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18. Wahlperiode Drucksache 18/1563 14.12.2018 Vorlage – zur Beschlussfassung – Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffung einer Mensa an der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Vorlage – zur Beschlussfassung · an der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz. Das Abgeordnetenhaus wolle

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Page 1: Vorlage – zur Beschlussfassung · an der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz. Das Abgeordnetenhaus wolle

18. Wahlperiode

Drucksache 18/156314.12.2018

Vorlage – zur Beschlussfassung –

Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffung einer Mensa ander Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankow gemäߧ 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

kroann
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Abgeordnetenhaus von Berlin18. Wahlperiode

Seite 2 Drucksache 18/1563

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Der Senat von BerlinInnDS - IV C 17 -Tel.: 90223 (9223) - 2968

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

V o r b l a t tVorlage - zur Beschlussfassung -

Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffung einerMensa an der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im BezirkPankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

A. Problem:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin beabsichtigt, die im Schulgebäude der Grundschuleam Wasserturm integrierte Sporthalle (ca. 12 x 23m) für die Erweiterung der Schule zueiner 3-zügigen Ganztagsgrundschule zu nutzen.Die Schule verfügt im Bestand nur über einen kleinen Speiseraum (63m²) und besitztweder eine Aula noch einen Versammlungsraum. Es ist geplant, die integrierte Sporthalleund die angrenzenden Umkleide- und Sanitärräume zu einem Mehrzweckraum mit Men-sa, Küche und Aula-Nutzung umzubauen. Die Grundstücksfläche der Grundschule wirderweitert, um darauf eine neue Sporthalle mit zwei Hallenteilen zu errichten.

Das Bezirksamt Pankow, Abteilung Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, beantragtmit Schreiben vom 10.07.2015 die Aufgabe der Sporthalle.

Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen verlangt nach § 7 Abs. 2 Sportförde-rungsgesetz (SportFG) das Feststellen eines überwiegenden öffentlichenInteresses an einer anderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordneten-hauses.

B. Lösung:

Im vorliegenden Fall soll aufgrund des Neubaus einer 2-teiligen Sporthalle auf demSchulgelände die alte innenliegende Sporthalle mit einer Nettosportfläche von281m² in eine Mensa umgewandelt werden. Der Antrag wurde bereits im Jahr 2015gestellt. Infolge denkmalschutzrechtlicher Bedenken gab es im weiteren Verlauf al-lerdings bauplanerische Verzögerungen. Diese sind mittlerweile geklärt.

Das auf dem Schulgelände befindliche Großspielfeld wird erhalten. Durch den Bau einerneuen Sporthalle wird durch die dann ausreichend vorhandenen Umkleide- und Sanitär-räumen eine zeitgleiche Nutzung des Spielfeldes und der Sporthalle möglich sein.

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Die Zustimmungen der Beteiligten wurden bereits 2015 eingeholt.

Die Vertreter des Bezirkssportbundes Berlin-Mitte e.V. haben mit Schreiben vom04.09.2015, der Landessportbund Berlin e.V. mit Schreiben vom 21.10.2015 und die Se-natsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Schreiben vom 23.07.2015 derAufgabe der Sporthalle zugestimmt.

Die Zustimmung zu der Aufgabe der Sporthalle wird erbeten.

C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung:

Nur durch die Erweiterung zu einer 3-zügigen Ganztagsgrundschule sowie der Erhöhungder Klassenfrequenzen und der Klassenzahlen kann die Grundschule am Wasserturmden Anforderungen steigender Schülerzahlen entsprechen.

D. Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter

Die Auswirkungen sind für beide Geschlechter unterschiedslos positiv.

E. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/ oder Wirtschaftsunternehmen:

Keine

F. Gesamtkosten:

Die geplanten Kosten für den Neubau der Zweifeldsporthalle belaufen sich nach einerGrobkostenschätzung auf 6,6 Mio. € (inkl. Erschließung des Grundstücks und Außenan-lagen). Die Mittel sind in der Investitionsplanung 2018-2022 eingestellt und bestätigtworden. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2018 - 2021 aus bezirklichen Investiti-onsmitteln aus Kapitel 3701, Titel 70102.

Die geplanten Kosten für den Umbau der Bestandsturnhalle belaufen sich nach einerGrobkostenschätzung auf 450.000 €. Die Finanzierung ist Bestandteil der bestätigten In-vestitionsplanung 2018-2022 nach Fertigstellung des Sporthallenneubaus ab dem Jahr2021 und erfolgt aus Kapital 3701, Titel 70102.

Durch den Umbau der Bestandsturnhalle gibt es keine Kosteneinsparungen. Das Raum-programm sieht für eine dreizügige Schule einen Mehrzweckbereich/Mensa mit ca.270m² zuzüglich Küche und Personalräume vor. Im Bestand sind diese nicht vorhanden.Dafür wird die Fläche der aufzugebenden Halle genutzt.

G. Flächenmäßige Auswirkungen:

Für den Neubau der neuen Sporthalle wird das Schulgrundstück erweitert. Dafürwird eine Teilfläche der angrenzenden Kleingartenanlage genutzt..

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H. Auswirkungen auf die Umwelt:

Für das Bauvorhaben Grundschule am Wasserturm (GAW) wird ein Eingriffsgutachtenerstellt, indem Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur ermittelt und für dieUmsetzung vorgeschlagen werden. Das Dach der Sporthalle wird als Gründach mit ex-tensiver Bepflanzung ausgeführt.

I. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

keine

J. Zuständigkeit:

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

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Der Senat von BerlinInnDS - IV C 17 -Tel.: 90223 (9223) - 2968

An das

Abgeordnetenhaus von Berlin

über Senatskanzlei - G Sen -

V o r l a g e

- zur Beschlussfassung -

über die Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffungeiner Mensaan der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im Bezirk Pankowgemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Aufgabe einer Sporthalle für eine Schulplatzerweiterung und Schaffung einerMensa an der Grundschule am Wasserturm, Tino-Schwierzina-Str. 66 im BezirkPankow gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz wird zugestimmt.

A. Begründung:

.Die Grundschule am Wasserturm ist fest im bezirklichen Grundschulnetz verankert undsomit ein notwendiger Bestandteil zur Sicherung der Schulplatzversorgung in der Schul-region 5 und im Bezirk Pankow insgesamt.Da die Grundschule bereits über ihrer idealtypischen Aufnahmekapazität liegt, ist eineErweiterung zu einer 3-zügigen Grundschule geplant.

Im 1. Bauabschnitt ist die Errichtung der neuen Zweifeldsporthalle geplant. Hierfür wurdedie Fläche des Schulgrundstückes erweitert. In einem 2. Bauabschnitt folgt der Umbauder alten Turnhalle zu Mensa und Aula.

Das auf dem Schulgelände befindliche Großspielfeld bleibt in seiner Größe (100m x62m) vollständig erhalten. Hier werden keine Änderungen vorgenommen.Durch die mit dem Sporthallenneubau verfügbaren Umkleide- und Sanitärräume wirdeine zeitgleiche Nutzung des Großspielfeldes und der neuen Sporthalle möglich sein.

Die Vertreter des Bezirkssportbundes Berlin-Pankow e.V. haben mit Schreiben vom04.09.2015, der Landessportbund Berlin e.V. mit Schreiben vom 21.10.2015 und die Se-natsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit Schreiben vom 23.07.2015 derAufgabe der innenliegenden Sporthalle zugestimmt.

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Die Voraussetzungen für eine Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus zur Aufgabeder Sportfläche entsprechend Antrag des Bezirks Pankow von Berlin, Abteilung Soziales,Gesundheit, Schule und Sport, beantragt mit Schreiben vom 10.07.2015, sind erfüllt.

Die Aufgabe von öffentlichen Sportflächen verlangt nach § 7 Abs. 2 Sportförderungsge-setz (SportFG) das Feststellen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an eineranderen Nutzung sowie die Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

B. Rechtsgrundlage:

Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (Sportförderungsgesetz -SportFG) vom 6. Januar 1989, zuletzt geändert durch Art. III G zur Regelung von Partizi-pation und Integration in Berlin vom 15. 12. 2010 (GVBl. S. 560)

C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen:

Keine

D. Gesamtkosten:

Die geplanten Kosten für den Neubau der Zweifeldsporthalle belaufen sich nach einerGrobkostenschätzung auf 6,6 Mio. € (inkl. Erschließung des Grundstücks und Außenan-lagen).

Die geplanten Kosten für den Umbau der Bestandsturnhalle belaufen sich nach einerGrobkostenschätzung auf 450.000 €.Durch den Umbau der Bestandsturnhalle gibt es keine Kosteneinsparungen. Das Raum-programm sieht für eine dreizügige Schule einen Mehrzweckbereich/Mensa mit ca.270m² zuzüglich Küche und Personalräume vor. Im Bestand sind diese nicht vorhanden.Hierfür wird die Fläche der aufzugebenden Halle genutzt.

E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg:

Keine

F. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Die Mittel für den Neubau der Zweifeldsporthalle sind in der Investitionsplanung 2018-2022 eingestellt und bestätigt worden. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2018 -2021 aus bezirklichen Investitionsmitteln aus Kapitel 3701, Titel 70102.

Die Finanzierung des Umbaus der Bestandssporthalle ist Bestandteil der bestätigten In-vestitionsplanung 2018-2022 und erfolgt ab dem Jahr 2021 aus Kapitel 3701, Titel70102.

G. Flächenmäßige Auswirkungen:

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Von der an das Schulgrundstück angrenzenden Kleingartenanlage „Freies Land“wurde für die Erweiterung des Schulgrundstückes und den Sporthallen-Neubau diekleingärtnerische Nutzung einer Teilfläche von 3263m² (siehe Bild 3) aufgegeben.

H. Auswirkungen auf die Umwelt:

Für das Bauvorhaben GAW wird ein Eingriffsgutachten erstellt, in dem Ausgleichs-maßnahmen für die Eingriffe in die Natur ermittelt und für die Umsetzungvorgeschlagen werden. Das Dach der Sporthalle wird als Gründach mit extensiverBepflanzung ausgeführt.

Berlin, den 04.12.2018

Michael MüllerRegierender Bürgermeister

Der Senat von Berlin

Andreas GeiselSenator für Inneres undSport

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Bild 1: Luftbild

Quelle:Digitale farbige Orthophotos 2018 (DOP20RGB)

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Bild 2: Planung der aufzugebenden Sportfläche

Quelle: Planungsunterlagen Vorentwurf der FUGMANN JANOTTA PARTNER Land-schaftsarchitekten und Landschaftsplaner bdla

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Bild 3: Fläche der Grundschule am Wasserturm (gelb) und Erweiterungsfläche (rot)

Quelle: Eingriffs- und AusgleichsgutachtenGrundschule am Wasserturm der FUGMANN JANOTTA PARTNER Landschaftsarchitek-ten und Landschaftsplaner bdla

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Bild 4: Lageplan der neuen Sporthalle

Quelle: Planungsunterlagen Vorentwurf der FUGMANN JANOTTA PARTNER Land-schaftsarchitekten und Landschaftsplaner bdla