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© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: SUR / 16.12.2019
Unterhaltspfändung
Inhaltsverzeichnis
Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709
21. Ziel
22. Voraussetzungen
33. Vorgehensweise
54. Details
54.1. Pfändungsbereiche
64.2. Nettoeinkommen ermitteln
64.3. Pfändungsnetto erhöhen oder verringern
74.4. Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs
84.5. Laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstand
94.6. Pfändbarer Mehrbetrag
104.7. Abzugsbetrag manuell
114.8. Auswertungen
124.9. Kurzarbeitergeld pfänden
124.10. Nachberechnungen
134.11. Hinweise zur Abrechnung
145. Berechnungsbeispiele
145.1. Nur Unterhaltspfändung wird abgerechnet
205.2. Unterhaltspfändung und Normalpfändung wird abgerechnet
225.3. Unterhaltspfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet
226. Wichtige Informationen
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2Info für Anwender Nr. 1709
Ziel1.
Das Info erklärt, wie Sie in Agenda LOHN Unterhaltspfändungen automatisch abrechnen.
Voraussetzungen2.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Zur Erfassung in Agenda LOHN benötigen Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. DerInhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist für den Drittschuldner maßgebend. BeiUnterhaltspfändungen legt das Vollstreckungsgericht Folgendes im Pfändungsbeschluss fest:
§ Freibetrag
§ Rang
§ Pfändbarer Mehrbetrag
§ usw.
Anzahl Pfändungen
Die Anlage und Berechnung von Pfändungen in LOHN sind auf insgesamt maximal 5 Pfändungenbegrenzt. Um weitere Pfändungen anlegen zu können, löschen Sie bereits erledigte Pfändungenüber .
Weitere Funktionen in Agenda LOHN
Nr. 1615 Normalpfändung
Nr. 1710 Verbraucherinsolvenz
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 3Info für Anwender Nr. 1709
Vorgehensweise3.
Pfändung erfassen
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge«.
2. klicken.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 4Info für Anwender Nr. 1709
Buchungsart »Unterhaltspfändung« wählen.
Die beiden folgenden Einstellungen gelten für alle Pfändungen.
Anzahl der Unterhaltsberechtigten erfassen.
Berechnungsmethode Pfändungsnetto (Nettoeinkommen) wählen.
Die nachfolgenden Einstellungen gelten für das jeweilige Register.
Gültigkeit erfassen:
§ Beginn: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die Unterhaltspfändungberechnet wird.
§ Ablauf: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die Unterhaltspfändung nichtmehr berechnet werden soll.
Angaben zur Pfändung erfassen:
Alle Daten entnehmen Sie dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
§ Zustelldatum: Aus dem Zustelldatum ermittelt sich automatisch die Priorität.
§ Rang: Bei Pfändungen mit mehreren Unterhaltsgläubigern notwendig.
§ Pfändbarer Mehrbetrag: Angabe in Prozent erfassen.
AchtungIm Gerichtsbeschluss steht häufig nur der unpfändbare Betrag
§ Unterhaltsrückstand, laufender Unterhalt und Freibetrag erfassen.
§ Fester Abzug: Nur bei manueller Ermittlung des Pfändungsbetrags erfassen.
AchtungWenn Sie die Pfändungsrate manuell erfassen, müssen Sie zwingend alle weiterenPfändungen des Arbetnehmers manuell ermitteln und erfassen. Eine unterschiedlicheErfassungsweise von Pfändungen ist nicht möglich.
Bankverbindung des Gläubigers erfassen.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 5Info für Anwender Nr. 1709
Details4.
Pfändungsbereiche4.1.
Bei einer Unterhaltspfändung wird in drei Pfändungsbereiche unterschieden:
Pfändungsbereich Beschreibung
Mehrbetrag Der Mehrbetrag ist das Nettoeinkommen abzüglich desFreibetrags.
