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Vergeiner Recht für Radfahrer recht.verständlich RATGEBER Inklusive der aktuellen Radfahrnovellen

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RATGEBER

Inklusive der

aktuellen

Radfahrnovellen

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Manz RatgebeR

Recht für Radfahrer

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Recht für Radfahrer

Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten

Ein praktischer Rechtsratgeber rund ums Fahrrad

von

Dr. Martin Vergeiner

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Zitiervorschlag: Vergeiner, Recht für Radfahrer (2013)

alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein teil des Werkes darf in irgendeiner Form

(durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer

Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Sämtliche angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger bearbeitung ohne gewähr; eine Haftung der autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen.

ISbn 978-3-214-00693-8

© 2013 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung gmbH, Wientelefon: (01) 531 61-0

e-Mail: [email protected]

Datenkonvertierung und Satzherstellung: anita FrühwirthFotonachweise: © tommL – iStockphoto

Druck: Prime Rate Kft., budapest

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VoRWoRt

Vier von fünf Österreichern benutzen ihr Fahrrad mehrmals im Monat, fast jeder Zweite sogar öfters in der Woche. Die Gründe dafür sind dabei sehr unterschiedlich: 86 % unternehmen eine Spazierfahrt oder nutzen das Fahrrad für sportliche Aktivitäten. Fast die Hälfte erledigt den Einkauf mit dem Fahrrad. Knapp jeder Dritte radelt zur Arbeit oder zur Ausbil-dung.Radfahren ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ein optimales Training für Fitness und Gesundheit bis ins hohe Alter. Während es bei Kindern ihre persönliche Entwicklung fördert, hilft es Senioren, länger fit zu bleiben. Dessen ungeachtet darf nicht vergessen werden, dass sich allein im Jahr 2012 6.772 Unfälle mit Radfahrern ereignet haben. 52 Radfahrer verloren dabei ihr Leben. Überwiegend waren die Radler am Unfall selbst schuld.Dieser Ratgeber möchte auf verständliche Weise vermitteln, was im Stra-ßenverkehr erlaubt ist und was Sie als Radfahrer besonders beachten soll-ten. Neben Darstellung der straßenpolizeilichen Verkehrsregeln stehen wichtige praktische Tipps rund ums Radfahren im Vordergrund.Wie viel sich im rechtlichen Bereich des Radfahrens getan hat, zeigt ein Blick auf die letzten zwei Jahre. Durch verschiedene Änderungen hat der Gesetzgeber versucht, das Radfahren in Österreich noch attraktiver zu machen. Sowohl die beiden Radfahrnovellen 2011 und 2013 als auch die Fahrradverordnungs-Novelle 2013 sind in diesem Ratgeber bereits be-rücksichtigt. Neu ist z.B.:

n Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahren Neues Verkehrszeichen für die Kennzeichnung einer Radfahrerü-

berfahrt neben einem Schutzwegn Vorgezogene Haltelinie für Einspurigen Begegnungszone und Fahrradstraßen Radweg und Geh- und Radweg ohne Benützungspflichtn Handyverbot für Radfahrern Beförderung von Kindern in Transportkisten

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Vorwort

Mein aufrichtiger Dank gilt allen Institutionen und Personen, die mich bei der Erstellung dieses Ratgebers tatkräftig unterstützt haben. Zugunsten der leichteren Lesbarkeit sind sämtliche Quellen im Anhang unter „Wei-terführende Informationen“ angegeben.Wenn Sie durch das Stöbern in diesem Ratgeber das ein- oder andere „Aha-Erlebnis“ rund um das Thema Fahrrad erfahren, Sie Lust auf mehr Rad fahren bekommen oder künftig einfach ein wenig sicherer unterwegs sind, dann erfüllt dieser Ratgeber seinen Zweck. Denn eines ist wichtig: Radfahren soll Spaß machen!

Bregenz, im Juli 2013 Dr. Martin Vergeiner

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Gewidmet meiner Familie

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Der AutorDr. Martin Vergeiner war über viele Jahre als Verkehrsjurist und Leiter der interdisziplinären Abteilung Verkehrsverhalten im Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) in Wien tätig. Immer wieder hat er sich dabei auch dem Thema „Radfahrer“ gewidmet.

