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Wichtige Informationen und wertvolle Tipps. - Willkommen · können so viel Geld sparen. Wenn Sie den Verkauf der Immobilie pla-nen, ist zunächst keine Eintragung ... Verbindlichkeiten

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Immobilien-ErbschaftWichtige Informationen und wertvolle Tipps.

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Immobilien-Erbschaft

Wichtige Informationen und wertvolle Tipps.

Neben emotionalen Erschütterungen bringt ein Todesfall auch immer ganz praktische Probleme mit sich. Enthält eine Erbschaft eine Immobilie, sind damit in der Regel eine ganze Reihe offener Fragen verbunden: Wie kann man sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen? Welche Verantwortung tragen Immobilieneigen- tümer? Welche Renovierungsarbeiten sind eventuell notwendig? Welche davon fördert der Staat? Um diese Fragen beantworten zu können, benötigen Sie in aller Regel guten fachlichen Rat.

Die wichtigste Frage, über die man sich als Erbe einer Immobilie Gedanken machen sollte, ist jedoch: Will die Familie die Immobilie auch künftig nutzen? Denn gibt es dafür keine überzeugende Lösung, kann es besser sein, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.

Die Immobilienspezialisten der Sparkasse besitzen Fach-wissen, Erfahrung und ein großes Netzwerk. Dies alles kommt Ihnen bei einer unverbindlichen Beratung zugute. Sprechen Sie uns gerne an.

Immobilien-Erbschaft.

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Immobilien-Erbschaft Immobilien-Erbschaft

Wie werde ich neuer Immobilienbesitzer?Nach dem Gesetz sind Erben bereits nach dem Tod des Erblassers neue Eigentümer der Immobilie. Jedoch ist es notwendig, sich als Eigentümer auch im Grundbuch eintra-gen zu lassen. Erben stellen mit dem Erbschein oder einem in öffentlicher Form (notariell) errichteten Testament und der Niederschrift über dessen Eröffnung dafür beim Amts-gericht einen Antrag. Das Amtsgericht veranlasst dann die Eintragung im Grundbuch. Für Erben ist die Eigentums- änderung zwei Jahre lang gebührenfrei. Andernfalls müs-sen Sie mit einer Gebühr in Höhe von rund einem Prozent des Marktpreises rechnen.

Unser Tipp: Stellen Sie mit Ihrem Erbschein den Antrag auf Eintragung im Grundbuch

innerhalb von zwei Jahren. Sie können so viel Geld sparen. Wenn Sie den Verkauf der Immobilie pla-nen, ist zunächst keine Eintragung im Grundbuch notwendig. Für die Beurkundung des Kaufvertrages benötigt der Notar lediglich den Erbschein und der Makler über-nimmt für Sie alle Formalitäten.

Welche Rechte werden im Grundbuch eingetragen?Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes, öffentliches Register, in dem die Rechtsverhältnisse aller Grundstücke verzeichnet sind. Das Grundbuchblatt ist in folgende drei Abteilungen gegliedert.

Abteilung I: Eigentümer Hier stehen die Namen aller Eigentümer oder Erbbau- berechtigten. Ein Erbe wird als neuer Eigentümer erst eingetragen, wenn er dies beim Amtsgericht auch beantragt hat. Abteilung II: Lasten und Beschränkungen Hier sind Umstände wie Grunddienstbarkeiten (z.B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, ein Erbbaurecht, Vorkaufsrechte, Nießbrauch oder Reallasten) vermerkt sowie beispielsweise Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke. Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken Neben den eingetragenen Grundschulden und Hypo-theken ist vor allem die Höhe der noch bestehenden Verbindlichkeiten von Bedeutung. Übersteigen die Restschulden den aktuellen Verkehrswert der Immo-bilie, steht das Grundstück „im Minus“. Suchen Sie in einem solchen Fall immer den Rat eines Experten. Denn unter Umständen kann es für Sie günstiger sein, das Erbe auszuschlagen.

Unser Tipp: Beachten Sie bei vermie-teten Immobilien, dass Sie auch vorhandene Mieter

mitgeerbt haben. Denn es gilt der Rechtsgrundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Das heißt, Sie können bereits bestehende Mietverträge nur in sehr engen Grenzen, zum Beispiel bei Eigenbedarf, vorzeitig beenden.

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Welche Verantwortung tragen Immobilien-Eigentümer?

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie dafür verantwort-lich, dass keine Gefahren von Ihrer Immobilie ausgehen. Falls Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen und daraus Schäden entstehen, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen dafür. Prüfen Sie deshalb, ob beispielsweise überhängende Äste oder morsche Bäume die Nachbargrundstücke beeinträch-tigen können. Im Winter sind Sie in der Regel verpflichtet, Gehwege auf Ihrem Grundstück von Schnee und Glatteis zu befreien. Auch sind für jede Immobilie regelmäßig die Grundsteuer und Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Daneben können weitere Kosten für Strom, Straßenreini-gung, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeister und die Verwaltung anfallen.

