22
© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Autor: SUR / 16.12.2019 Unterhaltspfändung Inhaltsverzeichnis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709 2 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 3 3. Vorgehensweise 5 4. Details 5 4.1. Pfändungsbereiche 6 4.2. Nettoeinkommen ermitteln 6 4.3. Pfändungsnetto erhöhen oder verringern 7 4.4. Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs 8 4.5. Laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstand 9 4.6. Pfändbarer Mehrbetrag 10 4.7. Abzugsbetrag manuell 11 4.8. Auswertungen 12 4.9. Kurzarbeitergeld pfänden 12 4.10. Nachberechnungen 13 4.11. Hinweise zur Abrechnung 14 5. Berechnungsbeispiele 14 5.1. Nur Unterhaltspfändung wird abgerechnet 20 5.2. Unterhaltspfändung und Normalpfändung wird abgerechnet 22 5.3. Unterhaltspfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet 22 6. Wichtige Informationen

Unterhaltspfändung - agenda-kunden.de · Info für Anwender Nr. 1709 Seite 16 5.1.3.Nachfolgende Pfändung eines gleichrangigen Unterhaltsgläubiger Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen

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© 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: SUR / 16.12.2019

Unterhaltspfändung

Inhaltsverzeichnis

Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1709

21. Ziel

22. Voraussetzungen

33. Vorgehensweise

54. Details

54.1. Pfändungsbereiche

64.2. Nettoeinkommen ermitteln

64.3. Pfändungsnetto erhöhen oder verringern

74.4. Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs

84.5. Laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstand

94.6. Pfändbarer Mehrbetrag

104.7. Abzugsbetrag manuell

114.8. Auswertungen

124.9. Kurzarbeitergeld pfänden

124.10. Nachberechnungen

134.11. Hinweise zur Abrechnung

145. Berechnungsbeispiele

145.1. Nur Unterhaltspfändung wird abgerechnet

205.2. Unterhaltspfändung und Normalpfändung wird abgerechnet

225.3. Unterhaltspfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet

226. Wichtige Informationen

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Seite 2Info für Anwender Nr. 1709

Ziel1.

Das Info erklärt, wie Sie in Agenda LOHN Unterhaltspfändungen automatisch abrechnen.

Voraussetzungen2.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Zur Erfassung in Agenda LOHN benötigen Sie den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. DerInhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist für den Drittschuldner maßgebend. BeiUnterhaltspfändungen legt das Vollstreckungsgericht Folgendes im Pfändungsbeschluss fest:

§ Freibetrag

§ Rang

§ Pfändbarer Mehrbetrag

§ usw.

Anzahl Pfändungen

Die Anlage und Berechnung von Pfändungen in LOHN sind auf insgesamt maximal 5 Pfändungenbegrenzt. Um weitere Pfändungen anlegen zu können, löschen Sie bereits erledigte Pfändungenüber .

Weitere Funktionen in Agenda LOHN

Nr. 1615 Normalpfändung

Nr. 1710 Verbraucherinsolvenz

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Seite 3Info für Anwender Nr. 1709

Vorgehensweise3.

Pfändung erfassen

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge«.

2. klicken.

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Seite 4Info für Anwender Nr. 1709

Buchungsart »Unterhaltspfändung« wählen.

Die beiden folgenden Einstellungen gelten für alle Pfändungen.

Anzahl der Unterhaltsberechtigten erfassen.

Berechnungsmethode Pfändungsnetto (Nettoeinkommen) wählen.

Die nachfolgenden Einstellungen gelten für das jeweilige Register.

Gültigkeit erfassen:

§ Beginn: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die Unterhaltspfändungberechnet wird.

§ Ablauf: Monat und Jahr, ab welchem Abrechnungsmonat die Unterhaltspfändung nichtmehr berechnet werden soll.

Angaben zur Pfändung erfassen:

Alle Daten entnehmen Sie dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

§ Zustelldatum: Aus dem Zustelldatum ermittelt sich automatisch die Priorität.

§ Rang: Bei Pfändungen mit mehreren Unterhaltsgläubigern notwendig.

§ Pfändbarer Mehrbetrag: Angabe in Prozent erfassen.

AchtungIm Gerichtsbeschluss steht häufig nur der unpfändbare Betrag

§ Unterhaltsrückstand, laufender Unterhalt und Freibetrag erfassen.

