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akademie.tuv.com Veranstaltungs- sicherheit / Ver- sammlungsstätten. Seminare 2020 Mehr Sicherheit bei Veranstaltungen für Betreiber und Ausrichter.

Veranstaltungs- sicherheit / Ver- sammlungsstätten. · 2020. 6. 10. · Trainer Heiko Brokop ist Rechts-anwalt und berät Gemeinden und Verbände seit vielen Jahren zur VStättVO

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akademie.tuv.com

Veranstaltungs- sicherheit / Ver-sammlungsstätten.

Seminare 2020

Mehr Sicherheit bei Veranstaltungen für Betreiber und Ausrichter.

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2 I N H A LT

SEMINARE VERSAMMLUNGSSTÄTTEN / VERANSTALTUNGSSICHERHEITVersammlungsstättenverordnung. Einführung und Grundlagen 3

Zivil- und strafrechtliche Haftung bei Versammlungsstätten 4

Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten 5

Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750 6

Veranstaltungsleiter (TÜV) – Aufbaukurs 7

Update Veranstaltungssicherheit – Auffrischung für SAP/Veranstaltungsleiter. Neu! 8

Erstellung eines Sicherheitskonzepts gemäß § 43 MVStättVO 9

Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr 10

Personensteuerung auf Veranstaltungen. 11

Fachkunde – Verkehrsplanung für Veranstaltungen Neu! 13

Ordnungsdienstleiter für Veranstaltungen (TÜV) Neu! 14

Videoüberwachung nach EU-DSGVO und neuem BDSG. 15

Arbeitsschutz in (kommunalen) Versammlungsstätten. Neu! 16

Veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 38 ff. MVStättVO. Neu! 17

Fachmeister für Veranstaltungssicherheit (TÜV / DPVT) 18

Fachkundige Person – Fluchtweg,- Rettungsweg und Feuerwehrpläne 20

Koordination von Partner- und Fremdfirmen 20

Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ASchG und ARS A2.2. 21

Weitere interessante Seminare 22

ORGANISATORISCHESDer schnelle Weg zum Seminar 23

Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer weibliche und männliche Personen gemeint.

PE R S C E R T T Ü V Z E R T I F I K AT

Nachgewiesene Kompetenz durch Personenzertifizierung – Ihr PersCert TÜV Zertifikat.

www.tuv.com/academy-perscert

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Versammlungsstättenverordnung. Einführung und Grundlagen.

Grundlagenseminar zur VStättVO: So geling die Umsetzung in die Praxis für Betreiber und Veran-stalter.

Die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) regelt die Anforderungen an Versammlungsstätten und enthält alle relevanten Sicherheitsvorschrif-ten für Betreiber und Veranstalter. Eine ausführliche Kenntnis und die richtige Auslegung der VStättVO ist die Grundlage, um Sicherheitsmängel auf Veranstaltungen zu vermeiden und Unfallrisiken zu minimieren.

I H R N U T Z E N

· Sie wissen, was zu beachten ist, um Veranstaltungen sicher durchzuführen.

· Sie können Sicherheitsmängel selbstständig erkennen, beheben bzw. im Vorfeld verhindern.

· Sie sind in der Lage, Unfall- bzw. Haftungsrisiken zu minimieren.

I N H A LT

·Allgemeiner Überblick

·Muster-Versammlungsstättenver-ordnung (MVStättVO)

·Darstellung und Erläuterung der landesspezifischen VStättVO

· Sonderbauverordnungen

· Schutzziele

· Evakuierung

·Haftung

·Betreuung

·Wer ist „Verantwortlicher“?

·Bestuhlungsplan

·Notfallorganisation

S E M I N A R - N R . 10 0 6 3

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10063

3S EM I N A R E

I N F O H OT L I N E – W I R B E R AT E N S I E!

Sie erreichen unsere kostenfreie Hotline:Mo.–Do. 8–17 Uhr, Fr. 8–16 Uhrunter Tel. 0800 84 84 006E-Mail: [email protected]

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Zivil- & strafrechtliche Haftungbei Versammlungsstätten.

Rechtssichere Umsetzung der VStättVO in die Praxis.

Um als Betreiber einer Versammlungsstätte eine zivil- oder strafrecht-liche Haftung zu vermeiden, ist die gesetzeskonforme Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) notwendig. Diese gilt für Ein-richtungen, die durch eine baurechtliche Genehmigung oder die Nutzung als Veranstaltungsort zur Versammlungsstätte werden.

I H R N U T Z E N

· Sie werden von erfahrenen Juris-ten und Veranstaltungsmeistern über die Fallstricke in der VStätt-VO unterrichtet.

· Sie lernen die Möglichkeiten kennen, Ihre Versammlungsstät-te sicher und kostengünstig zu betreiben.

I N H A LT

·Die Muster-Versammlungsstät-tenverordnung (MVStättVO)

·Umsetzung der MVStättVO in den Bundesländern am Beispiel NRW

· Verantwortliche Person, Sach-kundige Aufsichtsperson oder Veranstaltungsmeister?

