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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach SGB XII 1 Strategische Beweggründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen 2 Statistik / Hilfebedarfsgruppen 3 Der Weg durchs Arbeitsleben 4 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben 5 „Offener Leistungskatalog“ der Teilhabe am Arbeitsleben 6 Ausgewählte Unterschiede beider Systeme (Teilhabe am Arbeitsleben / Wiedereingliederung ins Arbeitsleben) 7 Schnittstellen zu beiden sozialen Was kommt auf Sie zu?

Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach SGB XII 1Strategische Beweggründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen 2Statistik / Hilfebedarfsgruppen

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach

SGB XII

1 Strategische Beweggründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen

2 Statistik / Hilfebedarfsgruppen

3 Der Weg durchs Arbeitsleben

4 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

5 „Offener Leistungskatalog“ der Teilhabe am Arbeitsleben

6 Ausgewählte Unterschiede beider Systeme (Teilhabe am Arbeitsleben / Wiedereingliederung ins Arbeitsleben)

7 Schnittstellen zu beiden sozialen Handlungsfeldern

Was kommt auf Sie zu?

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Strategische Beweggründe Arbeit / Erwerbsarbeit bzw. Mangel an Arbeit und die

Auswirkungen auf alle Lebensbereiche ist ein Querschnittsthema nahezu aller sozialen Handlungsfelder

Die Unterstützung von behinderten oder benachteiligten Menschen zu ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt ist insofern eine in höchstem Maße diakonische Aufgabe

Der diakonische Anteil am Sozialmarkt darf nicht kleiner werden!

Sämtliche diakonischen Träger, deren Zweck die Förderung der Beteiligung von behinderten oder benachteiligten Menschen am Arbeitsmarkt darstellt, arbeiten lokal als Netzwerk zusammen.

Der Spitzenverband unterstützt den Prozess durch Bündelung aller Träger in einem Fachverband (Privatmeinung)

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Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen

• Umbau der Eingliederungshilfe• Auswirkungen der Instrumentenreform SGB II• Fachliche Entwicklungen der Angebote von

Assistenz • Qualität der Netzwerkgestaltung • Personenzentrierte Gestaltung Förderung /

Beteiligung

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Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen

• Diskussionen um die Daseinsfürsorge

- Demografische Alterungszunahme - Rentenunsicherheiten - prognostizierte Altersarmut - Pflegenotstände - Mindestlohndebatte - Arbeitsmigration - Umsetzung einer Inklusiven Gesellschaft

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Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen

• Sozialraumorientierung• Wettbewerbseuphorie hinsichtlich versch.

sozialer Dienstleistungen - Vergaberecht • Staatliches Nachfrageoligopol und

Strategieprobleme der Freien Wohlfahrtspflege

• Probleme in der Personalgewinnung / Fach-kräftemangel

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These

Es besteht die Gefahr, dass sich diakonische Träger der Ein-gliederungshilfe für behinderte Menschen und diakonische Träger der Arbeitsmarktpolitik zukünftig untereinander in Konkurrenz begeben

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Beschäftigungsträger gründen Integrationsbetriebe (Eingliederungshilfe) Beschäftigungsträger rüsten sich, „Andere Anbieter“ für Teilleistungen der Teilhabe am Arbeitsleben zu werden

Fairholder-Value Strategie

Erkenntnisse

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Werkstattträger möchten sich an einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt beteiligen. „Die aufwendigen Vorüberlegungen sind eine entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Markteroberung“ (BAG WfbM; Werkstatt: Dialog 1 / 2014:16)

„Maßarbeit“ beschreibt den Weg für neue Chancen als Sozialunternehmen

Erkenntnisse

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Strategie der Bundes-arbeitsgemeinschaftder Werkstätten für behinderte Menschen zur Weiterent-wicklung der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben

…“Mut zur Zukunft…“

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Statistik

Zum Jahresende 2011 lebten in Deutschland 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen; das waren rund 187 000 oder 2,6 % mehr als am Jahresende 2009. 2011 waren somit 8,9 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Aktuell.)

2011 waren 790.000 Personen auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen.

Gesamtausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe 2011 14,4 Mrd. Euro

Seit der deutschen Vereinigung haben sich die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen verdreifacht (Quelle: Protokoll 90. ASMK, Nov. 2013:7)

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Anzahl Werkstätten in der BRD 2013 684Zweigwerkstätten 1.941

Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich:   33.232 Arbeitsbereich:     252.415 Summe:                                                        285.647dazu kommt der:Förderbereich ohne Sozialversicherung:             15.446Gesamtangebot an Unterstützungsleistungzur Teilhabe am Arbeitsleben :      301.093

Integrationsprojekte 292Anzahl Plätze in Integrationsprojekten 2.454Quelle: BAG WFBM, Menschen in Werkstätten, 14. November 2013

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Hilfebedarfsgruppen in der WfbM

Menschen mit geistiger Behinderung

232.003 = 77,05 %

Menschen mit körperlicher Behinderung

9.859 = 3,27 %

Menschen mit psychischerBeeinträchtigung

59.236 = 19,67 %

Gesamt: 301.093

Quelle: BundesarbeitsgemeinschaftWerkstätten für behinderte Menschen e.V.Stand 14. Nov. 2013

Primäre Behinderungsarten

Anfallsleiden Autismus Erworbene Hirnschädigung Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Lernbehinderung Psychische Behinderung Suchterkrankung Verhaltensstörung Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf Jede Form in Kombination

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Subjekte existieren zwar im Plural, aber nicht im

Durchschnitt!Quelle: Contraste ; Die Monatszeitschrift für Selbstorganisation; März –

Nummer 318

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Der „neue“ Weg in das und durch das Arbeitsleben eines Menschen mit Behinderung

(Förder-)

Schule

WfbM

EV

Förder- und BetreuungsangeboteFach-

ausschuss

Erwerbsleben in größerer Vielfalt (Inklusionsvorstellung)

Agentur für Arbeit SGB III / I-Amt / BGRentenvers. Träger

SozialhilfeträgerSGB XII / I-Amt / BGRentenvers. Träger

Übergang Schule / Beruf

Übergang EV / BBM / Andere

BBMÜbergang I-Betrieb/ Arbeitsmarkt

Agentur für Arbeit SGB III/ I-Amt / BGRentenvers. Träger

Sozialleistungsträger =

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Hintergrund:

Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention

Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe

Herauslösung von Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe durch Schaffung eines modernen Teilhaberechtes

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UN-Konvention (ratifiziert 24.2.2009)

Artikel 24 der Konvention „Bildung“

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen

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UN-Konvention (ratifiziert 24.2.2009)

Artikel 27 der Konvention „Arbeit und Beschäftigung“

1. Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.

- gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, - gleinhes Entgelt (a), - Schutz vor Belästigungen (b) - gleichberechtigte Gewerkschaftsrechte (c) - Beschäftigung und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt (e) - angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz (i) - Programm für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg fördern (k)

… „ nichts über uns ohne uns“… ...“arbeiten, wo andere auch arbeiten“…

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Ein neuer Behindertenbegriff

Behinderung wird seit der UN Behindertenrechtskonvention nicht länger als inividuelles, medizinisch erklärtes Merkmal definiert, sondern in Wechselwirkung mit der Umwelt und im Zusammenwirken mit verschiedenen gesellschaftlichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren betrachtet.

Ein neuer Behindertenbegriff

Behinderung wird seit der UN Behindertenrechtskonvention nicht länger als inividuelles, medizinisch erklärtes Merkmal definiert, sondern in Wechselwirkung mit der Umwelt und im Zusammenwirken mit verschiedenen gesellschaftlichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren betrachtet.

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ASMK Amtschef KonferenzKonferenz der Arbeits- und Sozialminister

Debatte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe seit 2007

Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu erarbeiten 2010

Verabschiedung der Vorschläge im Grundlagenpapier vom 23.8.2012, das gleichzeitig als Arbeitsgrundlage für ein Bundesteilhabegesetz gilt

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:

Ein selbstbestimmtes Leben und gleichwertige Lebensverhältnisse durch bundeseinheitliche Regelungen schaffen

Gewährung einkommens- und vermögensunabhängiger Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile

Rechtsansprüche individuell gestalten (Personzentrierung) statt Einrichtungsorientierung

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:

Bundeseinheitliche Grundlagen und Regelungen zur Feststellung des individuellen Teilhabe- und Unterstützungsbedarfes unter Nutzung stärkenorientierter (biografischer, dialogischer) anstelle von defizitorientierten Bedarfsfeststellungsverfahren

Instrument dafür: ICF der WHO (International Classification of Funktioning) übersetzt: Internationale Klassifikation für Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Gilt auch für Teilhabe am Arbeitsleben.

