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Wahlfach MaReCuM
Wahlfach MaReCuM
Angebot eines MaReCuM-spezifischen Wahlfachs 1. und 2. Woche des zweiten Studienjahres Abschluss mit benoteter Klausur Abbildung der Qualifizierungswege des klinischen
Studienabschnitts Vorlesungen für alle Studierenden gemeinsam – Einblick in die
verschiedenen Themen der Qualifizierungswege Seminare nur in dem ausgewählten Bereich – Vertiefungen in
den verschiedenen Tracks
Wahlfach MaReCuM
Qualifizierungsweg Klinische Praxis: • Wahlfach Medical Skills - Notfallmedizin (inklusive 1. Hilfe),
Befunderhebung, Medical English, Medizinische Informatik (80)
Qualifizierungsweg Masterstudium: • Wahlfach Gesundheitsökonomie – Health Care Management, Health
Economics (22)• Wahlfach Medical Physics - siehe auch
www.ma.uni-heidelberg.de/ag/medphys/ (22)
Qualifizierungsweg Wissenschaft: • Wahlfach Klinische Forschung - Zusammenspiel Kliniker/Forscher in den
verschiedenen medizinischen Bereichen, Triple-B-Lectures, Medical Journals (44)
Wahlfach MaReCuM
Wahlfach MaReCuM
Wahlfach MaReCuM
Online-Eintragung:
• Mittwoch, 18.7., 10 Uhr bis Mittwoch, 25.7., 10 Uhr
Landesprüfungsamt
Universität Heidelberg
• Alle Angebote der Universität Heidelberg (Medizinische Fakultät sowie andere Fakultäten), die in einem Fach zu einem benoteten Leistungsnachweis führen (ausgenommen vorklinische und klinische Pflichtveranstaltungen aus dem Studiengang Medizin), können als Wahlfach für M 1 - neu - anerkannt werden.
Landesprüfungsamt
• Alle Angebote, die im Rahmen eines inländischen anderen Universitätsstudiums (z.B. Chemie, Biologie, Physik) vor dem Medizinstudium absolviert wurden und die in einem Fach zu einem benoteten Leistungsnachweis führen (ausgenommen vorklinische und klinische Pflichtveranstaltungen aus dem Studiengang Medizin), werden akzeptiert.
Landesprüfungsamt
Negativabgrenzung:
• Studienleistungen, die außerhalb eines Universitätsstudiums z.B. im Rahmen eines Fachhochschulstudiums erworben wurden, können nicht für das Wahlfach M 1 - neu - anerkannt werden. Daneben möchten wir darauf hinweisen, dass Nachweise über mehrere Fächer (z.B. Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen, Diplomabschlüsse) nicht für das Wahlfach M 1 - neu - anerkannt werden können.
Landesprüfungsamt
Hinweis:• Die Anerkennung des Wahlfaches M 1 - neu - erfolgt im
Rahmen des Zulassungsverfahrens für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - neu –
• Eine vorherige separate Anerkennung erfolgt nicht.• Das Wahlfach für M 1 - neu - wird auf dem Zeugnis über den
Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und auf dem Zeugnis über die Ärztliche Prüfung ausgewiesen.