· Vertragliche Ausschließung oder Übertragung

·Rechtssicheres Handeln

·Geplante Änderungen in der Umsetzung der VStättVO

T R A I N E R

Trainer Heiko Brokop ist Rechts-anwalt und berät Gemeinden und Verbände seit vielen Jahren zur VStättVO.

S E M I N A R - N R . 10 0 6 0

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10060

4 S EM I N A R E

A N M E L D U N G PE R E - M A I L , FA X ,

T E L E F O N O D E R O N L I N E .

Melden Sie sich noch heute an. Per Fax an 0800 84 84 044, per Telefon unter 0800 84 84 006 (kostenfrei), per E-Mail unter [email protected] oder online unter www.tuv.com/elektrotechnik

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5S EM I N A R E

Sachkundige Aufsichtspersonin Versammlungsstätten.

Die qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen gemäß § 40 MVStättVO.

Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewähr-leisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwesenheit von Sachkundigen und gemäß § 40 MVStättVO geschulten Aufsichtspersonen unabdingbar.

I H R N U T Z E N

Sie erhalten alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um als „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ eine Veran-staltung begleiten zu können.

I N H A LT

·Darstellung und Erläuterung der landesspezifischen VStättVO

– Anwendungsbereich – Haftungsfragen – Erstellung von Bestuhlungs-plänen – Anwesenheitspflicht von Betreuungspersonal – Einsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2) – Betriebsorganisation

· Erläuterung relevanter Vorschriften

· Erstellen von Gefahrenanalysen

·Durchführung von Unterweisungen

· Praktische Übung / Fallbeispiele

·Gesetzliche Anforderungen (§ 40 MVStättVO)

·Umgang mit Kontrollbehörden

T R A I N E R

Trainer Heiko Brokop ist Rechtsan-walt und berät seit vielen Jahren Gemeinden und Verbände zur MVStättVO.

Trainer Michael Baumanns ist Dipl.- Sicherheitsingenieur (FH), Meister für Veranstaltungstechnik und Gutachter für Veranstaltungs- und Pyrotechnik.

H I N W E I S

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Mög-lichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“ (Seminar-Nr. 10078).

S E M I N A R - N R . 10 0 5 9

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10059

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6 S EM I N A R E

Veranstaltungsleiter (TÜV) gemäߧ 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750.

Aufgaben, Pflichten und Qualifikation des Veranstaltungsleiters zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen.

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungs-risiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe ent-sprechend koordinieren. Zusätzlich lernen Sie mit der Verantwortung des Betreibers umzugehen und diese gerichtsfest zu dokumentieren.

I H R N U T Z E N

· Sie kennen Aufgaben und Pflich-ten des Veranstaltungsleiters sowie die Organisation gemäß DIN 15750.

· Sie koordinieren Veranstaltungs-planung und -durchführung.

· Sie erhalten technische und administrative Kenntnisse, um als „Sachkundige Aufsichtsperson“ zu agieren.

I N H A LT

·Arbeitsschutz und Unfallverhü-tung

·BetrSichV (01.06.2015)

· Veranstaltungsspezifische und arbeitsschutzrechtliche Verant-wortung

· Verkehrssicherungspflichten

·MVStättVO

· Veranstaltungsleitung und -auf-sicht

·Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen

· Landesspezifische Versamm-lungsstättenverordnung

·Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte

· Praktische Übungen

·Umgang mit Kontrollbehörden

· Krisen- und Notfallsituationen

·Abschlussprüfung

A B S C H LU S S

S E M I N A R - N R . 10 07 7

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10077

www.tuv.comID 0000051533

GeprüfteQualifikation

Gültigkeit: 3 Jahre

Z E R T I F I Z I E R U N G E N VO N PE R S C E R T T Ü V.

www.tuv.com/academy-perscert

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7S EM I N A R E

Veranstaltungsleiter (TÜV) – Aufbaukurs –

4-tägige Aufbauschulung für Absolventen der Veranstaltungen Sem.-Nr. 10059 oder Sem.-Nr. 10064.

Veranstaltungsleiter unterliegen festen Aufgaben, Pflichten und Haftungs-risiken sowie § 38 MVStättVO und DIN 15750. Erfahren Sie, wie Sie Risikobeurteilungen und Sicherheitskonzepte erstellen und Abläufe ent-sprechend koordinieren. Zusätzlich lernen Sie mit der Verantwortung des Betreibers umzugehen und diese gerichtsfest zu dokumentieren.

I H R N U T Z E N

· Sie kennen Aufgaben und Pflich-ten des Veranstaltungsleiters sowie die Organisation gemäß DIN 15750.

· Sie koordinieren Veranstaltungs-planung und -durchführung.

