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„Brücken verbinden“ Segnung der Regenbrücke in Reichenbach 06.05.2014 "Von allem was der Mensch baut und aufbaut, gibt es nichts Besseres und Wertvolleres als Brücken" (Ivo Andric) Meine Damen und Herren, wer könnte diesen Satz von Ivo Andic besser bestätigen, als wir hier in Reichenbach. Die Brücke über den Regen war und ist in unserer Geschichte seit jeher das Verbindungsglied zwischen den beiden Ortsteilen Reichenbach und Kienleiten. Aufgrund unserer topographischen Lage ist die Brücke neben unserer Klosteranlage auch Mittelpunkt und zugleich ein Ortsbild prägendes Bauwerk. Deshalb ist es für uns ein großes Anliegen, es unter den Schutz Gottes zu stellen. Mit der heutigen Segnung durch Pater Tadeusz Krupa in Vertretung von Monsignore Martin Neumaier findet ein großes Projekt seinen Abschluss. Für den Landkreis als Kostenträger, und für unsere Gemeinde. Als nach der Überprüfung der alten Brücke festgestellt wurde, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet war, hat der Landkreis mit Landrat Franz Löffler und den Kreisräten reagiert und diesen Neubau beschlossen. Die Sicherheit unserer Bürger, und aller, die tagtäglich in großer Zahl die Brücke passieren, war dabei natürlich der wichtigste Aspekt. Aber diese neue Regenbrücke ist auch aus ästhetischer Sicht ein Meisterwerk geworden, das sich wunderbar einfügt und unsere städtebaulichen Bemühungen um einen schönen Ort wunderbar ergänzt. Im Namen unserer Bürgerinnen und Bürger darf ich allen einen großen Dank aussprechen, die dazu beigetragen haben, dass diese neue Brücke mit dem großzügigen "Rad-und Gehweg" uns nun wieder zusammenführt. Ihr Franz Pestenhofer 1. Bürgermeister

Von allem was der Mensch baut und aufbaut, gibt es nichts ... · (Ivo Andric) Meine Damen und Herren, wer könnte diesen Satz von Ivo Andic besser bestätigen, als wir hier in Reichenbach

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„Brücken verbinden“ Segnung der Regenbrücke in Reichenbach

06.05.2014

"Von allem was der Mensch baut und aufbaut, gibt es nichts Besseres und Wertvolleres als Brücken"

(Ivo Andric) Meine Damen und Herren, wer könnte diesen Satz von Ivo Andic besser bestätigen, als wir hier in Reichenbach. Die Brücke über den Regen war und ist in unserer Geschichte seit jeher das Verbindungsglied zwischen den beiden Ortsteilen Reichenbach und Kienleiten. Aufgrund unserer topographischen Lage ist die Brücke neben unserer Klosteranlage auch Mittelpunkt und zugleich ein Ortsbild prägendes Bauwerk. Deshalb ist es für uns ein großes Anliegen, es unter den Schutz Gottes zu stellen. Mit der heutigen Segnung durch Pater Tadeusz Krupa in Vertretung von Monsignore Martin Neumaier findet ein großes Projekt seinen Abschluss. Für den Landkreis als Kostenträger, und für unsere Gemeinde. Als nach der Überprüfung der alten Brücke festgestellt wurde, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet war, hat der Landkreis mit Landrat Franz Löffler und den Kreisräten reagiert und diesen Neubau beschlossen. Die Sicherheit unserer Bürger, und aller, die tagtäglich in großer Zahl die Brücke passieren, war dabei natürlich der wichtigste Aspekt. Aber diese neue Regenbrücke ist auch aus ästhetischer Sicht ein Meisterwerk geworden, das sich wunderbar einfügt und unsere städtebaulichen Bemühungen um einen schönen Ort wunderbar ergänzt. Im Namen unserer Bürgerinnen und Bürger darf ich allen einen großen Dank aussprechen, die dazu beigetragen haben, dass diese neue Brücke mit dem großzügigen "Rad-und Gehweg" uns nun wieder zusammenführt. Ihr

Franz Pestenhofer 1. Bürgermeister

Schon immer war die Brücke über den Regen in Reichenbach eine wichtige Verkehrsverbindung. In alten Zeiten war die Brücke eine Holzkonstruktion, die aber durch Hochwasser und Eisstoß gefährdet war.

Deshalb wurde diese Konstruktion durch eine Pfeilerkonstruktion ersetzt, die aber in den 1950er Jahren auch nicht mehr den Erfordernissen des wachsenden Verkehrsaufkommens entsprach.

Auch in den Jahren 1958 1960 war ein Brückenbau bereits eine riesige Herausforderung sowohl an die am Bau beteiligten Menschen als auch die verfügbare Technik

Damals entschied man sich für eine fortschrittliche Spannbetonkonstruktion.

