitraum abgeben

Definition des Anlagevermögens

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§ 266 II HGB :

Aktivseite (Vermögensgegenstände)

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Schulden)

Anlagevermögen in der Bilanz

Vorstellung des Anlagevermögens

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I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (bspw. Verkehrskonzessionen, Patente)

2. Geschäfts- oder Firmenwert

3. Geleistete Anzahlungen

Posten des Anlagevermögens

Vorstellung des Anlagevermögens

Achtung

Bilanzierungsverbot für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden

(§ 248 HGB)

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

• Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse, für die öffentliche Verwaltung ein Verleihungsrecht besitzt, kraft derer bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt oder öffentliche Sachen benutzt werden können. (z.B. Schankkonzession)

• Gewerbliche Schutzrechte sind Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenrechte.

• Ähnliche Werte umfassen gesicherte (z.B. Miet und Bohrrechte) wie ungesicherte Rechtspositionen (z.B. nicht geschützte Erfindungen) sowie Wettbewerbsunterlassungsrechte.

• Lizenzen stellen vertragliche Vereinbarungen der Überlassung von materiellen wie auch immateriellen Vermögensgegenständen zur wirtschaftlichen Nutzung dar.

Geschäfts- oder Firmenwert

Differenz zwischen dem Preis für ein neu hinzu gekauftes Unternehmen und die kumulierten Zeitwerte der aktivierungsfähigen Vg. abzüglich der Schulden

Wahlrecht (§ 255 IV HGB)

Geleistete Anzahlungen

Anzahlungen auf den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen

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II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

2. technische Anlagen und Maschinen

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Posten des Anlagevermögens

Vorstellung des Anlagevermögens

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

• Grundstücke sind abgegrenzte oder abgrenzbare Teile der Erdoberfläche, die entweder bebaut oder unbebaut sind.

• Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die nach Vorschriften des BGB wie Grundstücke behandelt werden (z.B. Erbaurechte, Dauerwohnrechte)

• Bauten sind Gebäude und andere Bauwerke. Gebäude sind fest mit dem Boden verbunden und bieten Menschen und Sachen Schutz gegen Witterungseinflüsse. Bauwerke sind bauliche Einrichtungen, die nicht unter die Gebäudedefinition fallen (z.B. Versorgungsanlagen, Untertagebauten)

Technische Anlagen und Maschinen

Dienen unmittelbar der Produktion.

• Maschinen sind technische Einrichtungen, die der Energieumwandlung, sowie zum Ersatz oder Stützung menschlicher Arbeitskraft dienen.

• Als technische Anlagen gelten technische Einrichtungen, die keine Maschinen sind (z.B. chemische Produktionsanlagen)

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Hierunter fallen die mittelbar produktionsbezogenen Einrichtungen, die im Allgemeinen dem Betrieb und der Verwaltung dienen.

• z.B. Werkzeuge, Büroausstattung, Fuhrpark

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

• Geleistete Anzahlungen sind Vorleistungen, die sich auf die Anschaffung eines im Bau befindlichen Vermögensgegenstandes beziehen

• Anlagen im Bau sind zum Bilanzstichtag getätigte Investition in Sachanlagegegenstände, die jedoch am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sein dürfen.

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III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbunden Unternehmen

2. Ausleihungen an verbunden Unternehmen

3. Beteiligungen

4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

5. Wertpapiere des Anlagevermögens

6. Sonstige Ausleihungen

Posten des Anlagevermögens

Vorstellung des Anlagevermögens

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(Quelle: Coenenberg, 2001, S. 162)

Vorstellung des AnlagevermögensPosten des Anlagevermögens

Beteiligungen (3) & Verbundene Unternehmen (1)

Anteile an anderen Unternehmen (exklusive Genossenschaften)

Herstellung einer dauerhaften Verbindung

Entscheidend ist die Beteiligungsabsicht, im Zweifel gilt eine Beteiligungsvermutung bei einer Beteiligungshöhe von mindestens 20% des Nennkapitals

Position (1) Anteile an verbundenen Unternehmen als Unterfall der Beteiligung (§ 290 Mutter/ Tochter/ konzerntyp. Merkmale)

Wertpapiere des Anlagevermögens (5)

Dauerhafte Anlage, ohne Beteiligungsabsicht

Festverzinsliche Wertpapiere (öffentliche Anleihen, Pfandbriefe)

