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MAGAZIN 9 Freitag, 10. Oktober 2008 – Magazin des Kölner Stadt-Anzeiger – Nr. 237 ............................................................................................................................................................................................................................................................................................................. V TIERE Tierische Mitbringsel Illegale Importschlager aus dem Urlaub: tote Steinkorallen, Kobras in Alkohol – Wer erwischt wird, muss mit Bußgeld und Haftstrafe rechnen – Naturschutzbund informiert über Artenschutz VON MIRIAM KUHL Die Abfertigungsschlangen wa- ren lang: Die Flughäfen Köln- Bonn und Düsseldorf hatten in den Herbstferien wieder rund 1,6 Millionen Urlauber erwartet. Die liebsten Ziele: Spanien, Karibik, Malediven, Türkei und USA. Die üblichen Sicherheitsbestimmun- gen zur Mitnahme im Handge- päck, Freimengen für Tabak und Alkohol sind den meisten be- kannt. Doch wie es mit dem Gür- tel aus Krokodilleder und mit den Ohrringen aus Elfenbein aus- sieht, hat sich offenbar noch nicht überall herumgesprochen. Mit diesen Souvenirs dürften auch jetzt wieder viele Rückkehrer auf Probleme stoßen. Zertifikate fordern Dabei ist die Regel einfach: Die- se Mitbringsel unterliegen dem Artenschutz und dürfen nicht eingeführt werden – es sei denn, sie stammen von einer Nach- zuchtfarm. Heike Finke vom Na- turschutzbund Nabu warnt vor unseriösen Anbietern. „Offiziell genehmigte Anbieter händigen dem Kunden beim Kauf ein Zer- tifikat aus, auf dem der Gegen- stand und Name und Adresse des Anbieters eingetragen sind.“ Auf den Märkten und Basaren lassen sich tierische Schmuckstücke ebenso finden wie zum Verzehr geeignete Waren, zum Beispiel Kaviar und exotische Fleischpro- dukte. Besonders beliebt bei Kin- dern sind die kleinen lebenden Tiere, Schildkröten, Seepferd- chen, Mini-Krokodile. Dass sie im Urlaubsland öffentlich zum Verkauf angeboten werden, sagt jedoch nichts über die Aus- und Einfuhrbestimmun- gen aus. Für lebende Tiere sind die Bestimmungen ein- deutig: „Lebende Tiere dürfen nicht ohne Genehmigung einge- führt werden“, so Franz Böhmer vom Artenschutzvollzug des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Das hat gute Gründe, einer- seits wird da- durch massiv in die Populationen vor Ort ein- gegriffen, was teilweise bis zum Aussterben der Tierart führen kann. Zudem sind viele Exoten nicht ohne weiteres in unseren Breiten lebensfähig. Und noch eine Gefahr besteht, wie Jürgen Marschall, Abfertigungsbeamter beim Flughafenzoll Köln-Bonn weiß: „Dieses Jahr wurden Rot- wangenschildkröten ohne Ge- nehmigung eingeführt. Diese ge- hören zwar nicht zu den gefähr- deten und besonders geschützten Tieren, sie sind aber so genannte Faunenverfälscher. Das bedeu- tet, werden sie, wie häufig bei Urlaubsmitbringseln, ausgesetzt, stellen sie eine Gefahr für unsere heimische Fauna dar.“ Die Schildkröten hatten Glück im Unglück und leben nun im Düs- seldorfer Zoo. Nicht immer geht es für die Tiere gut aus. Wenn möglich, werden sie zwar in ihre Heimat zurückgeflogen. Neben der Frage nach der Kostenübernahme ist dies für die betroffenen Tiere mit großen Strapazen bis zu gesund- heitlichen Beeinträchtigungen verbunden, andererseits ist die Auswilderung vor Ort nicht im- mer erfolgversprechend: Durch den Transport geschwächte Tiere werden schnell Opfer von Fress- feinden und eine Gewöhnung an den Menschen mindert ihre Chance auf selb- ständiges Überleben in freier Wildbahn. In seltenen Fällen bleibt den Zöllnern nur die Tötung be- schlagnahmter Tiere. Die inter- nationalen Bemühungen zum Schutz der Tierwelt tragen Früchte: Seit Einführung des Washingtoner Artenschutzüber- einkommens (WA) 1975 und dessen Verschärfung durch die EU-Artenschutzverordnung 1984 konnten neben anderen Bengaltiger, große Fleckkatzen, Riesenotter und afrikanische Ele- fanten vor dem Aussterben geret- tet werden. Auch die Krokodil- Populationen haben sich welt- weit erholt und gelten als stabil, weiß Franz Böhmer. Reptil-Lederwaren Ohne die Artenschutzbemühun- gen könnten nicht nur Kenia- Touristen im Tsavo-National- park heute keine Elefanten mehr sehen. Die Kolosse wären mit ei- nigen anderen stark gefährdeten Tierarten unwiederbringlich von der Erde verschwunden, wie Hei- ke Finke vom Naturschutzbund Nabu warnt: „Biologische Viel- falt ist nicht wiederherstellbar. Wir sollten uns immer bewusst machen: Das Aussterben einer Art ist endgültig.