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Ortschaft Klecken - Gemeinde Rosengarten – Landkreis Harburg Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klecken, REWE-Erweiterung“ Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung Teil B der Begründung Stand: Satzung August 2017 bearbeitet im Auftrag cappel + kranzhoff Palmaille 96 22767 Hamburg Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klecken, REWE-Erweiterung“ · Ortschaft Klecken - Gemeinde Rosengarten – Landkreis Harburg Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klecken, REWE-Erweiterung“

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Ortschaft Klecken - Gemeinde Rosengarten – Landkreis Harburg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

„Klecken, REWE-Erweiterung“

Umweltbericht mit integrierter Eingriffsregelung

Teil B der Begründung

Stand: Satzung August 2017

bearbeitet im Auftragcappel + kranzhoff

Palmaille 9622767 Hamburg

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 1

Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen des Umweltberichtes.......................................................3

1.1 Inhalt und Ziele der Planung.................................................................................3 1.2 Festsetzungen des Bebauungsplanes .................................................................4 1.3 Bedarf an Grund und Boden.................................................................................4 1.4 Ziele des Umweltschutzes durch Fachgesetze und Fachplanungen....................4

1.4.1 Fachgesetze...................................................................................................4 1.4.2 Fachplanungen:..............................................................................................6

1.5 Beschreibung des Umweltzustandes und der Auswirkungen der Planung...........7 1.5.1 Tier- und Pflanzenwelt ...................................................................................7 1.5.2 FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete............................................................7 1.5.3 Boden.............................................................................................................7 1.5.4 Wasser...........................................................................................................8 1.5.5 Luft und Klima ...............................................................................................8 1.5.6 Landschafts- und Ortsrand.............................................................................8 1.5.7 Mensch und Siedlung ....................................................................................9 1.5.8 Kultur- und Sachgüter....................................................................................9 1.5.9 Wechselwirkungen.........................................................................................10 1.5.10 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen.........................11

1.6 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes...............................................11 1.7 Alternative Planungsmöglichkeiten.......................................................................12 1.8 Beachtung der Bodenschutzklausel und der Umwidmungssperrklausel...............12 1.9 Zusätzliche Angaben............................................................................................12

1.9.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren........................................12 1.9.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)..................................................12

2 Eingriffsregelung ................................................................................13

2.1 Erfassung und Bewertung der Eingriffsflächen.....................................................13 2.1.1 Arten und Lebensgemeinschaften (WERTSTUFE 1-2 )............14 2.1.2 Boden (WERTSTUFE 1 )...............15 2.1.3 Wasser (WERTSTUFE 1 )...............15 2.1.4 Luft und Klima (WERTSTUFE 1 )...............15 2.1.5 Landschaftsbild (WERTSTUFE 1 )...............15

2.2 Konfliktanalyse.....................................................................................................16 2.2.1 Arten- und Lebensgemeinschaften................................................................16 2.2.2 Boden............................................................................................................16 2.2.3 Wasser..........................................................................................................16 2.2.4 Klima und Luft ..............................................................................................16 2.2.5 Landschaftsbild.............................................................................................16

2.3 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen..........................17 2.4 Eingriffsbewertung..............................................................................................17 2.5 Maßnahmen zum Ausgleich innerhalb des Plangebietes......................................19

2.5.1 Maßnahmen zum Ausgleich „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ ...............19 2.5.2 Maßnahmen zum Ausgleich „Klecken, REWE-Erweiterung“..........................19

2.6 Maßnahmen zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes....................................20 2.6.1 Maßnahmen zum Ausgleich „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ ..............20

2.7 Sicherung der Kompensationsflächen................................................................20 2.8 Durchführung der Maßnahmen (Zeitpunkt).........................................................20 2.9 Zuordnung der Maßnahmen...............................................................................20

3 Zusammenfassung...............................................................................21

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 2

Anlage: Lageplan SPE-Flächen, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klecken, REWE-Erweiterung“ Plan Nr. 5242.1, Stand: Satzung August 2017

Lageplan Pool-LK „Am Brunsberg“

1 Grundlagen des Umweltberichtes

Die Erstellung dieses Umweltberichtes erfolgt auf Grund der Vorgaben des § 2 Abs.4 und § 2a BauGB. Die Struktur des Umweltberichtes ergibt sich aus der Anlage zu § 2 Abs.4 und § 2a BauGB, in Verbindung mit § 1 Abs.7 und 1a BauGB. Als Grundlage der Planung ist der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ der Gemeinde Rosengarten aus dem Jahr 2011 zugrundezu legen. (Diplom-Volkswirt Eike Geffers, Konkordiastraße 14A, 30449 Hannover)Die dort rechtskräftig festgesetzte maximale Bebauung durch Gebäude von 2.000 qm und die Be-bauung durch Zufahrten und Stellplätze von 3.000 qm wird als genehmigter Bestand der neuen Planung zugrunde gelegt. Der dort ermittelte Ausgleichsbedarf von insgesamt 3.500 qm wurde im Plangebiet bisher nicht umgesetzt. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Harburg, Herrn Schrö-der, kann der fehlende Ausgleich teilweise durch Anpflanzungen im Plangebiet, teilweise durch Maßnahmen im Flächenpool des Landkreises abgegolten werden.

Als Arbeitshilfe zur Strukturierung des Umweltberichtes dient der „Umweltbericht in der Bauleitpla-nung“ von W. Schrödter und K. Habermann-Nieße. Zur Einordnung der Untersuchungsfaktoren in Wertstufen wird als Literatur die „Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-men in der Bauleitplanung“ 2013 vom Niedersächsischen Städtetag herangezogen.

1.1 Inhalt und Ziele der PlanungAngaben zum Bestand

Das Plangebiet ist mit einem Lebensmittelmarkt sowie den erforderlichen Stellplätzen bebaut. Im Osten des Plangebietes sind Flächen für die Regenrückhaltung vorhanden. In Norden wird das vorhandene Sondergebiet auf einer Ackerfläche erweitert.Anlass der Planung ist die Erweiterung der bebaubaren Fläche um ca. 900 qm. Das Plangebiet liegt nördlich der Straßen „Bürgermeister-Glade-Straße“ - K12 und westlich der Bahnlinie Buchholz - Hamburg. Die neue Baufläche schließt direkt nördlich an den vorhandenen Baukörper an. Die Erweiterungsfläche des Plangebietes wird derzeit intensiv als Ackerfläche ge-nutzt. Das Gelände fällt von Westen nach Osten stark ab. Naturräumlich handelt es sich um den nördlichen Bereich der (5.1) Lüneburger Heide. Als potenti-ell natürliche Vegetation ist ein Buchenwald basenarmer, mittlerer Standorte anzunehmen.

Ziele der Planung

Die Gemeinde Rosengareten plant auf dem ca. 1,4 ha großen Gelände die Erweiterung eines vor-handenen Sondergebietes „Klecken, REWE-Erweiterung“. Die bebaubare Fläche soll um ca. 900 qm erweitert werden. Die Erschließung bleibt wie im Bestand vorhanden, erhalten.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 3

1.2 Festsetzungen des Bebauungsplanes

Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet Nahversorgung

Maß der baulichen Nutzung Die Grundfläche von 8.000 qm setzt sich aus 3.000 qm Baufläche und 5.000 qm Wege- und Stell-platzfläche zusammen.

