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Altenburg. Markt 10 – das ist seit dem 5. April der erste Anlaufpunkt für Touristen im Altenburger Land. Nachdem sich die Tou- rist-Information in den vergangenen Mona- ten provisorisch in der Baderei befunden hatte, zog sie nun in ihr neues Domizil di- rekt im Herzen der Skatstadt. Groß, hell, modern und mit allen Annehmlichkeiten für Touristen ausgestattet, empfängt sie die Gäste der Stadt und des Altenburger Landes. Doch nicht nur die, denn auch Einheimische sind in der neuen Altenburg Information herzlich willkommen. Hier gibt es Informa- tionen rund um die Stadt und den Landkreis, natürlich umfangreiches Prospektmaterial, Ausflugsziele, Museen und weitere kulturel- len Einrichtungen werden vorgestellt, Ein- trittskarten für regionale und überregionale Veranstaltungen können gekauft, Zimmer reserviert und gebucht werden. Geöffnet hat die Altenburg Information Montag bis Frei- tag von 9 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. JF 29. April 2017 21. Jahrgang Nr. 6 Altenburg. Während einer Pressekonfe- renz hat Innenminis- ter Dr. Holger Pop- penhäger vergange- ne Woche seine mo- difizierten Pläne zur Kreisgebietsreform vorgestellt. Diese se- hen vor, dass Gera kreisfrei bleibt. Al- tenburg soll Kreissitz des neuen ostthürin- gischen Landkreises, bestehend aus dem Landkreis Greiz und dem Altenburger Land, werden. „Mit großer Freude und Erleichterung sehe ich mich darin bestä- tigt, dass es sich lohnt, beharrlich an einer Sache dran zu bleiben. Ich freue mich, dass unsere Argumente offensichtlich überzeugt haben“, so Landrätin Michaele Sojka, die sich schon lange vehement für Altenburg als Kreissitz einsetzt. „Ich bin der festen Überzeugung, dass die Bewahrung der Kreisfreiheit für Gera der Grundstein für eine wirtschaftlich dynami- sche Entwicklung des Oberzentrums in Ost- thüringen ist“, führt Sojka weiter aus und fügt an: „Die ur- sprünglich beab- sichtigte Einkrei- sung hätte höchst- wahrscheinlich zu einer weiteren Entmutigung der örtlichen Akteure geführt. Die Zu- kunft der Stadt liegt nun weiter- hin in ihren eige- nen Händen.“ Vor allem durch die Duale Hochschule und attraktive Flä- chen in Autobahn- nähe habe Gera gute Entwicklungschancen. „Und natür- lich bin ich froh, dass mit dieser Entschei- dung die Kreisstadtfrage pro Altenburg auch als entschieden betrachtet werden kann“, sagt die Landrätin. „Eine Verlage- rung der Kreisverwaltung aus Altenburg nach Gera hätte für die Stadt Altenburg schlimme Folgen gehabt, nicht zuletzt den perspektivischen Leerstand der historisch wertvollen Bausubstanz unserer Verwal- tungsgebäude“, fährt sie fort und ergänzt: „Für den neuen Landkreis würde es zu- sätzliche erhebliche Kosten bedeuten, weil eine Immobilie in Gera erst hätte gekauft oder gemietet werden müssen – diese Ver- schwendung von Steuergeldern hätte zu- dem für die Geraer Bürger keinen Mehr- wert im Sinne Bürgernähe gebracht, weil nahezu alle bürgernahen Verwaltungsleis- tungen ohnehin vom Rathaus angeboten werden.“ Sojka weiter: „Ich freue mich, dass die künftigen Kreistagssitzungen des neuen ‚Osterlandkreises‘ – wie ich ihn nennen würde – künftig im schönsten Sitzungssaal Ostthüringens, dem Landschaftssaal unse- res Hauptverwaltungsgebäudes in Alten- burg, stattfinden sollen.“ „Über die weitsichtige und kluge Ent- scheidung von Minister Dr. Holger Pop- penhäger bin ich sehr froh, denn so wird auch die besondere Lage Altenburgs ge- stärkt: Wir liegen zwar im östlichsten Teil Thüringens aber inmitten der Metropolregion Mitteldeutschland mit Städten wie Leipzig, Jena, Chemnitz und Zwickau“, bemerkt Sojka abschließend. Tom Kleinfeld Innenminister modifiziert Pläne zur Kreisgebietsreform Altenburg soll Kreissitz bleiben Die modifizierten Pläne des Innenministeriums sehen vor, dass Gera kreisfrei bleibt undAltenburg der Kreissitz des neuen ostthüringischen Landkreises wird Das Hauptverwaltungsgebäude in der Lindenaustraße in Altenburg Michaele Sojka Tourist-Information am Markt eröffnet Anzeigen-Sonderveröffentlichung | 29.04.2017 +++ MIT GEWINNSPIEL IM INNENTEIL +++ AUF DEM MARKT IN ALTENBURG SEITEN extra 12 heute

Willkommen im Landkreis Altenburger Land · 2017-04-28 · mit dem i-MiEV das erste Großse - rien-Elektrofahrzeug der Welt. 100 Jahre lang haben die Ent-wicklungen von Mitsubishi

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Page 1: Willkommen im Landkreis Altenburger Land · 2017-04-28 · mit dem i-MiEV das erste Großse - rien-Elektrofahrzeug der Welt. 100 Jahre lang haben die Ent-wicklungen von Mitsubishi

Altenburg. Markt 10 – das ist seit dem 5.April der erste Anlaufpunkt für Touristen imAltenburger Land. Nachdem sich die Tou-rist-Information in den vergangenen Mona-ten provisorisch in der Baderei befundenhatte, zog sie nun in ihr neues Domizil di-rekt im Herzen der Skatstadt. Groß, hell,modern und mit allen Annehmlichkeiten fürTouristen ausgestattet, empfängt sie dieGäste der Stadt und desAltenburger Landes.Doch nicht nur die, denn auch Einheimischesind in der neuen Altenburg Informationherzlich willkommen. Hier gibt es Informa-tionen rund um die Stadt und den Landkreis,natürlich umfangreiches Prospektmaterial,Ausflugsziele, Museen und weitere kulturel-len Einrichtungen werden vorgestellt, Ein-trittskarten für regionale und überregionaleVeranstaltungen können gekauft, Zimmerreserviert und gebucht werden. Geöffnet hatdie Altenburg Information Montag bis Frei-tag von 9 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag undan Feiertagen von 10 bis 14 Uhr. JF

29.April 2017 21. Jahrgang Nr. 6

Altenburg. Währendeiner Pressekonfe-renz hat Innenminis-ter Dr. Holger Pop-penhäger vergange-ne Woche seine mo-difizierten Pläne zurKreisgebietsreformvorgestellt. Diese se-hen vor, dass Gerakreisfrei bleibt. Al-tenburg soll Kreissitzdes neuen ostthürin-

gischen Landkreises, bestehend aus demLandkreis Greiz und dem AltenburgerLand, werden. „Mit großer Freude undErleichterung sehe ich mich darin bestä-tigt, dass es sich lohnt, beharrlich an einerSache dran zu bleiben. Ich freue mich,dass unsere Argumente offensichtlichüberzeugt haben“, so Landrätin MichaeleSojka, die sich schon lange vehement fürAltenburg als Kreissitz einsetzt.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass dieBewahrung der Kreisfreiheit für Gera derGrundstein für eine wirtschaftlich dynami-sche Entwicklung des Oberzentrums in Ost-thüringen ist“, führt Sojka weiter aus undfügt an: „Die ur-sprünglich beab-sichtigte Einkrei-sung hätte höchst-wahrscheinlich zueiner weiterenEntmutigung derörtlichen Akteuregeführt. Die Zu-kunft der Stadtliegt nun weiter-hin in ihren eige-nen Händen.“ Vorallem durch dieDuale Hochschuleund attraktive Flä-chen in Autobahn-nähe habe Gera

gute Entwicklungschancen. „Und natür-lich bin ich froh, dass mit dieser Entschei-dung die Kreisstadtfrage pro Altenburgauch als entschieden betrachtet werdenkann“, sagt die Landrätin. „Eine Verlage-rung der Kreisverwaltung aus Altenburgnach Gera hätte für die Stadt Altenburgschlimme Folgen gehabt, nicht zuletzt denperspektivischen Leerstand der historischwertvollen Bausubstanz unserer Verwal-tungsgebäude“, fährt sie fort und ergänzt:„Für den neuen Landkreis würde es zu-sätzliche erhebliche Kosten bedeuten, weileine Immobilie in Gera erst hätte gekauftoder gemietet werden müssen – diese Ver-schwendung von Steuergeldern hätte zu-dem für die Geraer Bürger keinen Mehr-wert im Sinne Bürgernähe gebracht, weilnahezu alle bürgernahen Verwaltungsleis-tungen ohnehin vom Rathaus angebotenwerden.“Sojka weiter: „Ich freue mich, dass diekünftigen Kreistagssitzungen des neuen‚Osterlandkreises‘ – wie ich ihn nennenwürde – künftig im schönsten SitzungssaalOstthüringens, dem Landschaftssaal unse-res Hauptverwaltungsgebäudes in Alten-burg, stattfinden sollen.“„Über die weitsichtige und kluge Ent-scheidung von Minister Dr. Holger Pop-penhäger bin ich sehr froh, denn so wirdauch die besondere Lage Altenburgs ge-stärkt: Wir liegen zwar im östlichsten Teil

Thüringens aber inmitten der MetropolregionMitteldeutschland mit Städten wie Leipzig,Jena, Chemnitz und Zwickau“, bemerktSojka abschließend.

Tom Kleinfeld

Innenminister modifiziert Pläne zur Kreisgebietsreform

Altenburg soll Kreissitz bleiben

Die modifizierten Pläne des Innenministeriums sehen vor, dass Gera kreisfrei bleibt und Altenburg derKreissitz des neuen ostthüringischenLandkreiseswird

DasHauptverwaltungsgebäude in der Lindenaustraße inAltenburg

Michaele Sojka

Tourist-InformationamMarkt eröffnet

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Anzeigen-Sonderveröffentlichung | 29.04.2017

+++ MIT GEWINNSPIEL IM INNENTEIL +++

AUF DEM MARKT IN ALTENBURG

SEITENextra

12

heute

Page 2: Willkommen im Landkreis Altenburger Land · 2017-04-28 · mit dem i-MiEV das erste Großse - rien-Elektrofahrzeug der Welt. 100 Jahre lang haben die Ent-wicklungen von Mitsubishi

Entsprechend § 9 Grundbuchbe-reinigungsgesetz – GBBerG – vom20.12.1993 (BGBl I, S. 2182), geän-dert durch Sachenrechtsänderungs-gesetz vom 21.09.1994 (BGBl I, S.2457; 2491) i.V.m. § 7 der Sachen-rechtsdurchführungsverordnung –SachenR-DV – vom 20.12.1994(BGBl I, S. 3900) erfolgt nachste-hendeBekanntmachung.Nach Beschluss 9 W 267/11 desThüringer Oberlandesgerichtes Jenakann auch weiterhin nach demvorgesehenenVerfahren beantragtwerden.Durch die Gemeindewerke „OberesSprottental“, Sommeritzer Straße74/1 in 04626 Schmölln wurde einAntrag auf Erteilung der Leitungs –und Anlagenrechtsbescheinigungnach § 9Abs. 4 GBBerG zum Ein-trag einer beschränkten persönlichenDienstbarkeit für wasserwirtschaft-licheAnlagen gestellt.Dabei handelt es sich um eineTrinkwasserleitungDA110 PE bzw.DA 90 PE und eine Drucker-höhungsstation, die der VersorgungderGemeindeNöbdenitz dient.Der von den Anlagen betroffeneEigentümer desGrundstückes

Gemarkung NöbdenitzFlur1, Flurstück 21/6

hat die Möglichkeit, den einge-reichtenAntrag und die beigefügtenUnterlagen im Zeitraum vom 02.Mai 2017 bis einschließlich 29.Mai 2017 bei der unterenWasserbe-hörde in Schmölln, Amtsplatz 8,Zimmer 103, während der Diens-tzeiten einzusehen.

Altenburg, den 29.04.2017

Michaele SojkaLandrätin

AmtsblattAltenburger Land Nr. 6/29.April 2017Seite 2 AMTLICHER TEIL

Die nächsten Ausgaben desAmtsblattes

„DasAltenburger Land”

erscheinenam Samstag, 13. Mai 2017,am Samstag, 3. Juni 2017 undam Samstag, 1. Juli 2017.

Redaktionsschluss für die Ausgabe am13.Mai 2017 ist der 2.Mai 2017.

Es können nur per E-Mailübermittelte Beiträgeberücksichtigt werden([email protected]).

Impressum:Herausgeber: LandkreisAltenburgerLand, vertreten durchdieLandrätinLindenaustr. 9, 04600Altenburgwww.altenburgerland.deRedaktion:ÖffentlichkeitsarbeitJanaFuchs (JF), Tel: 03447586-270E-Mail: jana.fuchs@

altenburgerland.deGestaltungundSatz/AmtlicheNachrichten:TomKleinfeld (TK)Telefon: 03447586-273E-Mail: tom.kleinfeld@

altenburgerland.deCathleenBethge (CB)Telefon: 03447586-258,E-Mail: cathleen.bethge@

altenburgerland.de

DruckundVertrieb: LeipzigerVer-lags- undDruckereigesellschaftmbH&Co.KG,Peterssteinweg104107Leipzig, Telefon: 03447574942Telefax: 03447574940Fotos: LandratsamtAltenburgerLand (wennnicht anders vermerkt)Verteilung: kostenlos analle erreich-barenHaushalte imLandkreisAlten-burgerLand, beiNichtzustellungbitteMitteilungandenBereichÖffentlich-keitsarbeit desLandratsamtesBezugsmöglichkeiten/-bedingungen:überdenBereichÖffentlichkeitsarbeitdesLandratsamtesAltenburgerLand,Jahrespreis beiPostversand:30,68Euro, beiEinzelbezug:1,53Euro

Auf Grund des § 35 a Abs. 3 Satz 2der Verordnung über die inner-staatliche und grenzüberschreitendeBeförderung gefährlicher Güter aufder Straße, mit Eisenbahnen und aufBinnengewässern (Gefahrgutverord-nung Straße, Eisenbahn und Binnen-schifffahrt) in der Fassung derBekanntmachung vom 30. März2015 (BGBl. I S. 366), die zuletztdurchArtikel 1 derVerordnung vom17. März 2017 (BGBl. I S. 568)geändert worden ist) wird derFahrweg außerhalb der Autobahnenfür die in § 35 aAbs.1 in Verbindung§ 35 b GGVSEB genannten Güterfür das Gebiet des Landkreises Al-tenburger Landwie folgt bestimmt:

1. Bezeichnung der gefährlichenGüterDie in § 35 b der GGVSEB aufge-führten Güter und entzündbarenflüssigen Stoffe.

2. Fahrweg2.1AllgemeinesFahrwege sind die zu dem Posi-tivnetz nach Nummer 2.2 zählendenStraßen und, soweit erforderlich, diesonstigen geeigneten Straßen nachNummer 2.4.Ausgeschlossen als Fahrwege sindStraßen des Negativnetzes nachNummer 2.3, es sei denn, eine Aus-nahmegenehmigung nach § 46 Abs.1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) in der jeweils geltenden Fas-sung liegt vor.

2.2 PositivnetzZumPositivnetz zählen:Autobahnen•außerhalb geschlossener Ort-•schaften die autobahnähnlich aus-gebauten Straßen (Straßen mitmehreren Fahrstreifen für eineRichtung mit oder ohne Mittel-streifen), Bundesstraßen und denBundesstraßen gleichgestellteErgänzungsstreckeninnerhalb geschlossener Ort-•schaften (Zeichen 310 StVO und311 StVO) die Vorfahrtstraßen(Zeichen 306 StVO)soweit diese Strecken nicht zumNegativnetz gehören.

2.3NegativnetzDas Negativnetz besteht aus den mitZeichen 261 StVO oder 269 StVOund anderen durch Verkehrszeichender StVO gesperrten Straßen.Das betrifft im LandkreisAltenburg-er Land folgende mit Zeichen 269StVO gesperrte Straßenabschnitte:Landstraße 1358Aus Richtung Gößnitz kommendvomOrtsausgangNitzschka nachSchmölln bisAbzweigKummer

2.4 Sonstige geeignete Straßen(Prinzip des kürzestenWeges)Soweit das Fahrziel auf Strecken des

Positivnetzes nicht erreicht werdenkann, führt der Fahrweg über denkürzesten Weg auf sonstigengeeigneten Straßen, mit Ausnahmedes Negativnetzes.

3. Benutzung des Fahrweges3.1BenutzungspflichtderAutobahnGrundsätzlich sind die nach § 35Ab-satz 2 Satz 1 GGVSEB be-nutzungspflichtigen Autobahnen zubefahren.

Anmerkung:Beim Befahren von bestimmten Au-tobahnen und Bundesstraßen istdie Verordnung zur Erleichterungdes Ferienreiseverkehrs auf derStraße (Ferienreiseverordnung) vom13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), inder jeweils geltenden Fassung, zubeachten.

3.2 Fahrweg außerhalb geschlos-senerOrtschaftenAußerhalb geschlossener Ort-schaften sind für die Fahrt von derBeladestelle zu der nächstgelegenenAutobahnanschlussstelle die Straßendes Positivnetzes in folgender Rang-folge zu benutzen:autobahnähnlich ausgebaute•StraßenBundesstraßen und den Bun-•desstraßen durch dieseAllgemein-verfügung gleichgestellteErgänzungsstreckenLandstraßen•Kreisstraßen•Gemeindestraßen•

Dabei gilt der Grundsatz, dass aufdem kürzesten Weg die ranghöchsteStraße anzufahren und zu benutzenist.Für die Fahrt zu einer Entladestellemüssen außerhalb geschlossenerOrtschaften ab der, der Entladestellenächstgelegenen Autobahnanschluss-stelle die Straßen des Positivnetzesin der oben beschriebenen Rang-folge benutzt werden.Dabei gilt der Grundsatz, dass diejeweils ranghöchste Straße soweitwie möglich bis zur Entladestelle zubefahren ist. Soweit für geschlosseneOrtschaften Umgehungsstraßen vor-handen sind, sind diese zu benutzen.

3.3 Fahrweg innerhalbgeschlossenerOrtschaftenInnerhalb geschlossener Ortschaftensind die Vorfahrtstraßen (Zeichen306 StVO) zu benutzen.Soweit die Be- und Entladestellenicht an diesen Straßen liegen, sinddie Ziele von den Vorfahrtsstraßenaus auf dem kürzestenWeg auf sons-tigen geeigneten Straßen anzu-fahren.Für dieWeiterfahrt gilt entsprechen-des. Der Durchgangsverkehr mussauf der ranghöchsten Straße des in-nerörtlichen Positivnetzes fahren.

3.4Umwegregelungen aufsonstigen geeigneten StraßenBeträgt der Fahrweg zur Ent-ladestelle über die Strecken des Posi-tivnetzes und die sonstigengeeigneten Straßenmehr als die dop-pelte Entfernung gegenüber demkürzesten Weg auf sonstigengeeigneten Straßen, so kann dieserkürzesteWeg gewählt werden.Die Eignung einer sonstigen Straßewird z. B. durch die Straßenbeschaf-fenheit, durch die Verkehrssituationund besondere Risiken im An-liegerbereich (z. B. Kindergärten,Schulen, Krankenhäuser u. a.) bes-timmt.

4. Beschreibung des Fahrwegesfür den Fahrzeugführer4.1 Beschreibung desaußerörtlichen FahrwegesDer Beförderer oder eine von ihmbeauftragte Person hat denaußerörtlichen Fahrweg im Sinnedieser Allgemeinverfügung, z. B.durch farbliche Kennzeichnung inStraßenkarten oder durch eine Au-flistung der Straßen in der Reihen-folge ihrer Benutzung zubeschreiben. (Die Übergabe hatschriftlich zu erfolgen.)

4.1.1Abweichungen ausunvorhergesehenenGründenMuss der Fahrzeugführer aus un-vorhergesehenen Gründen vombeschriebenen Fahrweg abweichen,so hat er unverzüglich, spätestensnach Erreichen eines geeignetenHalte- bzw. Parkplatzes, den von derFahrwegbeschreibung abweichen-den Fahrweg in die Fahrwegbestim-mung einzutragen.

4.1.2Abweichung aus betrieb-lichenGründenMuss der Fahrzeugführer aus be-trieblichen Gründen vom fest-gelegten Fahrweg abweichen, istihm vom Beförderer ein neuerFahrauftrag mit geändertemFahrweg zu übermitteln. DerFahrzeugführer hat dies in die ur-sprüngliche Fahrwegbeschreibungeinzutragen.

4.2 Beschreibung des innerört-lichen FahrwegesDer Beförderer hat auf Anforderungdes Fahrers diesem das innerörtlichePositivnetz als Straßenkarte oderdurch eine Auflistung der Straßenzur Verfügung zu stellen. Ansonstengilt der innerörtliche Fahrweg alsbeschrieben, wenn sich dasFahrzeug auf dem Fahrweg des nachNummer 2 und 3 beschriebenenNet-zes befindet.

