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Deutscher Bundestag Drucksache 18/1973 18. Wahlperiode 02.07.2014 Antrag der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, Ulrich Lange, Arnold Vaatz, Artur Auernhammer, Norbert Barthle, Julia Bartz, Maik Beermann, Manfred Behrens, Veronika Bellmann, Dr. André Berghegger, Stef- fen Bilger, Klaus Brähmig, Michael Brand, Helmut Brandt, Cajus Caesar, Alexandra Dingens-Dierig, Thomas Dörflinger, Michael Donth, Hansjörg Durz, Dr. Bernd Fabritius, Dirk Fischer, Dr. Maria Flachsbarth, Michael Frieser, Alexander Funk, Dr. Ingo Gedächens, Thomas Gebhart, Eberhard Gienger, Ursula Groden-Kranich, Michael Grosse-Brömer, Astrid Grotelüschen, Monika Grütters, Christian Haase, Dr. Stephan Harbarth, Mark Hauptmann, Robert Hochbaum, Karl Holmeier, Franz-Josef Holzenkamp, Hubert Hüppe, Hans-Werner Kammer, Roderich Kiesewetter, Jens Koeppen, Gunther Krichbaum, Günter Lach, Andreas Lämmel, Katharina Landgraf, Barbara Lanzinger, Paul Lehrieder, Ingbert Liebing, Matthias Lietz, Patricia Lips, Daniela Ludwig, Yvonne Magwas, Andreas Mattfeldt, Maria Michalk, Dietrich Monstadt, Marlene Mortler, Carsten Müller, Dr. Philipp Murmann, Dr. Andreas Nick, Dr. Georg Nüßlein, Florian Oßner, Dr. Joachim Pfeiffer, Sibylle Pfeiffer, Alois Rai- ner, Josef Rief, Erwin Rüddel, Tankred Schipanski, Nadine Schön, Christina Schwarzer, Johannes Selle, Reinhold Sendker, Bernd Siebert, Tino Sorge, Ca- rola Stauche, Dr. Wolfgang Stefinger, Sebastian Steineke, Gero Storjohann, Stephan Stracke, Max Straubinger, Matthäus Strebl, Thomas Strobl, Dr. Peter Tauber, Antje Tillmann, Dr. Volker Ullrich, Thomas Viesehon, Michael Vietz, Volkmar Vogel, Sven Volmering, Dr. Johann David Wadephul, Mar- coWanderwitz, Kai Wegner, Marian Wendt, Peter Wichtel, Heinz Wiese, Oliver Wittke, Tobis Zech, Heinrich Zertik, Emmi Zeulner, Prof. Dr. Matthias Zimmer, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Lars Klingbeil, Ingrid Arndt-Brauer, Dr. Matthias Bartke, Sören Bartol, Dirk Becker, Lothar Binding, Burkhard Blienert, Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert, Dr. Lars Castellucci, Elviar Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Saskia Esken, Karin Evers-Meyer, Dr. Johannes Fechner, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Dr. Edgar Franke, Martin Gerster, Uli Grötsch, Wolfgang Gunkel, Bettina Hagedorn, Rita Hagl-Kehl, Metin Hakverdi, Hubertus Heil, Michael Hartmann, Sebastian Hartmann, Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz, Matthias Ilgen, Christine Jantz, Frank Junge, Christian Kapmann, Gabriele Katzmarek, Arno Klare, Birgit Kömpel, Christine Lambrecht, Hiltrud Lotze, Dr. Birgit Malecha-Nissen, Susanne Mittag, Michelle Müntefering, Dr. Birgit Maecha-Nissen, Mahmut Özdemir, Sabine Poschmann, Gerold Reichenbach, Dennis Rhode, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Annette Sawade, Udo Schiefner, Matthias Schmidt, Ewald Schurer, Svenja Stadler, Wolfgang Tiefen- see, Carsten Träger, Andrea Wicklein, Dirk Wiese, Bernd Westphal, Stefan Zierke, Dr. Jens Zimmermann, Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

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Deutscher Bundestag Drucksache 18/1973

18. Wahlperiode 02.07.2014

Antrag

der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, UlrichLange, Arnold Vaatz, Artur Auernhammer, Norbert Barthle, Julia Bartz, MaikBeermann, Manfred Behrens, Veronika Bellmann, Dr. André Berghegger, Stef-fen Bilger, Klaus Brähmig, Michael Brand, Helmut Brandt, Cajus Caesar,Alexandra Dingens-Dierig, Thomas Dörflinger, Michael Donth, Hansjörg Durz,Dr. Bernd Fabritius, Dirk Fischer, Dr. Maria Flachsbarth, Michael Frieser,Alexander Funk, Dr. Ingo Gedächens, Thomas Gebhart, Eberhard Gienger,Ursula Groden-Kranich, Michael Grosse-Brömer, Astrid Grotelüschen, MonikaGrütters, Christian Haase, Dr. Stephan Harbarth, Mark Hauptmann,Robert Hochbaum, Karl Holmeier, Franz-Josef Holzenkamp, Hubert Hüppe,Hans-Werner Kammer, Roderich Kiesewetter, Jens Koeppen, GuntherKrichbaum, Günter Lach, Andreas Lämmel, Katharina Landgraf, BarbaraLanzinger, Paul Lehrieder, Ingbert Liebing, Matthias Lietz, Patricia Lips, DanielaLudwig, Yvonne Magwas, Andreas Mattfeldt, Maria Michalk, Dietrich Monstadt,Marlene Mortler, Carsten Müller, Dr. Philipp Murmann, Dr. Andreas Nick, Dr.Georg Nüßlein, Florian Oßner, Dr. Joachim Pfeiffer, Sibylle Pfeiffer, Alois Rai-ner, Josef Rief, Erwin Rüddel, Tankred Schipanski, Nadine Schön, ChristinaSchwarzer, Johannes Selle, Reinhold Sendker, Bernd Siebert, Tino Sorge, Ca-rola Stauche, Dr. Wolfgang Stefinger, Sebastian Steineke, Gero Storjohann,Stephan Stracke, Max Straubinger, Matthäus Strebl, Thomas Strobl, Dr. PeterTauber, Antje Tillmann, Dr. Volker Ullrich, Thomas Viesehon, Michael Vietz,Volkmar Vogel, Sven Volmering, Dr. Johann David Wadephul, Mar-coWanderwitz, Kai Wegner, Marian Wendt, Peter Wichtel, Heinz Wiese, OliverWittke, Tobis Zech, Heinrich Zertik, Emmi Zeulner, Prof. Dr. Matthias Zimmer,Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU

sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Lars Klingbeil,Ingrid Arndt-Brauer, Dr. Matthias Bartke, Sören Bartol, Dirk Becker, LotharBinding, Burkhard Blienert, Dr. Karl-Heinz Brunner, Martin Burkert, Dr. LarsCastellucci, Elviar Drobinski-Weiß, Siegmund Ehrmann, Saskia Esken, KarinEvers-Meyer, Dr. Johannes Fechner, Christian Flisek, Gabriele Fograscher, Dr.Edgar Franke, Martin Gerster, Uli Grötsch, Wolfgang Gunkel, Bettina Hagedorn,Rita Hagl-Kehl, Metin Hakverdi, Hubertus Heil, Michael Hartmann, SebastianHartmann, Wolfgang Hellmich, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Petra Hinz,Matthias Ilgen, Christine Jantz, Frank Junge, Christian Kapmann, GabrieleKatzmarek, Arno Klare, Birgit Kömpel, Christine Lambrecht, Hiltrud Lotze, Dr.Birgit Malecha-Nissen, Susanne Mittag, Michelle Müntefering, Dr. BirgitMaecha-Nissen, Mahmut Özdemir, Sabine Poschmann, Gerold Reichenbach,Dennis Rhode, Andreas Rimkus, Johann Saathoff, Annette Sawade, UdoSchiefner, Matthias Schmidt, Ewald Schurer, Svenja Stadler, Wolfgang Tiefen-see, Carsten Träger, Andrea Wicklein, Dirk Wiese, Bernd Westphal, StefanZierke, Dr. Jens Zimmermann, Thomas Oppermann und der Fraktion der SPD

Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -2- Drucksache /

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

A. Bedeutung, Stand und Perspektiven der Breitbandversorgung inDeutschland

Modernität und Wohlstand - Flächendeckende Breitbandversorgung alsVoraussetzung für Teilhabe und eine gute wirtschaftliche Entwicklung

Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht eseine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn eben-so wie die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei derVerkehrsinfrastruktur ist der Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastrukturfür Verbraucher und Wirtschaft mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor ge-worden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fra-gen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichenLeben und der Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ostund West, aber auch unser Land als europäischer und weltweiter Wirt-schaftsstandort. Die Qualität digitaler Netze und die wirtschaftlicheBedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft, Ressourcen und Kapital „alsvierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zukunftschancen jedesEinzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise den zuneh-menden Online-Handel mit den entsprechenden Auswirkungen auf denVerkehrssektor und es geht um eine Revolution vorhandener Produktions-prozesse durch M-to-M (machine-to-machine) – Kommunikation ebenso wieeine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, einemoderne Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderneGesellschaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglichzu machen. Wissenschaftlichen Studien zufolge tragen Investitionen indie TK-Infrastruktur bis zu einem Drittel zum Produktivitätswachstum inder OECD bei.

Die Qualität der Breitbandversorgung in Deutschland ist differenziert zubetrachten. Auf der einen Seite weist Deutschland im Vergleich zu ande-ren großen Flächenländern eine der höchsten Breitbanddurchdringungenim Festnetz auf und verzeichnet positive (wenn auch abnehmende)Wachstumsraten. Auch wenn der infrastrukturelle Abdeckungsgrad überdem europäischen Durchschnitt liegt, sind noch zahlreiche Kommunen ineher ländlichen Bereichen nicht oder nur unzureichend versorgt. Ende2013 waren nur knapp 60 Prozent der Haushalte in Deutschland mit 50Mbit/s versorgt. Verglichen mit Ende 2010 ist die Verfügbarkeit von 50-Mbit/s-Anschlüssen in Deutschland damit um mehr als 20 Prozentpunkteangewachsen.

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -3- Drucksache /

Entsprechend hoch ist die Notwendigkeit, den Breitbandausbau insbe-sondere auch im ländlichen Raum konsequent voranzutreiben und dieRahmenbedingungen für Breitbandinvestitionen weiter zu verbessern.

Trotz Verbesserungen im Breitband- und Infrastrukturatlas und einerumfangreichen Messstudie der Bundesnetzagentur bedarf die Datenlageinsgesamt weiterer Verbesserung, insbesondere mit Blick auf die tatsäch-lich genutzten Bandbreiten und deren transparenter Darstellunggegenüber dem Verbraucher und derjenigen Gebiete, in denen eine Da-tengeschwindigkeit von mindestens 2 Mbit/s noch immer nichtzuverlässig zur Verfügung steht. Der einzelne Verbraucher sollte, so wiebereits im Entwurf der Transparenz-Verordnung durch die Bundesnetz-agentur vorgesehen, auf Nachfrage durch eine verbraucherfreundliche,einfach zugängliche, zusammenfassende und aktuelle Darstellung überdie tatsächlich zur Verfügung stehenden und die vertraglich vereinbartenBandbreiten informiert werden.

Es besteht Einigkeit, dass nur im Rahmen wettbewerblicher Strukturendas Ziel, bis 2018 flächendeckend eine Versorgung mit 50 Mbit/s zurVerfügung zu stellen, zu erreichen ist.

Bund, Länder und Kommunen profitieren gemeinsam vom Breitbandaus-bau. Jede staatliche Ebene muss daher ihren Beitrag leisten, um dasgemeinsame Ziel möglichst schnell zu erreichen. Im Rahmen eines kon-struktiven Dialogs muss die konkrete Ausgestaltung des gemeinsamenZusammenwirkens noch in diesem Jahr erarbeitet werden, damit dieBreitbandziele bis 2018 erreicht werden können.

Der zügige Ausbau mobiler Breitbandanwendungen ist richtig und not-wendig, zumal die Nachfrage nach Mobilität weiter wachsen wird.Gleichzeitig muss aber auch der weitere Ausbau des Festnetzes vorange-trieben werden, da dieser höhere Bandbreiten ermöglicht und auchinsofern der Bedarf wächst.

Die Entwicklung und Nutzung von Diensten, die hohe Bandbreiten benö-tigen, etwa HD-TV, wird weiter voranschreiten, auch das Bedürfnis nachschnelleren Upload-Raten. Dies schafft Innovationspotentiale undWachstum. Wirtschaftspolitisch ist neben einer flächendeckenden Breit-bandgrundversorgung mit unterschiedlichen Technologien ein stetigerAusbau des Glasfasernetzes anzustreben, da hiermit sehr hohe Bandbrei-ten verfügbar gemacht werden. Durch den Glasfaserausbau könnenzudem auch die Anbindung und damit die verfügbaren Bandbreiten desMobilfunks verbessert werden. Dies wird allerdings angesichts der hohenKosten eines solchen Ausbaus nicht sofort, sondern schrittweise erfolgenkönnen.

Der Ausbau eines hochleistungsfähigen Glasfasernetzes in ganz Deutsch-land erfordert Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe, abhängigvon der Ausbauart (FttC, FttB, FttH). Kostentreiber sind hierbei insbe-sondere Tiefbauarbeiten für die Verlegung von Leerrohren, die rund 80Prozent der Kosten ausmachen können. Zu den größten Herausforderun-gen für den Ausbau in bislang unterversorgten Gebieten zählen die hohenAusbaukosten im Verhältnis zur potentiellen Nutzerzahl, und damit einebestehende Wirtschaftlichkeitslücke, insbesondere in eher ländlichenRegionen. Vo

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -4- Drucksache /

Nach einer 2013 für das Bundeswirtschaftsministerium vom TÜV Rhein-land erstellten Kostenstudie entstehen unter Annahme einesTechnologiemixes für die Versorgung aller deutschen Haushalte mit 50Mbit/s rund 20 Milliarden Euro an Investitionskosten. Davon entfallenalleine für die Versorgung der letzten 5 % der Haushalte mit 50 Mbit/s 8Milliarden Euro. Eine Versorgung von 95 % der Haushalte würde einenInvestitionsbedarf von noch 12 Milliarden Euro mit sich bringen. Einflächendeckender Glasfaserausbau bis ins Haus (FttH) würde hohe zwei-stellige Milliardenbeträge (zwischen 85 und 93 Milliarden Euro)erfordern.

Diese Investitionskosten können weder von einem Unternehmen alleinenoch in Zeiten der notwendigen Haushaltskonsolidierung vollständigvom Staat aufgebracht werden. Vielmehr müssen die Rahmenbedingun-gen so gesetzt werden, dass in einem funktionierendenWettbewerbsumfeld viele Unternehmen investieren und Wirtschaftlich-keitslücken abgebaut werden.

Ein wichtiger Hebel zur schnellen Überwindung der Wirtschaftlichkeits-lücken sind Maßnahmen zur Kostensenkung durch Synergieeffekte,verbesserte Fördermöglichkeiten und die Nutzung von zusätzlichen Fre-quenzen für den Breitbandausbau, vor allem in bislang unterversorgtenRegionen.

Das gemeinsame Ziel von CDU, CSU und SPD ist eine flächendeckendeVersorgung von 50 Mbit/s bis 2018. Mit dieser Geschwindigkeit lassensich die mehrheitlich genutzten Anwendungen in sehr guter Qualität rea-lisieren, einschließlich HD-TV und Video-Downloads. 50 Mbit/s bietenzudem noch Potential für die Mehrfachnutzung in privaten Haushaltenund Unternehmen. Da mittelfristig höhere Geschwindigkeiten benötigtwerden, ist der stetige Ausbau des Glasfasernetzes zwingend geboten.

