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Was ist Feuerbrand? Und wie soll neu die Strategie angepasst werden 20 Jahre Feuerbrand-Krankheit im Kanton Zürich Raum/ Landschaft Gabriel Popow Beauftragter für Ambrosiabekämpfung im Kanton Zürich Lehrbeauftragter Strickhof Lindau Strickhof 8315 Lindau Telefon 052 354 98 49 [email protected] www.strickhof.ch Vor 20 Jahren im August 1989 wur- de in Stammheim erstmals im Kan- ton Zürich die gefährliche Kern- obstkrankheit Feuerbrand festge- stellt. Betroffen war eine Böschung mit Cotoneaster-Pflanzen. Cotone- aster waren damals beliebte Bo- dendecker. Der kantonale Pflan- zenschutzdienst hat die Bekämp- fung zwar laufend der veränderten Situation angepasst, 2009 war trotzdem eine wesentliche Ände- rung der Strategie notwendig. Erreger des Feuerbrandes ist ein Bakte- rium, das sich unter der Rinde von Kernobst und verwandten Gehölzen entwickelt. Die betroffenen Pflanzen- gattungen werden im Kasten Wirts- pflanzen auf Seite 12 beschrieben. Erst sterben befallene Zweige und Äste ab, mit der Zeit sterben die ganzen Bäume ab. Die Bakterien überleben in relativ kleiner Anzahl den Winter in den Pflan- zen, vor der Blüte vermehren sie sich stark, an Befallstellen tritt dann Bakte- rienschleim aus, diesen können ver- schiedene Insekten auf Blüten ver- schleppen. Von dort kommt es zu einer effizienten Verteilung durch Bienen. An den Blüten dringen die Bakterien in die Pflanzen ein; zuerst stirbt die Blüte ab, später der Trieb. Neben Blüten- infektionen sind auch Infektionen an unverholzten Trieben möglich, wenn Bakterien mit Wind und Regensprit- zern verfrachtet werden. Bei Hagel-Ge- wittern dringen aufgewirbelte Bakteri- en in Wunden ein. Wie kam er in die Schweiz? Feuerbrand stammt aus Amerika, er verbreitet sich seit fünf Jahrzehnten in Europa. Die grossräumige Verschlep- pung erfolgt mit angesteckten Pflan- zen, über den Handel. Pflanzen aus UMWELTPRAXIS Nr. 57 / Juli 2009 www.umweltschutz.zh.ch 11 Hochstammbäume hochanfälliger Sorten lassen sich auch durch sehr starken Rück- schnitt kaum retten. Relativ viele der 2007 so behandelten Bäume erkrankten 2008 wieder. Dieser Jungbaum ist nicht zu retten. Rück- schnitt ist nicht möglich, wenn ein kleiner Ast direkt am Stamm erkrankt. Quelle: Strickhof Lindau Quittenbäume auf die Rote Liste? Quittenbäume sind hoch anfällig auf Feuer- brand. Der Rückschnitt befallener Bäume ist oft erfolglos. Einige Wochen später oder im folgenden Jahr zeigen weitere Triebe die Be- fallssymptome. In den letzten zwei Jahren er- krankten über 1500 Quittenbäume (siehe Ta- belle), die meisten werden verschwinden. Bis ein junger Quittenbaum ordentlich Früchte lie- fert, dauert es ein paar Jahre, in dieser Zeit ist er mehrmals einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Quitten aus Zürcher Produktion wird es darum wohl immer seltener geben. Es existieren bisher keine wenig anfälligen Sor- ten. Die bisher als «resistent» angebotenen Sorten erwiesen sich unter unseren Klimabe- dingungen ebenfalls als anfällig.

Was ist Feuerbrand? Und wie soll neu die Strategie ...kofu-zup.ch/asp/db/pdf/ZUP57-09_raum_landschaft.pdf · langfristigen Konzept Verluste durch Mäuse und Trockenheit vermieden

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Was ist Feuerbrand? Und wie soll neu die Strategie angepasst werden

20 Jahre Feuerbrand-Krankheit im Kanton Zürich

Raum/Landschaft

Gabriel PopowBeauftragter für Ambrosiabekämpfung im Kanton Zürich Lehrbeauftragter Strickhof LindauStrickhof8315 LindauTelefon 052 354 98 [email protected]

Vor 20 Jahren im August 1989 wur-de in Stammheim erstmals im Kan-ton Zürich die gefährliche Kern -obstkrankheit Feuerbrand festge-stellt. Betroffen war eine Böschungmit Cotoneaster-Pflanzen. Cotone -aster waren damals beliebte Bo-dendecker. Der kantonale Pflan-zenschutzdienst hat die Bekämp-fung zwar laufend der verändertenSituation angepasst, 2009 wartrotzdem eine wesentliche Ände-rung der Strategie notwendig.