Nicht nur die Brücke wurde neu erstellt sondern die gesamte Auffahrtssituation musste verändert werden.

Detailansicht während der Bauphase 1958 – 1960. Es wurde sehr viel Stahl und Beton verarbeitet.

Regierungsvizepräsident Kuhn nannte die Brücke bei ihrer Segnung "eine Zierde in der herrlichen Landschaft des Regentales"

Auch damals war die Segnung der Brücke bereits ein besonderes Ereignis für die Gemeinde und die gesamte Bevölkerung.

Ein Zeitdokument – Bericht über die Brückensegnung 1960

Die „alte Brücke“ über den Regen wurde in den Jahren 1958 – 1960 durch die „modernste Spannbetonbrücke der Oberpfalz“ ersetzt.

Bereits damals wurde die „neue Brücke“ parallel neben der alten Brücke erstellt.

Die Tragkraft der Brücke wurde 1960 mit Panzern geprüft!

Nach dem Neubau wurde die alte Brücke abgetragen und die Pfeiler aus dem Regen entfernt. Reste der Pfeiler können immer noch bei Niedrigwasser erahnt werden.

Doch nichts hält ewig. Leider wurde festgestellt, dass die Spannbetonbrücke statische Probleme hat und möglicherweise Materialermüdungen zu einer Gefährdung führen können bis hin zum Einsturz der Brücke.

Einbringung der Schüttungen zur Erstellung der Behelfsgründungen im Januar 2011

Schalen des Kopfbalkens

Betonierter Kopfbalken auf Bohrpfeilern und Behelfswiderlager (Seite Kienleiten)

Der Kopfbalken ist betoniert. Der Beton wird durch Abdecken mit Folie nachbehandelt

Alles ist vorbereitet und wartet auf die Stahlkastenträger …

Einer der beiden 500 Tonnen Autokräne wartet auf seinen Einsatz.

Einheben der Stahlkastenträger mittels zweier 500 Tonnen Autokränen

Die Stahlkastenträger auf den Kopfbalken.

Brücke in Behelfslage mit angebauter Absturzsicherung

Einbau der Betonarmierung auf den Halbfertigteilen.

Asphaltierung des neuen Überbaus in Behelfslage durch die Fa. STRATEBAU als Subunternehmer der Fa. STRABAG.

Die „Behelfs-brücke“ war fertiggestellt. Sie übernahm den gesamten anfallenden Verkehr während der Abbruch-arbeiten an der alten Brücke.

Im Rahmen eines kleinen „Brückenfestes“ nahm die Bevölkerung von Reichenbach Abschied von ihrer alten Brücke.

Die Abbrucharbeiten an der alten Brücke beginnen. Sie muss für die neue Brücke weichen!

Ausbaus des Asphalts der alten Brücke.

Abbau der Brückenkappen und Auffangen des Abbruchbetons

Abbruch der alten Betonträger

Die Betongerippe der alten Brücke. Der Verkehr läuft bereits über die neue Brücke in Behelfslage.

Die neue Brücke vor dem Verschub

Der neue Überbau wandert durch den Querverzug Zentimeter für Zentimeter an seinen Bestimmungsort.

Hier ist Präzisionsarbeit gefragt …

… Fast geschafft! Die Brücke auf ihren neuen / alten Auflagern.

Geschafft! Der Überbau musste nur noch abgesenkt werden – alles hat geklappt.

Der Brückenverschub war ein nicht alltägliches Ereignis, zu dem auch Landrat Löffler als „Bauherr“ kam.

Auch das Regionalfernsehen berichtete über das ungewöhnliche Vorhaben.

Der frisch sanierte Brückenheilige St. Nepomuk wird auf seinen Sockel gehoben.

