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WERT.ARBEIT GmbH, Berlin FÖRDERWEGWEISER PFLEGE Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

WERT.ARBEIT GmbH, Berlin FÖRDERWEGWEISER PFLEGE · Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin. 1. Auflage Berlin, Mai 2014 Herausgeber: WERT.ARBEIT GmbH, Berlin

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WERT.ARBEIT GmbH, Berlin

FÖRDERWEGWEISER PFLEGEMöglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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1. Auflage Berlin, Mai 2014

Herausgeber:WERT.ARBEIT GmbH, BerlinGesellschaft für Arbeit, Chancengleichheit und InnovationAlbrechtstr. 11a10117 Berlin

Telefon: 030/2803208-6Telefax: 030/2803208-89E-Mail: [email protected]

www.wertarbeitgmbh.de

Der „Förderwegweiser Pflege“ wurde im Rahmen des Projektes „Fachkräftesicherung in der Altenpflege“ erstellt.

Das Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen des Landes Berlin.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Betreuung und Pflege alter Menschen ist eine gesell-schaftlich bedeutsame Aufgabe, bei der soziale Ver-antwortung wahrgenommen und Solidarität gelebtwird. Mit viel Empathie und Engagement werdenhilfebedürftige Seniorinnen und Senioren in Berlinvon Pflegekräften unterstützt und versorgt. Wennnötig, geschieht dies rund um die Uhr an jedem Tagim Jahr.

Dabei ist es kein Widerspruch, dass die Altenpflegeals Dienstleistungsbranche auch die Anforderungenan einen Wirtschaftbetrieb erfüllt. Neben der selbst-verständlichen Kundenorientierung gehört auch einevorausschauende Personalplanung und -entwicklungdazu, die den Betrieb zukunftsorientiert aufstellt.

In den letzten Jahren hat die Anzahl der Beschäftigtenin der Branche Altenpflege erheblich zu genommen.Allein von 2011 auf 2013 ist die Anzahl der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in Berlin um 11 Prozent auf55.958 gestiegen. Allerdings ist der Zuwachs zu ei-nem erheblichen Anteil im Teilzeitbereich erfolgt,denn der Vollzeitanteil fiel von 2011 auf 2013 von 55,7Prozent auf 47,6 Prozent ab. Geringfügige Beschäfti-gung hat sogar um 17 Prozent und hier besonders imambulanten Bereich zugenommen. Hiervon sind inbesonderem Maße Frauen betroffen.

Alle Prognosen zum demografischen Wandel und zurPflegebedürftigkeit gehen davon aus, dass Unterneh-men in den nächsten Jahren einen erhöhten Bedarfan qualifizierten Pflegekräften haben werden. Zusätz-

lich wird eine größere Anzahl von Altenpflegerinnenund Altenpflegern altersbedingt aus dem Beruf aus-scheiden. Diese können aktuell zahlenmäßig nichtvon jüngeren Nachkommenden ersetzt werden. Umden Herausforderungen zu begegnen, bedarf es einerproaktiven und innovativen Personalentwicklung.

Mit diesem Förderwegweiser Pflege möchten wir siedabei unterstützen, indem wir ihnen einen Über-blick über die aktuellen Fördermöglichkeiten durchdie Agentur für Arbeit, die Jobcenter und das LandBerlin geben. Diese können von ihnen als Betrieb, aberauch von den Beschäftigten selbst in Anspruch ge-nommen werden. Die Angebote reichen z. B. von derUnterstützung bei der Eingliederung von Langzeit-arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, Hilfen für Auszubil-dende, Förderung beruflicher Weiterqualifizierungenbis zu Zuschüssen für kleine und mittlere Unterneh-men bei der Umwandlung von geringfügiger in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung.

Nutzen Sie die Beratungs- und Fördermöglichkeiten,um Ihr Personal und Ihr Unternehmen zukunfts-sicher aufzustellen und auch weiter Betreuung undPflege auf hohem Niveau anbieten zu können.

Dilek KolatSenatorin für Arbeit, Integration und Frauen von Berlin

Juni, 2014

3VORWORT

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1 EINFÜHRUNG 6

Veranlassung 8

Allgemeine Bemerkungen 8

Hinweise zum Gebrauch des Förderwegweisers 9

2 FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG 12

2 a Förderungen für Beschäftigte 14

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Nachhilfe für betriebliche Auszubildende 14

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 15

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Menschen mit Behinderung 16

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 17

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 18

2 b Förderungen für Unternehmen 20

Betriebspraktikum innerhalb der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) 20

Einstiegsqualifizierung 21

3 FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT 24

3 a Förderungen für Beschäftigte 26

Einstiegsgeld 26

3 b Förderungen für Unternehmen 27

Eingliederungszuschuss 27

Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV/Förderung der Einstellung von Langzeitarbeitslosen 28

Jobcoaching Berlin 29

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld 30

Landeszuschuss für KMU 31

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung –Maßnahmen bei einem/einer Arbeitgeber/Arbeitgeberin 33

Transferkurzarbeitergeld 34

4 FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG 36

4 a Förderungen für Beschäftigte 38

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)/Meister-BAföG 38

Bildungsgutschein 39

Bildungsprämie 40

Bildungsurlaub 41

Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener” 42

Weiterbildungsstipendium 44

4 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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4 b Förderungen für Unternehmen 45

Berufsbezogene Deutschkurse 45

Berufsbezogene Deutschkurse für Beschäftigte im Pflegebereich 46

WeGebAU 47

5 FÖRDERUNG VON BERUFLICHEM AUFSTIEG DURCH STUDIUM 50

Aufstiegsstipendium 52

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 53

DeutschlandSTIPENDIUM 54

Studienkredit der KfW 55

6 FÖRDERUNG DER TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN AM ARBEITSLEBEN 56

Ausbildungsgeld 58

Übergangsgeld 59

7 FÖRDERUNG ZUR STÄRKUNG DES UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS FÜR

DEN AUF- UND AUSBAU DER ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT 60

Beratungsförderung für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige 62

unternehmensWert:Mensch 64

8 BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE IM LAND BERLIN 66

Berliner (Weiter-)Bildungsberatung 68

JobMotion – Impulse für gute Personalarbeit 69

Joboption Berlin – Warum Minijob? Mach mehr draus! 70

Qualifizierungsberatung in Unternehmen 71

SANQ – Netzwerk für Nachqualifizierung und berufliche Bildung e. V. 72

Unternehmensservice in den Berliner Bezirken 73

9 ÜBERGREIFENDE INFORMATIONSQUELLEN – REGIONALE INTERNETPORTALE IM WORLDWIDEWEB 74

Bildungsberatung-Berlin.de 76

KMU Bildungsnavigator 77

WeiterbildungsDatenbank Berlin 78

5INHALT

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1 EINFÜHRUNG

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VERANLASSUNG

Die Pflegebranche gewinnt rasant an Bedeutung –und dies in vielerlei Hinsicht. Bereits heute sind laut dem Bundeministerium fürGesundheit mehr als 2,5 Millionen Menschen bun-desweit auf Pflege angewiesen. Mit der Zunahme anälteren und alten Menschen in der Gesellschaft steigtauch die Zahl der Pflegebedürftigen, für 2030 wirdein Anstieg dieser um fast ein Drittel auf 3,22 Millionenvorausgesagt. In Berlin werden für das Jahr 2030170.000 Pflegebedürftige prognostiziert.1

Und mit ihnen wächst auch der Bedarf an Pflege-kräften. Doch schon jetzt gibt es laut der Fachkräfte-engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit vomDezember 2013 in schon fast allen BundesländernEngpasssituationen in den Gesundheits- und Pflege-berufen. Vor allem in der Altenpflege steigt der Be-darf. So kamen allein in Berlin in den Jahren 2012/2013 auf 100 gemeldete Arbeitsstellen nur ca. 62 Ar-beitssuchende. Setzt sich dieser Trend fort, könnten2030 in Berlin 20.000 Altenpfleger/innen fehlen.2

Dieser Herausforderung der Fachkräfteentwicklungmuss in den nächsten Jahren konsequent begegnetwerden, damit das notwendige Pflegeangebot weiter-hin auf einem hohen Niveau bereitgehalten werdenkann. Bund und Länder machen sich daher unteranderem mit der „Ausbildungs- und Qualifizierungs-offensive Altenpflege“ stark, in der Zielvereinbarun-gen zu zehn Handlungsfeldern entwickelt wordensind, durch welche die Aus- und Weiterbildung inder Altenpflege gefördert und die Attraktivität desBerufs- und Beschäftigungsfeldes erhöht werden soll.

Das Land Berlin hat mit der 2011 gestarteten Landes-initiative „Für ein gutes Leben im Alter in Berlin –Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für Fachkräf-tesicherung in der Altenpflege“ bereits eine wichtigeGrundlage für die Fachkräfteentwicklung in der Pflege-branche geschaffen. Die Auftaktveranstaltung des Ber-liner Bündnisses für Altenpflege im Mai 2013 leiteteweitere wesentliche Schritte für Aktivitäten undMaßnahmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs inder Altenpflege in Berlin ein. Unterstützt wird dasBündnis in seiner Arbeit von dem Projekt „Fachkräf-tesicherung in der Altenpflege“, das aus Mitteln desLandes Berlin und dem Europäischen Sozialfondsgefördert wird.

Zudem bieten das Land Berlin und der Bund vielfäl-tige Fördermöglichkeiten, die eine zentrale Säule derFachkräfteentwicklung bilden. Diese umfassen ins-besondere die konkrete Förderung von Beschäftigung,die Förderung von Aus- und Weiterbildung sowiedie Förderung von Beratung und richten sich an allerelevanten Akteure – Unternehmen, Beschäftigte, Aus-zubildende, Arbeitssuchende. Sie bilden sowohl eineaktive Unterstützung beim Berufseinstieg und beimQuereinstieg in den Pflegeberuf als auch für den Erhaltund die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit beibereits in der Branche aktivem Personal.

Der vorliegende Förderwegweiser hilft dabei, eineÜbersicht über die zahlreichen öffentlich geförder-ten Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten.

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

Der „Förderwegweiser Pflege“ benennt relevante För-derungen von Bund und Land, die für die meistenEinrichtungen der Pflege in Berlin anwendbar sind.Sowohl die Förderung von Ausbildung sowie beruf-licher Fort- und Weiterbildung für Beschäftigte, alsauch allgemein von Beschäftigung finden Berück-sichtigung.

Der Förderwegweiser unterstützt bei der Auswahlpassender Förderprogramme. Maßgeblich für voll-ständige Darstellungen sind hier die konkreten Förder-richtlinien, Regelungen und/oder Rechtsvorschriftender Fördergeber auf die in den Grundinformationenverwiesen wird. Weiterführende Information, gege-benenfalls Beratung, kann auch über die angeführ-ten Kontaktdaten eingeholt werden.

BezugsadresseDie Förderwegweiser kann kostenfrei über die WERT.ARBEIT GmbH, Berlin bezogen werden.

WERT.ARBEIT GmbH, BerlinGesellschaft für Arbeit, Chancengleichheit undInnovationAlbrechtstr. 11a10117 Berlin

Telefon: 030/2803208-6E-Mail: [email protected]

8 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

1 Vgl. Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin:

Aussagen und Zahlen rund um die Altenpflege, 2014.

2 Ebd.

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HINWEISE ZUM GEBRAUCH DES FÖRDERWEGWEISERS

Kriterien zur Auswahl der FörderungenDer Wegweiser stellt Möglichkeiten zur Förderung vonBeschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungender Pflege im Land Berlin dar. Der Fokus der Beschäf-tigungsförderung liegt in diesem Sammelwerk aufeinem arbeitnehmer- bzw. arbeitnehmerinnenbezo-genen Ansatz. Dieser umfasst den Erhalt und Ausbauvon Beschäftigungsfähigkeit durch berufliche Fort-und Weiterbildung der Beschäftigten in bestehendenUnternehmen, als auch den Ausbau von Kompeten-zen in und für Unternehmen durch Nachwuchsförde-rung und Eingliederung bzw. Neueinstellungen. In-vestitionsbezogene Beschäftigungsförderung als auchFörderprogramme für Existenzgründungen finden kei-ne Berücksichtigung.

Inhalt und AufbauKapitel 2 bis 5 Förderung von...In den Kapiteln 2 bis 5 unterteilt der Wegweiser dieMöglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung undQualifizierung in vier separate Abschnitte:

t Förderung von Ausbildung,

t Förderung von Eingliederung und Erhalt,

t Förderung beruflicher Fort- und Weiterbildung und

t Förderung von beruflichem Aufstieg durch Studium.

Analog zur begünstigten Zielgruppe werden die För-derungen in den Kapiteln 2 bis 5 den Kategorien„Förderungen für Unternehmen“ und „Förderungenfür Beschäftigte“ zugeordnet. Hierbei ist nicht dieAusrichtung der Förderung entscheidend, sonderndas Verfahren der Beantragung.

Beispiel Förderprogramm WeGebAU: Gefördert wirddie Qualifizierung von geringqualifizierten Beschäf-tigten und qualifizierten Beschäftigten in kleinen undmittleren Unternehmen. Die Beantragung erfolgt je-doch über das Unternehmen, die ihre Beschäftigtenin ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen undstärken wollen. Die Grundinformationen zum Pro-gramm sind daher dem Kapitel „5. Förderung beruf-licher Fort- und Weiterbildung/5.b Förderungen fürUnternehmen“ zugeordnet.Die Grundinformationen zu den Förderprogrammenenthalten eine Kurzbeschreibung, Erläuterungen zuden Zielgruppen und Fördervorrausetzungen zu denFörderleistungen und, sofern es sich um eine Förde-rung von (Bildungs-)Maßnahmen handelt, Angabenzu diesen. Die Informationsquellen werden mit denjeweiligen URLs sowie mit Angaben zum Pfad inner-

halb der Websites ausgewiesen. Kontaktinformatio-nen und gegebenenfalls die Benennung einer Anlauf-stelle für eine mögliche Beratung zu den jeweiligenFörderinstrumenten ergänzen die Grundinformatio-nen.

Kapitel 6 „Förderung der Teilhabe behinderter Men-schen am Arbeitsleben“Aufgrund der zunehmenden Bedeutung, die dem Er-halt der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäfti-gungsförderung von Menschen mit Behinderungen imKontext des demografischen Wandels und des Fach-kräftemangels zukommt, wird in Kapitel 6 auf zen-trale Elemente der Beschäftigungsförderung, welcheausschließlich für Menschen mit Behinderung zumTragen kommen, eingegangen.

Eine umfassende Darstellung der Möglichkeiten derArbeitsförderung behinderter Menschen als auch derSicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Maß-nahmen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben(berufliche Rehabilitation) oder der medizinischen Re-habilitation kann im Rahmen dieses Förderwegweisersnicht gegeben werden. Das stark gegliederte Rehabili-tationssystem mit seinen unterschiedlichen Kosten-bzw. Rehabilitationsträgern und die daraus resultie-renden u. a. uneinheitlichen Förderbestimmungenund Zuständigkeiten ist auf die Struktur und die Ziel-setzung des vorliegenden Sammelwerkes nicht über-tragbar.

Die gesonderten Regelungen für Menschen mit Be-hinderungen im Rahmen der allgemeinen Förder-programme werden an den jeweiligen Stellen be-nannt.

Kapitel 7 „Förderung zur Stärkung des unternehme-rischen Know-Hows für den Auf- und Ausbau derArbeits- und Beschäftigungsfähigkeit“In Kapitel 7 werden förderfähige Beratungs- und In-formationsleistungen zur Stärkung des unternehmens-internen Know-Hows benannt, welche vor allem aufeine vorausschauend geplante Personalpolitik inUnternehmen sowie die Sicherung der Arbeits- undBeschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmer/innen aus-gerichtet sind.

