14
Nikolaus Belling Global Fund Vereinfachter Verkaufsprospekt 7/2011 FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG 534, rue de Neudorf 2220 Luxemburg Telefon (+ 352) 45 76 76-1 Telefax (+ 352) 45 83 24 www.frankfurt-trust.de Eine Tochtergesellschaft von FRANKFURT-TRUST Fondsgesellschaft: Berater: FT Select FT Comfort FT Exclusiv FT Partner

Vereinfachter Verkaufsprospekt 7/2011 - … fileFür weitere Informationen betreffend der Ziele des Fonds, der Vergütungen und Kosten, ... sein wird als das Nettofondsvermögen. Zulässige

Embed Size (px)

Citation preview

Nikolaus Belling Global FundVereinfachter Verkaufsprospekt

7/2011

FRANKFURT-TRUSTInvest Luxemburg AG 534, rue de Neudorf2220 LuxemburgTelefon (+ 352) 45 76 76-1Telefax (+ 352) 45 83 24www.frankfurt-trust.de

Eine Tochtergesellschaft von FRANKFURT-TRUST

Fondsgesellschaft:

Berater:

FT Select FT Comfort FT Exclusiv FT Partner

3

Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält eine Zusammen-fassung der wichtigen Informationen über den Nikolaus Belling Global Fund (der „Fonds“). Für weitere Informationen betreffend der Ziele des Fonds, der Vergütungen und Kosten, der Risiken sowie sonstige relevante Informationen, nehmen Sie bitte Kon-takt mit Ihrem Finanzberater auf oder fordern Sie den aktuellen ausführlichen Verkaufsprospekt inklusive Verwaltungsreglement zusammen mit dem aktuellen Jahres- und Halbjahresbericht bei einer der folgenden Adressen an:

FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG 534, rue de Neudorf, 2220 Luxemburg

FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbHNeue Mainzer Straße 80, 60311 Frankfurt am Main

BHF-BANK International, Société Anonyme 534, rue de Neudorf, 2220 Luxemburg

BHF-BANK AktiengesellschaftBockenheimer Landstraße 10, 60323 Frankfurt am Main

und deren Niederlassungen.

Diese Dokumente stehen allen gegenwärtigen und zukünftigen Anlegern jederzeit kostenlos zur Verfügung.

Vereinfachter Verkaufsprospekt

Rechtliche Struktur: FCP nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 20. Dezem-ber 2002“)

Gründungsdatum:19. Dezember 2007

Auflegungsdatum:20. Dezember 2007

Erster Ausgabepreis:100,00 Euro (inkl. Ausgabeaufschlag)

ISIN/WKN:LU0334775037/A0M0H2

Promoter: BHF-BANK International, Société Anonyme534, rue de Neudorf, 2220 Luxemburg

Verwaltungsgesellschaft: FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG 534, rue de Neudorf, 2220 Luxemburg

Fondsmanager:FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbHNeue Mainzer Straße 80, 60311 Frankfurt am Main

Berater:Nikolaus Belling Kapitalbetreuung GmbHBlankeneser Bahnhofstraße 7, 22587 Hamburg

Vertrieb:FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbHNeue Mainzer Straße 80, 60311 Frankfurt am Main

BHF-BANK International, Société Anonyme 534, rue de Neudorf, 2220 Luxemburg

Depotbank: BHF-BANK International, Société Anonyme534, rue de Neudorf, 2220 Luxemburg

Wirtschaftsprüfer: KPMG Audit S.à r.l., Cabinet de révision agréé9, Allée Scheffer, 2520 Luxemburg

Zuständige Aufsichtsbehörde: Commission de Surveillance du Secteur Financier (www.cssf.lu)

Wichtige Informationen

54

Anlageziele und Anlagegrundsätze

Das Ziel des Fonds ist es, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Dazu investiert der Fonds an den internationalen Kapitalmärkten. Dabei sind direkte Investments in Aktien oder Aktiensurrogate (z. B. ADRs) oder verzinsliche und unverzinsli-che Wertpapiere jedweder Art (z. B. Staatsanleihen, Pfandbriefe, Anleihen privater Emittenten, Genusscheine, Wandelanleihen) möglich. Des Weiteren können aktiv und passiv gemanagte Ziel-fonds (auch Exchange Traded Funds) jedweder Art erworben wer-den; ebenso andere Instrumente wie Zertifikate eben solcher Art (inkl. Optionsscheine), Bankguthaben und Geldmarktanlagen.

Bei den Instrumenten muss es sich um Wertpapiere gemäß Arti-kel 41 des Gesetzes von 2002 handeln, die an Börsen oder einem anderen geregelten Markt, der anerkannt für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt werden und von Finanzinstituten erster Ordnung emittiert werden, die auf diese Art von Geschäften spezialisiert sind. Hinsichtlich der Bewer-tung der beschriebenen Anlagen wird der Fonds eine regelmäßige und nachvollziehbare Bewertung erhalten, die auf dem letzt verfüg-baren Börsenkurs basiert. Falls dieser Bewertungskurs den tatsäch-lichen Marktwert nicht angemessen widerspiegeln sollte, besteht die Möglichkeit, eine Bewertung auf Basis von Preisen einzuholen, die dem Fonds von unabhängigen Bewertungsstellen bzw. Market Makern zur Verfügung gestellt werden. Das Fondsvermögen wird hinsichtlich der Emittenten als auch der unterliegenden Basiswerte ausreichend diversifiziert sein. Der Einsatz von Indizes erfolgt unter Beachtung des Artikels 44 des Gesetzes von 2002.

Zur Erreichung der Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) vorgesehen, wobei das Gesamtri-siko aus dem Einsatz von Derivaten in seiner Summe nicht höher sein wird als das Nettofondsvermögen. Zulässige Derivate im Rah-men einer ordentlichen Portfolioverwaltung stellen Wertpapier-Terminkontrakte, Finanzterminkontrakte auf anerkannte Marktindi-zes und Optionsgeschäfte auf Finanzterminkontrakte sowie Swaps (z. B. Total Return Swaps) dar. Ferner können Rentenindex-Opti-onsgeschäfte getätigt werden. Beim Einsatz von Derivaten wird der Fonds nicht von den im Verkaufsprospekt und Verwaltungsregle-ment genannten Anlagezielen abweichen.

