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WAHLHELFER-INFO für die Feinauszählung Stadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen Watu, der Wa(h)lfisch

W AHLHELFER -I NFO für die Feinauszählung Stadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen Watu, der Wa(h)lfisch

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WAHLHELFER-INFOfür die Feinauszählung

Stadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen

Watu, derWa(h)lfisch

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HAUPTMENÜ

Bitte wählen Sie ein Kapitel aus:

Stadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen

Grundsätzliches

Erfassungsprogramm starten

Erfassung der veränderten Stimmzettel

Stimmen / Stimmzettel: Gültig oder nicht gültig?

Hiermit können Sie eine Folie vor oder zurück gehenund in der Mitte zu diesem Hauptmenü wechseln

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GRUNDSÄTZLICHES

Die Feinauszählung findet am Montag und Dienstag nach dem Wahltag statt,

Arbeitszeit: 8 Uhr bis 16.30 incl. 30 Minuten Mittagspause,

ein Wahlvorstand muss mit mindestens drei Personen besetzt sein, meist waren zwei davon schon sonntags dabei,

der Wahlvorstand macht gemeinsam Mittagspause.

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GRUNDSÄTZLICHES

Ausgezählt wird in den Dienstgebäuden E 5, E 4, E 2 und in der Friedrich-List-Schule,

die Leitung der Feinauszählung liegt bei den Koordinatoren der beteiligten Dienststellen, sie vertreten die Wahlleitung im Erfassungsgebäude,

für durchschnittlich vier Wahlbezirke ist eine Verbindungsperson eingesetzt. Sie koordiniert die Arbeit und berät die Wahlvorstände in Vertretung der Wahlleitung.

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GRUNDSÄTZLICHES

Ein Raum für die Ausgabe und Rücknahme der Wahlunterlagen in jedem Erfassungsgebäude,

die Unterlagen müssen tagsüber immer unter Aufsicht von mindestens zwei Personen oder verschlossen sein,

Wahlunterlagen dürfen nie in einen anderen Wahlbezirk gelangen, stets strikt getrennt halten,

offen dürfen immer nur die Stimmzettel liegen , die gerade bearbeitet werden.

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GRUNDSÄTZLICHES

in den Dienstgebäuden belegt jeder Wahlvorstand einen Büroraum,

die Telefone in diesen Büros sind auf eine zentrale Bandansage umgeleitet,

in den großen EDV-Räumen der Friedrich-List-Schule sind mehrere Wahlbezirke untergebracht,

Dort ist besonders auf die Trennung der Unterlagen zu achten.

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GRUNDSÄTZLICHES

Das Einzelstimmenergebnis ist Grundlage für die Sitzverteilung nach Listen und die Zuteilung an deren Bewerber,

bei den unveränderten Stimmzetteln ergibt die Anzahl je Liste auch die Zahl der Einzelstimmen für die vorgedruckten Bewerber,

die Einzelstimmen aus den veränderten Stimmzetteln müssen am PC erfasst werden,

Erfasst wird mit dem Programm „PC-Wahl“.

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GRUNDSÄTZLICHES

Erfasst und kontrolliert wird immer nach dem 4-Augen-Prinzip

Die Dritte Person bereitet vor / nach und ermöglicht reihum Erfassungspausen.

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Vergleicht Stimmzettelmit Bildschirm

Erfasst Stimmzettelund prüft Eingaben am Bildschirm

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GRUNDSÄTZLICHES

Einzelne Wahlvorstände für große Wahlbezirke konnten mit vier Personen besetzt werden,

in solchen Bezirken sind zwei PC vorhanden und zwei Erfassungsteams zu bilden, damit an beiden Geräten gearbeitet werden kann,

Mehrheitsbeschlüsse (z. B. ungültige Stimm-zettel) erfordern immer den ganzen Wahlvor-stand, mindestens aber drei Mitglieder;

Stimmengleichheit = abgelehnt oder ungültig

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GRUNDSÄTZLICHES

Die Stimmzettel sollten am Wahlabend nach unverändert / verändert und jeweils nach den 9 Listen sortiert worden sein.

Leitliste, Hauptliste oder führende Liste:Besteht ein Stimmzettel aus mehreren Listen, wurde die mit den meisten Stimmen nach oben geheftet.

Sollten diese Vorarbeiten nicht vollständig und korrekt erledigt sein, bitte sofort die Verbindungsperson verständigen.

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GRUNDSÄTZLICHES

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Alles verstanden?

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ERFASSUNGSPROGRAMM STARTEN

Die Verknüpfung für die Anwendung „PC-Wahl“ liegt auf dem Desktop jedes Erfassungs-PC.

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*Doppelklick*

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ERFASSUNGSPROGRAMM STARTEN

Daraufhin startet die Anwendung…

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ERFASSUNGSPROGRAMM STARTEN

Wenn Sie dieses Fenster sehen, hat alles geklappt!

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ANMELDUNG PC-WAHL

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ERFASSUNG

Erfassungsdatei laden.

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*Klick*

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ERFASSUNG

Stimmbezirk auswählen.

