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Unterlage zum Teilnahmewettbewerb, Erweiterung und Pflege PKP Az.: PKP II 173/ 000015-18/nm 1 Unterlage zum Teilnahmewettbewerb 1 Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen 1.1 Vergabeart Bei den im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen handelt es sich teilweise um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 SÜG, da die Leistungen jedenfalls teilweise in einem Sicherheitsbereich zu erbringen sind und das einzusetzende Personal des Auftragnehmers Zugang zu Verschlusssachen haben wird. Zudem wird es im Verlaufe der Projektdurchführung erforderlich sein, dass das Personal des Auftragnehmers ggf. das Betriebsrechenzentrum betreten und beim Auftraggeber vor Ort unbeaufsichtigt tätig sein wird, wozu eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) erforderlich ist. Bereits während des Verfahrens ist der Zugang zu Verschlusssachen erforderlich. Es liegt somit ein Verschlusssachenauftrag gemäß § 104 Abs. 3 GWB vor. Das Vergabeverfahren richtet sich daher nach den Bestimmungen der VSVgV (Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit). Demgemäß haben die Bewerber zu erklären, dass sie sich in der Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) befinden. Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde beizubringen. Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Abs. 1, 5 GWB, 11 VSVgV. Das Verhandlungsverfahren soll mit einer Verhandlungsrunde durchgeführt werden, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, auch ohne vorherige Verhandlung den Zuschlag zu erteilen oder statt einer geplanten auch mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen, soweit dies erforderlich erscheint. 1.2 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwandten Bezeichnungen mit Personenbezug gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ bzw. „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. Mit „Auftragnehmer (AN)“ ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, die den Zuschlag erhalten hat. 1.3 Auftraggebende Stelle Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundeskanzleramt Stab Politische Planung, Grundsatzfragen und Sonderaufgaben Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin

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Unterlage zum Teilnahmewettbewerb

1 Allgemeine Bestimmungen und Erläuterungen

1.1 Vergabeart

Bei den im Rahmen des Auftrags zu erbringenden Leistungen handelt es sich teilweise um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 SÜG, da die Leistungen jedenfalls teilweise in einem Sicherheitsbereich zu erbringen sind und das einzusetzende Personal des Auftragnehmers Zugang zu Verschlusssachen haben wird. Zudem wird es im Verlaufe der Projektdurchführung erforderlich sein, dass das Personal des Auftragnehmers ggf. das Betriebsrechenzentrum betreten und beim Auftraggeber vor Ort unbeaufsichtigt tätig sein wird, wozu eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) erforderlich ist. Bereits während des Verfahrens ist der Zugang zu Verschlusssachen erforderlich.

Es liegt somit ein Verschlusssachenauftrag gemäß § 104 Abs. 3 GWB vor. Das Vergabeverfahren richtet sich daher nach den Bestimmungen der VSVgV (Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit).

Demgemäß haben die Bewerber zu erklären, dass sie sich in der Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) befinden. Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde beizubringen.

Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Abs. 1, 5 GWB, 11 VSVgV.

Das Verhandlungsverfahren soll mit einer Verhandlungsrunde durchgeführt werden, wobei der Auftraggeber sich vorbehält, auch ohne vorherige Verhandlung den Zuschlag zu erteilen oder statt einer geplanten auch mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen, soweit dies erforderlich erscheint.

1.2 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen

Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwandten Bezeichnungen mit Personenbezug gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit „Bewerber“ bzw. „Bieter“ sowohl einzelne Unternehmen als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. Mit „Auftragnehmer (AN)“ ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, die den Zuschlag erhalten hat.

1.3 Auftraggebende Stelle

Bundesrepublik Deutschland

vertreten durch das Bundeskanzleramt

Stab Politische Planung, Grundsatzfragen und Sonderaufgaben

Willy-Brandt-Str. 1

10557 Berlin

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1.4 Vergabestelle / Ansprechpartner / Kommunikation

Für alle Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, gilt die Vergabestelle als alleiniger Ansprechpartner:

TCI Partnerschaft von RAen Müller Schmidt mbB

z. Hd. Frau Katharina Anders

Fasanenstraße 61

10719 Berlin

Telefon: 030/200542 – 0

Telefax: 030/200542 – 11

E-Mail: [email protected]

Alle Hinweise und Fragen, die mit dem Verfahren im Zusammenhang stehen, sind schriftlich per E-Mail an die oben bezeichnete Adresse zu richten. Idealerweise schon während des Teilnahmewettbewerbs, jedoch spätestens zur Angebotsaufforderung, hat der Bieter sicherzustellen, dass mit ihm eine geschützte Kommunikation mittels Verwendung von S/MIME oder Chiasmus möglich ist.

Telefonische oder mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Der Auftraggeber wird auf Fragen der Bewerber/Bieter ausschließlich per E-Mail antworten und die Antworten, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bewerbern/Bietern per E-Mail in anonymisierter Form zugänglich machen. Für Letzteres ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Die Registrierung kann durch den Bewerber formlos per E-Mail an die unter Ziffer 1.4 genannte E-Mail-Adresse erfolgen. Anzugeben ist hierbei die vollständige Firmierung des Bewerbers einschließlich der Anschrift, der Vor- und Nachname des zuständigen Ansprechpartners sowie dessen Kontaktdaten (Telefon, Telefax und E-Mail). Soweit gewünscht, kann durch den Bewerber auch ein Funktionspostfach als E-Mail-Adresse angegeben werden. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation der Vergabestelle mit dem Bewerber über dieses Funk-tionspostfach.

