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Verkehrsverbund Rhein-Mosel VRM „Mobilität im ländlichen Raum – Konzepte für die Zukunft“ Technologie- und Gründerzentrum Kaisersesch Donnerstag, 19.05.11

Verkehrsverbund Rhein-Mosel VRM Mobilität im ländlichen Raum – Konzepte für die Zukunft Technologie- und Gründerzentrum Kaisersesch Donnerstag, 19.05.11

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Verkehrsverbund Rhein-Mosel

VRM

„Mobilität im ländlichen Raum – Konzepte für die Zukunft“

Technologie- und Gründerzentrum Kaisersesch

Donnerstag,19.05.11

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Verkehrsverbund Rhein-Mosel

VRM

„Chancen und Risiken alternativerBedienformen im ÖPNV –Ein leuchtendes Beispiel“

Stephan Pauly M.A., Geschäftsführer VRM GmbH

Donnerstag,19.05.11

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Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH (VRM); kom-munalisierter Verkehrsverbund in ausschließlich kommunaler Trägerschaft (Stadt Koblenz und acht weitere Landkreise)

Fläche: 6400 km²Einwohnerzahl: 1,3 Mio.Streckenkilometer Bus: 7500Streckenkilometer Bahn: 500Haltestellen: 5800Bahnhöfe: 137

Umsatzvolumen ca. 70 Mio. Euro p.a.

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Aufgaben des VRM (u.a.): 1. Tarifliche und verkehrliche Integration aller

entsprechenden Leistungsangebote von insgesamt 45 Verkehrsunternehmen innerhalb einer Tarif-gemeinschaft bzw. des Verkehrsverbundes

2. Schaffung räumlicher Verknüpfungspunkte und Umsteigeanlagen bei gleichzeitiger Beseitigung von Umsteige- und Durchtarifierungshemmnissen

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Seit dem 1. Januar 2002 gilt in den Kreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn, Neuwied sowie in der Stadt Koblenz der Rhein-Mosel-Tarif für Bus&Bahn. Am 1.1.2009 kam derLandkreis Altenkirchen hinzu.

Der Verbundtarif ermöglicht demKunden, mit einem Fahrschein das gesamte Verbundgebiet zu befahren.Damit entfällt der lästige Kauf von mehreren Fahrscheinen bei der Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel.

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Der Bürgerbus „Im Einrich“

in der Verbandsgemeinde bzw.

Stadt Katzenelnbogen als Beispiel

einer gelungenen Integration.

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Aus Sicht des Verbundes und der ihm

angeschlossenen Verkehrsunternehmen

misst sich eine „gelungene“

Integration einer alternativen Angebotsform

in den regulären ÖPNV an der

Übereinstimmung mit den Vorgaben und

Vorschriften des

Personenbeförderungsgesetzes

(PBefG)

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Das PBefG regelt u. a. Fragen der

Gleichverteilung von

Leistungsangeboten sowie der

wirtschaftlichen und

kundenorientierten Struktur der zur

Anwendung vorgesehenen Tarife.

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Rechtliche Rahmenbedingungen zur Gestaltung des

straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden vornehmlich bestimmt

durch:

§ 13 PBefG„Voraussetzung der

Genehmigung“

§ 13a PBefG„Voraussetzung der Genehmigung

bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen“

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Wesentlich für die Gestaltung von Tarif und Angebot im VRM sind:

§ 39 PBefG„Beförderungsentgelte und –

bedingungen“

§ 42 PBefG„Begriffsbestimmung

Linienverkehr“

§ 43 PBefG„Sonderformen des

Linienverkehrs“

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Die nach § 42 PBefG konzessionierten Linienverkehre

umfassen öffentliche Verkehrsangebote, die von

„jedermann“ im Rahmen eines veröffentlichten Fahrplans in Anspruch genommen werden

können.

Zweck des Gesetzes ist u. a. die Erstellung auskömmlicher

Linienverkehrsangebote unter Vermeidung eines „ruinösen“ Verdrängungswettbewerbes.