Normalpfändungsbereich Der Normalpfändungsbereich ist der nach Pfändungstabelleermittelte pfändbare Betrag, der allen Gläubigern offen steht.
Im Normalpfändungsbereich richtet sich die Reihenfolge, in der diePfändungen bedient werden, immer nach der Zustellung desPfändungsbeschlusses (Priorität).
Vorrechtsbereich Der Vorrechtsbereich ist die Differenz zwischen Mehrbetrag undNormalpfändung.
Unterhaltsgläubigern stehen zur Tilgung einer Unterhaltspfändungzusätzliche Pfändungsbeträge zur Verfügung. DieserVorrechtsbereich steht ausschließlich Unterhaltsgläubigern offen.
Bei mehreren Unterhaltspfändungen ergibt sich die Reihenfolge, inder die Unterhaltsgläubiger aus dem Vorrechtsbereich bedientwerden, aus dem Rang.
Der Rang bezieht sich auf den Verwandtschafts- bzw.Abhängigkeitsgrad des Gläubigers und wird vomVollstreckungsgericht festgelegt. Bei Gleichrangigkeit legt dasGericht den Anteil am Mehrbetrag fest, mit der die jeweiligeForderung bedient wird.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 6Info für Anwender Nr. 1709
Nettoeinkommen ermitteln4.2.
Das Nettoeinkommen ermittelt sich bei Unterhaltspfändung und Normalpfändung unterschiedlich.
Schlüsseln Sie die Pfändbarkeit der Lohnarten bei Unterhaltspfändung individuell: »Stammdaten | Lohnarten | Lohnart öffnen | Register: Besonderheiten«.
HinweisAgenda kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alleabgerechneten Lohnarten hinsichtlich der Pfändbarkeit. Nehmen Sie gegebenenfallsAnpassungen vor.
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Info Nr. 1615 Normalpfändung in den Abschnitten:
4.1 Pfändungen mit Nettomethode ermitteln
4.2 Pfändungen mit Bruttomethode ermitteln
4.3 Pfändbarkeit der Lohnarten prüfen
Pfändungsnetto erhöhen oder verringern4.3.
Mit der Lohnart P00N - »Pfaendbares netto, + -« erhöhen oder verringern Sie das Pfändungsnetto.
Beispiel: Laut Pfändungsbeschluss sind weitere Bezüge des Schuldners (Minijob, Rente) bei derErmittlung des Pfändungsbetrags zu berücksichtigen.
Lösung: »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge bzw.Dialog«
Erfassen Sie den weiteren Bezug laut Pfändungsbeschluss mit der Lohnart P00N -»Pfaendbares netto, + -«.
Auswertung: »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Pfändung«
Die Lohnart P00N - »Pfaendbares netto, + -« wird in der Pfändungsauswertung bei»Berechnung Nettoeinkommen« gedruckt:
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 7Info für Anwender Nr. 1709
Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs4.4.
Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nur pfändbar, wenn dies im Pfändungsbeschluss gesondertaufgeführt ist.
Nettoeinkommen um LSt-Jahresausgleich erhöhen
1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«
2. Erfassen Sie die Summe des LSt-Jahresausgleich in Höhe von 12,36 € mit der Lohnart »P00N – Pfaendbares netto +-«.
Beispiel
Laut Pfändungsbeschluss ist der Lohnsteuerjahresausgleich des Schuldners bei der Ermittlung desPfändungsbetrags zu berücksichtigen.
Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 8Info für Anwender Nr. 1709
Laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstand4.5.
Aus dem Mehrbetrag wird zuerst der laufende Unterhalt bedient.
Mehrbetrag ist größer
Ist der Mehrbetrag größer als der laufende Unterhalt, tilgt der Überschuss den Unterhaltsrückstand.
Beispiel mit 656,14 Euro Mehrbetrag
Mehrbetrag ist kleiner
Ist der Mehrbetrag kleiner als der laufende Unterhalt, erhöht das Defizit den Unterhaltsrückstand.
