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1 Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Ehemaligen-Rundbrief Rottal-Inn Herbst 2017 Lärchenweg 12, 84347 Pfarrkirchen, Telefon: 08561 3004-0 Telefax: 08561 3004-139 Internet: www.vlf-bayern.de e-mail: [email protected] Inhaltsverzeichnis: Arbeitstagungen/Veranstaltungen S. 2 Seminare für Land-/Forstwirte S. 3 Seminare für Bäuerinnen/Dienstleister/Innen S. 5 Lehrfahrten/gesellschaftl. Veranstaltungen S. 7 Verbandsmitteilungen S. 8 Ausbildung und Schule S. 10 Informationen des Amtes - Personelle Änderungen/allgemein S. 14 - Förderung (Abteilung L 1) S. 16 - Bildung und Beratung (Abteilung L 2) S. 17 - Bereich Forsten S. 26 - Angebote Verbundpartner in der Beratung S. 28 - Beiträge/Infos der Fachzentren S. 29 Stand: 20.09.2017 Beitragsabbuchung: Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle unverzüglich Änderungen des Namens (z.B. Hochzeit), der Anschrift, der Kontonummer sowie Todesfälle mit. Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre Informa- tionen erhalten, keine Falschbuchungen (mit kostenpflichtigen Rücklastschriften) und Irr- läufer entstehen. Dies verursacht unnötige Kos- ten, die wir dann an Sie weiterreichen müssen. Vielen Dank!. Liebe Ehemalige, die Landwirtschaft steht wie ansonsten kein weiterer Beruf im Blickfeld der Gesellschaft. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend, qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln interessiert und mobilisiert breite Be- völkerungsanteile. Nicht umsonst wurde dieser Themenbereich auch im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 häufig sehr heftig und auch kontrovers diskutiert. Die immer vielfältigeren Medien (u. a. Internet) berichten diesbezüglich überwiegend tendenziös und ohne Verständnis für die Situation und Zwänge der landwirtschaft- lichen Betriebe. Der ständige sachliche Dialog von uns Allen im Agrarsektor mit der nicht landwirtschaftli- chen Bevölkerung, den Politikern aber auch den Medienvertretern ist deshalb zu suchen und zu praktizieren. Wir, die Vorstandschaft des VLF Rottal-Inn und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wollen Sie mit diesem Rundschreiben deshalb umfassend über eine Vielzahl an Themen und interessanten Veranstal- tungen der nächsten Monaten sachlich und bestmöglich informieren. Wir hoffen, dass Ihnen auch diesen Herbst und Winter unser Angebot entspricht und Sie die Arbeitstagungen und Veranstaltungen in gewohnter Weise wieder sehr zahlreich besuchen. Weitere Ideen und Anregungen sind jederzeit erwünscht. Für die kommenden Monate Ihnen allen viel Erfolg. Ihre Vorstände Ihr Geschäftsführer Karl Erhart Ingrid Seiler Hermann Heindl Josef Eichenseer

Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Ehemaligen ... · VLF/VLM Nieder-Programm und Infos am AELF Straubing 09951 693-500 Kosten: 5 € Eggenfelden, Neues Feuerwehr-haus ab

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Verband für landwirtschaftliche Fachbildung

Ehemaligen-Rundbrief

Rottal-Inn

Herbst 2017 Lärchenweg 12, 84347 Pfarrkirchen,

Telefon: 08561 3004-0 Telefax: 08561 3004-139

Internet: www.vlf-bayern.de e-mail: [email protected]

Inhaltsverzeichnis:

Arbeitstagungen/Veranstaltungen S. 2

Seminare für Land-/Forstwirte S. 3

Seminare für Bäuerinnen/Dienstleister/Innen S. 5

Lehrfahrten/gesellschaftl. Veranstaltungen S. 7

Verbandsmitteilungen S. 8

Ausbildung und Schule S. 10

Informationen des Amtes

- Personelle Änderungen/allgemein S. 14

- Förderung (Abteilung L 1) S. 16

- Bildung und Beratung (Abteilung L 2) S. 17

- Bereich Forsten S. 26

- Angebote Verbundpartner in der Beratung S. 28

- Beiträge/Infos der Fachzentren S. 29

Stand: 20.09.2017

Beitragsabbuchung:

Bitte teilen Sie der Geschäftsstelle unverzüglich

Änderungen des Namens (z.B. Hochzeit), der

Anschrift, der Kontonummer sowie Todesfälle

mit.

Nur so ist gewährleistet, dass Sie Ihre Informa-

tionen erhalten, keine Falschbuchungen (mit

kostenpflichtigen Rücklastschriften) und Irr-

läufer entstehen. Dies verursacht unnötige Kos-

ten, die wir dann an Sie weiterreichen müssen.

Vielen Dank!.

Liebe Ehemalige,

die Landwirtschaft steht wie ansonsten kein weiterer Beruf im Blickfeld der Gesellschaft. Die Versorgung der

Bevölkerung mit ausreichend, qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln interessiert und mobilisiert breite Be-

völkerungsanteile. Nicht umsonst wurde dieser Themenbereich auch im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017

häufig sehr heftig und auch kontrovers diskutiert. Die immer vielfältigeren Medien (u. a. Internet) berichten

diesbezüglich überwiegend tendenziös und ohne Verständnis für die Situation und Zwänge der landwirtschaft-

lichen Betriebe. Der ständige sachliche Dialog von uns Allen im Agrarsektor mit der nicht landwirtschaftli-

chen Bevölkerung, den Politikern aber auch den Medienvertretern ist deshalb zu suchen und zu praktizieren.

Wir, die Vorstandschaft des VLF Rottal-Inn und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wollen

Sie mit diesem Rundschreiben deshalb umfassend über eine Vielzahl an Themen und interessanten Veranstal-

tungen der nächsten Monaten sachlich und bestmöglich informieren. Wir hoffen, dass Ihnen auch diesen

Herbst und Winter unser Angebot entspricht und Sie die Arbeitstagungen und Veranstaltungen in gewohnter

Weise wieder sehr zahlreich besuchen. Weitere Ideen und Anregungen sind jederzeit erwünscht.

Für die kommenden Monate Ihnen allen viel Erfolg.

Ihre Vorstände Ihr Geschäftsführer

Karl Erhart Ingrid Seiler Hermann Heindl Josef Eichenseer

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A. Fortbildungsprogramm von VLF, Meisterverband und der ÄELFs

I. Arbeitstagungen/Veranstaltungen:

Datum Thema Referent/en

Dienstag,

24.10.2017

19:30 Uhr

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Information – „Raus aus der Anbindehaltung“

Grußwort Molkerei frischli, Eggenfelden

Ist ein Laufstall sinnvoll?

Einzelbetriebliche Investitionsförderung

Laufstallkonzepte/Stallgrundrisse

Dr. Starcke

Angela Dunst, AELF

N.N. AELF

Johann Mautner, AELF

Mittwoch,

08.11.2017

19:30 Uhr

GH Forstner,

Rimbach

Den Boden fit machen!

Bodenfruchtbarkeit als Produktionsfaktor

Christian Sieders-

beck, ER-Beratung NB

Dienstag,

21.11.2017

19:30 Uhr

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Fachtagung für die Schweinehalter

Tiergesundheitsindex und Befunddaten

Impfstrategien im Zucht- und Mastbetrieb

Mit SMR Rottal-Inn

Dr. Christian Kage-

rer, Geschäftsführer

Fleischprüfring Bayern

Dr. Christian Melzig, TGD Bayern

Mittwoch,

06.12.2017

9:00 Uhr

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Rottaler Milchviehtag 2017

Reaktionsmöglichkeiten der Fütterung auf

die neue DüngeV

Biosicherheit im Rinderstall

Förderprogramm BaySL

Aktuelle Grundfutterergebnisse

Optimiertes Trockenstellmanagement – eine

Herausforderung für Landwirt und Tierarzt

Reduktion des Antibiotikaeinsatzes durch

selektives Trockenstellen – RAST in Praxis

Tobias Fegg, AELF Pfarrkirchen

Dr. Philipp Plendl, Veterinäramt Pfarrkirchen

Hans Gritsch,

AELF Pfarrkirchen

Florian Scharf, AELF Pfarrkirchen

Prof. Dr. med. vet.

Rolf Mansfeld, LMU München

Christian Ofenbeck, LVFZ Kringell

geänderte Veran-

staltungsabfolge!!

Dienstag,

09.01.2018

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Mittwoch,

10.01.2018

GH Forstner,

Rimbach

09:00 – 13.00 Uhr

Pflanzenbautagung:

Pflanzenschutz im Getreidebau:

Effizienter N-Düngereinsatz durch N-

Stabilisierung

Lösungen für die Güllewirtschaft und Aus-

bringtechniken im Rahmen der DüngeV

Vorstellung der Demobetriebe für

nachhaltige Landwirtschaft im Landkreis

Aktueller Stand der DüngeV, Hinweise zur

Umsetzung der Greening-Auflagen

AELF DEG FZ Pflanzenbau

Christian Sieders-

beck, ER-NB

Erwin Eherer, MR Rottal-Inn Ch. Brunner/R.

Brummer, AELF

Josef Wasner, AELF PAN

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3

Mittwoch,

31.01.2018

19:30 Uhr

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Minderung von Nitratausträgen durch optimiertes

Stickstoffmanagement

Beispiele aus der Modellregion Hohentann

Ableitungen in Bezug auf die neue DüngeV

Mit BBV-Rottal-Inn

Prof. Dr. Kurt-

Jürgen Hülsbergen

und Dr. Franz Xaver

Maidl, TU-München

Dienstag,

06.02.2018

19:30 Uhr

GH Wirtsbauer

Langeneck

Hauptversammlung mit Neuwahlen und Fachvor-

trägen junger Landwirtschaftsmeister:

Tagesordnungspunkte u. a. - Geschäfts- und Kassenbericht

- Neuwahlen

- Aktuelles zur Verbandsarbeit

Berichte junger Landwirtschaftsmeister/Innen

von ihren aktuellen Arbeitsprojekten

(Versuchsergebnisse und Bewertungen)

Dienstag

06.03.2018

19:30 Uhr

GH Wirtsbauer

Langeneck

Die neue Anlagenverordnung – Aktuelle Empfeh-

lungen zu Fahrsilos und Güllegruben sowie zur

Futtertischsanierung

Vortrag mit Diskussion

Dr. Hansjörg Nuss-

baum, Aulendorf

II. Seminare für Land- und Forstwirte:

Datum, Ort Thema Organisator

07. und 08.11.2017

Beginn (07.11.):

10:00 Uhr

Ende (08.11.):

14:30 Uhr

Landwirtschaftliche

Lehranstalten Tries-

dorf

Jungunternehmertage des vlf/VLM Bayern

-Zukunft Landwirtschaft: Eine Herausforderung

für junge Unternehmer

Eingeladen sind die Absolventen/Absolventinnen der

Landwirtschaftsschulen der Jahrgänge 2014-2016.

Programm mit Referenten und organisatorische Hinweise

können im Internet auf der Homepage des vlf unter www.vlf-

bayern.de eingesehen werden.

Vlf/VLM-

Landesverband

StMELF

Kosten für Seminar- und

Übernachtung: 135 €.

23./24.11.2017

HLS Rotthalmüns-

ter

Beginn (23.11):

11:00 Uhr

Ende (24.11.):

13:00 Uhr

VLF-Bundesseminar:

„Markt, Energie und Agrarpolitik“

- Aktuelle Entwicklungen auf den Getreide- und Ölsaa-

tenmärkten

- Tipps für eine erfolgreiche Vermarktung der Ernte - Rentabilität einer Investition in Photovoltaik

- Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern für Landwirte

mit Besichtigung eines Stromspeichers

- Agrarpolitik aktuell

- Die „neue“ Einzelbetriebliche Investitionsförderung

- Düngeverordnung – das gilt jetzt!

Anmeldung und nähere Informationen: HLS Rotthalmünster

08533-9607141 oder [email protected]

Referenten:

LfL, HLS, Firmenver-

treter, AELF Passau-

Rotthalmünster

Seminargebühr:

75,00 € inkl. Verpfle-

gung und 21,00 € Über-

nachtung/Frühstück je

Person

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Mittwoch,

06.12.2017,

09:00–12:45 Uhr,

GH Karpfinger,

Aiterhofen

Niederbayerischer Unternehmertag

Thematik:

„Zeitgemäße Gestaltung des Generationsüber-

gangs im landwirtschaftlichen Betrieb“

VLF/VLM Nieder-

bayern

Programm und Infos

am AELF Straubing

09951 693-500

Kosten: 5 €

Eggenfelden,

Neues Feuerwehr-

haus

ab 15.01.2018,

je an folgenden

Montagen

Pfarrkirchen

am AELF - Aula

ab 18.01.2018

je an folgenden

Donnerstagen

Beginn: 19:15 Uhr

Ende: 21:30 Uhr

Seminar:

„Was man als Waldbesitzer/in wissen sollte“

Seminar mit 7 Abendveranstaltungen, einer halbtägigen

Übung im Wald und einer Exkursion

Themen:

Waldgesetz und andere wichtige Rechtsvorschriften

Steuern, Zertifizierung, Förderung, Betriebswirtschaft

Waldschutz, Waldschäden, Klimaveränderung,

Standortskunde, Eigenschaften der wichtigsten Baumar-

ten

Verschiedene Waldbaukonzepte, Pflege, Durchforstung,

Astung, Verjüngung

Holzenergie, Holzverwertung, Forsttechnik, Forstliche

Dienstleistungen, Walderschließung

Referenten:

Mitarbeiter des AELF,

BBV, WBVn

Anmeldeschluss:

12.01.2018 AELF PAN,

08561 3004-160,

Kostenbeitrag:

50,00 €/Person

III. Angebote/Seminare vom Fachzentrum für Rinderhaltung („FZ“) Pfarrkirchen

Donnerstag

09.11.2016

9:30 bis 16:00 Uhr

in

Pullman City, Eg-

ing am See

Zweiter Niederbayerischer Milchviehtag

-Welche Milch will der Einzelhandel?

-Was kommt raus? Politik und Handel am Runden

Tisch Tierwohl

- Wie klappt`s? Selektives Trockenstellen in der Praxis

- Was bringst`s? Mehr Tierwohl im Kuhstall?

Referenten:

Bernd Ohlmann,

Handelsverband Bayern

Dr. Jan Harms, LfL

Dr. Ulrike Sorge,

Eutergesundheitsdienst und

Melkhygiene

Georg Hammerl,

LVFZ Achselschwang

Mittwoch

25.10.2017

9:00 – 15:30 Uhr

GH Vilstaler Hof

Rottersdorf bei

Landau

Schadnagerbekämpfung – aber wie?

Ursachen und Möglichkeiten zur Bekämpfung

Praktischer Teil auf einem Betrieb

Referent:

Volkmar Hedwig,

Fa. Bayer

Fachzentrum

Kosten: 15 €

Anmeldung nötig unter

08561 3004-0!

Freitag

12.01.2018

9:00 – 15:30 Uhr

GH Pirkl, Alders-

bach

Automatisierte Fütterungssysteme

Systeme

Ökonomische Aspekte (Kosten, Wirtschaftlichkeit)

Praktische Umsetzung - Betriebsbesichtigung

Referenten:

Claudia Leicher, LfL

Fachzentrum.

Kosten: 15 €

Anmeldung nötig unter

08561 3004-0!

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Freitag

26.01.2018

9:00 – 15:30 Uhr

GH Schachtner,

Oberhöcking bei

Landau

Grundlagenkurs Heilpflanzen und Hausmittel

für Wiederkäuer

Was sind Hausmittel?

Welche Pflanzenteile werden verwendet?

Herstellung und Anwendung

Referentin:

Dr.med.vet Elisabeth Stö-

ger, Österreich

Kosten: 45 €

Anmeldung nötig unter

08561 3004-0!

Donnerstag

21.02.2018

9:00 – 15:30 Uhr

GH Linke,

Neuhofen

Sicherer Umgang mit Tieren

Wie „tickt“ meine Kuh?

Das Verhalten von Rindern verstehen

Referent:

Peter Wametsberger, LBG

Kosten: 15 €

Anmeldung nötig unter

08561 3004-0!

Weitere Infos zum Seminarangebot vom FZ gibt es auf dem Flyer „Winterprogramm 2017 – 18 für Milch-

viehhalter überregional“, der Mitte Oktober an die Milchviehhalter über die Molkerei (Milchtankwagen-

fahrer) verteilt wird. Zusätzlich ist das Winterprogramm über www.aelf-pk.bayern.de abrufbar!

IV. Seminare/Termine/Informationen für Bäuerinnen, Dienstleister/Innen:

Qualifizierungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe mit Erwerbskombinationen

Die Qualifizierungsmaßnahmen für den Zeitraum 2017/2018 sind fertig erstellt.

Einen Überblick über die angebotenen Qualifizierungen 2017/2018 in den Bereichen Einstieg in die Erwerbs-

kombination, Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung, Bäuerliche Gastronomie, Erlebnisorientierte

Angebote, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Referentin für Hauswirtschaft und Ernährung, Energie, Pfer-

de und Soziale Landwirtschaft erhalten Sie unter www.diva.bayern.de.

Die Kurse können unter dieser Adresse auch online gebucht werden.

Die aktuelle Broschüre kann auch in gedruckter Form bei uns abgeholt werden.

Information zu Leader (Lokale Aktionsgruppe Rottal-Inn)

Direktvermarktung:

Die Direktvermarkter Rottal-Inn nutzen ihre Chance im Rahmen des Leaderprojektes für eine professionelle

Direktvermarktung in der Region. Im Rahmen einer Veranstaltung wurde am 12.Juli 2017 im Gasthaus

Schwinghammer der aktuelle Stand des laufenden Leaderprojektes präsentiert. Das neue Logo und die Home-

page vermitteln das umfangreiche Angebot der etwa 35 aktiven Direktvermarkter, die auch Mitglieder im Ver-

ein für ein bäuerliches Rottal Inn sind. Unter Führung der Projektmanagerin Mia Goller und der Mitarbeit von

Andreas Biermeier, der für die Umsetzung des Internetauftrittes der Direktvermarkter verantwortlich zeigt,

wird das Leaderprojekt auch durch die Unterstützung der Leader Aktionsgruppe und des Landkreises ein Er-

folg für die Region.

Weitere Informationen sind der Homepage des Vereins unter www.direktvermarkter-rottal-inn.de zu entneh-

men. Schauen Sie mal rein!

