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Wartung von Trinkwasseranlagen in Wohngebäuden

Wartung von Trinkwasseranlagen in Wohngebäuden · 2019-05-08 · Ausführung der Arbeiten vorzuschlagen. Wo der Fachmann gefragt ist Für diese Serviceleistung macht es Sinn, die

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Wartung vonTrinkwasseranlagen in

Wohngebäuden

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Wartung von Trinkwasseranlagen in Wohngebäuden 2006 Jörg Scheele, Witten

JÖRG SCHEELE Fortbildung für das Gas- und Wasserfach

58452 Witten û Telefon: 02302 / 30771 û Telefax: 02302 / 30119E-Mail: [email protected] û Internet: www.joerg-scheele.de

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Wasser ist selbstverständlich, denn: Wasser ist da. Ob man duschen oder badenmöchte, die Zähne geputzt oder das Geschirr gespült werden soll; ein Griff an derEntnahmearmatur genügt und das Nasssteht zur Verfügung. Wasser kommt alsobuchstäblich aus der Wand , was dazuführt, dass die Anlagen, die diesen Luxusermöglichen, schnell in Vergessenheitgeraten. Erst dann, wenn ein Defekt einAbsperren der Wasserversorgungerfordert, macht sich der Stellenwert einerTrinkwasseranlage wieder bemerkbar.Dabei geht es bei den Anlagen derTrinkwasserversorgung nicht nur darum,dass das Trinkwasser die Entnahmearmaturen erreicht; es muss hier ohneQualitätseinbußen ankommen. Das setzt zum einen die fachgerechte Installation undAbsicherung der Anlagen voraus. Zum anderen kann ein dauerhaft hygienischeinwandfreier Betrieb nur durch die Ausführung regelmäßiger Wartungsarbeitenerreicht werden. Bei letzteren handelt es sich nicht um eine Goodwill-Aktion desBetreibers, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.

Keine Wartung – kein VersicherungsschutzSchon mit dem Abschluss des Trinkwasser-Liefervertrages geht der Kunde undBetreiber einer Trinkwasseranlage eine Wartungsverpflichtung ein. Die Lieferung desWassers geschieht auf der vertraglichen Basis der Verordnung über allgemeineBedingungen für die Versorgung mit Wasser, kurz AVBWasserV. Mit Anerkennungdes Vertragsinhaltes obliegt es dem Betreiber, die von ihm betriebeneTrinkwasseranlage ständig in einem technisch einwandfreien Zustand zu erhalten.Kann er selbst – als Laie – nicht bewerten, ob und wann die Anlage mängelfrei ist,muss ein Fachmann hinzugezogen werden. Zwar werden mit dem Liefervertrag keine

konkreten Kontrollintervallevorgegeben, es besteht hieraber ein Bezug zu denTechnischen Regeln. Denn einVertragsgegenstand ist esauch, dass dieTrinkwasseranlage nach denanerkannten Regeln derTechnik unterhalten werdenmuss. Als niedergeschriebeneRegel greift in diesem Fall dieDIN 1988-8. In diesem Teil der

„TRWI“ wird neben den erforderlichen Wartungsintervallen der mindestenserforderliche Arbeitsumfang umschrieben. Dieser konkreten Vorgabe bedienen sichauch die Gebäudeversicherungen, wenn es um die Frage der Schadensregulierung

Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen § 11

1. Der Versicherungsnehmer hata) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten

Sicherheitsvorschriften zu beachten;die versicherten Sachen, insbesondere Wasser füh-rende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außenangebrachte Sachen stets in ordnungsgemäßem Zu-stand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüg-lich beseitigen zu lassen; Verletzt der Versicherungs-nehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Ver-sicherer nach Maßgabe von § 6 VVG zur Kündigungberechtigt oder auch leistungsfrei.

