Upload
aurel-heidner
View
107
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
WAB ©WAB ©1001
WAB ©WAB ©
DatenDatenHauptstadtHauptstadt:: Paris Paris AmtsspracheAmtssprache: : FranzösischFranzösischFlächeFläche: : 543.965 km543.965 km22; mit Überseegebieten 672.352 km; mit Überseegebieten 672.352 km22
(zum Vergleich Deutschland: 357.027 km(zum Vergleich Deutschland: 357.027 km22))BevölkerungszahlBevölkerungszahl: : 61 Mio. 61 Mio.
(Januar 2006, 62,9 Mio. mit Überseegebieten)(Januar 2006, 62,9 Mio. mit Überseegebieten)BevölkerungsdichteBevölkerungsdichte: : 112 Einwohner je km112 Einwohner je km22
BevölkerungswachstumBevölkerungswachstum: : +0,55% pro Jahr (1996–2005)+0,55% pro Jahr (1996–2005)BIP pro Kopf: BIP pro Kopf: 29.245 Euro (2006)29.245 Euro (2006)Währung: Währung: EuroEuroErwerbsbevölkerungErwerbsbevölkerung: : 69,5% (2004)69,5% (2004)Anteil ausländischer Beschäftigter Anteil ausländischer Beschäftigter an allen Erwerbstätigen: 5,6% (2004)an allen Erwerbstätigen: 5,6% (2004)Anteil ausländischer BevölkerungAnteil ausländischer Bevölkerung: 5,7% (2005): 5,7% (2005)Anteil EinwandererAnteil Einwanderer: : 8,1% (2005)8,1% (2005)ArbeitslosenquoteArbeitslosenquote: : 9,9% (2005); 10% (2004); 9,9% (2003)9,9% (2005); 10% (2004); 9,9% (2003)ReligionenReligionen (2003): (2003): Katholiken (62%), Muslime (6%), Katholiken (62%), Muslime (6%),
Protestanten (2%), Juden (1%), Protestanten (2%), Juden (1%), ohne Religionszugehörigkeit (26%)ohne Religionszugehörigkeit (26%)
2
WAB ©WAB ©
TopographieTopographie
33
WAB ©WAB ©
AtlasAtlas
4
WAB ©WAB ©
TopographieTopographie
5
WAB ©WAB ©
GeologieGeologie
6
WAB ©WAB ©
ErdbebengebieteErdbebengebiete
7
WAB ©WAB ©
RegionenRegionen
8
WAB ©WAB ©
DepartementsDepartements
9
WAB ©WAB ©
GeschichteGeschichte
11
WAB ©WAB ©
Historische und heutige SprachgebieteHistorische und heutige Sprachgebiete
13
WAB ©WAB ©
ÜberseegebieteÜberseegebiete
14
WAB ©WAB © 15
Übersee-Departements/-territorienÜbersee-Departements/-territorien
WAB ©WAB © 17
Schlüsselzahlen DOMSchlüsselzahlen DOM
Arbeitslosigkeit Bevölkerung
Sozialhilfe ?Abitur
WAB ©WAB © 18
KolonialreichKolonialreich
Erste Erwerbungen im 17. Jahrhundert Erwerbungen bis 1919
WAB ©WAB © 19
Übersee-Departements/-territorienÜbersee-Departements/-territorienFranzösischFranzösisch
WAB ©WAB © 20
BevölkerungsdichteBevölkerungsdichte
Insee 2002
WAB ©WAB © 21
WAB ©WAB ©
DemografieDemografie
22
WAB ©WAB ©
Zuwanderer nach HerkunftslandZuwanderer nach Herkunftsland
23Institut national de la statistique et des études économiques, INSEE (2006)
WAB ©WAB ©
