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VERKEHRSERHEBUNGEN „STEINWEGIM STADTTEIL BIERDEN IN ACHIM Auftraggeber: Stadt Achim, Zeppelinstraße 4, 28832 Achim Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH Sedanstraße 48, 30161 Hannover Telefon: 0511/ 38 39 4-0 Telefax: 0511/ 33 22 82 EMAIL: POST@PGT-HANNOVER.DE Bearbeitung: Dipl.-Geogr. H. WINDMÜLLER Dipl.-Ing. R. LOSERT Dipl.-Geogr. R. WAACK Typoscript: M. HEINE-MENKE Hannover, 21. September 2016 VE16042_160915_T_Achim Steinweg.docx

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VERKEHRSERHEBUNGEN „STEINWEG“

IM STADTTEIL BIERDEN IN ACHIM

Auftraggeber: Stadt Achim, Zeppelinstraße 4,

28832 Achim

Auftragnehmer: PGT Umwelt und Verkehr GmbH

Sedanstraße 48, 30161 Hannover

Telefon: 0511/ 38 39 4-0

Telefax: 0511/ 33 22 82

EMAIL: [email protected]

Bearbeitung: Dipl.-Geogr. H. WINDMÜLLER

Dipl.-Ing. R. LOSERT

Dipl.-Geogr. R. WAACK

Typoscript: M. HEINE-MENKE

Hannover, 21. September 2016 VE16042_160915_T_Achim Steinweg.docx

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Verkehrserhebungen „Steinweg“ Achim-Bierden

II

PGTPGT

INHALTSVERZEICHNIS: Seite

1.  Ausgangslage ........................................................................................ 1 

2.  Verkehrsanalyse .................................................................................... 2 

3.  Bestimmung der Straßenkategorie für den Steinweg ...................... 11 

3.1  Straßenausbaubeitragssatzung (NKAG) ............................................... 11 

3.2  Funktionale Bedeutung des Steinwegs ................................................. 11 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS:

Abb.1.1:  Haltesstellen der Bürgerbuslinie 791 und der Schulbuslinie 740

im Untersuchungsgebiet (Quelle: VBN (Verkehrsverbund Niedersachsen, „Meine Haltestellen“) ............................................... 1 

Abb. 2.1:  Lage der Zählstellen im Verlauf des Untersuchungsgebietes

„Steinweg“ im Stadtteil Bierden in Achim .......................................... 4  Abb. 2.2:  Knotenströme „Steinweg / Heidacker“ (Kfz/24 h) ............................. 5  Abb. 2.3:  Knotenströme „Steinweg / Bierdener Kämpe / Am Ortfeld“

(Kfz/24 h) .......................................................................................... 6  Abb. 2.4:  Knotenströme „Steinweg / Auf dem Brink / Bierdener Dorf-

straße“ (Kfz/24 h) .............................................................................. 6  Abb. 2.5:  Tagesganglinie „Steinweg“, in Höhe Zugang Grundschule /

Kindergarten am Donnerstag 18.08.2016 ......................................... 7  Abb. 2.6:  Analyseverkehrsmengen DTVw [Kfz/24 h (SV/24 h)] ........................ 8  Abb. 2.7:  Bedienungshäufigkeit des neunsitzigen Niederflur-Bus der

BürgerBus-Linie 791 ......................................................................... 8  Abb. 2.8:  Bedienungshäufigkeit der Schulbus-Linie 740 (Richtung

Verden) ............................................................................................. 9  Abb. 2.9:  Bedienungshäufigkeit der Schulbus-Linie 740 (Richtung

Bremen) ............................................................................................ 9 

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Verkehrserhebungen „Steinweg“ Achim-Bierden

III

PGTPGT

TABELLENVERZEICHNIS:

Tab. 2.1:  Erfasste Fahrzeugarten .................................................................... 2 

Tab. 2.2:  Faktoren zur Umrechnung auf DTVw-Werte bzw. DTV-Werte .......... 4 

Tab. 2.3:  Umrechnungsergebnisse auf DTVw- und DTV-Werte (Kfz/24 h) ...... 5 

LITERATURVERZEICHNIS

1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS – Köln, 2009

2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen HBS – Köln, 2015

3 Niedersächsisches Vorschriftensystem (NI-VORIS): Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der Fassung vom 23. Januar 2007, § 6 Beiträge

