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VA Interne Audits

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Tools for Success VA Interne Audits

T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 2 von 12 10.11.2015

Prozess Name: Interne Audits Prozesseigentümer: QMB

Stellvertreter:

Geltungsbereich: Diese Verfahrensanweisung gilt für die gesamte Fa.

Vorgänger (Lieferant) - alle Unternehmensprozesse

Nachfolger (Kunde) - alle Unternehmensprozesse

Ziele: Durch interne Audits wird die Wirksamkeit unseres QM-Systems überwacht. Dabei wird die Systemdokumentation, wie z.B. QM-Handbuch, Verfahrensanweisungen, Formblätter, auf Übereinstimmung mit

- der DIN EN ISO 9001, - Kundenanforderungen und - behördlichen Anforderungen überprüft.

Des Weiteren wird ermittelt, ob die angeordneten Maßnahmen wirksam und ausreichend sind, die vorgegebenen Ziele zu erreichen und ob die Maßnahmen bei unseren Mitarbeitern bekannt sind und umgesetzt werden.

Input: (Was wird bearbeitet? Was wird konkret benötigt,

um den Output zu erzeugen?)

- gesetzliche und behördliche Anforderungen, Normen,

- Kundenforderungen - Qualitätsplanung

Output: (Was ist das Ergebnis des Prozesses?)

- ein den Anforderungen entsprechendes QM-System

- Verbesserungspotenziale Dokumente: (Welche Dokumente werden erzeugt und

weitergegeben?) - Auditprogramm - Auditplan - Auditcheckliste und Protokoll - Audit-Abweichungsbericht/

Maßnahmenprotokoll - Auditbericht - Audit-Maßnahmenverfolgung

Messgrößen: (Wie werden die Ziele gemessen?)

- Anzahl Audits - Einhaltung Plan-Ist - Systematische Trends / Abweichungen

Anzahl und Zeitpunkt der Überprüfungen:

- Geplant: Entsprechend Auditprogramm - Ungeplant: Nach Bedarf

Ressourcen: (Was wird dafür benötigt? Worauf kommt

es an? Was ist dabei am wichtigsten?)

1. Ausrüstung / Anlagen:

- EDV-, Komm.-, Ablagesystem 2. Personal / Qualifikationen:

- QM-Bereich - qualifizierte Auditoren

Anstoß/Ende: (Was startet und beendet den Prozess?)

- Erstellung / Überarbeitung Auditprogramm, - Abgeschlossenes Auditprogramm

Vorgehen bei Störungen / Abweichungen: - Information an QMB - Information an die GL

Chancen: (Welche Erfolgsfaktoren sind bekannt?)

- Gut vorbereitete Auditoren, - Kompetente Auditoren, - Unabhängige Auditoren, - Nachhaltige Beseitigung von

Schwachstellen und Abweichungen.

Prozess- bzw. Produktrisiken: (Was könnte schief laufen, mögliche Fehlerquellen?)

- Unkenntnis der Vorgaben des QMS, - Mangelnde Erfahrung der Auditoren, - Mangelnde Kooperationsbereitschaft der auditierten Bereiche.

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Tools for Success VA Interne Audits

T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 3 von 12 10.11.2015

Definition grundlegender Begriffe und Vorgehensweisen Audit: LT. DIN EN ISO 9000 = Systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu ermitteln, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind. Auditart: Unterscheidung derb Audits sowohl nach „internen und externen Audits“ als auch nach System-, Prozess- oder Produktaudits. - Systemaudit

Dient der Überprüfung der Wirksamkeit der eingeführten Unternehmensprozesse und deren Zusammenspiel.

- Prozessaudit

Prozessaudits werden durch interne bzw. externe Auditoren durchgeführt. Sie dienen der Überwachung der Wirksamkeit der QM-Maßnahmen an bestimmten Prozessen sowie der Beurteilung der Qualitätsfähigkeit der auditierten Prozesse. Ziel der Audits ist es, Verbesserungspotenzial zu ermitteln. Sollten hierbei Abweichungen festgestellt werden, sind Maßnahmen einzuleiten.

