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Das derzeit ungenutzte THF-Areal ist eine der größten Po- tenzialflächen unserer Stadt. Aber es ist durch den Volks- entscheid von 2014 für eine Weiterentwicklung gesperrt. Das akzeperen wir. Wir glauben aber auch, dass Zeiten und Anforderungen sich geändert haben. Deshalb wollen wir diese Bremsen lösen, denn es geht um viel mehr als nur die Entwicklung des Tempelhofer Rands. Daher stellen wir eine Neufassung des Tempelhofer Feld- Gesetzes (ThF-G) zur Absmmung, welches Sie unter gesetz.baut-auf-diese-stadt.de einsehen können. Das Gesetz ermöglicht eine behutsame Randbebauung des Tempelhofer Rands. Diese entwickelt den ganzen Stadeil zu einem Ort mit wesentlich höherer Aufent- haltsqualität. Die Fläche wird nicht schrumpfen, sondern an ihren Rändern wachsen. Auf dem Tempelhofer Feld sollen ca. 202 ha Parkfläche für die Allgemeinheit und den Naturschutz erhalten sowie auf den äußeren Rändern ca. 90 ha Fläche vornehmlich mit Wohnun- gen bebaut werden. Wenn der Volksentscheid Erfolg hat und die Bebauung des Randstreifens erfolgen kann, ist für Berlin mit einem langfrisgen volkswirtschaſtlichen Nutzen in Höhe von mindestens 536,4 Mio. € zu rechnen. Dieser Schätzung lie- gen die Annahmen des Senats zu Art und Maß einer Bebauung bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren gemäß der amtlichen Kostenschätzung zum Volksentscheid aus dem Jahr 2014 zugrunde. Da der Berliner Wohnungsmarkt heute noch wesentlich angespannter ist als 2014, dürſte der volks- wirtschaſtliche Nutzen diese Annahmen allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit übertreffen. Die mit der Neufassung des Tempelhofer Feld-Gesetzes (ThF-G) intendierte Bebauung würde hohe gesellschaſtliche Folgekos- ten, durch Verluste der sozialen, kulturellen und ökosystemaren Leistungen, die das THF als innerstädscher Freiraum für die Stadtgesellschaſt, Artenvielfalt und Umwelt liefert, verursachen. Konkrete Kosten für das Land Berlin können auf der Grundla- ge des Gesetzentwurfes nicht beziffert werden, da sich Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung und der dafür notwendi- gen Infrastruktur sowie eine veränderte Freizeit und Erholungs- nutzung hieraus nicht unmielbar ableiten lassen. Unterschriftenliste zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens Ich unterstütze das Volksbegehren Bitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen Volksbegehren für Wohnungsbau auf dem Tempelhofer Rand Kostenschätzung der Initiative Baut auf diese Stadt Amtliche Kostenschätzung des Senats Träger: Baut auf diese Stadt, Posach 60112, 10051 Berlin Kontakt: [email protected] Informaonen: www.baut-auf-diese-stadt.de Amtliche Bescheinigung: Bezirksamt von Berlin – Bezirkswahlamt – Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin Nr. ist nicht unterschriftsberechtigt, weil (Begründung in Kurzform): Nummer Familienname, Vorname(n) Anschrift (im Melderegister verzeichnete alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin am Tage der Unterschrift) Tag der Unterschrift Unterschrift gültig* ungültig* Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 1 Berlin 2 Berlin 3 Berlin 4 Berlin 5 Berlin * Nicht vom Unterzeichner oder von der Unterzeichnerin ausfüllen! Dienstsiegel Im Auftrag Geburtsdatum WICHTIGE HINWEISE: Unterschriſtsberechgt sind nur Perso- nen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechgt sind, d.h. alle Deutschen, die 18 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Fehlende, unvollständige, fehlerhaſte, unleserliche oder nicht handschriſtliche Angaben können die Unterschriſt ungülg machen. Ungülg sind auch Eintragungen, die Zusätze oder Vorbehalte enthalten, nicht fristgerecht erfolgen oder eingereicht werden oder mit Telefax oder elektronisch übermielt werden. Diese Unterschriſtsliste und die Eintragungen dür- fen nur zur Prüfung der Unterschriſtsberechgung durch das Bezirks- amt verwendet werden.

Unterschriftenliste Berlin Volksbegehren Flughafen Berlin ......Das derzeit ungenutzte THF-Areal ist eine der größten Po - tenzialflächen unserer Stadt. Aber es ist durch den Volks-entscheid

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Page 1: Unterschriftenliste Berlin Volksbegehren Flughafen Berlin ......Das derzeit ungenutzte THF-Areal ist eine der größten Po - tenzialflächen unserer Stadt. Aber es ist durch den Volks-entscheid

Das derzeit ungenutzte THF-Areal ist eine der größten Po-tenzialflächen unserer Stadt. Aber es ist durch den Volks-entscheid von 2014 für eine Weiterentwicklung gesperrt. Das akzeptieren wir. Wir glauben aber auch, dass Zeiten und Anforderungen sich geändert haben.