(Z. zt. kursieren in der BRD 147 unterschiedliche Verfahren der Bedarfsermittlung -Forschungsprojekt Uni Stendal)

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:

Wegfall der Charakterisierung von Leistungen in ambulant, teilstationär, stationär (§ 76 SGB XII), somit Wegfall der Leistungstypen

Ausgestaltung der Leistungen als individuelle Fachleistung

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Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

• Den allgemeinen Arbeitsmarkt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt weiterentwickeln

• Dauerhafte Lohnkostenzuschuss / Minderleisterausgleich an Arbeitgeber im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse (gilt nur im Falle WfbM – Empfehlung)

• Persönliches Budget für die Berufliche Bildung und die Teilhabe am Arbeitsleben nutzbar machen

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Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

• Behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche insbesondere in der Sozialversicherung unabhängig vom Ort ihrer Realisierung gewähren (Fehlanreize vermeiden)

• Gesetzlich verankertes Wahlrecht zwischen Tätigkeit in einer WfbM und einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes

• Wahlmöglichkeit zwischen komplexer Werkstattleistung und bedarfsgerechten Teilleistungen im Rahmen der pers. Budgets

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Bezugsgrößen in der Kranken- und Rentenversicherung 2014

Bezugsgrößen 2014 Alte Bundesländer Neue Bundesländer

Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich)

33.180,00 € 33.180,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich)

2.765,00 € 2.765,00 €

Der Bundesrat erteilte auf der 917. Sitzung am 29. November 2013 seine Zustimmung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014.

Im Falle WfbM Inanspruchnahme werden 80 % der Bezugsgröße als Rentenversicherungsbeitrag staatlich finanziert = mtl. € 2.212,--

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Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

• Gesetzliche Einführung „anderer Anbieter“ erweitert das Wunsch- und Wahlrecht.

Es sollen keine neuen Einrichtungen („WfbM – light“) geschaffen werden, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden, wie

• Anbieter von Bildungsleistungen• Integrationsfachdienste• Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes • Integrationsunternehmen• Beschäftigungsgesellschaften

Quelle: Protokoll der 90. ASMK November 2013 : 84

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„Offener Katalog modularisierter Leistungen“ der Teilhabe am Arbeitsleben – eine Alternative?

KomplexeTätigkeiten

KomplexeTätigkeiten

Fall UnterstützungBildungsbegl.

Fall UnterstützungBildungsbegl.

Psychosoz. Unter-

stützung

Psychosoz. Unter-

stützung

Fort- u.WeiterbildungPersonalentw.

Fort- u.WeiterbildungPersonalentw.

Fahrten zur Arbeit

Fahrten zur Arbeit

Bedarfs-klärung

Bedarfs-klärung

ErprobungAssessment

Eingangsverf.

ErprobungAssessment

Eingangsverf.

Betriebl.Praktika

Betriebl.Praktika

Beschäfti-gung einfache

Tätigkeiten

Beschäfti-gung einfache

Tätigkeiten

Handwerkl.Tätigkeiten

Handwerkl.Tätigkeiten

BeköstigungBeköstigungBudgetbe-ratung

Budgetbe-ratung

BeruflicheBildung

BeruflicheBildung

Arbeits-therapeutische

Angebote

Arbeits-therapeutische

Angebote

AngehörigenArbeit

AngehörigenArbeit

Job AssistenzJob Assistenz Pflege-leistungen

Pflege-leistungen

BegleitendeAngebote

BegleitendeAngebote

Person-unabhängigeLeistungen

Person-unabhängigeLeistungen

ArbeitsplatzAkquise 1.

Arbeitsmarkt

ArbeitsplatzAkquise 1.

Arbeitsmarkt

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Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

• Zugangsvoraussetzung § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX Aufhebung der unsicheren Prognosen zum Maß an

wirtschaftlich verwertbarer Leistung

• Überprüfung der Definition der Erwerbsminderung im SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung). Vollerwerbsminderung schließt prinzipiell von Leistungen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt (SGB III / II) aus

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Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben

• Bildungsmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen in der WfbM durchlaufen in der Arbeitswelt anerkennen (Einbeziehung in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen)

• Es bestehen unterschiedliche Überlegungen zur Frage der zukünftigen sachlichen Zuständigkeit und sozialrechtlichen Verortung für Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX, SGB XII örtlich, überörtlich, SGB XIII; Agentur für Arbeit (SGB III), JobCenter (SGB II), Bundesauftragsverwaltung

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Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

Verschiedene Modelle Bundesteilhabegeld zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (Höhe ca. € 660,--, Orientierung an der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes)

Bundesleistungsgesetz plus Bundesteilhabegeld (ca. € 150,--) für ganz persönliche Bedürfnisse, die über Rechtsansprüche hinausgehen

Bedarfsdeckendes Bundesleistungsgesetz, andere sprechen von einem Bundesteil- habegesetz

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Wie geht es weiter?