Seit 2006 leitet er den Arbeitsausschuss Verkehrszeichen und Wegwei-sung der Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV). Neben seiner Tätigkeit in der Berufskraftfahrer-Prüfungskommission für das Land Vorarlberg organisiert er – gemeinsam mit der Universität Wien und dem KFV – den jährlich stattfindenden Österreichischen Verkehrsrechts-tag (www.verkehrsrechtstag.at).

Außerdem veröffentlicht er regelmäßig Fachartikel in der Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR), der deutschen Zeitschrift für Verkehrssicherheit (ZVS) und der Zeitschrift Recht und Finanzen für Gemeinden (RFG). Im Jahr 2009 publizierte er das Praktikerhandbuch „Kundmachung durch Verkehrszeichen“.

Seit 2011 leitet er die Abteilung Allgemeine Verwaltung der Bezirks-hauptmannschaft Bregenz.

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Inhalt

VoRWoRt ........................................................................................ 5

WaS ISt EIn FahRRaD? .............................................................. 15

I. Fahrrad ................................................................................... 15A. City-, Trekking- und Mountainbike ................................. 15B. BMX, Roller und Sidewalker .......................................... 16C. Renn(fahr)rad ................................................................... 16D. Elektrofahrrad .................................................................. 17

II. Kein Fahrrad .......................................................................... 20A. Kinderfahrrad ................................................................... 20B. Einrad ............................................................................... 20C. Motorfahrrad (Moped) ..................................................... 21D. Rollschuhe (Inline-Skates) ............................................... 21E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard ........................... 22

WaS hEISSt RaD FahREn? ....................................................... 25

I. Rad Fahren ............................................................................. 25

II. Schieben eines Fahrrads........................................................ 25

WaS MuSS Ich alS FahRER bEachtEn? ............................. 27

I. Körperliche und geistige Verfassung ................................... 27

II. Alkohol .................................................................................... 28A. Alkohollimits ................................................................... 28B. Rechtliche Sanktionen ..................................................... 29

III. Fahrradhelm .......................................................................... 31A. Sinn eines Fahrradhelms .................................................. 31B. Helmpflicht für Kinder .................................................... 32C. Helmkauf ......................................................................... 33D. Sitz und Pflege ................................................................. 35

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Inhaltsverzeichnis

WIE alt MuSS Ich SEIn? ........................................................... 37

I. MindestalterundAufsichtspflicht ........................................ 37

II. Vorbereitung von Kindern aufs Radfahren ........................ 38

III. Radfahrausweis ...................................................................... 40

WIE MuSS MEIn FahRRaD auSgERüStEt SEIn? ................ 43

I. Das verkehrssichere Fahrrad ............................................... 43

II. Vorder- und Rückbremse ..................................................... 44

III. Glocke ..................................................................................... 45

IV. Vorder- und Rücklicht .......................................................... 45

V. Reflektoren ............................................................................. 47A. Rückstrahler nach vorne und hinten ................................ 48B. Pedalrückstrahler ............................................................. 48C. Seitliche Rückstrahler ...................................................... 48

VI. Tandem ................................................................................... 49

VII. Mehrspuriges Fahrrad .......................................................... 49

VIII. Sonderstellung Rennfahrrad ................................................ 49

IX. Zusätzliche Empfehlungen .................................................... 50

Wo DaRF Ich RaD FahREn? ..................................................... 53

I. Gehsteig und Gehweg ............................................................ 53

II. Radfahranlagen...................................................................... 53A. Benützungspflicht von Radfahranlagen ........................... 53B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen .................................... 54C. Radweg und Geh- und Radweg ....................................... 55D. Radfahrerüberfahrt ........................................................... 56

III. Fahrbahn ................................................................................ 57A. (Haupt-)Fahrbahn ............................................................ 57B. Nebenfahrbahn ................................................................. 58C. Schutzweg ........................................................................ 58