Rückbau der Schüttung nach Abbruch der Behelfspfeiler auf Kienleitener Seite

Maßnahmenbeschreibung

Kreisstraße CHA 25, Neubau der Brücke über den Regen bei Reichenbach

Zweck des Vorhabens Die bestehende Brücke über den Regen bei der Gemeinde Reichenbach wurde im Jahre 1959 errichtet. Nach den Bestandsunterlagen wurde das Bauwerk für die Brückenklasse 45 bemessen. Im Zuge einer rechnerischen Überprüfung der Ermüdungssicherheit im September 2008 wurde festgestellt, dass aufgrund der hohen Ermüdungsbeanspruchung des Spannstahls die Restnutzungsdauer der Brücke bereits erschöpft ist. Zudem wurde ermittelt, dass der Überbau der Regenbrücke unter Verwendung eines Spannstahles errichtet wurde, der zur Gefügeauflösung neigt. Die Stellen, an denen bereits eine Gefügeauflösung erfolgt ist, waren bei Brücken dieser Konstruktionsart zerstörungsfrei nicht erkennbar. Die daraufhin erfolgte Risikoanalyse vom Dezember 2008 ergab, dass die Versagenswahrscheinlichkeit der Brücke mit hoher Wahrscheinlichkeit über dem normativ geforderten Niveau lag. Es wurde daraufhin eine Beschränkung des Bauwerks für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 to angeordnet sowie eine Fortnutzungsdauer bis 2010 angegeben. Unter Berücksichtigung der am Bauwerk festgestellten Schäden, der erschöpften Dauerhaftigkeit sowie des problembehafteten Spannstahls viel die Wahl zugunsten eines Ersatzneubaus des Überbaus der Regenbrücke bei Reichenbach. Vorherige Verhältnisse Die bestehende Kreisstraße CHA 25 führt bei der Gemeinde Reichenbach, Landkreis Cham, über ein 3-feldriges Brückenbauwerk über den Regen. Am nördlichen Widerlager mündete die 2-spurige Kreisstraße mit einer Breite zwischen den Schrammborden von 6,0 m in die Staatsstraße St 2149 ein. Die Kreisstraße kreuzt den Regen unter einem Winkel. Der neu zu errichtende Überbau wies eine Breite zwischen den Schrammborden von 6,50 m auf. Unter Berücksichtigung des auf der oberstromigen Seite der Brückentafel angeordneten Geh- und Radweges mit einer Breite von 2,50 m sowie eines Gehweges auf der unterstromigen Seite mit einer Breite von 1,60 m ergab sich eine Gesamtbreite zwischen den Geländern von 10,60 m. An den beiden Widerlagern und den beiden Pfeilern wurden Bodenuntersuchungen durchgeführt, wobei sich herausstellte, dass die bestehenden Unterbauten weiter zu verwenden sind. Widerlager, Flügel Die bestehenden Widerlager- und Flügelwände wurden in Massivbauweise aus im Wesentlichen unbewehrtem Stampfbeton bzw. aus Stahlbeton errichtet. Den Wänden ist luftseitig durchgängig eine Granitverkleidung vorgesetzt. Die Gesamtdicke einer Widerlagerwand beträgt den Bestandsunterlagen zufolge ca. 2,20 m. Die Auflagerbank der Widerlagerwand sowie die Widerlagerrückwand besteht aus Stahlbeton. Die Flügelwände weisen veränderliche Dicken zwischen ca. 1,25 m am Flügelkopf und ca. 2,20 m im Anschluss an die Fundamente auf. Die Flügelköpfe, die gleichzeitig die Gehwegkappen darstellen, wurden in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Gründung der Widerlagerbauteile erfolgte gemäß den Angaben in den Bestandsunterlagen flach auf dem anstehenden Kies über luft- und erdseitig über die Wandquerschnitte überstehende im Wesentlichen unbewehrte Fundamente der Betongüte B160. In statischer Hinsicht stellen die Widerlager- und Flügelwände eine kombinierte Winkelstütz- und Schwergewichtsmauer dar. Die beiden Pfeiler mit einer Breite von i. M. ca. 7,9 m und einer Höhen von ca. 5,94 m bzw. 6,26 m bestehen im Wesentlichen aus einer umlaufenden Granitsteinmauerung mit innenliegendem Stampfbetonkern der Betongüte B225. Die Auflagerbank wurde dagegen in Stahlbetonbauweise aus Beton mit einer Betongüte B300 errichtet. Die Auflagerbank ist umlaufend eine Granitverkleidung vorgesetzt. Die Pfeilerscheiben weisen veränderliche Dicken zwischen ca. 1,20 m am Pfeilerkopf und ca. 1,60 m im Anschluss an das Fundament