Weiterhin kann das Nettofondsvermögen in Anlageinstrumente investieren, die im Artikel 41 des Luxemburger Gesetzes über Organismen für gemeinsame Anlagen festgelegt sind.

Anlageinformation

Anlagen sind in jedweder Währung möglich. Währungskurs-risiken können abgesichert werden.

Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung bis zu 100 % des Netto-fondsvermögens in Wertpapiere verschiedener Emissionen anzulegen, die von einem Mitgliedstaat der EU oder seinen Gebietskörperschaften, von einem Mitgliedstaat der OECD außerhalb der EU oder von internationalen Organismen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, begeben oder garantiert werden. Diese Wertpapiere müssen im Rahmen von mindes-tens sechs verschiedenen Emissionen begeben worden sein, wobei Wertpapiere aus ein und derselben Emission 30 % des Nettofondsvermögens nicht überschreiten dürfen.

Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden. Zurzeit ist nur die Anteilklasse AT im Bestand.

Risikofaktoren

Eine Anlage in den Fonds ist insbesondere mit den nachfolgend aufgeführten Risikofaktoren verbunden:

Risiken bei Fondsanteilen

Die Anlage in Fondsanteilen ist eine Anlageform, die vom Grund-satz der Risikostreuung geprägt ist. Es kann jedoch nicht aus-geschlossen werden, dass die mit einer Anlage in Fondsanteilen verbundenen Risiken, die insbesondere aus der Anlagepolitik des Fonds, den im Fonds enthaltenen Anlagewerten und dem Anteil-geschäft resultieren, bestehen. Fondsanteile sind hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken den Wertpapieren vergleichbar, und zwar gegebenenfalls auch in Kombination mit Instrumenten und Techniken.

Bei Anteilen, die auf Fremdwährung lauten, bestehen Wäh-rungskurschancen und -risiken. Auch ist zu berücksichtigen, dass solche Anteile einem so genannten Transferrisiko unterliegen.

76

Der Anteilerwerber erzielt beim Verkauf seiner Anteile erst dann einen Gewinn, wenn deren Wertzuwachs den beim Erwerb gezahlten Ausgabeaufschlag unter Berücksichtigung der Rücknahmeprovision übersteigt. Der Ausgabeaufschlag kann bei nur kurzer Anlagedauer die Wertentwicklung (Performance) für den Anleger reduzieren oder sogar zu Verlusten führen.

Risiken bei Aktien

Aktien und Wertpapiere mit aktienähnlichem Charakter (z. B. In dex-zertifikate) unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwan-kungen. Deshalb bieten sie Chancen für beachtliche Kursgewinne, denen jedoch entsprechende Risiken gegenüberstehen. Einfluss-faktoren auf Aktienkurse sind vor allem die Gewinnentwicklungen einzelner Unternehmen und Branchen sowie gesamtwirtschaftli-che Entwicklungen und politische Perspektiven, welche die Erwar-tungen an den Wertpapiermärkten und damit die Kursbildung bestimmen.

Risiken bei fest- und variabelverzinslichen Wertpapieren sowie Zerobonds

Einflussfaktoren auf Kursveränderungen verzinslicher Wertpapiere sind vor allem die Zinsentwicklungen an den Kapitalmärkten, die wiederum von gesamtwirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Bei steigenden Kapitalmarktzinsen können verzinsliche Wertpapiere Kursrückgänge erleiden, während sie bei sinkenden Kapitalmarktzinsen Kurssteigerungen verzeichnen können. Die Kursveränderungen sind auch abhängig von der Laufzeit bzw. Restlaufzeit der verzinslichen Wertpapiere. In der Regel weisen verzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kurs-risiken auf als verzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Dafür werden allerdings in der Regel geringere Renditen und auf Grund der häufigeren Fälligkeiten der Wertpapierbestände höhere Wiederanlagekosten in Kauf genommen.

Variabelverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Zinsände-rungsrisiko in einem geringeren Maß als festverzinsliche Wert-papiere.

Eine mögliche Steuerung des Zinsänderungsrisikos ist die Dura-tion-Steuerung. Die Duration ist die gewichtete Zinsbindungsdauer des eingesetzten Kapitals. Je höher die Duration eines Wertpapiers ist, desto stärker reagiert das Wertpapier auf Zinsveränderungen.

Wegen ihrer vergleichsweise längeren Laufzeit und der fehlenden laufenden Zinszahlungen reagieren Wertpapiere ohne regelmäßige Zinszahlungen und Zero-Bonds in stärkerem Ausmaß auf Zinsände-rungen als festverzinsliche Wertpapiere. In Zeiten steigender Kapi-talmarktzinsen kann die Handelbarkeit solcher Schuldverschreibun-gen eingeschränkt sein.

Risiken bei Genussscheinen

Genussscheine haben entsprechend ihren Emissionsbedingungen entweder überwiegend rentenähnlichen oder aktienähnlichen Charakter. Die Risiken der Genussscheine sind entsprechend mit Renten oder Aktien vergleichbar.

Bonitätsrisiko

Auch bei sorgfältiger Auswahl der zu erwerbenden Wertpapiere kann das Bonitätsrisiko, d. h. das Verlustrisiko durch Zahlungsun-fähigkeit von Ausstellern (Ausstellerrisiko), nicht ausgeschlossen werden.

Währungsrisiken

Bei der Anlage in Fremdwährung und bei Geschäften in Fremd-währung bestehen Währungskursänderungschancen und -risiken. Auch ist zu berücksichtigen, dass Anlagen in Fremdwährungen einem Transferrisiko unterliegen.

Immobilienrisiko

Immobilen unterliegen neben dem den zyklischen Schwankungen am Immobilienmarkt auch dem Mietausfalls-, Veräußerungsver-lusts- und Investitionsrisiko. Daneben umfasst das Immobilienri-siko auch einen Verkehrswertrückgang unter den Einstandswert der Immobilie.

Branchenrisiko

Das Branchenrisiko ist die Abhängigkeit von der Entwicklung der Unternehmensgewinne in einer einzelnen oder miteinander ver-wandten Branche. Es umfasst Risikofaktoren des Unternehmens-umfelds, auf die ein Unternehmen keinen oder lediglich minimalen Einfluss hat.

