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Senat 1 Senat 2
• Grundrechtssenat• 3 Kammern
• Staatsrechtssenat
• 4 Kammern• in allen übrigen
Fällen allein befugt zu
• Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden & die Normkontrolle
• Je 3 Mitglieder der Senate entscheiden über Annahme der Verfassungsbeschwerde
• Obliegen mündlichen Verhandlungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Kurzdefinition
Rechtssprechende Gewalt/Judikative Oberster Hüter der Verfassung in Deutschland (Art. 93, GG) umfassende Zuständigkeit Höchste Gericht in Deutschland Selbstständig, unabhängig & gleichgeordnet gegenüber anderen Verfassungsorganen 1951 entstanden & Sitz in Karlsruhe Wirkt auf dem Gebiet Staats- & Bürgerrecht Wacht über Beachtung & Einhaltung der Verfassung von Legislative & Exekutive
Interpretiert die Verfassung
2 Senate
je 8 Richter In einem Senat Präsident, im anderen Stellvertreter Bei Abweichungen der Meinungen zu einer Rechtsfrage Entscheidung obliegt dem
Plenum Gewählt zur Hälfte vom Bundestag & vom Bundesrat Amtsdauer von 12 Jahren Wiederwahl ausgeschlossen 3 Richter jedes Senats aus Reihe der Richter des obersten Bundesgerichts gewählt
Präsident & Stellvertreter von Bundestag & Bundesrat im Wechsel gewählt Ab 40 – 68 Jahren Dürfen nicht Organen der Legislative/Exekutive angehören passives Bundestagswahlrecht
Kompetenzen
Regelungen o des Organstreits (Art.93| Nr. 1, GG)o des föderalen Streitso des Verfassungsbeschwerden von Bürgern & Gemeinden (Art. 93| Nr.4 a & b, GG)
Normkontrolle (konkret [Art. 100, GG] & abstrakt [Art. 93| Nr. 2]) Parteienverbot Wahlprüfverfahren Verwirkung von Grundrechten Anklage des Bundespräsidenten & der Bundesrichter
Normkontrolle
Konkret
Gericht bei gerade auftretendem Fall Auffassung, dass das anzuwendende Recht (Rechtsbeschluss) nicht mit Gesetz vereinbar ist Abwarten einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Überprüfungszuständigkeit liegt bei den Verfassungsgerichten
Abstrakt
Antrag durch Bundesregierung & Landesregierung oder mindestens ¼ der Mitglieder des Bundestags
Annahme, dass das Bundes- & Landesrecht unabhängig von konkretem Fall mit Grundgesetz vereinbar
Prüfung einer Rechtsnorm unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit
Verbindung zu den Bürgern
Jährlich etwa 5000 Verfassungsbeschwerden, nur ein Bruchteil wird zur Entscheidung angenommen. Wird eine Klage nicht zugelassen, ist kein Widerspruch zulässig.
Jeder Bürger Recht zur Verfassungsbeschwerde, falls Einschränkung in persönlichen Grundrechten entsteht
Untersuchen Fall Wird als erstes zur Untersuchung gerufen
Im Falle keiner Lösungsfindung des Gerichts, wird BVerfG angerufen Treffen Beschluss