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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1
Seite 1 von 3
Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1gemäß §5 VEXAT (aktive Lagerung)
Muster-ExSD M1 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 3
1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________
Firmenname:
Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen
Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten gem. VbF
Abmessungen:
Eigener Brandabschnitt (F90), Brandschutztür, Auffangwanne Be- u. Entlüftung:
natürliche Be- und Entlüftung (jeweils 2% der Bodenfläche) mechanische Be- und Entlüftung: ______m³/h (Ein 2facher Luftwechsel ist erforderlich.)
Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______
Bauliche Anforderungen der VEXAT §13:Im Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten müssen Wände, Decken und Fußböden sowie Türen und Tore nicht brennbar ausgeführt sein. Der Fußboden muss elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 108 Ohm sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9.
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung
Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten. Im diesem VbF-Lager werden Lösungsmittel, brennbare Reinigungsmittel und lösungsmittelhältige Abfälle gelagert. Weiter werden Lösungsmittelreste in Entsorgungsbehälter überführt.
=> „aktive Lagerung“
4. Stoffdaten
Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.
5. Ermittlung und Beurteilung
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Ja.
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Ja, bei undichten Behältern, schlecht sitzenden Deckeln etc.
Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
Ja.
Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
Nein, auch im Normalbetrieb bei natürlicher Belüftung oder einer mechanischen Belüftung mit 2fachem Luftwechsel kann eine explosionsfähige Atmosphäre gebildet werden (z.B. beim Umfüllen).
Bei mechanischer Lüftung: (Ein 2facher Luftwechsel ist erforderlich.) Länge ___m mal Breite ___m mal Höhe ___m = Volumen des Lagerraumes ___m³ Luftwechselrate = Abluftvolumen _______m³/h / Volumen der Kabine ____m³ = ____ pro Stunde
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1
Seite 2 von 3
Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1gemäß §5 VEXAT (aktive Lagerung)
Muster-ExSD M1 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 3
Bei natürlicher Lüftung: (2% der Bodenfläche als Lüftungsöffnung) Länge ___m mal Breite ___m = Grundfläche des Lagerraumes ___m² Grundfläche (m²) mal 10.000 mal 0,02 (2%) = _____cm² Lüftungsquerschnitt für Zu- u. Abluftöffnung tatsächlich vorhandener Lüftungsquerschnitt: _____cm²
Einstufung in Zone 1.
+1 m Zone 2 um Öffnungen
Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?
Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Punkt 6 behandelt werden.
ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG
Freisetzung von Gasen/Dämpfen/Nebel Bereich Zone 0
ständig, langzeitig oder häufig
Zone 1 gelegentlich
Zone 2 selten und während eines kurzen Zeitraums
VbF-Raum
1 m rund um Öffnungen
Notwendige Dokumente: Als Nachweis für die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel für die jeweilige Zone ist die Konformitätserklärung bzw. bei älteren Arbeitsmitteln der Nachweis aus den techn. Angaben bzw. eine EX-Schutzbeurteilung (Gefahrenanalyse gem. §9 VEXAT) über die Arbeitsmittel notwendig.
6. Maßnahmen
6.1 Verhinderung oder Einschränkung der Bildung bzw. Überwachung der Konzentration in explosionsgefährdeten Bereichen
-
6.2 Verhinderung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen
Ausführung der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel gem. VEXAT
Gruppe: II Kategorie: 2 Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3
Eine Liste der in diesem explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel befindet sich in Beilage 6, Punkt 9.
Bewertung und Beurteilung von Zündquellen - Maßnahmen: Maßnahme erfüllt? JA
Mechanisch erzeugte Funken: Verbot von funkenziehendem Handwerkszeug.
Statische Elektrizität: Evtl. vorhandene Gitterroste, Wannen, Regale und größere Gebinde (Fässer) müssen geerdet sein.
Blitzschlag: Blitzschutzanlage muss installiert sein.
Sonstige Gefährdungen: Verbot von z.B. Radio, Heizstrahler, Wanduhr, Feuerzeug etc.
6.3 Notwendige Prüfungen
Prüfungen der Neuanlage gem. „Lex specialis“*) Prüfung vor Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gem. „Lex specialis“*) inkl. Bodenwiderstand, Regal- und Wannenpotentialausgleich. (Elektrische Überprüfung)
Intervall: jährlich alle 3 Jahre
1 m um die Tür: Zone 2
VbF-Raum Zone 1
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT
Seite 3 von 3
Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1gemäß §5 VEXAT (aktive Lagerung)
Muster-ExSD M1 – Stand 24.01.2006 Seite 3 von 3
Wiederkehrende Prüfung §7(3) (Absaugung) Intervall: jährlich *) „Lex specialis“: Überprüfung gem. VbF und gem. VEXAT überschneiden sich. Eine Überprüfung gem. VbF wird im Hinblick auf die VEXAT anerkannt.
