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Wenn Onlinezeiten überhand nehmen Tipps zum sinnvollen Beschränken der Internetnutzung Von Joachim Berger Neues Gymnasium Rüsselsheim

Wenn Onlinezeiten überhand nehmen - Hesse · 2015. 7. 8. · und fundiertes Wissen auf der Seite ‐sicher.de zum Abruf bereit steht. Da Eltern derzeit noch zum Großteil in der

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Wenn Onlinezeiten überhand nehmen 

Tipps zum sinnvollen Beschränken der Internetnutzung 

 

Von Joachim Berger 

Neues Gymnasium Rüsselsheim 

   

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Inhalt 

1. Vorwort  ............................................................................................. S. 3 

2. Einfache Maßnahmen  ......................................................................  S. 4 

„Techniklos“ durch die Nacht ............................................................. S. 4 

Nur bei Anwesenheit der Eltern online  ............................................. S. 4 

Rechner‐Passwort  ............................................................................. S. 4 

Router‐Passwort  ................................................................................ S. 5 

3. Technische Grenzen setzen am Beispiel der FRITZ!Box 7390  ......... S. 5 

Routerzugriff  ...................................................................................... S. 5 

Gastzugang  ........................................................................................ S. 6 

WLAN‐Zugang einengen  .................................................................... S. 7 

4. Die FRITZ!Box im Feintuning  ............................................................ S. 8 

Zeitlimit  .............................................................................................. S. 8 

Gute Seiten, böse Seiten  ................................................................. S. 11 

5. Fazit  ................................................................................................. S. 12 

 

   

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Vorwort 

Schon mehrere Jahre leistet Herr Steppich von der Gutenbergschule in Wiesbaden 

hervorragende Arbeit in Sachen Jugendmedienschutz. Um dieses brisante und wichtige 

Thema Eltern und Kindern zu vermitteln, bietet er selber Vorträge zu diesem Thema an. 

Außerdem ist er an der Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu Medienberatern an 

hessischen Schulen beteiligt. Bei dieser dreitägigen Fortbildung ist seiner Thematik fast ein 

ganzer Tag gewidmet. Ihm ein herzliches Dankeschön und der Hinweis, dass sein geballtes 

und fundiertes Wissen auf der Seite www.medien‐sicher.de zum Abruf bereit steht.  

Da Eltern derzeit noch zum Großteil in der Medienerziehung wenig Erfahrung haben oder 

sich noch nicht oder zu wenig damit auseinandergesetzt haben, sollen die 

Elterninformationsabende hier ein Problembewusstsein schaffen. Wenn es um sinnvolle 

Eingriffe in die Nutzung der technischen Geräte geht, sind viele Eltern immer noch 

abgehängt. Auf einfache Weise – einen entsprechenden Router vorausgesetzt – lässt sich die 

Onlinezeit der Kinder sinnvoll begrenzen. Zusätzliche Regeln im Umgang mit Handy, Tablet, 

PC oder Konsole lassen die Abhängigkeit vom Rund‐um‐die‐Uhr‐Onlinesein‐Müssen 

reduzieren. 

Es sei an dieser Stelle hingewiesen, dass je älter der Nachwuchs ist, das Potential zur 

Umgehung der Schutzmaßnahmen zunimmt. Ein Miteinanderreden ist daher trotzdem 

unerlässlich. Außerdem möchte der Herausgeber darauf hinweisen, dass für die Richtigkeit 

der Angaben keine Gewähr gegeben werden kann, da sich Funktionen ändern können und 

Bedienungsfehler auf Elternseite bei der Router‐Konfiguration nicht auszuschließen sind. Alle 

hier vorgestellten Einstellmöglichkeiten wurden an einem Router der Firma AVM, nämlich 

der FRITZ!Box 7390, vorgenommen. Auch andere Router bieten teilweise ähnliche 

Einstellmöglichkeiten, es wäre aber sehr schwierig alle Router‐Modelle anderer Hersteller 

hier darzustellen. Inwiefern der heimische Router ähnliche Funktionen bietet, lässt sich 

natürlich in der Bedienungsanleitung nachlesen. Den sicherlich größten Funktionsumfang 

bieten derzeit wohl die aktuellen Modelle aus dem Haus AVM, weshalb dieser Beitrag auf 

den Funktionen der FRITZ!Box aufbaut. 