Zuwanderer nach HerkunftsregionenZuwanderer nach Herkunftsregionen
24Institut national de la statistique et des études économiques, INSEE (2006)
WAB ©WAB © 25
WirtschaftszahlenWirtschaftszahlen
WAB ©WAB © 26
Entwicklung des IndustriesektorsEntwicklung des Industriesektors
WAB ©WAB © 27
ArbeitslosenquoteArbeitslosenquote
WAB ©WAB © 28
AußenhandelsdefizitAußenhandelsdefizit
WAB ©WAB © 29
Entwicklung der StaatsverschuldungEntwicklung der Staatsverschuldung
WAB ©WAB ©
BeschäftigungBeschäftigung
30
WAB ©WAB ©
BruttoinlandsproduktBruttoinlandsprodukt
31
WAB ©WAB ©
EinkommenEinkommen
32
WAB ©WAB ©
Hauptabnehmerländer Hauptabnehmerländer (2005)(2005)
Baden-Württemberg International 2006
33
WAB ©WAB ©
Hauptlieferländer Hauptlieferländer (2005)(2005)
Baden-Württemberg International 2006
34
WAB ©WAB ©
StromerzeugungStromerzeugung
35
WAB ©WAB ©
AtomkraftwerkeAtomkraftwerke
36
WAB ©WAB ©
FernbahnstreckenFernbahnstrecken
38
WAB ©WAB ©
WasserwegeWasserwege
40
WAB ©WAB ©
RegenmengeRegenmenge
41
WAB ©WAB © 42
SonnenstundenSonnenstunden
WAB ©WAB ©
WeinanbauWeinanbau
43
WAB ©WAB © 45
KäseauswahlKäseauswahl
WAB ©WAB ©
UnternehmensformenUnternehmensformen
www.apce.com, "Les statuts juridiques", 2006
46
WAB ©WAB ©
HLB International 2005
Arten von Steuern und AbgabenArten von Steuern und Abgaben
1.1.direkte Steuerndirekte Steuern2.2.indirekte Steuernindirekte Steuern3.3.RegistergebührenRegistergebühren4.4.Vermögensteuer (ISF)Vermögensteuer (ISF)5.5.gehaltsgebundene Steuern und Abgaben gehaltsgebundene Steuern und Abgaben (Baufinanzierungsabgabe, Lehrlingssteuer (Baufinanzierungsabgabe, Lehrlingssteuer und Berufsfortbildung)und Berufsfortbildung)6.6.steuerähnliche Abgaben steuerähnliche Abgaben (Mineralölsteuer, Mineralwassersteuer, (Mineralölsteuer, Mineralwassersteuer, Arzneimittelsteuer, Müllabfuhrgebühr usw.)Arzneimittelsteuer, Müllabfuhrgebühr usw.)
SteuersystemSteuersystem
47
WAB ©WAB ©
Ernst Young 2001
EinkommensteuersatzEinkommensteuersatz
48
0% für Einkommen bis 5.852 Euro
5,50% für Einkommen über 5.852 Euro bis 11.673 Euro
14 % für Einkommen über 11.673 Euro bis 25.926 Euro
30 % für Einkommen über 25.926 Euro bis 69.505 Euro
40 % für Einkommen über 67.505 Euro
WAB ©WAB ©
KPMG´s Media-Insitut 2008
Einkommensteuer-Tarif 2007Einkommensteuer-Tarif 2007
49
WAB ©WAB ©
Erbschaftssteuer - SteuerklassenErbschaftssteuer - Steuerklassen
50
Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Steuerklasse IV
Erwerb unter Le-benden vom Ehe-gatten oder Partner einer Lebenspart-nerschaft (PACS) sowie Erwerb unter Lebenden und von Todes wegen von Verwandten in di-rekter Linie
