Upload
moritz-keppler
View
112
Download
3
Embed Size (px)
Citation preview
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe nach
SGB XII
1 Strategische Beweggründe und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
2 Statistik / Hilfebedarfsgruppen
3 Der Weg durchs Arbeitsleben
4 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
5 „Offener Leistungskatalog“ der Teilhabe am Arbeitsleben
6 Ausgewählte Unterschiede beider Systeme (Teilhabe am Arbeitsleben / Wiedereingliederung ins Arbeitsleben)
7 Schnittstellen zu beiden sozialen Handlungsfeldern
Was kommt auf Sie zu?
Strategische Beweggründe Arbeit / Erwerbsarbeit bzw. Mangel an Arbeit und die
Auswirkungen auf alle Lebensbereiche ist ein Querschnittsthema nahezu aller sozialen Handlungsfelder
Die Unterstützung von behinderten oder benachteiligten Menschen zu ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt ist insofern eine in höchstem Maße diakonische Aufgabe
Der diakonische Anteil am Sozialmarkt darf nicht kleiner werden!
Sämtliche diakonischen Träger, deren Zweck die Förderung der Beteiligung von behinderten oder benachteiligten Menschen am Arbeitsmarkt darstellt, arbeiten lokal als Netzwerk zusammen.
Der Spitzenverband unterstützt den Prozess durch Bündelung aller Träger in einem Fachverband (Privatmeinung)
Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
• Umbau der Eingliederungshilfe• Auswirkungen der Instrumentenreform SGB II• Fachliche Entwicklungen der Angebote von
Assistenz • Qualität der Netzwerkgestaltung • Personenzentrierte Gestaltung Förderung /
Beteiligung
Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
• Diskussionen um die Daseinsfürsorge
- Demografische Alterungszunahme - Rentenunsicherheiten - prognostizierte Altersarmut - Pflegenotstände - Mindestlohndebatte - Arbeitsmigration - Umsetzung einer Inklusiven Gesellschaft
Betrachtung einiger gesellschaftlicher Rahmenbedingungen
• Sozialraumorientierung• Wettbewerbseuphorie hinsichtlich versch.
sozialer Dienstleistungen - Vergaberecht • Staatliches Nachfrageoligopol und
Strategieprobleme der Freien Wohlfahrtspflege
• Probleme in der Personalgewinnung / Fach-kräftemangel
These
Es besteht die Gefahr, dass sich diakonische Träger der Ein-gliederungshilfe für behinderte Menschen und diakonische Träger der Arbeitsmarktpolitik zukünftig untereinander in Konkurrenz begeben
Beschäftigungsträger gründen Integrationsbetriebe (Eingliederungshilfe) Beschäftigungsträger rüsten sich, „Andere Anbieter“ für Teilleistungen der Teilhabe am Arbeitsleben zu werden
Fairholder-Value Strategie
Erkenntnisse
Werkstattträger möchten sich an einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt beteiligen. „Die aufwendigen Vorüberlegungen sind eine entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Markteroberung“ (BAG WfbM; Werkstatt: Dialog 1 / 2014:16)
„Maßarbeit“ beschreibt den Weg für neue Chancen als Sozialunternehmen
Erkenntnisse
Strategie der Bundes-arbeitsgemeinschaftder Werkstätten für behinderte Menschen zur Weiterent-wicklung der Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben
…“Mut zur Zukunft…“
Statistik
Zum Jahresende 2011 lebten in Deutschland 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen; das waren rund 187 000 oder 2,6 % mehr als am Jahresende 2009. 2011 waren somit 8,9 % der gesamten Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert (Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Behinderte/Aktuell.)
2011 waren 790.000 Personen auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen.
Gesamtausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe 2011 14,4 Mrd. Euro
Seit der deutschen Vereinigung haben sich die Bruttoausgaben für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen verdreifacht (Quelle: Protokoll 90. ASMK, Nov. 2013:7)
Anzahl Werkstätten in der BRD 2013 684Zweigwerkstätten 1.941
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich: 33.232 Arbeitsbereich: 252.415 Summe: 285.647dazu kommt der:Förderbereich ohne Sozialversicherung: 15.446Gesamtangebot an Unterstützungsleistungzur Teilhabe am Arbeitsleben : 301.093
Integrationsprojekte 292Anzahl Plätze in Integrationsprojekten 2.454Quelle: BAG WFBM, Menschen in Werkstätten, 14. November 2013
Hilfebedarfsgruppen in der WfbM
Menschen mit geistiger Behinderung
232.003 = 77,05 %
Menschen mit körperlicher Behinderung
9.859 = 3,27 %
Menschen mit psychischerBeeinträchtigung
59.236 = 19,67 %
Gesamt: 301.093
Quelle: BundesarbeitsgemeinschaftWerkstätten für behinderte Menschen e.V.Stand 14. Nov. 2013
Primäre Behinderungsarten
Anfallsleiden Autismus Erworbene Hirnschädigung Geistige Behinderung Körperliche Behinderung Lernbehinderung Psychische Behinderung Suchterkrankung Verhaltensstörung Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf Jede Form in Kombination
Subjekte existieren zwar im Plural, aber nicht im
Durchschnitt!Quelle: Contraste ; Die Monatszeitschrift für Selbstorganisation; März –
Nummer 318
Der „neue“ Weg in das und durch das Arbeitsleben eines Menschen mit Behinderung
(Förder-)
Schule
WfbM
EV
Förder- und BetreuungsangeboteFach-
ausschuss
Erwerbsleben in größerer Vielfalt (Inklusionsvorstellung)
Agentur für Arbeit SGB III / I-Amt / BGRentenvers. Träger
SozialhilfeträgerSGB XII / I-Amt / BGRentenvers. Träger
Übergang Schule / Beruf
Übergang EV / BBM / Andere
BBMÜbergang I-Betrieb/ Arbeitsmarkt
Agentur für Arbeit SGB III/ I-Amt / BGRentenvers. Träger
Sozialleistungsträger =
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Hintergrund:
Umsetzung der UN – Behindertenrechtskonvention
Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe
Herauslösung von Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe durch Schaffung eines modernen Teilhaberechtes
UN-Konvention (ratifiziert 24.2.2009)
Artikel 24 der Konvention „Bildung“
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen
UN-Konvention (ratifiziert 24.2.2009)
Artikel 27 der Konvention „Arbeit und Beschäftigung“
1. Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
- gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, - gleinhes Entgelt (a), - Schutz vor Belästigungen (b) - gleichberechtigte Gewerkschaftsrechte (c) - Beschäftigung und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt (e) - angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz (i) - Programm für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg fördern (k)
… „ nichts über uns ohne uns“… ...“arbeiten, wo andere auch arbeiten“…
Ein neuer Behindertenbegriff
Behinderung wird seit der UN Behindertenrechtskonvention nicht länger als inividuelles, medizinisch erklärtes Merkmal definiert, sondern in Wechselwirkung mit der Umwelt und im Zusammenwirken mit verschiedenen gesellschaftlichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren betrachtet.
Ein neuer Behindertenbegriff
Behinderung wird seit der UN Behindertenrechtskonvention nicht länger als inividuelles, medizinisch erklärtes Merkmal definiert, sondern in Wechselwirkung mit der Umwelt und im Zusammenwirken mit verschiedenen gesellschaftlichen einstellungs- und umweltbedingten Barrieren betrachtet.
ASMK Amtschef KonferenzKonferenz der Arbeits- und Sozialminister
Debatte zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe seit 2007
Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel, Vorschläge für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu erarbeiten 2010
Verabschiedung der Vorschläge im Grundlagenpapier vom 23.8.2012, das gleichzeitig als Arbeitsgrundlage für ein Bundesteilhabegesetz gilt
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:
Ein selbstbestimmtes Leben und gleichwertige Lebensverhältnisse durch bundeseinheitliche Regelungen schaffen
Gewährung einkommens- und vermögensunabhängiger Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile
Rechtsansprüche individuell gestalten (Personzentrierung) statt Einrichtungsorientierung
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:
Bundeseinheitliche Grundlagen und Regelungen zur Feststellung des individuellen Teilhabe- und Unterstützungsbedarfes unter Nutzung stärkenorientierter (biografischer, dialogischer) anstelle von defizitorientierten Bedarfsfeststellungsverfahren
Instrument dafür: ICF der WHO (International Classification of Funktioning) übersetzt: Internationale Klassifikation für Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit). Gilt auch für Teilhabe am Arbeitsleben.