Wertpapierähnliche Rechte (Bundesschatzbriefe)

Wertpapiere mit Gewinnbeteiligungsansprüchen & Mitgliedsrechten (Aktien, Genussscheine)

Besonderes Augenmerk auf dauernd dem Geschäftsbetrieb dienenden Positionen, die jedoch dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind (z.B. eigene Anteile)

Analoges gilt auch für Zins und Gewinnansprüche

Ausleihungen

Müssen das Merkmal der Kapitalhingabe erfüllen und liegen in Form unverbriefter Kapitalforderungen vor

Werden nach dem jeweiligen Schuldnertyp aufgegliedert

(2) Ausleihungen an verbundene Unternehmen

(4) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

(6) sonstige Ausleihungen

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§§ 266 II , 269 HGB :

Aktivseite (Vermögensgegenstände)

-- Aufwendungen für die Ingangsetzung

und Erweiterung des Geschäftsbetriebes

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Schulden)

Anlagevermögen in der Bilanz

Vorstellung des Anlagevermögens

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Gliederung

1. Rückblick und Einordnung

2. Überblick über das Anlagevermögen

3. Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

4. Prüfprogramm

5. Schlussbemerkung

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Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

§ 240 I, II HGB:

„jeder Kaufmann hat seine Grundstücke, Forderungen und Schulden den Betrag seines baren Geldes, sowie sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben“

§ 240 III:

Gruppenbewertung

§ 240 IV:

Durchschnittsbewertung

Inventar

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§ 268 II HGB:

„in der Bilanz oder im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens „Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes“ darzustellen“ (horizontale Gliederung)

Anlagespiegel

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenAnschaffungs- und Herstellungskosten

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Anschaffungskosten (§ 255 I HGB):

„Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zurechenbar sind“

Anwendungsbereich: gelten als zentraler Bewertungsmaßstab für alle vom Unternehmen fremd bezogenen Vermögensgegenstände

Bestandteile:

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

Anschaffungspreis - Anschaffungspreisminderungen+ Erwerbsnebenkosten+ Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft+ Nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen - Nachträgliche Anschaffungspreisminderungen+ Nachträgliche Erwerbsnebenkosten+ Nachträgliche Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft= Anschaffungskosten

Anschaffungs- und Herstellungskosten

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Herstellungskosten (§ 255 II, III HGB)

„ Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten, für die Herstellung [erstmalige Herstellungskosten].., Erweiterung oder … wesentlichen Verbesserung [eines Vermögensgegenstandes (nachträgliche Herstellungskosten)].. entstehen“.

Anwendungsbereich: gelten als Wertmaßstab für alle vom Unternehmen hergestellten, am Bilanzstichtag noch nicht verkauften Vermögensgegen-stände des Anlage- und Umlaufvermögens, die unfertig/fertig sind; sowie selbst erstellte Anlagen, die für eine eigenbetriebliche Nutzung bestimmt sind.

Wichtig: sind aus der Kostenrechnung abgeleitet (≠ kalkulatorische Kosten)

Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenAnschaffungs- und Herstellungskosten

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Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

Bestandteile:

HB StB

Einzelkosten

Materialeinzelkosten P P

Fertigungseinzelkosten P P

Sondereinzelkosten der Fertigung P P

Notwendige, angemessene und anteilige Gemeinkosten

Materialgemeinkosten W P

FertigungsgemeinkostenW P

Kosten für allgemeine Verwaltung, frw. Sozialleistungen, betriebl. Altersversorgung

W W

Fremdkapitalzinsen W W

Gemeinkosten, soweit nicht notwendig, unangemessenen oder nicht auf die Herstellung entfallend

V V

Vertriebskosten V V

Kalkulatorische Kosten V V

Anschaffungs- und Herstellungskosten

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenZugänge

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenAbgänge

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenUmbuchungen

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenAbschreibungen

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Abschreibungen:

Definition: wertmäßige Herabsetzung des Bilanzansatzes

Arten:

§ 253 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB: Planmäßige Abschreibungen

§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB: Außerplanmäßige Abschreibung auf den

niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert

§ 254 HGB: Außerplanmäßige Abschreibung auf den zur steuerlichen

Anerkennung notwendigen Wert

Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenAbschreibungen

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Planmäßige Abschreibungen:

Zweck: Mittel zur periodengerechten Erfolgsermittlung

gilt für Vermögensgegenstände deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, jedoch mehr als ein Jahr ( ≠Grundstücke und Finanzanlagen)

Abschreibungsplan:

verteilt Anschaffungs- und Herstellungskosten

auf die voraussichtliche Nutzungsdauer unter Anwendung der

ausgewählten Abschreibungsmethode

Buchungsmethode: Pflicht zur direkten Abschreibung

Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenAbschreibungen

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Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert:

Zweck: Wertkorrektur

bei allen Vermögensgegenständen unabhängig von deren Abnutzung

bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung gilt Abschreibungspflicht

bei vorübergehender Wertminderung gilt Abschreibungswahlrecht nur bei Finanzanlagen

Buchungsmethode: Pflicht zur direkte Abschreibung

Abschreibungen

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

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Außerplanmäßige Abschreibung auf den zur steuerlichen Anerkennung notwendigen Wert:

Zweck: wirtschafts- und konjunkturpolitische Gründe

möglich, wenn umgekehrte Maßgeblichkeit den Ansatz in der Handelsbilanz verlangt (§ 273 HGB)

Höhe: Differenz zwischen handelsrechtlich begründeter Abschreibung und steuerlich zulässiger Abschreibung (§ 253 HGB)

Buchungsmethode: Wahlrecht zur indirekten Abschreibung, wobei der Betrag in den Sonderposten mit Rücklagenanteil (§247 III HGB) eingestellt wird.

Ausweis auf der Passivseite vor den Rückstellungen

Vorschriften sind in Bilanz oder Anhang anzugeben

Abschreibungen

Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenZuschreibungen

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Zuschreibungen:

Definition: wertmäßige Erhöhung des Bilanzansatzes

Arten:

§§ 253 Abs. 2 S. 3 i.V.m. 280 HGB: Zuschreibung bei nachträglichem Wegfall der Gründe für eine vorausgegangene handelsrechtliche außerplanmäßige Abschreibungen

§§ 254 Satz 1 i.V.m. 280 HGB: Zuschreibungen zur Auflösung einer steuerlich bedingten Unterbewertung

§§ 239 II i.V.m. 280 HGB: Zuschreibung zur Korrektur fehlerhafter Bilanzansätze

Wertaufholungsgebot (§ 280 HGB, seit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, Ausnahme: Altfälle)

Obergrenze: Vermögensgegenstände sind höchstens mit dem Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen anzusetzen (§ 253 I HGB)

Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenZuschreibungen

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenRestbuchwert

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Prüfungsrelevante RechnungslegungsnormenRestbuchwert des Vorjahres

(Quelle: Selchert, 1999, S. 38)

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Gliederung

1. Rückblick und Einordnung

2. Überblick über das Anlagevermögen

3. Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

4. Prüfprogramm

5. Schlussbemerkung

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PrüfprogrammPrüffelder des Anlagevermögens

Bilanzposten

Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Entwicklung des Anlagevermögens

Anhang

wahlweise aufführbare Sonderposten

Immaterielle Vermögens-gegenstände

Sachanlagen Finanzanlagen

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PrüfprogrammVorgehen für alle Prüffelder

Prüfungsfragen, im Zusammenhang mit der Systemprüfung

Prüfungsfragen, im Zusammenhang mit den aussagebezogenen Prüfungshandlungen

Prüfungsziele

Prüffeld

(Quelle: Marten/Quick/Ruhnke, 2001, S. 145)

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Prüfprogramm

Systemprüfung

Vorgehen für alle Prüffelder

Prüfungsziele

Liegen alle relevanten Prüfungsunterlagen vor?

C E

Liegen Kontrollanweisungen vor? Werden diese beachtet?

C A E

Werden Kaufbelege, Vertragsunterlagen, usw. zusätzlich gesammelt?

C E RO

Geschieht dies übersichtlich und systematisch?

A E PD

Besteht ein System, um Doppelzahlungen zu vermeiden?

A E

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Prüfprogramm

Analytische Prüfungshandlungen

Vorgehen für alle Prüffelder

Sind alle benötigten Kennzahlen berechnet?

Sind diese im innerbetrieblichen Zeitablauf stabil?

Sind sie im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche plausibel?

Wenn nicht, liegen hier Tatbestände vor, die eine derartige Abweichung erklären?

Welche Prüfungsschwerpunkte ergeben sich hieraus?

