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Uwe Döring Uwe Döring Landesvorsitzender der Europa Union Schleswig-Holstein Landesvorsitzender der Europa Union Schleswig-Holstein

Uwe Döring Landesvorsitzender der Europa Union Schleswig-Holstein

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Uwe DöringUwe Döring

Landesvorsitzender der Europa Union Schleswig-Holstein Landesvorsitzender der Europa Union Schleswig-Holstein

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2012

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Ein Blick zurück:EGKS Paris 1951EWG-Vertrag, Euratom-Vertrag = Römische Verträge von 1957EG-Fusionsvertrag Brüssel 1965Einheitliche Europäische Akte Mailand1985EU-Vertrag Maastricht 1992geändert durch* Vertrag von Amsterdam 1997* Vertrag von Nizza 2001* Vertrag von Lissabon 2007Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) Lissabon 2007

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Zeitleiste

Unterz. In

Kraft Vertrag

1948 1948 Brüsseler Pakt

1951 1952 Paris

1954 1955 Pariser Verträge

1957 1958 Rom

1965 1967 Fusions- vertrag

1986 1987 Einheitliche Europäische Akte

1992 1993 Maastricht

1997 1999 Amsterdam

2001 2003 Nizza

2007 2009 Lissabon

Europäische Gemeinschaften Drei Säulen der Europäischen Union

Europäische Atomgemeinschaft

(EURATOM)

Europäische Gemeinschaft für

Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen

Europäische Union (EU)

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

(EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)

→ Justiz und Inneres (JI)

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

(PJZS) ←

Europäische Politische Zusammenarbeit

(EPZ) → Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ←

Militärbündnis Westeuropäische Union (WEU)

aufgelöst mit 30. Juni 2011

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Der Vertrag von Maastricht von 1992 (Inkrafttreten 1993):

Wirtschafts- und Währungsunion Gemeinsame Außen- und SicherheitspolitikUnionsbürgerschaftDemokratisierung (Mitentscheidungsrechte des EP, AdR, Europäischer Bürgerbeauftragter, Petitionsrecht)Zusammenarbeit in der Innen- und RechtspolitikProtokoll über die Sozialpolitik

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EURO – Länder und übrige EU-Mitglieder

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Der Vertrag von Lissabon 2007 (Inkrafttreten 2009):

Wesentliche Elemente des EU-Verfassungsvertrages übernommenErneuerung von EU-Vertrag und EG-Vertrag (neu AEUV) und damit Fusion der Europäischen Gemeinschaften in die EUAusweitung des Mitentscheidungsverfahrens des EPEuropäische BürgerinitiativePräsident des Europäischen RatsHoher Vertreter für Außen-und Sicherheitspolitik (EU-Dipl.Dienst)Rechtsverbindlichkeit der EU-GrundrechtechartaFreiwilliger AustrittDoppelte Mehrheiten (55% der Mitglieder, 65% der Bevölkerung) ab 2014

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Finanzkrise ab Mitte 2007 (US-Subprimekrise /Lehman Broth.) 2008 überspringen auf Europa: Bankenstützungen (in D: HypoRealEstate, Commerzbank)

Finanzkrise- => Staatsschuldenkrise (2009 / 2010) Fehlverhalten der Regierungen: überhöhte Staatsausgaben, kein funktionierendes Steuersystem, Klientelpolitik und Korruption => Staatsverschuldung => keine Alternativen zur drastischen Senkung der Staatsverschuldung

Unterschiede:

GR: Misswirtschaft, Betrug, Korruption, kaum Export

P: Misswirtschaft: öffentliche Überschuldung, wenig Export

IR: Immo – Blase, Bankenproblem, kein Haushaltsprobl., kl. Markt aber exportstark durch ausländische Unternehmen

ES: : Immo – Blase, Bankenproblem, kein Haushaltsprobl, Exportwirtschaft

IT: Misswirtschaft, Korruption, Bürokratie aber starke Wirtschaft und Exportindustrie im Norden

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Politische Maßnahmen gegen drohende Staatsinsolvenz:

Probleme: Nichtbeistandsklausel ( no bailing out)Rolle der EZB ( vorrangiges Ziel Geldwertstabilität)Es bestanden keinerlei politische Instrumente  Provisorischer „Rettungsschirm“ Sondersitzung ECOFIN 9./10. 5. 2010:Notfallplan für GR => 110 Mrd. € Kreditgarantien (80 Mrd € EU, 30 Mrd. € IWF).Rechtliche Grundlagen? Art.125 AEU= keine automatische Übernahme von Schulden durch andere Staaten!

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Artikel 125 AEUV

(1)Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.

