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Wie sorgt Deutschland für seine Kinder? Jörg Maywald, 4. Kinder- und Jugendhilfetag Baden-Württemberg, 14.7.2007

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Wie sorgt Deutschland

für seine Kinder?

Jörg Maywald, 4. Kinder- und Jugendhilfetag Baden-Württemberg, 14.7.2007

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Gliederung___________________________________

Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht

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Gliederung___________________________________

► Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht

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Das Kind als (Rechts-)Subjekt Kinderrechte sind Menschenrechte_________________________________

Kinder sind Menschen

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen

Kinderrechte sindMenschenrechte für Kinder

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Das Kind als (Rechts-)Subjekt Kinderrechte als Normierungvon Grundwerten ________________________________

Die in derUN-Kinderrechtskonventionniedergelegten Rechtenormieren die Achtungvor den menschlichen Grundwertenin Bezug auf Kinder.

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Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Internationale Entwicklungen________________________________

Ellen Key: Das Jahrhundert des Kindes (1900)(u.a. gleiche Rechte für eheliche und uneheliche Kinder,Recht auf körperliche Unversehrtheit)

Janusz Korczak: Magna Charta Libertatis für das Kind(„Das Recht des Kindes auf Achtung“)

Genfer Deklaration des Völkerbundes (1924)(Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber Kindern)

Erweiterte Erklärung zu Kinderrechten derVereinten Nationen (1959)(Kind als Rechtssubjekt, Appell an guten Willen)

Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch dieVereinten Nationen (20.11.1989)(Kinder als Träger eigener Rechte, Staatenverpflichtungen)

Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen(Weltkindergipfel) (2002)(Internationaler Aktionsplan „A World fit for Children“)

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Das Kind als (Rechts-)Subjekt

UN-Kinderrechtskonvention___________________________________

Materielle Rechte

Schutzrechte (Protection)u.a. Recht auf Schutz: vor Diskriminierung; der Identität; vor Trennungvon den Eltern; der Privatsphäre; vor Schädigung durch Medien; vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Vernachlässigung; vor sexuellem Missbrauch; vor wirtschaftlicher Ausbeutung; vor Suchtstoffen; vor Entfüh-rung; in Strafverfahren; vor Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe;bei bewaffneten Konflikten; von Kinderflüchtlingen; von Minderheiten

Förderrechte (Promotion)u.a. Recht auf: Vorrang des Kindeswohls; Leben und Entwicklung; Familien-zusammenführung; Versammlungsfreiheit; Zugang zu den Medien; Kontaktmit beiden Eltern; Förderung bei Behinderung; Gesundheitsförderung; Bildung; kulturelle Entfaltung; Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung; Integration geschä-digter Kinder

Beteiligungsrechte (Participation)u.a. Recht auf: angemessene Berücksichtigung des Kindeswillens; Gehör;freie Meinungsäußerung; Freiheit des Gewissens und der Religion; Informa-tionsbeschaffung und -weitergabe; Nutzung kindgerechter Medien

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Das Kind als (Rechts-)Subjekt Elternrecht als Elternverantwortung _________________________________

Elternrecht heißt vor allem Elternverantwortung.

Diese Verantwortung beinhaltet das Rechtund die Pflicht der Eltern, „das Kindbei der Ausübung seiner anerkannten Rechtein einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu führen“.

Artikel 5 UN-Kinderrechtskonvention

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Das Kind als (Rechts-)Subjekt Kinder sind Menschen von Anfang an __________________________________

Das Kind wird nichterst ein Mensch,

es ist schon einer.

Janusz Korczak

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Gliederung___________________________________

Das Kind als (Rechts-)Subjekt

► Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht

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Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls_________________________________

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen,gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3, Absatz 1)

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Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Rechtliche Orientierungen_________________________________

Kindeswohl als allgemeines Prinzip familienrichterlicher Entscheidungen (§ 1697 a BGB)

Kindeswohl als unbestimmter Rechtsbegriff(→ Verweis auf Erkenntnisse der Medizin- und Sozialwissen-schaften)

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Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Arbeitsdefinition_________________________________

Wohl des Kindes(best interests of the child)

Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handelnist dasjenige, welches die an denGrundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern orientierte jeweils amwenigsten schädigende Handlungsalternative wählt.