I N H A LT

·Arbeitsschutz und Unfallverhü-tung

·BetrSichV

· Veranstaltungsspezifische und arbeitsschutzrechtliche Verant-wortung

· Verkehrssicherungspflichten

·MVStättVO

· Veranstaltungsleitung und -auf-sicht

·Bestellung und Festlegung von Verantwortungsbereichen und Befugnissen

· Landesspezifische Versamm-lungsstättenverordnung

·Gefährdungsbeurteilungen und Sicherheitskonzepte

· Praktische Übungen

·Umgang mit Kontrollbehörden

· Krisen- und Notfallsituationen

·Abschlussprüfung

ZU L A S S U N G S -

VO R AU S S E T ZU N G E N

Erfolgreiche Teilnahme an dem Seminar (Nr. 10059) „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungs-stätten“ oder dem Seminar (Nr. 10064) „Erstellung eines Sicher-heitskonzeptes gemäß § 43 MV-StättVO“. Das Zertifikat (nicht älter als 5 Jahre) ist bei der Anmeldung vorzulegen.

A B S C H LU S S

S E M I N A R - N R . 10 07 8

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10078

www.tuv.comID 0000051533

GeprüfteQualifikation

Gültigkeit: 3 Jahre

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8 S EM I N A R E

Update Veranstaltungssicherheit – Auffrischung für Sachkundige Auf-sichtsperson /Veranstaltungsleiter.

Aktuelle rechtliche Änderungen und bewährte Praxislösungen für den Erhalt Ihrer Sach- / Fachkunde.

Als „Sachkundige Aufsichtsperson“ von Versammlungsstätten sind Sie durch den Gesetzgeber verpflichtet, sich regelmäßig über rechtliche Än-derungen zu informieren. In unserem Seminar erhalten Sie eine kompakte Übersicht über die relevanten Neuerungen, profitieren von Anwendungs-beispielen aus der Praxis und einem Erfahrungsaustausch mit Experten.

I H R N U T Z E N

· Sie erhalten ein Update zu rechtlichen Änderungen.

· Sie vertiefen Ihr Wissen anhand von Praxisbeispielen.

· Sie profitieren durch den Erfah-rungsaustausch von schnellen, praktikablen Problemlösungsan-sätzen auch für Ihre Veranstal-tung.

·Anerkennung von 8 UE als Fortbildung für Rezertifizierung „Veranstaltungsleiter (TÜV)“.

I N H A LT

·Überblick zu rechtlichen Änderun-gen im Bereich der MVStättVO

·Beantwortung von Haftungsfragen

·Umsetzung relevanter Vorschrif-ten in die Praxis

· Erfahrungsaustausch und Diskussion von Teilnehmerfragen

·Hilfen zur rechtssicheren Dokumentation

Z I E LG R U PPE

Dieses Auffrischungsseminar eignet sich für „Sachkundige Aufsichtspersonen“ und „Veranstal-tungsleiter“ in Versammlungs- stätten, die den Grundkurs (Sem.-Nr. 10059 ), den Veranstal-tungsleiter (TÜV) (Sem.-Nr. 10070) oder ähnliche Fortbildungen bereits besucht haben.

H I N W E I S

Die Teilnahme wird alle 1–3 Jahre empfohlen.

S E M I N A R - N R . 10 0 6 6

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10066

Neu!

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9S EM I N A R E

Erstellung eines Sicherheitskon- zeptes gemäß § 43 MVStättVO.

Sicherheitskonzepte planen und erstellen nach § 43 Muster-Versammlungsstätten- verordnung.

Betreiber von Versammlungsstätten sind verpflichtet, abhängig von der Veranstaltungsart, ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ord-nungsdienst einzurichten. Die rechtlichen Grundlagen zu Sicherheitskon-zepten beim Bau oder Betrieb einer Versammlungsstätte sind in § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) enthalten.

I H R N U T Z E N

· Sie lernen die rechtlichen Anfor-derungen an Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen kennen.

· Sie sind in der Lage, Gefähr-dungspotenziale bei Veranstaltun-gen fachgerecht einzuschätzen.

· Sie wissen, welche Aspekte ein Sicherheitskonzept für Veranstal-tungen auf Grundlage der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) beinhalten muss.

I N H A LT

·Gesetzliche Grundlagen für Si-cherheitskonzepte bei Veranstal-tungen, Betreiberpflichten nach MVStättVO

·Aufbau eines Sicherheitskonzep-tes

·Wie ermittelt man Gefährdungen?

· Kriterien für die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes

·Berechnung der höchstzulässigen Besucherzahl (Fläche, Rettungs-wege)

·Organisation und Koordination der Veranstaltung und der Ordnungs-dienste

·Besonderheiten

· Praktische Übungen anhand von realistischen Szenarien

H I N W E I S

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Seminar haben Sie die Mög-lichkeit einer verkürzten Ausbildung zum „Veranstaltungs-leiter (TÜV) gemäß § 38 Abs. 2 MVStättVO / DIN 15750“(Seminar-Nr. 10078).

S E M I N A R - N R . 10 0 6 4

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10064

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10 S EM I N A R E

Veranstaltungen in Zeiten erhöhter Terrorgefahr.

Gefahrenlage, beeinflussbare Faktoren, Erkennen von Gefährdern, Beispiele zu geeigneten Sicher-heitsvorkehrungen.

Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit in Europa lassen erkennen, dass Veranstaltungen als potenzielle Ziele für Attentate oder Amokläufe stärker in den Fokus geraten. Veranstalter versuchen durch erhöhte Si-cherheitsvorkehrungen nicht nur die Verbesserung des objektiven Schut-zes sondern auch eine Stärkung des Sicherheitsgefühls der Besucher zu erzielen.

I H R N U T Z E N

· Sie kennen die aktuelle veran-staltungsbezogene Gefährdungs-situation in Deutschland sowie Möglichkeiten zur Früherkennung potenzieller Gefährder.

· Sie erhalten Bewertungen und-Beispiele zu Sicherheitsvorkeh-rungen.

· Sie lernen die Unterschiede von objektiver und subjektiver Sicher-heitslage sowie deren Einfluss-faktoren kennen.

· Sie kennen Strategien zum Krisen- management und Grenzen von Zuständigkeiten und Verantwort-lichkeiten.

I N H A LT

·Allgemeine Gefährdungssituation in Europa und speziell in Deutsch-land

· Erscheinungsformen und Mög-lichkeiten der Früherkennung von Anschlägen

· Veranstaltungsbezogene Risiko-analyse in Bezug auf das Szenario „Terror“

·Grenzen der Verantwortung eines Veranstalters/Beauftragten

· Zusammenarbeit mit Behörden

und Organisationen mit Sicher-heitsaufgaben

· Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit

· Veranstaltungsbegleitende Öffentlichkeitsarbeit

· Erhöhung von Sicherheitsvorkeh-rungen durch den Veranstalter und mögliche Auswirkungen

·Organisatorische Maßnahmen zur Vorbereitung auf den „Ernstfall“, einschl. Krisenkommunikation

T R A I N E R

Frank Hilbricht, Polizeidirektor, Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln.

S E M I N A R - N R . 10 0 6 7

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10067

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11S EM I N A R E

Personensteuerung auf Veran-staltungen.

Crowd Management – Planung und Durchführung von Maßnahmen für die Besuchersicherheit.

Crowd Management beschäftigt sich mit der systematischen Planung von Flächen und Infra-, Kommunikations- und Organisationsstrukturen in Beziehung zu Veranstaltungsbesuchern und deren erwarteten Verhal-ten. Wichtiger Bestandteil ist Crowd Control, bei dem die Überwachung sowie die Beschränkung von Verhaltensweisen von Menschengruppen im Vordergrund steht.

I H R N U T Z E N

· Sie wissen um die Bewegungsdy-namik großer Personengruppen.

· Sie verstehen die Raumplanung als einen der wesentlichen Einflussfaktoren für die Lenkung von Menschenmengen und die Durchführung sicherer Veranstal-tungen.

· Sie kennen die wesentlichen Pa-rameter und Abhängigkeiten einer phasenbezogenen Ablaufplanung zur Steuerung von Personenströ-men.

· Sie kennen die den rechtlichen Bestimmungen zugrundliegenden wesentlichen Maßzahlen für die Ausgestaltung von Veranstal-tungsräumen und -flächen.

· Sie erhalten Handlungs- und Pla-nungshilfen für die Durchführung von Veranstaltungen, insbeson-dere um auf entstehende oder bereits entstandene Probleme in einer Menschenmenge zu reagieren.

· Sie erhalten durch die Veran-schaulichung mittels zahlreicher Anwendungsbeispiele praxisnahe Lösungsvorschläge.

I N H A LT

· Verhalten von Personen in Men-schenmengen, einschl. Orientie-rungsverhalten

· Statische und dynamische Per-sonendichten

· Ermittlung der Maximalbelegung einer Veranstaltungsfläche

·Gestaltung von druckfreien Ein-lass- sowie effektiven Auslass-bereichen sowie Innenraum- und Abschrankungsplanung

·Design von Veranstaltungsräu-men und Wegen; Funktionen von Flächen

·Anforderungen und Ausgestal-tung von Flucht- und Rettungs-wegen

·Absperrmaterialien: Einsatzgebie-te und Nutzen

· Phasenbezogene Ablaufplanung bei der Steuerung von Personen-strömen

·Möglichkeiten zur Ermittlung der tatsächlichen Flächenauslastung, insbesondere bei frei zugängli-chen öffentlichen Veranstaltungen

· Steuerung / Beeinflussung von Menschenmengen durch technische und organisatorische Lenkungsmöglichkeiten

Page 12: Veranstaltungs- sicherheit / Ver- sammlungsstätten. · 2020. 6. 10. · Trainer Heiko Brokop ist Rechts-anwalt und berät Gemeinden und Verbände seit vielen Jahren zur VStättVO

12 S EM I N A R E

·Möglichkeiten der Kommunikation bzw. Information großer Perso-nengruppen

·Möglichkeiten des Crowd Moni-torings

T R A I N E R

Frank Hilbricht, Polizeidirektor, Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Köln.