Beispiel mit 350,00 Euro Mehrbetrag
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 9Info für Anwender Nr. 1709
Pfändbarer Mehrbetrag4.6.
Häufig ist vom Gericht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur der unpfändbare Mehrbetragerfasst. In diesem Fall tragen Sie im Feld pfändbarer Mehrbetrag die Differenz zu 100 % ein.
Beispiel:
Dem Schuldner verbleiben 850 Euro (Freibetrag) für seinen eigenen Unterhalt und zusätzlich ¼ desMehrbetrags. Somit sind ¾ des Mehrbetrags pfändbar.
Erfassen Sie den Wert im Feld »Pfändbarer Mehrbetrag« ,.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 10Info für Anwender Nr. 1709
Abzugsbetrag manuell4.7.
Zum korrekten Andruck des erfassten Abzugsbetrags auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezügemüssen Sie zwingend den Abzugsbetrag in allen aktiven Pfändungen erfassen.
HinweisEine Vermischung von manueller Ermittlung und automatischer Berechnung von LOHN ist nichtmöglich!
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 11Info für Anwender Nr. 1709
Auswertungen4.8.
Monatsberechnung
Führen Sie eine Monatsberechnung durch, um die Auswertung zu erzeugen.
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Ordner: Pfändung«
HinweisBei manueller Ermittlung der Unterhaltspfändung mit einem festen Abzug wird keine Auswertungerstellt.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 12Info für Anwender Nr. 1709
Nachberechnungen
Bei Nachberechnungen wird automatisch eine Auswertung mit dem jeweiligen Monat der Korrekturerstellt.
Kurzarbeitergeld pfänden4.9.
Wenn das Kurzarbeitergeld laut Pfändungsbeschluss pfändbar ist, aktivieren Sie die Option <Kurzarbeitergeld voll pfändbar> in den Personaldaten.
»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen |Register: Sonstiges«
Bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld, erscheint auf der Auswertung »Pfändung« zur Berechnungdes Nettoeinkommens die Zeile »Kurzarbeitergeld«.
Das Kurzarbeitergeld wird zum Bruttoeinkommen hinzugerechnet.
»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Ordner: Pfändung«
Nachberechnungen4.10.
Korrekturen von Pfändungen in abgeschlossene Abrechnungsmonate sind nur möglich, wenn sichrückwirkend Bezüge oder andere Personaldaten des Arbeitnehmers wie z.B. die Steuerklasse ändert.
Änderungen innerhalb der Pfändungserfassung wie z. B. Angaben zu unterhaltspflichtigen Personenlösen keine Korrektur der Pfändung für abgeschlossene Abrechnungsmonate aus.
Rückwirkend angelegte Pfändungen müssen manuell für die abgeschlossenen Monate über <Nachberechnung Bezüge> in den Personaldaten nachberechnet werden.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 13Info für Anwender Nr. 1709
Hinweise zur Abrechnung4.11.
Hinweis nach der Monatsberechnung
Bearbeitung | Monatsberechnung«
Beachten Sie die Hinweise zur Abrechnung!
Nettolohn und Pfändung
Gehen Sie wie in der Hinweismeldung beschrieben vor:
Anwendung der Bruttomethode
Gehen Sie wie in der Hinweismeldung beschrieben vor:
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Seite 14Info für Anwender Nr. 1709
Berechnungsbeispiele5.
Nur Unterhaltspfändung wird abgerechnet5.1.
Der rangbessere Gläubiger pfändet zuerst5.1.1.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.000 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
01.10.2019 (1) 1 3.000 Euro 300 Euro 1.000 Euro
Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
05.10.2019 (2) 2 2.000 Euro 200 Euro 1.000 Euro
Rang Beschreibung
Rangbessere Gläubiger Der gesamte pfändbare Betrag wird an den rangbesserenGläubiger bezahlt, bis alle Rückstände ausgeglichen sind.Nach Ausgleich der Rückstände wird der laufende Unterhaltan den rangbesseren Gläubiger überwiesen.