B. Wesentliche Anforderungen an einen zukunftsorientierten Ausbauder Breitbandinfrastruktur

Anzustreben ist eine optimale Kombination von guten Festnetz- und Mo-bilfunkanbindungen mit flächendeckend hohen Geschwindigkeiten. ZurErreichung der mittel- und langfristigen Breitbandziele ist ein breiterTechnologiemix notwendig (DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit undFunknetze/LTE).

Um zusätzliche Impulse für den weiteren Ausbau von Hochgeschwindig-keits-Breitbandnetzen zu setzen und vorhandene Wirtschaftlichkeits-lücken zu schließen, ist zudem ein Maßnahmenmix erforderlich.

Bund, Länder und die EU müssen die von ihnen zu beeinflussendenRahmenbedingungen so setzen, dass private Investitionen möglichstschnell, nachhaltig und umfassend erfolgen und das gemeinsame Ziel desflächendeckenden Breitbandausbaus mit 50 Mbit/s bis 2018 erreicht wer-den kann. Die Kommunen müssen in ihren Bemühungen unterstütztwerden, eine flächendeckende Breitbandversorgung sicherzustellen. Vo

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -5- Drucksache /

Mit der Netzallianz Digitales Deutschland als Diskussions- und Ideen-plattform aus innovativen und investitionsbereiten Unternehmen undderen Verbänden sollte die Erreichung der Breitbandziele (2018: 50Mbit/s flächendeckend) im Rahmen eines gemeinsam erarbeiteten „Kurs-buches“ unterstützt und sollten insbesondere auch zusätzliche Investitio-Investitionen im ländlichen Raum gesichert werden.

Im Rahmen der Netzallianz Digitales Deutschland sollte im Herbst ein„Kursbuch“ erarbeitet werden, welches alle für den Ausbau relevantenHandlungsfelder umfasst und Meilensteine für den flächendeckendenNetzausbau aufzeigt. Dieses umfasst auch die Möglichkeiten eines wirt-schaftlichen Ausbaus.

Die Ausrichtung der in einem möglichst breiten nationalen Konsens um-zusetzenden Maßnahmen zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur sollteaus Sicht des Deutschen Bundestages neben der Technologieoffenheitinsbesondere folgende Schwerpunkte umfassen:

1. Innovations- und investitionsfreundliche Regulierung mit Wettbewerbs-orientierung - Europäische Diskussion mitgestalten

Wettbewerb ist einer der stärksten Treiber des Breitbandausbaus. Eineinnovations- und investitionsfreundliche Regulierung, die Rechts- undPlanungssicherheit für alle Beteiligten schafft, kann einen wichtigen Bei-trag dazu leisten, dass die notwendigen Investitionen auch tatsächlicherfolgen. Ziel ist es, eine starke deutsche und europäische Telekommuni-kations- und IT-Industrie sicherzustellen.

Dazu gehört beispielsweise, die Bedingungen näher zu klären, unter de-nen Kooperationen von unterschiedlichen Telekommunikations-unternehmen ermöglicht werden, insbesondere auch im Rahmen vonverbindlichen „Open-Access“-Modellen im Falle von geförderten Aus-bauprojekten, die vermeiden könnten, dass es zu einem Flickenteppich inDeutschland kommt. Wichtig ist dabei jedoch auch, dass neben den An-bietern, die ein Open-Access-Modell für ihr Netz anbieten, andere amMarkt tätigen Anbieter die entsprechenden Voraussetzungen für eineAbnahme dieser Angebote schaffen. Angesichts der hohen Kosten ist esnicht sinnvoll, eine teure Glasfaserinfrastruktur doppelt aufzubauen.

Große und grundlegende Brüche in Bezug auf regulatorische Rahmenbe-dingungen sind zu vermeiden, insbesondere wenn sie eine längereImplementierungsphase bedingen. Ansonsten würde durch große Pla-nungsunsicherheit ein Investitionsstau riskiert, der den Breitbandzielenentgegenliefe. Investitionen dürfen nicht verhindert werden.

Im Übrigen sind regulatorische Weiterentwicklungen, die Wettbewerbwahren und sinnvolle Ansätze für eine Verbesserung der Breitbandver-sorgung insbesondere im ländlichen Raum bringen, zu unterstützen. Diessollte auch bei der von der Bundesnetzagentur angekündigten Weiterent-wicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigtwerden. Damit soll in bislang besonders benachteiligten Ortschaften einezeitgemäße Breitbandversorgung ermöglicht werden. Notwendige Ent-scheidungen hierzu (insbesondere zur Frage weiterer Kabelverzweigerauf dem Verzweigerkabel) sollten zügig erfolgen, um allen Beteiligtendie notwendige Planungssicherheit zu geben. Dabei muss sichergestelltsein, dass Lösungen gefunden werden, die den Breitbandanforderungender Menschen vor allem im ländlichen Raum gerecht werden und lang-fristig zukunftssicher sind. Um eine effiziente Förderung zu ermöglichen,

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -6- Drucksache /

müssen diese Lösungen zudem gewährleisten, dass alle interessiertenUnternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen können.

Am 03.04.2014 hat das Europäische Parlament in erster Lesung über dievorgeschlagenen Maßnahmen für einen Europäischen Binnenmarkt derelektronischen Kommunikation (sog. „Digital Single Market“)1 debat-tiert. Die Mitgliedstaaten beraten nunmehr über ihre Position, was hiermitparlamentarisch begleitet werden soll, damit die richtigen Anreize fürwirtschaftlich tragfähige Investitionen in den Ausbau von hochleistungs-fähigen Breitbandnetzen gesetzt werden. Erst nach der Neubesetzung derEuropäischen Kommission ist mit einem Abschluss der Verhandlungenzu rechnen. Gleichwohl soll aufgrund der möglichen weitreichendenAuswirkungen auch für den deutschen Rechtsrahmen zum Breitbandaus-bau bereits in diesem Verhandlungsstadium auf folgende Aspektehingewiesen werden:

Planungssicherheit ist gerade auf dem schnelllebigen Telekommunika-tionsmarkt von überragender Bedeutung. Daher sollten bewährteWettbewerbskonzepte und der Handlungsrahmen nationaler Institutio-nen wie der Bundesnetzagentur nicht in Frage gestellt werden. Dies giltinsbesondere vor dem Hintergrund, dass es an dem Nachweis fehlt, dasssich ein auf wenige große Anbieter konzentrierender Markt positiv aufVerbraucherpreise und Produktqualität auswirkt.

Im Rahmen der zahlreichen Änderungsvorschläge des EuropäischenParlamentes in Bezug auf die Frequenzordnung werden insbesonderedie vorgeschlagenen Laufzeiten der Frequenzzuteilungen von mindes-tens 25 Jahren als sehr kritisch angesehen, was durch die am 17.05.2014veröffentlichte Bewertung des Gremiums Europäischer Regulierungs-stellen für elektronische Kommunikation (GEREK) nochmals bestätigtwurde. Eine effiziente Frequenznutzung kann damit in einem schnellle-bigen Telekommunikationsmarkt nicht sichergestellt werden.

Die Netzneutralität ist auch auf europäischer Ebene gesetzlich zu veran-kern. Ziel ist dabei der Erhalt des offenen und freien Internets, dieSicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairemWettbewerb. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete imInternet ist die Grundlage dafür. Das sogenannte Best-Effort-Internet,das für die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird in seinerQualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von„Managed Services“ verdrängt werden. Netzwerkmanagement muss al-lerdings dort möglich sein, wo es technisch geboten ist, damitbandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und ohneVerzögerung übertragen werden bzw. zum Einsatz kommen können.

Der diskriminierungsfreie Zugang zum Internet garantiert weiteresWachstum und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Innovationenund Innovationsfähigkeit sind dabei der Haupttreiber einer weiterhinpositiven wirtschaftlichen Entwicklung der Internetbranche.

1 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmenzum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung desvernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012,COM(2013)0627.