4 Hans-Joachim Driehaus (2011): Erschließungs- und Ausbaurecht. - (NJW Praxis, Band 42), 8. Auflage, 2011

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1

1 Ausgangslage

PGTPGT

1. Ausgangslage

Die Stadt Achim plant die Sanierung des Steinwegs im Abschnitt zwischen

Hausnummer 22 und 43, d.h. von der Einmündung „Heidacker“ bis zum

Kreuzungsbereich Steinweg / Bierdener Dorfstraße / Auf dem Brink. Die

Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist laut städtischer Satzung (Sat-

zung über die Erhebung von Beiträgen nach §6 des Nds. Kommunalabga-

bengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen – Straßenausbaubeitrags-

satzung) vom 17.08.1995, ergänzt am 15.01.1998, festgelegt. Mit diesem

Gutachten wird die Festlegung der Kategorie nach § 4 Abs. 2 der Satzung

bestimmt. Für diese Einteilung können Verkehrsmengen und die Art des

Verkehrs Hinweise geben.

Die PGT-VE Ingenieurgesellschaft mbH wurde deshalb gebeten Erhebun-

gen durchzuführen und die Festlegung der Straßenkategorie des Stein-

wegs zu bestimmen.

Der Steinweg liegt im Stadtteil Bierden. Er bildet eine Nord-Süd-gerichtete

Haupterschließungsachse in einem Wohngebiet, in dem sich auch eine

Grundschule und eine Kindertagesstätte (seit August neue Außenstelle der

KiTa Bierden an der Bremer Straße) befindet. Der Steinweg wird von der

Buslinie 791 (Bürgerbus) erschlossen. Im Untersuchungsbereich „Stein-

weg“ befinden sich die von der Buslinie 791 angefahrenen Haltestellen

„Heidacker“ im Norden und „Bierden-Mitte“ im Süden. Weiterhin fährt die

Schulbuslinie 740 die Haltestelle Bierden-Denkmal sechsmal am Tag (wo-

chentags außerhalb der Schulferien) an. Haltestelle „Mitte“

Abb.1.1: Haltesstellen der Bürgerbuslinie 791 und der Schulbuslinie 740

im Untersuchungsgebiet (Quelle: VBN (Verkehrsverbund Nie-dersachsen, „Meine Haltestellen“)

Achim-Bierden

Haltestelle „Heidacker“

Haltestelle „Denkmal“

Grundschule Bierden

und KiTa

Daten von OpenStreetMap – veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0

Haltestelle „Mitte“

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2

2 Verkehrsanalyse

PGTPGT

2. Verkehrsanalyse

Zur Erfassung der aktuellen Verkehrsmengen und für die Beurteilung der

heutigen verkehrlichen Situation im Verlauf des Steinweges wurden mit Hil-

fe von videogestützten Knotenstromzählungen die Verkehrsströme an drei

Knotenpunkten nach Fahrzeugarten differenziert erfasst und ausgewertet.

KR Motorrad, Motorroller, Moped

PKW Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen

LFZ Lieferfahrzeuge = Lastkraftwagen < 3,5 t

BUS Omnibus

LKW Lastkraftwagen > 3,5 t

LZ Lastzug, Lastkraftwagen mit Hänger

Tab. 2.1: Erfasste Fahrzeugarten

2.1 Methodische Voghehensweise

Die Verkehrserhebung wird mit Videokameras durchgeführt. Damit können

die Werte eines Tages real über 24 h erfasst werden. Diese Vorgehens-

weise ist einer Hochrechnung von Zählstunden auf Tageswerte mit pau-

schalen Faktoren überlegen. Beim Einsatz der Videotechnik werden die

Kameras an Lichtmasten o.ä. in einer Höhe von 3,00 m bis 4,00 m vorab

montiert und das Verkehrsgeschehen von oben aufgenommen.

Befestigung der Videokamera am Ampelmast oder am Laternenpfahl

Eine grundlegende Voraussetzung ist die Einhaltung der datenschutzrecht-

lichen Bedingungen. Diese werden jeweils projektbezogen festgelegt.

Grundlage dafür bildet eine Vereinbarung bezüglich des Datenschutzes,

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3 Verkehrsanalyse

PGTPGT

basierend auf dem „Merkblatt über Verkehrserhebungen und Datenschutz“

der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV e.V.)