Deshalb wollen wir diese Bremsen lösen, denn es geht um viel mehr als nur die Entwicklung des Tempelhofer Rands. Daher stellen wir eine Neufassung des Tempelhofer Feld-Gesetzes (ThF-G) zur Abstimmung, welches Sie unter gesetz.baut-auf-diese-stadt.de einsehen können.

Das Gesetz ermöglicht eine behutsame Randbebauung des Tempelhofer Rands. Diese entwickelt den ganzen Stadtteil zu einem Ort mit wesentlich höherer Aufent-haltsqualität. Die Fläche wird nicht schrumpfen, sondern an ihren Rändern wachsen.

Auf dem Tempelhofer Feld sollen ca. 202 ha Parkfläche für die Allgemeinheit und den Naturschutz erhalten sowie auf den äußeren Rändern ca. 90 ha Fläche vornehmlich mit Wohnun-gen bebaut werden. Wenn der Volksentscheid Erfolg hat und die Bebauung des Randstreifens erfolgen kann, ist für Berlin mit einem langfristigen volkswirtschaftlichen Nutzen in Höhe von mindestens 536,4 Mio. € zu rechnen. Dieser Schätzung lie-gen die Annahmen des Senats zu Art und Maß einer Bebauung bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren gemäß der amtlichen Kostenschätzung zum Volksentscheid aus dem Jahr 2014 zugrunde. Da der Berliner Wohnungsmarkt heute noch wesentlich angespannter ist als 2014, dürfte der volks-wirtschaftliche Nutzen diese Annahmen allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit übertreffen.

Die mit der Neufassung des Tempelhofer Feld-Gesetzes (ThF-G) intendierte Bebauung würde hohe gesellschaftliche Folgekos-ten, durch Verluste der sozialen, kulturellen und ökosystemaren Leistungen, die das THF als innerstädtischer Freiraum für die Stadtgesellschaft, Artenvielfalt und Umwelt liefert, verursachen. Konkrete Kosten für das Land Berlin können auf der Grundla-ge des Gesetzentwurfes nicht beziffert werden, da sich Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung und der dafür notwendi-gen Infrastruktur sowie eine veränderte Freizeit und Erholungs-nutzung hieraus nicht unmittelbar ableiten lassen.

Unterschriftenlistezum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

Ich unterstütze das VolksbegehrenBitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen

Volksbegehren für Wohnungsbauauf dem Tempelhofer Rand

Kostenschätzung der Initiative Baut auf diese Stadt Amtliche Kostenschätzung des Senats

Träger: Baut auf diese Stadt, Postfach 60112, 10051 BerlinKontakt: [email protected]: www.baut-auf-diese-stadt.de

Berlin braucht Tegel

Ich unterstütze das Volksbegehren Bitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen

Unterschriftenlistezum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

Ziel des Gesetzes: Garantie einer 10%-igen Vertretungsreserve an jeder Schule (Unterrichtsgarantie) zur Verhinderung von Unterrichtsausfall

Wesentliche Inhalte des Gesetzes:

- Die Unterrichtsgarantie für eine kontinuierliche und fach-gerechte schulische Bildung und Erziehung wird durch eine 10 %-ige Vertretungsreserve an jeder Schule ausgehend vom regulären Fachlehrkräftebedarf realisiert.

- Alle Fachlehrkräfte müssen über eine geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen.

- Der reguläre Fachlehrkräftebedarf einer Schule sind die notwen-digen Fachlehrkräfte für Fachunterricht laut Stundentafel, Tei-lungs- und Förderunterricht, sonderpädagogischen Förderunter-richt, Sprachförderunterricht, Profilbildung und Ganztagsbetrieb.

Kostenschätzung Trägerin des Volksbegehrens:

Eine 10 %-ige Vertretungsreserve an jeder Schule kostet zusätz-lich ca. 110 Mio. Euro. Gegenwärtig erhalten Schulen eine Lehr-kräfteausstattung von 100 %. Darüber hinaus werden 2,3 % des gesamten Unterrichts über zusätzliche Mittel der Personalkosten-budgetierung (PKB) finanziert. Durch eine ständige Vertretungs-reserve von 10 % sind befristete Einstellungen über PKB-Mittel nicht mehr notwendig. Die dafür bisher aufgebrachten Kosten sind von den Gesamtkosten für eine 10%-ige Vertretungsreserve abzuziehen, es verbleiben 10 %–2,3 % = 7, 7 % mehr Unterricht zu finanzieren.