 

 

 

Groß‐Gerau, im Januar 2015   

   

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Einfache Maßnahmen 

Ohne Eingriff in die Router‐Einstellungen können auch weniger computertechnisch versierte 

Eltern den Internet‐Konsum ihrer Kinder bremsen. Dies setzt voraus, dass die Regeln vorab 

besprochen und natürlich eingehalten werden – auf beiden Seiten. Ein Einknicken in der 

Durchsetzung der Regeln, um Ruhe zu haben, ist hier wenig hilfreich. So weist Herr Steppich 

darauf hin, dass Handys sehr gut als Lampenersatz zum heimlichen Lesen unter der 

Bettdecke genutzt werden können. Wenn dann noch eine SMS oder eine WhatsApp‐

Nachricht hereinschneien, kann es eine kurze Nacht werden. Oder es wird noch schnell ein 

Spiel angefangen, das sich zeitlich doch weiterausdehnt als geplant. Auch das Hinzubuchen 

einer Surfflatrate sollte erst ab 16 Jahren erfolgen. Wenn das Handy ins Internet muss, dann 

zu Hause per WLAN. Da aber immer mehr öffentlich zugängliche Hotspots einen kostenlosen 

Internetzugang unterwegs ermöglichen, steht diese einschränkende Maßnahme auf 

wackligen Füßen.  

„Techniklos“ durch die Nacht 

Herr Steppich empfiehlt in seinem Vortrag, auf keinen Fall Fernseher, Computer, Konsole 

etc. in ein Kinderzimmer zu stellen. Man habe als Elternteil nur schwer den Überblick über 

die tatsächlichen Bildschirmzeiten. Außerdem steige die Nutzungsdauer dieser Geräte auf 

das Doppelte. 

Mobile Geräte gehören seiner Ansicht nach genauso wenig zur Schlafenszeit in ein 

Kinderzimmer. Seine Empfehlung lautet: eine Handy‐/Konsole‐/iPod‐ etc. Garage. Das ist 

eine Art Parkplatz im Flur oder an einer geeigneten Stelle, in dem sich das Gerät/die Geräte 

ab einer bestimmten Uhrzeit zu befinden haben. Sinnvoll kann es sein, hier auch eine 

Auflademöglichkeit einzurichten (Verteilerleiste mit dem Netzteil/Ladegerät). Morgens 

können dort geparkte Handys wieder entnommen werden. Vor dem Schlafengehen müssen 

Eltern natürlich das „korrekte Parken“ kontrollieren. 

Nur bei Anwesenheit der Eltern online 

Gerade, wenn Eltern ganztägig berufstätig sind, ist es schwierig, den Internetkonsum der 

eigenen Kinder zu überprüfen. Noch schwieriger ist dies beim Fernsehkonsum 

durchzuführen. Sollte der PC per WLAN auf den Router zugreifen, ist die einfachste 

Maßnahme den USB‐WLAN‐Stick am PC abzuziehen und diesen sicher zu verwahren. Der 

WLAN‐Stick wird dann nur bei Anwesenheit der Eltern ausgeteilt. Sollten die Einstellungen 

im Router allerdings zu einfach sein, gibt es hier für pfiffige Schüler die Möglichkeit, das zu 

umgehen, warnt Herr Steppich. Denn wenn sich Tochter oder Sohn ein baugleiches Modell 

von ihrem Taschengeld kauft, können sie mit diesem ersatzweise online gehen. Bei den 

Konsolen, Handys oder MP3‐Playern ist dies wegen der eingebauten WLAN‐Chips sowieso 

nicht möglich. 

Rechner‐Passwort 

Eine sehr simple Reglementierung ist das Eingeben eines Master‐ und User‐Passworts im 

BIOS des PCs. Zudem muss in den BIOS‐Einstellungen das Booten von anderen Medien (wie 

BD/DVD/CD, USB‐Stick, andere Speichermedien) abgestellt werden. Sonst gäbe es die 

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Möglichkeit mit einem alternativen Betriebssystem (Linux‐Live‐Boot‐Medium) Windows zu 

umgehen und ins Internet zu kommen. 

Router‐Passwort 

Auch beim Router‐Passwort sollte man vorsichtig sein. Leider ist immer wieder im 

entscheidenden Moment das Handbuch eines technischen Gerätes gerade dann verlegt, 

wenn es gebraucht wird. Daher steht in der Regel alles Wesentliche auf der Rückseite eines 

Routers: WLAN‐Schlüssel, Router‐Zugangspasswort, gelegentlich auch die MAC‐Adresse.  

 

   

Entweder hilft hier das Überkleben der Angaben mit sehr starkem Klebeband, besser ist 

jedoch das Neuvergeben von WLAN‐Schlüssel und Zugangspasswort. Die Aufbewahrung 

dieser Angaben sollte an einer sicheren, dem Kind nicht bekannten Stelle erfolgen. 

 

Technische Grenzen setzen am Beispiel der FRITZ!Box 7390 

An dieser Stelle soll nun eine Beschreibung folgen, wie sich die Internetnutzung 

einschränken lässt. Dazu ist es notwendig, dass Sie die IP‐Adresse Ihres Routers und die 

Zugangsdaten kennen. Sollte Ihr Router von einem technisch versierten 

Kollegen/Nachbarn/Freund(in) eingerichtet worden sein, können Sie diese Person ja noch 

einmal um Hilfe bitten. Sind Sie sich unsicher und es steht zu befürchten, dass Sie nicht 

klarkommen werden, sollten Sie sich die Durchführung dieser Maßnahmen gut überlegen. 