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Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Grundbedürfnisse von Kindern_______________________________ Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen

Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheitund Regulation

Das Bedürfnis nach Erfahrungen, die auf individuelle Unterschiede zugeschnitten sind

Das Bedürfnis nach entwicklungsgerechten Erfahrungen

Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen

Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaftenund kultureller Kontinuität

Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft für die Menschheit

T. Berry Brazelton und Stanley I. Greenspan 2002

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Gliederung___________________________________

Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

► Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht

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Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz Verfahrensrechtliche Vorgaben__________________________________

Das Wohl des Kindes (best interests of the child) ist „ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“.(Artikel 3, Absatz 1 UN-KRK)

Nicht in jedem Fall muss die ein Kind (bzw. Kinder) betreffende Entscheidung dem folgen, was für dieses Kind (bzw. die Kinder)am (aller-)besten ist.

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Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz Abwägungsgebot__________________________________

Es muss erwogen werden, welche positivenund negativen Implikationen eine anstehende Entscheidung für ein Kind hat.(1. Verfahrensschritt)

Die auf das Kindeswohl bezogenen Erwägungen müssen in hohem Maße berücksichtigt werden.(2. Verfahrensschritt)

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Gliederung___________________________________

Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

► Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

Deutschland: Kindergerecht

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Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern Von den Bedürfnissen zu den Rechten (1)

____________________________________ Bedürfnis-Ansatz

Private Wohltätigkeit Freiwilligkeit Wohlfahrt, Almosen,

Wohltätigkeit an Symptomen orientiert Hierarchie der Bedürfnisse Bedürfnisse sind je nach

Situation verschieden Bereitstellung von Diensten Festlegung von Bedürfnissen

ist subjektiv Kurzzeitperspektive

(Stopfen von Löchern)

Rechte-Ansatz

Öffentliche Verpflichtung Verbindlichkeit gesetzlicher Anspruch:

Gleichheit, Gerechtigkeit an Ursachen orientiert Unteilbarkeit der Rechte Rechte sind universell

Einforderung von Rechten Rechte basieren auf

internationalen Standards Langzeitperspektive

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Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern Von den Bedürfnissen zu den Rechten (2)___________________________________Bedürfnis-Ansatz

Kinder erhalten Hilfe

Spezifische Projekte mit spezifischen Zielgruppen

Kinder können sich beteiligen, um Angebote zu verbessern

aufgrund knapper Mittel blei-ben manche Kinder außen vor

jeder Arbeitsbereich hat sein eigenes Ziel

bestimmte Gruppen verfügen über technische Fertigkeiten, mit Kindern umzugehen

Rechte-Ansatz

Kinder haben Anspruchauf Hilfe

ganzheitlicher Ansatz

Kinder haben ein Recht auf aktive Beteiligung

alle Kinder haben das Recht, ihre Potentiale auszuschöpfen

es existiert einübergreifendes Ziel

alle Erwachsenen (und Kinder) tragen dazu bei, die Rechte von Kindern umzusetzen

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Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern Prinzipien des Kinderrechteansatzes___________________________________ Das Prinzip der Unteilbarkeit der Rechte

(ganzheitlicher Ansatz; alle Rechte sind gleich wichtig)

Das Prinzip der Universalität der Rechte(alle Kinder haben gleiche Rechte)

Die vier allgemeinen Prinzipien der Kinderrechtskonvention- Das Recht auf Nicht-Diskriminierung (Artikel 2)- Der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3)- Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6)- Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12)

Das Prinzip der Kinder als Träger eigener Rechte

Das Prinzip der Verantwortungsträger(Familie, Gesellschaft und Politik tragen Verantwortungfür die Verwirklichung der Kinderrechte)

Quelle: International Save the Children Alliance: Child Rights Programming, London 2002

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Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern Umsetzung der Kinderrechte___________________________________ Kinder über ihre Rechte informieren

Eltern und Fachkräfte bilden und unterstützen

Kinderrechte in die Einrichtungen für Kinder tragen(z.B. Projekttage Kinderrechte)

Alle Programme für und mit Kindern an den Kinderrechten orientieren (Child Rights based approach)

Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen

Einführung eines Wahlrechts von Geburt an

Politik und Wirtschaft an den Bedürfnissen und Rechten von Kindern orientieren (Kindergerechtigkeitsprüfung)

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Gliederung___________________________________

Das Kind als (Rechts-)Subjekt

Kindeswohl – was ist das eigentlich?

Vorrang des Kindeswohls als Verfahrensgrundsatz

Konsequenzen für die Arbeit mit Kindern

► Deutschland: Kindergerecht

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Deutschland: Kindergerecht

Kindgerechte Gesellschaft __________________________________

Eine kindgerechte Gesellschaft ist eine solche,die fähig ist, in die Zukunft zu blicken,die sich selbst vertraut und die Menschen hat,die mutig anpacken.Eine kindgerechte Gesellschaft ist aber auchauf Nachhaltigkeit oder auf Zukunft hin angelegt.

