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Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess

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Von Maastricht über Amsterdam nach Nizza

Nov. 1989 Fall der Mauer in Berlin Juli 1989 Inkrafttreten der ersten Stufe

der WWU Okt. 1990 Deutsche Wiedervereinigung Febr. 1992 Unterzeichnung des

Maastrichter Vertrags

Juni 1993 Kopenhagener Kriterien für Erweiterung

Jan. 1994 Zweite Stufe WWU Jan. 1995 Beitritt Schwedens, Finnlands,

Österreichs

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Entwicklung der EU

Okt. 1997 Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam

Jan. 1999 Inkrafttreten der dritten Stufe der WWU

März 1999 Beschluss der Europäischen Rats Zur Agenda 2000

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Entwicklung der EU März 2000 EU-Rat beschließt Lissabon-

Strategie Febr.2001 Unterzeichnung des Vertrags von

Nizza Jan. 2002 Einführung des EURO als Bargeld Febr. 2002 Erste Sitzung des Konvents zur

Zukunft der EU Febr. 2003 Inkrafttreten des Vertrags von

Nizza Juli 2003 Entwurf eines „Vertrages über

eine Verfassung für Europa“ durch den Konvent

Mai 2004 Osterweiterung (10 Staaten)

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Der Vertrag von Maastricht (1993)

Europäische Union

supranational intergouvernemental

EuropäischeGemeinschaft

BinnenmarktZollunion

WWUGAP

GemeinsameAußen-

undSicherheits-

politik

Zusammen-Arbeit in der

Innen- undRechtspolitik

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Der Amsterdamer Vertrag (1999) EG

Stabilitäts- und Wachstumspakt Ausbau und Straffung des Mitentscheidungsverfahrens Ausweitung Mehrheitsverfahren im Rat (nun 104 Fälle) Beschäftigungspolitik als neues Kapitel Schaffung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit Zuständigkeitsverlagerung der Asyl- und

Einwanderungspolitik von dritter in erste Säule GASP

Hoher Beauftragter in der GASP eingeführt Strategie- und Frühwarnungseinheit,

ZJIP Einstimmigkeit als Entscheidungs-Modus bleibt bestehen Polizeilich und justitielle Zusammenarbeit bleibt bestehen

- Problem: Vertagung wichtiger institutioneller Fragen

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Vertrag von Nizza Politische Deklaration zur Charta der

Grundrechte Neues Regelwerk zur qualifizierten Mehrheit im

Rat: drei Schwellen Ausweitung der Anwendungsfälle für

qualifiziertes Mehrheitsverfahren und Mitentscheidungsverfahren

Überarbeitung des Verfahrens der „verstärkten Zusammenarbeit“

Erklärung zur Zukunft der Union

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Der Vertrag von Nizza (2003)

Institutionelle Reformen angesichts der kommenden Erweiterung: Kommission : ab 2005 ein Kommissar pro Land,

ab 27 Mitglieder- Rotationssystem Neugewichtung der Stimmen im Rat QMV ausgedehnt (dreifache Mehrheit erforderlich) Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit

erleichtert. Left-overs:

Mitgliederzahl des EP, des AdR und des Wirtschafts- und Sozialausschuss noch festzulegen

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Staat Stimmverteilung im Rat Bevölkerungs-anzahl

(in Mio.)

Bevölkerungs-anteil

(in %)

Stimmenanteil

(in %)

EU-25Übergangszeit Nizzaschlüssel

Deutschland 10 29 82,04 18,22 9,04

Großbritannien 10 29 59,25 13,15 9,04

Frankreich 10 29 58,97 13,09 9,04

Italien 10 29 57,61 12,79 9,04

Spanien 8 27 39,39 8,74 8,42

Polen 8 27 38,67 8,58 8,42

Tschechien 5 12 10,29 2,28 3,74

Belgien 5 12 10,21 2,27 3,74

Österreich 4 10 8,08 1,79 3,12

Dänemark 3 7 5,31 1,18 2,18

Slowenien 3 4 1,98 0,44 1,25

Luxemburg 2 4 0,43 0,09 1,25

Malta 2 3 0,38 0,08 0,94

EU-25 124 321 450,46 100 100

Rumänien 14 22,49

Bulgarien 12 8,23

EU-27 347 481,18

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Der Post-Nizza Prozess

Die Zukunftsdebatte wird in Nizza offiziell auf die

EU-Agenda gesetzt: “...the Conference calls for a

deeper and wider debate about the future

development of the Union“ (Zukunftserklärung von Nizza)