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geht. Aus dem „Kleingedruckten“ der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 88), die Grundlage jederWohngebäudeversicherung sind, geht hervor, dass ein umfassenderVersicherungsschutz nicht bei jedem Schadensfall besteht. Geht es darum einenSchaden zu regulieren, der bei Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen odervereinbarten Sicherheitsvorschriften gar nicht entstanden wäre, ist der Versichererzur Kündigung des Vertrages berechtigt oder leistungsfrei. Als vereinbarteSicherheitsvorschrift ist an Trinkwasserleitungen unter anderem die DIN 1988-8anzusehen. Die Anwendung dieser Norm wurde mit Abschluss des Wasser-Liefervertrages vereinbart. Damit ist ein Schaden an einer Trinkwasseranlage nurdann tatsächlich versichert, wenn dieser auch durch die strikte Umsetzung der Normnicht vermeidbar war.

Zwangsbeprobung bei VerdachtNeben dem klassischen „Rohrbruch“ – an den jeder zuerst denkt, wenn von einemSchaden an einer Trinkwasseranlage die Rede ist – können Störungen auftreten, dieeine Gefährdung des Anlagenbenutzers bedeuten. Ein nicht oder nur unzureichendbetreuter Wasserfilter kann Ursache dafür sein, dass an den EntnahmestellenWasser austritt, das die qualitativen Anforderungen an Trinkwasser nicht mehr erfüllt.In zentralen Warmwassersystemen können fehlerhafter Betrieb oder„Installationssünden der Vergangenheit“ Ursache für eine Legionellenkontaminationsein. Nur dann, wenn der Anlagenbetreiber der alleinige Nutzer derTrinkwasseranlage ist, obliegt es ihm zu entscheiden, ob er sich vergiften undinfizieren möchte oder nicht. Sobald das Wasser aus einer Trinkwasseranlage Drittenzugänglich gemacht wird, greifen zivilrechtliche Festlegungen. Denn derjenige, derdie Verfügungsgewalt über eine Sache hat, muss dafür sorgen, dass diese einenDritten nicht schädigt (§ 823 BGB). Tritt ein Schaden ein (z. B. die Erkrankung einesAnlagennutzers), der durch Wartungsarbeiten hätte vermieden werden können, istder Anlagenbetreiber zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Für Mietshäuserwird zudem gesetzlich verlangt, dass dem Mieter die gefahrlose Nutzung derMietsache ermöglicht wird (§ 536 BGB). Und zur Mietsache zählt auch dieTrinkwasserinstallation. Die Formulierung„gefahrlose Nutzung“ macht dabei deutlich,dass es nicht um die Beseitigung erkennbarerSchäden geht. Legionellen in derWarmwasserleitung kann man zum Beispielnicht sehen – sie können den Nutzer derDusche aber erheblich gefährden. Folglichmuss der Anlagenbetreiber – quasi prophylaktisch – alle nötigen Maßnahmenveranlassen, um ein Vorhandensein dieser riskanten Leitungsbewohnerauszuschließen. Lässt der Anlagenbetreiber solche Sorgfalt vermissen, verstößt ergegen mietvertragliche Vereinbarungen. Dem Mieter steht damit der Weg zurMietzinskürzung offen. Ein anderer Weg, den ein Mieter beschreiten kann, wenn eran der Qualität des Wassers in seiner Wohnung zweifelt, ist der, das

§ 536 BGB

Der Vermieter hat die vermietete Sachedem Mieter in einem zu dem vertrags-mäßigen Gebrauche geeigneten Zustandezu überlassen und sie während der Mietzeitin diesem Zustande zu erhalten.

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Gesundheitsamt einzuschalten. Die Trinkwasserverordnung regelt seit dem 1. Januar2003 die Wasserqualität bis hin zu den Entnahmestellen. Damit fallen auch dieTrinkwasserinstallationen der Wohngebäude in den Geltungsbereich diesergesetzlichen Vorgabe. Ihre Überprüfung kann das Amt anordnen, wenn es sichhierzu veranlasst sieht (§ 14 (6) TrinkwV). Stellt sich bei der Überprüfung der Anlageheraus, dass die Bedenken des Bewohners berechtigt waren und das Wasser nichtin Ordnung ist, muss der Anlagenbetreiber für Abhilfe sorgen. Liegt eine technischeinwandfreie Installation vor, kann dies sehr häufig durch ein Nachholen bislangversäumter „Wartungsarbeiten“ erreicht werden.

