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Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages

Vorstellung des Vertrages - AOK-Gesundheitspartner€¦ · Einzelleistung PP5/PP6= 20EUR/10 EUR Legen suprapubischer Harnblasenkatheter PP5 = 20 EUR Wechsel/Entfernung suprapubischer

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Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)

Vorstellung des Vertrages

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)2

Gründe für IVP1Erfahrungen2Informationen zum Versorgungsnetz IVP3Bewerbung als Versorgungsnetz IVP4Aufgaben HZV-Ärzte5Einschreibung Versicherte IVP6

Inhaltsverzeichnis

Vergütungssystem7

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)3

Schnittstellen IVP8Unterlagen IVP9

Inhaltsverzeichnis

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)4

� Teils fehlende Bereitschaft der Ärzte (u. a. durch den hohen zeitlichen und organisatorischen Aufwand), die Patienten im Pflegeheim zu betreuen.

� Die Abstimmung zwischen den Ärzten untereinander und den Pflegeheimen ist oft schwierig.

� In Not- und Vertretungsfällen verfügt der behandelnde Arzt nicht immer über alle erforderlichen Informationen für eine gute Versorgung .

� Regelmäßige Fallbesprechungen fehlen oft.

� Geriatrische Kenntnisse sind nicht immer vorhanden.

� Die Zahl der Pflegeheimbewohner wird sich in den nächsten 20 Jahren verdoppeln � Die Notwendigkeit einer optimierten ärztlichen Versorgung wird deshalb in Zukunft weiter steigen!

1 Gründe für IVP

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)5

Seit 12.01.2011 besteht der Vertrag Integrierte Versorgung Pflegeheime (IVP). Der Vertrag gem. § 140 a ff. SGB V ist eng mit dem bestehenden AOK Hausarzt-Programm (§ 73b SGB V) verbunden.

Erste Erfahrungen aus den Versorgungsnetzen in Stutt gart/Esslingen:

� Regelmäßige abgestimmte Visiten der Ärzte.

� Zeitersparnis für Ärzte und Pflegeheime.

� Optimierte Kommunikation und Zusammenarbeit.

Diese ersten positiven Effekte lassen sich besonder s gut im

Versorgungsnetz (HZV-Ärzte und Pflegeheime) realisier en.

2 Erfahrungen

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)6

� HZV-Ärzte und Pflegeheimträger mit einem oder mehreren Pflegeheim-en können sich als Versorgungsnetz für einen Beitritt zur IVP bewerben.

� Die Bewerbung ist unbefristet in ganz Baden-Württemberg möglich (Protokollnotiz 3 IVP).

� Mindestens 3 HZV-Ärzte und das Pflegeheim bzw. die Pflegeheime eines Pflegeheimträgers bilden ein Versorgungsnetz IVP. In begrün-deten Ausnahmefällen kann von der Mindestzahl von 3 HZV-Ärzten abgewichen werden, sofern eine Versorgung im Sinne der IVP gewährleistet ist (Arztvisiten, Vertretungsregelungen).

� Im Versorgungsnetz IVP besteht ein AOK-Versicherten-Arzt-Quotient von insgesamt mindestens 10:1. Der einzelne HZV-Arzt kann aber weniger als 10 Patienten betreuen, sofern der Quotient von 10:1 im Versorgungsnetz erreicht wird.

3 Bildung Versorgungsnetz IVP I

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)7

� Kommunikation erforderlich zwischen den Ärzten und den Pflegeheimen!

� Ziel ist die Bildung eines gemeinsamen Versorgungsnetzes IVP.

� Abstimmung der Dienst- und Bereitschaftspläne, einschl. Vertretung sowie Gespräche über die konkrete Zusammenarbeit IVP.

3 Bildung Versorgungsnetz IVP II

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)8

Arzt:

1. HZV-Teilnahme der Ärzte ist Voraussetzung.

2. Teilnahmeerklärung HAUSARZT zur IVP (Anlage 5 IVP-Vertrag).

� Alle IK-Nrn. der vom Arzt betreuten Pflegeheime eintragen und

� an folgende Fax-Nr. senden: 01805 – 00 24 25 – 427 (Managementgesellschaft für den Deutschen Hausärztev erband Landesverband Baden-Württemberg e. V. und MEDI Bade n-Württemberg e. V..)

3. Ärzte stimmen sich untereinander und mit dem Pflegeheimträger ab!

Die Teilnahmeerklärungen HZV (1.) und IVP (2.) könn en auch gleichzeitig eingereicht werden.

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP I

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)9

Pflegeheimträger:

1. Teilnahmeerklärung Pflegeheimträger (Anlage 8 IVP-Vertrag) ausfüllen und an die HÄVG AG senden (siehe Folie 14).

2. Pflegeheimträger und die Ärzte stimmen sich untereinander ab!

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP II

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)10

Ärzte und Pflegeheimträger gemeinsam:

Formular Aufnahmeantrag Versorgungsnetz IVP bitte vollständig ausfüllen!