Erwerb von Bruder oder Schwester
Erwerb von Ver-wandten in Seiten-linie bis einschließ-lich zum 4. Grad
Erwerb von anderen Personen
Die Erwerber werden nach Verwandtschaftsgrad in folgende Steuerklassen eingeteilt:
WAB ©WAB ©
Erbschaftssteuer - SteuersätzeErbschaftssteuer - Steuersätze
51
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs I II III IV
bis 7.699 EUR 5 % 35 % 55 % 60 %
über 7.699 EUR bis 11.548 EUR 10 % 35 % 55 % 60 %
über 11.548 EUR bis 15.195 EUR 15 % 35 % 55 % 60 %
über 15.195 EUR bis 23.299 EUR 20 % 35 % 55 % 60 %
über 23.299 EUR bis 526.760 EUR 20 % 45 % 55 % 60 %
über 526.760 EUR bis 861.050 EUR 30 % 45 % 55 % 60 %
über 861.050 EUR bis 1.722.100 EUR 35 % 45 % 55 % 60 %
über 1.722.100 EUR 40 % 45 % 55 % 60 %
Je nach Steuerklasse gelten unterschiedliche Steuersätze. Seit dem am 22. 8. 2007 in Kraft getretenen Steuerreformpaket zur Förderung der Arbeit, der Beschäftigung und der Kauf-kraft („projet de loi en faveur du travail, de l"emploi et du pouvoir d"achat“ - TEPA) sind die erbschaftsteuerlichen Progressionsstufen und Freibeträge zum 1. 1. eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Obergrenzen bei der Einkommensteuer zu indexieren (Art. 777 und Art. 779 Abs. 6 Code géneral des impôts - CGI). Vorstehend werden die zum 1.1. 2009 aktualisierten Steuersätze dargestellt (Art. 2 JStG 2009):
WAB ©WAB ©
Erbschaftssteuer - FreibeträgeErbschaftssteuer - Freibeträge
52
Freibeträge in €
Ehegatte oder Lebenspartner Steuerfrei
Kinder 156.357
Arbeitsunfähige 156.357
Geschwister 15.636
Nichten und Neffen 7.818
Enkel 31.271
Urenkel (Schenkung) 5.212
Ehegatten und Lebenspartner (Schenkung) 79.221
Freibetrag bei Schenkung an Abkömmling 31.272
Andere 1.564
Stand: 1.1.2009
WAB ©WAB ©
Soziale SicherungSoziale Sicherung
Bereiche des allgemeinen Versicherungssystems
UnfallCNAMTS
KrankheitCNAM
Alter CNAV
FamilieCNAF
Arbeitslosigkeit
UNIDEC
54
WAB ©WAB © 55
BildungssystemBildungssystem
WAB ©WAB ©
REPUBLIK MONARCHIE BONAPARTISMUS
I. Republik (1792-1799), Ende durch Staatsstreich
Ancien Régime bis 1789, Ende durch Franz. Rev.
Konstitutionelle Monarchie (1789-1792)
Diktatur Napoleons I. (1799-1814)
Restauration der Bourbonen (1814-1830), Ende durch
Revolution
II. Republik (1848-1851), Ende durch Militärputsch
„Juli-Monarchie“ (Orléans) (1830-1848), Ende: Rev.
2. Kaiserreich durch Napoleon III. (1852-
1870), Ende: militärische
Niederlage und Rev.III. Republik (1870-1940), Ende: milit. Niederlage
IV. Republik (1944-1958), Ende: Militärrevolte
Vichy-Regime des Marschall Pétain
(1940-1944), Ende: Sieg der AlliiertenV. Republik (seit 28.