1.3 Bedarf an Grund und Boden

Bestand: Plangebiet: 1, 4 0 haSondergebiet Nahversorgung 1,10 haAckerfläche 0,30 ha

Planung: Plangebiet: 1, 4 0 ha Sondergebiet Nahversorgung 1,40 ha

1.4 Ziele des Umweltschutzes durch Fachgesetze und Fachplanungen

Innerhalb der folgenden Übersicht werden die für das Plangebiet relevanten Fachgesetze und Fachplanungen sowie deren Umweltschutzziele genannt.

1.4.1 Fachgesetze

Baugesetzbuch (BauGB):

§ 1a (2) Bodenschutzklausel: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen wer-den. § 1a (3) Vermeidung und Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind in der Ab-wägung zu berücksichtigen. § 1 (7) Berücksichtigung der Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Bo-den, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt und den Menschen, Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abwässern, Berücksichtigung der Darstellungen von Landschaftsplänen etc.

Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG):

§ 1 (1) "Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedel-ten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederher-stellung von Natur und Landschaft."§ 13 „Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zuvermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatz-maßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“§ 15 (1) „Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Na-tur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alterna-tiven, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beein-trächtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu begründen.“ § 15 (2) „Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu er-

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setzen (Ersatzmaßnahmen).“§ 18 (1) „Sind auf Grund der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänenoder von Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches Eingriffe in Naturund Landschaft zu erwarten, ist über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden.“§ 34 (1) „Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Er-haltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwir-ken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Soweit ein Natura 2000-Gebiet ein ge-schützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 ist, ergeben sich die Maßstä-be für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften, wenn hier-bei die jeweiligen Erhaltungsziele bereits berücksichtigt wurden. Der Projektträger hat die zur Prü-fung der Verträglichkeit sowie der Voraussetzungen nach den Absätzen 3 bis 5 erforderlichen Un-terlagen vorzulegen.“ § 34 (2) „Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigun-gen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestand-teilen führen kann, ist es unzulässig.“ § 34 (3) „Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, so-weit es 1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich sol-cher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und 2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu errei-chen, nicht gegeben sind.“

Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

§ 1a (1) "Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere undPflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökolo-gischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwick-lung gewährleistet wird."

Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG):

§ 1 Es sollen nachhaltig die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. „Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hier-durch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwir-kungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen sei-ner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.“

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG):

§ 1 (1) Menschen, Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden§ 50 "Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen her-vorgerufenen Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Ge-biete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden."

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1.4.2 Fachplanungen:

Darstellungen des Regionalen RaumordnungsprogrammFür die Fläche des Plangebietes sind im Regionalen Raumordnungsprogramm keine Aussagen getroffen. Die nördlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen sind als Flächen für die Landwirt-schaft dargestellt. Wesentliche Aussage zur Nachhaltigkeit der Einzelhandelsentwicklung finden sich im RROP, Ziffer2.3 „Entwicklung der Versorgungsstrukturen“ sowie zu den einzelnen Schutzgütern – Boden“ in Ziffer 3.1.1.2 , zu Natur und Landschaft 3.1.2, zu Landschaftsbild und Erholung in Ziffer 3.2.3, zu kulturellen Sachgütern in 3.1.5 sowie zur Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen in 3.2.1.1 und zum Themenkomplex Wasser in Ziffer 3.2.4.1 RROP – E. 2016

Darstellungen des LandschaftsrahmenplanesDer Landschaftsrahmenplan des Landkreises Harburg hat keine besondere Darstellung für das Plangebiet.Die umgebenen landwirtschaftlich genutzten Flächen sind als Ackerflächen A dargestellt.Im LRP wird der Bereich als Biotoptyp mittlerer Bedeutung eingestuft, das Landschaftsbild mit ge-ringer Bedeutung und Lärmvorprägung, im Bereich finden sich regional seltene Böden (Lößsande). Im Zielkonzept des LRP ist die Sicherung und Verbesserung des Naturraums (0 106-AD) benannt, für den westlich angrenzenden Bereich ist explizit die Zielsetzung Landwirtschaft im LRP verankert.

D arstellungen des Flächennutzungsplanes Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosengarten, stellt das Plangebiet im Süden als Sondergebiet Nahversorgung, im Norden als Ackerflächen dar.

Denkmal schutzEs wird darauf hingewiesen, dass Bodenfunde aus dem Plangebiet vorliegen. Beim Bau des REWE-Marktes im Jahr 2011 wurden im östlichen Teil des Baugebietes Reste einer prähistorischen Siedlung entdeckt (Klecken, Fundplatz 60) und vom Archäologischen Museum Hamburg dokumentiert und geborgen. Aufgrund des Nachweises archäologischer Denkmalsubstanz unterliegen Bauvorhaben im Plangebiet einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß §§ 10 und 13 NDSchG. Die denkmalrechtliche Genehmigung kann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erwirkt werden, ansonsten muss sie separat beantragt werden. Der denkmalrechtliche Vorbehalt erstreckt sich allerdings nur auf die bislang noch nicht baulich überprägten Flächen, da die Denkmalsubstanz im Bereich des bestehenden Marktes und der zugehörigen Park- und Lagerflächen bereits zerstört worden ist.

Fazit:Die genannten Umweltschutzziele wurden insbesondere durch • die Lage direkt angrenzend an ein vorhandenes Bauwerk,• die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung,• die Festsetzung von Flächen zum Anpflanzen von Gehölzen• und die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt.

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1.5 Beschreibung des Umweltzustandes und der Auswirkungen der Planung

1.5.1 Tier- und Pflanzenwelt

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

Tierwelt, Pflanzenwelt, HpnV: Aussagen von LRP, bestehende Nutzungen

Bestand / Empfindlichkeit

Die heutige potenzielle natürliche Vegetation ist als Buchenwald basenarmer, mittlerer Standort anzunehmen.Das Plangebiet wurde im Jahr 2015 im südlichen Bereich als Sondergebiet Nahversorgung, im nördlichen Bereich intensiv als Acker genutzt. Die Empfindlichkeit des Plangebietes ist weitgehend als gering einzustufen.

Vorbelastungen Das Plangebiet ist durch die intensive Nutzung und Bewirtschaftung vorbelastet. Die Arten-vielfalt in Flora und Fauna ist aufgrund der intensiven Nutzung eingeschränkt.

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Durch die geplante Bebauung und Versiegelung geht Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren. Auf der anderen Seite wird durch die Pflanzmaßnahmen mit heimischen Gehölzen neuer Lebensraum für heimische Tier,- und Pflanzenarten geschaffen.

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Eingrünung des Plangebietes mit standortgerechten, heimischen Gehölzen (Artenliste, Pflanzqualität)Verzicht auf standortuntypische Nadelgehölze

Maßnahmen zum Aus-gleich

Es ist kein Ausgleich erforderlich.

1.5.2 FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete

Im Einwirkungsbereich des Plangebietes gibt es keine Vogelschutzgebiete. Aufgrund der Größe und Art des Vorhabens sowie des Abstandes zu Schutzgebieten ist festzustel-len, dass mit dem Vorhaben kein erheblicher Eingriff in ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs.6 Nr.7 Buchstabe b BauGB geplant wird. Daher wird mit Bezug auf § 1a Abs.4 BauGB eine FFH-Verträg-lichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG nicht notwendig.