Wesentlich ist, dass die Erkennbarkeit von Einzelpersonen weitestgehend

vermieden wird und Autokennzeichen durch die geringe Auflösung nicht

lesbar sind. Die Aufzeichnungen erfolgen im Audio-Off-Modus.

Anhand der nachfolgenden Fotos wird deutlich, dass die Aufnahmeschärfe

möglichst gering gehalten werden kann (Low-Quality-Einstellung), so dass

eine Identifizierung einzelner Personen nur in Ausnahmefällen (direkter

Blick von unten in die Kamera) möglich ist.

Beispiele für die Aufnahmequalität beim Einsatz von Videotechnik

2.2 Ergebnisse der Verkehrsanalyse

Für die verkehrliche Beurteilung des Steinweges sind 24 Stundenwerte er-

forderlich. An folgenden Knotenpunkten wurden die Verkehrsströme erho-

ben und ausgewertet:

– K 1: Steinweg / Heidacker

– K 2: Steinweg / Am Ortfeld / Bierdener Kämpe

– K 3: Steinweg / Biederner Dorfstraße / Auf dem Brink. Die Lage der Zählstellen sind der Abbildung 2.1 zu entnehmen.

Erhebungsdatum: Donnerstag, den 18. August 2016

Erhebungszeitraum: 00.00 bis 24.00 Uhr

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4 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Abb. 2.1: Lage der Zählstellen im Verlauf des Untersuchungsgebietes

„Steinweg“ im Stadtteil Bierden in Achim

Bei der Umrechnung auf DTVW-Werte1 bzw. DTV-Werte2 werden die Be-

rechnungsalgorithmen gemäß dem HBS /1/ angewandt. Dabei werden fol-

gende Faktoren herangezogen:

Faktor Gewählt

Sonntagsfaktor bso 0,7

Tag-/Wochen-Faktor Zähltag: Donnerstag

Pkw: 0,924

Lkw: 0,740

Halbmonatsfaktor 2. Augusthälfte

Pkw: 0,949 / Lkw: 0,953

Umrechnung werktäglicher DTVw

auf DTV

Pkw: 1,069

Lkw: 1,230 Tab. 2.2: Faktoren zur Umrechnung auf DTVw-Werte bzw. DTV-Werte

Aus der Tabelle 2.3 sind ergänzend zu den Zählwerten, die DTVW- und

DTV-Werte als Jahresmittelwerte abzulesen. Bezogen auf den Erhebungs-

tag (Donnerstag, den 18.08.2016) ergeben sich folgende Querschnittsbe-

lastungen: 1 DTVW = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Werktage des Jahres 2 DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke aller Tage des Jahres

Daten von OpenStreetMap – veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0

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5 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Erhebung DTVw DTV

Dienstag 18.08.2016

Kfz Pkw Lkw Kfz Pkw Lkw Kfz Pkw Lkw Steinweg (Nord) 2.269 2.210 59 2.356 2.300 56 2.198 2.152 46

Heidacker 684 665 19 710 692 18 662 647 15 Steinweg (Mitte) (K 1) 1.730 1.658 72 1.795 1.726 69 1.670 1.614 56 Steinweg (Mitte) (K 2) 1.626 1.560 66 1.687 1.624 63 1.570 1.519 51 Bierdener Kämpe 493 493 0 513 513 0 480 480 0

Am Ortfeld 478 472 6 497 491 6 465 460 5 Steinweg (Süd) (K 2) 1.631 1.571 60 1.692 1.635 57 1.577 1.530 47 Steinweg (Süd) (K 3) 1.389 1.329 60 1.440 1.383 57 1.341 1.294 47 Auf dem Brink 948 931 17 985 969 16 919 906 13 Bierdener Dorfstraße 1.293 1.248 45 1.342 1.299 43 1.250 1.215 35

Tab. 2.3: Umrechnungsergebnisse auf DTVw- und DTV-Werte (Kfz/24 h)

In den Abbildungen 2.2 bis 2.4 sind für die drei erhobenen Knotenpunkte

die Verkehrsströme für den Gesamt- und Schwerverkehr in der Dimension

Kfz/24 h/SV 24 h dargestellt.