Kapitel 8 „Beratungs- und Unterstützungsangeboteim Land Berlin“Kapitel 8 zeigt allgemein zugängliche Angebote imLand Berlin auf, die rund um die Themen Beschäfti-gung, Weiterbildung und Qualifizierung Auskunft und/oder Beratung sowie weitere Hilfestellungen geben,u. a. in Form von Analyseverfahren zur Ermittlung desWeiterbildungsbedarfs in Unternehmen oder Unter-stützung bei der Beantragung von Förderungen.

9EINFÜHRUNG

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Kapitel 9 Übergreifende Informationsquellen –Regionale Internetportale im WorldWideWebAbschließend wird in Kapitel 9 auf weiterführendeInternetportale verwiesen. Dabei beschränkt sich der „Förderwegweiser Pflege“auf eine Auswahl regionaler Internetangebote. Nebendiesen gibt es weitere Webadressen, regional undbundesweit, die nützliche Informationen bereithal-ten. Die Auswahl wurde nach Relevanz in Bezug aufden Förderwegweiser getroffen. Mit den benannten

Adressen wird zum Thema der Förderung von Beschäf-tigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflegeim Land Berlin sowohl eine übergreifende Informations-quelle für KMU (www.kmu-bildungsnavigator.de) alsauch für Bildungsinteressierte (www.bildungsbera-tung-berlin.de) benannt. Die Suche direkt nach An-geboten beruflicher Weiterbildung wird mit der Weiter-bildungsdatenbank Berlin (www.wdb-berlin.de) er-leichtert.

10 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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11EINFÜHRUNG

NOTIZEN

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2 FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG

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2 A FÖRDERUNGEN FÜR BESCHÄFTIGTE

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Nachhilfe fürbetriebliche AuszubildendeDurch die von der Bundesagentur für Arbeit angebo-tenen ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erhaltenförderungsbedürftige (lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte) junge Menschen Unterstützung, diesich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder ineiner Einstiegsqualifizierung befinden.Ziel ist es, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolg-reichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbil-dung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermög-lichen und Ausbildungsabbrüche zu verhindern.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenFörderungsbedürftig sind

t lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte jungeMenschen, die wegen in ihrer Person liegenderGründe ohne die Förderung t eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufs-

ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder er-folgreich beenden können,

t nach der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbil-dungsverhältnisses eine weitere Berufsausbil-dung nicht beginnen können oder

t nach erfolgreicher Beendigung einer Berufsaus-bildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründenoder festigen können.

t Auszubildende, bei denen ohne die Förderung mitausbildungsbegleitenden Hilfen eine vorzeitigeLösung ihres Berufsausbildungsverhältnisses droht(dieser Personenkreis muss nicht lernbeeinträch-tigt oder sozial benachteiligt sein).

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenIn enger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetriebund der Berufsschule können folgende Leistungengefördert werden:

t Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder inFachtheorie

t Sprachunterricht

t Sozialpädagogische Begleitung

FörderleistungenGefördert werden drei bis maximal acht Stundenwöchentlicher Stütz- und Förderunterricht, die

t üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit liegenund

t in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterrichtstattfinden.

Die konkreten Förderangebote richten sich nach demBedarf im Einzelfall. Die geeigneten Unterstützungs-angebote werden von qualifizierten Bildungsträgernim Auftrag der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenterdurchgeführt.

VerfahrensablaufAntragstellung

t durch den Jugendlichen in der Berufsberatungoder

t durch den Ausbildungsbetrieb und/oder der Fach-schule beim Arbeitgeberservice der Bundesagen-tur für Arbeit.

Link zur Websitewww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Ausbildung

>>Finanzielle Hilfen>>Förderung der Berufs-ausbildung

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen:0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

14 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Arbeits-förderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit.BAB wird während einer Berufsausbildung sowiewährend einer berufsvorbereitenden Bildungsmaß-nahme einschließlich der Vorbereitung auf den nach-träglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder ei-nes gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Zielder Förderung ist die Überwindung wirtschaftlicherSchwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichenQualifizierung entgegenstehen

Zielgruppe und FördervoraussetzungenIm Rahmen einer Berufsausbildung werden Auszu-bildende gefördert,

t die nicht bei den Eltern wohnen und

t denen die erforderlichen Mittel zur Bestreitung desLebensunterhalts sowie für die Fahrkosten und diesonstigen Aufwendungen („Gesamtbedarf“) nichtanderweitig zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungs-maßnahme wird gefördert,

t wenn die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzender Länder erfüllt ist,

t wenn die Maßnahme zur Vorbereitung auf eineBerufsausbildung oder zur beruflichen Eingliede-rung erforderlich ist und

t wenn die Fähigkeiten erwarten lassen, dass dasZiel der Maßnahme erreicht werden kann.

Geförderte (Bildungs-)Maßnahmen

t Berufsausbildungt in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie t die betrieblich durchgeführte Berufsausbildung

nach dem Altenpflegegesetz

t Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ein-schließlich der Vorbereitung auf den nachträglichenErwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleich-wertigen Schulabschlusses.

BAB wird grundsätzlich nur für die erste Berufsaus-bildung geleistet. Sollte bereits eine Berufsausbil-dung begonnen, aber nicht beendet worden sein,

könnte die Förderung einer erneuten Berufsausbil-dung trotzdem in Betracht kommen.

FörderleistungenHöhe der Förderung:Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hängt ab vont dem Gesamtbedarf für die Berufsausbildung oder

die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und

t dem anzurechnenden Einkommen, wenn es sichum eine Berufsausbildung handelt.

Auf den „Gesamtbedarf“ wird im Rahmen einer Be-dürftigkeitsprüfung das Einkommen der antragstel-lenden Person, des Ehepartners/der Ehepartnerinoder des/der Lebenspartners/in und der Eltern ange-rechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmteFreibeträge übersteigt.

Dauer der Förderung: Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht fürdie Dauer der Berufsausbildung oder die Dauer derberufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Über denAnspruch wird bei Berufsausbildung in der Regel für18 Monate, im Übrigen in der Regel für ein Jahr (Be-willigungszeitraum) entschieden.

Der BAB-Rechner ist im Internet direkt über die URLhttp://babrechner.arbeitsagentur.de aufrufbar.

VerfahrensablaufDer Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss vorBeginn einer Maßnahme bei der örtlich zuständigenAgentur für Arbeit gestellt werden.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Ausbildung

>>Finanzielle Hilfen>>Berufsausbildungsbei-hilfe

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen: 0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

15FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Menschen mitBehinderungFür Menschen mit Behinderung gelten abweichendvon den allgemeinen Regelungen zur Berufsausbil-dungsbeihilfe folgende Besonderheiten.

Ergänzung/Zielgruppe und FördervorrausetzungenAnspruch auf BAB bei einer Berufsausbildung be-steht auch, wenn der behinderte Mensch im Haus-halt der Eltern oder eines Elternteils wohnt.

Ergänzung/Geförderte (Bildungs-)Maßnahment Förderfähig sind auch Berufsausbildungen, die im

Rahmen des Berufsbildungsgesetzes oder derHandwerksordnung abweichend von den Ausbil-dungsordnungen für staatlich anerkannte Ausbil-dungsberufe oder in Sonderformen für behinderteMenschen durchgeführt werden.

t Eine Verlängerung der Berufsausbildung über dasvorgesehene Ausbildungsende hinaus, eine Wie-derholung der Berufsausbildung ganz oder in Tei-len sowie eine erneute Berufsausbildung werdengefördert, wenn Art oder Schwere der Behinde-rung es erfordern und ohne die Förderung einedauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben nicht er-reicht werden kann.

Ergänzung/Förderleistungent Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für behinderte

Menschen berechnet sich nach den Grundsätzenfür die allgemeine Berufsausbildungsbeihilfe.

16 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

t Besonderheit zur „allgemeinen BAB“: Bei Unter-bringung im Haushalt der Eltern oder eines Eltern-teiles wird die Gewährung von BAB nicht ausge-schlossen.t In diesen Fällen beträgt der allgemeine Bedarf

316 Euro.t Für Personen, die verheiratet sind oder eine Le-

benspartnerschaft führen oder das 21. Lebens-jahr vollendet haben, beträgt der allgemeineBedarf 397 Euro.

VerfahrensablaufDer Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe muss vorBeginn einer Maßnahme bei der örtlich zuständigenAgentur für Arbeit gestellt werden.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Ausbil-

dung>>Finanzielle Hilfen>>Menschen mit Be-hinderung

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen:0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

NOTIZEN

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Berufsvorbereitende BildungsmaßnahmenMit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmenbietet die Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizie-rungselement an, um Jugendliche und junge Erwach-sene auf die Eingliederung in Ausbildung oder aberauch auf eine Beschäftigungsaufnahme vorzuberei-ten.Zu den Aufgaben gehört es,

t den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihreFähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer mög-lichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten,

t den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sichin der Vielzahl der Berufe zu orientieren und eineBerufswahlentscheidung zu treffen,

t den Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeitenund Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruf-lichen Erstausbildung zu vermitteln,

t die Jugendlichen möglichst nachhaltig in den Aus-bildungsmarkt zu integrieren.

Für Jugendliche, die bisher noch ohne Schulabschlusssind, bietet die Maßnahme außerdem die Möglich-keit, sich auf den Erwerb eines Hauptschulabschlussesoder eines gleichwertigen Schulabschlusses vorzu-bereiten.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenGefördert werden können junge Menschen

t ohne berufliche Erstausbildung,

t die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und

t in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendethaben.

Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen,

t die noch nicht über die erforderliche Ausbildungs-reife oder Berufseignung verfügen,

t denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlen-der Übereinstimmung zwischen den Anforderungendes Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Be-werberprofil nicht gelungen ist,

t mit komplexem Förderbedarf, bei denen persönli-che Rahmenbedingungen und die familiäre Situa-tion verstärkt berücksichtigt werden müssen.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenAufbauend auf den Stärken des jungen Erwachsenenwerden vielfältige Förder- und Qualifizierungsmög-lichkeiten angeboten, u.a.

t zum Kennenlernen von Berufsbildern und des Be-rufsalltags (u.a. durch Praktika),

t zur Verbesserung der IT- und Medienkompetenz,

t zum Erwerb beruflicher Grundfertigkeiten sowietheoretischer und fachpraktischer Kenntnisse in denBerufsfeldern,

t zum Erwerb von Abschlüssen und Qualifizierungs-bausteinen zur Vorbereitung auf den Hauptschul-abschluss.

Förderleistungent Die maximale Förderdauer beträgt bis zu zehn Mo-

nate (bei jungen Menschen mit Behinderung biszu elf Monate).

t Übernahme der Maßnahmekosten für die Teilneh-mer/innen.

t Erhalt von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Aus-bildungsgeld bei Bestehen bestimmter Vorausset-zungen.

VerfahrensablaufBeratung und Klärung der Voraussetzungen erfolgtin den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Zwischen

Schule und Beruf>>Berufsvorbereitung>>Berufs-vorbereitende Bildungsmaßnahmen

Kontakt/Weiterführende BeratungBeratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen:0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

17FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG

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schlossene Berufsausbildung oder eine mehrjährigegeeignete Tätigkeit ist.

Förderleistungent Die Förderung nach BAföG geht vom Bedarfssatz

aus, von dem Einkommen (eigenes/der Ehegattenbzw. eingetragenen Lebenspartner und der Eltern)und Vermögen abzuziehen sind.

t Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzu-schuss.

t Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte alsZuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdar-lehen.

t Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Aus-bildung geleistet.

t Die Dauer der Förderung von Studierenden ent-spricht der Dauer der Regelstudienzeit.

Verfahrensablauft Schriftlicher Antrag auf den dafür vorgesehenen

Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbil-dungsförderungt für Studierende im Amt für Ausbildungsförde-

rung der jeweiligen Hochschule,t für Auszubildende im Amt für Ausbildungsför-

derung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungs-stätte befindet,

t für die Auslandsförderung für Studierende alsauch für Schüler/innen in den zentralen Aus-landsämtern in Deutschland,

t für alle anderen Schüler/innen beim Amt fürAusbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwal-tung am Wohnort der Eltern.

t Prüfung der Voraussetzungen und Bewilligung bzw.Ablehnung durch das zuständige Amt für Ausbil-dungsförderung.

Die Adressen, Telefonnummern und/oder Internet-verbindungen der einzelnen Ämter für Ausbildungs-förderung können im Internet unter www.bafög.degefunden werden.

Link zur WebsiteBAföGwww.bafoeg.bmbf.de

Kontakt/Weiterführende Beratung Kostenfreie BAföG-Hotline:0800/2236341 bzw. 0800/bafoeg1

E-Mail: [email protected]

18 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) istein staatliches Fördermittel zur Unterstützung derAusbildung von Schüler/innen und Studierenden inDeutschland. Ziel ist die Erhöhung der Chancen-gleichheit für Schüler/innen und Studierenden beider Finanzierung ihrer Ausbildung. Umgesetzt wirddas BAföG durch das Bundesministerium für Bildungund Forschung (BMBF).

Zielgruppe und FördervoraussetzungenSchüler/innen und Studierende, welche

t die deutsche oder

t eine andere Staatsbürgerschaft besitzen (die kon-kreten Voraussetzungen für eine Gleichstellunghängen von dem jeweiligen Status ab, z. B. Staats-angehörigkeit anderer EU-Staaten, Niederlassungs-erlaubnis, Anerkennung als Flüchtling),

t die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbil-dung vorweisen und

t ihre Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebens-jahres,

t bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des35. Lebensjahres beginnen.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden Ausbildungen und Studium an fol-genden Bildungsstätten:

t an allgemein- und berufsbildenden Schulen,

t an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließ-lich dort geforderter Praktik.

Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungs-stätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstät-ten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme anentsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.

Hinweis zur Ausbildungsförderung für soziale Pfle-geberufet Durch § 1 Absatz 1 der „Verordnung über die Ausbil-

dungsförderung für soziale Pflegeberufe (SozPfle-gerV)“ wird BAföG auch geleistet für den Besuchvon Ausbildungsstätten 1. für Dorfhelfer, Altenpflegehelfer, Alten-, Fami-

lien-, Haus- und Heilerziehungspfleger sowie 2. für Fachaltenpfleger.

t Die Auszubildenden erhalten laut § 2 der Verord-nung Ausbildungsförderung wie Schüler an Fach-schulen, wenn Aufnahmevoraussetzung eine abge-

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19FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG

NOTIZEN

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2 B FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Betriebspraktikum innerhalb der berufsvorbereiten-den Bildungsmaßnahmen (BvB)Mit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmenbietet die Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizie-rungselement an, um Jugendliche und junge Erwach-sene auf die Eingliederung in Ausbildung oder aberauch auf eine Beschäftigungsaufnahme vorzuberei-ten. Die BvB richtet sich an Jugendliche und jungeErwachsene ohne berufliche Erstausbildung, welchedie allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Le-bensjahr noch nicht vollendet haben.Ein Betriebspraktikum im Rahmen einer BvB ermög-licht Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen, Auszubildendein einer Qualifizierungsphase persönlich kennenzu-lernen, eventuell vorhandene Vorurteile abzubauenund ihnen eine berufliche Chance zu geben. Für dieBetriebe wird sichergestellt, dass die Teilnehmer/in-nen sehr gut auf das Betriebspraktikum vorbereitetwerden, die Qualifizierung fachgerecht betreut undebenso nachbereitet wird.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenUnternehmen, die ein Betriebspraktikum für den för-derfähigen Personenkreis anbieten.

Zum förderungsfähigen Personenkreis im Rahmen derberufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gehören:

t Junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung,

t die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und

t in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendethaben.

Zur Zielgruppe zählen insbesondere junge Menschen,

t die noch nicht über die erforderliche Ausbildungs-reife oder Berufseignung verfügen,

t denen die Aufnahme einer Ausbildung wegenfehlender Übereinstimmung zwischen den Anfor-derungen des Ausbildungsmarktes und dem per-sönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist,

t mit komplexem Förderbedarf, bei denen persönli-che Rahmenbedingungen und die familiäre Situa-tion verstärkt berücksichtigt werden müssen.