§ Fester Abzug: Nur bei manueller Ermittlung des Pfändungsbetrags erfassen.

AchtungWenn Sie die Pfändungsrate manuell erfassen, müssen Sie zwingend alle weiterenPfändungen des Arbetnehmers manuell ermitteln und erfassen. Eine unterschiedlicheErfassungsweise von Pfändungen ist nicht möglich.

Bankverbindung des Gläubigers erfassen.

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Seite 5Info für Anwender Nr. 1709

Details4.

Pfändungsbereiche4.1.

Bei einer Unterhaltspfändung wird in drei Pfändungsbereiche unterschieden:

Pfändungsbereich Beschreibung

Mehrbetrag Der Mehrbetrag ist das Nettoeinkommen abzüglich desFreibetrags.

Normalpfändungsbereich Der Normalpfändungsbereich ist der nach Pfändungstabelleermittelte pfändbare Betrag, der allen Gläubigern offen steht.

Im Normalpfändungsbereich richtet sich die Reihenfolge, in der diePfändungen bedient werden, immer nach der Zustellung desPfändungsbeschlusses (Priorität).

Vorrechtsbereich Der Vorrechtsbereich ist die Differenz zwischen Mehrbetrag undNormalpfändung.

Unterhaltsgläubigern stehen zur Tilgung einer Unterhaltspfändungzusätzliche Pfändungsbeträge zur Verfügung. DieserVorrechtsbereich steht ausschließlich Unterhaltsgläubigern offen.

Bei mehreren Unterhaltspfändungen ergibt sich die Reihenfolge, inder die Unterhaltsgläubiger aus dem Vorrechtsbereich bedientwerden, aus dem Rang.

Der Rang bezieht sich auf den Verwandtschafts- bzw.Abhängigkeitsgrad des Gläubigers und wird vomVollstreckungsgericht festgelegt. Bei Gleichrangigkeit legt dasGericht den Anteil am Mehrbetrag fest, mit der die jeweiligeForderung bedient wird.

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Seite 6Info für Anwender Nr. 1709

Nettoeinkommen ermitteln4.2.

Das Nettoeinkommen ermittelt sich bei Unterhaltspfändung und Normalpfändung unterschiedlich.

Schlüsseln Sie die Pfändbarkeit der Lohnarten bei Unterhaltspfändung individuell: »Stammdaten | Lohnarten | Lohnart öffnen | Register: Besonderheiten«.

HinweisAgenda kann keine allgemeingültige Schlüsselung der Lohnarten vornehmen. Überprüfen Sie alleabgerechneten Lohnarten hinsichtlich der Pfändbarkeit. Nehmen Sie gegebenenfallsAnpassungen vor.

Eine ausführliche Beschreibung finden Sie im Info Nr. 1615 Normalpfändung in den Abschnitten:

4.1 Pfändungen mit Nettomethode ermitteln

4.2 Pfändungen mit Bruttomethode ermitteln

4.3 Pfändbarkeit der Lohnarten prüfen

Pfändungsnetto erhöhen oder verringern4.3.

Mit der Lohnart P00N - »Pfaendbares netto, + -« erhöhen oder verringern Sie das Pfändungsnetto.

Beispiel: Laut Pfändungsbeschluss sind weitere Bezüge des Schuldners (Minijob, Rente) bei derErmittlung des Pfändungsbetrags zu berücksichtigen.

Lösung: »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Festbezüge bzw.Dialog«

Erfassen Sie den weiteren Bezug laut Pfändungsbeschluss mit der Lohnart P00N -»Pfaendbares netto, + -«.

Auswertung: »Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Pfändung«

Die Lohnart P00N - »Pfaendbares netto, + -« wird in der Pfändungsauswertung bei»Berechnung Nettoeinkommen« gedruckt:

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Seite 7Info für Anwender Nr. 1709

Pfändung des Lohnsteuerjahresausgleichs4.4.

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nur pfändbar, wenn dies im Pfändungsbeschluss gesondertaufgeführt ist.

Nettoeinkommen um LSt-Jahresausgleich erhöhen

1. »Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen | Register: Dialog«

2. Erfassen Sie die Summe des LSt-Jahresausgleich in Höhe von 12,36 € mit der Lohnart »P00N – Pfaendbares netto +-«.

Beispiel

Laut Pfändungsbeschluss ist der Lohnsteuerjahresausgleich des Schuldners bei der Ermittlung desPfändungsbetrags zu berücksichtigen.

Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge

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Seite 8Info für Anwender Nr. 1709

Laufender Unterhalt und Unterhaltsrückstand4.5.

Aus dem Mehrbetrag wird zuerst der laufende Unterhalt bedient.

Mehrbetrag ist größer

Ist der Mehrbetrag größer als der laufende Unterhalt, tilgt der Überschuss den Unterhaltsrückstand.

Beispiel mit 656,14 Euro Mehrbetrag

Mehrbetrag ist kleiner

Ist der Mehrbetrag kleiner als der laufende Unterhalt, erhöht das Defizit den Unterhaltsrückstand.

Beispiel mit 350,00 Euro Mehrbetrag

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Seite 9Info für Anwender Nr. 1709

Pfändbarer Mehrbetrag4.6.

Häufig ist vom Gericht im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur der unpfändbare Mehrbetragerfasst. In diesem Fall tragen Sie im Feld pfändbarer Mehrbetrag die Differenz zu 100 % ein.

Beispiel:

Dem Schuldner verbleiben 850 Euro (Freibetrag) für seinen eigenen Unterhalt und zusätzlich ¼ desMehrbetrags. Somit sind ¾ des Mehrbetrags pfändbar.

Erfassen Sie den Wert im Feld »Pfändbarer Mehrbetrag« ,.

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Seite 10Info für Anwender Nr. 1709

Abzugsbetrag manuell4.7.

Zum korrekten Andruck des erfassten Abzugsbetrags auf der Abrechnung der Brutto-Netto-Bezügemüssen Sie zwingend den Abzugsbetrag in allen aktiven Pfändungen erfassen.

HinweisEine Vermischung von manueller Ermittlung und automatischer Berechnung von LOHN ist nichtmöglich!

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Seite 11Info für Anwender Nr. 1709

Auswertungen4.8.

Monatsberechnung

Führen Sie eine Monatsberechnung durch, um die Auswertung zu erzeugen.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Ordner: Pfändung«

HinweisBei manueller Ermittlung der Unterhaltspfändung mit einem festen Abzug wird keine Auswertungerstellt.

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Seite 12Info für Anwender Nr. 1709

Nachberechnungen

Bei Nachberechnungen wird automatisch eine Auswertung mit dem jeweiligen Monat der Korrekturerstellt.

Kurzarbeitergeld pfänden4.9.

Wenn das Kurzarbeitergeld laut Pfändungsbeschluss pfändbar ist, aktivieren Sie die Option <Kurzarbeitergeld voll pfändbar> in den Personaldaten.

»Stammdaten | Personaldaten | Arbeitnehmer öffnen |Register: Sonstiges«

Bei der Berechnung von Kurzarbeitergeld, erscheint auf der Auswertung »Pfändung« zur Berechnungdes Nettoeinkommens die Zeile »Kurzarbeitergeld«.

Das Kurzarbeitergeld wird zum Bruttoeinkommen hinzugerechnet.

»Auswertungen | Allgemeine Auswertungen | Aktueller Monat | Ordner: Pfändung«

Nachberechnungen4.10.

Korrekturen von Pfändungen in abgeschlossene Abrechnungsmonate sind nur möglich, wenn sichrückwirkend Bezüge oder andere Personaldaten des Arbeitnehmers wie z.B. die Steuerklasse ändert.

Änderungen innerhalb der Pfändungserfassung wie z. B. Angaben zu unterhaltspflichtigen Personenlösen keine Korrektur der Pfändung für abgeschlossene Abrechnungsmonate aus.

Rückwirkend angelegte Pfändungen müssen manuell für die abgeschlossenen Monate über <Nachberechnung Bezüge> in den Personaldaten nachberechnet werden.

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Seite 13Info für Anwender Nr. 1709

Hinweise zur Abrechnung4.11.

Hinweis nach der Monatsberechnung

Bearbeitung | Monatsberechnung«

Beachten Sie die Hinweise zur Abrechnung!

Nettolohn und Pfändung

Gehen Sie wie in der Hinweismeldung beschrieben vor:

Anwendung der Bruttomethode

Gehen Sie wie in der Hinweismeldung beschrieben vor:

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Seite 14Info für Anwender Nr. 1709

Berechnungsbeispiele5.

Nur Unterhaltspfändung wird abgerechnet5.1.