Nachrangige Gläubiger Nach Bedienung der Rückstände und des laufendenUnterhalts aus der rangbesseren Pfändung wird der restlichepfändbare Betrag an den nachrangigen Gläubiger bezahlt, bisalle Rückstände ausgeglichen sind. Nach Ausgleich derRückstände wird der laufende Unterhalt an den nachrangigenGläubiger überwiesen.
2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich
Nettoeinkommen 2.000,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 1.000,00 Euro
Mehrbetrag 1.000,00 Euro
- Normalpfändung 52,29 Euro
= Vorrechtsbereich 947,71 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 15Info für Anwender Nr. 1709
3. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger) Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)
Rate laufend 300 Euro Rate laufend 0 Euro
Rate Rückstand 700 Euro Rate Rückstand 0 Euro
Aktueller Rückstand 2.300 Euro Aktueller Rückstand 2.200 Euro
Der nachrangige Gläubiger pfändet zuerst5.1.2.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.100 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
05.10.2019 (2) 1 1.800 Euro 300 Euro 1.000 Euro
Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
01.10.2019 (1) 2 2.300 Euro 200 Euro 1.300 Euro
Lösung: Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität.
Rang Beschreibung
Nachrangige Gläubiger Der nachrangige Gläubiger wird aus demNormalpfändungsbereich nicht verdrängt.
Aus dem Mehrbetrag steht dem erstpfändendennachrangigen Gläubiger nicht mehr der Betrag zu, den derSchuldner an den zweitpfändenden und rangbesserenGläubiger an laufenden Unterhalt zu leisten hat.
Rangbessere Gläubiger Mit dem zusätzlichen Mehrbetrag von 300 Euro bedient derzweitpfändende rangbessere Gläubiger den laufendenUnterhalt.
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 16Info für Anwender Nr. 1709
2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich
Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger)
Nettoeinkommen 2.100,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 1.100,00 Euro
Mehrbetrag 1.100,00 Euro
- Normalpfändung 92,29 Euro
= Vorrechtsbereich 1.007,71 Euro
Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)
Nettoeinkommen 2.100,00 Euro
- Freibetrag 1.300,00 Euro
= Mehrbetrag 800,00 Euro
Mehrbetrag 800,00 Euro
- Normalpfändung 92,29 Euro
= Vorrechtsbereich 707,71 Euro
3. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger) Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)
Rate laufend 300 Euro Rate laufend 200 Euro
Rate Rückstand 0 Euro Rate Rückstand 600 Euro
Aktueller Rückstand 1.800 Euro Aktueller Rückstand 1.700 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 17Info für Anwender Nr. 1709
Nachfolgende Pfändung eines gleichrangigen Unterhaltsgläubiger5.1.3.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.300 Euro bei 3,00 Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Unterhalt 1
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag AnteilMehrbetrag
01.10.2019 (1) 1 2.700 Euro 300 Euro 1.000 Euro 33,33 %
Unterhalt 2 (nachfolgender Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag AnteilMehrbetrag
05.10.2019 (2) 1 3.200 Euro 200 Euro 1.000 Euro 33,33 %
Lösung: Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität. DerVorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt.