September 1958)
56
StaatsformenStaatsformen
WAB ©WAB ©
Politisches SystemPolitisches System
59
WAB ©WAB ©
Politisches SystemPolitisches System
Zuordnung zu einem Systemtyp schwierig:Zuordnung zu einem Systemtyp schwierig:
Semi-präsidentielles SystemSemi-präsidentielles System Parlamentarisches System mit PräsidialdominanzParlamentarisches System mit Präsidialdominanz Präsidial-ParlamentarismusPräsidial-Parlamentarismus
60
WAB ©WAB ©
Mischcharakter des Politischen SystemsMischcharakter des Politischen Systems
• Präsident ist „eigentlicher“ Präsident ist „eigentlicher“ Regierungschef, wenn seine Regierungschef, wenn seine Partei auch in der National-Partei auch in der National-versammlung die Mehrheit hat versammlung die Mehrheit hat (und den Premierminister stellt): (und den Premierminister stellt):
Beispiel: Beispiel: J. Chirac & D. de VillepinJ. Chirac & D. de Villepin
• wenn „Opposition“ die Mehrheit wenn „Opposition“ die Mehrheit in der National-versammlung in der National-versammlung bildet und den Premier stellt, bildet und den Premier stellt, dann ist der Premierminister der dann ist der Premierminister der „eigent-liche“ Regierungschef„eigent-liche“ Regierungschef=> => CoabitationCoabitationBeispiel: Beispiel: JJ. Chirac & L.. Chirac & L. Jospin Jospin
61
WAB ©WAB ©
PräsidentPräsident• wird direkt gewählt wird direkt gewählt
für eine Amtszeit von 5 Jahren für eine Amtszeit von 5 Jahren • Präsident Francois Hollande (seit 15. Mai 2012)Präsident Francois Hollande (seit 15. Mai 2012)• Sitz: Elysée PalastSitz: Elysée Palast
62
WAB ©WAB ©
Machtbefugnisse des PräsidentenMachtbefugnisse des Präsidenten
1.1. Bestellung des RegierungschefsBestellung des Regierungschefs2.2. Auflösung der NationalversammlungAuflösung der Nationalversammlung3.3. Anwendung des NotstandsartikelsAnwendung des Notstandsartikels4.4. Recht, Botschaften an ParlamentRecht, Botschaften an Parlament5.5. Ernennung 3 (von 9) Verfassungsrichtern, Ernennung 3 (von 9) Verfassungsrichtern,
Einberufung des VerfassungsratsEinberufung des Verfassungsrats
63
WAB ©WAB ©
Machtbefugnisse des PräsidentenMachtbefugnisse des Präsidenten
• führt führt Vorsitz im Ministerrat, bei Vorsitz im Ministerrat, bei interministeriellen Sitzungen und in interministeriellen Sitzungen und in den für die nationale Verteidigung den für die nationale Verteidigung vorgesehenen Gremienvorgesehenen Gremien
• „„domaine réservé“domaine réservé“ (Außen- und Verteidigungspolitik):(Außen- und Verteidigungspolitik):– von Präsidenten dominiertvon Präsidenten dominiert– Richtlinienkompetenz bei Richtlinienkompetenz bei
CohabitationCohabitation Elysée
64
WAB ©WAB ©
Die französischen Präsidentschaftswahlen 2012 Die französischen Präsidentschaftswahlen 2012 Zweiter Wahlgang am 6. MaiZweiter Wahlgang am 6. Mai
WAB ©WAB ©
Präsidenten der V. RepublikPräsidenten der V. Republik
1981-1995
1969-1974
1995-2007
1974-1981
2007-2012
1958-1969
672012
WAB ©WAB ©
PremierministerPremierminister
Manuel VallsManuel Vallsseit: 2. April 2014seit: 2. April 2014Sitz: Hotel MatignonSitz: Hotel Matignon
68
WAB ©WAB ©
Aufgaben des PremierministersAufgaben des Premierministers
Leitet Tätigkeiten der RegierungsmitgliederLeitet Tätigkeiten der Regierungsmitglieder Regierungsmitglieder auf seinen Vorschlag ernannt/entlassenRegierungsmitglieder auf seinen Vorschlag ernannt/entlassen Ausführung GesetzeAusführung Gesetze Realisierung der Militär- und Verteidigungspolitik (Präsident)Realisierung der Militär- und Verteidigungspolitik (Präsident) Amtshandlungen Präsident: Gegenzeichnung PremierAmtshandlungen Präsident: Gegenzeichnung Premier Koordinierung der RegierungspolitikKoordinierung der Regierungspolitik Kontakt zu beiden HäusernKontakt zu beiden Häusern Kontakt zu Repräsentanten der RegierungsparteienKontakt zu Repräsentanten der Regierungsparteien Innenpolitische FührungsrolleInnenpolitische Führungsrolle