Kinder- und familienfreundliche Gesellschaftendenken nicht mit einem kurzen Horizont nur an heute, sondern über die eigene Generation hinaus. Bundeskanzlerin Angela Merkel 2006

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Deutschland: Kindergerecht Weltkindergipfel: Aktionsplan ____________________________________

Die Staaten verpflichten sich, einen Nationalen Aktionsplan vorzulegen,in dem „eine Reihe konkreter, termingebundener und messbarer Zieleund Vorgaben enthalten sind.

Ziel ist es, „eine kindergerechte Welt zu schaffen,in der die Grundsätze der Demokratie, der Gleichberechtigung,der Nichtdiskriminierung, des Friedens und der sozialen Gerechtigkeitsowie die Allgemeingültigkeit, Unteilbarkeit und wechselseitige Abhängigkeit und Verknüpfung aller Menschenrechte,einschließlich des Rechts auf Entwicklung,die Grundlage für eine nachhaltige menschliche Entwicklung bilden,die das Wohl des Kindes berücksichtigt.“ (Internationaler Aktionsplan „Für eine kindergerechte Welt“, New York 2002, Ziffer 59).

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Deutschland: Kindergerecht

Nationaler Aktionsplan: Themenfelder __________________________________

Nationaler Aktionsplan

„Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“

Chancengerechtigkeit durch Bildung Aufwachsen ohne Gewalt Förderung eines gesunden Lebens

und gesunder Umweltbedingungen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Entwicklung eines angemessenen

Lebensstandards für alle Kinder Internationale Verpflichtungen

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Deutschland: Kindergerecht UNICEF: Deutschland nur Mittelmaß __________________________________

Child Poverty in Perspective:An Overview of Child Well-Being in Rich Countries

Material well-being (13/21)

Health and safety (11/21)

Educational well-being (10/21)

Family and peer relationship (13/21)

Behaviours and risks (11/21)

Subjective well-being (9/21)

UNICEF 2006

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Deutschland: Kindgerechte Kommune

Steuerungskreislauf__________________________________

Handlungs-konzepte

Auswer-tung

ZieleLeitbild

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Deutschland: Kindgerechte Kommune

Strategische Überlegungen __________________________________

Der demographische Wandel fordert Generationengerechtigkeit

Demokratie braucht nachwachsende Generation Ressourcenorientierung fördert das Gemeinwesen Familien sind Existenzgründer Benachteiligung und Ausgrenzung von Kindern

und Jugendlichen untergraben die Zukunft Kinderrechte sind Menschenrechte

Junge Kommune – Strategien für eine zukunftsfähige Gesellschaft

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Deutschland: Kindgerechte Kommune

Eltern mit Kindern als Investoren __________________________________

Kommunen müssen begreifen,dass Eltern mit Kindern als Investorengenauso wichtig sind wie Unternehmen,weil sie die Wirtschaftskraft einer Stadt erheblich positiv beeinflussen können. Hans Bertram 2006

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Deutschland: Kindgerecht

Nachhaltige Familienpolitik __________________________________

Nachhaltige Familienpolitik

benötigt einen intelligenten Policy Mix aus ...

Zeitpolitik

Infrastrukturpolitik(Chancengerechtigkeit)

Politik finanzieller Transferleistungen

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Deutschland: Kindergerecht Eigenwert des Kindes___________________________________

An unserer Neigung, Unreife als bloßen Mangel aufzufassen,und Wachstum als etwas, was die Lücke zwischen Unreifeund Reife ausfüllt, ist die Tatsache schuld, dass wir den Zustandder Kindheit vergleichend, nicht an sich betrachten.Wir behandeln ihn einfach als mangelhaft, weil wir ihn an der Erwachsenheit als dem festen Maß messen. Das lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Dinge und Eigenschaften, die das Kindnicht hat und nicht haben wird, bis es erwachsen sein wird.

Wenn wir den Versuch aufgeben, den Begriff der Unreifedurch Vergleich mit den Leistungen Erwachsener zu definieren, müssen wir anerkennen, dass Unreife nicht in einem Fehlen wünschenswerter Züge besteht. (...) Wenn Leben identisch ist mit Wachstum, so lebt ein Geschöpf in einem Stadium seines Lebens genauso wirklich wie in einem anderen, mit der gleichen inneren Fülle und den gleichen Ansprüchen auf Absolutheit

John Dewey, Demokratie und Erziehung

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Deutschland: Kindergerecht Recht und Unrecht___________________________________

Das Gegenteil von Rechten sind nichtdie Pflichten, sondern das Unrecht.

Dagegen engagieren wir uns.

 

(Auszug aus einer Pressemitteilung der vier deutschen Kinderdelegiertenim Vorfeld des Weltkindergipfels 2002 in New York)