2. Berechnung: Mehrbetrag und anteiliger Mehrbetrag insgesamt
Nettoeinkommen 2.300,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 1.300,00 Euro
Mehrbetrag 1.300,00 Euro
x 66,66 % Anteil Mehrbetrag
= Anteiliger Mehrbetrag insgesamt 866,58 Euro
3. Berechnung: Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt
Anteiliger Mehrbetrag insgesamt 866,58 Euro
- Normalpfändung 55,08 Euro
= Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt 811,50 Euro
4. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 1
Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt 811,50 Euro
./. 66,66 % x 33,33 %
= Anteiliger Vorrechtsbereich 405,75 Euro
+ Normalpfändung 55,08 Euro
= Pfändungsbetrag 460,83 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 18Info für Anwender Nr. 1709
5. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 2
Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt 811,50 Euro
./. 66,66 % x 33,33 %
= Anteiliger Vorrechtsbereich 405,75 Euro
+ Normalpfändung 0,00 Euro
= Pfändungsbetrag 405,75 Euro
6. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Unterhalt 1 Unterhalt 2 (nachfolgender Gläubiger)
Rate laufend 300,00 Euro Rate laufend 200,00 Euro
Rate Rückstand 160,83 Euro Rate Rückstand 205,75 Euro
Aktueller Rückstand 2.539,17 Euro Aktueller Rückstand 2.994,25 Euro
Gleichzeitige Pfändung gleichrangiger Unterhaltsgläubiger5.1.4.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 1.900 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Unterhalt 1
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag AnteilMehrbetrag
01.10.2019 (1) 1 4.200 Euro 300 Euro 1.000 Euro 50 %
Unterhalt 2
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag AnteilMehrbetrag
01.10.2019 (1) 1 2.700 Euro 300 Euro 1.000 Euro 50 %
Lösung: Der Normalpfändungsbereich wird entsprechend der aktuellen Pfändungsrückständeanteilig aufgeteilt. Der Vorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt.
2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich
Nettoeinkommen 1.900,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 900,00 Euro
Mehrbetrag 900,00 Euro
- Normalpfändung 12,29 Euro
= Vorrechtsbereich 887,71 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 19Info für Anwender Nr. 1709
3. Berechnung: Aktuelle Einzelrückstände Unterhalt 1 und 2 für Aufteilung derNormalpfändung
Unterhaltsrückstand 1 4.200,00 Euro
+ Unterhalt 1 laufend 300,00 Euro
- Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro
= Aktueller Einzelrückstand Unterhalt 1 4.056,14 Euro
Unterhaltsrückstand 2 2.700,00 Euro
+ Unterhalt 1 laufend 300,00 Euro
- Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro
= Aktueller Einzelrückstand Unterhalt 2 2.556,14 Euro
4. Berechnung: Gesamtrückstand für die Aufteilung der Normalpfändung
Aktueller Rückstand Unterhalt 1 4.056,14 Euro
+ Aktueller Rückstand Unterhalt 2 2.556,14 Euro
= Gesamtrückstand 6.612,28 Euro
5. Berechnung: Anteilige Normalpfändung Unterhalt 1 und 2
Normalpfändung 12,29 Euro
./. 6.612,28 x 2.556,14
= Anteilige Normalpfändung Unterhalt 1 7,54 Euro
Normalpfändung 12,29 Euro
./. 6.612,28 x 2.556,14
= Anteilige Normalpfändung Unterhalt 2 4,75 Euro
6. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 1
Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro
+ Anteilige Normalpfändung 7,54 Euro
= Pfändungsbetrag 451,40 Euro
7. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 2
Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro
+ Anteilige Normalpfändung 4,75 Euro
= Pfändungsbetrag 448,61 Euro
8. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Unterhalt 1 Unterhalt 2
Rate laufend 300,00 Euro Rate laufend 300,00 Euro
Rate Rückstand 151,40 Euro Rate Rückstand 148,61 Euro
Aktueller Rückstand 4.048,60 Euro Aktueller Rückstand 2.551,39 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 20Info für Anwender Nr. 1709
Unterhaltspfändung und Normalpfändung wird abgerechnet5.2.
Unterhaltspfändung mit nachfolgender Normalpfändung5.2.1.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 1.700 Euro und Normalpfändung von 38,92 Euro bei 1Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Unterhalt 1
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
01.10.2019 (1) 1 300 Euro 300 Euro 1.000 Euro
Normalpfändung 1 (nachfolgender Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Schuld
05.10.2019 (2) 1.000 Euro
Lösung: Die Unterhaltspfändung bedient sich aus dem Normalpfändungs- undVorrechtsbereich. Der nachrangige Gläubiger kommt nicht zum Zug.
