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Unterweisungsmodul Laser Laser

UnterweisungsmodulLaser. Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten

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Unterweisungsmodul

LaserLaser

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Unterweisungsinhalte - Beispiele

Rechtliche Grundlagen Laserschutzbeauftragte/r Anzeigeverfahren Betriebsanweisung Prüfpflichten Persönliche Schutzausrüstung Bestandsverzeichnis Medizinproduktebuch …

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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“

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CD-ROM „PRAXIS-Handbuch & Navigator“

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Laser - Nachschlagewerk!

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Rechtliche Grundlagen

Laserklassen Anzeige Laserschutzbeauftragte Abgrenzung und Kennzeichnung von Laserbereichen Schutzmaßnahmen …

BGV B2 „Laserstrahlung“

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Laser – Laserschutzbeauftragte/r?

Laserschutzbeauftragte/r istnotwendig, wenn in der Zahnarzt-

praxis ein Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R oder 4 betrieben wird. Sachkunde gemäß BGV B 2 „Laserstrahlung“. Schriftliche Bestellung:

Nur notwendig, wenn der Praxis-inhaber selbst nicht über die Laser-Sachkunde verfügt.

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Laser – Weitere Verpflichtungen?

Anzeigeverfahren:Anzeigeverfahren:

Was: Betrieb von Lasereinrichtungen der Klasse 3 B, 3 R oder 4.

Wer: Praxisinhaber.

Wann:Vor der ersten Inbetriebnahme

An wen: BGW und die zuständige Arbeitsschutz-behörde (i. d. R. Landratsamt).

Betriebsanweisung:Betriebsanweisung:

Für den Betrieb einer Lasereinrichtung der Klasse 3 B, 3 R oder 4 ist eine

Betriebsanweisung bereit zu halten.

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Laser – Weitere Verpflichtungen?

Ein-/Unterweisung:Ein-/Unterweisung:

Einweisung: Vor Inbetriebnahme!

Unterweisung: Vor Arbeitsaufnahme + einmal pro Jahr!

Hilfsmittel: Betriebsanweisung.

Prüfpflichten:Prüfpflichten:

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß § 6 MPBetreibV.

Laser der Klasse 3 B, 3 R oder 4 gehören in die Anlage 1 derMPBetreibV: STK i. d. R. einmal jährlich (Hersteller) oder

maximal alle 2 Jahre (wenn keine Herstellerangabe und kein Ausschluss).© LZK BW 11/2013

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Laser – Weitere Verpflichtungen?

Persönliche Schutzausrüstung:Persönliche Schutzausrüstung:

Augenschutz (Laserschutzbrille).

Ggf. Schutzhandschuhe und Schutzkleidung.

Dokumentation:Dokumentation:

Bestandsverzeichnis (aktiv + nicht implantierbar)

Medizinproduktebuch (Anlage 1 MPBetreibV)

CE-Kennzeichen:CE-Kennzeichen:

Zentrale Voraussetzung für die Verkehrs-fähigkeit eines Medizinproduktes.

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Exkurs – Bestandsverzeichnis

Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte. Beispiele: Lasergerät, Elektrotom, Air Flow, ZEG, Behandlungs- einheit, Behandlungsleuchte, …

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Bestandsverzeichnis

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Exkurs – Medizinproduktebuch

Dokumentation aller aktiven (d. h. elektrisch betriebener) und nicht-implantierbaren Medizinprodukte aus der Anlage 1 der MPBetreibV. Beispiele: HF-Chirurgiegerät (Elektrotom), Lasergerät der Klasse 3 B, 3 R und 4, Nerven- funktionsgerät (Pulpenprüfer, TENS) und Anästhesiegerät

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Medizinproduktebuch

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Achtung: Nicht vergessen, das Thema „Laser“ in der Zahnarztpraxis bearbeiten Sie mit der Checkliste und der Gefährdungsbeurteilung (Dokumentation und Aktualisierung).

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Achtung: Nicht vergessen, für das Thema „Prüfpflichten“ in der Zahnarztpraxis steht die folgende Checkliste zur Verfügung.

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