1.5 Vertragliche Grundlagen des Auftrags

Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen auf Basis eines ergänzten und modifizierten EVB-IT-Erstellungsvertrags (siehe http://www.cio.bund.de/Web/DE/IT-Beschaffung/EVB-IT-und-BVB/Aktuelle_EVB-IT/aktuelle_evb_it_node.html) inklusive der dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (EVB-IT Erstellungs-AGB) zu vergeben.

Weitere Präzisierungen der Vertragsbedingungen erfolgen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

1.6 Laufzeit des Vertrages

Der Vertrag beinhaltet einen initialen Auftrag zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Planungs- und Kabinettmanagementprogramms (im Folgenden: PKP) sowie eine Rahmen-vereinbarung zur anschließenden agilen Weiterentwicklung. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren sowie 5 einjährige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber.

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1.7 Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

Der Teilnahmeantrag und die Angebote sind schriftlich an die unter Ziffer 1.4 genannte Adresse einzureichen. Jeder Teilnahmeantrag bzw. jedes Angebot und die mit einzusen-denden Formulare müssen eindeutig gekennzeichnet und soweit vorgesehen mit Datum versehen sowie von einer dazu berechtigten Person unterschrieben sein. Teilnahmeanträge und Angebote sind in einem außen mit dem als Anlage 11 beigefügten Kennzettel versehenen Umschlag bzw. Paket zu verpacken. Dieser bzw. dieses wiederum ist in einem weiteren Umschlag bzw. Paket mit der Anschrift der Vergabestelle zu versehen. Eine elektronische Übermittlung ist nicht zugelassen.

Teilnahmeanträge und Angebote sind mit den Papierfassungen zusätzlich als elektronische Kopien auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Lesbarkeit für Adobe Acrobat Reader ab Version 7.0 und mit freigegebener Druck- und Kopiermöglichkeit muss gegeben sein. Das bedeutet, dass die Dokumente nicht eingescannt, sondern aus einem Texteditor generiert werden müssen. Eine Unterzeichnung der elektronischen Kopien ist nicht erforderlich, jedoch haben Sie die Übereinstimmung der elektronischen Kopie mit der eingereichten Papierfassung zu gewährleisten.

Teilnahmeantrag und Angebote müssen bis zum Ablauf der jeweiligen Abgabefristen vollständig bei der organisatorischen Vergabestelle eingegangen sein. Sofern Angebote nicht durch Briefkasteneinwurf übermittelt werden (können), können diese an Arbeitstagen von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17.00 Uhr bei der in Ziffer 1.4 genannten Adresse übergeben werden.

Berichtigungen und Änderungen am Teilnahmeantrag oder einem Angebot müssen zweifelsfrei sein und sind in der gleichen Art wie der ursprüngliche Teilnahme-antrag/Angebot bis zum Ende der jeweiligen Abgabefrist einzureichen.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 22 Abs. 6 S.1 VSVgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bewerber/Bieter jedoch nicht.

Teilnahmeanträge/Angebote, die (ggf. nach Ablauf einer angemessenen Nachforderungsfrist) nicht alle geforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn die von dem Auftraggeber gesondert verlangten Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu dem von dem Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden.

1.8 Liste der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Dokumente

Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Dokumente einzureichen:

Anlage 1: Teilnahmeantrag

Anlage 2: Unternehmensdarstellung

Anlage 3: Umsatz- und Mitarbeiterdaten

Anlage 4: Eigenerklärung Zuverlässigkeit

Anlage 5: Bewerbergemeinschaftserklärung (erforderlich, wenn zutreffend)

Anlage 6: Unternehmensreferenzen

Anlage 7: Vertraulichkeit

Anlage 8: Sicherheitsüberprüfung

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Anlage 9: Mitarbeiterprofile

Anlage 10: Geheimschutzbetreuung und Behandlung von VS

Anlage 11: Kennzettel

Soweit erforderlich, sind die Anlagen mehrfach einzureichen, z.B. hinsichtlich der Unternehmensreferenzen und der Mitarbeiterprofile.

1.9 Änderungsverbot

An den Vergabeunterunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden, soweit dies nicht in den Formularen zugelassen ist. Soweit Bewerber Erläuterungen ihres Teilnahmeantrages für erforderlich halten, sind diese gesondert aufzuführen.

1.10 Losteilung

Es findet keine Aufteilung der Leistung in Lose statt.

1.11 Vertraulichkeit der Angaben in Teilnahmeanträgen und Angeboten

Im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren oder Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, kann der Auftraggeber verpflichtet sein, Akteneinsicht zu gewähren. Soweit Teile des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes schützenswerte Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers bzw. Bieters enthalten oder diesem durch die Gewährung einer entsprechenden Auskunft oder Akteneinsicht ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann (§ 165 Abs. 3 GWB, § 6 IFG), sind die betroffenen Passagen (je nach Einzelfall einzelne Wörter, Absätze oder Seiten) des Teilnahmeantrages bzw. des Angebotes durch den Bewerber bzw. Bieter deutlich (z.B. durch Kennzeichnung und einen Aufdruck oder Stempel) zu kennzeichnen.

1.12 Vergütung für Teilnahmeanträge und Angebote

Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote wird keine Vergütung gewährt.

1.13 Bewerber

Bewerberkonstellationen

Die Abgabe von Teilnahmeanträgen ist durch einzelne Bewerber (ein Generalunternehmer ist ein einzelner Bewerber) bzw. eine Bewerbergemeinschaft möglich. Liegt eine Bewerbergemeinschaft vor, ist dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen. Hierfür ist Anlage 5 zu nutzen.