Weiterentwicklung des Fahrradtourismus – Radwege im Bayerischen Thermenland

Chance für landwirtschaftliche Betriebe auch in Rottal-Inn

Der Tourismusverband Ostbayern erneuert im Rahmen eines mit LEADER Fördermitteln unterstützten Ko-

operationsprojektes die Wegweiser entlang von wichtigen Radwegen im südlichen Niederbayern. Das sind un-

ter anderem der Donau-, Inn-, Isar, Vils-, Laber- und Rottalradweg. Bitte sehen Sie sich dazu auch den nach-

folgenden Kartenauszug für unsere Region an.

Radtouristen und Einheimische sollen darüber hinaus zukünftig stärker als bisher auf Gastronomie, Hofläden,

Urlaub auf dem Bauernhof und ähnliche Angebote aufmerksam gemacht werden, die regionaltypisch und

landwirtschaftlich geprägt sind und in der Nähe von den auf der Karte eingezeichneten Radwegen liegen (ca. 3

km Entfernung maximal).

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Alle Betriebe, die sich angesprochen fühlen, können sich dazu bei der Ostbayern Tourismusmarketing GmbH

melden und sich beraten lassen.

Kontakt: Frau Stefanie Holzhäuser unter 0941-5853943 oder [email protected]

3. Seminare/Angebote für Bäuerinnen:

Montag,

16.10.2017 und

19.03.2018

jeweils 19:30 Uhr

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Stammtisch zur Homöopathie

Fortsetzung des Erfahrungsaustausch untereinander

Jede/r Interessierte ist herz-

lich willkommen – keine An-

meldung erforderlich

Mittwoch,

15. 11. 2017

09:00-13:00 Uhr

GH Forstner,

Rimbach

Brunch für Bäuerinnen

Vortrag zum Thema:

„Lebenslust statt Alltagsfrust“

Referentin: Irmgard Maria Braun, Heilpraktikerin

Anmeldung unter

08561 3004-0

Mittwoch,

21. 02. 2018

19:30 Uhr

Schulküche im

AELF

Pfarrkirchen

Kochkurs zum Thema:

„Raffinierte Partysalate“

Referentin: Maria Auer

Teilnahmegebühr:

ca. 10,00 €

(abhängig von TN-Zahl)

Anmeldung erforderlich unter

08561 3004-0

Dienstag

13.03.2018

19:30 Uhr

GH Wirtsbauer,

Langeneck

Ernährungsvortrag

„Ernährungstrends in der Diskussion –

Gluten-Lactose-Superfood-Vegan und Co“

Referentin: Simone Heilmeier,

Diplomökotrophologin

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V. Lehrfahrten:

17.-23.06.2018

7-tägige Studien-und Erlebnisreise nach

Nordfriesland Leistungen: 6 x Ü. in 3* und 4* Hotels mit Früh-

stücksbüffet u. Abendessen. Schifffahrt Hallig Hooge,

Seehundauffangstation, Eidersperrwerk, Erlebnisberg-

werk Merkers, Betriebsbesichtigungen (Milchvieh,

Rindermast, Ackerbau), Stadtführungen in Celle und

Husum, 3 Tage Reiseleitung, …

Kosten: ca. € 880,- /Pers. (> 40 Personen) im DZ

Veranstalter:

Reiseservice Vogt

Programm im Internet

abrufbar unter

www.vlf-bayern.de

Verbindliche Anmeldung spä-

testens bis Freitag 16.03.2018,

unter 08561 3004-0

Neu: Zeitraum im

Herbst!!

geplant im Sep-

tember 2018

nähere Infos in der

Presse

Lehrfahrt der Frauengruppe im VLF-Rottal-Inn

in den Nachbarlandkreis Passau:

Programm:

Garten der Sinne in Afham, Neuhaus/Inn

Straußenfarm bei Pocking

MyMüsli in Passau

(Programmänderungen noch möglich)

Info:

Ingrid Seiler 08562-824

Fahrpreis: ca. 20,00 €/Person

Anmeldung erforderlich unter

08561 3004-0

VI. Gesellschaftliche Veranstaltungen:

Freitag, 17. 11. 2017

19:30 Uhr

GH Wirtsbauerr

Langeneck

40 jähriges Klassentreffen der Abschlussjahrgänge 1977

der Landwirtschaftsschulen Eggenfelden und Pfarrkirchen und

Ehrung langjähriger Treue zum vlf-Kreisverband

Eine persönliche Einladung folgt

Freitag

12. Januar 2018

20:00 Uhr

Ehemaligenball in der Rottgauhalle Gern

Es spielt die Kapelle „7even-up“.

Auftritte des Eggenfeldener Prinzenpaares mit Garde, den Landwirtschaftsschülern &

der Showtanzgruppe „Wabukis“

.

Freitag,

19. Januar 2018

20:00 Uhr

Ehemaligenball in der Stadthalle

Pfarrkirchen Es spielt die Kapelle „Happy Times“.

Auftritte der Landwirtschaftsschüler & der Showtanzgruppe „WildNation“

Freitag,

02. März 2018

10:00 Uhr bis

Sonntag,

04. März 2018

ca. 19:00 Uhr

Erholungswochenende für Frauen im Hotel Paradiso in Bad Schallerbach (A)

Kosten/ Pers. im DZ: ca. € 370,00 inkl. Bus-

fahrt/Pers.

Leistungen: 2 Ü/HP, Frühstücks- u. Kuchen-

büffet, Therme, Hotelpool, Saunalandschaft,

Bademantel, -tücher u. –schuhe, Sport- u.

Animationsprogramm

max. 50 Teilnehmerinnen!

Info bei Irmgard Plötz,

08727- 910054

Anmeldung frühestens ab 23.10.2017

unter 08561 3004-0

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B. Verbandsmitteilungen

Landesversammlung des vlf Bayern

am 28.10.2017 um 9:30 Uhr in Herrsching am Ammersee (Haus der bayerischen Landwirtschaft)

Programm:

- Grußworte von Staatsminister Helmut Brunner und Präsident Walter Heidl

- Rede von MdEP Manfred Weber – Ländliche Räume – Stabilitätsanker für Europa

- Vortrag von Bernd Kowatsch, vom UN-Welternährungsprogramm zum Thema:

„Innovation und neue Technologien für Ernährungssicherheit und Unterstützung von bäuerlichen Strukturen

– neue Ansätze des Welternährungsprogramms

- Ehrungen

Anmeldung an der Geschäftsstelle des vlf-Landesverbandes, Herrnstraße 16, 85368 Moosburg oder unter

[email protected] oder Fax 08761-682152

Studienreise des VLF-Kreisverbandes 2017 nach Nordpolen:

Höhepunkte zwischen Danzig und Masuren – ein Kurzbericht von Christian Brunner

Vor dem Abflug nach Polen wurde die 37-köpfige Reisgruppe auf einer XXL-Airport Tour über den Münch-

ner Flughafen einschl. der Feuerwache informiert. Nach der Ankunft am Flughafen Danzig ging‘s quer durch

Nordpolen, der Küste entlang, durch den fruchtbasten Teil Polen, in dem alle anspruchsvollen Kulturen, wie

Weizen, Raps und Zuckerrüben, angebaut werden können. Wegen des sehr weichen Untergrunds mussten hier

viele Straßen auf Betonstelzen ausgeführt werden.

Am 2. Tag ging‘s zur die Masurischen Seenplatte weiter in den Osten. Das erste Tagesziel war der Wall-

fahrtsort Heiligelinde. Nach der Kirchenbesichtigung mit einem kleinen Orgelkonzert fuhren wir zur Wolfs-

schanze bei Rastenburg. Die Wolfsschanze, ab 1940 durch die Organisation Todt oberirdisch errichtet, war

Teil eines Bunkersystems und von Quartieren, in denen Gefechtsstände für Stäbe der meisten deutschen Trup-

pengattungen von 1941 bis 1944 untergebracht waren und mit Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion der

Hauptaufenthaltsort von Hitler. Die Anlage umfasste insgesamt ca. 40 Wohn-, Wirtschafts- und Verwaltungs-

gebäude sowie sieben massive und 40 leichte Stahlbetonbunker. Die Decken der Bunker waren sechs bis acht

Meter dick. Interessanterweise ist das 57 ha große Gelände der Wolfschanze heute als wichtiges Biotop nach

der Richtlinie des Europarates klassifiziert. Nach dem Mittagsessen in einem Landgasthof ging die Lehrfahrt

zu den Masurischen Seen weiter. Auf dem Gizyck See fand eine erholsame Schifffahrt bei strahlenden Him-

mel statt.

Am 3. Reisetag hieß es nach einer interessanten Stadtführung von Allenstein, auf deren Burg im 16 Jahrhun-

dert der berühmte Astronom Nikolaus Kopernikus lebte, Abschied zu nehmen. Auf dem Weg zum nächsten

Besichtigungspunkt hatte die Reisegruppe Gelegenheit das Kanalsystem mit „Rollbergen“ zu besichtigen, auf

dem die Schiffe den 100 m großen Geländeunterschied auf Rollwagen von Stahlseilen gezogen, überwinden.

Seit dem Bau einer Eisenbahnlinie erfolgte ab 1893 ein allmählicher Rückgang in der Auslastung. Heute ist

das hydrotechnische Baudenkmal nach Renovierung eine Touristenattraktion.

Anschließend stand die Besichtigung einer 840 ha großen Agrarfarm mit Milchviehhaltung in Jurkowice auf

dem Programm. Die ehemalige LPG, vom polnischen Staat gekauft, wird heute als AG geführt. Derzeit kön-

nen nur physische Personen landwirtschaftliche Flächen bis zu 300 ha erwerben. 550 ha sind Eigentum, der

Rest ist vom Staat gepachtet. Der Pachtpreis orientiert sich nach den Erträgen und liegt derzeit umgerechnet

bei knapp 1 € pro 100 kg Getreide. Die Flächen werden mit Weizen (7-8 to/ha), Zuckerrüben (85 to/ha in

2016), Raps (4-5 to/ha), Silomais, Luzerne und Wiesen genutzt und machten einen sehr guten Eindruck. Am

Betrieb sind derzeit 35 Personen angestellt. Die Mechanisierung, die sehr umfangreich und modern ist, liegt

komplett in der Hand des Betriebes. In den Stallungen (teils auf Stroh), von alt bis modern, stehen 770 Rinder,

davon 360 Milchkühe (Schwarzbunt), die pro Tag 10.000 l Milch geben. Der Milchpreis liegt bei 34 Ct/kg,

die Kälberpreise bei 160 € (männlich) bis 200 € (weiblich). Am späten Nachmittag schloss eine Besichtigung

der Marienburg, der größten Burganlage als Backsteinbau in Europa und UNESCO-Weltkulturerbe in

Malbork an.

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Der 4. Reisetag war vor allem der Ostseeküste gewidmet. Das erste Ziel war der Slowinski Nationalpark, der

1967 gegründet wurde und eine Fläche von 18.618 ha umfasst. 5,1 % davon bedeckt die berühmte Wanderdü-

ne. Anschließend stand die Besichtigung eines Milchviehbetriebes in der Nähe von Lebork (Lauenburg), von

einem Holländer geführt, auf dem Programm. Die Holländer bewirtschaften den gepachteten Betrieb (ca. 50

€/ha) mit 230 ha Grünland (wegen Vernässung nur 150 ha nutzbar) seit 1996. Ein Kauf ist für Ausländer in

Polen nicht möglich. Dies ist auch das größte Hemmnis für die weitere Entwicklung des Betriebes. Die EU-

Flächenprämien betragen ca. 140 €/ha. Je nach Regenmenge können 4-5 Schnitte pro Jahr eingefahren wer-

den. Silomais wird komplett zu einem Preis von ca. 26 €/t frei Feld zugekauft. Derzeit werden 300 Milchkühe

mit einer Milchleistung von 11.000 l gehalten, die er künftig GMO-frei halten möchte. Die Arbeiten werden

von insgesamt 10 Arbeitskräften zu einem Stundenlohn von 3,60 € erledigt.

Der 5. Tag führte zum berühmten Seebad Zoppot in der Nähe von Danzig. Nach der Besichtigung ging es wei-

ter zu einem Betrieb, der v. a. auf den Anbau und Vermarktung von Sauerkraut, Gurken, Karotten, Sellerie

spezialisierten Gemüseanbaubetrieb. Wurden vor 28 Jahren erst 28 ha bewirtschaftet sind es heute bereits 350

ha. Das größte Problem ist ausreichend und gute Arbeitskräfte zu finden. Wegen der Arbeitskräftemisere wird

sehr viel in Technik (Ernte und Aufbereitung) investiert. So entsteht derzeit eine hochmoderne Lager- und

Verarbeitungshalle. Der Betrieb vermarktet seine Erzeugnisse und auch zugekaufte Ware an die großen Dis-

counter in Polen. Überrascht waren wir, dass bis auf wenige Produkte die Waren einschl. Lebensmittel in Po-

len nicht wesentlich billiger sind als in Deutschland, die Löhne allerdings deutlich nach unten abweichen.

Der Rest des Tages und der letzte Reisetag waren dann der ehemaligen Hansestadt Danzig gewidmet. Danzig

(polnisch Gdańsk), hat heute über 460.000 Einwohner. Durch den Zweiten Weltkrieg verlor die Stadt circa 90

Prozent ihrer Bausubstanz. In Danzig besitzt mehrere Werften (u a. Lenin-Werft) und den wichtigsten Seeha-

fen des Landes. Bei der Stadtführung faszinierte vor allem der frühere große Reichtum der Stadt, der in den

weltlichen und kirchlichen Prachtbauten und der Vielzahl an Geschäften zum Ausdruck kam. Besonders be-

eindruckt hat die Marienkirche, eine riesige gotische Kirche mit einer Länge von 105,5 Meter, einer Breite

des Kirchenschiffs von 41 Meter und der Querschiffe mit 66 Meter, die bis zu 25.000 Menschen Platz bietet.

Die Gastfreundschaft war sehr bemerkenswert, was unsere Reiseführerin mit ihrem Fachwissen über Land-

und Leute und der Freundlichkeit gegenüber der Reisegruppe tagtäglich unter Beweis stellte.

Die Rottaler Reisegruppe vor der Marienwallfahrtskirche in Heiligelinde (Swieta Lipka)

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Neue Mitglieder beim VLF Rottal-Inn (Beitritte seit dem Rundbrief Frühjahr 2017):

Wir freuen uns, dass wir mit Helga Aigner aus Ed, Gemeinde Wurmannsquick seit Erscheinen des Früh-

jahrsrundschreibens ein neues Mitglied in unserem Kreisverband begrüßen können.

C. Ausbildung und Schule:

I. Bereich Landwirtschaft:

1. „Landwirt/in“ ein Beruf mit Zukunft! Information über die Berufsausbildung gibt es bei

- Franz Ebertseder, AELF Pfarrkirchen: 08561 3004-127

- Berufsschule Pfarrkirchen: 08561 98750

- Internet www.aelf-pk.bayern.de/bildung/

2. Ausbildung in der Landwirtschaft: F. Ebertseder 08561 3004-127

Erneut erfreulich gut besuchtes Berufsgrundschuljahr 2017/18 in der Landwirtschaft

Erfreulicherweise hat sich für das Berufsgrundschuljahr 2017/18 in Pfarrkirchen wieder eine BGJ-Klasse von

25 Schülern gebildet. Dabei stammen nur zwei Schüler aus dem Nachbarlandkreis Dingolfing-Landau.

3 Schülerinnen lockern das Bild der traditionellen Burschenabteilung auf.

In der 11.Klasse bzw. im ersten betrieblichen Ausbildungsjahr befinden sich 20 Schüler (davon 1 Schülerin).

In dieser Klasse kommt ein Auszubildender aus dem Landkreis Dingolfing-Landau. Ein Auszubildender aus

dem Landkreis Rottal-Inn lernt im Landkreis Mühldorf und besucht auch dort die Berufsschule.

In der 12.Klasse bereiten sich 14 Auszubildende (davon 3 Frauen) auf die Abschlussprüfung 2018 vor.

In dieser Klasse stammt je ein Auszubildender aus dem Landkreis Altötting bzw. Passau. Zusätzlich lernen

zwei Auszubildende auf einem Ausbildungsbetrieb außerhalb unseres Landkreises und besuchen die Berufs-

schulen in Passau bzw. Weilheim. Gastschulanträge können noch kleine Verschiebungen bei den Klassenstär-

ken bewirken.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches Jahr.

3. Abschlussprüfung zum Landwirt/in und zur Hauswirtschafterin 2017

Der Prüfung zum Landwirt/In im Landkreis unterzogen sich 14 Prüflinge (davon 4 junge Frauen und 10 Män-

ner), der zur Hauswirtschafterin 22 Damen. Anlässlich der gemeinsamen Abschlussfeier im Beruf Landwirt

gemeinsam von Staatlichen Berufsschule Pfarrkirchen und Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

sowie im Beruf Hauswirtschaft gemeinsam mit dem Bildungsamt Passau-Rotthalmünster wurden den erfolg-

reichen jungen Gehilfen/innen die Zeugnisse und der „Gehilfenbrief“ ausgehändigt.

Bild: Die geehrten Absolventen/innen der Hauswirtschaft und Landwirtschaft mit den Ehrengästen und Prü-

fungsausschussvorsitzenden.

Die glücklichen Hauswirtschafterinnen mit Ehrengästen

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Die erfolgreichen Landwirte bzw. Landwirtinnen und unsere Ehrengäste

Verdiente Mitglieder vom Prüfungsausschuss Landwirtschaft verabschiedet J. Eichenseer

Im Jahr 2017 mussten turnusmäßig sowohl in der Hauswirtschaft als auch in der Landwirtschaft für einen

neuen 5-Jahreszeitraum neue Prüfungsausschüsse gebildet werden. Im Rahmen der o. g. Feier wurden auch

die ausgeschiedenen Mitglieder der Prüfungsausschüsse im Beruf Landwirt geehrt und von Seiten des vlf-

Kreisverbandes wurde eine kleine Anerkennung für den langjährigen Einsatz für den Berufsnachwuchs ausge-

händigt.