Erreger des Feuerbrandes ist ein Bakte-rium, das sich unter der Rinde vonKern obst und verwandten Gehölzenentwickelt. Die betroffenen Pflan zen -gat tun gen werden im Kasten Wirts-pflanzen auf Seite 12 beschrieben. Erststerben befallene Zweige und Äste ab,mit der Zeit sterben die ganzen Bäumeab. Die Bakterien überleben in relativkleiner Anzahl den Winter in den Pflan-zen, vor der Blüte vermehren sie sich

stark, an Befallstellen tritt dann Bakte-rienschleim aus, diesen können ver-schiedene Insekten auf Blüten ver-schleppen. Von dort kommt es zu einereffizienten Verteilung durch Bienen.An den Blüten dringen die Bakterien indie Pflanzen ein; zuerst stirbt die Blüteab, später der Trieb. Neben Blüten -infektionen sind auch Infektionen anunverholzten Trieben möglich, wennBakterien mit Wind und Regensprit-zern verfrachtet werden. Bei Hagel-Ge-wittern dringen aufgewirbelte Bakteri-en in Wunden ein.

Wie kam er in die Schweiz?

Feuerbrand stammt aus Amerika, erverbreitet sich seit fünf Jahrzehnten inEuropa. Die grossräumige Verschlep-pung erfolgt mit angesteckten Pflan-zen, über den Handel. Pflanzen aus

UMWELTPRAXIS Nr. 57 / Juli 2009 www.umweltschutz.zh.ch 11

Hochstammbäume hochanfälliger Sortenlassen sich auch durch sehr starken Rück-schnitt kaum retten. Relativ viele der 2007 sobehandelten Bäume erkrankten 2008 wieder.

Dieser Jungbaum ist nicht zu retten. Rück-schnitt ist nicht möglich, wenn ein kleinerAst direkt am Stamm erkrankt.

Quelle: Strickhof Lindau

Quittenbäume auf die Rote Liste?

Quittenbäume sind hoch anfällig auf Feuer-brand. Der Rückschnitt befallener Bäume istoft erfolglos. Einige Wochen später oder imfolgenden Jahr zeigen weitere Triebe die Be-fallssymptome. In den letzten zwei Jahren er-krankten über 1500 Quittenbäume (siehe Ta-belle), die meisten werden verschwinden. Bisein junger Quittenbaum ordentlich Früchte lie-fert, dauert es ein paar Jahre, in dieser Zeit ister mehrmals einem hohen Infektionsrisikoausgesetzt. Quitten aus Zürcher Produktionwird es darum wohl immer seltener geben. Esexistieren bisher keine wenig anfälligen Sor-ten. Die bisher als «resistent» angebotenenSorten erwiesen sich unter unseren Klimabe-dingungen ebenfalls als anfällig.

in der Schweiz wurde 1989 in Stein amRhein gefunden, einige Wochen späterauch in Stammheim. Im angrenzendendeutschen Öningen war Feuerbrandschon in den Vorjahren vorhanden, so-gar in einer Baumschule mit viel Kund-schaft aus der Schweiz. Wir wissen

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Baumschulen werden seit Jahrzehntendurch ganz Europa verschoben. Klein-räumig verschleppen vor allem Insek-ten und Vögel die Bakterien. Die

Schweiz führte 1972 ein Importverbotfür alle Wirtspflanzen ein, es wurde2001 aufgehoben, nachdem im InlandBefall verbreitet auftrat. Der erste Befall

Raum/Landschaft

Feuerbrandbefall ist sehr sprunghaft und kann stark variieren. *Anzahl befallene Bäume