auf. Die Gründung der Pfeiler erfolgte gemäß den Angaben in den Bestandsunterlagen flach unmittelbar auf dem anstehenden Fels über Fundamente mit Abmessungen im Grundriss von ca. 10,3 m x 3,1 m und einer Höhe von ca. 2,0 m. In statischer Hinsicht stellen die Pfeiler daher Schwergewichtsmauern dar. Für die geplante Fortnutzung der Pfeiler sind Anpassungen der Kopfbereiche der Flügelwände vorgesehen. Art und Umfang des Vorhabens Unter Berücksichtigung der Weiterverwendung der bestehenden Unterbauten ergibt sich für den Ersatzneubau des Überbaus ein 3-feldriges Balkentragwerk mit Einzelstützweiten von 27,50 m + 36,50 m + 27,50 m. Im Zuge der Bearbeitung wurden unter Abwägung der vorliegenden Entwurfskriterien in Bezug auf Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung sowie unter besonderer Berücksichtigung der verbleibenden Unterbauten Balken-Überbauten in Spannbetonbauweise sowie in Stahl-Beton-Verbundbauweise untersucht. Wesentliches Gestaltungsmerkmal ist die in Anlehnung an das bestehende Bauwerk sowie unter Berücksichtigung des Abflussquerschnittes für das Fließgewässer gewählte Anvoutung der Längsträgerstege des Überbaus im Vorentwurf. Im Bereich der Bauwerksachsen weist der Überbau Querträger auf. Aus entwurfstechnischen Gründen wurde die Gradiente des neuen Überbaus gegenüber dem Bestand in Bauwerksmitte geringfügig angehoben. Im Zuge der weiteren Entwurfsbearbeitung wird u. a. auch die Überbauform unter Einbeziehung der technischen, gestalterischen und insbesondere auch der wasserrechtlichen Anforderungen weiter optimiert. Weitere Gestaltungsmerkmale, wie z. B. die Wahl der Geländer, die Oberflächenbeschaffenheit der neuen Bauwerksteile oder die Farbwahl, flossen in die weitere Entwurfsbearbeitung mit ein. Zur verbleibenden Bausubstanz: Die neuen Pfeilerköpfe wurden gestockt ausgeführt. Tragkonstruktion Im Rahmen des Vorentwurfs wurden unter Berücksichtigung einer beabsichtigten Fortnutzung der Unterbauten ausschließlich 3-feldrige Balkenbrücken untersucht. Auf der Basis der gegebenen Randbedingungen wurden im Vorentwurf Überbauten in Spannbetonbauweise in Ortbetonbauweise oder Halbfertigteilbauweise sowie Überbauten in Stahl-Beton-Verbundbauweise untersucht. In jedem Fall weist der Überbau über jeder Lagerachse Querträger auf. Lager, Gelenke Der Überbau wird als Durchlaufträger über 3 Felder ausgebildet. Eine Anordnung von Gelenken ist folglich nicht geplant. Im Zuge der Vorentwurfsphase wurden mehrere Lagerungskonzepte untersucht. Dem Vorentwurf lag eine elastische Lagerung in Brückenlängsrichtung über je zwei bewehrte Verformungslager je Lagerachse zugrunde. Fahrbahnübergänge An beiden Widerlagern sind derzeit für die Aufnahme der horizontalen Differenzverformungen zwischen Bauwerk und Straßenanschluss wasserdichte einschläuchige Fahrbahnübergänge gemäß ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 1, bzw. nach Richtzeichnung Übe1, RIZ-ING, mit einem zulässigen Gesamtdehnweg von 95 mm vorgesehen. Für die Fahrbahnübergangskonstruktionen ist zudem ein Schallschutzsystem vorgesehen. Konstruktionsdaten und Baustoffe Verkehrslastmodell LM1, LM3, DIN Fachbericht 101, Ausgabe 03/2009 Stützweiten Einzelstützweiten 27,5 m + 36,5 m + 27,5 m Summe der Einzelstützweiten 91,5 m Bauteildicken Widerlagerwände (Bestand) 2,20 m Flügelwände (Bestand) 1,25 m bis 2,20 m

Pfeiler (Bestand) 1,20 m bis 1,60 m Überbau keine Angaben im Vorentwurf Gründung (Bestand) Flachgründung Fahrbahnbreite zwischen den Schrammborden (Bestand) 6,00 m Fahrbahnbreite zwischen den Schrammborden (Ersatzneubau) 6,50 m Breite zwischen den Geländern (gesamt) 10,60 m Kappenbreiten (Bestand) Außenkappe oberstrom 1,55 m Außenkappe unterstrom 1,55 m Kappenbreiten (Ersatzneubau) Außenkappe oberstrom 2,50 m inkl. Geh- und Radweg Außenkappe unterstrom 1,60 m Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich auf ca. 2,4 Mio. €. Der Landkreis Cham kann aus dem Förderprogramm Bay-GVFG mit 930.000 € (45%) und aus dem Förderprogramm FAG mit 210.000 € (10%) als Festbetragsförderung rechnen.

Die Reichenbacher Brücke – ein kleiner geschichtlic her Rückblick Vermutlich war bereits bei der Gründung des Klosters Reichenbach 1118 ein Übergang über den Regen geschaffen, denn es führte auch eine Straße von Cham über Reichenbach und Roßbach nach Regensburg. Erst seit dem Jahre 1858 gibt das Archiv der Gemeinde Reichenbach Aufschluss über Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Regenbrücke. Im Folgenden sollen einige Passagen daraus wiedergegeben werden. Vorangestellt sei noch ein Auszug aus den Erzählungen des Pater Trötscher, der auch über die Regenbrücke berichtet:

"Im Jahre 1743 oder 1744 trat im Juli eine große Überschwemmung ein, die u.a. auch die Regenbrücke beschädigte. 1750 riss ein Eisstoß die Holzbrücke weg, die in der Nähe des Hospizes oder der Hoftaverne stand, zum großen Schaden der Klosterleute, die danach mit Kähnen über den Regen setzen mussten. Doch der Kellerer und der Hospizmeister errichteten eine neue Brücke."