IV. Fahrradstraße ........................................................................ 59

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Inhaltsverzeichnis

V. Fußgängerzone ....................................................................... 60

VI. Wohnstraße ............................................................................ 60

VII. Begegnungszone ..................................................................... 61

VIII. Spiel- und Rollschuhstraße ................................................... 62

IX. Einbahnstraße ........................................................................ 63

X. Selbständiger Gleiskörper..................................................... 64

XI. Wald und Forststraße............................................................ 65

WIE MuSS Ich RaD FahREn? ................................................... 69

I. Allgemeines Fahrverhalten ................................................... 69A. Wahl der Geschwindigkeit .............................................. 69B. Rechtsfahrgebot und Nebeneinanderfahren ..................... 70C. Freihändig und freifüßig fahren ...................................... 71D. Ziehenlassen .................................................................... 71E. Fahren mit Hund .............................................................. 72F. Kopfhörer und Handy ...................................................... 72G. Schuhe und barfuß fahren ................................................ 73H. Abstellen von Fahrrädern ................................................ 73

II. Verhalten bei Kreuzungen .................................................... 74A. Rechtsabbiegen ................................................................ 74B. Linksabbiegen .................................................................. 75C. Vorfahren bei Kreuzungen .............................................. 76D. Annäherung an eine Radfahrerüberfahrt ......................... 77

III. Besondere Begegnungssituationen ....................................... 77A. Vorbeifahren an einer Straßenbahn in einer Haltestelle .. 77B. Vorbeifahren an einem Schulbus ..................................... 78

IV. Richtiges Verhalten nach einem Unfall ............................... 78A. Radfahrer als Unfallbeteiligter ........................................ 78B. Radfahrer als Zeuge ......................................................... 80

Wann DaRF Ich KInDER MItFühREn? ................................... 81

I. Beförderung auf dem Fahrrad ............................................. 81A. Maximale Anzahl ............................................................. 81B. Mindestalter ..................................................................... 81

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Inhaltsverzeichnis

C. Kindersitzpflicht .............................................................. 81D. Anforderungen an den Kindersitz .................................... 82E. Helmpflicht ...................................................................... 84

II. Beförderung in Anhängern ................................................... 84A. Behördliche Bewilligung ................................................. 84B. Verwendung von Kinderanhängern und Helmpflicht ...... 85C. Ausstattung des Kinderanhängers .................................... 85D. Vorschriften für das Zugfahrrad ...................................... 87E. Ladegewicht ..................................................................... 87

WaS ISt bEIM tRanSpoRt Von laStEn zu bEachtEn? ............................................................................... 89

I. Allgemeines ............................................................................. 89

II. Fahrradkorb und Gepäckträgertasche ............................... 90

III. Lastenanhänger...................................................................... 90A. Ausstattung des Lastenanhängers .................................... 90B. Vorschriften für das Zugfahrrad ...................................... 91C. Ladegewicht ..................................................................... 91

IV. Sicherung der Ladung ........................................................... 91

WER hat VoRRang? .................................................................... 93

I. Allgemeine Vorrangbestimmungen ..................................... 93A. Einsatzfahrzeuge .............................................................. 93B. Kreuzungssituationen ...................................................... 93

II. Besondere Bestimmungen für Radfahrer ............................ 95A. Nachrang beim Verlassen einer Radfahranlage ............... 95B. Vorrang auf Radfahrerüberfahrten .................................. 96C. Nachrang beim Schutzweg .............................................. 97

III. Vorrang und Vorrangverzicht .............................................. 97

WIE tRanSpoRtIERE Ich FahRRäDER? ................................ 99

I. Fahrradmitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ........... 99

II. Transport mit dem Auto ....................................................... 100

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Inhaltsverzeichnis

WIE SIchERE Ich MEIn FahRRaD gEgEn DIEbStahl? ..... 103

I. Fakten rund um den Fahrraddiebstahl ............................... 103

II. Vorsorge beim Kauf .............................................................. 104A. Fahrradkauf ...................................................................... 104B. Wahl des Fahrradschlosses .............................................. 104C. Codierung ........................................................................ 105D. Registrierung .................................................................... 106E. Fahrradpass ...................................................................... 106F. Fahrradversicherung ........................................................ 107

