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Explosionsschutzdokument gemäß §5 VEXAT VEXAT Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1 Seite 1 von 3 1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________ Firmenname: Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.) 2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten gem. VbF Abmessungen: Eigener Brandabschnitt (F90), Brandschutztür, Auffangwanne Be- u. Entlüftung: natürliche Be- und Entlüftung (jeweils 2% der Bodenfläche) mechanische Be- und Entlüftung: ______m³/h (Ein 2facher Luftwechsel ist erforderlich.) Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______ Bauliche Anforderungen der VEXAT §13: Im Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten müssen Wände, Decken und Fußböden sowie Türen und Tore nicht brennbar ausgeführt sein. Der Fußboden muss elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 10 8 Ohm sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9. 3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten. Im diesem VbF-Lager werden Lösungsmittel, brennbare Reinigungsmittel und lösungsmittelhältige Abfälle gelagert. Weiter werden Lösungsmittelreste in Entsorgungsbehälter überführt. => „aktive Lagerung“ 4. Stoffdaten Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei. 5. Ermittlung und Beurteilung Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden? Ja. Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen? Ja, bei undichten Behältern, schlecht sitzenden Deckeln etc. Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich? Ja. Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert? Nein, auch im Normalbetrieb bei natürlicher Belüftung oder einer mechanischen Belüftung mit 2fachem Luftwechsel kann eine explosionsfähige Atmosphäre gebildet werden (z.B. beim Umfüllen). Bei mechanischer Lüftung: (Ein 2facher Luftwechsel ist erforderlich.) Länge ___m mal Breite ___m mal Höhe ___m = Volumen des Lagerraumes ___m³ Luftwechselrate = Abluftvolumen _______m³/h / Volumen der Kabine ____m³ = ____ pro Stunde

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1

Seite 1 von 3

Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1gemäß §5 VEXAT (aktive Lagerung)

Muster-ExSD M1 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 3

1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________

Firmenname:

Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen

Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten gem. VbF

Abmessungen:

Eigener Brandabschnitt (F90), Brandschutztür, Auffangwanne Be- u. Entlüftung:

natürliche Be- und Entlüftung (jeweils 2% der Bodenfläche) mechanische Be- und Entlüftung: ______m³/h (Ein 2facher Luftwechsel ist erforderlich.)

Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______

Bauliche Anforderungen der VEXAT §13:Im Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten müssen Wände, Decken und Fußböden sowie Türen und Tore nicht brennbar ausgeführt sein. Der Fußboden muss elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 108 Ohm sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9.

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung

Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten. Im diesem VbF-Lager werden Lösungsmittel, brennbare Reinigungsmittel und lösungsmittelhältige Abfälle gelagert. Weiter werden Lösungsmittelreste in Entsorgungsbehälter überführt.

=> „aktive Lagerung“

4. Stoffdaten

Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.

5. Ermittlung und Beurteilung

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Ja.

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?

Ja, bei undichten Behältern, schlecht sitzenden Deckeln etc.

Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?

Ja.

Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?

Nein, auch im Normalbetrieb bei natürlicher Belüftung oder einer mechanischen Belüftung mit 2fachem Luftwechsel kann eine explosionsfähige Atmosphäre gebildet werden (z.B. beim Umfüllen).

Bei mechanischer Lüftung: (Ein 2facher Luftwechsel ist erforderlich.) Länge ___m mal Breite ___m mal Höhe ___m = Volumen des Lagerraumes ___m³ Luftwechselrate = Abluftvolumen _______m³/h / Volumen der Kabine ____m³ = ____ pro Stunde

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1

Seite 2 von 3

Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1gemäß §5 VEXAT (aktive Lagerung)

Muster-ExSD M1 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 3

Bei natürlicher Lüftung: (2% der Bodenfläche als Lüftungsöffnung) Länge ___m mal Breite ___m = Grundfläche des Lagerraumes ___m² Grundfläche (m²) mal 10.000 mal 0,02 (2%) = _____cm² Lüftungsquerschnitt für Zu- u. Abluftöffnung tatsächlich vorhandener Lüftungsquerschnitt: _____cm²

Einstufung in Zone 1.