Folgende „ehemalige“ Prüfer wurden von den Ausschussvorsitzenden geehrt:

Josef Reitmeier, Untergrasensee, Pfarrkirchen (35 Jahre Prüfertätigkeit)

Alfons Fußeder, Schnatzling, Gangkofen (34 Jahre Prüfertätigkeit, davon 12 Jahre Vorsitzender)

Franz Neuhuber, Pfarrkirchen (28 Jahre Prüfertätigkeit)

Rudolf Hüllmayer, Rimbach (25 Jahre Prüfertätigkeit)

Peter Bründl, Pfarrkirchen (20 Jahre Prüfertätigkeit)

Josef Schemmer, Wurmannsquick (16 Jahre Prüfertätigkeit)

Anton Hirl, Massing (12 Jahre Prüfertätigkeit)

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Mit Bestürzung mussten wir alle vom so überraschenden Tod unseres sehr geschätzten Ausbildungs-, Prüfer-

und Berufskollegen sowie Verbandsmitglied Herrn Alfons Fußeder am 27.08.2017 Kenntnis nehmen. Herr

Fußeder hat sich neben der höchst erfolgreichen Weiterentwicklung seines Betriebes über Jahrzehnte in vor-

bildlicher Weise für die Berufsausbildung und den landwirtschaftlichen Nachwuchs eingesetzt. Dies erfolgte

als „Praxisjahrmeister“ seit 1986, als Prüfer im Prüfungsausschuss, als Ratgeber von Auszubildenden sowie

Ausbildern und auch engagierter Streiter für den Erhalt der landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungs-

standorte Pfarrkirchen (Berufsschule, AELF) und Eggenfelden (damaliges Landwirtschaftsamt). Unser Mitge-

fühl gilt im Besonderen seiner Ehefrau und seinen Familienangehörigen.

4. Landwirtschaftsschule, Abt. Landwirtschaft: Josef Eichenseer

Die Landwirtschaftsschule beginnt am 23.10.2018 mit 21 Studierenden im 1. Semester und mit 18 Studieren-

den im 3. Semester. Ein neues Praxisjahr 2017/2018 mit Start im Oktober 2017 ist aufgrund der Anmeldesitu-

ation unwahrscheinlich.

5. Bildungsportal: C. Brunner

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird eine Vielzahl

von Kursen, Seminaren und Fortbildungsmaßnahmen durch die verschiedenen nachgeordneten Behörden wie

ÄELF, FüAK, LfL, KERN regional, überregional und bayernweit angeboten.

Angebot, Planung und Verwaltung (z. B. Erfassung, Teilnehmerliste, Teilnahmebescheinigungen) der zahlrei-

chen Fortbildungsmöglichkeiten sind nun über das zentrale Bildungsportal bayernweit aufrufbar. Die An-

meldung für diese Angebote ist nur noch online möglich.

Strukturiert ist das Portal in die drei Bereiche Bildungsprogramm Landwirt / Akademie für Diversifizierung /

Ernährung und Bewegung. Neu ist der Bereich „Gemeinschaftsverpflegung“. Schauen Sie doch mal rein in

das Angebot unter dem Link www.weiterbildung.bayern.de

6. HLS Rotthalmünster: Josef Eichenseer

Wir gratulieren unseren Mitgliedern Markus Huber aus Wachlkofen, Gemeinde Frontenhausen und Frau

Susanne Hartlmüller aus Thalkofen, Gemeinde Gangkofen sehr herzlich zum erfolgreichen Besuch und zum

Führen des Titels „Agrarbetriebswirt“.

Herr Markus Huber hat diese Fortbildung gemeinsam mit einem Mitschüler als bester Absolvent des Jahr-

gangs abgeschlossen – unsere große Anerkennung!

7. Bildungsprogramm Landwirt (BiLa): C. Brunner

Am 09. Oktober 2017 beginnt der Bilakurs 2016/18 mit ca. 40 Teilnehmern den zweiten Ausbildungsab-

schnitt. In diesem Winter werden vor allen Aufbaukurse und Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten, da-

mit der Ausbildungsberuf „Landwirtin/Landwirt“ im Laufe des Sommers 2018 möglichst erfolgreich abge-

schlossen werden kann. Deses Ziel streben derzeit 32 Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer an.

Wer nur einzelne Kurse besuchen will, kann sich im Bildungsportal anmelden bis alle Restplätze gebucht sind

Bila-Ausbildung 2018/2020

Im Herbst 2018 beginnt wieder ein neuer BiLa-Kurs. Die Anmeldung hierzu ist mit Buchung des Seminars

„Einführung in das Bildungsprogramm 2018/2020“ bereits jetzt unter www.weiterbildung.bayern.de möglich.

Die Interessenten werden hier gesammelt und dann zu einer Infoveranstaltung im Laufe des Sommers 2018

eingeladen. Danach können die einzelnen Seminare gebucht werden. Die Zulassung erfolgt nach Reihung der

Anmeldung. Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist, dass spätestens im Frühjahr 2016 ei-

ne außerlandwirtschaftliche Berufsausbildung abgeschlossenen wurde, damit zur Prüfungszulassung im Jahr

2020 mindestens 48 Praxismonate in der Landwirtschaft nachgewiesen werden können.

Qualitätsverbesserung der BiLa-Ausbildung: Bildung braucht Zeit!

BiLa und reguläre Ausbildung im Vergleich:

Während die Zahlen bei der regulären Ausbildung zum/zur Landwirt/in in den letzten Jahren sehr stabil wa-

ren, stieg die Nachfrage nach einer Weiterbildung über das Bildungsprogramm Landwirt (BiLa) Bayernweit

deutlich an.

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Die hohe Nachfrage nach landwirtschaftlicher Weiterbildung über BiLa ist sehr erfreulich. Nebenerwerbs-

landwirten wird damit die Möglichkeit geboten, sich neben ihrem Beruf zu landwirtschaftlichen Themen wei-

terzubilden. Über ein Ergänzungsseminar werden die betreffenden BiLa-Teilnehmer auch auf mögliche Prü-

fungsaufgaben vorbereitet. Dies ist sicherlich ein Grund für das vergleichsweise gute Leistungsniveau in den

Prüfungen. Bayernweit wird derzeit der Berufsabschluss „Landwirt/in“ zu 46 % nach § 45 Abs. 2, und damit

über die BiLa-Schiene, abgelegt.

BiLa mit ca. 300 Theoriestunden kann aber die reguläre duale Berufsausbildung nicht ersetzen. Hier wer-

den 1.600 Theoriestunden geboten, dazu zwei Jahre praktische Ausbildung in verschiedenen Ausbil-

dungsbetrieben. Dies betrifft das Wissen über die Produktionstechnik und die Praxis ebenso wie das Wissen

über Tierwohl oder den gesellschaftlich so beachteten Ressourcednschutz.

Wir empfehlen deshalb, vor allem den Hofnachfolgern von Haupterwerbsbetrieben, die reguläre duale Aus-

bildung ggf. mit der Möglichkeit zur Lehrzeitverkürzung (2 Jahre) bei einer Zweitausbildung nach einer

außerlandwirtschaftlichen Lehre zu absolvieren. Im Interesse einer bestmöglichen Weiterbildung gilt es, BiLa

für all diejenigen frei zu halten, die begründet den Weg über die reguläre Ausbildung nicht gehen können oder

konnten.

Verbesserung der praktischen Fertigkeiten:

Deshalb wird all denjenigen, die sich für das Ergänzungsseminar zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

anmelden wollen, dringend empfohlen, begleitend zum laufenden BiLa-Kurs jährlich ein zweiwöchiges Prak-

tikum (analog der dualen Ausbildung) in einem Betrieb mit Viehhaltung abzuleisten, dessen Betriebsleiter die

Ausbildereignung besitzt (Meisterbetriebe, Ausbildungsbetriebe).

BiLa und Fachschule als Paket:

Es wird auch weiterhin eine feste Zahl von BiLa-Absolventen geben, die aus einem größeren landwirtschaftli-

chen Betrieb stammen und diesen auch weiter im voll- oder Zuerwerb betreiben werden. Diesenwird dringend

empfohlen, im Anschluss an den Berufsabschluss die staatliche landwirtschaftliche Fachschule zu besuchen.

Unabhängig davon, ob ein Betrieb 80 % oder 40 % seines Gesamteinkommens aus der Landwirtschaft erzielt,

nur eine bestmögliche Aus- und Fortbildung maximiert die Chancen, den Betrieb im Haupt- oder Nebener-

werb hinsichtlich Rentabilität, Ausrichtung auf Familie und Markt, Tierwohl und Ressourcenschutz so erfolg-

reich wie möglich zu führen. Dazu leistet ein Fachschulbesuch für alle späteren Betriebsleiter/innen einen

zentralen Beitrag. Wer seinen Betrieb im Haupterwerb führen wird, für den/die sollte nach erfolgreichem

Berufsabschluss der Besuch einer staatlichen Fachschule selbstverständlich sein.

Denn auch im Bereich der Weiterbildung über BiLa gilt im Kleinen, was wir im Großen in unseren Fachschu-

len verstärkt hochhalten: Bildung braucht Zeit!

Infos und Beratung zur Ausbildung beim Bildungsberater Franz Ebertseder 08561 3004-127

II. Bereich Hauswirtschaft:

Landwirtschaftsschule, Abt. Hauswirtschaft, einsemestriger Studiengang in Teilzeitform

Am 26. April 2017 startete der einsemestrige Studiengang in Teilzeitform mit 22 Studierenden.

Die Studierenden besuchen 2 mal wöchentlich den Unterricht mit 10 Unterrichtsstunden pro Woche.

Im April 2019 ist geplant wieder ein neues Semester im Studiengang Hauswirtschaft zu starten.

Interessentinnen können sich bereits jetzt unverbindlich in eine Vormerkliste aufnehmen lassen.

Informationen zur Teilzeitschule unter www.aelf-pk.bayern.de

oder bei Lidwina Kainz 08561/3004-130

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Im Bild die Studierenden des Teilzeitsemesters 2017-19 mit einem Teil der Lehrkräfte

D. Infos vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

Pfarrkirchen:

I. Personalveränderungen am AELF Pfarrkirchen: Josef Eichenseer

Zum 31.07.2017hat der stellvertretende Leiter des AELF Pfarrkirchen und Bereichsleiter Forsten Herr Forstdi-

rektor Josef Kiefl nach 4 Jahren Tätigkeit im Landkreis aus gesundheitlichen Gründen das Amt verlassen.

Auf seinen Wunsch hin hat er am AELF Passau-Rotthalmünster die Leitung einer Forstabteilung übernom-

men. Herr Kiefl hat mit seinem Fachwissen und seiner ruhigen und ausgleichenden Art die Belange der Wald-

besitzer in hervorragender Art und Weise vertreten. Auch die Zusammenarbeit mit den und die Weiterent-

wicklung der drei Waldbauernvereinigungen im Landkreis erfolgte auf äußerst vertrauensvoller Basis. Herr

Kiefl hat zudem an der Landwirtschaftsschule mit Erfolg den Unterricht im Fach Waldwirtschaft erteilt. Dafür

gebührt ihm höchste Anerkennung und großer Dank. Wir wünschen ihm baldige vollständige Gesundheit und

in seiner neuen Tätigkeit viel Freude und Erfolg.

Nachfolger von Herrn Kiefl wird ab 01.10.2017 Herr FOR Gerhard Huber. Herr Huber ist derzeit beschäf-

tigt am Bayerischen Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht in Teisendorf. Eine Vorstellung erfolgt im

nächsten Rundschreiben.

In den verdienten Ruhestand getreten ist zum 01.05.2017 Herr Forstamtsrat Michael Reichenwallner. Herr

Reichenwallner war fast 28 Jahre als Revierleiter im Forstrevier Eggenfelden und seit 2015 zusätzlich als Be-

rater der WBF Eggenfelden-Arnstorf tätig. In unzähligen Beratungsgesprächen und Vorträgen konnte er viele

persönliche Kontakte knüpfen und die Belange der Waldbesitzer und der Wälder vertreten. Dafür auch an die-

ser Stelle ein herzliches Dankeschön verbunden mit dem Wunsch auf noch viele Jahre in Gesundheit und pri-

vater Erfüllung. Die Nachfolge von Herrn Reichenwallner in der Revierleitung hat Herr Forstamtsrat Gerhard

Reiter übernommen. Herr Reiter war zuvor langjährig als Leiter des Forstreviers Simbach tätig.

Neu am AELF Pfarrkirchen ist seit dem 01.06.2017 Frau Maria Auer, Nebenerwerbslandwirtin aus Gehers-

dorf, Gemeinde Zeilarn. Nach rd. 15 Jahren Pause zur Kindererziehung unterstützt sie ab sofort das Team im

Sachgebiet L 2.1 Hauswirtschaft und Ernährung sowie den Unterricht an der Landwirtschaftsschule, Abtei-

lung Hauswirtschaft. Für die Tätigkeit am AELF Frau Auer viel Freude und Erfolg.

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Forstoberinspektor Sebastian Seifert hat im Juli das Amt des Revierleiters in Simbach am Inn von seinem

Vorgänger Gerhard Reiter übernommen. Herr Seifert ist bei Sonthofen im Oberallgäu, einer land- und forst-

wirtschaftlich geprägten Gegend aufgewachsen. Seine Familie ist ebenfalls Waldbesitzer, wodurch er sich be-

reits früh dafür entschied, auch beruflich in diesem Bereich zu arbeiten. Von 2010 bis 2014 studierte er

Forstwirtschaft an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg am Neckar. An das Studium schloss sich

die Ausbildung zum staatlich geprüften Forstoberinspektor an mit Stationen am AELF in Fürth sowie am

Forstbetrieb Heigenbrücken der Bayerischen Staatsforsten im Spessart. Bereits seit Februar 2016 arbeitete er,

bis zur Übernahme der Revierleitung, am AELF Pfarrkirchen als Sachbearbeiter zur Unterstützung.

Zudem unterstützt Herr Forstamtmann Joachim Stigler, vom 14.09. bis Mitte Dezember 2017 abgeordnet

von der Landesanstalt für Waldbau und Forstwirtschaft, den Bereich Forsten in der Beratung, Betreuung und

Förderung der Wegebaumaßnahmen infolge der Unwetter 2016 im Raum Simbach.

Ab 01.10.2017 verabschiedet sich Herr Anton Hirl in seinen wohlverdienten Ruhestand. Herr Hirl war am

Amt seit Oktober 2000 tätig als Leiter der Abteilung L 1 Förderung, stellvertretender Bereichsleiter Landwirt-

schaft, als Lehrkraft im Fach Betriebswirtschaft an der Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft so-

wie als Prüfer in den Prüfungsausschüssen zum Landwirtschaftsmeister Niederbayern und zum Berufsab-

schluss Landwirt im Landkreis Rottal-Inn.. Herr Hirl hat sich insbesondere als Lehrkraft an der Höheren

Landbauschule (von 1984 bis 1996) und an den Landwirtschaftsschulen Eggenfelden und Pfarrkirchen große

Verdienste erworben und mit Augenmaß und Verständnis für die Landwirte aber auch seine Mitarbeiter die

Förderaufgaben erfüllt. Für seine Arbeit für die Ausbildung des Nachwuchses und die Betriebe im Landkreis

gilt es aufrichtig zu danken verbunden mit den besten Wünschen für den neuen Lebensabschnitt.

Die Nachfolge von Herrn Hirl in der Leitung der Abteilung L 1 Förderung tritt ab 15.10.2017 Herr Herbert

Würtinger aus Wurmannsquick an. Seine beruflichen Stationen waren bis 2002 am Landwirtschaftsamt Eg-

genfelden mit einer Tätigkeit in Schule und Beratung (Sachgebiet Milchviehhaltung), anschließend war er für

ca. 10 Jahre am AELF Landau (Leader) und seit 2011 war er am AELF Passau-Rotthalmünster in der Abtei-

lung Beratung und Bildung beschäftigt. Wir wünschen ihm viel Erfolg und Freude in seiner neuen Tätigkeit.

Für die neue Aufgabe „Netzwerk Generation 55 plus (vgl. Beitrag Sachgebiet L 2.1) wird Frau Katharina

Hainzlmeier ab 01.10.2017 in Teilzeit ihren Dienst antreten. Sie studierte an der Hochschule Weihenstephan-

Triesdorf Ernährung- und Versorgungsmanagement.

Ab 1.Dezember 2017 wird Frau Marianne Wandner und ab 01.01.2018 werden Frau Heidrun Glöckner,

Frau Verena Binder sowie die Herren Andreas Haderer und Fabian Madl wieder mit befristeten Arbeits-

verträgen als Angestellte beschäftigt und die Abteilung L 1 Förderung für die Mehrfachantragskampagne 2018

verstärken. Wir danken für deren Bereitschaft zur Unterstützung.

II. Internetauftritt Michael Böhm

Das AELF Pfarrkirchen informiert im Internet unter www.aelf-pk.bayern.de über Fragen zu Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten im Landkreis Rottal-Inn.

Aktuelle Informationen veröffentlicht z. B. im Bereich der Tierhaltung das Fachzentrum Rinderhaltung re-

gelmäßig zur Haltung und Fütterung der Rinder, zur Einkommenskombination und zu Aktionen zur Ernäh-

rung von Kleinkindern das Sachgebiet Ernährung und Hauswirtschaft. Die Zahlen zur Agrarstruktur im Land-

kreis sind immer auf dem neuesten Stand.

Jetzt neu:

Linkliste zu wichtigen Unterlagen für Landwirte

Auf der Homepage des AELF Pfarrkirchen hilft seit kurzem eine Linkliste die wichtigsten Fachinformationen

schneller zu finden. Diese finden sie auf der Startseite ganz rechts. Folgendes ist hier derzeit aufgelistet:

- Infobriefe des Fachzentrums Rinderhaltung

- Deckungsbeiträge und Kalkulationsdaten der LfL

- Futteruntersuchung – Ergebnisse und Proben

- Alle Berechnungsprogramme für den Pflanzenbau

- Kostenlose Rationsberechnungsprogramme des LVFZ Kringell und des Bildungszentrums Triesdorf

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III. Mitarbeiter/Innen und Durchwahlnummern des AELF in Pfarrkirchen:

Nutzen Sie die Durchwahlnummern zu den Mitarbeitern des AELF! Ihre Ansprechpartner zu bestimmten

Themen können Sie stets aktuell und gezielt nach Zuständigkeit unter www.aelf-pk.bayern.de unter „Unser

Amt/Ansprechpartner“ abrufen.

IV. Fachinformationen des Bereichs Landwirtschaft:

1. Abteilung Förderung (L1): Leitung: LD Anton Hirl 08561 3004-100

Aktuelles zum Mehrfachantrag

Im Dienstgebiet des Amtes wurden heuer 2888 Mehrfachanträge gestellt. 88% der Landwirte haben den An-

trag über das Internet eingereicht. Ab 2018 soll nach den Vorstellungen des Landwirtschaftsministeriums die

Antragstellung nur noch über das Internet möglich sein. Die Noch-Papierantragsteller sollten sich also früh-

zeitig überlegen, auf welchem Weg sie dies bewerkstelligen wollen. Neben der Eingabe zu Hause am PC

kann der Antrag auch wieder bei einem Dienstleister (BBV, LBD, Dobler Erich) oder an einer Eingabestati-

on am Amt (mit Unterstützung von Amtsmitarbeitern) erfasst werden. Voraussetzung ist aber in jedem Fall

eine gültige PIN, die den Einstieg in das Erfassungsprogramm iBALIS erst ermöglicht. Zuständig für die

PIN-Vergabe ist das LKV in München (Telefon:089/54434871, Email: [email protected]).