Pflanzenart Anfälligkeit

Obstgehölze

Apfelbäume mässig bis sehr stark

Birnbäume stark bis sehr stark

Quittenbäume sehr stark

Wildgehölze

Weissdorn stark

Vogelbeere wenig

Mehlbeere stark

Felsenbirne sehr wenig

Wollmispel (Mespilus) mässig

Ziergehölze

Zierapfel wenig bis mässig

Feuerbusch = Scheinquitte = Holzapfel wenig bis mässig

Feuerdorn mässig bis stark

Cotoneaster-Arten: Neupflanzung verboten

C. dammeri (Boden-Decker) mässig bis stark

C. salicifolius (hohe Büsche) sehr stark

Jahr Anzahl Gemeindenmit Befall

ApfelHoch-stamm*

ApfelNieder-stamm*

BirneHoch-stamm*

BirneNieder-stamm*

Quitte* Coton e-aster dam-meri m2

1989 1 0 0 0 0 0 250

1990 2 0 0 0 0 0 55

1991 0

1992 0

1993 1 0 0 0 4 0 0

1994 0

1995 2 3 0 0 0 0 0

1996 2 0 0 3 0 2 4

1997 84 3 0 0 0 4 317

1998 36 49 2 20 0 56 63

1999 16 0 9 6 5 2 4158

2000 39 176 2701 17 10 88 4424

2001 53 13 21 59 2 14 13552

2002 24 3 28 15 20 17 2377

2003 24 42 10 70 0 18 2257

2004 15 10 0 11 11 10 501

2005 33 2 1 36 2 11 2626

2006 19 15 0 79 1 22 1048

2007 103 2371 2291 1727 87 749 10193

2008 106 1390 2906 426 0 770 7517

Wirtspflanzen des Feuerbrandes

Feuerbrandbefall im Kanton Zürich 1989–2008

Aufziehen von Hochstammbäumenwird immer schwieriger

Die Anzahl Hochstammbäume hat im KantonZürich – aber nicht nur hier – in den letztenJahrzehnten dramatisch abgenommen. VieleVersuche von Neupflanzungen scheiterten,noch bevor Feuerbrand ein Problem war.Grund: Junge Obstbäume sind sehr empfind-lich auf Wühlmäuse, welche die Wurzeln zer-stören, und auf Trockenheit. Bäume werden inWiesen gepflanzt, diese sind der natürlicheund optimale Lebensraum für Wühlmäuse.Nur mit permanenter Bekämpfung lässt sichdie Mäusepopulation auf einem verträglichenNiveau halten. Wiesen entziehen dem Boden bei heissemWetter sehr viel Wasser, junge Bäume mit klei-nem Schattenwurf sind dieser Wasserkonkur-renz nicht gewachsen. Jungbäume benötigenviel Pflege, neben dem Erziehungsschnitt sindviele Stunden nötig für Mäusebekämpfung, ineinzelnen Jahren muss man auch Wasser zu-führen. Im Durchschnitt verursacht ein Hoch-stammbaum in den ersten 10 Jahren Kostenvon 1000 Franken, gerechnet mit landwirt-schaftlichen Stundenlöhnen, der Kaufpreis fürden Jungbaum ist nur ein unwesentlicher Teilder Gesamtkosten.Der Feuerbrand macht die Neupflanzungennochmals viel schwieriger, Jungbäume sindanfälliger als alte Bäume der gleichen Sorte.Bei Befall in Stammnähe ist kein Rückschnittmöglich, er bedeutet das Ende des Baumes. Was ist zu tun? Teilweise lassen sich Apfel-und Birnbäume ersetzen durch Kirschbäume,Nussbäume oder Linden. Bei Kernobstbäu-men müssen mit einem professionellen undlangfristigen Konzept Verluste durch Mäuseund Trockenheit vermieden werden. Es sindnur Sorten zu wählen, die weniger anfälligsind auf Feuerbrand. Wenn möglich sind auchTricks zur Verminderung der Blütenzahl undder Blühdauer zu nutzen. Wichtig ist die Anla-ge entsprechender Versuche in Gebieten mithohem Befalldruck.

nicht, ob der Feuerbrand auf «natürli-chem Weg» mit Insekten oder mit ge-kauften Pflanzen zu uns kam.