+1 m Zone 2 um Öffnungen

Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?

Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Punkt 6 behandelt werden.

ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG

Freisetzung von Gasen/Dämpfen/Nebel Bereich Zone 0

ständig, langzeitig oder häufig

Zone 1 gelegentlich

Zone 2 selten und während eines kurzen Zeitraums

VbF-Raum

1 m rund um Öffnungen

Notwendige Dokumente: Als Nachweis für die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel für die jeweilige Zone ist die Konformitätserklärung bzw. bei älteren Arbeitsmitteln der Nachweis aus den techn. Angaben bzw. eine EX-Schutzbeurteilung (Gefahrenanalyse gem. §9 VEXAT) über die Arbeitsmittel notwendig.

6. Maßnahmen

6.1 Verhinderung oder Einschränkung der Bildung bzw. Überwachung der Konzentration in explosionsgefährdeten Bereichen

-

6.2 Verhinderung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen

Ausführung der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel gem. VEXAT

Gruppe: II Kategorie: 2 Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3

Eine Liste der in diesem explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel befindet sich in Beilage 6, Punkt 9.

Bewertung und Beurteilung von Zündquellen - Maßnahmen: Maßnahme erfüllt? JA

Mechanisch erzeugte Funken: Verbot von funkenziehendem Handwerkszeug.

Statische Elektrizität: Evtl. vorhandene Gitterroste, Wannen, Regale und größere Gebinde (Fässer) müssen geerdet sein.

Blitzschlag: Blitzschutzanlage muss installiert sein.

Sonstige Gefährdungen: Verbot von z.B. Radio, Heizstrahler, Wanduhr, Feuerzeug etc.

6.3 Notwendige Prüfungen

Prüfungen der Neuanlage gem. „Lex specialis“*) Prüfung vor Inbetriebnahme

Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gem. „Lex specialis“*) inkl. Bodenwiderstand, Regal- und Wannenpotentialausgleich. (Elektrische Überprüfung)

Intervall: jährlich alle 3 Jahre

1 m um die Tür: Zone 2

VbF-Raum Zone 1

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT

Seite 3 von 3

Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare Flüssigkeiten M1gemäß §5 VEXAT (aktive Lagerung)

Muster-ExSD M1 – Stand 24.01.2006 Seite 3 von 3

Wiederkehrende Prüfung §7(3) (Absaugung) Intervall: jährlich *) „Lex specialis“: Überprüfung gem. VbF und gem. VEXAT überschneiden sich. Eine Überprüfung gem. VbF wird im Hinblick auf die VEXAT anerkannt.

Zur Kontrolle der Prüfungen siehe die Liste der wiederkehrenden Prüfungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Evtl. offene Maßnahmen in den jeweiligen Prüfprotokollen müssen behoben worden sein.

7. Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Störungsbehebungen

Bei Verschütten von lösungsmittelhältigen Stoffen:Mit Chemikalienbindemittel aufnehmen und das Bindemittel einer fachgerechten Entsorgung zuführen.

8. Durchführung von organisatorischen Maßnahmen

Information (§6(1) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein

Unterweisung (§6(2) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein

Schriftliche Anweisungen für Arbeiten (§6(3) VEXAT): ja nein

Ein System für Arbeitsfreigaben (§6(4 bis 7) VEXAT) wurde erstellt: ja nein

Nachweise zu diesen Punkten siehe unter 9, Beilage 11 bis 14.

Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche die für Arbeitnehmer zugänglich sind und in denen sich Arbeitnehmer aufhalten.