- Produktaudit

Produktaudits / Endproduktaudits werden durch die QS (Qualitätssicherung) durchgeführt. Sie dienen zur Überwachung der Wirksamkeit der eingeführten Prüfprozesse und sind eine sinnvolle Ergänzung zu den festgelegten Produktprüfungen. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf Zwischenprodukten in der Fertigung und versandfertig verpackten Produkten. Sollten hierbei Abweichungen festgestellt werden, werden Maßnahmen eingeleitet.

Diese Verfahrensanweisung beschreibt die Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei der Durchführung eines Internen Audits, das sich auf das Qualitätsmanagementsystem bezieht. Auf Verfahrens- und Produktaudits wird nicht explizit eingegangen, der Ablauf ist aber generell ähnlich. Auditprogramm: Satz von einem oder mehreren Audits, die für einen spezifischen Zeitraum geplant werden und auf einen spezifischen Zweck gerichtet sind (DIN EN ISO 9000). Übersicht der durchzuführenden internen Audits eines Unternehmens für einen festgelegten Zeitraum. Es gibt Zeitpunkt, Ort und Unternehmensbereich wieder. Durch die Wiederholung interner Audits wird die Aktualität des aufgebauten QM-Systems sichergestellt und die Anpassung an veränderte Gegebenheiten gewährleistet. Interne Audits umfassen sämtliche qualitätsrelevanten Prozesse, Tätigkeiten und Schichten und werden auf Basis eines Auditprogramms (z.B. Jahresplans) durchgeführt. Die Audithäufigkeit wird erhöht, wenn interne oder externe Fehler oder Kundenbeschwerden auftreten.

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Auditplan: DIN EN ISO 9000 = Beschreibung der Tätigkeiten und Vorkehrungen für ein Audit. Die Festlegung des Auditumfangs hängt von der Wichtigkeit der zu auditierenden Tätigkeiten oder Bereiche und von den Ergebnissen vorangegangener Audits ab. Tätigkeiten, die wichtig zur Erfüllung der Kundenforderungen oder zum Erreichen der Unternehmensziele sind oder bei denen zahlreiche und/oder gravierende Abweichungen in vorangegangenen Audits festgestellt wurden stehen im Vordergrund der Auditierung. Ziel des Qualitätsaudits ist es auch, Verbesserungspotenziale im Unternehmen zu erkennen, Schulungsbedarf zu identifizieren und die Personalmotivation zu verbessern. Die Ergebnisse des Qualitätsaudits werden dokumentiert und fließen als grundlegende Information in die Bewertung des QM-Systems ein. Auditkriterien: Kriterien, die für ein Audit herangezogen werden. Definition nach DIN EN ISO 9000: Satz von Politiken, Verfahren oder Anforderungen, der als Referenz herangezogen wird. Auditkriterien sind diejenigen Festlegungen, die sich hinsichtlich der Unternehmensstrategie, Kundenanforderungen, QM-Normen etc. für das Qualitätsmanagementsystem ergeben. Grundsätzliche Verantwortlichkeiten / Zuständigkeiten im Rahmen interner Audits: Der QMB / Qualitätsverantwortlicher ist zuständig für - Die Planung der Audits - Die Überwachung der Korrekturmaßnahmen - Information der auditierten Bereiche über das Auditergebnis Die Auditoren sind zuständig für - Die Terminabstimmung mit den auditierten Bereichen - Die Erstellung der Audit-Checklisten - Die Durchführung des Audits und Anfertigung des Auditberichts - Überprüfung der Wirksamkeit des QM-Systems sowie von Korrekturmaßnahmen Die Auditierten sind zuständig für: - Festlegung der Korrekturmaßnahmen bei aufgetretenen Abweichungen - Umsetzung der Maßnahmen

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T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 5 von 12 10.11.2015

Bei der Einstufung von Situationen ist nach folgenden Kriterien vorzugehen:

Art der Feststellung

Definition zur Einstufung der Feststellung Zeitvorgabe zur Abstellung

Haupt- abweichung

- Fehlen oder völliges Versagen eines Systems, die Normvorgaben zu erfüllen. Mehrere Nebenabweichungen gegenüber einer Vorgabe können ein völliges Versagen eines Systems bedeuten und somit als Hauptabweichung gelten.