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37 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Sachanlagen

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

technische Anlagen und Maschinen

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Ausweisprüfung

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38 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung

Einhaltung des Gliederungsschemas (§§ 265 I 1 & 266 II A II HGB)

evtl. Anhangangaben (§ 265 I 2 HGB)

Anlagespiegel (§ 268 II HGB)

– formale Ordnungsmäßigkeit

– materielle Zuordnung

Ausweisprüfung

mittels:

Inventuraufzeichnungen

zutreffenden Konten

Belege

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39 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung des Anlageninventars:

formelle Ordnungsmäßigkeit

materielle Ordnungsmäßigkeit

– wirtschaftliche Zurechenbarkeit

– vorhanden und vollständig

retrograde Prüfungsrichtung

Bilanzierungsprüfung

mittels:

Inaugenscheinnahme

Grundbuchauszügen

Notariatsakten

Rechnungen

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Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der Zugänge und Bestände

wegen Vielzahl der Vermögensgegenstände werden nur wesentliche Zugänge geprüft

Vollständigkeitserklärung ist daher notwendig

Prüfung der Abgänge

Prüfung auf tatsächliches Ausscheiden

Prüfung auf betragsmäßige Gegenbuchungen in der GuV

ebenfalls Rückgriff auf Vollständigkeitserklärung

Bilanzierungsprüfung

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41 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Anschaffungskosten

Bewertungsprüfung

Anschaffungspreis

- Anschaffungspreisminderungen

+ Erwerbsnebenkosten

+ Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft

+ Nachträgliche Anschaffungspreiserhöhungen

- Nachträgliche Anschaffungspreisminderungen

+ Nachträgliche Erwerbsnebenkosten

+ Nachträgliche Aufwendungen zur Versetzung in Betriebsbereitschaft

= Anschaffungskosten

wichtig ist einzelne Zurechenbarkeit

Angabe der Bewertungsmethode im Anhang gem. § 284 II Nr. 4 HGB

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42 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Tauschgeschäfte

Zeitwert der neuen Vermögensgegenstände darf nicht niedriger sein als die der hingegebenen

bzw. der Betrag, den die Gesellschaft bei Anschaffung hätte aufwenden müssen

Sacheinlagen

Ansatz zum Zeitwert der eingebrachten Gegenstände oder niedriger

Bewertungsprüfung

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Prüffeld Sachanlagen

unentgeltlich erworbene Gegenstände

Ansatz höchstens zum Zeitwert oder der Betrag, den die Gesellschaft bei Anschaffung hätte aufwenden müssen

im Ausland erworbene Gegenstände

Umrechnung zum Wechselkurs zum Zeitpunkt der Zahlung bzw. bei Zielkauf zum Zeitpunkt der Rechnungsverbuchung

Prüfung u.a. durch Vorlage vom Kurstabellen

Anhangsangaben gem. § 284 II 2 HGB

Bewertungsprüfung

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44 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der Herstellungskosten

Bewertungsprüfung

HB StB

Einzelkosten

Materialeinzelkosten P P

Fertigungseinzelkosten P P

Sondereinzelkosten der Fertigung P P

Notwendige, angemessene und anteilige Gemeinkosten

Materialgemeinkosten W P

FertigungsgemeinkostenW P

Kosten für allgemeine Verwaltung, frw. Sozialleistungen, betriebl. Altersversorgung

W W

Fremdkapitalzinsen W W

Gemeinkosten, soweit nicht notwendig, unangemessenen oder nicht auf die Herstellung entfallend

V V

Vertriebskosten V V

Kalkulatorische Kosten V V

Angaben im Anhang über die Einbeziehung von FK-Zinsen (§ 284 II Nr. 5 HGB)

Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen (§ 255 II 1 HGB)

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45 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der Abgänge

korrekte Verrechnung des Abgangs im Anlagenspiegel

richtige Verbuchung der noch ausstehenden Zu- und Abschreibungen (zeitanteilig)

Prüfung des Kaufpreises bei Verkäufen an Gesellschafter bzw. wenn der Kaufpreis deutlich unter dem Buchwert liegt

Bewertungsprüfung

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46 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der planmäßigen Abschreibungen

Prüfung des abzuschreibenden Ausgangswertes

Prüfung der Abschreibungsdauer

– Erfahrungswerte oder AfA-Tabellen

Prüfung der Abschreibungsmethoden

– gebräuchlich und anerkannt

– entsprechen der tatsächlichen Wertentwicklung

– richtige Berechnung

Bewertungsprüfung

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47 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der planmäßigen Abschreibungen (Forts.)