Werden beide Bereiche nicht vollständig ausgeschöpft, wird der Unterhaltsgläubigerauf den Vorrechtsbereich verwiesen und der Normalpfändungsbereich wird teilweiseoder vollständig für die nachfolgende Lohnpfändung frei.
2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich
Nettoeinkommen 1.700,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 700,00 Euro
Mehrbetrag 700,00 Euro
- Normalpfändung 38,92 Euro
= Vorrechtsbereich 661,08 Euro
In diesem Fall reicht der Vorrechtsbereich von 661,08 Euro aus, um den laufenden Unterhalt undden Rückstand von 600 Euro vollständig zu bedienen. Der Normalpfändungsbereich wirdvollständig für den nachfolgenden Gläubiger frei.
3. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Unterhalt 1 Normalpfändung 1(nachfolgender Gläubiger)
Rate laufend 300 Euro Rate 38,92 Euro
Rate Rückstand 300 Euro Restschuld 961,08 Euro
Aktueller Rückstand 0 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 21Info für Anwender Nr. 1709
Normalpfändung mit nachfolgender Unterhaltspfändung5.2.2.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 1.800 Euro und Normalpfändung von 88,92 Euro bei 1Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Normalpfändung 1
Zustelldatum(Priorität)
Schuld
01.10.2019 (1) 1.000 Euro
Unterhalt 1 (nachfolgender Gläubiger)
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
05.10.2019 (2) 1 3.000 Euro 300 Euro 1.000 Euro
Lösung: Aus dem Normalpfändungsbereich wird die Lohnpfändung nicht verdrängt. DieUnterhaltspfändung ist aus dem Vorrechtsbereich zu bedienen. Reicht derVorrechtsbereich nicht aus und ist aus dem Normalpfändungsbereich einpfändbarerer Betrag übrig, bedient sich die Unterhaltspfändung auch davon.
2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich
Nettoeinkommen 1.800,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 800,00 Euro
Mehrbetrag 800,00 Euro
- Normalpfändung 88,92 Euro
= Vorrechtsbereich 771,08 Euro
3. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Normalpfändung 1 Unterhalt 1(nachfolgender Gläubiger)
Rate 88,92 Euro Rate laufend 300,00 Euro
Restschuld 911,08 Euro Rate Rückstand 411,08 Euro
Aktueller Rückstand 2.588,92 Euro
Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 22Info für Anwender Nr. 1709
Unterhaltspfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet5.3.
Beispiel
Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.000 Euro und Normalpfändung von 188,92 Euro bei 1Unterhaltsberechtigten.
1. Pfändungsbeschlüsse
Unterhalt 1
Zustelldatum(Priorität)
Rang Unterhalts-rückstand
Unterhaltlaufend
Freibetrag
01.10.2019 (1) 1 3.000 Euro 300 Euro 1.000 Euro
Verbraucherinsolvenz
Zustelldatum(Priorität)
05.10.2019
Lösung: Den Unterhaltsgläubigern steht nur der Zugriff auf den Vorrechtsbereich zu. DerNormalpfändungsbereich bedient ausschließlich die Verbraucherinsolvenz.
2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich
Nettoeinkommen 2.000,00 Euro
- Freibetrag 1.000,00 Euro
= Mehrbetrag 1.000,00 Euro
Mehrbetrag 1.000,00 Euro
- Normalpfändung 188,92 Euro
= Vorrechtsbereich 811,08 Euro
3. Ergebnis: Pfändungsermittlung
Unterhalt 1 Verbraucherinsolvenz
Rate laufend 300,00 Euro Rate 188,92 Euro
Rate Rückstand 511,08 Euro
Aktueller Rückstand 2.488,92 Euro
Wichtige Informationen6.
Nr. 1615 Normalpfändung
Nr. 1710 Verbraucherinsolvenz