Nach der Säkularisation 1803 wurde vom Bayer. Staat die Bauträgerschaft für die Brücke der Gemeinde Reichenbach 'aufgehalst'. Und nicht nur wegen der Auflösung des Benediktinerordens wurde Reichenbach in eine traurige Lage versetzt, zu allem Unglück wurde auch noch die Brücke durch ein Hochwasser 1831 fortgeschwemmt. Man nannte sie nun „die armen Reichenbacher“ (siehe Kotzbauer, 1914, Chronik von Reichenbach). Die Klostergebäude gingen dem Ruin entgegen, der Kampf um die Brücke ging weiter. Die Herstellung einer neuen Brücke war lebensnotwendig, da jenseits des Regenflusses Felder, Hutweiden und Holz lagen. Der Bau sowie die Unterhaltung der Brücke über den Regen oblag also der Gemeinde Reichenbach, jedoch war der Staat zur Erhaltung mitverpflichtet. In unendlich vielen Briefen, die die Gemeinde an das königliche Bezirksamt Roding und auch an die königliche Regierung der Oberpfalz schrieb, wird immer wieder um Zuschüsse zur Erhaltung der Brücke gebeten. Es wurde auch ein größeres Darlehen aufgenommen Allerdings kann man aus den Antworten ersehen, dass mit den zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem Kreisfond nicht sehr sorgsam umgegangen worden ist. (Es gab den Kreisfondszuschuss und später auch noch den Distriktszuschuss). Geld wurde gewährt, der Nachweis über vollbrachte Leistungen ließ aber auf sich warten. Es musste mehrmals dazu aufgefordert werden und es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn Fristen von 4 Tagen oder 14 Tagen zur Auftragserledigung gestellt wurden. So schrieb z.B. das königliche Bezirksamt Roding am 28 September 1867 an die Gemeinde:

"Trotz des bedeutenden Zuschusses von 800 fl. (Gulden), trotz der vielfachen Ermahnungen und Aufforderungen, die man in dieser Angelegenheit an die Gemeindeverwaltung schon gerichtet hat, trotzdem die Reparatur der Brücke und insbesondere die Herstellung eines neuen Pfeilers auch dringend nötig ist, so hat die Gemeindeverwaltung demnach, wie man sich durch eine kürzlich vorgenommene Lokalbesichtigung überzeugt hat, zur Erledigung der bezüglichen Aufträge vom 19. Juni und 4. Juli d. Js. nicht das Mindeste getan. Derlei Versäumnisse oder Pflichtvergessenheiten können nun nicht mehr länger geduldet werden. Demgemäß ergeht der Auftrag: 1. Binnen 8 Tagen mit der Reparatur jener schadhaften Stellen der Brücke zu

beginnen, welche heuer auch vollständig ausgebessert werden können. 2. Binnen 14 Tagen den Nachweis anher zu liefern, dass die am Schlüsse des

Etatsjahres 1865 / 66 fällig gewesene Annuität ad 200 fl. bezahlt ist. 3. Binnen gleicher Frist nachzuweisen, wie die am 1. Okt. 1867 fällige Annuität im

gleichen Betrage aufgebracht wird resp. aufgebracht worden ist. 4. Gemeindebeschluss über die Art und Weise der Aufbringung der zukünftig, außer

den Kreisfondzuschüssen weiter nöthigen Mitteln binnen 14 Tagen ebenfalls vorzulegen.

Um Missverständnisse vorzubeugen, wird noch bemerkt, dass die Kreisfondzuschüsse nur zur Herstellung der Brückenpfeiler verwendet werden dürfen. Wenn die Gemeindeverwaltung obige Aufträge nicht pünktlich erledigt, wird eine Ordnungsstrafe von 10 fl. vorläufig über sie verhängt werden."

