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Weiterbildungsermächtigungen in FachklinikenWB-Befugnisse in Westfalen-LippeWB-Befugnisse in Westfalen-Lippe
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie23. und 24. September 2014 in Kassel
Dr. med. Markus Wenning
Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Das Ziel aller Weiterbildung:
Stand: xx.xx.xxxxSeite 2
1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein
Stand: xx.xx.xxxxSeite 3
2. WB- Befugnis Fachkliniken Suchttherapie
3. Ideen
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1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein
Würden Sie ihm eine WB-Befugnis erteilen?
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
Stand: xx.xx.xxxxSeite 5
Weiterbildungsbefugnisse -Grundvoraussetzungen und Kriterien
� zugelassene Weiterbildungsstätte?
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
Stand: xx.xx.xxxxSeite 6
� Antragsteller in verantwortlicher Leitung tätig?
� Prüfung des Dienstvertrages
� Leitungsfunktion
� Weisungsrecht
� Zeugniserteilungsrecht
Weiterbildungsbefugnisse -Grundvoraussetzungen und Kriterien
� führt der Antragsteller die Bezeichnung?
� spricht etwas gegen die fachliche und persönlich Eignung?
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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� spricht etwas gegen die fachliche und persönlich Eignung?
� mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss seiner Weiterbildung ?
(Westfalen-Lippe: 2 Jahre)
Weiterbildungsbefugnisse -Grundvoraussetzungen und Kriterien
� Stellvertertreter am gleichen WB-Standort mit der gleichen
Qualifikation?
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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Qualifikation?
� Strukturierter WB-Plan?
� Umfang der Befugnis:
� Eigenangaben
� ggf. QS-Berichte
Berechnungssystematik pro Assistenzarzt am Beispiel Kinder-und Jugendmedizin
M 1 Kinder- und Jugendlichen-Vorsorgeuntersuchungen (200)
M 2 Elektrokardiogramm einschließlich Langzeit-EKG (50)
M 3 Langzeit-Blutdruckmessung (BK)
M 4 spirometrische Untersuchungen der Lungenfunktion (25)
Ultraschalluntersuchungen,
M 5 - des Abdomens, des Retroperitoneums, der Urogenitalorgane (300)
M 6 - des Gehirns (100)
M 7 - der Schilddrüse, der Nasennebenhöhlen sowie der Gelenke und Weichteile (100)
M 8 - der Säuglingshüfte (200)
M 9 - Punktions- und Katheterisierungstechniken (BK)
M 10 Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung (50)
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 1040 10 BK 5 60 20 20 40 BK 10
Richtwert pro Jahr:
Mittelwert pro Assistent bei 60 Monaten:
FA Kinder- und Jugendmedizin
Kliniken
Stand: xx.xx.xxxxSeite 9
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 10161 98 7 39 216 112 74 153 263 217
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 10122 30 3 14 140 48 13 90 204 121
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 10210 83 9 59 175 48 6 135 867 343
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 10117 200 2 17 139 2 17 0 197 204
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 1049 263 3 159 305 20 325 0 1.372 262
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 1020 100 5 0 200 50 10 10 100 1.000
* Anmerk.: Die Mittelwerte bei 24 und 12 Monaten basieren jeweils auf nur einem Antrag
M 1 M 2 M 3 M 4 M 5 M 6 M 7 M 8 M 9 M 10121 115 6 10 83 83 24 167 12 10
im Vergleich mit dem Richtwert:+81 +105 +6 +5 +23 +63 +4 +127 +12 +0
Mittelwert pro Assistent bei 12 Monaten*:
Mittelwert pro Assistent bei 60 Monaten:
Mittelwert pro Assistent bei 48 Monaten:
Mittelwert pro Assistent bei 36 Monaten:
Mittelwert pro Assistent bei 24 Monaten*:
Mittelwert pro Assistent bei 18 Monaten:
Leistungszahlen des Antragstellers pro Assistent:Antragsteller: 12 Ass.
Chefarztwechsel
� Der neue Chefarzt erhält grundsätzlich befristet für 12 Monate (ab Tätigkeitsübernahme) die Befugnis in Höhe der Befugnis des Vorgängers.
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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Befugnis des Vorgängers.
� Damit die Befugnis nach Ablauf der 12 Monate nicht erlischt, muss der neue Chefarzt ca. 2 Monate vor Ablauf der Befristung einen neuen Antrag mit eigenen Leistungszahlen für den Berichtszeitraum unter seiner Leitung stellen, sowie ein WB-Konzept einreichen.
Gründung neuer Abteilung
� Befugnis zur Weiterbildung bzw. Zulassung als
Weiterbildungsstätte frühestens nach einem Jahr
� individuelle Prüfung der Anrechenbarkeit von Zeiten /
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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� individuelle Prüfung der Anrechenbarkeit von Zeiten /
Leistungen der Weiterbildungsärzte => keine Nachteile für
Assistenten
Befristungen und regelmäßige Überprüfung von Befugnissen
� Befugnisse werden nur befristet erteilt
� regelmäßige Überprüfung ca. alle 8 Jahre
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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� Beispiel: � Befugnisse in Kinder- und Jugendmedizin einheitlich bis zum
31.12.2014 befristet� 2014 Überprüfung aller Befugnisse � dann: auf 8 Jahre befristete Befugnis bis zum 31.12.2022
1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein
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2. WB- Befugnis Fachkliniken Suchttherapie
WB-Befugnisse an Fachkliniken
� enges Indikationsspektrum
� ZB „ Suchtmedizinische Grundversorgung“ ist
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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Kursweiterbildung => keine Befugnis i.e.S.
