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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 1
Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 2
Von Maastricht über Amsterdam nach Nizza
Nov. 1989 Fall der Mauer in Berlin Juli 1989 Inkrafttreten der ersten Stufe
der WWU Okt. 1990 Deutsche Wiedervereinigung Febr. 1992 Unterzeichnung des
Maastrichter Vertrags
Juni 1993 Kopenhagener Kriterien für Erweiterung
Jan. 1994 Zweite Stufe WWU Jan. 1995 Beitritt Schwedens, Finnlands,
Österreichs
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 3
Entwicklung der EU
Okt. 1997 Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam
Jan. 1999 Inkrafttreten der dritten Stufe der WWU
März 1999 Beschluss der Europäischen Rats Zur Agenda 2000
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 4
Entwicklung der EU März 2000 EU-Rat beschließt Lissabon-
Strategie Febr.2001 Unterzeichnung des Vertrags von
Nizza Jan. 2002 Einführung des EURO als Bargeld Febr. 2002 Erste Sitzung des Konvents zur
Zukunft der EU Febr. 2003 Inkrafttreten des Vertrags von
Nizza Juli 2003 Entwurf eines „Vertrages über
eine Verfassung für Europa“ durch den Konvent
Mai 2004 Osterweiterung (10 Staaten)
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 5
Der Vertrag von Maastricht (1993)
Europäische Union
supranational intergouvernemental
EuropäischeGemeinschaft
BinnenmarktZollunion
WWUGAP
GemeinsameAußen-
undSicherheits-
politik
Zusammen-Arbeit in der
Innen- undRechtspolitik
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Der Amsterdamer Vertrag (1999) EG
Stabilitäts- und Wachstumspakt Ausbau und Straffung des Mitentscheidungsverfahrens Ausweitung Mehrheitsverfahren im Rat (nun 104 Fälle) Beschäftigungspolitik als neues Kapitel Schaffung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit Zuständigkeitsverlagerung der Asyl- und
Einwanderungspolitik von dritter in erste Säule GASP
Hoher Beauftragter in der GASP eingeführt Strategie- und Frühwarnungseinheit,
ZJIP Einstimmigkeit als Entscheidungs-Modus bleibt bestehen Polizeilich und justitielle Zusammenarbeit bleibt bestehen
- Problem: Vertagung wichtiger institutioneller Fragen
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Vertrag von Nizza Politische Deklaration zur Charta der
Grundrechte Neues Regelwerk zur qualifizierten Mehrheit im
Rat: drei Schwellen Ausweitung der Anwendungsfälle für
qualifiziertes Mehrheitsverfahren und Mitentscheidungsverfahren
Überarbeitung des Verfahrens der „verstärkten Zusammenarbeit“
Erklärung zur Zukunft der Union
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Der Vertrag von Nizza (2003)
Institutionelle Reformen angesichts der kommenden Erweiterung: Kommission : ab 2005 ein Kommissar pro Land,
ab 27 Mitglieder- Rotationssystem Neugewichtung der Stimmen im Rat QMV ausgedehnt (dreifache Mehrheit erforderlich) Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit
erleichtert. Left-overs:
Mitgliederzahl des EP, des AdR und des Wirtschafts- und Sozialausschuss noch festzulegen
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Staat Stimmverteilung im Rat Bevölkerungs-anzahl
(in Mio.)