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -7- Drucksache /

Bei der Diskussion europäischer virtueller Zugangsprodukte ist – wiebereits der Wissenschaftliche Arbeitskreis der Bundesnetzagentur her-vorgehoben hat – zu beachten, dass in den TAL-Zugang getätigteInvestitionen nicht vorzeitig entwertet werden und somit das Wettbe-werbsniveau beim Breitbandausbau gefährdet wird.

Ebenso wie der jüngst durch die Bundesnetzagentur zur Diskussiongestellte Entwurf einer Transparenz-Verordnung werden die Vorschlägedes Europäischen Parlamentes zur Transparenz im Endkundenbereichdazu beitragen, dass die Verbraucher genauer über die Leistungsfähig-keit ihres Breitbandzugangs per Mobilfunk oder Festnetz informiertwerden.

2. Optimale Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung beim Aus-bau der Breitbandfestnetzinfrastruktur

Die Nutzung von Synergien beim Breitbandausbau minimiert die Kostenund kann zusätzliche Investitionsimpulse setzen. Hierfür ist eine effizien-te Koordination auf allen Ebenen erforderlich, insbesondere auchzwischen Bund, Ländern und Kommunen. Um eine Beschleunigung desAusbaus zu erzielen, ist eine Verwaltungsvereinfachung notwendig, ins-besondere bei planungs-, bau- und abgabenrechtlichen Vorschriften.

Die bereits bestehenden Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetzesowie die Verkehrsnetze (Schiene, Straße, Häfen und Flughäfen) bietenein hohes Potential für einen kosten- und ressourcenschonenden Breit-bandausbau im Festnetz. Im Juni 2014 ist die EU-Richtlinie zurReduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzenfür die elektronische Kommunikation (KostenreduzierungsRL2014/61/EU) in Kraft getreten. Ziel ist es, durch eine Mitnutzung beste-hender anderer Netzinfrastrukturen den Telekommunikationsanbieterneinen effizienteren Ausbau von modernen Hochleistungsnetzen zu er-möglichen. Gerade die Tiefbaukosten, die 80 Prozent der Ausbaukostenausmachen, können dadurch erheblich reduziert werden. Damit wird ins-besondere der Ausbau einer modernen und hochleistungsfähigenGlasfaserinfrastruktur auf Basis der unterschiedlichsten Ausbaumodelle(FTTC, FTTB und FTTH) maßgeblich unterstützt. Darüber hinaus kanndavon auch der Ausbau der Mobilfunknetze profitieren, da die Anbin-dung von Mobilfunkmasten ebenfalls auf einer guten Glasfaser-infrastruktur beruht.

Um die Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsbasierten Ausbaueiner modernen Festnetzinfrastruktur auch in Deutschland entscheidendzu verbessern, sollte daher die Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzie-rung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für dieelektronische Kommunikation in der ersten Hälfte der Legislaturperiodedurch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes oder die Schaf-fung eines „Breitbandinfrastrukturausbaugesetzes“ konsequent umgesetztwerden. Dabei ist für die spätere rechtssichere Anwendung bei der Aus-gestaltung die Beachtung der möglicherweise berührten Eigentumsrechtevon besonderer Bedeutung.

Zur umfassenden Hebung der Synergien durch Mitnutzung bestehenderNetzinfrastrukturen bedarf es eines stabilen Rechtsrahmens. Dies zeigen dieersten Erfahrungen mit vergleichbaren Ansätzen im aktuellen Telekommuni-kationsgesetz. Die ausbauwilligen Telekommunikationsnetzbetreiber könnennur durch verbindliche und schnelle Entscheidungen der zuständigen Behör-

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -8- Drucksache /

den die notwendige Planungssicherheit für zeitnahe Investitionen erhalten.Außerdem müsste geprüft werden, auch benachbarte Rechtsnormen (z. B.im Baugesetzbuch oder in der Straßenverkehrsordnung) in Einklang zu brin-gen.

Die Betreiber von Strom-, Gas-, Fernwärme- und Abwassernetzen, von Ka-nalisationssystemen sowie von Verkehrsnetzen (im Folgenden: Betreiberanderer Netzinfrastrukturen) müssen ausbauwilligen Telekommunikations-netzbetreibern zum Breitbandausbau zu diskriminierungsfreien Bedingungendie Mitnutzung ihrer physischen Infrastruktur ermöglichen. Hierzu gehörtbspw. auch, dass Bahntrassenquerungen kurzfristig möglich sind.

Die Energiewende erfordert in Deutschland einen hohen Bedarf an Vernet-zung und bringt eine Vielzahl von lokalen Infrastrukturprojekten mit sich.Dieser Prozess muss stärker mit dem Prozess des Breitbandausbaus koordi-niert werden. Richtlinien, Vorgaben und Genehmigungen müssendahingehend überprüft werden, ob sie die Synergieeffekte ausreichend be-rücksichtigen.

Entgelte für die Mitnutzung sollten einen angemessenen Anreiz für die Be-treiber anderer Netzinfrastrukturen setzen, die Mitnutzung für denBreitbandausbau zu ermöglichen. Gleichzeitig ist jedoch auch eine miss-bräuchliche Überhöhung zu vermeiden, damit die Hebung derSynergieeffekte für die Telekommunikationsnetzbetreiber weiterhin attraktivbleibt.

Bei strittigen Einzelfällen muss aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeu-tung das übergeordnete Ziel, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit50 Mbit/s zu erreichen, einen gesonderten Stellenwert erhalten.

Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten (bspw. beim Brückenbau und –sanierung) sollte zukünftig eine bedarfsorientierte Pflicht zur Verlegung vonLeerrohren rechtlich bindend vorgesehen werden. Auch ist zu prüfen, ob sichder bestehende Vorrang der unterirdischen Erschließung aktuell ausbau-hemmend auswirkt und eine zumindest zeitweilige oberirdische Verlegungvon Glasfaserleitungen dieses Hemmnis kurzfristig beseitigt. Langfristigkönnte dann bei zukünftigen Bauarbeiten die Verlegung schlussendlich un-terirdisch realisiert werden. Gerade im ländlichen Raum sollten die dortbestehenden Oberlandleitungen für den Strom- oder Telefonanschluss füreinen kostengünstigen Glasfaserausbau zeitnah nutzbar gemacht werden.Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass für den kurzfristigen Einsatz von kos-tenreduzierenden Glasfaserverlegetechniken (bspw. Micro-Trenching) raschentsprechende Nutzungshinweise vorgelegt werden.

Telekommunikationsnetzbetreiber müssen für ihre Ausbauplanung von denBetreibern anderer Netzinfrastrukturen Mindestinformation über bestehendeInfrastrukturen (u.a. Standort, Leitungswege, Typ, gegenwärtige Nutzung,Ansprechpartner) und über geplante Bauarbeiten erhalten. Liegen die Infor-mationen nicht vor, muss die Möglichkeit zu einer Untersuchung vor Ortgeschaffen werden.Auch die Informationen, die bei staatlichen Stellen zu bestehenden Netzinf-rastrukturen vorliegen, müssen den ausbauwilligen Telekommunikations-netzbetreibern zukünftig zeitnah elektronisch, mit geringen bürokratischenHürden und möglichst schon vor dem europarechtlich vorgegebenen Zeit-punkt zum 01.01.2017 zur Verfügung gestellt werden.Für eine übergreifende Planung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzenerscheint es sinnvoll, die Informationen staatlicher Stellen an einer zentralen

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -9- Drucksache /

Informationsstelle, wie beispielsweise im bereits bestehenden Infrastrukturat-las, zu sammeln. Es ist außerdem zu prüfen, ob ein Oberflächenkataster zurBeschaffenheit der Bodenoberfläche oder ergänzende Angaben im Breit-bandatlas zur Bodengüte die Planungskosten reduzieren.