Zur Beurteilung der Bewerbungen sind folgende Angaben notwendig:

� Spezifische Angaben zu den Pflegeeinrichtungen

� Pflegeplatzanzahl und Anzahl der AOK-Versicherten

� Anzahl betreute AOK-Versicherte/pro Pflegeeinrichtung/pro Arzt

� Anzahl der bereits in die HZV eingeschriebenen Versicherte

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP III

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)11

Wichtig:

� Die Zulassung des Versorgungsnetzes ist nicht davon abhängig, ob zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits die notwendige Anzahl an Versicherten in die HZV/IVP eingeschrieben sind.

� Allerdings müssen spätestens 2 Quartale nach erfolgter Zustimmung zum Beitritt des Versorgungsnetzes zur IVP die AOK-Versicherten in IVP eingeschrieben sein, ansonsten ist eine Kündigung des Versorgungsnetzes möglich .

� Im Falle einer Zulassung zur IVP erhalten die Ärzte und die Pflegeheimträger der Pflegeeinrichtungen ein Bestätigungs-schreiben der HÄVG.

� Die Ärzte erhalten ein Starterpaket IVP, bestehend aus einem Kontigent an Teilnahmeerklärungen und Merkblättern für die Versicherteneinschreibung.

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP IV

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)12

� Die Ärzte und die Pflegeeinrichtung(en) erstellen abgestimmte

Besuchs- und Vertretungspläne. Diese sind ein wesentliches

Element der IVP.

Hinweis: Die abgestimmten Besuchs- und Vertretungsplä ne

können nach Erhalt des Bestätigungsschreibens inner halb von

4 Wochen nachgereicht werden.

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP V

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)13

Fragen rund um den IVP-Vertrag beantworten:

� Kundenservice der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaf t (HÄVG):

02203 57 56 11 11

� Hotline des MEDI-Verbundes:

0711 80 60 79 20

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP VI

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)14

Die Anträge sind an die HÄVG zu richten:

HÄVG AG

Regionaldirektion Süd

z.Hd.: Frau Ellen Schütz

Kölner Str. 18

D-70376 Stuttgart

Tel.: 0 711 21747 - 678

Fax: 0711 21747 - 699

mailto: [email protected]

4 Bewerbung als Versorgungsnetz IVP VII

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)15

� HZV-Ärzte bilden mit der Pflegeeinrichtung ein enges Versorgungsnetz-werk.

� Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung während und außerhalb der Sprechstundenzeiten von Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr mit Ausnahme von Feiertagen.

� Wenn ein HZV-Arzt die Qualifikation zur Anlage bzw. Wechsel eines suprapubischen Harnblasen-Dauerkatheters verfügt, dann ist sicherzustellen, dass diese Leistung im Netz erbracht wird.

5 Aufgaben HZV-Ärzte I

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� Innerhalb der Bereitschaftszeiten ist einer der beigetretenen HZV-Ärzte im Versorgungsnetz telefonisch erreichbar. Dies wird im Bereitschafts-plan vereinbart, welcher vom Pflegeheim mit den HZV-Ärzten abge-stimmt wird.

� Der HZV-Arzt besucht die Pflegeeinrichtung mindestens 14–tägig nach Absprache oder zu festen Zeiten. Bei medizinischer Notwendigkeit erfolgt ein Besuch der Bewohner.

5 Aufgaben HZV-Ärzte II

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)17

� Die Einschreibung der Versicherten (Teilnahmeerklärung und Merkblatt Versicherter) erfolgt durch den HZV-Arzt.

� Die Pflegeheime unterstützen die HZV-Ärzte im Vorfeld der Einschreib-ung durch Aufklärungsarbeit z. B. durch Gespräche und/oder Infor-mationsveranstaltungen über IVP.

� Thematik Betreuer/Angehörige berücksichtigen!

6 Einschreibung Versicherte IVP I

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)18

Der Eingang der TE des Versicherten bis zu den unten genannten

Stichtagen löst einen entsprechenden Versorgungsbeg inn aus und

der Versicherte erhält ein Begrüßungsschreiben.

Eingang TE IVP/HZV: Versorgungsbeginn:

01.02.2018 01.04.2018

01.05.2018 01.07.2018

01.08.2018 01.10.2018

01.11.2018 01.01.2019

Rechtzeitig die TE´s an die AOK BW schicken!

6 Einschreibung Versicherte IVP II

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)19

Die teilnehmenden HZV-Ärzte erhalten die HZV-Vergütung und zusätzlich die IVP-Vergütung � vgl. Anlage 6 IVP-Vertrag.