Zur Kontrolle der Prüfungen siehe die Liste der wiederkehrenden Prüfungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Evtl. offene Maßnahmen in den jeweiligen Prüfprotokollen müssen behoben worden sein.
7. Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Störungsbehebungen
Bei Verschütten von lösungsmittelhältigen Stoffen:Mit Chemikalienbindemittel aufnehmen und das Bindemittel einer fachgerechten Entsorgung zuführen.
8. Durchführung von organisatorischen Maßnahmen
Information (§6(1) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein
Unterweisung (§6(2) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein
Schriftliche Anweisungen für Arbeiten (§6(3) VEXAT): ja nein
Ein System für Arbeitsfreigaben (§6(4 bis 7) VEXAT) wurde erstellt: ja nein
Nachweise zu diesen Punkten siehe unter 9, Beilage 11 bis 14.
Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche die für Arbeitnehmer zugänglich sind und in denen sich Arbeitnehmer aufhalten.
+ max. Lagermenge ______kg
ist vollständig
9. Beilage ja Ort Beilage ja Ort
1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und
Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen
Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle
9) Genehmigungen 10) Ex-Zonenplan 11) Informations- und
Unterweisungsnachweise12) Schriftliche Anweisungen
für Arbeiten 13) Arbeitsfreigaben 14) Warn- und Alarm-
bedingungen (§5(2)Z6)
10. Verantwortlichkeit
Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2a
Seite 1 von 3
Explosionsschutzdokument Reinigung von Maschinenteilen M2agemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)
Muster-ExSD M2a – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 3
1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________
Firmenname:
Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen
Reinigung von Maschinenteilen (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)
Aufstellungsort: ______________________________________
Eigener Brandabschnitt (F90), Brandschutztür, Auffangwanne Be- u. Entlüftung:
Absaugvolumenstrom: ______m³/h (gem. Herstellerangaben)
Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______
Bauliche Anforderungen der VEXAT §13:In diesem Bereich/Raum müssen Wände, Decken und Fußböden sowie Türen und Tore nicht brennbar ausgeführt sein. Der Fußboden muss elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 108 Ohm sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9.
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung
Reinigen von Maschinenteilen mit Lösungsmitteln (Flammpunkt kleinergleich 40°C) in einer geschlossenen Anlage.
4. Stoffdaten
Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.
5. Ermittlung und Beurteilung
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Ja.
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Ja.
Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
Ja.
Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
Nein, z.B. beim Öffnen und Schließen des Reinigungsgerätes.
Die Herstellerangaben sind zu beachten. Stand der Technik sind 1 m Zone 1 und weitere 3 m Zone 2. Die Zonen 1 und 2 reichen 1 m über das Reinigungsgerät.
Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?
Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Punkt 6 behandelt werden.
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2a
Seite 2 von 3
Explosionsschutzdokument Reinigung von Maschinenteilen M2agemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)
Muster-ExSD M2a – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 3
ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG
4 m
1 m
1,0 m
Zone 1
Zone 2 Zone 0
Freisetzung von Gasen/Dämpfen/Nebel Bereich Zone 0
ständig, langzeitig oder häufig
Zone 1 gelegentlich
Zone 2 selten und während eines kurzen Zeitraums
Reinigungsgerät innen
Reinigungsgerät 0-1 m H=1m
Reinigungsgerät 1-3 m H=1m
Notwendige Dokumente: Als Nachweis für die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel für die jeweilige Zone ist die Konformitätserklärung bzw. bei älteren Arbeitsmitteln der Nachweis aus den techn. Angaben bzw. eine EX-Schutzbeurteilung (Gefahrenanalyse gem. §9 VEXAT) über die Arbeitsmittel notwendig.
6. Maßnahmen
6.1 Verhinderung oder Einschränkung der Bildung bzw. Überwachung der Konzentration in explosionsgefährdeten Bereichen
-
6.2 Verhinderung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen
Ausführung der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel gem. VEXAT
Gruppe: II Kategorie: 2 Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3 Zone 1
Gruppe: II Kategorie: 3 Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3 Zone 2
Eine Liste der in diesem explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel befindet sich in Beilage 6, Punkt 9.
Bewertung und Beurteilung von Zündquellen: Zündquelleentfernt JA
Mechanisch erzeugte Funken: Verbot von funkenziehendem Handwerkszeug (z.B. Winkelschleifer).