Der k. Bezirksamtmann gez. Unterschrift

Das königliche Bezirksamt Roding kam jährlich zur Gemeindevisitation bzw. Gemeindebesichtigung. Dabei wurde u a. festgestellt: mit Schreiben vom 14. Juli 1877 Nr. 1733:

"Bei der Brücke sind zwei Geländerholme auszuwechseln. Der letzte Eisgang hat die Brücke bedeutend beschädiget. Es ist durch einen Sachverständigen ein Kostenvoranschlag herstellen zu lassen und sind sodass wegen Reparatur und Kostenaufbringung die weiteren Beschlüsse zu pflegen. Vorstehende Aufträge sind zu vollziehen und ist nach 3 Wochen Vollzugsbericht zu erstellen.

mit Schreiben vom 6. Oktober 1878 Nr. 3459:

"Der Graben zur Brücke von Kienleiten her ist zu räumen. Das linkseitige Widerlager ist dringend auszubessern und ein Steinwurf herzustellen, damit der Grundbau nicht rausgerissen wird. Die Fahrbahn auf diesem Widerlager ist beim Geländer ausgerissen und deshalb ordentlich zu reparieren."

mit Schreiben vom 21. Juli 1882 Nr. 3139 (am 15. d.M.):

"Am nördlichen Ufer der Regenbrücke ist ein Theil des Geländers weggebrochen u. für schleunige Erneuerung desselben Sorge zu tragen."

mit Schreiben vom 14. Juli 1883 Nr. 2401:

"An der Regenbrücke fehlt auf der südlichen Seite das Brückengeländer u. ist für alsbaldige Herstellung eines solchen Sorge zu tragen."

mit Schreiben vom 30. April 1885 (am 28. April 1885):

"An der Regenbrücke sind mehrere Brückenhölzer schadhaft. Dieselben sind durch neue zu ersetzen."

mit Schreiben vom 30. Juli 1887 Nr. 2613:

"Die Reparatur der Regenbrücke, sowie der Pfeiler derselben ist nun den desfalls gegebenen Aufträgen entsprechend sofort in Angriff zu nehmen und über den Vollzug binnen 14 Tagen gesonderte Anzeige zu erstatten."

mit Schreiben vom 26. Juni 1891 Nr. 12793:

"Die Anfahrt zur Regenbrücke von Reichenbach aus, welche sehr ausgespült ist, muss ordentlich überkiest werden."

mit Schreiben vom 19. Mai 1901 Nr. 2490 (am 17 Mai 1901): "Uber die Art und den Zeitpunkt der Fortsetzung der Brückenreparaturen ist zu berichten."

mit Schreiben vom 23. Juni 1903 Nr. 3263 (am 20. Juni 1903):

"Die Regenbrücke ist alsbald gründlich auszubessern, damit sie nicht bei neuem Hochwasser größeren Schaden leidet. Am 1. (alten) Pfeiler auf der linken Seite ist ein Stein aus dem Fundament weggerissen; ferner sind an verschiedenen Pfeilern die ausgespülten Fugen frisch zu verstreichen, der Steinwurf vor den Pfeilern ist wieder herzustellen."

mit Schreiben vom 11. Juni 1904 Num. 3007: "Der Sockel des alten (1.) Pfeilers auf der linken Seite ist auszubessern, überhaupt die Brücke nebst Zubehör stets in gutem Zustand zu erhalten."

mit Schreiben vom 1. März 1905 Nr. 1172 (am 25. Februar 1905):

"Die Fugen am rechten Brückenniederlager sind mit Cement gut zu verstreichen; die Holzbahn bedarf der teilweisen Erneuerung."

Für die Leute, die mit Pferden die Brücke berühren oder sie zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzen mussten, gab es den Brückengulden bzw. Brückenzoll. Die Erhebung des Brückenzolls wurde immer nur für fünf Jahre bewilligt. Hierzu steht u.a. im Protokoll der Gemeinde vom 15. August 1886:

"Nachdem mit dem 31. August 1886 die Brückenzollerhebung ablauft, so beschließt die Gesamtgemeindeversammlung die Forterhebung des Brückenzolls auf weitere fünf Jahre zu beantragen. Es sei auf Grund des Artikel 40 Absatz 3 und 5 der Gemeindeordnung vorzugehen und zu diesem Zwecke an ein hohes königliches Staatsministerium die unterthänigste Bitte zu richten, ein hohes königliches Staatsministerium des Innern wolle die Brückenzollerhebung auf weitere fünf Jahre gnädigst zu genehmigen geruhen."

Mit Protokoll vom 17 Juni 1888 erklärte die Gemeinde, die Verpachtung des Regenbrückenzolls an den Hausbesitzer Michael Spitzer von Reichenbach auf Grund des Verpachtungsprotokolls vom 22 Mai d J

„mit dem Bemerken zu genehmigen, dass Spitzer den Brückenzollpachtrest vom Jahre 1887 / 88 mit 14 M, nebst dem vierteljährigen Pacht zu 11 M pro 1888 / 89 am 23. August 1888 baar bezahlt, widrigenfalls der Brückenzoll anderweitig verpachtet wird und den rückständigen Betrag durch den Gerichtsvollzieher beizutreiben lassen.“

Aber genau so sorglos wie mit den Zuschüssen ging die Gemeinde auch mit dem Brückengulden um. So kann man in einem Protokoll vom 2. November 1868 lesen: Josef Zierer, Fischer, HsNr. 2 in Reichenbach erklärt:

"Ich protestiere gegen die Vertheilung der Brückengulden, wie dieselbe in dem Verzeichnis vom I4ten Nov. 1867 vorgenommen ist. Der Wirth Josef Kammermeier hätte nach der Bekanntgabe in der Versammlung 30 f zu leisten gehabt, steht aber nur mit 26 f im Verzeichniß. Heinrich Waffler hätte 50 f zu leisten gehabt, steht aber nur mit 3 f im Verzeichniß. Josef Aumüller steht mit 26 f im Verzeichniß, er hat sich aber geäußert, daß er gar nichts bezale […] Der Grad der Benützung der Regenbrücke ist im Verzeichnisse zwar ersichtlich gemacht worden, aber in willkürlicher Weise, lediglich vom Gemeindeausschuß festgesetzt worden, wobei die Erinnerungen der Betheiligten häufig einfach zurückgewiesen wurden mit dem Beifügen, wir hätten nichts zu reden und sie würden thun, was sie wollen. Ich habe im Jahre 1865 2,14 Tagwerk Wiese, gelegen in der Gemeinde Sollbach, 1 Stunde von Reichenbach entfernt, an Lilienthal in Regensburg verkauft, hierüber beim Ausschuß Meldung gemacht u. beantragt, daß ich von 9 auf 7 f gemindert werden sollte. Da mich der Ausschuß zurückwies, bin ich gegangen u. habe den Beschluß nicht unterschrieben. Überhaupt führe ich Beschwerde gegen die Wirtschaftsführung der Gemeindeverwaltung in der Brückenbausache u. werde, wenn nicht bald bessere Ordnung gehandhabt wird, beantragen, daß der Ausschuß für allen Schaden hafte u.

zur Zahlung verurtheilt werde. Der Ausschuß hat gewußt, daß er nach dem Schuldentilgungsplan 1859 jährlich 205 f. auf Verzinsung u. Tilgung des Kapitals von 1500 f. aufzuwenden habe. Er hat den Plan nicht befolgt und hat durch seine Nachlässigkeit die gegenwärtigen Schwierigkeiten muthwillig hervorgerufen. Er hat sich lediglich darauf beschränkt, die Zinsen zu zalen u. die laufenden Ausgaben zu bestreiten. So hat er 1859 den halben Brückengulden, 1860 gar nichts, 1861 gar nichts, 1862 3 fr. vom Gulden, 1863 5 1/2 fr. vom Gulden, 1864 desgleichen, 1865 etwa 4 fr. vom Gulden, 1866 etwa 24 fr. vom Gulden, 1867 gar nichts am Brückengulden erhoben. Erst heuer hat er angefangen, den Brückengulden voll zu erheben, um dem neuen Schuldentilgungsplan 1865 nachzukommen, obwohl die erste Zalung schon vor 2 Jahren hätte geleistet werden sollen. So ist es gekommen, daß Heinrich Waffler, welcher bis Oktober 1862 auf Verlangen fährlich einen Brückengulden von 50 f. zu zalen gehabt hätte, zur Tilgung des Kapitals nichts bezalt hat, weil die Gemeindeverwaltung nachlässiger Weise versäumt hat, die Zalung auch nur zu verlangen. Ich beantrage, daß der Maßstab neuerdings u. in gerechter Weise festgesetzt werde, sowie daß auch festgesetzt werde, wie viele Jahre der Maßstab unveränderlich zu gelten habe. Außerdem mache ich den Vorschlag, daß sofort 5 Brückengulden erhoben werden, und das Kapital sofort heimzuzalen u. dieser leidigen Last endlich los zu werden."

Im gleichen Protokoll erklärt noch weiter Peter Fries, Zimmergesell, HsNr. 75 zu Kienleiten:

"Ich habe heuer 1 Tagwerk Wiese an A. Braun in Reichenbach verkauft, und habe deshalb die Brücke wegen Ökonomie nicht mehr zu befahren. Das Grundstück liegt auf dem linken Regenufer, weshalb auch Braun die Brücke nicht benützt. Demnach beantrage ich zunächst, daß mein Beitrag von 3 auf 2 f abgemindert werde. Vom Vorbringen des J. Zier er schließe ich mich an, u. habe noch beizufügen, daß von der Brückenrechnung meines Wissens noch Niemanden Kenntnis gegeben worden ist, obwohl dieselbe nach ihrer Anfertigung in der Gemeinde öffentlich hätte aufgelegt werden sollen."

Weiter erklärt Michael Plöser, Schmiedmeister, HsNr. 15 in Reichenbach:

"Ich schließe mich den Erklärungen meiner Vorgänger an u. beantrage, daß mein Beitrag von 25 f auf 20 f abgemindert wird. - Ich bin 1866 anfällig geworden und kann bestätigen, daß das Gewerbe nicht zur Hälfte so gut geht, wie bei meinem Vater. Da wegen Abnahme des Gewerbsbetriebes der Beitrag des Gastwirths Kammermaier abgemindert worden ist, mache ich mit Recht ebenfalls auf Abminderung Anspruch."

Zu guter Letzt erklärt Michael Stöckl, Gastwirth, HsNr. 70 in Kienleiten:

"Ich schließe mich den Erklärungen der Vorgänger an u. beantrage, daß mein Beitrag von 6 auf 4 f herabgesetzt werde. Da jeder Geschirrhändler vom Pferd 1 f bezahlt u. ich zwei Pferde habe, treffen mich hiervon 2 f u. nicht 4 f wie trotz meines Widerspruches bestimmt wurde, was ich aber nicht unterschrieben habe."

Am 19 September 1880 wurde von der Gesamtgemeinde Reichenbach der sogenannte Brückengulden in die Markwährung umgewandelt, so dass statt einem Gulden - eine Mark und fünfzig Pfennig festgesetzt und die frühere Benützung in die gegenwärtige Benützung abgeändert wurde.

Am 11. August 1921 ließ der Bezirkstagsabgeordnete Meierhofer der Gemeinde eine Mitteilung des Ministeriums d I zugehen (nur auszugsweise wiedergegeben):

"Die Brücke wird jedenfalls Interesse der Gemeinde sein, da ja die Gemeinde die Brücke erbaute und auch unterhielt; daher eine Abwälzung auf den Bezirk ohne dessen Willen aussichtslos. Wenn die Gemeinde diese Brücke für ihren örtlichen Verkehr nicht brauchen würde, könnten Sie die Brücke auflassen. […] Nun über die Instandsetzung der Brücke. Wollten Sie die Brücke herstellen, so wird Ihnen der Bezirk mit einem größeren Zuschuß beihelfen müssen. Desgleichen würden Sie von der Kreisregierung und vom Flußbauamt größeren Zuschuß erhalten nach Einreichung des Kostenvoranschlags. […] Gewiß wäre es Pflicht des Bezirks, die Brücke zu übernehmen. Nun wünsche ich der Gemeinde Reichenbach sehr guten Erfolg und bin jederzeit bereit, der Gemeinde behilflich zu sein. Hochachtend!

Meierhofer Joh., Landwirt Schlattein Post Flohr.

So war die Brücke immer das größte '“Sorgenkind“ der Gemeinde. Die Gemeindebürger protestierten stets gegen den zu entrichteten Brückengulden, die Gemeinderäte hingegen wollten die Unterhaltspflicht der Brücke auf den Bezirk Roding „abgewälzt“ wissen. Am 15. Juni 1924 beschlossen sie zum wiederholten Male, dass die Gemeinde Reichenbach die Verantwortung für die Brücke, vor allem aus finanziellen Gründen, nicht mehr tragen kann.

„Die Brücke sei ein Bindeglied und deshalb Bestandteil der Bezirksstraße und somit sei auch der Bezirk unterhaltspflichtig. Da der bauliche Zustand der Brücke derart schlecht sei, kann eine Haftung für etwa vorkommende Unfälle nicht mehr übernommen werden.“

Endlich hat der Landkreis Roding der Gemeinde die Brücke „abgenommen“ und auch den Kampf mit dem bayerischen Staat ausgefochten, dass dieser Gelder zur Verfügung stellte, um eine neue Brücke zu bauen. Von den 810.000 DM Gesamtkosten musste der Landkreis nur 70.000 DM an Eigenmitteln aufwenden. Die Gemeinde Reichenbach hatte lediglich 15.000 DM für die Brückenauffahrt zu leisten. 1960 wurde die Brücke fertiggestellt und als die „modernste Spannbetonbrücke der Oberpfalz“ bezeichnet. Landrat MdL Sackmann sagte bei der Weihe: "Möge die Reichenbacher Regenbrücke eine Klammer sein von Mensch zu Mensch, möge sie Symbol sein für unser geteiltes Vaterland und möge bald auch der Brückenschlag zu den Brüdern im Osten gelingen". Weihbischof Hiltl, der dem stolzen Bauwerk den kirchlichen Segen gespendet hatte, ersah in dem Brückenschlag "eine Brücke zum Himmel, eine Brücke für die Ewigkeit" und der evangelische Vikar Amlong bezeichnete das Werk als "eine Brücke von Mensch zu Mensch". Regierungsvizepräsident Kuhn nannte die neue Brücke "eine Zierde in der herrlichen Landschaft des Regentales".

Quelle Archiv der Gemeinde Reichenbach Tageszeitung vom 22. Juli 1960