Betriebliche Änderungen rechtzeitig melden

Denken Sie bitte daran dem Amt betriebliche Änderungen (Betriebsübergabe, Änderungen der Bankverbin-

dung…) zeitnah mitzuteilen. Auch die Gründung oder Auflösung einer GbR stellt grundsätzlich einen Be-

triebsleiterwechsel dar und ist dem Amt mit Vorlage des zugrundeliegenden Vertrags anzuzeigen. Flächen-

änderungen, die zur nächsten Antragstellung wirksam werden, können Sie selbst über iBALIS vornehmen

oder dem Amt mit den dafür vorgesehenen Formblättern mitteilen.

Lagerung von Schadholz auf in die Förderung einbezogenen Flächen

Der aufgrund der Borkenkäfersituation und der Sturmschäden verstärkte Holzeinschlag hat zur Folge, dass

vermehrt auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, die in diverse Förderprogramme miteinbezogen sind, zur

Lagerung des Schadholzes benötigt werden. Aus förderrechtlicher Sicht stellt dies eine nicht landwirtschaft-

liche Nutzung dar, die dann förderunschädlich ist, wenn die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht stark einge-

schränkt wird. Davon ist während der Vegetationsperiode dann auszugehen, wenn die anderweitige Nutzung

nicht länger als 14 Tage dauert. Außerhalb der Vegetationsperiode ist auch eine längerfristige (mehrmonati-

ge) nicht landwirtschaftliche Nutzung möglich. Voraussetzung ist, dass die nicht landwirtschaftliche Nut-

zung dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorher angezeigt wird (Ausnahme: Lagerung auf

Grünlandflächen außerhalb der Vegetationsperiode). Dazu ist das Formblatt „Anzeige einer nicht landwirt-

schaftlichen Tätigkeit auf beantragten Feldstücken“ zu verwenden. Dieses kann man sich entweder im Inter-

net auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums herunterladen oder beim Amt holen. Nur für den

Fall dass das Amt nicht zustimmt, ergeht eine Mitteilung an den Landwirt.

Ist eine Lagerung über das Kalenderjahr, in dem der Fall höherer Gewalt/außergewöhnlicher Umstände aner-

kannt wurde, hinaus notwendig, ist eine förderunschädliche Lagerung im Folgejahr bis zum Beginn der Ve-

getationsperiode (bei Dauergrünland) bzw. bis zur Aussaat der Ackerkultur möglich.

Eine noch längere Lagerung führt dazu, dass die Flächen im Folgejahr mit NC 990 „max. 3 Jahre nichtland-

wirtschaftlich genutzte Fläche“ zu erfassen sind und somit keine Flächenprämien bzw. Auszahlungen für

Agrarumweltmaßnahmen auf den betroffenen Fläche gewährt werden können.

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

Nach wie vor wird der Großteil der auszuweisenden ÖVF durch den Anbau von Zwischenfrüchten erbracht,

gefolgt von stillgelegten Flächen und dem Anbau von Eiweißpflanzen. Beim Anbau von Eiweißpflanzen, die

als ökologische Vorrangflächen angerechnet werden sollen, ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2018 ein Ein-

satz chemischer Pflanzenschutzmittel nicht mehr zulässig ist.

Änderungen der Angaben zu den ÖVF gegenüber den Angaben im Mehrfachantrag sind unter folgenden Vo-

raussetzungen möglich:

Die Änderung ist schriftlich beim Amt bis spätestens 2. Oktober zu beantragen. Als neu auszuweisende ÖVF

kommen nur Zwischenfruchtflächen in Frage. Die Zwischenfrüchte müssen bis spätestens 1. Oktober ausge-

sät sein, wobei die Aussaat so zeitig zu erfolgen hat, dass der Bestand eine Bodenbedeckung von über 40%

aufweist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei einer Vor-Ort-Kontrolle die Flächen aberkannt werden.

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Neue Düngeverordnung auch für Cross-Compliance-Kontrollen relevant

Die neue DüngeV dient u.a. der Umsetzung der Nitrat-Richtlinie der EU und hat daher auch Auswirkungen

auf die Kontrollinhalte bei den CC-Kontrollen. Die neuen Anforderungen werden bei den CC-Kontrollen

durch den Prüfdienst seit 1. August berücksichtigt. Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:

Düngebedarfsermittlung: Sofern eine Düngung im Herbst zulässig ist, ist es für 2017 ausreichend, wenn

die aufgebrachten Mengen aufgezeichnet werden. Eine ausführliche Ermittlung des Düngebedarfs ist erst im

Frühjahr 2018 vor der ersten Düngergabe erforderlich.

Aufzeichnungen über den Nährstoffgehalt vor der Düngung: Im Vergleich zur alten DüngeV müssen

jetzt nicht nur Aufzeichnungen über die Stickstoffgehalte der organischen, sondern auch der mineralischen

Düngemittel vorhanden sein (Etiketten, Lieferscheine, Rechnungen…). Sofern der Mineraldünger im An-

hang des Gelben Heftes aufgeführt ist, gilt dies auch als Aufzeichnung.

Sperrzeiten/Abstandsregelungen: Die verschärften Vorschriften hinsichtlich der Zeiten in denen keine

Düngung (weder mineralisch noch organisch) zulässig ist, sind ebenso seit 1.8.2017 Gegenstand der Kon-

trollen wie auch die geänderten Abstandsregelungen zu Gewässern.

Nährstoffvergleich/Obergrenze 170 kg N/ha: Diese beiden Kriterien werden 2017 noch nach der alten Re-

gelung geprüft. D.h. für 2017 ist der Nährstoffvergleich nach den Vorgaben der alten DüV bis zum

31.03.2018 zu erstellen und bei der Berechnung der 170kg-Obergrenze werden nur Wirtschaftsdünger aus

tierischer Herkunft berücksichtigt.

2. Abteilung Bildung und Beratung (L2): Leitung: LD Christian Brunner 08561 3004-120

2.1. Sachgebiet Ernährung, Hauswirtschaft (L 2.1): Leitung: HDin L. Kainz 08561 3004-130

Fortbildung der Ernährungsfachfrauen Lidwina Kainz

Am 17. Oktober 2017 findet die jährliche Fortbildung der Ernährungsfachfrauen, Referentinnen für Ernäh-

rung und Hauswirtschaft und sonstiger Multiplikatoren in der Ernährungsbildung für ganz Niederbayern am

Pfarrkirchner Amt statt.

Das Thema der diesjährigen Veranstaltung lautet „Unser täglich Korn - Vielfältig. Wertvoll. Schmackhaft“.

Ziel der Veranstaltung ist, einen Überblick über die Bedeutung von Getreide in der Ernährung mit einem

Schwerpunkt auf heimischem Getreide und Brot zu vermitteln.

Inhalte sind: Qualität von Getreide und Getreideprodukten (Nährwert, Gebrauchswert, Gesundheitswert,

Genusswert), Warenkunde zu Getreide (Weizen, Dinkel, Roggen, Hafer), Pseudogetreide, Urgetreide sowie

Brot & Co , Wissenswertes rund um Getreide(-mythen) sowie über spezielle Trends. Zusätzlich gibt es viele

Rezeptbeispiele und Tipps zur Küchenpraxis.

Im Rahmen der Fortbildung wird auch die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz angeboten.

Die Fortbildung der Ernährungsfachfrauen wird von Lidwina Kainz, Inge Lugeder und Maria Auer durchge-

führt. Die Maßnahme dauert von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr und kostet pro Teilnehmerin 30,- Euro.

Nachfragen bei Lidwina Kainz 08561/3004-130, Anmeldung im Internet www.weiterbildung.bayern.de

im Bereich Akademie für Diversifizierung.

Junge Familie/Familie mit Kindern von 0-3 Jahre

Im Herbst/ Winter 2017/2018 finden wieder Seminare für Eltern von Kindern im Alter bis zu 3 Jahren statt:

Babybrei- Kochkurs "Babybrei selbstgekocht - einfach und gesund“ am 11.10.2017, 18.00 bis 20.30 Uhr

Inhalt: Allgemeine Empfehlungen zur Beikost-Einführung ,sowie Informationen zur Allergieprophylaxe und

zur Zubereitung und Bevorratung von Brei

Veranstaltungsort: Realschule Simbach a. Inn, Kirchenplatz 2, Simbach a. Inn

Einkaufstraining „Hilfe im Dschungel von Flaschennahrung und Babybrei“ am 24.10.2017, 8.30 10.30 Uhr

Inhalt: Grundregeln und Hilfestellung bei der richtigen Auswahl von Milchnahrung für Ihr Baby und Hin-

weise zur sinnvollen Auswahl von Fertigprodukten sind Inhalt sowie die Vorteile des Stillen. Das übergroße

Angebot an Gläschenkost und Babybreien wird kritisch unter die Lupe genommen.

Veranstaltungsort: dm-Drogeriemarkt Simbach, Simon-Bräustraße 59, Simbach a. Inn

Anmeldung zu beiden Kursen über www.weiterbildung.bayern.de unter Ernährung und Bewegung.

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In Zusammenarbeit mit KoKi Netzwerk frühe Kindheit am Landratsamt Rottal-Inn bieten wir im Rahmen

des Elterntreffs folgende Veranstaltungen an:

„Her mit dem Gemüse, Mama!“

Inhalt: Grundlagen der gesunden Ernährung im Alter bis 3 Jahre, Essen am Familientisch, Praxis: regionale

und saisonale Lebensmittel gesund und lecker zubereiten

Veranstaltungsort: Kinderkrippe Schatzkiste, Schönauer Str. 19a, Arnstorf

Termin: 12.10.2017 von 14.30 bis 17.00 Uhr

und im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Lärchenweg 12, Pfarrkirchen

Termin 23.11.2017 von 14.30 bis 17.00 Uhr

„Gesunde Ernährung für Kinder von 0-3 Jahren“

Inhalte: Grundlagen der gesunden Ernährung im Alter bis 3 Jahre

Essen am Familientisch

Veranstaltungsort: Kindertagesstätte Maria Ward, Duschlstraße 4a, Pfarrkirchen

Termin:16.11.2017 von 14.30 bis 16.00 Uhr

Für diese beiden Veranstaltungen melden Sie sich bitte bei Frau Makan an unter 08561/20556

Angebot für Familien mit Kindern von 3-6 Jahren in den Kindertagesstätten

Die Maßnahmen der Ernährungsbildung in den Kindertagesstätten wurden im Kindergartenjahr 2016/2017 in

den Kindergärten St Martin und Sonnenschein in Kirchdorf am Inn und in den Kindergärten in Taubenbach

und Wittibreut durchgeführt.

Die Kindergärten konnten bis zu sechs verschiedene Standard-Angebote wie z.B. Frühstückswoche, Eltern-

Kind-Kochen, Workshop Kinderlebensmittel, Bauernhofbesuch, Wanderung mit Picknick und Fitness-

Olympiade buchen.

Im neuen Kindergartenjahr 2017/2018 haben sich die Kindergärten Marienhöhe in Simbach am Inn, St. Ni-

kolaus in Erlach, St. Elisabeth in Gangkofen und der Kindergarten in Kirchberg bei Eggenfelden angemeldet

und die gewünschten Angebote bereits ausgewählt.

Schulmilchaktion zum Weltschulmilchtag 2017

Auch in diesem Jahr will unser Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

die Verbesserung der Versorgung der Schulkinder mit bayerischer Milch und Milchprodukten unterstützen.

Anlässlich des Weltschulmilchtages am 27. September 2017 sollen in der Zeit vom 26.September 2017 bis

06.Oktober 2017 Veranstaltungen zum Thema Schulmilch durchgeführt werden.

Im unserem Landkreis werden wir Aktionen in der Grundschule in Triftern und in der Grund- und Mittel-

schule Bad Birnbach durchführen.

Schulfrucht + Schulmilch = Schulprogramm

Zum Schuljahr 2017/2018 enden die bisher getrennten Programme „EU-Schulobst- und -gemüseprogramm“

und „EU-Schulmilchbeihilfe“. Diese werden in das neue „EU-Schulprogramm“ überführt.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab 3 Jahren in Kindergärten und Häusern

für Kinder erhalten ab dem neuen Schuljahr kostenlos regionales und saisonales Obst und Gemüse. Die kos-

tenlose Abgabe von Milch und ausgewählten Milchprodukten startet vorbehaltlich vorhandener finanzieller

Mittel voraussichtlich zum 1. Februar 2018. Weitere Informationen unter www.schulprogramm.bayern.de

Neustart des gemeinsamen Coaching Kita- und Schulverpflegung.

Das neue Coaching Kita- und Schulverpflegung startet im Herbst 2017. 36 Schulen und 49 Kitas nehmen

bayernweit im Kita-/Schuljahr 2017/2018 daran teil.

Im Landkreis Rottal-Inn wurden für 2017/2018 der Kindergarten St. Nikolaus, Simbach/Inn und die Montes-

sori Fördergemeinschaft Eggenfelden ausgewählt. Unter

www.schulverpflegung.bayern.de/mittagsverpflegung finden Sie dazu weitere Informationen zum Coaching

Kita- und Schulverpflegung.

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Netzwerk Generation 55plus

Zum 1. Oktober 2017 wird an unserem Amt im Bereich Ernährung eine neue Dienstaufgabe „Netzwerk Ge-

neration 55 plus“ eingeführt. In diesem Rahmen sollen Menschen ab 55 Jahren Anregungen für die Umset-

zung eines gesundheitsförderlichen Lebensstils in den Bereichen Ernährung und Bewegung erhalten. Im Fo-

kus steht dabei die Förderung der Ernährungs- und Bewegungskompetenz dieser Zielgruppe. Dies beinhaltet

neben der Vermittlung von Wissen auch die Förderung praktischer Fertigkeiten und das Aufzeigen von

Handlungsstrategien für den Alltag. Die neue Aufgabe wird Frau Katharina Hainzlmeier übernehmen. Sie

studierte Ernährung- und Versorgungsmanagement an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf und wird

am 01. Oktober ihren Dienst antreten.

Erlebnis Bauernhof Inge Lugeder

Mit Erlebnis Bauernhof weiter im Erzeuger-Verbraucher-Dialog. Über 20 Grund- und Förderschulklassen

haben im vergangenen Schuljahr 16/17 an Lernprogrammen auf den Bauernhöfen teilgenommen. Wir freuen

uns einen neuen Erlebnis-Bauernhof-Betrieb begrüßen zu dürfen, den Bio-Betrieb von Renate und Thomas

Karch in Langeneck.

Durch die Projektwoche Sommer.Erlebnis.Bauernhof (mit Preisverleihung), einen Info-Brief an alle Grund-

und Förderschulen und ein konstruktives Gespräch mit Schulrat Thomas Knab sowie einen Pressehinweis

konnten wir wieder viele Schulklassen mit unserem Angebot erreichen. Auch die Gespräche mit den Lehr-

kräften bei den Waldjugendspielen 2017 brachten interessan-

te Erkenntnisse und Rückmeldungen, wie die, dass unsere

Informationen und Aktivitäten in manchen Schulen leider

untergehen.

Siegerklasse bei der Projektwoche Sommer.Erlebnis.Bauern-

hof wurde die Klasse 4c der Grundschule Eggenfelden. Wie

in der Presse berichtet konnten bei der Preisverleihung zahl-

reiche Ehrengäste begrüßt werden. Das ErleB-Team bot im

Anschluss für alle 4. Klassen in Eggenfelden Lernstationen

zum Thema „Getreide“ an. Die Schüler der Gewinnerklasse

erhielen eine Woche lang kostenlose Schulmilch von Hofers

Milchtankstelle aus Obergrasensee.

Ansprechpartnerin am AELF: Inge Lugeder 08561 3004-134 oder www.erlebnis-bauernhof-bayern.de

20 Jahre Hauswirtschaftlicher Fachservice (HWF) Rottal Inn

Im Oktober 2017 feiert der HWF Rottal-Inn sein Jubiläum. Der HWF Rottal-Inn wurde 1998 gegründet – ei-

ne Dienstleistungseinrichtung rund um den Haushalt und Partyservice. Die Mitglieder sind ausgebildete

Hauswirtschafterinnen, Meisterinnen der Hauswirtschaft oder Geprüfte Fachhauswirtschafterinnen. Um Qua-

litätsstandards zu gewährleisten wurde ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt, bei dem alle Mitglieder

eingebunden sind. Die Auftragslage des HWF ist sehr gut, daher werden dringend weitere Dienstleisterinnen,

die freiberuflich arbeiten möchten, gesucht. Sie sollten hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbständig und ver-

antwortungsvoll erledigen. Voraussetzung ist eine hauswirtschaftliche Ausbildung.

Einen Überblick über die Dienstleistungen finden Sie auf der Homepage www.hwf-rottal-inn.de

Nähere Informationen bei Gundelinde Buchner unter 08574 319

2.2. Sachgebiet Landwirtschaft (L 2.2): Leitung: Christian Brunner

Bereich Gemeinwohlorientierte Beratung: Alfred Huber 08561 3004-121

Für neutrale Infos nutzen Sie bitte verstärkt Internet, e-mails, Apps, …!!! C. Brunner

Auf der der Homepage des AELF www.aelf-pk.bayern.de stehen die Links zu den Fachprogrammen wie

Nährstoffvergleich, Güllelagerraumbedarf sowie weitere aktuelle Infos der LfL www.lfl.bayern.de zum Ab-

ruf bereit. Hier werden auch die Links zu den neuen Berechnungsprogrammen der neuen DüngeV, sobald

veröffentlicht aufgeführt. Nutzen Sie verstärkt die Beratungsangebote der Verbundpartner (Erzeugerringe,

Maschinenring, BBV, …), wie ER-Rundschreiben, ER-Fax, Grundfutterproben, BZA-Vergleich, … Ohne

diese Angebote ist eine nachhaltige Betriebsführung nahezu nicht mehr möglich.

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Sachkunde im Pflanzenschutz, ständig nachgefragt: J. Wasner

Zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkundigkeit sind 3 Voraussetzungen zu erfüllen:

Erfolgreicher Abschluss der Sachkundeprüfung oder der erfolgreiche Abschluss in einem

landwirtschaftlichen, gärtnerischen oder forstwirtschaftlichen Beruf und

Beantragung des neuen „Sachkundeausweises“ (Scheckkarte) im Internet unter

www.lfl.bayern.de/ips/index.php oder www.pflanzenschutz-skn.de bzw. schriftlich bei der

Verwaltung des AELF Pfarrkirchen (erst nach Bezahlung der Gebühr von 20,- € wird die Kar-

te versandt!) und

Erhalt der Sachkundigkeit: Teilnahme an einer anerkannten Pflanzenschutzfortbildung der

Erzeugerringe, von BBV, MR, Vlf im 3-Jahresrhytmus. Wessen 3-Jahres- Fortbildungszeitraum

2013-2015 (der Beginn des 1. Fortbildungszeitraumes steht auf dem Sachkundeausweis) war,

muss im aktuellen Zeitraum 2016-2018 einen Nachweis erlangen. Melden sie sich rechtzeitig bei ei-

ner zugelassenen Institutionen (LKP, BBV, MR, VlF, …) für eine Fortbildung an!