1.5.3 Boden

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

Bodentypen, Bodenarten, Geotope: Bodenkarte, LRP Altlasten und Altablagerungen: Scoping, ausgeübte und frühere Nutzungen, soweit bekannt

Bestand / Empfindlichkeit

Natürliche GrundlagenBodenart 226: Frische, örtlich staunasse, lehmige Schluffböden verbreitet mit Sand, örtlich mit Lehm im Unterboden. In Hanglagen leicht erodierbar.Parabraunerden und Braunerden.

Keine Hinweise und kein Verdacht auf Altlasten bzw. Altablagerungen.

Vorbelastungen Der Boden ist aufgrund der intensiven Nutzung als Sondergebiet und der bisherigen landwirt-schaftlichen Bewirtschaftung vorbelastet.

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Verlust des natürlich gewachsenen Bodens und der Bodenfunktionen durch die Überbauung und Versiegelung von Flächen.

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Minimierung von Erdmassenbewegungen, ein Gleichgewicht von Bodenabtrag und Boden-auftrag soll angestrebt werden.Maßnahmen zum Schutz des Mutterbodens entsprechend § 202 BauGB: Förderung des Bo-denlebens durch fachgerechte Lagerung des Oberbodens auf Mieten. Trennung des Boden-aushubes bei Bauarbeiten in Ober- und Unterboden, damit eine spätere Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenaufbaues erreicht werden kann.

Maßnahmen zum Aus-gleich

Eine Kompensation erfolgt durch Ausgleichszahlungen an den Landkreis Harburgund durch Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet.

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1.5.4 Wasser

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

Grundwasser: hydrogeologische Karte, LRP Oberflächenwasser: Nutzungs- und BiotopkartierungAltlasten und Altablagerungen: Scoping, ausgeübte und frühere Nutzungen, soweit bekannt.

Bestand / Empfindlichkeit

Das Plangebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet. Im Osten des Plangebietes ist ein Regen-rückhaltebecken vorhanden.Keine Hinweise und kein Verdacht auf Altlasten bzw. Altablagerungen.

Vorbelastungen Vorbelastungen für das Grundwasser bestehen durch die vorhandenen Nutzungen und Nähr-stoffeinträge der Landwirtschaft auf den landwirtschaftlichen Flächen.

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Beeinflussung des Boden-Wasserhaushaltes durch die Neubebauung: Verlust der Regen-wasserversickerung auf den Flächen, dadurch Verminderung der Grundwasserneubildung. Erhöhung des Oberflächenabflusses durch Versiegelung.

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Weitgehende Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbeläge und wassergebundener Decken. Begrünung verbessert die natürliche Wasserreinigung. Einleitung des Oberflächenwassers in ein Regenrückhaltebecken, um Hochwasserspitzen abzufangen und den Eintrag von Sink-, und Schwebstoffen in die Vorfluter zu vermeiden.

Maßnahmen zum Aus-gleich

Eine Kompensation erfolgt durch Ausgleichszahlungen an den Landkreis Harburgund durch Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet. siehe Boden

1.5.5 Luft und Klima

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

Makroklima, Mikroklima, Frisch- / Kaltluftentstehung, Klima beeinflussende Faktoren: LRPEmissionsquellen: Flächennutzungsplan, RROP

Bestand / Empfindlichkeit

Klimabezirk Niedersächsisches Flachland, durch die Nähe zur Elbe und Nordsee, deutlich maritim geprägt.

Vorbelastungen Durch die vorgesehene Bebauung gibt es eine klimatische Beeinträchtigung.

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Die Planung beeinflusst das Mikroklima durch die Versiegelung, Bebauung und Verkehrsflä-che, aber im positiven Sinne auch durch die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern. Die Beeinflussung wird daher insgesamt als unerheblich bewertet.

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Eingrünung des Sondergebietes durch heimische, standortgerechte Gehölze.

Maßnahmen zum Aus-gleich

Kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.

1.5.6 Landschafts- und Ortsrand

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

LandschaftsbildOrtsrand: Bestandsaufnahme durch den Planer

Bestand / Empfindlichkeit

Strukturreiche Geestlandschaft, teilweise Mangel an Gehölzreihen und Waldflächen. Der Ortsrand ist in diesem Bereich insgesamt als beeinträchtigt zu beurteilen. Das Gelände weist einen Höhenunterschied von ca. 5 m auf. Bei der Herstellung des vor-handenen Lebensmittelmarktes ist zum Osten- und Nordosten eine bis zu 4 m hohe Bö-schung entstanden. Auf der Autobahnnordseite wird eine Bodenabbaustelle und eine Deponie für belastetes Bo-denmaterial entstehen. In diesem Zuge sind auch landschaftsbildverbessernde Maßnahmen im Sichtbereich von Eckel und Klecken vorgesehen. Die jetzige Fernwirkung des Vorhabens nach Norden wird sich also unabhängig vom Vorhaben verringern.

Vorbelastungen Vorbelastung durch vorhandenen, nicht eingebundenen Baukörper.

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Neue Bebauung wird nicht einsehbar, da die Höhenentwicklung begrenzt wird.Mit der Festsetzung der Eingrünung wird zudem die Abschirmung gesichert, und durch die Baugrenzen, Höhenfestsetzungen und gestalterischen Vorschriften wird eine erhebliche Aus-wirkung der Planung verhindert, so dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Landschafts-und Ortsrandbildes entsteht.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 8

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Beschränkung der Bebauungsdichte, Bauhöhen und Baudichten entsprechend dem Be-stand.

Maßnahmen zum Aus-gleich

Kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.

1.5.7 Mensch und Siedlung

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

Immissionsschutz, Landwirtschaft, Erholung, Verkehr, Infrastruktur, sonstige Flächennutzun-gen und Raumfunktionen: RROP, FNP, Bestandsaufnahme durch den Planer

Bestand / Empfindlichkeit

Die Bebauung schließt unmittelbar an die vorhandene Bebauung an. Die Landschaft hat eine geringe Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung und eine allge-meine Bedeutung für die Landwirtschaft.

Vorbelastungen Eine Vorbelastung ist durch die vorhandene Bebauung und die Straße vorhanden. (Im-missionen, Bebauung, Verkehrslärm).

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Aus dem Betrieb der geplanten Erweiterung des Sondergebietes ergeben sich kaum zusätzli-che Beeinträchtigungen.Der Verkehr wird über die vorhandenen Straßen abgewickelt, so dass die angrenzenden Wohngebiete und Landschaft weitgehend von zusätzlichem Verkehr verschont bleibt.

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Maßnahmen zum Aus-gleich

Es sind keine Maßnahmen zum Ausgleich erforderlich.

1.5.8 Kultur- und Sachgüter

Untersuchungsrahmen und vorhabenbezogene Untersuchungen

Baudenkmäler, Bodendenkmäler: Scoping

Bestand / Empfindlichkeit

Geschützte Baudenkmale oder sonstige geschützte, besonders bedeutsame oder empfindli-che Kultur- und Sachgüter im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind nicht bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenfunde aus dem Plangebiet vorliegen. Beim Bau des REWE-Marktes im Jahr 2011 wurden im östlichen Teil des Baugebietes Reste einer prähisto-rischen Siedlung entdeckt (Klecken, Fundplatz 60) und vom Archäologischen Museum Ham-burg dokumentiert und geborgen. Aufgrund des Nachweises archäologischer Denkmalsub-stanz unterliegen Bauvorhaben im Plangebiet einer denkmalrechtlichen Genehmigungs-pflicht gemäß §§ 10 und 13 NDSchG. Die denkmalrechtliche Genehmigung kann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens erwirkt werden, ansonsten muss sie separat beantragt werden.