Arbeitsgemeinschaften und Bewerbergemeinschaften

Der Begriff der Bewerbergemeinschaft erfasst den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen oder natürlicher Personen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen.

Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag alle Mitglieder benennen sowie Art und Umfang des an sie übertragenen Leistungsteils angeben.

Mit der Einreichung des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass

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- er durch die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Abgabe von Erklärungen zur Eignung der einzelnen Mitglieder sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,

- sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Die Bildung oder Änderung von Bieter-/Bewerbergemeinschaften ist nach Ablauf der Teilnahmefrist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise ist die Bildung oder Änderung bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung des finalen Angebotes nach ausdrücklicher Einwilligung der Vergabestelle zulässig, wenn ein Bieter/Bewerber bzw. eine Bieter-/Bewerbergemeinschaft auf Grund von unvorhersehbaren Umständen ohne die Bildung oder Änderung nicht in der Lage ist, ein Angebot abzugeben und nach Bildung oder Änderung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft mindestens das gleiche Maß an Eignung gegeben ist. Diese Voraussetzungen hat der Bieter-/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft der Vergabestelle umfassend dazulegen.

Es ist unzulässig, einen Teilnahmeantrag als Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber zu stellen. Ein solches Verhalten ist als Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und damit unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und kann gemäß § 24 Abs.1 S.1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge führen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber an verschiedenen Bewerber-/ Bietergemeinschaften beteiligt.

Unterauftragnehmer

Unterauftragnehmer (Subunternehmer) sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die Teile der ausgeschriebenen Leistung für den Auftragnehmer erbringen. Unterauftragnehmer werden nicht Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist für die Vertragserfüllung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber alleine verantwortlich.

Bei vollständiger oder teilweiser Übertragung der ausgeschriebenen Leistung auf Unterauftragnehmer sind diese, soweit möglich bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen und Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils darzustellen.

Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeantrages erklären Sie, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden und dass diese sich Ihnen gegenüber zur Leistungserbringung im Falle der Zuschlagserteilung verpflichten.

Zum Thema Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern siehe Ziffer 3.5 dieser Vergabeunterlage.

Sie sind verpflichtet, Ihre Unterauftragnehmer vor oder bei Vertragsschluss davon zu unterrichten, dass die VOPR 30/53 auf den Unterauftrag Anwendung findet.

1.14 Bewerber- und Bieterfragen

Bewerber und Bieter haben sich über alle Einzelheiten des Vergabeverfahrens, die zur Teilnahme maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen.

Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind in elektronischer Form zu stellen. Bitte senden Sie Ihre Frage(n) an die in Abschnitt 1.4 genannte E-Mailadresse. . Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen die nachfolgende Tabellenform mit Kopiermöglichkeit:

lfd. Nr. Dokument Seite Kap. Text / Frage Antwort

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Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen gegebenenfalls auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig mitgeteilt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu den im Zeitplan angegebenen Fristen bei der Vergabestelle gestellt werden. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung nicht mehr beantwortet werden.

Die Antwort der Vergabestelle erfolgt per E-Mail. Ihre Fragen mit den Antworten der Vergabestelle werden grundsätzlich allen Interessenten des Verfahrens mitgeteilt. Im Interesse des Geheimwettbewerbs sind diese Fragen daher so zu stellen, dass eine Identifikation des Fragenden nicht möglich ist.

Zum besseren Verständnis der Fragestellung kann es erforderlich sein, der Vergabestelle zusätzliche Erläuterungen oder Hintergrundinformationen zu geben. Wenn diese Informationen nicht an die Wettbewerber verschickt werden sollen, müssen diese Teile deutlich gekennzeichnet werden. Es wird dann nur die ursprüngliche Frage mit der dazugehörigen Antwort versendet.

Die den Bewerbern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen sind ebenso wie diese Unterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zugrunde zu legen. Antworten und Hinweise des Auftraggebers, welche die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen dieser Unterlage vor.

Enthalten die Unterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müssen Sie die Vergabestelle unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrages in elektronischer Form (an die in Abschnitt 1.4 genannte Adresse) darauf hinweisen und Aufklärung verlangen. Unterlassen Sie dies, können Sie sich später nicht mehr auf etwaige Unklarheiten in den Vergabeunterlagen berufen.

2 Kurzbeschreibung der Leistungen

2.1 Ausgangssituation

Zur IT-technischen Unterstützung der politischen Planungsprozesse und der Steuerung der Rechtssetzungsvorhaben verantwortet das Bundeskanzleramt die Anwendung Gemeinsames Planungs- und Kabinettmanagement-Programm (PKP). PKP wird durch das Bundeskanz-leramt und die Ressorts genutzt. Das PKP dient der vorausschauenden Planung und Steuerung von politischen Vorhaben (Module Interne Vorhabenplanung, Übergreifende Vorhaben-planung), der Umsetzung von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag (Modul Monitoring Koalitionsvertrag), der Vor- und Nachbereitung von Kabinettsitzungen und der Steuerung von Rechtssetzungsvorhaben (Modul Kabinettmanagement) sowie der Steuerung des Parlamentarischen Fragewesens (Modul Parlamentarisches Fragewesen). Des Weiteren enthält PKP ein Modul Politischer Kalender, in dem alle politisch relevanten Termine enthalten sind.