Wartung klar definiertLeider haben sich in der Praxis die interessantesten – aber oft wenigersachdienlichen – Wortschöpfungen entwickelt, die diese Arbeiten umschreibenwollen. Da ist von Instandhaltung, von Inspektion, von Wartung, teilweise auch vonPflege die Rede. Um Missverständnissen vorzubeugen sollte daher zunächst geklärtwerden, wo die Unterschiede liegen. Nach DIN 31051 lassen sich die Begriffe

„Inspektion“, „Wartung“ und„Instandsetzung“ alsMaßnahmen der Instandhaltungdifferenzieren. Eine Inspektionist demnach eine Maßnahme

zur Feststellung und Beurteilung des Sollzustandes. Im weitesten Sinne kann manhier von einer Funktionskontrolle sprechen, bei der auch Sollwerteinstellungenüberprüft und - wenn erforderlich - Messwerte aufgenommen werden. Von einerWartung spricht man, wenn Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandesdurchzuführen sind. Dazu gehörenReinigungsarbeiten an der Anlage aber auch dasGängigmachen von Bauteilen sowie dieÜberprüfung von Einstellungen und dieAufnahme von Messwerten. Wird bei einerWartung erkannt, dass ein Bauteil defekt ist underneuert werden muss, stellt derBauteileaustausch schon eine Instandsetzungdar, die nicht mehr Gegenstand einer Wartungist. Dies ist insoweit verständlich, dass einverschleißbedingter Austausch von Bauteilenweder einen Mangel an einer sonstvertragsgemäßen Leistung darstellt noch einHinweis für eine nicht ordnungsgemäßausgeführte Wartung sein kann. Erscheinungenwie Verschleiß und Abnutzung sind vielmehr diezu erwartende Folge einesbestimmungsgemäßen Betriebes einer technischen Einrichtung. Dabei dienenInspektionen und Wartungen dazu, dass diese zu erwartenden

Bild: ZVSHK

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Abnutzungserscheinungen beobachtet werden und vor Eintreten einesverschleißbedingten Funktionsausfalls oder einer Gefährdung eine Instandsetzungstattfinden kann. Die ineinander greifende Folge von Inspektion - Wartung -Instandsetzung wird allgemein auch als Maßnahme der Instandhaltung bezeichnet.Letztgenannte bedeutet für den Betreiber der Trinkwasseranlage nicht nur, einenordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Sie trägt auch zur Werterhaltung seinerHaustechnik bei.

Wartungskartei statt WartungsvertragTrägt man einem Hausbesitzer die Dienstleistung Wartung an, denkt dieser fastimmer an die Heizung seines Hauses. Mit dem Hinweis, dass es auch an derTrinkwasseranlage viel Instand zu halten gibt, löst man Verwunderung aus: „Was sollman den daran schon groß warten?“ Solche und ähnliche Reaktionen machendeutlich, wie wichtig die Einweisung des Betreibers im Rahmen der Übergabe einerneuen Trinkwasserinstallation ist. Mit dieser Einweisung (die Bestandteil derwerkvertraglichen Leistung auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung fürBauleistungen – VOB – ist) muss dem Eigentümer erläutert werden, warumWartungsarbeiten nötig sind und welche Arbeiten wie oft und von wem gemachtwerden müssen. Sinnvoll ist es, dem Kunden eine „Bedienungsanleitung“ für seineTrinkwasseranlage zu übergeben. Einweisungsgespräch und Bedienungsanleitungwerden dabei aufzeigen, dass viele Wartungsarbeiten nur Kleinigkeiten darstellen,die vom Kunden selbst erledigt werden können. Allerdings darf der Hinweis nichtfehlen, dass maschinelle bzw. elektronische Anlagen nach der VOB nur dann unterdie vollständige Verjährungsfrist für Mängelansprüche fallen, wenn demAnlagenersteller während dieser Zeit auch die Wartung obliegt. Wird beispielsweise