(Z. zt. kursieren in der BRD 147 unterschiedliche Verfahren der Bedarfsermittlung -Forschungsprojekt Uni Stendal)
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Generelle Ziele für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft:
Wegfall der Charakterisierung von Leistungen in ambulant, teilstationär, stationär (§ 76 SGB XII), somit Wegfall der Leistungstypen
Ausgestaltung der Leistungen als individuelle Fachleistung
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
• Den allgemeinen Arbeitsmarkt zu einem inklusiven Arbeitsmarkt weiterentwickeln
• Dauerhafte Lohnkostenzuschuss / Minderleisterausgleich an Arbeitgeber im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse (gilt nur im Falle WfbM – Empfehlung)
• Persönliches Budget für die Berufliche Bildung und die Teilhabe am Arbeitsleben nutzbar machen
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
• Behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche insbesondere in der Sozialversicherung unabhängig vom Ort ihrer Realisierung gewähren (Fehlanreize vermeiden)
• Gesetzlich verankertes Wahlrecht zwischen Tätigkeit in einer WfbM und einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes
• Wahlmöglichkeit zwischen komplexer Werkstattleistung und bedarfsgerechten Teilleistungen im Rahmen der pers. Budgets
Bezugsgrößen in der Kranken- und Rentenversicherung 2014
Bezugsgrößen 2014 Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich)
33.180,00 € 33.180,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung (monatlich)
2.765,00 € 2.765,00 €
Der Bundesrat erteilte auf der 917. Sitzung am 29. November 2013 seine Zustimmung zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2014.
Im Falle WfbM Inanspruchnahme werden 80 % der Bezugsgröße als Rentenversicherungsbeitrag staatlich finanziert = mtl. € 2.212,--
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
• Gesetzliche Einführung „anderer Anbieter“ erweitert das Wunsch- und Wahlrecht.
Es sollen keine neuen Einrichtungen („WfbM – light“) geschaffen werden, sondern auf bestehende Strukturen zurückgegriffen werden, wie
• Anbieter von Bildungsleistungen• Integrationsfachdienste• Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes • Integrationsunternehmen• Beschäftigungsgesellschaften
Quelle: Protokoll der 90. ASMK November 2013 : 84
„Offener Katalog modularisierter Leistungen“ der Teilhabe am Arbeitsleben – eine Alternative?
KomplexeTätigkeiten
KomplexeTätigkeiten
Fall UnterstützungBildungsbegl.
Fall UnterstützungBildungsbegl.
Psychosoz. Unter-
stützung
Psychosoz. Unter-
stützung
Fort- u.WeiterbildungPersonalentw.
Fort- u.WeiterbildungPersonalentw.
Fahrten zur Arbeit
Fahrten zur Arbeit
Bedarfs-klärung
Bedarfs-klärung
ErprobungAssessment
Eingangsverf.
ErprobungAssessment
Eingangsverf.
Betriebl.Praktika
Betriebl.Praktika
Beschäfti-gung einfache
Tätigkeiten
Beschäfti-gung einfache
Tätigkeiten
Handwerkl.Tätigkeiten
Handwerkl.Tätigkeiten
BeköstigungBeköstigungBudgetbe-ratung
Budgetbe-ratung
BeruflicheBildung
BeruflicheBildung
Arbeits-therapeutische
Angebote
Arbeits-therapeutische
Angebote
AngehörigenArbeit
AngehörigenArbeit
Job AssistenzJob Assistenz Pflege-leistungen
Pflege-leistungen
BegleitendeAngebote
BegleitendeAngebote
Person-unabhängigeLeistungen
Person-unabhängigeLeistungen
ArbeitsplatzAkquise 1.
Arbeitsmarkt
ArbeitsplatzAkquise 1.
Arbeitsmarkt
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
• Zugangsvoraussetzung § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX Aufhebung der unsicheren Prognosen zum Maß an
wirtschaftlich verwertbarer Leistung
• Überprüfung der Definition der Erwerbsminderung im SGB VI (gesetzliche Rentenversicherung). Vollerwerbsminderung schließt prinzipiell von Leistungen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt (SGB III / II) aus
Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben
• Bildungsmaßnahmen, die Menschen mit Behinderungen in der WfbM durchlaufen in der Arbeitswelt anerkennen (Einbeziehung in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen)
• Es bestehen unterschiedliche Überlegungen zur Frage der zukünftigen sachlichen Zuständigkeit und sozialrechtlichen Verortung für Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben (SGB IX, SGB XII örtlich, überörtlich, SGB XIII; Agentur für Arbeit (SGB III), JobCenter (SGB II), Bundesauftragsverwaltung
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe
Verschiedene Modelle Bundesteilhabegeld zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (Höhe ca. € 660,--, Orientierung an der Grundrente des Bundesversorgungsgesetzes)
Bundesleistungsgesetz plus Bundesteilhabegeld (ca. € 150,--) für ganz persönliche Bedürfnisse, die über Rechtsansprüche hinausgehen
Bedarfsdeckendes Bundesleistungsgesetz, andere sprechen von einem Bundesteil- habegesetz
Wie geht es weiter?