98

Kontrahentenrisiko

Für nicht börsengehandelte Geschäfte tritt ein Kontrahenten-risiko in der Form auf, dass der Vertragspartner seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht, nur teilweise oder verspätet nachkommen könnte. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um erstklassige Finanzinstitute, die auf solche Geschäfte spezialisiert sind.

Länderrisiko

Soweit sich der Fonds im Rahmen seiner Anlage auf bestimmte Länder fokussiert, reduziert dies auch die Risikostreuung. Infolge-dessen ist der Fonds in besonderem Maße von der Entwicklung einzelner oder miteinander verwandter Länder bzw. der in diesen ansässigen oder tätigen Unternehmen abhängig.

Investitionen in Emerging Markets bieten auf Grund des hohen Wirtschaftswachstums dieser aufstrebenden Märkte die Chance auf überdurchschnittliche Gewinne. Dem können jedoch auf Grund der höheren Volatilität der Börsen- und Devisenkurse und anderer Ausfallrisiken auch größere Verluste gegenüberstehen.

Liquiditätsrisiko

Unter Liquidität eines Finanzmarktproduktes versteht man die Leichtigkeit und Geschwindigkeit, mit der es zu einem fairen Preis wieder veräußert werden kann. So ist es beispielsweise schwieriger ein Wertpapier mit geringer Marktiefe und geringem Emissions-volumen zu veräußern, als die Aktie eines Dax-notierten Unter-nehmens.

Risiken bei Zertifikaten

Zertifikate gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den jeweiligen Zertifi-katsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zu Grunde liegenden Underlying abhängt.

Bei verschiedenen Zertifikatstypen sorgt die so genannte Hebelwirkung für überproportionale Risiko-Ertrags-Relationen. Die Hebelwirkung (auch: Leverage-Effekt) ist eine Vervielfachungs-wirkung; sie entsteht dadurch, dass bei finanziellen Instrumenten nur ein Bruchteil des Kapitaleinsatzes eingezahlt wird, der Anleger aber voll an den Kursveränderungen des Underlying teilnimmt.

Dadurch vervielfacht sich eine bestimmte Kursbewegung im Ver-hältnis zum eingesetzten Kapital und kann zu überproportionalen Gewinnen, aber auch Verlusten, führen.

Risiken bei Finanzterminkontrakten

Finanzterminkontrakte (Derivate) können als börsengehandelte Kontrakte oder als außerbörslich gehandelte Kontrakte abge-schlossen werden. Börsengehandelte Kontrakte weisen in der Regel eine hohe Standardisierung, eine hohe Liquidität und ein geringeres Ausfallrisiko der Gegenpartei auf. Bei außerbörslich gehandelten Kontrakten (OTC-Geschäfte) sind diese Eigenschaf-ten nicht immer so hoch ausgeprägt (vgl. u. a. Kontrahentenrisiko und Liquiditätsrisiko).

Finanzterminkontrakte lassen sich unterteilen in solche mit einem symmetrischen Risikoprofil, wie z. B. Futures, Forwards, Devisenter-mingeschäfte, Swaps, etc. und in solche mit einem asymmetrischen Risikoprofil, wie z. B. Optionen, Optionsscheine und auf Options-rechten basierende Derivate wie z. B. Caps, Floors, etc.

Finanzterminkontrakte sind mit erheblichen Chancen, aber auch mit Risiken verbunden, weil jeweils nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße sofort geleistet werden muss. Wenn die Erwartun-gen der Verwaltungsgesellschaft nicht erfüllt werden, muss die Differenz zwischen dem bei Abschluss zu Grunde gelegten Kurs und dem Marktkurs spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit des Geschäf-tes von dem Fonds getragen werden, sofern diese Pflicht aus den Verträgen hervorgeht. Die Höhe des Verlustrisikos ist daher im Vorhinein unbekannt und kann auch über etwaige geleistete Sicher-heiten hinausgehen.

Die aus Finanztermingeschäften erworbenen befristeten Rechte können ebenfalls wertlos verfallen oder eine Wertmin-derung erleiden.

Geschäfte, mit denen die Risiken aus eingegangenen Finanzter-mingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringen-den Marktpreis getätigt werden.

Das Verlustrisiko erhöht sich, wenn zur Erfüllung von Verpflich-tungen aus Finanztermingeschäften ein Kredit in Anspruch genom-men wird oder die Verpflichtung aus Finanztermingeschäften oder die hieraus zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet.

1110

Ferner beinhalten Börsentermingeschäfte ein Marktrisiko, das sich aus der Änderung der Wechselkurse, der Zinssätze bzw. der entsprechenden Underlying, wie z. B. Aktienkursänderungen ergibt.

Finanztermingeschäfte können zu Anlagezwecken aber auch zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Absicherungsgeschäfte dienen dazu, Kursrisiken zu vermindern. Da diese Absicherungsge-schäfte das Fondsvermögen mitunter nur zu einem Teil oder Kurs-verluste nur in begrenztem Umfang absichern, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kursänderungen die Entwicklung des Fondsvermögens negativ beeinflussen.

Wertpapierleihe

Die Wertpapierleihe birgt insbesondere ein Kontrahentenrisiko, und zwar in der Form, dass der Vertragspartner seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht, nur teilweise oder verspätet nachkommen könnte.

Hinweis zur Kreditaufnahme des Fonds

Die für die Kreditaufnahme anfallenden Zinsen reduzieren die Wertentwicklung des Fonds. Diesen Belastungen steht aber die Chance gegenüber, über die Aufnahme von Krediten die Erträge des Fonds zu erhöhen.

Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. Risikovermeidung

Die Verwaltungsgesellschaft versucht unter Anwendung von modernen Analysemethoden, das Chance/Risiko-Verhältnis einer Wertpapieranlage zu optimieren. Die flüssigen Mittel des Fonds dienen dabei im Rahmen von Umschichtungen und zeitweiliger höherer Kassenhaltung zur Minderung des Einflusses von mögli-chen Kursrückgängen bei den Wertpapieranlagen dem anlagepo-litischen Ziel. Dennoch kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.