Für die Durchführung eines Praktikums im Rahmender BvB müssen zudem folgende Voraussetzungenerfüllt sein:

t Das Betriebspraktikum muss auf einen anerkann-ten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage desBerufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksord-nung (HwO), des Seemannsgesetzes oder des Alten-pflegegesetzes vorbereiten.

t Das Praktikum muss auf der Grundlage eines Ver-trags zwischen Träger, Betrieb und dem/der Teilneh-mer/in vor Beginn der betrieblichen Qualifizierung(Zeitraum des Praktikums, Zielsetzung, Praktikums-inhalte, vermittelnde Kenntnisse – z. B. Bezeich-nung des Qualifizierungsbausteins, Regelungen zurBescheinigung bzw. Zeugnisse, Arbeitszeit, verant-wortliche Fachkraft des Betriebs) durchgeführt wer-den.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert wird ein Betriebspraktikum im Rahmen derBvB.

Förderleistungent Übernahme der Maßnahmekosten für die Teilneh-

mer/innen durch die Bundesagentur für Arbeit(eine Praktikumsvergütung durch den Betrieb istnicht notwendig).

t Vorbereitung, Organisation, Begleitung und Aus-wertung durch Bildungsträger.

Verfahrensablauft Klärung der Vorrausetzungen und Meldung der of-

fenen Stelle beim Arbeitgeberservice der Bundes-agentur für Arbeit.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Ausbildung>>Ausbil-

dungsvorbereitung>>Bildungsmaßnahmen

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitgeber/-innen: 0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

20 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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EinstiegsqualifizierungDie Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine Maßnahmeder Agentur für Arbeit zur Vorbereitung auf die Auf-nahme einer betrieblichen Berufsausbildung. Mitder Einstiegsqualifizierung können Betriebe jungeMenschen an eine Ausbildung in ihrem Betrieb her-anführen. Ziel der Förderung ist, dass mehr jungeMenschen mit erschwerten Vermittlungsbedingun-gen eine Berufsausbildung aufnehmen und diesedurch die erfolgreichen Vorerfahrungen gegebenen-falls verkürzt wird. Gleichzeitig bietet eine EQ demAusbildungsbetrieb die Möglichkeit, Fähigkeitenund Fertigkeiten der Teilnehmer/innen über einenlängeren Zeitraum beobachten zu können. Falls einBetrieb noch nicht oder längere Zeit nicht mehr aus-gebildet hat, ermöglicht die Einstiegsqualifizierungeinen (Wieder-)Einstieg in die betriebliche Ausbil-dung.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenGefördert werden Unternehmen, die förderfähigenJugendlichen eine Einstiegsqualifizierung anbieten.

Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören:

t Ausbildungsbewerber/innen mit individuell ein-geschränkten Vermittlungsperspektiven, die auchnach dem 30. September im Anschluss an die bun-desweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammernund Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatzgefunden haben.

t Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Um-fang über die erforderliche Ausbildungsbefähigungverfügen.

t Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Aus-bildungsuchende.

Um eine Einstiegsqualifizierung bewilligt zu bekom-men, müssen mindestens folgende Voraussetzungenerfüllt sein:

t Die EQ muss auf der Grundlage eines Vertrags imSinne des §26 (Stufenausbildung) des Berufsbil-dungsgesetzes (BBiG) mit dem Auszubildendendurchgeführt werden, in dem die Inhalte der EQdefiniert werden, ebenso Kündigungsfristen, Ver-gütung und Zeugniserstellung,

t die EQ muss auf einen anerkannten dualen Aus-bildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbil-dungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO),des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegeset-zes vorbereiten und

t die EQ muss in Vollzeit oder wegen der Erziehungeigener Kinder oder Pflege von Familienangehöri-gen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstundendurchgeführt werden.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert wird eine Einstiegsqualifizierung.

FörderleistungenUnternehmen, die eine betriebliche Einstiegsquali-fizierung durchführen, werden für einen Zeitraumvon sechs bis maximal zwölf Monaten gefördert

t durch Zuschüsse (auf Antrag) zur monatlichen Ver-gütung bis zur Höhe von 216 Euro,

t zuzüglich einer Pauschale zu den Sozialversiche-rungsbeiträgen.

Nach Abstimmung mit der Agentur für Arbeit bzw.dem Jobcenter können zudem erforderliche ausbil-dungsbegleitende Hilfen gefördert werden.

Verfahrensablauft Beschreibung der EQ: Inhalte und Tätigkeiten,

Dauer, Vergütung, Auswahlkriterien für die Teil-nehmer/innen.

t Meldung des offenen Angebotes an die jeweiligeKammer und an die örtlich zuständige Agentur fürArbeit bzw. das Jobcenter.

t Klärung der Berufsschulpflicht und ggf. Anmel-dung bei der Berufsschule.

t Abschließen eines EQ-Vertrags mit dem/der Teil-nehmer/in.

t Antrag auf Zuschuss zur monatlichen Vergütungvor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Ar-beit oder dem Jobcenter.

t Anmeldung des EQ-Teilnehmers/der EQ-Teilneh-merin bei der Krankenkasse und der Berufsgenos-senschaft.

Vorlagen für die Inhalte der Einstiegsqualifizierun-gen sowie Musterverträge finden sich auf den Inter-netseiten der Kammern (s. u.).

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Ausbildung>>

Ausbildungsvorbereitung>>Einstiegsqualifi-zierung

21FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG

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Handwerkskammer Berlin (HWK Berlin)www.hwk-berlin.dePfad: Startseite>>Ausbildung>>Wege in die Ausbil-

dung>>Einstiegsqualifizierung

Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin)www.ihk-berlin.dePfad: Startseite>>Aus- und Weiterbildung>>Bildungs-

politik>>Fachkräftesicherung>>Einstiegsqua-lifizierung (EQ)

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit und den Jobcentern.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitgeber/-innen: 0800/45555-20Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Adressen und Telefonnummern der einzelnenJobcenter in Berlin können im Internet unterwww.berlin.de/jobcenter gefunden werden.

22 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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23FÖRDERUNG VON AUSBILDUNG

NOTIZEN

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4 FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT

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3 A FÖRDERUNGEN FÜR BESCHÄFTIGTE

Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosen-geld II durch die Jobcenter gewährt werden und dientals Unterstützung arbeitsloser Menschen beim beruf-lichen (Wieder-)Einstieg in eine abhängige Beschäf-tigung oder in die Selbständigkeit.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenEinstiegsgeld können Bezieher von ArbeitslosengeldII erhalten, wenn sie aus der Arbeitslosigkeit heraus

t eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufneh-men oder

t eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und diesehauptberuflich ausüben.

Voraussetzung für den Erhalt von Einstiegsgeld ist,dass

t durch die neue Erwerbstätigkeit die Hilfebedürf-tigkeit im Sinne des SGB II künftig beendet wer-den kann und

t die Förderung für die Eingliederung in den allge-meinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Bei Gründern/innen werden vor einer positiven För-derentscheidung außerdem die prognostizierte wirt-schaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens und diepersönliche Eignung für die angestrebte Selbstän-digkeit geprüft.

26 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

FörderleistungenDas Einstiegsgeld wird nach Berücksichtigung der vor-herigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe derBedarfsgemeinschaft individuell bemessen. Das Ein-stiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II übereinen Zeitraum von maximal 24 Monaten gezahlt.Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.Über die Förderung entscheidet das örtlich zustän-dige Jobcenter.

VerfahrensablaufDer Antrag auf Einstiegsgeld muss beim örtlich zu-ständigen Jobcenter gestellt werden.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Arbeits-

losigkeit>>Grundsicherung, Ihre Chance>>Ein-stiegsgeld

Jobcenter Berlinwww.berlin.de/jobcenter

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Jobcen-tern.

Die Adressen und Telefonnummern der einzelnenJobcenter in Berlin können im Internet unterwww.berlin.de/jobcenter gefunden werden.

NOTIZEN

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3 B FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

EingliederungszuschussDen Eingliederungszuschuss der Bundesagentur fürArbeit erhalten Unternehmen, die förderungsbedürf-tige Arbeitnehmer/innen einstellen. Die Förderung sollbestimmte Defizite (z. B. lange Einarbeitungszeiten)bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen.Zu den förderungsbedürftigen Personen gehören Ar-beitnehmer/innen, deren Vermittlung wegen in ihrerPerson liegender Gründe erschwert ist, behinderteund schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitneh-mer/innen, die das 50. Lebensjahr vollendet habenund arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenUnternehmen, die förderungsbedürftige Arbeitneh-mer/innen sowie behinderte und schwerbehinderteMenschen einstellen.

FörderleistungenDer Lohnkostenzuschuss berechnet sich nach denBruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Ar-beitnehmers/der Arbeitnehmerin und den jeweiligenEingliederungserfordernissen.

t Für förderungsbedürftige Arbeitnehmer/innen kanndie Förderhöhe bis zu 50% des berücksichtigungs-fähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zuzwölf Monate betragen.

t Arbeitnehmer/innen, die das 50. Lebensjahr voll-endet haben, können bis zu 36 Monate gefördertwerden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezem-ber 2014 begonnen wurde.

t Für schwerbehinderte oder sonstige behinderteMenschen kann die Förderhöhe bis zu 70% desberücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und dieFörderdauer bis zu 24 Monate betragen.

t Für besonders betroffene schwerbehinderte Men-schen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60Monate.

t Für besonders betroffene schwerbehinderte Men-schen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben er-höht sich die Förderdauer auf bis zu 96 Monate.

t Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nachAblauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zuvermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigen-den Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für be-sonders betroffene schwerbehinderte Menschenist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablaufvon 24 Monaten zu vermindern.

VerfahrensablaufDer Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor derArbeitsaufnahme bei der örtlich zuständigen Agen-tur für Arbeit gestellt werden.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Arbeitskräfte-

bedarf>>Eingliederungszuschuss

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitgeber/-innen: 0800/45555-20Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

27FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT

NOTIZEN

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t Das geförderte Beschäftigungsverhältnis ist versi-cherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Verfahrensablauft Beratung beim örtlich zuständigen Jobcenter.

t Beantragung der Förderung vor dem Zustandekom-men des Arbeitsverhältnisses mit der zugewiesenenArbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer beim örtlich zu-ständigen Jobcenter.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Finanzielle Hilfen

>>Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen>>Förderung von Arbeitsverhältnissen

Jobcenter Berlinwww.berlin.de/jobcenter

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Jobcen-tern.

Die Adressen und Telefonnummern der einzelnenJobcenter in Berlin können im Internet unterwww.berlin.de/jobcenter gefunden werden.

28 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

NOTIZEN

Förderung von Arbeitsverhältnissen – FAV/Förderungder Einstellung von LangzeitarbeitslosenArbeitgeber/innen können mit einem Zuschuss zumArbeitsentgelt sowie einem pauschalierten Arbeitge-beranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag un-terstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige undzugewiesene Arbeitnehmer/innen einstellen, derenVermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellenGründen sehr erschwert ist. Der Zuschuss, der durchdie Jobcenter gewährt wird, dient dem Ausgleich derMinderleistung.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenUnternehmen, die förderungsbedürftige und zuge-wiesene Arbeitnehmer/innen einstellen. Die Mög-lichkeit der Förderung setzt den Bezug von Arbeits-losengeld II und die Zuweisung durch das Jobcentervoraus.

Förderleistungent Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich

nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeits-leistung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmersund nach den Anforderungen des jeweiligen Ar-beitsplatzes (Minderleistung).

t Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 75% desregelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie despauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozi-alversicherungsbeitrag abzüglich der Arbeitslosen-versicherung für die Dauer von längstens 24 Mona-ten als monatlicher Zuschuss geleistet werden.

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Jobcoaching BerlinDas Projekt Berliner Jobcoaching begleitet und berätArbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen währendder ersten sechs bis zwölf Monate einer neu entstan-denen Beschäftigung. Bei Bedarf erhalten Arbeitneh-mer/innen zusätzliches Einzel-Coaching und gege-benenfalls berufsbegleitende Weiterbildungen sowieindividuelle Beratung, um mit den Anforderungenund Herausforderungen am neuen Arbeitsplatz opti-mal wachsen zu können.Für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen am Ar-beitsplatz besteht die Möglichkeit einer finanziellenFörderung. Dauer und Höhe der Förderung richtensich nach den individuellen Voraussetzungen und Ver-mittlungshemmnissen der Arbeitnehmer/innen.Das Berliner Jobcoaching ist ein Angebot der gsubmbH, das von der Berliner Senatsverwaltung für Ar-beit, Integration und Frauen aus Mitteln des Euro-päischen Sozialfonds und des Landes Berlin sowie vonallen Berliner Jobcentern gefördert wird.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenDas Projekt richtet sich an Berliner Unternehmen derPrivatwirtschaft, die einem arbeitslosen Menscheneine berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeits-markt bieten.

t Die Arbeitsverhältnisse müssen sozialversicherungs-pflichtig und tariflich oder ortsüblich vergütet sein.

t Eingetragene Vereine und gemeinnützige Organi-sationen sind grundsätzlich nicht förderfähig.

FörderleistungenUnternehmen und ihre neuen Beschäftigten könnenin den ersten sechs bis zwölf Monaten eines Arbeits-verhältnisses folgende Angebote wahrnehmen:

t Beratung zur Antragstellung, falls Förderungen derBerliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin inAnspruch genommen werden.

t Unterstützung bei der Erstellung des Antrages.

t Förderung arbeitsplatzbezogener Weiterbildungenfür neue Beschäftigte bis zu 1.440 Euro. Unterneh-men ab 50 Beschäftigte tragen eine Eigenbeteili-gung von mindestens 50% an den Kosten derWeiterbildungen.

t Qualifizierungsberatung und Auswahl passender Bil-dungsdienstleister.

t Individuelles Coaching/Beratung neuer Beschäftig-ter.

t Auf Wunsch: Veröffentlichung von Stellenangebo-ten auf dem Internetauftritt des Projektes BerlinerJobcoaching und Unterstützung bei der Personal-vorauswahl.

Verfahrensablauft Einreichen des ausgefüllten Stellenprofils (Formu-

lare unter www.berlinerjobcoaching.de).

t Für bereits ausgewählte Bewerber/innen sowohl dasausgefüllte Stellenprofil des Unternehmens als auchdas ausgefüllte Bewerberprofil und einen Lebens-lauf der künftigen Beschäftigten gebündelt ein-reichen.

Link zur WebsiteBerliner Jobcoachingwww.berlinerjobcoaching.de

Kontakt/Weiterführende Beratung Berliner Jobcoaching Telefon: 030/28409500 Mo.–Fr. von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

29FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT

NOTIZEN

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Konjunkturelles KurzarbeitergeldWenn Unternehmen/Betriebe aus wirtschaftlichenGründen oder aufgrund eines unabwendbaren Er-eignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringernund Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Bundesagenturfür Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausset-zungen Kurzarbeitergeld (Kug). Hauptzweck des Kurz-arbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeits-ausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer/innen zu ermöglichen und Entlassungen zu vermei-den.

Das Kug ist dazu bestimmt,

t den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer/innen und

t den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen die Arbeits-plätze zu erhalten sowie

t den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen einen Teildes durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfallszu ersetzen.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenEin Betrieb kann für seine Arbeitnehmer/innen Kugbeantragen, wenn

t es mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt,

t in einem Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mitEntgeltausfall vorliegt,

t der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit vom Betrieboder der Betriebsvertretung unverzüglich schrift-lich angezeigt wird,

t die geforderten persönlichen Anspruchsvorausset-zungen vorliegen:t Der/Die Arbeitnehmer/in führt nach Kurzarbeits-

beginn eine versicherungspflichtige Beschäfti-gung fort.

t Das Arbeitsverhältnis wird nicht gekündigt oderaufgelöst.

t Der/Die Arbeitnehmer/in ist nicht vom Kug aus-geschlossen: Ein Ausschluss ist möglich, wennsie/er Krankengeld bezieht oder Weiterbildungs-maßnahmen mit Unterhaltsgeldanspruch be-sucht.