III. Abstellen des Fahrrads .......................................................... 108A. Wahl des Abstellorts ........................................................ 108B. Absperren des Fahrrads ................................................... 109

WIE SIchERE Ich MIch alS FahRER FüR unFällE ab? .. 113

I. Haftpflichtversicherung ........................................................ 113

II. Unfallversicherung ................................................................ 114

III. Rechtsschutzversicherung ..................................................... 115

anhang: WIchtIgE VERKEhRS zEIchEn unD MaRKIERungEn ............................................................................ 117

I. Gefahrenzeichen .................................................................... 117

II. Verbotszeichen ....................................................................... 118A. Allgemeine Fahrverbote .................................................. 118B. Spezielle Fahrverbote für Radfahrer ................................ 118C. Verbot für Fußgänger ...................................................... 119

III. Gebotszeichen ......................................................................... 119A. Radweg ............................................................................ 119B. Geh- und Radweg ............................................................ 120C. Gehweg ............................................................................ 121

IV. Vorrangzeichen ...................................................................... 122

V. Hinweiszeichen ....................................................................... 123A. Schutzweg bzw. Radfahrerüberfahrt ............................... 123B. Fußgängerzone ................................................................. 124C. Wohnstraße ...................................................................... 125

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D. Begegnungszone .............................................................. 125E. Straße und Fahrstreifen für Omnibusse ........................... 126F. Fahrradstraße ................................................................... 126G. Radfahranlage ohne Benützungspflicht ........................... 127

VI. Markierungen ........................................................................ 129A. Radfahrstreifen ................................................................ 129B. Mehrzweckstreifen .......................................................... 130C. Radfahrerüberfahrt ........................................................... 130D. Schutzweg und Radfahrerüberfahrt ................................. 131E. Vorgezogene Haltelinie ................................................... 131

WEItERFühREnDE InFoRMatIonEn ...................................... 133

I. Allgemeine Informationen .................................................... 133

II. Mountainbiken in Österreich ............................................... 136

III. Spezialinformationen ............................................................. 137

abKüRzungSVERzEIchnIS ....................................................... 139

StIchWoRtVERzEIchnIS ........................................................... 141

14

Inhaltsverzeichnis

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WaS ISt EIn FahRRaD?

I. FahrradDie verschiedenen Typen von Fahrrädern haben in der Vergangen-heit stark zugenommen. So gibt es Fortbewegungsmittel, von de-nen man nicht sofort annehmen würde, dass es sich dabei um ein Fahrrad handelt. Auf der anderen Seite gilt auch nicht alles, was einem Fahrrad ähnlich schaut, als Fahrrad.Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Fahrräder grund-sätzlich „Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind.“ Auch Elektrofahrräder und Roller gelten in der Regel als Fahrrä-der.

A. City-, Trekking- und Mountainbike

Als Citybike (Stadtrad) gilt ein Fahrrad, das eher auf bequeme Alltagstauglichkeit ausgelegt ist als auf Sportlichkeit. Es zeichnet sich zumeist durch eine hohe Lenkstange und eine aufrechte Sitz-position mit einem breiten und gepolsterten Sattel, einen geschlos-senen Kettenkasten und durch am Hinterrad befestigte Schutzble-che aus. Mehrheitlich verfügen Citybikes über Nabenschaltungen mit Rücktrittbremse. Oft sind Gepäckträger oder Einkaufskorb vorhanden. Außerdem ist ein tiefer Einstieg möglich.Das Trekkingbike (Reiserad) ist ein speziell für die Bedürfnisse von Radreisenden konzipiertes Fahrrad. Reiseräder haben eine an-dere Rahmengeometrie als normale Fahrräder und sind auf die größeren Belastungen durch stabilere Materialien und größere Wanddicken der Rahmenrohre ausgelegt. Sie haben einen länge-ren Radstand und größeren Nachlauf als vergleichbare Serienfahr-räder. Die Sitzposition ist daher nicht mehr so aufrecht wie beim

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Was ist ein Fahrrad?