Für Schäden, die durch einen nicht mehr funktionierenden Internetzugang entstehen und 

damit möglicherweise verbundene Folgekosten (beispielsweise Neueinrichtung), lehnt der 

Verfasser jede Verantwortung ab. Alle von Ihnen vorgenommenen Änderungen geschehen 

auf eigene Verantwortung. 

Routerzugriff 

Um auf die Einstellungen bei den FRITZ!Boxen zugreifen zu können, geben Sie einfach im 

Browser fritz.box ein. Bei anderen Routern gibt es manchmal ähnliche Startbefehle, oft muss 

aber die IP‐Adresse eingegeben werden. 

Wenn Sie die IP‐Adresse kennen (eine Zahlenfolge i.d.R. beginnend mit 192.xxx.xxx.xxx), 

können Sie diese nun in Ihren Browser eingeben. Sollte Ihnen die IP‐Adresse unbekannt sein, 

finden Sie sie, indem Sie den Windows‐Startknopf drücken und im dortigen Suchfeld „cmd“ 

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(ohne Anführungszeichen) eingeben oder über Zubehör Eingabeaufforderung auswählen. In 

das erscheinende schwarze (DOS‐)Fenster geben Sie „ipconfig /all“ ein. 

 

Sie erhalten dann eine Rückmeldung Ihres Systems (möglicherweise müssen Sie scrollen). 

Hier interessiert nur der DNS‐Server oder das Standardgateway. In unserem Beispiel wäre 

das also die IP‐Adresse 192.168.178.1. Diese Adresse können Sie nun in Ihren Browser 

eingeben.  

 

Es erscheint eine Startseite, die als erste Hürde, wie oben bereits erwähnt, die Eingabe eines 

Passwortes erfordert. 

 

Router anderer Hersteller erwarten manchmal neben dem Passwort sogar einen 

Usernamen. Wenn Sie die Zugangsdaten verloren haben, gibt es nur die Möglichkeit, den 

Router wieder auf Werkseinstellungen zurückzusetzen und das Gerät neu zu konfigurieren. 

Dieser Schritt setzt aber voraus, dass Sie sich auskennen. Auch hier gilt: Der Verfasser lehnt 

jede Verantwortung bei einer falschen Konfiguration ab! 

Gastzugang 

Sinnvoll ist die Gestattung eines Gastzugangs dann, wenn man guten Freunden oder zu 

Besuch im Hause verweilenden Familienmitglieder auf die Schnelle Internet zur Verfügung 

stellen möchte. Dies könnte aber ein unerwünschtes Nutzen dieser Funktion durch die 

eigenen Kinder ermöglichen. Wer auf diese Funktion verzichten kann, sollte sie lieber 

abgeschaltet lassen. 

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WLAN‐Zugang einengen 

Gewiefte Hacker werden von der folgenden Schutzmaßnahme nicht abgeschreckt, trotzdem 

sollten nur bereits einmal angemeldete Geräte auch weiterhin auf den Router zugreifen 

dürfen. Die AVM „Stick & Surf‐Funktion“ sollte deaktiviert werden (s. u.), ebenso die WPS‐

Schnellverbindung (s. nächste Seite). Das ist bei der Neuanmeldung eines Gerätes lästig, aber 

effektiv, da diese Funktion dann wieder eingeschaltet oder das Gerät manuell eingetragen 

werden muss. 

 

 

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Die FRITZ!Box im Feintuning 

Zum Feintuning lädt die FRITZ!Box über die Zugangsprofilregeln ein. Sehr sinnvoll ist das 

Einrichten der Onlinezeiten. Das Ausschließen unerwünschter Internetseiten funktioniert 

allerdings nur so gut, wie die sogenannten Blacklists geführt sind und erinnert an den 

Wettlauf von Hase und Igel. Bei der Vielzahl anstößiger Internetseiten ist dies auch ein 

heikles Unterfangen. 

Zeitlimit 

Die Einrichtung der hier genannten Regeln erfolgt in jedem Fall über das Anlegen eines 

neuen Zugangsprofils über die Links „Internet – Filter“ und dann den entsprechenden Reiter. 

Im nachfolgenden Bild wurde bereits ein Zugangsprofil „Marlons PC“ angelegt. Dazu wurde 

zuerst über die Schaltfläche „Neues Benutzerprofil“ ein Profil eingerichtet. Dieses lässt sich 

jederzeit nachträglich bearbeiten und somit Onlinezeiten ausweiten oder weiter 

einschränken. 