Die Voraussetzungen für einen erheblichen Arbeits-ausfall sind erfüllt, wenn

t er auf wirtschaftlichen Gründen, insbesondere ei-ner schlechten Konjunkturlage oder einem unab-wendbaren Ereignis (z. B. Flut) beruht,

t er vorübergehend ist,

t er nicht vermeidbar ist und

t in dem betroffenen Betrieb im Anspruchszeitraum(Kalendermonat) mindestens ein Drittel der Be-schäftigten wegen des Arbeitsausfalls ein um mehrals 10% vermindertes Entgelt erzielt.

Förderleistungent Die reguläre gesetzliche Bezugsfrist beträgt sechs

Monate. Liegen auf dem Arbeitsmarkt in bestimm-ten Wirtschaftszweigen oder Bezirken außerge-wöhnliche Verhältnisse vor, kann die Bezugsdauerauf zwölf Monate verlängert werden.

t Kurzarbeiter/innen erhalten 60% des ausgefalle-nen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestensein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbei-tergeld 67% des ausgefallenen pauschaliertenNettoentgelts.

Verfahrensablauft Anzeige des Arbeitsausfalls und Beantragung des

Kurzarbeitergeldes bei der örtlichen Agentur fürArbeit.

t Prüfung der Voraussetzungen und Bescheid derAgentur für Arbeit.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Finanzielle Hilfen

>>Kurzarbeitergeld>>Konjunkturelles Kurzar-beitergeld

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitgeber/-innen: 0800/45555-20Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

30 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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Landeszuschuss für KMUDie ABG Arbeit in Berlin GmbH vergibt für kleine undmittlere Unternehmen einen Landeszuschuss für dieSchaffung von zusätzlichen sozialversicherungspflich-tigen Arbeitsverhältnissen. Berliner Unternehmenkönnen für die Einstellung von Arbeitslosen oderTeilnehmer/innen an Beschäftigungs- oder Weiter-bildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten. Die Höheder Zuschüsse richtet sich nach dem Einkommen derArbeitnehmer/innen sowie der Vertragsdauer.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenFördervoraussetzungen für Unternehmen:

t Betriebsstätte in Berlin

t Unternehmen muss der Definition eines kleinenoder mittleren Unternehmens (KMU) entsprechen:nicht mehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsummevon 43 Mio. Euro.

t In den letzten sechs Monaten erfolgte in der Be-triebsabteilung, in der der/die zu fördernde Ar-beitnehmer/in eingesetzt wird, keine betriebsbe-dingte Kündigung.

t Ebenso wurden in dem Zeitraum die Auszubilden-den übernommen.

Voraussetzungen für zu fördernde Personen:

t Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monatenarbeitslos gemeldet sind.

t Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte so-wie Selbständige, die einen Aufstockungsbetragnach SGB II erhalten.

t Arbeitnehmer/innen aus dem BundesprogrammBürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhält-nissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach§ 16d SGB II.

t Teilnehmer/innen einer geförderten beruflichenBildungsmaßnahme.

Voraussetzung für den Förderzuschuss ist zudem einewöchentliche Arbeitszeit von mindestens 35 Stun-den.

FörderleistungenDer Förderzeitraum beträgt zwölf bis 30 Monate.Höhe der Förderung:

t Bei einem Bruttoarbeitslohn von 1.300 Euro bis1.500 Euro t und einer Vertragsdauer von mindestens zwölf

Monaten: Fördersumme bis zu 2.500 Euro,t und einer Vertragsdauer von mehr als zwölf bis

24 Monaten: Fördersumme bis zu 5.000 Euro,t und einem unbefristeten Vertragsverhältnis: För-

dersumme bis zu 8.000 Euro.

t Bei einem Bruttoarbeitslohn von 1.501 Euro bis1.700 Euro t und einer Vertragsdauer von mindestens zwölf

Monaten: Fördersumme bis zu 3.000 Euro,t und einer Vertragsdauer von mehr als zwölf bis

24 Monaten: Fördersumme bis zu 6.000,00 Euro,t und einem unbefristeten Vertragsverhältnis: För-

dersumme bis zu 9.000 Euro.

t Bei einem Bruttoarbeitslohn von 1.701 Euro bis1.900 Eurot und einer Vertragsdauer von mindestens zwölf

Monaten: Fördersumme bis zu 3.500 Euro,t und einer Vertragsdauer von mehr als zwölf bis

24 Monaten: Fördersumme bis zu 7.000 Euro,t und einem unbefristeten Vertragsverhältnis: För-

dersumme bis zu 10.000 Euro.

t Bei einem Bruttoarbeitslohn von mehr als 1.900 Eurot und einer Vertragsdauer von mindestens zwölf

Monaten: Fördersumme bis zu 4.000 Euro,t und einer Vertragsdauer von mehr als zwölf bis

24 Monaten: Fördersumme bis zu 8.000 Euro,t und einem unbefristeten Vertragsverhältnis: För-

dersumme bis zu 12.000 Euro.

VerfahrensablaufAntragstellung des Lohnkostenzuschusses vor Arbeits-aufnahme schriftlich bei dem zuständigen Regional-büro des Treuhänders des Landes Berlin, der ABG Arbeit in Berlin GmbH.

Link zur WebsiteABG Arbeit in Berlin GmbHwww.landeszuschuss-kmu.deE-Mail: [email protected]: 030/284092-84

31FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT

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Kontakt/Weiterführende Beratung Antragsformulare und Antragstellung nach Bezirken

zuständig für die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuz-berg, Pankow und Reinickendorf

ABG Arbeit in Berlin GmbHRegionalbüro RungestraßeTelefon: 030/2787 33-66E-Mail: [email protected]

zuständig für die Bezirke Neukölln, Lichtenberg, Mar-zahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick

Regionalbüro Kronenstraße Telefon: 030/28409-200 E-Mail: [email protected]

zuständig für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf,Steglitz-Zehlendorf, Spandau und Tempelhof-Schöne-berg

Regionalbüro Bernburger StraßeTelefon: 030/690085-15E-Mail: [email protected]

32 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

NOTIZEN

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Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ein-gliederung – Maßnahmen bei einem/einer Arbeit-geber/ArbeitgeberinDie Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Ein-gliederung nach § 45 SGB III der Bundesagentur fürArbeit sollen der Verbesserung der Eingliederungs-aussichten in den Arbeitsmarkt von Ausbildungssu-chenden, von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsu-chenden und Arbeitslosen dienen. Sie können dazueingesetzt werden, um die Teilnehmer/innen an denAusbildungs- und Arbeitsmarkt heran zu führen, Ver-mittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oderzu beseitigen, in eine sozialversicherungspflichtige Be-schäftigung zu vermitteln, an eine selbständige Tätig-keit heranzuführen oder die Beschäftigungsaufnah-me zu stabilisieren. Die Maßnahmen unterteilen sichin Maßnahmen

t bei einem/einer Arbeitgeber/in,

t bei einem Träger und

t bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung.

Maßnahmen bei einem/einer Arbeitgeber/in:

Zielgruppe und Fördervoraussetzungen Arbeitgeber/innen, die betriebliche Maßnahmen (zumBeispiel Praktika oder betriebliche Trainingsmaß-nahmen) anbieten.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden können betriebliche Maßnahmen

t zur Feststellung der beruflichen Eignung in Bezugauf den Zielberuf/die Zieltätigkeit.

t zur Verringerung und Beseitigung berufsfachlicherVermittlungshemmnisse.

Förderleistungent Übernahme der Maßnahmekosten für die Teilneh-

mer/innen durch die Bundesagentur für Arbeit.

t Zuschuss zu notwendigen übrigen Maßnahmeko-sten für die Teilnehmer/innen (ggf. Übernahmeder Fahrkosten, der Kosten für auswärtige Unter-kunft und Verpflegung sowie der Kinderbetreu-ungskosten).

t Weiterzahlung des Arbeitslosengelds sofern einAnspruch besteht.

Maßnahmen bei einem/einer Arbeitgeber/in könnenfür die Dauer von bis zu sechs Wochen gefördert wer-den.

Ein Arbeitsverhältnis entsteht durch eine betrieblicheMaßnahme nicht. Dem/Der Arbeitgeber/in entstehenlediglich Kosten für die gesetzliche Unfallversiche-rung.

Verfahrensablauft Klärung der Vorrausetzungen und Meldung der of-

fenen Stelle beim Arbeitgeberservice der Bundes-agentur für Arbeit.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen& Bürger>>Arbeit und

Beruf>>Arbeits-/Jobsuche>>Unterstützungdurch Dritte

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen: 0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

33FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT

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TransferkurzarbeitergeldTransferkurzarbeitergeld wird von der Bundesagen-tur für Arbeit gezahlt, um den Wechsel der Arbeit-nehmer/innen von der bestehenden Beschäftigungbei ihrem/ihrer ehemaligen Arbeitgeber/in in eineneue Beschäftigung bei einem/einer anderen Arbeit-geber/in ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit zuermöglichen. Transferkurzarbeitergeld kann grund-sätzlich sowohl betriebsintern als auch extern in einersogenannten betriebsorganisatorisch eigenständigenEinheit (Transfergesellschaft) gewährt werden. Wäh-rend des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat dieTransfergesellschaft oder der/die Arbeitgeber/in denArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vermittlungs-vorschläge zu unterbreiten und ggf. Maßnahmen zurVerbesserung der Eingliederungsaussichten anzu-bieten (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen).

Zielgruppe und FördervoraussetzungenEin Betrieb kann für seine Arbeitnehmer/innen Trans-ferkurzarbeitergeld beantragen, wenn

t diese auf Grund einer Betriebsänderung von ei-nem dauerhaften unvermeidbaren Arbeitsausfallmit Entgeltausfall betroffen sind,

t die geforderten betrieblichen und persönlichen Vor-aussetzungen vorliegen,

t sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entschei-dung über die Inanspruchnahme von Transfer-kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bera-ten lassen haben und

t der dauerhafte Arbeitsausfall der Agentur für Ar-beit vom Betrieb oder dem Betriebsrat angezeigtwird.

Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Arbeitnehmer/innen nur vorübergehend in einer betriebsorganisa-torisch eigenständigen Einheit zusammengefasst wer-den, um anschließend einen anderen Arbeitsplatz indem gleichen oder einem anderen Betrieb des Un-ternehmens oder, bei Konzernzugehörigkeit, in einemBetrieb eines anderen Konzernunternehmens desKonzerns zu besetzen.

Persönliche VoraussetzungenAnspruch auf Transferkurzarbeitergeld haben Arbeit-nehmer/innen, die

t von Arbeitslosigkeit bedroht sind,

t nach Beginn des Arbeitsausfalls eine bestehendeversicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzenoder eine neue versicherungspflichtige Beschäfti-

gung im Anschluss an die Beendigung ihrer Be-rufsausbildung aufnehmen und

t sich vor der Überleitung in eine betriebsorganisa-torisch eigenständige Einheit bei der Agentur fürArbeit arbeitsuchend gemeldet und an einer Maß-nahme zur Feststellung der Eingliederungsaus-sichten teilgenommen haben.

Betriebliche VoraussetzungenDie betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn

t in einem Betrieb die Betriebsänderung Personal-anpassungsmaßnahmen nach sich zieht,

t die vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer/innen in einer betriebsorganisatorisch eigenstän-digen Einheit (meist in einer so genannten Trans-fergesellschaft) zusammengefasst und aus demProduktionsprozess ausgegliedert werden,

t die Organisation und Mittelausstattung der be-triebsorganisatorisch eigenständigen Einheit denangestrebten Integrationserfolg erwarten lassen undein System zur Sicherung der Qualität angewendetwird.

FörderleistungenKurzarbeiter/innen erhalten 60% des ausgefallenenpauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens einKind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld67% des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.

Die Bezugsfrist beträgt längstens 12 Monate. Trans-ferkurzarbeitergeld wird in der Regel durch die Trans-fergesellschaft oder den Betrieb ausgezahlt und aufAntrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretungvon der zuständigen Agentur für Arbeit erstattet.

Verfahrensablauft Anzeige des Arbeitsausfalls und Beantragung des

Kurzarbeitergeldes bei der örtlichen Agentur fürArbeit.

t Prüfung der Voraussetzungen und Bescheid derAgentur für Arbeit.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Finanzielle Hilfen

>>Transfermaßnahmen

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

34 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitgeber/-innen: 0800/45555-20Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

35FÖRDERUNG VON EINGLIEDERUNG UND ERHALT

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4 FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

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4 A FÖRDERUNGEN FÜR BESCHÄFTIGTE

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)/Meister-BAföGDas von Bund und Ländern gemeinsam finanzierteund vom Bundesministerium für Bildung und For-schung (BMBF) umgesetzte Aufstiegsfortbildungsför-derungsgesetz (AFBG) dient der Förderung der beruf-lichen Aufstiegsfortbildung und der Schaffung vonAnreizen zur Existenzgründung.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenHandwerker und andere Fachkräfte, die über eine

t nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder

t der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abge-schlossene Erstausbildung

t oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Fortbildungen im Bereich der ambulanten und sta-tionären Altenpflege mit Aufstiegscharakter werdenseit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Än-derung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“ in2009 gefördert.Aufstiegsfortbildungen in der Altenpflege sind selbstdann förderfähig, wenn in einem Land keine entsprech-enden Aufstiegsfortbildungsregelungen existieren.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden

t Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einem Abschlussüber dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschul-abschlusses führen.

t Qualifizierungen an staatlich anerkannten Ergän-zungsschulen sowie Fortbildungen in den Gesund-heits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien derDeutschen Krankenhausgesellschaft gefördert.

Anforderungen an förderungsfähige Qualifizierungs-maßnahmen :

t Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichts-stunden umfassen.

t Bei Vollzeitmaßnahmen (maximal drei Jahre) müs-sen Lehrveranstaltungen wöchentlich an vier Werk-tagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden statt-finden.

t Bei Teilzeitmaßnahmen (maximal vier Jahre) müs-sen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht

Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden um-fassen.

t Förderungsfähig sind auch Fernlehrgänge, die denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzesentsprechen und zugleich die Förderungsvoraus-setzungen des Meister-BAföG erfüllen.

Förderleistungent Maßnahmebeitrag, bestehend aus einem Beitrag

t zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren biszu 10.226 Euro.Davon werden 30,5% als Zuschuss geleistet. Fürden Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen in An-spruch genommen werden.

t zu den Kosten des Prüfungsstücks. Das Prüfungs-stück wird bis zur Hälfte der notwendigen Kos-ten, höchstens jedoch bis zu 1.534 Euro alszinsgünstiges Darlehen gefördert.

t Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein einkommens- undvermögensabhängiger Beitrag zum Lebensunter-halt bis zur individuellen Bedarfssatzhöhe gewährtwerden. Der Unterhaltsbedarf besteht aus einer Zu-schuss- und einer Darlehenskomponente. Die Be-darfssätze sehen wie folgt aus:t 697 Euro für Alleinstehende ohne Kind (238 Euro

Zuschuss/459 Euro Darlehen).t 907 Euro für Alleinstehende mit einem Kind (343

Euro Zuschuss/564 Euro Darlehen).t 912 Euro für Verheiratete (238 Euro Zuschuss/674

Euro Darlehen).t 1.122 Euro für Verheiratete mit einem Kind (343

Euro Zuschuss/779 Darlehen).t 1.332 Euro für Verheiratete mit zwei Kindern

(448 Euro Zuschuss/884 Euro Darlehen).

Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um210 Euro und wird zu 50% als Zuschuss geleistet. Al-leinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiertund ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungs-zuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind.

Verfahrensablauft Schriftlicher Antrag an das zuständige Amt für Aus-

bildungsförderung.

Link zur WebsiteMeister-BaföGwww.meister-bafoeg.info

Kontakt/Weiterführende Beratung Hotline Meister-BAföG:0800/6223634 bzw. 0800/MBAFOEG

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lassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassensein. Hierüber informiert Sie der Bildungsträger oderdie Aus-und Weiterbildungsdatenbank KURSNET.

Förderleistungent Übernahme der Weiterbildungskosten.

t Zuschuss zu notwendigen übrigen Weiterbildungs-kosten (ggf. Übernahme der Fahrkosten, der Kostenfür auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowieder Kinderbetreuungskosten).

t Weiterzahlung des Arbeitslosengelds sofern ein An-spruch besteht.

VerfahrensablaufBeratung und Klärung der Voraussetzungen erfolgtin den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Weiterbil-

dung>>Fördermöglichkeiten>>Bildungsgut-schein

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agenturenfür Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen: 0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

39FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

BildungsgutscheinDer Bildungsgutschein ist ein Fördermittel der Bun-desagentur für Arbeit. Ziel des Bildungsgutscheinsist die Förderung der beruflichen Weiterbildung durchdie Übernahme von Weiterbildungskosten für zuvorindividuell festgestellte Bildungsbedarfe.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenArbeitnehmer/innen können bei beruflicher Weiter-bildung gefördert werden, wenn

t die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zurberuflichen Eingliederung bzw. zur Abwendungdrohender Arbeitslosigkeit notwendig ist oder

t die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen feh-lenden Berufsabschlusses anerkannt ist und

t die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnah-me beraten hat.

Geförderte (Bildungs-)Maßnahment Weiterbildungsmaßnahmen

t Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb einesHauptschulabschluss oder eines vergleichbaren Ab-schlusses. Die Förderung des Hauptschulabschlus-ses erfolgt in der Regel in Kombination mit einerzuvor individuell festgelegten beruflichen Qualifi-zierungsmaßnahme.

Der Maßnahmeträger und die angestrebte Maßnah-me müssen für die Weiterbildungsförderung von einerfachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zu-

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BildungsprämieDie Bildungsprämie ist ein Instrument zur staatlichenFörderung der beruflichen Weiterbildung, das aus Mit-teln des Bundesministeriums für Bildung und For-schung (BMBF) und des Europäischen Sozialfonds derEuropäischen Union finanziert wird.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenDas Programm richtet sich an Selbständige und An-gestellte,

t die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbs-tätig sind,

t deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maxi-mal 20.000 Euro beträgt (bzw. 40.000 Euro bei ge-meinsam Veranlagten),

t die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeitoder einer Arbeitserlaubnis für Deutschland sind.

Beschäftigte im Mutterschutz, in Elternzeit oder Pflege-zeit können ebenfalls einen Prämiengutschein er-halten.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenFrei zugängliche Kursangebote zur individuellen be-ruflichen Weiterbildung.

40 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

FörderleistungenÜbernahme von 50% der Weiterbildungskosten, maxi-mal jedoch 500 Euro.

Verfahrensablauft Besuch einer Bildungsprämien-Beratungsstelle (zwin-

gend erforderlich).

t Gemeinsame Suche nach passenden Weiterbildungs-maßnahmen.

t Aushändigung des Prämiengutscheins.

Link zur WebsiteBildungsprämiewww.bildungspraemie.info

Kontakt/Weiterführende Beratung Bürgerservice Bildungsprämie Telefon: 0800/2623-000

E-Mail: [email protected]

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BildungsurlaubBildungsurlaub, oft auch Bildungsfreistellung genannt,bezeichnet den Rechtsanspruch von Arbeitnehmer/innen gegenüber ihrem/ihrer Arbeitgeber/in auf be-zahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahmean anerkannten oder als anerkannt geltenden Ver-anstaltungen, die der politischen Bildung und/oderberuflichen Weiterbildung dienen. Rechtsgrundlageist das Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG).

Zielgruppe und FördervoraussetzungenEinen Rechtsanspruch haben alle

t Berliner Arbeitnehmer/innen und

t Auszubildenden unabhängig vom Lebensalter.

t bei Bestehen eines mindestens sechsmonatigemArbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses.

Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt des Bil-dungsurlaubes sind dem/der Arbeitgeber/in so früh-zeitig wie möglich, grundsätzlich sechs Wochen vorBeginn der Freistellung, mitzuteilen.

Für den von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmerbeantragten Zeitraum kann die bezahlte Freistellungwegen

t zwingender betrieblicher Belange (z. B. unauf-schiebbarer besonderer Arbeitsanfall) oder

t Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer/innen, dieunter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang ver-dienen, abgelehnt werden.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden von der zuständigen Senatsverwal-tung anerkannte Maßnahmen der beruflichen Weiter-

bildung, bei der ein Bezug zur ausgeübten Tätigkeitvorliegt und/oder der politischen Bildung.

FörderleistungenDie Dauer des Bildungsurlaubes (berechnet sich an-teilig zur Wochenarbeitszeit) beträgt bei Vollzeit-beschäftigung:

t zehn Arbeitstage im Kalenderjahr für Arbeitneh-mer/innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

t zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes vonzwei aufeinander folgenden Kalenderjahren fürArbeitnehmer/innen, die das 25. Lebensjahr voll-endet haben.

Eine finanzielle Förderung der Teilnahmegebühren istauf der Grundlage des Berliner Bildungsurlaubs-gesetzes nicht möglich.

Verfahrensablauft Mitteilung der Inanspruchnahme und des Zeit-

punkts des Bildungsurlaubs bis spätestens sechsWochen vor Beginn der Freistellung.

t Für Auszubildende: Beantragung von Beurlaubungvon der Berufsschulpflicht rechtzeitig vor Beginnder Veranstaltung bei der Berufsschule.

Link zur WebsiteDas Berliner Bildungsurlaubsgesetzwww.berlin.de/bildungsurlaub

Kontakt/Weiterführende Beratung Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und FrauenReferat II D – Berufliche Qualifizierung

Telefon: 030/9028-1484, 1485, 1482, 1496E-Mail: [email protected]

41FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

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Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“Die klassische betriebliche Berufsausbildung richtetsich an die Schulabgänger. Aufgrund der demogra-phischen Entwicklung reicht das Angebot an jungenheranwachsenden Menschen jedoch nicht mehr aus,um den ständig wachsenden Bedarf an gut qualifi-zierten Arbeitskräften auf diesem Wege zu decken.Um die Wirtschaft bei der Bereitstellung potentiellerFachkräfte zu unterstützen, hat das Bundesministe-rium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundes-agentur für Arbeit die gemeinsame Initiative „Erst-ausbildung junger Erwachsener“ ins Leben gerufen.Die Initiative verfolgt das Ziel, insbesondere jungeErwachsene in einem Alter von 25 bis 35 Jahren ohneBerufsabschluss in der Arbeitslosenversicherung undGrundsicherung anzusprechen und für eine abschluss-orientierte Qualifizierung zu gewinnen. Gleiches giltauch für gering qualifizierte Arbeitnehmer/innen abdiesem Alter, die in einem bestehenden Arbeitsver-hältnis beschäftigt sind.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenDie Initiative richtet sich insbesondere an junge Er-wachsene in einem Alter von 25 bis 35 Jahren ohneBerufsabschluss.

Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören:

t gering qualifizierte Arbeitslose sowie Beschäftigteohne Berufsabschluss.

t gering qualifizierte Arbeitslose sowie Beschäftigtemit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vierJahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrich-ten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.

t Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende.

Geförderte (Bildungs-)Maßnahment Umschulungen – vorrangig in einem Ausbildungs-

betrieb – (Qualifizierungen, die zu einem aner-kannten Berufsabschluss führen.).

t Qualifizierungen, die zu einer berufsanschlussfähi-gen Teilqualifikation führen.

t Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprü-fung.3

42 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

3 Menschen ohne Berufsausbildung können „in besonderen Fäl-

len“ über die Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen Be-

rufsabschluss erlangen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis

der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Ver-

ordnung des Ausbildungsberufes, in dem die Prüfung abgelegt

werden soll, festgelegt sind.

4 Ebd.

Eine Umschulung ist sowohl bei einem Bildungsträ-ger als auch direkt in Betrieben möglich.

Förderleistungent Sofern es sich um eine betriebliche Umschulung

handelt, soll eine angemessene Ausbildungsver-gütung (Einstieg mit der Ausbildungsvergütung des2. Lehrjahres) gezahlt werden. Ein geregelter An-spruch auf die Zahlung einer Ausbildungsvergü-tung besteht jedoch nicht.

t Übernahme der Weiterbildungskosten von der Agen-tur für Arbeit bzw. dem Jobcentert bis zu 24 Monate bei Umschulungen*, t für zwei bis sechs Monate bei Teilqualifizierungen,t für sechs Wochen bis vier Monate bei Vorberei-

tungen auf die Externenprüfung.4

t Zuschuss zu notwendigen übrigen Weiterbildungs-kosten (ggf. Übernahme der Fahrkosten, der Kos-ten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowieder Kinderbetreuungskosten).

t Ggf. Übernahme umschulungsbegleitender Hilfen(ubH), sofern es sich um eine betriebliche Umschu-lung handelt (z. B. Nachhilfeunterricht zur Siche-rung des Qualifizierungserfolges).

Während der abschlussorientierten Qualifizierung er-halten Leistungsbezieher in der Regel ihre lebens-unterhaltssichernden Leistungen weiter sowie eineAusbildungsvergütung.

*Hinweis zur Förderung der Umschulung zur Alten-pflegerin/zum Altenpfleger: Durch das „Gesetz zurStärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung inder Altenpflege“, das am 18.3.2013 im Bundesgeset-zesblatt bekanntgemacht wurde, wird die Förde-rungsphase für eine Umschulung in der Altenpflegeausgeweitet. Für alle Eintritte in die Ausbildung, diezwischen dem 1.4.2013 und dem 31.3.2016 erfolgen,gilt demnach ein Förderungszeitraum von 36 Mona-ten.

VerfahrensablaufBeratung und Klärung der Voraussetzungen erfolgtin den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit undden Jobcentern.

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Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Weiterbil-

dung>>Spätstarter

Jobcenter Berlinwww.berlin.de/jobcenter

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit und den Jobcentern.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen:0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Adressen und Telefonnummern der einzelnenJobcenter in Berlin können im Internet unterwww.berlin.de/jobcenter gefunden werden.

43FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

NOTIZEN

Page 44: WERT.ARBEIT GmbH, Berlin FÖRDERWEGWEISER PFLEGE · Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin. 1. Auflage Berlin, Mai 2014 Herausgeber: WERT.ARBEIT GmbH, Berlin

t Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichenAufstiegsfortbildung.

t Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Aus-bildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

FörderleistungenDie Förderung läuft über maximal drei Jahre. Stipen-diat/innen können innerhalb eines FörderzeitraumsZuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig vieleförderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sindjährlich 2.000 Euro – bei einem Eigenanteil von 10%je Fördermaßnahme.

Ist die beantragte Maßnahme förderfähig, können Zu-schüsse bewilligt werden für:

t Fahrkosten

t Aufenthaltskosten

t notwendige Arbeitsmittel

VerfahrensablaufFür duale Berufe:Bewerbung und Antragsprüfung bei der für die Aus-bildung zuständigen Kammer oder Einrichtung desöffentlichen Dienstes.

Für Gesundheitsberufe: Bewerbung und Antragsprüfung bei der Stiftung Be-gabtenförderung berufliche Bildung.

Link zur WebsiteStiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)www.sbb-stipendien.dePfad: sbb>>Weiterbildungsstipendium

Kontakt/Weiterführende Beratung Stiftung Begabtenförderung berufliche BildungTelefon: 0228/62931-0

E-Mail: [email protected]

44 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

WeiterbildungsstipendiumDas Weiterbildungsstipendium ist ein Fördermitteldes Bundesministeriums für Bildung und Forschung(BMBF). Ziel ist die Förderung der beruflichen Quali-fizierung von jungen Menschen in Form von fach-bezogenen und fachübergreifenden Weiterbildungs-maßnahmen.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenBewerber/innen müssen

t über eine abgeschlossene Berufsausbildung in ei-nem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf derGrundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), derHandwerksordnung (HwO) oder in einem bundes-gesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheits-wesen verfügen,

t jünger als 25 Jahre alt sein,

t mit mindestens 15 Stunden pro Woche berufstätigoder als arbeitssuchend gemeldet sein,

t die Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendiumnachweisen können. Für den Nachweis bestehendrei Möglichkeiten: t Ergebnis der Berufsabschlussprüfung (mindes-

tens 87 Punkte bzw. die Durchschnittsnote 1,9oder besser) oder

t besonders erfolgreiche Teilnahme an einem über-regionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Plät-ze 1 bis 3) oder

t begründeter Vorschlag des/der Arbeitgebers/Ar-beitgeberin oder der Berufsschule.

Geförderte (Bildungs-)Maßnahment Berufliche Weiterbildungen zum Erwerb fachbezo-

gener oder übergreifender Qualifikationen.

t Seminare zum Erwerb fachübergreifender und so-zialer Kompetenzen, z. B.t Fremdsprachen, t EDV, t Rhetorik, t Mitarbeiterführung, t Konfliktmanagement.

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Page 45: WERT.ARBEIT GmbH, Berlin FÖRDERWEGWEISER PFLEGE · Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin. 1. Auflage Berlin, Mai 2014 Herausgeber: WERT.ARBEIT GmbH, Berlin

t Ggf. Übernahme der Fahrkosten für Bezieher vonArbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Erstat-tung erfolgt über die jeweilige Sprachschule).

t Weiterzahlung des Arbeitslosengelds sofern einAnspruch besteht.

VerfahrensablaufTeilnahme arbeitssuchender und arbeitsloser Perso-nen:t Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.

t Erhebung der Lernvoraussetzungen, Sprachkennt-nisse und Qualifikationen durch eine Sprachschuleund anschließende Kursempfehlungen.

Teilnahme für Beschäftigte in Betrieben:t Klärung der Teilnahme mit dem/der Arbeitgeber/

in.

t Bei Zustimmung des Betriebes erfolgt eine Koope-ration mit dem ortsansässigen ESF-BAMF-Kursträ-ger.

t Erhebung der Sprachkenntnisse und Qualifikatio-nen der Teilnehmer/innen als auch des Sprachbe-darfes im Betrieb durch die Sprachschule.

t Entwicklung des an die Bedarfe der Teilnehmer/innen und die Strukturen des Betriebes ausge-richteten Kurskonzeptes.

Link zur WebsiteBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)www.bamf.deSuchbegriff: Deutsch für den Beruf

Kontakt/Weiterführende Beratung ESF-Programm Hotline:0221/92426-400Mo.–Do. von 9.00 Uhr bis 15.00 UhrFr. von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

45FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

4 B FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Berufsbezogene DeutschkurseDas Programm „Deutsch für den Beruf“ beinhaltetspezielle Kurse, in denen berufsbezogenes Deutschvermittelt wird. Die Kurse verbinden Deutschunter-richt, berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit,einen Beruf durch ein Praktikum näher kennenzu-lernen. Es wird mit Mitteln aus dem ESF gefördertund vom Bundesamt für Migration und Flüchtlingedurchgeführt.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenDas Programm richtet sich an

t alle arbeitssuchenden und arbeitslosen Personen,diet einen Migrationshintergrund haben und Deutsch

als Zweitsprache sprechen,t einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben,t die Schulpflicht erfüllt haben,t bereits einen Integrationskurs des Bundesamts ab-

solviert haben oder bereits ausreichende Deutsch-kenntnisse besitzen.

t Beschäftigte in Betrieben, die t noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse ha-

ben, um den zukünftigen Arbeitsalltag zu meis-tern oder noch weitere Sprachkenntnisse benö-tigen, um den Arbeitsplatz zu sichern,

t von ihrem/ihrer Arbeitgeber/in für die Teilnah-me an den Kursen freigestellt werden,

t einen Migrationshintergrund haben und Deutschals Zweitsprache sprechen,

t einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben,t die Schulpflicht erfüllt haben.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden ESF-BAMF-Kurse (werden deutsch-landweit angeboten). Diese bestehen meistens aus

t berufsbezogenem Deutschunterricht,

t Qualifizierung (Fachunterricht),

t Praktikum,

t Betriebsbesichtigungen.