Pflanzenschutzsachkundeprüfung 2018: J. Wasner

Zur Erlangung der Sachkundigkeit bietet das AELF Pfarrkirchen weiterhin Sachkundekurse

mit anschließender Prüfung an. Der nächste Kurs findet vom 31.01. - 06.02.2018 statt. Die

Kursanmeldung erfolgt ausschließlich im Internet auf der Seite des Bildungsportals

www.weiterbildung.bayern.de. Infos unter 08561 3004-123

Hangauflage beim Pflanzenschutz: erhöhte Auflagen und verstärkte Kontrollen! C. Brunner

Aufgrund der immer höheren Zulassungsauflagen für Pflanzenschutzmittel und den Regelungen im Rahmen

der neuen Düngeverordnung ist eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Landbewirtschaftung von

Acker- und Grünlandflächen ohne Gewässerschutzstreifen nahezu ausgeschlossen. Zudem werden die Vor-

gaben verstärkt kontrolliert. Verstöße führen schließlich dazu, dass die Auflagen ständig erhöht werden.

Die Hangauflagen mit den Codierungen NG402, NG404, NW701, NW705, NW706, besagen, dass Pflanzen-

schutzmittel nur dann ausgebracht werden dürfen, wenn ein entsprechend breiter ( je nach Auflage 5 – 20 m)

dicht bewachsener Grünstreifen entlang eines Gewässers zur Zeit der Behandlung vorhanden ist. Da nur noch

wenige Präparate aller Zielrichtungen (Herbizide, Fungizide, Insektizide) ohne diese Auflage zugelassen sind

und diese Präparate meist Einschränkungen bei der Wirkung (z.B. keine Bodenwirkung) haben, empfehlen

wir dringend derartige Schutzstreifen entlang von Gewässern anzulegen.

Die Ausnahmeregelung mittels Mulchsaat bis an den Feldrand behandeln zu dürfen, wäre nur bei Mais-

mulchsaaten mit mindestens einer 30 % igen Mulchbedeckung möglich. Dies ist i.d.R. nur bei Direktsaaten

erreichbar. Im Getreidebau gilt erst ab dem EC 30 (Schossbeginn) ein unbehandelter Getreidestreifen als zu-

gelassene Lösungsmöglichkeit. Informieren Sie sich deshalb vor dem Mittelkauf mittels ER-Rundschreiben

oder der LFL-Homepage unter www.lfl.bayern.de/ips/pflanzenschutz/057822/index.php über die Auflagen.

Sofern im neuen Kulap wieder Gewässerschutzstreifen gefördert werden, sollte diese Möglichkeit genutzt

werden. Ein Deckungsbeitrag in Höhe von 920,- € (aktueller Kulap-Fördersatz) ist mit keiner landwirtschaft-

lichen Kultur (Ausnahme Hackfrüchte) erzielbar. Die Fläche kann weiterhin, sofern genutzt, für die Berech-

nung der 170 N-Grenze verwendet werden. Damit wird auch die Teilnahme an freiwilligen Maßnahmen de-

monstriert und Befürwortern von noch mehr Zwangsauflagen Argumente entzogen.

Infoquellen zur neuen Düngeverordnung: C. Brunner

Die neue Düngeverordnung wurde zum 2. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Viele der neuen Regelungen gelten ab

diesem Stichtag, weitere Details (z.B. Stoff-Strom-Bilanz, Rote Gebiete, Berechnungsprogramme, Gelbes

Heft, …) folgen im Laufe des nächsten Jahres. Einschlägige Infos dazu erhalten Sie auf der Internetseite der

LfL Freising www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032364/ und auf der Homepage des AELF Pfarrkirchen

www.aelf-pk.bayern.de/landwirtschaft/pflanzenbau/166224/index.php. Weiterführende praktische Hinweise

erhalten Sie auch in den nachfolgend aufgeführten Beratungsangeboten der Erzeugerringe für Pflanzenbau:

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Grundlegende Hinweise sind in den ER-Rundschreiben, wie z.B. im RS 06/2017, veröffentlicht.

Die ER-Faxe informieren über aktuelle Regelungen, aktuelle Pflanzenschutzmaßnahmen, Hinweise

zur Mittelwahl, Beginn der Sperrzeit, aktuelle Möglichkeiten sinnvoller Gülleanwendung, …

Das neue ER-Mobil bringt aktuelle Infos mit Bildern auf Ihr Smartphone.

Düngebedarfsberechnungen bietet auch weiterhin die Erzeugerringberatung an.

Aufgrund der Komplexität der neuen DüngeV ist mit einer erhöhten Beratungsanfrage zu rechnen. Einfache

Fragen wie Sperrzeiten, sollten deshalb selbständig mit den oben genannten Informationsquellen geklärt

werden. Für eine fundierte Beratung sind u.a. aktuelle Bodenuntersuchungsergebnisse (Standard und DSN-

Nmin), exakte Viehdaten (HIT-Auszug), Gülleanfallmengen, Gülleuntersuchungen unabdingbar.

Die Beratungsabteilung wird deshalb im Laufe des Winters 2017/2018 weitere regionale Informationsveran-

staltungen durchführen. Die EDV-Programme werden, sobald möglich, in der Aula des Amtes vorgestellt.

Eckpunkte der neuen Düngeverordnung: Chr. Brunner/Josef Wasner

Nachfolgend erhalten Sie wesentliche Kernaussagen zur neuen DüngeV. Bitte haben Sie Verständniss, dass

wir an dieser Stelle nicht den gesamten Wortlaut der DüngeV mit allen praktischen Anwendungshinweisen

sowie Auszüge aus bereits veröffentlichten Merkblättern abdrucken können. Es kann kann auch nicht Ziel

sein, mögliche Schlupflöcher aufzudecken, um v.a. organische Dünger wieder wie bisher auszubringen zu

können. Da bereits heute verschiedene Testbrunnen im Landkreis Rottal-Inn zu hohe Nitratwerte aufweisen,

muss unbedingt versucht werden die bisherigen Düngeanwendungen zu überdenken und diese künftig mög-

lichst effektiv durchzuführen. Der Schwerpunkt der organischen Düngung wird dabei vom Herbst ins Früh-

jahr verschoben werden müssen, da hier im Ackerland bessere Ausnutzungsraten erzielt werden können.

Die Ausbringung von Gülle und Geflügelmist ist damit nach der Maisernte ab sofort verboten!!!

Neuerungen und Lösungsmöglichkeiten:

1. Sperrfristen: Die Sperrfristen gelten für Düngemittel mit einem wesentlichem Gehalt an Stickstoff

(>1,5 % N i. d. TS), egal ob organischer oder mineralischer Herkunft: Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (bei Aussaat bis 15. Mai, Angabe im Mehrfachantrag des

aktuellen Jahres) und Grünland: 1. November – 31. Januar

Hinweise:

o Diese Sperrfrist gilt nicht für den Zwischenfruchtanbau, wie z.B. Weidelgras

o Die Feldfutterfläche muß auch im folgenden Jahr als Feldfutter eingetragen sein

o Eine mögliche Verschiebung um 14 Tage ist im Lkr PAN nicht zu erwarten!

Ackerland: Die Sperrfrist beginnt nach der Ernte der letzten Hauptfrucht, spätestens aber am 30.09.

und endet am 31. Januar.

Hinweise: Eine begrenzte Düngerausbringung (60 N/ha, 30 NH4-N/ha, z.B. ca. 17 m³ Rindergülle) ist

nach der Ernte der Hauptfrucht nur noch zu Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchten und Winterge-

rste (hier nur nach Getreidevorfrucht) möglich.

Empfehlungen:

o Ausdehnung der Güllelagerkapazität (Neubau, Zupacht) oder Gülleabgabe

o Umstellung der Fruchtfolge (statt Mais, mehrjähriger Feldfutterbau),

o Feldfutteransaat (Weidelgras, Kleegras) vor dem 1.8. und Nutzung vor Ende September (optimal wäre

die Zwischenfruchtansaat nach Vorfrucht Wintergerste anstatt nach Vorfrucht Weizen)

Neu: Sperrfrist für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie für Kompost auf Acker- und Grün-

landflächen vom 15.12. bis 15.01.

Empfehlungen:

o Schaffung von befestigten Lagerflächen am Betrieb

o Sickerwasser in der Güllegrube auffangen, keine Ableitung ins Gelände!

2. Aufnahmefähigkeit der Böden: Diese Regelung gilt für alle N- und P2O5-haltigen Düngemittel!

Keine Ausbringung, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt

ist!!! Bei zweifelhaften Bedingungen auf eine Düngerausbringung verzichten!

Das heißt, es darf keinerlei Schneebedeckung auf der gesamten Ausbringfläche vorhanden sein!

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3. Abstände zu oberirdischen Gewässern:

Ebene Flächen (Acker und Grünland) mit <10 % Hangneigung: 4 m Abstand, mit exakter Plazierung

(Schleppschuh, Limiter, …) ist eine Reduzierung auf 1 m möglich.

Hangflächen (Acker und Grünland mit >10 % Hangneigung): 5 m Abstand; für die nächsten 15 m

gelten bei Ackerland je nach Kultur und Bewirtschaftung zusätzliche Auflagen, wie z.B. sofortige

Einarbeitung, Mulchsaatverfahren, ausreichende Bestandsentwicklung

In diesen 1, 4, oder 5 m-Abstandsstreifen darf kein Düngekorn bzw. organischer Dünger gelangen.

Empfehlungen:

o Der Abstand sollte deshalb v.a. bei nicht exakten Düngetechniken erhöht werden.

o Anlage von mindestens 10 m breiten Gewässerschutzstreifen, evtl. KulaP-Förderung nutzen!!!

4. Einarbeitung von Düngemitteln:

Ziel ist eine möglichst vollständige Verwertung des NH4-N-Anteils von organischen Düngern (mit über 2 %

TS und wesentlichen Anteil an verfügbarem Stickstoff) sowie von harnstoffhaltigen Düngern:

all diese organischen Düngemittel müssen innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden.

Ausnahme: Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost

Harnstoff-haltige Dünger: ab 2020 nur noch mit Ureasehemmer oder nur bei Einarbeitung erlaubt:

o Alzon 46 (46 % Harnstoff) ist auch betroffen, denn er hat keinen Ureasehemmer!

o Entec (NH4-N und NO3-N, mit Nitrifikationshemmer) ist hier nicht betroffen.

Empfehlungen:

o Organische Dünger sollten v.a. bei höheren Temperaturen und niedriger Luftfeuchte sofort eingear-

beitet werden, da die NH4-N-Ausgasung in den ersten Stunden am höchsten ist!

o Keine zu großen Mengen ausbringen, da es bei rascher Einarbeitung zu Verschmierungen kommt

o nachbarschaftliche Aushilfe der Gülleausbringung und -einarbeitung bei absätzigen Verfahren

o Einsatz von Güllegrubber, etc. (Schleppschuhgeräte zählen nicht zur Einarbeitungstechnik!)

o Anwendung von Harnstoffdüngern mit Ureasehemmer (verschiedene Hersteller, teilweise auch zu-

sätzlich mit Nitrifikationshemmern).

5. Düngeplanung:

Vor der Ausbringung von mehr als 50 kg N/ha oder 30 kg P2O5 kg/ha muss der Düngebedarf der je-

weiligen Kultur (Acker und Grünland) festgestellt und schriftlich aufgezeichnet werden.

Dünger (Gülle, Mineraldünger), die für die heuer angesäten Herbstkulturen (Gerste, Raps, Feldfutter)

sowie für Grünland (nach dem letzten Schnitt) ausgebracht wurden, müssen aufgezeichnet werden.

Verrechnung erfolgt dann mit den EDV-Düngeplanungsprogrammen (ab Januar 2018 verfügbar).

Empfehlungen:

o Ein händische Berechnung ist aufgrund der Vielschichtigkeit der Düngeplanung (Bodenuntersuchung

der Einzelflächen, Fruchtfolgerechnung, Überhänge aus der Vorfrucht, …) nicht möglich.

o Nutzung von EDV-Programmen der LfL, LKP und diverser Softwareunternehmen

o Das AELF Pfarrkirchen bietet Schulungen am Amt zu den LfL-Programmen ab Anfang 2018 an.

6. Obergrenze für Wirtschaftsdünger (170 N-Grenze):

Die „170 N-Grenze“ gilt nach wie vor

für das Jahr 2017 gilt noch die alte Regelung (nur N aus tierischer Herkunft erfasst)

Neu ab 2018: auch pflanzlicher N, z.B. im Biogasgärrest, fließt in die Berechnung mit ein.

Neu: Verringerte Verluste bei der Schweinehaltung (statt bisher 30 %, ab 2018 nur 20 %!)

Empfehlungen:

o Eine Neuberechnung der erforderlichen Güllefläche ist unbedingt erforderlich!!!

o Schweinehalter benötigen eine erhebliche größere Ausbringflächefläche

o Umstieg auf NP-reduzierte Fütterung (sofern noch nicht eingeführt) unbedingt überlegen

o Wer bisher Gülle über Biogasanlagen ausgetauscht hat, muss künftig bei der Berechnung den vollen

N-Gehalt ansetzten (mit altem LfL-Programm überschlagsmäßig möglich);

die fachlichen Vor- und Nachteile der Biogasgülle bleiben nach wie vor bestehen

o Suche nach Abnehmern für Gülle bereits jetzt beginnen (Güllebörsen, …)

o Abstockung des Viehbestandes (nicht benötigtes Jungvieh, Mastvieh, …!?) überlegen

o Bei der Milchviehhaltung Leistungssteigerung und gezieltere Fütterung anstreben.

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7. Nährstoffbilanzen:

Die „Feld-Stall-Bilanz“ ist grundsätzlich wie bisher aber mit einem neuen Programm zu erstellen. Ab Kalen-

derjahr 2018 werden neue Bilanzierungsregelungen eingeführt und gelten für die Bilanzen, die spätestens

zum 31.03.2019 erstellt werden müssen (Kalenderjahr 2018, Wirtschaftsjahr 2017/2018).

Bei Rinderhaltern wird automatisch eine „plausibilisierte“ Bilanz gerechnet, d.h. die Grundfutterer-

träge werden nicht mehr über die geschätzten Erträge eingegeben, sondern automatisch über die

Nährstoffaufnahme der jeweiligen Raufutterfresser berechnet. Die Bilanzen können somit nicht mehr

durch höhere Erträge „geschönt“ werden

Die Grenzen der zulässigen Nährstoffüberschüsse werden auf maximal 50 kg N/ha und auf maximal

10 kg P2O5 kg/ha gesenkt

Die einzuhaltenden Obergrenzen unterliegen den Reglementierungen (Verstöße mit Bußgeldern!).

Bei Überschreitung der N- und P2O5-Grenzen müssen kostenpflichtige Beratungen von Dienstleistern

in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Düngeoptimierung mit Einhaltung der Obergrenzen.

Die „Stoff-Strom-Bilanz“ ist ein neues und zusätzliches Bilanzierungsverfahren für viehintensive Be-

triebe sowie für Betriebe, die Wirtschaftsdünger aufnehmen. Die Berechnungen müssen lt. bisheriger

Infos erst im Laufe des Jahres 2019 für das Düngejahr 2018 erstellt werden. Die Regelungen müssen

aber erst noch vom Bundesrat beschlossen werden, so dass an dieser Stelle noch keine verbindlichen

Aussagen möglich sind. Mit dem Programmteil „Hof-Tor-Bilanz“ der normalen Nährstoffbilanz kann

näherungsweise vorab eine vergleichbare Berechnung erfolgen. Beachten Sie bitte die Infos der LfL. 2

Empfehlungen:

o Sofern die Nährstoffbilanzen bereits jetzt überzogen sind sind, sich rechtzeitig um Abnehmer von

Wirtschaftsdüngern bemühen.

o Jede Düngemaßnahme, v.a. mit organischen Düngern, ist auf höchste Effizienz zu überdenken, d.h.

Düngung nur dann wenn ein objektiver Nutzen vorhanden ist (Düngung zu Zwischenfrüchten um La-

gerraum zu sparen ist nicht effektiv!) und Optimierung der Düngetechniken (sofortige Gülleeinarbei-

tung, nicht erst die „zulässigen“ 4 Stunden abwarten, Schleppschuhtechnik, …)

o Gülledüngung im Herbst aufs Notwendigste begrenzen (Feldfutter, Grünland)

o Optimierung der Nutzflächen durch gezielte Kalkung, Bodenpflege, Vemeidung von Verdichtungen,

Zwischenfruchtanbau,

o Ausbringung bei optimaler Witterung, damit Dünger besser zur Wirkung kommen können

o DSN-N-min-Untersuchung bei allen Hauptkulturen durchführen und Düngeempfehlung einhalten

o Flächen mit guter bis sehr guter P2O5-Versorgung (Klassen C, D und E) nur noch minimal und effek-

tiv (z.B. nur noch niedrig dosierte P2O5-Unterfuß-Dünger bei Mais) mit P2O5 düngen, damit schlech-

ter versorgte Flächen (Klassen A und B) noch in den Zielbereich („C“) aufgedüngt werden können.

Ohne Nutzung der praktischen Infos der LfL- und ER-Beratung (ER-Rundschreiben, ER-Fax, …) ist

unserer Meinung nach eine gezielte, weitergehende und effektive Beratung nicht mehr möglich!!!

Fischsterben im August - Grund Gülledüngung auf Grünland bei starker Hanglage Alfred Huber

Im August kam es im Landkreis wieder zu einem Fischsterben, das auf Gülle zurückzuführen ist. Es konnte

keine konkrete Austrittsquelle festgestellt werden. Die Ursache für den Eintrag von Gülle in das Gewässer

war vermutlich die großflächige Ausbringung größerer Mengen Gülle auf Grünland in starker Hanglage in

Verbindung mit nachfolgend starken Niederschlägen.