69
WAB ©WAB ©
ParlamentParlament
• schwaches Parlament in schwaches Parlament in V. Republik => Reaktion auf V. Republik => Reaktion auf zu „starkes“ Parlamentzu „starkes“ Parlament
• besteht aus 2 Kammernbesteht aus 2 Kammern
(1) (1) Nationalversammlung Nationalversammlung ((Assemblée nationaleAssemblée nationale))577 direkt gewählte Abgeordnete, alle 5 Jahre577 direkt gewählte Abgeordnete, alle 5 JahreMehrheitswahlsystem (mit Stichwahlen)Mehrheitswahlsystem (mit Stichwahlen)(2) (2) SenatSenat2004 321, ab 2010 346 indirekt gewählte Senatoren, 2004 321, ab 2010 346 indirekt gewählte Senatoren, die Gebietskörperschaften vertretendie Gebietskörperschaften vertretenAmtszeit für 6 Jahre Amtszeit für 6 Jahre (ab 2008 alle 3 Jahre Hälfte der Senatoren neu)(ab 2008 alle 3 Jahre Hälfte der Senatoren neu)
70
WAB ©WAB ©
Machtbefugnisse sind ungleich verteilt:Machtbefugnisse sind ungleich verteilt:
•Senat kann Regierung kein Misstrauen Senat kann Regierung kein Misstrauen aussprechen aussprechen
•hat lediglich aufschiebendes Vetorecht hat lediglich aufschiebendes Vetorecht (Ausnahme: den Senat betreffende (Ausnahme: den Senat betreffende Verfassungsänderungen) Verfassungsänderungen)
Assemblée nationale
Senat
ParlamentParlament
71
WAB ©WAB ©
• Zwei Bereiche:Zwei Bereiche:
(1) Staatsbürgerliche Rechte(1) Staatsbürgerliche Rechte(Wahlsystem, Nationalisierung, etc.)(Wahlsystem, Nationalisierung, etc.)
(2) Politikfelder Premier(2) Politikfelder Premier
was – per Verfassung – nicht diesen beiden Bereichen was – per Verfassung – nicht diesen beiden Bereichen zugeordnet ist, unterliegt Verordnungsrecht der Regierungzugeordnet ist, unterliegt Verordnungsrecht der Regierung
• Gesetzesinitiativen:Gesetzesinitiativen:kann von Regierung oder Parlamentariern (beider Häuser) kann von Regierung oder Parlamentariern (beider Häuser) kommenkommen
GesetzgebungGesetzgebung
72
WAB ©WAB ©
• Debatte über Vorlage im Plenum und Abstimmung über Debatte über Vorlage im Plenum und Abstimmung über einzelne Artikeleinzelne Artikel
• Eingriff der Regierung in den Prozess in verschiedenen Eingriff der Regierung in den Prozess in verschiedenen Phasen möglichPhasen möglich
• Vorlage an SenatVorlage an Senat→ → Möglichkeit der Blockierung Möglichkeit der Blockierung (ev. Vermittlungsausschuss) (ev. Vermittlungsausschuss) → → wenn keine Einigung: Regierung kann nach neuer Lesung wenn keine Einigung: Regierung kann nach neuer Lesung vor Nationalversammlung Beschlussfassung verlangenvor Nationalversammlung Beschlussfassung verlangen
• Hinterlegung bei Präsidium und Weiterleitung an Hinterlegung bei Präsidium und Weiterleitung an zuständigen Ausschuss zuständigen Ausschuss
GesetzgebungGesetzgebung
73
WAB ©WAB ©
Assemblée Nationale 2012Assemblée Nationale 2012
78
WAB ©WAB ©
Assemblée Nationale 2012Assemblée Nationale 2012
79
WAB ©WAB ©
Weitere wichtige InstitutionenWeitere wichtige Institutionen
Conseil constitutionnelConseil constitutionnel(„Verfassungsrat“/Verfassungsgericht):(„Verfassungsrat“/Verfassungsgericht):
Aufgaben u.a.: Aufgaben u.a.: • „„wacht“ übewacht“ überr Durchführung der Wahlen Durchführung der Wahlen• verfassungsabändernde Gesetze werden überprüftverfassungsabändernde Gesetze werden überprüft• kann internationale Verträge überprüfenkann internationale Verträge überprüfen