Vorbelastungen Archäologische Fundstätte

Erhebliche Auswirkungen der Planung

Es sind Archäologische Fundsätten zu erwarten.

Maßnahmen zur Vermei-dung und Verminderung von Eingriffen

Es werden im Baubereich Testschnitte der archäologischen Denkmalpflege veranlasst, um evtl. vorhandene Funde zu sichern und zu dokumentieren.

Maßnahmen zum Aus-gleich

Kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 9

1.5.9 Wechselwirkungen

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Wirkfaktoren.

Wirkfaktor

Mensch Tiere / Pflan-

zen

Boden Wasser Klima/Luft Landschaft Kultur- und

Sachgüter

wirkt auf ⇓

Mensch Abhängigkeit der Erholungs-funktion von Störungsarmut und Zugäng-lichkeit

Vielfalt der Ar-ten und Struktu-ren verbessern Erholungswir-kung

Standort für Kulturpflan-zen, Lebens- und Arbeits-raum

Potenzielles Trinkwasser; Gewässer undGräben erhö-hen Erho-lungsfunktion

Frisch- und Kaltluftver-sorgung der umliegenden Siedlungsflä-chen

Erholung abhängig von attrakti-ver Land-schaft

Erhöht At-traktivität als Erholungs-raum (Allee, Feldhecken)

Tiere /

Pflanzen

Intensive Nut-zung und Straßenverkehrals Störfaktor für Tiere und Pflanzen

Einfluss der Ve-getation auf die Tierwelt

Boden als Lebensraum

Einfluss des Bodenwasser-haushaltes aufdie Vegetation;Graben als Le-bensraum

Einfluss auf den Lebens-raum für Pflanzen undTiere

Vernetzung von Lebens-räumen; Größe un-zerschnitte-ner Lebens-räume

Lebensraum für Tiere und Pflanzen (alte Bäume,Gräben, He-cken)

Boden Einfluss auf Bodenerosion durch Bewirt-schaftung

ganzjährige Ve-getations-deckeerhöht Erosi-ons-schutz

Einfluss auf Bodenentste-hung, Zu-sammenset-zung und Ero-sion

Einfluss auf Bodenentste-hung

Erosion durch Wind und Nieder-schlag

Bodennut-zung prägt die Boden-form

Wasser Einfluss auf Versickerung durch Versie-gelung

Vegetation er-höht Wasser-speicherung und Filterfähig-keit des Bodens

Schadstoff filter und -puffer; Aus-gleichskörperim Wasser-haushalt; Durchlässig-keit zur Grund-wasserneu-bildung

Einfluss auf Grund-wasser-neu-bildung (Nie-derschläge, Verduns-tungsrate etc.)

Wasserfüh-rung (Grä-ben, Draina-ge) beein-trächtigt Wasserhaus-halt

Klima/Luft Belastung durch Ver-kehrsimmis-sionen

Gehölze wirken wind-hemmend,klimatisch aus-gleichend, schadstofffil-ternd

Bodenrelief bestimmt Kleinklima

Einfluss durch Niederschlag und Verduns-tung

Landschaft Nutzung prägt das Land-schaftsbild (Acker, Obst-bau, Gewerbe, Windkraft)

Artenreichtum und Struktur-vielfalt als Cha-rakteristikum von Natürlich-keit und Schön-heit

Relief prägt Landschafts-bild

Gräben als Element für Landschafts- struktur;

Wasser be-einflusst Nut-zung

Einfluss auf Standortfak-toren für Ve-getation

Wallhecken, Bäume, Ackerflächenprägen Land-schaftsbild

Kultur- +

Sachgüter

Historische Nutzungen (Wallhecken, Obstwiesen) und Hinterlas-senschaften (Bodendenk-mäler)

Anbau von Nutzpflanzen

Konserviert (Bodendenk-mäler); Lagerstätte von Boden-schätzen

Einfluss auf Nutzung und Notwendigkeit von Vorkeh-rungen (Grä-ben, Dämme etc.)

Einfluss auf Nutzungen und Notwen-digkeit von Vorkehrun-gen (z.B. Wallhecken)

Einfluss durch Po-tenziale für Nutzungs-möglichkei-ten

Da nicht alle Wirkfaktoren durch die Planung betroffen sind, kommen auch nicht alle aufgeführten Wechselwirkungen als Auswirkungen der Planung zum Tragen. Besonders relevant sind die folgenden Wechselwirkungen: Der Verlust an Lebensraum von Tieren und Pflanzen durch Bodenversiegelung hat auch geringfügigen Einfluss auf das Mikroklima. Durch die Versiegelung wird nicht nur die Bodenfunktion beeinträchtigt, sondern auch der Grundwasserhaushalt be-einflusst.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 10

1.5.10 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen

Umweltbelange Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens Erheb-lichkeit

Mensch und Siedlung zusätzliche Verkehrsimmissionen

Störung der vorhandenen Wohnbebauung durch Lärm und Geruch

Störung der Erholungsfunktion der Landschaft

-

Pflanzen/ Biotope Verlust von naturfernen Biotopen •

Tiere Verlust von Lebensräumen (Versiegelung)

Neuschaffung von Lebensräumen (Anpflanzungen)

+

Boden Verlust von Böden und –funktionen durch Versiegelung

Beeinträchtigung von Böden durch Verdichtung, Umlagerung, Verände-rung des Bodenaufbaus insbesondere während der Bauphase

• •

• •

Wasser Verringerung der Grundwasserneubildung

Erhöhter Abfluss von Oberflächenwasser

Versickerung des unverschmutzten, zurückgehaltenen Regenwassers aus dem Baugebiet in Regenrückhaltemulde

• •

• •

-

Klima / Luft Verlust von Kaltluftentstehungsflächen

Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr

Entlastung von Schadstoffen / CO² durch Nutzung von Fotovoltaik

+

Landschafts- und Dorfbild

Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen

Veränderung des Landschaftsbildes durch mehr Bäume und Hecken

+

Kultur- + Sachgüter Zerstörung archäologischer Fundstätten • •

Wechselwirkungen Bodenverlust > Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen u. mehr Ober-flächenwasser-Abfluss, weniger Grundwasserneubildung

• •

• • sehr erheblich/ • weniger erheblich/ - nicht erheblich/ + voraussichtlich positive Wirkung

1.6 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes

Prognose des Zustandes von Natur und Landschaft bei Durchführung der Planung

Mit der Planung sind die oben aufgeführten Umweltauswirkungen verbunden. Durch die Versiege-lung des Bodens kommt es zur Störung der physikalischen Oberflächenstruktur und zur Erhöhung des Oberflächenabflusses. Die Verkehrsströme verändern sich geringfügig. Die Planung führt zumVerlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, andere Tiere und Pflanzen halten dafür wieder Einzug in das Gebiet. Erhebliche Auswirkungen für die vorhandene Wohnbebauung sind dagegen nicht zu erwarten.

Prognose des Zustandes von Natur und Landschaft bei Nichtdurchführung der Planung

Es werden keine Flächen versiegelt, es werden aber auch keine weiteren Gehölze auf den Grund-stücken gepflanzt. Die Durchlässigkeit des Bodens und dessen Bedeutung für Tiere und Pflanzen bleibt unverändert. Die Flächen werden weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet. Es werden vor-aussichtlich keine Änderungen des bisherigen Zustandes der Umwelt eintreten.