PKP basiert auf einem Vorhabenobjekt, das durchgängig von allen Planungsmodulen des PKP genutzt wird. D.h. obgleich das System über die Planungsmodule Interne Vorhabenplanung, Übergreifende Vorhabenplanung und Kabinettmanagement mit spezifischen Zugriffsrechten verfügt, liegt der Planung von politischen Vorhaben ein Vorhabenobjekt zugrunde. Das Modul Parlamentarisches Fragewesen ist insoweit von den Vorhabenobjekten unabhängig, die Basisfunktionen des PKP stehen jedoch zur Verfügung. Das zentrale Vorhabenobjekt kann von mehreren beteiligten Nutzergruppen über die drei verschiedenen Planungsebenen parallel bearbeitet werden.

Mit PKP wurden im Bundeskanzleramt zuvor getrennt genutzte Anwendungen zur Planung und Umsetzung von politischen Vorhaben der Bundesregierung (IntraplanB) und zur

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Steuerung von Gesetzgebungsverfahren sowie der Vor- und Nachbereitung von Kabinettsitzungen (KIS II) einschließlich des parlamentarischen Fragewesens abgelöst. Bei der Anwendung KIS II handelte es sich um ein individuell entwickeltes webbasiertes Dokumenten-Managementsystem. PKP wurde seit Ende 2015 als JAVA-basierte Anwendung, teilweise unter Nutzung von Quellcodes von KIS II entwickelt und stellt den Nutzern eine modulare Weboberfläche zur Verfügung. PKP orientiert sich an den SAGA-Standards und dem damaligen Technologiebaukasten des BVA PKP und ist in einer MVC - Java EE (J2EE) Architektur aufgebaut. PKP verfügt über verschiedene Schnittstellen zu weiteren Systemen. Das Datenmanagement von PKP wird über relationale SQL-Datenbank-Cluster (Oracle RAC) abgewickelt.

PKP wird beim ITZBund betrieben.

2.2 geplantes Vorgehen

Weiterentwicklung in Phase 1

Auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und der Konzepte aus der Angebotsphase soll zunächst die Weiterentwicklung des PKP nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung erfolgen (Phase 1). Die Umsetzung erfolgt mit agilen Methoden.

Dabei soll insbesondere den folgenden Aspekten Rechnung getragen werden:

Weiterentwicklung der webbasierten, modernen und intuitiven Benutzeroberfläche

Hinzufügen neuer Funktionen, Verbesserung vorhandener Funktionen

Kommunikation mit anderen Fachverfahren über offene Schnittstellen und standardisierte Datenaustauschformate

Erfüllung von hohen Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz

Schulung und Coaching

Um die korrekte Verwendung des erweiterten PKP und die Vermittlung von Wissen mit dessen Umgang sicherstellen zu können, sollen Schulungen durchgeführt sowie Schulungsmaterialien bereitgestellt werden. Soweit erforderlich, sollen zusätzlich auch Administratoren- und Superuserschulungen durchgeführt werden.

Agile Weiterentwicklung (Phase 2)

PKP soll in den nächsten Jahren kontinuierlich zu einer Plattformlösung weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck soll sich an den initialen Auftrag zur Weiterentwicklung des PKP eine agile Weiterentwicklung aufgrund einer Rahmenvereinbarung anschließen. Die Rahmen-vereinbarung hat eine Laufzeit von maximal sieben Jahren (2 Jahre Grundlaufzeit sowie 5 einjährige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber).

Softwarepflege und Support

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs soll der Auftragnehmer zudem die Softwarepflege für PKP übernehmen und Supportleistungen bereitstellen. Hierunter fallen insbesondere sowohl die Beseitigung von Störungen, die Bereitstellung von kurzfristigen Umgehungsmaßnahmen (Workarounds) als auch von neuen Programmständen (Fehlerbehebungen, Sicherheitspatches etc).

Zusätzlich soll durch den Auftragnehmer auch eine Betreuung der Administratoren und Superuser in Form eines 3rd-Level Supports erfolgen.

Initial soll der Auftragnehmer diese Leistungen zunächst für das bei Zuschlag bestehende PKP übernehmen und in der Folge dann für die von ihm angepasste bzw. weiterentwickelte Fassung.

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3 Teilnahmewettbewerb Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes wird die Eignung der Bewerber festgestellt. Die Eignung umfasst neben der Zuverlässigkeit die technische und berufliche sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Näheres ergibt sich aus dem Kriterienkatalog zur Eignung gemäß Ziffer 7.

3.1 Aufbau und Inhalt von Teilnahmeanträgen

Es sind folgende Regeln zu beachten:

Der Teilnahmeantrag muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die geforderten Anlagen und Erläuterungen sind in der in Abschnitt 1.8 angegebenen Reihenfolge einzureichen.

Verwenden Sie für Ihren Teilnahmeantrag die Muster in den Anlagen 1 bis 11.

Querverweise sind unzulässig. Antworten sind an der Stelle zu liefern, wo sie abgefragt werden. Ob die Antworten an anderer Stelle gegebenenfalls gegeben worden sind, kann von der Vergabestelle nicht geprüft werden. Informationen, die in Querverweisen enthalten sind, werden grundsätzlich nicht gewertet. Gleiches gilt für Verweise auf evtl. Anlagen zum Teilnahmeantrag (mit Ausnahme der explizit geforderten Anlagen) oder sofern auf externe Quellen (z.B. Web-Links) verwiesen wird.