(2) Der Rat kann erforderlichenfalls auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments die Definitionen für die Anwendung der in den Artikeln 123 und 124 sowie in diesem Artikel vorgesehenen Verbote näher bestimmen.

Aktuelle Deutung: schließt nicht die freiwillige Übernahme von Schulden aus!

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Politische Maßnahmen gegen drohende Staatsinsolvenz:

Wer ist handlungsfähig??Europäische KommissionEuropäischer RatECOFINEuro-GruppeEuropäisches ParlamentEuropäische Zentralbank

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Europäische Zentralbank ( EZB ):Organ der EU, Sitz: Frankfurt, seit 1998 gemeinsame WährungsbehördePolitisch unabhängigAufgaben: Preisstabilität (Geldpolitik), Devisengeschäfte, Verwaltung der Währungsreserven, Versorgung mit GeldOrgane der EZB: * Direktorium (7 Mitglieder = P, VP + 4 Mitglieder),* EZB-Rat (Direktorium + 17 Präs. der Zentralbanken der EURO- Zone), Entscheidung i.d.R. mit einfacher Mehrheit; 2/3 des Kapitals + Mehrheit der NZBs notwendig bei Entscheidungen über Einnahmen und Kapital der EZB

Die EZB darf nach dem Vertrag von Maastricht keine Kredite an die EU oder öffentl. Haushalte geben (keine Finanzierung von Defiziten!)

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Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM):

Hilfskredite der EU (Entscheidung trifft der ER, Kredite nimmt die KOMM im Namen der EU auf dem Kreditmarkt auf)

EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)Nachfolger ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)

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ESFS (European Financial Stability Facility = Europäische Finanzstabilisierungsfazilität)

  Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg gegr. 7.

Juni 2010

Gesellschafter: Euro-Gruppe, Leitungsorgan: Direktorium (je 1Vertreter pro Staat)

kann Kredite von bis zu 440 Milliarden Euro aufnehmen ( Anleihen, für die ihre Mitgliedstaaten haften ).

Voraussetzung: einstimmiger Beschluss des Direktoriums

Kreditbedingungen für die Weitergabe an die betroffenen Mitgliedstaaten werden von der KOMM festgelegt mit Auflagen zur Haushaltskonsolidierung

die Kredite sind zu 120 Prozent abgesichert wg. AAA der Rating-Agenturen.

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Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)Inkrafttreten: geplant 8.10.2012 (parallel zum ESFS bis Mitte 2013)Organe: Gouverneursrat (FinMin der Euro – Gruppe) Direktorium: je 1 Vertreter der Euro-LänderModell: IWFEigenes Grundkapital mit Nachschusspflicht „fristgerecht“/“bedingungslos und unwiderruflich“Drei Bestandteile:* 80 Mrd. € Grundkapital* 420 Mrd. € Kreditgarantien der Euro-Länder für ESM-Anleihen (Garantiesumme 620 Mrd. € wg. AAA der Rating-Agenturen) * 250 Mrd. € IWF

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Land Garantien in Mrd. €[

Anteil an

Gesamt %

Anteil am

IWF- Kredit

%

Anteil am IWF- Kredit

in Mrd. € (Anteil

Euroländer)

Anteil am

ESM (Bar)

in Mrd.

Anteil am ESM (Bürgschaften)

in Mrd. €

Anteil am IWF-

Rettungsplan für

Griechenland in Mrd. € (Anteile

Euroländer)