4.3MitführungspflichtDie Fahrwegbeschreibung ist demFahrzeugführer vor Antritt der Fahrtauszuhändigen. Der Beförderer oder

eine von ihm beauftragte Person hatden Fahrzeugführer in den Gebrauchder Fahrwegbeschreibung und dieserAllgemeinverfügung einzuweisen.

4.4AufbewahrungspflichtDie Unterlagen nach Nummer 4.1bis 4.3 sind vom Beförderer einhalbes Jahr nach Fahrtende aufzube-wahren.

5. Übergangsregelungen an denLandesgrenzenBei Beförderungen aus demAuslandist ab Grenzübergang oder aus einemanderen Bundesland ab Landesgren-ze das Positivnetz, ggf. auf demkürzesten Wege auf sonstigengeeigneten Straßen (Nummer 2.4)anzufahren.

6.OrdnungswidrigkeitenFürVerstöße gegen dieseAllgemein-verfügung finden die Vorschriftenüber die Ahndung von Ord-nungswidrigkeiten nach derGGVSEB und dem Gefahrgutbe-förderungsgesetz (GGBefG) An-wendung. Zuständige Behörde istdas Landesverwaltungsamt.

7.AuskünfteErforderliche Auskünfte zu denFahrwegen im Landkreis Altenburg-er Land erteilen:LandratsamtAltenburger Land,FachbereichOrdnungs- und Bürger-angelegenheiten, FachdienstStraßenverkehrTelefonnummer: 03447 586-616,03447 586-626, 03447 586-627Telefax: 03447 586-629E-Mail: [email protected]

8.GleichstellungsbestimmungenStatus- und Funktionsbezeichnun-gen in dieser Allgemeinverfügunggelten jeweils in männlicher undweiblicher Form.

9. InkrafttretenDiese Allgemeinverfügung tritt mitVeröffentlichung im Amtsblatt desLandkreises Altenburger Land unterdem Vorbehalt des jederzeitigenWiderrufs in Kraft.Gleichzeitig tritt die Allgemeinver-fügung vom 08.02.2011 außer Kraft

10. RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Allgemeinverfügungkann innerhalb eines Monates nachBekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch istschriftlich oder zur Niederschriftbeim Landratsamt AltenburgerLand, Lindenaustraße 9 in 04600Al-tenburg einzureichen.

Altenburg, den 21.04.2017

Michaele SojkaLandrätin

Öffentliche BekanntmachungAllgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach § 35 GGVSEB

ÖffentlicheBekanntmachung

Der Ausschuss für Wirtschaft,Umwelt und Bau hat in seiner 24.Sitzung am 5. April 2017 folgen-den Beschluss Nr. 31 gefasst:

Der Ausschuss für Wirtschaft,Umwelt und Bau beschließt, denAuftrag für das Bauteil 2 Straßenbausowie anteilige Leistungen aus demBauteil 1 Gemeinsame Leistungenzum Bauvorhaben Gemeinschafts-maßnahme zur Erneuerung der

Kreisstraße 86 OD Rositz von OEaus Richtung Zechau bis BÜ DB,der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

ARGE STRABAGDirektion Sachsen / ThüringenBereich NordsachsenGruppe ZwenkauBevollmächtigten Herrn LarsTenbergenSpenglerallee 304442 Zwenkau

auf das Angebot vom 22.02.2017in Verbindung mit dem Än-derungsangebot vom 09.03.2017und dem Ergebnis des Verhand-lungsgespräches vom 16.03.2017im Änderungsangebot vom20.03.2017 mit einer Bruttoauf-tragssumme von 893.961,63 € (BT2 und anteilig BT 1) zu erteilen.

Michaele SojkaLandrätin

ÖffentlicheBekanntmachungdes in öffentlicherSitzung gefasstenBeschlusses desAusschusses fürWirtschaft, Umwelt undBau

desKreistages desLandkreisesAltenburgerLand

Seite 2 A_Muster gerade Seite.qxd 26.04.2017 13:04 Seite 1

Page 3: Willkommen im Landkreis Altenburger Land · 2017-04-28 · mit dem i-MiEV das erste Großse - rien-Elektrofahrzeug der Welt. 100 Jahre lang haben die Ent-wicklungen von Mitsubishi

AmtsblattAltenburger Land Nr. 6/29.April 2017 AMTLICHER TEIL Seite 3

Entsprechend § 9 Grundbuchbereini-gungsgesetz – GBBerG – vom20.12.1993 (BGBl I, S. 2182), geän-dert durch Sachenrechtsänderungsge-setz vom 21.09.1994 (BGBl I, S.2457; 2491) i.V.m. § 7 derSachenrechtsdurchführungsverord-nung – SachenR-DV – vom20.12.1994 (BGBl I, S. 3900) erfolgtnachstehendeBekanntmachung.Nach Beschluss 9 W 267/11 desThüringer Oberlandesgerichtes Jenakann auchweiterhin nach demvorge-sehenenVerfahrenbeantragtwerden.Durch die Stadtwerke Schmölln,Sommeritzer Straße 74 / 1 in 04626Schmölln wurde ein Antrag aufErteilungderLeitungs–undAnlagen-rechtsbescheinigung nach § 9 Abs. 4GBBerG zum Eintrag einerbeschränkten persönlichen Dienst-barkeit für wasserwirtschaftliche An-lagen gestellt. Dabei handelt es sichum eine Trinkwasserleitung DN 200PVC die der Versorgung der StadtSchmöllndient.Die von den Anlagen betroffenenEigentümerderGrundstückeGemarkung SchmöllnFlur8Flurstücke1988/10,1989/2,1990/9haben die Möglichkeit, den einge-reichten Antrag und die beigefügtenUnterlagen im Zeitraum vom2.5.2017 bis einschließlich 29.5.2017bei der unteren Wasserbehörde inSchmölln,Amtsplatz 8, Zimmer 103,währendderDienstzeiteneinzusehen.

Altenburg,den29.04.2017M.SojkaLandrätin

ÖffentlicheBekanntmachung

a)Anschrift der zurAngebotsab-gabe auffordernden und denZuschlag erteilenden Stelle:LandratsamtAltenburger Land,DienstleistungsbetriebAbfall-wirtschaft/Kreisstraßenmeisterei,Postanschrift: Lindenaustraße 9,04600Altenburg,Stelle, die die Vergabeunterlagenabgibt und bei der dieAngeboteeinzureichen sind:LandratsamtAltenburger Land,Fachbereich Bildung und Infra-struktur, Vergabestelle, Postan-schrift: Lindenaustraße 9, 04600Altenburg, Sitz der Vergabestelle:Schmölln, Karl-Marx-Straße 1b, 1.Obergeschoss, Zimmer 119 (NurfürpersönlicheAngebotsabgabewährendderDienstzeiten–keinBriefkasten!),Telefon: 03447586-965,Telefax: 03447586-966,E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOL/AVergabenummer:DbAK-L021-2017Bei diesemVergabeverfahren findetdasThürVgGAnwendung.c) Form, in der die Angeboteeinzureichen sind: Angebote sindschriftlich und in deutscher Spracheper Post oder direkt in einem ver-schlossenen Umschlag einzureichen

und als solche zukennzeichnen.d)OrtderAnlieferung:Kreis-straßenmeisterei,OTMockern,West-straße 8, 04603NobitzArtundUmfangderLeistung, ggf.aufgeteilt inLose:Lieferung einesLLKWDoppelkabineDreiseitenkipper 4x2mind.Motorleistung130kW,Diesel•AbgasnormEuro6mitDieselpar-•tikelfilterGeschwindigkeitsbegrenzung90•km/hSchaltgetriebemitmind. 6Gängen•Nebenabtrieb fürHydraulikpumpe•Sicherheitssystememind.ABS,ESP•undAnhängerstabilisierungAufbauundFahrerhaus inTief-•orangeRAL2011Zul.Gesamtgewichtmax. 7 150kg•Nutzlastmind. 3450kg•Anhängelastmind. 3500kgge-•bremstStützlastmind. 130kg•Kipperinnenmaßemind. 3000x•2000x340mmRadstandmax. 3800mm•Fahrzeugbreite:max. 2150mm•Fahrzeuglänge:max. 7100mm•3-Seitenkipper, stabileAusführung•inStahlmitmind. 2,5mmKipper-bodene)Aufteilung inLose:neinf)Nebenangebote:nicht zugelasseng)Ausführungsfristen:

Anlieferung: 36.KW2017h) Anforderung der Vergabeunter-lagen: Die Vergabeunterlagen (PDF-Dateien) werden ausschließlich per E-Mail übermittelt.Die Anforderung der Vergabeunterla-gen hat in Textform, möglichst per E-Mail, bei der Vergabestelle, siehe a),mit Angabe der folgenden Kontakt-daten zu erfolgen: Firmenbezeich-nung, Postanschrift, Ansprechpartner,Telefonnummer undE-Mail-Adresse.i)AblaufderAngebotsfrist:16.05.2017um14:00UhrAblaufderBindefrist:16.06.2017j) geforderteSicherheiten:keinek)Zahlungsbedingungen:gemäßVOL/Bl)Nachweise zurEignung:gemäߧ6VOL/AFolgendeEigenerklärungen/Angaben sindmit demAngebotvorzulegen:Eigenerklärungen/Angaben zuLeistungen, diemit derzu vergebendenLeistungvergleichbarsind; zuArbeitskräften; zurEintra-gung in dasBerufsregister desSitzesoderWohnortes; zu Insolvenzver-fahren undLiquidation;dass nachweislich keine schwerenVerfehlungenbegangenwurden, diedieZuverlässigkeit alsBieter inFragestellen; zurZahlungvonSteuern,Ab-gabenundBeiträgen zur gesetzlichenSozialversicherung; zurMitglied-schaft bei derBerufsgenossenschaft

(ein entsprechendesFormular liegtdenVergabeunterlagenbei).Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind, isteine Übersetzung in die deutscheSprachebeizufügen.Eignungsnachweise, die durchPräqualifizierungsverfahren erwor-benwerden, sind zugelassen.Rechtsformder/AnforderunganBietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftendmitbevollmächtigtemVertreterm)Kosten fürdieÜbersendungderVergabeunterlagen inPapierform:- entfällt -n)Zuschlagskriterium:Preis

Nachprüfungsstelle:ThüringerLandesverwaltungsamtReferat 250–Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

Bei diesem Vergabeverfahren findet§ 19 ThürVgG Anwendung. Es wirdauf die Möglichkeit der Beanstandungder beabsichtigten Vergabeentschei-dungbeimAuftraggebernach§19Abs.2ThürVgGunddieKostenfolgenach§19Abs.5ThürVgGhingewiesen.

imAuftragFrankSchmutzlerTechnischerWerkleiter 07.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOL/ALieferung eines LLKWDoppelkabine Dreiseitenkipper 4x2

a)Anschrift der zurAngebots-abgabe auffordernden und denZuschlag erteilenden Stelle:LandratsamtAltenburger Land,DienstleistungsbetriebAbfall-wirtschaft/Kreisstraßenmeisterei,Postanschrift: Lindenaustraße 9,04600Altenburg,Stelle, die die Vergabeunterlagenabgibt und bei der dieAngeboteeinzureichen sind: LandratsamtAltenburger Land, FachbereichBildung und Infrastruktur, Ver-gabestelle, Postanschrift: Linde-naustraße 9, 04600Altenburg,Sitz der Vergabestelle: Schmölln,Karl-Marx-Straße 1b, 1.Obergeschoss, Zimmer 119 (Nurfür persönlicheAngebotsabgabewährend der Dienstzeiten –keinBriefkasten!),Telefon: 03447586-965,Telefax: 03447586-966,E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOL/AVergabenummer:DbAK-L022-2017Bei diesemVergabeverfahren findetdasThürVgGAnwendung.

c)Form, inderdieAngeboteeinzureichen sind:Angebote sind schriftlich und indeutscher Sprache per Post oder direktin einem verschlossenen Umschlageinzureichen und als solche zukennzeichnen.d)OrtderAnlieferung:SiloanlageKreisstraßenmeisterei,OTMockern,Weststraße 8, 04603NobitzArtundUmfangderLeistung, ggf.aufgeteilt inLose:LieferungvonAuftausalz freiHausWintersaison2017/2018•675 t Frühbezug•FolgendeNachweise sindmitdemAngebot vorzulegen:ProduktbeschreibungnachAnhang•AderDINEN16811-1:2016 (D)EG-Sicherheitsdatenblatt•Prüfergebnisse aus demRiesel-•fähigkeitsverfahren (AuslaufboxnachSonntag)e)Aufteilung inLose:neinf)Nebenangebote:nicht zugelasseng)Ausführungsfristen:BeginnderAusführung: 27.KW2017EndederAusführung: 30.KW2017h) Anforderung der Vergabeunter-lagen: Die Vergabeunterlagen (PDF-

Dateien) werden ausschließlich per E-Mail übermittelt. DieAnforderung derVergabeunterlagen hat in Textform,möglichst per E-Mail, bei der Ver-gabestelle, siehe a), mit Angabe derfolgenden Kontaktdaten zu erfolgen:Firmenbezeichnung, Postanschrift,Ansprechpartner,Telefonnummer undE-Mail-Adresse.i)AblaufderAngebotsfrist:16.05.2017um14:00UhrAblauf derBindefrist: 16.06.2017j) geforderteSicherheiten:keinek)Zahlungsbedingungen:gemäßVOL/Bl)Nachweise zurEignung:gemäߧ6VOL/AFolgendeEigenerklärungen/Angabenbzw.Nachweise sindmitdemAngebot vorzulegen:Eigener-klärungen/Angaben zuLeistungen,diemit der zuvergebendenLeistungvergleichbar sind; zuArbeitskräften;zurEintragung in dasBerufsregisterdesSitzes oderWohnortes; zu Insol-venzverfahrenundLiquidation; dassnachweislich keine schwerenVer-fehlungenbegangenwurden, die dieZuverlässigkeit alsBieter inFragestellen; zurZahlungvonSteuern,Ab-gabenundBeiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung;zurMitgliedschaft bei derBerufs-genossenschaft (ein entsprechendesFormular liegt denVergabeunterlagenbei); sowieQualitätszertifikatDINENISO9001oder gleichwertigeBescheinigungen.Bescheinigungen,die nicht in deutscher Sprache abge-fasst sind, ist eineÜbersetzung in diedeutscheSprache beizufügen.Eig-nungsnachweise, die durchPräquali-fizierungsverfahren erworbenwer-den, sind zugelassen.Rechtsformder/AnforderunganBietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftendmitbevollmächtigtemVertreterm)Kosten fürdieÜbersendungderVergabeunterlagen inPapierform:- entfällt -n)Zuschlagskriterium:PreisNachprüfungsstelle:ThüringerLandesverwaltungsamtReferat 250–Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

imAuftragFrankSchmutzlerTechnischerWerkleiter 07.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOL/AFür Siloanlage der Kreisstraßenmeisterei: Lieferung vonAuftausalz frei Haus

Die Firma Heim BesitzunternehmenFrohnsdorf GmbH & Co. KG, Al-tenburger Str. 14 c in 04603 Nobitzplant im Ton- und KiessandtagebauFrohnsdorf II, der sich imZuständigkeitsbereich des ThüringerLandesbergamtes (TLBA) befindet,die Entnahme von Grundwasser zuAufbereitungszwecken (120.000 m³pro Jahr).Die Entnahme von Grundwasserstellt gem. §§ 8 und 9WHG eine er-laubnispflichtige Gewässerbenut-zung dar. Nach § 19Abs. 2WHG istfür die Erteilung der entsprechendenwasserrechtlichen Erlaubnis das TL-BA zuständig. Dies setzt das Ein-

vernehmen mit der unteren Wasser-behörde des LandkreisesAltenburgerLand gem. § 19 Abs. 3 WHG i.V.m.§ 103Abs. 3 und § 105Abs. 1 Thür-WGvoraus.Gemäß Nummer 13.3.2 Spalte 2 derAnlage 1 zum UVPG ist für Grund-wasserentnahmen mit einer Entnah-memenge zwischen 100.000 m³ und< 10 Mio m³ pro Jahr zur Feststel-lung der UVP-Pflicht eine allge-meine Vorprüfung des Einzelfallesgem. § 3c Satz 1 UVPG durch-zuführen.Das TLBA als zuständige Behördestellt gemäß § 3a UVPG fest, obnach §§ 3b bis 3f UVPG für das

Vorhaben eine Verpflichtung zurDurchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung besteht.Die Firma Heim BesitzunternehmenFrohnsdorf GmbH&Co. KG hat am13.01.2017 beim TLBA den Antragauf Gewässernutzung für das Ent-nehmen und Zutagefördern vonGrundwasser zum Betrieb einerNasssandaufbereitungsanlage imKieswerk Frohnsdorf gestellt undmit Unterlagen für die UVP-Vorprü-fung untersetzt. Diese Unterlagenbilden den Gegenstand der am28.03.2017 vom TLBA vorge-nommenenEinschätzungzurUmwelt-verträglichkeit desVorhabens.

Gemäß § 3a UVPG wird bekanntgegeben:Im Ergebnis der allgemeinenVorprü-fung des Einzelfalls, unter Berück-sichtigung der Kriterien gemäß An-lage 2 des UVPG, trifft das TLBAdie Feststellung, dass mit o. g.Vorhaben keine erheblichennachteiligen Auswirkungen für dieUmwelt verbunden sind und somitkeine Verpflichtung zur Durch-führung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung besteht.Die Bewertung der Umwelt-auswirkungen des Vorhabens erfolg-te unter Einbeziehung der Stellung-nahme der unteren Wasserbehörde

(UWB) des LRA Altenburger Landvom 28.03.2017 (Erklärung des Ein-vernehmens).Es wird darauf hingewiesen, dassdiese Feststellung gemäß § 3a Satz 3UVPG nicht selbstständig anfechtbarist. Die Entscheidungsgründe sindder Öffentlichkeit nach den Bestim-mungen des Umweltinformationsge-setzes (UIG) im Thüringer Landes-bergamt, Puschkinplatz 7, 07545Gera zugänglich.

Gera, 07.04.2017Hartmut KießlingLeiterdesThüringer Landesbergamtes

Öffentliche Bekanntmachung

Die Deponieeigenkontrollberichtenach Verordnung über Deponienund Langzeitlager (Deponieverord-nung –DepV) für das Jahr 2016 derDeponien Großlöbichau, Groß-eutersdorf und Erdmannsdorf wer-den in der Geschäftsstelle des ZROund ZV KAT, Deponie Groß-löbichau, An der B 7, 07751Großlöbichau im Zeitraum vom2.5.2017 bis 3.7.2017 öffentlichausgelegt.Die Einsichtnahme ist Montag bisDonnerstag von 8 bis 16 Uhr sowieFreitag von 8 bis 12Uhrmöglich.