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Alle Zeitbeschränkungen können einzeln oder als Paket benutzt werden. So können Sie die 

Onlinezeit für bestimmte Zeiten am Tag freigeben und/oder die wöchentliche 

Onlinegesamtzeit festlegen. 

 

Im folgenden Beispiel wurde der Zugang montags für 2 Stunden, dienstags für 2,5 Stunden 

und mittwochs für 4 Stunden freigegeben. Zusätzlich wurde das Zeitbudget begrenzt durch 

eine maximale Onlinezeit von 1 Stunde (Montag ‐ Freitag) und jeweils 3 Stunden am 

Wochenende.   

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Nützlich ist hier der Haken bei der Option „gemeinsames Budget“. Wird dieses Profil 

mehreren elektronischen Geräten (PC, Handy, Tablet, Konsole) zugewiesen (wie, wird im 

Anschluss erklärt), dann gelten nicht nur für alle diese Geräte die festgelegten Zeiträume, 

beim Zeitbudget werden alle Onlinezeiten sämtlicher dem Nutzungsprofil zugeordneten 

Geräte aufaddiert. Wenn also der PC am Montag bereits nach einer Nutzung nicht mehr ins 

Internet kann, ist auch der Internetzugang über die anderen Geräte nicht mehr möglich. 

Wenn Sie, wie oben erwähnt, einen Gastzugang eingerichtet haben, setzen Sie hier einen 

Haken bei „Nutzung des Gastzugangs gesperrt“. 

Das Zugangsprofil ist nach dem Speichern erstellt, es muss aber noch aktiviert werden. Dazu 

gehen Sie nun auf den Reiter „Kindersicherung“. Als Normaleinstellung erhalten die Geräte 

hier das Profil „Standard“ zugewiesen. Suchen Sie nun nach dem Gerät, dessen Zugriff Sie 

einschränken möchten und klicken Sie auf die Zugangsprofil‐Auswahl. Hier sollte das von 

Ihnen eingerichtete Profil auswählbar sein. Nun wird das Gerät als eingeschränkt kenntlich 

gemacht, zusätzlich wird der Verbrauch des Zeitbudgets angezeigt. 

 

Wenn dieses abgelaufen ist, sehen Sie dies sehr deutlich: 

 

 

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Gute Seiten, böse Seiten 

Es gibt aber noch bestimmte Filtermöglichkeiten, die Sie in einem Zugangsprofil einrichten 

können. Dazu zählt das Abschalten von https://, das aber sicher zu großen Diskussionen 

führen dürfte, da z. B. der Zugriff auf Facebook nicht mehr funktioniert. Diese Vorgabe wäre 

daher auch sehr übertrieben. 

Bei Einschalten der Whitelist‐Funktion können Sie alle Seiten festlegen, die Ihr Kind 

aufsuchen darf. Das bedeutet einen hohen Aufwand für Sie und stellt eine große 

Beeinträchtigung beim Surfen dar. Eine Whitelist‐Einrichtung ist sicher nur bei sehr jungen 

Menschen angezeigt, die im Grundschulalter nur wenige Seiten aufsuchen sollen. 

 

Auch das Pflegen einer Blacklist ist aufwändig. Dagegen ist das Einschalten des BPjM‐Moduls 

nicht verkehrt, weil auf diese Weise eine Blacklist durch eine staatliche Stelle gepflegt und 

aktualisiert wird. Dies erspart eigenen Aufwand, garantiert aber auch kein „sauberes“ 

Internet. 

Zuletzt besteht noch die Möglichkeit, einige Netzwerkfunktionen außer Betrieb zu setzen. 

 

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Auf diese Weise sollte der Problematik unerlaubter Downloads durch BitTorrent und 

ähnlicher FileSharing‐Programme entgegengewirkt werden. Sehr restriktiv ist die Option 

„alles außer Surfen und Mailen“ zu sperren. 

 

Fazit 

Gefahren lauern überall im Internet. Nicht zu unterschätzen dabei ist der Suchtfaktor des 

ständigen „Online‐Sein‐Müssens“ bei immer mehr Jugendlichen. Neben der Notwendigkeit, 

einen offenen Umgang in der Thematik zwischen Eltern und Kind zu pflegen, gibt es die 

Möglichkeit, gewisse Regeln in der Nutzung elektronischer Geräte durchzusetzen (keine 

Bildschirme im Kinderzimmer, Abgabe der mobilen Geräte vor dem Schlafengehen), aber 

auch technische Vorkehrungen, den Internetzugang verantwortungsvoll einzuschränken. 

Eine gute Medienerziehung können die in diesem Beitrag vorgestellten Möglichkeiten nicht 

ersetzen. Dies gilt insbesondere im fortgeschrittenen Alter des Kindes, wenn die Fertigkeiten 

auf dem PC zum Umgehen mancher gut gemeinter Schutzeinrichtungen führen können.