3.2 Frist für den Eingang eines Teilnahmeantrages

Der Schlusstermin für die Übersendung eines Teilnahmeantrages ist der 12. April 2018, 12:00 Uhr. Bewerberfragen sind spätestens bis zum 5. April 2018 zu stellen.

Der Teilnahmeantrag muss bis zum Schlusstermin vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen bzw. für die Zurückziehung eines Antrages.

Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden zunächst formal und sodann auf Erfüllung der Eignungsanforderungen geprüft.

3.3 Formale Prüfung

Im Rahmen der formalen Prüfung werden insbesondere folgende Punkte geprüft:

Rechtzeitigkeit des Eingangs des Teilnahmeantrages

Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente

Keine unzulässigen Änderungen der Unterlagen

Vollständigkeit der Unterlagen

Keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

Teilnahmeantrag in deutscher Sprache

Sind die eingereichten Unterlagen nicht vollständig, behält sich die Vergabestelle vor, diese mit entsprechender Frist nachzufordern. Sollten diese Unterlagen auch dann nicht vollständig eingereicht werden, führt dies, wie auch bei allen anderen oben aufgelisteten Punkten, zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.

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3.4 Inhaltliche Prüfung und Bewertung der Eignungsanforderungen

Es wird zunächst die Einhaltung der geforderten Ausschlusskriterien und etwaiger Mindestanforderungen bei Bewertungskriterien geprüft. Erfüllt ein Bewerber ein Ausschlusskriterium oder eine Mindestanforderung an ein Bewertungskriterium nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.

Jedes Bewertungskriterium aus dem Kriterienkatalog wird einzeln mit Bewertungspunkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Kriterien sind entsprechend ihrer Bedeutung gewichtet. Dies wird durch die Gewichtungspunkte ausgedrückt.

Die pro Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit den jeweiligen Gewichtungs-punkten multipliziert und ergeben so die Eignungspunkte pro Kriterium: Eignungspunkte (EP) = Bewertungspunkte (BP) * Gewichtungspunkte (GP).

Die Summe aller Eignungspunkte spiegelt die Bewertung des Teilnahmeantrages insgesamt wider.

Zur Angebotsabgabe werden mindestens drei Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anfor-derungen und Ausschlusskriterien erfüllen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte im Teilnahmewettbewerb die Plätze 1 bis 3 belegen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Punkt-zahl erreicht und würde wegen der Begrenzung auf drei Bewerber unter diesen eine Auswahl nötig, wer aufzufordern ist, werden stattdessen alle diese Bewerber aufgefordert. Beispiel: Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Anzahl an Eignungspunkten auf Platz 3, werden diese Bewerber mit der gleichen Punktzahl alle aufgefordert; die Zahl der Angebotsauffor-derungen wird dann also erweitert.

3.5 Besonderheiten bei Bewerbergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer-konstellationen

Zuverlässigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Umsatzzahlen, Mitarbeiterzahl) müssen vom Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft allein ohne Zuhilfenahme eines Unterauftragnehmers (zur Ausnahme siehe übernächster Satz) nachgewiesen werden. Angaben von Bewerbergemeinschaften werden addiert. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft kann sich jedoch eines Dritten bedienen, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, sofern die Ressourcen des Dritten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall dann auch zur Verfügung stehen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.

Sofern Bewerber zum Nachweis ihrer technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) Unterauftragnehmer einsetzen wollen, müssen sie sicherstellen, dass im jeweiligen Auftragsfall diese Unterauftragnehmer auch tatsächlich mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unterauftragnehmers ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochter- und andere konzernverbundene Unternehmen, sofern diese rechtlich andere juristische Personen als der bzw. die Bewerber sind.

3.6 Für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten gilt:

Wird einer der geforderten Nachweise bzw. Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so sind gleichwertige Unterlagen vorzulegen. Nachweise bzw. Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt zu werden.

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4 Verhandlungsverfahren

4.1 Angebotsaufforderung

Das Verhandlungsverfahren wird eröffnet mit der Aufforderung der im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe. Die Angebotsaufforderung wird voraussichtlich per E-Mail erfolgen.

Die Erstangebote sind verbindlich abzugeben. Das BKAmt behält sich vor, bei Vorliegen passender Angebote den Zuschlag auch ohne Verhandlungen zu erteilen.

4.2 Einsichtnahme in den Quellcode und die Funktionsweise der PKP Software

Während der Angebotsfrist erhalten die Bewerber die Möglichkeit, die praktische Funktionsweise des PKP für jeweils einen Tag beim BKAmt vor Ort zu besichtigen und einen weiteren Tag, um Einsicht in den Quellcode des PKP zu nehmen. Die Termine finden zeitnah nach Aufforderung zur Angebotsabgabe statt – siehe dazu auch die Zeitplanung in dieser Unterlage.

4.3 Angebotseinreichung

Die Angebote sind bis zum 18. Juni 2018, 12:00 Uhr, schriftlich an die in Ziffer 1.4 genannte Adresse einzureichen. Wie in Ziffer 1.7 vorgesehen, ist eine elektronische Kopie beizufügen.

Die vorgegebenen Anlagen sollten als getrennte Dateien gespeichert werden. Etwaige Folgeangebote sind mit Änderungsmarkierungen für gegenüber dem Erstangebot gelöschten bzw. hinzugefügten Text zu versehen (z.B. mit der Änderungsmarkierungsfunktion von Word).