Deponieeigen-kontrollberichtedesZweckverbandesRestabfall-behandlungOstthüringen (ZRO)unddesZweckverbandesKoopera-tionsmodellAbfallwirtschaftThüringen (ZVKAT)

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 6/29.April 2017Seite 4 AMTLICHER TEIL

a)ÖffentlicherAuftraggeber (Ver-gabestelle):LandratsamtAltenbur-ger Land, Fachbereich Bildung undInfrastruktur,Vergabestelle, imAuf-trag des Fachdienstes Hochbau undLiegenschaften, Postanschrift: Lin-denaustraße 9, 04600Altenburg,Telefon: 03447 586-965, Telefax:03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOB/AVergabenummer:HB-B 014-2017Bei diesemVergabeverfahren findetdas ThürVgGAnwendung.c)Angaben zum elektronischenVergabeverfahren und zurVer-undEntschlüsselung derUnterla-gen: kein elektronischesVergabe-verfahrend)Art desAuftrags:AusführungvonBauleistungene)Ort derAusführung:MusikschuleAltenburg,SchmöllnscheVorstadt 9-11, 04600Altenburgf)Art undUmfang derLeistung,ggf. aufgeteilt in Lose:Energetische Sanierung undErneuerungDachabdichtungLos 1 –Gerüstarbeiten600m² Fassadengerüst LK 3 alsDachdeckergerüst mit Netzbespan-nung, 1 Stück Raumgerüst imTHKopf unter Glasdach alsArbeitsplattformAusführungsfristen:Juli - September 2017Los 2 –Dachabdichtungs-, Dach-klempner- und Zimmererarbeiten300m²Dachabdichtung incl.An-schlüsse Blechabdeckungen undDurchdringungen erneuern, 80m²Dachaufbau aufnehmen undSchalung erneuern, 1 StückDachausstieg erneuernAusführungsfristen:Juli - September 2017Los 3 –Abbruch-,Maurer- undPutzarbeiten1 Stück Schornstein einzügig ausZiegelmauerwerk abbrechen, 25m²MW-Wand aufmauern über Dacheinschl. PutzAusführungsfristen:Juli -August 2017Los 4 –Trockenbauarbeiten170m²Trockenbaudeckemit 60mmWDals Unterhangdecke, einschl.Dampfsperre undAnschlüsse, 55m²

Trockenbauverkleidung anMansardschräge öffnen, brand-schutztechnisch ertüchtigen undwieder beplanken, DachlukemitEinschubtreppe als DachausstiegerneuernAusführungsfristen:Juli -August 2017Los 5 –MetallbauarbeitenGlasdachMetall-Glas-Konstruktion als Sys-temlösungmit Isolierglas, mit Öff-nungsflügel zur Belüftung,wärmegedämmt, einschließlich Sta-tik-Unterkonstruktion, als Satteldachzur Treppenhausbelichtung, Öff-nungsgröße ca. 2 x 6mAusführungsfristen:August 2017Los 6 –TischlerarbeitenHolzfenster2 StückHolzfensterdenkmalgeschützt imBestand erset-zen, einschl. elektr.Antrieb fürRauchabzugTHAusführungsfristen:August 2017Los 7 –Bodenbelagsarbeiten180m² Bodenbelag inklusive So-ckelleisten erneuernAusführungsfristen:September 2017Los 8 – ElektroinstallationsarbeitenLieferung undMontage einer RWA-Anlage bestehend aus:1 St Zentrale•2 St Öffnungsmotoren•2 StVerriegelungsantriebe•100mKabel und Leitungen für die•Verkabelung derAnlageAustausch von 12 St Leuchten, De-montage undWiedermontage von 5Wandleuchten, Demontage undWie-dermontage vorh. Dachrinnen-heizungAusführungsfristen:August 2017Los 9 –BlitzschutzarbeitenLieferung undMontage einerBlitzschutzanlage bestehend aus:160mAuffang- undAbleitungen•AluminiumRd 8mm180 St Dachleitungshalter•Ausführungsfristen: September 2017Los 10 –Maler- undTapezier-arbeiten50m²Tapete erneuern, 210m²Deckenanstrich, 550m²Wand-anstrichAusführungsfristen:September - Oktober 2017g)Angaben über denZweck derbaulichenAnlage oder desAuf-trags, wenn auch Planungsleistun-

gen gefordert werden: entfällth)Aufteilung in Lose: ja,Angebotesindmöglich: für ein odermehrereLose (Art undUmfang der Losesiehe Buchstabe f)i)Ausführungsfristen:Beginn derAusführung:28. KW2017Fertigstellung der Leistung:42. KW2017weitere Fristen: für die einzelnenLose – siehe Buchstabe f)j) Nebenangebote: zugelassenk)Anforderung derVergabeunter-lagen: per E-Mail, Fax oder Briefbei derVergabestelle, siehe a).Die Vergabeunterlagen stehen in Pa-pierform zur Verfügung und werdenper Post versendet (einschl. GAEB-Datei und Pläne per E-Mail).Abholung von Unterlagen bitte nurnach vorherigerAbsprache.Weitere Informationen im Vergabe-verfahren werden ggf. auch per Tele-fax oder per E-Mail übermittelt.l) Kosten für die Übersendung derVergabeunterlagen in Papierform:Höhe der Kosten:Los 1: 7,00 €; Los 2: 9,00 €; Los 3:9,00 €; Los 4: 8,00 €; Los 5: 8,00 €,Los 6: 6,00 €; Los 7: 7,00 €; Los 8:7,00 €; Los 9: 6,00 €; Los 10: 8,00 €Zahlungsweise: BanküberweisungEmpfänger: LandratsamtAltenbur-ger Land,VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenburgerLandIBAN:DE93830502001111004400BIC: HELADEF1ALTVerwendungszweck: Verg. Nr.HB-B 014-2017 Los-Nr. angeben!Die Vergabeunterlagen können nurversendet werden, wenndie Vergabeunterlagen per E-•Mail, Fax oder Brief (unterAngabe Ihrer vollständigen Fir-menadresse) bei der inAbschnittk) genannten Stelle angefordertwurden undgleichzeitig die Einzahlung des•Entgeltes nachgewiesen wurde(z. B. Überweisungsbeleg On-linebanking, Einzahlungs-/ Über-weisungsbeleg mit Bestätigungdes Kreditinstitutes (Stempel)oder auch Einzahlungsbeleg überBareinzahlung in der KreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf der Überweisung der Ver-•wendungszweck angegebenwurde.

Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet.VersandderVergabeunterlagenab:Lose 1 bis 5: 3.5.2017Lose 6 bis 10: 17.5.2017n) Frist für den Eingang derAngebote:Lose 1 bis 5: 23.5.2017 ab 14 UhrLose 6 bis 10: 7.6.2017 ab 13:30Uhro)Anschrift, an die dieAngebotezu richten sind: Vergabestelle,siehe a)p) Sprache, in der dieAngeboteabgefasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin:Lose 1 bis 5: am 23.5.2017 ab14:00 Uhr gestaffelt nach LosenLose 6 bis 10: am 7.6.2017 ab13:30 Uhr gestaffelt nach LosenOrt: Vergabestelle, 04626Schmölln, Karl-Marx-Straße 1b, 1.Obergeschoss, Zimmer 101Dienstgebäude der Vergabestelle(Nur für persönliche Angebotsab-gabe während der Dienstzeiten -kein Briefkasten!)Personen, die bei der Eröffnunganwesend sein dürfen:Bieter oder ihre Bevollmächtigten(gültige Vollmacht ist vorzulegen)r) geforderte Sicherheiten: sieheVergabeunterlagens) Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeb-lichen Vorschriften, in denen sieenthalten sind: gemäß VOB/Bund nach Vorlage entsprechenderBürgschaftent) Rechtsform der/ Anforderungan Bietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreteru) Nachweise zur Eignung:gemäß § 6aAbs. 2 und 3 VOB/APräqualifizierte Unternehmenführen den Nachweis der Eignungdurch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e.V. (Prä-qualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen istauf gesondertes Verlangennachzuweisen, dass diese präquali-fiziert sind oder die Voraussetzungfür die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Un-ternehmen haben als vorläufigenNachweis der Eignung mit demAngebot Eigenerklärungen zur

Eignung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 -9 VOB/A sowie zur Betriebs-haftpflichtversicherung (Formblatt„Eigenerklärung zur Eignung“)vorzulegen.Bei Einsatz von Nachunternehmensind auf gesondertes Verlangen dieEigenerklärungen und Bescheini-gungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmen prä-qualifiziert, reicht die Angabe derNummer, unter der diese in derListe des Vereins für die Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis)geführt werden.Gelangt das Angebot in die engereWahl, sind bestimmte Eigener-klärungen (auch die derNachunternehmen) auf geson-dertes Verlangen durch Vorlageder (in der „Eigenerklärung zurEignung“ genannten) Bescheini-gungen zuständiger Stellen zubestätigen.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind,ist eine Übersetzung in diedeutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärungzur Eignung“ wird mit der Auf-forderung zur Angebotsabgabeversendet.v)Ablauf der Bindefrist:Lose 1 bis 5: 30.6.2017Lose 6 bis 10: 7.7.2017w) Nachprüfung behaupteterVerstöße/ Nachprüfungsstelle(§ 21 VOB/A):Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 250 – Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

Bei diesem Vergabeverfahren fin-det § 19 ThürVgGAnwendung. Eswird auf die Möglichkeit derBeanstandung der beabsichtigtenVergabeentscheidung beim Auf-traggeber nach § 19 Abs. 2ThürVgG und die Kostenfolgenach § 19 Abs. 5 ThürVgGhingewiesen.

imAuftrag

Janett MaasFachdienstleiterin 12.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOB/AMusikschuleAltenburg (Schmöllnsche Vorstadt 9-11, 04600Altenburg): Energetische Sanierung und Erneuerung Dachabdichtung

a)Anschrift der zurAngebotsab-gabe auffordernden und denZuschlag erteilenden Stelle:LandratsamtAltenburger Land,Fachbereich Bildung und Infra-struktur, Fachdienst Schulverwal-tung, Postanschrift: Lindenau-straße 9, 04600Altenburg,Stelle, die die Vergabeunterlagenabgibt und bei der dieAngeboteeinzureichen sind: LandratsamtAltenburger Land, FachbereichBildung und Infrastruktur, Ver-gabestelle, Postanschrift: Linde-naustraße 9, 04600Altenburg,Sitz der Vergabestelle: Schmölln,Karl-Marx-Straße 1b, 1.Obergeschoss, Zimmer 119 (Nur fürpersönlicheAngebotsabgabewährend derDienstzeiten – keinBriefkasten!), Telefon: 03447 586-965,Telefax: 03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOL/AVergabenummer:SV-L012-2017

Bei diesemVergabeverfahren findetdasThürVgGAnwendung.c) Form, in derdieAngeboteeinzureichen sind:Angebote sindschriftlich und in deutscher Spracheper Post oder direkt in einemver-schlossenenUmschlag einzureichenund als solche zu kennzeichnen.d)Ort derLeistungserbringung/Art undUmfang derLeistung:Individuelle Schülerbeförderungvon 04600Altenburg nach 98574Schmalkalden (Bentheim-Schule)und zurückBeförderung eines Schülersmit•komplexer schwererMehrfachbe-hinderungRollstuhl zurMitnahme (nicht•zusammenklappbar,muss über eineRampe imFahrzeug verstaut wer-den)Beförderung jedeWoche•1xHinfahrt:Montag,Abfahrt bis8:00Uhr1xRückfahrt: Freitag,Abfahrt bis17:00Uhre)Aufteilung inLose: nein

f) Nebenangebote: nicht zugelasseng)Ausführungsfristen:Vertragsbeginn: 10.08.2017Vertragsende: 29.06.2018 (an 80Schultagen)h)Anforderung derVergabeunter-lagen: Die Vergabeunterlagen (PDF-Dateien) werden ausschließlich perE-Mail übermittelt. Die Anforderungder Vergabeunterlagen hat inTextform, möglichst per E-Mail, beider Vergabestelle, siehe a), mitAngabe der folgenden Kontaktdatenzu erfolgen: Firmenbezeichnung,Postanschrift, Ansprechpartner, Tele-fonnummer undE-Mail-Adresse.i) Ablauf der Angebotsfrist:24.05.2017 um13:00UhrAblauf derBindefrist: 30.06.2017j) geforderte Sicherheiten: keinek) Zahlungsbedingungen: gemäßVOL/Bl) Nachweise zurEignung: gemäß §6VOL/AFolgende Eigenerklärungen/Angaben bzw.Nachweise sindmitdemAngebot vorzulegen:

Eigenerklärungen/Angaben zuLeis-tungen, diemit der zu vergebendenLeistung vergleichbar sind; zuAr-beitskräften; zur Eintragung in dasBerufsregister des Sitzes oderWohnortes; zu InsolvenzverfahrenundLiquidation; dass nachweislichkeine schwerenVerfehlungen began-genwurden, die die Zuverlässigkeitals Bieter in Frage stellen; zurZahlung von Steuern,Abgaben undBeiträgen zur gesetzlichen Sozialver-sicherung;zurMitgliedschaft bei derBerufsgenossenschaft (einentsprechendes Formular liegt denVergabeunterlagen bei); sowieGewerbeanmeldung,Taxi-/Mietwa-genkonzession, Kopie von gültigenPersonalausweisen, Führerscheinenund Personenbeförderungsscheinenaller zumEinsatz kommendenFahrer, TÜV-Gutachten des/der zumEinsatz kommenden Fahrzeuge,Nachweis überKfz-Haftpflichtver-sicherung.Auf gesondertesVerlan-gen ist vor Zuschlagserteilung ein er-weitertes Führungszeugnis nach §

30aBZRG (nicht älter als 6Monate)der eingesetzten Fahrer vorzulegen.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind, isteine Übersetzung in die deutscheSprache beizufügen.Eignungsnachweise, die durchPräqualifizierungsverfahren er-worbenwerden, sind zugelassen.Rechtsformder/Anforderung anBietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftendmitbevollmächtigtemVertreterm)Kosten fürdieÜbersendungderVergabeunterlagen in Papier-form: - entfällt -n)Zuschlagskriterium:PreisNachprüfungsstelle:Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 250 –Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

imAuftrag

WolfgangKopplinFachdienstleiter 10.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOL/AIndividuelle Schülerbeförderung von 04600Altenburg nach 98574 Schmalkalden (Bentheim-Schule) und zurück

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 6/29.April 2017 AMTLICHER TEIL Seite 5

a) ÖffentlicherAuftraggeber(Vergabestelle): LandratsamtAl-tenburger Land, Fachbereich Bil-dung und Infrastruktur, Ver-gabestelle, imAuftrag des Fach-dienstes Straßenbau und Straßen-verwaltung, Postanschrift:Lindenaustraße 9, 04600Al-tenburg, Telefon: 03447 586-964,Telefax: 03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.desowie imAuftrag der StadtSchmölln, Markt 1, 04626Schmölln, und der TEN ThüringerEnergienetz GmbH & Co. KG,Schwerborner Straße 30, 99087Erfurt (Gemeinschaftsmaßnahme)b) Vergabeverfahren: ÖffentlicheAusschreibung, VOB/AVergabenummer: SB-B 008-2017Bei diesem Vergabeverfahren fin-det das ThürVgGAnwendung.c) Angaben zum elektronischenVergabeverfahren und zur Ver-und Entschlüsselung der Unter-lagen: kein elektronisches Ver-gabeverfahrend)Art desAuftrags:Ausführungvon Bauleistungene) Ort derAusführung:Ausbauder K 525 „Nödenitzscher Weg“ in04626 Schmölln – Gemeinschafts-maßnahmef) Art und Umfang der Leistung:Straßen- und LeitungsbauBauteil 1 – GemeinsameLeistungenBaustelleneinrichtung•Verkehrssicherung•Umleitung•Bauteil 2 - Straßenbau1.650 m² Natursteingroßpflaster•aufnehmen2.280 m² Bodenverbesserung•1.900 m² Vollgebundener•Straßenbau in der BK 1.0300 m³ Profilgerechter Bodenab-•trag und Entsorgung Z2300 m³ Frostschutz als Profilaus-•gleich2.300 m² Planum profilgerecht•herstellen und verdichten250 m Natursteinpflasterrinne•250 m Natursteinborde Granit•mit Erdarbeiten80 m² Bankett•100 m² Bankett mit Gitterwaben-•platten100 m Rückbau Beton-•

rohrleitung DN300340 m Teilsickerrohr DN150•100 m Teilsickerrohr DN100•15 m PVC-U DN250•160 m Entwässerungsgraben mit•Nassansaat8 St Bäume schützen•800 m² Nassansaat mit Mutterbo-•den660 m Breitbandkabelschutzrohr•mit ErdarbeitenBauteil 3 – Parkplätze undStraßenbeleuchtung80 m³ Profilgerechter Boden-•aushub und Entsorgung Z2160 m² Höhengerechtes Planum•einschließlich verdichten160 m² Boden verfestigen•160 m² Vollgebundener Straßen-•bau in BK 1.065 m Natursteinborde mit Erdar-•beiten60 m Betonpalisaden h = 0,50 m•60 m Teilsickerrohr DN100•90 m² Begrünungsmatten mit•Nassansaat300 m Kabelverlegung für•Straßenbeleuchtung mit Erdar-beiten5 St Straßenbeleuchtungsmasten•mit Leuchten und Fundament-hülsenBauteil 4 – Mischwasserleitung100 m RückbauAltleitung•DN200130 m Rohrgrabenaushub und•Wiederverfüllung5 St Kontrollschacht D1000 mit•außenliegendenAbsturz105 mMischwasserkanal DN250•25 m Hausanschlüsse DN150•Bauteil 5 – Gasleitung140 m³ Grabenaushub und ver-•füllen5 m Bodendurchschlagrakete•DN100200 mVersorgungsleitung bis•DN150 Stahl Rückbauen20 m² Straßenoberflächen•aufnehmen und schließeng)Angaben über den Zweck derbaulichenAnlage oder desAuf-trags, wenn auch Planungsleis-tungen gefordert werden: ent-fällth)Aufteilung in Lose: neini) Ausführungsfristen:Beginn derAusführung:1.8.2017Fertigstellung der Leistung:

31.10.2017j) Nebenangebote: zugelassen nurin Verbindung mit einem Haup-tangebot, Nebenangebote mitPauschalierungen für Leistungenim Erdbau sind nicht zugelassenk)Anforderung derVergabeun-terlagen: per E-Mail, Fax oderBrief bei der Vergabestelle, siehe a).Die Vergabeunterlagen stehen inPapierform zur Verfügung undwerden per Post versendet (ein-schl. GAEB-Datei, Pläne, Anlagenauf CD oder per E-Mail).Abholung von Unterlagen bittenur nach vorheriger Absprache.Weitere Informationen im Ver-gabeverfahren werden ggf. auchper Telefax oder per E-Mail über-mittelt.l) Kosten für die Übersendungder Vergabeunterlagen:Höhe der Kosten: 29,00 €Zahlungsweise: BanküberweisungEmpfänger: LandratsamtAltenburger Land, VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenbur-ger LandIBAN:DE93830502001111004400BIC: HELADEF1ALTVerwendungszweck: Verg. Nr. SB-B 008-2017Die Vergabeunterlagen können nurversendet werden, wenndie Vergabeunterlagen per E-•Mail, Fax oder Brief (unterAngabe Ihrer vollständigen Fir-menadresse) bei der inAbschnittk) genannten Stelle angefordertwurden undgleichzeitig die Einzahlung des•Entgeltes nachgewiesen wurde(z. B. Überweisungsbeleg On-linebanking, Einzahlungs-/ Über-weisungsbeleg mit Bestätigungdes Kreditinstitutes (Stempel)oder auch Einzahlungsbeleg überBareinzahlung in der KreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf der Überweisung der Ver-•wendungszweck angegebenwurde.Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet.Versand der Vergabeunterlagenab: 03.05.2017n) Frist für den Eingang derAngebote: 23.05.2017 um 13:30Uhro)Anschrift, an die dieAngebote

zu richten sind:Vergabestelle,siehe a)p) Sprache, in der dieAngeboteabgefasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: am23.05.2017 um 13:30 UhrOrt: Vergabestelle, 04626Schmölln, Karl-Marx-Straße 1b,1. Obergeschoss, Zimmer 101Dienstgebäude der Vergabestelle(Nur für persönliche Angebotsab-gabe während der Dienstzeiten -kein Briefkasten!)Personen, die bei der Eröffnunganwesend sein dürfen:Bieter oder ihre Bevollmächtigten(gültige Vollmacht ist vorzulegen)r) geforderte Sicherheiten: sieheVergabeunterlagens)Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeb-lichen Vorschriften, in denen sieenthalten sind: gemäß VOB/Bund ZVB/E-StB und nach Vorlageentsprechender Bürgschaftent) Rechtsform der/ Anforderungan Bietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreteru) Nachweise zur Eignung:gemäß § 6aAbs. 2 und 3 VOB/APräqualifizierte Unternehmenführen den Nachweis der Eignungdurch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikationvon Bauunternehmen e.V. (Prä-qualifikationsverzeichnis). BeiEinsatz von Nachunternehmen istauf gesondertes Verlangen nach-zuweisen, dass diese präquali-fiziert sind oder die Voraussetzungfür die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Un-ternehmen haben zum Nachweisder Eignung mit dem AngebotEigenerklärungen zur Eignunggemäß § 6a Abs. 2 Nr. 1 - 9VOB/A sowie zur Betriebs-haftpflichtversicherung (Formblatt„Eigenerklärung zur Eignung“)sowie folgende Bescheinigungenvorzulegen: Unbedenklichkeits-bescheinigungen des Finanzamtes(Bescheinigung in Steuersachen),der Krankenkassen und derBerufsgenossenschaft, die Eintra-gung in die Handwerksrolle(Handwerkskarte) oder bei der In-dustrie- und Handelskammer und

die Freistellungsbescheinigungnach § 48b EStG.Bei Einsatz von Nachunternehmensind auf gesondertes Verlangen dieEigenerklärungen und Bescheini-gungen auch für diese abzugeben.Sind die Nachunternehmenpräqualifiziert, reicht die Angabeder Nummer, unter der diese in derListe des Vereins für die Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) ge-führt werden.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind,ist eine Übersetzung in diedeutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärungzur Eignung“ wird mit der Auf-forderung zur Angebotsabgabeversendet.Darüber hinaus hat der Bieter ins-besondere zum Nachweis seinerFachkunde folgende Angabengemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zumachen:Qualifikation des zu benennendenVerantwortlichen für dieSicherungsarbeiten anAr-beitsstellen gemäß dem „Merk-blatt über Rahmenbedingungen fürerforderliche Fachkenntnisse zurVerkehrssicherung vonAr-beitsstellen an Straßen (MVAS)“Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ961:AK 2 sowie VPv)Ablauf der Bindefrist:14.07.2017w) Nachprüfung behaupteterVerstöße/ Nachprüfungsstelle(§ 21 VOB/A):Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 250 – Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423WeimarBei diesem Vergabeverfahren find-et § 19 ThürVgG Anwendung. Eswird auf die Möglichkeit derBeanstandung der beabsichtigtenVergabeentscheidung beim Auf-traggeber nach § 19 Abs. 2ThürVgG und die Kostenfolgenach § 19 Abs. 5 ThürVgGhingewiesen.