- Nichterfüllung der Vorgaben, die wahrscheinlich zur Auslieferung eines nicht konformen Produktes führen würde. Ein Zustand, der zum Ausfall oder zur Einschränkung des vorgesehenen Verwendungszweckes des Produkts/der Dienstleistung führen kann.

- Nichterfüllung der Vorgaben, die nach Beurteilung der Situation und aus der Erfahrung heraus zu einem Versagen des Qualitätsmanagementsystems führen kann oder eine erhebliche Einschränkung der Fähigkeit des Systems aufzeigt, kontrollierte Prozesse und Produkte zu gewährleisten.

Ohne ungerechtfertigte Verzögerung! z.B. innerhalb von 10 Arbeitstagen

Neben- abweichung

- Nichterfüllung der Vorgaben, die auf der Grundlage einer Beurteilung der Situation und aufgrund von Erfahrungswerten nicht dazu angetan ist, zu einem Versagen der Qualitätsmanagementsystems zu führen oder dessen Fähigkeit zu reduzieren, kontrollierte Prozesse oder Produkte zu gewährleisten. Dabei kann es sich um das Versagen eines Teils des Qualitätsmanagementsystems der Organisation bezüglich der Normgrundlage handeln oder um einen einzigen festgestellten Fehler (Einzelfall) in Bezug auf einen Abschnitt des Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens.

Nach Absprache mit dem auditierten Bereich, mindestens aber nach 30 Arbeitstagen.

Verbesserungs-potenzial

- Zustand ist prinzipiell konform zu den Forderungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Zustand weiter zu optimieren, so dass die die Effizienz verbessert wird. Es wurden Risiken oder Chancen deutlich, die durch vorbeugende Aktivitäten wahrscheinlich Probleme verhindern oder Möglichkeiten eröffnen würden.

Nach Absprache, Umsetzung ist beim nächsten internen Audit zu prüfen.

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BEISPIELHAFTER PROZESSABLAUF (bitte entsprechend auf Ihre Organisation anpassen)

Prozessablauf Dokumente D M I

Auditprogramm, Managementreview, Maßnahmenliste Auditprogramm, Auditplan QM-Dokumente, Audit-Checkliste Audit-Checkliste, Protokoll Ggf. Abweichungsbericht Auditbericht, Maßnahmenliste Maßnahmenliste VA Lenkung von Aufzeichnungen Auditprogramm, Managementreview

QMB

QMB

A

A

A

A

FB QMB

A

QMB

FB

A

QMB

FB

FB

A

QMB

GF

QMB

GF

20

Auditplan erstellen und Auditoren beauftragen.

40

Audit vor Ort durchführen. Auditprotokoll erstellen.

50

Auditergebnisse werten, Korrekturmaßnahmen

ggf. terminieren.

60

Auditbericht erstellen und verteilen.

Maßnahmenliste führen.

70

Korrekturmaßnahmen umsetzen. Wirksamkeit

nachweisen.

80

Audit abschließen. Auditdokumentation

archivieren.

Vo

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reitu

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ng

Nach

be

reitu

ng

10

Zu Jahresbeginn/Jahresende Auditprogramm erstellen und intern

publizieren.

30

Vorgabedokumente prüfen. Arbeits-

dokumente vorbereiten.

90

Auditprogramm auf offene Punkte prüfen, Maßnahmenverfolgung auf

Erledigung prüfen.

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T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 7 von 12 10.11.2015

Erläuterungen zu den Prozessschritten:

10

Auditprogramm erstellen und intern publizieren Der QMB erstellt mindestens einmal jährlich ein Auditprogramm. Dieses Programm wird von der GF genehmigt und enthält Angaben zu den zu auditierenden Bereichen, den Audittermin und ggf. weitere Informationen. Im Auditprogramm sind explizit darzustellen:

Die Häufigkeiten der Audits für Prozesse bzw. Bereiche.

Spezielle Auditmethoden, wie zum Beispiel Remoteaudit mittels Videotechnik, Begehungen externer Bereiche, besondere Stichprobenpläne, usw.