“ „Im Lebendtierbereich ver- zeichnen wir in den letzten Jah- ren eine Abnahme illegaler Ein- fuhren“, bilanziert der Arten- schutzexperte Franz Böhmer. Illegale Einfuhrschlager seien derzeit Meeresprodukte wie tote Steinkorallen, Reptil-Lederwa- ren von Waran, Schlange und Krokodil, Elfenbein und Kobras in Alkohol. Finden Jürgen Marschall und seine Kollegen diese und andere Produkte, ist das Urlaubsgefühl schlagartig passe: „Neben einer Beschlagnahmung der Ware wird ein Bußgeld bis 50 000 Euro und bei Erfüllung des Straftatbe- standes sogar eine Haftstrafe fäl- lig“, warnt Franz Böhmer. Das im Urlaub gekaufte illega- le Andenken sieht der Urlauber nicht wieder, es verbleibt beim Zoll. „Zwar ist theoretisch mög- lich, für bestimmte Dinge je nach Schutzstatus Genehmigungen zu beantragen. Für Touristen ist dies in der Regel kein praktikabler Weg.“ Geflügel verboten Von Spontan-Entscheidungen rät er dringend ab. Wer zum Beispiel einen Tauchurlaub auf den Male- diven unternimmt und sich von den Schnorchelgängen Souve- nirs mitbringen möchte, ist gut beraten, sich vor Rei- seantritt ausführlich zu informieren. Einige tierische Produkte sind aus gesund- heitlichen Grün- den von der Ein- fuhr nach Deutschland ausgeschlossen oder unterlie- gen strengen Kontrollen. Zum Schutz vor Geflügelpest und Vogelgrip- pe ist die Ein- fuhr von Geflügel und Geflügelfleisch, Eiern sowie Produkten von Geflügel, Federn, unbehan- delte Jagdtrophäen aus ver- schiedenen Ländern verboten. Bei Milch und daraus herge- stellten Erzeugnissen dürfen nur diejenigen bedenkenlos mitge- bracht werden, deren Milch- und Sahneanteil sehr gering ist, wie zum Beispiel Schokolade oder Kekse. Aus bestimmten Ländern dürfen Fleisch, Milch und deren Erzeugnisse beschränkt (maxi- mal fünf Kilogramm pro Person), aus anderen, zum Beispiel Dritt- ländern, das heißt, außerhalb der EU, muss für diese Ware ein offi- zielles Begleitdokument vorlie- gen, und es darf nur dort einge- reist werden, wo ein Veterinär anwesend ist. Höchstgrenze für Honig Honig darf bis zu einem Kilo- gramm pro Person allen Orts ein- geführt werden. Fischereipro- dukte dürfen eine Höchstgrenze von einem Kilogramm nicht übersteigen, ansonsten ist auch hier die Einfuhr nur über Kon- trollstellen möglich. Auch Reiseproviant unterliegt diesen Bestimmungen. Deshalb sollten keine Lebensmittel spon- tan aus dem Urlaub mitgebracht werden. Vorher sollte sich jeder über die Bestimmungen erkundi- gen. Unter www.artenschutz-on- line.de haben Zoll und BfN eine Datenbank zusammengestellt, in der man länderspezifisch aufge- listet erhält, welche Beschrän- kungen je nach Tier- und Pflan- zenart vorliegen. Weitere Informatio- nen gibt es beim Zoll- amt oder Bundesamt für Naturschutz. „Tierschutz beginnt nicht bei geschützten Arten. Auch die nicht geschützten Tiere sind am besten in ihrem natürlichen Le- bensraum aufgehoben“, gibt Heike Finke zu be- denken, denn „wenn jeder die Freimen- gen aus- schöpft, sind auch diese bald be- droht.“ Gut in- formiert und be- dacht handelnd also, fasst der Nabu zu- sammen, droht bei der Rückkehr kein böses Erwachen. Die Urlaubserinnerun- gen auf Fotos erfüllen nicht nur ihren Zweck, so die Natur- schützer, sondern tragen ganz be- stimmt auch zur Er- haltung des Arten- EINFUHR ERLAUBT Folgende Produkte dürfen nur zum persönlichen Gebrauch (Kein Geschenk!) und im per- sönlichen Gepäck ohne Geneh- migung eingeführt werden: V125g Kaviar vom Stör, jedoch nur mit dem offiziellen Label, auf dem Art, Herkunft, Gewin- nungsdatum etc. vermerkt sind Vbis zu 3 Gehäuse von Fech- terschnecken Vbis zu 4 Gehäuse von See- pferdchen Vbis zu 3 Schalen von Riesen- muscheln mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3 Kilo- gramm V Lederwaren, Freimenge je nach Tierart ZOLLTIPPS Der Zoll rät in seiner aktu- ellen Reisebroschüre: VFinger weg von lebenden Urlaubssouvenirs! VFinger weg von Erzeugnissen aus artengeschützten Tieren und Pflanzen VErkundigen Sie sich vor Ihrem Urlaub beim zuständigen Zoll- amt, dem Bundesamt für Natur- schutz oder der Stadt- bzw. der Kreisverwaltung nach geschütz- ten Arten in Ihrem Urlaubsge- biet. VKaufen Sie im Zweifelsfalle lieber gar keine Souvenirs, zu deren Herstellung Tiere oder Pflanzen oder Teile davon ver- wendet wurden. Von diesen Souvenirs sollten Urlauber die Finger lassen. Foto- erinnerungen, so meinen Natur- schützern, tun es doch auch. BILDER: JUPITERIMAGES 8 MAGAZIN Freitag, 10. Oktober 2008 – Magazin des Kölner Stadt-Anzeiger – Nr. 237 .............................................................................................................................................................................................................................................................................................................