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Citybike. Trekkingbikes haben meist Kettenschaltungen mit vie-len Gängen, 28-Zoll-Laufräder, Komfortsattel und Federgabel.Ein Mountainbike ist ein Fahrrad, das besonders auf den Einsatz abseits befestigter Straßen ausgerichtet ist. Es ist eher Sportgerät als Verkehrsmittel, weshalb bestimmte Sicherheitsausrüstung (z.B. Beleuchtung, Klingel und Rückstrahler) oft nicht fix auf dem Fahrrad montiert ist. Abhängig von der Art der Federungen wer-den Hardtail-Räder (ungefederter Hinterteil) und Full-Suspension-Räder (vollständige Federung vorne und hinten) unterschieden.

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 22 lit. a StVO

B. BMX, Roller und Sidewalker

BMX-Räder (Bicycle Moto Cross) sind meist mit 20-Zoll-Reifen ausgestattet und dienen dazu, verschiedene Tricks oder Stunts aus-zuführen. Werden sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ver-wendet, müssen sie wie jedes andere Fahrrad ausgerüstet sein.Ein „(Tret-)Roller für Erwachsene“ verfügt über zwei Räder und wird unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben (Anschie-ben). Sidewalker z.B. haben Raddurchmesser bis zu 26 Zoll. Sie verfügen über eine Standfläche zwischen Vorder- und Hinterrei-fen, aber keinen Sitz. Die Fortbewegung erfolgt daher stehend.

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 22 a und c StVO

C. Renn(fahr)rad

Nicht jedes Fahrrad, mit dem schneller gefahren wird, ist automa-tisch auch ein Rennfahrrad. Nach der Fahrradverordnung liegt nur dann ein Rennfahrrad vor, wenn es folgenden Kriterien entspricht:maximales Gewicht 12 kg,Rennlenker,äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm undäußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

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I. Fahrrad

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HINWEIS

Rennfahrräder sind bei tageslicht und guter Sicht von vielen ausrüstungsgegenständen ausgenommen (siehe Seite 49).

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 4 Fahrradverordnung

D. Elektrofahrrad

Während der Fahrradabsatz in der Europäischen Union in den letz-ten Jahren relativ konstant geblieben ist, hat sich die Anzahl der jährlich verkauften E-Bikes seit 2008 von rund 300.000 auf rund 900.000 im Jahr 2011 verdreifacht. Inzwischen gibt es sowohl City- oder Trekkingbikes als auch Mountainbikes mit einer auflad-baren und abnehmbaren Akku-Einheit zu kaufen.Trotz Motors gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder als Fahrräder. Dies aber nur, wenn diese eine höchste zulässige Leis-tung von nicht mehr als 600 Watt aufweisen. Außerdem darf die Bauartgeschwindigkeit höchstens 25 km/h betragen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Elektrofahrrädern:Elektrofahrrad mit Tretunterstützung (Pedelec): Bei diesen

Fahrrädern funktioniert der Motor nur, wenn auch die Peda-le betätigt werden. Er unterstützt das Treten also.

Elektrofahrrad ohne Tretunterstützung (E-Scooter): Hier funktioniert der Antriebsmotor autonom. Es muss also nicht getreten werden.

HINWEIS

Mittels einer anfahrhilfe (als Dreh- oder Druckknopf) kann rasch eine geschwindigkeit von ca. 6 km/h erreicht werden. Damit fällt das Losfahren leichter!

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Was ist ein Fahrrad?

18

Abbildung 1: Pedelec (Quelle: KtM2013/Mandl)

Der ÖAMTC hat im Jahr 2013 verschiedene Elektrofahrräder (Pe-delecs) auf Herz und Nieren getestet (siehe Anhang). Insbesonde-re bei den Themen Haltbarkeit (Bruchfestigkeit), Bremsen (zu schwache Bremsleistung) und elektromagnetische Verträglichkeit (Störwellen übersteigen Grenzwerte) gab es Mängel. Der ÖAMTC empfiehlt daher:Machen Sie sich vor dem Pedelec-Kauf Gedanken über den

Einsatzzweck. Wollen Sie das Fahrrad vorwiegend für Fa-milienausflüge, auf denen Kinder oder Gepäck transportiert werden soll, oder für die tägliche Fahrt in die Arbeit nutzen?