Bei Konflikten trifft eine „nationale Streitschlichtungsstelle“, die aufgrundihrer Sachnähe bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein sollte, zeitnaheine bindende Entscheidung bzgl. der Zugangsgewährung (Bedingungen undEntgelte) und bzgl. etwaiger Informationsbegehren. Dies gilt auch für diebislang unverbindlichen Streitschlichtungsentscheidungen (§ 77b TKG). Beider Ausgestaltung des Verfahrensablaufs ist darauf zu achten, dass das Ver-fahren den zügigen Netzausbau fördert und nicht behindert. Hierzu gehörtbspw. auch eine Vorlagepflicht für bereits erteilte Zustimmungserklärungenzur Mitnutzung bzw. für Mitnutzungsvereinbarungen, um einen zentralenÜberblick über die Bedingungen und die Reichweite der Nutzung von Sy-nergien zu ermöglichen.

Außerdem ist die Koordinierung von Bauarbeiten bspw. durch eine verbind-liche Vorgabe des Koordinierungsablaufs entscheidend zu verbessern.Insbesondere für den Fall von Bauarbeiten, die ganz oder teilweise mit öf-fentlichen Mitteln finanziert werden, sollten ausbauwilligeTelekommunikationsnetzbetreiber die Möglichkeit erhalten, hochleistungs-fähige Breitbandnetze mit zu verlegen. Zur rechtzeitigen Planung einerMitverlegung sind Informationen über laufende und geplante Bauarbeitennotwendig. Für die neuen untiefen Verlegeverfahren nach TKG sollte ingeeigneter Weise mehr Akzeptanz – auch und gerade in kommunalen Ver-waltung – geschafft werden.

Informationen zu erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen zum Breit-bandausbau müssen an einer Stelle zur Verfügung gestellt werden,vorzugsweise auf dem Breitbandportal der Bundesregierung (www.zukunft-breitband.de). Mit der kommunalen Ebene ist zu erörtern, wie auch die An-tragsstellung besser koordiniert werden kann. Die Genehmigungserteilungvor Ort sollte in kurzen Fristen erfolgen, um einen zügigen Netzausbau si-cherzustellen.

Bei privaten und öffentlichen Neubauten und größeren Sanierungsarbeitenim privaten Bereich sollten, beispielsweise durch die Verlegung von Leer-rohren, die Grundlagen für eine zukünftige Ausstattung der Gebäude mithochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen geschaffen werden. Aus-bauwillige Telekommunikationsnetzbetreiber sollten zu angemessenBedingungen diese Infrastrukturen mitnutzen können.

3. Konsequente und zeitnahe Nutzung der Potentiale von Funkfrequenzenfür den Breitbandausbau

Mobilfunk kann den weiteren Festnetzausbau nicht ersetzen.. Allerdingsbietet insbesondere der weiterentwickelte Mobilfunkstandard LTEAdvanced die Möglichkeit, unterversorgte Gebiete kostengünstiger undvor allem schneller mit höheren Geschwindigkeiten zu versorgen als diesdurch Kabel-, Glasfaser- oder DSL-Anbindung möglich ist. Diese Mobil-funk-Technologie sollte deshalb in Teilbereichen für die Erreichung derBreitbandziele bis 2018 verstärkt genutzt werden, zumal ein weitererLTE-Ausbau immer auch mit dem Näherrücken der Glasfaser an dieHaushalte verbunden ist.

Der Verfügbarkeit von mobilen Breitbandzugängen kommt daher kurz- undmittelfristig, aber auch langfristig eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutungzu. Kurzfristig wird mobiles Breitband eine entscheidende Rolle dabei spie- Vo

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len, auch die Bürger in ländlichen Regionen mit leistungsfähigen Internetzu-gängen zu versorgen und damit gleichwertige Lebensbedingungen undgesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Mittel- und langfristig wird dieflächendeckende Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Mobilfunknetzes fürdie Bürger, aber auch für innovative Geschäftsmodelle bspw. im Verkehrs-und Logistikbereich eine Grundvoraussetzung darstellen.

Die mobile Breitbandnutzung wird weiter deutlich wachsen, insbesonderewegen der starken Durchdringung mit Endgeräten, über die datenintensiveInternet-Anwendungen abrufbar sind. Der zunehmende Bedarf muss sich ineiner effizienten Frequenznutzung widerspiegeln, die vorhandene Bedarfeangemessen berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Bundesnetz-agentur vor, zügig die Ende 2016 auslaufenden Frequenznutzungsrechte derBereiche 900/1800 MHz gemeinsam mit sämtlichen zum Breitbandausbaugeeigneten Frequenzen bereitzustellen („Projekt 2016“).Aktuell etabliert sich der Bereich der 700 Mhz-Frequenzen weltweit alsnächster Standard für die Nutzung mobiler Breitbandanwendungen. Die bis-lang vom Rundfunk genutzten Frequenzen im 700 MHz-Bereich bieten dieMöglichkeiten einer „Digitalen Dividende II“. Hierbei geht es darum, dieUmstellung auf den neuen, zukunftsträchtigeren Standard DVB-T2 zügigvorzunehmen, damit terrestrische Rundfunkangebote in HD-Qualität möglichwerden. Damit kann der Rundfunk gleichzeitig Kosten und Frequenzbele-gungen einsparen. Hierdurch frei werdende Frequenzen sollten ab 2017vorrangig für den Breitbandausbau in eher ländlichen Gebieten genutzt wer-den.

Die Länder sind sich mit dem Bund einig, mit dem Umstieg auf DVB-T2 imHEVC-Standard auch weiterhin einen terrestrischen TV-Übertragungswegzu ermöglichen, der ohne monatliche Zusatzkosten auskommt und vor allemin Ballungsräumen intensiv genutzt wird. Die rundfunkpolitischen Anliegender Länder und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Rundfunks sowiedie Interessen der Nutzer drahtloser Produktionsmittel (insbesondere Draht-losmikrofone und -kameras von Kulturveranstaltern wie Bühnen undsoziokulturellen Zentren) müsse angemessen und ausreichend berücksichtigtwerden.

Zur Umsetzung einer solchen „Digitalen Dividende II“ ist auf hoher politi-scher Ebene im gegenseitigen Einvernehmen durch Bund und Länder einnationaler Konsens für eine zukunftsgerichtete terrestrische Fernsehversor-gung mit dem Standard DVB-T2 und für die bessere Versorgung mitleistungsfähigen mobilen Breitbandzugängen – insbesondere im ländlichenRaum – zu erarbeiten. Die Frequenzordnung ist im Einvernehmen mit denLändern zu ändern.

Da sich bei der Umstellung auf DVB-T2 eine Reihe an technischen und ver-fahrensmäßigen Fragestellungen ergeben, sollten offene Punkte bis zumEnde des 3. Quartals 2014geklärt werden. In dem politischen Kompromissist ein hinreichender Interessenausgleich mit anderweitig vorgebrachten Fre-quenzbedarfen (BOS-Netze, militärische Netze) und mit anderen betroffenenNutzergruppen (drahtlose Produktionsmittel) herzustellen, ohne dabei jedochdie beiden übergeordneten Ziele – eine flächendeckenden Breitbandversor-gung (50 Mbit/s bis 2018) mit einer Nutzungsaufnahme von mobilemBreitband 2017 und der schnelle Umstieg auf DVB-T2 – aus dem Auge zuverlieren.

Ein frühes Signal von der politischen Ebene wird sich außerdem positiv aufdie Herstellerindustrie auswirken, die notwendigen Endgeräte für DVB-T2

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pünktlich für den Massenmarkt zur Verfügung zu stellen. Mit DVB-T2 kannden Bürgern zeitnah ein technisch fortschrittlicher Übertragungsstandard füreine terrestrische Fernsehversorgung mit HD-Qualität zur Verfügung gestelltwerden. Es ist zu prüfen, ob die Umstellung auf DVB-T2 bis Mitte 2016mindestens in den jetzigen Hauptverbreitungsgebieten, den Ballungsräumen,realisierbar ist, um durch mediale Großereignisse wie der UEFA Fußballeu-ropameisterschaft eine schnelle Marktdurchdringung zu erreichen. Außerdemkönnen durch ein entschlossenes Vorgehen bei der DVB-T2-Umstellung diefür den Betrieb erwarteten deutlichen Kostensenkungspotentiale früher reali-siert werden.