Förderleistungent Gefördert werden Kurse mit maximal 730 Unter-

richtsstunden alst Vollzeitkurse für sechs Monate odert Teilzeitkurse bis zu zwölf Monate.

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Berufsbezogene Deutschkurse für Beschäftigte imPflegebereichMit den berufsbezogenen Deutschkursen für Beschäf-tigte im Pflegebereich wird der Zielsetzung des Programms „Deutsch für den Beruf“ entsprochen,insbesondere die Kurse mit Fachrichtung „Pflege“auszuweiten. Die Schwerpunkte der Kurse liegen vorallem auf der arbeitsplatzbezogenen Kommunika-tion sowie der Erweiterung des Fachwortschatzes.Darüber hinaus sind der Erwerb von Fachwissen inden Bereichen Hygiene, Grundpflege, Patientenan-sprache und weitere umfassende Betreuungsaspektesowie für die Pflege relevante rechtliche Zusammen-hängen Gegenstand eines solchen Kurses. Es wirdmit Mitteln aus dem ESF gefördert und vom Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenDas Angebot richtet sich an medizinische Pflege-und Hilfskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich,die

t einen Migrationshintergrund haben und Deutschals Zweitsprache sprechen,

t noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse haben,um den zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern odernoch weitere Sprachkenntnisse benötigen, um denArbeitsplatz zu sichern,

t von ihrem/ihrer Arbeitgeber/in für die Teilnahmean den Kursen freigestellt werden,

t einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben,

t die Schulpflicht erfüllt haben.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden ESF-BAMF-Kurse (werden deutsch-landweit angeboten). Diese bestehen meistens aus

t berufsbezogenem Deutschunterricht,

t Qualifizierung (Fachunterricht),

t Praktikum,

t Betriebsbesichtigungen.

FörderleistungenGefördert werden Kurse mit maximal 730 Unterrichts-stunden als

t Vollzeitkurse für sechs Monate oder

t Teilzeitkurse bis zu zwölf Monate.

Verfahrensablauft Klärung der Teilnahme mit dem/der Arbeitgeber/

in.

t Bei Zustimmung des Betriebes erfolgt eine Koope-ration mit dem ortsansässigen ESF-BAMF-Kursträger.

t Erhebung der Sprachkenntnisse und Qualifikatio-nen der Teilnehmer/innen als auch des Sprachbe-darfes im Betrieb durch die Sprachschule.

t Entwicklung des an die Bedarfe der Teilnehmer/innen und die Strukturen des Betriebes ausgerich-teten Kurskonzeptes.

Wichtig ist, dass das leitende Personal des Pflegebe-triebs den Kursträger über die Arbeitsabläufe sowiedie sprachlichen und fachlichen Anforderungen imArbeitsalltag informiert.

Link zur WebsiteBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)www.bamf.deSuchbegriff: Deutsch für den Beruf

Kontakt/Weiterführende Beratung ESF-Programm Hotline:0221/92426-400Mo.–Do. von 9.00 Uhr bis 15.00 UhrFr. von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

46 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

NOTIZEN

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WeGebAUZielgruppe des Programms der Bundesagentur fürArbeit sind geringqualifizierte Beschäftigte und Be-schäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierungfür die Weiterbildung insbesondere in kleineren undmittleren Unternehmen darstellen.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenUnternehmen, die den förderungsfähigen Perso-nenkreis für die Teilnahme an einer Qualifizierungfreistellen und weiterhin Arbeitsentgelt zahlen.

Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören:Geringqualifizierte Beschäftigte, die

t bisher keinen Berufsabschluss erworben habenoder

t einen Berufsabschluss erworben haben, aber seitmindestens vier Jahren t nicht im erlernten Beruf tätig waren,t eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten undt die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kön-

nen.

Beschäftigte, diet in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit

weniger als 250 Arbeitnehmern/innen beschäftigtsind und

t an einer Qualifizierung teilnehmen, die mindes-tens vier Wochen oder 160 Unterrichtsstundendauert.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenFür Geringqualifizierte werden gefördert:

t Umschulungen (Qualifizierungen, die zu einemanerkannten Berufsabschluss führen.)

t Qualifizierungen, die zu einer berufsanschlussfähi-gen Teilqualifikation führen.

Für Beschäftigte in KMU werden Qualifizierungen ge-fördert die,

t außerhalb des Unternehmens, aber während derbetriebsüblichen Arbeitszeiten durchgeführt wer-den und

t über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfris-tige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die Qualifizierungsmaßnahme, sowie der Träger müs-sen nach der Allgemeinen ZulassungsverordnungWeiterbildung (AZWV) zugelassen sein.

FörderleistungenFörderleistungen für Weiterbildungsmaßnahmen fürgeringqualifizierte Beschäftigte:

t Übernahme der Weiterbildungskostent bis zu 24 Monate bei Umschulungen, t für zwei bis sechs Monate bei Teilqualifizierun-

gen.

t Zuschuss zu notwendigen übrigen Weiterbildungs-kosten (ggf. Übernahme der Fahrkosten, der Kos-ten für auswärtige Unterkunft und Verpflegungsowie der Kinderbetreuungskosten).

Darüber hinaus kann ein Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ)zum Lohn/Gehalt einschließlich der Sozialversiche-rungsbeiträge für die Zeit der Qualifizierung beantragtwerden.

Förderleistungen für Weiterbildungsmaßnahmen fürBeschäftigte in KMU:

t Übernahme der Weiterbildungskosten (bis zu 75%bei Beschäftigten über 45 Jahren, bis zu 50% beiBeschäftigten unter 45 Jahren).

t Zuschuss zu notwendigen übrigen Weiterbil-dungskosten (ggf. Übernahme der Fahrkosten, derKosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegungsowie der Kinderbetreuungskosten).

Verfahrensablauft Beratung bei der Agentur für Arbeit.

t Antrag durch den/die Arbeitgeber/in (für jeden Be-schäftigten einzeln).

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Unternehmen>>Finanzielle Hilfen

>>Weiterbildung>>Arbeitgeberinformationen– Förderung der beruflichen Weiterbildung Be-schäftigter

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitgeber/-innen: 0800/45555-20Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

47FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

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t mindestens eine einjährige staatlich anerkannteHelferausbildung in der Pflege (Altenpflegehilfe/Gesundheits- und Krankenpflegehilfe/Heilerziehungs(pflege)hilfe) abgeschlossen haben oder

t bisher keinen Berufsabschluss erworben haben odereinen Berufsabschluss besitzen, aber seit minde-stens vier Jahren nicht im erlernten Beruf tätig wa-ren, in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigtwerden und die erlernte Tätigkeit nicht mehr aus-üben können und

t eine zweijährige Tätigkeit in einer Einrichtung derAltenhilfe (in Vollzeit oder entsprechend länger beieiner Teilzeitbeschäftigung) absolviert haben.

Grundlage für die Nachqualifizierung von Beschäftig-ten ohne abgeschlossene staatlich anerkannte Helfer-ausbildung in der Pflege ist eine Feststellung derKompetenzen, die sich der/die Beschäftigte in einermindestens zweijährigen Tätigkeit in einer Einrich-tung der Altenhilfe aneignen konnte. Grundlage fürdie Kompetenzfeststellung ist ein durch die Bundes-agentur für Arbeit erstelltes berufspsychologisches Gut-achten.

48 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

HINWEIS ZUR UMSCHULUNGSFÖRDERUNG IN DER ALTEN-PFLEGE IM RAHMEN VON WEGEBAU

Berufsbegleitenden Nachqualifizierung (Dauer 24Monate) zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsof-fensive Altenpflege wurde die Weiterbildungsförde-rung in der Altenpflege angepasst. Teil der Offensiveist u. a. die Änderung des Altenpflegegesetzes mit derAusweitung der Möglichkeit zur Verkürzung der Aus-bildung zur Altenpflegefachkraft für im Berufsfeld er-fahrene Personen (Nachqualifizierung). Die Bundes-agentur für Arbeit fördert die berufsbegleitende Nach-qualifizierung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger für24 Monate.

Für den Fall, dass eine Verkürzung der Altenpflegeaus-bildung nicht in Betracht kommt, ist eine dreijährige(36 Monate) Förderung für Eintritte in die Ausbildung,die zwischen dem 1.4.2013 und dem 31.3.2016 erfol-gen, möglich.

VerkürzungsumständeAn einer berufsbegleitenden Nachqualifizierung kön-nen Beschäftigte teilnehmen, die aktuell in einemambulanten Dienst oder einer (teil-)stationären Pfle-geeinrichtung beschäftigt sind und

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49FÖRDERUNG BERUFLICHER FORT- UND WEITERBILDUNG

NOTIZEN

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5 FÖRDERUNG VON BERUFLICHEM AUFSTIEG DURCH STUDIUM

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Förderleistungent Monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld für

Studierende im Vollzeitstudium. Zusätzliche Betreu-ungspauschale für Kinder unter zehn Jahren (113 Eurofür das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes wei-tere).

t Jährlich 2.000 Euro für Studierende in einem be-rufsbegleitenden Studiengang.

Verfahrensablauft Bewerbung (Online-Fragebogen).

t Kompetenz-Check (Online-Fragebogen).

t Auswertung der Fragebögen durch Expertenteams.

t Auswahlgespräch (persönlich).

Link zur WebsiteStiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)www.sbb-stipendien.dePfad: sbb>>Aufstiegsstipendium

Kontakt/Weiterführende Beratung Stiftung Begabtenförderung berufliche BildungTelefon: 0228/62931-0

E-Mail: [email protected]

52 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

AufstiegsstipendiumDas Aufstiegsstipendium ist ein Fördermittel des Bun-desministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).Ziel ist die Unterstützung beruflich begabter Menschenbei der Durchführung eines Hochschulstudiums.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenDas Programm richtet sich vor allem an diejenigen,die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehr-jährige Berufserfahrung, Anerkennung einer beson-deren fachlichen Begabung oder eine berufliche Fort-bildung erworben haben. Doch auch diejenigen, dievor, während oder nach ihrer Ausbildung die Hoch-schulzugangsberechtigung erlangt haben, sind för-derberechtigt.

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

t der Nachweis einer besonderen Leistungsfähigkeitin Ausbildung oder Beruf (z. B. Note der Berufsab-schlussprüfung),

t eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Auf-stiegsfortbildung,

t mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und

t keinen Hochschulabschluss erworben.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenAkademisches Erststudium in Vollzeit oder berufsbe-gleitend an einer staatlichen oder staatlich aner-kannten Hochschule.

NOTIZEN

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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) istein staatliches Fördermittel zur Unterstützung derAusbildung von Schüler/innen und Studierenden inDeutschland. Ziel ist die Erhöhung der Chancengleich-heit für Schüler/innen und Studierende bei der Finan-zierung ihrer Ausbildung. Umgesetzt wird das BAföGdurch das Bundesministerium für Bildung und For-schung (BMBF).

Zielgruppe und FördervoraussetzungenSchüler/innen und Studierende, die

t die deutsche oder

t eine andere Staatsbürgerschaft besitzen (die kon-kreten Voraussetzungen für eine Gleichstellung hän-gen von jeweiligen Status ab, z. B. Staatsangehörig-keit anderer EU-Staaten, Niederlassungserlaubnis,Anerkennung als Flüchtling),

t die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbil-dung vorweisen und

t ihre Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebens-jahres, bzw.

t bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35.Lebensjahres beginnen.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden Ausbildungen und Studium an fol-genden Bildungsstätten:

t an allgemein- und berufsbildenden Schulen,

t an Kollegs, Akademien und Hochschulen, einschließ-lich dort geforderter Praktik.

Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungs-stätten und gleichwertigen privaten Ausbildungs-stätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahmean entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.

Hinweis zur Ausbildungsförderung für soziale Pfle-geberufet Durch § 1 Absatz 1 der „Verordnung über die Ausbil-

dungsförderung für soziale Pflegeberufe (SozPfle-gerV)“ wird BAföG auch geleistet für den Besuchvon Ausbildungsstätten 1. für Dorfhelfer, Altenpflegehelfer, Alten-, Fami-

lien-, Haus- und Heilerziehungspfleger sowie 2. für Fachaltenpfleger.

t Die Auszubildenden erhalten laut § 2 der Verord-nung Ausbildungsförderung wie Schüler an Fach-

schulen, wenn Aufnahmevoraussetzung eine abge-schlossene Berufsausbildung oder eine mehrjäh-rige geeignete Tätigkeit ist.

Förderleistungent Die Förderung nach BAföG geht vom Bedarfssatz

aus, von dem Einkommen (eigenes/der Ehegatten/innen bzw. eingetragenen Lebenspartner/innenund der Eltern) und Vermögen abzuziehen sind.

t Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzu-schuss.

t Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte alsZuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarle-hen.

t Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Aus-bildung geleistet.

t Die Dauer der Förderung von Studierenden ent-spricht der Dauer der Regelstudienzeit.

VerfahrensablaufSchriftlicher Antrag auf den dafür vorgesehenen Form-blättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsför-derung

t für Studierende im Amt für Ausbildungsförderungder jeweiligen Hochschule,

t für Auszubildende im Amt für Ausbildungsförde-rung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstättebefindet,

t für die Auslandsförderung für Studierende als auchfür Schüler/innen in den zentralen Auslandsämternin Deutschland,

t für alle anderen Schüler/innen beim Amt für Aus-bildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung amWohnort der Eltern,

Die Adressen, Telefonnummern und/oder Internet-verbindungen der einzelnen Ämter für Ausbildungs-förderung können im Internet unter www.bafög.degefunden werden.

Link zur WebsiteBAföGwww.bafoeg.bmbf.de/

Kontakt / Weiterführende Beratung Kostenfreie BAföG-Hotline:0800/2236341 bzw. 0800/bafoeg1

53FÖRDERUNG VON BERUFLICHEM AUFSTIEG DURCH STUDIUM

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t ein Master (postgraduales Studium).

t ein berufsbegleitendes/duales Studium.

Studierende an Berufsakademien können mit demDeutschlandSTIPENDIUM gefördert werden, wenn diesenach dem Recht des jeweiligen Landes staatlicheoder staatlich anerkannte Hochschulen sind.

Förderleistungent Stipendium in Höhe von 300 Euro im Monat (150

Euro vom Staat und 150 Euro von privaten Geld-gebern).

t Förderung dauert mindestens zwei Semester undumfasst maximal die Regelstudienzeit.

Verfahrensablauft Öffentliche Ausschreibung der Stipendien und Be-

kanntmachung der Auswahlverfahren durch dieHochschulen.

t Bewerbung direkt bei einer Hochschule.

t Vergabe oder Ablehnung durch die Auswahlkom-mission der jeweiligen Hochschule.