Der rangbessere Gläubiger pfändet zuerst5.1.1.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.000 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

01.10.2019 (1) 1 3.000 Euro 300 Euro 1.000 Euro

Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

05.10.2019 (2) 2 2.000 Euro 200 Euro 1.000 Euro

Rang Beschreibung

Rangbessere Gläubiger Der gesamte pfändbare Betrag wird an den rangbesserenGläubiger bezahlt, bis alle Rückstände ausgeglichen sind.Nach Ausgleich der Rückstände wird der laufende Unterhaltan den rangbesseren Gläubiger überwiesen.

Nachrangige Gläubiger Nach Bedienung der Rückstände und des laufendenUnterhalts aus der rangbesseren Pfändung wird der restlichepfändbare Betrag an den nachrangigen Gläubiger bezahlt, bisalle Rückstände ausgeglichen sind. Nach Ausgleich derRückstände wird der laufende Unterhalt an den nachrangigenGläubiger überwiesen.

2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich

Nettoeinkommen 2.000,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 1.000,00 Euro

Mehrbetrag 1.000,00 Euro

- Normalpfändung 52,29 Euro

= Vorrechtsbereich 947,71 Euro

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Seite 15Info für Anwender Nr. 1709

3. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger) Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)

Rate laufend 300 Euro Rate laufend 0 Euro

Rate Rückstand 700 Euro Rate Rückstand 0 Euro

Aktueller Rückstand 2.300 Euro Aktueller Rückstand 2.200 Euro

Der nachrangige Gläubiger pfändet zuerst5.1.2.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.100 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

05.10.2019 (2) 1 1.800 Euro 300 Euro 1.000 Euro

Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

01.10.2019 (1) 2 2.300 Euro 200 Euro 1.300 Euro

Lösung: Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität.

Rang Beschreibung

Nachrangige Gläubiger Der nachrangige Gläubiger wird aus demNormalpfändungsbereich nicht verdrängt.

Aus dem Mehrbetrag steht dem erstpfändendennachrangigen Gläubiger nicht mehr der Betrag zu, den derSchuldner an den zweitpfändenden und rangbesserenGläubiger an laufenden Unterhalt zu leisten hat.

Rangbessere Gläubiger Mit dem zusätzlichen Mehrbetrag von 300 Euro bedient derzweitpfändende rangbessere Gläubiger den laufendenUnterhalt.

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Seite 16Info für Anwender Nr. 1709

2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich

Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger)

Nettoeinkommen 2.100,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 1.100,00 Euro

Mehrbetrag 1.100,00 Euro

- Normalpfändung 92,29 Euro

= Vorrechtsbereich 1.007,71 Euro

Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)

Nettoeinkommen 2.100,00 Euro

- Freibetrag 1.300,00 Euro

= Mehrbetrag 800,00 Euro

Mehrbetrag 800,00 Euro

- Normalpfändung 92,29 Euro

= Vorrechtsbereich 707,71 Euro

3. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Unterhalt 1 (rangbessere Gläubiger) Unterhalt 2 (nachrangige Gläubiger)

Rate laufend 300 Euro Rate laufend 200 Euro

Rate Rückstand 0 Euro Rate Rückstand 600 Euro

Aktueller Rückstand 1.800 Euro Aktueller Rückstand 1.700 Euro

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Seite 17Info für Anwender Nr. 1709

Nachfolgende Pfändung eines gleichrangigen Unterhaltsgläubiger5.1.3.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.300 Euro bei 3,00 Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Unterhalt 1

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag AnteilMehrbetrag

01.10.2019 (1) 1 2.700 Euro 300 Euro 1.000 Euro 33,33 %

Unterhalt 2 (nachfolgender Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag AnteilMehrbetrag

05.10.2019 (2) 1 3.200 Euro 200 Euro 1.000 Euro 33,33 %

Lösung: Für den Normalpfändungsbereich bleibt es beim Grundsatz der Priorität. DerVorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt.