Abb. 2.2: Knotenströme „Steinweg / Heidacker“ (Kfz/24 h)

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6 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Abb. 2.3: Knotenströme „Steinweg / Bierdener Kämpe / Am Ortfeld“ (Kfz/24 h)

Abb. 2.4: Knotenströme „Steinweg / Auf dem Brink / Bierdener Dorfstraße“ (Kfz/24 h)

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7 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Mit einer Verkehrsbelastung von ca. 1.300 Kfz/24 h bis 2.270 Kfz/24 h

(DTVw) weist der Steinweg die höchsten Werte der erhobenen Verkehrs-

mengen auf. Die einmündenden Wohngebietsstraßen „Heidacker“ mit ca.

680 Kfz/24 h, „Bierdener Kämpe“ mit ca. 490 Kfz/24 h und „Am Ortfeld“ mit

ca. 480 Kfz/24 h weisen etwa ein Drittel der Verkehrsmenge des Steinwegs

auf. Am südlichen Ende verzweigt der Steinweg in die Bierdener Straße mit

ca. 1.300 Kfz/24 h und die Straße „Auf dem Brink“ mit ca. 950 Kfz/24 h.

Der Anteil des Schwerverkehrs inkl. der Buslinien liegt im Zuge des Stein-

weges zwischen 2,6 und 4,2 %. Etwas mehr als ein Drittel dieser Verkehre

machen der Bürgerbus und der Schul-/Linienbus aus:

BürgerBus-Linie 791(Kleinbus mit 9 Sitzplätzen): Achim – Bierden –

Uphusen mit 8 Fahrten pro Tag und Richtung (vgl. Abb. 2.7) und

Linie 740 mit 3 Fahrten pro Tag und Richtung (vgl. Abb. 2.8)

zuzurechnen. Der Schwerverkehr hat in den einmündenden Wohngebiets-

straßen „Heidacker“ einen Anteil von 2,7% (auch mit Buslinienverkehr),

„Am Ortfeld“ von 1,2% und „Bierdener Kämpe“ von 0%. Landwirtschaftli-

cher Verkehr war am Tag der Erhebung nicht von Bedeutung (< 5 Fahrten).

Während der Erntezeit ist mit vermehrten Fahrten zu rechnen.

Abb. 2.5: Tagesganglinie „Steinweg“, in Höhe Zugang Grundschule / Kinder-

garten am Donnerstag 18.08.2016

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8

8 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Die tageszeitliche Verteilung der Verkehre des Steinweges zeigt die Abbil-

dung 2.5 mit stündlichen Richtungsbelastungen zwischen 50 und 70 Kfz/h

im Zeitraum von 7.00 bis 19.00 Uhr.

Abb. 2.6: Analyseverkehrsmengen DTVw [Kfz/24 h (SV/24 h)]

In der Abbildung 2.6 sind die von Norden nach Süden abnehmenden Ver-

kehrsbelastungen des Steinweges dokumentiert. Zwischen den Einmün-

dungen „Am Ortfeld“ (K 2) und „Auf dem Brink“ (K 3) reduziert sich die Ver-

kehrsmenge nach Süden durch Lehrer mit Kfz und Eltern-Bring-/Holver-

kehre der Grundschule und KiTa, die v.a. nach Norden zur Bremer Straße

orientiert sind. Die Reduzierung des Schwerverkehrs im Verlauf des Stein-

weges ist durch die Baustellen des Neubaugebietes östlich des Steinweg

zwischen Bierdener Kämpe und Heidacker sowie an der Schule bedingt.

Abb. 2.7: Bedienungshäufigkeit des neunsitzigen Niederflur-Bus der BürgerBus-Linie 791

Daten von OpenStreetMap – veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0

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9 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Abb. 2.8: Bedienungshäufigkeit der Schulbus-Linie 740 (Richtung Verden)

Abb. 2.9: Bedienungshäufigkeit der Schulbus-Linie 740 (Richtung Bremen)

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10 Verkehrsanalyse

PGTPGT

Am Erhebungstag lag die vormittägliche Spitzenstunde im nördlichen und

mittleren Abschnitt zwischen 7.30 und 8.30 Uhr und die nachmittägliche

Spitzenstunde im gesamten Verlauf des Steinwegs zwischen 17.45 und

18.45 Uhr. In den Spitzenstunden ergaben sich folgende Querschnittsbe-

lastungen:

Knotenpunkt

vormittägliche Spitzenstunde

7.30 – 8.30 Uhr Knotenpunktbelastung

[Kfz/h]

nachmittägliche Spitzenstunde

17.45 – 18.45 Uhr Knotenpunktbelastung

[Kfz/h] Steinweg (Nord)