– Einhaltung des Grundsatzes der Bilanzstetigkeit(§ 252 I Nr. 6 HGB) bzw. notwendige Änderung der Abschreibungsmethode

– Anhangsangaben (§ 284 II Nr. 1 HGB)

Prüfung auf korrekte Verbuchung

Bewertungsprüfung

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48 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der außerplanmäßigen Abschreibungen

notwendig

– beizulegende Buchwert muss unter dem Buchwert liegen

– Feststellung ist mit Schwierigkeiten verbunden, ebenso ob Wertminderung von Dauer ist

zulässig

– Plausibilität der Argumente

Anhangangaben gem. § 277 III 1 HGB

Bewertungsprüfung

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49 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der steuerlichen Abschreibungen

umgekehrte Maßgeblichkeit

Einstellung in die Sonderposten mit Rücklagenanteil

Prüfung auf

– Notwendigkeit und Zulässigkeit

– korrekt ausgewiesen

– ordnungsmäßige Verbuchung

Angaben im Anhang bezüglich den zugrundeliegenden Vorschriften (§ 273 2 HGB)

Bewertungsprüfung

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50 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Sachanlagen

Prüfung der Zuschreibungen

formalen Voraussetzungen müssen gegeben sein

korrekter Betrag

ordnungsgemäße Verbuchung

höchstens zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 253 I 1 HGB)

Bewertungsprüfung

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51 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld SachanlagenPrüfprogramm

Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf

planmäßige Abschreibungen???

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52 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld SachanlagenPrüfprogramm

Prüfungsziele

Wurden bei abnutzbaren Vg. planmäßige Abschreibungen vorgenommen?

C A V

Stimmen die Abschreibungen mit den in der GuV ausgewiesenen Betrag überein?

A V PD

Sind die richtigen Abschreibungsgrundlagen (Nutzungsdauer, etc.) festgelegt worden?

A

Wurde der Grundsatz der Bilanzkontinuität beachtet?

A PD

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53 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände

Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Geschäfts- oder Firmenwert

Geleistete Anzahlungen

Ausweisprüfung

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54 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände

Kriterium für die Bilanzierung:

Nur entgeltlich erworbene immVg. dürfen bilanziert werden, keine selbstgeschaffenen gem. § 248 II HGB

Prüfung analog zum Sachanlagevermögen (z.B. Prüfung Anlagespiegel, ordnungsgemäße Verbuchung) zusätzlich der entgeltliche Erwerb

Ausweisprüfung

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55 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände

Beispiele für entgeltlichen Erwerb

Kauf

nichtmonetäre Gegenleistung

Tausch

Dienst- oder sonstige- Leistung

– Gewährung von Gesellschaftsrechten

– Aufgabe von Beteiligungsrechten

– Übernahme von Verbindlichkeiten

Ausweisprüfung

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56 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände

Beispiele für entgeltlichen Erwerb (Forts.)

Schenkung

Zweckgebundene Geldschenkung eines Dritten zum Erwerb des immVg.

Wertobjektivierbarkeit

Beispiel für den nicht-entgeltlichen Erwerb

Schenkung, wenn immVg. direkt geschenkt wird

Ausweisprüfung

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57 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände

Prüfung der Zurechenbarkeit zum Betriebsvermögenmittels

Rechnungen

Kaufverträge

keine progressive Prüfung möglich, da immVg. für Prüfer nicht zu erkennen.

Rückgriff auf Vollständigkeitserklärung und Bestätigungen Dritter!

Bilanzierungsprüfung

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58 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle Vermögensgegenstände

Abschreibungen wie beim Sachanlagevermögen!

Schwer zu bewerten Nutzungsdauer ist vorsichtig anzusetzen

Sonderfall Geschäfts- und Firmenwert:

Aktivierungswahlrecht

Einhaltung der Bewertungsobergrenze (vorhandene immVg. und materielle Vg. minus Schulden)

Abschreibung nach Anschaffung mindestens ¼ des Wertes p.a. § 255 IV 2 HGB

Bewertungsprüfung

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59 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle VermögensgegenständePrüfprogramm

Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf die

Zugänge bei den immateriellen Vg.???