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1.7 Alternative PlanungsmöglichkeitenDie Planung ermöglicht die Erweiterung eines vorhanden Lebensmittelmarktes. Die Erweiterung ist nur an diesem Standort sinnvoll. Nur so ist die zeitgemäße Nutzung und langfristige Erhaltung dieses Standortes als Lebensmittelmarkt gesichert. Ein Neubau an einem anderen Standort würdeweitaus größere Beeinträchtigungen und Kosten mit sich führen.

1.8 Beachtung der Bodenschutzklausel und der UmwidmungssperrklauselGemäß § 1a Abs.2 BauGB soll mit Grund und Boden schonend umgegangen werden. Weiterhin sollen landwirtschaftlich als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen, nur in notwendigem Umfang umgenutzt werden. Durch den Bebauungsplan wird nur so viel landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen, wie durch die geplante Bebauung und Ausgleichsflächen benötigt wird.

1.9 Zusätzliche Angaben 1.9.1 Merkmale der verwendeten technischen Verfahren

Bei der Umweltprüfung sind keine weiteren technischen Verfahren zum Einsatz gekommen. Die Ermittlung und Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen erfolgte nach Ortsbesichtigung des Plangebietes. Bei der Zusammenstellung der Angaben zur Umweltprüfung sind keine Schwierigkeiten aufgetre-ten.

1.9.2 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)

Das Monitoring gemäß § 4c BauGB dient der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen im Rahmen der Plandurchführung. Unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen sollen so frühzei-tig ermittelt werden, damit gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können. Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden, um die erheblichen Auswirkungen zu überwachen, die die Durchführung des Bebauungsplanes auf die Umwelt ausübt.Die außerhalb des Gemeindegebietes befindlichen Poolflächen erfordern, dass dem Landkreis drei Jahre nach Inkrafttretung des Bebauungsplanes von der Gemeinde unaufgefordert eine Mit-teilung über die erfolgten Maßnahmen zugesendet wird. Der Vorhabenträger vereinbart hierzu eine Regelung mit dem Landkreis als städtebaulichen Vertrag.

Mitteilung an die untere Naturschutzbehörde (Fertigstellungsanzeige)Die Verwirklichung der Kompensationsmaßnahmen soll der unteren Naturschutzbehörde im Rah-men einer Fertigstellungsanzeige mitgeteilt werden. Des Weiteren werden die Ausgleichsflächen in ein Kompensationsflächenkataster eingetragen. Da die Ersatzflächen teilweise in Buchholz lie-gen, erfolgt die Eintragung über das Flächenkataster des Landkreises Harburg.

Überprüfung der MaßnahmenDrei Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes wird von der Gemeinde eine erstmalige Be-sichtigung durchgeführt. Eine zweite Überprüfung sollte sechs Jahre nach Inkrafttreten des Be-bauungsplanes erfolgen.

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2 Eingriffsregelung

Grundsätzlich sind die umweltschützenden Belange im Rahmen der Abwägung gemäß §1 Absatz 6 BauGB zu berücksichtigen. Hierbei erfolgt die Anwendung der Eingriffsregelung gemäß § 18 (2) BNatSchG: Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können. Die Erheblichkeit ei-ner Beeinträchtigung ist stets gegeben, wenn der Wert eines Schutzgutes durch das Vorhaben ummindestens eine Wertstufe abnimmt. Unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind gemäß § 13 BNatSchG durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszuglei-chen. Ausgeglichen ist ein Eingriff dann, wenn nach seiner Beendung keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt ist.

2.1 Erfassung und Bewertung der Eingriffsflächen

Erfasst werden die natürlichen Schutzgüter Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima sowie das Landschaftsbild. Grundlage der Bewertung sind die aktuell vorgefundenen Bioto-ptypen. Die Biotoptypen wurden nach Drachenfels (2016) erfasst. Die Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft geschieht, getrennt für jedes Schutzgut in Anlehnung an die „Arbeitshil-fe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung" 2013 vom Nieder-sächsischen Städtetag in fünf Wertstufen.

Diese bedeuten:• Wertstufe 5 : sehr hohe Bedeutung • Wertstufe 4 : hohe Bedeutung• Wertstufe 3 : mittlere Bedeutung • Wertstufe 2 : geringe Bedeutung • Wertstufe 1 : sehr geringe Bedeutung• Wertstufe 0 : Weitgehend ohne Bedeutung

Als Grundlage der Eingriffsregelung ist der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ der Gemeinde Rosengarten aus dem Jahr 2011 zugrunde zulegen. (Diplom-Volkswirt Eike Geffers, Konkordiastraße 14A, 30449 Hannover)Die dort rechtskräftig festgesetzte maximale Bebauung durch Gebäude von 2.000 qm und die Be-bauung durch Zufahrten und Stellplätze von 3.000 qm wird als genehmigter Bestand der neuen Planung zugrunde gelegt. Der damals ermittelte Ausgleichsbedarf von insgesamt 3.500 qm wurde im Plangebiet nicht umgesetzt. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Harburg, wird der fehlende Ausgleich von 3.500 qm teilwei-se durch Anpflanzungen im Plangebiet, teilweise durch Maßnahmen im Flächenpool des Land-kreises im Gebiet Am Brunsberg (Stadtgebiet Buchholz) innerhalb des Naturraumes abgegolten. Da das Gebiet Am Brunsberg auch von Bürgern Kleckens und Eckel als Naherholungsraum ge-nutzt wird und damit die Ausgleichsmaßnahmen mittelbar für Rosengarten Vorteile eröffnet, wird vom Grundsatz der räumlichen Bindung von Ersatzflächen an das Gemeindegebiet ausnahmswei-se abgewichen.

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Die Planung ermöglicht die Erweiterung eines vorhandenen Lebensmittelmarktes. Die Erweiterungschließt unmittelbar nördlich an den vorhandenen Baukörper des Lebensmittelmarktes an. Das Plangebiet wird derzeit im Süden als Sondergebiet Nahversorgung, im Norden als Ackerfläche ge-nutzt.

Bestand: Plangebiet: 1, 4 0 haSondergebiet Nahversorgung 1,10 haAckerfläche 0,30 ha

Planung: Plangebiet: 1, 4 0 ha Sondergebiet Nahversorgung 1,40 ha

2.1.1 Arten und Lebensgemeinschaften (WERTSTUFE 1-2 )Die potentiell natürliche Vegetation ist auf der Eingriffsfläche als Buchenwald basenarmer, mittler-er Standorte anzunehmen.

Das Plangebiet wurde im Jahr 2015 im südlichen Bereich als Sondergebiet Nahversorgung, im nördlichen Bereich intensiv als Acker genutzt. Die Empfindlichkeit des Plangebietes ist weitgehendals gering einzustufen.

A Acker (WERTSTUFE 2 )

Der nördliche Teil der Eingriffsfläche wurde im Jahr 2016 intensiv als Acker genutzt.

OG Industrie- und Gewerbekomplex (WERTSTUFE 1 )

Der zentrale und südliche Teil der Eingriffsfläche wurde im Jahr 2016 als Sondergebiet Nahversor-gung genutzt. Dabei ist festzustellen, dass ca. 2.300 qm der Fläche bebaut sind. Weitere ca. 5.000 qm der Flächen sind durch Parkflächen und Zufahrten versiegelt. Im Osten des Plangebie-tes ist ein ca. 1.000 qm großes Regenrückhaltebecken vorhanden. Ca. 2.700 qm der Freiflächen sind als Verkehrsgrün, Rasen oder Grabenflächen hergerichtet.