4.4 Angebotsprüfung

4.4.1 Formale Prüfung

Im Rahmen der formalen Prüfung werden folgende Punkte geprüft:

Rechtzeitigkeit des Eingangs des Angebotes

Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente

Keine unzulässigen Änderungen der Unterlagen

Vollständigkeit der Unterlagen

Keine unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

Angebot in deutscher Sprache

Sind die eingereichten Unterlagen nicht vollständig, behält sich die Vergabestelle vor, diese mit entsprechender Frist nachzufordern. Sollten diese Unterlagen auch dann nicht vollständig eingereicht werden, führt dies, wie auch bei allen anderen oben aufgelisteten Punkten, zum Ausschluss des Angebotes.

4.4.2 Inhaltliche Prüfung/Bewertungsmethode

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß UfAB VI Version 1.0 gemäß der „Erweiterten Richtwertmethode“. Einzelheiten zu dieser Bewertungssystematik können im Internet unter www.cio.bund.de eingesehen werden.

Die Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Bewertungsschemas abschließend beurteilt. Dabei werden die Angebote je

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Kriterium geprüft und bepunktet. Die vergebenen Bewertungspunkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot entsprechende Leistungspunkte (L = Leistungskennzahl).

Der Preis (P = Preiskennzahl) für die Angebote wird jeweils dem Preisblatt dort dem Berechnungsfeld „Summe“ entnommen, welches den fiktiven Gesamtangebotspreis netto ausweist. Die Umsatzsteuer und etwaig gewährtes Skonto wird bei der Ermittlung der Preiskennzahl nicht berücksichtigt.

Nach der Leistungsbewertung wird die Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung (Z) als Quotient der Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) und des Preises (P) ermittelt:

𝐙 =𝐋

𝑷

Z = Kennzahl (der Wirtschaftlichkeit) L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Leistungskennzahl) P = Gesamtpreis (Euro) des Angebots (Preiskennzahl)

Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Im zweiten Schritt der erweiterten Richtwertmethode wird ein Schwankungsbereich von 10% angesetzt.

Als Entscheidungskriterium innerhalb des Schwankungsbereichs wird die niedrigste Preiskennzahl (P) festgelegt, d.h. das Angebot mit der niedrigsten Preiskennzahl erhält den Zuschlag.

Sollten mehrere Angebote, die innerhalb des Schwankungsbereichs liegen, dieselbe Preiskennzahl erreichen, so erhält das Angebot mit der höheren Leistungskennzahl den Zuschlag.

5 Zeitplan Es ist folgende zeitliche Planung für das Verfahren vorgesehen, wobei die genannten Termine unverbindlich sind:

Phase Datum

Veröffentlichung der Ausschreibung Montag, 12.03.2018

Frist für Bewerberfragen zum Teilnahmeantrag Donnerstag, 05.04.2018

Frist für Eingang der Teilnahmeanträge Donnerstag, 12.04.2018,

12:00 Uhr

Aufforderung zur Abgabe der verbindlichen

Erstangebote (nach Teilnahmewettbewerb)

Donnerstag, 26.04.2018

Termine für Einsichtnahme in den Quellcode und zur

Bedienung des PKP

Mo, 14.05.2018 – Fr, 18.05.2018

Frist für Bieterfragen Montag, 11.06.2018

Frist zur Abgabe der verbindlichen Erstangebote Montag, 18.06.2018,

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12

12:00 Uhr

Zuschlag geplant für den Fall, dass keine Verhandlungen

durchgeführt werden

Montag, 23.07.2018

ggf. Verhandlungsrunde Mo, 09.07.2018 – Fr, 13.07.2018

ggf. Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote Montag, 30.07.2018

ggf. Frist zur Abgabe der finalen Angebote Montag, 13.08.2018,

12:00 Uhr

Zuschlag geplant für den Fall, dass eine

Verhandlungsrunde durchgeführt wird

Montag, 03.09.2018

6 Sonstiges

6.1 Rechtsbehelfsbelehrung

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Vergabestelle.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis vom Verstoß bei der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BKAmt geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

Bewerber, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprufungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht spater als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veroffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.

6.2 Antrag auf Nachprüfung

Zuständige Behörde gemäß §§ 155 ff. GWB für Anträge auf Nachprüfung:

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Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Deutschland (DE)

Telefon: +49 228/9499-0

Fax: +49 228/9499-163

E-Mail: [email protected]

6.3 Vertrauliche Behandlung von Informationen

Der Bewerber erklärt, dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Bieter die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinzuweisen.

Der Bewerber wird die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.

Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

6.4 Änderungen der Eignung

Die Bewerber haben im Laufe des Verfahrens auch künftig dem Auftraggeber alle nach Ablauf dieses Teilnahmewettbewerbs eingetretenen Umstände mitzuteilen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten. Eine solche Veränderung kann zum Ausschluss führen, wenn dadurch der Wettbewerb beeinträchtigt oder das Ergebnis der im Teilnahmewettbewerb durchgeführten Eignungsprüfung in Frage gestellt wird.

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7 Kriterienkatalog für die Eignungsprüfung

7.1 Unternehmensdarstellung

Die Daten und Informationen sind für jedes Unternehmen unabhängig von der Bieterkonstellation gesondert anzugeben.

Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B bzw.