Bevölkerungs-anteil
(in %)
Stimmenanteil
(in %)
EU-25Übergangszeit Nizzaschlüssel
Deutschland 10 29 82,04 18,22 9,04
Großbritannien 10 29 59,25 13,15 9,04
Frankreich 10 29 58,97 13,09 9,04
Italien 10 29 57,61 12,79 9,04
Spanien 8 27 39,39 8,74 8,42
Polen 8 27 38,67 8,58 8,42
Tschechien 5 12 10,29 2,28 3,74
Belgien 5 12 10,21 2,27 3,74
Österreich 4 10 8,08 1,79 3,12
Dänemark 3 7 5,31 1,18 2,18
Slowenien 3 4 1,98 0,44 1,25
Luxemburg 2 4 0,43 0,09 1,25
Malta 2 3 0,38 0,08 0,94
EU-25 124 321 450,46 100 100
Rumänien 14 22,49
Bulgarien 12 8,23
EU-27 347 481,18
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 11
Der Post-Nizza Prozess
Die Zukunftsdebatte wird in Nizza offiziell auf die
EU-Agenda gesetzt: “...the Conference calls for a
deeper and wider debate about the future
development of the Union“ (Zukunftserklärung von Nizza)
Kernpunkte der Diskussion
Rolle der nationalen Parlamente
Kompetenzabgrenzung EU – Mitgliedstaaten
Status der Charta der Grundrechte
Vereinfachung der Verträge
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Die europäische Zukunftsdebatte Ausgelöst im Kontext der anstehenden
Osterweiterung, welche die Frage nach der Finalität des Integrationsprozesses aufwirft.
Finalitätsfrage
= Gretchenfrage der europäischen Integration, weil die Beziehung zwischen Europa und dem Nationalstaat geklärt werden muss und dadurch die verschiedenen Traditionen und Auffassungen von Souveränität in den Vordergrund treten.
Führt zur Frage nach einer europäischen Verfassung.
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Finalitätsdebatte • Konvent • RKEuropäischeVerfassung
Erklärung von Laeken15.12.2001
Dokumente
Zukunftserklärung
Von Nizza
Der Post-Nizza Prozess im Überblick
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KONVENT
RK
DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004
2000 2001
Verfassungsentwurf
Arbeitsgrundlage für
die RK
FORUM
VOM KONVENT ZUR VERFASSUNG
ERKLÄRUNG
VON
LAEKEN
Europäische Kommission
ERKLÄRUNG
VON
NIZZA
Nationale Debatten
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Die Erklärung von Laeken (15.12.01)
= Startschuss für die nächste RK. Diese soll von einem Konvent, in umfassender und transparenter Weise vorbereitet werden.
62 Reformfragen, die von Konvent zu beantworten sind. Die Fragen fassen sowohl intergouvernementale als auch föderalistische Reformperspektiven zusammen großer Spielraum für den Konvent
Reformentwurf des Konvents kann als Geschlossener Entwurf oder Mehreren Optionen
den Repräsentanten der Mitgliedstaaten als Vorlage für die RK vorgelegt werden.
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Die Erklärung von Laeken (15.12.01)
Zielprobleme, vom Konvent zu lösen
Demokratie
EffizienzLegitimation
Transparenz
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Der Konvent Aufgabe: „die wesentlichen Fragen zu prüfen,
welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen.“ (Erklärung von Laeken)
Vorsitz: Ex-Präsident Valéry Giscard d‘Estaing Stellv.: Giuliano Amato & J. L. Dehaene
Eröffnung: 28.02.02 / Abschluss: 9.-10.07.03 20.06.03 Vorlage des Entwurfes eines Vertrages
über eine europäische Verfassung dem Europäischen Rat in Thessaloniki
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Von der RK zur Verfassung Eröffnung der RK am 4.10.03 in Rom
Streitpunkte:1) Zusammensetzung der Kommission 2) Doppelte Mehrheit3) Ratspräsidentschaft/ Ratsformationen4) Gottesbezug
Trotz intensiver Verhandlungen und Treffen auf höchster Ebene (Brüssel16/17.12, Neapel 28/29.11) und verschiedener italienischer Entwürfe bleiben die Fronten verhärtet
Abschließendes Treffen in Brüssel am 12/13.12 endet ohne eine Einigung
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 19
Von der RK zur Verfassung... Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer
Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten) Annäherung und Wiederaufnahme der
Verhandlungen ab März 2004 Verbleibende Probleme: die Größe und
Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich
Beim Europäischen Rat am 17/18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht.
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Von der RK zur Verfassung... Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer
Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten) Annäherung und Wiederaufnahme der
Verhandlungen ab März 2004 Verbleibende Probleme: die Größe und
Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich
Beim Europäischen Rat am 17/18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht.