Link zur WebsiteDeutschlandSTIPENDIUM www.deutschlandstipendium.de

Kontakt/Weiterführende Beratung Hotline des Servicezentrums DeutschlandSTIPENDIUM:0201/8401-188

54 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

DeutschlandSTIPENDIUMDas DeutschlandSTIPENDIUM ist ein Stipendienpro-gramm des Bundesministeriums für Bildung und For-schung (BMBF) für begabte Studierende an staatlichenund staatlich anerkannten Hochschulen. Ziel des Pro-gramms ist die finanzielle Unterstützung von beson-ders begabten Studierenden oder Studienanfänger/innen. Das Stipendium ist unabhängig vom sonsti-gen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern, wirdnicht auf das BAföG angerechnet und muss auch nichtzurückgezahlt werden.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenStudierende oder Studienanfänger/innen, die be-sonders begabt sind. Nachweise für eine besondereBegabung sind beispielsweise:

t schulische Erfolge und/oder Leistungen an der Uni-versität.

t gesellschaftliches Engagement.

t besondere persönliche Leistungen (z. B. Pflege einesFamilienmitglieds).

Geförderte (Bildungs-)Maßnahmen

Förderfähig sind:t ein Erststudium (grundständiges Studium).

t ein Zweitstudium (grundständiges Studium).

t ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (post-graduales Studium).

NOTIZEN

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Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

t Studiengänge an Berufsakademien.

t vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.

FörderleistungenMonatliche Auszahlungsbeträge zwischen 100 und 650Euro (frei wählbar).Die maximale Darlehenshöhe beträgt bei der Finan-zierung von

t 14 Semestern: 54.600 Euro(14 Semester x 6 Monatex 650 Euro),

t 10 Semestern: 39.000 Euro(10 Semester x 6 Monatex 650 Euro),

t 6 Semestern: 23.400 Euro(6 Semester x 6 Monatex 650 Euro).

Die Dauer der Förderung ist vom Alter abhängig undliegt bei einem Erst- und Zweitstudium bei maximal14 Semestern. Bei einem postgradualen Studium so-wie Promotion beträgt die Förderdauer maximal sechsSemester.

Verfahrensablauft Ausfüllen des Antragsformulars.

t Erhalt der Vertragsunterlagen seitens der KfW.

t Unterzeichnung des Kreditvertrags.

Link zur WebsiteKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) www.kfw.dePfad: Startseite>>Privatpersonen>>Studieren & Quali-

fizieren>>Förderprodukte>>174 Produktdetails

Kontakt/Weiterführende Beratung KfWkostenfreie Servicenummer: 0800/539-9003 Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

E-Mail: [email protected]

55FÖRDERUNG VON BERUFLICHEM AUFSTIEG DURCH STUDIUM

Studienkredit der KfWDer Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) dient zur Finanzierung der Lebenshal-tungskosten von Studierenden. Die KfW verfolgt mitdiesem Förderprodukt das Ziel, insgesamt die Zahlder Hochschulabsolventen zu erhöhen.Zielgruppe und FördervoraussetzungenStudierende, die

t an einer staatlichen oder staatlich anerkanntenHochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliertsind,

t vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind,

t die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder

t EU-Staatsangehörige sind und sich seit mindes-tens drei Jahren ständig in Deutschland aufhaltenoder

t Familienangehörige einer/eines solchen EU-Staats-bürgerin/Staatsbürgers sind und sich mit ihr/ihmim Bundesgebiet aufhalten (Staatsbürgerschaftund die Dauer des bisherigen Aufenthalts in Deutsch-land spielen keine Rolle) oder

t Bildungsinländer/innen sind (eine deutsche Hoch-schulzugangsberechtigung besitzen).

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenDer Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) dient zur Finanzierung der Lebenshaltungskos-ten von Studierenden während

t eines Erststudiums (grundständiges Studium),

t eines Zweitstudiums (grundständiges Studium),

t eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums(postgraduales Studium),

t eines Masters (postgraduales Studium),

t einer Promotion,

t eines berufsbegleitenden/dualen Studiums.

Der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) fördert Personen unabhängig vom gewähltenStudienfach. Auch Fernstudiengänge sind möglich.

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6 FÖRDERUNG DER TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN AM ARBEITSLEBEN

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FörderleistungenHöhe der Förderung:Die Höhe Ausbildungsgeldes hängt ab von

t dem Bedarfssatz des Ausbildungsgeldes und

t dem anzurechnenden Einkommen, wenn es sichum eine Berufsausbildung handelt.

Auf den „Gesamtbedarf“ wird im Rahmen einer Be-dürftigkeitsprüfung das Einkommen der antragstel-lenden Person, des Ehepartners/der Ehepartnerin oderdes/der Lebenspartners/in und der Eltern angerech-net, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Frei-beträge übersteigt.

Dauer der Förderung:Ausbildungsgeld kann grundsätzlich für die Dauerder Teilnahme an der Maßnahme beansprucht wer-den.

VerfahrensablaufDer Antrag auf Ausbildungsgeld muss vor Beginn ei-ner Maßnahme bei der örtlich zuständigen Agenturfür Arbeit gestellt werden.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Menschen

mit Behinderung>>Finanzielle Hilfen>> Ausbil-dungsgeld

Kontakt/Weiterführende Beratung Beratung erfolgt in den örtlich zuständigen Agentu-ren für Arbeit.

Kostenfreie Service-Rufnummer der Bundesagenturfür Arbeit für Arbeitnehmer/innen:0800/45555-00Mo.–Fr. von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

58 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

NOTIZEN

AusbildungsgeldDas Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstel-lung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundes-agentur für Arbeit für behinderte Menschen erbrachtwird. Für das Ausbildungsgeld gelten grundsätzlich die Vor-schriften für die Berufsausbildungsbeihilfe. Danebengibt es aber auch besondere Regelungen, die nur fürdas Ausbildungsgeld gelten. Das gilt insbesonderefür die Festsetzung des Bedarfs des Ausbildungsgel-des und bei der Anrechnung von Einkommen.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenUm das Ausbildungsgeld zu beantragen, muss der/dieAntragsteller/in folgende Voraussetzungen erfüllen:

t Es liegt eine Behinderung vor.

t Antragsteller/in hat noch keine Berufsausbildung(es sei denn, der erlernte Beruf kann aufgrund derBehinderung nicht ausgeübt werden).

t Das Einkommen des/der Antragstellers/in, seinerEltern und seines/seiner Ehe- bzw. Lebenspart-ners/in übersteigt nicht die Freibeträge.

Geförderte (Bildungs-)Maßnahment Berufsausbildung

t in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowiet die betrieblich durchgeführte Berufsausbildung

nach dem Altenpflegegesetz.

t Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ein-schließlich einer Grundausbildung.

t Individuelle betriebliche Qualifizierungen im Rah-men der Unterstützten Beschäftigung nach § 38aNeuntes Buch Sozialgesetzbuch (Unterstützte Be-schäftigung).

t Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufs-bildungsbereich einer Werkstatt für behinderteMenschen.

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Bei Übergangsgeld während einer Leistung zur Teil-habe am Arbeitsleben wird 65% des ortsüblichenTarifs berechnet, wenn vor der Maßnahme kein Lohnerzielt wurde oder der errechnete Betrag zu geringausfällt (§ 48 SGB IX).

VerfahrensablaufDer Antrag auf Übergangsgeld muss beim zuständi-gen Sozialversicherungsträger gestellt werden.

Link zur WebsiteBundesagentur für Arbeitwww.arbeitsagentur.dePfad: Startseite>>Bürgerinnen & Bürger>>Menschen

mit Behinderung>>Finanzielle Hilfen>>Über-gangsgeld

Deutsche Rentenversicherungwww.deutsche-rentenversicherung.dePfad: Startseite>>Rente & Reha>>Rehabilitation>>

Leistungen>>Übergangsgeld

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) www.dguv.dePfad: Startseite>>Rehabilitation/Leistungen>>Geld-

leistungen/Entschädigung>>Übergangsgeld

Kontakt/Weiterführende Beratung Individuelle Auskünfte und Beratung erteilt der zu-ständige Sozialversicherungsträger

Berufsgenossenschaften/Gesetzliche UnfallversicherungKostenfreie Service-Rufnummer: 0800/6050404

Bundesagentur für ArbeitKostenfreie Service-Rufnummer für Arbeitnehmer/innen: 0800/45555-00

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Kostenfreie Service-Rufnummer: 0800/100048025

59FÖRDERUNG DER TEILHABE BEHINDERTER MENSCHEN AM ARBEITSLEBEN

ÜbergangsgeldÜbergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, welcheseinkommenslose Zeiten im Rahmen der Maßnahmenzur Teilhabe am Arbeitsleben oder während der Teil-nahme an Maßnahmen zur Rehabilitation überbrückt.Es soll die wirtschaftliche (finanzielle) Versorgungdes Leistungsberechtigten und seiner Familie wäh-rend der Maßnahme sichern. Übergangsgeld leistendie Rehabilitationsträger – der Sozialversicherungs-träger, die Berufsgenossenschaft oder die Agenturfür Arbeit.

Zielgruppe und FördervoraussetzungenGefördert werden

t Angestellte, die in der gesetzlichen Rentenversiche-rung pflichtversichert sind.

t Angestellte, die an den Folgen eines Arbeitsunfallsoder einer Berufskrankheit leiden.

t Selbständige, die Mitglied in der gesetzlichen Ren-tenversicherung sind.

t Arbeitslose, die zuvor Arbeitslosengeld bezogen ha-ben.

Übergangsgeld ist eine sogenannte Lohnersatzleis-tung, d.h. es wird nur gezahlt, wenn im Krankheits-fall kein Anspruch (mehr) auf Entgeltfortzahlung durchden Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht. Eine Ent-geltfortzahlung endet in der Regel nach 6 Wochenkrankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Bei jedem Träger gelten andere Voraussetzungen!

Förderleistungen:Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld be-trägt bei allen Trägern 80% des letzten Bruttover-dienstes.Das Übergangsgeld beträgt:

t 75% dieser Berechnungsgrundlage t bei Versicherten die ein Kind haben (§ 32 EStG)

oder t die pflegebedürftig sind und durch ihren Ehe-

gatten gepflegt werden, der deshalb keine Er-werbstätigkeit ausüben kann, oder

t deren Ehegatte pflegebedürftig ist und keinenAnspruch auf Leistungen aus der Pflegeversiche-rung hat.

t 68% dieser Berechnungsgrundlage für die übrigenVersicherten.

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7 FÖRDERUNG ZUR STÄRKUNG DES UNTERNEH-MERISCHEN KNOW-HOWS FÜR DEN AUF- UND AUSBAU DER ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGS-FÄHIGKEIT

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Beratungsförderung für Unternehmerinnen und Un-ternehmer sowie freiberuflich TätigeZiel der Förderung ist, Unternehmen (KMU) und An-gehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zuden Kosten einer Unternehmensberatung einen An-reiz zu geben, externes Know-how in Anspruch zunehmen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bun-des und des Europäischen Sozialfonds (ESF) nachden Richtlinien des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Energie (BMWi) zur Beratungsförderung.Die Zuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaftund Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und ausgezahlt.

Zielgruppe und FördervorrausetzungenGefördert werden

t Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und derFreien Berufe t ab einem Jahr nach Gründung und t mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweig-

niederlassung in der Bundesrepublik Deutsch-land,

t Unternehmen, die der Definition eines kleinen odermittleren Unternehmens (KMU) entsprechen: nichtmehr als 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. EuroJahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio.Euro,

t Unternehmen, die die Voraussetzungen für Mitar-beiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsummezusammen mit einem Partner oder verbundenenUnternehmen nicht überschreiten.

Geförderte (Bildungs-)MaßnahmenGefördert werden t allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen,

finanziellen, personellen und organisatorischen Fra-gen der Unternehmensführung und zur Einführungoder Anpassung eines Qualitätsmanagements, ein-schließlich begleitender Maßnahmen im Rahmender Umsetzung durch den Berater oder die Berate-rin,

t spezielle Beratungen (u.a.):t Beratungen zur Fachkräftegewinnung und -siche-

rung.t Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen

der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen.t Beratungen zum Arbeitsschutz.

t besondere Beratungen (u.a.):t Beratungen für Unternehmen, die von einer

Unternehmerin geführt werden.t Beratungen zur Einführung familienfreundli-

cher Maßnahmen in Unternehmen zur besserenVereinbarkeit von Familie und Beruf.

t Beratungen für Unternehmen, die von Migran-tinnen/Migranten geführt werden, zu allen be-triebswirtschaftlichen Fragen der Unternehmens-führung.

t Beratungen von Unternehmen zur besseren In-tegration von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mitMigrationshintergrund in den Betrieb.

Erforderliche Inhalte der Beratungen:t Analyse der Unternehmenssituation sowie der

Schwachstellen, bezogen auf den Beratungsauftrag.

t Verbesserungsvorschläge.

t konkrete Handlungsempfehlungen.

t detaillierte Anleitungen zur Umsetzung dieser Vor-schläge in die betriebliche Praxis.

Die Beratung muss von selbständigen Berater/innenbzw. Beratungsunternehmen durchgeführt werden,die ihren überwiegenden Umsatz (über 50%) aus derentgeltlichen Unternehmensberatung bzw. Schulungerzielen.

Förderleistungent Unternehmen und freiberuflich Tätige können Zu-

schüsse erhalten in Höhe vont 50% der Beratungskosten (Zuschusshöhe maxi-

mal 1.500 Euro) für Unternehmen in den altenBundesländern einschließlich Berlin,

t 75% der Beratungskosten (Zuschusshöhe maxi-mal 1.500 Euro) für Unternehmen in den neuenBundesländern einschließlich des Regierungs-bezirks Lüneburg.

t Je Antragsteller/in können mehrere thematisch von-einander getrennte Beratungen bezuschusst werden,sofern die einzelnen Zuschüsse je Beratungsart inder Summe einen Gesamtbetrag von 3.000 Euronicht überschreiten.

Verfahrensablauft Die Antragstellung erfolgt durch das beratene Un-

ternehmen oder der freiberuflich Tätige online überdas unter www.beratungsfoerderung.info zur Ver-fügung gestellte Verfahren (AMU).

t Dem Antrag sind elektronisch beizufügen:t der Beratungsbericht,t die Beraterrechnung,t der entsprechende Kontoauszug des Antragstel-

lers als Zahlungsnachweis,t bereits erhaltene De-minimis-Bescheinigungen.

t Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ab-schluss der Beratung bei einer Leitstelle zu stellen.

62 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

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Das Leitstellenverzeichnis ist unter www.beratungs-foerderung. info abrufbar.

Link zur WebsiteBeratungsförderungwww.beratungsfoerderung.info

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)www.bafa.de

KontaktinformationenBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Telefon: 06196/908-570

E-Mail: [email protected]

63FÖRDERUNG ZUR STÄRKUNG DES UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS FÜR DEN AUF- UND AUSBAU DER ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT

NOTIZEN

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t Begleitung bei der Umsetzung dieser Maßnahmengemäß den zeitlichen und finanziellen Möglich-keiten.

Geförderte Leistungen Gefördert wird t eine Erstberatung (kostenfrei) sowie

t ein Zuschuss von bis zu 80% der Leistungen füreine Fachberatung zwischen ein und 15 Bera-tungstagen (max. 1.000 Euro (netto) pro Tag) un-abhängig von der Betriebsgröße.

Verfahrensablauft Klärung der Voraussetzungen in einer Erstbera-

tung in einer regionalen Beratungsstelle.

t Ausstellung des Beratungsschecks als Grundlagefür die Beantragung einer Fachberatung für förde-rungswürdige Unternehmen.

t Beantragung der Förderung innerhalb eines Zeit-raums von drei Monaten nach der Erstberatungbeim Bundesverwaltungsamt (die regionale Bera-tungsstelle unterstützt Unternehmen bei der An-tragsstellung).

t Bei Bewilligung: Beauftragung einer autorisiertenFachberaterin oder eines autorisierten Fachbera-ters aus dem Fachberaterpool des Programms.