AB Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

Firmenbezeichnung A-Kriterium: Angaben

müssen in Anlage 2

vorliegen

entfällt entfällt

Firmensitz

Kontaktperson(en)

Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse)

Ggf. Angaben zu Muttergesellschaft(en) oder Firmengruppe(n)

Geschäftsfelder Ihres Unternehmens

Angabe des Aktenzeichens zur Geheimschutzbetreuung beim BMWi

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7.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B bzw. AB

Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

Umsatzzahlen im Bereich agiler Individualsoftwareentwicklung für die

öffentliche Hand

Geben Sie die Umsatzzahlen der Bereiche Ihres Unternehmens an, die sich mit

Leistungen auf dem Geschäftsfeld von agiler Individualsoftwareentwicklung für die

öffentliche Hand beschäftigen. Die Umsatzzahlen sind jeweils für die letzten drei

abgeschlossenen Geschäftsjahre in tabellarischer Form anzugeben (netto, exkl. USt.).

Der Mindestjahresumsatz in diesem Bereich muss in jedem Jahr bei größer / gleich

750.000 € netto liegen. Sofern der Jahresumsatz in mindestens einem Jahr kleiner

als 750.000 € ist, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Daten

sind für jedes Unternehmen unabhängig von der Bieterkonstellation gesondert

anzugeben (Tabelle bitte ggf. duplizieren).

AB Kriterium:

10 BP

Bewertet wird der

durchschnittliche Jahresumsatz

der drei Jahre nach den

folgenden Punktzahlen:

x 1 10 EP

Geschäftsjahr Umsatz € Umsatzspanne BP

750.000 bis

1.500.000 €

0 Punkte

über 1.500.000

bis 3.000.000

Mio. €

5 Punkte

über

3.000.000 € 10 Punkte

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7.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

I. Beschäftigtenanzahl auf dem Gebiet der Leistungserbringung

Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B bzw. AB

Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

I.1 Anzahl der Beschäftigten im Bereich agile Softwareentwicklung in Deutschland

Benennen Sie die Gesamtzahl der Beschäftigten im Bereich agiler

Softwareentwicklung Ihres Unternehmens, jeweils für die Jahre 2015 bis 2017. Der

Bieter hat anzugeben, wie hoch die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in

diesen Jahren in Deutschland, die in diesem Bereich tätig waren, war.

Weniger als 5 Beschäftige im Durchschnitt der drei o.g. Jahre führen zum Ausschluss

aus dem weiteren Verfahren.

AB-Kriterium:

10 BP

x 2 20 EP

Jahr Beschäftigtenanzahl auf dem o.g Gebiet Beschäftigten-

Spanne

BP

2015 5 bis 20 Be-

schäftigte

0 Punkte

2016 mehr als 20 bis 40

Beschäftigte

5 Punkte

2017 mehr als 40 Be-

schäftigte 10

Punkte

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II. Anforderungen an das Personal / Mitarbeiterprofile

Der Anbieter muss belegen, dass er über fachkundiges Personal für nachstehende Leistungsbereiche verfügt, welches im Rahmen des Projektes auch zur Verfügung

steht. Vorgesehen sind u.a. folgende Rollen:

Teamleitung agile Softwareentwicklung (Lead Software Developer)

Scrum Master

Für jede der beiden Rolle sind mindestens zwei Mitarbeiterprofile vorzulegen. Dazu ist jeweils das Muster aus Anlage 9 zu verwenden.

Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B

bzw. AB Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

II.1. Rolle Teamleitung agile Softwareentwicklung (Lead Software Developer) Erfahrungen auf folgenden Gebieten • Scrum-Prozess • Leitung agiler Entwicklungsteams Mindestanforderung für jedes Mitarbeiterprofil in dieser Rolle ist eine Erfahrung von 200 Tagen in Projekten für Kunden auf den genannten Gebieten. Sofern aus einem der beiden angegebenen Profile weniger als 200 Tage Erfahrung hervorgehen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Bewertung werden die Tage an Erfahrung aus beiden Profilen addiert

AB Kriterium:

10 BP

Für die Bewertung werden

die Tage an Erfahrung

beider Profile addiert.

x 1 10 EP

Lfd. Nr. Profilbezeichnung Tage an Erfahrung Erfahrungs-

Spanne

BP

1 400 bis 499

Tage

0

Punkte

2 500 bis 699

Tage

5

Punkte

Summe 700 und mehr

Tage 10

Punkte

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Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B

bzw. AB Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

II.2. Rolle Scrum Master

Erfahrungen auf folgenden Gebieten

Scrum-Master für Entwicklungsteams

Softwareentwicklung

Coaching

Moderation

Mindestanforderung für jedes Mitarbeiterprofil in dieser Rolle ist eine Erfahrung von 200 Tagen in Projekten für Kunden auf den genannten Gebieten. Sofern aus einem der beiden angegebenen Profile weniger als 200 Tage Erfahrung hervorgehen, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Für die Bewertung werden die Tage an Erfahrung aus beiden Profilen addiert.