Bestellung:Bestellung:• für 9 Jahre für 9 Jahre von Staatspräsidenten, Präsidenten der Nationalversammlungvon Staatspräsidenten, Präsidenten der Nationalversammlung und Senat und Senat
(jeweils 1/3)(jeweils 1/3)• Ehemalige PräsideEhemalige Präsidenntenten: automatisch Mitglieder auf Lebenszeit: automatisch Mitglieder auf Lebenszeit
Conseil d´Conseil d´ÉÉtattat(Staatsrat)(Staatsrat)
• 200 Mitglieder 200 Mitglieder - Ernennung vom Staats-- Ernennung vom Staats- präsidenten präsidenten nach Ministerratsbeschlussnach Ministerratsbeschluss• Art oberstes VerwaltungsgerichtArt oberstes Verwaltungsgericht
WAB ©WAB ©
VerwaltungVerwaltung
• Grand CorpsGrand Corps
• Ecole Nationale dEcole Nationale d´administration´administration
• Probleme:Probleme:1) „elitär“1) „elitär“2) „brain drain“2) „brain drain“
www.ena.fr
ENA in Strasbourg
82
WAB ©WAB ©
GebietskörperschaftenGebietskörperschaften
83
WAB ©WAB ©
Zuständigkeit GebietskörperschaftenZuständigkeit Gebietskörperschaften
84
Bereich Gemeinde Departement Region
Soziale Fürsorge Begutachtung der Sozialhilfeanträge
freiwillige Sozialleistungen örtliche Hygieneeinrichtungen
Sozialhilfe Mutterschutz Behindertenheime Altenheime Sozialdienst Gesundheitsfürsorge Wieder- eingliederungshilfen
Schulen Grundschulen Collèges Gymnasien Spezialschulen Berufliche Bildung Forschungszentren
Transport städtische Verkehrsdienste nichtstädtische Verkehrsdienste Transportpläne Schultransport
regionale Verkehrsdienste
Kultur städtische Archive städtische Museen städtische Bibliotheken städtische Musikschulen
departementale Archive departementale Museen departementale Bibliotheken
regionale Archive regionale Museen
Stadtentwicklung Flächennutzungspläne Bebauungspläne Baugenehmigungen
maritime Nutzungspläne (Häfen)
Umweltschutz Wasserversorgung Sanierungsmaßnahmen Abfallentsorgung
Umweltschutz Ausbildungszentren für nationale
Kulturgüter
ÖffentlicheVerkehrswege
Gemeindestraßen Sporthäfen
Departementsstraßen Mitfinanzierung von Häfen, Flughäfen, Nationalstraßen, Eisenbahnen
Wohnungswesen Wohnraum für Bedürftige Wohngeldbeihilfen Festlegung von Prioritäten beim Wohnungsbau
Energiesparmaßen
Udo KempfVon de Gaulle bis Chirac Wiesbaden 1997
WAB ©WAB © 85
Deutsche BesetzungDeutsche Besetzung
WAB ©WAB ©
WeinkategorienWeinkategorien
86
Die AOC Die AOC (Appellation d'Origine Contrôlée) (Appellation d'Origine Contrôlée) Diese Weine besitzen eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung, welche den Produktionsbedingungen des Diese Weine besitzen eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung, welche den Produktionsbedingungen des Insitiut National Insitiut National
des Appellations d'Origine des Appellations d'Origine (INAO) entsprechen und durch ein Dekret des Landwirtschaftsministeriums offiziell (INAO) entsprechen und durch ein Dekret des Landwirtschaftsministeriums offiziell bestätigt werden. Die Bedingungen sind sehr streng und beziehen sich vor allen Dingen auf das Anbaugebiet, den bestätigt werden. Die Bedingungen sind sehr streng und beziehen sich vor allen Dingen auf das Anbaugebiet, den Mindestalkoholgehalt, die Rebsorten, den Maximalertrag, den Schnitt, den Anbau, die Weinbereitung und teilweise Mindestalkoholgehalt, die Rebsorten, den Maximalertrag, den Schnitt, den Anbau, die Weinbereitung und teilweise auch auf die Reifebedingungen. Alle vorgesehenen Weine werden zunächst einer Analyse und dann einer auch auf die Reifebedingungen. Alle vorgesehenen Weine werden zunächst einer Analyse und dann einer Verkostung unterzogen. Alle Weine, die bestanden haben, erhalten vom INAO ein Zertifikat.Verkostung unterzogen. Alle Weine, die bestanden haben, erhalten vom INAO ein Zertifikat.