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Die Europäische Verfassung
Unterschrieben am 29.10.2004 in Rom
Neue Bestimmungen: EU erhält Völkerrechtspersönlichkeit
Säulenstruktur wird aufgehoben
EZB und Europäischer Rat werden EU-Organe
Europäischer Rat wird von einem
hauptamtlichen Präsidenten geleitet.
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 22
Die Europäische Verfassung...
Rat: Rat Allgemeine Angelegenheiten + Rat Auswärtige
Angelegenheiten festgeschrieben
weitere Ratsformationen vom EURat festgelegt. Der
Vorsitz wird durch eine Gruppe von 3 Mitgliedstaaten
für 18 Monate wahrgenommen.
Der EU-Außenminister leitet den Rat Auswärtige
Angelegenheiten und ist Vizepräsident der
Kommission. Im Falle eines Misstrauensvotums gegen
die K. bleibt er in Erwartung einer neuen Kommission
Mitglied des Rates.
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Europäischer Präsident und Europäischer Außenminister
Präsident des EU-Rates
• gewählt für 2,5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich
• Vorsitz u. Vorbereitung des Rates
• Außenvertretung in Außen- u. Sicherheitspolitik
Europäischer Außenminister
• Leitung der GASP
• Vorsitz im Rat
Auswärtige
Angelegenheiten,
• Vorschlagsrecht
für GASP
Kommission
Europäisches Parlament
Europäischer Rat
Vorsitz,Vorbereitung
Wahl
Wahl
Teilnahme
Vizepräsident
Zustimmung des Präsidenten zur Wahl
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Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 25
Die Europäische Verfassung... Entscheidungen mit Doppelter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten, mind. 65% der
Bevölkerung) Sperrminorität von mind. 4 Staaten Ioannina-Formel
Kommission: 1 Kommissar pro Land bis 2014, danach werden 2/3 der Mitgliedstaaten vertreten.
Europäisches Parlament: als Gesetzgeber dem Rat gleichgestellt, d.h. dass das Mitentscheidungsverfahren
zum „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ wird 750 Mitglieder ab 2009 (mind. 6/ max. 96)Vorläufiges Scheitern der Verfassung?
Niederländisches Referendum am 1.6.2005 61,6% Nein - Stimmen bei 60,7% Wahlbeteiligung Gründe in den Niederlanden
1) Souveränitätsverlust2) Integrations- und Erweiterungsgeschwindigkeit3) Höhe des nationalen EU-Finanzbeitrags4) Mangelnde EU-Transparenz5) Mangelnde Partizipationsmöglichkeiten
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Vorteile der Verfassung EIN EINZIGER TEXT
DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT
ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS
GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN
BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN
Westfälische Wilhelms-Universität MünsterProf. Dr. W. Woyke 27
Vorläufiges Scheitern der Verfassung? Französisches Referendum 29.05.05 54,9% Non (Beteiligung 69,7%)
Unzufriedenheit mit der wirtschaftlichen und sozialen Situation
Ablehnung der amtierenden Regierung Kluft zwischen Bevölkerung und „politischer
Klasse“ Gegensatz zwischen ungezügeltem
Neoliberalismus und spezifisch frz. verstandenem Sozialstaatsmodell - mehr Markt oder mehr Staat?
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Vorläufiges Scheitern der Verfassung?
Niederländisches Referendum am 1.6.2005 61,6% Nein - Stimmen bei 60,7% Wahlbeteiligung Gründe in den Niederlanden
1) Souveränitätsverlust2) Integrations- und Erweiterungsgeschwindigkeit3) Höhe des nationalen EU-Finanzbeitrags4) Mangelnde EU-Transparenz5) Mangelnde Partizipationsmöglichkeiten
Da auch die Erfolgsaussichten der anderen Referenden, vor allem in Polen und Großbritannien, sehr negativ bewertet wurden, kam es in der Folge zu einer langen Atem- und Denkpause in der Frage der institutionellen Weiterentwicklung!
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