Anteil am EU-

Rettungsplan für

Griechenland in Mrd. €

Anteil am EZB-

Anleihenkauf in Mrd. €

Anteil an den Target-

Verbindlichkeiten in Mrd. €

Gesamt- Anteil

pro Staat in Mrd. €

Österreich 13,16 2,99 0,83 2,08 2,39 20,93 0,25 2,39 2,87 10,17 41,07

Belgien 16,37 3,72 1,35 3,38 2,98 26,04 0,41 2,98 3,57 12,65 51,99

Zypern 0,92 0,21 0,06 0,15 0,17 1,47 0,02 0,17 0,20 0,71 2,89

Finnland 8,45 1,92 0,51 1,28 1,54 13,44 0,15 1,54 1,84 6,53 26,31

Frankreich 96,05 21,83 4,23 10,58 17,46 152,81 1,27 17,46 20,96 74,22 294,76

Deutschland 127,91 29,07 5,59 13,98 23,26 190,00 1,68 23,26 27,91 98,84 392,40

Griechenland

19,71

Irland

11,15

Italien 84,39 19,18 3,16 7,90 15,34 134,26 0,95 15,34 18,41 65,21 257,42

Luxemburg 1,19 0,27 0,28 0,70 0,22 1,89 0,08 0,22 0,26 0,92 4,28

Malta 0,44 0,10 0,04 0,10 0,08 0,70 0,01 0,08 0,10 0,34 1,41

Niederlande 26,93 6,12 1,83 4,58 4,90 42,84 0,55 4,90 5,88 20,81 84,44

Portugal

17,56

Slowakei 4,66 1,06 0,21 0,53 0,85 7,42 0,06 0,85 1,02 3,60 14,33

Slowenien 2,24 0,51 0,12 0,30 0,41 3,57 0,04 0,41 0,49 1,73 6,95

Spanien 56,10 12,75 2,00 5,00 10,2 89,25 0,60 10,2 12,24 43,35 170,84

Estland 1,19 0,27 0,04 0,10 0,22 1,89 0,01 0,22 0,26 0,92 3,61

Eurozone 440,00 100,00 20,25 50,62 80,00 500,00 6,07 80,00 96,00 340,00 1.352,70

Andere Länder

79,75 199,38

23,93

223,30

Gesamt 440,00 100,00 100,00 250,00 80,00 500,00 30,00 80,00 96,00 340,00 1.576,00

Haftungsrisiken (Stand: 02/12)

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Europäischer Fiskalpakt („Brüsseler Übereinkunft) Europäischer Fiskalpakt (auch „Europäische Fiskalunion“) bzw. offiziell Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) bezeichnet die geplante verstärkte Zusammenarbeit von Staaten der EU im Bereich der Fiskalpolitik.

Zugestimmt alle 17 EURO - Staaten und 8 weitere Staaten. Insg. = 25 Staaten ohne Großbritannien und Tschechien.

 

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Europäischer Fiskalpakt

zwischenstaatlicher Vertrag, keine Änderung der EU-Verträge(!)

Regeln:Jährliches strukturelles Defizit nicht höher als 0,5%Schuldenbremse in der nationalen VerfassungZuständigkeit des EuGHBerichterstattung gegenüber KOMM und ER bei RegelverletzungenMeldepflicht vor Aufnahme neuer Schulden2 x jährlich EURO-GipfelAutomatische Sanktion (Widerspruchsrecht mit qualifizierter Mehrheit

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Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?

Alle bisherigen Maßnahmen (Rettungsschirme: ESFS ESM) haben zunächst Zeit erkauft. Sie haben Staatsinsolvenzen verhindert und die Gläubiger (Banken, institutionelle Anleger) gerettet, nicht die Volkswirtschaften.Was ist mit der Bankenregulierung?Führt der Fiskalpakt zur Rettung der Volkswirtschaften oder Austeritätspolitik ? Sparen in der Rezession: Spirale nach unten?Ergänzender Pakt für Wirtschaftswachstum? Transfersysteme wie EU-weite Arbeitslosenversicherung, Finanztransaktionssteuer, einheitliche Unternehmenssteuern?

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Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?

Alternativen:Länder verlassen den EURO (z.B. GR)Die EURO-Zone zerbricht. Wiedereinführung der DM.Zerbricht Europa, wenn der EURO zerbricht?EU nur gemeinsamer Binnenmarkt und damit „Freihandelszone“?

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Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?

Früher: Diskussionen über Europa der 2 Geschwindigkeiten.

Heute: möglicherweise EU der 4 Geschwindigkeiten?27 (28) Mitglieder der EU mit Kommission, EU-Rat (Präsident van Rompuy), EP

17 EURO-Länder mit eigenem Gipfel (2x jährlich Präs. van Rompuy) mit eigener Behörde ESFS / ESM und eigenem Logo

25 Mitglieder des Fiskalpakts

2 Länder außerhalb :GB, CZ

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Wie entwickelt sich die Europäische Union weiter?In der Krise haben nicht die EU-Institutionen gehandelt, sondern die nationalen Regierungen (Intergouvermentale Methode ./. Gemeinschaftsmethode)Demokratische Legitimation / Beteiligung der Parlamente (Rechtsprechung des BVerfG!)EURO-Parlament? Kernparlament des EP?

Um die Fehler der Währungsunion zu beheben, benötigen wir eine Wirtschafts- und Sozialunion.

Voraussetzung für die weitere Übertragung von nationalen Zuständigkeiten an die EU ist die Stärkung des Parlaments!

In Deutschland wird eine weitere Übertragung nur durch eine Ergänzung de GG und eine Volksabstimmung möglich sein.

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Zwei Zitate zum Schluss:

Jacques Delors: „Europa ist wie ein Fahrrad. Es muss nach vorn bewegt werden, sonst fällt es um!“

Jean Monet: „Europa wird in den Krisen geschaffen und es wird die Summe der Lösungen dieser Krisen sein!“