VTIERE Tierische Mitbringsel fileAlkohol sind den meisten be-kannt. Doch wie es mit dem Gür-tel aus Krokodilleder und mit den Ohrringen aus Elfenbein aus-sieht, hat sich offenbar

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MAGAZIN 9Freitag, 10. Oktober 2008 – Magazin des Kölner Stadt-Anzeiger – Nr. 237

.............................................................................................................................................................................................................................................................................................................

VTIERE

Tierische MitbringselIllegale Importschlager aus dem Urlaub: tote Steinkorallen, Kobras in Alkohol – Wer erwischt wird,muss mit Bußgeld und Haftstrafe rechnen – Naturschutzbund informiert über ArtenschutzVON MIRIAM KUHLDie Abfertigungsschlangen wa-ren lang: Die Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf hatten inden Herbstferien wieder rund 1,6Millionen Urlauber erwartet. Dieliebsten Ziele: Spanien, Karibik,Malediven, Türkei und USA. Dieüblichen Sicherheitsbestimmun-gen zur Mitnahme im Handge-päck, Freimengen für Tabak undAlkohol sind den meisten be-kannt. Doch wie es mit dem Gür-tel aus Krokodilleder und mit denOhrringen aus Elfenbein aus-sieht, hat sich offenbar noch nichtüberall herumgesprochen. Mitdiesen Souvenirs dürften auchjetzt wieder viele Rückkehrer aufProbleme stoßen.

Zertifikate fordernDabei ist die Regel einfach: Die-se Mitbringsel unterliegen demArtenschutz und dürfen nichteingeführt werden – es sei denn,sie stammen von einer Nach-zuchtfarm. Heike Finke vom Na-turschutzbund Nabu warnt vorunseriösen Anbietern. „Offiziellgenehmigte Anbieter händigendem Kunden beim Kauf ein Zer-tifikat aus, auf dem der Gegen-stand und Name und Adresse desAnbieters eingetragen sind.“ Aufden Märkten und Basaren lassensich tierische Schmuckstückeebenso finden wie zum Verzehrgeeignete Waren, zum BeispielKaviar und exotische Fleischpro-dukte. Besonders beliebt bei Kin-dern sind die kleinen lebendenTiere, Schildkröten, Seepferd-chen, Mini-Krokodile. Dass sieim Urlaubsland öffentlich zumVerkauf angeboten werden,sagt jedoch nichts über dieAus- und Einfuhrbestimmun-gen aus. Für lebende Tieresind die Bestimmungen ein-deutig: „Lebende Tiere dürfennicht ohne Genehmigung einge-führt werden“, so Franz Böhmervom Artenschutzvollzug desBundesamtes fürNaturschutz(BfN).

