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Vorbereitung 1 Technischer Prüfdienst Rechtsgrundlagen Prüfumfang Ziel der Überprüfung Vorschriften – Hinweise

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Vorbereitung "Technischer Prüfdienst"

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Technischer Prüfdienst

• Rechtsgrundlagen

• Prüfumfang

• Ziel der Überprüfung

• Vorschriften – Hinweise

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Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für den Technischen Prüfdienst findet sich im Artikel 3 des Bay.FwG

Art. 3 Bay.FwG (Aufgaben des Staates)

Der Staat fördert den Brandschutz und den Technischen Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den Gemeinden und Landkreisen für den Abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst Zu-wendungen und unterhält Feuerwehrschulen

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In der Vollzugsbekanntmachung des Bay.FwG ist zu Art. 3 ausgeführt

Nr. 3.1 VollzBekBayFwG Technischer Prüfdienst

„Zur Unterstützung der Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist bei den Landesfeuerwehrschulen ein Technischer Prüfdienst eingerichtet. Der Technische Prüfdienst überprüft in regelmäßigen Abständen die Feuerwehrfahrzeuge und –geräte der Freiwilligen und der Pflicht-feuerwehren sowie deren Unterbringung, Wartung und Pflege.

Die Überprüfung ist für die Gemeinden bis auf weiteres kostenlos.

Die Gemeinden sorgen dafür, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden.“

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PrüfumfangDer Prüfumfang wurde vom Innenministerium wie folgt festgelegt:

1. Sichtprüfung des Gerätehauses

2. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen Daten aller vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge

3. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen Daten der vorhandenen Geräte und Prüfung aller Feuerwehrpumpen

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4. Funktionsprüfung der Feuerlösch-Kreiselpumpen Tragkraftspritzen, tragbaren Umfüllpumpen, Gefahrgutpumpen, Schlauchpumpen usw.

5. Überprüfung der leitfähigen Schläuche und Faltbehälter der Mineralöl- und Gefahrgutaus-stattung, ggf. durch Vorlage von Prüfnachweisen

6. Kontrolle der staatseigenen Ölwehrausrüstung

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Hinweise zum Prüfumfang

1. Sichtprüfung des GerätehausesAnzahl und Größe der Fahrzeugstellplätze

Abmessungen der Tore

bestehende Unfallgefahren

Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschriften

* Ölabscheider

* Abgasabsaugung

* elektrische Betriebsmittel

- elektrisch betätigte Tore

- Fernseher, Videorekorder, Kaffeemaschine

- Hochdruckreiniger, Dampfstrahler usw.

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Feststellung des Reifenalters für Fahrzeuge und Anhänger

Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt werden

* TÜV

* BSU usw.

* Probefahrten – Kilometerleistung laut Fahrtennachweisheft ( 30 km alle 14 Tage )

* Vollständigkeit der Beladung

Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschriften (Geräteprüfkartei)

* Kontrolle der Gerätehalterungen

* Kontrolle ob Wärmetauscher der Standheizung (nur bei Warmluftheizgeräten) nach 10 Jahre gewechselt wurde

* Kontrolle der Prüfnachweise für Winden, Hub und Zuggeräte usw.

2. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen Daten aller vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge und Anhänger

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Aufnahme aller technischen Daten bzw. Überprüfung der vorhanden Daten

Kontrolle des Maschinistenheftes

* Tragkraftspritze, Stromerzeuger usw.

Kontrolle, ob Wartungs-/Kundendienste regelmäßig durchgeführt wurden

Kontrolle der Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschriften

* Kontrolle der Geräteprüfkartei

3. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen Daten der

vorhandenen Geräte und Prüfung aller Feuerwehrpumpen

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Funktionsprüfung (am Gewässer)

* Dichtheit

* Förderleistung

* Ansaugverhalten

Kontrolle des Maschinistenheftes

* Ölwechsel/Kundendienst

* regelmäßige Probeläufe

4. Funktionsprüfung der Feuerlösch-Kreiselpumpen

Tragkraftspritzen, tragbare Umfüllpumpen,

Gefahrgutpumpen, Schlauchpumpen usw.

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Funktionsprüfung

* Die Überprüfung der Umfüllpumpen und der

Ölwehrpumpen wird mit den entsprechenden

Stromerzeugern durchgeführt

Kontrolle der Prüfnachweise über die Dichtheit der vorhandenen

Faltbehälter

5. Überprüfung der Leitfähigkeit der Mineralölschläuche

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Funktionsprüfung

Vollzähligkeitsüberprüfung

5. Kontrolle der staatseigenen Ölwehrausrüstung

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Bewertung Gerätehaus

Im Gesamtergebnis gibt es 3 Bewertungsstufen

* Keine Mängel

* keine wesentlichen Mängel

* Besichtigung durch den Fachberater der

Regierung notwendig

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Einzeln werden bewertet:

 

techn. Zustand 

einsatzbereit 

 bedingt

einsatzbereit

 nicht

einsatzbereit

       

 

Pflegezustand 

sehr gut 

 ausreichend

 ungenügend

Bei Pumpen wird zusätzlich die Entlüftungseinrichtung bewertet.

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Hinweise zum Prüfprotokoll

1. Die Beurteilung der Pflege ist jetzt unabhängig von der Kilometerleistung der Fahrzeuge

2. Fehlende Kilometerleistung wird im Protokoll als Mangel aufgeführt

3. Das Protokoll wird dem Verantwortlichen der Feuerwehr direkt ausgehändigt

4. Die Gemeinde erhält das Protokoll über die Staatliche Feuerwehrschule

5. Die Prüfergebnisse können von den autorisierten Personen (z. B. KBR) über das Internet eingesehen werden

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Allgemeine Hinweise

1. Die Einladung zum „Technischen Prüfdienst“ erfolgt mindestens 3 Wochen vor der Durchführung des TPD

2. von der Staatlichen Feuerwehrschule über die Gemeinde an die Feuerwehr

3. Von der Feuerwehr sollten mindestens anwesend sein

> Kommandant, stellv. Kommandant

> 1. Maschinist

> Gerätewart

> zusätzlich mind. 2 Feuerwehrdienstleistende

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Ziel der Überprüfung

Ziel der turnusmäßigen Überprüfung (künftig ca. alle 5 Jahre) ist:

> Kontrolle der feuerwehrtechnischen Funktion

> Kontrolle über die Durchführung der regelmäßigen Prüfungen gem. UVV

> Verbesserung der Einsatzbereitschaft und Pflege der Geräte

Während der Überprüfung werden die Maschinisten insbesondere in der Bedienung, Wartung und Pflege der Geräte sowie in der Behebung kleiner Mängel unterwiesen.

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Ordner „Geräteprüfung“

Kreisfeuerwehrverband