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Dies umfasst u. a. den Schutz der jeweils konzessionierten Linie

durch die Gewährung eines Exklusivrechtes für die Dauer von

max. 8 Jahren.

Das Verkehrsangebot soll nach Möglichkeit eigenwirtschaftlich

und damit ohne Inanspruchnahme staatlicher Transfermittel durch

das jeweilige Verkehrsunternehmen erbracht

werden.

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Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

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Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

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Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

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Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

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Leistungsangebot der Region im regulären ÖPNV

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Das Selbstverständnis des ehrenamtlich erbrachten

Leistungsangebotes in Form des „Einrichbusses” formuliert sich öffentlich in der Feststellung:

„Der Einrichbus ist eine Ergänzung zum öffentlichen

Personennahverkehr (ÖPNV). Er dient lediglich als Lückenfüller, wenn die Buslinien mit einem

Zeitabstand von einer Stunde nicht fahren.“

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Tarifangebot des VRM in der Region

Aufgrund des bestehenden Kooperationsvertrages der

Verkehrsunternehmen mit der VRM GmbH haben die VU ihre Rechte nach § 39 PBefG auf die Verbundgesellschaft

übertragen.

D. h., die Verbund-GmbH plant in Abstimmung mit den VU nach einem vertraglich geregelten Procedere die Entwicklung und Fortschreibung des

Verbundtarifes.

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Tarifangebot des VRM in der Region

Das Tarifangebot des „Einrichbusses”

orientiert sich an den wesentlichen

Strukturen des VRM-Tarifes und beinhaltet

zur Abgrenzung vom regulären Leistungs-

und Tarifangebot einen sog.

„Komfortzuschlag”, der von den Kunden mit

Blick auf die individuelle Verfügbarkeit des

Angebotes gerne gezahlt wird.

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Ausschnitt Tarifwabenplan

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Preistafel des „Einrichbusses”

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Die Fahrkarten

Einzelfahrscheine

Tickets für einen Tag

Zeitfahrkarten

Schülerkarten

Und außerdem

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Der Einzelfahrschein gilt für eine Fahrtinklusive Umsteigen innerhalb desGeltungsbereiches des VRM.

Einmal hin, bitte

Einzelfahrschein

Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren gibt’s den ermäßigten Einzelfahrschein.

Kinder unter 6 Jahren müssen für die Fahrt nichts zahlen, wenn Sie sich in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden.

Ermäßigter Einzelfahrschein

vorhanden

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Für 9 Euro Jahresgebühr berechtigt die VRM-MobilCardzum Kauf von Einzelfahrscheinen mit 20 % Ermäßigung.

Einmal hin,

Einzelfahrschein VRM-MobilCard

Auch BahnCard-Inhaber erhalten eine 25 %ige Ermäßigung beim Kauf von Einzelfahrscheinen im VRM.

Einzelfahrschein BahnCard

Für Reisegruppen ab 10 Personen gilt:Jeder Reisende zahlt den Preis eines ermäßigtenEinzelfahrscheins – vorherige Anmeldung beimVerkehrsunternehmen ist aber erforderlich.

Gruppenfahrschein

bitte

Nicht vorhanden

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Die Tageskarte ist übertragbar und gilt für beliebigviele Fahrten einer Person mit Bus&Bahn an einemTag bis zum Betriebsschluss. Seit dem 1.1.2010 istdieses Angebot auch als 3-Tageskarte erhältlich.

Tageskarte

Mit der Minigruppenkarte fahren bis zu 5 Personenmontags bis freitags ab 9 Uhr einen Tag lang, sowieam Wochenende und an Feiertagen den ganzen Tag,im jeweiligen Geltungsbereich bis zum Betriebsschluss.Zum Jahresbeginn 2010 wurde in Ergänzung hierzu auchdie 3-Tages-Minigruppenkarte im VRM eingeführt.

Minigruppenkarte

vorhanden

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Die Wochenkarte ist übertragbar und gilt an siebenaufeinanderfolgenden Tagen bis Betriebsschluss desangegebenen letzten Gültigkeitstages.