Entwicklung des Befalls

Die Tabelle links unten zeigt die Befall-situation in den letzten 20 Jahren. AmAnfang war es möglich, die wenigen,noch kleinen Herde zu tilgen. Mit derZeit wurde dies immer schwieriger.Dramatisch war die Entwicklung beiden Hochstammbäumen und bei denQuitten in den letzten zwei Jahren. DieTabelle zeigt auch, wie der Befall in denersten Jahren auf Cotoneaster be-schränkt blieb. Die besonders anfälli-gen Cotoneaster salicifolius hat man1997/98 vorsorglich gerodet, sie sinddeshalb auf der Tabelle nicht aufge-führt. Feuerbrand ist sehr sprunghaft,dies zeigt der Befall an Birnen-Nieder-stämmen 1993 in einer Obstanlage.Betroffen waren nur diese vier Bäumedirekt nebeneinander (GemeindeNeerach). Bei der intensiven Kontrolleder weiteren Umgebung liess sich keinHerd finden. Dass der Befall von Jahr zuJahr aber auch kleinräumig stark variiert,muss bei der künftigen Strategie derBekämpfung berücksichtigt werden.

Bekämpfungsmöglichkeiten

Eine direkte Bekämpfung mit Antibioti-ka ist nur in Niederstamm-Kulturenoder Baumschulen möglich, es handeltsich um eine kurzfristige Übergangslö-sung. Präparate auf der Basis von schwe-felsaurer Tonerde haben eine Teilwir-kung. Verschiedene Alternativmittelsind wenig wirksam oder wurden niekorrekt geprüft. Längerfristig hilft nurder Anbau von weniger anfälligen Sor-ten. Bei Niederstamm-Kulturen ist eineUmstellung schneller möglich, die Nut-zungsdauer der Kulturen liegt bei 10bis 15 Jahren. Allerdings muss sich derObstbauer marktkonform verhalten,

Trendsorten wie Breaburn sind leidersehr anfällig, während die Nachfragenach den robusteren Boskoop sehr be-schränkt ist. Bei mässigem Befall lässtsich eine Pflanze durch Rückschnitt oftretten. Erkrankte Triebe werden dabei20 bis 50 Zentimeter unter der Befalls-stelle entfernt.Die grosse Mehrzahl der Hochstamm-bäume in unserer Landschaft ist 50 bis100 Jahre alt, Ersatzpflanzungen wä -ren dringend nötig. Junge Bäume sindjedoch viel anfälliger auf Feuerbrand,das Aufziehen von Bäumen wird unterBefalldruck durch Feuerbrand darumsehr schwierig.

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LärmRaum/Landschaft

In der Befallzone (blau) ist eine Tilgung des Feuerbrandes nicht mehr möglich, obligatorischist die Bekämpfung nur in Schutzobjekten und deren Umgebung. In Gemeinden mit StatusEinzelherd (weiss) werden kranke Pflanzen entfernt.

Quelle: Strickhof Lindau

Gemeinden in der Befallzone 2009

Einzelherd oder Befallzone?

Die Pflanzenschutz-Verordnung des Bundesunterscheidet beim Feuerbrand zwei Areale:

Einzelherd:Umfasst Gemeinden in denen der Feuerbrandbisher nur schwach aufgetreten ist. Eine Til-gung des Befalls scheint noch möglich.Im Einzelherd wird getilgt, befallene Pflanzensind zu entfernen.

Befallzone:Umfasst Gemeinden, in denen Feuerbrand inzwei von drei aufeinander folgenden Jahrenauftrat, mit starkem Befall im dritten Jahr. EineTilgung ist nicht mehr möglich.Die Bekämpfung erfolgt in der Befallzonedurch Rückschnitt, entfernt werden nur diebefallenen Äste oder Stämme. Bekämpfungs-massnahmen sind freiwillig, ausser in der Um-gebung von Schutzobjekten.

Die Schutzobjekt-Strategie

Die Entwicklung zeigt: Feuerbrand kannim Kanton Zürich nicht mehr ausgerot-tet werden. Die Bekämpfungsstrategiewird daher ab 2009 angepasst. In derBefallzone wird der Feuerbrand nurnoch in sogenannten Schutzobjektenund in einem Umkreis von 500 Meternum diese obligatorisch bekämpft.Standardbekämpfung ist der Rück-schnitt, gerodet werden nur befallenePflanzen stark anfälliger Arten oderSorten. In Gemeinden mit dem StatusEinzelherd wird weiterhin flächen-deckend bekämpft. Als Schutzobjektedefiniert wurden Erwerbsobstkulturen,grosse, ökologisch wertvolle Hoch-stamm-Obstgärten, kleinere gut ge-pflegte Hochstammbestände mit wirt-schaftlicher Bedeutung sowie Obst-baumschulen. In Befallzonen ohneSchutzobjekte werden Bekämpfungs-massnahmen nur noch empfohlen. InGemeinden mit dem Status «Einzel-herd» wird weiterhin flächendeckendbekämpft (siehe Karte Seite 13). Baum-