Artenschutz (WERTSTUFE 1 )

Aufgrund der geringen Größe und des unempfindlichen Biotopbestandes kann auf weitergehende Untersuchungen verzichtet werden.

Im Einwirkungsbereich des Plangebietes gibt es weder FFH-Gebiete noch Vogelschutzgebiete. Daein erheblicher Eingriff in ein Gebiet im Sinne des § 1 (6) 7b BauGB nicht stattfindet, wird mit Be-zug auf § 1a (4) BauGB eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG nicht notwendig.

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2.1.2 Boden (WERTSTUFE 1 )Der Einflussbereich des Bodens wird in der „Bodenkundlichen Standortkarte von Niedersachsen und Bremen“ als maritim-subkontinentale Flachlandregion der grundwasserfernen, ebenen bis welligen Geest zugeordnet. Der Bereich wird mit frischen, örtlich staunasse, lehmige Schluffbö-den verbreitet mit Sand, örtlich mit Lehm im Unterboden beschrieben. Es sind Parabraunerden und Braunerden anzutreffen.

Die Böden haben ein mittleres Ertragspotenzial, ein mittleres Wasser- und Nährstoffspeicherver-mögen, eine mittlere Durchlüftung und Wasserdurchlässigkeit. Sie sind verdichtungsempfindlich und haben eine hohe Auswaschungsgefährdung. In Hanglagen ist der Boden leicht erodierbar. Erhebliche Vorbelastungen für den Boden sind durch die vorhandenen Nutzungen gegeben. Das Bodenleben und das Grundwasser können durch die intensive Ackernutzung beeinträchtigt wer-den. Altablagerungen sind auf der Eingriffsfläche nicht bekannt.

2.1.3 Wasser (WERTSTUFE 1 )Der Bestand des Grundwassers auf der Eingriffsfläche lässt sich wie folgt beschreiben. Auf der Eingriffsfläche sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Es ist im Osten des Plangebietes ein Regenrückhaltebecken vorhanden.

Erhebliche Vorbelastungen für das Grundwasser sind nicht erkennbar. Eine starke organische undanorganische Düngung sowie der Einsatz von Pestiziden können die Qualität des Wassers erheb-lich beeinträchtigen. Das Bodenleben und das Grundwasser können beeinträchtigt werden (siehe Boden).

2.1.4 Luft und Klima (WERTSTUFE 1 )Das Bestandsklima auf den Eingriffsflächen steht unter maritimem Einfluss. Das Klima ist geprägt durch kühle Sommer und relativ milde Winter. Der kälteste Monat ist der Januar mit einer Durch-schnittstemperatur von 2 Grad/Celsius, der wärmste Monat ist der Juli mit einer Durchschnittstem-peratur von 18 Grad/Celsius. Das Jahresmittel der Temperatur liegt um 8 Grad/Celsius. Der Klima-Atlas von Niedersachsen weist für Hamburg 1% Windstille pro Jahr aus.Die Summe der jährlichen Niederschläge beträgt ca. 750 mm / qm / Jahr.Der mittlere Beginn der Apfelblüte ist der 1. Mai.Vorbelastungen für das Klima sind nicht erkennbar.

2.1.5 Landschaftsbild (WERTSTUFE 1 )Das Kulturlandschaftsbild der Geest wurde ursprünglich weitaus stärker durch ein umfassendes Wallheckennetz, durch Alleen und Feldgehölze geprägt. Von diesem sehr abwechslungsreichen Landschaftsbild ist im Umfeld der Eingriffsfläche noch etwas vorhanden. Östlich des Plangebietes sind an der Bahnlinie Baumhecken überwiegend aus Eichen und Birken auf den angrenzenden Flurstücken vorhanden.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsbildtyps Ag-43 „Gehölzarme Ackerlandschaft“. Die Landschaftsbildeinheit ist im Landschaftsrahmenplan mit sehr geringer Bedeutung eingestuft. Zu-dem liegt es innerhalb eines Lärmbereiches von überregionalen Verkehrsanlagen (Autobahn A1, Bahntrasse Hamburg-Bremen). Auf dem ca. 5.000 qm großen Parkplatz ist keine Begrünung (Bäume) vorhanden.

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2.2 Konfliktanalyse

2.2.1 Arten- und LebensgemeinschaftenUnter den gegenwärtigen Voraussetzungen ist für die landwirtschaftlichen Flächen im Plangebiet anzunehmen, dass sie überwiegend als beeinträchtigte Biotope von sehr geringer Bedeutung mit geringem Entwicklungspotenzial anzusehen sind.

2.2.2 BodenAufgrund der vorhandenen Nutzung auf den Böden, ist der zu bebauende Bereich hinsichtlich des Funktionselementes Boden von sehr geringer Bedeutung anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass durch die intensive Bewirtschaftung Gefüge und chemisch-physikalische Eigenschaften der Böden beeinträchtigt und die Vielfalt und Zahl der Bodenlebewesen eingeschränkt sind. Die Bo-denbearbeitung kann darüber hinaus durch stoffliche Einträge (Düngung, Pestizide) zur Störung der natürlichen Bodenfunktionen führen. Daher wird von einer bestehenden Beeinträchtigung aus-gegangen.

Der wesentliche Eingriff im Rahmen der Bebauung ist in der Versiegelung des Bodens zu sehen. Hierfür entstehen Ausgleichserfordernisse, die weiter unten im Einzelnen nachgewiesen werden.

2.2.3 WasserAngesichts der vorhandenen Nutzung ist hinsichtlich des Funktionsbereiches Wasser anzuneh-men, dass das Plangebiet überwiegend von sehr geringer Bedeutung für den Wasserhaushalt an-zusehen ist. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung birgt das Risiko der Beeinträchtigung des oberflächennahen Grundwassers durch Schadstoffeintrag. Das anfallende Regenwasser wird in einem Regenrückhaltebecken im Plangebiet teilweise zur Versickerung gebracht, teilweise wird esgedrosselt abgeleitet.

2.2.4 Klima und Luft Für das Klima hat das Gebiet trotz guter Voraussetzungen keine besondere Bedeutung. Die regio-nal generell gute Luftqualität, das ländliche Umfeld und die relativ kleine Fläche des Plangebietes lassen nur unerhebliche klimatische Auswirkungen der Planung erwarten.

2.2.5 LandschaftsbildDas Landschaftsbild ist durch die vorhandene Bebauung bereits vorbelastet. Auf der Nordseite wird eine landschaftsgerechte Anpflanzung aus heimischen Gehölzen entstehen. Auf der Süd- undOstseite des Parkplatzes werden neue Bäume gepflanzt. So wird das Landschaftsbild mittelfristig erheblich aufgewertet.

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2.3 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen

Gemäß § 13 BNatSchG sind vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Land-schaft zu vermeiden.

Im Sinne der Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffswirkungen sind folgende Aspekte zu nen-nen, die bei den geplanten Bauvorhaben beachtet werden sollten:

• Minimierung von Erdmassenbewegungen, ein Gleichgewicht von Bodenabtrag und Boden- auftrag durch optimierte Höhenplanung, soll angestrebt werden.