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Grenzabstände bei starken Hanglagen und

zu erwartenden hohen Niederschlägen nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass keine Gülle ins Gewässer

gelangt. Zudem kann es sein, dass der Boden die Nährstoffe nicht mehr aufnehmen kann. In § 5 Absatz 2 der

Düngeverordnung heißt es beim Ausbringen von Gülle sind ein direkter Eintrag und ein Abtrag von Nähr-

stoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden. Auf Grund der Sperrfristen auf Ackerland im Herbst besteht

die Versuchung, Grünland als Gülleentsorgungsfläche zu missbrauchen. Bedenken Sie aber, wenn die neue

Düngeverordnung wieder nicht greift, sprich die Belastung der Gewässer nicht besser wird oder sich gar ver-

schlechtert, wird man auch die neue Düngeverordnung anpassen müssen.

Also achten Sie im eigenen Interesse darauf, die Güllemenge pro Hektar nicht zu übertreiben. Achten Sie bei

starken Hanglagen in der Nähe von Gewässern auf Abstände über den gesetzlichen Vorgaben.

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Fahren Sie keine Gülle wenn der Boden die Nährstoffe nicht aufnehmen kann und fahren Sie nicht wenn

Starkregen zu erwarten ist. Eine weitere Möglichkeit wäre das KULAP- Programm B30 – Extensive Grün-

landnutzung entlang von Gewässern. Es sind hier auch Teilflächen möglich und die Fläche zählt nach wie

vor zur 170 kg N-Grenze. Lassen Sie sich hierzu bei der nächsten KULAP- Antragstellung im Herbst bzw.

Frühjahr von Ihrem Berater am AELF beraten.

Bereich Betriebs-/Unternehmensberatung: LOR Hans Gritsch 08561 3004-129

Betriebsberatung/ Investitionsförderung Eggerstorfer/ Gritsch

Die Antragstellung für das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) 2017 konnte im Juni 2017 eröffnet wer-

den. Die Anträge für die heuer einzige „Förderrunde“ waren vollständig bis zum 31 Juni 2017 einzureichen.

Nach einigen Anpassungen sowohl der Förderhöhe wie auch im Auswahlverfahren, wie bereits im Frühjahrs-

rundbrief erläutert, wurden, auch aufgrund des kurzen Zeitfensters, nur wenige Anträge mit speziellen Inves-

titionen zur Verbesserung des Tierwohls in allen Bereichen der Tierhaltung und auch im Bereich der Diversi-

fizierung eingereicht.

Weiterhin durchgängig möglich ist die Antragstellung im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft

(BaySL), hier werden spezielle Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls gefördert, Bestandsaufsto-

ckungen sind nicht möglich.

Durch die „Beratungsinitiative zur Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh“ bei der von uns viele Be-

triebe direkt angeschrieben wurden sind zahlreiche Interessensbekundungen wegen Beratung, Besichtigung

und auch Förderung an die Beratungsabteilung herangetragen worden. Diese Betriebe nun direkt in ihren An-

liegen zu unterstützen wird die Aufgabe der nächsten Monate für uns darstellen.

Jeder Betriebsleiter mit Anbindehaltung sollte die künftige Entwicklung seines Betriebes planen. Egal ob

dies die Einstellung der Milchviehhaltung, mittelfristig die Fortführung der Anbindehaltung oder eine bauli-

che Lösung auf absehbare Zeit bedeutet. Selbstverständlich können Sie, unabhängig von der betrieblichen

Ausrichtung, unter 08561 3004-129 (Gritsch) oder -128 (Eggerstorfer) Kontakt mit dem AELF aufneh-

men, wenn ein neutraler Beratungsbedarf besteht.

Auswertung zur Mehrfachantragstellung 2017 im Landkreis Rottal-Inn M. Böhm

Der Mehrfachantrag liefert vielfältige Daten und Fakten zur Landwirtschaft. Sollten Sie an mehr Daten, Gra-

fiken und Tabellen interessiert sein, so wenden Sie sich an [email protected]

2.887 Landwirte stellten 2017 ihren Mehrfachantrag am AELF Pfarrkirchen und damit 29 weniger als im

Jahr zuvor. Die Rinderhaltung ist bei 48 % der Antragsteller vorzufinden und somit bei fast jedem 2. Betrieb.

Insgesamt werden 74.732 ha landwirtschaftlich bewirtschaftet, woraus sich eine durchschnittliche Be-

triebsgröße von 26 ha ergibt. Trotz des Strukturwandels bewirtschaften 70 % der Betriebe unter 30 ha. Nur

76 Betriebe haben über 100 ha landwirtschaftliche Fläche.

Tierhaltung

Rinderhaltung

• Mit 32.381 Kühen stehen heuer 1.172 Kühe weniger als 2016 in den Ställen des Landkreises.

• Innerhalb des letzten Jahres haben 79 Betriebe die Kuhhaltung aufgegeben, somit sind noch 991 Kuhhalter.

• Nur 52 Landwirtsfamilien haben mehr als 80 Kühe.

• Dabei steigt der Durchschnittsbestand: 1985 waren es 16,5 Kühe, 2017 bereits 33 Kühe je Betrieb.

• Die Milchleistung nimmt jedes Jahr etwas zu: 1975 gab eine Kuh 4.300 kg Milch, 2017 waren es durch-

schnittlich im Landkreis Rottal-Inn 7.408 kg (24 Liter/Tag).

• Insgesamt sind 1.384 Betriebe rinderhaltend, dies sind 176 Betriebe weniger wie im Vorjahr.

• 903 Betriebe betreiben Rindermast mit insgesamt 29.268 Tieren.

• 77 Betriebe haben einen Bestand von mehr als 100 Mastbullen.

Schweinehaltung

• Der Landkreis Rottal-Inn hat deutlich weniger Schweine wie mancher Nachbarlandkreis. Trotzdem gibt es

fast so viele Schweine wie Rinder, genau 94.381 Schweine zum Stichtag.

• Die Anzahl nimmt allerdings stetig ab, allein im letzten Jahr um 2.794 Stück.

• Bei den 301 schweinehaltenden Betrieben stehen Ø 314 Tiere, dies ist eine Erhöhung um Ø 21 Schweine

pro Betrieb im Vergleich zum letzten Jahr.

• Nur mehr 71 Betriebe halten Zuchtsauen.

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Biogas

• Im vergangenen Jahr hat ein Betrieb den Neubau einer Biogasanlage getätigt, nun sind 96 Anlagen mit ei-

ner installierten Leistung von Ø 438 kWel/Anlage am Stromnetz.

• Die Stromversorgung von ca. 84.000 Familienhaushalten mit 4 Personen kann somit rein aus Biogas er-

möglicht werden.

• Die Investitionen zur Flexibilisierung (bedarfsgerechte Stromerzeugung) schreiten weiter voran.

Flächennutzung

• Von den 74.732 ha landwirtschaftlicher Fläche(LF) im Landkreis wird 74 % als Acker und 25 % als Grün-

land genutzt.

• Ca. 1 % der LF ist als ökologische Vorrangfläche oder für Agrar-Umweltmaßnahmen ausgewiesen.

• Platz 1 unter den angebauten Früchten ist der Mais mit 25.500 ha. In den letzten Jahren hat der Maisanbau

allerdings jedes Jahr abgenommen, so auch im Jahr 2017 um 165 ha.

• Getreide ist die zweithäufigste Frucht auf den Feldern mit 22.500 ha. Die häufigste Getreideart im Land-

kreis ist mit 15.000 ha der Winterweizen, gefolgt von der Wintergerste mit 5.000 ha.

• Der Sojaanbau steigt weiter an: 50 Landwirte bestellten 277 ha Soja.

• Zur Energieversorgung tragen Chinaschilf mit 31 ha und Sudangras mit 8 ha bei.

• Der Grünlandanteil mit insgesamt 18.912 ha ist nahezu unverändert geblieben.

V. Infos vom Bereich Forsten: Leitung FOR Gerhard Huber: 08561 3004-161

Abschiedsgruß von Herrn Kiefl - Viel Glück und Erfolg für die Zukunft!

Sehr geehrte Waldbesitzer ,

nach vier Jahren im Landkreis Rottal-Inn führt mich mein beruflicher Lebensweg von Pfarrkirchen weiter

nach Passau. Der Grund dafür sind neben privaten vor allem gesundheitliche Gründe. In der Hoffnung, wie-

der eine normale Arbeitsleistung erreichen zu können, folge ich dem Rat der behandelnden Ärzte, demzufol-

ge mit einer beruflichen Veränderung auch eine bessere Genesung erzielbar sein könnte. Ein Kranker freut

sich über alles, was hoffen lässt.

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mich deshalb ans AELF Passau-

Rotthalmünster versetzt was für mich v. a kürzere Arbeitswege mit sich bringt.

Wenn ich auf die Zeit in Pfarrkirchen zurück blicke, denke ich zuerst an die Vielzahl von forstlichen Förder-

anträgen, die meist nur für eine geringe Fläche beantragt wurden. Ich ziehe für mich daraus das positive Fa-

zit, dass viele Waldbesitzer in ihren Wäldern einen schonenden, zielgerichteten und nachhaltigen Waldum-

bau betreiben. Der Klimawandel gibt uns auch nicht viele andere Möglichkeiten.

In diese Richtung zielte auch die vom Forstbereich am AELF Pfarrkirchen 2015 gestartete „Initiative Zu-

kunftswald Rottal-Inn“. Sehr viele Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen im Landkreis nutzten die Gelegen-

heit, und brachten die mit staatlichen Mitteln geförderten „Klimapakete“ mit Tannen, Buchen, Eichen und

anderen klimatoleranten Baumarten in ihren Wäldern aus. So erfüllte es mich mit Freude und Stolz, dass ich

am 2. Dezember 2016 in einer gut gefüllten Stadthalle in Pfarrkirchen, die beachtlichen Ergebnisse bekannt

geben konnte. Der von meinen Mitarbeitern im Kirchenwald in Bad Birnbach angelegte „Klimapfad“ infor-

miert nicht nur die Waldbesitzer sondern alle Waldbesucher über die Notwendigkeit des Waldumbaus hin zu

gemischten klimatoleranten Waldbeständen mit der geringeren Anfälligkeit für Schadereignisse aller Art.

Wie wichtig der Waldumbau ist, zeigt uns auch die Borkenkäferplage, die uns seit 2015 beschäftigt. Die

schnelle Folge von zwei trockenen und heißen Sommern (2015 und 2017) überstieg die Regenerationsmög-

lichkeiten vor allem von älteren Fichtenbeständen. So wandeln sich die Waldbilder im niederbayerischen

Hügelland zwischen Isar und Inn schneller als es uns lieb sein kann. Meine Mitarbeiter am Amt merken dies

vor allem daran, dass die Zahl der Förderanträge nicht kleiner wird, die Flächengröße und der finanzielle Be-

trag pro Förderfall aber deutlich steigt. Ein Ende der aktuellen Käferplage ist momentan noch nicht in Sicht.

Am Schluss meiner Zeit in Pfarrkirchen darf ich mich bei meinen Mitarbeitern am Amt, bei den Vorsitzen-

den, Geschäftsführern und Mitgliedern der Waldbauernvereinigungen sowie den Waldbesitzern allgemein

herzlich bedanken. Während meiner Zeit in Pfarrkirchen haben wir gemeinsam einiges erreicht.

Verbunden mit dem Wunsch, dass sich auch unsere Nachkommen im Rottal noch an schönen, wüchsigen

Waldbeständen mit guten Holzvorräten erfreuen können wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles Gute,

viel Glück und Gesundheit und natürlich viel Freude mit Ihrem Wald und dessen nie endendem Wachstum.

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Aktuelle Zuständigkeiten nach den personellen Änderungen

Borkenkäferpopulation im Jahr 2017 auf höchstem Niveau seit Beginn des Monitorings

Die diesjährige Entwicklungsgeschwindigkeit der Bruten des Buchdruckers war eine der höchsten der

vergangenen zehn Jahre. Die Entwicklungszeit des Buchdruckers betrug dieses Jahr nur fünf Wochen vom Ei

bis zum fertigen Jungkäfer.

Die Waldbesitzer sind rechtlich verpflichtet eigenverantwortlich regelmäßig ihre Bestände auf Borkenkäfer-

befall zu kontrollieren und diesen gegebenenfalls zeitnah und effektiv zu bekämpfen. Geschieht das nicht

werden die Waldbesitzer von Seiten des Amtes schriftlich aufgefordert die Käferbäume zu entfernen. Bei

Missachtung dieser ersten schriftlichen Aufforderung wird eine Ersatzvornahme angedroht, das heißt, dass

nach Ablauf der gesetzten Frist auf Kosten des Waldbesitzers die Käferbäume von Seiten der Kreisverwal-

tungsbehörde entfernt werden.

Um dem entgegenzuwirken beraten die zuständigen Revierleiter betroffene Waldbesitzer in Sachen Bohr-

mehlsuche, Einschlag und Aufarbeitung befallener Fichten.

Der erste Schritt für jeden Waldbesitzer ist in seinen Beständen gezielt nach sich verfärbenden Fichtenkro-

nen bzw. Nadelabfall zu suchen und in deren Nachbarschaft konsequent nach Bohrmehl suchen. Dieses ver-

fängt sich gut sichtbar in Borkenschuppen, Spinnweben oder Moos.

Befallene Fichten sind unverzüglich einzuschlagen und aufzuarbeiten. Es gilt den Ausflug der zweiten Gene-

ration zur Anlage einer dritten zu verhindern!

Fichten mit beginnender Kronenverfärbung, Abfall gelblich-grüner Nadeln und abfallender Rinde bei grüner

Krone sind in jedem Falle einzuschlagen und aufzuarbeiten. Die Krone ist unbedingt auf Befall durch den

Kupferstecher zu kontrollieren.

Bei Fichten mit deutlicher Rotfärbung der Krone bzw. Abfall roter Nadeln ist die Brut bereits sehr weit ent-

wickelt oder schon ausgeflogen. Der Einschlag dieser Fichten ist nur sinnvoll, wenn noch in nennenswertem

Umfang Käfer in den Bäumen vorhanden sind (kontrollieren!) und die unverzügliche Abfuhr nach Einschlag

gewährleistet ist. Die Käfer verpuppen sich in der Rinde, das bedeutet bei der Kontrolle auf Käferbefall muss

die Rinde aufgebrochen werden, um die noch vorhandene Käferdichte abzuschätzen.

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Bei der Fällung und Rückung muss auf abfallende Rindenpartien mit Jungkäfern geachtet werden. Diese dür-

fen nicht im Bestand verbleiben, sondern sind einzusammeln und müssen unschädlich gemacht werden (auf

Haufen aufschütten, mit Folie abdecken, aus dem Bestand entfernen). Weiße Stadien und Käfer ohne Rei-

fungsfraß sterben in der abfallenden Rinde ab.

Die Fällung solcher Bäume kann je nach Kronenzustand bereits ausgesprochen gefährlich sein, da die Krone

nicht mehr über eine hohe Nadelmasse verfügt und das Gewicht bereits entsprechend reduziert ist, damit ver-

lagert sich der Schwerpunkt sukzessive nach unten. Die Fällung erfordert daher i.d.R. Seilunterstützung und

sollte daher aus Gründen der Arbeitssicherheit von Unternehmern mit entsprechendem Know-how und

Equipment durchgeführt werden.

Frische Resthölzer und Kronenmaterial können vom Buchdrucker und Kupferstecher genutzt werden, sie

müssen daher ebenfalls unverzüglich gehackt werden.

Auch in den Wintermonaten müssen Waldbesitzer befallenen Fichten in Ihrem Wald aufarbeiten, um zu ver-

hindern, dass im Frühjahr die Käfer ausschwärmen können. Kommen Waldbesitzer dieser Pflicht im Winter

nicht nach, kann in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltungsbehörde ein Zwangsgeld verhängt werden.

E. Seminare/Termine/Angebote der Verbundpartner in der Beratung

1. Beratungsangebot des LKV Bayern

Die Beratungsangebote des Verbundpartners LKV Bayern wurden in den vorherigen Rundschreiben ausführ-

lich beschrieben. Bei Interesse bzw. betrieblichem Bedarf wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des LKV in

Landshut unter 0871/67880 oder unter www.lkv.bayern.de

Ergänzend zur einzelbetrieblichen Beratung (z. B. Fütterung, Melktechnik, Anpaarung, Haltung) werden re-

gional Arbeitskreise und Seminare zu verschiedenen Themen angeboten. Ziel dieser wie nachfolgender

Angebote ist neben der Diskussion mit dem Berater auch der Austausch mit Berufskollegen.

06.11.2017

9:30 – 12:45 Uhr

GH Wirtsbauer, Langeneck

Finanzielle Reserven in der Milchviehhaltung erkennen und

nutzen

Referent: Hubert Weigand

Kosten: 25 €

Anmeldung unter

0871/67880 oder

Fax: 0871/61033

15.11.2017

GH Forstner, Rimbach

und

24.01.2018

GH Wirtsbauer, Langeneck

Jeweils 9:00 – 13:15 Uhr

Das perfekte Kalb für den Start in Mast und Milch

Inhalte:

- Schwachstellen in der Kälberaufzucht erkennen

- Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen

Referent: Hermann Heindl LKV Fütterungsberater

Kosten: 40 €

Anmeldung unter

0871/67880 oder

Fax: 0871/61033

09.03.2018

GH Schwinghammer,

Staudach

13:00 – 16:15 Uhr

Jungviehaufzucht – in Topform zum ersten Kalb

Referent: Anton Huber

Kosten

Anmeldung unter

0871/67880 oder

Fax: 0871/61033

04.04.2018

GH Wirtsbauer, Langeneck

9:00 – 16:00 Uhr

Grundfutterseminar: Grünlandoptimierung – weniger Ver-

luste von der Wiese bis zum Stall

Referenten: Hermann Heindl, Michael Beimler

Kosten: 50 €

Anmeldung unter

0871/67880 oder

Fax: 0871/61033

2. Beratungsangebote des Erzeugerringes für Pflanzenbau Niederbayern

Das gesamte Beratungsangebot im Pflanzenbau besteht aus einer Vielzahl von Einzelbausteinen, abgestimmt auf den Bedarf und die Anforderungen der Betriebe. Im jährlichen Mitgliedsbeitrag sind z. B. „Erzeugerring aktuell“, „ Grünland aktuell“, Versuchsberichtsheft enthalten. Zusätzlich werden Acker- und Grünlandbege-hungen sowie die Telefonberatung (produktionstechnische Beratung durch unsere Pflanzenbauberater über Hotline 01805/574452 von Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr) angeboten. Darüber hinaus hat jeder

Landwirt die Möglichkeit, weitere Beratungsleistungen des Erzeugerringes gegen gesonderte Rechnungsle-

gung in Anspruch zu nehmen wie z. B. Erzeugerring-Beratungsfax, ER-direkt, ER-online, produktionstech-nische Beratung vor Ort im Betrieb einzeln oder als Gruppe sowie Seminare zu verschiedenen Fachthemen.