1. Kriterien Weiterbildungsbefugnis - Allgemein
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2. WB- Befugnis Fachkliniken Suchttherapie
3. Denkanstöße
WB-Befugnisse an Fachkliniken
� Verbundweiterbildung mit WBB Psychiatrie bzw.
KuJ- Psychiatrie
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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� Suchtmedizinische Grundversorgung einschließlichder Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeitist integraler Bestandteil der Weiterbildung im
� Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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nicht alle Kliniken können diese Inhalte vermitteln
� Gebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie und -
psychotherapie
� Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie
WB-Befugnisse an Fachkliniken
� Verbundweiterbildung mit WBB Psychiatrie bzw.
KuJ- Psychiatrie
23. Fachtagung Management in der Suchttherapie
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� andere Gebiete, z.B. Allgemeinmedizin
� gute Rahmenbedingungen für WB
� Teilzeit , Vereinbarkeit von Familie und Beruf
� Betriebsklima
� gute Organisation der WB
Vermittlung Fachkenntnissee
Wertschätzunge
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Organisation der WBe
Antwort mit JA
An meiner Weiterbildungsstätte findet die Einarbeitung und Unterweisung unter verantwortlicher Anleitung statt, die weit über eine gelegentliche Korrektur meiner ärztlichen Tätigkeit hinausgeht.
66 %
Die für meine Weiterbildung ggf. erforderlichen Rotationen/ Weiterbildungsabschnitte kann ich an meiner Weiterbildungsstätte voraussichtlich innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens durchlaufen.
73 %
An meiner Weiterbildungsstätte werde ich voraussichtlich die in den
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An meiner Weiterbildungsstätte werde ich voraussichtlich die in den Richtlinien zur Weiterbildungsordnung vorgesehenen Mindestzahlen von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (z. B. Richtzahlen für diagnostische und therapeutische Interventionen, Operationen) realisieren können.
73 %
Mir wurde ein schriftlicher Weiterbildungsplan ausgehändigt. 26 %
Falls ja: Wird der Weiterbildungsplan wird eingehalten? 76 %
Antwort mit JA
Ist Ihnen bekannt, dass der/die in Weiterbildung befindliche Arzt/Ärztin selbst für die Dokumentation der geleisteten Weiterbildungsinhalte verantwortlich ist?
77 %
Die gesetzlich vorgesehenen/tariflich vereinbarten Arbeitszeitregelungen werden eingehalten.
65 %
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Arbeitszeitregelungen werden eingehalten.
Wird von Ihnen erwartet, dass Sie vorgeschriebene Weiterbildungsinhalte außerhalb der regulären Arbeitszeit absolvieren?
32 %
Der Weiterbildungsbefugte führt mindestens einmal pro Jahr ein Weiterbildungsgespräch mit mir durch.
68 %
Insgesamt kann ich meine Weiterbildungsstätte weiterempfehlen. 69 %
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… noch Fragen …?
Rechtsgrundlagen der WB-Befugnis
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der WB-Befugnis
§ 37 Abs. 2 Heilberufsgesetz NRW
Die Ermächtigung zur Weiterbildung nach Absatz
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Die Ermächtigung zur Weiterbildung nach Absatz1 kann nur erteilt werden, wennKammerangehörige fachlich und persönlichgeeignet sind. Sie kann Kammerangehörigengrundsätzlich nur für das Gebiet, Teilgebiet oderden Bereich erteilt werden, dessen Bezeichnungsie führen; sie kann mehrerenKammerangehörigen gemeinsam erteilt werden.
§ 37 Abs. 3 Heilberufsgesetz NRW
Ermächtigte Kammerangehörige sind verpflichtet, dieWeiterbildung entsprechend den Bestimmungen dieses
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Weiterbildung entsprechend den Bestimmungen diesesGesetzes sowie der aufgrund dieses Gesetzeserlassenen Weiterbildungsordnung durchzuführen.Über die Weiterbildung haben sie in jedem Einzelfall einZeugnis auszustellen und die Richtigkeit derDokumentation der Weiterbildung zu bestätigen, soweitdiese nach § 42 Abs. 2 Satz 2 vorgeschrieben ist.
Pflichten des Weiterbilders (§ 5 M-WBO)
� WB persönlich leiten
� WB zeitlich und inhaltlich
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entsprechend der WO gestalten
� grundsätzlich ganztägig an nur einer Weiterbildungsstätte
� Richtigkeit der Dokumentation des in WB befindlichen Arztes bestätigen
� gegliedertes Programm der WB an den Assistenten übergeben
Pflichten des Weiterbilders (§ 9 M-WBO)
� Zeugnis erstellen
� auf Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten
� bei Ausscheiden unverzüglich
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� bei Ausscheiden unverzüglich
� Zeugnis muss enthalten
� im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
� Frage der fachlichen Eignung
� Teilzeit / Unterbrechungen
§ 5 Abs 2 und 3 WBO
� fachliche und persönliche Eignung
Anforderungen an Befugnis (§ 5 M-WBO)
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� fachliche und persönliche Eignung
� mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung
� kann befristet und mit dem Vorbehalt des Widerrufs versehen werden
� weitere Nebenbestimmungen sind zulässig
§ 5 Abs. 2 und 3 WBO
� nur für eine Facharztweiterbildung und/oder einen
Anforderungen an Befugnis (§ 5 M-WBO)
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zugehörigen Schwerpunkt und/oder grundsätzlich für eine Zusatzweiterbildung
� Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte nur dann möglich, wenn durch komplementäre Arbeitszeiten eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist
5 Abs. 4 WBO
� Versorgungsauftrag
Umfang einer Befugnis (§ 5 M-WBO)
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� Versorgungsauftrag
� Leistungsstatistik (qualitative und quantitative Dimension)
� personelle und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte (Stellvertreter?)
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