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Niedrigere Gehaltserhöhung für Beamte 2013 gibt es eine Nulllohnrunde, 2014 eine „moderate Gehaltsanpassung“ (ein Prozent plus Einmalzahlung). Pensionierungen werden nicht mehr nachbesetzt; vom „Aufnahmestopp“ ausgenommen sind Polizei, Justiz und Lehrer. Niedrigere Erhöhung der Pensionen Die Pensionsanpassung fällt 2013 um einen Prozentpunkt und 2014 um 0,8 Prozentpunkte niedriger aus als die Inflation, an der sie sich stets orientiert. Zum Vergleich: Für 2012 wurden die Pensionen bis 3300 Euro brutto im Monat (alle ASVG- Pensionisten und 90 Prozent der Beamten) um 2,7 Prozent erhöht (darüber um mindestens 1,5). Das entsprach der Inflation im Bemessungszeitraum von August 2010 bis Juli 2011. Frühere Harmonisierung der Pensionssysteme Bislang ergab sich die Pensionshöhe aus einer Parallel-Rechnung zwischen „altem“ und „neuem“ System. Nun werden 2014, früher als geplant, alle auf das Pensionskonto umgestellt. Strengere Regeln für den Gang in die Frühpension Um mit 62 in die Korridor-, die „reguläre“ Frühpension gehen zu können, braucht man derzeit 37,5 Versicherungsjahre. Künftig sind es 40. Die befristete Invaliditätspension für unter 50- Jährige wird abgeschafft und durch ein „Rehabilitationsgeld“ vom AMS ersetzt. Arbeitslosenbeitrag muss länger bezahlt werden Ab dem 59. Lebensjahr war man bisher vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag befreit. Künftig erst mit 62. Gutverdiener zahlen mehr in die Pensionskasse ein Die Höchstbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung wird von 4230 auf 4410 Euro angehoben. Das bedeutet für Arbeitnehmer, die über diese Grenze verdienen, einen höheren Beitrag um ca. 33 Euro pro Monat. Strafzahlung für Unternehmen bei Kündigungen Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der Arbeitgeber künftig einen „Arbeitsmarktbeitrag“ von 110 Euro zahlen. Altersteilzeit darf nicht mehr geblockt werden Die Idee hinter der Altersteilzeit war, ältere Arbeitnehmer durch eine Teilzeitregelung zu entlasten. In der Praxis wurde es jedoch oft so geregelt, dass Ältere eine Zeit lang voll weiter arbeiteten – und die letzten Monate oder Jahre bis zur Pension dann bei vollen Bezügen zu Hause blieben. Künftig sollen nur noch „echte“ Teilzeit-Lösungen gefördert werden. Höhere Pensionsbeiträge für Bauern & Selbstständige

Wen das Sparpaket wirklich trifft

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Sparpaket 2012

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Page 1: Wen das Sparpaket wirklich trifft

Niedrigere Gehaltserhöhung für Beamte

2013 gibt es eine Nulllohnrunde, 2014 eine „moderate Gehaltsanpassung“ (ein Prozent plus Einmalzahlung). Pensionierungen werden nicht mehr nachbesetzt; vom „Aufnahmestopp“ ausgenommen sind Polizei, Justiz und Lehrer.

Niedrigere Erhöhung der Pensionen

Die Pensionsanpassung fällt 2013 um einen Prozentpunkt und 2014 um 0,8 Prozentpunkte niedriger aus als die Inflation, an der sie sich stets orientiert.

Zum Vergleich: Für 2012 wurden die Pensionen bis 3300 Euro brutto im Monat (alle ASVG-Pensionisten und 90 Prozent der Beamten) um 2,7 Prozent erhöht (darüber um mindestens 1,5). Das entsprach der Inflation im Bemessungszeitraum von August 2010 bis Juli 2011.

Frühere Harmonisierung der Pensionssysteme

Bislang ergab sich die Pensionshöhe aus einer Parallel-Rechnung zwischen „altem“ und „neuem“ System. Nun werden 2014, früher als geplant, alle auf das Pensionskonto umgestellt.

Strengere Regeln für den Gang in die Frühpension

Um mit 62 in die Korridor-, die „reguläre“ Frühpension gehen zu können, braucht man derzeit 37,5 Versicherungsjahre. Künftig sind es 40. Die befristete Invaliditätspension für unter 50-Jährige wird abgeschafft und durch ein „Rehabilitationsgeld“ vom AMS ersetzt.