2. Berechnung: Mehrbetrag und anteiliger Mehrbetrag insgesamt

Nettoeinkommen 2.300,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 1.300,00 Euro

Mehrbetrag 1.300,00 Euro

x 66,66 % Anteil Mehrbetrag

= Anteiliger Mehrbetrag insgesamt 866,58 Euro

3. Berechnung: Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt

Anteiliger Mehrbetrag insgesamt 866,58 Euro

- Normalpfändung 55,08 Euro

= Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt 811,50 Euro

4. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 1

Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt 811,50 Euro

./. 66,66 % x 33,33 %

= Anteiliger Vorrechtsbereich 405,75 Euro

+ Normalpfändung 55,08 Euro

= Pfändungsbetrag 460,83 Euro

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Seite 18Info für Anwender Nr. 1709

5. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 2

Anteiliger Vorrechtsbereich insgesamt 811,50 Euro

./. 66,66 % x 33,33 %

= Anteiliger Vorrechtsbereich 405,75 Euro

+ Normalpfändung 0,00 Euro

= Pfändungsbetrag 405,75 Euro

6. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Unterhalt 1 Unterhalt 2 (nachfolgender Gläubiger)

Rate laufend 300,00 Euro Rate laufend 200,00 Euro

Rate Rückstand 160,83 Euro Rate Rückstand 205,75 Euro

Aktueller Rückstand 2.539,17 Euro Aktueller Rückstand 2.994,25 Euro

Gleichzeitige Pfändung gleichrangiger Unterhaltsgläubiger5.1.4.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 1.900 Euro bei 2 Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Unterhalt 1

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag AnteilMehrbetrag

01.10.2019 (1) 1 4.200 Euro 300 Euro 1.000 Euro 50 %

Unterhalt 2

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag AnteilMehrbetrag

01.10.2019 (1) 1 2.700 Euro 300 Euro 1.000 Euro 50 %

Lösung: Der Normalpfändungsbereich wird entsprechend der aktuellen Pfändungsrückständeanteilig aufgeteilt. Der Vorrechtsbereich wird entsprechend den Anteilen aufgeteilt.

2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich

Nettoeinkommen 1.900,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 900,00 Euro

Mehrbetrag 900,00 Euro

- Normalpfändung 12,29 Euro

= Vorrechtsbereich 887,71 Euro

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Seite 19Info für Anwender Nr. 1709

3. Berechnung: Aktuelle Einzelrückstände Unterhalt 1 und 2 für Aufteilung derNormalpfändung

Unterhaltsrückstand 1 4.200,00 Euro

+ Unterhalt 1 laufend 300,00 Euro

- Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro

= Aktueller Einzelrückstand Unterhalt 1 4.056,14 Euro

Unterhaltsrückstand 2 2.700,00 Euro

+ Unterhalt 1 laufend 300,00 Euro

- Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro

= Aktueller Einzelrückstand Unterhalt 2 2.556,14 Euro

4. Berechnung: Gesamtrückstand für die Aufteilung der Normalpfändung

Aktueller Rückstand Unterhalt 1 4.056,14 Euro

+ Aktueller Rückstand Unterhalt 2 2.556,14 Euro

= Gesamtrückstand 6.612,28 Euro

5. Berechnung: Anteilige Normalpfändung Unterhalt 1 und 2

Normalpfändung 12,29 Euro

./. 6.612,28 x 2.556,14

= Anteilige Normalpfändung Unterhalt 1 7,54 Euro

Normalpfändung 12,29 Euro

./. 6.612,28 x 2.556,14

= Anteilige Normalpfändung Unterhalt 2 4,75 Euro

6. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 1

Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro

+ Anteilige Normalpfändung 7,54 Euro

= Pfändungsbetrag 451,40 Euro

7. Berechnung: Pfändungsbetrag Unterhalt 2

Anteiliger Vorrechtsbereich 443,86 Euro

+ Anteilige Normalpfändung 4,75 Euro

= Pfändungsbetrag 448,61 Euro

8. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Unterhalt 1 Unterhalt 2

Rate laufend 300,00 Euro Rate laufend 300,00 Euro

Rate Rückstand 151,40 Euro Rate Rückstand 148,61 Euro

Aktueller Rückstand 4.048,60 Euro Aktueller Rückstand 2.551,39 Euro

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Seite 20Info für Anwender Nr. 1709

Unterhaltspfändung und Normalpfändung wird abgerechnet5.2.

Unterhaltspfändung mit nachfolgender Normalpfändung5.2.1.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 1.700 Euro und Normalpfändung von 38,92 Euro bei 1Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Unterhalt 1

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

01.10.2019 (1) 1 300 Euro 300 Euro 1.000 Euro

Normalpfändung 1 (nachfolgender Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Schuld

05.10.2019 (2) 1.000 Euro

Lösung: Die Unterhaltspfändung bedient sich aus dem Normalpfändungs- undVorrechtsbereich. Der nachrangige Gläubiger kommt nicht zum Zug.