Kernpunkte der Diskussion

Rolle der nationalen Parlamente

Kompetenzabgrenzung EU – Mitgliedstaaten

Status der Charta der Grundrechte

Vereinfachung der Verträge

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Die europäische Zukunftsdebatte Ausgelöst im Kontext der anstehenden

Osterweiterung, welche die Frage nach der Finalität des Integrationsprozesses aufwirft.

Finalitätsfrage

= Gretchenfrage der europäischen Integration, weil die Beziehung zwischen Europa und dem Nationalstaat geklärt werden muss und dadurch die verschiedenen Traditionen und Auffassungen von Souveränität in den Vordergrund treten.

Führt zur Frage nach einer europäischen Verfassung.

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Finalitätsdebatte • Konvent • RKEuropäischeVerfassung

Erklärung von Laeken15.12.2001

Dokumente

Zukunftserklärung

Von Nizza

Der Post-Nizza Prozess im Überblick

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KONVENT

RK

DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004

2000 2001

Verfassungsentwurf

Arbeitsgrundlage für

die RK

FORUM

VOM KONVENT ZUR VERFASSUNG

ERKLÄRUNG

VON

LAEKEN

Europäische Kommission

ERKLÄRUNG

VON

NIZZA

Nationale Debatten

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Die Erklärung von Laeken (15.12.01)

= Startschuss für die nächste RK. Diese soll von einem Konvent, in umfassender und transparenter Weise vorbereitet werden.

62 Reformfragen, die von Konvent zu beantworten sind. Die Fragen fassen sowohl intergouvernementale als auch föderalistische Reformperspektiven zusammen großer Spielraum für den Konvent

Reformentwurf des Konvents kann als Geschlossener Entwurf oder Mehreren Optionen

den Repräsentanten der Mitgliedstaaten als Vorlage für die RK vorgelegt werden.

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Die Erklärung von Laeken (15.12.01)

Zielprobleme, vom Konvent zu lösen

Demokratie

EffizienzLegitimation

Transparenz

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Der Konvent Aufgabe: „die wesentlichen Fragen zu prüfen,

welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen.“ (Erklärung von Laeken)

Vorsitz: Ex-Präsident Valéry Giscard d‘Estaing Stellv.: Giuliano Amato & J. L. Dehaene

Eröffnung: 28.02.02 / Abschluss: 9.-10.07.03 20.06.03 Vorlage des Entwurfes eines Vertrages

über eine europäische Verfassung dem Europäischen Rat in Thessaloniki

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Von der RK zur Verfassung Eröffnung der RK am 4.10.03 in Rom

Streitpunkte:1) Zusammensetzung der Kommission 2) Doppelte Mehrheit3) Ratspräsidentschaft/ Ratsformationen4) Gottesbezug

Trotz intensiver Verhandlungen und Treffen auf höchster Ebene (Brüssel16/17.12, Neapel 28/29.11) und verschiedener italienischer Entwürfe bleiben die Fronten verhärtet

Abschließendes Treffen in Brüssel am 12/13.12 endet ohne eine Einigung

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Von der RK zur Verfassung... Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer

Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten) Annäherung und Wiederaufnahme der

Verhandlungen ab März 2004 Verbleibende Probleme: die Größe und

Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich

Beim Europäischen Rat am 17/18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht.

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Von der RK zur Verfassung... Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer

Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten) Annäherung und Wiederaufnahme der

Verhandlungen ab März 2004 Verbleibende Probleme: die Größe und

Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich

Beim Europäischen Rat am 17/18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht.