Arbeitslosenbeitrag muss länger bezahlt werden

Ab dem 59. Lebensjahr war man bisher vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag befreit. Künftig erst mit 62.

Gutverdiener zahlen mehr in die Pensionskasse ein

Die Höchstbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung wird von 4230 auf 4410 Euro angehoben. Das bedeutet für Arbeitnehmer, die über diese Grenze verdienen, einen höheren Beitrag um ca. 33 Euro pro Monat.

Strafzahlung für Unternehmen bei Kündigungen

Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses muss der Arbeitgeber künftig einen „Arbeitsmarktbeitrag“ von 110 Euro zahlen.

Altersteilzeit darf nicht mehr geblockt werden

Die Idee hinter der Altersteilzeit war, ältere Arbeitnehmer durch eine Teilzeitregelung zu entlasten. In der Praxis wurde es jedoch oft so geregelt, dass Ältere eine Zeit lang voll weiter arbeiteten – und die letzten Monate oder Jahre bis zur Pension dann bei vollen Bezügen zu Hause blieben. Künftig sollen nur noch „echte“ Teilzeit-Lösungen gefördert werden.

Höhere Pensionsbeiträge für Bauern & Selbstständige

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Der Pensionsbeitrag wird von derzeit 17,5 Prozent bei den Selbstständigen und 15,5 Prozent bei den Bauern auf 18,5 Prozent angehoben.

Immobilienverkäufe und Umwidmungsabgabe

Die Umwidmung von Grund und Boden von Grünland zu Bauland war bisher steuerfrei. Nun werden auch diese Gewinne besteuert. Bislang galt bei Immobilienverkäufen im Privatbereich eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Nur wer innerhalb dieser zehn Jahre verkaufte, musste den Gewinn voll als Einkommen versteuern. Diese Spekulationsfrist fällt nun. Das gilt ab 1. April 2012 – betroffen sind alle Immobilien, die seit 1. April 2002 gekauft wurden. Der Gewinn aus Immobilienverkäufen und Umwidmungen wird mit 25 Prozent besteuert. Nach zehn Jahren wird jährlich ein Inflationsabschlag von 2,5 Prozent eingerechnet – bis zu maximal 50 Prozent. So soll verhindert werden, dass die Substanz besteuert wird. Hauptwohnsitze (zwei Jahre seit Anschaffung oder fünf der zehn Jahre vor dem Verkauf) sind ausgenommen.

Bauern müssen Mineralölsteuer bezahlen

Derzeit wird bei „Agrardiesel“ die Differenz zwischen der Steuer für Diesel und Heizöl vergütet. Die Bauern sparen so pro Liter 29,9 Cent. Das wird 2013 gestrichen.

Besserverdiener zahlen einen Solidarbeitrag

Bis 2016 sollen Besserverdiener einen „Solidarbeitrag“ bezahlen. Betroffen sind rund 20.000 Personen, die pro Monat mehr als 13.200 Euro verdienen. Es gibt zwei Rechenwege: Man sieht den Beitrag als eine höhere Steuer (statt den geltenden sechs Prozent) auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld – oder man legt den Betrag auf das ganze Jahr um und berechnet, um wie viel die Einkommenssteuer steigt. Konkret heißt das: Das 13./14. Gehalt wird bei allen bis zur Grenze von 13.280 Euro weiterhin mit sechs Prozent besteuert. Darüber wird es bis zur Grenze von 25.800 Euro mit 27 Prozent besteuert. Für den Anteil bis 42.500 Euro werden 35,75 Prozent fällig. Darüber gilt der Spitzensteuersatz: 50 Prozent.

Anders ausgedrückt: Bis zu einem Brutto-Jahreseinkommen von 182.000 Euro ändert sich nichts. Für den Einkommens-Anteil von 182.000 bis 360.000 erhöht sich die Einkommenssteuer um drei Prozent. Zwischen 360.000 und 594.000 steigt sie um 4,5 Prozent, darüber um 6,28 Prozent. Beispiele: Wer 196.000 verdient, zahlt 327 Euro Soli-Beitrag, bei 300.000 sind es 3500 und bei 500.000 11.500 Euro.

Prämie für Bausparen und Privatpension wird halbiert

Die Bausparprämie beträgt derzeit mindestens drei und maximal acht Prozent (2012: drei Prozent, maximal 36 Euro). Das wird ab 2013 halbiert, künftig liegt die Bandbreite zwischen 1,5 und vier Prozent. Wer heuer einen 2010, 2011 oder 2012 abgeschlossenen Bausparvertrag kündigt, darf bisherige Prämien behalten. Auch die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge (2012 maximal 85 Euro) wird bis 2016 von 5,5 auf 2,75 Prozent halbiert. Nach 2016 beträgt sie wieder 5,5 Prozent.