Werden beide Bereiche nicht vollständig ausgeschöpft, wird der Unterhaltsgläubigerauf den Vorrechtsbereich verwiesen und der Normalpfändungsbereich wird teilweiseoder vollständig für die nachfolgende Lohnpfändung frei.

2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich

Nettoeinkommen 1.700,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 700,00 Euro

Mehrbetrag 700,00 Euro

- Normalpfändung 38,92 Euro

= Vorrechtsbereich 661,08 Euro

In diesem Fall reicht der Vorrechtsbereich von 661,08 Euro aus, um den laufenden Unterhalt undden Rückstand von 600 Euro vollständig zu bedienen. Der Normalpfändungsbereich wirdvollständig für den nachfolgenden Gläubiger frei.

3. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Unterhalt 1 Normalpfändung 1(nachfolgender Gläubiger)

Rate laufend 300 Euro Rate 38,92 Euro

Rate Rückstand 300 Euro Restschuld 961,08 Euro

Aktueller Rückstand 0 Euro

Page 21: Unterhaltspfändung - agenda-kunden.de · Info für Anwender Nr. 1709 Seite 16 5.1.3.Nachfolgende Pfändung eines gleichrangigen Unterhaltsgläubiger Beispiel: Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen

Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 21Info für Anwender Nr. 1709

Normalpfändung mit nachfolgender Unterhaltspfändung5.2.2.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 1.800 Euro und Normalpfändung von 88,92 Euro bei 1Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Normalpfändung 1

Zustelldatum(Priorität)

Schuld

01.10.2019 (1) 1.000 Euro

Unterhalt 1 (nachfolgender Gläubiger)

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

05.10.2019 (2) 1 3.000 Euro 300 Euro 1.000 Euro

Lösung: Aus dem Normalpfändungsbereich wird die Lohnpfändung nicht verdrängt. DieUnterhaltspfändung ist aus dem Vorrechtsbereich zu bedienen. Reicht derVorrechtsbereich nicht aus und ist aus dem Normalpfändungsbereich einpfändbarerer Betrag übrig, bedient sich die Unterhaltspfändung auch davon.

2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich

Nettoeinkommen 1.800,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 800,00 Euro

Mehrbetrag 800,00 Euro

- Normalpfändung 88,92 Euro

= Vorrechtsbereich 771,08 Euro

3. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Normalpfändung 1 Unterhalt 1(nachfolgender Gläubiger)

Rate 88,92 Euro Rate laufend 300,00 Euro

Restschuld 911,08 Euro Rate Rückstand 411,08 Euro

Aktueller Rückstand 2.588,92 Euro

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Autor: SUR / 16.12.2019 © 2019 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

Seite 22Info für Anwender Nr. 1709

Unterhaltspfändung und Verbraucherinsolvenz wird abgerechnet5.3.

Beispiel

Arbeitnehmer mit Nettoeinkommen von 2.000 Euro und Normalpfändung von 188,92 Euro bei 1Unterhaltsberechtigten.

1. Pfändungsbeschlüsse

Unterhalt 1

Zustelldatum(Priorität)

Rang Unterhalts-rückstand

Unterhaltlaufend

Freibetrag

01.10.2019 (1) 1 3.000 Euro 300 Euro 1.000 Euro

Verbraucherinsolvenz

Zustelldatum(Priorität)

05.10.2019

Lösung: Den Unterhaltsgläubigern steht nur der Zugriff auf den Vorrechtsbereich zu. DerNormalpfändungsbereich bedient ausschließlich die Verbraucherinsolvenz.

2. Berechnung: Mehrbetrag und Vorrechtsbereich

Nettoeinkommen 2.000,00 Euro

- Freibetrag 1.000,00 Euro

= Mehrbetrag 1.000,00 Euro

Mehrbetrag 1.000,00 Euro

- Normalpfändung 188,92 Euro

= Vorrechtsbereich 811,08 Euro

3. Ergebnis: Pfändungsermittlung

Unterhalt 1 Verbraucherinsolvenz

Rate laufend 300,00 Euro Rate 188,92 Euro

Rate Rückstand 511,08 Euro

Aktueller Rückstand 2.488,92 Euro

Wichtige Informationen6.

Nr. 1615 Normalpfändung

Nr. 1710 Verbraucherinsolvenz