+ max. Lagermenge ______kg

ist vollständig

9. Beilage ja Ort Beilage ja Ort

1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und

Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen

Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle

9) Genehmigungen 10) Ex-Zonenplan 11) Informations- und

Unterweisungsnachweise12) Schriftliche Anweisungen

für Arbeiten 13) Arbeitsfreigaben 14) Warn- und Alarm-

bedingungen (§5(2)Z6)

10. Verantwortlichkeit

Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2a

Seite 1 von 3

Explosionsschutzdokument Reinigung von Maschinenteilen M2agemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)

Muster-ExSD M2a – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 3

1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________

Firmenname:

Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen

Reinigung von Maschinenteilen (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)

Aufstellungsort: ______________________________________

Eigener Brandabschnitt (F90), Brandschutztür, Auffangwanne Be- u. Entlüftung:

Absaugvolumenstrom: ______m³/h (gem. Herstellerangaben)

Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______

Bauliche Anforderungen der VEXAT §13:In diesem Bereich/Raum müssen Wände, Decken und Fußböden sowie Türen und Tore nicht brennbar ausgeführt sein. Der Fußboden muss elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 108 Ohm sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9.

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung

Reinigen von Maschinenteilen mit Lösungsmitteln (Flammpunkt kleinergleich 40°C) in einer geschlossenen Anlage.

4. Stoffdaten

Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.

5. Ermittlung und Beurteilung

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Ja.

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?

Ja.

Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?

Ja.

Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?

Nein, z.B. beim Öffnen und Schließen des Reinigungsgerätes.

Die Herstellerangaben sind zu beachten. Stand der Technik sind 1 m Zone 1 und weitere 3 m Zone 2. Die Zonen 1 und 2 reichen 1 m über das Reinigungsgerät.

Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?

Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Punkt 6 behandelt werden.

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2a

Seite 2 von 3

Explosionsschutzdokument Reinigung von Maschinenteilen M2agemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)

Muster-ExSD M2a – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 3

ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG

4 m

1 m

1,0 m

Zone 1

Zone 2 Zone 0

Freisetzung von Gasen/Dämpfen/Nebel Bereich Zone 0

ständig, langzeitig oder häufig

Zone 1 gelegentlich

Zone 2 selten und während eines kurzen Zeitraums

Reinigungsgerät innen

Reinigungsgerät 0-1 m H=1m

Reinigungsgerät 1-3 m H=1m

Notwendige Dokumente: Als Nachweis für die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel für die jeweilige Zone ist die Konformitätserklärung bzw. bei älteren Arbeitsmitteln der Nachweis aus den techn. Angaben bzw. eine EX-Schutzbeurteilung (Gefahrenanalyse gem. §9 VEXAT) über die Arbeitsmittel notwendig.

6. Maßnahmen

6.1 Verhinderung oder Einschränkung der Bildung bzw. Überwachung der Konzentration in explosionsgefährdeten Bereichen

-

6.2 Verhinderung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen

Ausführung der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel gem. VEXAT

Gruppe: II Kategorie: 2 Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3 Zone 1

Gruppe: II Kategorie: 3 Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3 Zone 2

Eine Liste der in diesem explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel befindet sich in Beilage 6, Punkt 9.

Bewertung und Beurteilung von Zündquellen: Zündquelleentfernt JA

Mechanisch erzeugte Funken: Verbot von funkenziehendem Handwerkszeug (z.B. Winkelschleifer).

Statische Elektrizität: Erdung/Potentialausgleich des Gerätes muss vorhanden sein.

Blitzschlag: Blitzschutzanlage muss installiert sein.

Sonstige Gefährdungen: durch z.B. Radio, Heizstrahler, Wanduhr, Feuerzeug etc.

6.3 Notwendige Prüfungen

Prüfungen nach VEXAT (nur bei Neuanlagen) Prüfung vor Inbetriebnahme gem. §7 (1)

Wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage und Betriebsmittel gem. §7(2) inkl. Bodenwiderstand, Regal- und Wannenpotentialausgleich. (Elektrische Überprüfung)

Intervall: jährlich alle 3 Jahre

Wiederkehrende Prüfung §7(3) (Absaugung gem. AAV §16) Intervall: jährlich

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2a

Seite 3 von 3

Explosionsschutzdokument Reinigung von Maschinenteilen M2agemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt kleinergleich 40°C)

Muster-ExSD M2a – Stand 24.01.2006 Seite 3 von 3

Zur Kontrolle der Prüfungen siehe die Liste der wiederkehrenden Prüfungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Evtl. offene Maßnahmen in den jeweiligen Prüfprotokollen müssen behoben worden sein.

7. Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Störungsbehebungen

Bei Verschütten von lösungsmittelhältigen Stoffen:Mit Chemikalienbindemittel aufnehmen und das Bindemittel einer fachgerechten Entsorgung zuführen.

8. Durchführung von organisatorischen Maßnahmen

Information (§6(1) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein

Unterweisung (§6(2) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein

Schriftliche Anweisungen für Arbeiten (§6(3) VEXAT): ja nein

Ein System für Arbeitsfreigaben (§6(4 bis 7) VEXAT) wurde erstellt: ja nein

Nachweise zu diesen Punkten siehe unter 9, Beilage 11 bis 14.

Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche die für Arbeitnehmer zugänglich sind und in denen sich Arbeitnehmer aufhalten.

ist vollständig

9. Beilage ja Ort Beilage ja Ort

1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und

Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen

Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle

9) Genehmigungen 10) Ex-Zonenplan 11) Informations- und

Unterweisungsnachweise12) Schriftliche Anweisungen

für Arbeiten 13) Arbeitsfreigaben 14) Warn- und Alarm-

bedingungen (§5(2)Z6)

10. Verantwortlichkeit

Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:

Page 7: VEXAT gemäß §5 VEXAT M1 - eval · Explosionsschutzdokument VEXAT gemäß §5 VEXAT Seite 3 von 3 Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare FlüssigkeitenLagerraum für

Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Reinigung von Maschinenteilen M2b

Seite 1 von 1

Explosionsschutzdokument Reinigen von Maschinenteilen M2bgemäß §5 VEXAT (Lösungsmittel mit Flammpunkt größer 40°C)

Muster-ExSD M2b – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 1

1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______

Firmenname:

Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen

Reinigen von Teilen mittels Kaltreiniger (Flammpunkt über 40°C) Fass + Aufsatz

Dokumente gem. Ort der Aufstellung: ______________________________ Punkt 6

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung

Reinigen von Teilen mittels Kaltreiniger (Flammpunkt über 40°C).

4. Stoffdaten

Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.

5. Ermittlung und Beurteilung

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Ja.

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?

Nein, wenn der Flammpunkt >40°C ist und die Reinigungsflüssigkeit oder Teile nicht erwärmt werden.

ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG

KEINE EX-Zone vorhanden. ja

6. Beilagen

Beilage ja Ort der Ablage Beilage ja Ort der Ablage

1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und

Bedienungsanleitung

5) Verzeichnis der gefährl. Arbeitsstoffe gem. DOK-VO

6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Genehmigungen

7. Verantwortlichkeit

Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:

Page 8: VEXAT gemäß §5 VEXAT M1 - eval · Explosionsschutzdokument VEXAT gemäß §5 VEXAT Seite 3 von 3 Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare FlüssigkeitenLagerraum für

Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Granulatfördereinrichtung samt Filter M3

Seite 1 von 2

Explosionsschutzdokument Granulatfördereinrichtung samt Filter M3gemäß §5 VEXAT (Silo – Leitungen – Mischer -Trockner-Vorlagebehälter)

Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 2

1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________

Firmenname:

Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen

Granulatsilos - Fördereinrichtungen samt Filter

Anzahl Silos: Lagermenge: Anlagenbauer/-errichter: Baujahr:

Absaugleistung: ______m³/h Motorleistung: ______kW

Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______

Dokumente gem. Punkt 6.

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung

Einlagern im Silo: Kunststoffgranulat wird pneumatisch in den Silo gefördert.

Fördersystem: Das Kunststoffgranulat wird pneumatisch zu den Produktionsmaschinen gefördert.