S E M I N A R - N R . 10 0 8 7

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10087

SAV E T H E DAT E – FAC H TAG U N G V E R A N S TA LT U N G S -

S I C H E R H E I T 19 . – 2 0 . M Ä R Z 2 0 2 0 I N KÖ L N .

Kontakt: Simone Fier, Tel. 0221 806-5095, [email protected]

Jede Veranstaltung – von der kleinen Schulaula, über Bürgerhäuser und Stadthallen, bis hin zu Arenen – bedeutet sowohl für den Betrei-ber, als auch für den Veranstalter, eine besondere Verantwortung zum Schutz von Besuchern, Mitarbeitern und beteiligten Dienst-leistern. Wer ist im Einzelfall für die Erstellung von veranstaltungs-bezogenen Gefährdungsbeurteiligungen, Sicherheitskonzepten, Räumungskonzepten, Brandschutzordnungen und der Einhaltung der baurechtlichen Nutzung sowie dem Einsatz von ausreichend qualifi-zierten Mitarbeitern federführend verantwortlich?Die Konferenz gibt Antwort zu den relevanten Praktikerfragen.

www.tuv.com/seminar-10079

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13 S EM I N A R E

Fachkunde – Verkehrsplanung für Veranstaltungen.

Grundlegende Begrifflichkeiten, Einfluss- faktoren und Werkzeuge für die veranstal- tungsbezogene Verkehrsplanung.

Jede Veranstaltung bringt Verkehrsbewegungen durch die Teilnehmer mit sich. Verzögerte Anreise, Rückstau bis zur Autobahn, mehr Besucher als erwartet, versperrte Zufahrten und Rettungswege: Nicht oder mangelhaft geplante Veranstaltungsverkehre gefährden nicht nur den Ablauf von (Groß-) Veranstaltungen, sondern auch die Sicherheit von Besuchern und unbeteiligten Dritten.

I H R N U T Z E N

· Sie erhalten Informationen zu den Grundlagen des Veranstaltungs-verkehrs und den Schnittstellen der Zuständigkeit von Veranstal-tern und öffentlichen Aufgaben-trägern.

· Sie erhalten Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung eines ver-anstaltungsbezogenen Verkehrs-konzepts.

· Sie lernen Standard-Maßnahmen und Hilfsmittel kennen, die in Verkehrskonzeptionen zur Anwen-dung kommen.

· Sie sind als Entscheidungsträger in der Lage, von Veranstaltern vor-gelegte Verkehrskonzeptionen für Veranstaltungen kritisch zu prüfen und inhaltlich zu beurteilen.

I N H A LT

·Grundlagen des Veranstaltungs-verkehrs

– Verkehrsarten / Belegungsraten / Umgebungsbedingungen / Rechtliche Zuständigkeiten für die Verkehrsräume

·Grundlagen der Verkehrskonzep-tion

– Erwartete Herkunft / Erwar-teter Modal Split / Erwartete Zeitliche Verteilung von An- und Abreise

· Standard-Maßnahmen und Umsetzung für PKW, ÖPNV und Bestandsverkehr

· Last Mile: Erweitertes Veranstal-tungsmanagement im öffent-lichen Raum von der Verkehrs-quelle bis zum Einlass

·Hilfsmittel des Verkehrsmanage-ments

– Beschilderung / Posten / Sperr-material / Informationsmedien

T R A I N E R

Marten Pauls, campo – event engineering, Hamburg, Geschäfts-führer, Planung und Steuerung von Großveranstaltungen

S E M I N A R - N R . 10 0 9 3

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10093

Neu!

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Ordnungsdienstleiter fürVeranstaltungen (TÜV).

Fachwissen für Leiter des Veranstaltungs- ordnungsdienstes (VOD) und Leiter des Veranstaltungssicherheitsdienstes (VSD).

Die MVStättVO legt in § 43 (3) fest, dass ein nach einem Sicherheitskon-zept erforderlicher Ordnungsdienst unter der Leitung eines vom Betreiber oder Veranstalter bestellten Ordnungsdienstleiters stehen muss. Aber auch bei öffentlichen Veranstaltungen, die nicht unter die Regelungen der MVStättVO fallen, werden hohe Anforderungen an Qualität und Kompe-tenz des VOD und ggf. VSD gestellt.

I H R N U T Z E N

· Sie erhalten Informationen zur Aufbau- und Ablauforganisation, zu Verantwortlichkeiten und Haftungsabgrenzungen des gesamten Leitungspersonals von Großveranstaltungen.

· Sie erhalten Informationen zu Standard-Positionen von Sicher-heits- und Veranstaltungsord-nungsdienst auf Großveranstal-tungen und deren Aufgaben im Regel- und Notfallbetrieb.

· Sie lernen Standard-Maßnahmen und Hilfsmittel kennen, die in Sicherheitskonzepten, Räumungs-konzepten und im Krisenmanage-ment zur Anwendung kommen.