Verantwortlichkeiten zur Durchführung der Audits. Bei der Planung des Auditprogramms sind mindestens die folgenden Kriterien einzubeziehen:

Bedeutung der Prozesse für die Qualitätsleistung.

Wichtige Änderungen in den zu auditierenden Bereichen, mit Einfluss auf die Organisation.

Ergebnisse früherer Audits (Status der Maßnahmen). Der QMB und die GF können in gegenseitiger Vereinbarung auch außerplanmäßige Qualitätsaudits festlegen, z. B. wenn eine ungünstige Qualitätsentwicklung festzustellen ist oder auch umfangreiche organisatorische oder systembedingte Änderungen vorgenommen wurden. Das Auditprogramm wird an die Auditoren verteilt und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht. Auditprogramm intern abstimmen, freigeben und gemäß Verteiler beteiligte Bereiche einbeziehen. Alle Bereiche/Prozesse müssen einmal in drei Jahren komplett auditiert werden. Prozesse mit hoher Priorität/hohem Risiko sind häufiger zu auditieren.

30

Auditplan erstellen und Auditoren beauftragen Die beteiligten Bereiche sind bei der Auditplanung einzubeziehen.

Bei Auditoren beachten: Die ausgewählten internen Auditoren sind in den zu auditierenden Bereichen selbst nicht tätig.

Auditoren müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen. Die Qualifikation umfasst für die Durchführung von internen Prozess- und Systemaudits:

Kenntnis und Verständnis der relevanten Normen bzw. Richtlinien,

Methodenkenntnisse zur Bewertung durch Untersuchung, Befragung, Beurteilung und Berichterstattung,

Fertigkeiten, die für die Leitung eines Audits erforderlich sind, z. B. Planung, Organisation, Kommunikation und Führung,

Erfahrung in Qualitätsmanagement und Qualitätstechnik,

Persönliche Eigenschaften wie Integrität, Urteilsvermögen, analytische Fähigkeit, … Für die Durchführung von Produktaudits zusätzlich:

Kenntnis der Produkte,

des Produktentstehungsprozesses und

der Produktprüfungen.

Bei Bedarf werden die Audits unter Zuhilfenahme externer Auditoren durchgeführt. Verteilung des Auditplanes mindestens 2 Wochen vor dem Audittermin.

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T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 8 von 12 10.11.2015

Erläuterungen zu den Prozessschritten:

20

Vorgabedokumente prüfen. Arbeitsdokumente vorbereiten Bei Bedarf Bewertung der Vorgabedokumente (Auditkriterien) des zu auditierenden Bereiches auf Konformität und Angemessenheit durchführen. Ist die Dokumentation fehlerhaft, sind die Fehler vor Durchführung des Audits zu korrigieren. Die Auditoren prüfen auf der Grundlage des Auditplans die Eignung der Auditcheckliste. Gegebenenfalls wird die Audit-Checkliste durch relevante Fragen auf der Grundlage interner/externer Vorgaben ergänzt. Dabei werden Audit- und Abweichungsberichte vorangegangener Audits einbezogen. In der Auditcheckliste sollte bereits auf sinnvolle/notwendige Stichproben hingewiesen werden.

40

Audit vor Ort durchführen. Auditprotokoll erstellen Interne Audits erfolgen durch Befragung des Verantwortlichen des zu auditierenden Bereiches (FB) und einzelner Mitarbeiter auf der Basis der Audit-Checkliste. Während des Audits wird auch geprüft, ob die Korrekturmaßnahmen des vorhergehenden Audits durchgeführt wurden und ob diese wirksam sind.

50

Auditergebnisse werten, Korrekturmaßnahmen terminieren Inhalte des Abschlussgespräches:

positive Erkenntnisse,

Empfehlungen,

Abweichungen/Maßnahmen (Achtung: Diese definiert der auditierte Bereich).