schulen und Erwerbsobstkulturen ha-ben Anrecht auf eine Schutzzone, umihre Existenz zu sichern. Vorgesehen waren Schutzobjekte be-reits im Regierungsratsbeschluss von2002, damals ging es jedoch eher umeine Verstärkung der Massnahmen umSchutzobjekte und weniger um eineKonzentration auf diese. Bei der Um-setzung wollte man zu viele kleineBaumbestände ausscheiden, so dassder Umkreis von 500 Metern fast dasganze Areal abgedeckt hätte. EineKonzentration auf das Wesentlicheblieb aus.Ab 2009 wird die Schutzobjekt-Strate-gie in den Befallzone-Gemeinden (sie-he Karte) konsequent umgesetzt. DieErwerbs-Obstkulturen sind bereits alsSchuztobjekte ausgeschieden und mitden Umgebungskreisen im GIS desKantons veröffentlicht www.gis.zh.ch/ö Landwirtschaft ö Feuerbrand. Fürdie Hochstamm-Bestände sind die Ar-beiten angelaufen, bis Ende Augustsollten auch die meisten Hochstamm-Schutzobjekte im GIS erfasst sein.

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LärmRaum/Landschaft

Anforderungen an Schutzobjekte: Grosser Spielraum für die Gemeindenbei Hochstamm-Obstgärten

Erwerbsobstkulturen: Fläche ab 40 Aren(=4000 m2), gut gepflegt. Besitzer stellt An-trag an Gemeinde und kontrolliert die Kulturund einen Umkreis von 250 m. Im Objekt sorgtder Besitzer für den Rückschnitt. Die Gemeindekontrolliert den Bereich von 250 bis 500 m umdas Objekt und sorgt dort für eine angemesse-ne Bekämpfung. Im Siedlungsgebiet sorgt dieGemeinde für Kontrollen und Bekämpfung.Hochstamm-Obstgärten: Die Gemeindekann Hochstamm-Schutzobjekte ausscheiden,sie ist dazu aber nicht verpflichtet.Grosse Obstgärten: Grosse Hochstamm -objekte umfassen ca. 150 Bäume von mehre-ren Besitzern, verteilt auf mehrere Gruppen.Ungefähr die Hälfte der Bäume erhält Direkt-zahlungen für ihre ökologische Qualität. DerSchutz dieser Bäume liegt im öffentlichen In-teresse. Die Gemeinde sorgt in geeigneterForm für Kontrolle und Bekämpfung. Bei denBäumen mit Direktzahlungen für die Öko-Qua-lität ist der Bewirtschafter zu normalen Kon-trollen und Bekämpfungsmassnahmen gegenFeuerbrand verpflichtet, die Gemeinde hilft nurin ausserordentlichen Situationen, sie über-nimmt die Rodung stark befallener Bäume.Kleine Hochstamm-Schutzobjekte umfas-sen mindestens 50 gut gepflegte Bäume, de-ren Ertrag geerntet und vermarktet wird. DieAusscheidung erfolgt nur auf Antrag des Be-wirtschafters, dieser muss sich an den Kon-trollen und Bekämpfungsmassnahmen betei-ligen.Baumschulen: Der Besitzer stellt Antrag anden Kanton, der Betrieb wird kontrolliertdurch die Zertifizierungsfirma Concerplant.Die Fläche an Kernobstgehölzen beträgt min-destens 20 Aren pro Standort. Im KantonZürich gibt es nur einzelne Baumschulparzel-len mit Obstgehölzen.

Bei allen Schutzobjekten wird zwischen denbeteiligten Bewirtschaftern und der Gemein-de, bei Baumschulen mit dem Kanton, eineVereinbarung getroffen. Darin sind die Kon-trollbereiche, Aufgaben bei der Bekämpfung(in der Regel Rückschnitt) und die Kostenver-teilung geregelt. Der Kanton hat ein Vetorechtbei der Ausscheidung der Schutzobjekte, erübernimmt 50 Prozent der Kontroll- undBekämpfungskosten.

Beispiel eines Schutzobjektes: Niederstammkultur (rot umrandet). Bis zur orangen Liniekontrolliert der Bewirtschafter, bis zur gelben die Gemeinde.

Quelle: GIS-Zentrum und Strickhof