· Sie kennen die grundlegenden Anforderungen der DIN 77200-1:2017-11 (Allgemeine Anfor-derungen an Sicherheitsdienst-leister) zur Einsatzvorbereitung und zur Aktivierung der Einsatz-bereitschaft von Führungs- und Einsatzkräften vor Ort und lernen Arbeitsmittel und -methoden kennen.

· Sie bearbeiten den Themen-bereich Crowd Management beginnend mit den Grundlagen des Verhaltens von großen Perso-

nengruppen über die gefahrenmi-nimierende bauliche Gestaltung von Veranstaltungsbereichen bis hin zu den Möglichkeiten der Beobachtung, Einschätzung und Beeinflussung großer Menschen-mengen.

· Sie verstehen, wie Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufga-ben (BOS) und andere Verfah-rensbeteiligte organisiert sind. Sie lernen Erfolgsfaktoren für den Aufbau und die Ausstattung der Notfall- und Krisenorganisation des Veranstalters und die Zu-sammenarbeit mit den Behörden kennen.

I N H A LT

·Aufbau- und Ablauforganisation von Großveranstaltungen

· Sicherheitskonzept als Betriebs-vorschrift auf Großveranstaltun-gen

· Funktionsbereiche und Hot Spots auf Großveranstaltungen

·Maßnahmen zur Einsatzvorberei-tung und zur Einsatzaktivierung

·Crowd Management

·Crowd Monitoring

· Krisen- und Notfallmanagement

· Interorganisationale Zusammenar-

14 S EM I N A R E

Neu!

Page 15: Veranstaltungs- sicherheit / Ver- sammlungsstätten. · 2020. 6. 10. · Trainer Heiko Brokop ist Rechts-anwalt und berät Gemeinden und Verbände seit vielen Jahren zur VStättVO

beit mit Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben (BOS)

· Interne und externe Kommuni-kation

· Praktische Übungen

·Abschlussprüfung

A B S C H LU S S

S E M I N A R - N R . 10 0 97

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10097

15S EM I N A R E

S E M I N A R - N R . 3 2 2 2 2

Ausführliche Infos sowie aktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-32222

Videoüberwachung nach EU-DSGVO und neuem BDSG.

Persönlichkeitsrechte im Spannungsverhältnis von Sicherheitsinteressen, Datenschutz und Strafverfolgung.

Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG zulässig? Was ist aus Sicht der Betreiber zu tun?

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16 S EM I N A R E

Arbeitsschutz in (kommunalen)Versammlungsstätten.

Auslegung und Umsetzung von Arbeits- sicherheitsvorschriften im Bereich von Versammlungsstätten.

Beim Betrieb von Versammlungsstätten (Gebäuden/Anlagen) müssen arbeitsschutzrelevante Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvor-schriften beachtet werden, deren Zusammenspiel mit der VStättVO nicht immer klar ist. Erfahren Sie in diesem Seminar, wie mit Überschneidun-gen oder Widersprüchen umzugehen ist, um Organisationsverschulden zu vermeiden.

I H R N U T Z E N

· Sie wissen, was zu beachten ist, um Veranstaltungen sicher durch-zuführen (Schutz des Besuchers).

· Sie wissen, was Sie beim siche-ren Auf- und Abbau beachten müssen (Schutz der Mitarbeiter und Dienstleister).

· Sie können Sicherheitsmängel selbstständig erkennen, beheben bzw. im Vorfeld verhindern.

I N H A LT

·Duales Arbeitsschutzsystem, ArbSchG

·Unternehmerhaftung / Betreiber-haftung

·Betreiber- und Unternehmerver-antwortung und ihre rechtskonfor-me Delegation nach dem Stand der Rechtsprechung

·DGUV Vorschrift 17 / DGUV Infor-mation 215-310 u.a.

·DIN 15750 Veranstaltungstech-nik – Leitlinien für technische Dienstleistungen

·Notwendige Gefährdungsbe-urteilung / Betriebsanweisung / Unterweisung zum Schutz von Mitarbeitern und Besuchern

·Dokumentation

· Schnittstelle Baurecht / Versamm-lungsstättenverordnung (VStätt-VO)

·Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) in Versammlungsstätten

· Schutzziele der VStättVO

S E M I N A R - N R . 10 074

Ausführliche Infos sowieaktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10074

Neu!

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17S EM I N A R E

Veranstaltungsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach § 38 ff. MVStättVO. Neu!

Fachkundige Person – Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationsverpflichtung sicher umsetzen.

Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (§ 38 Abs. 1 MVStättVO). Eine umfassen-de Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Erfüllung der gesetz-lichen Verpflichtungen, sowohl im Arbeits- und Gesundheitsschutz als auch zum Schutz der Besucher. Für die Erstellung von Gefährdungsbeur-teilungen ist Fachkunde gefordert.

I H R N U T Z E N

· Sie kennen Instrumente und Methoden zur Entdeckung und Bewertung von Gefährdungen bei Veranstaltungen.

· Sie können eine veranstaltungs-bezogene Gefährdungsbeurtei-lung selbst erstellen oder daran mitwirken.