Statische Elektrizität: Erdung/Potentialausgleich des Gerätes muss vorhanden sein.
Blitzschlag: Blitzschutzanlage muss installiert sein.
Sonstige Gefährdungen: durch z.B. Radio, Heizstrahler, Wanduhr, Feuerzeug etc.
6.3 Notwendige Prüfungen
Prüfungen nach VEXAT (nur bei Neuanlagen) Prüfung vor Inbetriebnahme gem. §7 (1)
Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage und Betriebsmittel gem. §7(2) inkl. Bodenwiderstand, Regal- und Wannenpotentialausgleich. (Elektrische Überprüfung)
Intervall: jährlich alle 3 Jahre
Wiederkehrende Prüfung §7(3) (Absaugung gem. AAV §16) Intervall: jährlich
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2a
Seite 3 von 3
Explosionsschutzdokument Reinigung von Maschinenteilen M2agemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)
Muster-ExSD M2a – Stand 24.01.2006 Seite 3 von 3
Zur Kontrolle der Prüfungen siehe die Liste der wiederkehrenden Prüfungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Evtl. offene Maßnahmen in den jeweiligen Prüfprotokollen müssen behoben worden sein.
7. Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Störungsbehebungen
Bei Verschütten von lösungsmittelhältigen Stoffen:Mit Chemikalienbindemittel aufnehmen und das Bindemittel einer fachgerechten Entsorgung zuführen.
8. Durchführung von organisatorischen Maßnahmen
Information (§6(1) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein
Unterweisung (§6(2) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein
Schriftliche Anweisungen für Arbeiten (§6(3) VEXAT): ja nein
Ein System für Arbeitsfreigaben (§6(4 bis 7) VEXAT) wurde erstellt: ja nein
Nachweise zu diesen Punkten siehe unter 9, Beilage 11 bis 14.
Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche die für Arbeitnehmer zugänglich sind und in denen sich Arbeitnehmer aufhalten.
ist vollständig
9. Beilage ja Ort Beilage ja Ort
1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und
Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen
Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle
9) Genehmigungen 10) Ex-Zonenplan 11) Informations- und
Unterweisungsnachweise12) Schriftliche Anweisungen
für Arbeiten 13) Arbeitsfreigaben 14) Warn- und Alarm-
bedingungen (§5(2)Z6)
10. Verantwortlichkeit
Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2b
Seite 1 von 1
Explosionsschutzdokument Reinigen von Maschinenteilen M2bgemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt größer 40°C)
Muster-ExSD M2b – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 1
1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______
Firmenname:
Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen
Reinigen von Teilen mittels Kaltreiniger (Flammpunkt über 40°C) Fass + Aufsatz
Dokumente gem. Ort der Aufstellung: ______________________________ Punkt 6
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung
Reinigen von Teilen mittels Kaltreiniger (Flammpunkt über 40°C).
4. Stoffdaten
Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.
5. Ermittlung und Beurteilung
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Ja.
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Nein, wenn der Flammpunkt >40°C ist und die Reinigungsflüssigkeit oder Teile nicht erwärmt werden.
ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG
KEINE EX-Zone vorhanden. ja
6. Beilagen
Beilage ja Ort der Ablage Beilage ja Ort der Ablage
1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und
Bedienungsanleitung
5) Verzeichnis der gefährl. Arbeitsstoffe gem. DOK-VO
6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Genehmigungen
7. Verantwortlichkeit
Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Granulatfördereinrichtung samt Filter M3
Seite 1 von 2
Explosionsschutzdokument Granulatfördereinrichtung samt Filter M3gemäß §5 VEXAT (Silo – Leitungen – Mischer -Trockner-Vorlagebehälter)
Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 2
1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________
Firmenname:
Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen
Granulatsilos - Fördereinrichtungen samt Filter
Anzahl Silos: Lagermenge: Anlagenbauer/-errichter: Baujahr:
Absaugleistung: ______m³/h Motorleistung: ______kW
Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______
Dokumente gem. Punkt 6.
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung
Einlagern im Silo: Kunststoffgranulat wird pneumatisch in den Silo gefördert.
Fördersystem: Das Kunststoffgranulat wird pneumatisch zu den Produktionsmaschinen gefördert.
Filter: Der Produktstaub, der über die Vakuumanlage abgesaugt wird, wird über ein Filtersystem abgeschieden.
4. Stoffdaten
Folgende Kunststoffe werden eingesetzt: _____________________________________________________
_________________________________________________________________________________________
Stoffkennzahlen sind in Punkt 6, Beilage 10 angeführt.
Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.
Dieses ExSD gilt nur für Granulate und Rezyklate mit einem Median von >0,5 mm (Herstellerangaben oder Bestimmung durch Siebanalyse).
5. Ermittlung und Beurteilung
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Ja.
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Ja.
Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
Nein, durch die pneumatische Förderung wird die UEG unterschritten.
Maßnahmen:
- Erdung und Potentialausgleich der Silos, aller Anlagen sowie der gesamten Absaugleitungen und des Filters. Bis zu einem Staubsammelvolumen von 50 Litern gibt es keine weiteren Anforderungen an den Ex-Schutz.
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Granulatfördereinrichtung samt Filter M3
Seite 2 von 2
Explosionsschutzdokument Granulatfördereinrichtung samt Filter M3gemäß §5 VEXAT (Silo – Leitungen – Mischer -Trockner-Vorlagebehälter)
Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 2
ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG
KEINE EX-Zone vorhanden. ja
6. Beilagen
Beilage ja Ort Beilage ja Ort
1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und
Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen
Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste
7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle 9) Genehmigungen 10) Stoffkennzahlen
7. Verantwortlichkeit
Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT
Seite 1 von 3
Polyestern M4Explosionsschutzdokument Polyestern M4gemäß §5 VEXAT
Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 3
1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________
Firmenname:
Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen
Verarbeitungsraum
Anlagenerrichter: Type: Baujahr: Zuluftleistung: m³/h Raumabmessungen: Abluftleistung: m³/h eigener Absaugkanal im Abdunst- bzw. Trocknungsbereich: ja, _______m³/h nein
Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______
Bauliche Anforderungen der VEXAT §13:In diesem Bereich müssen Decken, Wände und Fußböden nicht brennbar ausgeführt sein. Falls es Zone-1-Bereiche gibt, muss der Fußboden elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 108 Ohm, sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9.
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung
Ungesättigte Polyester werden mit Styrol, Härtern und/oder Beschleunigern zu einem Polyesterharz verarbeitet. Zur Oberflächenveredelung werden pigmentierte Polyesterharze (so genannte Gelcoatschichten) verwendet. Zur Verbesserung der Festigkeitseigenschaften können sie auch mit Fasern verstärkt werden. Zur Verstärkung werden überwiegend Glasfasern verwendet.
Angewendete Verfahren:Handlaminieren Faserspritzen
Wickeln Pressen
4. Stoffdaten
Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (gem. Gefahrenevaluierung) bei.
5. Ermittlung und Beurteilung
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Ja.
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Ja.
Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
Berechnung % UEG:
A: Eingesetzte Menge an Polyestermischung pro Stunde: _____g/h B: Lösungsmittelanteil: _____% C: Freisetzungsfaktor gem. EN 12215 = 0,8 D: Sicherheitsfaktor = 3 E: Absaugvolumenstrom: _____m³/h F: UEG für Lösungsmittelgemische = 40 g/m³
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Polyestern M4
Seite 2 von 3
Explosionsschutzdokument Polyestern M4gemäß §5 VEXAT
Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 3
A[g/h]*B[%]*C*D*100 _____[g/h]*____[%]*0,8*3 _________________ = _____________________________ = ______% UEG
C[m³/h]*100*E _____[m³/h]*40
Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
Ergebnisse der Messungen oder Rechnungen: Zutreffendes ankreuzen
% UEG ist kleiner 25: Zone 2 % UEG liegt zw. 25 und 50: Zone 1
Arbeitsräume, in denen Polyesterharze, Styrol, Härter und Beschleuniger verarbeitet werden, gelten zudem als feuergefährdete Räume.
Frage 5) Ist die Entzündung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Punkt 6 behandelt werden.
ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG
Freisetzung von Gasen/Dämpfen/Nebel Bereich Zone 0
ständig, langzeitig oder häufig
Zone 1 gelegentlich
Zone 2 selten und während eines kurzen Zeitraums
Beschichtungsraum
Notwendige Dokumente: Als Nachweis für die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel für die jeweilige Zone ist die Konformitätserklärung bzw. bei älteren Arbeitsmitteln der Nachweis aus den techn. Angaben bzw. eine Ex-Schutzbeurteilung (Gefahrenanalyse gem. §9 VEXAT) über die Arbeitsmittel notwendig.
6. Maßnahmen
6.1 Verhinderung oder Einschränkung der Bildung bzw. Überwachung der Konzentration in explosionsgefährdeten Bereichen
-6.2 Verhinderung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen
Ausführung der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel gem. VEXAT
Gruppe: II Kategorie: ____ Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3
Eine Liste der in diesem explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel befindet sich in Beilage 6, Punkt 9.