Filter: Der Produktstaub, der über die Vakuumanlage abgesaugt wird, wird über ein Filtersystem abgeschieden.

4. Stoffdaten

Folgende Kunststoffe werden eingesetzt: _____________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Stoffkennzahlen sind in Punkt 6, Beilage 10 angeführt.

Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument bei.

Dieses ExSD gilt nur für Granulate und Rezyklate mit einem Median von >0,5 mm (Herstellerangaben oder Bestimmung durch Siebanalyse).

5. Ermittlung und Beurteilung

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Ja.

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?

Ja.

Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?

Nein, durch die pneumatische Förderung wird die UEG unterschritten.

Maßnahmen:

- Erdung und Potentialausgleich der Silos, aller Anlagen sowie der gesamten Absaugleitungen und des Filters. Bis zu einem Staubsammelvolumen von 50 Litern gibt es keine weiteren Anforderungen an den Ex-Schutz.

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Granulatfördereinrichtung samt Filter M3

Seite 2 von 2

Explosionsschutzdokument Granulatfördereinrichtung samt Filter M3gemäß §5 VEXAT (Silo – Leitungen – Mischer -Trockner-Vorlagebehälter)

Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 2

ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG

KEINE EX-Zone vorhanden. ja

6. Beilagen

Beilage ja Ort Beilage ja Ort

1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und

Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen

Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste

7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle 9) Genehmigungen 10) Stoffkennzahlen

7. Verantwortlichkeit

Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:

Page 10: VEXAT gemäß §5 VEXAT M1 - eval · Explosionsschutzdokument VEXAT gemäß §5 VEXAT Seite 3 von 3 Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare FlüssigkeitenLagerraum für

Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT

Seite 1 von 3

Polyestern M4Explosionsschutzdokument Polyestern M4gemäß §5 VEXAT

Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 3

1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________

Firmenname:

Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen

Verarbeitungsraum

Anlagenerrichter: Type: Baujahr: Zuluftleistung: m³/h Raumabmessungen: Abluftleistung: m³/h eigener Absaugkanal im Abdunst- bzw. Trocknungsbereich: ja, _______m³/h nein

Gewerbebehördliche Genehmigung: GZ __________________ vom ___.___.______

Bauliche Anforderungen der VEXAT §13:In diesem Bereich müssen Decken, Wände und Fußböden nicht brennbar ausgeführt sein. Falls es Zone-1-Bereiche gibt, muss der Fußboden elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 108 Ohm, sein. erfüllt ja nein Dokumente gem. Punkt 9.

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung

Ungesättigte Polyester werden mit Styrol, Härtern und/oder Beschleunigern zu einem Polyesterharz verarbeitet. Zur Oberflächenveredelung werden pigmentierte Polyesterharze (so genannte Gelcoatschichten) verwendet. Zur Verbesserung der Festigkeitseigenschaften können sie auch mit Fasern verstärkt werden. Zur Verstärkung werden überwiegend Glasfasern verwendet.

Angewendete Verfahren:Handlaminieren Faserspritzen

Wickeln Pressen

4. Stoffdaten

Die Arbeitsstoffliste, die Beurteilung der Arbeitsstoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter liegen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (gem. Gefahrenevaluierung) bei.

5. Ermittlung und Beurteilung

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Ja.

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?

Ja.

Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?

Berechnung % UEG:

A: Eingesetzte Menge an Polyestermischung pro Stunde: _____g/h B: Lösungsmittelanteil: _____% C: Freisetzungsfaktor gem. EN 12215 = 0,8 D: Sicherheitsfaktor = 3 E: Absaugvolumenstrom: _____m³/h F: UEG für Lösungsmittelgemische = 40 g/m³

Page 11: VEXAT gemäß §5 VEXAT M1 - eval · Explosionsschutzdokument VEXAT gemäß §5 VEXAT Seite 3 von 3 Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare FlüssigkeitenLagerraum für

Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Polyestern M4

Seite 2 von 3

Explosionsschutzdokument Polyestern M4gemäß §5 VEXAT

Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 2 von 3

A[g/h]*B[%]*C*D*100 _____[g/h]*____[%]*0,8*3 _________________ = _____________________________ = ______% UEG

C[m³/h]*100*E _____[m³/h]*40

Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?

