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GR-Protokoll_20.03.2019 Seite 1 Lfd. Nr.: 2 Jahr 2019 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz Datum: 20.03.2019 Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Kaineder Ferdinand 2 Vzbgm. NR Mag. Hammer Michael 3 Schinagl Anna 4 Horner Erwin 5 Landl Josef 6 Ing. Ing. Gumpinger Florian, MBA 7 Grinninger Karin 8 Landl Peter 9 Lackinger Johannes 10 Mag. iur. Aichhorn Philipp 11 Ing. Mayr Florian 12 Akad. Vkfm. Baumgartner Maximilian 13 Traunmüller Johannes GRÜNEN 14 Mag. Gierlinger Elisabeth 15 Mag. Neumüller Gerhard 16 Mag. Stern Josefine 17 Landl Franz, Bakk.art 18 DI Dr. Leopold Peer FPÖ 19 Scheibenreif Philipp 20 Landl David 21 Schützenberger Dominik 22 Rechberger Gerald SPÖ 23 Kremeier Christian 24 Zauner Hedwig 25 Ing. Pirngruber Christoph, MBA Ersatzmitglieder: Traunmüller Johannes für Hofer Bettina Landl David für Kranzl Melanie Schützenberger Dominik für Dr. Schrenk Harald, MBA DI Dr. Peer Leopold für Dober Gerhard, MSc Rechberger Gerald für Scheibenreif Johannes Landl Franz, Bakk.art für DI Dr. Auzinger Dietmar Es fehlten entschuldigt: Hofer Bettina Biberauer Martin

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GR-Protokoll_20.03.2019 Seite 1

Lfd. Nr.: 2 Jahr 2019

VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz Datum: 20.03.2019 Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Kaineder Ferdinand

2 Vzbgm. NR Mag. Hammer Michael 3 Schinagl Anna 4 Horner Erwin 5 Landl Josef 6 Ing. Ing. Gumpinger Florian, MBA 7 Grinninger Karin 8 Landl Peter 9 Lackinger Johannes 10 Mag. iur. Aichhorn Philipp 11 Ing. Mayr Florian 12 Akad. Vkfm. Baumgartner Maximilian 13 Traunmüller Johannes

GRÜNEN 14 Mag. Gierlinger Elisabeth 15 Mag. Neumüller Gerhard 16 Mag. Stern Josefine 17 Landl Franz, Bakk.art 18 DI Dr. Leopold Peer FPÖ 19 Scheibenreif Philipp 20 Landl David 21 Schützenberger Dominik 22 Rechberger Gerald SPÖ 23 Kremeier Christian 24 Zauner Hedwig

25 Ing. Pirngruber Christoph, MBA Ersatzmitglieder: Traunmüller Johannes für Hofer Bettina Landl David für Kranzl Melanie Schützenberger Dominik für Dr. Schrenk Harald, MBA DI Dr. Peer Leopold für Dober Gerhard, MSc Rechberger Gerald für Scheibenreif Johannes Landl Franz, Bakk.art für DI Dr. Auzinger Dietmar Es fehlten entschuldigt: Hofer Bettina Biberauer Martin

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Ing. Stiftinger Dominik Kranzl Melanie Öller Johanna Dr. Schrenk Harald, MBA Dober Gerhard, MSc Mag. Hackl Elke Leitenbauer Michael Scheibenreif Johannes DI Dr. Auzinger Dietmar

Es fehlten unentschuldigt: --- Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gerhard Pfarrhofer Der Schriftführer: AL Gerhard Pfarrhofer Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Roswitha Pfarrhofer ======================================================================= Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm – dem Bürgermeister* - Vizebürgermeister* - einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am, unter Bekanntgabe der Tagesordnung, erfolgt ist; der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan (§45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) ent-halten ist und die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitge-recht schriftlich am 11.03.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde*;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.02.2019 bis zur heutigen Sitzung

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sit-zung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungs-schluss Einwendungen eingebracht werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Dringlichkeitsantrag Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates, stellt gemäß § 46 Abs. 3 O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Projekt „Um- u. Zubau Feuerwehrhaus Altenberg“; Firmenfestlegung für Einrichtung u. Technische Ausstattung Kommandozentrale in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 20.03.2019 aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: Die Arbeiten beim Feuerwehrhaus schreiten zügig voran, sodass bereits jetzt weitere Lieferun-gen/Leistungen auszuschreiben sind.

Der Antrag wird vom Gemeinderat e i n s t i m m i g angenommen und unter Punkt 17 der Tages-ordnung abgehandelt.

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GR-Protokoll_20.03.2019 Seite 3

Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Besetzung des Amtsleiterpostens der Marktgemeinde Altenberg bei Linz, per 1. Dezember

2019 3. Berichte des Prüfungsausschusses vom 28.01.2019 und 7.3.2019; Kenntnisnahme der Prü-

fungsergebnisse 4. Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2018; Beschlussfassung 5. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 bzw. Örtlichen Entwicklungskon-

zeptes Nr. 2; Grundsatzbeschluss 6. Projekt „Um- u. Zubau Feuerwehrhaus Altenberg“, Zusatzauftrag für die Herstellung einer

Außenstiege 7. Projekt „Markplatz-Neu“ Auftragsvergabe für Planung u. örtliche Bauaufsicht; Architekten

TWO IN A BOX, Ottensheim 8. Projekt „Marktplatz-Neu“, Wettbewerbsausschreibung zur gestalterischen Entwicklung einer

baulichen Abtrennung zwischen Marktplatz und Parkplatz; Grundsatzbeschluss 9. Ausgabe von Windelsäcken (gratis) an Familien mit Säuglingen u. an pflegende Angehörige

für Personen mit gesundheitlicher Einschränkung. 10. E-GEM Umsetzungsbericht 2018; Kenntnisnahme 11. Errichtung u. Sanierung von Gemeindestraßen laut Straßenbauprogramm 2019;

a) Auftragsvergabe für die Transportleistungen/Unterbauarbeiten b) Auftragsvergabe für die Asphaltierungsarbeiten

12. Vermessungsplan u. Teilungsausweis für die grundbücherliche Durchführung gemäß Liegen-schaftsteilungsgesetz; Bereich B 126 Leonfeldner Straße (Ortnergrabenbrü-cke/Türkengrabenbrücke)

13. Vergabe von Lieferung/Leistung für die Erstellung des digitalen Leitungskatasters (ABA/WVA), BA 15; Kameraprüfung

14. Vergabe von Lieferung/Leistung für die Überprüfung der Kanalsanierung ABA Altenberg, BA 18, Kamerabefahrung

15. Festlegung der durchschnittlichen Herstellungskosten für einen Wasseranschluss in der Marktgemeinde Altenberg bei Linz, für die Durchsetzung von Anschlussverpflichtungen ge-mäß Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015

16. Errichtung eines Löschwasserbehälters in Oberweitrag; Festlegung der Ausschreibung 17. Projekt „Um- u. Zubau Feuerwehrhaus Altenberg“; Firmenfestlegung für Einrichtung u.

Technische Ausstattung Kommandozentrale 18. Allfälliges

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1.) Bericht des Bürgermeisters Feuerwehrhaus

Geht zügig voran, heute das Dach aufgesetzt, es sind Fertigelemente. Die Maurerarbeiten und die Stemmarbeiten gehen auch zügig weiter, viele Eigenleistungen durch die Mitglieder der FF. Das ist super und ich danke. Sie können sich durch die erbrachten Eigenleistungen doch auch etwas einsparen, es stehen dafür alle Möglichkeiten offen. Ich begrüße den heute anwesenden Feuerwehrkommandant recht herzlich.

Amtshaus-Neu Abbruch im Erdgeschoß, Stiegenhaus. Im Keller bereits Verputz- und Malerarbeiten und auch Installationsarbeiten für die Vorbereitungen für die Obergeschoße, vorallem für die Installationsarbeiten für Heizung, Sanitär und Strom,... Auch in diesem Bereich gehen die Arbeiten nach dem von uns erstellten Zeitplan (Bauleitung u. Architekt) zügig voran.

Glasfaseranbindung Die Einreichung für den Teil Alpenblick, Quellenweg, Hohlweg, Oberklammerstraße, Katzgraben und Bergweg seitens der Energie AG ist in Vorbereitung und wurde von mir vorige Woche unterzeichnet. Für den Teil Sonnenstraße, Lehrreith, Edt, Wetterbergweg, Weignersedt und Schwarzendorf gab es ca. 90 Prozent Zustimmung bei den Interessensbekundungen (ein sehr hoher Wert). Ein Kollege aus unserem Bezirk teilte mit, dass sie diese hohe Zustimmung nicht erreichen. Mit der LIWEST gab es recht positive Gespräche, es wird für die Einreichung ein größerer Teil aufbereitet und genauso für den Großraum Oberbairing, es werden weiters Infoveran-staltungen in Zusammenarbeit von LIWEST und Gemeinde im Zeitraum Mai/Juni durchge-führt. Fiber Service kommt erst ins Gespräch wenn kein Provider Interesse zeigt.Vorbe-reitungen für Leerverrohrung bei den diesjährigen Straßenbauten sind nicht ganz leicht, wir stehen in Kontakt mit der Fiber Service aber auch mit LIWEST. Wir haben entsprechende Pläne geliefert, haben bis heute keine Rückmeldung, wo wir evt. passende Leitungen hineinlegen könnten. Mit der LIWEST wurde gesprochen, dass man vielleicht beim Straßenprojekt Hochstraße doch gleich ein passendes Rohr, es kann nicht jedes verwendet werden, mit hineinlegen könnte.