imAuftrag

Wolf AubrechtFachdienstleiter 07.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOB/AAusbau der K 525 „NödenitzscherWeg“ in 04626 Schmölln – Gemeinschaftsmaßnahme: Straßen- und Leitungsbau

a)Anschrift der zurAngebotsab-gabe auffordernden und denZuschlag erteilenden Stelle:LandratsamtAltenburger Land,Fachbereich Bildung und Infra-struktur, Fachdienst Schulverwal-tung, Postanschrift: Lindenau-straße 9, 04600Altenburg,Stelle, die die Vergabeunterlagenabgibt und bei der dieAngeboteeinzureichen sind: LandratsamtAltenburger Land, FachbereichBildung und Infrastruktur, Ver-gabestelle, Postanschrift: Linde-naustraße 9, 04600Altenburg,Sitz der Vergabestelle: Schmölln,Karl-Marx-Straße 1b, 1. Ober-geschoss, Zimmer 119 (Nur für per-sönlicheAngebotsabgabewährendderDienstzeiten – keinBriefkasten!),Telefon: 03447 586-965,Telefax:03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb) Vergabeverfahren: ÖffentlicheAusschreibung, VOL/AVergabenummer: SV-L 016-2017Bei diesem Vergabeverfahren fin-

det das ThürVgGAnwendung.c) Form, in der die Angeboteeinzureichen sind: Angebote sindschriftlich und in deutscherSprache per Post oder direkt ineinem verschlossenen Umschlageinzureichen und als solche zukennzeichnen.d) Ort der Leistungserbringung/Art und Umfang der Leistung:Individuelle Schülerbeförde-rung von Schülern des Land-kreisesAltenburger Land imBereich Ehrenhain und Langen-leuba-NiederhainBeförderung von ca. 5-7•Schülern (1 PKW ausreichend)zur/von der Schule bzw. nächst-gelegenen BushaltestelleBeförderung täglich an Schultagen•Hinfahrt: ca. 06:40 Uhr bis ca.07:20 UhrRückfahrt: ca. 13:30 Uhr bis ca.14:15 Uhre) Aufteilung in Lose: neinf) Nebenangebote: nicht zuge-lasseng)Ausführungsfristen:Vertrags-

beginn: 10.8.2017Vertragsende: 29.6.2018 (an 189Schultagen) mit der Option derVerlängerung um zwei weitereSchuljahreh) Anforderung der Vergabeun-terlagen: Die Vergabeunterlagen(PDF-Dateien) werden ausschließ-lich per E-Mail übermittelt. DieAnforderung der Vergabeunterla-gen hat in Textform, möglichst perE-Mail, bei der Vergabestelle,siehe a), mit Angabe der folgendenKontaktdaten zu erfolgen: Firmen-bezeichnung, Postanschrift, An-sprechpartner, Telefonnummerund E-Mail-Adresse.i) Ablauf derAngebotsfrist:24.05.2017 um 13:00 UhrAblauf derBindefrist: 30.06.2017j) geforderte Sicherheiten: keinek) Zahlungsbedingungen: gemäßVOL/Bl) Nachweise zur Eignung:gemäß § 6 VOL/AFolgende Eigenerklärungen/Angaben bzw. Nachweise sind mitdemAngebot vorzulegen: Eigen-

erklärungen/Angaben zu Leistun-gen, die mit der zu vergebendenLeistung vergleichbar sind; zuAr-beitskräften; zur Eintragung in dasBerufsregister des Sitzes oderWohnortes; zu Insolvenzverfahrenund Liquidation; dass nachweis-lich keine schweren Verfehlungenbegangen wurden, die die Zuver-lässigkeit als Bieter in Fragestellen; zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung;zur Mitgliedschaft bei der Berufs-genossenschaft (ein entsprechen-des Formular liegt den Vergabeun-terlagen bei); sowie Gewerbean-meldung, Taxi-/Mietwagenkon-zession, Kopie von gültigenPersonalausweisen, Führerschei-nen und Personenbeförderungs-scheinen aller zum Einsatz kom-menden Fahrer, TÜV-Gutachtendes/der zum Einsatz kommendenFahrzeuge, Nachweis über Kfz-Haftpflichtversicherung.Auf gesondertes Verlangen ist vorZuschlagserteilung ein erweitertes

Führungszeugnis nach § 30a BZRG(nicht älter als 6 Monate) der einge-setzten Fahrer vorzulegen.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind,ist eine Übersetzung in diedeutsche Sprache beizufügen.Eignungsnachweise, die durchPräqualifizierungsverfahren er-worben werden, sind zugelassen.Rechtsform der/ Anforderungan Bietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreterm) Kosten für die Übersendungder Vergabeunterlagen in Pa-pierform: - entfällt -n) Zuschlagskriterium: PreisNachprüfungsstelle:Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 250 – Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

imAuftrag

Wolfgang KopplinFachdienstleiter 10.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOL/AIndividuelle Schülerbeförderung von Schülern des LandkreisesAltenburger Land im Bereich Ehrenhain und Langenleuba-Niederhain

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AmtsblattAltenburger Land Nr. 6/29.April 2017Seite 6 AMTLICHER TEIL

a) ÖffentlicherAuftraggeber(Vergabestelle): LandratsamtAl-tenburger Land, Fachbereich Bil-dung und Infrastruktur, Vergabe-stelle, imAuftrag des FachdienstesHochbau und Liegenschaften,Postanschrift: Lindenaustraße 9,04600Altenburg, Telefon: 03447586-964/965, Telefax: 03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb) Vergabeverfahren: ÖffentlicheAusschreibung, VOB/AVergabenummer:HB-B 004-2017Bei diesem Vergabeverfahren fin-det das ThürVgGAnwendung.c) Angaben zum elektronischenVergabeverfahren und zur Ver-und Entschlüsselung der Unter-lagen: kein elektronisches Ver-gabeverfahrend)Art desAuftrags:Ausführungvon Bauleistungene)Ort derAusführung:Roman-Herzog-Gymnasium in 04626Schmölln,H.-v.-Helmholtz-Straße 18f) Art und Umfang der Leistung,ggf. aufgeteilt in Lose:Sanierung und Erweiterung desSchulgebäudesLos 16 – TrockenbauarbeitenErweiterungsbau/Verbinder17 m² Trockenbauständerwände,•Wd = 15 cm220 m² abgehängte Decken als•Rasterdecken, Raster 62,5 x 62,5cm175 m² abgehängte Decken als•Akustikdecken125 m² Rasterdecken als•Langfelddecken, 200 x 31,25 cm48 m² abgehängte Gipskarton-•decken, Brandschutz F 3020 m² Vorsatzschalen•150 m Trockenputz/Fensterlei-•bungen- und Sturzverkofferun-gen

Ausführungsfrist: 46. KW 2017bis 8. KW 2018

Bestandsgebäude117 m² Trockenbauständerwände•F 90, Wd = 15 cm65 m²Wand- und Türöffnungen•mit Trockenbau schließen40 m² abgehängte Gipskarton-•decken, Brandschutz F 90375 m² abgehängte Decken als•Rasterdecken, Raster 62,5 x 62,5cm180 m Brandschutzverkleidung•an Trägern, Wandstielen undRahmenriegeln50 m Verkofferungen, I 30, für•Gewerk Elektro40 m Verkofferungen für Gewerk•HLS45 mVerkofferungen, F 30, für•Gewerk HLSAusführungsfrist: 27. KW 2017bis 3. Quartal 2018g)Angaben über den Zweck derbaulichenAnlage oder desAuf-trags, wenn auch Planungsleis-tungen gefordert werden: entfällth)Aufteilung in Lose: ja, Ange-bote sind möglich: für ein odermehrere Lose (Art und Umfangder Lose – siehe Buchstabe f)i) Ausführungsfristen: sieheBuchstabe f)j) Nebenangebote: zugelassenk)Anforderung derVergabeun-terlagen: per E-Mail, Fax oderBrief bei der Vergabestelle, siehe a).Die Vergabeunterlagen stehen inPapierform zur Verfügung undwerden per Post versendet(GAEB-Datei und ggf. Pläne perE-Mail).Abholung von Unterlagen bittenur nach vorheriger Absprache.Weitere Informationen im Ver-gabeverfahren werden ggf. auchper Telefax oder per E-Mail über-

mittelt.l) Kosten für die Übersendungder Vergabeunterlagen:Höhe der Kosten: 12,00 €Zahlungsweise: BanküberweisungEmpfänger: LandratsamtAl-tenburger Land, VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenbur-ger LandIBAN:DE93830502001111004400BIC: HELADEF1ALTVerwendungszweck: Verg. Nr.HB-B 004-2017-16Die Vergabeunterlagen können nurversendet werden, wenndie Vergabeunterlagen per E-•Mail, Fax oder Brief (unterAngabe Ihrer vollständigen Fir-menadresse) bei der inAbschnittk) genannten Stelle angefordertwurden undgleichzeitig die Einzahlung des•Entgeltes nachgewiesen wurde(z. B. Überweisungsbeleg On-linebanking, Einzahlungs-/ Über-weisungsbeleg mit Bestätigungdes Kreditinstitutes (Stempel)oder auch Einzahlungsbeleg überBareinzahlung in der KreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf der Überweisung der Ver-•wendungszweck angegebenwurde.Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet.Versand der Vergabeunterlagen ab:4.5.2017n) Frist für den Eingang derAngebote: 24.5.2017 um 13:30Uhro)Anschrift, an die dieAngebotezu richten sind:Vergabestelle,siehe a)p) Sprache, in der dieAngeboteabgefasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: am24.5.2017 um 13:30 UhrOrt: Vergabestelle, 04626

Schmölln, Karl-Marx-Straße 1b,1. Obergeschoss, Zimmer 101Dienstgebäude der Vergabestelle(Nur für persönliche Angebotsab-gabe während der Dienstzeiten –kein Briefkasten!)Personen, die bei der Eröffnunganwesend sein dürfen: Bieteroder ihre Bevollmächtigten(gültige Vollmacht ist vorzulegen)r) geforderte Sicherheiten: sieheVergabeunterlagens)Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeb-lichen Vorschriften, in denen sieenthalten sind: gemäß VOB/Bund nach Vorlage entsprechenderBürgschaftent) Rechtsform der/ Anforderungan Bietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreteru)Nachweise zurEignung: gemäߧ 6aAbs. 2 und 3VOB/APräqualifizierte Unternehmen füh-ren den Nachweis der Eignung durchden Eintrag in die Liste des Vereinsfür die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf geson-dertes Verlangen nachzuweisen, dassdiese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifika-tion erfüllen.Nicht präqualifizierte Unterneh-men haben zum Nachweis der Eig-nung mit demAngebot die Eigenerk-lärungen zur Eignung gemäß § 6aAbs. 2 Nr. 1 - 9 VOB/A (Formblatt„Eigenerklärung zur Eignung“)sowie folgende Bescheinigungenvorzulegen: Unbedenklichkeitsbe-scheinigungen des Finanzamtes (Be-scheinigung in Steuersachen), derKrankenkassen und der Berufs-genossenschaft, die Eintragung in die

Handwerksrolle (Handwerkskarte)oder bei der Industrie- und Handels-kammer, die Versicherungsbe-stätigung der Betriebs-/Berufshaft-pflichtversicherung und die Freistel-lungsbescheinigung nach § 48bEStG.Bei Einsatz von Nachunternehmensind auf gesondertes Verlangen dieEigenerklärungen und Bescheinigun-gen auch für diese abzugeben. Sinddie Nachunternehmen präqualifiziert,reicht dieAngabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins fürdie Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) geführt werden.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind, isteine Übersetzung in die deutscheSprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärung zurEignung“ wird mit der AufforderungzurAngebotsabgabe versendet.v)Ablauf der Bindefrist:26.06.2017w) Nachprüfung behaupteterVerstöße/ Nachprüfungsstelle(§ 21 VOB/A):Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 250 – Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

Bei diesem Vergabeverfahren fin-det § 19 ThürVgGAnwendung. Eswird auf die Möglichkeit derBeanstandung der beabsichtigtenVergabeentscheidung beim Auf-traggeber nach § 19 Abs. 2ThürVgG und die Kostenfolgenach § 19 Abs. 5 ThürVgGhingewiesen.

imAuftrag

Janett MaasFachdienstleiterin 18.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOB/ARoman-Herzog-Gymnasium in 04626 Schmölln, H.-v.-Helmholtz-Straße 18: Trockenbauarbeiten

a) ÖffentlicherAuftraggeber(Vergabestelle): LandratsamtAl-tenburger Land, Fachbereich Bil-dung und Infrastruktur,Vergabestelle, imAuftrag desFachdienstes Hochbau undLiegenschaften, Postanschrift:Lindenaustraße 9, 04600Al-tenburg, Telefon: 03447 586-964,Telefax: 03447 586-966, E-Mail:[email protected],Internet: www.altenburgerland.deb) Vergabeverfahren: ÖffentlicheAusschreibung, VOB/AVergabenummer:HB-B 018-2017Bei diesem Vergabeverfahren fin-det das ThürVgGAnwendung.c) Angaben zum elektronischenVergabeverfahren und zur Ver-und Entschlüsselung der Unter-lagen: kein elektronisches Ver-gabeverfahrend)Art desAuftrags: Ausführungvon Bauleistungene) Ort derAusführung: Lerchen-berggymnasium in 04600Al-tenburg, Borchertstraße 2-4f) Art und Umfang der Leistung,ggf. aufgeteilt in Lose:Los 1 –ElektroinstallationHaupthaus, 1.Teilabschnitt,2.OG links1 St Zentralbatterieanlage•8 St Sicherheitsleuchten•6 St Rettungszeichenleuchten•1 StUnterverteilungen•3550mKabel undLeitungen•100mKabelmit Funktionserhalt•E30250mKabelführungssysteme•

750mDatenleitung•2 St Patchfelder•80 St Installationsgeräte•50 St Leuchten•Ausführungsfrist: 26. - 32. KW2017g)Angaben überdenZweck derbaulichenAnlage oderdesAuf-trags, wenn auchPlanungsleistun-gen gefordertwerden: entfällth)Aufteilung inLose: ja,Angebotesindmöglich: für ein odermehrereLose (Art undUmfang der LosesieheBuchstabe f)i)Ausführungsfristen: sieheBuch-stabe fj) Nebenangebote: zugelassenk) Anforderung der Vergabe-unterlagen: per E-Mail, Fax oderBrief bei derVergabestelle, siehe a).Die Vergabeunterlagen stehen in Pa-pierform zur Verfügung und werdenper Post versendet (einschl. GAEB-Datei per E-Mail).Abholung von Unterlagen bitte nurnach vorherigerAbsprache.Weitere Informationen im Vergabe-verfahren werden ggf. auch per Tele-fax oder per E-Mail übermittelt.l) Kosten für die Übersendungder Vergabeunterlagen:Höhe der Kosten: 13,00 €Zahlungsweise: BanküberweisungEmpfänger: LandratsamtAl-tenburger Land, VergabestelleGeldinstitut: SparkasseAltenbur-ger LandIBAN:DE93830502001111004400BIC: HELADEF1ALTVerwendungszweck: Verg. Nr.HB-B 018-2017-1

Die Vergabeunterlagen können nurversendet werden, wenndie Vergabeunterlagen per E-•Mail, Fax oder Brief (unterAngabe Ihrer vollständigen Fir-menadresse) bei der inAbschnittk) genannten Stelle angefordertwurden undgleichzeitig die Einzahlung des•Entgeltes nachgewiesen wurde(z. B. Überweisungsbeleg On-linebanking, Einzahlungs-/ Über-weisungsbeleg mit Bestätigungdes Kreditinstitutes (Stempel)oder auch Einzahlungsbeleg überBareinzahlung in der KreiskasseLindenaustraße 9) sowieauf der Überweisung der Ver-•wendungszweck angegebenwurde.Das eingezahlte Entgelt wird nichterstattet.Versand der Vergabeunterlagenab: 3.5.2017n) Frist für den Eingang derAngebote: 19.5.2017 um 10 Uhro)Anschrift, an die dieAngebotezu richten sind: Vergabestelle,siehe a)p) Sprache, in der dieAngeboteabgefasst sein müssen: Deutschq) Eröffnungstermin: am19.5.2017 um 10 UhrOrt:Vergabestelle, 04626Schmölln, Karl-Marx-Straße 1b, 1.Obergeschoss, Zimmer 101Dienstgebäude der Vergabestelle(Nur für persönliche Angebotsab-gabe während der Dienstzeiten –kein Briefkasten!)

Personen, die bei der Eröffnunganwesend sein dürfen: Bieteroder ihre Bevollmächtigten(gültige Vollmacht ist vorzulegen)r) geforderte Sicherheiten: sieheVergabeunterlagens)Wesentliche Finanzierungs-und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeb-lichen Vorschriften, in denen sieenthalten sind: gemäß VOB/Bund nach Vorlage entsprechenderBürgschaftent) Rechtsform der/ Anforderungan Bietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftend mitbevollmächtigtem Vertreteru) Nachweise zur Eignung:gemäß § 6aAbs. 2 und 3 VOB/APräqualifizierte Unternehmen füh-ren den Nachweis der Eignung durchden Eintrag in die Liste des Vereinsfür die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf geson-dertes Verlangen nachzuweisen, dassdiese präqualifiziert sind oder dieVoraussetzung für die Präqualifika-tion erfüllen.Nicht präqualifizierte Unterneh-men haben zum Nachweis der Eig-nung mit dem Angebot Eigener-klärungen zur Eignung gemäß § 6aAbs. 2 Nr. 1 - 9 VOB/A sowie zurBetriebshaftpflichtversicherung(Formblatt „Eigenerklärung zur Eig-nung“) sowie folgende Bescheini-gungen vorzulegen: Unbedenk-lichkeitsbescheinigungen des Finanz-

amtes (Bescheinigung in Steuer-sachen), der Krankenkassen und derBerufsgenossenschaft, die Eintra-gung in die Handwerksrolle (Hand-werkskarte) oder bei der Industrie-und Handelskammer und die Frei-stellungsbescheinigung nach § 48bEStG.Bei Einsatz von Nachunternehmensind auf gesondertes Verlangen dieEigenerklärungen und Bescheinigun-gen auch für diese abzugeben. Sinddie Nachunternehmen präqualifiziert,reicht dieAngabe der Nummer, unterder diese in der Liste des Vereins fürdie Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind, isteine Übersetzung in die deutscheSprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärung zurEignung“ wird mit der AufforderungzurAngebotsabgabe versendet.v)Ablauf der Bindefrist:19.06.2017w) Nachprüfung behaupteterVerstöße/ Nachprüfungsstelle(§ 21 VOB/A):Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 250 – Vergabekammer,VergabeangelegenheitenWeimarplatz 4, 99423Weimar

imAuftrag

Janett MaasFachdienstleiterin 18.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOB/ALerchenberggymnasium in 04600Altenburg, Borchertstraße 2-4: Elektroinstallation Haupthaus, 1.Teilabschnitt, 2.OG links

Seite 6 A_Muster gerade Seite.qxd 26.04.2017 13:05 Seite 1

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Anzeigen-Sonderveröffentlichung | 29.04.2017

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und die aktuellen Mobilitätstrends

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING2Anzeigen-Sonderveröffentlichung

13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING2Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Am Sonntag, dem 7. Mai 2017, findet von 12 bis 17 Uhr der 13. Altenburger Autofrühling statt. In bewährter Weise wird die beliebte Altenburger Auto-ausstellung von Kfz-Innung Ostthüringen und Stadtverwal-tung Altenburg organisiert. Die Veranstalter hoffen auf schönes Frühlingswetter und rechnen mit zahlreichen Besuchern, die sich über aktuelle Fahrzeug-modelle und innovative Fahr-zeugtechnik informieren wollen.

Weit über 120 Fahrzeuge von 20 Marken sind in diesem Jahr auf dem Altenburger Markt zu sehen. Die Aussteller zeigen wieder eine große Vielfalt an Au-tomobilen und bieten Neuigkei-ten und Trends zum Thema in-dividuelle Mobilität. Kleinwagen, Familienautos, Cabrios, Luxus-limousinen, Vans, Offroader und Sportwagen gibt es zu bestau-nen – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Informationen und Vorführungen zum Thema Auto-pflege und ein Stand des Motor-sportclubs Schmölln im ADAC runden die Ausstellung ab.

Ê Mehr Informationen zum Thema Auto finden sich online unter www.kfz-innung-oth.de

Neuheiten rund um das Auto auf dem Altenburger MarktOVZ, Kfz-Innung Ostthüringen und Stadt Altenburg laden am 7. Mai ein

Fundgrube und Treffpunkt rund um das Thema Mobilität: der Altenburger Autofrühling. Foto: Mario Jahn

Der Altenburger Autofrühling hat sich längst etabliert und ist immer gut besucht – wie hier im Vorjahr. Foto: Nicole Rathge-Scholz

Die Osterländer Volkszeitung als Medienpartner des Altenburger Autofrühlings bietet erneut ein Gewinnspiel an und sponsert dafür drei Mal zwei Tickets für den Leipziger Zoo. Außerdem kann je ein Probefahrt-Wochen-

ende inklusive 300 Kilometer und Kraftstoff mit einem der auf-geführten Fahrzeuge gewonnen

werden – für alle, die individuelle Ausflüge mögen.

• BMW X1 von der Cloppen-burg GmbH Windischleuba

• VW Golf oder Golf Variant, Hercher Die Service Familie GmbH

• VW Golf Variant, Auto Kühn GmbH Schmölln

Mitmachen und gewinnenDie OVZ verlost Eintrittskarten sowie Wochenendausfahrten

Die Kraftfahrzeug-Branche steht vor einem großen Umbruch: Die Verbrennungsmotoren und hier speziell der Diesel sind in der Kritik, das Zeitalter der E-Mobilität scheint anzubrechen. Aufgrund der Diesel-diskussionen lässt der Lieblings-antrieb der deutschen Hersteller spürbar Federn. Hat der Diesel im Pkw noch eine Zukunft, auch an-gesichts immer wieder diskutierter Fahrverbote, blauer Plaketten und dergleichen mehr? Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindu-strie, antwortet: Der Dieselantrieb hat Zukunft, mit Sicherheit und vor allem in Europa. Mit Blick auf den Inlandsmarkt hat sich der Diesel, trotz der sehr kritischen Diskus-sionen, bislang ganz ordentlich

geschlagen: Bis November waren 46,1 Prozent aller Pkw-Neuzu-lassungen Diesel-Fahrzeuge, das sind knapp zwei Prozentpunkte weniger als im Vorjahreszeitraum. Ein Rückgang, aber kein „Absturz“. In Westeuropa war 2016 fast jeder zweite Neuwagen ein Diesel. Wir haben uns von Anfang dagegen gewehrt, den modernen Diesel pauschal unter Generalverdacht zu

stellen. Er wird vielmehr gebraucht, um die Klimaschutzziele zu errei-chen. Eine große Tageszeitung hat kürzlich kommentiert: „Dieselfahr-zeuge von den Straßen zu verban-nen, wäre eine Sabotage des Kli-maschutzplans.“ Richtig: Denn ein Dieselfahrzeug verbraucht bis zu 25 Prozent weniger Kraftstoff als ein Benziner, und sein CO2-Aus-stoß ist 15 Prozent niedriger. Dies macht Dieselfahrzeuge zu einem unverzichtbaren Baustein bei der Umsetzung der europäischen Kli-maschutzziele. Und mit der neues-ten Abgastechnologie (SCR) wird beim Diesel auch das Stickoxid-Thema gelöst. Wichtig ist aber auch, dass die Neuwagenkäufer nicht mit immer neuen Verbots-vorschlägen verunsichert werden. Hier ist die Politik gefordert.

Hat der Diesel noch Zukunft?Ja, sagt Matthias Wissmann vom Verband der Automobilindustrie

Foto: dpa

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING 3Anzeigen-Sonderveröffentlichung

IMPRESSUM

Anzeigen-Sonderveröffentlichung der Osterländer Volkszeitung

Verlag, Herstellung und Druck: Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig

Regionalverlagsleitung: Olaf Döring

Vermarktung: Arne Frank

Redaktion: Bert Endruszeit

Titelmotiv: Kfz-Innung Ostthüringen

Content: Kfz-Innung, Hersteller, dpa

Layout: Sonderthemen-Technik

Die Cloppenburg GmbH präsen-tiert den neuen BMW 5er. Inno-vationen verwirklichen, die keine Grenzen kennen. Die Möglichkei-ten der Digitalisierung optimal nut-zen. Den Fortschritt gestalten. Mit der Ästhetik und dem Charakter eines Sportlers. Das sind die neu-en Maßstäbe der Business-Klas-se. Intelligente Assistenzsysteme

wie der Lenk- und Spurführungs-assistent oder der Spurwechsel-assistent machen die Limousine zu einem sicheren Wegbegleiter. Die optionale Gestik-, Touch- und Sprachsteuerung ermöglicht eine intuitive und flexible Bedienung des Fahrzeugs. Das Publikum er-lebt zum Altenburger Autofrühling die 7. Generation des BMW 5er.

Rollende DigitalisierungCloppenburg GmbH zeigt den neuen BMW 5er

Das Wasser der Sprühlanze kann bereits vor der Waschstraßen-durchfahrt groben Dreck entfernen. Foto: dpa/

Für den Frühjahrsputz am Auto ge-ben der Auto Club Europa (ACE), der Automobilclub von Deutsch-land (AvD) sowie der ADAC Auto-fahrern ein paar Tipps: Nicht mehr gebrauchte Dach-boxen und Skiträgersystemen sollten Autofahrer abschrauben. Denn solche Aufbauten treiben den Spritverbrauch unnötig in die Höhe, erklärt der ADAC. Grund-sätzlich koste jedes zusätzliche Kilogramm mehr Treibstoff. Daher sollten Autofahrer auch den Innen- und Kofferraum nach dem Winter von allem nicht mehr benötigten Zubehör wie Schneeketten oder Besen befreien.

Vor der Waschstraße behan-deln Autofahrer ihr Fahrzeug am besten mit der Sprühlanze, um den gröbsten Dreck zu entfernen.

Jetzt zum Frühjahr sollten die Au-tofahrer ein Programm wählen, das auch den Unterboden säu-bert und das Auto mit Wachs be-handelt. Anschließend ist etwas Nacharbeit mit einem Schwamm, einem Wassereimer mit etwas Autoshampoo darin und einem Küchen-Schwammtuch sinnvoll. Mit etwas feuchtem Küchenkrepp lassen sich die Gummidichtungen reinigen.

Den Motorraum sollten Auto-fahrer nicht vergessen. Denn hier können angesammelte Blätterres-te eine schleimige Schicht gebildet haben. Die Reste der Blätter las-sen sich einfach mit der Hand ent-fernen. Ein abschließender Blick gilt den Gelenken, Schlössern und Scharnieren der Haube. Sie pflegt man mit etwas Schmiermittel.

Jetzt ist PutzzeitTipps für die Autoreinigung zum Frühjahr

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING4Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Am Stand der Autohaus Jähler GmbH erregt der neue Kia Rio Aufsehen – in jeder Beziehung. Denn das dynamische Steilheckmo-dell ist nicht nur ein echter Blickfang, sondern hat noch vieles mehr zu bieten: ein für diese Klasse ungewöhn-lich hohes Komfort- und Ausstattungsniveau, mo-derne Funktions- und Si-cherheitselemente, niedrige Verbrauchs- und Emissi-onswerte und natürlich die sieben Jahre Kia-Hersteller-garantie.

Der neue Kia Picanto präsentiert sich voller Ener-gie und Tatendrang. Ein Auto, das Spaß haben will und das zugleich Stil und Qualität zeigt: vom mar-kanten Außendesign über das elegante, komfortable Interieur bis hin zu den mo-dernen Infotainment- und Sicherheitstechnologien. Die perfekte Mischung von jugendlichem Temperament und Fahrfreude auf hohem Niveau.

Der Kia Rio sorgt für AufsehenAutohaus Jähler zeigt das dynamische Steilheckmodell

Der Kia Rio ist immer ein Blickfang. Fotos: Hersteller

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Auto-Forum Windischleuba zeigt neue Modelle

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING 5Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Das Mitsubishi-Autohaus Wiesner aus Selka feiert 100 Jahre Pionier-geschichte des Automobilbaus: 1917 legte Mitsubishi den Grund-stein zu einer mittlerweile 100-jäh-rigen Geschichte des Fahrzeug-baus. 1934 präsentierte Mitsubishi den PX 33 – der erste Serien-All-rad-Pkw der Welt. Der PX 33 be-reitete den Weg für die Kategorie der SUVs. 80 Jahre SUV-Erfah-rung machten sich schließlich im ersten Plug-in Hybrid Allrad-SUV der Welt, dem Plug-in Hybrid Out-lander bezahlt. 1971 entwickelte Mitsubishi den rein elektrischen Minica EV und präsentierte 2009 mit dem i-MiEV das erste Großse-rien-Elektrofahrzeug der Welt. 100 Jahre lang haben die Ent-wicklungen von Mitsubishi die Geschichte der Mobilität geprägt. Das wird mit den Sondermodel-len der Edition 100 gefeiert. Zum Beispiel mit dem Space Star Edi-tion 100. Mit dem praktischen City-Flitzer kommt man in enge

Parklücken, durch dichten Stadt-verkehr und kann große Shopping-Touren machen. Schicker Style ist bei ihm serienmäßig, genau wie beispielsweise fünf Türen, sechs Airbags, Berg-Anfahrhilfe, elek-trische Scheibenheber vorn, ein höhenverstellbarer Fahrersitz und vieles mehr. Der stärkere Motor im Space Star Edition 100+ bringt die Fahrer noch flotter ans Ziel.Den ASX gibt es ebenfalls als Son-dermodell Edition 100. Beim ASX Edition 100 kommen sogar noch starke Extras und ein attraktiver Preisvorteil dazu. Er unterstützt die Passagiere mit allem, was das Le-ben leichter macht, unter anderem durch sein großzügiges Raumge-fühl, die umklappbaren Rücksitz-lehnen, hohe Sitzposition, gute Rundumsicht und starke Leistung. Der Familien-SUV Outlander über-zeugt mit viel Kopf- und Beinfrei-heit, großem Kofferraum sowie dem für SUVs typischen Sicher-heitsgefühl.

Mitsubishi blickt auf 100 Jahre Automobilbau zurück Autohaus Wiesner aus Selka stellt aus diesem Anlass die Sondermodelle der Edition 100 vor

Überall perfekt unterwegs: Der Mitsubishi Outlander (links) und der ASX. Foto: Mitsubishi

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING6Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Performance, die begeistert so-wohl in der Stadt als auch weit über die Stadtgrenzen hinaus präsentiert das Autohaus Reich-stein & Opitz mit seinen Premium-Marken Land Rover und Jaguar zum Altenburger Autofrühling.Mit Land Rover zeigt sich das Autohaus Reichstein & Opitz ein-zigartig vielseitig gleichermaßen gerüstet für den Alltag und das Abenteuer. Der Discovery Sport als Premi-um-Kompakt-SUV zeichnet sich durch eine elegante und aero- dynamische Silhouette, ein fle-xibles Interieur sowie die legen-däre Geländegängigkeit eines Land Rover aus und macht da-mit sowohl auf der Straße – als auch abseits davon – eine gute Figur. Bei betont kompakten Abmessungen bringt er eine un-vergleichliche Mischung an den Start: enorme Flexibilität durch Details wie die 5plus2-Sitzkon-figuration, gepaart mit bemer-kenswerter Hochwertigkeit in De-sign und Technik. Das Range Rover Evoque Cabri-olet als weltweit erstes SUV-Cab-rio der Premium-Kompaktklasse vereint das moderne Design und die Hochwertigkeit des Bestsel-lers Range Rover Evoque mit einem ausgeklügelten Faltdach und einer umfassenden Komfort-ausstattung zu einem Cabrio für alle Jahreszeiten – und für jedes Terrain. Selbstverständlich wurde das Range Rover Evoque Cab-riolet nach den höchsten Land- Rover-Standards entwickelt und getestet – im Hinblick auf struk-turelle Festigkeit ebenso wie auf Fahr- und Passagierkomfort, Si-cherheit und Leistungsvermögen auf jedem Untergrund.Mit Jaguar präsentiert Reichstein & Opitz Modelle, die atemberau-bendes Design und beeindru-ckende Performance verbinden. Dem Jaguar XF gibt eine unver-gleichliche Kombination aus Stil, Dynamik und Komfort seinen unverwechselbaren Charakter, der sowohl Fahrspaß als auch Effizienz bietet. Als beste Limou-sine in der Kategorie „Mittel- und Oberklasse“ wurde der XF zuletzt mit dem „Goldenen Lenkrad“ ausgezeichnet, dem bekanntes-ten deutschen Automobilpreis. Bei dem von Bild am Sonntag und Auto Bild ausgelobten Preis

bewertet eine 67-köpfige Jury in verschiedenen Disziplinen wie Fahrdynamik, Konnektivität, De-sign und Unterhaltskosten die Qualität der neuesten Modelle. Auch bei den „Großen SUVs“ gab es Grund zum Feiern für Jaguar – der Jaguar F-PACE kam auf einen starken zweiten Platz. Der erste Performance-Crossover von Jaguar verkörpert die Jaguar-DNA in Reinkultur – markantes Design, präzises

Handling, souveräner Fahrkom-fort, ein hochwertiges Interieur und innovative Technologien der Spitzenklasse, gepaart mit hoher Alltagstauglichkeit und Effizienz. Sein kraftvoller Look macht ihn unverwechselbar und verleiht ihm eine aufsehener-regende Straßenpräsenz. Das Performance-SUV setzt ebenso wie sein Limousinen-Kollege mit Vollaluminium-Bauweise auf in-novativen Leichtbau.

Eleganz und Dynamik auf vier RädernAutohaus Reichstein & Opitz zeigt seine Premium-Marken Land Rover und Jaguar

Der Land Rover Discovery. Fotos: Hersteller Der Jaguar F-PACE überzeugt als kraftvolles und elegantes SUV.

Der Jaguar XF zeigt viel Stil.

Die Cloppenburg GmbH wird den neuen MINI Countryman prä-sentieren. Das Motto heißt dabei Raum erleben. Mit 20 Zentimeter mehr Länge und einem flexiblen

Innenraum bietet der Country-man ausreichend Platz für bis zu fünf Personen. Mühelos verstaut er alles, was für den Roadtrip ge-braucht wird. Mit Ausstattungs-

details wie Touchscreen, Acht-Gang-Automatik oder sogar mit der wählbaren Modellvariante als Hybrid braucht sich der neue MINI Countryman nicht zu verstecken.

Raum erleben: Der MINI Countryman

Sein Vorrecht am Zebrastreifen darf ein Fußgänger nicht erzwin-gen. Kann er erkennen, dass ein Auto aufgrund seines unvermin-derten Tempos nicht anhalten

wird, darf er nicht über die Straße gehen. Kommt es so zum Unfall, muss der Passant unter Umstän-den mithaften. Das erschließt sich aus einem Urteil des Ober-

landesgerichts München (Az.: 10 U 750/13), über das die Arbeits-gemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING 7Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Beim Autohaus Pöhland steht der Nissan Micra im Mittelpunkt. Mit der fünften Generation des Micra präsentiert Nissan eine radikal neue Definition eines Kleinwa-gens. Dynamische Proportionen, starke Charakterlinien kombiniert mit einer Palette ausdrucksstar-ker Farbtöne – das ist die Kurz-form für das Erscheinungsbild der fünften Micra-Generation. Der neue Micra ist flacher, breiter und länger als jedes Modell zuvor. Ein expressives, frisches Farbportfo-lio und Personalisierungsoptionen mit Pep betonen das Design. Und sie lassen den neuen Micra aus der Masse hervorstechen. Die Formensprache und Klasse des

Exterieur-Designs prägen auch den Innenraum. Hochwertige Ma-terialien, Softtouch-Oberflächen und eine farblich akzentuierte Gestaltung sind Standard – auch in der Einstiegsversion. Dank sei-nes pfiffigen Layouts bietet der neue Micra die hervorragende Ergonomie für die Frontpassa-giere; auch im Fond überzeugt der ausschließlich als Fünftürer gebaute Kleinwagen durch Platz und Komfort. Der Kofferraum bie-tet ausreichend Platz auch für das etwas größere Gepäck. Der neue Micra bietet Sicherheitsfeatures, die zuvor höheren Fahrzeugklas-sen vorbehalten waren. Wie den intelligenten Spurhalte-Assisten-

ten, der den Wagen, falls es nötig sein sollte, sanft zurück in die Spur führt. Auch der aus den Modellen Qashqai und Juke bekannte Around View Monitor für 360-Grad-Rundumsicht ist verfügbar und einmalig im Kleinwagen-Segment. Für Musikliebhaber ist das Bose Personal-Sound-System ein High-light des neuen Micra. Einzigartig in dieser Fahrzeugklasse sind die Lautsprecher in den Kopfstützen, die zusammen mit den Lautspre-chern in den Vordertüren und den Hochtönern in den A-Säulen für ein besonderes Klangergeb-nis sorgen. Auch der Fahrspaß kommt nicht zu kurz. Dynamik, Fahrkomfort und Handling wurden verbessert. Das Motorenspekt-rum umfasst zwei Benziner und einen Diesel. Die Kraftübertragung erfolgt über ein manuelles Fünf-Gang-Getriebe. Der Kunde kann zwischen den fünf Ausstattungs-graden Visia, Visia Plus, Acenta, N-Connecta and Tekna wählen. Eine Vielzahl an Optionen zur Per-sonalisierung ergänzt das Ange-bot. Mit attraktiven Komponenten lassen sich Interieur und Exterieur ganz nach Kundengeschmack aufwerten und farblich akzentuie-ren. Das frische Farbportfolio für den Micra umfasst zehn attraktive Töne, darunter Energy Orange, Passion Red und Pulse Green.Zum Autofrühling steht der Micra gemeinsam mit seinem großen Bruder Nissan X-Trail 2.0 dCi be-reit. Der starke Crossover ist jetzt ab der Variante Acenta mit dem AllL-Mode 4x4i-Antrieb auch in der Kombination mit Xtronic Automa-tikgetriebe erhältlich. Neben den beiden Neuen warten aber auch andere Fahrzeuge aus der Nissan-Palette zu interessan-ten Mitnahmepreisen auf kurzent-schlossene Käufer.

Neue Definition eines KleinwagensAutohaus Pöhland stellt die fünfte Generation des Nissan Micra vor

Flacher, breiter und länger als je zuvor – der neue Micra. Foto: Hersteller

Größe zeigenAutohaus Jähler präsentiert Peugeot 3008 und 5008

Große Ehrung für ein überra-gendes Kraftfahrzeug: Der neue Peugeot 3008 ist zum „Auto des Jahres 2017“ gewählt worden. Die Jury aus 58 europäischen Journalisten hat insbesondere das Erscheinungsbild, das Innen-raumdesign und das Gesamt-konzept des Autos gewürdigt. Der 3008 ist damit das erste SUV in der Geschichte des Preises, der zum Auto des Jahres gekürt wurde. Zu sehen ist das Modell bei der Autohaus Jähler GmbH.Das kraftvoll-gestreckte Design des neuen Peugeot 5008 SUV beeindruckt auf den ersten Blick. Die elegante Silhouette, das schwarze Black-Diamond-Dach sind die raffinierten i-Tüpfelchen einer beeindruckenden Erschei-nung. Dank seiner leistungsfähi-gen Pure Tech- beziehungsweise Blue HDI-Motorisierungen, des Sechs-Stufen-Automatikgetrie-bes EAT6 sowie des optimierten Fahrzeuggewichts läutet Peu-geot eine neue Ära effizienter SUVs ein. Größe zeigen: der Peugeot 5008. Foto: Hersteller

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING8Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Die Auto-Scholz-AVS GmbH & Co. KG stellt die neue Mercedes-Benz E-Klasse All-Terrain vor. Das Modell verkörpert die Kombination aus bewährter E-Klasse- Funktionalität und dynami-schen SUV-Merkmalen wie Allrad Antrieb 4-Matic und Luftfederungssystem Air Body Control mit Verstell-dämpfung für Abrollkomfort und Fahrdynamik. Ein ei-genes All-Terrain Fahrpro-gramm passt ESP und ASR an das jeweilige Gelände an und schafft in Kombination mit dem 4-Matic Antrieb zu-verlässige Traktion und Vor-trieb. Mit 121 bis 156 Milli-meter Bodenfreiheit besitzt der All-Terrain deutlich mehr Distanz zum Boden als die normale E-Klasse. Design-Highlights sind die Kühler-verkleidung im SUV-Stil, ro-buste Anbauteile und große Leichtmetallräder.

E-Klasse trifft SUVAuto-Scholz-AVS GmbH & Co. KG zeigt Mercedes E-Klasse All-Terrain

Der All-Terrain besitzt viel Bodenfreiheit. Foto: Hersteller

Alleskönner MotorölSo läuft alles wie geschmiert

Motoröl ist das Lebenselixier eines jeden Motors. Dabei entscheiden die richtige Sorte und die korrekte Dosierung über die Lebensdauer von Benzin- und Dieselmotoren. Zudem garantiert eine regelmäßige Pflege und Wartung, dass der Mo-tor optimal geschmiert wird, um zuverlässig zu funktionieren.Oft wird vergessen, was das Öl so alles leistet: Es muss nicht nur die beweglichen Teile im Mo-tor schmieren und die Reibung vermindern. Es nimmt auch den mechanischen Abrieb und Ver-brennungsrückstände auf und hat dadurch eine Art reinigende Wir-kung. Und das goldene Gemisch soll vor Rost schützen, der Kühlung der Motorteile dienen und obendrein allzeit Dichtigkeit gewährleisten. Kein einfacher Auftrag, zumal sich das Motoröl im Laufe seiner Dienstzeit selbst verbraucht, ob durch Verdünnung mit Wasser und Kraftstoff, ob durch Oxidation oder durch mechanische Zerstörung der Öl-Moleküle selbst. Bei einem unbemerkten Leck steigt der Ölverbrauch. Die Folge: Ein zu niedriger Ölstand kann zu einem Motorschaden durch über-hitztes Öl und mangelnde Schmie-rung führen.Deshalb raten Experten: Spätes-tens nach jedem dritten Tankstopp den Ölstand kontrollieren. Der ist dann optimal, wenn der Messstab eine Füllmenge nahe der oberen Peilstab-Markierung anzeigt.Doch regelmäßiges Kontrollieren und eventuelles Auffrischen an der Tankstelle verhindern nicht,

dass jedes Motoröl altert und ver-schleißt. Die Additive bauen sich mit der Zeit ab, das Öl verschmutzt durch Verbrennungsrückstände, Staub und Abrieb. Deshalb hat der turnusmäßige Ölwechsel oberste Priorität – am besten in einem Kfz-Betrieb. Denn die Fachleute wissen, wel-ches Öl das Richtige ist. Zudem wir das Altöl fachgerecht aufge-fangen und gelagert, damit es schließlich von einer dafür zuge-lassenen Entsorgungsfirma abge-holt wird.Von einem Do-it-yourself-Ölwech-sel sei abzuraten, sagt ein Spre-cher des Zentralverband Deut-sches Kfz-Gewerbes (ZDK). Er erfordere nicht nur technisches Know-how und Geschick. Fehler könnten zu Motorschäden führen, oder Öl dringe unkontrolliert ins Erdreich und könne so der Umwelt schaden.

Das Motoröl ist das Lebenselixier des Automobils. Foto: Kfz-Innung

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING 9Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Das Auto ist gewählt, die Finanzie-rung steht. Jetzt kaufen, reinsetzen und losfahren? So einfach machen sich Autofahrer den Neuwagen-kauf trotz Fotos, Video-Clips und Virtual-Reality-Filmen nicht. „Inte-ressenten wollen den Neuerwerb sehen, fühlen und vor allem fah-ren“, weiß Ulrich Köster vom Zen-tralverband Deutsches Kraftfahr-zeuggewerbe. Hier die wichtigsten Tipps für den Probelauf. Begleiter mitnehmen: Vier Au-gen sehen mehr als zwei. Ein sachkundiger Begleiter kann fah-ren und während der Tour Sitze und Sicht testen. Papiere bereithalten: Der Händ-ler verlangt Führerschein sowie Personalausweis oder Reisepass. Das Gleiche gilt natürlich auch für den zweiten Probefahrer. Sonst zahlt der Kaufinteressent eventuel-le Schäden seines Begleiters. Versicherung klären: Üblich ist neben der vorgeschriebenen Haft-pflichtversicherung eine Vollkasko-Police mit Selbstbeteiligung. Ob zwischen Händler und Fahrer ein stillschweigender Haftungsaus-schluss gilt, steht in der Probe-fahrtvereinbarung und sollte beim Händler nachgefragt werden. Für diesen Fall zahlt der Kaufinteres-sent nicht für leicht fahrlässig ver-ursachte Schäden.Mängel notieren: Auch Vorführ-wagen haben Macken – vor der Fahrt und manchmal leider auch danach. Erst nach dem Gang ums Auto und der eventuellen Män-

gelliste erfolgt die Vertragsunter-schrift. Probefahrtvereinbarung che-cken: Alles, worüber man sich am Ende auch streiten kann, wird schriftlich fixiert: Fahrer, Zeitraum, Kilometer, Kosten, Versicherung, Schäden. Zeit einplanen: Einmal kurz um den Block fahren – damit ist es nicht getan. Für den Probelauf sollte mindestens eine Stunde möglichst bei Tageslicht einge-plant werden. Fahrzeuge der Premiumklasse werden oft auch übers Wochenende verliehen.Strecke festlegen: Ist der Wen-dekreis akzeptabel? Wie viel Kraft-stoff schluckt der Neuwagen? Steckt das Fahrwerk auch Kopf-

steinpflaster gut weg? Fragen, die der Mix aus Autobahn, Stadt- und Landstraßen bestens klärt. Checkliste mitnehmen: Fahr-eindrücke und Bedienungsdetails bleiben schriftlich in bester Erinne-rung. Der Fahrer sagt an, der Bei-fahrer schreibt. Checklisten stellen Automobilklubs zur Verfügung.Ladegut testen: Alltäglicher Klein- und Großkram wie Kinder-sitze, Getränkekisten oder Klapp-räder sollten ins Auto passen. Vor oder nach der Testfahrt werden sie probegeladen.Unfälle melden: Selbst über die kleinsten Rempler will der Händ-ler informiert werden, bei Unfällen selbstverständlich immer auch die Polizei.

Augen auf beim AutokaufWorauf bei der Probefahrt geachtet werden sollte

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING10Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Am Stand von Auto Kühn Schmölln sehen die Besucher den neue Golf und Golf Variant: sportlicher, dynamischer und markanter als je zuvor. Dabei sorgt eine Reihe modernster Info- tainment- und Assistenzsysteme dafür, dass man für das gerüstet sind, was der Alltag heute und in Zukunft bringen mag. Intelligente Fahrerassistenz-systeme sorgen beim neuen Golf und Golf Variant für mehr Fahrkomfort und können dabei helfen, kritische Situationen zu bewältigen oder sogar ganz zu vermeiden. Der Stauassistent ermöglicht ein komfortables Folgefahren in Stausituationen und hilft, typische Stauunfälle zu vermeiden. Das System hält das Fahrzeug in der Spur und steuert in Verbindung mit dem Doppelkupplungsgetriebe DSG selbsttätig Gas und Bremse. Der Stauassistent ist nur als Be-standteil des Fahrerassistenz-Pakets „Plus“ erhältlich. Die automatische Distanzregelung ACC passt die Geschwindigkeit bis zur eingestellten Höchstge-schwindigkeit automatisch der des vorausfahrenden Fahrzeugs an und hält dabei den vom Fah-rer vorgegebenen Abstand ein. Sie ist auch als Bestandteil des Fahrerassistenz-Pakets Plus er-hältlich. In Verbindung mit dem Doppelkupplungsgetriebe DSG beinhaltet dieses Paket unter anderem den Emergency As-sist und den Stauassistenten. Der Blind-Spot-Sensor Plus mit Ausparkassistent inklusive Spur-halteassistent Lane Assist warnt während der Fahrt vor Fahrzeu-gen im toten Winkel und kann in kritischen Situationen durch einen Lenkeingriff unterstüt-zen. Beim Rückwärtsausparken überwacht der Ausparkassistent den Bereich hinter dem Auto und warnt vor querendem Verkehr. Das Umfeldbeobachtungs-system Front Assist inklusive City-Notbremsfunktion mit Fuß- gängererkennung kann bei ei-nem drohenden Auffahrunfall helfen, die Unfallschwere zu mindern oder – im Idealfall – den Unfall zu vermeiden. Es erkennt Fußgänger und Fahrzeuge auf der Fahrbahn und warnt den Fahrer rechtzeitig. Falls darauf-hin nicht reagiert wird, leitet das Fahrzeug eine Notbremsung ein. Auf e-Mobilität umsteigen? Ein-fach einsteigen! Der neue e-up! macht’s möglich. Sein leistungs-starker Elektromotor sorgt für jede Menge Fahrspaß – und das

rein elektrisch und völlig emissi-onsfrei mit einer Reichweite von bis zu 160 Kilometern. Zu entde-cken gibt es jetzt alles, was den neuen e-up! zum idealen Beglei-ter für jeden Tag macht.Der erste Eindruck zählt ganz besonders, denn den bildet sich der Mensch bereits nach wenigen Augenblicken. Gut für den Golf Sportsvan. Denn der zieht mit seinem dynamischen Design, der abfallenden Dach-linie und der schräg gestellten Heckscheibe sofort alle Blicke auf sich. Das Schöne an einem solchen Begleiter: Er beein-druckt nicht nur mit seinen äu-ßeren Werten, sondern hat auch im Inneren eine ganze Menge zu bieten.

Der Audi Q2 betritt die Bühne – ein urbaner Typ mit Ecken und Kan-ten, ein eigenständiger Charakter mit neuer, geometrischer For-mensprache. Seine Ausstattung lässt keine Wünsche offen und bringt Features mit, die bislang der Oberklasse vorbehalten waren. Und die Connectivity? Vorbildlich mit Audi smartphone interface und der neuesten Generation an Info-tainment- und Soundsystemen. Progressives Design, das eine einzigartige Sprache spricht. In-novative Technologien, die Dyna-mik und Effizienz betonen. Und ein Innenraum, der Ästhetik und intuitive Funktionalität eindrucks-voll vereint. Vorsprung ist in vielen Facetten zu entdecken. Im neuen Audi A3 Sportback.

Sportlicher als je zuvorAuto Kühn Schmölln lässt Volkswagen und Audi glänzen

Der neue VW Golf ist für die Zukunft gerüstet. Fotos: Hersteller

Der urbane Audi Q2 betritt die Bühne.

Wer mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn für Einfädler auf dem Beschleunigungsstreifen bremst, um sie reinzulassen, agiert nicht nur gefährlich. Sondern er riskiert bei einem Unfall, für den Schaden haften zu müssen, berichtet die „ADAC Motorwelt“. Der nachfol-

gende Verkehr müsse nicht damit rechnen, dass vor ihm Fahrende ohne Not bremsen. Allein der Autofahrer, der sich einfädeln will, muss Sorge dafür tragen, dass er korrekt auffährt und da-bei den fließenden Verkehr nicht gefährdet.

„Allerdings können Autofahrer leicht vom Gas gehen, um jeman-den besser auffahren zu lassen. Allerdings dürfen sie dabei den Hintermann nicht behindern oder gar gefährden“, sagt ein ADAC-Sprecher. Das gelte auch für ei-nen Wechsel auf die linke Spur.

Nicht für Einfädler bremsenGefahrenstelle Autobahn-Auffahrt

Audi ServiceDer Service, derden Vorsprung hält.

Audi Vorsprung durch Technik

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING 11Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Diesel statt Benzin, Benzin statt Diesel, E 5 statt E 10 – der Griff zur falschen Zapfpis-tole ist schnell getan. Auch im vergange-nen Jahr halfen Werkstätten aus diesem Grund wieder tausenden liegengebliebe-nen Fahrzeugen. Dietmar Clysters, Ober-meister der Kfz-Innung Rhein-Neckar-Odenwald, über Ursachen, Folgen und Vorsichtsmaßnahmen.

Warum greifen Autofahrer immer wieder zur falschen Zapfpistole?

Da gibt es viele Gründe. Die Tankstutzen passen – zumindest bei Fahrzeugen ohne Fehlbetankungsschutz – in viele Autos glei-chermaßen. Dann sind immer mehr Kraft-stoffsorten auf dem Markt, die häufig aus einer Tanksäule mit teils verwirrenden Wer-beaufklebern gezapft werden.Auch wer jahrelang ein Fahrzeug mit an-derem Kraftstoff fuhr oder öfter das Auto wechselt, kann schnell danebengreifen. Nicht zuletzt sind die Aufkleber mit der Spritsorte im Tankdeckel oft zu klein.

Welches sind die häufigsten Fehlgriffe?

Benzin- und Dieselkraftstoff werden am meisten verwechselt. Dabei verleitet der leise Sound moderner Diesel, aber auch

der schmale Benzinrüssel, der mühelos in Dieseleinfüllstutzen passt, vielfach zu Fehl-griffen – mit teils fatalen Folgen.

...die da wären?

In modernen Dieselfahrzeugen schützt ein Schmierfilm das Kraftstoffsystem. Benzin zerstört diesen Film. Es entstehen Spä-ne, die sich in der Pumpe absetzen und das Auto in kurzer Zeit lahmlegen. Älte-re Diesel trifft der Irrtum weniger drama-tisch. Vorausgesetzt, es gelangen nur wenige Liter Benzin in den Dieseltank. Im umgekehrten Fall ruckelt der Motor, weil die Zündkerze des Benziners den schwer entflammbaren Dieselkraftstoff nicht mehr anfachen kann, und geht irgend-wann aus. Der Benziner bleibt liegen. Schäden aufgrund von falschem Tanken sind von der Gewährleistung übrigens ausgeschlossen.

Wie lautet der Nothilfeplan?

Keinesfalls starten! Die Werkstatt pumpt den Tank leer. Wurde der Diesel mit Benzin im Tank bereits gestartet, muss das ge-samte System zudem gereinigt und gespült werden. Notfalls sind Teile wie Einspritz- düse und Pumpe zu ersetzen. Beim kapita-

len Motorschaden kommen schnell ein paar Tausend Euro zusammen. Mehr Glück im Unglück haben die Fahrer von Benzin-Autos. Eine kleine Menge Diesel schadet in der Regel nicht. Es kann immer wieder Benzin nachgetankt werden. So verfahren auch die Besitzer von Benzinern, die statt E 5 irrtümlich E 10 getankt haben. Ist das Fahrzeug aber nicht für E 10 freigegeben und der Sprit fälschlicherweise im Tank gelandet, drohen Schäden bei der Weiter-fahrt. Die Werkstatt sollte schnellstmög-lich den Tank leeren und mit dem korrek-ten Sprit füllen. Generell hilft der Blick in die Bedienungsanleitung.

Wie können sich Autofahrer vor dem Mal-heur schützen?

Augen auf und besser dreimal auf die Zapfsäule schauen, ablenkende Telefo-nate auf später verschieben. Leuchtende Aufkleber im Cockpit oder Tankdeckel wecken zusätzlich Aufmerksamkeit. Zu den Risiken gehört auch der Reserveka-nister mit seinem schmalen Rüssel. Zu klären wäre: Was ist drin? Und wie alt ist der Kraftstoff? Wenigfahrer sollten jetzt darauf achten, dass sie den Sommerdie-sel leer fahren und spätestens ab Novem-ber den Winterdiesel tanken.

Träumerei an der Tanksäule kann teuer werdenFalscher Kraftstoff und seine Folgen: Wie sich Schäden vermeiden lassen

Der falsche Sprit im Tank kann böse Folgen ha-ben. Foto: dpa

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter der LVDG sowie deren Angehörige dürfen am Gewinnspiel nicht teilnehmen. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Daten werden ausschließlich für das Gewinnspiel verwendet.

OVZ-GEWINNSPIELzum 13. Altenburger Autofrühling

Ich bin Abonnent der OVZ

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(Diese Angaben sind unabhängig von der Gewinn-chance)

z. Z. bin ich kein Abonnent und möchte die OVZ zwei Wochen kostenlos und unverbindlich testen. (Das Angebot gilt nur im Verbreitungsgebiet der OVZ)

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Zum wievielten Mal findet in Altenburg der Autofrühling statt?

Nach welchem Ampelzeichen müssen sich Radfahrer seit diesem Jahr richten?

Neu in diesem Jahr ist auch die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse. Wo soll diese bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand gebildet werden?

zum 8. Mal zum 13. Mal zum 18. MalA B C

für Kraftfahrer  für Fußgänger nach keinemA B C

mittig aller Spuren ganz links außen A B C

Unter allen richtigen Antworten verlosen wir 3 x 2 Eintrittskarten für den Zoo Leipzig sowie jeweils für ein Wochenende (inkl. 300 km und Kraftstoff) einen neuen VW Golf oder Golf Variant vom Autohaus Hercher Die Service Familie GmbH Altenburg, einen VW Golf Variant von der Auto Kühn GmbH Schmölln und einen BMW X1 vom Autohaus Cloppenburg GmbH Windischleuba.

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1) Gemäß den gesonderten Honda Mobilitätspaketbedin-gungen. 2) Gemäß den gesonderten Honda Garantie-bedingungen. 3) Ein unverbindliches Finanzierungs-angebot der Honda Bank GmbH, Hanauer Landstraße222–224, 60314 Frankfurt am Main, auf Basis derunverbindlichen Preisempfehlung von Honda Deutschland.3-Optionen-Kredit, am Ende der Laufzeit Begleichungdes Restbetrages oder Finanzierung der Restsumme oderRückgabe des Fahrzeugs (gemäß Rückkaufbedingungen).Angebot gültig für Privatkunden bis 30.04.2017; nur inVerbindung mit einer Finanzierung der Honda Bank.

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13. ALTENBURGER AUTOFRÜHLING12Anzeigen-Sonderveröffentlichung

Lageplan und Ausstellerverzeichnis zum 13. Altenburger Autofrühling 2017

Markt

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Auto Forum Windischleuba

Autohaus Jähler GmbH

Cloppenburg GmbH

Autohaus Pöhland GmbH & Co. KG

Auto-Service Meuselwitz GmbH

Auto Kühn GmbH

HERCHER – Die Service Familie

Autohaus Hußner GmbH

Autohaus Liebhaber GmbH

Osterländer Volkszeitung/ Altenburg Information

Auto-Scholz-AVS GmbH & Co. KG

Agroservice Altenburg-Waldenburg eG

Autohaus Wiesner OHG

Autopflegeservice Blieher

Autohaus Reichstein & Opitz GmbH

Beschallung

AC Automobil Center GmbH

WM Autohaus GmbH

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Die Ferien waren ein Traum, die Nachwehen ein Alptraum. Für die rasante Fahrt durch die nächt-liche Toskana flatterte Wochen später von der Polizia ein Buß-geldbescheid ins Haus. 25 Sa-chen über dem Limit – eigentlich nicht dramatisch. Weil der Blitzer aber erst nach 23 Uhr sein Foto schoss, gab’s einen Zuschlag von einem Drittel der eigentlichen Stra-fe. Pech gehabt? Auch, vor allem aber nicht informiert und aufge-passt.Seit 2010 dürfen Bußgelder aus der EU in Deutschland einge-trieben werden. Dafür müssen die Länder den „EU-Rahmenbe-schluss zur Geldsanktionenvoll-streckung“ umgesetzt haben. Au-ßer in Griechenland ist das bisher überall geschehen. Eingetrieben werden Strafen, die mindestens 70 Euro betragen.Darin enthalten sind allerdings auch die Gebühren und Verfahrens- kosten. Eine Strafe von 50 Euro klettert so schnell über die 70-Eu-ro-Grenze. Die meisten Verkehrs-sünden betreffen Parkverstöße und Tempoüberschreitungen.Das erste Schreiben landet aus dem Urlaubsland im Briefkasten. Die ausländische Zahlungsauffor-

derung muss in Deutsch verfasst sein und eine Behelfsbelehrung beinhalten. Die klärt auf, wie man sich wehren kann.Verweigert der Autofahrer die Zahlung, hakt im Auftrag der EU-Länder das Bundesamt für Justiz nach – nur die ist in Deutschland für die Vollstreckung zuständig. Fahrverbote sind hierzulande nicht durchsetzbar, auch das Punkte-konto in Flensburg bleibt unbe-rührt.„Wer sich als Verkehrssünder er-kannt hat, sollte die Strafe gleich zahlen“, rät ADAC-Pressespre-cher Johannes Boos. Viele Länder gewähren Rabatte. Die Franzosen senken beispielsweise die Strafe für einen Tempoverstoß außer-orts um 20 Kilometer pro Stunde von 135 Euro auf 90 Euro, wenn der Bußgeldbescheid bei auto-matischer Verkehrsüberwachung binnen 30 Tagen nach Zustellung gezahlt wird. Die Spanier geben pauschal 50 Prozent Rabatt für die Überweisung innerhalb von 20 Tagen nach Zustellung.Zahlungsverweigerer sollten auch wissen, dass bei Wiedereinreise Stress droht. Denn Strafen ver-jähren in Spanien nach vier und in Italien nach fünf Jahren. Bei Kon-

trollen am Flughafen oder im Ver-kehr fliegt der Boykott nicht nur auf, die Geldbuße wächst inklu-sive Vollzugsgebühren und Straf-erhöhungen auf ein erkleckliches Sümmchen.Ein Einspruch lohnt, wenn der Fahrer beispielweise weiß, dass er zu dem Zeitpunkt nicht an Ort und Stelle war, ein Dreher im Kennzei-chen vorliegt oder die Strafe zu hoch erscheint. Streithansel soll-ten jedoch bedenken, dass jede Zahlungsverweigerung ein Plus an Verwaltungskosten bedeutet.Landet dagegen ein Schreiben ei-nes Inkasso-Büros auf dem Tisch, ist Vorsicht geboten. Die dürfen Strafen nur eintreiben, wenn pri-vate Betreiber zum Beispiel eine Maut erheben. Das ist bei regu-lären Bußgeldern aufgrund von Falschparken und Tempoverstö-ßen nicht möglich.Autofahrer sollten die wichtigsten Verkehrsregeln und Strafen des Reiselandes kennen. In der Regel ahnden die Nachbarn Verkehrs-sünden härter als hierzulande. Wer gesündigt hat, ist mit der alsbaldi-gen Zahlung des Bußgeldes gut bedient. Er schont sein Portemon-naie und seine Nerven. Ansonsten hilft der Weg zum Rechtsanwalt.

Urlaubsgrüße von der PolizeiSeit 2010 dürfen Bußgelder aus den EU-Ländern in Deutschland eingetrieben werden

Fehler beim Autofahren im Ausland können teuer werden. Foto: Bert Endruszeit

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Altenburg. Vor einigen Monatenbekam das Lindenau-Museum Al-tenburg eine recht umfangreicheLeihanfrage von der Stiftung Saar-ländischer Kunstbesitz aus Saar-brücken. „Grand Tour – Reisen zuantiken Stätten“ heißt die Ausstel-lung, die das Saarlandmuseumund das Museum für Vor- undFrühgeschichte in Saarbrückenvom 1. April bis 30. Juli 2017 prä-sentieren. Die Museen widmensich mit dieser Ausstellung einembedeutenden kulturhistorischenPhänomen im Europa des 18. und19. Jahrhunderts: der „GrandTour“. Der Begriff steht für Studi-enreisen, die zu jener Zeit als Teilder Allgemeinbildung der adligenOberschicht galten, und sowohlnach Rom und Florenz wie auchzu den antiken Ruinen am Golfvon Neapel und auf Sizilien führ-ten. Entschieden stimuliert wurdediese Mode durch die EntdeckungHerculaneums 1738 und Pompejis1748, die den Blick ganz Mitteleu-ropas auf Italien und seine Kultur-schätze lenkte.Das Lindenau-Museum kann fürdieses Thema eine Vielzahl inte-ressanter Ausstellungsstücke bei-steuern. Schließlich führten auchBernhard August von LindenausReisewege zu den antiken Stätten

in Italien. Sein Bestreben war es,seine Bildungsanstalt mit Kunst-objekten auszustatten, die vomkulturellen Reichtum der Antike inGriechenland und Rom, aber auchder italienischen Renaissance zeu-gen.Mehrere großformatige Gemälde,darunter die vor einiger Zeit miteiner großzügigen Spende restau-rierte „Stadtansicht von Kairo“des deutschen Malers FriedrichOtto Georgi, eine Vielzahl von Ar-chitekturmodellen u. a. das Kork-modell des Kolosseums von LuigiCarotti, Gipsabgüsse und kostbareBücher aus der Kunst-und Reise-bibliothek Lindenaus bereicherndie interessante Präsentation inSaarbrücken. Das Lindenau-Mu-seum Altenburg ist damit wich-tigster Leihgeber. Mit dieser mar-kanten Ausstellungsbeteiligungtritt das Lindenau-Museum imSaarland als bedeutendes Kunst-und Kulturgeschichtliches Muse-um auf. Mit der großzügigen Leih-gabe ist die Hoffnung verbunden,dass sich die Ausstellungsbesu-cher für den Herkunftsort der au-ßergewöhnlichen Exponate inte-ressieren und früher oder spätereinmal das Altenburger Land unddas Lindenau-Museum besuchen.

Angelika Wodzicki

AmtsblattAltenburger Land Nr. 6/29.April 2017 AMTLICHER TEIL Seite 7

a) ÖffentlicherAuftraggeber(Vergabestelle):SeniorenzentrumMeuselwitzGmbH,Bebelstraße 31,04610Meuselwitz,Tel.: 03448 814914, Fax: 03448 814 910, E-Mail:[email protected], Internet:www.senioren-zentrum-meuselwitz.deb)Vergabeverfahren:ÖffentlicheAusschreibung,VOB/AVergabenummer: Los 3.15Bau-endreinigungc)Angaben zumelektronischenVergabeverfahrenund zurVer-undEntschlüsselungderUnterla-gen: kein elektronischesVergabever-fahrend)Art desAuftrags:AusführungvonBauleistungene)Ort derAusführung:04610Meuselwitz, Bebelstraße 31f)Art undUmfangderLeistung,ggf. aufgeteilt inLose:Los 3.15Bauendreinigung1.435m² (Nettogrundfläche)•Bauendreinigung, bestehend aus:Grundreinigung, Zwischenreini-•gung undEndreinigungReinigung derAußenanlagen•g)AngabenüberdenZweckder

baulichenAnlage oderdesAuf-trags,wennauchPlanungsleistun-gen gefordertwerden: entfällth)Aufteilung inLose: ja,Angebotesindmöglich, nur für einLos (Art undUmfang der Lose sieheBuchstabe f)i)Ausführungsfristen:Los 3.15Beginn derAusführung:7.8.2017Fertigstellung oderDauer der Leis-tungen: 25.8.2017j)Nebenangebote: zugelassenk)AnforderungderVergabeunter-lagen: arc projektmanagement, ZumDomfelsen 1, 39104Magdeburg,E-Mail: [email protected] stehen in Pa-pierformbzw. digital (aufCD) zurVerfügung undwerden per Postversendet.l)Kosten fürdieÜbersendungderVergabeunterlagen siehe k):Höhe derKosten: 35,00 €Zahlungsweise:BanküberweisungEmpfänger: arc projektmanagementVerwendungszweck: Los 3.15BauendreinigungFehlt derVerwendungszweck aufIhrerÜberweisung, so ist die Zahlungnicht zuordenbar undSie erhalten

keineUnterlagen.IBAN:DE23810932740401384724BIC-Code:BICGENODEF1MD1DieVergabeunterlagen können nurversendetwerden,wennauf derÜberweisung derVerwen-•dungszweck angegebenwurde,gleichzeitigmit derÜberweisung•dieVergabeunterlagen perBriefoder E-Mail (unterAngabe IhrervollständigenFirmenadresse) beider inAbschnitt k) genannten Stelleangefordertwurden,dasEntgelt auf demKonto des•Empfängers eingegangen ist.Das eingezahlte Entgeltwird nicht er-stattet.o)Anschrift, andie dieAngebote zurichten sind:Vergabestelle siehe a)p) Sprache, in derdieAngeboteabgefasst seinmüssen:Deutschq)Angebotseröffnung:am24.5.2017 um12UhrOrt: SeniorenzentrumMeuselwitz,Raum-020,Bebelstraße 31, 04610MeuselwitzPersonen, die bei der Eröffnung an-wesend sein dürfen:Bieter und ihreBevollmächtigtenr) geforderte Sicherheiten: siehe

Vergabeunterlagens)WesentlicheFinanzierungs- undZahlungsbedingungenund/oderHinweise auf diemaßgeblichenVorschriften, in denen sie enthaltensind: entfälltt)RechtsformderAnforderung anBietergemeinschaften:gesamtschuldnerisch haftendmitbevollmächtigtemVertreteru)Nachweise zurEignung:PräqualifizierteUnternehmenführen denNachweis der Eignungdurch denEintrag in dieListe desVereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis). Bei Einsatz vonNachunternehmen ist auf gesondertesVerlangen nachzuweisen, dass diesepräqualifiziert sind oder dieVoraus-setzung für die Präqualifikation er-füllen.Nicht präqualifizierteUn-ternehmen haben zumNachweis derEignungmit demAngebot das ausge-füllte Formblatt „Eigenerklärung zurEignung“ vorzulegen.Bei EinsatzvonNachunternehmen sind aufgesondertesVerlangen dieEigener-klärungen auch für diese abzugeben.

Sind dieNachunternehmenpräquali-fiziert, reicht dieAngabe derNum-mer, unter der diese in der Liste desVereins für die Präqualifikation vonBauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) geführtwerden.Gelangt dasAngebot in die engereWahl, sind dieEigenerklärungen(auch die derNachunternehmen) aufgesondertesVerlangen durchVorlageder in der „Eigenerklärung zur Eig-nung“ genanntenBescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht indeutscher Sprache abgefasst sind, isteineÜbersetzung in die deutscheSprache beizufügen.Das Formblatt „Eigenerklärung zurEignung“ ist erhältlich.v)Ablauf derZuschlags- undBindefrist: 30.6.2017w)NachprüfungbehaupteterVer-stöße:Nachprüfungsstelle (§ 21VOB/A)Thüringer Landesverwal-tungsamt,Referat 250-Vergabekam-mer,Weimarplatz 4, 99423Weimar

Kathrin Pliquett-HerfurthGeschäftsführerin 11.04.2017

ÖffentlicheAusschreibung nach VOB/AErweiterungsneubau SeniorenzentrumMeuselwitz: Bauendreinigung

NICHTAMTLICHER TEIL

Landkreis. Die Bock-windmühle in Lump-zig ist am Pfingsmon-tag, den 5. Juni, Eröff-nungsort des 24. Deut-schen Mühlentages,einem Aktions- undThementag rund umdas Mühlenwesen inder Bundesrepublik.Dieser besondere Tagwurde von der Deut-schen Gesellschaft fürMühlenkunde und Müh-lenerhaltung ins Lebengerufen und findet jähr-lich am Pfingstmontagstatt. Ziel des Mühlenta-ges ist es, zusammenmit dem Denkmalschutzdie alte Kulturtechnik des Müllernswieder in das Bewusstsein der Be-völkerung zurückzubringen und dieMühlen als technische Denkmälerzu begreifen und zu erhalten. Hier-für sind am Mühlentag bundesweitüber eintausend teilnehmendeWind- und Wassermühlen für Be-sichtigungen und Führungen geöff-net und als funktionierendes techni-sches Denkmal zu erleben. Eröffnetwird der Deutsche Mühlentag im-

mer an einer ausgewählten Mühleund in diesem Jahr ist das die Bock-windmühle in Lumpzig. Schirmherrder diesjährigen Veranstaltung istThüringens Ministerpräsident BodoRamelow, der am 5. Juni selbstver-ständlich vor Ort sein wird. Seit Mo-naten arbeitet die Organisatoren desVereins Altenburger Bauernhöfee.V. daran, ein informatives und ab-wechslungsreiches Programm aufdie Beine zu stellen. Und das ist bes-

tens gelungen. Der Pfingst-montag beginnt um 9 Uhrmit einem ökumenischenGottesdienst. Danach er-wartet die Besucher einbuntes Programm rund umdie Bockwindmühle.Selbstverständlich gibt esMühlenvorführungen, aucheinen Kunst- und Hand-werkermarkt, dazu deftigeregionale Leckereien, Kaf-fee und Kuchen. In den his-torischen Schauwerkstättenkann man die Herstellungvon Brot, Käse und Senfhautnah mitverfolgen undauch auf der Bühne imFestzelt ist einiges los. GuteStimmung ist unter ande-

rem garantiert mit dem AltenburgerFolkloreensemble, dem 1. Ostthü-ringer Blasorchester Nobitz, derKinder- und JugendtrachtengruppePonitz, der Tanzfabrik Lucka, demSpielmannszug Lumpzig und denThüringer Tippelbrüdern. Spiel undSpaß gibt es natürlich auch für dieKinder. Das detaillierte Programmdes Mühlentages finden Sie in unse-rerAmtsblattausgabe am 13. Mai.

JF

Vorbereitungen für DeutschenMühlentaglaufen auf Hochtouren

Korkmodell des Kolosseums; Foto: PUNKTUM

KunstschätzeausLindenau-MuseumimSaarlandzusehen

Die Bockwindmühle in Lumpzig ist die letzte erhaltenedes Altenburger Landes

Landkreis. Zuletzt fanden die beidenMusikwettbewerbe „45. Kleine Tageder Harmonika“ (Klingenthal) undder Landeswettbewerb „Jugendmusi-ziert“ (Jena) unter Beteiligung derMusikschüler desAltenburger Landesstatt. „In Klingenthal nahmen sechsSchüler in der Kategorie ,AkkordeonKammermusik’ teil und erzielten her-vorragendErgebnisse“, so die Leiterinder Musikschule Gabriele Herrmann.In derAltersgruppe 1 holten EmanuelFörster (Blockflöte, Klasse Karin Bei-er) und Friedemann Puhl (Akkordeon,KlasseWernerOsten) den 1. Platz.In der Altersgruppe 2 sicherten sichClara Starzetz (Blockflöte, KlasseKa-rin Beier) und Felix Schirmer (Akkor-

deon, Klasse Werner Osten) den 1.Platz. Kim Winter (Violine, KlasseInes Ludwig) und Isabell Schirmer(Akkordeon, Klasse Werner Osten)erzielten in derselben Altersgruppeden 3. Platz.„Beim Landeswettbewerb ,Jugendmusiziert’ in Jena nahmen insgesamt13 Musikschüler unserer Einrichtungteil“, sagt Herrmann.AmKlavier hol-te Anna Heitsch (Klasse IrmtrautFriedrich) den dritten Preis. In der Ka-tegorie „Gesang“ sicherte sich FelixLoschinski (Klasse Mike Körner) denzweiten Preis, Charlotte Liebsch(Klasse Christine Mäder-Gouby) undDoreenMarkus (KlasseMikeKörner)den ersten Preis samt Weiterleitung

zum Bundeswettbewerb. In der Kate-gorie „Holzbläser, gleiche Instrumen-te“ holten Virginia Schmidt und ClaraStarzetz (Blockflöte, Klasse KarinBeier) den ersten Preis inkl.Weiterlei-tung zum Bundeswettbewerb. In derKategorie „Kammermusik, Akkorde-on“ holten die drei Duos EmanuelFörster, Friedemann Puhl / IsabellSchirmer, KimWinter und Clara Star-zetz, Felix Schirmer jeweils den ers-ten Preis. Die beiden letzten Duos tre-ten in der nächsten Runde zum Bun-deswettbewerb an. „Ich gratuliere al-len Preisträgern ganz herzlich undbedanke mich ausdrücklich bei denKorrepetitoren“, so Herrmann ab-schließend. TK

Musikschüler beiWettbewerben erfolgreich

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Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/29.April 2017Seite 8 NICHTAMTLICHER TEIL

„Von Natur sind wir zum Guten oft zu schwach,aber des Grauenvollen sind wir größte Meister.“

Euripides

Allzu früh und unerwartet habenwir unseren langjährigenMitarbeiter

Steffen Richterverloren.Wir werden ihn in seiner menschlichen und

freundschaftlichenArt sehr vermissen und ihm ein ehrendesAndenken bewahren.

Durch seine stetigeArbeit beimAufbau und bei der Leitung einerunserer Gruppen zur Bewältigung von Großschadenslagenhat er uns stets mit großer Kompetenz zur Seite gestanden.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.

Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen

Michaele Sojka DieVerbandsvorsitzende Mitarbeiter

Altenburg. Ende März 2017 wur-de das Projekt „Organisations-untersuchung im LandratsamtAltenburger Land“ im Rahmender letzten Arbeitsgruppensit-zung nach fast vierjähriger Ar-beit offiziell abgeschlossen.„Grundlage für die Projektarbeitbildete ein Beschluss des Kreista-ges Anfang 2013, mit dem die Ver-waltung beauftragt wurde, eineumfassende haushaltswirtschaftli-che Analyse vorzunehmen“, soSteffen Wiegner, FachdienstleiterOrganisation/IT, der die fachlicheProjektleitung im Landratsamtübernahm. „Schwerpunkte der Ar-beit sollten die Prüfung der Auf-bau- und Ablauforganisation derKreisverwaltungsbehörde, die Er-mittlung personeller Einsparpoten-ziale, die Prüfung und kritische Be-trachtung der pflichtigen und derfreiwilligen Aufgaben und eine ab-schließende Stellenbemessungsein“, fügt er an. Zugleich wurdefestgelegt, dass die Untersuchungvom Kommunalen Arbeitgeberver-band Thüringen (KAV) begleitetund durch den KAV in Form einesGutachtens dokumentiert und aus-gewertet wird. „Durch die Einbin-dung des ehrenamtlichen Beigeord-neten Uwe Melzer, der zudemKreistagsmitglied ist, als Leiter derArbeitsgruppe wurde die perma-nente politische Begleitung der Un-tersuchung gesichert“, erklärtWiegner.„Ein wesentliches Ergebnis der Ar-beit ist die Reduzierung von sechsauf vier Fachbereiche – eine wirk-lich grundlegende Änderung derVerwaltungsstruktur“, bemerktWiegner und fügt an: „Im Zugedessen wurde natürlich auch eineneue Geschäftsverteilung für dieFachbereiche erarbeitet, erstmalsmit umfassend dokumentierter zeit-licher Bemessung sowie nun jährli-cher Prüfung jeder Haupttätigkeitje Stelle.“ Ebenfalls seien die frei-willigen Aufgaben der Kreisver-waltung bewertet und eine separateOrganisationsuntersuchung in derErziehungsberatungsstelle, im Be-reich Straßenbau/-verwaltung und

im Bereich Natur- und Umwelt-schutz durchgeführt worden. „Na-türlich haben wir auch den notwen-digen Gesamtstellenumfang für dieLandkreisverwaltung ermittelt unddie Führungskräftestellen neu be-wertet, da ihnen neue Fachgebietezugewiesen wurden“, erklärt Wieg-ner weiter. Der KAV habe schließ-lich ein Abschlussgutachten er-stellt.„Das Projekt stellte für alle Betei-ligten eine wirkliche Herausforde-rung dar, insbesondere für denKAV und den Fachdienst Organisa-tion/IT, durch den die einzelnenOrganisationsuntersuchungen mitgleichzeitiger Einbindung allerThüringer Landkreise durchgeführtund koordiniert wurden. Die thü-ringenweite Betrachtung dientehierbei dem interkommunalen Ver-gleich zwischen den Landkreisen.Seit Projektstart im Mai 2013 fan-den insgesamt elf Arbeitsgruppen-sitzungen statt. „Gegenüber demKreistag bzw. seinen Ausschüssenwurden einzelne Zwischenergeb-nisse durch den KAV bzw. durchdie Verwaltung anlassbezogen undtransparent kommuniziert“, soWiegner.

„Das Gesamtgutachten hat einenUmfang von etwa 500 Seiten“,fährt er fort. Die wesentlichsten Er-gebnisse wurden bereits Ende 2015dem Kreistag vorgestellt: „So ent-spricht die Organisation der Ver-waltung vollends den fachlichenAnforderungen, sehr straffe und ef-fiziente Strukturen sind gegebenund im Landratsamt AltenburgerLand sind – als einem von insge-samt nur drei Landkreisen im ge-samten Freistaat mit Anwendungdes sogenannten Fachbereichsmo-dells – thüringenweit mit die ge-ringste Anzahl an Führungskräfteneingesetzt“, resümiert Wiegner undergänzt: „Darüber hinaus bestehteine den Aufgabenstellungen ange-messene Gesamtpersonalausstat-tung.“ Eine wichtige Aufgabe fürdie nächste Zeit sei es nun, soWiegner weiter, ein Personalkon-zept zu entwickeln, welches dieAufgabenerfüllung sichert und dendemografischen Herausforderun-gen sowie dem in Größenordnun-gen anstehenden Altersabgang ge-recht wird. Denn während dernächsten zehn Jahre werden ca. 160von insgesamt rund 550 Bedienste-ten in den Ruhestand gehen. TK

Organisationsuntersuchung derLandkreisverwaltung abgeschlossen

V. l. n. r.: Der ehrenamtliche Beigeordnete UweMelzer, KAV-GeschäftsführerinSylvana Donath, Steffen Wiegner, Fachdienstleiter Organisation/IT und derhauptamtliche BeigeordneteMatthias Bergmann

Altenburg. Vorfünf Jahren star-tete der Landkreisdie Aktion „Kin-derfreundlichesHaus“. Bisherkonnten Gütesie-gel an 25 Hausge-meinschaften imAltenburger Landvergeben werden.Jetzt findet derbeliebte Wettbe-werb seine Fortsetzung.Für Mehrfamilienhäuser, in denendas Zusammenleben von Kindern,jungen Menschen und Senioren gutfunktioniert, vergibt der Landkreisdas Gütesiegel „KinderfreundlichesHaus“. Dafür kann sich jede Haus-gemeinschaft imA l t e n b u r g e rLand bewerben.Um das Gütesie-gel zu erhaltenmüssen ver-schiedene Krite-rien erfüllt sein.Bewertet wirdunter anderem,ob es im Hauseine kinderfreundliche Hausord-nung gibt, ob Kinder im Umfeld ih-rer Wohnungen gefahrlos spielenkönnen, ob geeignete Abstellflä-chen für Kinderwagen und Fahrrä-der zur Verfügung stehen, wie Kon-flikte gelöste werden und ob dieAnliegen und Wünsche der KinderBeachtung finden.Die Ausschreibungsmodalitätenund der Bogen mit den Bewer-tungskriterien kann im Internet aufder Startseite von www.altenbur-

gerland.de heruntergeladen werden.Mieter einer Hausgemeinschaftsollten das Formular gemeinsamausfüllen, beim Vermieter abgebenoder per Post an ihn senden. Nachdessen Kenntnisnahme werden dieUnterlagen an die Projektkoordina-

torin undGleichstellungs-beauftragte desL andk r e i s e s ,Bärbel Müller,weitergereicht.Der Bewer-tungsbogen wirdschließlich be-gutachtet unddie Angaben der

Mieter vor Ort werden überprüft.Das Gütesiegel wird schließlich inForm einer Plakette von der Land-rätin verliehen, soll gut sichtbar amHauseingang angebracht werdenund hat vorerst drei Jahre Gültig-keit.Einsendeschluss für die Bewer-bungsunterlagen ist der 21. Juli2017. Unter allen Ausgezeichnetenwerden auch in 2017 wieder Wert-gutscheine zur Ausstattung einesMietergrillfestes verlost. JF

Aktion Kinderfreundliches Haus

BeliebterWettbewerbgeht in die sechste Runde

Altenburg.Wo nichts e l b s tkompos-tiert wird,m ü s s e nBioabfällein die Bio-tonne. Indie graueRestmüll-tonne dür-fen keineBioabfälle

aus Haushalt, Küche und Garten.Dies schreiben das Kreislaufwirt-schaftsgesetz und unsere Abfall-wirtschaftsatzung ausnahmslosvor.Entsorgungsunternehmen und dieMitarbeiter der Abfallwirtschaft kon-trollieren die Restmülltonnen undauch die Biotonnen derzeit verstärktauf Fehlwürfe.Wird in den Restmüll-tonnen Bioabfall und in den Bioton-nen Restabfall gefunden, werden dieTonnen mitAufklebern gekennzeich-net und nicht entleert. Es besteht keinAnspruch auf Schadenersatz oderkurzfristigeNachholung der Leerung.