ein Dosiergerät installiert, derBetreiber der Anlage verzichtet aufdie Wartung oder beauftragt damiteinen Dritten, hat sich damit dieMängelanspruchsfrist von vier aufzwei Jahre reduziert. Auch dieseRegelung unterstreicht denStellenwert von Wartungsarbeiten.Allerdings schwingt bei einemAngebot von Wartungsleistungeneine Formulierung mit, die einenbis dahin einsichtigen Betreiber inseinem Vergabeentschluss oft

wieder ausbremst: der Wartungsvertrag. Das Wort „Vertrag“ weckt bei vielen Kundensofort Assoziationen zu Ärger, Rechtsanwalt und Notar. Verträge sind schließlicheinzuhalten, sagt der Jurist. Und damit hat man sich als Betreiber wohlmöglichwieder „auf etwas eingelassen“. Es stellt sich die Frage, ob ein Vertrag nötig ist.Schließlich ist auch ohne vertragliche Festlegungen nachprüfbar, ob eine Wartungdurchgeführt wurde. Und besondere Sicherheiten stellt der Vertrag für den

Bild: ZVSHK

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Fachhandwerker auch nicht dar, da dieses Abkommen in der Regel in Jahresfristkündbar ist. Gute Erfahrungen haben Servicebetriebe damit gemacht, dem Kundendie kostenlose Eintragung in die Wartungskartei des Unternehmens anzubieten.Diese beinhaltet den Service, den Kunden rechtzeitig an die Wartung der einzelnenAnlagenkomponenten zu erinnern und dann natürlich auch Termine für dieAusführung der Arbeiten vorzuschlagen.

Wo der Fachmann gefragt istFür diese Serviceleistung macht es Sinn, die Anlagenkomponenten einerTrinkwasser-Hausinstallation nach ihrem „Wartungsbedarf“ zu sortieren.

HalbjährlichAls pflegebedürftigstes Bauteil erweist sich dabei der nicht rückspülbareKerzenfilter. Sein Filtereinsatz muss bei Bedarf, spätestens aber in kürzerenZeitabständen als sechs Monate erneuert werden. Diese Arbeit darf an sich auch derBetreiber der Anlage selbst ausführen. Festsitzende Filtertassen und die Angst„etwas kaputt zu machen“ veranlassen zahlreiche Hausbesitzer, hier selbst nichtHand anzulegen. Beim Austausch des Filtereinsatzes der Filterkerze ist einhygienisch einwandfreies Vorgehen ein Muss: Sterile Handschuhe sind Pflicht, nachEinbringen des neuen Filtereinsatzes ist der Filter zu befüllen und durchzuspülen,bevor das Wasser als Trinkwasser wieder ins Haussystem eingespeist wird. Nur einwenig längere Wartungsintervalle haben Enthärtungsanlagen inMehrfamilienhäusern. Sie müssen in halbjährlichen Abstand vom Fachmann gepflegtwerden. Was dabei im Einzelnen erforderlich ist, wird vom Hersteller des Gerätesfestgelegt. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass das Wartungspersonal für dieWartung des Gerätes speziell geschult wurde. Neben der Durchführung der Wartungwird spätestens alle zwei Monate eine Inspektion der Enthärtungsanlage erforderlich.Diese kann auch vom Betreiber vorgenommen werden. Sie umfasst im Wesentlichendie Kontrolle und das Nachfüllen von Regeneriersalz, sowie die Überprüfung derReglereinstellungen sowie der Verschnittwasserhärte.

JährlichDruckerhöhungsanlagen müssen – sofern der Hersteller keine anderenAnforderungen formuliert – jährlich gewartet werden.Durchführung und Umfang der Arbeiten werden vomHersteller der Anlage vorgegeben und sind somit folglichmodellabhängig. Wie auch in Sachen Enthärtungsanlagengilt: Nur der Monteur, der für die Ausführung dieser Arbeitenvom Hersteller der Druckerhöhungsanlage geschult wurde,sollte hier Hand anlegen. Das gilt genauso für die Ausführungvon Wartungsarbeiten an Dosiergeräten, die ebenfallseinmal im Jahr auszuführen ist. Zusätzlich ist hier alle sechsMonate eine Inspektion fällig, die der Betreiber selbstdurchführen kann. Dabei wird hauptsächlich überprüft, ob der Bild: Judo