Im Schuljahr 2013/2014 wurden in Berlin 517.248 Unterrichts-wochenstunden erteilt. Zusätzlich 7,7 % Unterricht entsprechen 39.828 Unterrichtswochenstunden. Die Kosten für eine Unter-richtswochenstunde belaufen sich bei dem anzuwendenden Durchschnittssatz von 70.000 Euro/Lehrkraft im Angestelltenver-hältnis auf ca. 2.765 Euro. Somit belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf 39.828 x 2.765 Euro = 110,1 Mio. Euro.

diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen, ma-

Amtliche Bescheinigung: Bezirksamt von Berlin – Bezirkswahlamt –

Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin Nr. ist nicht unterschriftsberechtigt, weil (Begründung in Kurzform):

Num

mer

Familienname, Vorname(n) Geburtstag

Anschrift (im Melderegister verzeichnete alleinige Wohnung oder Hauptwohnung in Berlin am Tage der Unterschrift) Tag der

Unterschrift Unterschrift

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*

Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort

1 Berlin

2 Berlin

3 Berlin

4 Berlin

5 Berlin

Volksbegehren Unterrichtsgarantie Schluss mit dem Unterrichtsausfall!

Unterschriftenlistezum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

Ich unterstütze das VolksbegehrenBitte vollständig und in Druckschrift ausfüllen

Unterstützungsunterschrift – Wichtiger Hinweis: Unterschriftsberechtigt sind nur Per-sonen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahl be rechtigt sind, d.h. alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor

Amtliche Kostenschätzung :

Eine Umsetzung der zentralen Forderung einer Lehrkräfte-ausstattung von 110 % kostet 158,1 Mio. Euro. Dabei ist die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften im Rahmen der 3 % Personalkostenbudgetierung nicht berücksichtigt.

Im laufenden Schuljahr 2014/2015 wurde zum Stichtag 1.11.2014 ein Lehrkräftebedarf von 22.593 Vollzeiteinheiten festgestellt. Von diesem festgestellten Bedarf müssen 10 % zusätzlich finanziert werden, um das oben genannte Ziel zu erreichen. In der Summe erfordert die Maßnahme eine zusätz-liche Einstellung von 2.259 Lehrkräften. Bei dem anzuwenden-den Durchschnittssatz von 70.000 Euro/Lehrkraft im Angestell-tenverhältnis errechnet sich der Betrag von 158,1 Mio. Euro.

Trägerin: Bildet Berlin! Initiative für Schulqualität e. V. Postfach 30 41 50, 10756 Berlin Kontakt: [email protected] Information: www.volksbegehren-unterrichtsgarantie.de

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chen die Unterstützung ungültig. Das gleiche gilt bei Eintragungen, die einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten. Diese Unterschriftsliste und die Eintragungen dürfen nur zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung durch das Bezirksamt verwendet werden.

Dienstsiegel Im Auftrag

Volksbegehren Flughafen Berlin Tegel – Berlin braucht Tegel!

Stimmen Sie der folgenden Forderung zu?„Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“ ergänzt und entlastet den geplanten Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER). Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und alle Maßnahmen einzuleiten, die erforderlich sind, um den unbefristeten Fortbetrieb des Flughafens Tegel als Ver-kehrsflughafen zu sichern!“

Kostenschätzung der Initiative Berlin braucht Tegel:„Der Flughafen Tegel hat in den letzten Jahren kon-tinuierlich erheblichen Gewinn erwirtschaftet, zuletzt 88 Millionen Euro im Jahr 2014 und ist für sich betrachtet also nachweislich profi-tabel. Soweit die Senatsverwaltung in ihrer amtlichen Kostenschätzung einzelne Kosten anführt, sind diese im Vergleich dazu gering.“

Amtliche Kostenschätzung des Volksbegehrens: „Es fallen mindestens jährlich Personalkosten der Obersten Luft-fahrtbehörde in Höhe von 442.000 Euro an. Ferner jährlich mindes-tens 7,8 Mio. Euro für Generalinstandsetzung/ Instandhaltung des Flughafens und ca. 60.000 Euro für Berechnung und Festsetzung

eines Lärmschutzbereiches. Darüber hinaus nicht bezifferbare Kosten für den Fall des Erfordernisses passiver Lärmschutzmaß-nahmen sowie, falls der Flughafen Berlin-Tegel nicht kosten-deckend betrieben werden kann, Betriebskosten. Nicht auszu-schließen sind weitere Kosten in Größenordnung mehrstelliger Millionenbeträge in Folge geltend gemachter Schadenersatzan-sprüche, Änderung der Gesetzeslage etc.“

Träger: Berlin braucht Tegel, Dorotheenstraße 56, 10117 BerlinKontakt: [email protected]: www.berlin-braucht-tegel.de

Geburtsdatum

WICHTIGE HINWEISE: Unterschriftsberechtigt sind nur Perso-nen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sind, d.h. alle Deutschen, die 18 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister

verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Fehlende, unvollständige, fehlerhafte, unleserliche oder nicht handschriftliche Angaben können die Unterschrift ungültig machen. Ungültig sind auch Eintragungen, die Zusätze oder Vorbehalte enthalten, nicht fristgerecht erfolgen oder eingereicht werden oder mit Telefax oder elektronisch

übermittelt werden. Diese Unterschriftsliste und die Eintragungen dür-fen nur zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung durch das Bezirks-amt verwendet werden.

Peter Kastschajew