Die 90. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) 2013 in Sachsen Anhalt fordert den Bund auf, auf Grundlage des Berichtes umgehend einBundesleistungsgesetz zu erarbeiten
Grundlagenpapiere und Stellungnahmen des Bundesrates, der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Städtetages und Gemeindebundes, Bund behinderter Juristen und Selbsthilfegruppen liegen vor
Gesetzesentwurf optimistisch bis 2016Parlamentarisches Verfahren Bundestag, Anhörungen, Bundesrat etc. Verabschiedung in dieser Legislatur
Unterschiede beider Systeme
Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (Arbeitsmarktprojekte)
Teilhabe ermöglichen,Vermittlung allgem . Arbeitsmarkt unter 1 %
Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,Aufhebung der Bedürftigkeit durch Aktivierung
Individualisierung hinsichtlich Bildung, Arbeitseinsatz, Arbeitsgeschwindigkeit,
Passgenauigkeit ist Ziel. Wenig Spielräume durch Vorgaben JC u. Verdingungsunterlagen
Tätigkeitsorientierte, arbeitsplatzorientierte, berufsfeldorientierte oder berufsbildorientierte Qualifizierung
Eher berufsbildbezogenen Qualifizierung. Marktnahe Qualifizierung in entspr. Maßnahmen.Festlegungen auf Berufsfelder in Ausschreibungen
Persönlichkeitsentwicklung als ein Ziel Durchführungsträger sehen das genauso, für Sozialleistungsträger JC eher untergeordnetes Ziel
Beteiligung der Betroffenen durch Werkstätten Mitwirkungsverordnung
Keine gesetzlich festgelegte Beteiligung der Betroffenen, Zuweisung – Problem u.a. kurze Maßnahmedauer
Zielsetzung / Zielgruppe
Unterschiede beider Systeme
Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben - Arbeitsmarktprojekte
Recht auf Arbeit Pflicht ohne Wahlrecht
Rechtsansprüche Ermessensleistungen
Sozialversicherung (Kranken- u. Rentenvers.) Krankenversicherung
Rechtsausstattung der Zielgruppe
Unterschiede beider Systeme
Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben - Arbeitsmarktprojekte
Beschaffung des AngebotesTagessätze durch zuständige Sozialleistungsträger
Kaum freihändige VergabeAusschreibung
Dauer der Unterstützung so lange der Bedarf existiert.
Dauer: AGH max. 24 Mon. Innerhalb fünf Jahre,§ 16 e SGB II 24 Mon.
Sicherheit der Leistungserbringung durch Werkstattrecht und komfortable Ausstattung („sozialrechtliches Dreiecksverhältnis“)
Enormer Wettbewerbsdruck und wettbewerbliche Vergabeverfahren Einkaufsoligopol durch zentralen Leistungseinkauf
Einrichtung nach § 75 SGB XIITeilstationäre Einrichtungen
Betriebe / Projekte
Finanzierungssicherheit „Lebensarbeitszeit d. Klienten“
Finanzierungssicherheit ca. ½ Jahr
Gute Ressourcen, Raumausstattung, Maschinen
Kaum Investitionsmöglichkeiten
Unbeschränkte Marktbeteiligung Eingeschränkte Marktbeteiligung gemeinnützig, zusätzlich, wettbewerbsneutral etc.