AO VdQS AO VdQS (Appellation d'Origine - Vin Délimité de Qualité Supérieure) (Appellation d'Origine - Vin Délimité de Qualité Supérieure) Auch diese Weine müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, die aber nicht so streng sind wie bei AOC-Weinen. Diese Auch diese Weine müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, die aber nicht so streng sind wie bei AOC-Weinen. Diese
Weine erhalten das Zertifikat durch den Winzerverband, die Bedingungen betreffen das Produktionsgebiet, den Weine erhalten das Zertifikat durch den Winzerverband, die Bedingungen betreffen das Produktionsgebiet, den Mindestalkoholgehalt, die Rebsorten, den Maximalertrag pro Hektar, die Anbaumethoden und die Methoden der Mindestalkoholgehalt, die Rebsorten, den Maximalertrag pro Hektar, die Anbaumethoden und die Methoden der Weinbereitung. Verliehen wird das Zertifikat nach bestandener Analyse und Verkostung.Weinbereitung. Verliehen wird das Zertifikat nach bestandener Analyse und Verkostung.
Vin de Pays Vin de Pays (Landweine) (Landweine) Die Landweine gelten als "Elite" der Tafelweine. Sie dürfen ihre geographische Herkunft nennen und müssen bestimmte Die Landweine gelten als "Elite" der Tafelweine. Sie dürfen ihre geographische Herkunft nennen und müssen bestimmte
Qualitätskriterien erfüllen: sie dürfen nur aus bestimmten Rebsorten hergestellt werden, sie müssen aus dem Gebiet Qualitätskriterien erfüllen: sie dürfen nur aus bestimmten Rebsorten hergestellt werden, sie müssen aus dem Gebiet stammen, dessen Namen sie tragen, sie müssen einen Mindestalkoholgehalt von 10%Vol. erreichen, sie müssen stammen, dessen Namen sie tragen, sie müssen einen Mindestalkoholgehalt von 10%Vol. erreichen, sie müssen befriedigende geschmackliche Qualitäten nachweisen. Das Ganze wird von einer Verkostungskommision überprüft.befriedigende geschmackliche Qualitäten nachweisen. Das Ganze wird von einer Verkostungskommision überprüft.
Vin de Table Vin de Table (Tafelweine)(Tafelweine)Tafelweine müssen einen Alkoholgehalt von mindestens 8,5-9%Vol. (je nach Produktionsgebiet) und höchstens 15%Vol. Tafelweine müssen einen Alkoholgehalt von mindestens 8,5-9%Vol. (je nach Produktionsgebiet) und höchstens 15%Vol.
nachweisen. Stammen sie ursprünglich aus Frankreich (Weine einer bestimmten Region, Mischung von Weinen nachweisen. Stammen sie ursprünglich aus Frankreich (Weine einer bestimmten Region, Mischung von Weinen mehrerer Regionen), haben sie ein Anrecht auf die Bezeichnung "französischer Tafelwein". Stammt der in Frankreich mehrerer Regionen), haben sie ein Anrecht auf die Bezeichnung "französischer Tafelwein". Stammt der in Frankreich verarbeitete Traubenmost aus der Europäischen Gemeinschaft, so lautet die Bezeichnung "Tafelwein, hergestellt in verarbeitete Traubenmost aus der Europäischen Gemeinschaft, so lautet die Bezeichnung "Tafelwein, hergestellt in Frankreich aus Trauben geerntet in Frankreich aus Trauben geerntet in ......". Verschnitte mit Weinen aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft sind ". Verschnitte mit Weinen aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft sind verboten. verboten.
WAB ©WAB ©
Klassifizierung französischer WeineKlassifizierung französischer Weine
87
WAB ©WAB ©
WeinetikettenWeinetiketten
88