· Sie können geeignete und haf-tungsminimierende Maßnahmen ableiten, umsetzen und dokumen-tieren.

· Sie wissen die gesetzlichen An-forderungen richtig in die Praxis umzusetzen.

I N H A LT

·Rechtsgrundlage MVStättVO, insbesondere § 38 Abs. 1 MVStättVO

·Rechtsgrundlage ArbSchG, BetrSichV und ArbStättV

·Begriffe und rechtliche Anforde-rungen

·Grundpflichten des Arbeitgebers

· Verantwortung, Haftung, Dele-gation, Stabsstellen

· Verschiedene Modelle aus der Pra-xis der Berufsgenossenschaften

·Bedeutung der Gefährdungsbeur-teilung (GBU) in der Praxis

·Anforderungen an den Ersteller einer GBU

· Vorgehensweise bei der Durch-führung einer GBU

– nach Arbeitsschutzgesetz – nach BetrSichV – nach ArbStättV

·GBU – Musterlösungen

·Dokumentation, Wirksamkeits-kontrolle

· Last Minute Risk Analysis (LMRA) – ergänzende GBU

· Praxisbeispiele & Übungen

Z I E LG R U PPE

Personen, die für die Gefährdungs-beurteilungen im Bereich „Veran-staltungen“ verantwortlich sind oder daran mitwirken, speziell alle Verantwortungsträger wie Veran-staltungsleiter, Meister für Veran-staltungstechnik und Fachkräfte für Veranstaltungstechnik.

S E M I N A R - N R . 10 0 9 2

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18 S EM I N A R E

Fachmeister für Veranstaltungs-sicherheit (TÜV / DPVT).

Gezielt Unfall- und Haftungsrisiken minimieren. Mit einzigartiger Zusatzqualifikation Sicherheit schaffen.

Veranstaltungssicherheit ist ein wichtiges Thema. Gemeinsam mit derDeutschen Event Akademie (DEAplus) haben wir Standards geschaffen,mit deren Einhaltung der Veranstalter Zeichen setzen kann. Lernen Siein dieser bisher einzigen Weiterbildung zum „Fachmeister für Veranstal-tungssicherheit“, für sichere und reibungslose Events zu sorgen.

I H R N U T Z E N

· Sie genießen mit dieser Quali-fikation Expertenstatus in allen Fragen technischer Sicherheit bei Veranstaltungen.

· Sie schärfen Ihr Kompetenzprofil und erhöhen Ihre beruflichen Marktchancen.

I N H A LT

·Baurecht

·Großveranstaltungen

·Crowd Management - Phänomen-der Massenpanik und Umgang damit als „Verantwortlicher“

· Erstellung eines Sicherheitskon-zeptes gemäß § 43 MVStättVO

·Haftung und Delegation von Verantwortung

·Notfall- und Krisenmanagement

· Veranstaltungsrecht

·Gefährdungsbeurteilung

·Riskmanagement

· Veranstaltungen im „öffentlichen Raum“

·Arbeitssicherheit

·Notwendige Dokumentationen und Prüfungen

·Brandschutz

· Kommunikation

Z I E LG R U PPE

Personen mit dem AbschlussMeister der VeranstaltungstechnikIHK/HWK.

ZU L A S S U N G S -

VO R AU S S E T ZU N G E N

Gültiger Abschluss Meister derVeranstaltungstechnik IHK/HWKoder Dipl.-Ing. für Theater- undVeranstaltungstechnik bzw.Bachelor bzw. Master für Veran-staltungstechnik.

KO O PE R AT I O N

M I T D E R D E U T S C H E N

E V E N T

A K A D E M I E .

Ziel der Koope-ration ist die Be-reitstellung eines Lehrgangsangebo-tes, das angesichts der er- schreckenden Erfahrungen beiEvents in der jüngeren Vergangen-heit das nötige Rüstzeug vermittelt,um systematisch und professionellgeeignete Maßnahmen umzuset-zen, die die Sicherheit bei Veran-staltungen optimieren.

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19S EM I N A R E

Der Lehrgangskonzeption liegen Standards zur Veranstaltungssi-cherheit zugrunde, die die Deut-sche Event Akademie und die TÜV Rheinland Akademie zusammen mit der Deutschen Prüfstelle für Veran-staltungstechnik (DPVT) eigens da-für entwickelt haben. Der Lernstoff beinhaltet sowohl technische und rechtliche Fragestellungen als auch veranstaltungsorganisatorische Themen.

H I N W E I S

Der Abschluss beinhaltet zusätzlichdie Qualifikationen:

·Brandschutz- und Evakuierungs-helfer gemäß § 1 ArbSchG und ASR A2.2.

· Sachkunde für Anschlagmittel in der Veranstaltungstechnik

Das Zertifikat „Fachmeister für Ver-anstaltungssicherheit (TÜV)“ hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Durch eine kostenpflichtige Rezertifizie-rung haben Sie die Möglichkeit, die Aktualität Ihres Abschlusses nach Teilnahme an einer themenrelevan-ten Weiterbildung im Umfang von 16 UE - ohne erneute Prüfung - alle 3 Jahre zu verlängern.