Einsatz von Techniken und Instrumenten und damit verbundene besondere Risiken

Die Verwaltungsgesellschaft kann Techniken und Instrumente im Sinne von §§ 8 f. des Verwaltungsreglements, insbesondere Wert-papierpensions- und Wertpapierleihgeschäfte sowie Derivate im Sinne von § 4 Nr. 4 des Verwaltungsreglements, nach Maßgabe der Anlagebeschränkungen für den Fonds im Hinblick auf eine effi-ziente Portfolioverwaltung (inklusive der Tätigung von Geschäften zu Absicherungszwecken und zu spekulativen Zwecken) einsetzen. Die Verwaltungsgesellschaft darf Techniken und Instrumente ins-besondere auch marktgegenläufig einsetzen, was zu Gewinnen des Fonds führen kann, wenn die Kurse der Bezugswerte fallen, bzw. zu Verlusten des Fonds, wenn diese Kurse steigen.

Die Möglichkeit, diese Anlagestrategien anzuwenden, kann durch Marktbedingungen oder gesetzliche Beschränkungen ein-geschränkt sein und es kann nicht zugesichert werden, dass der mit der Verwendung solcher Strategien verfolgte Zweck tatsäch-lich erreicht wird.

Derivate

Die Verwaltungsgesellschaft darf verschiedenste Formen von Derivaten einsetzen, die gegebenenfalls auch mit anderen Ver-mögensgegenständen kombiniert sein können. Zudem kann die Verwaltungsgesellschaft auch Wertpapiere und Geldmarktinst-rumente erwerben, in die ein oder mehrere Derivate eingebettet sind. Derivate beziehen sich auf Basiswerte. Diese Basiswerte können sowohl die in § 4 des Verwaltungsreglements aufgeführ-ten zulässigen Instrumente als auch Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen sein. Die Finanzindizes im vorge-nannten Sinn umfassen insbesondere Indizes auf Währungen, auf Wechselkurse, auf Zinssätze, auf Kurse und Gesamtrenditen auf Zinsindizes sowie weiterhin insbesondere Renten-, Aktienindizes und Indizes, die die in § 4 des Verwaltungsreglements aufgezähl-ten zulässigen Instrumente zum Gegenstand haben, sowie Waren-termin-, Edelmetall- und Rohstoffindizes.

Beispiele für die Funktionsweise ausgewählter Derivate, die der Fonds je nach Ausgestaltung der jeweiligen Anlagerichtlinien einsetzen können:

1312

Optionen

Der Kauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption beinhaltet das Recht, einen bestimmten Basiswert für einen festgelegten Preis an einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu kaufen oder zu verkaufen bzw. einen bestimmten Vertrag einzuge-hen oder aufzulösen. Hierfür ist eine Optionsprämie zu entrich-ten, die unabhängig davon anfällt, ob die Option ausgeübt wird.

Der Verkauf einer Kauf- bzw. Verkaufsoption, für die der Ver-käufer eine Optionsprämie erhält, beinhaltet die Verpflichtung, einen bestimmten Basiswert für einen festgelegten Preis an einem zukünftigen Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zu verkaufen oder zu kaufen bzw. einen bestimmten Vertrag einzuge-hen oder aufzulösen.

Termingeschäfte

Ein Terminkontrakt ist ein gegenseitiger Vertrag, der die Vertrags-parteien berechtigt beziehungsweise verpflichtet, einen bestimm-ten Basiswert zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bereits im Voraus bestimmten Preis abzunehmen oder zu liefern bzw. einen entsprechenden Barausgleich zur Verfügung zu stellen. Dabei ist regelmäßig nur jeweils ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße sofort zu leisten („Einschuss“).

Swaps

Unter einem Swap versteht man ein Tauschgeschäft, bei dem die dem Geschäft zugrunde liegenden Bezugsgrößen zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Verwaltungsge-sellschaft kann für den Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze insbesondere zins-, währungs-, aktien-, renten- und geldmarkt-bezogene Swapgeschäfte als auch Credit Default-Swapgeschäfte eingehen. Die von der Verwaltungsgesellschaft an die Gegenseite und umgekehrt zu leistenden Zahlungen werden unter Bezug-nahme auf das jeweilige Instrument und einen vereinbarten Nomi-nalbetrag berechnet.

Credit Default Swaps sind Kreditderivate, die es ermöglichen, ein eventuelles Kreditausfallrisiko wirtschaftlich auf andere zu übertragen. Credit Default Swaps können u. a. zur Absicherung von Bonitätsrisiken aus von dem Fonds erworbenen Anleihen (z. B. Staats- oder Unternehmensanleihen) eingesetzt werden.

Regelmäßig wird der Vertragspartner im Falle im Vorfeld festge-legter Ereignisse, wie z. B. der Zahlungsunfähigkeit des Emitten-ten, zur Abnahme des Basiswerts zu einem vereinbarten Preis oder zum Barausgleich verpflichtet sein. Als Gegenleistung für die Übernahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Käufer des Credit-Default-Swaps eine Prämie an den Vertragspartner.

OTC-Derivatgeschäfte

Die Verwaltungsgesellschaft darf sowohl Geschäfte in Deriva-ten tätigen, die an einer Börse zum Handel zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, als auch so genannte over-the-counter-Geschäfte (OTC-Geschäfte). Bei OTC-Geschäften schließen die Kontrahenten direkt individuell ausgehandelte, nicht standardisierte Vereinbarungen ab, die die Rechte und Pflichten der Vertragspartner beinhalten. OTC-Deri-vate sind häufig nur begrenzt liquide und können relativ hohen Kursschwankungen unterliegen.

Beim Einsatz von Derivaten zur Absicherung des Fondsver-mögens wird versucht, das in einem Vermögensgegenstand des Fonds liegende wirtschaftliche Risiko für den Fonds weitestgehend zu reduzieren (Hedging). Dies führt aber gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des abgesicherten Vermögensge-genstands der Fonds nicht mehr an dieser positiven Entwicklung partizipieren kann.

Bei dem Einsatz von Derivaten zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfolgung des Anlageziels geht der Fonds zusätzli-che Risikopositionen ein, welche von den Merkmalen sowohl des jeweiligen Derivates als auch des zugrunde liegenden Basiswerts abhängen. Engagements in Derivaten können Hebelwirkungen unterliegen, sodass sich bereits eine kleine Anlage in Derivaten erheblich auch negativ auf die Wertentwicklung des Fonds auswir-ken kann.