Straßenbauprogramm Beim Straßenbauprogramm wird die Hochstraße vorgezogen, dort ist viel Verkehr und ein äußert schlechter Zustand.

Schülertransport Es wird demnächst ein Schreiben an die Eltern von Buskindern ergehen, in dem die Fakten des Schülertransports wieder erläutert werden (Gurtpflicht, Schulweg 2 km, Wartezeiten, Rechtsanspruch). Das alles muss wieder einmal neu definiert werden. Die Selbstverständlich-keiten werden in diesem Bereich auch immer mehr.

Hallenbad Gallneukirchen Soll ein Projekt der Gemeinden Gallneukirchen, Engerwitzdorf, Altenberg, Alberndorf, Kats-dorf und Unterweitersdorf werden. Es gab die Präsentation einer Studie bei der die Fakten im Zusammenhang mit Nutzung, Investition und deren Kosten ca. 4 Mill. € vorgestellt wurden. Altenberg wäre bei der Finanzierung der Investition und Deckung des Abgangs mit rund 26.100 €/jährlich, gerechnet auf 20 Jahre, beteiligt. Der Abgang wurde so berechnet, dass sich dieser mit ca. 55.000 €/Jahr zu Buche schlägt. Nicht nur für Altenberg, sondern insgesamt. Der Bedarf lt. unseren Direktorinnen für unsere Schulen besteht, wobei dann auch die Ge-meinde die Kosten für die Badefahrten einschließlich Eintritt zu tragen hat. Die Landesförde-rung von 1,2 Mio € sind hier schon einkalkuliert. 2,8 Mio € plus die Abgangskosten sind von den Gemeinden zu tragen. Das Thema wurde auch bei der letzten GV-Sitzung intensiv be-sprochen.

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Halte- u. Parkverbot Für den reibungslosen Ablauf im Bereich der neuen Haltestelle am Marktplatz, wurde ein Halte- u. Parkverbot erlassen. Von den Autofahrern wird die Bushaltestelle ignoriert.

2.) Besetzung des Amtsleiterpostens der Markgemeinde Altenberg bei Linz, per 1. Dezember 2019 Beratung u. Beschlussfassung für diesen Tagesordnungspunkt fanden unter Aus- schluss der Öffentlichkeit statt, daher eigene Verhandlungsschrift.

3.) Berichte des Prüfungsausschusses vom 28.01.2019 und 7.3.2019; Kennt-nisnahme der Prüfungsergebnisse

BERICHT DES VORSITZENDEN: a) Sitzung des Prüfungsausschusses am 28.01.2019 T A G E S O R D N U N G

1. Kassaprüfung – Globalbudget der FF Oberbairing FJ 2018 (19.00 bis 20.00 Uhr) 2. Kassaprüfung – Globalbudget der FF Altenberg FJ 2018 (20.00 bis 21.00 Uhr) 3. Allfälliges

Der Bürgermeister erteilt das Wort an den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn Mag. Neumüller. ANTRAG VON GR MAG. GERHARD NEUMÜLLER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge das Prüfungsergebnis vom 28.01.2019 zur Kenntnis nehmen. BERATUNG: GR Mag. Gerhard Neumüller Es hat wieder eine Prüfung stattgefunden, es war eigentlich eine Routineprüfung. Das Prüfungser-gebnis war schon im Intranet und ich möchte nochmals einige Eckdaten präsentieren. Die FF Oberbairing hatte einen Überschuss aus dem Jahr 2017 von € 58,65 und Einnahmen im Jahr 2018 von € 30.507,86 und Ausgaben von € 30.329,88. Es verbleibt somit ein Überschuss von € 236,63. Die FF Altenberg hatte einen Überschuss aus dem Jahre 2017 von € 16,01 und Einnahmen von € 24.721,00 und Ausgaben von € 23.371,48 und somit einen Überschuss von € 1.365,53 im Jahr 2018. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Globalbudgets sparsam und wirtschaftlich geführt wurden. Die Einnahmen- und Ausgabenbelege lückenlos vorhanden waren und die rechnerische und sachliche Richtigkeit hatten. Gesamt gesehen, konnten bei beiden Feuerwehren keine Mängel festgestellt werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR MAG. GERHARD NEUMÜL-LER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben. Vzbgm. Mag. Michael Hammer bei der Abstimmung nicht im Saal.

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BERICHT DES VORSITZENDEN: b) Sitzung des Prüfungsausschusses am 07.03.2019 1.) Prüfung des Rechnungsabschlusses FJ 2018 Formelle Voraussetzungen

Kassaabschluss / Haushaltsrechnung (OHH+AOHH) / Vermögens- u. Schuldenrechnung Beilagen.

Übereinstimmung Kassen Ist-Bestand mit Bankauszügen und Kassenbestand. Überschuss im OHH = 30.163,46 €

Überschuss im AOHH = 413.348,17 € Darlehensstand per 31.12.2018 6,047.001,35 € Haftungen per 31.12.2018 1,387.349,89 € Vermögen per 31.12.2018 23,921.420,17 €

2.) Allfälliges

Der Bürgermeister erteilt das Wort wieder an den Obmann des Prüfungsausschusses. ANTRAG VON GR MAG. GERHARD NEUMÜLLER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge das Prüfungsergebnis vom 07.03.2019 zur Kenntnis nehmen. BERATUNG: GR Mag. Gerhard Neumüller Ich wollte die gleichen Zahlen noch einmal präsentieren, das hast du mir nun schon vorweggenom-men. Vielleicht noch ergänzend, beim Schuldenstand besteht ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von € 245.904,31, das ist eigentlich sehr positiv. Bei den Haftungen ebenfalls ein Rückgang von € 175.932,62. Das Vermögen der Gemeinde hat einen Zuwachs von € 663.285,95. Das ist an und für sich ein recht positiver Rechnungsabschluss. Vielleicht noch kurz zur laufenden Gebarung. Die Einnahmen der laufenden Gebarung minus Ausgaben der laufenden Gebarung minus Zurückzahlung der Finanzschulden ergibt ein Plus von € 1,022.647,75 das ist die sogen. freie Finanzspitze 2. Das ist ein wirklich beachtlicher positiver Wert. Zusammenfassend kann man sagen, dass die finanzielle Situation der Gemeinde zum Zeitpunkt der Prüfung des RA bzw. 31.12.2018 als durchaus positiv gewertet werden kann. Ich glaube, das sind die wichtigsten Eckdaten. GV Christian Kremeier Wir lesen ja oft Prüfungsberichte, aber jetzt muss ich Herrn Magauer (Leiter der Finanzabteilung), einmal danken, so einen detaillierten, ausführlichen Prüfungsbericht, wo wirklich alle wichtigen Zahlen, die einen RA ausmachen, im Endeffekt ist der ja sehr dick, drinnen stehen und die man wirklich braucht. Geführt wurde der Ausschuss nicht von Herrn Neumüller, sondern Herrn Peer, schreiben und ausarbeiten musste es jedoch Herr Magauer. Ein recht herzliches Dankeschön für diese Ausarbeitung, sehr detailliert, perfekt. GR Mag. Gerhard Neumüller Ich war aufgrund meines Reha-Aufenthaltes bei dieser Prüfung nicht dabei. Auch Frau Kranzl war verhindert und somit hat Herr Dr. Peer den Vorsitz geführt. Es ist so vorgesehen, dass der Älteste der Fraktion, die den Obmann stellt, dann den Vorsitz führt. Ich möchte mich noch einmal bei Herrn Peer bedanken, er hat es super gemacht. Aber auch Herr Benjamin Magauer hat es sehr gut und detailliert aufbereitet.

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GR-Ersatzmitgl. DI Dr. Leopold Peer Das Lob nehme ich dankend entgegen und es freut mich wenn einmal parteiübergreifendes Lob ausgeteilt wird. Könnte natürlich in Zukunft öfters gemacht werden. Ich möchte das Lob an Herrn Magauer und Herrn Mayr-Kellerer weiterleiten. Mit deren Präsentation des Rechnungsabschlusses wurde mir die Prüfungsarbeit einigermaßen erleichtert. Bgm. Ferdinand Kaineder Es ist einerseits so, wenn man ein gewisses Alter hat, dass man auch gewisse Vorzüge hat. Aus der gesamten Aufbereitung erkennt man, dass wir ein sehr gutes Personal im Gemeindeamt haben und wir müssen es insgesamt in der gesamten Arbeit sehr schätzen. Denn wenn man betrachtet, dass sich Herr Magauer relativ schnell in die gesamte Materie eingearbeitet hat und wenn wir (AL, Bgm und Benjamin) beisammensitzen und die einzelnen Fakten miteinander besprechen, so ist es eine sehr angenehme Arbeit im Gemeindeamt. Es ist ein gutes, funktionierendes Miteinander und es ist schön, wenn es auch von einem Ausschuss entsprechend honoriert wird. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR MAG. GERHARD NEUMÜL-LER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

4.) Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2018; Beschlussfassung BERICHT DES VORSITZENDEN: Wie schon vom Prüfungsausschuss festgestellt wurde, ist dies ein recht guter RA.