A B S C H LU S S

S E M I N A R - N R . 10 070

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www.tuv.comID 0000036388

GeprüfteQualifikation Gültigkeit: 3 Jahre

PE R S C E R T T Ü V Z E R T I F I K AT

Nachgewiesene Kompetenz durch Personenzertifizierung – Ihr PersCert TÜV Zertifikat.

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2 0 S EM I N A R E

Fachkundige Person für Flucht-pläne, Rettungspläne und Feuerwehrpläne.

Fachkunde nach ASR und DIN Vorschriften für ordnungsgemäße Flucht- und Rettungswege und deren Kennzeichnung.

Flucht- und Rettungswege sollen sicherstellen, dass Personen ein brennendes Gebäude schnell verlassen können. Grundlage zur Erstellung von Fluchtweg- und Rettungswegplänen ist hierbei die DIN ISO 23601. Feuerwehrpläne und -laufkarten sind Bestandteile des organisatorischen Brandschutzes. Abschließend ist die ordnungsgemäße Beschilderung anzubringen.

S E M I N A R - N R . 1410 2

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S E M I N A R - N R . 0 5 0 6 4

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Koordination vonPartner- und Fremdfirmen.

Schaffen Sie sichere Betriebsabläufe für alle Mitarbeiter durch bessere Koordination mit Partnerunternehmen.

90 Prozent der deutschen Unternehmen arbeiten mit Fremd- undPartnerfirmen. Unfallstatistiken zeigen, dass Mitarbeiter aus Fremd- und Partnerfirmen dreimal häufiger Unfälle erleiden, oft durch mangelhafte Einweisung oder bei der Ausübung gefährlicher Arbeiten. Erfahren Sie, wie mögliche Gefahren erkannt und Mitarbeiter ausreichend informiert werden.

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21S EM I N A R E

Brandschutz- und Evakuierungs-helfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

Übernehmen Sie Verantwortung mit der Aus- bildung zum Brandschutz- und Evakuierungs- helfer nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entspre-chende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brand-schutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.

I H R N U T Z E N

· Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2.

· Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache.

· Sie wissen, welche organisatori-schen und koordinierenden Auf-gaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen.

· Sie kommen mit dieser Unterwei-sung der Unterweisungsverpflich-tung nach ASR A2.2 nach.

I N H A LT

·Rechtliche Grundlagen

·Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes

·Die betriebliche Brandschutzorga-nisation

·Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungs-helfers

· Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

·Brandgefahren

· Sicherheitsmaßnahmen bei Feu-erarbeiten

· Verhalten im Brandfall

·Alarmpläne Notfallpläne, Flucht- und Rettungspläne

·Organisation an Sammelstellen

· Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen

· Praktische Übungen (Löschübun-gen)

S E M I N A R - N R . 14101

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22 S EM I N A R E

Weitere interessante Seminare.

B E FÄ H I GT E PE R SO N ZU R PR Ü F U N G VO N P SA G EG E N A B S T U R Z .Praxiskurs zur regelmäßigen Prüfung der Schutzausrüstung (DGUV-Grundsatz 312-906)

B E FÄ H I GT E PE R SO N F Ü R D I E PR Ü F U N G VO N L E I T E R N U N D

T R I T T E N SOW I E FA H R G E R Ü S T E N .

Wiederkehrende Prüfungen garantieren Sicherheit.

B E FÄ H I GT E PE R SO N F Ü R D I E PR Ü F U N G U N D A B N A H M E VO N

G E R Ü S T E N .

Fachkundige Gefährdungsbeurteilung und Überwachung von Gerüst- konstruktionen bei deren Aufbau, Nutzung und Abbau.

S E M I N A R - N R . 0 5 215

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S E M I N A R - N R . 0 5 0 3 0

Ausführliche Infos sowie aktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

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S E M I N A R - N R . 10 0 0 4

Ausführliche Infos sowie aktuelle Termine und Preise finden Sie im Internet:

i www.tuv.com/seminar-10004

AT E M S C H U T ZG E R ÄT E T R ÄG E R - AU S B I L D U N G N AC H D G U V

112-19 0 - 3 . 2 . 4 . 3 . I SO L I E R G E R ÄT E .

Sichere und wirkungsvolle Benutzung von Atemschutzgeräten. www.tuv.com/seminar-14130

JÄ H R L I C H E U N T E R W E I S U N G AT E M S C H U T ZG E R ÄT E T R ÄG E R

(D G U V 112-19 0) – F I LT E R G E R ÄT E

Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung. www.tuv.com/seminar-14131

JÄ H R L I C H E U N T E R W E I S U N G AT E M S C H U T ZG E R ÄT E T R ÄG E R

(D G U V 112-19 0) – I SO L I E R G E R ÄT E

Von den Unfallversicherungsträgern geforderte jährliche Unterweisung. www.tuv.com/seminar-14132

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2 3A N M EL D U N G

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