• Trennung des Bodenaushubs bei Bauarbeiten in Ober- und Unterboden, damit eine späte-re Wiederherstellung des ursprünglichen Bodenaufbaues erreicht werden kann; Maßnah-men zum Schutz des Mutterbodens entsprechend § 202 BauGB.

• Reduzierung der Versiegelung durch sparsamen Umgang mit der Erschließung.

• Verrieselung des Oberflächenwassers auf der Fläche (soweit möglich).

• Dachbegrünung schafft neuen Lebensraum auf den sonst stark versiegelten Grund-stücken.

• Fassadenbegrünung sollte insbesondere an großen, fensterlosen Außenwänden vorgese-hen werden.

• Nadelgehölze sind nur als Einzelgehölz zulässig. Keinesfalls dürfen sie in Reihen oder Gruppen gepflanzt werden.

• Anpflanzung von 8 neuen Stieleichen auf der Süd- und Ostseite des Parkplatzes.

2.4 Eingriffsbewertung

Ermittlung der derzeitigen ökologischen Werte der vom Eingriff betroffenen, d. h. überplanten Flä-chen (Eingriffsflächenwert) und des von der Planung betroffenen Raumes.Der jeweilige Faktor wird mit der vom Eingriff betroffenen Flächengröße multipliziert.Nach Feststellung der Wertfaktoren (Wf) der vorhandenen Biotope, müssen die Beeinträchtigun-gen der verbleibenden Biotope sowie die innerhalb der Eingriffsfläche vorgesehenen Verbesserun-gen (insbesondere durch Gehölzpflanzungen), auf das jeweils festgestellten Biotop angerechnet werden und ergeben so einen Flächenwert (Fw).

In der Eingriffsregelung ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan genehmigte Versiegelung zu-grunde zu legen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Versiegelung von 0,50 ha (2.000 qm Bebauung und von 3.000 qm Zufahrten und Stellplätze) vorgesehen. In der aktuellen Überplanungdes Sondergebietes ist eine Versiegelung von 0,80 ha geplant. Somit ist von einer zusätzlich neu ermöglichten Versiegelung von 0,30 ha auszugehen.

Die Gemeinde Rosengarten überplant mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, „Klecken,REWE-Erweiterung“ im Wesentlichen einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2011 A) Der Ausgleich für den 2011 ermittelte Ausgleichsbedarf zum Bebauungsplan „Klecken, Nahver-sorgung Landhaus“ von insgesamt 3.500 qm wurde bisher im Plangebiet nicht umgesetzt. Dieser bisher nicht erbrachte Ausgleich kann teilweise durch Anpflanzungen im Plangebiet, teilweise durch Maßnahmen im Flächenpool des Landkreises erbracht werden. B) Der Ausgleich für die Erweiterung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klecken, RE-WE-Erweiterung“ soll als Gehölzanpflanzung im Plangebiet erfolgen.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 17

Externe Ausgleichsflächen: (3.500 qm – 1600 qm) 0,19 ha (1900 Wertpunkte) im Flächenpool des Landkreises. (Siehe 2.6.1)

Die Gemeinde Rosengarten überplant mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, „Klecken, REWE-Erweiterung“ im Wesentlichen den Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ aus dem Jahr 2011.Erhebliche Umweltauswirkungen entstehen durch die zusätzlich ermöglichte Versiegelung und dendamit verbundenen erhöhten Oberflächenabfluss. A) Der Ausgleich für den 2011 ermittelte Ausgleichsbedarf von insgesamt 3.500 qm wurde bisher im Plangebiet nicht umgesetzt. Dieser bisher nicht erbrachte Ausgleich soll nun durch 0,16 ha Anpflanzungen im Plangebiet (SPE-Fläche 1) (Siehe 2.5.1) und durch 0,19 ha Maßnahmen im Flächenpool des Landkreises Harburg (Siehe 2.6.1) abgegolten werden. B) Der Ausgleich für die Erweiterung des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klecken, REWE-Erweiterung“ soll als Gehölzanpflanzung (SPE-Fläche 2) (Siehe 2.5.2) im Plangebiet erfolgen.

Durch die Schaffung von 0,20 ha Flächen zum Anpflanzen von Gehölzen kann der Eingriff durch die zusätzlich ermöglichte Bodenversiegelung durch den B-Plan „Klecken, REWE-Erweiterung“ in-nerhalb des Plangebietes (Siehe 2.5.2), ausgeglichen werden.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 18

X 0,50 ha 0 0,000,20 ha 1 0,20

GRA 0,30 ha 1 0,30SXZ 0,10 ha 1 0,10A 0,30 ha 1 0,30

1,40 0,90

X 0,80 ha 0 0,00GRA 0,14 ha 1 0,14SXZ 0,10 ha 1 0,10HFM 0,16 ha 1 0,16HFM 0,20 ha 2,5 0,50

1,40 0,90

+ 0,00

Eingriffsflächenwert

SO vorgesehene bebaute und versiegelte Flächen Wf Fw nicht vorgesehene, jedoch veriegelte Flächen Wf Fw Verkehrsgrün / Gräben / Rasen Wf Fw Regenrückhaltebecken Wf FwA Ackerfläche Wf FwSumme Fw

Kompensationsflächenwert

SO bebaute und versiegelte Fächen Wf Fw Verkehrsgrün / Gräben / Rasen Wf Fw Regenrückhaltung Wf Fw SPE-Fläche 1 Ausgleichsflächen Wf Fw SPE-Fläche 2 Ausgleichsflächen Wf FwSumme Fw

Differenz Fw

2.5 Maßnahmen zum Ausgleich innerhalb des Plangebietes

Bei der Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen sind die SPE-Flächen 1 und 2 wie eine einzige Fläche zu betrachten. Auf der Gesamt-Fläche sind im Randbereich, soweit die Breite ausreicht standortgerechte, heimische Laubgehölze der Pflanzenliste A, 5-reihig zu pflanzen. Im Kern ent-stehen dann zwei kleine, nicht bepflanzte Flächen die sich in der Sukzession frei entwickeln kön-nen. Durch die Bepflanzung mit Gehölzen am Rande der Fläche wir die Ausgleichsfläche langfris-tig eindeutig von der Ackerfläche und von der Gewerbefläche abgegrenzt. Durch die randliche Be-pflanzung wird der Tendenz entgegen gewirkt das die Flächen mittelfristig einer anderen Nutzung zugeführt werden. Pflanzenliste AStieleiche (Quercus robur), Traubeneiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus), Ebe-resche (Sorbus aucuparia), Sandbirke (Betula pendula), Aspe (Populus tremula), Vogelkirsche (Prunus avium), Eingriffeliger-Weißdorn (Crataegus monogyna), Schwarzer-Holunder (Sambucus nigra), Schlehe (Prunus spinosa), Wildbirne (Pyrus pyraster), Hasel (Corylus avellana), Pfaffen-hütchen (Euonymus europaeus), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Ohrweide (Salix aurita), Salweide (Salix caprea) und Brombeere (Rubus fruticosus, jedoch nur in geringer Stück-zahl). Die Pflanzfläche ist mit einem 1,6 m hohen Knotengeflechtzaun für 5 Jahre einzuzäunen. Nach 5 Jahren ist der Zaun zu entfernen. Die Bepflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Bei Verlust ist umgehend Ersatz durch Neupflanzungen in der gleichen Art und Qualität zu schaffen.