Warumnur einmal?

Wochenkarte

Die Monatskarte ist übertragbar und gilt einen Monat lang. Ein Jahresabo kann zu jedem ersten eines Monats begonnen werden und bietet zusätzlich Rabatt. Zudem können im Abo Montags bis Freitags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztägig noch 2 weitere Personen kostenlos mitgenommen werden.

Die Abokunden können seit dem 1.1.2010 Samstags und Sonntags ihre Monatskarte als Gesamtnetzkarte (einschl. aller Mitnahmemöglichkeiten) nutzen.

Monatskarte (auch im Abo)

Nicht vorhanden

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Die 9-Uhr-Monatskarte ist preiswerter als eineMonatskarte und gilt wochentags ab 9 Uhr, amWochenende und an Feiertagen auch ganztägig.Auch hier gelten die Mitnahme- und Wochenend-regelungen der Monatskarte im Abo.

Wir könnennoch billiger!

9-Uhr-Monatskarte (auch im Abo)

Das VRM-Job-Ticket ist eine spezielle Fahrkartenart, die nur Großkunden angeboten wird. Dies können z. B. Unternehmen und Betriebe, Verwaltungen oder Behörden im VRM-Verbund-gebiet sein.

Das VRM-Job-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte, die zu einem vergünstigten Tarif herausgegeben wird und verbundweit gilt.

VRM-Job-Ticket

Nicht vorhanden

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Die Schülerwochenkarte gilt an sieben aufeinander folgen-den Tagen bis Betriebsschluss des letzten Gültigkeitstages.

Schülerwochenkarte

Die Schülermonatskarte gilt einen Monat lang. Im Abo gilt die Schülermonatskarte ein Jahr lang ab dem ersten eines jeden Monats. Zwar ist sie nicht übertragbar, dafür gilt sie auch in den Ferien!

Schülermonatskarte (auch im Abo)

Mit dem Schüler-Plus-Ticket können Schüler, Auszubildende und Studenten (bis 27 Jahre) im gesamten VRM-Gebiet ab 14 Uhr Bus und Bahn benutzen. An schulfreien Tagen in Rheinland-Pfalz sogar ganztägig!

Schüler-Plus-Ticket

Nicht vorhanden

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Für 33 Euro können bis zu 5 Personen alle Nahverkehrsver-bindungen in ganz RLP und im Saarland benutzen. Das Ticket gilt werktags von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr in der Nacht; an Wochenenden und Feiertagen auch schon vor 9 Uhr.

Rheinland-Pfalz-Ticket

Für einen Preis von 39 Euro (beim Kauf am Automaten oder auf bahn.de) können am Wochenende bis zu 5 Personen bundesweit im Schienenverkehr mit dem Schönes-Wochenende-Ticket fahren.

Schönes-Wochenende-Ticket

Nicht vorhanden

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Marketing

Anspruch:Einfachheit und Transparenz

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www.vrminfo.de

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Das System des Bürgerbusses „Einrichbus“ gliedert

sich aufgrund der individualisierten Fahrleistungen

mit 1-stündigem Zeitabstand um regulären Angebot

des ÖPNV im VRM bzw. der Region sowie

der an die Tarifstruktur des Verbundes

angelehnten Preissystematik vollumfänglich

in den VRM ein.

Zusammenfassung

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Die Initiatoren des „Einrichbusses“ haben ingemeinsamer Zusammenarbeit zwischen

Genehmigungsbehörde, dem LandesbetriebMobilität Rheinland-Pfalz, dem Aufgabenträger

ÖPNV, der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreisessowie der VRM GmbH ein erfolgreiches,

Individualisiertes Bürgerbus-Systeminstitutionalisieren können, dass sich ausdrücklich

nicht als Konkurrenz- sondern als Ergänzungsangebotin „Schwachlastzeiten“ in dünn besiedelten

Räumen versteht.

Zusammenfassung

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Nachahmenswert!

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!