Der Auditor dokumentiert das Auditergebnis in einem Auditbericht und zeigt hierin auch das Verbesserungspotenzial im auditierten Bereich auf. Ggf. festgestellte Abweichungen werden zusätzlich in Abweichungsberichten festgehalten. Für jede festgestellte Abweichung wird ein Abweichungsbericht erstellt. Der Auditor entscheidet bei gravierenden Abweichungen, ob er ein Nachaudit für erforderlich hält. Der für den auditierten Bereich Verantwortliche trägt auf dem Auditbericht seine Korrekturmaßnahmen, den Verantwortlichen und den Zieltermin ein und bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Feststellungen. Im Maßnahmenplan werden die Korrekturmaßnahmen und die Termine dokumentiert. Wenn die Korrekturmaßnahmen Investitionen oder andere beträchtliche Aufwendungen erfordern, muss die GF der vorgeschlagenen Korrekturmaßnahme zustimmen. Der Verantwortliche des betroffenen Bereiches ist für die Durchführung der Korrekturmaßnahmen verantwortlich. Korrekturen an Abläufen des QM-Systems werden vom QMB in Absprache mit den betroffenen Organisationseinheiten festgelegt.

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Erläuterungen zu den Prozessschritten:

60

Auditbericht erstellen und verteilen. Maßnahmenliste führen Der Auditbericht enthält eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und berücksichtigt bei der Bewertung die festgestellten Schwachpunkte bzw. Abweichungen. Werden solche festgestellt, legt der Verantwortliche des auditierten Bereiches nach Erhalt des Auditberichtes die erforderlichen Korrekturmaßnahmen mit Angabe der Erledigungstermine fest. Im Auditbericht muss auf die Erkenntnisse zu den folgenden Aspekten des auditierten Prozesses oder Bereiches explizit Bezug genommen werden:

Status bzw. Erreichungsgrad der Qualitätsziele.

Inwieweit der Prozess bzw. Bereich seiner Bedeutung gerecht wird.

Rückmeldungen von (internen oder externen) Kunden zur Qualitätsleistung.

Wichtige Änderungen der Organisation und deren Auswirkungen.

Ergebnisse früherer Audits mit dem Status eventueller Maßnahmen. In den Verteiler des Auditberichtes ist, neben der obersten Leitung, immer die zuständige Leitung des auditierten Prozesses oder Bereiches aufzunehmen.

70

Korrekturmaßnahmen umsetzen. Wirksamkeit nachweisen Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann der Auditor/QMB die beteiligten/betroffenen Mitarbeiter unterstützen. Die Durchführung und Wirksamkeit der festgelegten Korrekturmaßnahmen wird vom QMB überwacht.

90 Auditprogramm auf offene Punkte prüfen, Maßnahmenverfolgung prüfen Auditergebnisse der Periode im Zusammenhang werten: z.B.: Zufällige von systematischen Fehlern trennen. Schwerpunkte für neues Auditprogramm bilden.

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Prozesskennzahlen:

% Anzahl kritische Abweichungen zu gesamten Abweichungen

[1] Durchschnittliche Anzahl Abweichungen pro Audit und Periode

[1] Anzahl Verbesserungsvorschläge je Periode

Hinweise zur Nutzung des Dokumentes:

Zu Tätigkeits- und Entscheidungsfeldern, die mit Nummern versehen sind, wurden erläuternde Informationen hinterlegt. Zur besseren Zuordnung, wo weitere Informationen hinterlegt wurden, sind die entsprechenden Nummern fett formatiert.

Verwendete Abkürzungen:

D Durchführungsverantwortung (diese Stelle ist verantwortlich für Umsetzung)

M Mitwirkung (diese Stelle ist verpflichtet mitzuwirken)

I Information (diese Stelle muss informiert werden)

GF Geschäftsführer

A Auditor

QMB Qualitätsbeauftragter

FB Auditierter Fachbereich

MA Mitarbeiter

Der Prozesseigentümer ist verantwortlich für die Umsetzung der Vorgaben dieser Prozess- bzw. Verfahrensanweisung, klärt die Vorgehensweise und vermittelt diese seinen Mitarbeitern. Erstellt: Geprüft: Freigegeben:

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T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 11 von 12 10.11.2015

Hinweise zu den Änderungen von ISO 9001:2008 zu ISO 9001:2015

Nach DIN EN ISO 9001:2015 sind für die Planung eines Auditprogramms (über ISO 9001:2008 hinaus) noch die folgenden Kriterien zu berücksichtigen: Wichtige Änderungen in der Organisation. Über die Ergebnisse der Audits ist explizit an die zuständige Leitung zu berichten.