192 212

Steinweg (Mitte)

135 146

Steinweg Süd)

94 139

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11 Bestimmung der Straßenkategorie für den Steinweg

PGTPGT

3. Bestimmung der Straßenkategorie für den Steinweg

3.1 Straßenausbaubeitragssatzung (NKAG)

Der Straßen(aus)baubeitrag ist eine Kommunlabgabe, landesgesetzlich ge-

regelt in den Kommunalabgabegesetzen und ortsrechtlichen Satzungen der

Gemeinden, die für bestimmte nachträgliche, nicht erstmalige Herstel-

lungsmaßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erho-

ben werden. Gegenstand einer Erhebung von Straßenbaubeiträgen ist am

Häufigsten die Verbesserung einer Teileinrichtung bzw. die Erneuerung

veränderter Bestandteile einer Verkehrsanlage (neue Querschnitte, geän-

derte Breiten von Fahrbahn, Gehwegen etc.). Wenn eine Verkehrsanla-

ge/Teileinrichtung nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme ihre

Funktion besser erfüllt als vorher, dann liegt im beitragsrechtlichen Sinn ei-

ne Verbesserung vor.

Zu den beitragspflichtigen Kosten zählen grundsätzlich die gesamten Bau-

kosten mit Ausnahmen, z.B. beim Kanalbau. Der Gemeindeanteil daran

wird bestimmt nach der betreffenden Teileinrichtung und der Verkehrsbe-

deutung der Straße. Danach werden Straßen entsprechend dem Anteil des

Fremdverkehrs an ihrer Zweckbestimmung zu drei Klassen von Verkehrs-

anlagen zusammengefasst mit in der Regel folgenden Gemeindeanteilen:

- Anliegerstraßen

- Haupterschließungstraßen

- Hauptverkehrsstraßen

3.2 Funktionale Bedeutung des Steinwegs

Im §4 NKAG ist der Anteil der Stadt /Kommune und der Beitragspflichtigen

am Aufwand geregelt /3/. Es wird in Abhängigkeit der Inanspruchnahme

der Einrichtung/Straße unterschieden nach

– (1) Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen

– (2) Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr

– (3) Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen

– (4) Straßen und Wege im Außenbereich

Diese Kategorien entsprechen den drei unter 3.1 genannten Klassen von

Verkehrsanlagen: Anliegerstraßen (1), Haupterschließungsstraßen (2) und

Hauptverkehrsstraßen (3).

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PGTPGT

„Für die Zuordnung von Straßen zu bestimmten Straßentypen gibt es keine

allgemein verbindlichen Maßstäbe. Vielmehr ist unter Zuhilfenahme der in

der Satzung angegebenen Begriffe und Funktionsbeschreibungen im Wege

der Auslegung zu ermitteln, welche Merkmale beispielsweise eine überwie-

gend dem Anliegerverkehr (der Erschließung der angrenzenden Grundstü-

cke – Anliegerstraße), eine überwiegend dem innerörtlichen Verkehr (der

Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb

von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortstei-

len – Haupterschließungsstraße) oder einer überwiegend dem Durch-

gangsverkehr dienende Straße aufweisen muss.“ (/4/ S. 726)

Die Bestandserfassung für den Steinweg ergibt folgende Charakteristika,

die für die Bestimmung der verkehrlichen Funktion von Bedeutung sind und

damit für die Straßenzuordnung:

im nördlichen Abschnitt (nördlich der Einmündung Heidacker) sind

Einzelhandel und Dienstleistungen angesiedelt: Getränkemarkt,

Fahrradladen, Kreissparkasse, Handwerksbäckerei, Friseur, Grill

und das Gemeindehaus Bierden der evangelischen St.-Laurentius

Kirchengemeinde

im mittleren Abschnitt zwischen Heidacker und Grundschule ist in

den letzten Jahren ein neues Wohnbaugebiet entstanden

es verkehrt über den Steinweg Buslinienverkehr (Linie 791 und 740)