Ein Engagement in Derivaten ist mit Anlagerisiken und Trans-aktionskosten verbunden, denen der Fonds nicht unterläge, falls diese Strategien nicht angewendet würden.

Mit der Anlage in Derivaten sind spezifische Risiken verbunden und es besteht keine Garantie, dass eine bestimmte Annahme des Fondsmanagements letztlich zutrifft oder dass eine Anlagestrate-gie unter Einsatz von Derivaten erfolgreich sein wird. Der Einsatz von Derivaten kann mit erheblichen bzw. – je nach Ausgestaltung des jeweils eingesetzten Derivates – theoretisch auch unbegrenz-

1514

ten Verlusten verbunden sein. Die Risiken stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Marktrisiko, dem Erfolgs-risiko, dem Liquiditätsrisiko, dem Bonitätsrisiko, dem Abwick-lungsrisiko, dem Risiko der Änderung der Rahmenbedingungen und dem Kontrahentenrisiko. Hervorgehoben werden kann in diesem Zusammenhang:– Eingesetzte Derivate können fehlerhaft oder – bedingt durch

verschiedene Bewertungsmethoden – unterschiedlich bewer-tet sein.

– Die Korrelation zwischen den Werten der eingesetzten Derivate einerseits und den Kursbewegungen der damit abgesicherten Positionen andererseits oder auch die Korrelation unterschied-licher Märkte/Positionen bei derivativer Absicherung über nicht exakt der abzusichernden Position entsprechende Basiswerte kann unvollständig sein mit der Folge, dass eine vollständige Absicherung unter Umständen tatsächlich nicht erreicht wird.

– Das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes für ein bestimmtes Instrument zu einem fest vorgegebenen Zeitpunkt kann mit der Folge verbunden sein, dass eine Derivatposition unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlos-sen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch sinnvoll und wünschenswert wäre.

– OTC-Märkte können besonders illiquide und von hohen Kurs-schwankungen geprägt sein. Beim Einsatz von OTC-Derivaten kann es daher vorkommen, dass diese Derivate nicht zu einem angemessenen Zeitpunkt und/oder zu einem angemessenen Preis veräußert oder geschlossen werden können.

– Es kann die Gefahr bestehen, Basiswerte, die als Bezugsgrößen derivativer Instrumenten dienen, zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht kaufen bzw. verkaufen zu können bzw. zu einem ungünstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu müssen.

Wertpapierpensionsgeschäfte, Wertpapierleihe

Bei Wertpapierpensionsgeschäften werden Wertpapiere und Geldmarktinstrumente vom Pensionsgeber an den Pensionsneh-mer verkauft, wobei zusätzlich entweder – der Pensionsnehmer und der Pensionsgeber bereits zum Rück-

verkauf bzw. -kauf der verkauften Wertpapiere oder Geld markt-instrumente zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist verpflichtet sind oder

– dem Pensionsnehmer oder dem Pensionsgeber das Recht vorbehalten ist, der anderen Vertragspartei die verkauften Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente zu einem bei Ver-tragsabschluss festgelegten Preis und innerhalb einer zum Vertragsabschluss vereinbarten Frist zurückzuverkaufen bzw. deren Rückverkauf verlangen zu können.

Diese Wertpapiere und Geldmarktinstrumente können während der Laufzeit des Wertpapierpensionsgeschäfts nicht veräußert werden und der Fonds muss jederzeit in der Lage sein, Rückkauf-verpflichtungen nachkommen zu können.

Bei Wertpapierleihgeschäften werden Wertpapiere und Geld-marktinstrumente für einen definierten Zeitraum oder „bis auf Weiteres“ gegen Gebühr an einen Dritten unter der Bedingung verliehen, dass dieser einen Vermögensgegenstand gleicher Art und Güte zum Ende des Wertpapierleihgeschäftes zurückgeben muss.

Wertpapierpensions- und Wertpapierleihgeschäfte, in die der Fonds sich nach Maßgabe der Bestimmungen in § 9 des Verwal-tungsreglements engagieren kann, sind im Wesentlichen mit fol-genden Risiken behaftet:– Verleiht der Fonds Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente,

kann er diese Vermögensgegenstände während der Laufzeit der Wertpapierleihe nicht veräußern. Er partizipiert voll an der Marktentwicklung des Vermögensgegenstandes, ohne die Partizipation an der Marktentwicklung durch Veräußerung des Vermögensgegenstandes beenden zu können.

Entsprechendes gilt aufgrund der Rückkaufverpflichtung des Fonds hinsichtlich von ihm in Pension gegebener Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.

– Werden im Rahmen einer Wertpapierleihe als Barmittel gewährte Sicherheiten in andere Vermögensgegenstände investiert, entbindet dies regelmäßig nicht von der Verpflich-tung, eine Zahlung in Höhe mindestens der als Sicherheit gewährten Barmittel bei Ende der Wertpapierleihe an den Sicherungsgeber vorzunehmen, und zwar auch dann nicht, wenn die zwischenzeitliche Investition zu Verlusten geführt haben sollte.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der von dem Fonds erhaltenen und anschließend investierten Liquidität, wenn er Wertpapiere und Geldmarktinstrumente in Pension gegeben hat.

– Sofern ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument verliehen wird, erhält der Fonds dafür eine Sicherheit, deren Wert zum

1716

Zeitpunkt des Geschäftsschlusses mindestens dem Wert der verliehenen Gegenstände entspricht. Diese Sicherheit kann jedoch je nach Ausgestaltung derart umfassend an Wert verlie-ren, dass im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung der Rückga-beverpflichtung durch den Entleiher kein vollständiger Schaden-sausgleich durch Verwertung der Sicherheit gegeben sein kann.

Entsprechendes gilt bei in Pension genommenen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten hinsichtlich des von der Gegen-seite zu zahlenden Rückkaufpreises bei Kursverlusten dieser Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.

– Verleiht der Fonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, wird der Entleiher diese regelmäßig kurzfristig später weiter-veräußern oder hat diese bereits zuvor weiterveräußert. Der Entleiher wird hierbei regelmäßig darauf spekulieren, dass die Kurse der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, dem die vom Fonds verliehenen Vermögensgegenstände entsprechen, fallen. Dementsprechend kann sich ein Wertpapierleihgeschäft des Fonds in einem solchen Umfang negativ auf die Entwick-lungen des Kurswerts des Wertpapiers und damit auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, dass dies nicht mehr durch die aus diesem Geschäft erzielten Wertpapierleiherträge aus-geglichen werden kann.