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Dosiermittelvorrat ausreichend ist. Nicht unbedingt jährlich, jedoch in einemWartungsintervall von ein bis drei Jahren muss sich der Fachmann um denDruckminderer kümmern. Druckminderer sind Regler mit geringen Verstellkräftenund daher gegen Verunreinigungen äußerst empfindlich. Deshalb ist dasSchmutzfängersieb zu reinigen. Ferner werden die Innenteile herausgenommen undauf einwandfreien Zustand hin überprüft. Anschließend wird kontrolliert, ob dieArmatur den eingestellten Wasserdruck in jeder Durchflusssituation halten kann.Diese Druckkontrolle soll – quasi als Funktionsprüfung – zudem einmal im Jahr auchvom Betreiber der Anlage durchgeführt werden.

Wo nur der Betreiber Hand anlegen mussNeben den beschriebenen Wartungsarbeiten durch den Fachmann könnenzahlreiche Funktionsprüfungen und Kontrollen vom Betreiber selbst ausgeführtwerden. Wichtig ist, dass er als der Anlageninhaber von diesen seinen„Hausaufgaben“ in Kenntnis gesetzt wird, was noch einmal die Bedeutung derEinweisung und die Übergabe einer Bedienungsanleitung für die Trinkwasseranlage

unterstreicht. Viele dieser Aufgaben sind ohne Mühedurchführbar. Oft werden sie im täglichen Leben schonmiterledigt. So soll am freien Auslauf (AA)1 derTrinkwasseranlage einmal im Jahr geprüft werden, obein ausreichender Abstand zum Nichttrinkwasserspiegelvorliegt2. Der freie Auslauf einer Armatur amWaschbecken unterliegt einer solchen Kontrolle täglich.Etwas ungewöhnlicher – aber durchaus einfach zubewältigen – ist es, einmal jährlich den Spülkasten amWC zu öffnen. Auch in diesem muss kontrolliert werden,ob der Wasserzulauf in einem ausreichenden Abstandzur Wasseroberfläche des Spülkastens liegt. Ist am WCein Druckspüler montiert, wird der freie Auslauf durch

einen Rohrunterbrecher A1 (DC)ersetzt. Ebenfalls jährlich soll derBetreiber hier prüfen, ob beiDurchfluss Wasser aus denLufteintrittsöffnungen austritt (gilt soauch für den Rohrunterbrecher A2 –DB). Ist das der Fall, läge etwas imArgen. Allerdings würde es derBenutzer eines Druckspülers ohnehinnicht gutheißen, bei jeder Betätigung der Armatur nass zu werden. Um Dichtheit gehtes bei den Rohrtrennern unter anderem. Rohrtrenner der Einbauart 1 (GA) sindSicherungseinrichtungen, die immer in Durchflussstellung geschaltet sind. Sie gehen

1 Bezeichnungen nach DIN EN 1717 in Klammern2 Detaillierte Informationen zum Einsatz der Sicherungseinrichtungen stehen im Internet unter

www.joerg-scheele.de im Download-Bereich unter „Schutz des Trinkwassers“ zur Verfügung.