Die 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) 2013 in Sachsen Anhalt fordert den Bund auf, auf Grundlage des Berichtes umgehend einBundesleistungsgesetz zu erarbeiten

Grundlagenpapiere und Stellungnahmen des Bundesrates, der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Städtetages und Gemeindebundes, Bund behinderter Juristen und Selbsthilfegruppen liegen vor

Gesetzesentwurf optimistisch bis 2016Parlamentarisches Verfahren Bundestag, Anhörungen, Bundesrat etc. Verabschiedung in dieser Legislatur

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Unterschiede beider Systeme

Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)

Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (Arbeitsmarktprojekte)

Teilhabe ermöglichen,Vermittlung allgem . Arbeitsmarkt unter 1 %

Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,Aufhebung der Bedürftigkeit durch Aktivierung

Individualisierung hinsichtlich Bildung, Arbeitseinsatz, Arbeitsgeschwindigkeit,

Passgenauigkeit ist Ziel. Wenig Spielräume durch Vorgaben JC u. Verdingungsunterlagen

Tätigkeitsorientierte, arbeitsplatzorientierte, berufsfeldorientierte oder berufsbildorientierte Qualifizierung

Eher berufsbildbezogenen Qualifizierung. Marktnahe Qualifizierung in entspr. Maßnahmen.Festlegungen auf Berufsfelder in Ausschreibungen

Persönlichkeitsentwicklung als ein Ziel Durchführungsträger sehen das genauso, für Sozialleistungsträger JC eher untergeordnetes Ziel

Beteiligung der Betroffenen durch Werkstätten Mitwirkungsverordnung

Keine gesetzlich festgelegte Beteiligung der Betroffenen, Zuweisung – Problem u.a. kurze Maßnahmedauer

Zielsetzung / Zielgruppe

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Unterschiede beider Systeme

Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)

Wiedereingliederung in das Arbeitsleben - Arbeitsmarktprojekte

Recht auf Arbeit Pflicht ohne Wahlrecht

Rechtsansprüche Ermessensleistungen

Sozialversicherung (Kranken- u. Rentenvers.) Krankenversicherung

Rechtsausstattung der Zielgruppe

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Unterschiede beider Systeme

Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)

Wiedereingliederung in das Arbeitsleben - Arbeitsmarktprojekte

Beschaffung des AngebotesTagessätze durch zuständige Sozialleistungsträger

Kaum freihändige VergabeAusschreibung

Dauer der Unterstützung so lange der Bedarf existiert.

Dauer: AGH max. 24 Mon. Innerhalb fünf Jahre,§ 16 e SGB II 24 Mon.

Sicherheit der Leistungserbringung durch Werkstattrecht und komfortable Ausstattung („sozialrechtliches Dreiecksverhältnis“)

Enormer Wettbewerbsdruck und wettbewerbliche Vergabeverfahren Einkaufsoligopol durch zentralen Leistungseinkauf

Einrichtung nach § 75 SGB XIITeilstationäre Einrichtungen

Betriebe / Projekte

Finanzierungssicherheit „Lebensarbeitszeit d. Klienten“

Finanzierungssicherheit ca. ½ Jahr

Gute Ressourcen, Raumausstattung, Maschinen

Kaum Investitionsmöglichkeiten

Unbeschränkte Marktbeteiligung Eingeschränkte Marktbeteiligung gemeinnützig, zusätzlich, wettbewerbsneutral etc.

Fachkräfte mit rehaspezifischer Ausbildung Anleiter / Vorarbeiter / ADA –Schein InhaberNachweis über Zielgruppenerfahrungen

Rahmenbedingungen

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Unterschiede beider Systeme

Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)

Wiedereingliederung in das Arbeitsleben - Arbeitsmarktprojekte

Taylorisierung von Arbeit Arbeitsmarktferne Projektarbeit (z.B. AktivCenter)

Noch stark im Werkstattsystem verharrend,starres Förderrecht

Regionaler Arbeitskräftebedarf ist irrelevant

Sozialraumorientierung, Stadtteilerneuerung, Quartiersarbeit, vermehrt in Betriebengrößerer Bezug zur Kommunalpolitikgrößerer Bezug zum Arbeitskräftebedarf

Arbeitsdiagnostische Verfahren, Förderplanspezifische Lernmethoden ja nach Behinderungsart