Weder Preis noch Name des Herstellers oder das Abschnei-den in älteren Tests garantieren gute Qualität. Beachten Sie jeweils die aktuellsten Tests.

Lassen Sie sich vor Ort vom Fachhändler beraten. Es gilt, verschiedene Antriebskonzepte, Rahmengeometrien und andere Feinheiten zu beachten.

Unverzichtbar ist eine Probefahrt. Dabei können beispiels-weise die Anpassung der Sitz- und Lenkerhöhe, die Ables-barkeit der Anzeigen, die Bedienung von Bremsen und Schaltung etc. überprüft werden.

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I. Fahrrad

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Kaufen Sie gleich einen passenden Helm mit. Allein die im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern höhere Geschwin-digkeit kann bei Stürzen schwere Verletzungen zur Folge haben. Außerdem ist es möglich, dass Autofahrer die Be-schleunigung und Fahrgeschwindigkeit von Pedelecs unter-schätzen.

Wer vorhat, sein Pedelec mit dem Auto zu transportieren, muss einen entsprechend stabilen Fahrradträger installie-ren. Es muss auch geprüft werden, ob die Stützlast des PKW überhaupt für das Gewicht eines Pedelecs ausreicht. Der Akku sollte beim Transport abgenommen und im Wa-geninneren verstaut werden.

Auch Segways sind Elektrofahrräder, sofern sie oben angeführten Kriterien (600 Watt, 25 km/h) entsprechen. Mit Segways darf da-her – wie mit allen Fahrrädern – nicht auf dem Gehsteig gefahren werden, in Fußgängerzonen dann, wenn diese für Radfahrer geöff-net sind.

Abbildung 2: Segway (Quelle: Segway Inc.)

Bei Elektrorädern mit einer Leistung von über 600 Watt bzw. einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h handelt es sich zu-meist um Motorfahrräder (siehe Seite 21). Auch die schnellen Pedelecs (S-Pedelecs) gelten als Mopeds. Dies bedeutet, dass je-

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Was ist ein Fahrrad?

20

denfalls Führerschein und Versicherung notwendig sind sowie ein Sturzhelm getragen werden muss!

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 22 lit. b und d StVO

II. Kein FahrradA. Kinderfahrrad

Kinderfahrräder sind nach der StVO keine Fahrräder! Als Kinder-fahrrad gilt ein Fortbewegungsmittel mit einem äußeren Felgen-durchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahr-geschwindigkeit von höchstens 5 km/h. Üblicherweise entspricht dies einer Laufradgröße von 12 bis 20 Zoll.

HINWEIS

Da Kinderfahrräder vom gesetzgeber als „fahrzeugähnliches Kinderspielzeug“ qualifiziert werden, darf damit nicht auf der Straße, auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen sowie auf Radwe-gen, sehr wohl aber auf gehsteigen, gehwegen, in Fußgängerzo-nen sowie in Wohn- und Spielstraßen gefahren werden!

Für größere Fahrräder, die nicht den genannten Kriterien entspre-chen, gelten die normalen Regeln für Fahrräder.

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 19 StVO

B. Einrad

Ein Einrad ist ein durch Muskelkraft betriebenes Pedalfahrzeug, das nur mit einem Punkt (dem Rad) den Boden berührt. Es wird vor allem als Sportgerät benutzt. Ein Einrad ist daher kein Fahrrad und zählt nicht zum fahrzeugähnlichen Kinderspielzeug. Es darf somit auf der Fahrbahn, auf Radfahr- oder Mehrzweckstreifen und auf Radwegen nicht verwendet werden. Auch Gehsteige, Gehwe-ge, gemischte Geh- und Radwege sowie Fußgängerzonen sind für

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II. Kein Fahrrad

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Einrad-Fahrer absolut tabu. Erlaubt ist lediglich das Fahren in Wohn- und Spielstraßen.