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60 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld immaterielle VermögensgegenständePrüfprogramm

Prüfungsziele

Wurden selbsterstellte immVg. aktiviert?

E CO

Liegen Nachweise für den entgeltlichen Erwerb vor?

C E

Sind die aktivierten Vg. vollständig und richtig erfasst?

C A V

Waren die entgeltlich erworbenen Vg. bereits zum Bilanzstichtag im Besitz der Gesellschaft?

A E CO

Was geschah mit den Anzahlungen für immVg. aus der letzten Bilanz?

E

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61 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

Aufwendungen aus der Gründungsphase und spätere wesentliche Erweiterungen des Geschäftsbetriebes, die nicht zur Aktivierung von Vermögensgegenständen oder Rechnungsabgrenzungsposten führen

Bsp. Kosten für Marktstudien, Aufbau von Organisation und Logistik

Bilanzierungshilfe für Kap-Ges. und publizitätspflichtige Großunternehmen

Ausweis vor dem Anlagevermögen und im Anhang Erläuterungen

Abschreibung innerhalb von vier Jahren (§ 282 HGB)

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62 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Angaben im Anlagespiegel gem. § 268 II 1HGB

Prüfung auf

sachgerechte und zutreffende Ermittlung

richtige Abgrenzung

spezielle Zuordnung von Erträgen in der Zukunft allgemein verbesserte Ertragsaussichten erlauben keine Aktivierung!

Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

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63 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld FinanzanlagenAusweisprüfung

(Quelle: Coenenberg, 2001, S. 162)

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64 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Prüfung

Einhaltung des Gliederungsschemas (§ 266 II A III HGB)

evtl. Anhangangaben (§ 265 I 2 und 285 HGB )

Bestandsverzeichnis (§ 240 HGB), Zu- / Abgänge

Abgleich mit dem Anlagespiegel (§ 268 II HGB)

Ausweisprüfung

mittels bspw.:

Gesellschafterverträge

Handelsregisterauszüge

Depotauszüge

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65 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Daueranlagen

Auf korrekten vertikalen Ausweis anhand der Möglichkeiten der Einflussnahme

(1) Anteile an verbundenen Unternehmen

(3) Beteiligungen

(5) Wertpapiere des Anlagevermögens

Ausleihungen

Auf korrekten vertikalen Ausweis anhand des Ausmaßes der finanziellen Verflechtung

(2) Ausleihungen an verbundene Unternehmen

(4) Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

(6) sonstige Ausleihungen

Ausweisprüfung

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66 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Besonderes Augenmerk ist auf die korrekte Abgrenzung zum Umlaufvermögen zu legen

Prüfung relevanter Posten der GuV (§ 275 II HGB)

Ausweisprüfung

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67 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Hierbei wird auf das Bestandsverzeichnis zurückgegriffen

- Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

(Rechtsform, Höhe der Beteiligung, Anschaffungskosten und letzten Buchwert, Anschaffungszeitpunkt, Bilanzwert am Bilanzstichtag)

Anhand von internen und externen Originalunterlagen

- Anlagewertpapiere (nach einzelnen Gattungen aufgeteilt)

(Serien- und Nummernangaben, Nominalbetrag, Anschaffungszeitpunkt, Anschaffungskurs, Kurswert am Bilanzstichtag und Buchwert)

Bei Fremdverwahrung durch Depotauszug, bei Eigenverwahrung analog zum Kassenbestand

- Abgänge Bestandsverzeichnis / Einsichtnahme in Verkaufsverträge und Zahlungsbelege

Bilanzierungsprüfung - Daueranlagen

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68 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

- Ausleihungen sind in einer Saldenliste festgehalten Saldenbestätigungen

- Prüfung:

- Korrekt ausgewiesene Höhe

- Ist die Entwicklung im Anlagespiegel mit Neuausleihungen und Tilgungen sowie den Konten identisch

- Dokumentation von Sicherungsmaßnahmen

- Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung

Bilanzierungsprüfung - Ausleihungen

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69 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Betragsmäßige Abstimmung von Aufwendungen und Erträgen mit:

Wertänderungen

Veräußerungsgewinnen

Veräußerungsverlusten

Bilanzierungsprüfung - GuV

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70 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Zugänge:

Wertobergrenze sind die Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB) (inkl. evtl. Nebenkosten)

Prüfung mittels: z.B. Vertragsunterlagen, Kaufabrechnungen, Belege über Nebenkosten

besondere Bewertungsfragen:

- Im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung

- Gratisanteile

- Bezugsrechte

Bewertungsprüfung - Daueranlagen

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71 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Zugänge:

Wertobergrenze sind die Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB)

Prüfung mittels: z.B. Darlehensverträge, Auszahlungsbelege

besondere Bewertungsfragen:

- angemessene (marktgerechte) Verzinsung

- Ansatz des Auszahlungsbetrages (evtl. Barwert)

- Damnum (Rückzahlungsbetrag liegt über dem Auszahlungsbetrag)

Bewertungsprüfung - Ausleihungen

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72 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Abgänge:

Ursachen: Liquidation des Beteiligungsunternehmens, Austritt oder Verkauf der Anteilsrechte, Verkauf von Bezugsrechten, Kapitalrückzahlungen

Prüfung mittels: z.B. Vertragsunterlagen, Verkaufsurkunden, Wertpapierabrechnungen

besondere Bewertungsfragen:

- Bestimmung des (Restbuch-) Wertes

- Verwahrung im Giro-Sammeldepot (Durchschnittswert)

- Erträge bzw. Verluste in der GuV

Bewertungsprüfung - Daueranlagen

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Prüffeld Finanzanlagen

Abgänge:

Ursachen: Tilgungszahlungen

Prüfung mittels: z.B. Darlehensverträge, Kontoauszüge, Saldenliste

besondere Bewertungsfragen:

- Bestimmung des (Restbuch-) Wertes

- evtl. sonstige betriebl. Erträge in der GuV

Bewertungsprüfung - Ausleihungen

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74 / 8029.Oktober 2003 - Thema 1: Prüfung des Anlagevermögens

Prüffeld Finanzanlagen

Abschreibungen:

Daueranlagen sind nicht abnutzbar nur außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter

Wertminderung (§ 279 I HGB, § 253 II 3)

Prüfung mittels: z. B. Konten, Bestandsverzeichnis, Abschreibungslisten

geprüft wird: Konformität (Gesetz, GoB), Erforderlichkeit, Gründe (Plausibilität, Stichhaltigkeit), Wertermittlung

Wurden keine Abschreibungen vorgenommen, gilt es zu prüfen, ob nicht doch Wertminderungen eingetreten sind.

Bewertungsprüfung - Daueranlagen

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Prüffeld Finanzanlagen

Abschreibungen:

ebenfalls nur außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter

Wertminderung (§ 279 I HGB, § 253 II 3)

bes. Gründe: gesunkene Börsenkurse, unzureichende Verzinsung, drohendes Ausfallrisiko (Bonität), rechnerische Ermittlung des Abschreibungsbetrages

bes. geprüft wird: ausreichende Besicherung

Zuschreibungen zu Finanzanlagen: wie bei Sachanlagen

Bewertungsprüfung - Ausleihungen

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Prüffeld FinanzanlagenPrüfprogramm

Welche Prüfungsfragen ergeben sich im Bezug auf

den Bestand bei den Finanzanlagen???

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Prüffeld FinanzanlagenPrüfprogramm

Prüfungsziele

Liegen Bestandsnachweise in Form von Depotauszügen, etc. vor?

C E

Sind im Bestandsverzeichnis die Angaben über Firma, Rechtsform, Anschaffungszeitpunkt, -kosten, etc. enthalten?

C A E

Besteht ein Aufnahmeprotokoll über den Bestand von selbstverwahrten und verbrieften Wertpapieren?

E

Liegen der Unternehmung alle relevanten Unterlagen über Unternehmen vor, an denen es Beteiligungen hält?

C E RO

Wurde das Bestandsverzeichnis mit den Zugängen und Abgängen sowie dem Anlagespiegel abgeglichen?

A PD

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Gliederung

1. Rückblick und Einordnung

2. Überblick über das Anlagevermögen

3. Prüfungsrelevante Rechnungslegungsnormen

4. Prüfprogramm

5. Schlussbemerkung

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Anlagevermögen

Schlussbemerkung

Immaterielle Vermögens-gegenstände

Finanz-anlagen

Sachanlagen

Prüfprogramm

Einzelne Komponenten

Konkretes Mandat

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