Anlegerprofil

Der Fonds eignet sich für chancenorientierte Anleger, die in Invest-mentfonds ein geeignetes Mittel zur Teilnahme an der Kapital-marktentwicklung sehen. Er eignet sich ferner für den eher erfahre-nen Anleger, der damit bestimmte Anlageziele verfolgt. Der Anleger muss Erfahrung mit volatilen Produkten haben. Er muss in der Lage sein, zeitweilig erhebliche Verluste hinzunehmen. Somit eignet sich der Fonds für Anleger, die es sich leisten können, das eingesetzte Kapital für mindestens vier Jahre anzulegen. Das Anlageziel des Fonds ist ausgerichtet auf die Vermögensbildung. Für Anleger mit einem Wertpapierdepot kann der Fonds ein Basisinvestment dar-stellen.

Steuerliche Aspekte

Der Fonds wird im Großherzogtum Luxemburg mit einer „taxe d’abonnement“ von jährlich zzt. 0,05 % auf das jeweils am Quar-talsende ausge¬wiesene Nettofondsvermögen besteuert. Die Ein-künfte des Fonds werden in Luxemburg nicht besteuert. Sie können jedoch etwaigen Quellensteuern in Ländern unterliegen, in denen das Fonds¬vermögen investiert ist. Weder die Verwaltungsgesell-schaft noch die Depotbank werden Quittungen über solche Quel-lensteuern für einzelne oder alle Anteilinhaber einholen.

Anteilinhaber, die nicht in Luxemburg an¬sässig sind bzw. dort keine Betriebsstätte unterhalten, müssen auf ihre Anteile oder Erträge aus Anteilen in Luxemburg weder Einkommen-, Schenkung- noch Erbschaftsteuern entrich¬ten. Für sie gelten die jeweiligen nationalen Steuervorschriften, über die sich die Anleger zu infor-mieren haben. Anteilinhaber können aber einer Quellensteuer in Luxemburg unterliegen.

Ist sich der Anleger unklar über die Gesetze und Verordnungen, die für den Kauf, den Besitz und die Rücknahme seiner Fondsan-teile Anwendung finden, sollte er sich diesbezüglich bei den ent-sprechenden Stellen professionell beraten lassen oder bei seiner Steuerbehörde informieren.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. De zem ber. Das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2011 bis 31. Dezem-ber 2011 ist ein verkürztes Geschäftsjahr.

Finanzinformation

1918

Die dem Fonds zu entnehmende Vergütung für die Verwaltung und Zentralverwaltung beträgt bis zu 1,80 % p. a., zzt. 1,57 % p. a., und wird auf den täglich ermittelten Nettoinventarwert errechnet. Die Mindestvergütung beträgt 35.000,00 Euro zuzüglich 1,33 % im Jahr. Es steht der Verwaltungsgesellschaft frei, eine niedrigere Ver-gütung zu erheben. Diese Vergütung wird monatlich ausgezahlt.

Aus der Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung können Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen an die Vertriebspartner sowie Rückvergütungen an Anleger gewährt werden.

Die Depotbank erhält für die Verwahrung und Verwaltung der zum Fonds gehörenden Vermögenswerte eine dem Fonds zu ent-nehmende Vergütung in Höhe von 0,035 % p. a., errechnet auf den täglich ermittelten Nettoinventarwert. Die Mindestvergütung beträgt 10.000,00 Euro im Jahr. Es steht der Depotbank frei, eine niedrigere Vergütung zu erheben. Diese Vergütung wird monatlich ausgezahlt.

Die Depotbank erhält über die vorgenannte Vergütung hinaus eine dem Fonds zu entnehmende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,125 % jeder Wertpapiertransaktion, soweit dafür nicht bankübli-che Gebühren anfallen. Diese Gebühr wird zurzeit nicht erhoben.

Neben diesen Vergütungen und Gebühren gehen die folgen-den Aufwendungen zulasten des Fonds:– im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von

Vermögenswerten (einschließlich der daran nach Marktusan-cen gegebenenfalls gekoppelten Zur-Verfügung-Stellung von Research- und Analyseleistungen) sowie mit der Inanspruch-nahme von Wertpapierleihprogrammen und von Vermittlern von Wertpapierleihen entstehende Kosten;

– Kosten für die auf die Depotbank übertragenen Aufgaben der Zentralverwaltung und sonstigen Aufgaben. Eine Doppelbela-stung hinsichtlich der der Verwaltungsgesellschaft zustehen-den Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung erfolgt nicht, da die Verwaltungs- und Zentralverwaltungsvergütung entsprechend niedriger kalkuliert ist;

– Kosten für die Erstellung (inklusive Übersetzungskosten) und den Versand der Verkaufsprospekte, Verwaltungsreglements sowie der Jahres-, Halbjahres- und gegebenenfalls Zwischen-berichte sowie anderer Berichte und Mitteilungen an Anteilin-haber;

– Kosten der Veröffentlichung der Verkaufsprospekte, Verwal-tungsreglements, Jahres-, Halbjahres- und gegebenenfalls Zwischenberichte, anderer Berichte und Mitteilungen an Anteil-

Vergütungen und Kosten

inhaber, der steuerlichen Daten sowie der Ausgabe- und Rück-nahmepreise und der Bekanntmachungen an die Anteilinhaber;

– Prüfungs- und Rechtsberatungskosten für den Fonds ein-schließlich der Bescheinigungskosten steuerlicher Daten für in- und ausländische Steuerzwecke;

– Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung berechtigt erscheinender, dem Fonds oder einer gegebenenfalls beste-henden Anteilklasse zuzuordnender Rechtsansprüche sowie für die Abwehr unberechtigt erscheinender, auf den Fonds oder eine gegebenenfalls bestehende Anteilklasse bezogener Forderungen;

– Kosten und evtl. entstehende Steuern im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung;

– Kosten für die Erstellung von Anteilzertifikaten und gegebe-nenfalls Erträgnisscheinen sowie Erträgnisschein-/Bogener-neuerung;