Das hat guteGründe, einer-seits wird da-durch massiv

in die Populationen vor Ort ein-gegriffen, was teilweise bis zumAussterben der Tierart führenkann. Zudem sind viele Exotennicht ohne weiteres in unserenBreiten lebensfähig. Und nocheine Gefahr besteht, wie JürgenMarschall, Abfertigungsbeamterbeim Flughafenzoll Köln-Bonnweiß: „Dieses Jahr wurden Rot-wangenschildkröten ohne Ge-nehmigung eingeführt. Diese ge-hören zwar nicht zu den gefähr-deten und besonders geschütztenTieren, sie sind aber so genannteFaunenverfälscher. Das bedeu-tet, werden sie, wie häufig beiUrlaubsmitbringseln, ausgesetzt,stellen sie eine Gefahr für unsereheimische Fauna dar.“ DieSchildkröten hatten Glück imUnglück und leben nun im Düs-seldorfer Zoo.

Nicht immer geht es für dieTiere gut aus. Wenn möglich,werden sie zwar in ihre Heimatzurückgeflogen. Neben der Fragenach der Kostenübernahme istdies für die betroffenen Tiere mitgroßen Strapazen bis zu gesund-heitlichen Beeinträchtigungenverbunden, andererseits ist dieAuswilderung vor Ort nicht im-mer erfolgversprechend: Durchden Transport geschwächte Tierewerden schnell Opfer von Fress-feindenund eine

Gewöhnung an den Menschenmindert ihre Chance auf selb-ständiges Überleben in freierWildbahn.

In seltenen Fällen bleibt denZöllnern nur die Tötung be-schlagnahmter Tiere. Die inter-nationalen Bemühungen zumSchutz der Tierwelt tragenFrüchte: Seit Einführung desWashingtoner Artenschutzüber-einkommens (WA) 1975 unddessen Verschärfung durch dieEU-Artenschutzverordnung1984 konnten neben anderenBengaltiger, große Fleckkatzen,Riesenotter und afrikanische Ele-fanten vor dem Aussterben geret-tet werden. Auch die Krokodil-Populationen haben sich welt-weit erholt und gelten als stabil,weiß Franz Böhmer.

Reptil-LederwarenOhne die Artenschutzbemühun-gen könnten nicht nur Kenia-Touristen im Tsavo-National-park heute keine Elefanten mehrsehen. Die Kolosse wären mit ei-nigen anderen stark gefährdetenTierarten unwiederbringlich vonder Erde verschwunden, wie Hei-ke Finke vom NaturschutzbundNabu warnt: „Biologische Viel-falt ist nicht wiederherstellbar.Wir sollten uns immer bewusst

machen: Das Aussterben einerArt ist endgültig.“

„Im Lebendtierbereich ver-zeichnen wir in den letzten Jah-ren eine Abnahme illegaler Ein-fuhren“, bilanziert der Arten-schutzexperte Franz Böhmer.Illegale Einfuhrschlager seienderzeit Meeresprodukte wie toteSteinkorallen, Reptil-Lederwa-ren von Waran, Schlange undKrokodil, Elfenbein und Kobrasin Alkohol.

Finden Jürgen Marschall undseine Kollegen diese und andereProdukte, ist das Urlaubsgefühlschlagartig passe: „Neben einerBeschlagnahmung der Warewird ein Bußgeld bis 50 000 Euround bei Erfüllung des Straftatbe-standes sogar eine Haftstrafe fäl-lig“, warnt Franz Böhmer.