DIN EN ISO 9001:2008 DIN EN ISO 9001:2015

8.2.2 Internes Audit 9.2 Internes Audit

Im Auditprogramm sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: Darüber hinaus sind die folgenden Festlegungen zu treffen: • Benennung der Auditkriterien, • Auditumfang, • Audithäufigkeiten, • Auditmethoden. • Status und die Bedeutung der

Prozesse oder Bereiche die auditiert werden sollen.

• Ergebnisse früherer Audits. Die Objektivität und Unparteilichkeit der Auditdurchführung ist durch die Auswahl der Auditoren abzusichern und die Auditoren dürfen ihre eigenen Tätigkeiten nicht auditieren. Korrekturen und Korrekturmaßnahmen sind durch die Leitung des auditierten Bereiches ohne ungerechtfertigte Verzögerung durchzuführen, indem Maßnahmen zur Beseitigung der Fehler und deren Ursachen erfolgen. Die Ergebnisse der Maßnahmen müssen verifiziert werden und über die Verifizierungsergebnisse muss eine Berichterstattung erfolgen. Über die Audits und deren Ergebnisse sind Aufzeichnungen aufrechtzuerhalten.

9.2.2 a) Im Auditprogramm sind die folgenden Aspekte zu berücksichtigen: • Audithäufigkeiten, • Auditmethoden, • Verantwortlichkeiten, • Anforderungen an die Planung und

Berichterstattung, einschließlich - Bedeutung der Prozesse, - Wichtige Änderungen mit Einfluss

auf die Organisation, - Ergebnisse früherer Audits

b) Je Audit sind die Auditkriterien, und der

Auditumfang festzulegen. c) Die Objektivität und Unparteilichkeit der

Auditdurchführung ist durch die Auswahl der Auditoren abzusichern.

d) Über die Ergebnisse der Audits ist an die zuständige Leitung zu berichten.

e) Korrekturen und Korrekturmaßnahmen sind ohne ungerechtfertigte Verzögerung durchzuführen.

f) Es sind dokumentierte Informationen zum Nachweis der Umsetzung des Auditprogramms und der Ergebnisse der Audits aufzubewahren.

Die Anforderungen für die Durchführung von Audits, die Erstellung von Aufzeichnungen und das Berichten über die Ergebnisse ist mit den Verantwortlichkeiten in einem dokumentierten Verfahren festzulegen.

Keine Forderung mehr.

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T_VA_09_02_20_Interne_Audits.doc - Vers. 2.1 Seite 12 von 12 10.11.2015

Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2010 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Aktivieren Sie in der Leiste „Start“, Gruppe „Absatz“ das Symbol „Alle anzeigen“.

Alternativ können Sie in der Leiste „Datei“ auf „Optionen“ klicken, im sich öffnenden Fenster „Anzeige“ auswählen und das Häkchen bei „alle Formatierungszeichen anzeigen“ setzen.

2. Löschen Sie nun zuerst das Textfeld mit dem Titel und danach die Grafik, indem Sie diese Objekte jeweils markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen.

3. Danach löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel (oben), indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen.

4. Mittels „Doppelklick“ auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten.

5. Löschen Sie das Kopfzeilen-Logo wie vorher, indem Sie dieses markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen.

6. Ein neues Logo fügen Sie ein, indem Sie in der Leiste „Einfügen“, Gruppe „Illustrationen“ auf das Icon „Grafik“ klicken und Ihre Datei auswählen.

7. Diese Hinweisseite entfernen Sie, indem Sie (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen.

8. Das Dokument ist im Kompatibilitätsmodus (*.doc) zu vorherigen Office-Versionen gespeichert. In der Leiste „Datei“, können Sie das Dokument durch Betätigen der Schaltfläche „Konvertieren“ in das aktuelle Format *.docx umspeichern.

Nutzungsbedingungen von Fachinformationen:

(1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

(2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt.

(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste.

(5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre.

(6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings.

(8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.