es gibt Bring-/Holverkehre zur/von der Grundschule Bierden und der

danebenliegenden Kindertagesstätte

im nördlichen Zufahrtsbereich des Steinwegs ist eine Aufplasterung

zur Verkehrsberuhigung vorhanden und auch im mittleren Abschnitt

in Höhe der Wegeverbindung zur Martin-Brüns-Straße

durchgängige Nebenanlagen für Fußgänger sind beidseitig vorhan-

den

vor der Schule / KiTa dient ein Fußgängerüberweg v.a. der Schul-

wegsicherung; der Fußgängerüberweg zwischen den Einmündun-

gen „Bierdener Kämpe“ und „Am Ortfeld“ zum Zeitpunkt der Erhe-

bung wurde nur baustellenbedingt eingerichtet

zwischen Heidacker und Bierdener Kämpe wurde ein kurzer Park-

streifen für die anliegenden Wohnhäuser ohne Kfz-Abstellmöglich-

keit auf dem Grundstück eingerichtet (vor Haus Nr. 38 bis 40)

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PGTPGT

Durch die erhobenen Verkehrsmengen unterscheidet sich der Steinweg mit

Belastungen von ca. 1.440 bis 2.360 Kfz/24 h deutlich von den einmünden-

den Straßen (Heidacker, Am Ortfeld, Bierdener Kämpe und Auf dem Brink)

mit geringeren Verkehrsbelastungen von 500 bis 1.000 Kfz/24 h. Damit

sammelt der Steinweg in seinem Verlauf die Verkehre der einmündenden

Wohngebietsstraßen mit Anliegerverkehr und führt diese zur als Landes-

straße klassifizierten Bremer Straße (L 158) als Hauptverkehrstraße. Mit

den Bring- und Holverkehren zur Grundschule und zur Kindertagesstätte

sowie dem Buslinienverkehr ist in der Verkehrsmenge des Steinweg auch

ein gewisser Anteil an innerörtlichem Verkehr enthalten. Mit der Sammel-

funktion und den innerörtlichen Verkehren ist der Steinweg der Kategorie 2:

Haupterschließungsstraße zuzuordnen: „Dient eine Straße „in erheblichem

Maße dem Verkehr innerhalb der Baugebiete oder Ortslagen, sammelt sie

also den Verkehr von Anliegerstraßen und führt diesen den Hauptver-

kehrsadern der Gemeinde zu, ist sie stattdessen als Straße mit starkem in-

nerörtlichen Verkehr einzustufen“, ist sie als Haupterschließungsstraße zu

qualifizieren.“ (/4/ S. 727)

„Grundsätzlich ist für die Beantwortung der Frage, ob eine Straße im kon-

kreten Einzelfall als z.B. überwiegend dem Anliegerverkehr oder dem in-

nerörtlichen Verkehr dienend einzustufen ist, abzustellen auf ihre Funktion.

Für diese Funktion sind maßgebend die Verkehrsplanung der Gemeinde

(d.h. die der Straße nach dem [Verkehrsentwicklungsplan] oder ähnlichen

Planungen zukommende Verkehrsbedeutung), der auf entsprechender

Planung beruhende Ausbauzustand und die straßenrechtliche Einordnung;

lediglich „daneben“, gewissermaßen als Bestätigungsmerkmal, können

auch die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein.“ (/4/ S.

726)

Aus gutachterlicher Sicht ist der Steinweg eine Haupterschließungsstraße

aus folgenden Gründen:

Im VEP der Stadt Achim sind alle verkehrswichtigen Gemeindestraßen

dargestellt. Der Steinweg fällt nicht in diese Kategorie.

Der Steinweg sammelt in seinem Verlauf die Verkehre der einmünden-

den Wohngebietsstraßen mit Anliegerverkehr und führt diese zur als

Landesstraße klassifizierten Bremer Straße (L 158) als Hauptverkehr-

straße.

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PGTPGT

Mit den Bring- und Holverkehren zur Grundschule und zur Kinderta-

gesstätte sowie dem Buslinienverkehr ist in der Verkehrsmenge des

Steinweg auch ein gewisser Anteil an innerörtlichem Verkehr enthal-

ten.

Der Steinweg unterscheidet sich von den einmündenden, dem Anlie-

gerverkehr dienenden Wohngebietsstraßen durch seine höhere Ver-

kehrsbelastung und durch seinen Ausbauzustand (z.B. beidseitige Ne-

benanlagen für Fußgänger, Verkehrsberuhigungselemente (Aufpflaste-

rungen)).

Hannover, 21. September 2016 PGT Umwelt und Verkehr GmbH