Bewertung und Beurteilung von Zündquellen - Maßnahmen: Maßnahme erfüllt? JA
Mechanisch erzeugte Funken: Verbot von funkenziehendem Handwerkszeug
Statische Elektrizität: Vorhandene Gitterroste etc. müssen mit einem Potentialausgleich/Erdung versehen sein.
Blitzschlag: Blitzschutzanlage muss installiert sein.
Sonstige Gefährdungen: Verbot von z.B. Radio, Heizstrahler, Wanduhr, Feuerzeug etc.
6.3 Notwendige Prüfungen
-> Prüfung der Neuanlage nach VEXAT §7(1) Prüfung vor Inbetriebnahme
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Polyestern M4
Seite 3 von 3
Explosionsschutzdokument Polyestern M4gemäß §5 VEXAT
Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 3 von 3
-> Wiederkehrende Prüfung der Anlage und der elektrischen Betriebsmittel §7(2) (Elektrische Überprüfung)
Intervall: jährlich alle 3 Jahre
-> Wiederkehrende Prüfung §7(3) (Absaugung) Intervall: jährlich
Zur Kontrolle der Prüfungen siehe die Liste der wiederkehrenden Prüfungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Evtl. offene Maßnahmen in den jeweiligen Prüfprotokollen müssen behoben worden sein.
7. Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Störungsbehebungen
Gem. Betriebs- und Wartungsanleitung vorgehen.
8. Durchführung von organisatorischen Maßnahmen
Information (§6(1) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein
Unterweisung (§6(2) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein
Schriftliche Anweisungen für Arbeiten (§6(3)VEXAT): ja nein
Ein System für Arbeitsfreigaben (§6(4 bis 7) VEXAT) wurde erstellt: ja nein
Nachweise zu diesen Punkten siehe unter 9, Beilage 11 bis 14.
Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche die für Arbeitnehmer zugänglich sind und in denen sich Arbeitnehmer aufhalten.
ist vollständig
9. Beilage ja Ort Beilage ja Ort
1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und
Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen
Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle
9) Genehmigungen 10) Ex-Zonenplan 11) Informations- und
Unterweisungsnachweise12) Schriftliche Anweisungen
für Arbeiten 13) Arbeitsfreigaben 14) Warn- und Alarm-
bedingungen (§5(2)Z6)
10. Verantwortlichkeit
Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Industriestaubsauger für Polyesterschleifen M5
Seite 1 von 2
Explosionsschutzdokument Industriestaubsauger für das Polyesterschleifen M5gemäß §5 VEXAT
Muster-ExSD M5 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 2
1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________
Firmenname:
Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)
2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen
AbsauganlageFabrikat: Type: Baujahr: Motorleistung: _ _____kW Absaugleistung: _______m³/h _Anforderungen:
Industriestaubsauger mit einem Staubsammelvolumen von mehr als 0,05 m³ (50 Liter) und einer elektrischen Aufnahmeleistung von mehr als 1,2 kW müssen zündquellenfrei (Bauart 1) gebaut sein. Bei diesen Geräten ist der Ventilator auf der Reinluftseite, also nach dem Filter, angeordnet. Bei kleineren Staubsaugern gibt es keine weiteren Anforderungen an den Ex-Schutz.
Dokumente gem. Punkt 6.
schwarze Linie,gelber Hintergrund
3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung
Absaugen von Polyesterschleifstaub, Reinigung durch Wechsel des Filtersackes oder Entleerung außerhalb des Saugers.
4. Stoffdaten
Die Stoffkennzahlen für Polyesterstäube sind in Punkt 9, Beilage 7 angeführt.
5. Ermittlung und Beurteilung
Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?
Ja.
Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
Ja.
Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?
Ja.
Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?
Nein, im Absaugrohr ist aufgrund der Verdünnung mit Luft keine Zone. Nur im Filtersack kann es zur Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches kommen. => Keine Zündquellen einsaugen.
Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?
Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. => Keine Zündquellen einsaugen.
ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG
Keine Ex-Zone.
Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Industriestaubsauger für Polyesterschleifen M5
Seite 2 von 2
Explosionsschutzdokument Industriestaubsauger für das Polyesterschleifen M5gemäß §5 VEXAT
Muster-ExSD M5 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 2
6. Beilage ja Ort Beilage ja Ort
1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und
Bedienungsanleitung
5) Verzeichnis der gefährl. Arbeitsstoffe gem. DOK-VO
6) Arbeitsmittelliste 7) Staubdaten
7. Verantwortlichkeit
Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht: