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ONLINEHANDEL 12 – 30 INFORMATIONSPFLICHTEN – SCHLICHTUNG – STEUERLICHE ASPEKTE – BEWERTUNGSPORTALE www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 140.|141. Jahrgang 12.17|01.18 RECHT Offene Rechnungen: Verjährungsfristen beachten 56 INTERNATIONAL Vereinigte Staaten: Visa rechtzeitig beantragen 52 AUSBILDUNG Fachausschüsse: Von der Idee zur Prüfungsaufgabe 50 STANDORTPOLITIK Perform-Initiative: Strategieforum gegründet 38

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ONLINEHANDEL 12 – 30

INFORMATIONSPFLICHTEN – SCHLICHTUNG – STEUERLICHE ASPEKTE – BEWERTUNGSPORTALE

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140.|141. Jahrgang 12.17|01.18

RECHTOffene Rechnungen:

Verjährungsfristen

beachten 56

INTERNATIONALVereinigte Staaten:

Visa rechtzeitig

beantragen 52

AUSBILDUNGFachausschüsse:

Von der Idee zur

Prüfungsaufgabe 50

STANDORTPOLITIKPerform-Initiative:

Strategieforum

gegründet 38

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� zentral in Deutschland – bestens erreichbar� 10 Minuten zum ICE-Bahnhof Kassel Wilhelmshöhe� 5 Minuten zur Autobahn und Stadtmitte� 850 Parkplätze� zentrale und ruhige Lage nahe dem „Staatspark Karlsaue“� schickes Ambiente

Wir freuen uns auf Sie! Ihr Team vom Grand La Strada

ines der größten privat geführten Tagungshotels ist zugleich Kassels vielseitigste Hotelwelt:

� 1.000 Betten in 484 modernen Zimmern, Suiten und Appartements (komplett renoviert in 2017)

� 40 Tagungsräume� Exklusiver Kongress- und Event-Saal „Palazzo“ für bis zu 1.000 Personen mit neun Metern

Deckenhöhe, geschwungenen Galerien und imposanten Freitreppen rechts und links der Bühne � vier Restaurants und Bars� täglich Livemusik in der Lobby� Wellness-Spa mit Sauna, Pool und Fitness � Bowlingcenter mit vier Bahnen und eigener Bowling-Bar

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Ob Kongress, Event, Meeting oder Seminar, Weihnachtsfeier oder Bankett –

das Tagungshotel

Grand La Strada in Kassel bietet Großes!

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Weiter auf Kurs bleiben

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Mit den politischen Weichenstellungen in Berlin und mit der

hessischen Landtagswahl im Herbst 2018 treffen wir in un-

serem Land Entscheidungen zur wichtigen Zukunftsfrage, wie

weit die Investitionslücke in der öffentlichen Infrastruktur geschlossen

wird. Der Verbrauch an Infrastruktur übertrifft Ersatz und Erneuerung

seit Jahren deutlich. Deutschland fährt auf Verschleiß.

Die Botschaft ist eindeutig: Ohne ausreichende Investitionen verliert

unser Standort den Anschluss. Daher müssen wir den politischen Dis-

kurs viel stärker auf dieses Thema lenken, in Berlin und in Wiesbaden:

Straßen, Schienen, Glasfaser für FrankfurtRheinMain.

Ein weiteres zentrales Thema für das kommende Jahr ist die He-

rausforderung, die der Brexit für die Metropolregion mit sich bringt.

Ungewollt und für Europa schädlich, stärkt der Brexit gleichwohl den

Finanzplatz Frankfurt. Bei den weiteren Regulierungsentscheidungen

müssen wir darauf hinwirken, dass auch das Euroclearing in den Eu-

roraum geholt wird und sich in Frankfurt erfolgreich etabliert.

Das dritte Anliegen für das kommende Jahr sollte der Durchbruch

der Digitalisierung sein. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung

von digitalen Geschäftsmodellen und die Digitalisierung von Ge-

schäftsprozessen in den Betrieben. Weil Zulieferer und Kunden immer

mehr digitale Schnittstellen einsetzen, kann sich kaum ein Betrieb der

digitalen Erneuerung auf Dauer entziehen.

Es gibt viel zu tun im kommenden Jahr. Ihre IHK Frankfurt wird sich

weiter für die Anliegen der Mitglieder einsetzen und dazu beitragen,

dass der Wirtschaftsstandort FrankfurtRheinMain weiter auf Kurs bleibt.

Ich wünsche uns allen eine gute Weihnachtszeit und ein erfolg-

reiches neues Jahr.

Prof. Mathias MüllerPräsident, IHK Frankfurt

„Der Brexit stärkt den Finanzplatz Frankfurt.“

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 3

Editorial

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08–33

EDITORIAL 303 Weiter auf Kurs bleiben Prof. Mathias Müller,

Präsident, IHK Frankfurt

06 KURZMELDUNGEN 3

IHK INTERN 308 Jahresrückblick 2017

SPECIAL ONLINEHANDEL 312 Grenzüberschreitender Handel Kunden gezielt ansprechen

14 Informationspflichten Nicht die Katze im Sack verkaufen

16 Online-Marktplätze „Ein guter Einstieg“

18 Amazon, Zalando & Co. Den E-Commerce-Riesen trotzen

20 Bewertungen Keine grenzenlose Freiheit

24 E-Commerce Rechtssicher Handeln

26 Zufriedenheitsanfragen Ohne Einwilligung geht nichts

28 Schlichtung Ein Mehrwert für alle

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.184

INHALT 12.17|01.18

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40

48

38

56

IHK-EHRENAMT 332 Ausschuss Informationswirtschaft Den Wandel positiv gestalten

34 Steuerausschuss Einer für alle

UNTERNEHMENSREPORT 336 Serie Existenzgründung Gemeinsam geht es leichter

STANDORTPOLITIK 338 Strategieforum An einem Strang ziehen

40 IHK-Jahresempfang 2018 Vom Fluidum des Originals

42 Tourismusbeitrag Entscheidung im Dezember

44 Beschäftigungsprognose Arbeitsmarkt mit neuen Rekorden

45 IHK-Konjunkturumfrage Fachkräftemangel verschärft sich

UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE 346 Serie Unternehmensnachfolge Nachfolgen heißt neu gestalten

AUS- UND WEITERBILDUNG 348 IHK-Bestenehrung Der Erfolg hat viele Väter

49 IHK-Bildungszentrum50 Fachausschüsse Von der Idee zur Prüfungsaufgabe

INTERNATIONAL 352 USA Visa rechtzeitig beantragen

RECHT UND STEUERN 354 Jahresabschluss / CSR-Berichtspflicht Offenlegung bis Jahresende

56 Offene Rechnungen Verjährungsfristen beachten

58 Steuer-Check-up 2018 Neue Gesetze und Vorschriften

67 VORSCHAU | IMPRESSUM | IHK INTERN 3

Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage der Druck- und

Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt, sowie eine Teilbeilage

der IHK Frankfurt bei. Wir bitten um freundliche Beachtung!

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 5

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STANDORTPOLITIK

Sanierungsprogramm für Frankfurter IndustriestraßenDer Industrie- und Gewerbe-

standort Frankfurt wächst ste-

tig. Das zeigt sich auch an dem

hohen Verkehrsaufkommen in

den Industriegebieten. Hier rol-

len besonders häufig schwere

Lastwagen über die Straßen und

schädigen langfristig die Bau-

substanz. Mit dem Programm

„Industriestraßen“ startet der

Magistrat ab 2018 umfassen-

de Sanierungsmaßnahmen.

Oberbürgermeister Peter Feld-

mann (l.) und die Stadträte für

Verkehr und Wirtschaft, Klaus

Oesterling (M.) und Markus

Frank (r.), haben das Investiti-

onsprogramm Anfang November

im Industriegebiet Fechenheim

vorgestellt. Der Magistrat hat

zu den Haushaltsberatungen,

in denen über das Investitions-

programm entschieden wird, ab

dem kommenden Jahr Sanie-

rungsmittel für Industriestraßen

vorgesehen. Von 2018 bis 2021

sollen jährlich 1,5 Millionen

Euro zur Verfügung stehen. Die

Jahresraten werden je nach

Fortschritt der Planungen und

Kosten für den Bau angepasst.

Das Programm ist langfristig

geplant und soll auch nach 2021

fortgesetzt werden. Über den

kommunalen Etat entscheidet

die Stadtverordnetenversamm-

lung voraussichtlich im März

nächsten Jahres.

STEUERN

Beruflich veranlasste Auslandsreisen

Das Bundesfinanzministerium

hat in seinem Schreiben vom

8. November die Übersicht der

Pauschbeträge für Verpflegungs-

mehraufwendungen und Über-

nachtungskosten für beruflich

und betrieblich veranlasste Aus-

landsdienstreisen ab 1. Januar

2018 bekannt gemacht. Weitere

Infos online unter www.bundes-

finanzministerium.de (Suchbegriff

„Auslandsreisen 2018“).

UMWELT

Ladesäulenpflicht entschärft

Das Europäische Parlament und

der Rat sind einer Forderung des

DIHK nachgekommen, die von der

EU-Kommission vorgeschlagene

Ladesäulenpflicht für Elektroautos

zu entschärfen. Die Kommission

hatte in ihrem Richtlinien-Vor-

schlag vom November 2016 zur

Gesamtenergieeffizienz von Ge-

bäuden vorgeschlagen, in Nicht-

Wohngebäuden, die neu gebaut

oder renoviert werden, jeden

zehnten Parkplatz verpflichtend

mit einem Ladepunkt für Elekt-

roautos auszustatten. Parlament

und Rat fordern stattdessen, sich

auf die Pflicht zur Installation

einer einzigen Ladesäule zu be-

schränken. Zudem sollen Park-

plätze mit Leerrohren oder Kabeln

ausgestattet werden, die eine spä-

tere Installation von Ladesäulen

erleichtern. Gemeinsam mit der

Wirtschaftskammer Österreich

und dem europäischen Kammer-

dachverband Eurochambres hat

sich der DIHK früh in den Gesetz-

gebungsprozess eingebracht, um

eine pauschale Ladesäulenpflicht

abzuwenden.

AUSBILDUNG

Wirtschaft fordert Berufsschuloffensive

Zusammen mit dem Bundesver-

band der Lehrer an beruflichen

Schulen und dem Bundesverband

der Lehrer an Wirtschaftsschulen

hat der DIHK ein gemeinsames

Papier für bessere Arbeits- und

Lernbedingungen in den Schulen

formuliert. „Wir brauchen darum

eine gemeinsame Berufsschulof-

fensive von Bund und Ländern“, be-

tonte DIHK-Vizechef Achim Dercks.

Diese müsse für eine moderne

digitale Ausstattung, betriebs-

nahe Berufsschulstandorte und

einen ausreichenden Nachwuchs

an qualifizierten Berufsschulleh-

rern vor allem in den gewerblich-

technischen Fächern sorgen.

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.186

KURZMELDUNGEN

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STANDORTPOLITIK

Gründerreport Hessen 2017

Die gute Lage auf dem Arbeits-

markt wirkt sich auf die Zahl

der Unternehmensgründungen

in Hessen aus. „Wer heute den

Schritt in die Selbstständigkeit

wagt, tut dies gut vorbereitet und

auf der Basis von qualifizierten

Chancen“, so Eberhard Flammer,

Vorsitzender, IHK-Arbeitsgemein-

schaft Hessen. Die Zahl der Be-

triebe, die aus der Not heraus ge-

gründet werden, nimmt hingegen

weiter ab. Das ist das Ergebnis des

Gründerreports 2017, den die hes-

sischen IHKs gemeinsam mit den

Handwerkskammern in Hessen

aufgestellt haben. Zum Stichtag

31. Dezember 2016 war die An-

zahl der Gewerbeanmeldungen

mit rund 61900 im Vergleich

zum Vorjahr leicht rückläufig

(63 500). Das Gründungsgesche-

hen konzentriert sich weiterhin

auf Ballungszentren und Städte,

77 Prozent aller Neuanmeldun-

gen sind Einzelunternehmen. Der

Anteil an Gründerinnen in Hes-

sen liegt mit 35,4 Prozent leicht

über dem bundesweiten Wert von

34,1 Prozent. Download unter

www.ihk-hessen.de (Suchbegriff

„Gründerreport“).

KULTUR

SOS Brutalismus – Rettet die Betonmonster!

Noch bis zum 2. April ist im

Deutschen Architekturmuseum,

Frankfurt, die Ausstellung „SOS

Brutalismus – Rettet die Beton-

monster!“ zu sehen. Erstmals

wird die brutalistische Archi-

tektur zwischen 1953 und 1979

in einem weltweiten Überblick

dargestellt: Mit dem Titel „SOS

Brutalismus“ wird ein Hilferuf

formuliert, denn die brutalistische

Architektur ist weltweit von Ab-

riss und Umgestaltung bedroht.

In Frankfurt zählten der AfE-Turm

und das Historische Museum zur

brutalistischen Architektur, beide

sind abgerissen. Die Webseite

www.sosbrutalism.org versam-

melt mittlerweile mehr als 1000

Bauten weltweit, die sich dem

Brutalismus zuordnen lassen. Sie

sind nach dem Vorbild eines Ar-

tenschutzprojekts in verschiede-

ne Gefährdungsstufen gegliedert:

Die rote Liste versammelt derzeit

108 Bauten, die unmittelbar von

Zerstörung bedroht sind. Das Ziel

der Webseite besteht nicht nur

darin, ein Inventar anzulegen.

Der Hashtag #SOSBrutalism ver-

netzt Initiativen, die sich eben-

falls der Erforschung und dem

Erhalt brutalistischer Bauten

widmen.

IHK INTERN

Schreiben für den guten Zweck

Donquichotterie, À-la-carte-

Restaurant und Hieroglyphen:

Diesen und anderen Stolperfallen

der deutschen Rechtschreibung

stellten sich 13 Unternehmen aus

dem IHK-Bezirk Frankfurt im Dik-

tatwettbewerb „Die Wirtschaft

schreibt!“. 15 Teams, darunter

auch das IHK-Team „Kammer des

so schreibe“ mit Angelika Niere,

Monika Göpfert, Hauptgeschäfts-

führer Matthias Gräßle und Luise

Riedel (v. l.), gingen am 9. Novem-

ber an den Start. Die durchschnitt-

liche Fehlerzahl betrug 17,6 Fehler.

Sieger in der Einzelkategorie wurde

Ulf Meyer, Continental, mit nur

sieben Fehlern. In der Teamka-

tegorie gab es zwei erste Plätze

mit 14 Fehlern im Durchschnitt.

Sieger wurden die Teams „Die

Wilde HKS 13“, Deutsche Lea-

sing, und „Infraserv 2“, Infraserv

Höchst. „Die Wirtschaft schreibt!“

ist eine Veranstaltung der IHK

Frankfurt mit Unterstützung der

Stiftung Polytechnische Gesell-

schaft. Sie verdoppelten jeweils

das Startgeld der Teilnehmer. So

kamen 7 650 Euro zusammen,

die dem Programm „Lilo Lausch –

Zuhören verbindet“ der gemein-

nützigen Stiftung Zuhören zugute

kommen.

IHK INTERN

Grenke im Eurochambres-VorstandWolfgang Grenke, Vorstandsvor-

sitzender, Grenke, Baden-Baden,

und Präsident, Baden-Württem-

bergischer IHK-Tag sowie der IHK

Karlsruhe, wird künftig als Vize-

präsident beim europäischen Kam-

merdachverband Eurochambres

die Interessen der deutschen und

europäischen Wirtschaft vertreten.

Der neue Vorstand wurde Ende

Oktober in Brüssel in sein Amt

gewählt und nimmt seine Tätigkeit

Anfang 2018 auf. Eine Personalie,

die auch für den Deutschen In-

dustrie- und Handelskammertag

von großer Bedeutung ist, denn

Eurochambres gilt als europäi-

scher Absender für die Anliegen

der deutschen Wirtschaft bei der

Europäischen Union.

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JAH

RESR

ÜC

KB

LIC

K 2

017

„Wir verkaufen Emotionen“„Wir verkaufen etwas, was keiner von Ihnen in

seinem Unternehmen in diesem Übermaß zu bieten

hat – wir verkaufen Emotionen“, sagte Fredi Bobic

(1. v. r.), Sportvorstand von Eintracht Frankfurt

und Festredner des IHK-Jahresempfangs. Auch

in schwierigen Zeiten schaffe es der Sport, große

Gefühle zu erzeugen und Menschen zu verbinden.

Er wirke umso stärker als Bindeglied, je mehr eine

Gesellschaft polarisiere und die Toleranz vor hohe

Hürden stelle. Die integrative Kraft des Fußballs

habe er selber erlebt: „Durch sie konnte ich zu dem

werden, was ich heute bin.“

Raus aus dem Stau

Die Perform-Initiative der Wirtschaftskammern

in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz hatte ge-

meinsam mit den Landesstraßenbauorganisationen

der drei Bundesländer den Wettbewerb „Raus aus

dem Stau“ ausgeschrieben. Über 200 Vorschläge

zur Verbesserung des Verkehrsflusses in Frank-

furtRheinMain wurden eingereicht. Die zehn

besten Ideen wurden beim Tag der Metropolregion

ausgezeichnet. Gewinner des Wettbewerbs war

Thomas Freudenberger (2. v. r.), der ein verbes-

sertes Störfallmanagement auf den Autobahnen

vorgeschlagen hatte.

Strategische Steuerung

Beim Tag der Metropolregion am 11. Mai standen

eine stärkere strategische Steuerung und die Prä-

sentation von Projekten der regionalen Zusammen-

arbeit im Fokus. In seiner Eröffnungsrede machte

Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt,

den Vorschlag zur Einrichtung eines Gremiums zur

strategischen Steuerung der Metropolregion unter

Beteiligung von Landesregierungen, Kommunen

und Vertretern der Wirtschaft: „Eine koordinierende

Stelle sollte den Rahmen setzen, damit Initiativen

gebündelt und Ressourcen zielführend eingesetzt

werden können.“

IHK-Audit übergebenDie IHK Frankfurt bietet Unternehmen und Kom-

munen an, ihr Engagement in Sachen betriebliches

Mobilitätsmanagement durch ein IHK-Audit formal

bewerten zu lassen. Das erste Audit wurde Mitte

Februar an die Taunusgemeinde Sulzbach überge-

ben. In einem Mobilitätskonzept wurden Ziele und

Schritte hin zu einer effizienteren und nachhalti-

geren Mobilität für die Mitarbeiter definiert. „Das

Zertifikat macht den beispielhaften Umgang mit

der betrieblichen Mobilität gegenüber Mitarbei-

tern, Kunden und der Öffentlichkeit deutlich“, so

IHK-Geschäftsführer Dr. Alexander Theiss (1. v. r.).

LOGISTIK 10 – 31

MOBILES HESSEN – KOMBINIERTER VERKEHR – PAKETLOGISTIK – INTELLIGENT VERNETZT 

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

139. Jahrgang 12.16|01.17

RECHTVorsicht Verjährungs-

falle: Stichtage

beachten 54

INTERNATIONALHessischer Export-

preis: Bekanntheits-

grad steigern 51

AUSBILDUNGZukunft der Berufs-

schulen: Standorte

sichern 44

STANDORTPOLITIKHochschulallianz:

Neue Perspektiven

eröffnen 34

SPORT UND WIRTSCHAFT 10 – 33

SPONSORING – PARTNERSHIP-MARKETING – BETRIEBSSPORT – PHÄNOMEN E-SPORT

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140. Jahrgang 02.17

STEUERNÖffentliche Finanzen:

Trügerische Moment-

aufnahme 60

INNOVATIONSocial Media Day

in der IHK: Mehr als

Katzen-Content 54

AUSBILDUNGBerufsperspektiven:

Zukunftsmesse für

Geflüchtete 48

IHK INTERNJahresempfang mit

Eintracht-Sportvor-

stand Fredi Bobic 6

JAPAN | KOREA 6 – 29

FREIHANDELSABKOMMEN – INDUSTRIE 4.0 – FRANKFURT, DAS TOR ZU EUROPA – DATENSCHUTZ

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140. Jahrgang 03.17

RECHTQualitätsstandard:

Gütesiegel zertifi-

zierter Mediator 45

INTERNATIONALRömische Verträge:

Gemeinsame

Verantwortung 40

AUSBILDUNGPressekonferenz: Be-

rufliche Integration

von Flüchtlingen 36

STANDORTPOLITIKNachhaltigkeit:

Kom petenzzentrum

in der IHK 32

START-UPS UND FINTECHS 8 – 32

FINTECH-HOTSPOT HESSEN – WACHSTUM BESCHLEUNIGEN – BUSINESS ANGELS

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140. Jahrgang 04.17

STEUERNIHK-Bezirk: Kommu-

nen drehen an der

Steuerschraube 58

INTERNATIONALGoing International:

Eurozone bleibt

Kernmarkt 52

INNOVATIONWe do digital: Bun-

desweite IHK-Kam-

pagne gestartet 43

WEITERBILDUNGFortbildung: Fach-

berater für Service-

management 39

INTSTADIE WACBRAUCH

STANVitale

Passan

in Bad

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.188

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Schöne neue MobilitätIsabel Rosenbaum und Derviš Ekic sind am 27. Feb-

ruar mit dem Hans-Messer-Preis der IHK Frankfurt

ausgezeichnet worden. Der Preis würdigt hervor-

ragende Studienleistungen von Absolventen der

Frankfurt University of Applied Sciences unter

Berücksichtigung der praktischen Relevanz der

Abschlussarbeit. Michael Kadow, Geschäftsführer,

House of Logistics & Mobility, entwarf im Rahmen

der 20. Hans-Messer-Lecture ein Bild der Mobilität

von morgen, die vor allem im urbanen Umfeld ein

bequemes, schnelles Reisen mit Service auf bislang

nicht gekanntem Niveau ermöglichen wird.

Zusammen mehr erreichenBeim offiziellen Start des Business-Energieef-

fizienz-Netzwerks haben 14 Unternehmen am

14. März eine Gründungsvereinbarung in Frankfurt

unterschrieben und sich gemeinsam die Senkung

des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen

zum Ziel gesetzt. Die Teilnehmer haben sich damit

verpflichtet, innerhalb von drei Jahren den Fokus

auf energiesparende Projekte zu legen und am

Ende eine Bilanz zu ziehen. Bereits Ende 2014

haben alle großen Wirtschaftsverbände vereinbart,

bis 2020 bundesweit insgesamt 500 Energieeffi-

zienznetzwerke aufzusetzen.

Nachhaltiges Wirtschaften

Für Unternehmen aller Branchen und Größen

ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema. Mit

der Einrichtung eines Kompetenzzentrums

Nachhaltigkeit unterstützt die IHK Frankfurt ihre

Mitgliedsunternehmen in diesem Prozess. Sie

berät mit Erstinformationen, wie Unternehmen

nachhaltiges Wirtschaften in ihrem Kerngeschäft

erfolgreich verankern können. Darüber hinaus

wurde auf Initiative des IHK-Arbeitskreises

Nachhaltigkeit ein Positionspapier „Nachhaltiges

Wirtschaften“ erarbeitet, das auch von der IHK-

Vollversammlung beschlossen wurde.

Ehrung für IHK-Prüfer

Über 100 ehrenamtliche Prüfer wurden am 24. Mai

für ihr zehnjähriges Engagement in den Prüfungs-

ausschüssen der Aus- und Weiterbildungsprüfun-

gen der IHK Frankfurt geehrt. Außerdem noch 44

Prüfer, die dieses Ehrenamt seit mehr als 20 Jahren

ausüben. „Ohne das große Engagement des Ehren-

amts würde der wirtschaftlichen Selbstverwaltung

die Basis fehlen“, betonte Karen Hoyndorf, stellver-

tretende IHK-Präsidentin, in ihrem Grußwort. Prüfer

seien nicht nur Vorbilder, sondern auch Garanten

für eine praxisbezogene, hochwertige berufliche

Aus- und Weiterbildung.

Die Arbeitswelt der ZukunftUnter dem Stichwort „Führen 4.0“ tauschten

sich 450 Teilnehmer beim 7. Demografiekongress

darüber aus, wie Unternehmen in das digitale

Zeitalter geführt werden können. Hierbei geht

es vor allem auch darum, den Mitarbeitern die

Angst vor Veränderungen zu nehmen. Denn

unstrittig ist, dass die Digitalisierung vertraute

Arbeitsabläufe umkrempelt und Führung nicht

mehr hierarchisch, sondern agil sein wird. Von

daher sind auch Führungskräfte gefordert:

Sie müssen nicht nur Arbeit neu organisieren,

sondern auch ihre eigene Rolle neu definieren.

Viele Wege führen zum Ziel

Immer mehr wandelt sich der Ausbildungsmarkt

zu einem Unternehmermarkt. Umso wichtiger

wird es für Unternehmen, in eigener Sache um

künftige Fachkräfte zu werben. Die IHK Frankfurt

unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei

und bietet verschiedene Recruiting-Formate an,

unter anderem das Azubi-Speeddating. Anfang

Juni waren über 430 Bewerber teilweise mit

ihren Lehrern oder Betreuern ins Stadion am

Bornheimer Hang gekommen, um sich die Chance

auf einen von über 150 freien Last-Minute-

Ausbildungsplätzen nicht entgehen zu lassen.

METROPOLREGION 8 – 35 FRANKFURTRHEINMAIN

METROPOLEN IM VERGLEICH – ZUKUNFTSINITIATIVE PERFORM – DEN DIALOG FORTSETZEN - ROUTE DER INDUSTRIEKULTUR

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140. Jahrgang 07|08.17

STEUERNSerie Öffentliche

Finanzen: Vorfahrt

für Investitionen 59

INNOVATIONÖffentliche Aus-

schreibungen: Mehr

Rechtssicherheit 55

AUSBILDUNGFachkräftesicherung:

Viele Wege führen

zum Ziel 52

STANDORTPOLITIKPassantenbefragung:

Oberurseler mögen

ihre Innenstadt 42

LEBENSWERTE INNENSTÄDTE 8 – 29

CITYMANAGEMENT – DIGITALISIERUNG – FRANKFURTS NEUE ALTSTADT – STÄDTEREISEN

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140. Jahrgang 09.17

STEUERNÖffentliche Finanzen:

Handlungs spiel-

räume gesichert 59

INTERNATIONALFreihandel: Ceta –

Impulse für mehr

Wachstum 54

UMWELTNeue Verordnung:

Betriebsbeauftragte

für Abfall 51

STANDORTPOLITIKBundestagswahl:

Weichen für Wachs-

tum stellen 33

ENERGIE 8 –26

FRANKFURT SPART STROM – ÖKOPROFIT – FOTO VOLTAIK: SONNIGE AUSSICHTEN

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140. Jahrgang 10.17

RECHT Richtig werben mit

unverbindlicher

Preisempfehlung 48

UMWELTKlimaschutzplan:

Interview mit Umwelt-

ministerin Hinz 40

AUSBILDUNGProjekt: Berufsfach-

schule zum Über gang

in Ausbildung 36

STANDORTPOLITIKTourismusabgabe:

Mehrwert für Stadt

und Betriebe 34

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140. Jahrgang 11.17

STEUERNKommunale Finan-

zen: Die Zukunft

fest im Blick 6

INTERNATIONALRussische Regionen:

Der ferne Osten im

Fokus 58

INNOVATIONNachhaltiges Gewer-

begebiet: Erste Pro-

jekte angestoßen 52

STANDORTPOLITIKMarketing Club

Frankfurt: Marke-

ting wissen to go 38

AUS- UND 8 – 31 WEITERBILDUNG

BILDUNGSPOLITIK NEU AUSRICHTEN – STRATEGIEN GEGEN FACHKRÄFTEMANGEL

TEGRIERTE ADTENTWICKLUNG 8 - 27

CHSENDE STADT – URBANE LEBENSQUALITÄT – INDUSTRIE HT FLÄCHE – VERKEHR MITDENKEN – TOURISMUS BOOMT

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140. Jahrgang 05.17

RECHTDatenschutz in

Europa: Karten auf

den Tisch legen 43

INNOVATIONNetzwerk Industrie:

Renaissance urbaner

Produktion 38

AUSBILDUNGHandel ist Wandel:

Ausbildungsberufe

modernisiert 34

DORTPOLITIK Innenstadt:

ntenbefragung

d Homburg 32

MARKETING 8-25

E-MAIL-MARKETING – WAS MARKEN WIRKLICH BRAUCHEN – CROSSMEDIALE KOMMUNIKATION 

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140. Jahrgang 06.17

RECHTDatenschutz in der EU:

Verbot mit Erlaubnis-

vorbehalt 49

INTERNATIONALOne Belt, One Road:

China und die neue

Seidenstraße 47

AUSBILDUNGFachkräftegewinnung:

Image der Berufs-

schulen stärken 38

STARTHILFE Unter nehmens beratung:

Externer Rat als Erfolgs-

faktor 32

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 9

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Ein WeltrekordversuchAm 22. Juni war ganz Frankfurt im Grie-Soß-

Fieber, um den Weltrekord im Grüne-Soße-Essen

aufzustellen: 231 775 Portionen mussten gegessen

werden, das war die Vorgabe des Rekordinstituts

für Deutschland. In Gaststätten, Unternehmens-

kantinen, Schulen, Kindergärten, Eiscafés wurden

die sieben Kräuter trotz tropischer Hitze in ver-

schiedensten Varianten gefuttert. Schlussendlich

waren es 103 711 Portionen – und damit kein

Weltrekord. Auch die IHK Frankfurt beteiligte sich

an der Aktion „Frankfurt isst Weltrekord“, über

350 Portionen wurden dort verspeist.

Energiefressern auf der SpurDas IHK-Projekt Energie-Scouts trägt dazu bei,

dass sich Azubis verschiedener Ausbildungsbe-

rufe mit den Themen Energiepolitik und -effizi-

enz beschäftigen. Die Azubis sind Kundschafter

im Betrieb, um genau die Einsparmöglichkeiten

aufzuspüren, die wegen Betriebsblindheit

oftmals unentdeckt bleiben. Die Scouts sind

zugleich Botschafter, um auch Kollegen zu

einem sensibleren Umgang mit Energie zu mo-

tivieren. Die IHK Frankfurt beteiligt sich an dem

Projekt; ein Projektlauf fand beim Frankfurter

Entsorgungsdienstleister FES statt.

Junge Botschafter geehrt

Wenn Azubis in die Schulen gehen, um von ihren

Erfahrungen in der Ausbildung zu berichten, ist

das sehr authentisch und kommt bei den Schü-

lern gut an. Binnen eines Jahres haben 14 Azubis

an sieben Frankfurter Schulen über 450 Schüler

über die Chancen einer dualen Berufsausbildung

informiert. Für diesen ehrenamtlichen Einsatz

als Ausbildungsbotschafter sind sie Ende August

von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft, der

IHK Frankfurt, der Handwerkskammer Frankfurt-

Rhein-Main und der Gesellschaft für Jugendbe-

schäftigung geehrt worden.

Gewinner am ArbeitsmarktIn einer Feierstunde erhielten diesmal die Ab-

solventen der IT-Berufe ihre Abschlusszeugnisse.

213 junge Frauen und Männer aus 106 Unter-

nehmen im IHK-Bezirk Frankfurt nahmen an

den Sommer-Abschlussprüfungen teil. Allein in

FrankfurtRheinMain fehlen im Bereich Informatik

und Kommunikationstechnik etwa 1400 Fach-

kräfte. Also beste Karrierechancen für die

frischgebackenen IT-Kräfte. „Mit großer Wahr-

scheinlichkeit werden Sie daher die Gewinner

am Arbeitsmarkt sein“, sagte IHK-Vizepräsident

Thomas Reichert bei der Zeugnisübergabe.

Wenn Kleines groß wirkt

Zum zehnten Mal wurde Ende September der

Hessische Website Award verliehen. Zehn Jahre,

das sei im Internet ein ganzes Zeitalter, betonte

Antje-Imme Strack, Vorsitzende, Ausschuss

Kleine und mittlere Unternehmen, IHK Frankfurt,

bei der Preisverleihung. Zwei Unternehmen aus

dem IHK-Bezirk Frankfurt standen auf dem Sie-

gertreppchen diesmal ganz oben: Just / Burgeff

Architekten, Frankfurt, belegten den ersten Platz,

Pfitzer Rettungsausrüstung, Frankfurt, den zwei-

ten Platz. Vergeben wird der Hessische Website

Award vom Beratungszentrum BIEG Hessen.

Radeln für den Klimaschutz

Vom 1. bis 21. September haben sich 24 Mitar-

beiter der IHK Frankfurt an der Aktion Stadtra-

deln beteiligt, einer Kampagne zum Schutz des

Weltklimas. Insgesamt haben über 1700 Kom-

munen in 26 Ländern Europas mitgemacht.

Für die Stadt Frankfurt erradelten ansässige

Unternehmen, Institutionen und Verwaltungen

rund 207 000 Kilometer in drei Wochen, was

eine Ver meidung von knapp 29 500 Kilogramm

CO2-Belastung für die Stadt bedeutet. Die IHKler

erradelten fast 4 000 Kilometer, was einer CO2-

Einsparung von rund 450 Kilogramm entspricht.

SPORT UND WIRTSCHAFT 10 – 33

SPONSORING – PARTNERSHIP-MARKETING – BETRIEBSSPORT – PHÄNOMEN E-SPORT

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140. Jahrgang 02.17

STEUERNÖffentliche Finanzen:

Trügerische Moment-

aufnahme 60

INNOVATIONSocial Media Day

in der IHK: Mehr als

Katzen-Content 54

AUSBILDUNGBerufsperspektiven:

Zukunftsmesse für

Geflüchtete 48

IHK INTERNJahresempfang mit

Eintracht-Sportvor-

stand Fredi Bobic 6

JAPAN | KOREA 6 – 29

FREIHANDELSABKOMMEN – INDUSTRIE 4.0 – FRANKFURT, DAS TOR ZU EUROPA – DATENSCHUTZ

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140. Jahrgang 03.17

RECHTQualitätsstandard:

Gütesiegel zertifi-

zierter Mediator 45

INTERNATIONALRömische Verträge:

Gemeinsame

Verantwortung 40

AUSBILDUNGPressekonferenz: Be-

rufliche Integration

von Flüchtlingen 36

STANDORTPOLITIKNachhaltigkeit:

Kom petenzzentrum

in der IHK 32

START-UPS UND FINTECHS 8 – 32

FINTECH-HOTSPOT HESSEN – WACHSTUM BESCHLEUNIGEN – BUSINESS ANGELS

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140. Jahrgang 04.17

STEUERNIHK-Bezirk: Kommu-

nen drehen an der

Steuerschraube 58

INTERNATIONALGoing International:

Eurozone bleibt

Kernmarkt 52

INNOVATIONWe do digital: Bun-

desweite IHK-Kam-

pagne gestartet 43

WEITERBILDUNGFortbildung: Fach-

berater für Service-

management 39

METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN

METROPOLEN IM VERGLEICH – ZUKUNFTSINITIATIVE PERDEN DIALOG FORTSETZEN - ROUTE DER INDUSTRIEKULTU

www.frankfurt-main.ihk.de

140. Jahrgang 07

STEUERNSerie Öffentlic

Finanzen: Vor

für Investition

INNOVATIONÖffentliche Aus-

schreibungen: Mehr

Rechtssicherheit 55

AUSBILDUNGFachkräftesicherung:

Viele Wege führen

zum Ziel 52

STANDORTPOLITIKPassantenbefragung:

Oberurseler mögen

ihre Innenstadt 42

INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNG 8 - 27

DIE WACHSENDE STADT – URBANE LEBENSQUALITÄT – INDUSTRIE BRAUCHT FLÄCHE – VERKEHR MITDENKEN – TOURISMUS BOOMT

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140. Jahrgang 05.17

RECHTDatenschutz in

Europa: Karten auf

den Tisch legen 43

INNOVATIONNetzwerk Industrie:

Renaissance urbaner

Produktion 38

AUSBILDUNGHandel ist Wandel:

Ausbildungsberufe

modernisiert 34

STANDORTPOLITIKVitale Innenstadt:

Passantenbefragung

in Bad Homburg 32

MARKETING 8-25

E-MAIL-MARKETING – WAS MARKEN WIRKLICH BRAUCHEN – CROSSMEDIALE KOMMUNIKATION 

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140. Jahrgang 06.17

RECHTDatenschutz in der EU:

Verbot mit Erlaubnis-

vorbehalt 49

INTERNATIONALOne Belt, One Road:

China und die neue

Seidenstraße 47

AUSBILDUNGFachkräftegewinnung:

Image der Berufs-

schulen stärken 38

STARTHILFE Unter nehmens beratung:

Externer Rat als Erfolgs-

faktor 32

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1810

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ONLINEHANDEL 12 – 30

INFORMATIONSPFLICHTEN – SCHLICHTUNG – STEUERLICHE ASPEKTE – BEWERTUNGSPORTALE

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140.|141. Jahrgang 12.17|01.18

RECHTOffene Rechnungen:

Verjährungsfristen

beachten 56

INTERNATIONALVereinigte Staaten:

Visa rechtzeitig

beantragen 52

AUSBILDUNGFachausschüsse:

Von der Idee zur

Prüfungsaufgabe 50

STANDORTPOLITIKPerform-Initiative:

Strategieforum

gegründet 38

Wirtschaft trifft PolitikFestredner des IHK-Sommerempfangs „Wirtschaft

trifft Politik“ im Bad Homburger Schloss war Man-

fred Krupp (M.), Intendant, Hessischer Rundfunk.

Im Zeitalter der Digitalisierung sei eine neue jour-

nalistische Herangehensweise bei der Vermittlung

von Nachrichten gefragt. Es gehe verstärkt darum,

die Komplexität gesellschaftlich relevanter Themen

zu reduzieren, ohne dabei oberflächlich zu werden.

Traditionelle Medien wie unabhängige Tageszei-

tungen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk seien

weiterhin erforderlich, auch als Gegengewicht zu

neuen Medien.

„Echte Unternehmensperlen“

„Wir haben echte Unternehmensperlen bei uns im

IHK-Bezirk“, sagte IHK-Präsident Prof. Mathias

Müller bei der IHK-Kreisbereisung im Main-Tau-

nus-Kreis. „Sie zeigen uns, dass der Standort vor

unternehmerischem Schwung geradezu vibriert.“

Gemeinsam mit Michael Cyriax, Landrat, Alexan-

der Simon, Bürgermeister, Eppstein, und Albrecht

Kündiger, Bürgermeister, Kelkheim, und weiteren

IHK-Repräsentanten des Ehrenamts und Hauptamts

besuchte Müller Ende November die Unternehmen

Eppstein Foils, Eppstein, und Althen Meß- und

Sensortechnik, Kelkheim.

Jubiläum der Immobilienbörse

Die Frankfurter Immobilienbörse bei der IHK

Frankfurt ist ein Zusammenschluss von zurzeit

62 Unternehmen und wurde 1967 unter der

Trägerschaft der IHK gegründet (Foto). Das Ziel

der Immobilienbörse ist die Verbesserung der

Markttransparenz auf dem Immobilienmarkt im

IHK-Bezirk. Hierzu erstellen die Mitglieder und

die IHK gemeinsam regelmäßig Immobilienmarkt-

berichte. Die Mitglieder verstehen sich darüber

hinaus als Fach- und Kompetenzzentrum rund

um Immobilienfragen. Am 6. Dezember feiert

die Immobilienbörse ihr 50-jähriges Bestehen.

Integration durch ArbeitGesellschaftliche Teilhabe und Integration können

vor allem mit einer existenzsichernden Beschäf-

tigung erreicht werden. Von daher engagiert sich

die IHK Frankfurt stark, um jungen Flüchtlingen

einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermögli-

chen – ob nun in Gemeinschaftsinitiativen oder

-projekten wie Biff (Berufliche Integration von

Flüchtlingen in Frankfurt Rhein-Main / Foto), bei

einer Zukunftsmesse für Geflüchtete oder einer

Messe für Arbeitgeber im Main-Taunus-Kreis,

die auf das Potenzial anerkannter Flüchtlinge

aufmerksam machte.

8 – 35

FORM – UR

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LEBENSWERTE INNENSTÄDTE 8 – 29

CITYMANAGEMENT – DIGITALISIERUNG – FRANKFURTS NEUE ALTSTADT – STÄDTEREISEN

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140. Jahrgang 09.17

STEUERNÖffentliche Finanzen:

Handlungs spiel-

räume gesichert 59

INTERNATIONALFreihandel: Ceta –

Impulse für mehr

Wachstum 54

UMWELTNeue Verordnung:

Betriebsbeauftragte

für Abfall 51

STANDORTPOLITIKBundestagswahl:

Weichen für Wachs-

tum stellen 33

ENERGIE 8 –26

FRANKFURT SPART STROM – ÖKOPROFIT – FOTO VOLTAIK: SONNIGE AUSSICHTEN

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140. Jahrgang 10.17

RECHT Richtig werben mit

unverbindlicher

Preisempfehlung 48

UMWELTKlimaschutzplan:

Interview mit Umwelt-

ministerin Hinz 40

AUSBILDUNGProjekt: Berufsfach-

schule zum Über gang

in Ausbildung 36

STANDORTPOLITIKTourismusabgabe:

Mehrwert für Stadt

und Betriebe 34

www.frankfurt-main.ihk.de A 4836

140. Jahrgang 11.17

STEUERNKommunale Finan-

zen: Die Zukunft

fest im Blick 6

INTERNATIONALRussische Regionen:

Der ferne Osten im

Fokus 58

INNOVATIONNachhaltiges Gewer-

begebiet: Erste Pro-

jekte angestoßen 52

STANDORTPOLITIKMarketing Club

Frankfurt: Marke-

ting wissen to go 38

AUS- UND 8 – 31 WEITERBILDUNG

BILDUNGSPOLITIK NEU AUSRICHTEN – STRATEGIEN GEGEN FACHKRÄFTEMANGEL

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 11

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GRENZÜBERSCHREITENDER HANDEL

KUNDEN GEZIELT ANSPRECHENDie Europäische Union hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte unternommen, um

Handelshemmnisse zu beseitigen. Doch ist der grenzüberschreitende Handel noch bei Weitem

nicht so harmonisiert, wie es auf den ersten Blick scheint.

Im E-Commerce bestehen innerhalb der EU in vielen Bereichen

einheitliche rechtliche Regelungen, beispielsweise bei der

Ausgestaltung der Bestellseite in Onlineshops, beim Wider-

rufsrecht oder den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten.

So gibt es etwa seit 2014 keine unterschiedlichen Widerrufsfristen

mehr, sondern es gelten überall einheitlich 14 Tage.

Jedoch sind nicht alle Rechtsbereiche so weitgehend har-

monisiert wie das Verbraucherrecht. Dies gilt unter anderem für

Datenschutzrecht, Preisangabenrecht, das Vertragsrecht (zum

Beispiel Vertragsschluss, Gewährleistung, Haftung) oder die

Sanktionen bei Rechtsverstößen (Abmahnung, Bußgeld). Ab Mai

2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),

die jedoch 50 bis 60 Öffnungsklauseln enthält. Damit lässt sie

den nationalen Gesetzgebern ebenfalls Raum für Unterschiede.

Je nach Rechtsgebiet gelten zudem unterschiedliche Rechts-

anwendungsprinzipien – nämlich Herkunftslandprinzip, Be-

stimmungslandprinzip, Sitzlandprinzip oder Marktortprinzip.

Dies macht auch ein kleineres Cross-Border-Projekt durchaus

komplex.

ImpressumWas das Telemedienrecht betrifft, gilt das Herkunftslandprinzip.

Damit richten sich die Impressumspflichten für Onlinehändler

nach dem Recht ihres Niederlassungsstaates und nicht nach

dem Recht des Staates, auf den er sich ausrichtet. Für deutsche

Händler gelten damit die deutschen Vorschriften. Daher ist es zum

Beispiel nicht erforderlich, den Hosting Provider im Impressum

zu nennen, wie es das französische Recht vorschreibt. Die Im-

pressumsvorgaben gelten für alle kommerziellen Websites – ganz

gleich, ob darüber verkauft oder nur geworben wird.

VertragsrechtVor der Freischaltung einer Verkaufswebsite stellt sich die Frage, ob

der Händler seinen Kundenkreis begrenzen möchte. Je nachdem,

ob ausschließlich an Unternehmer, ausschließlich an Verbraucher

oder an beide Zielgruppen verkauft wird, gibt es unterschiedliche

rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einem Angebot an Ver-

braucher gelten strengere Vorschriften als gegenüber gewerblichen

Kunden, weshalb eine klare Trennung sinnvoll sein kann.

Nach Artikel 3 Absatz 1 Rom I-VO (Verordnung für die Rege-

lung vertraglicher Schuldverhältnisse) können Parteien grund-

sätzlich frei wählen, welches Recht auf den Vertrag Anwendung

finden soll. Haben die Beteiligten von dieser Möglichkeit keinen

Gebrauch gemacht, unterliegt der Vertrag grundsätzlich dem

Onlineshops müssen jeweils an die rechtlichen Beson-

derheiten des Zielmarktes angepasst werden – eine He-

rausforderung insbesondere für kleinere Unternehmen.

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1812

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Recht des Staates, in welchem der Verkäufer seinen gewöhnli-

chen Aufenthalt hat.

Schließt ein Unternehmer jedoch einen Vertrag mit einem

Verbraucher, so gilt das Recht des Staates, in welchem der Ver-

braucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Vorausgesetzt,

der Unternehmer richtet seine Tätigkeit „auf irgendeine Weise

auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses

Staates, aus“ (Art. 6 Abs. 1 b) Rom I-VO).

Die bloße Abrufbarkeit einer Website im Ausland kann jedoch

noch nicht als Ausrichtung gewertet werden. Die Frage, wann

eine Marktausrichtung vorliegt, richtet sich laut einem Urteil

des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vielmehr nach einer Ein-

zelfallbetrachtung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

gezielte Nutzung von Adwords in verschiedenen Mitgliedsstaa-

ten; Angabe von Telefonnummern mit internationaler Vorwahl;

Verwendung einer anderen Top-Level-Domain (zum Beispiel „.at“)

oder einer neutralen TLD („.com“ oder „.eu“); Verwendung einer

anderen Sprache oder Währung; Wiedergabe von internationalen

Kundenbewertungen.

Allein eine englischsprachige Website begründet noch keine

Ausrichtung. Ist die Seite jedoch in polnischer Sprache geschrie-

ben, Zloty die Währung, und werden Versandkosten für Polen

genannt, liegt eindeutig eine Ausrichtung vor.

VerbraucherverträgeDie Rom-I-Verordnung gestattet es zwar grundsätzlich, auch

im B2C-Handel eine Rechtswahl zu treffen. Diese darf jedoch

nicht dazu führen, dass zwingende Verbrauchervorschriften

unterlaufen werden. Dem Verbraucher darf ein höherer Schutz

durch Bestimmungen nach dem Recht seines Heimatlandes nicht

entzogen werden. Dies bedeutet, dass bei einem Onlineshop mit

Ausrichtung das gewählte Recht nur zur Anwendung kommen

kann, sofern es den Verbraucher besserstellt als das Recht des

Verbraucherstaates.

So gelten beispielsweise in Großbritannien sechs Jahre Ge-

währleistung, in Deutschland nur zwei. Demzufolge erklärte der

EuGH die Amazon-Klausel („Es gilt luxemburgisches Recht unter

Ausschluss des UN-Kaufrechts“) für unzulässig, da diese auch

zwingendes ausländisches Recht ausschließt. Eine Rechtswahl-

klausel in den AGB ist daher nicht zielführend.

DatenschutzrechtInnerhalb der EU gilt im Datenschutz das Recht des Sitzlandes –

also das Recht des Landes, in dem die verantwortliche Stelle der

Datenverarbeitung ihren Sitz hat. Danach ist es für das anwendbare

Datenschutzrecht unerheblich, auf welches Land ein Onlineshop

ausgerichtet ist. Von diesem Grundsatz gibt es aber auch Ausnah-

men: Die französischen und niederländischen Datenschutzbehörden

gehen davon aus, dass schon mit Setzen von Cookies auf dem

User-Rechner, zum Beispiel im Rahmen von Google Analytics, Da-

tenverarbeitung auf inländischen Rechnern stattfindet, sodass auch

das Recht dieses Staates Anwendung findet. Daher ist es sinnvoll,

wenn sich die Händler auch mit den Datenschutzvorschriften der

Länder befassen, auf die sie ihren Onlineshop ausrichten möchten.

WettbewerbsrechtAus deutscher Sicht eher vorteilhaft ist das sogenannte Markt-

ortprinzip im Wettbewerbsrecht. Danach gilt das Recht des

Marktortes, also das Recht des Landes, auf das der Händler

sein Angebot ausrichtet und mit anderen Unternehmen konkur-

riert. Da es in anderen Staaten keine Sanktionen gibt, die mit

der deutschen Konkurrentenabmahnung vergleichbar sind, ist

das Risiko, wegen Fehlern belangt zu werden, meist geringer.

Nichtsdestotrotz drohen Strafen bei Verstößen. Diese jeweiligen

Risiken sollten Onlinehändler kennen und entscheiden, ob sie

diese eingehen möchte.

GerichtsstandKommt es bei grenzüberschreitenden Geschäften zu Streitig-

keiten, stellt sich zudem die Frage, in welchem Staat geklagt

werden kann. Grundsätzlich sind nach der EuGVVO (Verordnung

über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und

Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)

die Gerichte des Mitgliedsstaates zuständig, in dem der Beklagte

seinen Wohnsitz hat. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt jedoch

etwas anderes: Hier hat der Verbraucher die Möglichkeit, Klage

bei dem Gericht seines Wohnsitzes zu erheben, wenn der Händ-

ler seine gewerbliche Tätigkeit in diesem Mitgliedsstaat ausübt

oder er seine Tätigkeit auf diesen Mitgliedsstaat ausrichtet. Für

die Ausrichtung gelten dieselben Kriterien wie bei der Frage des

anwendbaren Verbrauchervertragsrechts.

Einer für alleGerade für kleine Unternehmen ist der erste Schritt ins Ausland

häufig ein Onlineshop mit der Übersetzung der Website-Inhalte

ins Englische. Sobald jedoch eine gezielte Ausrichtung auf

mehrere Länder erfolgt, zum Beispiel durch Verwendung einer

co.uk-Domain und / oder Angabe spezifischer Versandkosten, ist

auch das Recht dieser Länder zu berücksichtigen. Damit steigt

hier das Risiko, gegen einzelne landesspezifische Bestimmungen

zu verstoßen. So dürfen in Österreich keinerlei Gebühren für

bestimmte Zahlarten in Rechnung gestellt werden, und in den

Niederlanden dürfen nicht mehr als 50 Prozent des Kaufpreises

per Vorkasse verlangt werden, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Die Alternative besteht darin, sich bewusst und gezielt

auf einzelne Länder auszurichten und spezifische Ländershops

zu eröffnen. Der Vorteil ist, dass jeder Shop an die rechtli-

chen Besonderheiten des jeweiligen Zielmarktes angepasst

werden kann und gleichzeitig eine gezieltere Kundenansprache

möglich ist.

AUTORDR. CARSTEN FÖHLISCHRechtsanwalt und Prokurist, Trusted Shops, Kö[email protected]

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 13

Onlinehandel

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INFORMATIONSPFLICHTEN

NICHT DIE KATZE IM SACK VERKAUFENDie Informationspflichten für Unternehmer im Onlinehandel sind aufgrund der umfangreichen Gesetzgebung

in jüngster Vergangenheit ständig gewachsen. Die Gefahren für Unternehmer, in diesem Kontext Vertragspflicht-

verletzungen oder Wettbewerbsverstöße zu begehen, sind daher überaus groß.

Nach § 5a Abs. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

(UWG) handelt unlauter, wer dem Verbraucher eine wesentliche

Information vorenthält, die er benötigt, um eine informierte

geschäftliche Entscheidung zu treffen. Wesentlich ist eine Information

dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen

Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die vom

Verbraucher zu treffende Entscheidung erhebliches Gewicht zukommt.

Die Frage, ob eine Information für die geschäftliche Entscheidung des

Verbrauchers von besonderem Gewicht ist, ist nach dem Erwartungs-

und dem Verständnishorizont eines durchschnittlichen Verbrauchers

zu beurteilen.

Hiernach ist es dem Unternehmer in aller Regel nicht zumutbar,

ungefragt negative Merkmale seines Produkts zu offenbaren. Deshalb

ist im Allgemeinen zwar keine Information darüber geschuldet, wo,

von wem und unter welchen Arbeits- oder Umweltbedingungen

das Produkt hergestellt wurde. Dies gilt allerdings nur dann,

wenn dies ohne Einfluss auf die Qualität des Produktes ist.

Ob ein Verkäufer ungefragt beispielsweise darauf hinweisen

muss, dass bei einem Produkt ein Modellwechsel bevorsteht,

hängt vom Einzelfall ab. Dort, wo der Verkehr auf Neuheiten

Wert legt, wird der Verbraucher einen entsprechenden

Hinweis erwarten dürfen. So etwa bei Sportgeräten

oder Modekollektionen.

Bei der Beurteilung, ob Informationen

vorenthalten wurden, sind außerdem die

räumlichen und zeitlichen Beschrän-

kungen durch das für die geschäft-

liche Handlung gewählte Kom-

munikationsmittel sowie alle

Maßnahmen des Unterneh-

mers, um den Verbrauchern

die für die Kaufentschei-

dung nötigen Informa-

tionen zur Verfügung zu

stellen, zu berücksichtigen.

Praktische Bedeutung hat

dies im Onlinehandel vor

allem für die Werbung mit

Internet-Werbebannern.

Dort besteht wenig Raum

für alle möglichen Zusatz-

informationen. Hier wird

man in der Regel dem Wer-

benden zubilligen müssen, die

entsprechenden Informationen auf seiner Internetseite bereitzustellen

und in der Bannerwerbung auf die Internetadresse hinzuweisen bezie-

hungsweise dorthin zu verlinken.

Unlauter handelt im Sinne von § 5a Abs. 6 UWG insbesondere, wer

den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich

macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt,

und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer

geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht

getroffen hätte. Hierunter fallen etwa die Tarnung ei-

ner Verkaufsveranstaltung als Freizeitveranstaltung

(Verkaufs- oder Kaffeefahrten), das Ansprechen von

Passanten in der Öffentlichkeit, ohne sich als

Werber zu erkennen zu geben, Hausbe-

suche von Werbern, die den Werbezweck

verheimlichen, oder aber Telefonan-

rufe, die Werbezwecken dienen, aber

beispielsweise als Meinungsumfrage

getarnt sind. Entsprechendes gilt auch

für getarnte Werbungen im Onlinehandel.

Weitere Informationspflichten im Onlinehandel,

deren Verletzung ebenfalls Wettbewerbsverstöße

darstellen können, ergeben sich nicht unmittelbar

aus dem UWG, sondern aus zahlreichen anderen

Gesetzen, die auch dazu bestimmt sein müssen, im

Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten

zu regeln (§ 3a UWG). Schließlich gibt es noch

zahlreiche weitere gesetzliche Vorschriften, die

sicherstellen sollen, dass die Marktteilnehmer „in-

formierte geschäftliche Entscheidungen“ treffen. Zum

Schutz der Verbraucher enthalten sie daher ebenfalls

konkrete Informationspflichten.

Hierzu zählen speziell für den Onlinehandel nicht

nur die Informationspflichten nach dem Telemedien-

gesetz (zum Beispiel Impressumspflicht), sondern etwa

auch die Pflichten, den Kunden über die einzelnen tech-

nischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, zu

informieren. Das sind unter anderem Angaben darüber,

ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespei-

chert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist,

wie der Kunde Eingabefehler vor Abgabe der

Vertragserklärung erkennen und berichtigen

kann, welche Sprachen für den Vertragsschluss

zur Verfügung stehen und welches die Verhaltenskodizes

sind, denen sich der Unternehmer unterwirft, sowie FO

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1814

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welche Möglichkeit es gibt, sich elektronischen Zugang zu diesen

Regelwerken zu verschaffen.

Hinzu kommen die Pflichten, spätestens bei Beginn des Bestellvor-

gangs klar und deutlich anzugeben, ob Lieferbeschränkungen bestehen

und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, und die Bestellsituation

so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrück-

lich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet (zum Beispiel

mittels eines Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“).

Daneben gelten im Onlinehandel aber auch sämtliche Informa-

tionspflichten, die bei jedem Vertrag mit einem Verbraucher sowie

regelmäßig bei Fernabsatzgeschäften zu beachten sind. Hierzu gehören

unter anderem die Pflichten zur Angabe der wesentlichen Eigenschaften

der Waren oder Dienstleistungen, der Identität des Unternehmers, bei-

spielsweise seines Handelsnamens und der Anschrift des Ortes, an dem

er niedergelassen ist, sowie seiner Telefonnummer, des Gesamtpreises der

Waren und Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben

oder gegebenenfalls die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls

aller zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und aller sonstigen

Kosten, die anfallen können.

Des Weiteren gehören hierzu beispielsweise die Pflichten zur Angabe

der Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, des Verfahrens des

Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden, des Bestehens eines

gesetzlichen Mängelhaftungsrechts und gegebenenfalls des Bestehens

und der Bedingungen von Kundendienstleistungen und Garantien,

der Laufzeit des Vertrags oder der Bedingungen der Kündigung un-

befristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge,

der Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer

technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte, und gegebenenfalls

Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler

Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem

Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen.

Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, ist der Unternehmer

zudem verpflichtet, den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zu beleh-

ren. Des Weiteren hat der Unternehmer, der Dienstleistungen erbringt,

auch noch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

zu beachten. Die dort geregelten Informationspflichten decken sich

teilweise mit den aufgezählten, unmittelbar im Vertragsrecht gelten-

den Pflichten, betreffen jedoch auch die besonderen Umstände der

Dienstleistungserbringung. So müssen dem Kunden vor der Erbringung

der Dienstleistung unter anderem bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten

Informationen über die zuständige Behörde, bei der Ausübung eines

reglementierten Berufs Informationen über die gesetzliche Berufsbe-

zeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde, und gegebenenfalls

eine Kammer, einen Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung

sowie bei dem Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung Angaben

zu dieser, insbesondere der Name und die Anschrift des Versicherers

und der räumliche Geltungsbereich, zur Verfügung gestellt werden.

Seit 1. Februar müssen die Unternehmen, die mehr als zehn Beschäf-

tigte haben und eine Internetseite unterhalten oder AGB verwenden, die

Verbraucher auch darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet

sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

teilzunehmen. Sofern dies der Fall ist, müssen sie auch auf die zuständige

Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Die Unternehmer, die Onlinever-

träge abschließen, müssen zudem schon seit dem 9. Februar 2016 auf ihren

Internetseiten einen Link zur Europäischen Online-Schlichtungsplattform

einstellen. Bei Nichterfüllung dieser Informationspflichten drohen ver-

trags- und / oder wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

AUTORENDR. HANS-JÜRGEN RUHL (l.)Rechtsanwalt, Danckelmann und Kerst, Rechtsanwälte Notare, [email protected]

DR. JAN-FELIX ISELE (r.)Rechtsanwalt, Danckelmann und Kerst, Rechtsanwälte Notare, [email protected]

HCSEDV-Service

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 15

Onlinehandel

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ONLINE-MARKTPL ÄTZE

„EIN GUTER EINSTIEG“Ein Gespräch mit Dr. Joachim Stoll, persönlich haftender Gesellschafter, Leder-Stoll, Frankfurt, über

Potenziale von Online-Marktplätzen und worauf Händler bei der Auswahl des Anbieters achten sollten.

Herr Dr. Stoll, Sie sind bereits seit Jahren Multichannel-Händler von Lederwaren und Reisegepäck und nutzen dabei auch Online-Marktplätze. Würden Sie diesen Vertriebskanal auch kleineren und bislang nur stationär agierenden Einzel-händlern empfehlen?STOLL: Marktplätze sind auch – aber nicht nur – ein guter Einstieg

in den Onlineverkauf. Denn einerseits strukturieren die Markt-

platzbetreiber viele Funktionen vor, die der Händler nur genau

befolgen muss. Andererseits bieten sie von Anfang an ein großes

Kundenpotenzial. Werbung, interne Suche, Zahlungsabwicklung,

aber auch Kundenbewertungen und Retourenabwicklung werden

meist vorgegeben beziehungsweise vom Marktplatzbetreiber

organisiert. Damit kann der Einsteiger recht schnell erstmals

online handeln – zumindest schneller und sicherer im Vergleich

zum Aufbau eines eigenen Systems.

Auffindbarkeit und Reichweite des Angebots sind sicher große Chancen bei der Nutzung von Online-Marktplätzen. Inwieweit können Abhängigkeiten der Händler vom Marktplatzbetreiber entstehen beziehungsweise wie hoch ist das Risiko, dass dieser gut gehende Artikel selbst in sein Angebot übernimmt und zum übermächtigen Wettbewerber wird?

STOLL: Entwickelt sich nach dem Einstieg ins Onlinegeschäft

ein einzelner Marktplatz zum zusätzlichen Standbein – das

heißt, erreicht der Umsatzanteil eines Marktplatzes eine für

das Unternehmen relevante Größe –, besteht die Gefahr der

plötzlichen Sperrung. Gerade automatisierte internationale

Systeme führen leider regelmäßig zu einzelnen – mehr oder

weniger temporären – Sperrungen des Zugangs. Bis zur Klärung

des vermeintlichen Fehlers ist damit in der Regel gleichzeitig

auch das Guthaben des Händlers gesperrt. Liquiditäts- und Ri-

sikoplanungen sollten dies bedenken, insbesondere, wenn der

Händler seine Aktivitäten nicht breiter streut.

Was empfehlen Sie Einsteigern ins Onlinegeschäft: Auf was sollte bei der Auswahl eines Marktplatzes besonders geachtet werden?STOLL: Zunächst sollten die wesentlichen Unterschiede der An-

bieter analysiert und beurteilt werden: Betreibt der Marktplatz

aktiv Eigenhandel oder nicht? Anbieter wie Amazon, die selbst

Interesse am eigenständigen Verkaufen haben, haben Zugriff auf

alle Daten, die bei jeder Transaktion auf dem Marktplatz generiert

werden, sowohl auf Kunden- als auch auf Verkaufsseite. Jede

Transaktion eines Drittanbieters verbessert die Datenbasis des

Boomender Online-HandelUmsatz mit Endverbrauchern in Deutschlandin Milliarden Euro

15,7Mrd.

2006 07 08 09 10 11 12 13 14 15* 16*

Quelle: HDE Stand Januar 2016

*Schätzung bzw. Prognose

17,819,7

21,823,9

26,3

31,334,7

37,1

41,746,3

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Warenkorb

4,5

1,7

1,7

6,3

14,7

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9,2

25,2

4,1

7,7 %

11,7

0,6

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8,7

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Offline-Umsatz438,8 Milliarden Euro

Online-Umsatz44,2 Milliarden Euro

Anteil der Branchen am Gesamtumsatz des Einzelhandels in Deutschland 2016in Prozent

davondavon

© Globus 12020

Einkaufen im Laden und im Internet

*sogenannte Fast Moving Consumer GoodsQuelle: Handelsverband Deutschland

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1816

Onlinehandel

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INTERVIEWHANNS-PETER LAUXStellvertretender Geschäftsführer, Standortpolitik, IHK [email protected]

Marktplatzes, der nur durch einen Klick mächtiger Konkurrent

des anbietenden Händlers werden kann.

Es gibt Tendenzen von Herstellern, ihren Händlern die Nutzung von digitalen Marktplätzen zu untersagen. Entsteht hier eine Marktzugangsbeschränkung, die den Onlinehandel für kleinere Händler uninteressant werden lässt?STOLL: Bisher hat das Berliner Kartellamt durch verschiedene

Aktivitäten Markenhersteller in die Schranken gewiesen, sodass

viele von ihnen ihre Aktivitäten gegen Marktplatzhändler zu-

rückfuhren. Das Bundeskartellamt sieht den Verkauf über Platt-

formen in der wirtschaftlichen Realität als oftmals wichtigsten

E-Commerce-Kanal gerade für kleine Unternehmen. Anders

sieht das eine Sektorenuntersuchung der EU-Kommission. Zum

Jahresende wird das Ende eines fünfjährigen Verfahrens vor dem

Europäischen Gerichtshof zu diesem Thema erwartet.

Welche Auswirkungen wird das auf den Onlinehandel haben?STOLL: Die Stellungnahme des Generalanwalts zu diesem Ver-

fahren lässt eine Machtverschiebung zugunsten der Marken-

hersteller befürchten. Sie veranlasste bereits im Sommer viele

Markenhersteller dazu, den Verkauf über Marktplätze durch

Händler zu untersagen. Dies könnte eine Herausforderung für

die Politik werden: Sollen kleine Unternehmen vom E-Commerce

ausgeschlossen werden? Oder sind für Klein- und Mittelunter-

nehmen Schutzmechanismen gegenüber den Markenherstellern

notwendig, um eine gewünschte wettbewerbsintensivere,

heterogenere Struktur zu erhalten? Es ist zu vermuten, dass

ein Warten auf die Justiz nicht zum gewünschten Ergebnis

führen wird, sondern politische Entscheidungen notwendig

sind.

Dr. Joachim Stoll, persönlich haftender

Gesellschafter, Leder-Stoll, Frankfurt, und

Vorsitzender, Einzelhandelsausschuss,

IHK Frankfurt: „Marktplätze sind ein guter

Einstieg in den Onlineverkauf. Einerseits

strukturieren die Marktplatzbetreiber viele

Funktionen vor. Andererseits bieten sie von

Anfang an ein großes Kundenpotenzial.“

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 17

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AMAZON, ZAL ANDO & CO.

DEN E-COMMERCE-RIESEN TROTZENAmazon, Otto und Zalando beherrschen den E-Commerce und bedrohen mit ihrer Dominanz eine ganze Branche.

Doch ist tatsächlich kein Kraut gewachsen gegen die Übermacht dieser digitalen Superkaufhäuser?

Stetiger Wandel prägt die Onlinebranche. Das zeigt sich vor allem

im E-Commerce: Die Onlineshops von einst haben wenig gemein

mit den digitalen Ladentheken von heute. 360-Grad-Produktvi-

deos, interaktive Verkaufsberater und Same-Day-Lieferung begeistern

den Kunden. Und befeuern gleichermaßen seine Erwartungshaltung.

Damit steigt der Druck auf Onlineshops der ersten Stunde und auf

alle, die mit wenig Budget und Personal haushalten müssen. Klar, es

muss nicht jede Funktion, nicht jedes Feature mitangeboten werden.

Einen fehlenden Livechat wird der Kunde verschmerzen. Andere Din-

ge hingegen nicht: ein knappes Sortiment, lange Lieferzeiten oder

schlechte Produktdarstellung. Dann ist der Kunde wieder so schnell

weg, wie er gekommen ist. Denn der nächste Anbieter ist nur einen

Mausklick entfernt.

Betrachten wir den stationären Handel, so gehören Multi- und

Cross-Channel-Angebote mittlerweile zum guten Ton. Oder wie es

Dominik Grollmann, E-Commerce-Experte bei iBusiness.de, formu-

liert: „zur Kern-DNA jedes modernen Krämers“. Zur Erinnerung: Dabei

handelt es sich um die intelligente Verknüpfung zwischen on- und

offline. Beispielsweise kann der Kunde seine online gekaufte Ware

in einem stationären Store umtauschen oder abholen.

Und dann ist da noch Amazon. Superkaufhaus und mit Abstand

umsatzstärkster Onlinehändler in Deutschland. 2016 setzte der Riese

hierzulande rund acht Milliarden Euro mit physischen Gütern im

Endkundengeschäft um. Das ist mehr als doppelt so viel wie Otto (drei

Milliarden) und Zalando (eine Milliarde) zusammen erwirtschafteten.

Wie groß der Einfluss von Amazon auf deutsche Shopper ist, zeigt

eine Studie von Shoop.de: Von 1000 befragten Teilnehmern gaben

rund 60 Prozent an, dass sie bei Amazon einkaufen. 65 Prozent nut-

zen den Marktplatz für die Recherche nach einem Produkt und rund

50 Prozent beginnen dort ihren Onlineeinkauf.

Im Gegensatz zu Ebay ist Amazon auch selbst Händler. Die

Mechanismen sind recht einfach: Von den angedockten Händlern

bekommt der Marktplatz ausreichend Daten, um zu beurteilen, was

sich erfolgreich verkauft und was nicht. Sind lukrative Geschäfte in

Sicht, steigt Amazon ein und verdrängt die etablierten Händler. Eine

Preisspirale beginnt – bei Amazon heißt das Dynamic Pricing. Experten

zufolge ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis Amazon den Hebel

umlegt und komplett in das Direktgeschäft einsteigt. Insofern ist der

Marktplatz keine nachhaltige Strategie für Händler.

Doch ist tatsächlich kein Kraut gewachsen gegen die Übermacht

des digitalen Superkaufhauses? Oder gibt es Erfolg versprechende

Ansätze, um den kleinen Handel zu positionieren? Zunächst die

schlechte Nachricht: Zurzeit existieren allein in Deutschland 450 000

Onlineshops. Darunter auch viele Garagenshops. Viele der Onlineshops

sind vergleichbare Konzepte mit denselben Waren. Daher werden

50 bis 80 Prozent von ihnen die nächsten Jahre nicht überleben.

LINK ZUM THEMA

Weitere Infos über das BIEG Hessen, Beratungs- und Informationszen-

trum elektronischer Geschäftsverkehr Hessen, online unter www.bieg-

hessen.de.

Im transparenten E-Commerce hat der Zweitbeste keine Chance mehr. Kleine Händler müssen sich

künftig daher noch deutlicher als bislang mit einer Nischenstrategie von den Wettbewerbern abheben.

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Wir befinden uns vor einer gigantischen Konsolidierungswelle. Im

transparenten E-Commerce hat der Zweitbeste keine Chance mehr.

„Es ist am gefährlichsten, sich nicht von anderen zu unterschei-

den“, sagte einst Jeff Bezos, Gründer von Amazon. Die eindeutige

Empfehlung an Händler lautet: raus aus der Vergleichbarkeit. Sich

über das reine Produkt vom Wettbewerber zu differenzieren, ist

nicht möglich. Auch wenn es immer wieder über Produktvarianten

versucht wird. Doch der Kunde ist nicht blöd, Internet sei Dank. Ob

ich den Kühlschrank-Typ 360A nun bei Händler X oder bei Anbieter Y

kaufe – der Kühlschrank bleibt derselbe. Anders sieht es bei zugehö-

rigen Services aus: Gibt es einen persönlichen Produktberater? Wer

hilft mir beim Aufbau? Gibt es einen Produktservice via Whatsapp?

Die zweite Option, sich über den Preis abzusetzen, ist nicht besser.

Viele schaffen das schlichtweg nicht. Eine Weisheit im Handel besagt,

dass es immer einen gibt, der günstiger ist. Und die wenigsten halten

eine Rabatteritis langfristig durch. Laut Marcus Diekmann, Director

digital der Beter Bed Holding, werden zwei Typen von Onlinehändlern

überleben: die Großen, die es geschafft haben, eine starke Marke

aufzubauen, und ganze Wertschöpfungsketten bedienen. Und die

Kleinen, die sich auf ein Segment spezialisieren. Die Mittleren bleiben

auf der Strecke. Von den großen Händlern wird es wenige sogenannte

Universelle geben, die Gemischtwaren anbieten. Und ein paar Kate-

goriekiller wie Zalando, die sich auf Produktkategorien – in dem Fall

Fashion – spezialisieren.

Die einzige strategische Option für kleine Händler heißt Nischen-

strategie: die Spezialisierung auf ein Segment. Diekmann empfiehlt:

„Werden Sie zum Sneakerkönig.“ In dieses Feld drängen sich auch

zunehmend Hersteller, die mit eigenen Shops immer mehr Endkunden

bedienen.

AUTORDANIEL WEICHERTFachlicher Leiter, BIEG Hessen, [email protected]

DREI TIPPS FÜR DIE ERFOLGREICHE NISCHENSTRATEGIE

� Bieten Sie Ihrem Kunden ein unverwechselbares Einkaufserleb-

nis. Gerade in diesem Punkt haben Sie echte Chancen, sich von der

emotionalen Wüste Amazon zu differenzieren. Ansatzpunkte sind

Sortiment, Service, Marke und Emotion.

� Entwickeln Sie eine digitale Persönlichkeit und kommunizieren Sie

Wärme und Freude. Es kann nicht schaden, wenn Sie es menscheln

lassen. Sie wissen ja, Kaufgründe sind nie rational. Und die Sympa-

thie für den Verkäufer spielt definitiv eine wichtige Rolle.

� Begrenzen Sie Ihr Sortiment nicht auf die Fläche, sofern Sie auch

stationären Handel betreiben, sondern bieten Sie dem Kunden an:

Ich kann dir alles besorgen. Ein bisschen wie bei den Apotheken:

Dort gibt es vor Ort nur ein Rumpfsortiment. Der Kunde bekommt

aber als Service jedes Produkt besorgt.

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Onlinehandel

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BEWERTUNGEN

KEINE GRENZENLOSE FREIHEITUnternehmer müssen es dulden, dass ihre Produkte oder Dienstleistungen im Internet bewertet werden.

Aber: Sie müssen sich dabei nicht alles gefallen lassen. Denn die Freiheit des Internets ist nicht grenzenlos.

Schon 2008 hat der Bundesgerichtshof in seiner ersten Entschei-

dung zu einer Bewertungsplattform für Lehrkräfte klargestellt,

dass es sich Privatpersonen und Unternehmen gefallen lassen

müssen, dass sie im Internet bewertet werden. In seiner Grundsatz-

entscheidung kommt der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass

weder nach dem Bundesdatenschutzgesetz noch in Bezug auf das einer

Person zustehende allgemeine Persönlichkeitsrecht ein allgemeiner

Löschungsanspruch dahingehend besteht, in der Öffentlichkeit nicht

bewertet zu werden.

In der langen Historie der zu solchen Plattformen ergangenen Ent-

scheidungen wird immer wieder darauf abgestellt, dass dem Recht auf

Meinungs- und Kommunikationsfreiheit des Bewertenden der Vorrang

einzuräumen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtsprechung

zur Bewertungsplattform Jameda, auf der Ärzte bewertet werden, he-

rausgearbeitet und bestätigt. Dabei hat er drei Grundsätze aufgestellt.

Erstens: kein allgemeiner Löschungsanspruch gegen Bewertungen.

Zweitens: kein Recht auf Auskunft über die Person, die die Bewertung

abgegeben hat. Auskunft können nur Strafverfolgungsbehörden be-

kommen. Drittens: Prüfungspflichten des Portalbetreibers nur dann,

wenn konkrete und begründete Einwendungen erhoben werden – je

konkreter die Einwendung, desto umfangreicher auch die Recherche-

pflichten des Portalbetreibers.

Insbesondere in seiner jüngsten Entscheidung zum Ärzteportal

Jameda hat der BGH allerdings klargestellt, dass im Fall von begrün-

deten Einwendungen das Portal diese zu prüfen habe. Im konkreten

Sachverhalt hatte der bewertete Arzt eingewandt, er habe den im

Internet aufgetretenen Patienten gar nicht behandelt. Für diesen Fall

hat der BGH das Portal als verpflichtet angesehen, sich die Behandlung

nachweisen zu lassen. Sollte also ein Unternehmer bei einer Bewertung

die begründete Vermutung haben, dass es sich gar nicht um einen Kun-

den handelt, sollte er bei dem Portal vorstellig werden und auf einem

Nachweis bestehen, dass es sich tatsächlich um seinen Kunden handelt.

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Prüfungspflichten im

April nochmals bestätigt und ein Klinikbewertungsportal zur Löschung

einer Bewertung verurteilt, bei der unstreitig feststand, dass sie unrichtig

war. Noch weiter ist sogar das Landgericht München gegangen. Es ist

im Juli zu dem Ergebnis gekommen, dass der Plattformbetreiber und

nicht etwa der Bewertete die Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen

beweisen muss.

Auch im europäischen Ausland beschäftigen Bewertungsportale die

Rechtsprechung. So hat der österreichische Verfassungsgerichtshof in

einer Entscheidung im Ergebnis die Duldungspflicht einer Bewertung

festgestellt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

hat zu einem Bewertungsportal von Rechtsanwälten festgestellt, dass

sich insbesondere Unternehmer, die mit ihrer Dienstleistung in die

Öffentlichkeit treten, einer Bewertung im Internet stellen müssen. Sie

seien deswegen nicht rechtlos gestellt. Für den Fall, dass es zu For-

malbeleidigungen oder falschen Tatsachenbehauptungen kommt, kann

der Unternehmer selbstverständlich die Löschung der entsprechenden

Texte verlangen. Von daher kann Unternehmen nur angeraten werden,

die entsprechenden Einträge im Internet regelmäßig zu beobachten

und gegebenenfalls gegen nachweisliche Unrichtigkeiten vorzugehen.

Immer mehr Kunden informieren sich anhand von On-

linebewertungen über Unternehmen und deren Produkte.

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Zwar hat die Rechtsprechung insbesondere ihre Auffassung zur

grundsätzlichen Zulässigkeit von Bewertungen immer wieder damit

begründet, dass der Unternehmer sich gegen Formalbeleidigungen und

Verletzungen seiner Persönlichkeitsrechte wehren kann. Allerdings ist

festzustellen, dass sie bei der Frage, wo die Grenze einer Bewertung

zu ziehen ist, oft sehr großzügig ist. So musste es sich ein Hotel unter

dem Namen „Hühnerhof“ gefallen lassen, im Internet als „Hühnerstall“

bezeichnet zu werden.

Auch das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht,

ist sehr großzügig und hat es zugelassen, dass es sich eine Richterin

gefallen lassen musste, als „absichtlich oder unabsichtlich schlampig und

arglistig“ bezeichnet zu werden. Die Grenze zieht die Rechtsprechung

dann, wenn die Kritik letztlich nur dazu dient, das Gegenüber verächt-

lich zu machen, und das sachliche Anliegen einer Meinungsäußerung

gegenüber der persönlichen Kränkung in den Hintergrund tritt. Wer

sich die Urteile genauer ansieht, stellt sich allerdings die Frage, wann

die Rechtsprechung dies annehmen will.

In einem Bereich ist es bereits in mehreren Fällen gelungen, er-

folgreich gegen Plattformen vorzugehen. Dies war dann der Fall, wenn

sie nachweislich falsche Angaben verbreiteten oder die Gestaltung so

gewählt war, dass die angesprochenen Verbraucher einen falschen

Eindruck erhalten. So hat das Oberlandesgericht Nürnberg einem

Hotelbewertungsportal die Anzeige von Sternekennzeichnungen als

irreführend untersagt, wenn die entsprechenden Hotels tatsächlich nicht

über eine neutrale Klassifizierung verfügen. Auch hat der Bundesge-

richtshof einem Portal untersagt, mit „garantiert echten Meinungen“

zu werben, wenn tatsächlich aufgrund der konkreten Ausgestaltung

des Bewertungsvorgangs negative Bewertungen durch einen Filter

unter den Tisch gefallen sind.

Zudem sind Preisvergleichsportale nicht berechtigt, Anfragen von

Nutzern per E-Mail an solche Unternehmer weiterzugeben, die mit

dem Portal in keiner geschäftlichen Beziehung stehen und auch in

eine Übermittlung von solchen Anfragen nicht eingewilligt haben.

Derartige E-Mails sind eine unzulässige Belästigung des Unternehmers.

Im April hat der BGH darüber hinaus auch entschieden, dass ein Ver-

gleichsportal darauf hinweisen muss, wenn die Suchergebnisse lediglich

solche Einträge wiedergeben, die ausschließlich darauf beruhen, dass der

gelistete Unternehmer dem Portal für die Vermittlung des Kunden eine

Provision zahlt. Auf dem Portal waren nur solche Ergebnisse zu sehen,

die auf einem bezahlten Eintrag des Unternehmers beruhten. Letztlich

bedeutet dies: Wer im Internet einen Vergleich präsentiert, muss dafür

Sorge tragen, dass dieser einigermaßen vollständig ist. Andernfalls hat

er auf dessen Unvollständigkeit und den Grund hinzuweisen.

Vergleichs- und Bewertungsportale gewinnen wirtschaftlich auch für

Unternehmer an Bedeutung. Immer mehr potenzielle Kunden bedienen sich

zur Information, aber auch zum Abschluss von Kauf- und Dienstleistungs-

verträgen dieser Informationsquelle. Beim Gesetzgeber sind Vergleichs-

und Bewertungsplattformen im Hinblick auf ihre immense Bedeutung als

Wirtschaftsfaktor in den Fokus geraten. Im Rahmen der „Digitalen Strategie

2025“ der Bundesregierung ist geplant, Rechtsregeln für Plattformen zu

schaffen. Sie sollen von einer noch zu gründenden Digitalagentur durch-

gesetzt werden. Die umfangreiche und detaillierte Rechtsprechung zeigt

allerdings, dass es einer solchen weiteren Behörde und einer Beaufsichtigung

des Marktes für Vergleichs- und Bewertungsplattformen nicht bedarf, weil

schon heute gegen Unrichtigkeiten erfolgreich vorgegangen werden kann.

Betroffenen Unternehmen ist wie allen anderen zu raten, diesen neuen

Markt zu beobachten und gegen tatsächliche Unrichtigkeiten und verbale

Entgleisungen gegebenenfalls vorzugehen.

DEFINITION

Unter einem Kauf versteht man den Austausch von Waren gegen Geld:

Der Händler (Verkäufer) ist zur Übergabe der Ware und zur Übertragung

des Eigentums an ihr verpflichtet, der Kunde (Käufer) zur Zahlung des

Kaufpreises und zur Abnahme der gekauften Ware. Im Gegensatz zum

stationären Handel steht dem Kunden im Onlinehandel ein 14-tägiges

Widerrufsrecht zu. Aber auch im Fernabsatz gelten neben dem Wider-

rufsrecht die gesetzlichen Bestimmungen zum Gewährleistungs-, Pro-

dukthaftungs- beziehungsweise Garantierecht. Informationen zu diesen

und weiteren Verbraucherrechten sind online unter www.frankfurt-

main.ihk.de/vertragsrecht abrufbar.

GESETZLICHE REGELUNGEN

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im E-Com-

merce uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen wie zum

Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) einschließlich der Bestim-

mungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Handelsgesetzbuch

(HGB), das Urheberrechtsgesetz, die Gewerbeordnung, das Gesetz ge-

gen unlauteren Wettbewerb (UWG). Für bestimmte Teilbereiche existie-

ren darüber hinaus besondere Rechtsvorschriften. Für den Bereich On-

linehandel sind insoweit relevant:

Telemediengesetz (TMG)

E-Commerce- und Fernabsatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches

(BGB)

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 246 ff.

Signaturgesetz (SigG)

Preisangabenverordnung (PAngV).

Ausführliche Infos zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich

E-Commerce online unter www.frankfurt-main.ihk.de/vertragsrecht.

AUTORPETER BREUN-GOERKESyndikusrechts-anwalt, Wettbe-werbszentrale, Bad [email protected]

WETTBEWERBSZENTRALE

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkon-

trollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige

Organisation von mehr als 1200 Unternehmen und über 800 Kammern

und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirt-

schaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenüber-

greifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirt-

schaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften

im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Infor-

mationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fra-

gen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler

Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

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Onlinehandel

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E-COMMERCE

RECHTSSICHER HANDELNDank des Internets können sich Unternehmen internationale Märkte leichter erschließen. Allerdings ist es

ungleich schwerer, dabei den Überblick zu behalten, welche steuerlichen Pflichten sich daraus ergeben.

Bei Lieferungen von Gegenständen sowie Dienstleistungen über

Grenzen hinaus ist stets besondere Vorsicht geboten: Erscheinen

schon die umsatzsteuerlichen Regeln und Folgen für das Unter-

nehmen im Inland sehr unübersichtlich und komplex, so kommen im

Ausland nicht bloß Sprachbarrieren erschwerend hinzu.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht ist entscheidend, ob Leistungen online

erbracht werden oder ob das Internet lediglich das Medium ist, um zum

Kunden in Kontakt zu treten, und die Leistung vom Kunden auch ohne

einen Computer in Anspruch genommen werden kann. Dabei gilt: Wird

die Verfügungsmacht an einem Gegenstand übertragen, spricht man von

einer Lieferung. Alle anderen Transaktionen gelten als Dienstleistung – mit

unterschiedlichen Regeln und Folgen für das Unternehmen.

Was Lieferungen angeht, unterscheidet man zunächst insbesondere

Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche (das heißt innerhalb der

EU ausgeführte) Lieferungen, die unter bestimmten weiteren Voraus-

setzungen steuerbefreit sein können. Dabei gilt: Lieferungen in Gebiete

außerhalb der EU sind stets von der Umsatzsteuer befreit. Empfängt der

Kunde die Ware hingegen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, so muss

dieser ein Unternehmer sein und für sein Unternehmen einkaufen – dann

ist die Lieferung ebenfalls von der deutschen Umsatzsteuer befreit.

Ist der Kunde aber beispielsweise eine Privatperson, so entsteht

deutsche Umsatzsteuer – jedenfalls so lange, bis bestimmte Liefer-

schwellen überschritten werden, also der Wert aller solcher Lieferungen

an Privatpersonen in einen bestimmten EU-Mitgliedsstaat eine Wert-

grenze übersteigt. In diesem Fall verlagert sich die Besteuerungshoheit

in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Es ist dann lokale Umsatzsteuer

in Rechnung zu stellen, einzusammeln und an die dortige Finanzver-

waltung abzuführen.

Wie immer gibt es auch Sonderfälle; sie lassen die Komplexität eines

Sachverhalts und mitunter auch der Lösung weiter ansteigen. Beispiel

hierfür sind Reihengeschäfte, bei denen die Ware vom Vorlieferanten un-

mittelbar zum eigenen Kunden versendet wird. Oder Konsignationslager,

die ein Lieferant im Inland (oder die ein inländischer Unternehmer im

Ausland) unterhält und die von einem EU-Mitgliedsstaat zum anderen

sehr unterschiedlich behandelt werden.

Noch komplexer ist der Leistungsort im Fall von Dienstleistungen.

Am einfachsten gestaltet er sich oft noch im Fall, dass der Abnehmer

ein anderer Unternehmer ist: Dann ist der Leistungsort grundsätzlich

(wenngleich mit wichtigen Ausnahmen) der Ansässigkeitsort dieses

Abnehmers. Zwar fällt jeweils lokale Umsatzsteuer an, für die aber

der Kunde Steuerschuldner wird. Der leistende Unternehmer hat daher

keine umsatzsteuerlichen Pflichten im Ausland zu beachten.

Vielfältiger sind die Leistungsorte in den Fällen, in denen eine

Dienstleistung an Nichtunternehmer erbracht wird. So ist zum Beispiel

Beim Erschließen internationaler Märkte sind steu-

erliche Aspekte oftmals eine große Herausforderung.

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bei Telekommunikationsleistungen und bei elektronisch erbrachten

Dienstleistungen in der Regel der Wohnsitz des privaten Kunden

maßgeblich. Wie er sich bestimmt, ergibt sich im Wesentlichen anhand

genau bestimmter Anhaltspunkte, die – wo nicht bereits bekannt – bei

Auftragserteilung abgefragt werden müssen. Hier kommt es allerdings

nicht zum Wechsel der Steuerschuldnerschaft, sodass der leistende

Unternehmer sich wiederum im anderen EU-Staat steuerlich erfassen

lassen und lokale Umsatzsteuer berechnen und abführen muss (gege-

benenfalls in einem vereinfachten Verfahren im „Mini-One-Stop-Shop“

bei einer Stelle für die gesamte EU).

Auch außerhalb der EU haben zahlreiche Staaten in den vergange-

nen Jahren Gesetze verabschiedet, welche ausländische Unternehmen

zur umsatzsteuerlichen Registrierung und Steuerzahlung verpflichten,

sofern an lokale Nichtunternehmer geleistet wird.

In den vergangenen Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH)

zudem zunehmend seine Betrugsrechtsprechung ausgebaut: Nicht

zuletzt bei grenzüberschreitenden Transaktionen und besonders bei

neuen geschäftlichen Kontakten ist es sinnvoll, weitere Erkundigungen

über den Geschäftspartner einzuziehen und allen Anhaltspunkten

nachzugehen, die Zweifel an seiner Identität oder Seriosität wecken

können. Im Zweifel ist dann eine Entscheidung zu finden, ob die Ge-

schäftsgelegenheit überhaupt wahrgenommen werden kann.

Denn selbst wenn alle Nachweise für eine Steuerbefreiung vorlie-

gen, werden die Steuerbefreiung oder der Vorsteuerabzug gleichwohl

versagt, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass

er in einen Steuerbetrug verwickelt ist. So sehen sich selbst steuerehr-

liche Unternehmer der Gefahr ausgesetzt, dass sie einen finanziellen

Schaden in Form nicht abzugsfähiger Vorsteuer oder einer versagten

Steuerbefreiung erleiden, wenn ihr Geschäftspartner Steuerbetrug

begeht und die Finanzverwaltung der Meinung ist, dessen Absicht

hätte erkannt werden müssen.

Auch unterliegt der Einsatz von Gutscheinen sehr diffizilen Vorschrif-

ten, welche zumindest bis 2019 in der EU nicht vereinheitlicht sind.

Ob für Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen:

Eine Registrierung im Zielstaat ist ein erheblicher bürokratischer

Aufwand. Die Pflicht, sich steuerlich erfassen zu lassen, muss zu-

nächst einmal als solche erkannt werden. Ist das erfolgt und ist die

Registrierung ins Werk gesetzt, sind Steuererklärungen einzureichen,

rechtzeitige Zahlungen zu tätigen und Rechnungen nach dem Recht

des jeweiligen Landes auszustellen. Alle diese und noch zahlreiche

weitere Pflichten können bußgeld- und sogar strafbewehrt sein.

Nicht wenige ausländische Staaten sehen weitere Meldepflichten

vor, die oft elektronisch in einem genau bestimmten Format zu er-

folgen haben, zum Beispiel die zeitnahe Meldung aller Transaktionen

oder die elektronische Abgabe sogenannter SAF-T(Standard Audit

File-Tax)-Meldungen, wenn dies auch übergangsweise zunächst

nur große Unternehmen betrifft.

In Zeiten des Internets ist es sehr viel einfacher geworden, inter-

nationale Märkte zu erschließen. Nicht ganz so einfach ist es, dabei

den Überblick zu behalten, welche steuerlichen Pflichten sich ergeben,

werden Kunden außerhalb Deutschlands mit Waren oder Dienstleistun-

gen versorgt. Auch ist sicherzustellen, dass die eingesetzten IT-Systeme

eine Änderung in der Preisfindung, den Ausweis unterschiedlicher

Steuersätze in Rechnungen und die Trennung der jeweiligen Entgelte

zur Meldung der Umsätze ermöglichen. Sonst sieht man sich am Ende

Anforderungen ausgesetzt, die nur mit sehr viel manueller Arbeit erfüllt

werden können.

AUTORFRANK GEHRINGPartner Umsatzsteuer, PwC, Frankfurt, Dü[email protected]

Onlinehandel

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ZUFRIEDENHEITSANFRAGEN

OHNE EINWILLIGUNG GEHT NICHTSImmer häufiger werden Kunden nach dem Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen

per E-Mail nach ihrer Zufriedenheit gefragt. Unter Marketinggesichtspunkten macht das Sinn – allerdings

gibt es auch rechtliche Grenzen, die beachtet werden müssen.

E-Mail-Marketing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Auf

einfache, schnelle und vor allem kostengünstige Weise können

Neu- und Bestandskunden beworben werden. Jedoch gibt es bei

dieser Werbeform auch rechtliche Hürden, die im Alltag nur allzu gern

außer Acht gelassen werden. Dass für den E-Mail-Versand von Werbe-

newslettern eine vorherige Einwilligung des Adressaten erforderlich

ist, hat sich inzwischen herumgesprochen.

Demgegenüber ist jedoch kaum einem Unternehmer bekannt, unter

welchen Voraussetzungen er Zufriedenheitsanfragen per E-Mail ver-

senden darf. Diese Ungewissheit ist kaum verwunderlich, schaut man

sich die Rechtsprechung zu diesem Thema an: Ein roter Faden war

lange Zeit kaum zu erkennen, wenn es überhaupt Rechtsprechung zu

diesem speziellen Thema gab. Inzwischen hat sich dieses Bild gewandelt.

RechtsprechungWeitgehend herrscht nun Einigkeit darüber, dass Zufriedenheitsanfragen

per E-Mail als Werbung einzustufen sind. Das Landgericht Coburg hat

das im Jahr 2012 noch anders gesehen. Feedbackanfragen seien nicht

als Werbung einzustufen. Sie dienten lediglich dem Kundenservice und

der Verbesserung interner Abläufe beziehungsweise dem Beseitigen

von Mängeln. Zudem seien Zufriedenheitsanfragen im modernen Ge-

schäftsverkehr via Internet üblich, was unter anderem dafür spreche,

dass der Adressat nicht unzumutbar belästigt werde.

Zu Recht hat sich die Sichtweise zu diesem Thema geändert.

Einerseits mutiert ein potenzieller Rechtsverstoß nicht zu einem

legitimen Handeln, wenn er nur häufig genug praktiziert wird. Dann

müssten in Ortschaften schon lange 65 Stundenkilometer Höchstge-

schwindigkeit zulässig sein. Andererseits ist es durchaus sachgerecht,

Zufriedenheitsanfragen als Werbung einzustufen, wie es die neuere

Rechtsprechung tut.

Danach ist Werbung jede Maßnahme eines Unternehmens, die

auf die Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen

gerichtet ist. Von dieser Definition werden auch Feedbacknachfragen

erfasst, deren Zweck es ist, die Kundenbindung zu stärken, sich in

die Erinnerung des Kunden zu rufen und zukünftige Geschäftsab-

schlüsse zu fördern. Darüber hinaus werden Kundenbewertungen

häufig selbst als Werbemittel genutzt. Sie werden als Zeichen der

Zufriedenheit früherer Kunden im Onlineshop präsentiert, um neue

Kunden von der eigenen Zuverlässigkeit und Professionalität zu

überzeugen. Auch insoweit zielen Zufriedenheitsanfragen auf eine

künftige Absatzsteigerung.

Einwilligung der KundenDa sich nunmehr also die gefestigte Meinung herausgebildet hat, dass

Feedbackanfragen sehr wohl als Werbung zu qualifizieren sind, kön-

nen solche Anfragen nicht mehr ohne Weiteres per E-Mail verschickt

„Wie zufrieden waren Sie mit Ihrem Einkauf?“ Wer die Zufriedenheit seiner Kun-

den per E-Mail abfragen möchte, muss vorab deren Einwilligung hierzu einholen.

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werden. Wer dies tut, riskiert Abmahnungen beziehungsweise Unter-

lassungsansprüche. Denn zum einen handelt er wettbewerbswidrig

(§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb / UWG),

und zum anderen verletzt er das allgemeine Persönlichkeitsrecht

beziehungsweise das Recht am eingerichteten und ausgeübten

Gewerbebetrieb des Adressaten (§§ 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 Satz 2

Bürgerliches Gesetzbuch / BGB).

Wer rechtskonform handeln will, darf Zufriedenheitsanfragen

per E-Mail nur verschicken, wenn der Kunde zuvor eingewilligt hat.

Es gelten also dieselben strengen Anforderungen wie an einen per

E-Mail versandten Newsletter. Dass eine Einwilligung vorliegt, muss

der Werbende nachweisen. Um diesen Voraussetzungen gerecht

zu werden, wird häufig das sogenannte Double-Opt-in-Verfahren

genutzt.

DirektwerbungDer Kunde, der im Shop ein Häkchen gesetzt hat, um Werbemails zu

erhalten oder den Erhalt solcher E-Mails in sonstiger elektronischer

Form beantragt hat, erhält zunächst eine E-Mail, in der er um Bestäti-

gung dafür gebeten wird, dass er Werbemails erhalten will. Erst wenn

dies bestätigt wird, wird die E-Mail-Adresse des Betroffenen in den

E-Mail-Verteiler aufgenommen. Der Werbende hat den Vorteil, dass

er die Einwilligung besser nachweisen kann.

Übrigens stellt die E-Mail, in der der Betroffene darum gebeten

wird, seinen Wunsch auf Erhalt von Werbemails zu bestätigen, laut

einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle selbst keine unzulässige

Werbung dar, wenn keine speziell werbenden Inhalte enthalten sind.

Das Kammergericht Berlin sieht in seiner Entscheidung noch einen

zweiten Weg, um Feedbackanfragen per E-Mail rechtssicher versen-

den zu dürfen. Es hält den Versand derartiger Anfragen unter den

Voraussetzungen der sogenannten Direktwerbung (§ 7 Abs. 3 UWG)

auch ohne Einwilligung für zulässig.

Direktwerbung ist dann zulässig, wenn der Unternehmer die

E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer

Ware oder Dienstleistung erhalten hat und der Kunde der Verwendung

dieser Adresse zu Werbezwecken nicht widersprochen hat. Darüber

hinaus darf die E-Mail-Adresse nur zur Werbung für eigene ähnliche

Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Und schließlich muss

der Unternehmer den Kunden bei Erhebung der E-Mail-Adresse und

bei jeder Verwendung darauf hinweisen, dass der Kunde der Ver-

wendung jederzeit widersprechen kann und dafür keine besonderen

Kosten anfallen.

RechtssicherheitUnternehmer sollten sich in der Praxis nicht darauf verlassen, dass der

vom Kammergericht Berlin vorgeschlagene Weg rechtssicher ist. Eine

Feedbackmail dient nämlich gerade nicht der Bewerbung einer eigenen

Ware oder Dienstleistung, die der bereits erworbenen ähnlich ist. Es

soll lediglich die Kundenbindung im Allgemeinen gestärkt werden, um

zukünftige Geschäfte, welcher Art auch immer, zu befördern. Diese

müssen jedoch nicht zwangsläufig eine ähnliche Dienstleistung oder

Ware zum Gegenstand haben, wie gesetzlich gefordert.

Streng betrachtet, hilft der Ausnahmetatbestand der Direktwerbung

also nicht weiter, um Zufriedenheitsanfragen per E-Mail auch ohne

Einwilligung des Kunden versenden zu können. Da Ausnahmetatbe-

stände in Zweifelsfällen nicht über Gebühr in Anspruch genommen

werden sollten, weil sonst die gesetzliche Ausnahme zum Regelfall

in der Praxis gemacht wird, spricht viel dafür, dass andere Gerich-

te eine strengere Beurteilung vornehmen werden als das Berliner

Kammergericht.

Zufriedenheitsanfragen sind Werbung. Wer solche Anfragen per

E-Mail an seine Kunden versenden will, benötigt eine vorherige Einwil-

ligung seines Kunden, um sicher sein zu können, dass er rechtssicher

handelt. Ob die Grundsätze der Direktwerbung auf Feedbackanfragen

per E-Mail anwendbar sind, müssen weitere gerichtliche Urteile zeigen.

Bis dahin sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, um Fehler

zu vermeiden.

AUTORCHRISTIAN DORSTJustitiar, Regional - kammer Plauen, IHK [email protected]

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 27

Onlinehandel

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SCHLICHTUNG

EIN MEHRWERT FÜR ALLESeit 2016 können Händler und Verbraucher bei Unstimmigkeiten eine Verbraucherschlichtungsstelle

einschalten. Eine diesbezügliche Informationspflicht für Unternehmen trat in diesem Jahr in Kraft.

Obwohl Schlichtung grundsätzlich freiwillig ist, mussten sich

Unternehmen spätestens mit Inkrafttreten der Informati-

onspflichten mit dem Thema befassen. Denn nach § 36 des

Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) müssen Unternehmer

selbst dann auf ihrer Website und in ihren Allgemeinen Geschäfts-

bedingungen mitteilen, ob sie im Streitfall an einem Schlichtungs-

verfahren teilnehmen, wenn sie dies nicht wünschen.

Eine weitere Pflicht enthält § 37 VSBG. Hiernach müssen Händler

dem Verbraucher im konkreten Einzelfall, falls sich eine Beschwer-

de nicht direkt lösen lässt, in Textform – also beispielsweise per

E-Mail – mitteilen, ob sie zur Schlichtung bereit sind oder nicht. Die

zuständige Verbraucherschlichtungsstelle muss anders als nach § 36

VSBG selbst dann genannt werden, wenn der Unternehmer nicht zu

einer Teilnahme bereit ist. Beide Pflichten sollten ernst genommen

werden – allein schon deshalb, weil es bereits zu Abmahnungen kam.

Doch abgesehen vom Erfüllen dieser Pflichten, die zunächst

als lästig empfunden werden mögen, lohnt sich eine vertiefte

Auseinandersetzung mit dem Thema. Denn die Schlichtung

bietet für Unternehmen handfeste Vorteile. Obgleich der Name

des Gesetzes und der Begriff „Verbraucherschlichtungsstelle“ zu

einer anderen Annahme verleiten könnte, ist Schlichtung auch

hier streng der Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und

keine Interessenvertretung für Verbraucher.

Auf AugenhöheIm Rahmen der Schlichtungsverfahren kommen beide Seiten zu

Wort. Ein Schlichtungsvorschlag muss die objektive Sach- und

Rechtslage schildern und bringt dadurch beide Parteien auf Augen-

höhe. Allein das ist ein echter Mehrwert, gerade für Mittelständler

ohne eigene Rechtsabteilung. Die Unternehmer können so von

dritter Seite überprüfen lassen, ob und wenn ja und in welcher

Höhe der vom Verbraucher geltend gemachte Anspruch besteht.

Außerdem verhindert der frühzeitige Hinweis, dass man zu

einem Schlichtungsverfahren bereit ist, das weitere Eskalieren einer

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1828

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Streitigkeit. Dies kostet nämlich Zeit, Nerven und damit letztlich

immer Geld. Nicht selten kann es bei einem verfahrenen Konflikt mit

verhärteten Fronten – besonders im Onlinehandel – zu negativen

Bewertungen im Internet kommen. Sofern diese nicht beleidigend

oder objektiv unrichtig sind, können die Kommentare nicht so

einfach gelöscht werden. Unschönen und geschäftsschädigenden

Streitigkeiten kann durch ein frühzeitiges Schlichtungsverfahren

vorgebeugt werden: Dem Kunden wird dadurch nämlich signalisiert,

dass sein Problem ernst genommen wird und der Händler zu einer

rechtlichen Überprüfung bereit ist – egal, was diese zeigen wird.

Geringes KostenrisikoDiese und weitere positive Aspekte gehen noch zu oft unter, weil

Unternehmen das Verfahren bisweilen auch kritisch beäugen –

insbesondere in Hinblick auf die mit Schlichtung verbundenen

Kosten. In der Tat sieht das VSBG vor, dass vom Verbraucher keine

Kosten erhoben werden dürfen – daher fallen Verfahrensentgelte

in der Regel nur auf Unternehmerseite an. Bei der Allgemeinen

Verbraucherschlichtungsstelle, die auch für Onlinehändler zuständig

ist, liegen diese in einem Bereich von 50 bis 600 Euro, je nachdem,

wie hoch der Streitwert ist.

In diesem Zusammenhang befürchten einige Händler eine

Kostenexplosion durch Antragswellen. Doch zeigt die Praxis der

Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle, dass es bislang noch

nie zu Antragswellen kam. Ein Unternehmen mit zwei Millionen

Kunden, das seit 2016 nach §§ 36, 37 VSBG auf die Allgemeine

Verbraucherschlichtungsstelle verweist, hatte bislang erst zwei Fälle,

die ein Entgelt auslösten. Das Kostenrisiko ist nach den bisherigen

Erfahrungen also als gering zu bewerten.

Hinzu kommt, dass ein Antrag erst dann ein kostenpflichtiges

Verfahren auslöst, wenn der Verbraucher sich im Vorfeld schon

selbst beim Unternehmen gemeldet hatte und das Problem nicht

auf diesem direkten Weg behoben wurde. Es entstehen auch dann

keine Kosten, wenn der Unternehmer der Schlichtungsstelle mitteilt,

dass seit der Geltendmachung des Anspruchs durch den Verbraucher

ihm gegenüber nicht mehr als zwei Monate vergangen sind und

er den Anspruch in dieser Zeit weder anerkannt noch abgelehnt

hat (§ 14 Abs. 5 VSBG).

Einvernehmliche LösungenHatte der Unternehmer hingegen Zeit genug, bevor der Verbraucher

seinen Antrag stellte, kann er immer noch durch ein Anerkenntnis

die Kosten erheblich reduzieren. Wenn der Antrag des Verbrauchers

missbräuchlich sein sollte, fällt ein Missbrauchsentgelt nur auf

dessen Seite an. Für das Geld bekommt das Unternehmen viel:

eine rechtliche Aufarbeitung des Falls, objektiv und unparteilich,

zudem in einer auch für Nichtjuristen gut verständlichen Sprache.

Neben der rein rechtlichen Bewertung kann die Lösung durchaus

die individuellen Interessen der Parteien berücksichtigen.

Ein Beispiel hierfür ist ein Möbelkauf, bei dem sich nach der

Lieferung kleine Kratzer zeigen. Der Kunde macht seine Gewährleis-

tungsrechte geltend, die von Gesetzes wegen zunächst Reparatur

oder Austausch samt eventueller Transportkosten vorsehen. Dies

könnte auch der Lösungsvorschlag sein. Stellt sich im Schlich-

tungsverfahren heraus, dass der Kunde gegen eine Entschädigung

eigentlich gut mit den Mängeln leben könnte, könnte dies die für

beide Seiten günstigere Lösung und damit der Schlichtungsvorschlag

sein. Ist absehbar, dass die Kundenbeziehung erhalten bleiben soll

und der Kunde ohnedies weitere Einkäufe plant, könnte auch ein

Gutschein erwogen werden, der dann ein wenig über dem Erstat-

tungsbetrag in Geld liegen könnte.

Gute ArgumenteAnhand dieses Beispiels wird klar: Schlichtung ist nicht ein Kom-

promiss um jeden Preis, auch kein 50/50 und erst recht kein blin-

des Folgen des Antragsziels mit systematischem Kulanzzuschlag

zulasten des Unternehmens. Vielmehr wird beiden Seiten die

Rechtslage erläutert. Dadurch erfahren sie, was ihnen von Gesetzes

wegen zusteht, und können auf dieser Basis leichter erkennen,

ob gegebenenfalls eine andere Lösung vorzugswürdig erscheint.

Ob ein Unternehmen sich nun im Rahmen seiner Informa-

tionspflicht dazu bereit erklärt, an einem Verfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, ist letztlich eine

unternehmerische Entscheidung – was dem Gedanken der Frei-

willigkeit der Schlichtung entspricht. Doch gute Gründe sprechen

für ein „Ja“ dazu.

AUTORFELIX BRAUNVorstand, Zentrum für Schlichtung, [email protected]

WEITERE INFOS

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlich-

tung nahm ihre Tätigkeit am 1. April 2016 auf. Sie wird bis 2020 vom

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Das „Allgemein“ trägt die Schlichtungsstelle im Namen, weil sie im-

mer dann schlichtet, wenn keine andere Verbraucherschlichtungsstel-

le zur Verfügung steht. Bei ungelösten Streitigkeiten – etwa mit Bus

und Bahn, der Versicherung, dem Strom- und Gasanbieter und in vie-

len weiteren Bereichen – gibt es branchenspezifische Verbraucher-

schlichtungsstellen, die vorrangig zuständig sind. Da es bislang noch

keine Verbraucherschlichtungsstelle für den Onlinehandel gibt, ist auch

hier die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig. Eine Lis-

te aller Stellen führt das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.

de) – sollte eine spezielle Stelle für den Onlinehandel entstehen, würde

sie dort genannt. Weitere Infos und Kontakt: E-Mail mail@verbraucher-

schlichter.de, Internet www.verbraucher-schlichter.de.

BROSCHÜRE

Weitere Infos und Muster in der Broschüre „Ist Schlichten besser als

Richten? Die neuen Regelungen in der Verbraucherschlichtung und

ihre Auswirkungen auf die Unternehmen“ des DIHK-Verlags. Sie kostet

7,90 Euro und kann online unter www.dihk-verlag.de bestellt werden.

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Onlinehandel

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AUSSCHUSS INFORMATIONSWIRTSCHAF T

DEN WANDEL POSITIV GESTALTENKreativität und Technik, Gedankenblitze, Bits und Bytes, schön gestaltete Bücher und Rechenzentren: Wie passt

das alles zusammen? Sehr gut, finden die Mitglieder des Ausschusses Informationswirtschaft der IHK Frankfurt.

Informationswirtschaft, auch

so ein etwas schwammiger Be-

griff. Dahinter verbergen sich

die Unternehmen, die die IHK

Frankfurt in der Wahlgruppe Me-

dien, Information und Kommu-

nikation zusammengefasst hat.

Diese Wahlgruppe ist mit über

12 000 Mitgliedsunternehmen

im IHK-Bezirk eine der mitglie-

derstärksten in der IHK Frankfurt.

Viele Facetten und Einzel-

branchen umfasst die Wahlgrup-

pe, darunter auch die Telekommu-

nikations- und Digitalwirtschaft.

Die meisten Mitglieder können

aber der Kreativwirtschaft zu-

gerechnet werden. Im Ausschuss

treffen alte auf neue Medien,

Zeitungsverleger auf Internet-

agenturen, Film- und Fernseh-

produzenten auf Radiomacher

und Werber. So unterschiedlich

diese Branchen auch sind, teilen

sie doch den gemeinsamen Kern

des kreativen Schaffens und der

Informationsverarbeitung.

Der Ausschuss wurde noch

im vergangenen Jahrtausend ge-

gründet, nämlich 1995. Der erste

in der IHK-Welt bundesweit, der

sich ausdrücklich der Medien an-

nahm. Und schon damals waren

die Neuen Medien mit dabei und

haben die Arbeit des Ausschusses

geprägt. Viel hat sich geändert,

die Zeit wirkt fern und weit zu-

rück. Eines ist gleich geblieben:

Der Ausschuss ist aktuell und am

Puls der Zeit. Auch wenn sich der

Pulsschlag inzwischen mindestens

verdoppelt hat und vieles in der

digitalen Welt stattfindet.

Natürlich haben sich auch

die Branchen selbst verändert.

Die Telekommunikationsindus-

trie hat sich stark differenziert,

ist vielfältiger geworden, wächst

immer mehr mit der Digitalwirt-

schaft zusammen. Mit der Game-

sindustrie ist eine Branche ganz

neu hinzugekommen, die gerade

in der Region starke Vertreter hat

und die durch ihre Innovationen

viele Unternehmen bereichert.

Frankfurt selbst hat sich zur eu-

ropaweiten Nummer eins entwi-

ckelt, was digitale Infrastruktur

betrifft. Nirgendwo sonst ist die

Rechenzentrumsdichte so groß,

nirgendwo sonst laufen so vie-

le Bytes durch die Internetkno-

ten wie in Frankfurt. Um diesen

Standortvorteil auszubauen, war

auch der Ausschuss aktiv: So setz-

te er sich ausdrücklich dafür ein,

die Benachteiligung der Rechen-

zentren bei der EEG-Umlage zu

beseitigen.

Die sehr gute digitale Inf-

rastruktur zieht natürlich auch

Kreative an. Postproduktionsun-

ternehmen für Filmproduktionen

haben Weltruf und sind Holly-

wood schon einen Oscar wert

gewesen. Die Rolle der Interne-

tagenturen hat sich gewandelt.

Wo früher eine Homepage mit

„Die Informationswirtschaft wird in rasantem Tempo zur Digitalwirtschaft transfor-

miert. Der Ausschuss identifiziert und übermittelt die Anforderungen, die sich für die

Unternehmen im IHK-Bezirk ergeben, an die Politik und die maßgeblichen Institutionen.“

Hans Homrighausen, Gesellschafter, Hans Homrighausen Stefan Herbert Frankfurter

Medienservice, Frankfurt

„Den Ausschuss sehe ich als wirksames und wertvolles Forum. Beispielsweise wurde

2016 von uns der Berliner Aufruf an die Bundesregierung unterstützt, auch auf euro-

päischer Ebene für angemessene Beteiligung von Rechteinhabern und Kreativen an

der Wertschöpfung auf digitalen Plattformen hinzuwirken.“

Christian Arndt, Inhaber, Local Media, Melload / Peacelounge, Friedrichsdorf

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einigen Webseiten erstellt wurde,

verändern heute die Agenturen

über die verschiedenen digitalen

Kanäle ganze Geschäftsprozesse.

Viele dieser Veränderungen bauen

nicht organisch auf bestehende

Geschäftsprozesse auf, sondern

reißen sie auseinander. Disruption

erfasst nicht nur die Kreativwirt-

schaft, zum Teil geht sie auch

von ihr aus.

Die Bewertung und Einschät-

zung dieser Entwicklung ist ein

steter Diskussionspunkt im Aus-

schuss. Wie können Kreativunter-

nehmer die Veränderungen positiv

gestalten? Mit welchen Stärken

können wir gegen die meist aus

Nordamerika kommenden großen

Digitalakteure bestehen, die mit

ihren Geschäftsmodellen die Re-

geln neu definieren?

Die richtigen Bedingungen

für das Wachstum der Informa-

tionswirtschaft zu identifizie-

ren und dabei auch politische

und regulatorische Impulse zu

geben, sind stete Aufgabenstel-

lungen für den Ausschuss. Ur-

heberrechtsfragen, Freiheit der

Medien, Zugang zu Telekom-

munikationsdienstleistungen,

Neutralität und Regelpflich-

ten im digitalen Wettbewerb,

Kosten der Gesamtwirtschaft

aufgrund von öffentlichen Vor-

gaben, Abwehr von Bürokratie,

Senkung von branchenspezi-

fischen Lasten und Förderung

von Gründerinitiativen – diesen

und ähnlichen Ansatzpunkten

stellt sich die branchenpoliti-

sche Arbeit.

So erarbeitete der Ausschuss

den „IHK-Kodex zum Umgang

mit kreativen Dienstleistungen“,

so entstanden zahlreiche Ein-

gaben an die DIHK-Organisa-

tion und darüber hinaus an die

Bundes- und EU-Politik. Heute

stehen Urheberrechtsfragen und

die Diskussion über die faire

Beteiligung der Kreativen im

Internet auf der Tagesordnung.

Musiker, Filmproduzenten und

andere Urheber, aber auch Zei-

tungsverlage müssen angemes-

sen für ihre Leistungen vergütet

werden. Der Ausschuss setzt

sich politisch dafür ein, dass

Rahmenbedingungen geschaf-

fen werden, die dies auch im

Internet ermöglichen.

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„Der Medienstandort wird aktuell starken Veränderungen unterzogen. Traditionelle

Geschäftsmodelle zerfallen, neue bauen sich auf. Die Film- und Werbewirtschaft wird

digital, die Rechenzentren wachsen ohne Ende, die Printauflagen der Medien sinken

rapide. Welche Impulse können wir dieser Transformation geben?“

Dr. Jan-Peter Eichhorn, Geschäftsführer, Presse Verlagsgesellschaft für Zeitschriften und

Neue Medien, Frankfurt

„Im Ausschuss finde ich Inspiration, neues Wissen und gute Kontakte. Ich tausche

mich mit Unternehmern aus anderen Bereichen der Informationsbranche aus, erfahre

aus erster Hand von lokalen und überregionalen Entwicklungen und finde vertrauens-

würdige Kooperationspartner für gemeinsame Aktivitäten.“

Shau Chung Shin, Creative Director, Hahaha global, Agentur für unterhaltsame

Kommunikation, Frankfurt

Die Mitglieder

AUTORENREINHARD FRÖHLICH (l.)Geschäftsführer, Unternehmens-kommunikation, IHK [email protected]

MATTHIAS MÜLLER (r.)Stellvertretender Geschäftsführer, Unternehmens-kommunikation, IHK [email protected]

1 Torsten Brinkmann, Selbständiger Unternehmer, TB.IT Torsten Brinkmann;

2 Roland Pajunk, Geschäftsführer, Fishermen Communications; 3 Christopher

Martin, Geschäftsführer, FuP Kommunikatons-Management; 4 Tobias Kirchhofer,

Geschäftsführer, Shift; 5 Achim Apell, Geschäftsführer, Kinowelt Television;

6 Christian Hoppenstedt, Geschäftsführer, Cassius 1; 7 Dr. Stefan K. Braun,

Geschäftsführer, MCDP International; 8 Uwe Platz, Geschäftsführer, Horst Platz;

9 Dr. Michael Klein, Geschäftsführer, Institut für Neue Medien; 10 Dr. Jan-Peter

Eichhorn, Geschäftsführer, Presse Verlagsgesellschaft für Zeitschriften und Neue

Medien; 11 Andreas Musielak, Mitglied des Vorstandes, Denic; 12 Matthias Müller,

stellvertretender Geschäftsführer, IHK Frankfurt; 13 Christian Arndt, Inhaber, Local

Media / Melload / Peacelounge; 14 Nikolaus Edler von Graeve, Geschäftsführer,

Rabbit eMarketing; 15 Melanie Nolte, Inhaberin, Authentic Communications;

16 Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, IHK Frankfurt; 17 Stephan Ahlf, Geschäfts-

führer, Common Works Gesellschaft für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit;

18 Harald Metz, Geschäftsführer, Cinepress Werbeagentur und Verlagsgesellschaft;

19 Axel Dielmann, Geschäftsführer, Frankfurt Academic Press; 20 Shau Chung

Shin, Inhaberin, Hahaha Global Agentur für unterhaltsame Kommunikation;

21 Frank Nagel, Gesellschafter, Hartmann Nagel Art & Consulting

Dem Ausschuss gehören außerdem an: Frank Auth, Geschäftsführer, BlueMars

Consulting; Wilhelm Brandt, Reputationsmanagement; Jerome Cholet, PR &

Communications Director, MRM McCann; Andreas Cordt, European Client Services

Director, Innocean Worldwide Europe; Felix Feierabend, Dreimorgen Feierabend

Ghassemlou; Detlef Hans Franke, FuP Kommunikations-Management; Ulrike

Gehring, Geschäftsführende Gesellschafterin, Screen Art Productions; Stefanie Heiß,

Communications & Corporate Publishing; Hans-Dieter Hillmoth, Radio / Tele FFH;

Hans Homrighausen, Geschäftsführer, General-Anzeiger; Jens Klingelhöfer,

Managing Director, Bookwire; Joachim Knab, Geschäftsführer, Newsbox; Peter

Knapp, Chief Digital Officer, Samson; Alexander Lis, Geschäftsleitung, Designbüro

Frankfurt; Paul Martin, Geschäftsführung, Vertical; Ulv Michel, Vorstand, Online

Marketing Solutions; Christopher C. Dierk Mickelthwate, Dialogistiker; Dr. Jürgen

Miele, Deutsche Telekom, Regionalbüro West; Michael Picard, Geschäftsführer, SET

Communications; Sönke Reimers, Geschäftsführer, Deutscher Fachverlag; Ingo

Rütten, Geschäftsführer, Zielwerk; Johannes Schäfer, Wirtschaftsförderung

Frankfurt – Frankfurt Economic Development; Karl-Eberhard Schäfer, Geschäftsfüh-

render Gesellschafter, U 5-Filmproduktion; Manuela Schiffner, Leiterin Kompetenz-

zentrum Kreativwirtschaft, Wirtschaftsförderung FFM Economic Development;

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer, Börsenverein des Deutschen Buchhandels;

Alexander Zang, Geschäftsführer, BCC Business Communications Consulting

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 33

IHK-Ehrenamt

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STEUERAUSSCHUSS

EINER FÜR ALLEDer Steuerausschuss der IHK Frankfurt ist kein klassischer Branchenausschuss. Vielmehr

setzt er sich aus allen Branchen zusammen. Seine Mitglieder setzen sich auf vielen Ebenen für

die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen aller Größen ein.

Zu den Sitzungen des Steueraus-

schusses werden Politiker, Ver-

treter der Bundes-, Landes- und

kommunalen Finanzverwaltung

sowie der OECD, der EU-Kom-

mission und des DIHK als Gäste

eingeladen. Mit diesen erörtern

die Mitglieder des Ausschusses

insbesondere (geplante) steuer-

liche Regelungen, die die Wirt-

schaft belasten. Gleichzeitig zeigt

das Gremium auch Möglichkeiten

auf, wie diese vermieden oder

abgemildert werden können.

So diskutierte der Steueraus-

schuss vor kurzem mit Dr. Achim

Pross, OECD, Head of the Inter-

national Co-Operation and Tax

Administration Division, über

negative Folgen, die eine Um-

setzung der sogenannten Anti-

BEPS-Maßnahmen (BEPS: Base

Erosion and Profit Shifting) für

die deutsche Wirtschaft sowie

das Steuersubstrat in Deutsch-

land haben kann. Pross will die

vorgebrachten Bedenken bei

den weiteren Diskussionen und

Planungen auf OECD-Ebene ein-

fließen lassen.

Da die Gefahr besteht, dass

Deutschland als Vorreiter bei der

Umsetzung dieser Maßnahmen

agiert, erörterte der Steueraus-

schuss die hierbei auftretenden

Probleme auch mit Martin Krei-

enbaum, Bundesfinanzminis-

terium, und Matthias Schenk,

hessisches Finanzministerium.

Ein wichtiges Ziel ist es, zu ver-

hindern, dass der deutschen

Wirtschaft durch eine Umsetzung

Nachteile entstehen, weil zum

Beispiel Geschäftsgeheimnisse für

Wettbewerber zugänglich werden.

Aktuell stehen insbesondere

Themen wie eine spürbare Verein-

fachung des Steuerrechts, die Be-

seitigung der Kostenbesteuerung,

eine zeitnahe Betriebsprüfung

und damit zusammenhängend

eine Verkürzung der Aufbewah-

rungsfristen, Tax Compliance

sowie die Einführung einer ein-

fachen Gruppenbesteuerung im

Mittelpunkt der Ausschussarbeit.

Zudem haben die Mitglieder an

steuerpolitischen Positions- und

Forderungspapieren der IHK-Or-

ganisation mitgewirkt. Jetzt muss

darauf hingearbeitet werden, dass

die neue Bundesregierung mög-

lichst viele dieser Forderungen

umsetzt.

Ein anderes Thema, das re-

gelmäßig auf der Agenda des

Steuerausschusses steht, sind die

Kommunalfinanzen und hier ins-

„Der Steuerausschuss kümmert sich auch auf internationaler Ebene um die Belange der

Wirtschaft. So konnten wir in der jüngsten Ausschusssitzung in einem intensiven und

offenen Gespräch einen OECD-Vertreter für Probleme sensibilisieren, die Regelungen

des internationalen Steuerrechts deutschen Unternehmen bereiten.“

Katja Friedrich, Partnerin, KPMG, Frankfurt

„Der Steuerausschuss schafft es, Entscheidungsträger der Finanzverwaltung und der

Wirtschaft zusammenzubringen und gegenseitiges Verständnis für die jeweilige Posi-

tion zu erzeugen. Auf dieser Basis werden Regelungen ermöglicht, die zielgerichteter,

gerechter und mit geringeren administrativen Kosten verbunden sind.“

Martin Dickertmann, Abteilungsdirektor Konzernsteuern,

Deutsche Vermögensberatung, Frankfurt

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1834

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besondere der Gewerbesteuerhe-

besatz der Stadt Frankfurt. Nicht

zuletzt aufgrund der ständigen

gemeinsamen Interventionen

des Ausschusses, zusammen mit

anderen IHK-Gremien, konnte

zumindest bewirkt werden, dass

im aktuellen Koalitionsvertrag

zwischen CDU, SPD und Grünen

eine Veränderung des Gewerbe-

steuerhebesatzes für die laufende

Wahlperiode nicht vorgesehen

ist, wobei eine weitere Senkung

dem Wirtschaftsstandort Frank-

furt förderlich wäre. Dennoch

kann letztlich – wie von der IHK-

Organisation bisher erfolglos ge-

fordert – nur eine vollständige

Neuregelung der Kommunalfi-

nanzierung dazu führen, dass

die Städte und Gemeinden nach-

haltig finanziert und gleichzeitig

Unternehmen nicht unangemes-

sen und ohne Berücksichtigung

ihrer Ertragssituation belastet

werden.

Darüber hinaus finden auch

regelmäßig Gespräche mit der

Finanzverwaltung auf Ebene des

hessischen Finanzministeriums,

der Oberfinanzdirektion und der

Finanzämter statt, zum Beispiel

mit dem hessischen Finanzminis-

ter, dem Oberfinanzpräsidenten

und den Finanzamtsvorstehern

im IHK-Bezirk. Ebenso tauscht

sich der Ausschuss mit anderen

Verbänden und Institutionen aus.

Nicht nur in Gesprächen mit

Politik und Verwaltung vertritt

der Ausschuss die Interessen

der Wirtschaft, sondern auch in

schriftlichen Stellungnahmen der

IHK, zum Beispiel zu Gesetz- und

Verordnungsentwürfen. Mitglie-

der des Ausschusses wirken auch

in verschiedenen anderen Aus-

schüssen und Arbeitskreisen mit,

zum Beispiel beim hessischen Fi-

nanzministerium, beim DIHK und

bei der IHK-Arbeitsgemeinschaft

Hessen. Schließlich treten Mit-

glieder des Gremiums als gefragte

Experten auch in Podiumsdiskus-

sionen und Informationsveran-

staltungen auf.

Diese Aktivitäten entfaltet der

Steuerausschuss der IHK Frankfurt

schon seit einigen Jahrzehnten.

Zurzeit gehören ihm 16 Steu-

erfachleute aus verschiedenen

Branchen und Unternehmens-

größen an: Banken, Industrie,

Technologie, Kommunikation,

Konsumgüter, Leasing, Pharmazie,

Gesundheit, Rohstoffe, Steuerbe-

ratung und Wirtschaftsprüfung,

Unternehmensberatung, Vermö-

gensberatung und -verwaltung,

Verkehr sowie Versicherungen.

Zusätzlich werden Steuerfach-

leute von weiteren namhaften

Unternehmen aus dem Frankfurter

Raum und auch aus anderen IHK-

Bezirken als ständige Gäste zu den

Sitzungen eingeladen. Diese breit

gefächerte Zusammensetzung

gewährleistet, dass die unter-

schiedlichen Belange aller Wirt-

schaftszweige und Betriebsgrößen

berücksichtigt werden.

19 10 11 12 13 14 15 16 17 182 3 4 5 6 7 8

Die Mitglieder

„Unser Ausschuss gibt uns die Möglichkeit, gemeinsam mit dem DIHK auf eine wirt-

schaftsfreundliche Umsetzung gesetzlicher Vorschriften hinzuwirken. Die Zulassung

von alternativen Nachweisen zur Gelangensbestätigung für die Umsatzsteuerbefreiung

bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist hierfür ein Beleg.“

Dr. Peter Koberg, Leiter Steuern, Nestlé Unternehmungen Deutschland, Frankfurt

AUTORDR. GÖTZ WEITBRECHTVorsitzender, Steuerausschuss, IHK [email protected]

DIE ERFOLGSBILANZ

In jüngster Zeit konnte der IHK-Steuerausschuss einige Erfolge ver-

zeichnen:

Erleichterungen für die Unternehmen bei der Erstellung der E-Bilanz

keine wesentlichen Verschärfungen der umsatzsteuerlichen Nach-

weisregelungen

Bei der Erbschaftsteuerreform konnte eine stärkere Berücksichtigung

der Bedeutung der eigentümer- und familiengeführten Betriebe für

den Unternehmensstandort Deutschland erreicht werden.

Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 auf

800 Euro

Aufbau eines sehr offenen und vertrauensvollen Verhältnisses zur

hessischen Finanzverwaltung sowohl auf Ebene des Finanzministeri-

ums als auch der Oberfinanzdirektion Frankfurt und der Finanzamts-

vorsteher im IHK-Bezirk Frankfurt

1 Dr. Andreas Knebel, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht,

White & Case, 2 Malte Fidler (Gast), Global Head of Tax & Trade Governance, C. H.

Boehringer Sohn, 3 Michael Römer (Gast), Referatsleiter Steuern, IHK Gießen-

Friedberg, 4 Joachim Schmalzried, Leiter Finanzen + Controlling, Infraserv Höchst,

5 Martin Dickertmann, Abteilungsdirektor Konzernsteuern, Deutsche Vermögensbe-

ratung, 6 Dr. Rainer Kambeck (Gast), Bereichsleiter Finanzen, Steuern / Wirtschafts-

und Finanzpolitik, Mittelstand, DIHK, 7 Andreas Zinßer (Gast), Leiter Konzernsteuer-

abteilung Deutschland & Österreich, Procter & Gamble Germany Operations,

8 Christian Malisius, Head of Group Tax, DZ Bank, 9 Alfred Siegl, stellvertretender

Geschäftsführer, IHK Frankfurt, 10 Werner Thumbs, Leiter Steuern, Profunda

Verwaltungs-GmbH, 11 Dr. Thomas Schänzle, Partner, PricewaterhouseCoopers,

12 Sven Oberle, Partner, Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 13 Dr. Ulf

Freytag (Gast), Bereichsleiter Steuern, Fresenius, 14 Dr. Achim Pross (Gast), OECD,

Head of the International Co-Operation and Tax Administration Division,

15 Dr. Götz Weitbrecht, Vorsitzender, Steuerausschuss, IHK Frankfurt, Partner,

Fachanwalt für Steuerrecht, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft, 16 Dr. Nicolas A.

Günzler, Steuerberater und Rechtsanwalt, 17 Kerstin Müller, IHK Frankfurt,

18 Natascha Steigleder, IHK Frankfurt.

Dem Ausschuss gehören außerdem an: Steffen Beltz, stellvertretender Leiter

Zentrale Finanzbuchhaltung, B. Metzler seel. Sohn; Katja Friedrich, Partnerin, KPMG

Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft; Helmut Frieß, Leiter Zentrale Finanzbuchhaltung

und Steuern, Samson; Thomas Huth, Head of Tax Germany, Sanofi-Aventis

Deutschland; Markus Kalmes, Director, Head of Global Tax Office, Head of Tax Emea,

Styrolution Europe; Dr. Peter Koberg, stellvertretender Vorsitzender, Steueraus-

schuss, IHK Frankfurt, und Leiter Steuern, Nestlé Unternehmungen Deutschland;

Stefan Korten, Head of Tax, Commerzbank.

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 35

IHK-Ehrenamt

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SERIE EXISTENZGRÜNDUNG

GEMEINSAM GEHT ES LEICHTERUnternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse zu unterstützen, ist der Kerngedanke des Frankfurter

Unternehmens Candylabs. Vier Jahre nach der Gründung hat das Start-up bereits 13 Mitarbeiter.

Daniel Putsche und Moritz

Heimsch gründeten 2013 das

Unternehmen Candylabs. Ihre

Idee basiert auf der Überlegung,

Unternehmen bei der Digitalisie-

rung ihrer Geschäftsprozesse zu

unterstützen. Während Heimsch

aus dem Bereich Digital Me-

dia und der Selbstständigkeit

kommt, mündete der Weg seines

Partners erst nach der Arbeit in

Konzernen und Agenturen in

einem eigenen Unternehmen.

„Nachdem ich ursprünglich als

Werbekaufmann in mein Berufs-

leben gestartet war, habe ich als

Projektleiter- und Berater bei

einer Werbeagentur gearbeitet“,

erinnert sich Putsche.

In einer Stabsstellenfunkti-

on zum damaligen Geschäfts-

führer hatte er dann die Mög-

lichkeit, länger in San Francisco

zu arbeiten. Hier kam er zum

ersten Mal mit der Start-up-

Welt in Kontakt. „Ich traf auf

einer Veranstaltung den In-

vestor Peter Thiel und Dick

Costolo, damaliger Manager

des operativen Geschäfts bei

Twitter, ohne zu wissen, wer die

beiden wirklich waren“, lacht

der Gründer. Dies war der erste

Berührungspunkt, den Putsche

mit dem Thema Unternehmens-

gründung hatte. Rückblickend

betrachtet er dieses Erlebnis als

den Startpunkt für sein unter-

nehmerisches Handeln.

Höhen und TiefenKurz nach seiner Rückkehr nach

Deutschland ließ ihn dieses The-

ma nicht los und er gründete

seine erste eigene Firma im

Bereich Software. „Nach der

intensiven Arbeit in internati-

onalen Konzernstrukturen war

es für mich an der Zeit, etwas

anderes zu machen“, erinnert

sich Putsche. In den ersten

zwei Jahren durchlebte er viele

Höhen und Tiefen in seinem

Unternehmen, die er nur mit

wenigen teilen konnte, da er

alleiniger Geschäftsführer und

einer von zwei Gesellschaftern

war. Aus der damaligen Struktur

sei er dann ausgestiegen und

habe sich entschieden, erneut

zu gründen: „Diesmal aber nicht

als alleiniger Geschäftsführer,

sondern zusammen mit meinem

Geschäftsführerkollegen Moritz

Heimsch.“

Von der ersten Idee bis zur

Gründung von Candylabs dauer-

te es ungefähr ein halbes Jahr.

Bei Candylabs gibt es eine flache Hierarchiestruktur: Die

Geschäftsführer Daniel Putsche (l.) und Moritz Heimsch (r.)

arbeiten gemeinsam mit ihrem Team an einem langen Tisch.

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1836

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Nach dieser Zeit standen sowohl

die Kapitalgesellschaft für die

Finanzierung fest als auch der

Businessplan. Auf ihrem gemein-

samen Weg in die Selbstständig-

keit wurden die Gründer immer

wieder mit unvorhersehbaren

Situationen konfrontiert. „Hät-

te ich vorher gewusst, welche

Herausforderungen auf mich

warten, hätte ich den Schritt

wahrscheinlich nicht gewagt“,

reflektiert der Gründer. Dennoch

haben sich die beiden nicht von

ihrem Weg abbringen lassen.

Denn sie waren überzeugt von

ihrer Idee, professionelle Dienst-

leistungen in der Kombination

von Technologie und Beratung

anzubieten. Ihr Einsatz wurde

belohnt, da Candylabs seit nun-

mehr vier Jahren am Markt aktiv

ist und namhafte Kunden aus

den unterschiedlichsten Bran-

chen gewinnen konnte.

Strategische GestaltungIm Laufe der Jahre hat sich Can-

dylabs aber auch weiterentwi-

ckelt. „Zu Beginn haben wir uns

noch stark auf die reine Soft-

wareentwicklung konzentriert“,

sagt Putsche. Inzwischen sei

das Unternehmen extrem stark

in der strategischen Gestaltung

zukunftsfähiger unternehmeri-

scher Ansätze, dem Aufsetzen

von neuen Ventures und der

Entwicklung der dazugehörigen

digitalen Produkte und Plattfor-

men aufgestellt.

Für die Gründer zählen die

agile und datengetriebene He-

rangehensweise sowie der Mut,

gegebene Strukturen zielführend

zu hinterfragen, zu den Beson-

derheiten von Candylabs. Das

Portfolio deckt alle notwendigen

Projektphasen von Ideation bis

Implementierung ab, wodurch

sie sich von ihren Mitbewerbern

abheben können. „Wettbewerber

von uns sind entweder strate-

gie- oder implementierungsorien-

tiert“, so Putsche. „Wir vereinen

diese Expertisen nicht nur unter

einem Dach, sondern leben in-

tern auch eine entsprechende

Unternehmenskultur.“

Mittagessen im TeamUm ihr Projekt zu finanzieren,

haben die beiden ein Jahr nach

der Gründung eine Wachstums-

finanzierung in Mischform zwi-

schen Eigen- und Fremdkapital

aufgenommen. Der erwirtschaf-

tete Gewinn wird seitdem in

weiteres Wachstum investiert.

Geeignete Räumlichkeiten für

ihr Unternehmen zu finden, war

nicht einfach, da die Gründer

ihre Fixkosten in den ersten Jah-

ren so gering wie möglich halten

wollten. Erst seit anderthalb

Jahren haben sie einen festen

Mietvertrag über drei Jahre ab-

geschlossen. Die Räume in der

Schwedlerstraße haben sie über

ihr Netzwerk gefunden.

Der Unternehmensname war

hingegen schnell gefunden. Das

Wort „Labs“ steht für ihre explo-

rative Herangehensweise, „Candy“

für die Besonderheit des digitalen

Produkts.

Nach vier Jahren besteht

das Team heute aus 13 Leuten,

die unterschiedliche operative

Schwerpunkte haben. Unter ih-

nen sind technische Entwickler,

Marketingstrategen, Designer

und Vertriebsmitarbeiter, die die

Themenfelder Ideation, Validie-

rung und Implementierung von

Geschäftsmodellen und Produkt-

ideen verantworten.

Bis heute bereuen die bei-

den Gründer ihren gemeinsamen

Weg in die Selbstständigkeit

nicht. Jeden Tag erleben sie viele

spannende und schöne Momente

bei Candylabs, die sie für ihren

Mut belohnen. „Unser wöchent-

liches Teammittagessen, das

immer sehr lecker und unter-

haltsam ist, oder das Bier am

Freitagabend mit dem Team sind

gute und wichtige beispielhafte

Rituale, die dem Team helfen,

gemeinsam an einem Strang zu

ziehen“, sagt Putsche.

MarktbefragungUm ihr Unternehmen noch be-

kannter zu machen, haben die

beiden anfangs vor allem ihr

bestehendes Netzwerk genutzt.

Mittlerweile haben sie mehrere

Marketing- und Vertriebska-

näle aufgebaut, zu ihnen zählt

beispielsweise die Kundenan-

sprache über den Newsletter.

„Wir haben bislang fast nichts

unversucht gelassen und haben

inzwischen eine gute Kombi-

nation aus reichweitenstar-

ken Kanälen und emotionalen

Berührungspunkten geschaf-

fen“, erklärt Putsche. Zu diesen

gehören Veranstaltungen, wie

beispielsweise die FuckUp Nights

Frankfurt oder auch die Startup

Safari Frankfurt / Rhein-Main,

Aktivitäten auf verschiedenen

Marketing- und Kommunika-

tionskanälen oder auch die

Keynote-Speaking-Aktivitäten

der Gründer.

Aus eigener Erfahrung rät

Putsche anderen Gründern, die

Kosten so schmal wie möglich

zu halten und immer nur so weit

ins Risiko zu gehen, dass daraus

keine schwerwiegenden priva-

ten Konsequenzen zu befürchten

sind. Außerdem sollten Ideen oder

Hypothesen nicht stundenlang

diskutiert werden, sondern es soll-

te besser strukturiert der Markt

befragt werden, um ein Produkt

nicht am Kunden oder Nutzer

vorbeizuentwickeln. „Davon ab-

gesehen ist es für das persönliche

Überleben als Gründer wichtig,

aktuelle Impulse zwischen un-

wichtig und wichtig, dringend

und nicht dringend bewusst ein-

zuordnen und entsprechend zu

agieren“, sagt der Gründer.

KONTAKT

Candylabs

Schwedlerstraße 6

60314 Frankfurt

E-Mail [email protected]

Internet www.candylabs.de

Weitere Kontaktadressen und

Infos zum Thema Existenz-

gründung bei der IHK Frank-

furt, Team Finanzplatz, Unter-

nehmensförderung, Starthilfe,

Börsenplatz 4, 60313 Frank-

furt, Telefon 0 69 / 21 97-

20 10, E-Mail unternehmens-

foerderung@frankfurt-main.

ihk.de.

AUTORINELISA POHLANDReferentin, Unternehmens-kommunikation, IHK [email protected]

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 37

Unternehmensreport

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STRATEGIEFORUM

AN EINEM STRANG ZIEHENEinigkeit über Landesgrenzen hinweg: Mit einem länderübergreifenden Strategieforum

für die Metropolregion FrankfurtRheinMain beschreiten Wirtschaft und Politik neue Wege

in der Zusammenarbeit von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.

So viel Einigkeit war selten: Auf

Initiative der regionalen Wirt-

schaftskammern haben sich Wirt-

schaft und Politik zusammenge-

schlossen, um die Metropolregion

FrankfurtRheinMain zum Wohl

der Einwohner sowie der Unter-

nehmen, für die Landesgrenzen

schon lange keine Trennlinien

mehr sind, enger zusammen-

wachsen zu lassen. Das länder-

übergreifende Strategieforum

FrankfurtRheinMain soll wie ein

Thinktank die Entwicklungen in

der Metropolregion, die von be-

sonderer Bedeutung sind, identifi-

zieren. Zudem soll sie bestehende

Initiativen unterstützen und so

miteinander verknüpfen, dass

sie in möglichst allen Teilen der

Metropolregion Nutzen stiften.

Auf Bitten der Wirtschafts-

kammern hat der Chef der hessi-

schen Staatskanzlei, Staatsminis-

ter Axel Wintermeyer, den Vorsitz

des Strategieforums übernommen.

Er wird bei seiner Tätigkeit von

zwei Stellvertretern unterstützt:

der Präsidentin der IHK Darm-

stadt, Prof. Kristina Sinemus, und

dem Präsidenten der IHK Frank-

furt, Prof. Mathias Müller. Neben

den Wirtschaftskammern und den

Landesregierungen von Baden-

Württemberg, Bayern, Hessen und

Rheinland-Pfalz werden auch die

kommunale Ebene sowie der Regi-

onalverband FrankfurtRheinMain

in dem Gremium vertreten sein.

Im Anschluss an eine ge-

meinsame Pressekonferenz der

regionalen Wirtschaftskammern

am 13. November in der IHK

Frankfurt betonte Wintermeyer,

dass die Landesregierung die In-

itiative der Wirtschaftskammern

unterstützt, um die in der Region

bereits vorhandenen Projekte und

Aktivitäten besser miteinander zu

vernetzen. „Wenn alle gemeinsam

an einem Strang ziehen, kön-

nen viele Ideen und Konzepte für

die und in der Metropolregion

realisiert werden“, sagte er. In-

sofern beteilige er sich gerne an

dem Strategieforum, „da wir auf

diese Weise die Metropolregion

gemeinsam noch effektiver wei-

terentwickeln können als bisher“.

„Vieles in der Region ist be-

reits in Bewegung, zahlreiche

Institutionen arbeiten an ver-

schiedenen Aufgaben. Aber aus

Sicht der Wirtschaft fehlt eine

gesamtheitliche Strategie für die

Metropolregion“, erläuterte Mül-

ler. Das Strategieforum sei aus

Sicht der regionalen Wirtschaft

FrankfurtRheinMain im Fokus: Das Strategieforum soll dazu

beitragen, die Prosperität der Metropolregion zu sichern.

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1838

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daher die logische Fortführung

der Entwicklungen und Initiativen

in der Metropolregion.

Entscheidend aus Sicht von

Sinemus ist vor allem auch die

Förderung der Zusammenarbeit

in der Region: „Wir wollen ge-

meinsame Projekte anstoßen und

erproben, die die Gesamtregion in

den entscheidenden Handlungs-

feldern voranbringen.“ Die Met-

ropolregion müsse den Anschluss

an die stärksten Wirtschaftsräume

Europas halten. An der Lösung

der dabei gestellten Aufgaben

müssten alle verantwortlichen

Ebenen mitwirken.

„Die positive Erfahrung aus

der Zusammenarbeit in unserem

Netzwerk Perform wollen wir zu-

sammen mit der Politik für die

Zukunftsgestaltung der Region

fortsetzen“, fügte Bernd Ehinger,

Präsident, Handwerkskammer

Frankfurt-Rhein-Main, hinzu.

Dazu gehöre wesentlich auch das

Handwerk als „Wirtschaftsmacht

von nebenan“.

Die länderübergreifende Zu-

sammenarbeit in der Metropol-

region ist auch für die Wirtschaft

in den an Hessen angrenzenden

Ländern von großer Bedeutung.

„Der Standort Rheinhessen hat

Drehkreuzfunktion zwischen

den Wirtschaftsräumen Rhein-

Main, Rhein-Neckar und Saar-

Lor-Lux“, sagte der Präsident der

IHK für Rheinhessen, Dr. Engel-

bert J. Günster. Hier liege das

Potenzial, das Rheinhessen in die

strategische Ausrichtung der Me-

tropolregion FrankfurtRheinMain

einbringen könne.

Auch der Bayerische Un-

termain ist stark an einer Ver-

netzung und der Förderung der

Kooperation interessiert. „Wir

Bayern in FrankfurtRheinMain

stehen zu unserer gemeinsamen

Metropolregion“, sagte Friedbert

Eder, Präsident, IHK Aschaffen-

burg. Die Metropolregion Frank-

furtRheinMain sei ein starker

Lebensraum im Herzen Europas.

Und: „Die regionalen Vertreter aus

Politik und Wirtschaft bekennen

sich zur länderübergreifenden

Zusammenarbeit.“

Bereits auf der Veranstaltung

„Zukunftsforum Metropolregion

Frankfurt / Rhein-Main“ der hes-

sischen Landesregierung im März

in Bad Homburg und auf dem Tag

der Metropolregion im Mai in

der IHK Frankfurt hatten Vertre-

ter der Wirtschaftskammern ein

regionales Steuerungsgremium

für die Metropolregion Frank-

furtRheinMain vorgeschlagen, in

dem Wirtschaft und Politik lände-

rübergreifend an einer gemeinsa-

men Strategie für die Region ar-

beiten. Denn es besteht Einigkeit

darüber, dass die Schlagkraft der

Metropolregion nur durch län-

derübergreifende Kooperationen

und ein gemeinsames Vorgehen

erhöht werden kann.

Um die Idee des Strategiefo-

rums zu konkretisieren und mit

Leben zu füllen, haben sich Vertre-

ter der Wirtschaftskammern und

der hessischen Landesregierung

seither eng über dessen Zielrich-

tung, Aufbau und Besetzung aus-

getauscht. Die intensiven Bera-

tungen der vergangenen Monate

zwischen Kammern und Politik

münden nun in der Gründung

des länderübergreifenden Strate-

gieforums für die Metropolregion

FrankfurtRheinMain.

Auf der Pressekonferenz ha-

ben Vertreter der regionalen Wirt-

schaftskammern die Gründung

des Strategieforums verkündet

und Wintermeyer den Vorsitz

angetragen. Beim Chef der hes-

sischen Staatskanzlei lag in den

zurückliegenden Wochen auch die

Koordination der politischen Ebe-

nen zwischen den beteiligten Län-

dern Baden-Württemberg, Bayern,

Hessen und Rheinland-Pfalz.

Anders als viele andere Gre-

mien soll das Strategieforum kein

Entscheidungsgremium sein. Es

soll auch keine operativen Auf-

gaben wahrnehmen. Beabsichtigt

ist vielmehr, dass es die in der

Region vorhandenen, aber derzeit

nebeneinander ablaufenden Initi-

ativen bündeln und ihnen einen

strategischen Rahmen geben soll.

Das Strategieforum soll zudem

Empfehlungen für die Umsetzung

von Projekten aussprechen und

bei Bedarf den Kontakt zu Akteu-

ren auf oberster Ebene herstellen.

Nach Einschätzung der Initi-

atoren bestehen hervorragende

Voraussetzungen für die Siche-

rung von Wachstum, Wohlstand

und Beschäftigung in Frankfurt-

RheinMain. Das Strategieforum

soll einen weiteren Baustein zur

Sicherung der Prosperität der

Metropolregion bilden. In den

kommenden Wochen werden die

Rahmenbedingungen dafür ge-

schaffen werden, dass sich die

Region in diesen Prozess einbrin-

gen kann.

AUTORENSEBASTIAN TRIPPENGeschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolen-entwicklung, IHK [email protected]

SABINE S. GROTHLeitende Ministerial-rätin, Hessische Staatskanzlei, [email protected]

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 39

Standortpolitik

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IHK-JAHRESEMPFANG 2018

VOM FLUIDUM DES ORIGINALSGanz im Zeichen der Kunst steht diesmal der IHK-Jahresempfang: ein Gespräch mit Festredner

Dr. Philipp Demandt, seit Oktober 2016 Direktor der Schirn-Kunsthalle Frankfurt, des Städel-

Museums und der Liebieghaus-Skulpturensammlung.

Herr Dr. Demandt, im Oktober vergangenen Jahres sind Sie von der Spree an den Main gekommen, um Schirn, Städel und Liebieghaus als Nachfolger von Max Hollein zu leiten. Sind Sie inzwischen richtig angekommen?DEMANDT: Ja, das bin ich – ich

lebe richtig gern in Frankfurt. Ich

wurde sehr herzlich empfangen

und jedes Mal, wenn ich auf Reisen

war und zurück in die Stadt kom-

me, habe ich ein gutes Gefühl. Das

liegt vor allem auch daran, dass ich

im letzten Jahr zahlreichen Men-

schen begegnet bin, die in dieser

Stadt leben und sie auch durch

ihre Projekte und ihr Engagement

lebendig machen. Zu sehen, was

alles in der RheinMain-Region ent-

steht, weckt in einem das Gefühl,

mitzugestalten. Das kann ich nun

seit über einem Jahr als Direktor

der Schirn-Kunsthalle Frankfurt,

des Städel-Museums und der Lie-

bieghaus-Skulpturensammlung

tun – und das ist großartig.

Frankfurt wird bisweilen als kleinste Metropole der Welt oder globales Dorf bezeichnet. Würden Sie das so unterschreiben?DEMANDT: Das könnte ich so

niemals unterschreiben. Ich bin

mit dem Wissen nach Frankfurt

gekommen, dass diese Stadt nicht

nur eine starke Wirtschaftsme-

tropole ist, sondern auch eine,

wenn nicht die heimliche Kul-

turhauptstadt Deutschlands. Die

Museumsdichte, die Qualität der

hier zu sehenden Ausstellungen

und ganz grundsätzlich das Inno-

vationspotenzial, die Infrastruktur,

die Dynamik, das Netzwerk sind

schon einzigartig.

Bedeutende Museen planen ihre Ausstellungen einige Jahre im Voraus. Dies gilt umso mehr, wenn es um Blockbuster-Schauen geht, die ohne herausragende Leihgaben von international renommierten Museen, privaten Sammlern oder Unternehmenskunstsammlungen nicht möglich wären. Macht es Sie ungeduldig, noch eine Weile auf die erste eigene große Ausstellung in Frankfurt warten zu müssen?DEMANDT: Nein, ungeduldig bin

ich nicht. Wenn Sie in dieser in-

ternationalen Liga spielen, in der

die drei Häuser spielen, für die ich

verantwortlich zeichne, dann müs-

sen sie längerfristig planen – und

daran wird sich auch nichts ändern.

Projekte, wie eine Ausstellung zum

Werk von Jean-Michel Basquiat,

die wir ab dem 16. Februar in der

Schirn präsentieren, oder auch die

große Van-Gogh-Ausstellung, die

2019 im Städel zu sehen sein wird,

brauchen einen extremen zeitlichen

Vorlauf – ohne diesen wären hoch-

karätige Leihgaben gar nicht zu

bekommen. Und allzu lange muss

ich gar nicht mehr warten: Ich habe

für 2018 bereits einige Projekte

initiiert, wie die Ausstellungen zu

Lotte Laserstein und Victor Vasa-

rely im Städel-Museum oder die

Retrospektive zu Wilhelm Kuhnert

in der Schirn.

Welche erste große Ausstellung trägt dann Ihre ganz eigene Hand-schrift, und wo wollen Sie mög-licherweise neue Akzente setzen?DEMANDT: Eine dieser Ausstellun-

gen ist sicherlich die Präsentation

zum Maler Wilhelm Kuhnert in

der Schirn. Mich fasziniert seit

jeher die Verbindung zwischen

Naturwissenschaft und Kunst –

und die Künstlerpersönlichkeit

Wilhelm Kuhnert ist dafür ein be-

sonderes Beispiel. Kuhnert hat als

Maler unser Bild von Afrika geprägt

wie kein anderer. Seine Tierillust-

rationen fanden etwa Einzug in

das zoologische Lexikon „Brehms

Tierleben“. Er hatte eine fast wis-

senschaftliche Vorgehensweise bei

der Beobachtung seiner Motive in

der Natur. Und gleichzeitig kann

sein Werk nicht nur als Spiegel

der Kunst- und Naturwissen-

schaftsgeschichte, sondern auch

der Kolonialgeschichte verstanden

werden. Diese Ausstellung passt in

Dr. Philipp Demandt, Direktor von Städel, Schirn und Liebieghaus: „Das Fluidum des Originals verpufft nicht, wenn

es online zugänglich ist. Ganz im Gegenteil: Das Onlineangebot schafft zusätzlichen Anreiz, ins Städel zu gehen.“

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die DNA der Schirn, weil wir hier

die beste Möglichkeit haben, einen

Diskurs über diese vielschichtige

Persönlichkeit zu eröffnen – auch

vor den aktuellen Debatten über

den richtigen Umgang mit unserer

kolonialen Vergangenheit.

Gibt es zwischenzeitlich kleine-re Zeitfenster und damit Frei-räume für eigene Ideen und Ausstellungsprojekte?DEMANDT: Natürlich besteht die Ar-

beit an einer Kunstinstitution nicht

nur im Konzipieren von Ausstellun-

gen. Die Kernaufgaben eines Mu-

seums sind nun einmal Sammeln,

Bewahren, Forschen, Ausstellen

und Vermitteln. Und mir ist es ein

großes Anliegen, diese Vielfältigkeit

der Aufgaben auch an das Publikum

zu transportieren. In diesem Sinne

haben wir zum Beispiel 2017 in der

Liebieghaus-Skulpturensammlung

zwei kleinere Sonderprojekte konzi-

piert, die einen spannenden Einblick

in die Provenienzforschung und

aktuelle Restaurierungsvorhaben

des Hauses geben.

Das vom Frankfurter Bankier und Kaufmann Johann Friedrich Städel begründete Städel-Museum gilt als die älteste und bedeutendste Museumsstiftung in Deutschland. Wirkt dieser Stiftergeist bis in die Gegenwart?DEMANDT: Das Städel ist eine

private Stiftung aus dem frühen

19. Jahrhundert – und der Grün-

dungsgedanke von Johann Friedrich

Städel treibt uns noch heute an. Die

Idee des Bürgermuseums wird hier

in Frankfurt wirklich gelebt. Der

Museumsverein hat inzwischen

über 8 000 Mitglieder. Und immer

wieder erlebe ich, dass Förderer

und Freunde des Hauses in der Wir-

Form reden, wenn es um das Städel

geht. Diese Identifikation und An-

teilnahme ist wirklich einmalig und

wirkt sich natürlich auch auf den

Charakter und die spezifische Iden-

tität der Sammlung aus: Über ein

Drittel aller gezeigten Städel-Werke

sind Schenkungen aus Privatbesitz.

Selbst unser wohl prominentestes

Werk, Tischbeins „Goethe in der

römischen Campagna“, kam einst

als Schenkung ins Haus.

Sie setzen verstärkt auf Digita-lisierung und wollen damit das Städel und sein kunsthistorisches Erbe möglichst vielen Zielgruppen individuell zugänglich und er-lebbar machen. Können Sie Ihre Digitalstrategie näher erläutern?DEMANDT: Auch Kulturinstitu-

tionen müssen auf den digitalen

Wandel der Gesellschaft reagieren,

der auf radikale und disruptive Art

und Weise unseren Umgang mit

Information, Bildung und Kultur

grundlegend verändert. Mit unserer

digitalen Initiative wollen wir diese

Transformation aktiv mitgestalten

und technologische Entwicklungen

für alle Kernaufgaben des Muse-

ums nutzen. Ziel ist es, unserem

Forschungs-, Bildungs- und Ver-

mittlungsauftrag auch im digitalen

Zeitalter gerecht zu werden und

dabei unterschiedliche Zielgruppen

für die Beschäftigung mit Kunst und

Kultur zu begeistern. Das sichert uns

das erfolgreiche Fortbestehen sowie

die gesellschaftliche Relevanz des

1815 gegründeten Bürgermuseums.

Vermeers Geograf, Tischbeins Goethe und Marcs Liegenden Hund im Schnee gibt’s allerdings nur im Städel in echt. Wie wollen Sie Besucher vom virtuellen Mu-seum ins reale Museum locken? DEMANDT: Das Städel ist eine

öffentliche Sammlung, ein Bür-

germuseum. Daher ist es nur kon-

sequent, wenn wir der Öffentlich-

keit auch maximalen Zugriff auf

unsere Werke ermöglichen. Wir

sind doch nicht zuletzt Verwalter

eines Menschheitserbes, und so hat

der Onlineauftritt auch etwas mit

Offenheit und Kommunikation zu

tun. Darüber hinaus ist inzwischen

hinreichend bewiesen, dass das Flu-

idum des Originals nicht verpufft,

wenn es online zugänglich ist. Ganz

im Gegenteil: Das Onlineangebot

schafft zusätzlichen Anreiz, ins

Städel zu gehen. Es ist, wenn man

so will, die ideale Vor- oder Nach-

bereitung des Besuches.

Am 16. Januar sind Sie Festredner auf dem IHK-Jahresempfang und sprechen dort vor rund 1800 Re-präsentanten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Vie-le Unternehmer sind nicht nur Sponsoren oder Mäzene, oft sind

sie auch selber leidenschaftliche Kunstsammler. Welchen Mehrwert bietet Kunst für Unternehmen?DEMANDT: Die Beschäftigung mit

Kunst, Kultur und damit auch mit der

eigenen Identität, mit der eigenen

Geschichte ist immer eine gewinn-

bringende Tätigkeit. Ich kann das

sehr empfehlen [lacht]. Das haben

ja auch viele Unternehmen bereits

vor einigen Jahren erkannt und das

durch gesellschaftliches Engage-

ment, Kulturförderung oder sogar

den Aufbau eigener Kunstsamm-

lungen eindrucksvoll unterstrichen.

Inwieweit bereichern oder er-gänzen Unternehmenskunst-sammlungen die Frankfurter Museumslandschaft?DEMANDT: Beim Gang durch die

Frankfurter Museen werden Sie die

ein oder andere Schenkung oder

Leihgabe aus Unternehmenssamm-

lungen sehen. Das ist natürlich

eine große Bereicherung für die

Sammlungen und auch ein deut-

liches Statement einer sehr ernst

genommenen Verantwortung der

Unternehmen als Good Corporate

Citizens. Im Städel-Museum ist

es zum Beispiel im Rahmen der

Eröffnung unserer Gartenhallen zu

großen Übergaben von Sammlungs-

konvoluten der Deutschen Bank

und der DZ-Bank gekommen. Diese

richtungsweisenden Schritte der

beiden Unternehmen sprechen zum

einen für die besondere Qualität der

Unternehmenssammlungen und

zum anderen für ihre Verbundenheit

mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld

und dem Willen, bedeutende Kunst-

werke der Öffentlichkeit zugänglich

zu machen.

INTERVIEWPETRA MENKEChefredakteurin, IHK Wirtschafts- Forum, Unterneh- mermagazin der IHK Frankfurtp.menke@frank- furt-main.ihk.de

IHK-Jahresempfang 2018Zum Jahresempfang 2018 der

IHK Frankfurt am Dienstag,

16. Januar, ab 18.30 Uhr im IHK-

Gebäude am Börsenplatz 4 laden

wir Sie, die IHK-Mitgliedsun-

ternehmen, herzlich ein. Redner

sind Prof. Dr. Mathias Müller,

Präsident, IHK Frankfurt, und

Dr. Philipp Demandt, Direktor

des Städel-Museums, der Schirn-

Kunsthalle Frankfurt und der

Liebieghaus-Skulpturensamm-

lung, Volker Bouffier, hessischer

Ministerpräsident, und Peter

Feldmann, Oberbürgermeister,

Frankfurt. Eine Anmeldung bis

5. Januar ist aufgrund der be-

grenzten Anzahl von Plätzen

erforderlich. Anmeldung und

Information: IHK Frankfurt,

Unternehmenskommunikation,

Sabine Karl, Telefon 0 69 / 21 97-

12 02, E-Mail jahresempfang@

frankfurt-main.ihk.de.

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Standortpolitik

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TOURISMUSBEITRAG

ENTSCHEIDUNG IM DEZEMBERDie Einführung des Frankfurter Tourismusbeitrags steht unmittelbar bevor. Die IHK Frankfurt und die Unternehmen

setzen große Hoffnungen darauf, dass die geplanten Einnahmen zielgerichtet der Tourismusbranche zugute kommen.

Über 170 Unternehmer informier-

ten sich Ende Oktober in der IHK

Frankfurt über den Tourismus-

beitrag, der am 1. Januar in der

Mainmetropole eingeführt werden

soll. Eingeladen zur Infoveranstal-

tung hatten die Stadt Frankfurt,

der Dehoga Frankfurt und die

IHK Frankfurt. Die Anwesenden

erfuhren aus erster Hand, wie der

Tourismusbeitrag das operative

Tagesgeschäft betrifft und welche

Änderungen im Betrieb nötig sein

werden.

Bisher hatten die Unterneh-

men lediglich bruchstückhafte

Informationen zum Tourismus-

beitrag über die Presse erfah-

ren. An diesem Abend standen

Uwe Becker, Bürgermeister und

Stadtkämmerer, und Hanns-Jo-

achim Kühn, Leiter, Kassen- und

Steueramt, Stadt Frankfurt, den

Anwesenden Rede und Antwort.

BeitragspflichtAb 1. Januar soll Übernachtungs-

gästen pro Übernachtung eine

Abgabe von zwei Euro berechnet

werden, die von den Beherber-

gungsbetrieben einzuziehen und

an die Stadt abzuführen ist. Die

Regelungen werden nur Privatrei-

sende betreffen. Beitragspflichtig

wären laut Kühn alle ortsfremden

Personen, die sich nicht beruflich

in Frankfurt aufhalten und denen

die Möglichkeit geboten wird, die

dort vorhandenen Einrichtungen

in Anspruch zu nehmen oder an

den Veranstaltungen teilzuneh-

men. Als ortsfremd gilt, wer weder

einen Haupt- noch einen Neben-

wohnsitz in Frankfurt hat.

Übernachtungsgäste müssen

in Zukunft auf dem Meldeschein

ankreuzen, welchen Zweck ihr

Aufenthalt in Frankfurt hat. Der

Meldeschein wird daher um zwei

Felder erweitert. Geschäftsreisen-

de bestätigen die Adressangabe

des Arbeitgebers mit ihrer Un-

terschrift. Die Beherbergungs-

unternehmen stehen nicht in der

Pflicht, Nachweise von ihren Gäs-

ten zu erbitten. Die Pflicht, den

Zweck des Aufenthalts wahrheits-

gemäß zu erklären, liegt allein

beim Gast.

Bei Reisegruppen soll wie

bisher nur die Reiseleitung den

Meldeschein unter Angabe der

Gruppengröße ausfüllen müssen.

Auf der Website des Kassen- und

Steueramtes soll den Unternehmen

der neue Meldeschein rechtzeitig

zur Verfügung gestellt werden.

Geplante AusnahmenDie Abgabe betrifft aufgrund

des Allgemeinen Gleichbehand-

lungsgesetzes (AGG) Personen

Touristenmagnet Frankfurter Weihnachtsmarkt: Privatreisende sollen ab 1. Januar

pro Übernachtung einen Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro zahlen.

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jeden Alters. Bei Klassenfahrten

wird derzeit seitens der Politik

eine mögliche Ausnahmerege-

lung geprüft. Bei sogenannten

Layover-Übernachtungen, die

notgedrungen aufgrund von

Zwischenstopps auf Flugreisen

entstehen, und für in Frankfurt

Gestrandete, soll kein Touris-

musbeitrag erhoben werden. Der

Tourismusbeitrag entfällt ebenso

bei der Berechnung von No-

shows, also bei nicht getätigten

Übernachtungen.

Einzuhaltende Fristen Hinsichtlich der Aufbewahrungs-

fristen der Meldescheine gibt es

keine Änderungen zu den her-

kömmlichen Aufbewahrungsfris-

ten. Auf der Rechnung muss der

Betrag des Tourismusbeitrags –

der nicht der Mehrwertsteuer

unterliegt – gesondert ausgewie-

sen werden.

Die Abgabeerklärung der

Beherbergungsbetriebe an die

Stadt Frankfurt soll vierteljährlich

jeweils zum 15. des Nachquartal-

Monats erfolgen – erstmals also

zum 15. April 2018. Dafür stellt

die Stadt Frankfurt ein PDF-For-

mular zur Verfügung, das hand-

schriftlich unterschrieben werden

muss und als E-Mail verschickt

werden kann. Die Stadt Frankfurt

wird den entsprechenden E-Mail-

Kontakt noch bekannt geben. Die

Überweisung des Tourismusbei-

trags durch die Unternehmen hat

vierteljährlich jeweils zum 20. des

Nachquartal-Monats zu erfolgen,

also erstmals zum 20. April 2018.

FormulareAlle Formulare sollen rechtzei-

tig von der Stadt Frankfurt zur

Verfügung gestellt werden. Zu-

dem wird eine telefonische Hot-

line mit einem Ansprechpartner

zum Thema Tourismusbeitrag

eingerichtet. Ebenso über die

Homepage werden Erstattungs-

anträge für Übernachtungsgäste

bereitgestellt, für die der Tou-

rismusbeitrag fälschlicherweise

eingezogen wurde. Gemeinsam

werden die Stadt, die IHK und

der Dehoga den Unternehmen

unmittelbar nach dem Beschluss

der Tourismusbeitragssatzung

eine ausführliche FAQ-Liste zur

Verfügung stellen.

Gemeinsame PositionenDie IHK Frankfurt hatte sich ge-

meinsam mit dem Dehoga Frank-

furt schon vor über einem Jahr in

intensiven Gesprächen auf ge-

meinsame Positionen verständigt.

Diese finden sich zum größten

Teil im Entwurf der Tourismus-

beitragssatzung wieder. Zukünftig

soll es einen Beirat für Tourismus

geben, der unter anderem über

die Verwendung des Aufkommens

des Tourismusbeitrags berät. Die

IHK und der Dehoga sollen nach

dem Satzungsentwurf gesetzte

Mitglieder im Beirat sein.

Becker machte zudem klar,

dass die Stadt mehr Geld in die

touristische Vermarktung stecken

müsse. Er plädiert daher dafür, ei-

nen Großteil der eingenommenen

Gelder der Tourismus+Congress

GmbH Frankfurt bereitzustellen.

Das Werben für die Destination

Frankfurt solle im Fokus stehen.

Auch für Projekte, die dazu bei-

tragen, die Attraktivität der Main-

metropole weiter zu verbessern,

könnten die Mittel verwendet

werden.

Konstruktiver DialogZu Beginn der Veranstaltung lobte

Thomas Reichert, Vizepräsident

und Vorsitzender, Tourismusaus-

schuss, IHK Frankfurt, den kon-

struktiven Dialog mit der Stadt.

Dieser trug maßgeblich dazu bei,

den Entwurf der Satzung auch

im Sinne der Betriebe umzuset-

zen. Reichert und Eduard Singer,

Vorsitzender, Dehoga Frankfurt,

setzen beide darauf, dass die

Satzung wie verabredet von der

Stadtverordnetenversammlung

verabschiedet wird.

Stadtverordnetenbeschluss am 14. Dezember Bisher ist die Tourismusbei-

tragssatzung noch nicht von der

Stadtverordnetenversammlung

beschlossen worden. Becker und

Kühn deuteten an, dass der Be-

schluss erst in der letzten Sitzung

des Jahres am 14. Dezember er-

folgen könnte. Die IHK Frankfurt

rät, die Betroffenen umgehend

und ausführlich zu informieren,

sobald die Stadtverordneten die

Einführung des Tourismusbeitrags

beschlossen haben. Insbesondere

größere Unternehmen mit einer

ausgelagerten IT benötigten mehr

Zeit für eine geordnete Umstel-

lung der IT-Systeme.

AUTORENDR. ALEXANDER THEISS (l.)Geschäftsführer, Standortpolitik, IHK [email protected]

MARTIN SÜSS (r.)Referent, Standort-politik, IHK [email protected]

Der komplette Betrieb.

Bürogebäude plus Halleaus einer Hand.

www.renz-container.comImpressum: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main, Telefon 0 69/42 09 03-75

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Lesen Sie unser VERLAGSTHEMA mit interessanten Beiträgen zu den Themen Gewerbe- und Nutzfahr-zeuge, Fahrzeugleasing ab Seite 61.

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Standortpolitik

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BESCHÄF TIGUNGSPROGNOSE

ARBEITSMARKT MIT NEUEN REKORDENDie Unternehmen der Metropolregion erwarten, dass die Beschäftigung in FrankfurtRheinMain weiter kräftig

steigen wird. Damit könnte der Arbeitsmarkt die ausgesprochen positive Entwicklung der vergangenen Jahre

auch in 2018 weiter fortsetzen.

Die Wirtschaft in FrankfurtRhein-

Main läuft aktuell auf Hoch-

touren: 48 Prozent berichten

von guten Geschäften, weitere

44 Prozent sind mit ihrer aktu-

ellen Situation zufrieden. Die

hohe Konsumbereitschaft und

niedrige Zinsen befeuern weiter-

hin die Wirtschaft. Zudem zieht

auch der Welthandel nach zuvor

etwas schwächeren Jahren wieder

an. Auf Basis dieser Rahmen-

bedingungen und der überaus

erfreulichen Rückmeldungen der

Betriebe prognostizieren die re-

gionalen Wirtschaftskammern

ein Wachstum des Bruttoinlands-

produktes in FrankfurtRheinMain

um 2,0 Prozent in 2017 und um

weitere 2,1 Prozent im Jahr 2018.

Hohe Einstellungs- bereitschaftDiese positive Einschätzung fin-

det sich auch in den Beschäfti-

gungsplänen wieder. 24 Prozent

der befragten Betriebe wollen zu-

sätzliche Stellen schaffen – fünf

Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Auf dieser Basis rechnen die Wirt-

schaftskammern der Region mit

einem Anstieg um 44 000 sozial-

versicherungspflichtig Beschäftigte

in diesem Jahr und weiteren 50 000

Beschäftigten in 2018. Damit würde

sich der Jobboom nahtlos fortset-

zen, denn allein in den vergange-

nen drei Jahren sind fast 146 000

neue sozialversicherungspflichtige

Stellen in der Metropolregion ent-

standen. Ende des nächsten Jahres

wären dann 2,3 Millionen sozialver-

sicherungspflichtig Beschäftigte in

FrankfurtRheinMain tätig.

Baugewerbe und DienstleisterDie prozentual stärksten Beschäf-

tigungsimpulse kommen aus dem

Baugewerbe und von den Dienst-

leistern. Die Baubranche profitiert

von der anhaltend expansiven

Bautätigkeit in der Region sowie

den niedrigen Zinsen auf Sparanla-

gen, die Investments in Immobilen

attraktiv machen. Die Wirtschafts-

kammern der Region prognostizie-

ren für das laufende Jahr ein Plus

von 4 000 neuen sozialversiche-

rungspflichtigen Jobs. Für 2018

wird ein noch deutlicheres Plus

von 5 000 neuen Stellen erwartet.

Damit würde die Beschäftigung um

3,7 Prozent in diesem und 4,5 Pro-

zent im kommenden Jahr steigen.

Die Dienstleister in der Met-

ropolregion sind die Hauptarbeit-

geber. Aktuell sind 1,4 Millionen

sozialversicherungspflichtig in

der Dienstleistungsbranche tätig.

Aufgrund der Rückmeldungen der

Unternehmen rechnen die regi-

onalen Wirtschaftskammern mit

32 000 neuen sozialversicherungs-

pflichtigen Stellen im Jahr 2017 und

35 000 Jobs in 2018. Die größten

Beschäftigungsimpulse sind dabei

aus der Informationstechnologie-

Branche und von den Architektur-

und Ingenieurbüros zu erwarten.

Industrie und HandelEin kräftiger Anstieg der Beschäf-

tigtenzahlen ist auch in der Indus-

trie zu erwarten. Die Industriebe-

triebe vermelden einen deutlichen

Personalbedarf. Aufgrund dieser

Rückmeldungen rechnen die Wirt-

schaftskammern mit 4 500 (plus

1,2 Prozent) neuen sozialversi-

cherungspflichtigen Stellen im

Jahr 2017 und 5 500 neuen Jobs

im Jahr 2018 (plus 1,4 Prozent).

Die steigenden Investitionsab-

sichten aller Branchen stimmen

vor allem die Investitionsgüter-

produzenten zuversichtlich. Die

weiterhin starke Inlandsnachfrage

und die anziehende Nachfrage

nach deutschen Produkten aus

dem Ausland lassen aber auch

die Gebrauchs- und Verbrauchs-

güterproduzenten positiv auf die

kommenden Monate blicken.

Auch die Handelsunterneh-

men sind mit ihrer derzeitigen Ge-

schäftslage zufrieden und blicken

zuversichtlich auf die zukünftige

Geschäftsentwicklung. Für 2017

rechnen die Wirtschaftskammern

der Region mit einem Plus der Be-

schäftigtenzahlen von 1,1 Prozent.

3 500 zusätzliche Stellen werden in

diesem Jahr voraussichtlich entste-

hen. Auch 2018 wird sich diese Ent-

wicklung wahrscheinlich fortsetzen:

Die Wirtschaftskammern erwarten

einen Anstieg der sozialversiche-

rungspflichtig Beschäftigten um

4 500 (plus 1,4 Prozent).

AUTORENCHRISTIAN WEßLINGChefvolkswirt, IHK Frankfurtc.wessling@ frankfurt-main. ihk.de

FRANZISKA HONHEISERReferentin, Wirt-schaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK [email protected]

WEITERE INFOS

Die Wirtschaftskammern der Region, organisiert als Zukunftsinitiative

Perform, haben im Rahmen der Konjunkturumfrage knapp 10 000 Un-

ternehmen in der Metropolregion FrankfurtRheinMain, also in der Re-

gion von Mainz bis Aschaffenburg und von Gießen bis Darmstadt, zu

ihren Beschäftigungsabsichten für 2018 befragt. Die auf dieser Basis

entstandene Beschäftigungs- und Konjunkturprognose FrankfurtRhein-

Main 2018 kann unter www.frankfurt-main.ihk.de/prognose abgerufen

und bestellt werden.

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1844

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IHK-KONJUNKTURUMFRAGE

FACHKRÄFTEMANGEL VERSCHÄRFT SICH Die Unternehmen im IHK-Bezirk Frankfurt sind überwiegend zufrieden mit der aktuellen Geschäftslage –

die zukünftige Entwicklung hängt aber auch maßgeblich von der Arbeitskräfteverfügbarkeit ab.

Die Stimmung unter den Be-

trieben im IHK-Bezirk Frank-

furt bleibt weiterhin positiv.

Besonders gut schneiden in

der Herbstumfrage die Groß-

händler sowie die Industrieun-

ternehmen ab, die von vollen

Auftragsbüchern profitieren.

Branchenübergreifend geht

der Klimaindex im Vergleich

zur Vorumfrage zwar um einen

Zähler zurück, liegt mit einem

Wert von 129 aber deutlich über

dem langjährigen Durchschnitt

von 113 Punkten. Dass sich die

gute konjunkturelle Entwicklung

auch in den kommenden Mona-

ten weiter fortsetzt, vermuten

62 Prozent der Unternehmen.

Weitere 28 Prozent rechnen

sogar mit besseren Geschäf-

ten, und lediglich jeder zehnte

Betrieb blickt pessimistisch in

die Zukunft.

Der Optimismus spiegelt

sich auch in den Export- und

Investitionsabsichten der Un-

ternehmen wider. Die jüngste

Belebung der Weltwirtschaft

führt zu steigenden Ausfuhrer-

wartungen unter den hiesigen

Exporteuren. Lediglich acht

Prozent rechnen mit einem

sinkenden Exportvolumen,

während ein Drittel von zu-

nehmenden Ausfuhren ausgeht.

Somit steigt der Exportsaldo

auf 25 Punkte und übertrifft

das langjährige Mittel deut-

lich um zehn Punkte. Auch das

Investitionsniveau der Betrie-

be bleibt überdurchschnittlich

hoch und liegt immerhin drei

Punkte über dem Vorjahreswert.

Während 54 Prozent an den

derzeitigen Investitionsbudgets

festhalten, möchten 30 Prozent

ihr Investitionsvolumen weiter

erhöhen. Lediglich 16 Prozent

rechnen mit einer abnehmenden

Investitionstätigkeit.

Auch die Einstellungsdy-

namik der hiesigen Wirtschaft

bleibt weiter auf Expansion

ausgerichtet. Der Beschäfti-

gungssaldo steigt branchenweit

um weitere zwei auf 18 Punk-

te – der höchste Wert, der seit

Jahresbeginn 2011 verzeichnet

werden konnte. Demnach wol-

len 29 Prozent der Unterneh-

men im IHK-Bezirk Frankfurt

neues Personal einstellen und

60 Prozent an der aktuellen Be-

legschaft festhalten. Spürbare

Beschäftigungsimpulse dürften

vor allem von der Industrie-

und Verkehrsbranche sowie von

den unternehmensbezogenen

Dienstleistern ausgehen.

Eine der größten Heraus-

forderungen ist und bleibt al-

lerdings die Besetzung offener

Stellen mit passenden Arbeits-

kräften. Mittlerweile befürchten

49 Prozent, dass der Fachkräfte-

mangel negative Konsequenzen

für die weitere wirtschaftliche

Entwicklung haben wird – so

viele wie nie zuvor. In der Ver-

kehrs- und Baubranche beläuft

sich der Anteil sogar auf 63

beziehungsweise 70 Prozent.

Im Branchendurchschnitt

können 45 Prozent der Betriebe

schon heute offene Stellen län-

gerfristig nicht mit passenden

Arbeitskräften besetzen – neun

Prozentpunkte mehr als noch

vor einem Jahr. Ein anhalten-

der Fachkräftemangel würde

nach Einschätzung von mehr als

zwei Dritteln der Unternehmen

zu einer Mehrbelastung der

aktuellen Belegschaft führen.

48 Prozent der Betriebe be-

fürchten, dass Wachstumspo-

tenziale nicht ausgeschöpft

werden können, und 39 Prozent

rechnen damit, Angebote wegen

Kapazitätsengpässen ablehnen

zu müssen.

Um diesem Trend entgegen-

zuwirken, sprechen sich 53 Pro-

zent der Unternehmen für eine

Stärkung der beruflichen Bildung

aus, weitere 44 Prozent fordern

eine bessere Qualifikation von

Schulabgängern. Aber auch der

Ausbau von Betreuungsplätzen

würde für 33 Prozent eine Ent-

lastung darstellen.

AUTORENCHRISTIAN WEßLINGChefvolkswirt, IHK Frankfurtc.wessling@ frankfurt-main. ihk.de

VICTORIA LASSAKReferentin, Wirt-schaftspolitik und Metropolenentwick-lung, IHK [email protected]

KONJUNKTURUMFRAGE IHK-BEZIRK FRANKFURT

Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich rund 3 000 Mitgliedsunter-

nehmen in Frankfurt sowie den Landkreisen Hochtaunus und Main-

Taunus zu ihren Einschätzungen der konjunkturellen Entwicklung. Der

Konjunkturbericht kann unter www.frankfurt-main.ihk.de/konjunktur-

bericht abgerufen werden. Unternehmen, die Interesse an einer Teil-

nahme haben, melden sich bei Victoria Lassak, E-Mail v.lassak@frank-

furt-main.ihk.de.

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GESCHÄFTSKLIMA FÜR ALLE BRANCHEN IM IHK-BEZIRK FRANKFURT

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Standortpolitik

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SERIE UNTERNEHMENSNACHFOLGE

NACHFOLGEN HEISST NEU GESTALTENDer Nachfolgeprozess in Unternehmen endet meist mit der offiziellen Stabübergabe an den neuen Geschäftsführer.

Das ist die Praxis. Doch: Mit der Übergabe beginnt die eigentliche Herausforderung – nämlich die Zukunftssicherung

des Unternehmens.

Erfolgreiche Nachfolge oder In-

solvenz? Interessant ist, dass in

Deutschland keine amtlichen

Statistiken über Unternehmens-

nachfolgen vorliegen, obgleich

das Thema akut ist und Millionen

Beschäftigte davon betroffen

sind. Brisant ist, dass der Nach-

folgeprozess in aller Regel als

beendet angesehen wird, sobald

der Nachfolger sein neues Amt

offiziell übernimmt. Aber erst

dann beginnt die größte Heraus-

forderung – nämlich die Zukunfts-

sicherung des Unternehmens.

Dabei ist es unerheblich, ob die

Unternehmensleitung familienin-

tern, aus dem Mitarbeiter- oder

erweiterten Bekanntenkreis oder

mit einem externen Nachfolger

besetzt wird. Jede Nachfolge be-

deutet für alle Beteiligten einen

Veränderungsprozess. Dieser ist

nicht nur von Zuversicht, oft von

Unsicherheit und Ängsten geprägt.

Auch die Kunden müssen sich auf

ein neues Gesicht einstellen. Und

der Wettbewerb weiß diese Zeit

für sich zu nutzen, in der das

Unternehmen mit sich selbst be-

schäftigt ist. Es empfiehlt sich, den

Nachfolgeprozess frühzeitig vor

dem geplanten Übergabetermin

zu beginnen und vor allem den

Nachfolger und sein Führungsteam

ein bis zwei Jahre im Verände-

rungsprozess zu begleiten.

Nachfolge ganzheitlich denkenEs ist die ureigenste Aufgabe

des Nachfolgers, das Unterneh-

men erfolgreich in die Zukunft zu

führen. Das ist heute mit einem

„Weiter so“ nicht mehr möglich.

Branchen befinden sich im Um-

bruch, neuartige Wettbewerber

drängen in bestehende Märkte,

die Etablierten müssen lernen,

weit über ihren Branchenhori-

zont hinauszudenken. So birgt

Nachfolge die große Chance, das

Unternehmen auf Umfeldver-

änderungen wie Digitalisierung,

Marktveränderungen und neue

Arbeitswelten auszurichten. Um

dem Wettbewerb keine offene

Flanke zu bieten, muss Innova-

tion in der Unternehmenskultur

verankert werden.

Ganzheitliche Nachfolge be-

ginnt beim Entscheid der Ge-

schäftsübergabe und endet bei

der Verankerung der künftigen

Ausrichtung. Idealerweise erfolgt

sie in einem verzahnten, schritt-

weise optimierenden Prozess, in

dem es weit mehr erfolgskritische

Beteiligte gibt als den Übergeber

und den Übernehmer. Steht der

Nachfolger fest, wird die Ziel-

setzung definiert. Auf Grundlage

zielorientierter Analysen werden

Strukturen, Unternehmensprofil,

Positionierung, Führungskultur,

Arbeitswelt, Marke und Inno-

vationkraft angepasst oder neu

ausgerichtet. Im Zentrum der

Transformation steht die Mobili-

sierung und Befähigung der Füh-

rungskräfte und Mitarbeiter unter

Einbindung der im Unternehmen

schlummernden Fähigkeiten und

Energien. Anschließend gilt es,

die Treiber und Erfolgsfaktoren

in der Unternehmenskultur zu

verankern.

Mitarbeiter mitnehmenJede Organisation ist ein Netz-

werk. Einschneidende Änderungen

(Nachfolger) an einem Knoten-

punkt sind im gesamten Netzwerk

deutlich spürbar. Unternehmens-

kultur entsteht in dem gelebten

Miteinander aller Mitarbeiter, das

auf Regeln und Gewohnheiten

beruht, die sich im Laufe der Jahre

gebildet haben und beharrlich

gepflegt werden. Unternehmens-

und Führungskultur prägen die

Arbeit und Produktivität aller,

Tag für Tag. Unsicherheit und

Ängste kommen auf, wenn im

Nachfolgeprozess ein Vakuum

entsteht, Mitarbeiter sich nicht

mitgenommen fühlen.

Je nach Situation und Zu-

friedenheit wandern in einer

solchen Zeit dringend benötigte

Talente und Fachkräfte aus dem

Unternehmen ab. Dem Unter-

nehmen wird wertvolles Know-

how entzogen, es kann wichtige

Kundenbeziehungen verlieren.

Führungskräfte und Mitarbeiter

nutzen diese Zeit, um Rollen und

ZUKUNFTSFÄHIGKEIT SICHERN

Bei der Planung von Nachfolgeprozessen sollten folgende Punkte be-

achtet werden:

Ganzheitlichkeit: Nachfolge ist ein Veränderungsprozess, der nach

erfolgter Übergabe professionell geführt und begleitet werden muss.

Rethinking: Die Erfolgsfaktoren zur Zukunftssicherung müssen er-

kannt und in der Unternehmenskultur verankert werden.

Neuausrichtung: Ein „Weiter so“ bedeutet Verlust der Wettbewerbs-

fähigkeit. Die gesamte Expertise, Erfahrung und Energie im Unterneh-

men muss mobilisiert werden. Notwendig sind das starke Unterneh-

mensprofil (Marke), hohe Innovationskraft und das Identitätsstiftende

der Tradition.

Reason Why: Das Warum, Ziel und Was der Veränderung muss für

alle Beteiligten verstehbar und handhabbar sein. Sie müssen ihren

persönlichen Nutzen erkennen.

Auch wenn der Vorgänger große Fußstapfen hinterlassen hat, ist

der Nachfolger gefordert, das Unternehmen auf die Erfolgsspur

zu bringen und die Zukunftssicherung in den Blick zu nehmen.

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Positionen neu zu erkämpfen.

Schwierig wird es für familienin-

terne Nachfolger, wenn Mitarbei-

ter den Eindruck gewinnen, dass

dem Junior, den viele von ihnen

von Kindesbeinen an kennen, die

Firmenlenkung nicht zugetraut

wird. Die Belegschaft wird ihn

und seine Entscheidungen kaum

akzeptieren.

Parallel zu organisatorischen

Aspekten der Nachfolge dürfen

die kulturellen und motivatio-

nalen Aspekte, Befindlichkeiten

und Bedürfnisse von Führungs-

kräften und Belegschaft nicht

vernachlässigt werden. Denn es

ist keineswegs selbstverständlich,

dass neue Impulse und Vorgaben

(wie Produkte, Prozesse, Marke-

tingkampagnen) des Nachfolgers

im Unternehmen zu wirken be-

ginnen. Sie können schnell auf

Widerstand stoßen. Nicht selten

denken langjährige Mitarbeiter:

„Nun wird das Unternehmen an

die Wand gefahren.“ Meinungs-

bildende Führungskräfte glauben:

„So kann das nicht funktionieren.“

Und alle warten erst einmal ab, ob

der Nachfolger von Dauer ist. Das

ist für jedes Unternehmen fatal.

Erfolge sichtbar machenZunächst muss die Dringlichkeit

aufgezeigt werden. Jede Verände-

rung ist lästig oder gar ein Schock,

wenn sie unvorbereitet kommt.

Die Ablehnung ist hoch in dem

Wissen, dass doch alles gut und

bisweilen auch bequem war, so

wie es bisher gemacht wurde. Das

Neue muss für die Mitarbeiter ver-

stehbar und handhabbar sein, sie

müssen ihren persönlichen Beitrag

und Nutzen erkennen. Es braucht

die starke Vision des Nachfolgers,

wie die Zukunft aussehen soll und

eine Koalition der Führungskräfte,

den Vorbildern und Meinungsbild-

nern. So können Mitarbeiter die

rationale Einsicht gewinnen: „Ist

vielleicht doch nicht so schlecht.“

Werden kurzfristige Erfolge

sichtbar gemacht, Hürden abge-

baut und Mitarbeiter befähigt,

kann die emotionale Einsicht (Ak-

zeptanz) erfolgen: „Es ist richtig.“

Leitbilder und aktive konsistente

Kommunikation auf allen Ebenen

treiben die Veränderung nachhal-

tig voran und schaffen Vertrauen.

Mit der Umsetzung beginnt das

Lernen („wir versuchen es“), die

kontinuierliche Verbesserung und

die Gewissheit („es funktioniert“).

Dann folgt die Verankerung in der

Unternehmenskultur („das sind

wir“). Es ist heute möglich, die

Veränderungen in der Unterneh-

menskultur in Echtzeit zu messen,

sodass die Unternehmensleitung

frühzeitig direkt eingreifen und

unterstützen kann.

Zwischen Tradition und NeuausrichtungDie meisten mittelständischen

Unternehmen sind familienge-

führt. Ihr Erfolg gründet auf ihrer

Tradition, ihren Werten und der

Haltung des Firmenlenkers, der

in Generationen denkt. Dies ist

ein wichtiges Vertrauenskapital

gegenüber Kunden, der Region,

der Öffentlichkeit, Kapitalgebern,

Arbeitnehmern, Bewerbern. Die

Nachfolge sollte in allen Phasen

individuell, mit Respekt vor dem

Unternehmen, seinen Gründern,

seiner Familie, seinen Vertretern,

den Mitarbeitern und Kunden

gestaltet werden. Es gilt, das zu-

kunftsfähige Erbe, die Identität

und den Markenkern zu bewahren.

Gleichzeitig wird die Unter-

nehmensmarke mit ihren Kompe-

tenzen, Kundennutzen, Tonalität

und Auftritt an die Zeit angepasst,

um für die Kunden attraktiv und

wertvoll zu bleiben. Tradition darf

die notwendige Anpassung an sich

wandelnde Märkte und Kunden-

erwartungen nicht verhindern.

Dieser Spagat zwischen Tradition,

Kontinuität und Neuausrichtung

muss sehr sorgsam und gemein-

sam mit Nachfolger und Füh-

rungskräften gestaltet werden.

Ziel jeder Nachfolge im digi-

talen Zeitalter sollte sein, nicht

einfach nachzufolgen, sondern

vielmehr proaktiv die Zukunft des

Unternehmens zu gestalten. Sie

muss als ganzheitlicher Verän-

derungsprozess geführt werden,

bei dem die Beteiligten mobili-

siert und befähigt werden. Die

aktive Ausrichtung gründet auf

einer klaren Zukunftsorientierung

und den Veränderungszielen des

Managements.

Die Stakeholder werden wäh-

rend Vorbereitung, Übergabe

und Transformation angemessen

adressiert und involviert. Eine

konsistente Kommunikation und

Führung gibt den Mitarbeitern die

notwendige Zukunftsorientierung

und emotionale Sicherheit und

erhält das Vertrauen der Kunden.

So wird die Nachfolge eine nicht

nur juristisch und organisatorisch,

sondern auch inhaltlich und mo-

tivational professionell gestaltete

Staffelübergabe, bei der Kernkom-

petenzen erhalten bleiben und das

Unternehmen gestärkt für eine

erfolgreiche Zukunft aufgestellt

wird.

AUTORINCHRISTINE RIEDMANN-STREITZGeschäftsführerin, MarkenFactory, [email protected]

WIRTSCHAF TSJUNIOREN

Bücher für einen guten Zweck gesammelt

Alle Jahre wieder sammeln die

Frankfurter Wirtschaftsjunioren

zusammen mit den Bildungspa-

ten Bücher auf der Frankfurter

Buchmesse ein. Viele Verlage

spenden ihre ausgestellten Bü-

cher am letzten Tag der Messe

einem guten Zweck. Die Bil-

dungspaten – hervorgegangen

aus den Wirtschaftsjunioren –

sind ein eingetragener Verein,

der sich seit Jahren mit der

Schulbibliothekarischen Ar-

beitsstelle der Stadt Frankfurt

dafür einsetzt, die Schulbiblio-

theken in der Mainmetropole

mit neuen Büchern auszustat-

ten. In diesem Jahr wurden mit

den rund 2 200 im Oktober 2016

eingesammelten Büchern zehn

Schulbibliotheken sowie die

Manuel-Neuer-Foundation un-

terstützt. Und auch dieses Jahr

saßen die fleißigen Helfer Kay

Lied (l.), Frank Gaffrey (r.) und

Jan Pfefferle (v.) am Ende wie-

der auf einem riesigen Stapel

Bücherkisten mit vielen neuen

Schätzen für die Schulbiblio-

theken dieser Stadt.

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Unternehmensförderung und Starthilfe

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IHK-BESTENEHRUNG

DER ERFOLG HAT VIELE VÄTERAnfang Oktober ehrte die IHK Frankfurt die Ausbildungsbesten des Jahres 2017. Einige von ihnen hatten heraus-

ragende Prüfungsergebnisse erzielt, die sie sogar für die Bundesbestenehrung beim DIHK in Berlin qualifizierten.

In diesem Jahr haben rund 4 900 Ab-

solventen im IHK-Bezirk Frankfurt

ihre Ausbildung erfolgreich been-

det. 252 Absolventen zeichnete die

IHK Frankfurt am 4. Oktober als

IHK-Beste aus. Sie alle hatten ihre

Ausbildung mit dem Gesamter-

gebnis „sehr gut“ abgeschlossen.

20 von ihnen erhielten zusammen

mit ihren Ausbildungsbetrieben eine

weitere Auszeichnung als hessische

Landesbeste in ihrem Ausbildungs-

beruf. Fünf der Landesbesten hatten

so gute Ergebnisse erzielt, dass sie

als Bundesbeste auch bei der nati-

onalen Bestenehrung im Dezember

beim DIHK in Berlin ausgezeichnet

werden.

Karen Hoyndorf, stellvertre-

tende Präsidentin, IHK Frankfurt,

beglückwünschte die Absolventen

zu ihren herausragenden Leistun-

gen. Sie betonte, dass mit der Feier

ein besonderes Augenmerk auf das

hervorragende Potenzial an Nach-

wuchsfachkräften in der Region ge-

legt werden soll, da die Zukunft des

dynamischen Wirtschaftsstandorts

FrankfurtRheinMain entscheidend

von der Ausbildung und Verfügbar-

keit von Fachkräften abhänge.

Hoyndorf hob das Engage-

ment der Ausbilder hervor, ohne

diese seien diese Spitzenleistungen

nicht möglich gewesen. Durch ihre

außerordentliche Ausbildungsleis-

tung hätten sie wesentlich dazu

beigetragen, dass ihr Unternehmen

zu den 135 besten Ausbildungsbe-

trieben des Jahres 2017 gehört. Sie

dankte darüber hinaus auch den

Berufsschullehrern, die durch ihr

Engagement ebenfalls zu diesem

Erfolg beigetragen haben.

Der Frankfurter Oberbürger-

meister, Peter Feldmann, beglück-

wünschte die Absolventen zu ihren

hervorragenden Leistungen. Er wies

darauf hin, dass die Stadt Frankfurt

sowohl über ein hohes Beschäfti-

gungspotenzial als auch über eine

hohe Lebensqualität verfüge und

damit gute berufliche Perspektiven

für die Leistungsträger des Jahrgangs

2017 bietet.

Zu Gast war die Musikerin Kiddo

Kat. Sie wurde durch ihr Youtube-

Video in der S-Bahn-Linie 5 im Rah-

men der Musikmesse bekannt und

dadurch Entertainerin. Neben ihren

Songs gab sie den IHK-Besten mit auf

den Weg, dass man als Unternehmer

viel Eigenmotivation mitbringen und

sich selbst organisieren muss.

AUTORENCHRISTOPH KOCH (l.)Teamleiter, kauf- männische Ausbil-dungsprüfungen, IHK [email protected]

KEVIN SCHMIDT (r.)Teamleiter, tech-nische Prüfungen, IHK [email protected]

IHK-LANDESBESTE 2017

Laura Jung, Buchhändlerin, Thalia Universitätsbuchhandlung, Geronimo

Max Diego Falk, Fachinformatiker Anwendungsentwicklung, Atlas Dienst-

leistungen für Vermögensberatung, Adriana Tropea, Fachkraft für Lagerlogis-

tik, Mode Service Rhein-Main, Vanessa Ruhe, Fachkraft für Schutz und Si-

cherheit, DB Sicherheit, Jacqueline Dirschauer, Floristin, Blumen-Schmidt,

Oliver Amelang, Fluggerätelektroniker, Lufthansa Technical Training, Janek

Grünthaler, Fluggerätmechaniker Instandhaltungstechnik, Lufthansa Tech-

nical Training, Bibiana Taron, Hotelfachfrau, Maritim Hotel Bad Homburg,

Harpreet Kaur Partola, Kauffrau für Büromanagement, LSG Sky Chefs, Nina

Schmidt, Köchin, Kempinski Hotel Falkenstein, Maxi Tuppeck, Luftverkehrs-

kauffrau, Deutsche Lufthansa, Sophie Anthes, Personaldienstleistungskauf-

frau, PricewaterhouseCoopers, Simon Gelu Scripca, Produktionsfachkraft

Chemie, Hemmelrath Lackfabrik, Frederik Löw, Sport- und Fitnesskaufmann,

Kur- und Kongreß GmbH Bad Homburg, Sidney Blum, Tourismuskauffrau

(Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen), Fraport

IHK-BUNDESBESTE 2017

Julia Müller, Eisenbahnerin im Betriebsdienst, DB Netz, Daniel Danisch, Elek-

troniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Spie, Robert Horney, In-

vestmentfondskaufmann, Union Asset Management Holding, Jan Flaskamp,

Kaufmann für Verkehrsservice, DB Fernverkehr, Pasqual Frenzel, Servicefahrer,

GWR – gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling

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Als Landesbeste wurden unter anderem Dirk Funk, Julia Müller, Laura Jung und Barbara Becker ausgezeichnet (v. l.).

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IHK-SEMINARE

BUCHHALTUNG UND JAHRESABRECHNUNG IN DER WEG 295 Euro

15. Dezember 2017 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon -12 99

TELEFONTRAINING II 345 Euro

18. / 19. Dezember 2017 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 32

HAUSVERWALTUNG – EIGENTUM 495 Euro

16. / 17. Januar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99

BUCHFÜHRUNG I – GRUNDLAGEN 395 Euro

ab 17. Januar 2018 / 32 UE / 4 Wochen Telefon -14 05

ARBEITSRECHT KOMPAKT I 345 Euro

1. / 2. Februar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 06

AUSWERTUNG DER BILANZ UND G+V-AUSWERTUNG 345 Euro

5. / 6. Februar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 06

EINFÜHRUNG IN DAS FACILITY MANAGEMENT 495 Euro

6. / 7. Februar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99

PERSONALENTWICKLUNG – SYSTEM UND PRAXIS 345 Euro

8. / 9. Februar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 06

EINFÜHRUNG IN DAS IMMOBILIENGESCHÄFT 495 Euro

8. / 9. Februar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -12 99

ARBEITSZEUGNISSE KOMPETENT FORMULIEREN UND INTERPRETIEREN 345 Euroab 20. Februar 2018 / 12 UE / drei-Abende-Seminar Telefon -12 06

INTERVIEW- UND FRAGETECHNIKEN BEI EINSTELLUNGSGESPRÄCHEN I 345 Euro26. / 27. Februar 2018 / 16 UE / zweitägiges Seminar Telefon -14 15

SOCIAL MEDIA IM UNTERNEHMEN – EINE EINFÜHRUNG 245 Euro27. Februar 2018 / 8 UE / eintägiges Seminar Telefon -12 95

BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGEPROJEKTLEITER /-IN (IHK) – VOLLZEIT 1295 Euroab 17. Januar 2018 /80 UE / ca. 3 Monate ab 7. Februar 2018 /80 UE / ca. 3 Monate Telefon -12 32

BUCHFÜHRUNG II – SYSTEM UND PRAXIS 895 Euroab 5. Februar 2018 / 120 UE / montags, mittwochs und freitags Telefon -14 05

UMSATZSTEUERRECHT (IHK) 495 Euro zzgl. Literatur (ca. 20 Euro) (IM ZUSAMMENHANG MIT ANDEREN BETRIEBLICHEN STEUERN)ab 5. Februar 2018 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon -14 15

ERFOLGREICHES MARKETING – THEORIE UND PRAXIS (IHK) 495 Euroab 19. Februar 2018 / 60 UE / ca. 3 Monate Telefon -12 95

Änderungen vorbehalten.

IHK-BILDUNGSZENTRUMNähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 +

Durchwahl sowie unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected].

Unser Verlagsteam steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

KONTAKT | Tel. 0 69 / 42 09 03-75 | Fax 0 69 / 42 09 03-70 | E-Mail [email protected]

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Die Textbeiträge in diesem Verlagsthema wurden von den werbenden Unternehmen verfasst.

www.zarbock.de

Büroeinrichtung und -technik

Ergonomie

Büroeinrichtung

022018

Anzeigenschluss für die

Ausgabe Februar: 11. 1. 2018

Aus- und Weiterbildung

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FACHAUSSCHÜSSE

VON DER IDEE ZUR PRÜFUNGSAUFGABEEin Gespräch mit Thomas Spies, Ausbilder, Kühne + Nagel, Cargo City Süd, Frankfurt, über sein ehrenamtliches

Engagement in einem Fachausschuss für die Erstellung von bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben.

Rund 300 000 Auszubildende wer-

den jährlich in über 250 Aus-

bildungsberufen durch die In-

dustrie- und Handelskammern

geprüft. Die dafür erforderlichen

Prüfungsaufgaben werden zen-

tral durch ehrenamtliche Fach-

ausschüsse erstellt und danach

bundeseinheitlich durchgeführt.

Einer der Fachausschussmitglieder

für die Abschlussprüfung im Aus-

bildungsberuf Kaufmann /-frau

für Spedition und Logistikdienst-

leistung ist Thomas Spies. Er ist

Ausbilder bei Kühne & Nagel am

Frankfurter Flughafen, engagiert

sich seit 2004 im Prüfungsaus-

schuss und ist seit 2011 im Auf-

gabenerstellungsausschuss bezie-

hungsweise fachlichen Lektorat.

Herr Spies, wie entstehen die Aufgaben?SPIES: Am Anfang steht immer

das Drehbuch. Darin sind die

Themen der zukünftigen Prü-

fung aufgelistet, beispielsweise

aus dem Bereich Vertrieb und

Kundenorientierung. Der Auf-

gabenersteller sitzt zunächst im

stillen Kämmerlein und überlegt

sich eine Ausgangssituation,

wie den Kauf eines bestimmten

Produktes, und daraus resul-

tierend die Verkaufsstrategie

und die Kalkulation hierzu. Das

Thema wird dann als sogenann-

te ungebundene oder offene

Aufgabe behandelt. Das bedeu-

tet, dass aufgrund einer Situa-

tionsbeschreibung im Anschluss

Fragen schriftlich beantwortet

werden müssen und nicht im

Multiple Choice nur angekreuzt

werden. Mit den offenen Fragen

kann man besser die geforderte

Handlungskompetenz des Prüf-

lings abprüfen. Es wird nicht

nur reines Wissen, sondern auch

Verständnis geprüft.

Wie geht es dann weiter?SPIES: Nachdem alle Aufga-

benersteller im stillen Käm-

merlein gebrütet haben, werden

alle erarbeiteten Aufgaben zu-

sammengetragen und in einer

gemeinsamen Fachausschuss-

sitzung besprochen. Danach

gehen die Aufgaben in die

fachlichen Lektorate, zur Über-

prüfung auf Anwendbarkeit

und Praxisorientierung. Nach

dieser Überprüfung, die eine

zusätzliche Qualitätsstufe zur

Aufgabenerstellung darstellt,

gehen die Aufgaben zurück

in den Fachausschuss. Dort

werden die Anmerkungen des

fachlichen Lektorats noch ein-

mal durchgesprochen und die

Aufgaben schließend verab-

schiedet. Dieser Prozess dauert

etwa zwei Jahre.

Wie wird man Mitglied ei-nes fachlichen Lektorats oder Aufgabenersteller?SPIES: Aufgabenersteller wird

man als Arbeitgebervertreter,

wenn man ein Unternehmen be-

treibt und dort auch ausbildet.

Als Arbeitnehmervertreter wird

man von der entsprechenden Ge-

werkschaft und als Lehrervertreter

durch die Schule vorgeschlagen.

Diese Vertreter werden von der

36 fachbezogene zertifizierte Englischkurse & interkulturelle Kommunikation für die Wirtschaft!

Certification International Education & Training AHK New YorkDirector: Katja Bahlsen

Company Office Germany · Wilhelmstr. 8 · 65185 Wiesbaden · GermanyTel.: +49 (0)611 / 20 58 52 89 · Mobile: +49 (0)173 / 1 52 06 [email protected] · www.katjabahlsen.com

Thomas Spies, Ausbilder, Kühne + Nagel,

Frankfurt: „Der Aufgabenersteller erhält bei

jeder Aufgabenbesprechung aus anderen

Unternehmen oder durch die Berufsschul-

lehrer wertvolles Wissen, das er an die

Auszubildenden weitergeben kann.“

Für über 250 Ausbildungsberufe organisiert die IHK-

Organisation bundeseinheitliche Aufgabenstellungen.

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zuständigen IHK zunächst in die

fachlichen Lektorate berufen. Es

besteht zusätzlich die Möglich-

keit, in einen entsprechenden

Fachausschuss berufen zu werden.

Welche Qualifikationen soll-te ein Aufgabenersteller mitbringen?SPIES: Wer mitarbeiten

möchte, sollte schon Mitglied

in einem IHK-Prüfungsaus-

schuss sein, praktische und

theoretische Kenntnisse des

Ausbildungsberufes haben

und sich mit dem Prüfungs-

prozedere auskennen. Das

nötige Wissen über gesetz-

liche Grundlagen, Inhalte

und wichtige Strukturen zur

Aufgabenerstellung kann in

Schulungen bei den IHKs

erworben werden. Voraus-

setzung für die Mitarbeit in

einem Fachausschuss oder

dem fachlichen Lektorat ist

allerdings die Bereitschaft,

Stillschweigen über die erar-

beiteten Inhalte zu bewahren.

Wie viel Zeit muss ein Aufga-benersteller für dieses Ehren-amt einplanen?SPIES: In die Fachausschüsse

oder fachlichen Lektorate wird

man in der Regel für fünf Jah-

re berufen. Der Zeitaufwand

ist sehr unterschiedlich. Er ist

davon abhängig, ob jemand im

Fachausschuss tätig ist, also

Aufgaben zu Hause erstellt

und diese dann beispielswei-

se bei der Aufgabenstelle für

kaufmännische Zwischen- und

Abschlussprüfungen in Nürn-

berg bespricht, oder im fach-

lichen Lektorat, zum Beispiel

in Frankfurt, Aufgaben über-

prüft. Die IHKs suchen immer

Interessierte für die einzelnen

Aufgabenbereiche. Dadurch

wird gewährleistet, dass die

Qualität der Aufgaben und auch

die Aktualität der Aufgaben-

stellung dem jeweils neuesten

Stand entsprechen.

Sie sind seit vielen Jahren ehrenamtlich in der IHK Frank-furt als Prüfer und im Fach-ausschuss für die Erarbeitung von Prüfungsaufgaben enga-giert. Warum lohnt sich dieses Engagement?SPIES: Für den Aufgabenerstel-

ler, aber auch für das Unterneh-

men, das den Aufgabenersteller

für das Ehrenamt freistellt,

bedeutet dies, dass er im ge-

samten Wissensspektrum des

Ausbildungsberufes auf dem

Laufenden bleibt. Er erhält bei

jeder Aufgabenbesprechung

aus anderen Unternehmen oder

durch die Berufsschullehrer

wertvolles Wissen, das er an die

Auszubildenden weitergeben

kann. Dies kann die theoreti-

schen und praktischen Kennt-

nisse der Auszubildenden im

Unternehmen durchaus verbes-

sern.

AUTORANDREAS SCHEURICH Team kaufmänni-sche Aufgabenstel-le, IHK [email protected]

MITARBEIT IN FACHAUSSCHÜSSEN ODER FACHLICHEM LEKTORAT

Innerhalb der IHK-Organisation werden die Fachausschüsse von den

folgenden Aufgabenerstellungseinrichtungen betreut:

kaufmännische und kaufmännisch-verwandte Berufe: Aufgabenstel-

le für kaufmännische Zwischen- und Abschlussprüfungen, Nürnberg,

und Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West, Köln

gewerblich-technische Berufe: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-

entwicklungsstelle, Stuttgart

Druck- und Medienberufe: Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-

West, Kassel

Neben den Fachausschüssen wurden fachliche Lektorate eingerichtet.

Mitglieder sind Ausbilder aus den Betrieben, Berufsschullehrer sowie

ein Fachausschussmitglied. Ihre Aufgabe ist es, die durch den Fachaus-

schuss erstellten Prüfungsaufgaben hinsichtlich des Praxisbezuges, aber

auch der sprachlichen Verständlichkeit zu überprüfen.

Interessierte an einer Tätigkeit im Fachausschuss oder fachlichen Lek-

torat wenden sich an:

kaufmännische Aufgabenstelle: Gabriele Kärcher, E-Mail g.kaercher@

frankfurt-main.ihk.de; Andreas Scheurich, E-Mail a.scheurich@frank-

furt-main.ihk.de

gewerblich / technische Aufgabenstelle: Kevin Schmidt, E-Mail

[email protected]

Anmeldungen zu den Abschluss prüfungen Sommer 2018

Die hessischen Industrie- und Handels-

kammern führen im Sommer 2018 Ab-

schlussprüfungen in kaufmännischen

Ausbildungsberufen von Ende April

2018 bis Mitte Juni 2018 durch.

Die Anmeldungen zu den Abschluss-

prüfungen der Industrie- und Han-

delskammer Frankfurt am Main sind

bis spätestens

1. Februar 2018 im Geschäftsfeld Aus- und Weiterbil-

dung der Industrie- und Handelskam-

mer Frankfurt am Main einzureichen.

Anmeldungen, die nach dem oben

genannten Termin eingehen, können

nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Sommerprüfung 2018 sind von den

Ausbildungsbetrieben anzumelden be-

ziehungsweise können sich selbst an-

melden:

1. Auszubildende, deren Ausbildungs-

zeit (beziehungsweise Ausbildungsstu-

fe) bis zum 31. Oktober 2018 endet.

2. Auszubildende, deren Ausbildungs-

zeit nach dem 31. Oktober 2018 en-

det und die die Prüfung vorzeitig ab-

legen wollen.

3. Wiederholer (auch Teilwiederho-

lungen).

4. Bewerber, die aufgrund ihrer Be-

rufstätigkeit an der Prüfung teilneh-

men wollen (Externenprüfung).

Prüfungstermine

Die schriftlichen Prüfungen finden

voraussichtlich wie folgt statt:

Kaufmännische und kaufmännisch-verwandte AusbildungsberufeDienstag, 24. April 2018Mittwoch, 25. April 2018

Die mündlichen / praktischen Prüfun-

gen in den kaufmännischen / kaufmän-

nisch-verwandten Ausbildungsberufen

finden voraussichtlich wie folgt statt:

4. bis 21. Juni 2018

Änderungen vorbehalten.

Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

- Verwenden Sie nur IHK-Anmelde-

und Antragsformulare und reichen Sie

diese rechtzeitig und vollständig ein.

- Fügen Sie den Anmeldungen keine

Ausbildungsverträge oder andere Ori-

ginalunterlagen bei.

- Dem Antrag für die Externenprüfung

sind Bescheinigungen über die bisheri-

ge Berufstätigkeit und über die beruf-

liche Aus- und Fortbildung (Lehrgän-

ge) beizufügen.

Weitere Infos: Jessica Mechenbier,

Team Kaufmännische Ausbildungsprü-

fungen, Aus- und Weiterbildung, IHK

Frankfurt, Börsenplatz 4, 60313 Frank-

furt, Telefon 0 69 / 21 97-12 27, E-Mail

[email protected]

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 51

Aus- und Weiterbildung

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USA

VISA RECHTZEITIG BEANTRAGENIn den ersten Monaten der neuen US-Administration gab es viele Schlagzeilen zum Thema Visum

und Einreise in die USA. Einiges hat sich zwischenzeitlich relativiert, Anträge auf Arbeitsvisa müssen

jedoch noch akribischer als bisher vorbereitet werden.

Mittlerweile lassen sich zwei

Trends erkennen, die für Ent-

sendungen von Arbeitnehmern

in die USA relevant sind: Ers-

tens gelten fast alle visums- und

aufenthaltsrechtlichen Gesetze

unverändert weiter. Zweitens

werden Visumsanträge und An-

träge auf eine visumfreie Einreise

genauer geprüft mit dem Ziel, Be-

trug und Benachteiligungen von

US-Arbeitnehmern aufzudecken.

Um US-Entsendungen erfolgreich

und rechtskonform zu gestalten,

ist daher eine gründliche Vorbe-

reitung erforderlich.

Visumfreie EinreiseSo gelten die Bestimmungen

zur visumfreien Einreise in die

USA über das Esta-Programm

größtenteils unverändert weiter.

Mithilfe einer Esta-Genehmigung

können Mitarbeiter weiterhin

ohne Visum in die USA reisen,

solange sie Staatsbürger eines

der 37 Länder sind, die am Esta-

Programm teilnehmen. Aller-

dings ist bei Mitarbeitern mit

Staatsangehörigkeit der Länder

Tschad, Iran, Libanon, Nordkorea,

Irak, Sudan, Syrien, Venezuela,

Jemen oder Somalia Vorsicht

geboten. Staatsangehörige dieser

Länder sind gegebenenfalls von

einem Einreiseverbot betrof-

fen oder vom Esta-Programm

ausgeschlossen. Außerdem vom

Esta-Programm generell ausge-

nommen sind alle Personen, die

sich nach dem 1. März 2011 in

folgenden Ländern aufgehalten

haben oder dorthin gereist sind:

Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan,

Syrien oder Jemen.

Das Esta-Programm ist

grundsätzlich nur für Geschäfts-

reisende, die an Business Mee-

tings teilnehmen, und für Tou-

risten geeignet. Zum Arbeiten ist

ein US-Arbeitsvisum notwendig.

Ob eine Tätigkeit als Arbeit gilt,

hängt immer vom Einzelfall ab.

Als Arbeit gelten in der Regel

Aktivitäten, die der Umsetzung

oder Durchführung von Plänen

und Projekten dienen.

Nichteinwanderungs-ArbeitsvisaWenn ein Arbeitsaufenthalt vor-

gesehen ist, sollte rechtzeitig

geprüft werden, ob ein passen-

des US-Arbeitsvisum beantragt

werden kann. Die drei gängigs-

Sofern Unternehmen einen Arbeitsaufenthalt in den USA für Mitarbeiter planen,

sollten sie rechtzeitig überprüfen, welches Visum hierfür erforderlich ist.

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ten US-Arbeitsvisa sind das

L-1-Visum, das H-1B-Visum und

das E-2-Visum.

Für jedes US-Arbeitsvisum

gelten besondere Voraussetzun-

gen. Je nach Visumskategorie

betreffen diese Voraussetzun-

gen die Qualifikationen der Ar-

beitnehmer, die vorgesehenen

US-Aktivitäten und die gesell-

schaftsrechtliche Beziehung

zwischen der deutschen und

der US-Geschäftseinheit. Da es

bei der Bearbeitung von Visums-

anträgen oft zu Verzögerungen

kommt, ist eine frühzeitige Pla-

nung wichtig.

Nach Erhalt des Arbeitsvi-

sums ist neben dem Ablaufdatum

des Visums auch das Ablaufda-

tum des sogenannten I-94-Do-

kuments zu beachten. Dieses

wird erst bei der US-Grenzkon-

trolle zugeteilt und bestimmt

die Länge des US-Aufenthalts.

Bei einigen Visa, zum Beispiel

beim L-1-Visum, ist außerdem

das Ablaufdatum der Arbeitge-

berpetition zu beachten. Zudem

müssen Bestimmungen zum

US-Arbeitsrecht, -Sozialversi-

cherungsrecht und -Steuerrecht

berücksichtigt werden.

Genauere Prüfung von AnträgenSchon bislang hatten Antragstel-

ler den Eindruck, dass der Erfolg

eines US-Visumsantrags und die

Kontrollen bei der Einreise schwer

kalkulierbar sind. Hinzu kommt

nun, dass Präsident Donald Trump

die Ministerien explizit dazu auf-

gerufen hat, Anträge auf US-Visa

genauer zu prüfen, um Betrug

und Benachteiligungen von US-

Mitarbeitern besser aufdecken

zu können.

Eine gute Vorbereitung und

Dokumentation kann dieser Un-

sicherheit entgegenwirken und

die Erfolgschancen eines Visums-

antrags deutlich erhöhen. Dazu

gehören unter anderem eine

frühe Auseinandersetzung mit

dem Thema, das Sammeln von

allen relevanten Nachweisen zur

Erfüllung der Voraussetzungen

für das Visum oder die visumfreie

Einreise und eine für den Beamten

leicht verständliche Darstellung

des Vorhabens.

Ein Beispiel für die genaue-

re Prüfung von Anträgen ist die

Bearbeitung von E-2-Arbeitsvisa

für Staatsangehörige von Län-

dern, mit denen die USA Han-

dels- und Schifffahrtsabkommen

abgeschlossen hat, Deutschland

eingeschlossen. Für ein E-2-Ar-

beitsvisum qualifizieren sich deut-

sche Mitarbeiter von deutschen

Unternehmen, solange der Mit-

arbeiter in den USA eine Position

als Executive, Supervisor oder

Essential Employee besetzen wird.

Im August wurde in den offi-

ziellen Richtlinien des US-Außen-

ministeriums festgelegt, dass die

Interessen der US-Arbeitnehmer

vor Betrug und Missbrauch bei

der Einwanderung besonders ge-

schützt werden. Ziel sind höhere

Löhne und eine höhere Beschäfti-

gungsrate für Arbeitnehmer.

Darauf folgt ein Hinweis, dass

E-2-Arbeitsvisa auf der Basis von

Abkommen erteilt werden, die

zur Stärkung von internationalen

wirtschaftlichen und geschäftli-

chen Beziehungen beitragen sol-

len. Es gilt nun, nicht nur nachzu-

weisen, dass man die gesetzlichen

Voraussetzungen für ein Visum

erfüllt – unter Umständen muss

der Antragsteller auch darlegen,

dass er keine betrügerischen Ab-

sichten hat und einem Vorhaben

folgt, das US-Arbeitnehmer nicht

benachteiligen wird.

Anders als bei den Einwande-

rungsvisa gibt es bei den Nicht-

einwanderungvisa für die zeitlich

befristete Arbeitsaufnahme bisher

keine Hinweise auf grundsätzli-

che Änderungen. Somit können

deutsche Unternehmen, die Mit-

arbeiter in die USA entsenden, mit

einem weitgehend unveränder-

ten System für die Erteilung von

Nichteinwanderungs-Arbeitsvisa

rechnen und müssen lediglich

sicherstellen, dass die Anträge auf

Arbeitsvisa noch gewissenhafter

als bislang vorbereitet werden.

AUTORMORGAN HANGARTNERUS-Anwalt, Winheller Rechts-anwaltsgesell-schaft, [email protected]

FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER

Ursprungszeugnis und Ursprungsrecht

Donnerstag, 14. Dezember, IHK Frankfurt, halbtags, Telefon 0 69 / 21 97-

14 34

USA-Workshop: Visa und Entsendung

Montag, 12. März, IHK Frankfurt, 10 bis 14 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-

12 94

IHK-Workshop „Erfolgreiche Kommunikation mit arabischen

Geschäftspartnern“

Dienstag, 13. März, IHK Frankfurt, ganztags, Telefon 0 69 / 21 97-12 17

Internationaler Stammtisch

Einmal monatlich zum Monatsbeginn, Bar James / English Theatre,

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Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter

www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme an den

Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig.

Grafik: KEYSTONE, Quelle: sda

Trump verfügt neue Restriktionen für acht LänderEinreise in die USA

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 53

International

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JAHRESABSCHLUSS / CSR-BERICHTSPFLICHT

OFFENLEGUNG BIS JAHRESENDEDie Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 läuft für viele offenlegungspflichtige

Unternehmen Ende dieses Jahres ab. Sie haben nur noch bis zum 31. Dezember Zeit, ihren Jahresabschluss in

elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen.

Nach dem Handelsgesetzbuch

(HGB) sind insbesondere Kapi-

talgesellschaften (zum Beispiel

GmbH, AG) sowie Personenhan-

delsgesellschaften, die keine na-

türliche Person in persönlicher,

unbeschränkter Haftung haben

(zum Beispiel GmbH & Co. KG

und UG (haftungsbeschränkt) &

Co. KG), offenlegungspflichtig.

Jahresabschlüsse mit Bilanz-

stichtag zum 31. Dezember 2016

müssen bis spätestens Ende

2017 elektronisch beim Bun-

desanzeiger eingereicht sein. Bei

Kleinstunternehmen hingegen

reicht die bloße Hinterlegung

der Bilanz.

Die elektronische Übermitt-

lung an den Bundesanzeiger

kann durch die Unternehmen

selbst vorgenommen werden,

die Übermittlung durch einen

Steuerberater ist nicht verpflich-

tend. Die Internetseite des Bun-

desanzeigers bietet auch ein

Onlineformular zur Übermittlung

der Daten an. Hierzu ist eine

Registrierung des Unternehmens

auf der Webseite erforderlich. Im

Bundesanzeiger wird regelmäßig

von Montag bis Freitag, mit Aus-

nahme gesetzlicher Feiertage,

publiziert. Die Publikation er-

folgt in der Regel ab 15 Uhr. Der

elektronische Bundesanzeiger ist

im Dezember auch an Heilig-

abend und Silvester erreichbar.

An beiden Tagen erfolgen Ver-

öffentlichungen allerdings zu

abweichenden Uhrzeiten.

Gemäß § 329 Abs. 1 S. 1

HGB prüft der Betreiber des

Bundesanzeigers, ob die von

den offenlegungspflichtigen Ge-

sellschaften einzureichenden

Unterlagen fristgemäß und voll-

ständig eingereicht worden sind.

Wird hierbei festgestellt, dass

die offenzulegenden Unterlagen

nicht oder nicht vollständig ein-

gereicht worden sind, unterrich-

tet er das Bundesamt für Justiz.

In diesen Fällen droht seitens

des Bundesamtes für Justiz die

Einleitung eines Ordnungsgeld-

verfahrens mit Bußgeldern zwi-

schen 2 500 und 25 000 Euro.

Neu hinzu kommen für

einige Unternehmen die Ver-

pflichtungen aufgrund des CSR-

Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.

Die bisher freiwillig erfolgte

Berichterstattung über nicht-

finanzielle Aspekte ist nun-

mehr für einige Unternehmen

gesetzlich verankert worden.

Große kapitalmarktorientier-

te Unternehmen sowie große

Kreditinstitute und große Ver-

sicherungsunternehmen, die

im Jahresdurchschnitt mehr

als 500 Arbeitnehmer beschäf-

tigen und deren Bilanzsumme

20 Millionen Euro überschreitet

oder deren Umsatzerlöse 40

Millionen Euro überschreiten,

LINKS ZUM THEMA

Weitere Infos zur Offenlegung von Bilanzen (Bilanzhinterlegung) und

Handelsregisterpublizität und zum Thema Corporate Social Responsi-

bility auf der Homepage der IHK Frankfurt unter www.frankfurt-main.

ihk.de/offenlegung und www.frankfurt-main.ihk.de/csr.

Onlineformular zur elektronischen Übermittlung der Jahresabschlüsse

an den Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de.

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werden zukünftig verpflichtet,

über wesentliche nichtfinan-

zielle Belange zu berichten

(sogenannte nichtfinanzielle

Erklärung).

Die Berichterstattung um-

fasst dabei mindestens Angaben

zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und

Sozialbelangen, zur Achtung der

Menschenrechte und zur Be-

kämpfung von Korruption und

Bestechung. Ferner sind auch

Angaben zu Konzepten erfor-

derlich, welche die Unternehmen

in Bezug auf diese Belange ver-

folgen. Falls ein Unternehmen

aber beispielsweise über kein

Konzept zu einem der genann-

ten Bereiche verfügt, hat es dies

anstelle der geforderten Angaben

in der nichtfinanziellen Erklä-

rung klar und mit Begründung

zu erläutern.

Alle Aktiengesellschaften im

Sinne des § 289a HGB werden

zudem verpflichtet, ihre Erklä-

rung zur Unternehmensführung

durch eine Beschreibung des

Diversitätskonzepts im Hinblick

auf die Zusammensetzung der

Leitungsorgane des Unterneh-

mens zu ergänzen. Es muss bei

dem Diversitätskonzept auf

Alter, Geschlecht, Bildungs-

oder Berufshintergrund und die

Konzeptziele beziehungswei-

se auf die Art und Weise der

Umsetzung des Konzepts und

der im Geschäftsjahr erreich-

ten Ergebnisse eingegangen

werden.

AUTORINDANIELA PAULReferentin, Recht und Steuern, IHK Frankfurt [email protected]

OPTIONEN FÜR DIE CSR-BERICHTERSTATTUNG

Für die CSR-Berichterstattung haben Unternehmen vier Möglichkeiten:

nichtfinanzielle Erklärung als besonderer Abschnitt im Lagebericht

vollintegrierte nichtfinanzielle Erklärung im Lagebericht

Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts, der

zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB im Bundesanzeiger

offengelegt wird.

Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts, der

spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag auf der Inter-

netseite des Unternehmens für mindestens zehn Jahre veröffentlicht

wird. Der Lagebericht nimmt Bezug darauf.

STEUERFÄLLIGKEITEN IM DEZEMBER

Staatssteuern

Am 11. Dezember 2017 werden

fällig: Vorauszahlung auf die Kör-

perschaftsteuer sowie die Ein-

kommensteuer einschließlich

Solidaritätszuschlag und gegebe-

nenfalls Kirchensteuer der Ver-

anlagten für das vierte Quar-

tal 2017.

Umsatzsteuer-/ Mehrwertsteuer-

Vorauszahlung für den Monat

November 2017 der Monatszah-

ler. Monatszahler ist jeder Unter-

nehmer, dessen Umsatzsteuer im

Kalenderjahr 2016 mehr als 7 500

Euro betragen hat; Monatszahler

sind auch solche Unternehmer,

die ihre berufliche oder gewerb-

liche Tätigkeit im Jahr 2016 oder

2017 aufgenommen haben (Exis-

tenzgründer).

Im November 2017 einbehal-

tene Lohn- und Kirchensteu-

er sowie einbehaltener Solida-

ritätszuschlag, wenn die für das

Kalenderjahr 2016 abzuführende

Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro

betragen hat.

Im November 2017 einbehaltene

Bauabzugsteuer (Abführung an

das für den beauftragten Bauun-

ternehmer zuständige Finanzamt;

weitere Infos online unter www.

finanzamt.de).

IHK. DIE WEITERBILDUNG

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Personalbetriebswirt/-in (IHK) online am 02.03.2018

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Einstellungsinterviews professionell führen am 08.03.2018

Grundlagen des Arbeitsrechts am 13.03.2018

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18

Recht und Steuern

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OFFENE RECHNUNGEN

VERJÄHRUNGSFRISTEN BEACHTENEs wird höchste Zeit: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren offene Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2014. Deshalb

sollten Unternehmen jetzt noch mal überprüfen, ob ihre Kunden tatsächlich alle Rechnungen beglichen haben.

Alle Jahre wieder steht plötzlich

und unerwartet das Jahresen-

de vor der Tür, und es hat sich

vielleicht ein Stapel unbezahlter

Rechnungen angesammelt. Das

ist an und für sich nicht proble-

matisch, allerdings sollten Unter-

nehmer mit der Geltendmachung

ihrer Forderungen nicht mehr

lange warten: Mit dem Ablauf

des 31. Dezember 2017 verjähren

nämlich diejenigen Zahlungs-

ansprüche aus dem Jahr 2014,

die der regelmäßigen, das heißt

dreijährigen Verjährungsfrist un-

terliegen. Folge der Verjährung

eines Anspruchs ist, dass sich

der Schuldner auf die Verjährung

berufen und die Leistung wirksam

verweigern kann.

Vielleicht weiß der Kunde

nichts von der Verjährung der For-

derung und begleicht sie, oder er

zahlt die verjährte Forderung ent-

gegenkommenderweise trotzdem.

Hat der Schuldner in Unkenntnis

der Verjährung daher seine Zah-

lung geleistet, kann er sich später

nicht mehr auf die Verjährung

berufen und sein Geld zurück-

verlangen. Der Anspruch erlischt

nämlich durch die Verjährung

nicht, er stellt weiterhin einen

Rechtsgrund für die erbrachte

Leistung dar. Er kann jedoch nicht

mehr gerichtlich durchgesetzt

werden.

Regelmäßig verjähren nach

drei Jahren insbesondere Zah-

lungsansprüche der Kaufleute

gegenüber Privatpersonen, aber

auch zwischen Kaufleuten un-

tereinander aus einem Kauf- oder

Werkvertrag. Die regelmäßige

Verjährungsfrist beginnt mit dem

Ablauf des Jahres, in dem der

Anspruch entstanden ist, sofern

der Gläubiger den Schuldner

kennt und ihm auch sonst alle

anspruchsbegründenden Umstän-

de bekannt sind.

Wichtige Ausnahmen von der

regelmäßigen Verjährungsfrist

sind die Gewährleistungsrechte

im Kauf- beziehungsweise Werk-

vertragsrecht. Diese Frist beträgt

gegenüber Verbrauchern bei neu-

en und gebrauchten Sachen zwei

Jahre. Sie beginnt mit der Über-

gabe der Sache. Verschweigt der

Verkäufer einen Mangel, so kann

der Kunde Gewährleistungsrechte

innerhalb der dreijährigen Regel-

verjährungsfrist geltend machen.

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1856

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Die Frist beginnt erst nach Kennt-

nis von Anspruch und Schuldner.

Bei Bauwerken oder Gegen-

ständen, die für ein Bauwerk

verwendet wurden und für des-

sen Mangel verantwortlich sind,

beträgt die Frist fünf Jahre. Bei

der Erstellung von sogenannten

unkörperlichen Arbeitsergeb-

nissen, beispielsweise Software

oder Ähnlichem, gilt ebenfalls die

Regelverjährung.

Zum Jahresende sollten Un-

ternehmen dafür sorgen, dass

die Verjährung zumindest unter-

brochen wird, beispielsweise in-

dem der Schuldner den Anspruch

schriftlich oder durch Zahlung ei-

ner Abschlagszahlung anerkennt.

Die Frist beginnt dann unmittel-

bar nach diesem Ereignis neu zu

laufen, nicht erst zum 1. Januar.

Die Verjährung kann auch

gehemmt werden, etwa wenn

die Vertragsparteien über die

Gewährleistung verhandeln. Die

Verjährung kommt durch diese

Verhandlungen zum Stillstand und

die Forderung verjährt nicht mit

Ablauf des Jahres 2017. Die Hem-

mung der Verjährung endet jedoch

erst drei Monate nach Abbruch

der Verhandlungen. Nach Ende

der Hemmung wird die Verjährung

um den Verhandlungszeitraum

verlängert. Solche Verhandlun-

gen sollten unbedingt schriftlich

dokumentiert werden, damit die

Hemmung der Verjährung im Fall

einer gerichtlichen Klärung des

Anspruchs belegt werden kann.

Weitere wichtige Hemmungs-

gründe sind beispielsweise die

Klageerhebung oder die Beantra-

gung eines gerichtlichen Mahn-

bescheides. Es reicht dabei, wenn

am letzten Tag der Frist, also am

31. Dezember, Klage erhoben wird.

Auch der gerichtliche Mahnbe-

scheid kann noch am letzten Tag

der Frist beantragt werden. Voraus-

setzung ist jeweils, dass der Antrag

dem Schuldner alsbald zugestellt

werden kann. Deshalb sollte unbe-

dingt auf korrekte Bezeichnung und

zustellfähige Anschrift des Schuld-

ners geachtet sowie die Gerichts-

gebühren eingezahlt werden. Die

Hemmung der Verjährung endet

bei gerichtlicher Geltendmachung

eines Anspruchs sechs Monate nach

einer rechtskräftigen Gerichtsent-

scheidung oder einer anderweitigen

Erledigung des Verfahrens.

Zu beachten ist, dass normale

außergerichtliche Mahnungen,

also private Zahlungsaufforderun-

gen, nicht ausreichen, um zum Ziel

zu kommen. Dies gilt auch dann,

wenn sie mehrfach schriftlich und

in Form eines eingeschriebenen

Briefes erfolgen. Reagiert der

Schuldner nicht darauf, so kann

er den Anspruch im neuen Jahr

dennoch abwehren.

ZENTRALES MAHNGERICHT

Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld. Es

ist für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz be-

ziehungsweise Wohnsitz im Bundesland Hessen hat, zuständig. Ein On-

line-Mahnantrag kann über die Internetseite des Amtsgerichts Hünfeld

www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de aufgerufen und ausgefüllt werden.

AUTORINFRAUKE HENNIGStellvertretende Leiterin, Recht und Steuern, IHK [email protected]

Peter Groll

Ramona Groll

Martin Müller

Nadja Kötter

Meryem Oruclar

Vanessa Tippmann-Umathum

Neue Mainzer Straße 20 60311 Frankfurt am Main Tel.: 069 – 91 50 62 0 www.kanzleigroll.de

STEUERFÄLLIGKEITEN IM JANUAR

Staatssteuern

Am 10. Januar 2018 werden fäl-

lig: Umsatzsteuer-/ Mehrwert-

steuer-Vorauszahlung für den

Monat Dezember 2017 der Mo-

natszahler. Monatszahler ist je-

der Unternehmer, dessen Um-

satzsteuer im Kalenderjahr 2016

mehr als 7 500 Euro betragen

hat; Monatszahler sind auch sol-

che Unternehmer, die ihre beruf-

liche oder gewerbliche Tätigkeit

im Jahr 2016 oder 2017 aufge-

nommen haben (Existenzgrün-

der).

Umsatzsteuer-/ Mehrwertsteuer-

Vorauszahlungen für das vierte

Quartal 2017 der Vierteljahres-

zahler, wenn die Umsatzsteuer im

Kalenderjahr 2016 nicht mehr als

7 500 Euro betragen hat.

Hat die Umsatzsteuer im Ka-

lenderjahr 2016 nicht mehr als

1000 Euro betragen, kann das Fi-

nanzamt den Unternehmer von

der Verpflichtung zur Abgabe der

Voranmeldungen und Entrichtung

der Vorauszahlungen befreien.

Im Dezember 2017 einbehal-

tene Lohn- und Kirchensteu-

er sowie einbehaltener Solida-

ritätszuschlag, wenn die für das

Kalenderjahr 2016 abzuführende

Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro

betragen hat.

Für das vierte Quartal 2017 ein-

behaltene Lohn- und Kirchen-

steuer sowie einbehaltener So-

lidaritätszuschlag, wenn die für

das Kalenderjahr 2016 abzu-

führende Lohnsteuer mehr als

1000 Euro, aber nicht mehr als

4 000 Euro betragen hat.

Im Dezember 2017 einbehaltene

Bauabzugsteuer (Abführung an

das für den beauftragten Bauun-

ternehmer zuständige Finanzamt;

weitere Infos online unter www.

finanzamt.de).

Kommunale Steuern

Am 15. Januar 2018 wird die

Spiel apparatesteuer fällig.

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.18 57

Recht und Steuern

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STEUER-CHECK-UP 2018

NEUE GESETZE UND VORSCHRIFTENDas Jahr 2018 bringt wieder bedeutende steuerliche Änderungen mit sich, deren Folgen insbesondere mittel-

ständischen Unternehmern bewusst sein sollten. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Änderungen wie die Einführung

der Lizenzschranke sowie Urteile

hinsichtlich des Verlustuntergangs

bei einem Anteilseignerwechsel

werden in 2018 die Gestaltungs-

planungen vor allem von mit-

telständischen Unternehmen in

erheblichem Maße beeinflussen.

Ebenso darf das Steuerumge-

hungsbekämpfungsgesetz, zum

Beispiel bei künftigen Meldefris-

ten für Auslandsbeteiligungen,

nicht außer Acht gelassen werden.

Neben den nationalen Gesetzge-

bungsverfahren besitzen aktuelle

richterliche Entscheidungen wie

die des Bundesfinanzhofs (BFH)

zu unionsrechtmäßigen Bedenken

gegen die Vorfinanzierung der

Umsatzsteuer höchste Relevanz.

Allgemeine NeuerungenMit dem am 4. Juli im Bundesge-

setzblatt veröffentlichten Gesetz

gegen schädliche Steuerpraktiken

im Zusammenhang mit Rechte-

überlassungen (Lizenzschranke)

wurde die Wertgrenze für gering-

wertige Wirtschaftsgüter von 410

auf 800 Euro angehoben. Zudem

wurde die Untergrenze für Wirt-

schaftsgüter des Sammelpostens

von 150 auf 250 Euro angehoben.

Die Anhebung findet auf alle

nach dem 31. Dezember 2017

angeschafften beziehungsweise

hergestellten Wirtschaftsgüter

Anwendung.

Für Besteuerungszeiträu-

me, die nach dem 31. Dezember

2017 beginnen, ist die Frist zur

Abgabe von Steuererklärungen

verlängert worden. Für nicht

fachkundig vertretene Steuer-

pflichtige wurde die Abgabefrist

vom 31. Mai auf den 31. Juli

des Folgejahres, für fachkundig

vertretene Steuerpflichtige vom

31. Dezember des Folgejahres

auf den letzten Februartag des

zweiten auf den Besteuerungs-

zeitraum folgenden Kalender-

jahres verschoben.

Veranlasst durch die Ver-

öffentlichung der sogenannten

Panama Papers schuf der Ge-

setzgeber jüngst eine neue An-

zeigepflicht für sogenannte Do-

mizilgesellschaften. Inländische

Steuerpflichtige haben demnach

ab 2018 jeglichen beherrschenden

oder bestimmenden Einfluss auf

eine Personengesellschaft, Kör-

perschaft, Personenvereinigung

oder Vermögensmasse mit Sitz

oder Geschäftsleitung außerhalb

der EU oder des EWR dem zustän-

digen Finanzamt anzuzeigen. Ver-

stöße gegen diese Anzeigepflicht

werden mit Geldbußen von bis

zu 25 000 Euro je Meldeverstoß

geahndet.

Einführung einer LizenzschrankeDurch das Gesetz gegen schäd-

liche Steuerpraktiken im Zusam-

menhang mit Rechteüberlassun-

gen wurde eine Lizenzschranke

eingeführt. Diese kann den Abzug

bestimmter, nach dem 31. De-

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IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1858

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zember 2017 entstehender

Aufwendungen für Lizenzen an

ausländische Unternehmen ein-

schränken oder gänzlich aus-

schließen. Lizenzzahlungen an

fremde Dritte sind nicht betroffen.

Betroffen sind vielmehr unmittel-

bare oder mittelbare Beteiligun-

gen von mindestens 25 Prozent

oder Fälle der Einflussnahme auf

die Führung des ausländischen

Unternehmens.

Die Lizenzschranke gilt für

Lizenzaufwendungen, die beim

Empfänger der Lizenzeinnahmen

aufgrund eines aus deutscher

Sicht als schädlich einzustufen-

den Präferenzregimes (sogenann-

te Lizenz-, Patent- oder IP-Box)

nicht oder nur niedrig besteuert

werden. Mit „niedrig besteuert“

ist eine effektive Steuerbelas-

tung der Lizenzeinnahmen im

Ausland von weniger als 25 Pro-

zent gemeint. Nicht betroffen

sind Niedrigsteuerländer, die den

Steuerwettbewerb auf alle Ein-

künfte ausdehnen.

Zahlungen an Lizenzboxen,

die dem OECD-Nexus-Ansatz ent-

sprechen, gelten nicht als schäd-

lich und sind daher von der Re-

gelung nicht erfasst. Im Rahmen

des OECD-Nexus-Ansatzes sollen

Forschungs- und Entwicklungstä-

tigkeiten gefördert werden. Ein

Steuervorteil für Lizenzeinnahmen

soll nach dem Nexus-Ansatz ver-

einfacht gesprochen nur gewährt

werden, soweit das Unternehmen

in dem ausländischen Staat auch

Forschungs- und Entwicklungs-

tätigkeiten durchführt und dafür

explizit Ausgaben tätigt.

Diese „qualifizierten“ Aus-

gaben werden zu den gesam-

ten Ausgaben in ein Verhältnis

gesetzt, die für die Entwicklung

des jeweiligen geistigen Eigen-

tumswertes aufgewendet wur-

den. In demselben Verhältnis darf

eine Präferenzregelung die aus

der Rechtsüberlassung erziel-

ten Einkünfte begünstigen, um

im Rahmen des Nexus-Ansatzes

und damit im Rahmen der Li-

zenzschranke als unbedenklich

eingestuft werden zu können.

Der Betriebsausgabenabzug

entfällt in dem Verhältnis, in dem

die effektive Steuerbelastung

beim ausländischen Lizenzgeber

die 25-Prozent-Schwelle unter-

schreitet. Bei einer Nullbesteu-

erung im Ausland entfällt der

Betriebsausgabenabzug komplett.

In der Anwendung proble-

matisch erscheint die Einstufung

ausländischer Präferenzregime

als schädlich im Sinne der Li-

zenzschranke. Offen ist, ob das

Bundesfinanzministerium mit

einer Positivliste akzeptierter

Präferenzregime Klarheit schafft.

Aktuelle RechtsprechungNach den Regelungen des § 8c

des Körperschaftsteuergeset-

zes (KStG) kann es bei Betei-

ligungserwerben von Anteilen

an Kapitalgesellschaften zum

Untergang der auf Ebene der

Körperschaft vor dem Erwerb

bestehenden Verluste kommen.

Beteiligungserwerbe von mehr

als 25 und bis zu 50 Prozent

können zu einem anteiligen

Verlustuntergang führen. Betei-

ligungserwerbe über 50 Prozent

können zu einem vollständi-

gen Verlustuntergang führen.

Das Bundesverfassungsgericht

(BVerfG) sieht die Regelung des

§ 8c KStG zum schädlichen Be-

teiligungserwerb von mehr als

25 Prozent und bis zu 50 Pro-

zent als mit dem Grundgesetz

unvereinbar an.

Der Gesetzgeber ist aufge-

fordert, den festgestellten Ver-

fassungsverstoß bis zum 31. De-

zember 2018 rückwirkend für die

Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum

31. Dezember 2015 zu beseiti-

gen. Zudem hat das Finanzge-

richt Hamburg im August dem

BVerfG die Frage vorgelegt, ob

auch der Verlustuntergang bei

Beteiligungserwerben von mehr

als 50 Prozent verfassungswid-

rig ist.

Darüber hinaus ist die Soll-

besteuerung im Rahmen der Um-

satzsteuer auf dem Prüfstand. Der

Europäische Gerichtshof (EuGH)

prüft, ob die mit der umsatzsteu-

erlichen Sollbesteuerung einher-

gehende Vorfinanzierung der Um-

satzsteuer unionsrechtskonform

ist. Hier sind Fälle betroffen, in

denen der Unternehmer selbst

bereits vollständig geleistet hat,

die Gegenleistung aber erst später

fällig wird oder vom Eintritt eines

ungewissen Ereignisses abhängt.

Der durch den EuGH zu prüfende

Vorlagebeschluss betrifft eine an

einen Spielervermittler zu leis-

tende Provision für die Vermitt-

lung eines Profifußballers. Für die

Leistung der Provision war eine

Ratenzahlung vereinbart, wobei

jede weitere Rate nur unter der

Voraussetzung geschuldet wurde,

dass der Fußballer an festgelegten

Stichtagen noch bei dem Verein

unter Vertrag stand, an den er

vermittelt worden war.

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ÄNDERUNG VON SATZUNGSRECHT

Änderung der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung

Die Vollversammlung der Industrie- und Handels-

kammer Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung am

27. September 2017 gemäß § 4 Satz 2 Nr. 2 des Ge-

setzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Indus-

trie- und Handelskammern i. V. m. § 4 Absatz 2 b) der

Satzung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt

am Main die folgenden Änderungen der Gebühren-

ordnung bzw. des Gebührentarifs, zuletzt geändert

durch Beschluss der Vollversammlung am 26. April

2017, beschlossen:

Gebühren-Nr. Gebührentatbestand Neue Gebühr in €

4 Ausbildung und Umschulung

4.1 Gebühr eines Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisses (§§ 34 ff., 37, 58–63, 71 BBiG)

Die Tarifziffern 4.1.3 bis einschließlich 4.1.5 sowie 4.2.1 bis einschließlich 4.2.3 gelten für Berufsausbildungs-

und Umschulungsverhältnisse, die ab 2018 bei der IHK Frankfurt eingetragen werden. Für Berufsausbildungs- und

Umschulungsverhältnisse, die vor Ende 2017 eingetragen sind, gelten die Tarifziffern 4.1.1 und 4.1.2.

4.1.1 ohne Fertigkeitsprüfung 154,00 €

4.1.2 mit Fertigkeitsprüfung 230,00 €

4.1.3 in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen 150,00 €

4.1.4 in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen mit erhöhtem Aufwand (insbesondere gestreckte

Abschlussprüfung mit praktischer Prüfung oder betrieblichem Auftrag)

210,00 €

4.1.5 in gewerblich-technischen Berufen 220,00 €

4.2 Prüfungsgebühr eines Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisses für nicht IHK-zugehörige Betriebe und

gemeinnützige Institutionen (§ 37, § 62 Abs. 3 BBiG)

4.2.1 in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen 400,00 €

4.2.2 in kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufen mit erhöhtem Aufwand (insbesondere gestreckte

Abschlussprüfung mit praktischer Prüfung oder betrieblichem Auftrag)

900,00 €

4.2.3 in gewerblich-technischen Berufen 1.000,00 €

4.3 Anschlussverträge bei Stufenausbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG) und Verlängerungsverträge (§ 21 Abs. 3 BBiG) 50 % von 4.1.

und 4.2.

4.4 Zulassung zur Prüfung (§ 45 Abs. 2, 3 BBiG-Externe) 79,00 €

4.5 Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 2, 3 BBiG-Externe) Regelgebühr nach

4.1.3 bis 4.1.5

4.6 Rücktritt nach Zulassung zu einer Prüfung nach Tarifziffer 4.5 (§ 23 APO)

4.6.1 Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung 30 % von 4.1.1

bis 4.1.5

4.6.2 Bei Rücktritt von der Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt oder Nichtteilnahme 50 % von 4.1.1

bis 4.1.5

4.7 Wiederholung einer Abschlussprüfung (§ 37 Abs. 1 S. 2 BBiG) 50 % von 4.1 und 4.2

4.8 Besondere, durch den Ausbildungsberuf bedingte Prüfungsaufwendungen (Material, Versicherungen usw.) sind nach

§ 1 Abs. 2 der Gebührenordnung zu erstatten.

Begründung Die IHK-Vollversammlung sieht die Förderung der du-

alen Berufsausbildung als Kernaufgabe der IHK Frank-

furt am Main. Berufsausbildung dient dem Gesamtin-

teresse der Wirtschaft, die auf den Nachwuchs an

Fachkräften angewiesen ist. Damit tragen die aus-

bildenden IHK-Unternehmen wesentlich zur Fach-

kräfteentwicklung der Region bei. Vor diesem Hinter-

grund senkt die IHK-Vollversammlung die Gebühren

für Berufsausbildung trotz fehlender Kostendeckung.

Institutionen, die nicht IHK-zugehörig sind und in

IHK-Berufen ausbilden, sollen hingegen kostende-

ckende Gebühren entrichten. Dementsprechend sind

einzelne Gebührentarife angepasst worden. Darüber

hinaus wurden zudem strukturelle Änderungen vor-

genommen, Gebührentatbestände gestrichen oder

auch neue Tarife aufgenommen.

Die Änderung der Anlage zu § 1 der Gebührenord-

nung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Frankfurt am Main, 27. September 2017

Industrie- und Handelskammer

Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle

Präsident Hauptgeschäftsführer

Die Änderungen wurden vom Hessischen Ministeri-

um für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesent-

wicklung am 2. November 2017 (Az: III 4-1-041-d-

06-0006#013) genehmigt.

Die vorstehenden Änderungen werden hiermit aus-

gefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Frankfurt am Main, 13. November 2017

Industrie- und Handelskammer

Frankfurt am Main

Prof. Dr. Mathias Müller Matthias Gräßle

Präsident Hauptgeschäftsführer

IHK WirtschaftsForum 12.17|01.1860

Amtliches

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Impressum: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Sontraer Straße 6, 60386 Frankfurt am Main, Telefon 0 69/42 09 03-75

Die Textbeiträge in diesem Verlagsthema wurden von den werbenden Unternehmen verfasst.www.zarbock.de

Fahrzeuge

StudieFuhrparkadministration Seite 2

Autohaus GöbelJetzt auch in Seligenstadt Seite 4

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Studie

Fuhrparkadministration eher intransparent

Eine gemeinsame Studie des Bundesverbandes Fuhrparkma-nagement (BVF) und Dataforce hat die Arbeitssituation und das Arbeitsaufkommen bei Frauen und Männer untersucht, die sich in ihrem Unternehmen um den Firmenfuhrpark kümmern. Dabei wurde klar: Die Fuhrparkadministration in den Unternehmen ist sehr unterschiedlich und die Prozesse wirken intransparent.

Viele Personen und Abteilungen – die zum Teil nicht benannt werden konnten – übernehmen Teilaufgaben. Eine systematische Aus- und Weiterbildung als Vorbereitung auf die anspruchsvollen Aufgaben fehlt oder ist mangelhaft. „Die Erkenntnis, dass Kosten- bzw. Einspar-potenziale auch bei wenigen Fahrzeugen bestehen, ist in kleineren Fuhrparks noch nicht angekommen. Anders lassen sich die Ergebnis-se nicht erklären“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des BVF.

„Wir haben im Rahmen der ‚Frage der Woche‘ unserer FleetInsight®-Umfrage über 1 500 mit den gewerblich genutzten Fahrzeugen ihres Unternehmens beschäftigte Frauen und Männer befragt“, berichtet Melanie Bing, verantwortlich für die Umfrage bei Dataforce. Dabei ging es um den Umfang und die Verteilung der Arbeit für den Fuhr-

park. Fünf verschiedene Größenklassen wurden berücksichtigt: bis zu 4 Fahrzeuge, 5-9, 10-24, 25-49 und 50 und mehr Fahrzeuge wa-ren zu betreuen.

Insgesamt gaben 66,2 Prozent der Befragten an, weniger als fünf Stunden in der Woche für den Bereich Fuhrparkmanagement aufzu-wenden. Je kleiner die Anzahl der Fahrzeuge, desto weniger Zeit wird aufgebracht. Selbst bei kleineren Fuhrparks bis 50 Fahrzeuge küm-mert sich allerdings insgesamt in nahezu 75 Prozent aller Fälle mehr

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als eine Person um den Fuhrpark. „Das lässt auf eine mangelhafte bis bzw. nicht unbedingt effiziente Organisation schließen, wenn man von Stellvertretungssituationen mal absieht“, meint Prinzing. Dies wird bestätigt durch die Aussage von insgesamt nahezu 30 Prozent aller Befragten, dass sie keine Aussage treffen können, wieviel Zeit andere Personen, die mit Teilaufgaben betraut sind, damit verbrin-gen. Prinzing: „Transparenz sieht anders aus!“

Durchschnittlich sind es 8,1 Stunden, die insgesamt wöchentlich unternehmensweit für Aufgaben im Fuhrpark verwendet werden. Von 2,5 Stunden bei 1 bis 4 Fahrzeugen bis zu 31,4 Stunden bei 50 und mehr Fahrzeugen. Die Abwicklung von Schäden beansprucht dabei die meiste Zeit (28,4 Prozent), gefolgt von der Beschaffung von Neufahrzeugen (20,5 Prozent). Nur in 5 Prozent der Fälle gibt es eine eigene Abteilung Fuhrparkmanagement, meist kümmert sich die Geschäftsführung direkt um das Thema (56,5 Prozent) oder die allgemeine Verwaltung (12,8 Prozent). Interessant ist, dass neben dem aufwendigen Schadenmanagement (ca. 28 Prozent der Ar-beitszeit) über 20 Prozent der Arbeitszeit für die Beschaffung von Neufahrzeugen verwendet wird. Dies ist ein eindeutiges Indiz dafür, wie wichtig auch bei kleineren Fuhrparks eine sauber definierte und transparente Car-Policy wäre.

Auffallend ist, dass nur rund 10 Prozent aller Fuhrparkverantwortli-chen sich auf ihre Tätigkeit mit einer Weiterbildung vorbereitet ha-

ben. Die Quote steigt zwar mit Zunahme der Fuhrparkgröße, doch sie liegt bei Fuhrparks größer 50 Fahrzeuge auch nur bei 40 Prozent. „Das bedeutet, dass 60 Prozent diese Tätigkeit ohne Qualifizierung machen.

Bei den 40 Prozent kann den Ergebnissen aber auch nicht entnom-men werden, welchen Umfang die Aus- und Weiterbildung hatte. Dahinter können sich auch Tagesseminare verbergen, die dem An-spruch aus unserer Sicht auch nicht gerecht werden“, unterstreicht Axel Schäfer, Geschäftsführer des BVF.

Fazit: Je kleiner der Fuhrpark desto intransparenter ist die Verwal-tungssituation. Dass Fahrzeuge dennoch im Fokus stehen, zeigt die große Anzahl derer, die in den einzelnen Unternehmen am Ent-scheidungsprozess bei der Fahrzeugbeschaffung beteiligt sind. Es gibt zwei wesentliche Erkenntnisse aus der Befragung: 1. Es muss den Verantwortlichen in den Unternehmen klar werden, dass selbst bei einer geringen Anzahl an Fahrzeugen durch ein professionelles Fuhrparkmanagement nicht nur Kosten, sondern auch Halterrisiken, Emissionen und der Anteil demotivierter Mitarbeiter deutlich ge-senkt werden könnten. 2. Ein professionelles Fuhrparkmanagement braucht Management-Attention und kann nur mit gut geschulten sowie fachlich versierten Mitarbeitern umgesetzt werden.

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4 VerlagsThema | Fahrzeuge

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Jetzt auch in Seligenstadt: „Service sind wir!“Autohaus Göbel übernimmt Autohaus Heberer

Seit August 2017 gehört Mercedes-Heberer in Seligenstadt zur Heinrich Göbel GmbH. Neben dem Stammhaus in Neu-Isenburg hat Göbel weitere Betriebe in Frankfurt, Langen und Dreieich so-wie das Autohaus-Café „Gorillas and Cars“.

Nach 50 erfolgreichen Jahren hat Gerda Heberer ihren Betrieb an das Familienunternehmen Heinrich Göbel GmbH verkauft. Autohaus Göbel ist das älteste Kfz-Unternehmen im Kreis Offenbach, seit 1924 am Markt.

„Mit Heberer übernehmen wir einen Standort in ausgezeichneter Lage“, freut sich Stefan Göbel. Besonders wichtig für ihn: „Wir über-nehmen auch alle Mitarbeiter und erhalten so deren Arbeitsplätze. Dadurch ändert sich für die Kunden kaum etwas, denn sie treffen nach wie vor die bekannten Gesichter im Autohaus.“

Das Göbel-Motto „Service sind wir!“ gilt also zukünftig auch in Se-ligenstadt. Ob bei Werkstatt oder Verkauf – jeder Mitarbeiter setzt sich jederzeit bestens für die Kunden ein. „Schließlich“, so Stefan Göbel, „sind Qualität und Verlässlichkeit in den langen Jahren un-seres Bestehens zu einem herausragenden Merkmal der Heinrich Göbel GmbH geworden.“

Mehr Informationen gibt’s unter www.mb-goebel.de

Erfolgreiche Umstellung

Mit dem E-Dienstwagen zum Termin

Bereits im letzten Herbst hat die Bayerische Staatskanzlei ihre Dienstwagenflotte elektrisiert. Seitdem fahren die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung zu ihren Terminen in Berlin mit ei-nem BMW 740e iPerformance elektrisch und lokal emissionsfrei.

„BMW ist Vorreiter und elektrisiert konsequent sein Modellpallette. Wir haben attraktive Angebote in der Elektromobilität für alle Privat- und Geschäftskunden“, sagte Thomas von Grossmann, Leiter Vertrieb Behörden und Sonderkunden BMW Deutschland. „Elektromobilität ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern Realität.“ Staatsminister Dr. Marcel Huber ist überzeugt vom BMW 740e iPerformance.

„Auch in unserer Berliner Außenstelle setzen wir auf Premiumqua-lität bayerischer Hersteller und auf nachhaltige Zukunftsmodelle. Dabei können wir auf die Innovationskraft von BMW setzen. Gerade

bei Stadtfahrten ist ein umweltschonendes Hybridfahrzeug die idea-le Lösung.“ Mit den Plug-in-Hybrid-Modellen BMW 740e, 740Le und 740 Le xDrive iPerformance der BMW 7er-Reihe werden Fahrfreude, Reisekomfort und Luxus auf höchstem Niveau auch in Verbindung mit rein elektrischer, lokal emissionsfreier Mobilität erlebbar.

Das intelligente Energiemanagement sorgt für ein optimales Zusam-menspiel von Verbrennungs- und Elektromotor. Das durch elektri-sches Boosten erzielte und insbesondere durch das spontane An-sprechverhalten spürbare Plus an Dynamik, der Effizienzvorsprung durch den elektrischen Assist sowie die Möglichkeit zum rein elekt-rischen Fahren in der Stadt und über Land führen zu einer einzigar-tigen Einheit von Fahrfreude und Nachhaltigkeit.

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5 | VerlagsThemaFahrzeuge

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Mehr Flexibilität

Audi on demand Das Bedürfnis nach flexibler Fahrzeug-Nutzung, im Geschäfts- wie auch im Privatbereich, stellt Autohersteller vor Herausforde-rungen. Audi bündelt seine Angebote unter der Produktmarke „Audi on demand“.

Die Faszination an der individuellen Mobilität ist ungebrochen. Nach wie vor ist das Automobil ein Symbol dieser Bewegungsfreiheit. Für viele Menschen bedeutet dies jedoch nicht mehr unbedingt, auch ein eigenes Auto besitzen zu müssen. Gerade in den schnell wach-senden Großstädten gibt es immer mehr Menschen, die neben den öffentlichen Mobilitätsangeboten und klassischen Taxis Dienste wie Uber oder Carsharing nutzen. Auch in Unternehmen spielt diese neue, flexible Form von Mobilität eine Rolle. Die digitale Revolution macht eine hohe Verfügbarkeit einer großen Bandbreite an Automo-bilen möglich. Einfach durch einen Klick auf das Smartphone.

Audi spielt hier mit neuartigen Premium-Angeboten eine wachsen-de Rolle. Das Unternehmen hat Lösungen für Menschen parat, die die neuesten Audi-Modelle flexibel nutzen möchten – wann und wo immer sie das möchten. Audi spricht dabei sowohl Privat- als auch Geschäftskunden an: Mit „Audi select“, das über eine Komplettrate innerhalb eines Jahres den Wechsel zwischen bis zu drei verschiede-nen Modellen beinhaltet, mit „Audi at home“, einer Mobilitätslösung für gehobenes Wohnen in Megacities, mit „Audi shared fleet“ als intelligentem Dienstwagen-Management, sowie mit „Audi on de-mand“ als Premium-Mobilitätsangebot mit stundengenauer Abrech-nung und garantierter Miete eines bestimmten Modells.

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Dr. Nader Maleki

Am 18. November fei-

erte Dr. Nader Maleki,

CEO und Chairman,

Unternehmensgruppe

Maleki, seinen 70. Ge-

burtstag. Der gebürtige

Iraner begann seine

berufliche Karriere bei

der Deutschen Bank.

Mitte der Achtzigerjahre initiierte

er hochrangige und international

besetzte Wirtschaftskongresse.

Einige seiner Projekte entwickel-

ten sich zu festen Institutionen

am Finanzstandort Frankfurt und

zählen heute zu den bedeutendsten

Kongressen Europas.

Ab 1991 widmete

er sich insbesondere

dem Aufbau der Ma-

leki Group. Maleki

engagiert sich auch

ehrenamtlich, unter

anderem ist er seit

Ende 2000 Mitglied

im IHK-Ausschuss Wirtschafts-

und Unternehmensberatungen.

Im Oktober 2002 verlieh ihm

Bundespräsident Johannes Rau

in Anerkennung seiner Verdienste

um den Finanzplatz Frankfurt das

Bundesverdienstkreuz am Bande.

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Business to Business für die Region FrankfurtRheinMainIhr direkter Kontakt zum Marktplatz: 0 69/42 09 03-75 oder per E-Mail [email protected]

IHK-Ehrenamt | Unternehmensreport

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SPECIAL – STANDORTPOLITIK  – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE  –

AUS- UND WEITERBILDUNG  – INNOVATION UND UMWELT  – INTERNATIONAL  –

RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN

MARKETING IN DER DIGITALEN WELTSOCIAL SELLING – VIRTUAL REALITY – MASSENGER-MARKETING – ERSTE SCHRITTE IM WEBMARKETING

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141. Jahrgang 02.18

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Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

IHK WirtschaftsForumUnternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain

IMPRESSUM

HerausgeberIndustrie- und Handelskammer

Frankfurt am Main

Börsenplatz 4

60313 Frankfurt am Main

Telefon 0 69 / 21 97- 0

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Verantwortlich für den InhaltReinhard Fröhlich, Geschäftsführer,

Unternehmens kommunikation,

IHK Frankfurt

Chefredakteurin Petra Menke

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E-Mail wirtschaftsforum@

frankfurt-main.ihk.de

Abonnements, AdressänderungenGina Reimann

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Nachdruck, auch auszugsweise, und elek-

tronische Vervielfältigung von Artikeln

und Fotos nur nach Rücksprache und mit

Quellenangabe. Nachdruck von Namens-

beiträgen nur mit der Genehmigung des

Verfassers. Belegexemplar erbeten.

Die mit Namen des Verfassers gekenn-

zeichneten Artikel geben die Meinung

des Autors, aber nicht unbedingt die Mei-

nung der Industrie- und Handelskammer

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Sontraer Straße 6

60386 Frankfurt am Main

Geschäftsführung Ralf Zarbock

AnzeigenleitungRalf Zarbock

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Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im

Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-

pflicht als Mitglied der IHK. Das IHK

Wirt schaftsForum ist für Mitgliedsun-

ternehmen der IHK Frankfurt am Main

kosten los. Nicht mitglieder können das

Unternehmermagazin für FrankfurtRhein-

Main abonnieren. Das Jahresabo kostet

für Nicht mitglieder 30 Euro, das Einzel-

exemplar 2,50 Euro. Das IHK Wirtschafts-

Forum erscheint am Anfang jeden Monats,

Doppel ausgaben im Juli/August und Dezem-

ber/Januar.

Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. Februar 2018.

VORSCHAU FEBRUAR

SPECIAL MARKETING IN DER DIGITALEN WELTErste Schritte im Webmarketing – Social Selling – Influencer Marketing: Was ist erlaubt? –

Virtual Reality – Messenger-Marketing – Einsatz von künstlicher Intelligenz im Marketing –

Bewegtbilder im Internet

STANDORTPOLITIK50 Jahre Frankfurter Immobilienbörse – IHK-Jahresempfang – Wohnungsmarkt-

bericht 2017/2018 – IHK-Kreisbereisung im Main-Taunus-Kreis – Digitaler Wandel

AUS- UND WEITERBILDUNGFrankfurter Ausbildungsprojekt – IHK wirbt an Grundschulen für die duale Berufs-

ausbildung – Frankfurter Bankennachwuchs bundesweit spitze

INTERNATIONALGeschäftsreisen in die USA: Elektronische Geräte häufiger durchsucht – 10 Jahre China

Competence Center

Öffnungszeiten der IHK Frankfurt zwischen den JahrenDie IHK Frankfurt, Börsenplatz 4, Frankfurt, das IHK-Service-Center,

Schillerstraße 11, Frankfurt, und die Geschäftsstelle Hochtaunus / Main-

Taunus in Bad Homburg, Louisenstraße 105, sind zwischen Weihnachten

und Neujahr geöffnet. Sie erreichen uns Mittwoch und Donnerstag,

27. und 28. Dezember, von 8 bis 17 Uhr, und Freitag, 29. Dezember,

von 8 bis 16 Uhr. Die IHK Frankfurt wünscht Ihnen ein gesegnetes

Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2018.

ENERGIE 8 –26

FRANKFURT SPART STROM – ÖKOPROFIT –

FOTO VOLTAIK: SONNIGE AUSSICHTEN

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140. Jahrgang 10.17

RECHT

Richtig werben mit

unverbindlicher

Preisempfehlung 48

UMWELT

Klimaschutzplan:

Interview mit Umwelt-

ministerin Hinz

40

AUSBILDUNG

Projekt: Berufsfa

ch-

schule zum Über gang

in Ausbildung 36

STANDORTPOLITIK

Tourismusabgabe:

Mehrwert für Stadt

und Betriebe

34

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140. Jahrgang 11.17

STEUERNKommunale Finan-zen: Die Zukunft fest im Blick 6

INTERNATIONALRussische Regionen: Der ferne Osten im Fokus 58

INNOVATIONNachhaltiges Gewer-begebiet: Erste Pro-jekte angestoßen 52

STANDORTPOLITIKMarketing Club Frankfurt: Marke-ting wissen to go 38

AUS- UND 8 – 31 WEITERBILDUNG BILDUNGSPOLITIK NEU AUSRICHTEN – STRATEGIEN GEGEN FACHKRÄFTEMANGEL

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Vorschau | Impressum | IHK intern

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