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Die Europäische Verfassung

Unterschrieben am 29.10.2004 in Rom

Neue Bestimmungen: EU erhält Völkerrechtspersönlichkeit

Säulenstruktur wird aufgehoben

EZB und Europäischer Rat werden EU-Organe

Europäischer Rat wird von einem

hauptamtlichen Präsidenten geleitet.

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Die Europäische Verfassung...

Rat: Rat Allgemeine Angelegenheiten + Rat Auswärtige

Angelegenheiten festgeschrieben

weitere Ratsformationen vom EURat festgelegt. Der

Vorsitz wird durch eine Gruppe von 3 Mitgliedstaaten

für 18 Monate wahrgenommen.

Der EU-Außenminister leitet den Rat Auswärtige

Angelegenheiten und ist Vizepräsident der

Kommission. Im Falle eines Misstrauensvotums gegen

die K. bleibt er in Erwartung einer neuen Kommission

Mitglied des Rates.

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Europäischer Präsident und Europäischer Außenminister

Präsident des EU-Rates

• gewählt für 2,5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich

• Vorsitz u. Vorbereitung des Rates

• Außenvertretung in Außen- u. Sicherheitspolitik

Europäischer Außenminister

• Leitung der GASP

• Vorsitz im Rat

Auswärtige

Angelegenheiten,

• Vorschlagsrecht

für GASP

Kommission

Europäisches Parlament

Europäischer Rat

Vorsitz,Vorbereitung

Wahl

Wahl

Teilnahme

Vizepräsident

Zustimmung des Präsidenten zur Wahl

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Die Europäische Verfassung... Entscheidungen mit Doppelter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten, mind. 65% der

Bevölkerung) Sperrminorität von mind. 4 Staaten Ioannina-Formel

Kommission: 1 Kommissar pro Land bis 2014, danach werden 2/3 der Mitgliedstaaten vertreten.

Europäisches Parlament: als Gesetzgeber dem Rat gleichgestellt, d.h. dass das Mitentscheidungsverfahren

zum „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ wird 750 Mitglieder ab 2009 (mind. 6/ max. 96)Vorläufiges Scheitern der Verfassung?

Niederländisches Referendum am 1.6.2005 61,6% Nein - Stimmen bei 60,7% Wahlbeteiligung Gründe in den Niederlanden

1) Souveränitätsverlust2) Integrations- und Erweiterungsgeschwindigkeit3) Höhe des nationalen EU-Finanzbeitrags4) Mangelnde EU-Transparenz5) Mangelnde Partizipationsmöglichkeiten

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Vorteile der Verfassung EIN EINZIGER TEXT

DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT

ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS

GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN

BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN

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Vorläufiges Scheitern der Verfassung? Französisches Referendum 29.05.05 54,9% Non (Beteiligung 69,7%)

Unzufriedenheit mit der wirtschaftlichen und sozialen Situation

Ablehnung der amtierenden Regierung Kluft zwischen Bevölkerung und „politischer

Klasse“ Gegensatz zwischen ungezügeltem

Neoliberalismus und spezifisch frz. verstandenem Sozialstaatsmodell - mehr Markt oder mehr Staat?

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Vorläufiges Scheitern der Verfassung?

Niederländisches Referendum am 1.6.2005 61,6% Nein - Stimmen bei 60,7% Wahlbeteiligung Gründe in den Niederlanden

1) Souveränitätsverlust2) Integrations- und Erweiterungsgeschwindigkeit3) Höhe des nationalen EU-Finanzbeitrags4) Mangelnde EU-Transparenz5) Mangelnde Partizipationsmöglichkeiten

Da auch die Erfolgsaussichten der anderen Referenden, vor allem in Polen und Großbritannien, sehr negativ bewertet wurden, kam es in der Folge zu einer langen Atem- und Denkpause in der Frage der institutionellen Weiterentwicklung!

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