Kontakt: Erzeugerring für Pflanzenbau Niederbayern e.V., Graflinger Str. 77, 94469 Deggendorf

0991/24769, Fax 0991/25509, Email: [email protected]

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F. Überregionale Beratungsangebote und Infos der Fachzentren (FZ):

FZ Pflanzenbau (L 3.1): Leitung: LD Dr. J. Freundorfer, AELF Deggendorf

Das Versuchszentrum Ostbayern Wolfgang Viehbacher, Leiter

Ab August 2016 wurden aus den sieben Versuchsinspektionen an den Fachzentren (FZ) Pflanzenbau in den

einzelnen Regierungsbezirken in Bayern fünf Versuchszentren (VZ) gebildet.

Eines dieser Versuchszentren ist das VZ Ostbayern mit Sitz am

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf und

drei weiteren Dienstorten in Regensburg, Rotthalmünster und

Steinach. Das Dienstgebiet des VZ Ostbayern umfasst Niederbay-

ern, die südliche Oberpfalz sowie die Landkreise Erding und Frei-

sing (siehe Abbildung rechts).

Hauptaufgabe der Versuchszentren ist die Durchführung von

pflanzenbaulichen Feldversuchen für die Fachzentren Pflanzen-

bau, im Fall des Versuchszentrum Ostbayern für das FZ Regens-

burg und das FZ Deggendorf. Als Schnittstelle zwischen den

Fachzentrum Pflanzenbau und dem Versuchszentrum wurde die

Stelle eines Sachbearbeiters für Versuchswesen an jedem FZ neu

geschaffen.

Neben der Hauptaufgabe der Versuchsdurchführung trägt das Versuchszentrum in einem großen Umfang

auch zum Wissenstransfer und zur Ausbildung des Berufsnachwuchses bei. Insbesondere die Versuchsstelle

Steinach hat hier eine große Bedeutung und wird im Laufe der Vegetation gerne von den Fach- und Hoch-

schulen im landwirtschaftlichen Bildungsbereich besucht.

Die Vergrößerung des Dienstgebietes erforderte eine Anpassung des Versuchsumfanges zur Ernte 2017. Da-

bei sind fachliche und geographische Gegebenheiten berücksichtigt worden. Dennoch ist der Umfang der

Versuche weiterhin ambitioniert.

Das VZ Ostbayern bearbeitet aktuell 60 Feldversuche für Ackerbau:

• 30 Sortenversuche zu sämtlichen Kulturen

• 10 Versuche zu Düngung, Fruchtfolge und Produktionsfragen

• 20 Pflanzenschutzversuche (mit Unterstützung der Fachzentren)

Eine Besonderheit des VZ Ostbayern im Vergleich zu den anderen Versuchszentren ist die Zugehörigkeit der

Versuchsstelle in Steinach, dort werden stationär 20 Versuche zu Grünland und Futterpflanzen durchgeführt.

Zur Bewältigung des enormen Arbeitsumfanges hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Land-

wirtschaft und Forsten finanzielle Mittel bereitgestellt. Mit diesen Mitteln soll der Maschinenpark im Ver-

suchswesen modernisiert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Im Jahr 2017 floss ein

Großteil dieser Gelder nach Ostbayern zur Anschaffung eines modernen Parzellenmähdreschers und einer

leistungsstarken Transporttechnik.

Enormer Anstieg der Fangzahlen beim Westlichen Maiswurzelbohrer Johann Thalhammer

Seit die Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers im Februar 2014 aufgehoben wur-

de und somit auch keine Bekämpfungsmaßnahmen mehr vorgeschrieben sind, erfolgt die Erhebungen (Moni-

toring) zur Entwicklung des Maiswurzelbohrers in unserem Dienstgebiet nur mehr an 70 Standorten.

Die Anzahl der Fallenstandorte in den einzelnen Landkreisen bleibt gleich, die Maisschläge auf denen die

Fallen angebracht werden wechseln von Jahr zu Jahr. Aufgrund der gleichbleibenden Fallenstandorte je

Landkreis kann die Entwicklung der Käfer gut beurteilt werden.

2014 wurden auf diesen 70 Standorten insgesamt 509 Käfer gefangen, im Jahr 2015 waren es witterungsbe-

dingt mit 244 Käfern erkennbar weniger. Im vergangenen Jahr wurden 697 Käfer gefangen.

In diesem Jahr steigen die Fangzahlen z. T. dramatisch an. Insgesamt wurden 2708 Käfer gefangen. Diese

verteilen sich wie folgt:

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Somit ist nach 2016 wieder ein deutlicher An-

stieg der Fangzahlen zu verzeichnen. Im

Durchschnitt haben sich diese etwa vervier-

facht. Deutlich überdurchschnittliche Tempera-

turen von Mai bis August verbunden mit mäßi-

ger Bodenfeuchtigkeit, ohne dass die Böden

austrockneten, sind ideale Bedingungen für die

Vermehrung des Schädlings. In der Hauptbe-

fallsregion, im unteren Rottal des Landkreises

Passau, wurden auf einzelnen Standorten bis zu

350 Käfer gefangen.

Aber auch in den anderen Landkreisen stieg der

Befall, auf niedrigerem Niveau, deutlich an.

Bei Betrachtung der angebauten Kulturen auf

den Fallenstandorten und den dazu angrenzenden Flächen zeigt sich sehr schnell, dass auf Flächen mit hohen

Fangzahlen bzw. auf manchen dazu angrenzenden Flächen in den letzten Jahren häufig Mais ohne Unterbre-

chung angesät war. In Einzelfällen wurde bereits das fünfte Mal in Folge Mais gesät. Dies sind ideale Vo-

raussetzungen für die Vermehrung des Schädlings, da sich vor allem die Larven des Maiswurzelbohrers ganz

überwiegend von Maiswurzeln ernähren.

Aber nicht nur die Larven, sondern auch die Käfer verursachen Schäden. Die Käfer fressen an Blättern, Nar-

benfäden sowie Pollen und beeinträchtigen dadurch die Befruchtung. Dies führt zur Verringerung der Korn-

zahl im Kolben. Der Hauptschaden entsteht jedoch durch die Larven. Diese fressen an den Maiswurzeln, be-

einträchtigen die Wasser- und Nährstoffversorgung und vor allem die Standfestigkeit der Maispflanzen.

Erfahrungen aus den Nachbarländern mit langjähriger Maismonokultur zeigen, dass durch die Maiswurzel-

bohrer-Larven Ertragsausfälle von 30% und mehr verursacht werden können.

Auch wenn keine rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers mehr bestehen, sollte die

Einhaltung einer Fruchtfolge, die effektivste Maßnahme zur Bekämpfung des Schädlings, unbedingt beachtet

werden. Da sich die Larven nahezu ausschließlich von Maiswurzeln ernähren können, wäre der Idealfall,

wenn nie Mais nach Mais stehen würde. Weil dies wegen des Futter- bzw. Substratbedarfs bzw. aus Wirt-

schaftlichkeitsgründen nicht möglich ist, sollte der Maisanteil weiterhin auf 2/3 beschränkt werden.

Das bedeutet, dass spätestens im dritten Jahr nach zweimaligem Maisanbau auf derselben Fläche eine

Alternativkultur angebaut werden soll. Wird dies weiterhin nicht beachtet, so ist in wenigen Jahren

auf ersten Flächen mit deutlichen Schäden zu rechnen!

Landkreis Anzahl Fallen-

standorte

Gefangene Käfer

DEG 6 133

DGF 6 60

FRG 4 130

LA 6 21

PA 24 2183

PAN 6 79

Regen 4 31

SR 6 17

ED 4 44

FS 4 10

Fachzentrum Agrarökologie (L 3.2): Leitung: LOR Markus Grundner, AELF Straubing

Modellgebiete zum Gewässerschutz

Die Landwirtschaft wird zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Wirtschaftsweise das Grund- und Oberflä-

chenwasser zu stark belastet. Ein Einfluss der Landwirtschaft auf das Wasser ist vorhanden. In der Praxis

gibt es aber große Unterschiede und viele Landwirte führen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung bzw.

zum Erhalt der Wasserqualität durch. Gewässerrandstreifen und Erosionsschutz durch Mulchsaat von Rei-

henkulturen sind bekannte Beispiele für solche Maßnahmen. Der Effekt solcher Maßnahmen ist umso besser,

je mehr Landwirte sich in einem Gebiet daran beteiligen. Bei geringer oder lückiger Beteiligung stellen sich

eventuell die gewünschten Effekte nicht oder nur in geringem Ausmaß ein. Daher wurden mit den Wasser-

wirtschaftsämtern sogenannte Modellgebiete ausgewählt, in denen durch intensive Beratung eine möglichst

hohe Beteiligung an gewässerschonenden Maßnahmen erzielt werden soll. Die Auswahl der Modellgebiete

erfolgte anhand verschiedener Kriterien. Zum einen muss die Wasserqualität in einem verbesserungswürdi-

gem Zustand sein, zum anderen sollen die Gebiete nicht zu groß sein oder auch andere Effekte, die die land-

wirtschaftlichen Maßnahmen verfälschen könnten, sollen möglichst ausgeschlossen sein. In einzelnen Gebie-

ten werden Messwerte erhoben, die den Effekt der Maßnahmen dann zeigen. Ansprechpartner sind die Was-

serberater. In Niederbayern stehen ab September 2017 nun insgesamt 8 Wasserberater zur Verfügung:

Die Wasserberater werden in den Modellgebieten verstärkt tätig werden. Z.B. werden dort vermehrt Ver-

sammlungen, Führungen in Demoanlagen oder auch Einzelberatungen angeboten. Bitte beteiligen Sie sich

aktiv daran. Nur bei einer hohen Beteiligung werden Verbesserungen sichtbar.

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Für den Landkreis Rottal-Inn wurden bezüglich der Flusswasserkörper die linksseitigen Nebengewässer der

Rott bis Bad Birnbach und bezüglich der Grundwasserkörper die Vorlandmolasse Pfarrkirchen (siehe nachfol-

gende Karten) festgelegt.

Wer sich näher über die zugrunde liegenden Grundwasser- und Flusswasserkörper bzw. Messwerte informie-

ren will, findet dies im Internet unter www.wrrl.bayern.de Umweltatlas Bayern

Karte Flusswasserkörper Karte Grundwasserkörper

Fachzentrum Ökologischer Landbau (L 3.3): Leitung: LOR Th. Lehner AELF Deggendorf

Einladung zum Seminar „Alternativen in der Schweinehaltung“ - Leasingschweine, Weide-

schweine und andere ungewöhnliche Varianten in der ökologischen Schweinehaltung

Termin:02.11.2017 von 9:30 Uhr bis ca. 16:00 Uhr

Veranstaltungsort: Schlossbräu in Mariakirchen (Treffpunkt, Tagesordnungspunkt 2 und Mittagessen)

Programm:

- Betriebsbesichtigung: Artgerechte Weidehaltung am Hofgut Leberfing,

Referent: Josef Straubinger, Lindner AG [www.landluft.bio]

- Theorie und Praxis alternativer Konzepte in der Schweinehaltung,

Referent: J. Herrle, Naturland

- Betriebsbesichtigung: Symbiotische Landwirtschaft,

Referent: Ulrich Brunner, Arnstorf [www.dickeschweine.de]

- Betriebsbesichtigung: Leasingschweine als Unternehmenskonzept,

Referent: Anton Dapont, Egglham [www.biohof-hausberg.de]

Anmeldung erforderlich!

Weitere Informationen und Anmeldung unter 0991 208-169 oder [email protected]

FZ Rinderzucht (L 3.5) Leiter: LD Josef Tischler, AELF Landshut

Hornloszuchtprogramm in Niederbayern sehr erfolgreich

Das Enthornen der Kälber ist zum Schutz vor Verletzungen von Mensch und Tier gängige Praxis. Allerdings

stellt das Enthornen einen Eingriff am Tier dar und verursacht Kosten bzw. Zeitaufwand. Eine Möglichkeit

dies zu umgehen ist die Zucht von natürlich hornlosen Rindern. Im Rahmen des niederbayerischen Fleck-

viehzuchtprogramms wird die Hornloszucht seit Jahren intensiv bearbeitet. So wurden in den letzten Jahren

jährlich 25 % bis 35 % der Anpaarungen im Rahmen des Zuchtprogramms mit natürlich hornlosen Bullen

durchgeführt. Die erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich zeigt sich jetzt an den positiven Ergebnissen der

Hornlosbullen aus Niederbayern. Der von Manfred Feierfeil aus Grub bei Niederaichbach gezüchtete Bulle

Mahango Pp (10/173075) dominiert die internationale Fleckviehzucht im Bereich der Hornlosbullen. Unter

den Top-20 Hornlosbullen befinden sich 12 Söhne des Bullen Mahango Pp und er selbst nimmt immer noch

die Rangnummer 10 ein.

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Mit Motane Pp, Moremi PP, Mueritz PS und Mahango Pp kommen 4 der besten 10 verfügbaren Hornlosbul-

len aus Niederbayern. Moremi PP ist der aktuell beste reinerbige Hornlosvererber der Fleckviehzucht und

wurde von Josef Knon in Hundsruck, Gemeinde Untergriesbach gezüchtet. Die Zucht von reinerbigen Horn-

losbullen bringt entscheidende Fortschritte in diesem Bereich, weil alle Nachkommen dieser Bullen hornlos

sind. Die mischerbigen Bullen Motane Pp und Mueritz PS sind beide Söhne der hornlosen Mandai-Tochter

Omo PP von Valentin Mühlbauer aus Oberhaarbach bei Geisenhausen.

Noch sind die meisten Hornlosbullen nicht Nachkommen geprüft, d.h. ihre Zuchtwerte basieren auf den In-

formationen der Vorfahren bzw. aus den Ergebnissen der genomischen Selektion.

Bei den Nachkommen geprüften Bullen, die zusätzliche Informationen von Töchtern und Söhnen aufweisen

können, ergeben sich deutlich sicherere Zuchtwerte. Listenführer in diesem Segment ist der Bulle Votary PS,

der ebenfalls aus Niederbayern stammt. Züchter ist Walter Bachmaier aus Lehndobl, Gemeinde Triftern.

Detailliertere Informationen zu den Zuchtwerten der einzelnen Bullen sind auf der Internetseite der LfL Bay-

ern abrufbar. www.lfl.bayern.de/itz/rind/bazi/index.php

Fachzentrum Rinderhaltung (L 3.6): Stv. Leitung: LR Tobias Fegg, AELF Pfarrkirchen

Laufstallinitiative – Raus aus der Anbindehaltung

Die kleinen Milchviehbetriebe mit Anbindehaltung (Betriebe < 25 Kühe) waren bislang nicht im Fokus der

Beratung. Im Moment wird jedoch der Druck von Seiten des Lebensmitteleinzelhandelns immer größer. Um

allen Betrieben mit Anbindehaltung weiterhin eine Perspektive in der Milchviehhaltung bieten zu können,

wurde von Seiten des StMELF die sog. „Laufstallinitiative“ ins Leben gerufen.

Wie sieht es im Dienstgebiet des FZ Rinderhaltung Pfarrkirchen aus?

Die nachfolgende Auswertung basiert auf Zahlen des LKV (Milchleistungsprüfung- MLP). Die Prüfdichte in

den Verwaltungsstellen Landshut und Passau liegt derzeit bei etwa 83 % der Kühe. Gut 56 % der Milchvieh-

betriebe in der MLP haben noch einen Anbindestall, die durchschnittlich 29 Milchkühe halten. Im Laufstall

stehen bereits 64,3 % der Milchkühe. Jährlich steigen knapp 2,3 % der Betriebe auf Laufstallhaltung um

(knapp 3 % der Kühe).

Abbildung: Anteil der Betriebe und Kühe in Stallformen in den Landkreisen im Zuständigkeitsgebiet des

Fachzentrum Rinderhaltung Pfarrkirchen (Quelle: LKV)

Jahr

LandkreisBe-

triebe% Kühe

Kühe/

Betrieb%

Be-

triebe% Kühe

Kühe/

Betrieb%

Be-

triebeKühe

Kühe/

Betrieb

Be-

triebeKühe

Deggendorf 2011 133 70,0% 3.639 27,4 50,5% 57 30,0% 3.568 62,6 49,5% 190 7.207 37,9

2016 106 62,4% 3.111 29,3 40,2% 64 37,6% 4.625 72,3 59,8% 170 7.736 45,5 7,6% 10,3%

Dingolfing 2011 90 70,3% 2.473 27,5 55,2% 38 29,7% 2.008 52,8 44,8% 128 4.481 35,0

2016 52 57,8% 1.471 28,3 39,6% 38 42,2% 2.239 58,9 60,4% 90 3.710 41,2 12,5% 15,5%

Kelheim 2011 99 72,8% 2.748 27,8 57,3% 37 27,2% 2.049 55,4 42,7% 136 4.797 35,3

2016 66 63,5% 2.004 30,4 45,3% 38 36,5% 2.424 63,8 54,7% 104 4.428 42,6 9,3% 12,0%

Landshut 2011 286 69,1% 8.278 28,9 54,4% 128 30,9% 6.942 54,2 45,6% 414 15.220 36,8

2016 167 54,4% 5.227 31,3 36,0% 140 45,6% 9.290 66,4 64,0% 307 14.517 47,3 14,7% 18,4%

Passau 2011 491 71,8% 14.361 29,2 54,1% 193 28,2% 12.166 63,0 45,9% 684 26.527 38,8

2016 354 60,4% 10.893 30,8 39,2% 232 39,6% 16.918 72,9 60,8% 586 27.811 47,5 11,4% 15,0%

Rottal-Inn 2011 510 63,0% 12.915 25,3 45,4% 299 37,0% 15.515 51,9 54,6% 809 28.430 35,1

2016 342 51,5% 8.928 26,1 31,9% 322 48,5% 19.019 59,1 68,1% 664 27.947 42,1 11,5% 13,5%

Straubing 2011 182 64,1% 4.377 24,0 40,2% 102 35,9% 6.499 63,7 59,8% 284 10.876 38,3

2016 121 51,7% 3.120 25,8 27,6% 113 48,3% 8.184 72,4 72,4% 234 11.304 48,3 12,4% 12,6%

FZ PAN 2011 1.791 67,7% 48.791 27,2 50,0% 854 32,3% 48.747 57,1 50,0% 2.645 97.538 36,9

2016 1.208 56,1% 34.754 28,8 35,7% 947 43,9% 62.699 66,2 64,3% 2.155 97.453 45,2 11,7% 14,4%

Änderung

Anteil im

Laufstall 2016:2011

Anbindestall Laufstall gesamt

Die Umsetzung der „Laufstallinititative“ erfolgt auf Ämterebene im Dienstgebiet des Fachzentrum Rinder-

haltung sehr unterschiedlich. Von einer persönlichen Kontaktaufnahme der Abteilung L2.2 (Telefon oder

Brief) bis hin zu Veranstaltungen „Raus aus der Anbindehaltung“ und einer entsprechenden Lehrfahrt für

„Kleine Laufställe“ werden/wurden die Landwirte informiert.