Das im Urlaub gekaufte illega-le Andenken sieht der Urlaubernicht wieder, es verbleibt beimZoll. „Zwar ist theoretisch mög-lich, für bestimmte Dinge je nachSchutzstatus Genehmigungen zubeantragen. Für Touristen ist diesin der Regel kein praktikablerWeg.“

Geflügel verbotenVon Spontan-Entscheidungen räter dringend ab. Wer zum Beispieleinen Tauchurlaub auf den Male-diven unternimmt und sich von

den Schnorchelgängen Souve-nirs mitbringen möchte, ist

gut beraten, sich vor Rei-seantritt ausführlich zu

informieren. Einigetierische Produkte

sind aus gesund-heitlichen Grün-den von der Ein-fuhr nachDeutschlandausgeschlossenoder unterlie-gen strengenKontrollen.Zum Schutz vorGeflügelpestund Vogelgrip-pe ist die Ein-

fuhr von Geflügelund Geflügelfleisch,

Eiern sowie Produkten vonGeflügel, Federn, unbehan-delte Jagdtrophäen aus ver-

schiedenen Ländern verboten.Bei Milch und daraus herge-

stellten Erzeugnissen dürfen nurdiejenigen bedenkenlos mitge-bracht werden, deren Milch- undSahneanteil sehr gering ist, wiezum Beispiel Schokolade oderKekse. Aus bestimmten Länderndürfen Fleisch, Milch und derenErzeugnisse beschränkt (maxi-mal fünf Kilogramm pro Person),aus anderen, zum Beispiel Dritt-ländern, das heißt, außerhalb derEU, muss für diese Ware ein offi-zielles Begleitdokument vorlie-gen, und es darf nur dort einge-reist werden, wo ein Veterinäranwesend ist.

Höchstgrenze für HonigHonig darf bis zu einem Kilo-gramm pro Person allen Orts ein-geführt werden. Fischereipro-dukte dürfen eine Höchstgrenzevon einem Kilogramm nichtübersteigen, ansonsten ist auchhier die Einfuhr nur über Kon-trollstellen möglich.

Auch Reiseproviant unterliegtdiesen Bestimmungen. Deshalbsollten keine Lebensmittel spon-tan aus dem Urlaub mitgebrachtwerden. Vorher sollte sich jederüber die Bestimmungen erkundi-gen. Unter www.artenschutz-on-line.de haben Zoll und BfN eineDatenbank zusammengestellt, inder man länderspezifisch aufge-listet erhält, welche Beschrän-

kungen je nachTier- und Pflan-zenart vorliegen.Weitere Informatio-nen gibt es beim Zoll-amt oder Bundesamt fürNaturschutz.

„Tierschutz beginnt nicht beigeschützten Arten. Auch dienicht geschützten Tiere sind ambesten in ihrem natürlichen Le-bensraum aufgehoben“, gibtHeike Finke zu be-denken, denn„wenn jederdie Freimen-gen aus-schöpft,sind auchdiesebald be-droht.“Gut in-formiertund be-dachthandelndalso, fasstder Nabu zu-sammen, drohtbei der Rückkehrkein böses Erwachen.Die Urlaubserinnerun-gen auf Fotos erfüllennicht nur ihrenZweck, so die Natur-schützer, sonderntragen ganz be-stimmt auch zur Er-haltung des Arten-reichtums bei.E I N F U H R E R L A U B T

Folgende Produkte dürfen nurzum persönlichen Gebrauch(Kein Geschenk!) und im per-sönlichen Gepäck ohne Geneh-migung eingeführt werden:V125g Kaviar vom Stör, jedochnur mit dem offiziellen Label,auf dem Art, Herkunft, Gewin-nungsdatum etc. vermerkt sindVbis zu 3 Gehäuse von Fech-terschneckenVbis zu 4 Gehäuse von See-pferdchenVbis zu 3 Schalen von Riesen-muscheln mit einem maximalenGesamtgewicht von 3 Kilo-grammV Lederwaren, Freimenge jenach Tierart

Z O L L - T I P P S

Der Zoll rät in seiner aktu-ellen Reisebroschüre:VFinger weg von lebendenUrlaubssouvenirs!VFinger weg von Erzeugnissenaus artengeschützten Tierenund PflanzenVErkundigen Sie sich vor IhremUrlaub beim zuständigen Zoll-amt, dem Bundesamt für Natur-schutz oder der Stadt- bzw. derKreisverwaltung nach geschütz-ten Arten in Ihrem Urlaubsge-biet.VKaufen Sie im Zweifelsfallelieber gar keine Souvenirs, zuderen Herstellung Tiere oderPflanzen oder Teile davon ver-wendet wurden.

Von diesen Souvenirs solltenUrlauber die Finger lassen. Foto-erinnerungen, so meinen Natur-schützern, tun es doch auch. BILDER: JUPITERIMAGES

8 MAGAZIN Freitag, 10. Oktober 2008 – Magazin des Kölner Stadt-Anzeiger – Nr. 237.............................................................................................................................................................................................................................................................................................................