Link zur WebsiteModellprogramm unternehmensWert: Menschwww.unternehmens-wert-mensch.de

Kontakt/Weiterführende BeratungZentraler Ansprechpartner für das ModellprogrammunternehmensWert: Mensch ist die Programmkoor-dinierungsstelle (PKS) im Referat AzA1 „Zukunftsge-rechte Gestaltung der Arbeitswelt“ im Bundesmini-sterium für Arbeit und Soziales.Telefon: 030/18527-2788, 3671, 2755E-Mail: [email protected]

Regionale Beratungsstelle in Berlin beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung GmbHStandort BerlinTelefon: 030/4174986-22 oder 030/4174986-0E-Mail: [email protected]

64 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

unternehmensWert:MenschDas Modellprogramm unternehmensWert:Mensch desBundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)fördert Informations- und Beratungsleistungen fürkleine und mittlere Unternehmen zur Entwicklungeiner modernen Personalpolitik, die auf die Stär-kung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit vonArbeitnehmer/innen sowie zur Fachkräftesicherung inUnternehmen ausgerichtet ist. Finanziert wird dasProjekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)und des Bundes.

Zielgruppe und FördervorrausetzungenUnternehmen werden gefördert, wenn sie

t der Definition eines kleinen oder mittleren Unter-nehmens (KMU) entsprechen: nicht mehr als 250Beschäftigte, höchstens 50 Mio. Euro Jahresum-satz oder Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro,

t mindestens eine Person sozialversicherungspflich-tig in Vollzeit beschäftigen und

t seit mindestens fünf Jahren bestehen.

Geförderte (Bildungs-)Maßnahment Eine Erstberatung.

t Eine Fachberatung, die mit Beteiligung von Unter-nehmensvertreterinnen/Unternehmensvertretern,Beschäftigten und Belegschaftsvertreterinnen/Be-legschaftsvertretern in der Regel im Unternehmenstattfindet und folgende Leistungen umfasst:

t Vertiefende Analyse der Stärken und Schwächen desUnternehmens hinsichtlich der im Rahmen einerErstberatung identifizierten Problem- und Aufga-benstellung.

t Entwicklung von Lösungswegen und Handlungs-zielen sowie deren Verortung im Zusammenhangder vier Handlungsfelder: Personalführung, Chan-cengleichheit&Diversity, Gesundheit, Wissen& Kom-petenzvermittlung. Dabei wird ein besonderer Fokusauf die Aspekte Führung und Kommunikation,Motivation und Partizipation, Arbeitsorganisation,Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Beruf und Familiebzw. Beruf und Pflege, Inklusion, Arbeit und Ge-sundheit, Qualifizierungs- und Kompetenzentwick-lungsbedarf, Wissenstransfer, Altersstruktur sowieFachkräftebedarf gelegt.

t Festlegung von Maßnahmen in einem verbindlichenbetrieblichen Handlungsplan.

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65FÖRDERUNG ZUR STÄRKUNG DES UNTERNEHMERISCHEN KNOW-HOWS FÜR DEN AUF- UND AUSBAU DER ARBEITS- UND BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT

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8 BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTEIM LAND BERLIN

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Berliner (Weiter-)BildungsberatungIn den öffentlich geförderten Berliner (Weiter-)Bil-dungsberatungsstellen kann eine kostenfreie Beratungzu individuellen Bildungs- und Weitermöglichkeitenin Anspruch genommen werden. Bildungsberatungunterstützt Beschäftigte und Arbeitslose bei der beruf-lichen und persönlichen Entwicklung. Qualifizierte Be-rater/innen helfen je nach Anliegen bei der Klärung vonFragen rund um die Themen Bildung, Beruf und Be-schäftigung.

Die Berliner (Weiter-)Bildungsberatung wird von derBerliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration undFrauen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unddes Landes Berlin gefördert.

68 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

LeistungenTrägerunabhängige (Weiter-)Bildungsberatung.

Link zur WebsiteBildungsberatung Berlinwww.bildungsberatung-berlin.de

KontaktinformationenDie Adressen, Telefonnummern und/oder Internet-verbindungen der einzelnen (Weiter-)Bildungsbera-tungsstellen im Land Berlin können im Internet unterwww.bildungsberatung-berlin.de gefunden werden.

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JobMotion – Impulse für gute PersonalarbeitDas Projekt JobMotion der Zukunft im Zentrum GmbH(ziz GmbH) gibt Impulse für gute Personalarbeit undinformiert und berät Unternehmen zum demografi-schen Wandel und den Folgen für den Arbeitsmarkt.Ziel ist es, Unternehmen im Kontext neuer Personal-herausforderungen richtungsweisend zu unterstützenund ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu verbes-sern.„JobMotion – Impulse für gute Personalarbeit“ wirdvon der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Inte-gration und Frauen im Rahmen des Programms Ber-linArbeit und aus Mitteln des Europäischen Sozial-fonds gefördert.

Leistungent Beratung von Berliner Unternehmen mit dem Ziel,

„Fachkräfte finden, binden und entwickeln“ imUmfang von bis zu acht Beratertagen zu Themender generationengerechten Personalarbeit.

69BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE IM LAND BERLIN

t Initiierung von Dialogveranstaltungen für BerlinerKMU, die sich zu Themen der generationengerech-ten Personalarbeit qualifizieren und austauschenmöchten.

t Ermöglichung für Unternehmen, mit der web-Appunter www.jobmotion.de einen kurzen Check zumStand der Personalarbeit zu tätigen.

Link zur WebsiteJobMotion – Impulse für gute Personalarbeitwww.ziz-berlin.de/jobmotion

KontaktinformationenJobMotion – Impulse für gute PersonalarbeitTelefon: 030/2787 33-0E-Mail: [email protected]

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Für Minijobber/innen:

t Bildungsberatung und -coaching.

t Kompetenzanalyse.

t Workshops (Lerntechniken, Vereinbarkeit von Be-ruf und Familie, Selbst- und Zeitmanagement).

Link zur WebsiteJoboption Berlinwww.joboption-online.de

Kontaktinformationenfür Minijobber/innenbei der zunkunft im Zentrum GmbHTelefon: 030/2787 33-102E-Mail [email protected]

für Unternehmenbei der WERT.ARBEIT GmbH, BerlinTelefon: 030/280320-86 E-Mail: [email protected]

70 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

Joboption Berlin – Warum Minijob? Mach mehr draus!Ziel des Projektes Joboption Berlin ist, Minijobs in so-zialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwan-deln. Über das Projekt wird Beratung für Beschäftigteund Unternehmen angeboten, um Potenziale zur Fach-kräftesicherung und Vorteile einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung aufzuzeigen.Ein weiterer Auftrag ist die Sensibilisierung der Öf-fentlichkeit über die Auswirkungen und Folgen ge-ringfügiger BeschäftigungJoboption Berlin ist ein gemeinsames Projekt derWERT.ARBEIT GmbH, Berlin und der zukunft im zen-trum GmbH und wird von der Senatsverwaltung Ar-beit, Integration und Frauen im Rahmen des Pro-gramms BerlinArbeit gefördert.

LeistungenFür Unternehmen:

t Beratung zur Personalentwicklung z.B.:t Altersstrukturanalyse der Belegschaft.t Kompetenzcheck und Ermittlung des Qualifizie-

rungsbedarfs.

t Information zu Förder- und Unterstützungsmög-lichkeiten.

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Qualifizierungsberatung in UnternehmenDas Projekt der Gesellschaft für soziale Unterneh-mensberatung mbH (gsub GmbH) bietet Qualifizie-rungsberatung für kleine und mittlere Unternehmenin den vier Bezirken des Agenturbereiches Berlin Süd(Neukölln, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöne-berg und Treptow-Köpenick). Die zu beratenden Un-ternehmen werden über die Agentur für Arbeit bzw.über die Wirtschaftsförderungen der Bezirke akqui-riert. Ziel des Projekts ist, die Unternehmen einerseitsfür die Weiterbildung ihrer Beschäftigten zu sensibi-lisieren und sie andererseits bei der Identifizierungeines geeigneten Angebots umfassend zu unterstüt-zen. Gefördert wird das Projekt durch das Land Ber-lin, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauenund vom Job Center Neukölln.

Leistungent Kostenfreie, trägerneutrale Vor-Ort-Beratung rundum Weiterbildung.

t Durchführung von Bildungsbedarfsanalysen.

t Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Bil-dungsdienstleistern.

t Unterstützung bei der Beantragung von Förder-mitteln.

t Vermittlung von relevanten Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern zu anderen unternehmensspe-zifischen Themen.

t Sensibilisierung von Unternehmen für Geringqua-lifizierte.

KontaktinformationenUnternehmenshotline: 030/28409-0oder Telefon: 030/90239-3366, 3601

E-Mail: [email protected]

Link zur WebsiteGesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH(gsub GmbH)www.gsub.dePfad: Startseite>>Projekte>>Fachkräftesicherung in der

Wirtschaft>>Qualifizierungsberatung in Unter-nehmen

71BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE IM LAND BERLIN

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Link zur WebsiteSANQ – Netzwerk für Nachqualifizierung und beruf-liche Bildung e. V. www.sanq-berlin.de

KontaktinformationenSANQ e.V. Telefon: 030/617764-7 20 E-Mail: [email protected]

72 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

SANQ – Netzwerk für Nachqualifizierung und beruf-liche Bildung e.V.Ziel ist, mit den Regelinstitutionen und den zustän-digen Stellen die modulare Nachqualifizierung „alsdritten Weg“ zum Berufsabschluss weiter zu verbrei-ten und somit auch einen Beitrag zur Fachkräfteent-wicklung in der Region zu leisten. Die Aktivitäten von SANQ e.V. richten sich an die An-bieter von modularer Nachqualifizierung, die Bildungs-träger und an Bildungsinteressierte bzw. Betriebe, dieNutzer von flexiblen abschlussorientierten Bildungs-gängen.

Leistungent Information und Beratung zu „ Nachqualifizierung“.

t Bereitstellung von Informationen zu Nachqualifi-zierung, Qualitätsstandards und zu den Bildungs-angeboten in der Region.

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Unternehmensservice in den Berliner BezirkenBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie bietetgemeinsam mit den zwölf bezirklichen Wirtschafts-förderungen und Partnerorganisationen der Haupt-stadt individuellen Unternehmensservice – direkt inden Bezirken. Der Unternehmensservice berät und unterstützt beiFragen zu Investitionen oder Expansion am Standort,Fragen zu Förderung und Finanzierung, die Suche nachImmobilien oder die Rekrutierung von Mitarbeitern.

Leistungent Informationen über Fördermöglichkeiten und Fi-

nanzierungswege

t Unterstützung bei der Rekrutierung und Qualifi-zierung von Fachkräften und WebPortal „Talent inBerlin“

t Top-Kontakte zu Partnern, Netzwerken und Orga-nisationen

t Entlastung durch Behörden- und Genehmigungs-management

t Außenwirtschaftsförderung zur Erschließung neuerMärkte im Ausland

t Unterstützung bei der Standortsicherung

t Standortberatung und Hilfe bei der Suche nachGewerbeimmobilien

t Wissens- und Technologietransfer für Innovatio-nen

Link zur WebsiteBerlin Partnerwww.berlin-partner.dePfad: Startseite>>Services>>Unternehmensservice in

den Bezirken

Berlin – Das offizielle Hauptstadtportalwww.berlin.dePfad: Startseite>>Senatsverwaltungen>>Senatsver-

waltung für Wirtschaft, Technologie und For-schung>>Unternehmensservice

KontaktinformationenBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbHTelefon: 030/46302-500E-Mail: [email protected]

73BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE IM LAND BERLIN

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9 ÜBERGREIFENDE INFORMATIONSQUELLEN – REGIONALE INTERNETPORTALE IM WORLDWIDEWEB

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Bildungsberatung-Berlin.deAls erste Anlaufstelle erleichtert das durch den KES-Verbund bei Arbeit und Leben e. V., LAG Berlin (DGB/VHS)umgesetzte Portal www.bildungsberatung-berlin.deInteressierten den Zugang zur öffentlich finanzierten(Weiter-)Bildungsberatung im Land Berlin. Ratsuchen-de erhalten hier einen Überblick über die Angebote,Schwerpunkte und Adressen der Beratungsstellen. Wei-tere Informationen rund um das Thema Bildung/Wei-terbildung ergänzen das Angebot.Gefördert wird das Projekt von der Berliner Senats-verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ausMitteln des Europäischen Sozialfonds und des Lan-des Berlin.

Zielgruppe Zielgruppe sind Bildungssuchende.

76 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

Besonderheiten des Portals Das Portal bildungsberatung-berlin.de unterstützt bei

t der Suche nach der passenden Beratungsstelle,

t der Recherche und Information zu Möglichkeiten undInstrumenten der Förderung von Weiterbildung,

t der weiterführenden Information zum Thema Wei-terbildung.

Link zur WebsiteBildungsberatung Berlinwww.bildungsberatung-berlin.de

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KMU Bildungsnavigator Der KMU-Bildungsnavigator unterstützt kleine undmittelständische Unternehmen bei der Ermittlung undFormulierung der erforderlichen Bildungsinhalte undermöglicht so eine präzise Recherche nach passen-den Angeboten. Zusätzlich umfasst das Serviceange-bot Informationen zu Möglichkeiten der Förderung vonWeiterbildung, zu Angeboten von Qualifizierungs-beratung und zum Thema Personalarbeit.Der KMU-Bildungsnavigator wird umgesetzt von derWeiterbildungsdatenbank Berlin (WDB Berlin) und derWERT.ARBEIT GmbH, Berlin. Gefördert wird das Pro-jekt durch die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit,Integration und Frauen aus Mitteln des EuropäischenSozialfonds und des Landes Berlin.

Zielgruppe Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).

Besonderheiten des Portals Der KMU-Bildungsnavigator unterstützt kleine undmittelständische Unternehmen bei

t der Ermittlung ihres Qualifizierungsbedarfes,

t der Formulierung von Suchanfragen und der Aus-wahl passender Bildungsangebote,

t der Recherche und Information zu Möglichkeitenund Instrumenten der Förderung von Weiterbil-dung, zu Angeboten von Qualifizierungsberatungund zum wichtigen Thema Personalarbeit.

Link zur WebsiteKMU Bildungsnavigatorwww.kmu-bildungsnavigator.de

77ÜBERGREIFENDE INFORMATIONSQUELLEN – REGIONALE INTERNETPORTALE IM WORLDWIDEWEB

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WeiterbildungsDatenbank BerlinDie Weiterbildungsdatenbank Berlin informiert um-fassend und neutral über Angebote beruflicher Wei-terbildung in Berlin. Ratsuchende recherchieren zu ver-schiedenen Themengebieten und vergleichen Inhalteund Bildungsunternehmen. Die WDB schafft Trans-parenz und einen Überblick über Weiterbildungsmög-lichkeiten in der Hauptstadt.Zudem umfasst die WeiterbildungsDatenbank Berlinzahlreiche weiterführende Informationen zum Themaberufliche Weiterbildung und zu Fördermöglichkeiten.Hilfreiche Tools, z. B. zur Ermittlung des Bildungsbe-darfes oder zur Erfassung der eigenen Fähigkeitenund Kompetenzen, ergänzen das Angebot.Gefördert wird das Projekt durch die Berliner Senats-verwaltung für Arbeit, Integration und Frauen aus Mit-teln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Ber-lin.

Zielgruppe t Unternehmen.

t Bildungssuchende.

t Bildungsdienstleister.

78 Förderwegweiser Pflege – Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung für Einrichtungen der Pflege im Land Berlin

Besonderheiten des Portals Die Weiterbildungsdatenbank Berlin unterstützt bei

t der Suche nach der passenden beruflichen Weiter-bildung,

t der Recherche und Information zu Möglichkeitenund Instrumenten der Förderung von Weiterbil-dung,

t der Ermittlung und Formulierung des Bildungsbe-darfs,

t der weiterführenden Information zum Thema be-rufliche Weiterbildung.

Link zur WebsiteWeiterbildungsdatenbank Berlin (wdb Berlin)www.wdb-berlin.de

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