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*Klick*

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ERFASSUNG

Im Anschluss muss eine Prüfziffer eingegeben werden, die Sie in den Wahlunterlagen finden werden.

Jedem Stimmbezirk ist eine Prüfziffer zugeordnet.

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ERFASSUNG

Stimmzettelnummer auf den Stimmzettel!

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Schwarz = schon Erfasst

Rot = Noch nichterfasst

*Klick*

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ERFASSUNG

Die Stimmzettel werden bei der Erfassung nummeriert.

Die Nummerierung bildet die Grundlage der Erfassung und die einzige Verbindung zwischen dem Stimmzettel und dem Erfassungsprotokoll.

Hier darf es keine Fehler geben, weil sonst nochmal erfasst werden müsste.

Deshalb: Freie Stimmzettelnummer auswählen und gleich auf den Stimmzettel schreiben!

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ERFASSUNG

Leitliste wählen.

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*Klick*

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ERFASSUNG

Nach Auswählen der Leitliste wird erfasst.

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Zur Kontrolle

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ERFASSUNG

Zum Panaschieren auf „Spalte“ klicken.

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*Klick*

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ERFASSUNG

Bestätigen.

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*Klick*

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ERFASSUNG

Panaschierte Kandidaten eintragen.

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ERFASSUNG

Speichern.

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*Klick*

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ERFASSUNG

Nach dem Speichern wird automatisch der nächste Stimmzettel geladen.

Somit kann danach direkt weiter erfasst werden

die bisherige Liste wird als Vorauswahl angeboten und kann bestätigt werden

Achtung bei Listenwechsel!

Listen strikt trennen, damit keine falschen Stimmzettel erfasst werden können.

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ERFASSUNG

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STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT

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STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT

Jeder Wähler hat insgesamt 48 Stimmen.

Der Wähler muss nicht alle Stimmen vergeben.

Der Wähler kann bis zu 3 Stimmen an einen Bewerber vergeben (kumulieren).

Auf einer Liste auch Bewerber anderer Listen hinzufügen (panaschieren).

Hinzugeschriebene Bewerber ohne weitere Kennzeichnung erhalten eine Stimme

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STIMMZETTEL: GÜLTIG ODER NICHT?

Am Wahlabend wurden als ungültig ausgesondert:

Leere Stimmzettelumschläge

Stimmzettel, die nicht im amtlichen Stimmzettelumschlag abgegeben wurden,

Stimmzettel, die in einem Stimmzettelumschlag abgegeben wurden, der das Wahlgeheimnis gefährdet oder einen beleidigenden Zusatz aufweist,

evtl. sonst offensichtlich ungültige StimmzettelStadt Mannheim - Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen

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STIMMZETTEL: GÜLTIG ODER NICHT?

Ungültig sind außerdem Stimmzettel, die

nicht für unsere GR-Wahl amtlich hergestellt sind,

ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten sind,

einen beleidigenden Zusatz oder einen Vorbehalt nicht nur gegen einzelne Bewerber enthalten,

das Wahlgeheimnis gefährden,

mehr als 48 gültige Stimmen enthalten.

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STIMMEN: GÜLTIG ODER NICHT?

Ungültig sind Stimmen,

wenn der Wählerwille nicht erkennbar ist,

wenn sie unter Vorbehalt gegeben wurden,

wenn ein Bewerber mehr als 3 Stimmen bekam, sie werden auf 3 gekürzt,

für Personen, die auf keinem Stimmzettel stehen,

wenn die Häufungszahl nicht lesbar ist, der Bewerber erhält dann eine Stimme.

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STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT

Es gilt die positive Kennzeichnungsplicht.

Wenn der Wähler einen Stimmzettel verändert, so muss er deutlich kennzeichnen wen er wählen möchte.

Das bloße Streichen von Bewerbern gilt nicht als positive Kennzeichnung. Der Stimmzettel gilt dann aber als verändert. Sind auf einem Stimmzettel lediglich Bewerber gestrichen worden, liegen keine gültigen Stimmen vor.

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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?

Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)

Ja, der Wählerwille ist ein-deutig erkennbar. Es wur-den insgesamt 9 Stimmenvergeben.

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1

3

x

<=

201 Panaschierter Kandidat 1

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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?

Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)

Ja, jeder Bewerber aufdieser Liste erhält eineStimme.

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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?

Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)

Nein, denn derWähler hat nurnegativ gekenn-zeichnet. (KeineStimmen vergeben)

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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?

Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)

Ja, er enthält keine Be-leidigungen oder Vorbe-halte.

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Alle super!

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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?

Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)

Ja, die Stimmen beiBewerber 1 und 3 wer-den auf 3 Stimmenreduziert.

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48

48

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QUIZ: GÜLTIG ODER NICHT?

Ist dieser gültig?(Zur Lösung klicken)

Nein, denn die maximaleStimmzahl wurde über-schritten.

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33333333333333333

X01 Panaschierter Kandidat 01

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STIMMEN- / STIMMZETTELGÜLTIGKEIT

Nochmal

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Alles verstanden?

The End