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nur dann in Trennstellung, wenn der eingangsseitige Wasserdruck einenvorgegebenen Wert erreicht oder unterschreitet. Damit besteht die Gefahr, dass sichdie Armatur mit der Zeit festsetzt und im Ernstfall nicht mehr in die Trennstellungschalten kann. Da ein Absinken des versorgungsseitigen Wasserdrucks seltenervorkommt, muss der Anlagenbetreiber einmal im Jahr diese Situation simulieren.Dazu schließt man eine dem Rohrtrenner vorgeschaltete Absperrarmatur undreduziert den Wasserdruck durch öffnen einer Entleerung. Der Rohrtrenner muss inTrennstellung schalten. Bei Wiederherstellung der Ausgangsbedingungen mussdieser die Durchflussstellung einnehmen und dicht schließen. In gleicher Weisewerden die Rohrtrenner der Einbauart 2 (GB) und der Einbauart 3 überprüft. DiesePrüfung muss der Betreiber allerdings sogar halbjährlich durchführen. Dies deshalb,weil diese Rohrtrenner ständig in Trennstellung stehen und nur dann auf Durchflussschalten, wenn Wasser benötigt wird. Sie sind also ständig in Bewegung, unterliegeneinem Verschleiß und können mit der Zeit auch undicht werden. Schon deshalb liegthier die besondere Aufmerksamkeit beider Kontrolle der Dichtheit der Armatur.Dicht zu schließen ist auch dieAufgabe eines Rückflussverhinderers.Ein kontrollierbarerRückflussverhinderer (EA) musseinmal im Jahr vom Betreiberdiesbezüglich geprüft werden. Dazumacht man die vorgeschaltete Leitungdrucklos und öffnet die Prüföffnung.Tritt an der Prüföffnung kein Wasseraus, ist der Rückflussverhinderer dichtund verhindert ein Leerlaufen der ihmnachgeschalteten Rohrleitung. Leider ist die Durchführung dieser Kontrolle in derPraxis fraglich, da ein Anlagenbetreiber nur selten zum Werkzeug greift. Das gilt imPrinzip auch für die Rohrbelüfter. Sie müssen alle fünf Jahre auf Funktion geprüftwerden. Bei Strangbelüftern ist zu checken, ob bei einem schnellen Entleeren derSteigleitung Luft hörbar über den Belüfter in die Leitung eingesaugt wird. Oftmals istdas nicht der Fall, weil diese Sicherungseinrichtungen schon bei der Installation unterVerwendung von 10-Pfennig-Münzen und zusätzlichen Dichtungen zur Attrappedegradiert wurden. An Schlauchbelüftern, den so genannten Rohrbelüftern inDurchflussform (HB) soll ein Schlauch mit einen Meter Länge an den Belüfterangeschlossen und mit Wasser befüllt werden. Senkt man den Schlauch zwecksEntleerung, muss am Belüfter Luftansaugung hörbar sein. Die Inspektion nur durch„Besichtigung“ ist am Sicherheitsventil eines Trinkwassererwärmers nötig. Alle sechsMonate soll sich der Betreiber der Anlage davon überzeugen, dass dasSicherheitsventil beim Aufheizen des Speicher-Trinkwassererwärmers tropft. Wurdeim kaltwasserseitigen Anschluss des Speichers ein trinkwassertaugliches Membran-Ausdehnungsgefäß eingebaut, wird dieses „vorschriftsmäßige Tropfen“ verhindert. Indiesem Fall muss durch regelmäßiges Anlüften (Herstellerempfehlung: im Abstand

Bild: Honeywell

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von drei Monaten) ein Festsetzen des Sicherheitsventils verhindert werden. Es bleibtfraglich, ob das Ventil nach dem Anlüftevorgang auch wieder dicht schließt. Alsabschließende Aufgabe des Betreibers sei ihm noch die Pflege des rückspülbarenFilters ans Herz gelegt. Je nach Grad der Verunreinigung, jedoch spätestens allezwei Monate, muss der Rückspülvorgang ausgelöst werden. An Filtern, die diesenVorgang automatisch auslösen, sollte man sich von Zeit zu Zeit vom Ergebnis desSpülvorgangs überzeugen.

Warmwasser regelmäßig kontrolliertWährend das Kaltwasser führende System dem Betreiber viel Spiel für die

anlagentechnische Selbstverwirklichung bietet,sind auf der Warmwasserseite wieder dieFachleute gefragt. Zwar zählen dieTrinkwasseranlagen von Wohngebäuden nichtzu den „öffentlich genutzten Anlagen“ undunterliegen so keiner regelmäßigenÜberprüfung auf Basis derTrinkwasserverordnung. Sie müssen aber – wiemit Abschluss des Wasserliefervertragesvereinbart – entsprechend den anerkanntenRegeln der Technik betrieben werden. Für denWarmwasserbereich greift hier das DVGW-Arbeitsblatt W 551. Mit diesem wird festgelegt,dass die zentralen Warmwassersysteme derMehrfamilienhäuser mindestens alle drei Jahre