Quartalspauschale PP1 25 EUR

Pro Versicherten pro Quartal. Wird nur vergütet, wenn im Rahmen HZV die Chroniker-Pauschale P3 abgerechnet wird. Wird in der HZV zusätzlich der VERAH-Zuschlag vergütet, erhält der HZV-Arzt anstelle 25 EUR 30 EUR pro Quartal.

7 Vergütungssystem I

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)20

Strukturpauschale PP2a-d

Wird unter Berücksichtigung verschiedener Schwellenwerte für die

Behandlung von IVP-Versicherten pro Quartal dem HZV-Arzt vergütet.

Die Schwellenwerte werden nicht additiv vergütet.

� Ab 5 Patienten 200 EUR pro Quartal

� Ab 10 Patienten 400 EUR pro Quartal

� Ab 15 Patienten 600 EUR pro Quartal

� Ab 20 Patienten 800 EUR pro Quartal

7 Vergütungssystem II

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)21

Einzelvergütungspauschale PP3 = 20 EUR

Sofern ein dringender Besuch vom Pflegeheim angefordert wird.

� Soll nur in dringenden Fällen abgerechnet werden. Abrechnung aber mehrmals pro Quartal möglich, nicht am gleichen Tag!

� Wird dem Pflegeheim max. einmal pro Quartal und Versicherten abgezogen.

� Eine gleichzeitige Abrechnung mit der HZV-Vergütungsposition „Unvorhergesehene Inanspruchnahme zu Unzeit 1 bzw. zu Unzeit 2 „ ist nicht möglich.

7 Vergütungssystem III

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Vertreterpauschale PP4 = 12,50 EUR

Modifizierung des § 7 Abs. 4 IVP-Vertrag vom 12.01.20 11:

Zu § 7 Abs. 4 IVP-Vertrag: Vertretungen sollen innerhalb des Versorgungsnetzes organisiert werden. Wenn erforderlich, kann in Ausnahmen im Vertretungsfall auch auf die im „Praxisbetrieb“ des IVP-Arztes organisierten und bestehenden Vertretungsabsprachen zurückgegriffen werden, auch wenn diese Ärzte nicht am IVP-Vertrag teilnehmen. Sofern die Vertretung durch einen HZV-Arzt erfolgt, der nicht an IVP teilnimmt, kann die Vertreterpauschale im Rahmen des HZV-Vertrages in Höhe von 20,00 EUR pro Quartal abgerechnet werden. Erfolgt die Vertretung durch einen Hausarzt der Regelversorgung, gelten die entsprechenden KV-Regelungen.

7 Vergütungssystem IV

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� Die bisherige Regelung der IVP-Vertreterpauschale ( ab dem 5. Fremdpatienten) entfällt.

� 12,50 EUR Vergütung pro Quartal/ Patient/Patientenk ontakt.

� Eine parallele Abrechnung der HZV-Vertreterpauschal e ist nicht möglich.

7 Vergütungssystem IV

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Einzelleistung PP5/PP6= 20EUR/10 EUR

� Legen suprapubischer Harnblasenkatheter

PP5 = 20 EUR

� Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter

PP6 = 10 EUR

Beide Einzelleistungen sind mehrfach pro Quartal und Tag abrechenbar, auch bei IVP-Versicherten von anderen HZV-Ärzten.

7 Vergütungssystem V

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� Die Abrechnung IVP wird auch über die HZV-Vertragssoftware durchgeführt und spart damit Verwaltungs- und Abrechnungsaufwand.

� Es ist kein separates Modul erforderlich.

7 Vergütungssystem VI

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� Kommunikation, Koordination sowie verbindliche Absprachen zwischen den Beteiligten.

� Netzbildung mit gemeinsamer Verantwortung.

� Gemeinsame Prozesse der Zusammenarbeit neu entwickeln.

Höhere Zufriedenheit bei Ärzten, Pflegeheimen

und Pflegeheimbewohnern!

8 Schnittstellen IVP

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AOK Baden-WürttembergIntegrierte Versorgung Pflegeheim (IVP)27

Auf den Internetseiten des Hausärzteverbandes und MEDIVERBUND:

www.hausaerzteverband.de

www.medi-verbund.de

sind in der Rubrik Hausarztverträge jeweils unter AO K HZV-Vertrag ausführliche Informationen über IVP abrufbar:

1. Protokollnotiz 3

2. Beschreibung der Weiterentwicklung der Protokollnotiz

3. Aufnahmeantrag für das Versorgungsnetz IVP

4. Vertrag IVP einschließlich der Anlagen z. B. Teilnahmeerklärung HAUSARZT zur IVP (Anlage 5 IVP-Vertrag) und Teilnahmeerklärung Pflegeheimträger (Anlage 8 IVP-Vertrag).

9 Unterlagen IVP