Eingliederungsplan hoheitliche Aufgabe

Qualitätsmanagement nach DIN – EN ISO,überwiegend auch AZAV

Qualitätsmanagementsystem + AZAV

Dokumentationspflicht Abschlussempfehlung, oft auch Dokumentation (VERBIS-Schnittstelle)

Eher „schlappe“ Zielvereinbarungen Valide Erfolgskontrollen (Integrationsquote)

Umsetzung des Auftrages

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Schnittstellen zu beiden Bereichen

Es geht in beiden sozialen Handlungsfeldern um den Lebensbereich „Arbeit“ (berufliche Rehabilitation oder Wiedereingliederung in das Arbeitsleben)

Schon heute kann die Auslagerung von Werkstattplätzen zu Beschäftigungsgesellschaften im Einzelfall durchaus dem persönlichen Teilhabebedarf entsprechen

Der allgemeine Arbeitsmarkt ist zunehmend „umkämpfter“ Zielort beider Leistungsfelder (Zielvereinbarungen, erfolgsorientierte Maßnahmen, „Kopfgeld“ für Vermittlungen)

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Schnittstellen zu beiden Bereichen

Die Absicht „andere Anbieter“ anstelle der WfbM zuzulassen ermöglicht Konkurrenz und Wettbewerb nicht

nur durch private Anbieter oder die gewerbliche Wirtschaft, sondern durch Bildungsträger und Beschäftigungsgesellschaften

Im Falle einer Ausschreibung der Beruflichen Bildung oder der Gutscheinvergabe würde eine Vielzahl an Bildungsträgern und anderen AZAV-zertifizierten Trägern ein Angebot erstellen

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Schnittstellen zu beiden Bereichen

SGB II – Träger kennen sich mit neuen Steuerungs- formen sozialer Dienstleistungen gut aus: Ausschreibungen, Gutscheinpraxis, AZAV – zulassungsbedingte Maßnahmen

Es bestehen teilweise ähnliche Prämissen sowohl in der Teilhabe am Arbeitsleben als auch bei SGB II- Leistungen:

- niedrigschwellige Angebote- Angebote im Sozialraum- dauerhafte Nachteilsausgleiche

/Lohnkostenzuschüsse- Maßnahmen in Kooperation mit der Wirtschaft

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Schnittstellen zu beiden Bereichen

Beide Leistungsanbietergruppen bemühen sich um die Zielgruppe „langzeitarbeitslose Menschen“

Beide Leistungsbereiche werden vermutlich zukünftig aus Mitteln des Bundes refinanziert (Eingliederungstitel im SGB II vs. Kosten der Eingliederungshilfe im SGB XII)

In beiden Handlungsfeldern verfügt das Personal über erhebliche Kompetenzen in der beruflichen Förderung benachteiligter Personen

Es bestehen ähnliche unternehmerische Strategien: Integrationsunternehmen (SGB IX vs. Fairholder-Value Unternehmen SGB II)

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Schnittstellen zu beiden Bereichen

Es bestehen ähnliche Qualitätsanforderungen (DIN-EN ISO; AZAV)

Eine wachsende Schnittmenge besteht in der Zielgruppe Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen

Eine u.U. enorme Schnittmenge besteht in der Zielgruppe langzeitarbeitsloser Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen und multiplen Problemlagen

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Monatsbericht März 2014 der Bundesagentur für Arbeit

Fakten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland

SGB III SGBII

Leistungsempfängerinsgesamt: 5.421.000

ALG 991.000

ALG II4.430.000

Arbeitslosigkeitinsgesamt: 3.055.000

1.026.000 34 % 2.029.000 66 %

Langzeitarbeitslosigkeitinsgesamt: 1.076.000

129.000 12,6 % 947.000 46,7 % davon ca. 450.000 Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen

Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik 828.000

Quelle: Monatsbericht März 2014 der Bundesagentur für Arbeit

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Was ist zu tun? Herstellung von Dialog- und Kommunikationsstrukturen vor Ort zwischen WfbM-Trägern und Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Entwicklung eines gemeinsamen regionalen Alleinstellungsmerkmales

Abstimmung auf Verbändeebenen herstellen

Ermöglichung von gegenseitigen Lernprozessen über die jeweiligen Personengruppen u. methodischen Instrumente

u.v.m.

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Raimund KlinkertStiftung BethelStiftungsbereich proWerkQuellenhofweg 2533617 Bethel0521 144 [email protected]

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Längsschnittumfrage zur Arbeitsmarktpolitikzwischen 2010 und 2013