Fachkräfte mit rehaspezifischer Ausbildung Anleiter / Vorarbeiter / ADA –Schein InhaberNachweis über Zielgruppenerfahrungen
Rahmenbedingungen
Unterschiede beider Systeme
Teilhabe am Arbeitsleben(Werkstatt f. behinderte Menschen)
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben - Arbeitsmarktprojekte
Taylorisierung von Arbeit Arbeitsmarktferne Projektarbeit (z.B. AktivCenter)
Noch stark im Werkstattsystem verharrend,starres Förderrecht
Regionaler Arbeitskräftebedarf ist irrelevant
Sozialraumorientierung, Stadtteilerneuerung, Quartiersarbeit, vermehrt in Betriebengrößerer Bezug zur Kommunalpolitikgrößerer Bezug zum Arbeitskräftebedarf
Arbeitsdiagnostische Verfahren, Förderplanspezifische Lernmethoden ja nach Behinderungsart
Eingliederungsplan hoheitliche Aufgabe
Qualitätsmanagement nach DIN – EN ISO,überwiegend auch AZAV
Qualitätsmanagementsystem + AZAV
Dokumentationspflicht Abschlussempfehlung, oft auch Dokumentation (VERBIS-Schnittstelle)
Eher „schlappe“ Zielvereinbarungen Valide Erfolgskontrollen (Integrationsquote)
Umsetzung des Auftrages
Schnittstellen zu beiden Bereichen
Es geht in beiden sozialen Handlungsfeldern um den Lebensbereich „Arbeit“ (berufliche Rehabilitation oder Wiedereingliederung in das Arbeitsleben)
Schon heute kann die Auslagerung von Werkstattplätzen zu Beschäftigungsgesellschaften im Einzelfall durchaus dem persönlichen Teilhabebedarf entsprechen
Der allgemeine Arbeitsmarkt ist zunehmend „umkämpfter“ Zielort beider Leistungsfelder (Zielvereinbarungen, erfolgsorientierte Maßnahmen, „Kopfgeld“ für Vermittlungen)
Schnittstellen zu beiden Bereichen
Die Absicht „andere Anbieter“ anstelle der WfbM zuzulassen ermöglicht Konkurrenz und Wettbewerb nicht
nur durch private Anbieter oder die gewerbliche Wirtschaft, sondern durch Bildungsträger und Beschäftigungsgesellschaften
Im Falle einer Ausschreibung der Beruflichen Bildung oder der Gutscheinvergabe würde eine Vielzahl an Bildungsträgern und anderen AZAV-zertifizierten Trägern ein Angebot erstellen
Schnittstellen zu beiden Bereichen
SGB II – Träger kennen sich mit neuen Steuerungs- formen sozialer Dienstleistungen gut aus: Ausschreibungen, Gutscheinpraxis, AZAV – zulassungsbedingte Maßnahmen
Es bestehen teilweise ähnliche Prämissen sowohl in der Teilhabe am Arbeitsleben als auch bei SGB II- Leistungen:
- niedrigschwellige Angebote- Angebote im Sozialraum- dauerhafte Nachteilsausgleiche
/Lohnkostenzuschüsse- Maßnahmen in Kooperation mit der Wirtschaft
Schnittstellen zu beiden Bereichen
Beide Leistungsanbietergruppen bemühen sich um die Zielgruppe „langzeitarbeitslose Menschen“
Beide Leistungsbereiche werden vermutlich zukünftig aus Mitteln des Bundes refinanziert (Eingliederungstitel im SGB II vs. Kosten der Eingliederungshilfe im SGB XII)
In beiden Handlungsfeldern verfügt das Personal über erhebliche Kompetenzen in der beruflichen Förderung benachteiligter Personen
Es bestehen ähnliche unternehmerische Strategien: Integrationsunternehmen (SGB IX vs. Fairholder-Value Unternehmen SGB II)
Schnittstellen zu beiden Bereichen
Es bestehen ähnliche Qualitätsanforderungen (DIN-EN ISO; AZAV)
Eine wachsende Schnittmenge besteht in der Zielgruppe Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Suchterkrankungen
Eine u.U. enorme Schnittmenge besteht in der Zielgruppe langzeitarbeitsloser Menschen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen und multiplen Problemlagen
Monatsbericht März 2014 der Bundesagentur für Arbeit
Fakten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland
SGB III SGBII
Leistungsempfängerinsgesamt: 5.421.000
ALG 991.000
ALG II4.430.000
Arbeitslosigkeitinsgesamt: 3.055.000
1.026.000 34 % 2.029.000 66 %
Langzeitarbeitslosigkeitinsgesamt: 1.076.000
129.000 12,6 % 947.000 46,7 % davon ca. 450.000 Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik 828.000
Quelle: Monatsbericht März 2014 der Bundesagentur für Arbeit
Was ist zu tun? Herstellung von Dialog- und Kommunikationsstrukturen vor Ort zwischen WfbM-Trägern und Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
Entwicklung eines gemeinsamen regionalen Alleinstellungsmerkmales
Abstimmung auf Verbändeebenen herstellen
Ermöglichung von gegenseitigen Lernprozessen über die jeweiligen Personengruppen u. methodischen Instrumente
u.v.m.
Raimund KlinkertStiftung BethelStiftungsbereich proWerkQuellenhofweg 2533617 Bethel0521 144 [email protected]
Längsschnittumfrage zur Arbeitsmarktpolitikzwischen 2010 und 2013