AB Kriterium:

10 BP

Für die Bewertung werden

die Tage an Erfahrung

beider Profile addiert.

x 1 10 EP

Lfd. Nr. Profilbezeichnung Tage an Erfahrung Erfahrungs-

Spanne

BP

1 400 bis 4499

Tage

0

Punkte

2 500 bis 699

Tage

5

Punkte

Summe 700 und mehr

Tage 10

Punkte

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III. Unternehmensreferenzen

Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B

bzw. AB Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

III.1. Referenzen über Weiterentwicklung von Individualsoftware oder auf Quellcodeebene

angepasster Standardsoftware auf Basis von JAVA

Erforderlich sind mindestens drei vergleichbare Referenzen, die folgende

Mindestanforderungen erfüllen:

Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb

gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Leistungserbringung vergleichbar ist, wobei

folgende Mindestanforderungen erfüllt sein müssen:

das Auftragsvolumen für die Entwicklung der Referenzleistung (bei Projekten mit anderen Unternehmen der eigene Anteil des Bewerbers) muss mindestens 300.000 € (netto, ohne Umsatzsteuer) betragen

die Referenzleistung muss erfolgreich abgenommen worden sein, d.h. soweit die Leistung in ein größeres Projekt eingebunden ist, muss dieses nicht zwingend insgesamt abgenommen worden sein

die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen

bei Projekten mit anderen Unternehmen muss der Auftragnehmer die Projektleitung innegehabt haben

mindestens eine Referenz muss von einem öffentlichen Auftraggeber stammen

A-Kriterium

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III.1.1 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Öffentlicher Auftraggeber

Erforderlich ist mindestens eine Referenz eines öffentlichen Auftraggebers (s.o.).

Je mehr der weiteren Referenzen sich auf einen öffentlichen Auftraggeber beziehen, desto

höher wird dies bewertet.

AB-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Öffentl.

Auftraggeber

BP

1 Referenz 0 Punkte

2 Referenzen 5 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte

III.1.2 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: der Bund ist Auftraggeber

Je mehr Referenzen sich auf den Bund (unmittelbare Bundesverwaltung) als öffentlichen

Auftraggeber beziehen, desto höher wird dies bewertet.

B-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Bund BP

1 Referenz 3 Punkte

2 Referenzen 6 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte

III.1.3 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Integration von Fachverfahren bzw.

externen Softwareanwendungen in eine webbasierte, modulare, Oberfläche

Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer Fachverfahren bzw.

externe Softwareanwendungen in eine webbasierte, modulare, Oberfläche integriert.

B-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Integration BP

1 Referenz 3 Punkte

2 Referenzen 6 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte

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III.1.4 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Entwicklung von Schnittstellen zu

Fachverfahren

Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer Schnittstellen zu

Fachverfahren der öffentlichen Verwaltung (z.B DOMEA, dip21@BT,VPS,

WEB5KM@DeStatis etc.) entwickelt.

B-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Schnittstellen

entwicklung

BP

1 Referenz 3 Punkte

2 Referenzen 6 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte

III.1.5 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.1: Hosting durch einen Rechenzentrums-

dienstleister des Bundes

Die Software aus dem Referenzprojekt bzw. deren Serverkomponenten wird/werden durch

einen der zentralen Rechenzentrumsdienstleister des Bundes (ITZBund, BWI GmbH,

Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund oder Auswärtiges Amt)

gehostet und betrieben.

B-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Hosting RZ-DL

Bund

BP

1 Referenz 3 Punkte

2 Referenzen 6 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte

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Inhalt Art des Kriteriums, max.

Bewertungspunkte bei B

bzw. AB Kriterium (BP)

Gewichtungspunkte

(nur bei AB-/B-

Kriterium)

max. erzielbare

Eignungspunkte

(EP)

III.2 Referenz über die Erstellung einer Portallösung als Individualsoftware bzw. als

Anpassung von Standardsoftware.

Erforderlich ist mindestens eine vergleichbare Referenz, die folgende

Mindestanforderungen erfüllt:

die Portallösung muss mindestens über folgende Eigenschaften verfügen:

o webbasierte, modulare Lösung

o individuelle Workflows für Vorhaben-/Maßnahmenplanung, die von Mitar-beitern des Auftraggebers und von ggf. zuzulassenden Dritten genutzt werden können

o Einbindung von Schnittstellen zu anderen Softwarelösungen, insbesondere Fachverfahren

o Kryptografische und Signaturkomponenten

das Auftragsvolumen für die Entwicklung (bei Projekten mit anderen Unternehmen der eigene Anteil des Bewerbers) muss mindestens 300.000 € (netto, ohne Umsatzsteuer) betragen

die Referenzleistung muss erfolgreich abgenommen worden sein, d.h. soweit die Leistung in einem größeren Projekt eingebunden ist, muss dieses nicht zwingend insgesamt abgenommen worden sein

die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen

bei Projekten mit anderen Unternehmen muss der Auftragnehmer die Projektleitung innegehabt haben

A-Kriterium

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III.2.1 Weitere vergleichbare Referenzen, die die Mindestanforderungen gemäß III.2

erfüllen.

B-Kriterium:

10 BP

x 3 30 EP

Anzahl BP

1 weitere Refe-

renz

5 Punkte

2 weitere

Referenzen

10

Punkte

III.2.2 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.2 und III.2.1: Öffentlicher Auftraggeber.

Je mehr der Referenzen sich auf einen öffentlichen Auftraggeber beziehen, desto höher wird

dies bewertet.

B-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Öffentl.

Auftraggeber

BP

1 Referenz 3 Punkte

2 Referenzen 6 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte

III.2.3 zusätzliche Eigenschaft der Referenzen zu III.2 und III.2.1: Integration von Fachver-

fahren bzw. externen Softwareanwendungen in die webbasierte, modulare, Portallösung.

Im Rahmen des Referenzprojektes wurden durch den Auftragnehmer Fachverfahren bzw.

externe Softwareanwendungen in die webbasierte, modulare, Portallösung integriert.

B-Kriterium:

10 BP

x 1 10 EP

Integration BP

1 Referenz 3 Punkte

2 Referenzen 6 Punkte

3 Referenzen 10

Punkte