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Das Fachzentrum für Rinderhaltung in Pfarrkirchen veranstaltete bereits im Rahmen des Winterprogrammes

2016/17 Lehrfahrten für „Kleine Laufställe“. Dabei wurden kleine Laufställe besichtigt, die teilweise kosten-

günstig umgebaut oder auch im Neubau erstellt waren. Es nahmen im Dienstgebiet knapp 100 Betriebe teil.

Viele dieser Betriebsleiterfamilien scheuen bisher noch das Risiko der Investition in einen Laufstall. Vor al-

lem bedingt durch die eher schlechte Milchpreisentwicklung und Prognose um den Jahreswechsel. Oft sind

auf den Betrieben keine Hofnachfolger/innen da. Aber auch die Ausgangssituation im Hinblick auf den

Standort (oft sehr beengte Hoflage) hemmt die betriebliche Weiterentwicklung. Dennoch spricht die beson-

ders tiergerechte Haltung bei gleichzeitig verbesserter Arbeitsqualität für die Laufstallhaltung von Milchkü-

hen. In den meisten Fällen berichten die Betriebsleiter von eindeutigen Leistungssteigerungen, die zum gro-

ßen Teil auf die verbesserten Haltungsbedingungen zurückzuführen sind.

Wann ist die Umstellung auf Laufstallhaltung wirtschaftlich interessant?

Wenn es zu einer Erhöhung der Erfassungskosten und Abschläge für die Milch aus Anbindehaltung kom-

men sollte, kann es durchaus interessant sein, auf Laufstallhaltung umzustellen. Eine vereinfachte Kalkulati-

on kann Ihnen dabei helfen. Es wird angenommen, dass für die Umstellung rd. 5.000 € / Kuhplatz investiert

werden müssen. In Abhängigkeit der Produktion (Milchleistung) entstehen im günstigsten Fall knapp 2,70

ct/kg Milch bzw. im ungünstigsten Fall 4,13 ct/kg Milch Festkosten.

Abbildung: Festkostenbelastung durch Umbau/Neubau Milchleistung kg 6.500 7.000 7.500 8.000 8.500 9.000 9.500 10.000 7.500

Festkosten Neubau 6,16 5,72 5,34 5,00 4,71 4,45 4,21 4,00 5,34

davon Afa Gebäude1 1,85 1,71 1,60 1,50 1,41 1,33 1,26 1,20 1,60

davon Afa Technik 2,20 2,04 1,90 1,79 1,68 1,59 1,50 1,43 1,90

davon Unterhalt + Versicherung 1,15 1,07 1,00 0,94 0,88 0,83 0,79 0,75 1,00

davon Zinsen 0,96 0,89 0,83 0,78 0,74 0,69 0,66 0,63 0,83

- bestehende Festkosten3 2,03 1,89 1,76 1,65 1,55 1,47 1,39 1,32 1,76

= Festkosten gesamt 4,13 3,83 3,58 3,35 3,16 2,98 2,82 2,68 3,58

im Vergleich Erfassungskosten/Qualitätsabschläge 4,00

ct / kg Milch

1Afa - Berechnungsgrundlage: 60% von den Stallplatzkosten 3Annahme: Anbindestall wird zur Milcherzeugung nicht mehr genutzt; falls eine weitere Nutzung besteht, müssen die bestehenden Kosten aufsummiert werden

Sind die Festkosten niedriger als die Erfassungskosten und Abschläge für die Anbindehaltungsmilch ist eine

Umstellung auf die Laufstallhaltung durchaus wirtschaftlich interessant. Eine gesamtbetriebliche Betrach-

tung ist Grundlage für die Investitionsentscheidung und unabdingbar!

Hygiene im Milchviehbetrieb

Oft einmal muss es schnell gehen, gerade bei Arbeitsspitzen im Sommer. Dann kann es beim Tierverkauf,

Behandlungen und Besamungen schon mal nicht so genau genommen werden. Aber gerade hier lauern Ge-

fahren und die verursachen dann im Nachhinein noch für deutlich mehr Probleme!

Deshalb wollen wir hier noch einmal auf einige Hygiene-Maßnahmen hinweisen:

Alle Personen und Geräte die mit Tieren in Kontakt kommen, stellen ein Risiko für die Übertragung von

Krankheiten dar. Das kann der Viehfahrer und sein LKW oder Anhänger sein, der Besamungstechniker mit

dem Besamungsbesteck, der Tierarzt mit seinen Instrumenten oder der Berater mit seinen Händen und Schu-

hen. Scheuen Sie sich nicht, die notwendigen Maßnahmen einzufordern! Es passiert mit Sicherheit nie aus

böser Absicht, meist ist es schlichtweg Routine oder Unachtsamkeit.

Die meisten Details sind auch im aktuellen QM-Handbuch 2.0 geregelt.

Handel mit Tieren und tierischen Produkten

Möglichst kein gemeinsamer Transport von Tieren aus verschiedenen Betrieben

Nur Tiere mit gesichertem Gesundheitsstatus auf den Betrieb holen. Wenn nötig muss eine Quarantäne

erfolgen

Kein Rücktransport von nicht verkauften Tieren (Zuchtviehmarkt, Tierschauen)

Auch der Milchsammelwagen soll möglichst kurze Wege am Betrieb haben; möglichst den eigentlichen

Hof gar nicht befahren

Keine organischen Dünger von anderen tierhaltenden Betrieben in Stallnähe und auf Futterflächen aus-

bringen

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Umgang mit kranken Tieren am Betrieb

Separationsmöglichkeit für erkrankte Tiere (Krankenbox nicht Abkalbebox!)

Keine erkrankten Tiere zu gesunden Tieren versetzen

Lagerplatz für verendete Tiere möglichst an einer über die Zufahrt gut erreichbaren Stelle des Hofes.

Kein Unnötiger Aufenthalt des TBA-Fahrzeuges am Betrieb

Tierbehandlungsgeräte (Kälberstricke, Geburtshelfer, Klauenpflegestände) reinigen und wenn möglich

desinfizieren. Dies gilt besonders für den überbetrieblichen Einsatz von Klauenständen.

Tierarzt und Besamungstechniker

Folgende Maßnahmen reduzieren das Risiko:

Overall und Stiefel stellt der Betrieb (regelmäßig waschen)

Für Personen, die nur einmalig auf den Betrieb kommen: Einweg-Overall und Plastiküberzieher vorrätig

haben (Kosten: 1,- bis 3,- €; XXL passt jedem)

Möglichst separate Umkleidemöglichkeit, weite Wege vermeiden

Zu behandelnde Tiere bereits vorher suchen und fixieren; möglichst am Randbereich des Stalles. Unnöti-

ge Tierkontakte werden so vermieden.

Instrumente müssen gereinigt und desinfiziert sein; im Zweifelsfall Einwegmaterialien verwenden (Sprit-

zen, Katheder,…)

Handwaschbecken mit Seife, Papierhandtüchern und Desinfektionslösung für die Hände

Fachzentrum Schweinezucht und –haltung (L 3.7): Leiter: LD Jens Reimer, AELF Landshut

Afrikanische Schweinepest – aktueller Stand

Das Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) hat in den letzten Monaten viel Brisanz hinzugewonnen.

Nachdem die Seuche in den baltischen Staaten seit längerem in Wild- und Hausschweinebeständen grassier-

te, wandert sie nun in großen Schritten nach Süden und Westen. Aktuell sind Ausbrüche in der Ukraine, in

Rumänien und im Osten der Tschechischen Republik bekannt. Damit rückt die ASP bis auf knapp 300 km an

die bayerische Grenze heran. Die Übertragungswege sind vielfältig: Neben dem direkten Kontakt von Men-

schen oder Hausschweinen mit lebenden oder toten Wildschweinen stellt auch die Verbringung von konta-

miniertem Material oder Lebensmitteln durch Personen oder an Fahrzeugen ein Überragungsrisiko dar. Das

Ausbruchsrisiko der ASP in Deutschland wird daher mittlerweile als hoch eingeschätzt.

Bei einem Ausbruch bei Wildschweinen in Deutschland werden grundsätzlich Maßnahmen aus Schweine-

pest-Verordnung ( im Internet einsehbar unter www.gesetze-im-internet.de/schwpestv_1988/index.html ) zur

Anwendung kommen. Der Vollzug der Verordnung liegt bei den Veterinärämtern. Ergänzend zu der Verord-

nung hat nun das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Hand-

lungsempfehlungen für den Fall eines Ausbruchs veröffentlicht.

Handlungsempfehlungen des FLI bei Ausbruch der ASP in einer Wildschweinpopulation (gekürzt): Einrichtung eines „Gefährdeten Bezirks“ mit 15km Radius und einer „Pufferzone“ mit 30km Radius

um den Fundort. Jagdruhe und Fallwildsuche im gefährdeten Bezirk, Tötung eines möglichst großen Teils der Wild-

schweinpopulation in der Pufferzone. spezielle Biosicherheitsmaßnahmen (Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhwerk, Gerät-

schaften, Fahrzeugen, Einrichtung von Sammelstellen etc.) Überprüfung der Biosicherheit aller Hausschweinebestände mit Auslauf oder Freilandhaltung Verbot der Verbringung von Gras, Heu, Stroh aus dem gefährdeten Gebiet in Hausschweinebestände

Im Falle eines Ausbruchs der Seuche in Hausschweinebeständen drohen massive Bekämpfungsmaßnahmen,

vom vollständigen Verbringungsverbot von Tieren aus und in Hausschweinebestände bis hin zur Keulung

ganzer Betriebe. Die hinreichend bekannten Hygienemaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben sollten da-

her unbedingt auch jetzt schon eingehalten werden

(www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tier/017243/index.php).

Da das wirtschaftliche Risiko im Falle eines Ausbruchs für die schweinehaltenden Betriebe existenzbedro-

hend sein kann, sollte sich jeder Betriebsleiter Gedanken über seinen Versicherungsschutz machen:

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Die Tierseuchenkasse deckt nur den Nettowert der gemeldeten Tiere bei einer amtlich angeordneten Tötung ab. Die Meldung eines zu geringen Tierbestandes kann zum Entfallen des Entschädigungsan-spruches führen!

Schäden durch Vermarktungsbeschränkungen und Betriebsunterbrechung werden durch die Tierseu-chenkasse nicht abgedeckt.

Bestehende Ertragsausfallspolicen sollten auf ihre Laufzeit und auf Verlängerungsoptionen hin über-prüft werden.

Werden jetzt neue Policen abgeschlossen sollten die Fristen bis zum Greifen des Versicherungsschut-zes nach Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Generell ist eine Ertragsschadensversicherung unbedingt anzuraten für junge Betriebsleiter, Betriebe mit ho-

hem Fremdkapitalanteil oder stark veredelungsspezialisierte Betriebe.

Initiative Tierwohl geht in zweite Runde

Da sich viele Betriebe nach ihrer Bewerbung zur Teilnahme an der Initiative Tierwohl auf den Wartelisten

wiederfanden, startet die Initiative 2018 eine zweite Runde. Das Budget ist mit 130 Mio € pro Jahr bis 2020

groß genug, dass theoretisch alle Betriebe von den Wartelisten nun teilnehmen können. Ermöglicht wurde

diese Budgetaufstockung durch Erhöhung des Beitrags der teilnehmenden Unternehmen von bisher 4 Cent

auf 6,25 Cent pro verkauftem Kilogramm Schweine- und Geflügelfleisch sowie –wurst.

Inhaltlich gibt es in Zukunft einige Änderungen: So wurden beispielsweise die Kriterien „10% mehr Platz“

und „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ zu Pflichtkriterien erklärt. Weitere Kriterien darüber

hinaus können wie gehabt individuell ausgewählt und mit unterschiedlichen Auszahlungsbeträgen honoriert

werden. Die maximal erzielbaren Höchstbeträge pro Schwein wurden bei Ferkelaufzucht, Ferkelerzeugung

und Schweinemast herabgesetzt.

Die Kontrollen erfolgen bereits seit 2017 in kürzeren Abständen und teilweise unangekündigt.

Die Anmeldefrist zur Teilnahme an der zweiten Runde endet am 26. September. Auch bereits teilnehmende

Betriebe müssen sich bis zu diesem Zeitpunkt neu anmelden! Die Auditierung der schweinehaltenden Be-

triebe wird dann im Januar 2018 starten.

Informationen zur Teilnahme sowie zu den Kriterienkatalogen finden sich unter:

www.initiative-tierwohl.de

Fachzentrum Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Niederbayern (L 3.10)

Leitung: HD Dorothee Trauzettel, AELF-Landshut

Mangelernährung im Alter –Infoveranstaltungen

Mangelernährung ist in stationären Senioreneinrichtungen und auch in Krankenhäusern weit verbreitet. In

zwei Infoveranstaltungen klärte das Fachzentrum mit Fachreferenten zu Ursachen und Therapie auf. Am 3.

Mai folgten 70 Küchen- und Pflegedienstleiter aus Niederbayern der Einladung in das Klinikum Landau.

Monika Rothbächer erläuterte die verschiedenen Formen, Ursachen und Therapieansätze einer Mangelernäh-

rung. Rita Nerl, Regierung von Niederbayern, hob die Bedeutung des neuen Expertenstandards „Ernäh-

rungsmanagement“ in Senioreneinrichtungen und dessen Umsetzung hervor. In zwei Foren erarbeiteten die

Teilnehmer praktische Hilfestellungen jeweils für Küche und Pflege und legten gemeinsame Schritte im

Umgang mit Mangelernährten fest. Die zweite Veranstaltung findet am 9. November am Landratsamt

Landshut statt.

Gemeinsames Coaching Kita- und Schulverpflegung

Die Zusammenführung der Bereiche Kita- und Schulverpflegung im Fachzentrum startet ab dem neuen

Schuljahr 2017/18 mit einem gemeinsamen Coaching. Es bietet den teilnehmenden Einrichtungen die Mög-

lichkeit, die warme Mittagsverpflegung zu verbessern. In Niederbayern nehmen 3 Schulen und 7 Kitas teil,

so aus dem Landkreis Rottal-Inn Kita und Hort der Montessori Fördergemeinschaft Eggenfelden sowie der

Kindergarten St. Nikolaus Simbach.

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Fachzentrum Diversifizierung/Strukturentwicklung (L 3.11): Leitung: LD Bernhard Blaim, AELF Regen

Niederbayerischer Infotag

Am 24.10.2017 von 9.00 - 16.30Uhr findet ein Informationstag zum Thema „Umbauen, planen, gestalten –

Neues wagen und denken – für Betriebe mit UadB und anderen Einkommenskombinationen“ auf dem

Betrieb der Familie Schnurbein, Schlossau 1, 94209 Regen (www.forstgut.de) statt.

Es gibt Informationen von Architekten, die zum einen auf den Umbau von denkmalgeschützten Objekten,

zum anderen auf Holzbau (Bauen mit heimischen und nachhaltigen Materialien sollte im Vordergrund ste-

hen) spezialisiert sind, aber auch zum Innenausbau werden hilfreiche Tipps gegeben.

Herr von Schnurbein, ehemals beim TVO im Marketing tätig, spricht über „Innovationen im ländlichen Tou-

rismus – Neues wagen und denken“. Neben Infos zum Bauen im Außenbereich und den derzeitigen Förder-

möglichkeiten sind weitere „praktische“ Highlights sowie die Besichtigung eines Ferienhauses am Forstgut

im Programm.

Anmeldung: [email protected] bzw. [email protected] oder

www.diva.bayern.de

Aktuelles zu Photovoltaik

Einspeisevergütung

Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikdachanlagen liegt bei 12,20Cent/kWh (bis 10kWp). Die

Vergütung ist bis Ende Oktober fest und wird voraussichtlich bis Ende des Jahres konstant bleiben. Bei

günstigen Voraussetzungen (Anschaffungskosten, Lage, Eigenverbrauch) ist es also nach wie vor gut mög-

lich, eine PV-Anlage zu bauen.

Förderung für Speicher

Über einen Tilgungszuschuss im Rahmen des Kreditprogramms „KfW 275“ wserden derzeit 16 %, ab Okto-

ber 13 % und zum Jahreswechsel 10 % der förderfähigen Kosten übernommen. Ende 2018 läuft die Förde-

rung ganz aus. Auch wenn die Preise für Batteriespeicher sinken, kann es nach wie vor von der staatlichen

Förderung abhängen, ob sich die Anschaffung wirtschaftlich lohnt.

Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Photovoltaik sind Josef Baier und Florian Graf unter

09921/608-159 oder per Mail an [email protected] bzw. [email protected].

10.000-Häuser-Programm

Der Freistaat hat im September 2015 das 10.000-Häuser-Programm gestartet, um energieeffizientes Bauen

und Sanieren und den Austausch von ineffizienten, alten Heizungsanlagen zu fördern. Die Laufzeit reicht

von September 2015 bis September 2018. Es besteht aus den zwei Programmteilen „EnergieSystemHaus“

und „Heizungstausch-Plus“.

Nachdem das Programm im letzten Jahr wegen der hohen Anzahl an Anträgen gestoppt wurde, wurde es im

März 2017 erneut aufgelegt.

Gerne berät Sie Lisa Berndl von LandSchafftEnergie am AELF Regen zum Thema „Heizungstausch“ und

welche Fördermöglichkeiten es neben dem 10.000-Häuser-Programm noch gibt. Sie erreichen sie unter

09921/608-131 oder per Mail an [email protected].

Vorträge zu Themen der Energiewende

„Energieverbrauch vermeiden“, „Energieeffizienz steigern“ sowie „Ausbau der erneuerbaren Energien“ sind

die Hauptziele der Energiewende. Jeder einzelne sollte sich daran beteiligen.

Sowohl im Haushalt als auch am landwirtschaftlichen Betrieb sind Energieeinsparungen möglich. Bei Neu-

investitionen im Bereich Erneuerbaren Energien ist die Wirtschaftlichkeit genau zu prüfen.

Bei Interesse an einem Vortrag zu den Themen „Erneuerbare Energien und Einsparmöglichkeiten“, „Ener-

gieeffizienz am Milchviehbetrieb“ oder „Energiesparen im Haushalt“ wenden Sie sich an Julia Michl vom

AELF Regen unter 09921/608-158 oder per Mail an [email protected].

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Absender:

Verband für landwirtschaftliche

Fachbildung Rottal-Inn

Lärchenweg 12

84347 Pfarrkirchen

Ehemaligen-Rundbrief

Rottal-Inn

Herbst 2017