hinsichtlich einer möglichen Legionellenkontamination untersucht werden müssen.Geprüft wird mit einer orientierenden und einer weitergehenden Untersuchung. Dieorientierende Untersuchung wird angewandt um festzustellen, ob in der Anlage eineLegionellenkontamination vorliegt. Die Anzahl der erforderlichen Wasserproben istdafür so zu wählen, dass jeder Steigstrang erfasst wird. Ferner sind eine Probe amAustritt des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung), eine am Zirkulationsan-schluss und eine Probe am Kaltwasseranschluss des Trinkwassererwärmers zuentnehmen. Wird bei der orientierenden Untersuchung festgestellt, dass eineLegionellenkontamination vorliegt, ist die Durchführung der weitergehendenUntersuchung erforderlich. Zunächst wird das zentrale Trinkwasser-erwärmungssystem begutachtet und (falls eine solche dem Betreiber nicht vorliegt)eine Anlagendokumentation erstellt. Die Dokumentation ist sehr wichtig um dieAnzahl der zu überprüfenden Stellen festzulegen sowie später Empfehlungen für dieSanierung des Systems zu geben. Sie umfasst unter anderem Angaben über dasSystem der Wärmeerzeugung, der eventuell vorhandenen Aufbereitungsanlagen, derWassertemperaturen, der Rohrnennweiten, des Rohrmaterials, des Dämmstoffesund der Dämmstoffdicken, etc. Aus Praxiserfahrungen weiß man heute, dass schonkleine bauliche Unterschiede zwischen sonst systemgleichen Trink-wassererwärmungsanlagen über Kontamination und Nichtkontamination

Bild: Grohe

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entscheiden. Deshalb ist jede Anlage individuell zu bewerten. Zu den, bei derorientierenden Untersuchung schon überprüften Stellen sind jetzt auch aus denStockwerksleitungen Proben zu ziehen. Weiterhin sind aus Leitungsteilen, diestagnierendes Wasser führen (Zuleitungen zu Rohrbelüftern, langeEntleerungsleitungen, lange Zuleitungen zum Sicherheitsventil des Speicher-Wassererwärmers, etc.), Wasserproben zu entnehmen. Ist in Leitungsteilen mit einerErwärmung des Kaltwassers zu rechnen, sind auch diese zu untersuchen. DieUntersuchung der Proben gibt dabei Aufschluss über Art und Umfang derKontamination der Anlage. Die Bewertung muss sich dabei nach dem schlechtestenBefund richten. Der Grad der Kontamination (Angabe nach koloniebildendenEinheiten, kurz KBE) bestimmt dabei die notwendigen Maßnahmen. Wie dasfolgende Ablaufschema zeigt, werden grundsätzlich wiederkehrende Kontrollen, sogenannte Nachuntersuchungen, gefordert.

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Die Nachuntersuchungen sollen - je nach Kontaminierungsgrad - im Umfangorientierender Untersuchungen oder weitergehender Untersuchungen durchgeführtwerden. Allerdings entfallen bei einer wiederholten weitergehenden UntersuchungOrtsbegehung, Anlagendokumentation und Bewertung, so dass diese Untersuchungfinanziell etwas günstiger ausfällt als die erste. Sind nach Durchführung vonInstandsetzungsmaßnahmen die Ursachen für eine Kontaminierung der Anlagebeseitigt, unterliegt diese einer wiederkehrenden Kontrolle.

Mit den regelmäßigen Überprüfungen sowie der Ausführung von Inspektions- undWartungsarbeiten an den Komponenten der Trinkwasserinstallation desWohngebäudes kann weitgehend sichergestellt werden, dass die Bewohner dasWasser sorglos nutzen können. Damit erfüllt der Betreiber die Forderung,Trinkwasser bis an die Entnahmestellen des Hauses zu liefern und kommt somitseinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nach.