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 19 StVO

C. Motorfahrrad (Moped)

Motorfahrräder gibt es mit zwei oder mehr Rädern. Wesentlich ist, dass Mopeds über einen Antriebsmotor verfügen. Sofern es sich dabei um einen Hubkolbenmotor handelt, darf dieser einen Hub-raum von maximal 50 cm3 aufweisen. Die Bauartgeschwindigkeit von Mopeds darf 45 km/h nicht überschreiten, da es sich sonst in der Regel um ein Motorrad handelt.

HINWEIS

Da Mopeds Kraftfahrzeuge sind, darf mit diesen auf Radfahr- und Mehrzweckstreifen sowie auf Radwegen nicht gefahren wer-den. Motorfahrräder gehören auf die normale Fahrbahn!

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 14 KFG

D. Rollschuhe (Inline-Skates)

Während die klassischen Rollschuhe üblicherweise über zwei hin-tereinander liegende Achsen mit insgesamt vier Rollen verfügen, sind bei den moderneren Inline-Skates die vier bis fünf Rollen in einer Reihe (in-line) angebracht.Diese Sport- bzw. Fortbewegungsmittel dürfen auf dem Gehsteig und Gehweg, aber auch in Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Spiel-straßen und Rollschuhstraßen verwendet werden. Außerdem ist das Skaten auch auf Radwegen und Radfahrstreifen grundsätzlich erlaubt. Eine Verwendung auf Radfahrstreifen außerhalb des Orts-gebiets ist verboten.

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Was ist ein Fahrrad?

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HINWEIS

Da Rollschuhfahrer aufgrund ihrer bewegungen einen erhöhten breitenbedarf haben, ist sowohl auf Radwegen als auch auf geh- und Radwegen besondere Vorsicht walten zu lassen! Je-denfalls muss auf Fußgänger und Radfahrer geachtet und die geschwindigkeit entsprechend angepasst werden!

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 88a StVO

E. Scooter, Skate-, Snake- und Kickboard

Beim Scooter handelt es sich um eine Weiterentwicklung des klassischen Trittrollers. Beide verfügen über ein bodennahes Trittbrett und üblicherweise sowohl über eine Lenk- als auch über eine Bremsvorrichtung. Allerdings handelt es sich beim Scooter um kein Fahrrad!Im Unterschied zu Scootern verfügen Skateboards und die sich daraus entwickelten Snakeboards und Kickboards über kein di-rekt lenkbares Rad und keine wirkliche Bremsvorrichtung. Grund-sätzlich weisen diese drei oder vier Räder auf. Snakeboards unter-scheiden sich vom klassischen Skateboard durch die Zweiteilung des Standbretts, wobei die Teile aufgrund einer beweglichen Ver-bindung eine schlangenlinienartige Fortbewegung ermöglichen. Kickboards dagegen sind skateboardähnliche Sportgeräte, die üb-licherweise über zwei Vorderräder aber nur ein Hinterrad verfü-gen. Der Boarder steht nicht frei auf dem Brett, sondern hält dieses mittels eines Lenkstangenknaufs unter Kontrolle. Gesteuert wird durch Gewichtsverlagerung.Eine Verwendung auf der Fahrbahn, aber auch auf Radfahr- und Mehrzweckstreifen sowie auf Radwegen ist verboten! Diese Sport-geräte gehören auf den Gehsteig oder Gehweg, in die Fußgänger-zone und in die Wohn- oder auf die Spielstraße, wobei andere Per-sonen weder behindert noch gefährdet werden dürfen. Daher Ge-schwindigkeit anpassen!

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II. Kein Fahrrad

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Motorisierte Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h werden als Moped eingestuft und erfordern Zulassung und Kennzeichen (siehe Seite 21). Handelt es sich jedoch um ei-nen Elektromotor und beträgt die Leistung nicht mehr als 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h, so handelt es sich um ein Fahrrad (siehe Seite 17).

HINWEIS

Für Scooter und Co. gilt grundsätzlich ein Mindestalter von zwölf Jahren! Wer den Radfahrausweis erworben hat, darf schon mit zehn Jahren allein mit diesen trendsportgeräten unterwegs sein. ansonsten muss er von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist!

Relevante gesetzliche Bestimmung: § 2 Abs. 1 Z. 19 StVO