Welche Modernisierungs- maßnahmen sind sinnvoll?Den Zustand des Gebäudes sollten Sie kritisch prüfen oder prüfen lassen. Wenn es nötig ist, Strom- und Wasserlei-tungen, die Heizung, das Dach, die Fenster, die sanitären Anlagen oder den Boden zu erneuern, ist es ratsam, diese Arbeiten zu erledigen, während das Haus unbewohnt ist. Wenn Sie eine Modernisierung durchführen, sollten Sie vorab auch prüfen, ob sich eventuell die Raumaufteilung sinnvoller gestalten lässt. Zudem können Sie mit attrakti-ven Zuschüssen und günstigen Finanzierungsbedingungen rechnen, wenn Sie das Gebäude altersgerecht umbauen oder energetische Maßnahmen durchführen.

Unser Tipp: Überprüfen Sie regel- mäßig die Funktions- fähigkeit der technischen

Anlagen, vor allem der Heizung, um Schäden zu vermeiden. Beachten Sie auch eventuell vertraglich mit einer Servicefirma vereinbarte Wartungsintervalle. Wenn Ihre Immobilie Teil einer Eigentümer-gemeinschaft ist, sollten Sie die Protokolle der letzten Eigentümer-versammlungen prüfen. So können Sie sich vorab über anstehende Instandhaltungs- und Sanierungs-maßnahmen informieren.

Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachmann einen bedarfsorientierten

Energieausweis erstellen. So erhalten Sie eine Bewertung des aktuellen Zustandes der Immobilie sowie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Gebäudequalität. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, verlangt der Gesetzgeber ohnehin einen Energieausweis.

Der neue Eigentümer hat neben den erworbenen Rechten auch für viele Pflichten Sorge zu tragen.

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Immobilien-Erbschaft Immobilien-Erbschaft

Welche Wege gibt es, um eine Erbengemeinschaft auseinan-derzusetzen?Erben mehrere Personen eine Immobilie, müssen die Rech-te aller Miterben berücksichtigt werden. In der Regel ist es im Interesse aller, die Erbschaft auseinanderzusetzen. Dabei gibt es grundsätzlich drei mögliche Lösungen:

1. Ein Erbe übernimmt die Immobilie allein Wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen möchte und die finanziellen Mittel hat, um die Miterben nach ihren jeweili-gen Anteilen auszuzahlen, ist das der beste Weg. Wichtig ist hierbei, dass sich alle Beteiligten über die Einzelheiten der Auseinandersetzung einig werden. 2. Die Erbengemeinschaft verkauft die Immobilie Hier wird der Erlös aus dem Verkauf entsprechend den Ver-fügungen im Testament beziehungsweise entsprechend der gesetzlichen Erbfolge unter den Beteiligten aufgeteilt. Eventuell in der Erbschaft noch vorhandene Verbindlich-keiten können auf diesem Weg ebenfalls beglichen werden. 3. Erbanteile werden versteigert Dieser Weg wird häufig dann beschritten, wenn sich die Erben über die Einzelheiten der Auseinandersetzung oder des Verkaufs nicht einig werden. Denn jeder einzelne Erbe hat das Recht, seinen Anteil am Nachlass zu verkaufen. Dieses Recht kann er jederzeit ausüben, indem er eine sogenannte Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Die Miterben können das zwar nicht verhindern, können jedoch bei der Teilungsversteige-rung als Bieter teilnehmen.

Was sollten Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie beachten?Wenn Sie nicht beabsichtigen, die Immobilie in der Familie zu nutzen, werden Sie eine Vermietung oder einen Verkauf anstreben. In beiden Fällen benötigen Sie einen Energie-ausweis.

Bei einem Verkauf benötigen Sie zusätzlich

einen Erbschein sowie einen aktuellen Grundbuchauszug eine Flurkarte sowie Grundrisse eventuell noch laufende Kreditverträge eventuell Protokolle der letzten Wohnungs- Eigentümerversammlungen.

Gehen Sie sicher, dass Sie beim Verkauf den besten Preis für Ihre Immobilie erzielen.

Unser Tipp: Die Entscheidung für einen dieser drei Wege kann mitunter viel Kraft

und Zeit kosten. Zudem ist sie auch nicht immer frei von Spannungen. Soll das Erbe gerecht zwischen allen Miterben aufgeteilt werden und sind zudem Verbindlichkeiten zu ver-rechnen, ist oftmals der Verkauf der Immobilie die einfachste Lösung.

Unser Tipp: Unsere Experten wissen, wo Sie die nötigen Unterlagen erhalten und

unterstützen Sie bei der Beschaf-fung. Dank ihrer Erfahrung und Marktkenntnis vor Ort schätzen wir zudem den aktuellen Marktpreis Ihrer Immobilie genau ein, so dass Sie kein Geld verschenken.

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Immobilien-Erbschaft

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Neben emotionalen Erschüt-terungen bringt ein Todesfall auch immer eine ganze Reihe von Aufgaben mit sich. Diese Broschüre gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen im Umgang mit einer ererbten Immobilie.

Die Sparkassen-Immobilien- Vermittlungs-GmbH ist zentraler Dienstleister der bayerischen Sparkassen für das Maklergeschäft und seit vielen Jahren Marktführer in Bayern.