– Zahl-/Informationsstellengebühren und gegebenenfalls Gebüh-ren im Zusammenhang mit Ausschüttungen sowie entstehende Kosten für die Einlösung von Erträgnisscheinen;

– Kosten etwaiger Börseneinführungen der Registrierung der Anteilscheine zum öffentlichen Vertrieb und/oder der Aufrecht-erhaltung einer solchen Börsennotierung oder Registrierung;

– Kosten für die Beurteilung des Fonds durch national und inter-national anerkannte Rating-Agenturen;

– ein angemessener Anteil an den Werbekosten und anderen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb von Anteilen anfallen;

– Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von Indexnamen, insbesondere Lizenzgebühren;

– Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Fonds;– Kosten für die Ermittlung der Risiko- und Performancekenn-

zahlen sowie der Berechnung einer gegebenenfalls im Beson-deren Teil des Verwaltungsreglements festgelegten erfolgs-bezogenen Vergütung für die Verwaltungsgesellschaft durch beauftragte Dritte;

– Kosten im Zusammenhang mit dem Erlangen und Aufrechter-halten eines Status, der dazu berechtigt, in einem Land direkt in Vermögensgegenstände zu investieren oder an Märkten in einem Land direkt als Vertragspartner auftreten zu können;

– Kosten und Auslagen der Verwaltungsgesellschaft, der Depot-bank sowie von diesen beauftragter Dritter im Zusammenhang mit der Überwachung von Anlagegrenzen und -restriktionen;

2120

– Kosten und Auslagen der Verwaltungsgesellschaft sowie von ihr beauftragter Dritter im Zusammenhang mit dem Erwerb, Nutzen und Aufrechterhalten dem Fondsmanagement dienen-der eigener oder fremder EDV-Systeme;

– Kosten im Zusammenhang mit der Informationsbeschaffung über Hauptversammlungen von Unternehmen oder über sons-tige Versammlungen der Inhaber von Vermögensgegenständen sowie Kosten im Zusammenhang mit der eigenen Teilnahme oder der beauftragter Dritter an solchen Versammlungen.

Die als Entgelte und Kosten gezahlten Beträge werden in den Jah-resberichten aufgeführt.

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio) für das Geschäfts-jahr 2010 (1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010) betrug 1,66 %, exklusive der Transaktionskosten.

Die Portfolioumschlaghäufigkeit (Portfolio Turnover Rate) wird nach der nachfolgend erläuterten Methode berechnet.

Wertpapierkäufe = XWertpapierverkäufe = YSumme 1 = Summe der Wertpapiertransaktionen = X + YZeichnungen = ZRücknahmen = RSumme 2 = Summe der Anteilstransaktionen = Z + RMonatlicher Durchschnitt des Nettofondsvermögens = M

Portfolio Turnover Rate = [(Summe 1 – Summe 2)/M] *100

Die Portfolio Turnover Rate beziffert den Transaktionsumfang auf Ebene des Fondsportfolios auf monatlicher Basis. Eine Portfolio Turnover Rate, die nahe bei Null liegt, zeigt, dass Transaktionen getätigt wurden, um die Mittelzu- bzw. –abflüsse aus Zeichnun-gen bzw. Rücknahmen zu investieren bzw. zu deinvestieren. Eine negative Portfolio Turnover Rate indiziert, dass die Summe der Zeichnungen und Rücknahmen höher waren, als die Wertpapier-transaktionen im Fondsportfolio.

Die Portfolio Turnover Rate beträgt für das Geschäftsjahr 2010 (1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010) betrug 191,90 %.

Nikolaus Belling Global Fund (AT)

Jährliche Wertentwicklung* von 2008 bis 2010 (in %)

30 %

20

10

0

– 10

– 20

– 30per31.12. 2008 2009 2010

* Berechnungsbasis: Anteilwert (ohne Ausgabeaufschlag), abzuführende Steuern wieder angelegt. Keine Garantie für künftige Entwicklungen.

Historische Wertentwicklung

2322

Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen

1. Alle Fondsanteile haben gleiche Rechte, es sei denn, die Ver-waltungsgesellschaft beschließt, verschiedene Anteilklassen aus-zugeben; im Fall der Ausgabe verschiedener Anteilklassen haben die Anteile einer Anteilklasse die gleichen Rechte. Sie werden an jedem Bewertungstag ausgegeben. Sofern im Besonderen Teil des Verwaltungsreglements nichts Abweichendes geregelt ist, ist Bewertungstag jeder Bankarbeits- und Börsentag in Frankfurt am Main und Luxemburg.

2. Sofern im Besonderen Teil des Verwaltungsreglements für den jeweiligen Fonds nicht eine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde, werden Anteilkaufaufträge, die an einem Bewer-tungstag bis 14.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäischer Sommerzeit („MESZ“) bei der Verwaltungs-gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderan-nahmestelle benannten anderen Stelle oder bei der Register- und Transferstelle eingegangen sind, mit dem – zum Zeitpunkt der Anteilkaufauftragserteilung noch unbekannten – am nächsten Bewertungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilkaufaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt der Anteilkaufauftragserteilung ebenfalls noch unbekannten – Ausgabepreis des nächsten Bewertungstags abge-rechnet. Sofern im Besonderen Teil des Verwaltungsreglements keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde, ist der Ausgabepreis nach zwei weiteren Bewertungstagen an die Regis-ter- und Transferstelle zahlbar.

3. Die Anteile werden unverzüglich nach Eingang des Ausgabe-preises bei der Register- und Transferstelle von dieser im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft ausgegeben und, im Fall der Ausgabe von Inhaberzertifikaten, unverzüglich in entsprechendem Umfang auf einem vom Zeichner anzugebenden Depot gutgeschrieben.

4. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, einen Anteilkaufauftrag ganz oder teilweise zurückzuweisen bzw. die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzu-stellen; etwa bereits geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen unverzüglich erstattet.

5. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen auf Antrag des Zeichners Anteile gegen die Sacheinbringung von Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen ausgeben. Dabei wird vorausgesetzt, dass diese Wertpapiere oder andere

Informationen zum Vertrieb

Vermögensgegenstände den Anlagezielen und den Anlagegrund-sätzen des Fonds entsprechen. Der Abschlussprüfer des Fonds erstellt einen Bewertungsbericht. Die Kosten für eine solche Sach-einbringung trägt der entsprechende Zeichner.