Nach Abschluss eines nationalen Konsenses zum Ende des 3. Quartals 2014ist eine schnelle Frequenzvergabe oder -versteigerung möglichst Anfang2015 anzustreben. Durch eine entsprechende Versorgungsauflage sollte eineprioritäre Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum mit mobilemBreitband erreicht werden.

Es müssen alle Potenziale zum Ausbau der digitalen Infrastruktur akti-viert werden. Das bedeutet auch, dass die Potenziale von lokalenFunknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raumausgeschöpft werden und Rechtssicherheit für die WLAN-Betreiberbesteht. WLAN-Betreiber, die keine Accessbetreiber sind, beispielsweisekleine Gewerbetreibende, sehen sich mit unabsehbaren Forderungen auspotentiellen Rechtsverletzungen ihrer Nutzer im WLAN konfrontiert(Störerhaftung). Notwendig ist eine Klarstellung der Haftungsregelungenanalog zu den Accessprovidern.

4. Effiziente und stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebie-te

Förderprogramme sind ein geeignetes Instrument, um Wirtschaftlich-keitslücken beim Breitbandausbau insbesondere in ländlichen Regionenschließen zu können. Damit die Breitbandziele bis 2018 umgesetzt wer-den können, sind entsprechende Ausbauauflagen im Rahmen derDigitalen Dividende II und zusätzliche staatliche Finanzmittel anzustre-ben. In Zeiten der Haushaltskonsolidierung sind Mittel so einzusetzen,dass sie eine größtmögliche Hebelwirkung für private Breitbandinvestiti-onen und die Ausbauziele haben und Mitnahmeeffekte soweit wiemöglich vermeiden.

In Zeiten der Haushaltskonsolidierung gilt jedoch auch der Grundsatz des„Förderns und Forderns“. Wenn die Möglichkeiten der Mitnutzung be-stehender alternativer Infrastrukturen durch die Umsetzung derKostensenkungsRL erweitert wurden, ist bei einer Förderung vorauszu-setzen, dass geprüft wurde, ob und inwieweit Synergiepotentiale durchkostensenkende Mitnutzung alternativer Infrastrukturen bestehen unddargelegt wurde, ob und inwieweit bestehende Synergiepotentiale bei derNetzausbauplanung berücksichtigt wurden. Zusätzlicher bürokratischerAufwand ist dabei möglichst zu vermeiden. Potentieller Koordinierungs-aufwand (seitens der Telekommunikationsanbieter, der Kommunen vorOrt oder der alternativen Netzbetreiber) darf jedoch nicht dazu führen,dass bspw. Straßen – auf Kosten des Steuerzahlers – mehrfach aufgegra-ben werden müssen.

Eine Verschlankung und Vereinheitlichung der heterogenen bundes- undländerspezifischen Förderbedingungen und Verfahrensregelungen ist anzu-streben. Hierzu gehören bspw. einheitliche Musteranträge und -verträge, wie

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sie in einigen Bundesländern verwandt werden, die sich im Hinblick auf dieeffiziente Ausgestaltung von Verfahrensabläufen als äußerst positiv erwiesenhaben.

Zwischen dem Bund und den Ländern sollte es im Hinblick auf Förder-programme und Förderbedingungen ein abgestimmtes Vorgehen geben.Hierbei sind die unterschiedlichen kommunalen Voraussetzungen zuberücksichtigen, etwa im Hinblick auf die Überprüfung der kommunalenEigenanteile, haushalterische Notwendigkeitsnachweise sowie Bürg-schaftspflichten, insbesondere bei Kommunen in haushalterischerNotlage/Zweckverwaltung.

Dort, wo EU-Vorgaben eine Rolle spielen, sollte darauf hingewirkt wer-den, dass diese so ausgestaltet werden, dass Planungsunsicherheitenbeseitigt werden und eine optimale Handhabbarkeit sichergestellt wird.Im Beihilfebereich ist bei der EU-Kommission für eine NGA-Rahmenregelung für Deutschland hinzuwirken, dass diese die Vectoring-Technologie einbezieht und es ermöglicht, den Breitbandausbau im länd-lichen Raum durch ein unbürokratisches, technologieneutrales undwettbewerbsfreundliches Förderverfahren voranzubringen. Der Breit-bandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben.

Die Ausstattung von Förderprogrammen setzt eine solide Finanzierung vo-raus. Mögliche Haushaltsspielräume sind innerhalb der Bundesregierungzwischen dem Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur und demBundesministerium der Finanzen zu prüfen.

Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Einnahmenprognose für das Bun-deswirtschaftsministerium für die Neuvergabe der Bereiche 700, 900,1800 MHz und 1,5 GHz (insgesamt 260 MHz) von Mindesteinnahmenvon 1,162 Mrd. Euro aus, die von den voraussichtlichen Frequenzzutei-lungsgebühren bei Nichtversteigerung abgeleitet sind. Aus der zugeteiltenFrequenzreserve je Mobilfunkanbieter errechnen sich weitere Einnahmenvon bis zu 300 Mio. Euro. Diese Summe würde sich nach Angaben derBundesnetzagentur bei Auslassung des frequenztechnisch attraktiven700-MHz-Bandes um mindestens 450 Mio. Euro reduzieren, so dass auchohne die sog. „Digitale Dividende II“ und ohne jegliche Versteigerungrund eine Milliarde Euro an Einnahmen für den Bundeshaushalt erzieltwerden könnten. Im Falle einer Versteigerung könnten sich die Einnah-men in Abhängigkeit vom tatsächlichen Bieterverhalten erhöhen.Fördermittel sollten im Hinblick auf die Breitbandziele bis 2018 i. S. d.Breitbandstrategie der Bundesregierung auf den Netzausbau in unterver-sorgten Gebieten mit Wirtschaftlichkeitslücken konzentriert werden.Bereits bestehende Förderprogramme für den Breitbandausbau sollten imHinblick auf die Förderbedingungen geprüft werden.

Insgesamt sollte es einen Fördermix aus Zuschüssen, Bürgschaften undZinsverbilligungen geben, die die unterschiedlichen Anforderungen derverschiedenen Akteure abbildet. In besonderer Weise sind auch die An-liegen der Kommunen zu berücksichtigen.

Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Es sollden flächendeckenden Ausbau von Breitbandinfrastruktur mit zukunftswei- Vo

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senden, nachhaltigen Technologien (NGA-Netze) durch Vergabe von zins-günstigen Finanzierungskrediten und Bürgschaften fördern. Mit demFörderprogramm soll auf die spezifischen Anforderungen der Langfristigkeitsolcher Projekte reagiert werden. Die Förderung soll insbesondere in Räu-men greifen, die nicht ohne weiteres durch den Markt mitHochleistungsnetzen erschlossen werden. Eine Kombination mit Landespro-grammen soll dabei grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Soweit sinnvolle Breitbandförderprogramme nicht durch Haushaltsmittelfinanziert werden können, sollten die Voraussetzung für einen durch dieTelekommunikationsbranche einzurichtenden Breitband-Bürgerfonds, in denPrivatpersonen sowie institutionelle Anleger investieren können, geprüftwerden.

5. Bessere Abstimmung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern undKommunen

Bund und Länder müssen im Hinblick auf den Infrastrukturausbau abge-stimmt vorgehen und hierbei die Kommunen beteiligen und in ihrerFähigkeit stärken, eigene Kompetenzen zu entwickeln und vorhandeneAngebote zu nutzen. Kommunen, Landkreise, Länder und Bundesregie-rung sollten in einem koordinativen Rollenmodell zusammenwirken,welches im Detail ausgearbeitet und möglicherweise legislativ verankertwerden muss. Bund und Länder sollten einen Breitbandkonsens erzielen,der neben der weiteren Frequenznutzung auch gemeinsame Ansätze fürabgestimmte Förderkonzepte und sich ergänzende Synergiemaßnahmenbeinhaltet.