Ergebnisse der Messungen oder Rechnungen: Zutreffendes ankreuzen

% UEG ist kleiner 25: Zone 2 % UEG liegt zw. 25 und 50: Zone 1

Arbeitsräume, in denen Polyesterharze, Styrol, Härter und Beschleuniger verarbeitet werden, gelten zudem als feuergefährdete Räume.

Frage 5) Ist die Entzündung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?

Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Punkt 6 behandelt werden.

ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG

Freisetzung von Gasen/Dämpfen/Nebel Bereich Zone 0

ständig, langzeitig oder häufig

Zone 1 gelegentlich

Zone 2 selten und während eines kurzen Zeitraums

Beschichtungsraum

Notwendige Dokumente: Als Nachweis für die Eignung der verwendeten Arbeitsmittel für die jeweilige Zone ist die Konformitätserklärung bzw. bei älteren Arbeitsmitteln der Nachweis aus den techn. Angaben bzw. eine Ex-Schutzbeurteilung (Gefahrenanalyse gem. §9 VEXAT) über die Arbeitsmittel notwendig.

6. Maßnahmen

6.1 Verhinderung oder Einschränkung der Bildung bzw. Überwachung der Konzentration in explosionsgefährdeten Bereichen

-6.2 Verhinderung von Zündquellen in explosionsgefährdeten Bereichen

Ausführung der elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel gem. VEXAT

Gruppe: II Kategorie: ____ Explosionsgruppe: G Temperaturklasse: T3

Eine Liste der in diesem explosionsgefährdeten Bereich verwendeten Arbeitsmittel befindet sich in Beilage 6, Punkt 9.

Bewertung und Beurteilung von Zündquellen - Maßnahmen: Maßnahme erfüllt? JA

Mechanisch erzeugte Funken: Verbot von funkenziehendem Handwerkszeug

Statische Elektrizität: Vorhandene Gitterroste etc. müssen mit einem Potentialausgleich/Erdung versehen sein.

Blitzschlag: Blitzschutzanlage muss installiert sein.

Sonstige Gefährdungen: Verbot von z.B. Radio, Heizstrahler, Wanduhr, Feuerzeug etc.

6.3 Notwendige Prüfungen

-> Prüfung der Neuanlage nach VEXAT §7(1) Prüfung vor Inbetriebnahme

Page 12: VEXAT gemäß §5 VEXAT M1 - eval · Explosionsschutzdokument VEXAT gemäß §5 VEXAT Seite 3 von 3 Explosionsschutzdokument Lagerraum für brennbare FlüssigkeitenLagerraum für

Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Polyestern M4

Seite 3 von 3

Explosionsschutzdokument Polyestern M4gemäß §5 VEXAT

Muster-ExSD M4 – Stand 24.01.2006 Seite 3 von 3

-> Wiederkehrende Prüfung der Anlage und der elektrischen Betriebsmittel §7(2) (Elektrische Überprüfung)

Intervall: jährlich alle 3 Jahre

-> Wiederkehrende Prüfung §7(3) (Absaugung) Intervall: jährlich

Zur Kontrolle der Prüfungen siehe die Liste der wiederkehrenden Prüfungen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument. Evtl. offene Maßnahmen in den jeweiligen Prüfprotokollen müssen behoben worden sein.

7. Instandhaltung, Reinigung, Wartung, Störungsbehebungen

Gem. Betriebs- und Wartungsanleitung vorgehen.