6. Die Anteilinhaber können jederzeit die Rücknahme der Anteile über die Verwaltungsgesellschaft, die Register- und Trans-ferstelle oder die Zahlstellen verlangen. Die Verwaltungsgesell-schaft ist vorbehaltlich § 14 Nr. 10 sowie § 16 des Verwaltungs-reglements verpflichtet, an jedem Bewertungstag die Anteile für Rechnung des Fonds zurückzunehmen.

7. Sofern im Besonderen Teil des Verwaltungsreglements für den Fonds nicht eine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde, werden Anteilrücknahmeaufträge, die an einem Bewer-tungstag bis 14.00 Uhr MEZ bzw. MESZ bei der Verwaltungs-gesellschaft oder bei einer von ihr als entsprechende Orderan-nahmestelle benannten anderen Stelle oder der Register- und Transferstelle eingegangen sind, mit dem – zum Zeitpunkt der Anteilrücknahmeauftragserteilung noch unbekannten – am nächs-ten Bewertungstag festgestellten Rücknahmepreis abgerechnet. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Anteilrücknahmeaufträge werden mit dem – zum Zeitpunkt der Anteilrücknahmeauftragser-teilung ebenfalls noch unbekannten – Rücknahmepreis des nächs-ten Bewertungstags abgerechnet. Die Auszahlung des Rücknah-mepreises erfolgt sodann innerhalb von zehn Bewertungstagen nach dem Abrechnungstag in der Referenzwährung.

8. Die Register- und Transferstelle ist nur insoweit zur Zahlung verpflichtet, als keine gesetzlichen Bestimmungen, z. B. devisen-rechtliche Vorschriften, oder andere, von der Register- und Trans-ferstelle nicht zu vertretende Umstände (z. B. Feiertage in Ländern, in denen Anleger oder zur Abwicklung der Zahlung eingeschaltete Intermediäre bzw. Dienstleister ihren Sitz haben) der Überweisung des Rücknahmepreises entgegenstehen.

9. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach eigenem Ermessen mit dem Einverständnis des Anteilinhabers Anteile eines Fonds gegen die Übertragung von Wertpapieren oder anderen Ver-mögensgegenständen aus den Vermögensgegenständen des jeweiligen Fonds zurücknehmen. Der Wert der zu übertragenden Vermögensgegenstände muss dem Wert der zurückzunehmenden Anteile am Bewertungstag entsprechen. Umfang und Art der zu übertragenden Wertpapiere oder sonstigen Vermögensgegen-stände werden auf einer angemessenen und vernünftigen Grund-lage ohne Beeinträchtigung der Interessen der anderen Anleger

2524

bestimmt. Diese Bewertung muss in einem besonderen Bericht des Abschlussprüfers bestätigt werden. Die Kosten für eine solche Übertragung trägt der entsprechende Anteilinhaber.

10. Bei massiven Rücknahmeverlangen bleibt es der Verwal-tungsgesellschaft vorbehalten, nach vorheriger Zustimmung der Depotbank die Anteile erst dann zum gültigen Rücknahmepreis zurückzunehmen, nachdem sie unverzüglich, jedoch unter Wah-rung der Interessen aller Anteilinhaber, entsprechende Vermö-gensgegenstände veräußert hat.

11. Der Besondere Teil des Verwaltungsreglements des Fonds kann vorsehen, dass zudem eine Zahlstelle eine Transaktionsge-bühr für Anteilkäufe oder -rücknahmen vom Anteilinhaber erhe-ben kann.

12. Jeder Anteilkaufauftrag oder Anteilrücknahmeauftrag ist unwiderruflich, außer im Fall einer Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts nach § 16 des Verwaltungsreglements während dieser Aussetzung sowie im Fall einer verzögerten Anteil-rücknahme im Sinne von § 14 Nr. 10 während dieser Rücknahme-verzögerung.

Anteilklassen

1. Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden. Ausge-geben wird zurzeit die Anteilklasse (AT).

2. Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur einheitlich für den ganzen Fonds und nicht für einzelne Anteilklassen zulässig.

3. Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert berechnet.4. Die bestehenden Anteilklassen werden im Jahres- und Halbjah-

resbericht einzeln ausgewiesen.

Verwendung der Erträge

Die anfallenden Erträge des Fonds werden grundsätzlich nicht ausgeschüttet, sondern im Rahmen des Fonds wieder angelegt.

Erhältlichkeit der Informationen und Informationen zum Anteilwert

Der Erwerber eines Anteils bzw. ein Anteilinhaber kann den aus-führlichen und den vereinfachten Verkaufsprospekt, das Verwal-tungsreglement sowie den jeweiligen Jahres- und Halbjahresbe-richt kostenlos am Sitz der Vertriebs- und Informationsstellen in Papierform erhalten. Wichtige Informationen für die Anteilinhaber werden regelmäßig im Großherzogtum Luxemburg im „Tageblatt“ und in der Bundesrepublik Deutschland u. a. in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht. Dazu zählt auch die Veröffent-lichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise. Der Anteilwert wird an jedem Bewertungstag bestimmt und basiert auf dem Wert der zugrundeliegenden Investitionen. Der Ausgabe- und Rücknahme-preis kann zudem bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und jeder Zahl- und Informationsstelle jederzeit kostenlos erfragt werden und wird neben den oben genannten Dokumenten zusätz-lich auch im Internet unter „www.frankfurt-trust.de“ kostenlos zur Verfügung gestellt.

26

Der ausführliche Prospekt inklusive Verwaltungsreglement sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können vor und nach Zeich-nung bei diesen Stellen kostenlos angefordert werden.

Verwaltungsgesellschaft

FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG534, rue de Neudorf2220 Luxemburg

Vertriebs- und Zahlstelle im Großherzogtum Luxemburg

BHF-BANK InternationalSociété Anonyme534, rue de Neudorf2220 Luxemburg

Informations- und Zahl-stelle in der Bundesrepublik Deutschland

BHF-BANK AktiengesellschaftBockenheimer Landstraße 1060323 Frankfurt am Main

und deren Niederlassungen

Vertriebs- und Informations-stelle in der Bundesrepublik Deutschland

FRANKFURT-TRUSTInvestment-Gesellschaft mbHNeue Mainzer Straße 8060311 Frankfurt am Main