2.5.1 Maßnahmen zum Ausgleich „Klecken, Nahversorgung Landhaus“

Als Ausgleich für die Bodenversiegelung aus der bisher nicht erbrachten Ausgleichspflanzungen zum Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ (2011).SPE-Fläche 1: (0,16 ha):

Auf der Fläche zum Anpflanzen von Gehölzen sind im Randbereich, soweit die Breite ausreicht standortgerechte, heimische Laubgehölze der Pflanzenliste A, 5-reihig zu pflanzen. Zwischen den Reihen der Gehölzpflanzungen ist ein Abstand von 1,5 m, in den Reihen ist ein max. Abstand von 1,5 m einzuhalten. Die Pflanzenqualität hat mindestens zu betragen: 1 x verpflanzte leichte Sträu-cher, 70-90 cm hoch. In den mittleren Reihen ist im Abstand von max. 6 m ein leichter Strauch, 1x verpflanzt, 120-150 cm hoch zu pflanzen.

2.5.2 Maßnahmen zum Ausgleich „Klecken, REWE-Erweiterung“

Als Ausgleich für die Bodenversiegelung aus dem Bebauungsplan, „Klecken, REWE-Erweiterung“ ist am Rande des Plangebietes ein Teil der Fläche als Gehölzanpflanzung anzulegen. SPE-Fläche 2: (0,20 ha):

Auf der Fläche zum Anpflanzen von Gehölzen sind im Randbereich, soweit die Breite ausreicht standortgerechte, heimische Laubgehölze der Pflanzenliste A, 5-reihig zu pflanzen. Zwischen den Reihen der Gehölzpflanzungen ist ein Abstand von 1,5 m, in den Reihen ist ein max. Abstand von 1,5 m einzuhalten. Die Pflanzenqualität hat mindestens zu betragen: 1 x verpflanzte leichte Sträu-cher, 70-90 cm hoch. In den mittleren Reihen ist im Abstand von max. 6 m ein leichter Strauch, 1x verpflanzt, 120-150 cm hoch zu pflanzen.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 19

Durch die Verankerung der grünordnerischen Maßnahmen im Bebauungsplan wird sichergestellt, dass der Ausgleich fachgerecht umgesetzt wird. Der Grundstückseigentümer ist durch die Festset-zungen des Bebauungsplanes zur fachgerechten Pflege und Unterhaltung der aufgeführten Pflan-zungen verpflichtet. Sollten Pflanzen eingehen bzw. nicht mehr vorhanden sein, so sind diese um-gehend in der gleichen Art und Qualität zu ersetzen.

2.6 Maßnahmen zum Ausgleich außerhalb des Plangebietes

2.6.1 Maßnahmen zum Ausgleich „Klecken, Nahversorgung Landhaus“

Als Ausgleich für die Bodenversiegelung aus der bisher nicht erbrachten Ausgleichspflanzungen zum Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ (2011) wird der Pool des Landkreises Harburg, Am Brunsberg verwendet.

Pool LK, Am Brunsberg: (0,19 ha) = 1900 qm = 1900 Wertpunkte:

Kurzbeschreibung: Pool LK, Am Brunsberg (Gemarkung Sprötze, Flur 3, Flurstücke 37/44, 37/45,37/46, 37/76 und 48/186) an.

Insgesamt umfasst der Pool 57,2178 ha mit 571306 Ökopunkten, von denen noch 424.715 verfüg-bar sind. Die durchschnittliche Aufwertung liegt bei 1 Wertpunkt. Ausgangszustand der Poolflächewar ein Kiefernwald armer, trockener Standorte (WKT, 3 Wertpunkte) nach Entnahme standort-fremder Arten (Douglasien, Fichten u.ä.). Zielzustand ist ein Eichenmischwald armer, trockenerSandböden (WQT, 4 Wertpunkte). Punktuell wurden in den Kiefernwald standortheimische Eichengepflanzt. Zum Schutz vor Wildverbiss wurden die angepflanzten Eichen für ca. 6-8 Jahre einge-zäunt. Durch Naturverjüngung werden sich weitere Eichen in den aufgelichteten Bereichen einstel-len. In Zukunft entfällt jegliche forstwirtschaftliche Nutzung. Es finden lediglich notwendige Pfle-gemaßnahmen statt, wenn sich z.B. gebietsfremde Arten ausbreiten (z.B. Schafbeweidung, Ent-kusselung). Altbäume und der Verbleib von stehendem und liegendem Totholz sind ausdrücklichgewünscht.

Anlage: Lageplan Pool-LK „Am Brunsberg“

2.7 Sicherung der Kompensationsflächen

Die Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet sind durch die Festsetzungen im Bebauungsplan ge-sichert. Ein Flächenanteil von 0,19 ha (1900 Wertpunkte) im Flächenpool des Landkreises „Am Bruns-berg“ wird in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt.

2.8 Durchführung der Maßnahmen (Zeitpunkt)

Die Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet werden im ersten Herbst, nach Beginn der Baumaßnah-men durchgeführt. Die Ausgleichsmaßnahmen im Pool des Landkreises Harburg wurden bereitsumgesetzt.

2.9 Zuordnung der Maßnahmen

0,16 ha Gehölzanpflanzung aus dem Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ (2011), 0,19 ha (1900 Wertpunkte Pool LK, Am Brunsberg) aus dem Bebauungsplan „Klecken, Nahver-sorgung Landhaus“ (2011) sowie 0,20 ha Gehölzanpflanzung aus dem Bebauungsplan, „Klecken, REWE-Erweiterung“ werden dem Bebauungsplan, „Klecken, REWE-Erweiterung“ zugeordnet.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 20

3 Zusammenfassung

Die Gemeinde Rosengarten überplant mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, „Klecken, REWE-Erweiterung“ ein Areal von ca. 1,4 ha. Im Plangebiet soll im Wesentlichen ein vorhandener Bebauungsplan „Klecken, Nahversorgung Landhaus“ aus dem Jahr 2011 überplant werden. Der dort ermittelte Ausgleichsbedarf von insgesamt 3.500 qm wurde im Plangebiet bisher nicht umge-setzt. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Harburg kann der fehlende Ausgleich teilweise durch Anpflanzungen im Plangebiet, teilweise durch Maßnahmen im Flächenpool des Landkreises er-bracht werden.

Erhebliche Umweltauswirkungen entstehen durch die zusätzlich ermöglichte Versiegelung und dem damit verbundenen erhöhten Oberflächenabfluss. Die ermöglichte zusätzliche Bodenversie-gelung wird durch Anpflanzungen im Plangebiet ausgeglichen.

Der Verlust bzw. die Zerstörung archäologischer Fundstätten ist durch die frühzeitige Einbezie-hung und Testschnitte der zuständigen Kreisarchäologie zu vermeiden.

Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszu-gehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, „Klecken, REWE-Erweiterung“ als ausgeglichen angesehen werden.

Umweltbericht „Klecken, REWE-Erweiterung“ Satzung August 2017 21

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±1:5.0000 150 30075 Meter

Pool-LK "Am Brunsberg"

Legende:! Fledermaus- und Meisenkästen

Waldumbau 2016

Sprötzer FuhrenSprötzer HeideSchafbeweidung

EichenanpflanzungNaturschutzgebietPool_LKH

Eichensaum

j Sichtachsen

Prozessschutz