Eigenanstrengungen von Kommunen in unterversorgten Gebieten sindstärker als bisher – und über die Bereitstellung von Fördermitteln hinaus– zu unterstützen, etwa durch umfassende Beratungsleistungen, Hilfe beimit Anbietern zu erarbeitenden Lückenschlusskonzepten oder Best-Practice-Initiativen. Regionale Investitionspotenziale und Kompetenzensind in besonderer Weise einzubinden.

Hierbei kommt beispielsweise den Landkreisen, den Vermessungsämternoder anderen durch das Land beauftragten Behörden als Koordinatorenauf regionaler Ebene eine besondere Bedeutung zu. Sie sind bereits heutedie überörtlichen Träger von Baumaßnahmen und besitzen Geoinformati-onsstellen, Planungs- und Bauämter sowie die Ressourcen für eineGemeindeübergreifende Planung. Bezugnehmend auf die Kostenreduzie-rungsrichtlinie der EU sind maßgeblich Prozesse und Ansprechpartner fürdie öffentlichen und privaten Netzbetreiber zu formulieren.

Kommunen, die aufgrund schlechter wirtschaftlicher Lage unter Haus-haltsvorbehalt stehen, dürfen hierdurch nicht an der Implementierungpassiver Infrastruktur gehindert werden. Kommunen unter Haushaltsvor-behalt können oftmals die Mitverlegung von Leerrohren oder anderenpassiven Infrastrukturen nicht gewährleisten, da die zusätzlichen Kostenals „freiwillige Leistung“ anzusehen sind, die nicht genehmigt werdenkann. Hier muss den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, inzukunftsweisende Breitbandinfrastruktur zu investieren.

Die Arbeit des Breitbandbüros des Bundes sollte im Rahme verfügbarerHaushaltsmittel weiter gestärkt werden, insbesondere auch im Hinblickauf die Zusammenführung von Informationen und die Möglichkeiten der Vo

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Zusammenarbeit mit zuständigen Ländereinrichtungen sowie Kommu-nen. Unter Koordination der Landeskompetenzzentren und des Bundessollte die Entwicklung regionaler „Masterpläne für den Breitbandausbau“erfolgen (wirtschaftlich und technisch).

Um zügige Fortschritte beim Breitbandausbau zu erzielen, muss in denKommunen mehr Kompetenz und Wissen im Hinblick auf technische,rechtliche, planerische, förderpolitische und organisatorische Anforde-rungen des Breitbandausbaus geschaffen werden. Vor allem kleineKommunen sind mit der Wissensbeschaffung und dem Projektmanage-ment überfordert. Der Bund unterstützt dieses durch ein breit angelegtesInformations- und Beratungsprogramm. Dieses reicht von der Ausbildungkommunaler Breitbandmanager über einen stärkeren Austausch und dieVerfügungsstellung von Leitfäden und Musterverträgen bis hin zur Inan-spruchnahme externer Beratung und Projektsteuerung.

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II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haus-haltsmittel konsequent voranzutreiben, um bis 2018 eineflächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichenund darüber hinaus eine dynamische Entwicklung verfügbarerBandbreiten zu ermöglichen, die den zunehmenden Bedarf berück-sichtigt und eine digitale Spaltung zwischen Ballungszentren undländlichen Räumen vermeidet; Regionen, die noch nicht über eineVersorgungsbandbreite von mindestens 2 Mbit/s verfügen, müssendabei vorrangig und kurzfristig erschlossen werden;

2. die Breitbandstrategie des Bundes in diesem Sinne umfassend weiterzu entwickeln, um den Ausbau einer hochleistungsfähigen Glasfa-serinfrastruktur sowie eines modernen Mobilfunknetzes inKombination mit anderen Technologien zu unterstützen;

3. für eine innovations- und investitionsfreundliche Regulierung derTelekommunikationsmärkte zu sorgen, die Impulse für zusätzlicheInvestitionen setzt und Planungssicherheit schafft und eine starkedeutsche und europäische Telekommunikations- und IT-Industrie si-cherstellt;

4. bis zum Ende des 3. Quartals 2014 im Einvernehmen mit den Län-dern einen nationalen Konsens zum Breitbandausbau anzustreben,insbesondere zur abgestimmten Ausgestaltung von Förderprogram-men und zur weiteren Frequenzplanung;

5. mit den Ländern einen nationalen Konsens für eine zukunftsgerich-tete terrestrische Fernsehversorgung mit dem Standard DVB-T2 unddie Nutzung frei werdender Frequenzen für die zusätzliche Versor-gung mit leistungsfähigen mobilen Breitbandzugängen –insbesondere im ländlichen Raum – zu erarbeiten. Zu prüfen ist, obbereits bis Mitte 2016 mindestens in den jetzigen Hauptverbrei-tungsgebieten, den Ballungsräumen, den Bürgern zu einem medialenGroßereignis wie der UEFA Fußballeuropameisterschaft ein tech-nisch fortschrittlicher Übertragungsstandard für eine terrestrischeFernsehversorgung mit HD-Qualität zur Verfügung gestellt werdenkann;

6. im Einvernehmen mit den Ländern das für die entsprechende Pla-nungssicherheit aller Beteiligten und insbesondere auch derEndgeräteindustrie notwendige politische Signal eines nationalenKonsenses im 3. Quartal 2014 zu senden und durch eine anschlie-ßende Umsetzung in einer entsprechenden Änderung der Frequenz-Verordnung zu verstärken. Der politische Kompromiss soll dabei ei-nen Interessenausgleich mit anderweitig vorgebrachtenFrequenzbedarfen und mit anderen betroffenen Nutzergruppen her-stellen. Dabei sind die Frequenzbedarfe von Nutzern drahtloserProduktionsmittel auch zukünftig bei weitgehend primärer Nutzungder 700 MHz-Frequenzen durch den Mobilfunk entsprechend ihrerunabdingbaren Bedeutung für die Rundfunk-, Kultur- und Kreativ-branche ausreichend und angemessen zu berücksichtigen. Insgesamtist dem Gebot einer effizienten Frequenznutzung Rechnung zu tra-gen und es sind bei der Erzielung eines politischen Kompromissesdie beiden übergeordneten Ziele – eine flächendeckende Breitband-versorgung (50 Mbit/s bis 2018) mit einer Nutzungsaufnahme von

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mobilem Breitband 2017 und der schnelle Umstieg auf DVB-T2 –nicht aus dem Auge zu verlieren. Hinsichtlich eines künftigen Fre-TXHQ]EHGDUIV�IX�r Breitbandkommunikation von Behörden undOrganisationen mit Sicherheitsaufgaben („BOS“) und BMVg sinddiese ebenfalls ausreichend und angemessen möglichst im 700 MHz-Bereich zu berücksichtigen. Die hierzu noch notwendigen Konkreti-sierungen (auch bzgl. Ausfallsicherheit und hoheitlicherEingriffsrechte) sollten unmittelbar zwischen BMVI, BMI, BMVgund den Innenministerien der Länder unter Einbindung der Bundes-netzagentur anhand einer Bedarfsanalyse abgestimmt werden;

7. nach Abschluss eines nationalen Konsenses auf hoher politischerEbene eine Frequenzvergabe oder -versteigerung möglichst im 1.Quartal 2015 sicherzustellen; in Bezug auf zusätzliche Frequenzenim 700 Mhz-Bereich sind geeignete Regelungen zu treffen, die dieBreitbandziele unterstützen und eine prioritäre Versorgung der Be-völkerung im ländlichen Raum mit mobilem Breitband erreichen;

8. bei ihrer weiteren Finanzplanung zu berücksichtigen, dass Förder-mittel die Erreichung der Ausbauziele bis 2018 unterstützen,mögliche Haushaltsspielräume dafür sind zwischen dem Bundesmi-nisterium für Verkehr und digitale Infrastruktur und demBundesministerium der Finanzen zu prüfen, insbesondere im Hin-blick auf mögliche Erlöse aus Frequenzvergaben;

9. schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Haftungsrege-lungen für WLAN-Betreiber analog zu Accessprovidern klargestelltwerden, um Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen;

10. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie zur Reduzie-rung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen fürdie elektronische Kommunikation (KostenreduzierungsRL) noch inder ersten Hälfte der Legislaturperiode durch eine Änderung des Te-lekommunikationsgesetzes oder die Schaffung eines„Breitbandinfrastrukturgesetzes“ konsequent in nationales Rechtumzusetzen und somit die Rahmenbedingungen für einen wettbe-werbsbasierten Ausbau einer modernen Festnetzinfrastruktur inDeutschland weiter spürbar zu verbessern; hierzu müsste geprüftwerden, auch benachbarte Rechtsnormen (z. B. im Baugesetzbuchoder in der Straßenverkehrsordnung) in Einklang zu bringen;

11. bei der Umsetzung der Kostenreduzierungs-Richtlinie in nationalesRecht – neben den im Detail durch den Deutschen Bundestag hierzuoben getroffenen Feststellungen – insbesondere eine sinnvolleMitverlegung von Breitbandleitungen in und an den Strom-, Gas-,Fernwärme- und Abwassernetzen, Kanalisationssystemen sowieVerkehrsnetzen (Schiene, Straße, Häfen und Flughäfen) zu ermögli-chen;

12. bei Streitigkeiten zwischen den betroffenen Unternehmen mit einemverbindlichen Rechtsrahmen eine schnelle Klärung durch verbindli-che Entscheidungen der Bundesnetzagentur herbeizuführen; Vo

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Deutscher Bundestag - . Wahlperiode -17- Drucksache /

13. bei Verkehrsinfrastrukturprojekten (bspw. beim Brückenbau und -sanierung) zukünftig eine Pflicht zur bedarfsorientierten Verlegungvon Leerrohren rechtlich bindend vorzusehen;

14. mehr Transparenz bei der Ausbauplanung für Kommunen, die Län-der und Netzbetreiber über alle für den Breitbandausbau geeignetenNetzinfrastrukturen herzustellen (z. B. durch eine verpflichtendeBaustellendatei und eine bessere Handhabbarkeit und vollständigereAbbildung beim Infrastrukturatlas); zu prüfen, ob Bauarbeiten durcheine angemessene Verkürzung von Planungs- und Genehmigungs-zeiträumen beschleunigt („Planungsbeschleunigungsgesetz“) unddurch verbindliche Vorgaben zum Verfahrensablauf besser koordi-niert werden können;

15. mit einer Verbesserung des Breitband- und Infrastrukturatlasses undder Messstudien der Bundesnetzagentur eine generell noch transpa-rentere Darstellung der tatsächlich zur Verfügung stehenden undtatsächlich genutzten Bandbreiten zu erreichen und den individuellenVerbraucher, so wie bereits im Entwurf der Transparenz-Verordnung durch die Bundesnetzagentur vorgesehen, auf Nachfra-ge durch eine verbraucherfreundliche, einfach zugängliche,zusammenfassende und aktuelle Darstellung über die tatsächlich zurVerfügung stehenden und die vertraglich vereinbarten Bandbreitenzu informieren;

16. finanzielle Förderprogramme so auszugestalten, dass sie eine mög-lichst große Hebelwirkung auf private Investitionen sowie dieSchließung der Versorgungslücken haben. Mitnahmeeffekte sollenmöglichst vermieden werden; Förderschwellen (insbesondere beiden GAK-Mitteln) sind sachgerecht anzupassen;

17. Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu unterstützen, durch dieInvestitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken insbesonderein infrastrukturschwachen Regionen schnellstmöglich abgebaut wer-den;

18. eine Verschlankung und Vereinheitlichung der bundes- und länder-spezifischen Förderbedingungen und Verfahrensregelungenanzustreben;

19. bestehende Förderprogramme durch Einrichtung eines Sonderfinan-zierungsprogramms „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe zu ergänzen;

20. die Voraussetzung für einen durch die Telekommunikationsbrancheeinzurichtenden Breitband-Bürgerfonds zu prüfen, in den Privatper-sonen sowie institutionelle Anleger investieren können;

21. Kosten für die Heim-Hausvernetzung als Bestandteil der KfW-Hausfinanzierungs- und Modernisierungsprogramme anzuerkennen;

22. die Möglichkeiten der technologieoffenen Förderung des Breitband-ausbaus sicherzustellen und Beihilfe- sowie Förderverfahren zuvereinfachen; Verhandlungen über die Bundesrahmenregelung NGAzwischen dem Bund und der EU-Kommission sollten zügig zum Ab-schluss gebracht werden, damit Fördergelder undFinanzierungsinstrumente beihilfekonform eingesetzt werden kön- Vo

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nen; die im EFRE vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten fürBreitband sollten von den Ländern noch besser ausgeschöpft wer-den;

23. bei den anstehenden Verhandlungen zum sog. Digital Single Marketim Kreis der Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament sowieder Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass weiterhinPlanungssicherheit sichergestellt wird, dass bewährte Wettbewerbs-konzepte sowie der Handlungsrahmen nationaler Institutionen wieder Bundesnetzagentur nicht in Frage gestellt und dass wettbewerbs-und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen weiter verbessertwerden, um wirtschaftlich tragfähige Investitionen in den Ausbauhochleistungsfähiger Breitbandnetze zu ermöglichen, insbesondere,

nicht durch eine Laufzeit von Frequenzzuteilungen von min-destens 25 Jahren eine effiziente Frequenznutzung in einemschnelllebigen Telekommunikationsmarkt verhindert wird;

dass getätigte Investitionen nicht vorzeitig entwertet werdenund somit das Wettbewerbsniveau beim Breitbandausbau ge-fährdet wird;

dass durch mehr Transparenz im Endkundenbereich denVerbrauchern die tatsächliche Leistungsfähigkeit ihres Breit-bandzugangs per Mobilfunk oder Festnetz verpflichtendmitgeteilt wird und

dass durch eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralitätauf europäischer Ebene sichergestellt wird, dass das offeneund freie Internet sowie Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innova-tion und Innovationsfähigkeit und fairer Wettbewerb erhaltenund ermöglicht werden. Das sog. Best-Effort-Internet, dassfür die Gleichberechtigung der Datenpakete steht, wird inseiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einerVielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Netz-werkmanagement muss allerdings dort möglich sein, wo estechnisch geboten ist, damit bandbreitensensible Daten undAnwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragenwerden bzw. zum Einsatz kommen können;

24. mit der Netzallianz Digitales Deutschland als Diskussions- undIdeenplattform aus innovativen und investitionsbereiten Unterneh-men und deren Verbänden über einen Mix aller Technologien dieErreichung der Breitbandziele (2018: 50 Mbit/s flächendeckend) zuunterstützen und dabei insbesondere auch die Investitionen im länd-lichen Raum sicherzustellen;

25. die Kommunen bei ihren Bemühungen zum Breitbandausbau zuunterstützen (z. B. durch ein Informations- und Beratungspro-gramm);

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26. in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern darauf hinzuwir-ken, dass

ein zielgerichtetes abgestimmtes Vorgehen von Bund, Län-dern und Kommunen sichergestellt wird, welches von derBundesregierung zu koordinieren ist;

bundes- und landesrechtlich (kompetenzabhängig) folgendeMaßnahmen geprüft und soweit sinnvoll auf den Weg ge-bracht werden:

Überprüfung bau- und entsorgungsrechtlicher Vorschrif-ten auf ausbauhemmende Wirkung;

Überprüfung der Vorschriften zu Ausbaustandards(Inhouseverkabelung) auf zukünftige Anforderungen;

gesetzliche Flexibilisierung für alternative Verlege- bzw.Bauverfahren (§ 68 TKG / DIN-Verlegenormen);

flexiblere Ermöglichung oberirdischer Verlegung vonBreitbandleitungen im TKG;

Erstellung eines Leitfadens zu Erschwerniskosten, umZahlungs- und Rechtsunsicherheiten zu erleichtern;

Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, z. B.durch Einrichtung von Versorgungsgemeinschaften undinterkommunalen Zweckverbänden.

Berlin, den 2. Juli 2014

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Thomas Oppermann und FraktionVo

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