Trotz Zuführungen an den AOHH im Ausmaß von 669.234,72 € (inkl. Wasser- u. Kanalanschluss-gebühren, Verkehrsflächenbeiträge) besteht ein Überschuss von 30.163,46 €. Auch der AOHH weist einen Überschuss aus, welcher sich durch die Abwicklung der Sollergebnisse der Vorjahre (Amtshaus, Feuerwehrhaus-Umbau,...) begründet. Durch die Zuführungen konnten einige Projekte realisiert werden. Aber auch für laufende Projekte können noch zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund von Mehreinnahmen bzw. teilweiser Ausgabenreduzierungen im Vergleich zum VA, war auch die Bildung einer allgemeinen Rücklage von 400.000 € möglich. Es ist geplant diese Rücklage beim Vorhaben Amtshaus-Neu als Zwischenfinanzierung (inneres Dar-lehen) zur Vorfinanzierung der Bedarfszuweisungsmittel zu verwenden.

Feuerwehrhaus Altenberg (Umbau) 200.000,00Gemeindestraßenbauprogramm 86.854,67Erholungsoasen 10.000,00ABA - Kanalsanierung 40.000,00Digitaler Leitungskataster 40.000,00Summe: 376.854,67

Zuführung vom OHH zum AOHH

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Stand Rücklagen per 31.12.2018: 1,313.186,49 € (inkl. zweckgebundene Rücklagen) Gemäß § 78 Abs. 8 GemHKRO in Verbindung mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2012 sind Abweichungen gegenüber dem Voranschlag - mit den Kriterien „über 15.000 € - zu begründen.

Wir sind in einer recht glücklichen Lage, sodass wir die Finanzierungen sehr gut über die Bühne be-kommen. Wir sind auch in der glücklichen Situation, dass wir den Kassenkredit nicht in Anspruch nehmen müssen. Auf der anderen Seite ist es gut, wenn man den RA und den VA gut erstellt, wenn man in Zusammenschau mit Fördermittel und diversen Projekten beim Amt der Oö. Landesregierung vorstellig wird. Denn dort ist es immer wieder so, wenn man gut finanzieren und nach Möglichkeit Rücklagen schaffen kann, dann kann man wesentlich besser, Projekte, wie wir diese jetzt miteinander haben, auch stemmen. Das ist nicht selbstverständlich, dass man 2 Projekte nebeneinander abwickeln kann. Ich freue mich, dass die Projekte so gut laufen und wir einen so guten RA haben. ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Rechnungsabschluss mit seinen Bei-lagen, wie sie auch im Intranet zur Kenntnis gebracht wurden, beschließen. BERATUNG: Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Wir haben nun schon öfters gehört, wir haben einen sehr positiven RA vorliegen. Ist eine sehr erfreu-liche Entwicklung. Ich kann mich kurz halten, da im Zuge des Prüfungsberichtes der RA schon all-seits gelobt wurde. Somit brauche ich nicht mehr alle überzeugen, dass es ein sehr guter RA ist. Wie der Bürgermeister schon gesagt hat, es gibt nicht viele Gemeinden, die 2 so große Projekte parallel schaukeln und finanziell so bewältigen können. Der Schuldenstand geht zurück, das Vermögen steigt. Das Gredo in den letzten Jahren, wenn es um die Verschuldung gegangen ist. Mit den Darlehensauf-nahmen wurde in Wirklichkeit viel an Infrastruktur und Vermögen geschaffen haben, somit gut ge-wirtschaftet. Das zeigt sich auch an diesem RA. Ich darf mich beim Bürgermeister, beim Amtsleiter und bei den Mitarbeitern, Kollege Magauer wurde auch schon genannt, sehr herzlich bedanken für den Vollzug des Budgets und auch für die Erstellung des RA. GV Philipp Scheibenreif Wir haben den RA natürlich auch noch einmal durchgeschaut und geprüft. Es ist fast alles schon gesagt worden. Einige Eckpunkte, die erfreulich sind, wenn man die Einnahmen und Ausgaben

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gegenüberstellt, mit den gut € 30.000,00. Was man in der Finanzwirtschaft auch wieder sieht im OHH, die Kommunalsteuer steigt auch wieder, ist auch immer positiv. Die Zuführungen an den AOHH von € 669.234,72 davon allgemeine von € 376.854. Bei den Schuldentilgungen auf Seite 233 sieht man auch wieder, dass diese mit rund € 600.000,00 getilgt wurden. Der Schuldenstand sinkt und auch das Pro-Kopf-Verschulden. Ich habe noch einen alten Einwohnerstand gehabt. 2016 haben wir eine Pro-Kopf-Verschuldung von rd. € 1.600,00 gehabt. Was auch in anderen Gemeinden Thema ist, ist zwar nur ein kleiner Teil, sind die Kosten des Amtsblattes. Das sieht man im OHH und da habe ich auch mit Herrn Magauer gesprochen, sind wir bei ca. € 9.500,00. Also von unserer Seite gibt es keine Beanstandungen und wir bedanken uns auch für die Aufbereitung. GV Christian Kremeier Ich habe nicht den Prüfbericht gelobt, sondern die Ausarbeitung des Prüfberichtes. Ich bedanke mich, es hilft nichts, man kann diesen RA nicht schlecht reden. Wenn einmal über € 800.000 übrigbleiben, und € 400.000 Rücklagen gebildet werden können. Mit dem Gewinn bzw. Zuführungen nochmal € 400.000 übrigbleiben. Also € 800.000 mit unseren Beschlüssen im GR, die übriggeblieben sind, so haben wir alle miteinander gut gewirtschaftet. Haben auch gute Abstimmungen herbeigeführt. Herzlichen Dank an Bürgermeister, Amtsleiter und Buchhaltung, dass dieser so zustande gekommen ist. Aber noch einmal gesagt, wir haben auch Beschlüsse gefasst. Danke sehr, wir werden zustimmen. Bgm. Ferdinand Kaineder Wir wollen gar nicht sagen, dass keine Beschlüsse im GR gefasst wurden. Alles hat seine Aufbe-reitung und es muss alles im VA Niederschlag finden. Es ist immer wieder wichtig, was wir mit-einander stemmen können. Aber es ist auch immer wieder wichtig, nicht nur einen guten RA zu haben, sondern wir müssen gezielt im Gesamten arbeiten und dürfen nicht überschwänglich werden. Ein wesentlicher Faktor ist immer wieder, dass wir trotzdem weitläufiger planen müssen. Ich bin immer wieder dankbar, wenn der GR den Visionen und vorgeschlagenen Aufbereitungen zustimmt. Es ist immer wieder ein gutes Miteinander. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

5.) Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 bzw. Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2; Grundsatzbeschluss

BERICHT DES VORSITZENDEN: In der Bauausschusssitzung vom 12.03.2019 wurden die vorliegenden Ansuchen bzgl. Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes vorgestellt. Aufgrund der eingehenden Beratung und der Vorberatung mit den zuständigen Sachbearbeitern vom Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Raumordnung, bzw. Abt. Naturschutz werden dem Gemeinderat daher folgende Ansuchen zur Beschlussfassung (Grundsatzbeschluss oder Ablehnung) vorgelegt: Von Seiten des Bauausschusses wird dem Gemeinderat vorgeschlagen den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5, bzw. dort wo notwendig auch für das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2, für folgende Ansuchen zu fassen: Es ist immer wieder gut, wenn man die anstehenden Widmungen schon vorher mit einem Fachmann begutachtet. Sie haben ein gutes Gespür, was im Bereich der Raumordnung möglich ist. Es ist aber auch unsere Aufgabe sich mit dem Thema der Flächenwidmung und der Raumordnung insgesamt zu befassen. Es ist immer noch der Faktor, dass man für Erschließungen viel Geld investieren muss. Wir haben schon viele Infrastrukturen ausgeführt. Auf der anderen Seite gibt es Faktoren, die zu berück-sichtigen sind, wenn man zusätzliches Bauland bzw. Erweiterungen macht.

