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WahlrechtAnalyse der Bundestagswahl 2013
05.11.2013
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Gliederung
• Geschichtlicher Abriss des Wahlrechts• Aktives Wahlrecht• Passives Wahlrecht• Stimmenzahl• Reform des Wahlrechts
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Geschichte des Wahlrechts
• 1949: Erste Bundestagswahl• 1953: Veränderung des Wahlgesetzes• 1957: Dritte Bundestagswahl• 1965: Fünfte Bundestagswahl• 1972: Siebte Bundestagswahl• 1987: 11. Bundestagswahl
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Geschichte des Wahlrechts
• 1990: 12. Bundestagswahl• 1998: Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts• 2002: 15. Bundestagswahl• 2008: Einführung Divisorverfahren• 2013: Ausgleich von Überhangmandaten
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Aktives Wahlrecht
• Recht zu wählen, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist
• Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist möglich (bei Fehlen ist ein Antrag auf Aufnahme zu stellen)
• Bei Verhinderung am Wahltag ist Briefwahl oder mit Wahlkarte ein anderes Wahllokal möglich
• Nach Art. 38 GG: es gelten die demokratischen Wahlgrundsätze
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Ausschluss/ Einschränkungen
• Entzug des aktiven Wahlrechts für 2-5 Jahre in Folge einer politischen Straftat
• Personen, welche unter gesetzlicher Total- bzw. Vollbetreuung stehen
• Wer sich in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in Haft befindet
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Ausschluss/Einschränkung
• Einschränkung des „geheimen“ Wahlgrundsatzes, wenn Menschen beim Wahlvorgang geholfen werden muss
• Auslandsdeutsche (am 31.1.13 beschlossene 21. Änderung des Bundeswahlgesetzes)
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Passives Wahlrecht
• Recht sich wählen zu lassen
• Auf Bundesebene ab 18 Jahre
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Ausschluss/Einschränkung
• Entzug des passiven Wahlrechts für 2-5 Jahre in Folge einer politischen Straftat
• Wenn Person zu mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt ist, verliert sie das Wahlrecht für 5 Jahre
• während eines Haftaufenthaltes
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Stimmenzahl
• Zweistimmenwahlrechtssystem• Bundesweit 299 Wahlkreise
Erststimme (Personenstimme)Zweitstimme (Parteistimme)
Danach komplexes Sitzverteilungsverfahren (Sainte-Laguë)
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Auftretendes Problem
• Parteien können durch Direktmandate mehr Sitze im Bundestag stellen, als ihnen nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen
• Auftreten von Überhangmandaten
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Missständen durch Überhangmandate
• Wählerwille wurde nicht mehr 1:1 in Mandate übersetzt
• Phänomen des negativen StimmgewichtsVom Bundesverfassungsgericht 2008 und
2012 als verfassungswidrig erklärt
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Beispiel negatives Stimmgewicht
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Aktuelles Sitzverteilungsverfahren
• Am 21.02.2013 wurde die Einführung der Ausgleichmandate beschlossen
Bei Auftreten von Überhangmandaten wird Gesamtzahl der Sitze im Bundestag solange erhöht, bis Parteienproporz mit abgebenen Zweitstimmen übereinstimmt
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Quellen
• Rudzio Wolfgang,(2011), das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 8 aktuelle Auflage, VS Verlag
• http://www.wahlrecht.de/lexikon/aktives-passives-wahlrecht.html#aktives-wahlrecht
• http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html • http://www.wahlrecht.de/lexikon/
erststimme.html • http://www.wahlrecht.de/lexikon/history.html
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Quellen
• http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/163311/das-neue-wahlrecht
• http://www.wahlrecht.de/bundestag/verfassungsbeschwerde-bundeswahlgesetz.html#verkuendung-urteil
• http://www.wahlrecht.de/systemfehler/unterverteilung.html
• http://www.wahlrecht.de/verfahren/stlague.html• http://www.spiegel.de/politik/deutschland/der-
bundestag-die-sitzverteilung-nach-dem-neuen-wahlrecht-a-923831.html