8. Durchführung von organisatorischen Maßnahmen

Information (§6(1) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein

Unterweisung (§6(2) VEXAT) der betroffenen Personen wurde durchgeführt: ja nein

Schriftliche Anweisungen für Arbeiten (§6(3)VEXAT): ja nein

Ein System für Arbeitsfreigaben (§6(4 bis 7) VEXAT) wurde erstellt: ja nein

Nachweise zu diesen Punkten siehe unter 9, Beilage 11 bis 14.

Kennzeichnung der explosionsgefährdeten Bereiche die für Arbeitnehmer zugänglich sind und in denen sich Arbeitnehmer aufhalten.

ist vollständig

9. Beilage ja Ort Beilage ja Ort

1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und

Bedienungsanleitung 5) Verzeichnis der gefährlichen

Arbeitsstoffe gem. DOK-VO 6) Arbeitsmittelliste 7) Sicherheitsdatenblätter 8) Prüfprotokolle

9) Genehmigungen 10) Ex-Zonenplan 11) Informations- und

Unterweisungsnachweise12) Schriftliche Anweisungen

für Arbeiten 13) Arbeitsfreigaben 14) Warn- und Alarm-

bedingungen (§5(2)Z6)

10. Verantwortlichkeit

Erstellt von _____________________________________ am ______________ Beigezogene Personen: Dem Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht:

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Explosionsschutzdokumentgemäß §5 VEXATVEXAT Industriestaubsauger für Polyesterschleifen M5

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Explosionsschutzdokument Industriestaubsauger für das Polyesterschleifen M5gemäß §5 VEXAT

Muster-ExSD M5 – Stand 24.01.2006 Seite 1 von 2

1. Angaben zur Betriebsanlage Stand vom: ______________

Firmenname:

Ortsangaben: (Straße, Gebäude, Geschoss usw.)

2. Beschreibung der baulichen Gegebenheiten und Anlagen

AbsauganlageFabrikat: Type: Baujahr: Motorleistung: _ _____kW Absaugleistung: _______m³/h _Anforderungen:

Industriestaubsauger mit einem Staubsammelvolumen von mehr als 0,05 m³ (50 Liter) und einer elektrischen Aufnahmeleistung von mehr als 1,2 kW müssen zündquellenfrei (Bauart 1) gebaut sein. Bei diesen Geräten ist der Ventilator auf der Reinluftseite, also nach dem Filter, angeordnet. Bei kleineren Staubsaugern gibt es keine weiteren Anforderungen an den Ex-Schutz.

Dokumente gem. Punkt 6.

schwarze Linie,gelber Hintergrund

3. Verfahrens- und ggf. Tätigkeitsbeschreibung

Absaugen von Polyesterschleifstaub, Reinigung durch Wechsel des Filtersackes oder Entleerung außerhalb des Saugers.

4. Stoffdaten

Die Stoffkennzahlen für Polyesterstäube sind in Punkt 9, Beilage 7 angeführt.

5. Ermittlung und Beurteilung

Frage 1) Sind brennbare Stoffe vorhanden?

Ja.

Frage 2) Kann durch ausreichende Verteilung in der Luft explosionsfähige Atmosphäre entstehen?

Ja.

Frage 3) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches möglich?

Ja.

Frage 4) Ist die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig verhindert?

Nein, im Absaugrohr ist aufgrund der Verdünnung mit Luft keine Zone. Nur im Filtersack kann es zur Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches kommen. => Keine Zündquellen einsaugen.

Frage 5) Ist die Entzündung in einem explosionsgefährdeten Bereich zuverlässig verhindert?

Ja, bei Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. => Keine Zündquellen einsaugen.

ERGEBNIS ZONENFESTLEGUNG

Keine Ex-Zone.

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6. Beilage ja Ort Beilage ja Ort

1) Plan der Anlage 2) Techn. Beschreibungen 3) Konformitätserklärungen 4) Wartungs- und

Bedienungsanleitung

5) Verzeichnis der gefährl. Arbeitsstoffe gem. DOK-VO

6) Arbeitsmittelliste 7) Staubdaten

7. Verantwortlichkeit

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