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Derzeit Grünland – Großteil der Fläche ist bereits im ÖEK als Bauerwartungsland festgelegt Geplante FWP Widmung – Bauland im Ausmaß von ca. 14.200m², ca. 2.500m² Verkehrsfläche Geplante ÖEK Widmung – Bauerwartungsland im Ausmaß von ca. 3.400 m² Betroffene Grundstücke: 376, 371/2, 371/1, 377/2, 389/2 und 1288/1, KG Oberbairing Ansuchen vom 22.01.2019, 21.01.2019 und 24.01.2019 Im Bereich Wiesengrund wäre ein neues Widmungsprojekt in der Gemeinde Altenberg geplant. Die Infrastruktur kann erweitert werden, sodass die Grundstücke erschlossen werden können. Straßenverlauf und Ausfahrtssituation wurde bereits mit einem Verkehrstechniker geprüft. Es wird das Baulandsicherungsmodel wie beim Föhrenweg u. Winklingerstraße angewendet. Ein Bebauungskonzept wurde bereits ausgearbeitet. Ebenfalls ist die Erlassung eines Bebauungspla-nes angedacht. Aus Sicht der Sachverständigen für Raumordnung, bzw. Naturschutz gibt es keine Einwände gegen diese geplante Widmungsänderung. ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge für die geplante Widmung des beabsichtigten Projektes, wie vorgetragen, den Grundsatzbeschluss fassen. BERATUNG: Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Das im Wiesengrund ist unser beabsichtigtes Baulandsicherungsprojekt. Wir haben das schon länger im Auge. Es wurde, wie der Bürgermeister sagte, mit den Bausachverständigen vorbesprochen. Es gibt sowohl von der Raumordnung als auch vom Naturschutz keine gegenteiligen Ansichten und die Widmung ist zu befürworten. Das wurde im Ausschuss auch so besprochen und bitte dieser Wid-mung zuzustimmen mit der Beifügung das ÖEK auch entsprechend mit zu ändern. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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Derzeit Grünlandsonderausweisung „Spiel- u. Liegewiese, Sportplatz“ Geplante Widmung – Vorschlag der Sachverständigen für Raumordnung und Naturschutz: Sonderwidmung im Grünland „Kelchwidmung“ für die als Gastgewerbe genutzten Flächen inkl. Au-ßenbereiche im Ausmaß von ca. 1200m², für die benötigten Parkflächen (alter Tennisplatz) könnte die Sonderwidmung im Grünland „Klechwidmung-Parkfläche“ im Ausmaß von ca. 1.1000m² ange-wendet werden. Betroffene Grundstücke: 524/1, KG Katzgraben Ansuchen vom 14.02.2019 ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge für die geplante Widmung, wie vorgetragen, den Grundsatzbeschluss fassen. BERATUNG: Bgm. Ferdinand Kaineder Das ist hier eine Art Sternchenwidmung wie beim Wohnhaus. Wo man früher gerne ein Wohnhaus hingestellt hat und später die Widmung draufgegeben hat. Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Zurzeit ist dort die Sonderausweisung im Grünland Spiel – Sport – Liegewiese vom historischen Tennispark. Die geplante Widmung, die es dezidiert auch gibt. So ist auch der Vorschlag von den Sachverständigen, eine Sonderwidmung im Grünland „Kelchwidmung“ für die als Gastgewerbe ge-nutzten Flächen inkl. Außenbereiche im Ausmaß von ca. 1.200 m². Für die benötigen Parkflächen (alter Tennisplatz) könnte die Sonderwidmung im Grünland „Kelchwidmung-Parkfläche“ im Aus-maß von ca. 1.000 m² angewendet werden. Das ist dezidiert der Vorschlag der Sachverständigen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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Derzeit Grünland – im ÖEK ist die Flächen bereits als Bauerwartungsland festgelegt. Geplante Widmung – Bauland Wohngebiet Aus Sicht der Sachverständigen für Raumordnung, bzw. Naturschutz gibt es keine Einwände gegen diese geplante Widmungsänderung. Betroffene Grundstücke: 1908, .92, 1910 und 1909, KG Altenberg Ansuchen vom 07.03.2019 ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge für die geplante Widmung, wie vorgetragen, den Grundsatzbeschluss fassen. BERATUNG: Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Das ist eine Fläche die derzeit noch im Grünland ist, jedoch im ÖEK schon als Bauerwartungsland eingetragen ist. Nun soll es einer Flächenwidmung zugeführt werden. Auch hier ist es so, dass es vom Sachverständigen für Raumordnung und Naturschutz keine Einwendungen gibt und daher der Vorschlag ist, dieser Widmung zuzustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

Derzeit Grünland – jedoch befindet sich im Anschluss beidseits eine B, bzw. B-Sonderwidmung Geplante Widmung – Betriebsbaugebiet B Vom Grundeigentümer wurde der Wunsch geäußert eine Holzheizung zwischen die beiden best. Ge-bäude zu errichten. Das Heizhaus würde einerseits an die bestehende B Widmung angrenzen und auf der anderen Seite an des best. Gebäude mit B-Sonderwidmung. Da dazwischen Grünland ist, wäre eine Überbauung lt. Bausachverständigen in der gewünschten Form nicht möglich und es ist daher die Widmungsanpassung angeraten worden. Lt. Mitteilung der Sachverständigen für Raumordnung und Naturschutz kann der geringfügigen Widmungsanpassung zugestimmt werden, wenn parallel dazu auch ein Bebauungsplan erstellt wird. Der Bebauungsplan könnte, bzw. sollte das gesamte Bauareal umfassen, da eine Einzelbegünstigung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Wenn aber das gesamte Grundstück betrachtet wird, wäre auch ein BBP vorstellbar. Betroffene Grundstücke: 1780, KG Altenberg Ansuchen vom 24.01.2019

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ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge für die geplante Widmung, wie vorgetragen, den Grundsatzbeschluss fassen. BERATUNG: Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Wie man sieht ist ein Teil Betriebsbaugebiet B. Er hat dort verschiedenste Hallen und dazwischen ist eine alte, nicht mehr benötigte Zufahrt. Er würde dort eine Holzheizung errichten, das ist auch die Begründung dafür. Damit es auch möglich ist, braucht man dort diese B-Widmung und wurde auch von den Sachverständigen angeschaut. Ist grundsätzlich machbar und wird befürwortet. Es spricht nichts dagegen, da der Betrieb auch dort ist. Es wird eine betriebsnotwendige Heizanlage. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

Derzeit Sternchenbauwidmung * 13 Geplante Widmung – Sternchenbauwidmung * 13 Es wäre die Verlegung die Sternchenbauwidmung angedacht, damit für die Kinder eine zweite Wohneinheit errichtet werden kann. Die Baufläche würde eine Größe von 1000m² nicht überschrei-ten Aus Sicht der Sachverständigen wäre die Verschiebung der Sternchenbaufläche möglich, wenn der Zubau so geplant wird, dass weiterhin nur ein Haupt-Wohngebäude auf der Sternchenbaufläche steht, welches aber schon 2 Wohneinheiten umfassen darf. Unter den Umständen, dass das Erscheinungs-bild bei einem Gebäude bleibt (Selbe Fassade, Selbe Dachform, etc.) kann der Umlegung zugestimmt werden. Betroffene Grundstücke: 4404, KG Altenberg Ansuchen vom 14.02.2019 ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge für die geplante Änderung der Sternchenbauwidmung, wie vorgetragen, den Grundsatzbeschluss fassen. BERATUNG: Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Das ist beim Seyr in Richtung Stummer-Teich. Das ist eine Sternchenwidmung und sie beantragen die Verlegung der Sternchenbauwidmung. Es wird für ein Kind zu- und angebaut. Das haben sich die Sachverständigen auch entsprechend angeschaut. Es liegt gegen die Verschiebung der Sternchenbau-fläche nichts an, dass dort 2 Wohneinheiten gebaut werden. Allerdings muss es ein Hauptgebäude

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bleiben und auch von der Bauart ähnlich. Also es können nicht 2 getrennte Häuser werden, sondern ein Häuserteil. Das ist so geplant und daher kann man dem auch zustimmen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

Ansuchen vom 28.01.2019 Umwidmung von Grünland in Bauland – Ausmaß ca. 1250m² Grundstück 461, KG Oberbairing Auch dieses Widmungsansuchen wurde erneut mit den Sachbearbeitern für Raumordnung und Natur-schutz eingehend besprochen. Die Sicht der Sachverständigen hat sich aber nicht verändert und es wurde mitgeteilt, dass diese Umwidmung von Seiten der Oö. Landesregierung keine Zustimmung finden wird, da zu viele negative Argumente dagegensprechen. Ablehnungsgründe:

• Unharmonische Siedlungserweiterung mit einer eklatanten Folgewirkung (Öffnung einer neu-en Parzellenreihe)

• Aus Sicht der Raumordnung handelt es sich um eine abgeschlossene Siedlungsentwicklung. • Eine Teilfläche befindet sich in der reg. Grünzone • Es befinden sich noch ausreichend unbebaute Grundstücke in der nahen Umgebung • Fläche ist nicht im örtlichen Entwicklungskonzept als Bauerweiterungsland vorgesehen

Auch im Falle eines positiven Gemeinderatsbeschlusses würde dieses Ansuchen gem. Vorberatung mit den zuständigen Sachverständigen von Seiten der Oö. Landesregierung abgelehnt. Für die Vorlage zur Stellungnahme gem. §33, Oö. ROG 1994 müssten von Seiten des Ortsplaners Änderungspläne erstellt werden. Die Kosten für die Erstellung von FWP und ÖEK Pläne belaufen sich derzeit auf ca. 1.200 €. Aufgrund der Vorgespräche und der Erkenntnis, dass dieses Ansuchen von der Oö. Landesregierung aller Wahrscheinlichkeit nach abgelehnt wird, wäre es in Hinblick auf die Kosten von 1.200 €, wel-che auch im Falle einer negativen Stellungnahmen, bzw. negativen Widmungsverlauf von den An-tragsteller zu tragen wären, sachlich nicht vernünftig einen positiven Beschluss für eine Umwidmung zu fassen. ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge das vorliegende Widmungsansuchen, aus den genann-ten Gründen ablehnen. BERATUNG: Vzbgm. NR Mag. Michael Hammer Wir haben das Ansuchen auch vor einiger Zeit schon behandelt. Das ist im Wiesengrund, aber nicht dort wo wir es schon einmal gewidmet haben. Das wurde von den Sachverständigen noch nicht ange-schaut. Damals schon, aber jetzt nicht mehr, da sich die Sachlage völlig geändert hat. Es wurde geän-

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dert, was auch der Hauptgrund der Ablehnung ist. Man sieht hier die rote Linie. Dass das eine un-harmonische Erweiterung ist, da eine komplett neue Reihe angefangen wird. Ein Teil ist noch dazu in der regionalen Grünzone. Wenn man sich das anschaut, wo die Linie weitergeht, da ist alles in der regionalen Grünzone, somit keine Reihe möglich. Da ist nichts möglich und war auch nicht im Bau-erwartungsland drinnen und bringt Folgewirkungen, wenn man eine so unharmonische Erweiterung macht. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON VZBGM. NR MAG. MICHAEL HAMMER:

Mehrstimmige Annahme durch Handerheben. Dafür: ÖVP, GRÜNE, FPÖ (ausgenommen Gerald Rechberger), SPÖ Stimmenthaltung: Gerald Rechberger (FPÖ) Akad. Vkfm. Maximilian Baumgartner bei der Abstimmung nicht im Saal. Anmerkung: Bei den positiven Grundsatzbeschlüssen durch den Gemeinderat, werden die Grundeigentümer dar-über informiert und es ist von deren Seite der Auftrag an den Ortsplaner für die Erstellung der Plan-unterlagen für das Stellungnahmeverfahren zu erteilen. Es wird in diesem Schreiben auch mitgeteilt, dass im Falle einer negativen Stellungnahme von Seiten des Amtes der Oö. Landesregierung bzw. negativen Widmungsverlauf die Kosten (ca. 1.200 €) von Seiten der Marktgemeinde Altenberg nicht übernommen werden, sondern diese auf eigenes Risiko zu tragen sind. Das mitzuteilen, ist ein wesentlicher Faktor, früher war es so, dass man keinen Plan vom Ortsplaner benötigt hat, das hat sich aber geändert. Somit möchte man nicht, dass man irgend welche Kosten „nachlaufen“ muss.

6.) Projekt „Um- u. Zubau Feuerwehrhaus Altenberg“, Zusatzauftrag für die Herstellung einer Außenstiege BERICHT DES VORSITZENDEN: Die Bauarbeiten gehen zügig voran, und auf der Ostseite in Richtung Theaterhaus ist eine Außen-stiege, welche seinerzeit in Eigenregie errichtet wurde. Diese Stiege wird zusehends von Anrainern genützt. Dies wird dann, wenn die Parkplätze nordseitig errichtet werden, für die Nutzung noch attraktiver. Da auf der Ostseite Isolierungsarbeiten notwendig werden, muss die Stiege abgetragen werden.

Dazu kommt noch ein Handlauf, wobei hier noch nicht feststeht, in welcher Form dieser notwendig bzw. sinnvoll ist. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt noch festgelegt. Um die Bauarbeiten nicht zu verzögern, ist jetzt die Errichtung der Stiege notwendig. ANTRAG VON GR MAG. IUR. PHILIPP AICHHORN: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Fa. MAYRBAU, Steyr mit der Herstellung der Au-ßenstiege, wie vorgetragen, beauftragen und das beschließen.

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BERATUNG: GR Mag. iur. Philipp Aichhorn Im Zuge des Feuerwehr-Hausbaues treten immer wieder Kleinigkeiten auf, die zwischendurch beschlossen werden sollen, wie z.B. der Abgang, die Außenstiege muss erneuert werden, da sie immer schmäler (durch das Anbringen der Isolierung) wird. Das muss ordentlich gelöst werden, um ein gutes auf- und abgehen zu gewährleisten. Deshalb glaube ich, dass wir diesen Zusatzauftrag beschließen sollten. GR Ing. Christoph Pirngruber, MBA Dass das Ganze ordentlich gemacht und gemacht werden muss, steht außer Frage und ist kein Thema. Nur der Betrag von ca. € 16.600,00 kommt mir für eine betonierte Außenstiege sehr hoch vor. Ich bin kein Experte im Bauwesen, aber mir kommt der Betrag sehr hoch vor. Ich kann es nicht beurteilen, daher frage ich einfach. Dass es gemacht werden muss, ist eh klar. Bgm. Ferdinand Kaineder Es ist natürlich die Situation so, wenn man das gesamte Angebot anschaut, dass man diese Stiege auch der gesamten Kellerwand entlang abbrechen muss. Wenn man nun den Abbruch, Aushub und das Vorbereiten für den Untergrund hernimmt, sind es schon rd. € 3.500. Dann kommen noch Untergrund, Abdichtung, Perimeterdämmung, Aushub Fundament, Entsorgen Aushub, Fundamente herstellen, Schalsteinmauerwerk, Hinterfüllen, Liefern und verlegen einer Drainage, Ummanteln, liefern der Treppe inkl. Podest, Versetzen und Gelände herstellen auf ca. € 14.800,00 netto. Nachlass von 6 %, so sind wir auf einen Gesamtpreis von netto € 13.914,97 inkl. 20 % Mwst ergibt es den Betrag von € 16.697,96. Aber es ist klar und da verstehe ich jeden, wenn man das selber machen würde, so würden die Beträge anders ausschauen. Wenn man aber einen Bauauftrag an eine Firma vergibt, so schaut die ganze Herstellung anders aus. Das ist bei jeder Firma gleich. Ein GR Peter Landl wird auf einen anderen Preis kommen. Aber wenn man schon eine Baufirma daran arbeitet, so sollte man es auch dieser machen lassen, da es eine zusammenhängende Arbeit ist. Eines ist schon klar, Zusatzaufträge sind nie ganz billig. GR Peter Landl Wird straßenseitig auch aufgegraben und hinunter isoliert? Bgm. Ferdinand Kaineder Aufgegraben wird zum Teil, da der vordere Bereich trocken ist, so wird man nicht rundherum aufgraben müssen, aufgrund der gesamten Wasserführungen, das ist auch zwischen den Häusern und gegenüber der Straße, die sich sukzessive entwickelt haben. Von Seite der Mitglieder der Feuerwehr hat es Befürchtungen dahingehend gegeben, wenn die unteren Kästen von der Mauer weggestellt werden, dass es dort fürchterlich (Schimmel,…) ausschaut, das war nicht der Fall. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR MAG. IUR. PHILIPP AICH-HORN:

Einstimmige Annahme durch Handerheben. Akad. Vkfm. Maximilian Baumgartner bei der Abstimmung nicht im Saal.

7.) Projekt „Markplatz-Neu“ Auftragsvergabe für Planung u. örtliche Bauauf- sicht; Architekten TWO IN A BOX, Ottensheim BERICHT DES VORSITZENDEN: Wir haben 2017 das Thema Marktplatzgestaltung mit Bürgerbeteilung in Angriff genommen. So besteht in weiterer Folge schon die Notwendigkeit, dass man dieses Projekt weiterführt. Es haben schon einige Gespräche mit Architekt Stummer und Herrn Söllradl stattgefunden. In Zusammenschau

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mit dem nächsten TOP, wo es um die Kantn geht, die wir von der Kunstuni betreuen lassen sollten, möchten. Wie soll der künftige Marktplatz ausschauen, wie soll er geplant werden, wie soll er bespielt werden. Dazu haben sich einzelne Ausschüsse schon mit diesem Thema beschäftigt. Es gibt, wie mit Arch. Stummer besprochen wurde, auf der westlichen Seite den Teil, wo es um die Parkplätze von der Schmiedgasse, einschl. der Straße mit Vorplatz geht, das sollte der Vorplatz zum Marktplatz insgesamt sein. Der östl. Teil von der Kirche herüber zur Straße wird immer wieder der Kirchenplatz sein. Wobei das Gesamte eine Einheit bilden sollte. In Summe haben wir zur Planung eine Gesamtfläche von ca. 3.600 m² einschl. des gesamten Platzes der Gemeindegrund ist.

Ich wiederhole mich, aber ich glaube es ist sinnvoll, dass Arch. Stummer auch dieses Projekt in dieser Form begleitet. Sage aber auch dazu, es wird wahrscheinlich in diesem Zusammenhang, nachdem es auch um Verkehrslösungen geht, wir haben die Zufahrt über den Marktplatz mit der Anbindung in Richtung Schulzentrum und Sportplatz, ein Verkehrsplaner zu Rate ziehen sein. Soll aber kein Riesenauftrag werden, sondern nur eine Beratung in Zusammenschau mit diesem Projekt. ANTRAG VON GV ERWIN HORNER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Auftragsvergabe für die Planung und örtliche Bau-aufsicht an Architekten TWO IN A BOX, wie vorgetragen, beschließen.

BERATUNG: GV Erwin Horner Ich glaube, wir wissen alle noch wie wir im Juli 2017 beisammengesessen sind und vor Ideen gestrotzt haben. Was wir mit dem Ortsplatz alles machen. Jetzt ist es soweit, dass wir einen Architekten über das Projekt „lassen“. Unsere Ideen die sind ja hier und bleiben, sind dokumentiert. Dass eine Planung und Bauaufsicht durch den Architekten etwas kosten, das ist klar. Dass Architekt Stummer hier schon, durch den Bau vom Amtshaus-Neu, Daten aufgenommen hat weiß man und daher wäre die Beauftragung von TWO IN A BOX (Arch. Stummer) sinnvoll. Bgm. Ferdinand Kaineder Man darf sich nicht auf einen versteifen, aber wir haben bei dem Projekt so gute Erfahrungen mit ihnen. Man merkt, sie identifizieren sich mit diesem Projekt. Vzbgm. Hammer und Herr Söllradl waren bei Gesprächen mit dabei. Herr Arch. Stummer denkt praktisch, ist ein Kulturmensch und Musiker. Er weiß, wie der Alltag läuft. Gerade bei solchen Plätzen ist entscheidend, dass man nicht die Phantasie, sondern die Realität spielen lässt. Denn wir haben nicht jeden Tag ein Platzkonzert, Theateraufführung,.. Es sind einfach gewisse Dinge, die in das Konzept hineingehören, wo man ein gewisses Gespür braucht und das spürt man bei ihm sehr stark heraus.

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BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

8.) Projekt „Marktplatz-Neu“, Wettbewerbsausschreibung zur gestalterischen Entwicklung einer baulichen Abtrennung zwischen Marktplatz und Park- platz; Grundsatzbeschluss BERICHT DES VORSITZENDEN:

Dort werden wir dann das Thema Jurybildung festlegen. Es ist heute der Grundsatzbeschluss fest-zulegen. Herr Söllradl hat mit der Kunstuni schon entsprechende Kontakte getätigt. Die Kunstuni hat die Möglichkeit, einige Projekte aufzubereiten. Wir haben dann die Möglichkeit aus den verschied-enen aufbereiteten Konzepten, das bestmögliche, das wir uns alle vorstellen, herauszunehmen. Natürlich geht es auch hier darum, dass wir Preisgelder (€ 3000, € 2000 und € 1000) haben. Egal ob HTL oder Kunstuni, alle haben Ausgaben und möchten Preisgelder sehen. Es geht hier um den gesamten Raum, der den Notwendigkeiten und Anforderungen entspricht. Über das Gesamte wurde schon eine Höhenaufnahme vom Geometer durchgeführt, sodaß die Kunstuni sich darauf stützen kann, aber auch der Architekt. Hier geht’s einmal um die Wettbewerbsausschreibung nach den vorliegenden Kriterien, zur gestalterischen Entwicklung. ANTRAG VON GV ERWIN HORNER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für den Wettbewerb zur gestal-terischen Entwicklung einer baulichen Abtrennung zwischen Marktplatz und Parkplatz durch die Kunstuni fassen.

BERATUNG: GV Erwin Horner Ich glaube die Kantn, die hier am Ortsplatz „geboren“ wurde, sollte Formen annehmen. Dazu sollten die Ideen aus der Sicht von der Kunstuni herangezogen werden. Das ist sicher nichts Negatives. Natürlich kostet es ein wenig, denn sie wollen natürlich Preisgelder. Aber wenn gute Ideen kommen, ist es das wert.

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BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GV ERWIN HORNER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

9.) Ausgabe von Windelsäcken (gratis) an Familien mit Säuglingen u. an pfle-gende Angehörige für Personen mit gesundheitlicher Einschränkung.

BERICHT DES VORSITZENDEN: Der FPÖ-Antrag – in dieser Angelegenheit – wurde in der Gemeinderatssitzung am 5.9.2018 dem Umweltausschuss zugewiesen, welcher nunmehr folgende Regelung vorschlägt. Geburten:

2 x 1 Rolle (10 Stk.) Abfallsäcke (60 l) Ausgabe: 1. Rolle – Ausgabe mit dem „Geburtensackerl“ im Bürgerservice 2. Rolle – im 2. Lebensjahr des Kindes, Abholung im Bürgerservice Für Geburten aus dem Jahr 2018 (2. Lebensjahr) ist vorgesehen, dass sich die Eltern im Bür-gerservice 1 Rolle à 10 Stück abholen können.

Pflegebedürftige Personen: Jährlich 1 Rolle (10 Stk.) Abfallsäcke (60 l) – Ausgabe im Bürgerservice.

Die Entsorgung der Abfallsäcke erfolgt über die Restabfallabfuhr. Die Kosten für diese Aktion werden, bei durchschnittlich 52 Geburten/Jahr u. 10 pflegebe-

dürftigen Personen, mit ca. 1.800 € / Jahr geschätzt. Es ist so, dass die Diskussion verschiedentlich geführt wurde. Es gab die Situation, im ASZ einen Windelcontainer hinzustellen und die Windel dort hinzubringen. Die Diskussionen dazu sind hier sehr unterschiedlich verlaufen. Natürlich ist es angenehm, wenn man mit der Müllabfuhr diese „Sa-chen“ mitgeben kann. Diskussionspunkt war dann auch noch, was ist, wenn jemand etwas anderes hineingibt oder es nicht voll wird. Entscheidend ist nicht, dass die Mülltonne voll werden muss. Es wird wahrscheinlich beides voll werden, wenn Windel gebraucht werden. Ich glaube, dass wir jetzt eine sehr gute Lösung dafür gefunden haben. ANTRAG VON GR PHILIPP SCHEIBENREIF: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die Gratisausgabe von Windelsäcken an Familien mit Säuglingen und pflegende Angehörige, wie vorgetragen, beschließen. BERATUNG: GR Philipp Scheibenreif Danke dem Bürgermeister für die Aufbereitung und den Vortrag. Es verfolgt uns schon seit letztes Jahr, wir haben es einmal im GR und zweimal im Umweltausschuss behandelt. Freut uns, dass ein Antrag von uns zur Entlastung der Bürger verwirklicht wird, auch, wenn er im Umweltausschuss etwas abgeändert wurde. Unseres Erachtens war der Erstantrag besser. Wir hätten ihn nicht abge-ändert. Die Idee und der Sinn ist auch mit diesem Antrag erhalten. Sind daher sehr zufrieden und werden zustimmen. Bgm. Ferdinand Kaineder Ich darf eines dazusagen, es wird sich die Praxis weisen. Wie das Ganze angenommen wird und das in der Praxis abläuft. Wir werden uns in der ganzen Thematik – Entsorgung von Abfällen – in ver-schiedene Richtungen in Zukunft mehr Gedanken machen. Ich komme gerade von der Vorstands-sitzung des BAV, wo wir wieder über die Vielfalt diskutiert haben. Wo es einerseits um die Befül-lung der Mülltonne ging und um Aktionen darüber, die noch näher beim Bürger starten und was in Oberösterreich sehr unterschiedlich behandelt wird. Genauso wird man im Bezirk und in den

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Gemeinden nachschärfen müssen. In einem Jahr wird man wissen, wie es von den Bürgern angenom-men wurde, aber auch wie es mit dem „Handling“ am besten passt. Die Abfuhr ist mit der Fa. Zel-linger abgestimmt, denn es müssen auch ihrerseits die Kapazitäten passen. Ich glaube, dass es eine gute Lösung für den gesamten Bereich ist. GV Christian Kremeier Bei einer Geburt ist eh alles klar, da weiß man, das Kind kommt zur Welt und es werden Windel benötigt. Wie funktioniert das nun bei meinem Vater der pflegebedürftig ist, brauche ich dazu Zeugnisse,… ?. Bgm. Ferdinand Kaineder Wir haben das in die Richtung besprochen, dass wir auf Vertrauensbasis setzen. Nicht, dass jemand die Pflegestufe,.. nachweisen muss, sondern man muss den Menschen vertrauen. Weiters sind viele Leute im Bürgerservice bekannt und man kennt vielfach deren Umstände. Ich glaube in diesem Bereich, das darf ich sagen, wird sich niemand Säcke abholen, die nicht gerechtfertigt sind. Somit soll das für alle eine problemlose Lösung sein und ich hoffe, dass es für alle gut passt. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR PHILIPP SCHEIBENREIF:

Einstimmige Annahme durch Handerheben

10.) E-GEM Umsetzungsbericht 2018; Kenntnisnahme BERICHT DES VORSITZENDEN:

Weil es hier dazupasst, das Thema KLAR wird in der Region nicht weiter verfolgt. Es sind zu wenig Gemeinden, die sich hier anschließen. Bei EGEM sind wir dabei und ich glaube, dass dieses Thema in unserer Gemeinde sehr intensiv und sehr gut betreut wird. Es gibt einen sehr guten Arbeitskreis, ein sehr gutes Miteinander. Ich denke, wenn wir diesen E-GEM Prozess gut weiterführen, werden wir auch sehr gute Maßnahmen zusammenbringen und zukunftsweisend über die Bühne bringen. Auch in Zusammenschau mit der Klimaveränderung werden die notwendigen Maßnahmen gut realisierbar sein. ANTRAG VON GR-ERSATZMITGL. DI DR. LEOPOLD PEER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den E-GEM Umsetzungsbericht 2018 zur Kenntnis nehmen.

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BERATUNG: GR-Ersatzmitgl. DI Dr. Leopold Peer In Abwesenheit vom Herrn DI Dr. Dietmar Auzinger, Leiter des Arbeitskreises der EGEM Gruppe, darf ich den Antrag stellen, dass der Umsetzungsbericht 2018 zur Kenntnis genommen wird. Der Bürgermeister hat schon einiges dargestellt, was Aufgabe in dieser Gruppe ist. Der detaillierte Bericht war im Intranet nachzulesen. Ein wesentlicher Punkt ist die Öffentlichkeitsarbeit, der wir uns widmen. Ein wesentlicher Teil ist der Energieblick, den sie sicher schon gesehen haben. Es ist immer wieder eine herausfordernde Auf-gabe, die Herrn Auzinger mit einer gewissen Hartnäckigkeit und Konsequenz verfolgt. Es sollen immer rechtzeitig die Beiträge fertig werden. Im Sinne dessen, dass es gut ist, parteiübergreifend ein Lob auszusprechen, dass Erwin und Florian, vorwiegend die landwirtschaftlichen Aspekte betreffend, immer wieder Beiträge liefern. Weiters planen wir immer wieder Veranstaltungen. Da war der mit Frau Prof. Kromp-Kolb zum Thema Klimawandel und Einhaltung der Klimaziele veranstaltete Vortrag. Das war eine sehr interessante Veranstaltung und es waren nicht wenige Teilnehmer. Sie gab uns Aufschluss darüber, warum das notwendig ist. Die 2. Veranstaltung war im Sommer des vergangenen Jahres, mit Herrn Dunst, Ökoregion Kaindorf, Spezialist für Kompostierung und Humusaufbau. Eine 2-teilige Veranstaltung, nachmittags für Garten- und Hausbesitzer für die Kompostierung, abends für die Landwirte speziell für Humusaufbau. Gut besucht und ebenfalls interessant. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, da im Intranet. Ich möchte noch auf die laufenden und geplanten Vorträge hinweisen. Ein geplanter Vortrag mit Herrn Wolfgang Löser, bekannt als Energierebell, 1. Österreichischer Bauer, der einen energieautarken Bauernhof geschaffen hat. Er erzeugt mehr Energie, als er braucht. Allgemein ist er in Sachen Energieversorgung sehr kompetent und wird am 8.4. d. J. kommen und einen Vortrag im Pfarrheim halten. Die Einladung wird in der nächsten Gemeindezeitung zu lesen sein. In Kooperation mit dem Klimabündnis der Pfarre, Schöpfungsverantwortung Pfarre Altenberg und Energiestammtisch Altenberg. Dazu möchte ich herzlich einladen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR-ERSATZMITGL. DI DR. LEO-POLD PEER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

11.) Errichtung u. Sanierung von Gemeindestraßen laut Straßenbauprogramm 2019; a) Auftragsvergabe für die Transportleistungen/Unterbauarbeiten b) Auftragsvergabe für die Asphaltierungsarbeiten

BERICHT DES VORSITZENDEN: Für das im Jahr 2019 geplante Straßenbauprogramm wurde die Ausschreibung der Transportleist-ungen u. Asphaltierung vorgenommen. (Firmen lt. GR-Beschluss vom 12.12.20198)

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Die Fa. Rabmer ist Billigstbieter bei Transportleistungen,.. und Fa. Hasenöhrl bei den Asphaltierungsarbeiten. ANTRAG VON GV JOSEF LANDL: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Auftragsvorschlägen, Fa. Rabmer Bau & Umwelttechnik GmbH, Altenberg für Transportleistungen u. div. Regiearbeiten und Fa. Hasenöhrl GmbH, St.Pantaleon für Asphaltierungsarbeiten, wie vorgetragen, zustimmen.

BERATUNG: GR Josef Landl Es ist wichtig, dass gewisse Straßen immer wieder neu gemacht bzw. saniert werden. Da gibt es auch den Güterwegeerhaltungsverband, von dem werden auch Straßen saniert. Es ist nicht immer leicht, dass man gleich eine neue Straße bekommt. Aber wir sind gut dabei. Bgm. Ferdinand Kaineder Ich darf klarstellen und will dich nicht korrigieren, aber die Projekte vom Güterwegerhaltungs-verband sind bei dieser Ausschreibung nicht dabei. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR JOSEF LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

12.) Vermessungsplan u. Teilungsausweis für die grundbücherliche Durchfüh-rung gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz; Bereich B 126 Leonfeldner Straße (Ortnergrabenbrücke/Türkengrabenbrücke)

BERICHT DES VORSITZENDEN: In der GR-Sitzung am 18.10.2017 wurde einstimmig beschlossen, Grundstücke für die Sanierung der

Hasenöhrl GmbH, St. Pantaleon 62.783,76Foisner Trans GmbH, Oberneukirchen 61.262,22Rabmer Bau & Umwelttechnik GmbH, Altenberg 55.786,26Klambauer Transporte, Alberndorf kein AngeobtStrabag AG, Linz 63.069,24

Firma Angebotssumme (Beträge in € inkl. USt.)

Held & Francke BaugesmbH, Linz 123.354,22Felbermayr GembH & Co KG, Wels kein AngebotPORR Bau GmbH, Linz 125.680,09Hasenöhrl GmbH, St. Pantaleon 93.685,92Strabag AG, Linz 97.637,70

Firma Angebotssumme (Beträge in € inkl. USt.)

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beiden Brücken an das Land OÖ, Landesstraßenverwaltung, unentgeltlich abzutreten. Zur grundbücherlichen Durchführung ist nunmehr der Vermessungsplan/Teilungsausweis GZ: 126-135e/18 des Amtes der oö. Landesregierung zu beschließen und gleichzeitig die Aufhebung aus dem Gemeindegebrauch zu bestätigen.

ANTRAG VON GR PETER LANDL: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge dem Vermessungsplan und Teilungsausweis für die grundbücherliche Durchführung im Bereich B 126 Leonfeldner Straße (Ortnergraben- und Türken-grabenbrücke) beschließen und die Aufhebung des Gemeingebrauchs bestätigen.

BERATUNG: GR Peter Landl Wir schenken wieder etwas zurück, was wir einmal geschenkt bekommen haben. Das Objekt, wo die Asylanten wohnten, kam weg. Nun werden diese Brücken saniert, die Straßenmeisterei benötigt diesen Grund wieder für Umleitungen. Daher ist es gescheit, wenn wir diesen wieder zurückgeben, weil er für uns eigentlich wertlos ist. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR PETER LANDL:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

13.) Vergabe von Lieferung/Leistung für die Erstellung des digitalen Leitungska-tasters (ABA/WVA), BA 15; Kameraprüfung

BERICHT DES VORSITZENDEN: Den Vorgaben des Landes OÖ entsprechend sind Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinden in periodischen Abständen auf Schäden zu überprüfen und mit einer Kamera zu befahren. Die Ergebnisse daraus sind dann in einem digitalen Leitungskataster bzw. einer Kanaldatenbank einzuarbeiten und fortlaufend zu warten. Das Kanalnetz von Altenberg wurde dabei in 5 Teilbereiche (Bauabschnitte) eingeteilt, wovon 3 Bauabschnitte bereits befahren wurden. Bauabschnitt 1: Altenberg Zentrum, Ober- und Unterweitrag Bauabschnitt 2: Katzgraben, Haslach und Kulm Bauabschnitt 3: Oberbairing, Stadlersiedlung Nunmehr soll der vierte Teilabschnitt befahren werden. Dieser umfasst den Bereich ab der Hoch-straße, Kitzelsbach und Stratreith sowie Willersdorf bis nach Breitenfelden. Das Projekt wird von Seiten der KPC gefördert.

Gst.Nr Teilfl. EZ KG Ausmaß/m²3170/13 454 Altenberg 573411/11 8 616 Altenberg 2523170/12 616 Altenberg 2015

2840

Abfall

Gesamt

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Vom Büro Karl & Peherstorfer ZT-OG wurde für die Kanalüberprüfung von ca 6.800 lfm Kanal ausgeschrieben, sowie die Druckprüfung einer Druckleitung (Kitzelsbach und Stratreith). Zur Angebotslegung wurden 4 Firmen eingeladen. Die Angebotseröffnung am 28.2.2019 bzw. Nachverhandlung bzgl. Nachlass u. Skonto ergab daraufhin folgendes Ergebnis:

ANTRAG VON GR ERWIN HORNER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Vergabe von Lieferung/Leistung für die Erstellung des digitalen Leitungskatasters (ABA/WVA) BA 15, mit Kamerabefahrung an Fa. RTi Austria, Al-tenberg, wie vorgetragen, zustimmen.

BERATUNG: GR Erwin Horner Der 4. Teilabschnitt wird mit der Kanalüberprüfung durch Kamerabefahrung und Eintragung in den digitalen Leitungskataster in Angriff genommen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR ERWIN HORNER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

14.) Vergabe von Lieferung/Leistung für die Überprüfung der Kanalsanierung ABA Altenberg, BA 18, Kamerabefahrung

BERICHT DES VORSITZENDEN: Aktuell saniert die Firma RTi-Austria, Altenberg im Zentrum von Altenberg diverse Anlagenteile des Kanalsystems (ABA Altenberg BA 18). Nach Durchführung der Kanalsanierung müssen, auf Grund einer Vorgabe der Förderstelle (KPC), die sanierten Anlagenteile auf ihre Dichtheit sowie Funktionsfähigkeit überprüft werden. Auf Grund der einfacheren Abwicklung, wenn die Überprüfung parallel zu den Sanierungsarbeiten durchgeführt wird, wurde vom Büro Karl & Peherstorfer ZT-OG empfohlen die Überprüfung aus-zuschreiben und zu vergeben. Angebotseröffnung am 11.3.2019 ergab folgendes Ergebnis:

Der Anteil ABA Altenberg – förderfähig – beträgt 13.790,00 € (exkl. Ust).

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GR-Protokoll_20.03.2019 Seite 25

ANTRAG VON GR ERWIN HORNER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge der Vergabe von Lieferung/Leistung für die Überprü-fung der Kanalsanierung ABA Altenberg BA 18 an Fa. Zaussinger, Wartberg, wie vorgetragen, zu-stimmen.

BERATUNG: GR Erwin Horner Die Dichtheitsprüfung und Kamerabefahrung nach der Kanalsanierung muss durchgeführt werden. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR ERWIN HORNER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben. GR-Ersatzmitgl. DI Dr. Leopold Peer bei der Abstimmung nicht im Saal.

15.) Festlegung der durchschnittlichen Herstellungskosten für einen Wasseran- schluss in der Marktgemeinde Altenberg bei Linz, für die Durchsetzung von Anschlussverpflichtungen gemäß Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 BERICHT DES VORSITZENDEN: Es gibt ja schon längere Zeit das Thema der Durchsetzung der Anschlussverpflichtung. Wir haben uns, wenn ich mich richtig erinnere, schon 2013 im GR und vorher im Ausschuss damit befasst. Jetzt besteht eine neue Situation und wir haben uns vergangenes Jahr im Infrastrukturausschuss damit auseinander gesetzt. Es gibt einige Parameter, die zu berücksichtigen sind. Einerseits war es aufgrund der nicht möglichen Kapazitäten gar nicht so dringend, dass wir die Durchsetzung unbedingt vor Fertigstellung des Wasserbehälters durchgesetzt hätten. Denn wenn man bedenkt, dass wir dann doch gewisse Notwendigkeiten wie die Wasserversorgung sicherstellen müssen, mit einem 300 m³-Behälter wäre das in verschiedenen Bereichen schwierig gewesen. Jetzt haben wir die Voraussetz-ungen aufgrund der eigenen Kapazitäten. Auf Grund des Oö. Wasserversorgungsetz 2015 besteht für Objekte, die in einem maximalen

Abstand von 50 m zu einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage liegen, eine Anschlusspflicht.

Für Anschlusspflichtige besteht jedoch nach § 6 die Möglichkeit, um eine Ausnahme von der Anschlusspflicht anzusuchen.

Für eine positive Ausnahmegenehmigung müssen neben der notwendigen Wasserqualität und Quantität auch erhöhte Kosten (mindestens doppelt so hoch wie die durchschnittlichen Anschlusskosten in der Gemeinde) bei der Herstellung der Anschlussleitung zu erwarten sein.

Von Seiten des Bauamtes u. Infrastrukturausschusses wurden nunmehr die durchschnittlichen Laufmeterkosten – unter Einbeziehung von Rechnungen einiger Anschlusswerber, Kosten für die Hausanschlüsse des Bauabschnittes WVA Altenberg, BA 10 (Erw. Weignersedt) bzw. für die Wasserleitungs-Erweiterung Oberweitrag (Schwabegger/Kaiser) – ermittelt.

Dies ergab einen Durchschnittswert von 165 €/lfm. Die durchschnittliche Länge von Anschlussleitungen beträgt 12 lfm. Der Durchschnittswert für die Herstellung eines Hausanschlusses würde somit 1.980 €

betragen. Insgesamt sind es derzeit 23 Wohnhäuser u. 23 landwirtschaftliche Objekte, welche

anschlusspflichtig sind. Ich darf dazu eingehend noch ausführen. Wir haben uns amtsintern mit dem Thema auseinander

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gesetzt und im Ausschuss dementsprechend präsentiert. Wie wir im Laufe von 3 Jahren die lfm. Längen bei den gesamten Anschlüssen eruriert haben. Da hat es verschiedene Schwierigketien gegeben, wo einerseits von bestehenden Leitungen weggegraben werden musste, andererseits waren im Bereich von Neuwidmungen die Anschlüsse herzustellen. Neuanschlüsse herzustellen waren, was natürlich relativ einfach ist, es gab auch nachträgliche Anschlüsse,.. Natürlich war es nicht ganz einfach, gute Werte zusammen zu bringen. Aufgrund von verschiedenen vorliegenden Rechnungen und Kostennachweise war es herauszufinden. Wir hatten 2015 und 2016 Anschlüsse, die früher in der Anschlusspflicht gelegen sind. Aber aufgrund des eigenen Wasserbedarfs haben sich einige Unan-nehmlichkeiten erübrigt. Nun werden wir auf die noch offenen anschlusspflichtigen Objekte zugehen, um die Anschusspflicht festzustellen. Aber auch auf die Ausnahmemöglichkeiten und Kosten hinweisen, die wir heute wahrscheinlich festlegen werden. Um eine Ausnahme genehmigen zu können, brauchen wir einen Wasserbefund und Nachweise, dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Ich glaube, dass das eine gute Vorgangsweise ist, dass das Ganze ins Laufen kommt. Aber auch gegenüber einer evt. Prüfung seitens der Aufsichtsbehörde und des Landesrechnungshofes ist es wichtig, dies gesetzmäßig durchzuführen. ANTRAG VON BGM. FERDINAND KAINEDER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die durchschnittlichen Herstellungskosten für einen Wasseranschluss in der Marktgemeinde Altenberg bei Linz, in Zusammenschau mit den Anschluss-verpflichtungen, mit einem Betrag von € 1.980 festsetzen, damit man in das weitere Verfahren mit den Hausbesitzern gehen kann.

BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON BGM. FERDINAND KAINEDER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben. GR-Ersatzmitgl. DI Dr. Leopold Peer verlässt die Sitzung aufgrund eines Bereitschaftdienstes.

16.) Errichtung eines Löschwasserbehälters in Oberweitrag; Festlegung der Aus- schreibung BERICHT DES VORSITZENDEN: Wir haben hier schon einmal eine Grundsatzentscheidung gefasst bzw. mit den Grundbesitzern und der Diakonie die Vereinbarung schon einmal beschlossen haben.

Das ist eine wichtige Maßnahme, es sind das Evangelische Diakoniewerk mit vielen Bewohnern, ein landwirtschaftliche Objekt und ein Wohnhaus dort.

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ANTRAG VON GR JOHANNES LACKINGER: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die vorgetragenen Firmen für die Ausschreibung zur Errichtung eines Löschwasserbehälters in Oberweitrag beschließen.

BERATUNG: GR Johannes Lackinger Dort wird ein Behälter gebaut für das Löschwasser. Den Grundsatzbeschluss hatten wir schon einmal beschlossen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR JOHANNES LACKINGER:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

17.) Projekt „Um- und Zubau Feuerwehrhaus Altenberg“; Firmenfestlegung für Einrichtung u. Technische Ausstattung Kommandozentrale BERICHT DES VORSITZENDEN: Die Arbeiten beim Feuerwehrhaus gehen zügig voran, sodass zwei weitere Ausschreibungen vorzu-nehmen sind, für die folgende Firmen zur Angebotslegung eingeladen werden sollen.

Ich darf aber dazusagen, es wird nicht alles neu und es werden aus dem Altbestand gewisse Sachen in Absprache mit der Feuerwehr weiterverwendet. ANTRAG VON GR MAG. IUR. PHILIPP AICHHORN: Ich stelle den Antrag, der Gemeinderat möge die vorgeschlagenen Firmen für die Ausstattung der Kommandozentrale bzw. Einrichtung zur Anbotlegung einladen.

BERATUNG: GR Mag. iur. Philipp Aichhorn Es geht mit dem Bau des Feuerwehrhauses dahin. Wir haben es vorhin gesehen bzw. gehört, deshalb ist es wichtig, dass man immer wieder kurzfristig Sachen beschließt. Jetzt müssen wir für die 2 genannten Bereiche Firmen festlegen. BESCHLUSS/ABSTIMMUNG ÜBER DEN ANTRAG VON GR MAG. IUR. PHILIPP AICH-HORN:

Einstimmige Annahme durch Handerheben.

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18.) Allfälliges GR Erwin Horner Frühjahr wird, wärmer wird’s und die Mostkost kommt. Einladung zur Mostkost am 5. Mai beim Reichetseder (vulgoWagner) in Stratreith. Hoffen auf ein schönes Wetter. Verkostung ist am 23. Ap-ril. Wer Lust und Laune hat, ist eingeladen. Es gibt wieder guten Most bei den Bauern und ich würde mich freuen, wenn ihr kommt. Bgm. Ferdinand Kaineder Danke für die Einladung. Die Mostkost ist meistens das 1. Fest des Jahres im Freien. Ich darf mich für das konstruktive Miteinander bedanken, denn wir haben in der heutigen Sitzung wieder einiges beschlossen, das zukunftsweisend ist. Ich bedanke mich beim Amtsleiter herzlich für die Aufbereitung und schließe die heutige Sitzung.

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