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Am stärksten betroffen: Vier Beispiele

Der größte Brocken findet sich bei den Pensionen, dann folgen staatliche Förderungen – die Bauern oder ÖBB betreffen – sowie die Verwaltung. Entsprechend sieht auch das Ergebnis aus, welche Berufsgruppen am stärksten belastet werden.

Die Pensionisten

Den größten Sparbeitrag gibt es angesichts der großen Zahl der Betroffenen bei den Pensionen: Geplant ist, dass die jährlichen Pensionserhöhungen um ein bzw. 0,8 Prozentpunkte hinter der Inflation zurückbleiben: „Die reale Kaufkraft der Pensionisten wird damit sinken“, erklärt Marcus Scheiblecker vom WIFO. Ein Beispiel: 2010 lag die monatliche Durchschnittspension in Österreich bei 1229 Euro: Die Inflation 2011 lag bei hohen 3,5 Prozent. Geht die Entwicklung so weiter und werden die Pensionen nur um 2,5 Prozent erhöht, kostet das jeden Pensionisten im Durchschnitt monatlich 12,29 Euro. Bei 2,2 Mio. Pensionisten summiert sich das, schon 2013 soll das 400 Mio. Euro bringen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Frühpensionen erschwert.

Die Beamten

Nach Berufsgruppen betrachtet sind die Beamten vergleichsweise stark betroffen. „2013 müssen sie mit einer Nulllohnrunde rechnen, auch 2014 wächst das Gehalt nur schwach“, erklärt Scheiblecker. Laut Christine Mayrhuber vom Wifo lag das Jahreseinkommen im öffentlichen Dienst (letzte verfügbare Zahl 2007) bei 39.223 Euro jährlich. Die Zahl ist ein Median-Wert, Ausreißer scheiden aus.

Die letzte Gehaltserhöhung von 2,95 Prozent wird in dieser Höhe nicht so rasch wiederkehren. Bleibt die Inflation so hoch, kostet die vereinbarte Nulllohnrunde jeden Staatsdiener rechnerisch 1157 Euro im Jahr oder 82,6 Euro monatlich. Und dabei bleibt es nicht. Scheiblecker: „Auch bei den Überstunden will man offensichtlich ordentlich drunterfahren.“ Gleichzeitig gibt es einen Aufnahmestopp.

Die Bauern

Die Bauern versuchten mit dem Angebot einer Umwidmungssteuer den zahlreichen Begehrlichkeiten der SPÖ zu entkommen. Nun steht fest: Die Umwidmungssteuer kommt, das Volumen von rund 500 Mio. Euro pro Jahr auf Umwidmungsgewinne von Grundstücken trifft hauptsächlich bäuerliche Grundbesitzer. Düngemittelabgabe oder Ende der Einkommenssteuer-Pauschalierung kommen nicht, fix ist aber das Ende für die Mineralölsteuer-Rückvergütung von Agrardiesel. 50 Millionen Euro soll das jährlich bringen, bei 187.000 landwirtschaftlichen Betrieben im Vorjahr macht das eine Belastung pro Hof von 267,4 Euro. Wegfallen soll diese Rückvergütung übrigens auch für Bahn und Bus im Ortslinienverkehr, wodurch bis 2016 rund 390 Mio. Euro hereinkommen sollen.

Die Topverdiener

Dem Wunsch der Sozialdemokraten entsprechend werden auch Top-Verdiener bis 2016 ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten müssen. Wie berichtet, soll das über ein Ende der Steuerbegünstigungen für Urlaubs- und Weihnachtsgeld erfolgen. Diese unterliegen bisher nur einer Einkommenssteuer von sechs Prozent. Künftig soll bei Jahresgehältern über 185.920 Euro brutto der übersteigende Betrag mit 27 Prozent besteuert werden. Je höher das Gehalt,

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desto mehr Steuerstufen gibt es – bis hin zu 50 Prozent. Wer beispielsweise 280.000 Euro brutto pro Jahr verdient, muss 2847 Euro an Solidarabgabe entrichten, bei 420.000 sind es bereits 7966 Euro. Analog dazu wird für Unternehmer der Gewinnfreibetrag gekürzt. Von der Abgabe betroffen sind insgesamt 20.000 Personen.