Diese Abfälle gehören in die Bio-tonne:KüchenabfälleObst- , Gemüse-, Salatreste•Schalen von Süd- u. Zitrusfrüchten•Speisereste•Fleisch- und Fischreste•Brot- undGebäckreste•Eierschalen, Nussschalen•Kaffee- undTeefilter•verdorbene Lebensmittel•

Bei noch freier KapazitätBlumen- undGartenabfälle•geringeMengen Fallobst•Laub (trocken)•Grasschnitt (angewelkt)•Unkraut•Zweige•Blumensträuße ohne Draht, Folie•und PapierTopfpflanzen ohneTopf•

Bioabfälle dürfen eingewickelt inZeitungspapier, Küchenkrepp oderin Kompostbeutel aus Papier oderStärke in die Biotonne entsorgt wer-den.Um Madenbefall zu vermeiden, istder Deckel der Biotonne geschlos-

sen zu halten. Somit können Fliegenkeine Eier auf demBiomüll ablegen.

Diese Abfälle gehören nicht in dieBiotonne:Foliebeutel, Plastiktüten,•Katzenstreu (auchwenn kompos-•tierbar)Tierkot, Fäkalien•Windeln, Hygieneartikel,Watte-•padsHaare, Felle, Tierkadaver•Asche, Kehricht, Staubsaugerbeu-•telPlastik, Gummi,Kork,Textilien,•Lederflüssige Speisereste, Speiseöle u.•-fetteObstnetze, Styropor•Glas, Blumentöpfe•Medikamente, Kosmetika•Geschenk- und Packpapier•Kartonagen•Altholz, Bauabfälle, Bauschutt•Zigaretten•Ton, Steine, Keramik und Porzellan•

DienstleistungsbetriebAbfallwirtschaft/Kreisstraßenmeistereides Landkreises Altenburger Land

DienstleistungsbetriebAbfallwirtschaft/Kreisstraßenmeisterei informiert

Bioabfälle getrennt sammeln ist Pflicht

Landkreis. Sie sind momentan aufJobsuche?Auf der Landkreis-Home-page www.altenburgerland.de fin-den Sie in der rechten Navigationauf der Startseite alle aktuellenStellenausschreibungen derLandkreisverwaltung. Für Fra-

gen – beispielsweise zum Bewer-bungsverfahren oder zu Bewer-bungsfristen – steht Ihnen MarionHertling, Fachdienstleiterin Per-sonal, unter 03447 586-350 undper E-Mail [email protected] zur Verfügung.

StellenausschreibungenaufLandkreis-Homepage

Unter www.altenburgerland.dekönnen Sie rund um die Uhr dieOnline-Angebote der Kreisverwal-tung des Landkreises AltenburgerLand nutzen, um sich auf Ihren

Behördenbesuch vorzubereiten,Ihr Anliegen direkt online zuklären oder sich umfassend überdiverse Themen wie Straßensper-rungen zu informieren.

Online-ServicederKreisverwaltung

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Notizen aus demNotizen

Ausgabe 06/2017

Auf den eigenen Füßen aufrecht ste-hen, sie zum Gehen, Laufen, Rennenoder Steigen gebrauchen können –das alles gibt den Menschen Freiheitund macht Spaß, solange die Füßegesund sind. Doch manchmal ist dasanders. Falsches Schuhwerk schonin der Kindheit, zu seltenes Barfuß-laufen, den ganzen Tag in High Heelsim Büro und schwere körperlicheArbeit oder bestimmte Erkrankun-gen wie Diabetes können den Füßenzu schaffen machen. Dann ist derSpezialist gefragt. Und davon gibt esim Klinikum nicht nur einen. UnterLeitung des Chefarztes der Klinikfür Orthopädie und Unfallchirurgie,Dr. Dr. Sören Schoen, arbeitet einganzes Team im neu gegründetenZentrum für Fuß- und Sprunggelenk-chirurgie zusammen. Es gibt dreiHauptoperateure: ZentrumsleiterOberarzt Steffen Hartenstein, Zent-rumskoordinator Oberarzt Dr. UweFaifer und Oberarzt Jens Keßler.„Mit Stolz blicken wir auf unsereerfolgreiche Zertifizierung im Januardieses Jahres als „Zentrum für Fuß-und Sprunggelenkchirurgie“, freutsich Chefarzt Dr. Dr. Sören Schoen.Als das 3. Fußzentrum in Thüringenhat das Zentrum nun seine Legitima-tion erhalten und ist damit eines voninsgesamt 18 in Deutschland, in Mit-

teldeutschland ist es das fünfte. Da-mit trägt das Zentrum erheblich beizur medizinischenVersorgung im Al-tenburger Land und darüber hinaus.Zusammen mit anderen Klinikenund Abteilungen des Hauses, derPhysiotherapie und der Klinik fürAmbulante Rehabilitation sowiedem Sozialdienst und externenPartnern (z. B. bei angeborenen Fuß-schädigungen im Kindesalter) helfensie Patienten im wahrsten Sinne desWortes „wieder auf die Füße zukommen“. Eine enge Zusammen-arbeit besteht außerdem mit derkonservativen Fußambulanz des Kli-nikums, wo insbesondere Patientenmit diabetesbedingten Fußschädi-gungen behandelt werden, und demSanitätshaus Altenburg.Unsere Füße tragen uns ein Lebenlang. Deshalb brauchen sie einegute Pflege, die schon im Kindes-alter wichtig ist. Außerdem: Einegute Körperhaltung beginnt bei denFüßen. Und wie diese lange gesundbleiben können, drückt sich in einerEmpfehlung des ZentrumsleitersOberarzt Steffen Hartenstein aus:„Nicht nur Kinder, auch Erwachsenesollten öfter barfuß laufen, das trai-niert die Fußmuskulatur und die Ba-lance, die wichtig ist für eine sichereFortbewegung. Gerade für ältere

Menschen ist das von erheblicherBedeutung, weil eine gute Balanceder Sturzgefahr entgegenwirkt.“Die Realität zeigt aber, dass denFüßen allzu oft zu wenig Beachtunggeschenkt wird. Zumeist erworbeneVeränderungen an den Füßen, aberauch Verletzungen durch einen Un-fall können uns das Leben schwermachen und unsere Fortbewegungeinschränken. Hier ist Abhilfe mög-lich und vielfältig.Das Zentrum für Fuß- und Sprung-gelenkchirurgie als ein Teilgebietder Klinik für Orthopädie, Unfall-chirurgie/Spezielle Unfallchirurgieund Sportmedizin hat sich genau da-rauf spezialisiert. Zu den häufigstenchirurgischen Leistungen, die vonden Spezialisten erbracht werden,gehört z. B. das gesamte Spektrumerworbener Fußdeformitäten wieHallux valgus (Ballenzeh) und derdegenerativen Erkrankungen desFußes, des weiteren unfallbedingteFuß- und Sprunggelenkverletzungen.Resümierend meint Oberarzt Har-tenstein: „In den vergangenen Jahrenhat sich gezeigt, dass mit der älterwerdenden Bevölkerung auch dieZahl von Fußerkrankungen unter-schiedlichster Art zunimmt. Daraufhat sich das Zentrum eingestellt. Be-handelt wird operativ und konser-vativ-orthopädisch.“ Aber auch diepostoperative Nachsorge und dieAnbahnung von Rehabilitationsmaß-nahmen gehören dazu.Für die Patienten aus dem Alten-burger Land und darüber hinausbedeutet das nun etablierte Fußzen-trum kurze Wege und eine profes-sionelle ambulante und stationärefuß- und sprunggelenkchirurgischeRundumversorgung. „Unser Teamtut sein Bestes für die Fußgesund-heit seiner Patienten“, betont Chef-arzt Dr. Dr. Schoen, und verweistauf das Engagement von Ärzten undPflegekräften, ohne die eine solcheZertifizierung nicht möglich gewe-sen wäre.Patienten können vom behandeln-den Arzt in die Sprechstunde über-wiesen werden.

Chefarzt Dr.Dr. Sören Schoen und Zentrumsleiter Oberarzt Steffen Hartenstein

Das Team freut sich über die Zertifizierung (von links: Oberarzt Jens Keßler,ÄiW Nadine Patzig, Oberarzt Dr.med. Uwe Faifer,OA Steffen Hartenstein)

20 Jahre Klinikum -Was hat’s gegeben,was ist geworden?VomArmenhaus zum modernen Klinikum

In diesem Jahr feiert das Klinikum Altenburger Land sein20-jähriges Jubiläum. Wir wollen an dieser Stelle einenkleinen Rückblick geben zur Geschichte, Entstehung, Ent-wicklung und denVeränderungen des Krankenhauses, daserst als Kreiskrankenhaus Altenburg und seit nahezu 10Jahren als KlinikumAltenburger Land etabliert ist.In der letzten Ausgabe des Amtsblattes berichteten wirüber den Fortgang der Altenburger Krankenhausgeschichte.Lesen Sie hier, wie es weiterging:

• 1902 folgte dieVerlegung derWarmwasserleitungund der Abwasserkanalisation – für die Arbeit undHygiene im Krankenhaus eine zukunftsweisendeInvestition

• 1924 Umbau des Garnisonslazaretts

• 1925 Einbau einer Küche und Niederdruckheizungsowie

• Errichtung einer chirurgischen Abteilung mitTrockenboden

• 1930 wurde ein bakteriologisches Laboratoriumerrichtet

• 1933 und in den Folgejahren bekam auch Alten-burg die Zeit des Nationalsozialismus zu spüren.Verhandlungen über einen Krankenhaus-Neubauwurden 1934 geführt und schließlich auf Eisgelegt – die beginnende Aufrüstung und derKrieg verhinderte dieses Objekt.

• Nachdem auch 1941 die Pläne zur Rekonstruktionund zum Erweiterungsbau des alten Krankenhauses

nicht genehmigt worden waren,wurde ein Kranken-hausneubau im Herzog-Ernst-Wald endgültig abge-lehnt.

• Auch in den Jahren nach dem ZweitenWeltkriegblieb die Situation für das Krankenhaus schwierig.So blieb die „zerstückelte Gebäudelandschaft“außerhalb des Hauptgebäudes über lange Zeitbestehen und erschwerte die Arbeit der dortTätigen.

Fortsetzung folgt. Sie dürfen gespannt sein!Text: Ilka Schiwek

Quelle: Historischer Rückblick „200 Jahre Krankenhaus Altenburg“

Alle Informationen und Kursangebote unterwww.klinikum-altenburgerland.de

InfoAbendWir laden ein zum

für werdende Eltern

am Mittwoch,3.Mai 2017, 19 Uhr

Fußgesundheit im FocusZertifiziert – Zentrum für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie am KlinikumAltenburger Land

Text: Ilka Schiwek, Fotos: C. Schenker

Terminvergabe Sprechstunde: 03447 52-3630und außerhalb der Sprechzeiten: 03447 52-3230Fax: 03447 52-3283Mail: [email protected]

Sprechstunden:Mittwoch 08:30 – 12:30 Uhr u. Donnerstag 15:45 – 17:45 Uhr

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Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/29.April 2017Seite 10 NICHTAMTLICHER TEIL

Altenburg. Bereits traditionell lädtTheater&Philharmonie Thürin-gen am 1. Mai zum Tag der offe-nen Tür ein. In diesem Jahr öffnensich die Türen des LandestheatersAltenburg von 11 bis 17 Uhr. Imkommenden Jahr ist dann am 1.Mai wieder Gera an der Reihe;denn Theater&Philharmonie Thü-ringen veranstaltet den Tag der of-fenen Tür jeweils am 1.Mai in bei-den Städten wechselnd im Jahres-turnus. Bei freiem Eintritt fürKinder und zu einem obligatori-schen Eintrittspreis von einemEuro für Erwachsene gibt es imganzen Haus viel zu entdeckenund zu erleben.Bevor es um 11 Uhr heißt „Türenauf“, heizen auf dem Theatervorplatzdie Trommler von Como Vento dieStimmung an. Als erstes Highlightgestalten Orchester und Solisten ab11:15 Uhr ein mitreißendes Musical-programm imTheatersaal.Ausschnit-te aus Tschitti Tschitti Bäng Bäng, Je-kyll & Hyde u. a. stimmen die Besu-cher bereits auf den Musical SommerAltenburg (13.-18. Juni 2017) ein.Wie das Philharmonische Orchesterfür das OpenAir Konzert im SommerdenMambo aus BernsteinsWest SideStory probt, kann man ab 12 Uhr imTheatersaal bei einer öffentlichenProbe erleben. Im Anschluss, ab12:30 Uhr sind insbesondere Kindereingeladen, einmal mitten imOrches-ter an der Seite der Musiker zu sitzenund aus dieser besonderen Perspekti-

ve mehr über das Orchester zu erfah-ren.Ab 13 Uhr stellen ChefdramaturgFelix Eckerle und die Spartenleiterden Spielplan der Saison 2017/18 vor.Nachdem die große Bühne eine Zeitlang für alle frei begehbar ist, steigthier 16 Uhr die fulminante Technik-show, in der Licht-, Ton-, Bühnen-und Pyrotechnik das Publikum zumStaunen bringen.Aber nicht nur auf der Hauptbühnewird viel geboten. Den ganzen Tagüber werden – mit Unterstützung vonVereinen und Händlern ausAltenburg– im Innenhof des SeckendorffschenPalais und auf dem Theatervorplatzvielfältige Möglichkeiten zum Mit-machen undErkunden geboten.Im Heizhaus probt das ThüringerStaatsballett und das Schauspiel in-formiert über die anstehende Produk-tion „Cohn Bucky Levy – Der Ver-lust“. Im Theater unterm Dach spieltdas Puppentheater Rotkäppchen, dasKlassenzimmerstück Rafias Reisekann öffentlich erlebt werden und dieTheaterFABRIK präsentiert das neueStück „Nur Kinder, Küche, Kirche“.Außerdem stellt das Schauspiel seinaktuelles Brecht-Programm „DerSchoß ist fruchtbar noch“ vor.Wer dem Thüringer Staatsballett unddem Kinder- und Jugendballett beimProben zusehen möchte, hat dazu imBallettsaal die Gelegenheit. Im Chor-saal tritt die Musikschule Altenburgauf.Ab 12 Uhr werden verschiedeneWorkshops z. B. für erste Schauspiel-

erfahrungen oder Gesang in der Pro-bebühne angeboten. Bei Minikonzer-ten in den Stimmzimmern des Or-chesters haben die Besucher zudemGelegenheit, dieMusiker ganz nah zuerleben und Fragen zu ihren Instru-menten zu stellen. Im Musik- undTanzgarten vor dem Bühneneingangsorgt die Köstritzer Jazzband von12:30 bis 15Uhr für gute Stimmung.Hauptbühne, Technikbereiche, Künst-

lergarderoben, Masken, Requisite,Malsaal sowie Dekoabteilung sindbegehbar und die Kostümabteilungstellt Graziles und Skurriles im RotenSalon aus. Die Maskenbildner öffnenihre Farbkästen zum Kinderschmin-ken.Ganztägig können sich die Besucherauf einen Theaterflohmarkt mit Ra-ritäten freuen. Marketingabteilung,Besucherservice und Theaterverein

informieren mit Ständen im Foyer.Am 1. Mai beginnt auch der Vorver-kauf für die Spielzeit 2017/18. DieTheaterkasse ist von 11 bis 17 Uhrgeöffnet.Für das leibliche Wohl sorgen dasTheaterrestaurant Kulisse, der Mori-Grill und Palmyra internationaleFeinkost.

Evelyn Böhme-Pock,Theater&Philharmonie Thüringen

1.Mai –Tag deroffenenTür imLandestheaterAltenburg

InsbesondereKinder sind eingeladen, einmalmitten imOrchester an der Seite derMusiker zu sitzen. Foto: Sabina Sabovic

Landkreis. Vergangenen Montagwurde im Lichthof des Landrats-amtes dieWanderausstellung „Vor-Bilder – Sport und Politik vereintgegen Rechtsextremismus“ eröff-net. Die Schau ist noch bis zum 4.Mai 2017 zu den ÖffnungszeitendesLandratsamtes zu sehen.Initiator der Ausstellung ist das Bun-desministeriums des Inneren.Seit 2011 gastierte die von FotografinAngelika Kohlmeier entworfeneSchau an bereits 24 verschiedenenOrten – Altenburg ist die 25. Station.Auf den Bildern positionieren sichbekannte Sportler gemeinsammit Po-litikern gegen Fremdenfeindlichkeitund treten für Respekt, Toleranz undMenschenwürde ein. BundestrainerJogi Löw ist genauso zu sehen wieAltbundespräsident Joachim Gauck,Ruderer Philipp Wende oder der ehe-malige Bundestagspräsident Wolf-gangThierse.

Anja-Maria Leibold vom Kreissport-bund, Heike Kirsten vom Kreisju-gendring und Rico Schwertner vonder Mobilen Jugendarbeit der StadtAltenburg hatten sich dieAusstellungdamals in Erfurt angeschaut. „Wirwollten sie unbedingt zu uns holen.Das ist uns nun gelungen“, soSchwertner. Das besondere in Alten-burg:DieAusstellungwird durch fünfTafeln ergänzt, die insgesamt zehn lo-kale Vorbilder bzw. Persönlichkeitenaus Politik und Sport desAltenburgerLandes zeigen – so zum Beispiel dieAltenburger Bürgermeisterin KristinMoos und Sten Wagner, Vorsitzenderdes SVAufbauAltenburg oder dieAl-tenburger Stadträtin Sandra Kretsch-mann und Gewichtheber JoachimRohland. Die lokalen Fotos fertigteJörgNeumerkel.Begleitend zur Ausstellung laden dieVeranstalter am Mittwoch, dem 3.Mai 2017, um 18 Uhr in das Paul-

Gustavus-Haus, Wallstraße 29, in Al-tenburg ein. Dort wird der Film „Kla-res Abseits – Rassismus im Fußball“gezeigt und anschließend mit Gästenaus Sport und Politik während einerGesprächsrunde diskutiert.Organisiert und fachlich begleitet

wird die Ausstellung und die mit ihrverbundenen lokalen Aktionen vonder Kreissportjugend AltenburgerLand, der Kontaktstelle Mobile Ju-gendarbeit der Stadt Altenburg sowiedem Kreisjugendring AltenburgerLand e.V.. TK

„Vorbildliche“Ausstellung imLichthof desLandratsamtesAltenburg. Seit Jahrzehnten gibt esin Altenburg eine Interessengruppefür Mineralien und Fossilien. MitderAusstellung „Achat, Quarz, Tur-malin… –Minerale aus aller Welt“,welche seit Anfang des Monats undnoch bis zum 5. Oktober 2017 imMauritianum zu sehen ist, möchtendieMitglieder desArbeitskreises ihrHobby und Interessengebiet der Öf-fentlichkeit vorstellen.In der Schau werden viele MineraleundMineralstufen gezeigt, die über-wiegend durch Tausch oder an Mi-neralbörsen erworben wurden.Auch werden viele „Eigenfunde“ –besonders hier aus der mitteldeut-schen Region – gezeigt. DasMauri-tianumhat dienstags bis freitags von13 bis 17 Uhr und samstags undsonntags 10-17 Uhr geöffnet. DerEintritt ist frei.

Altenburg. Mit mehreren spannen-den Veranstaltungen wartet derFlugplatz in Nobitz in den kommen-den Monaten auf. Los geht es amWochenende vom 25. bis 27. Maimit „Trucks und Flames“, eineminternationalen Trucker-Treffen, beidem tausende Tonnen Stahl undChrom über die Flugplatzpistendonnern werden. Die Besucher er-wartet eine große Truckermeile,Live-Musik, Showfahrzeuge, Feuer-werk- und Lasershows, Rundflüge,Kinderanimationsprogramme undvieles mehr. Höhepunkt wird eineeindrucksvolle Truck- und Lichter-show sein. Infos unter www.trucks-and-flames.de. Freunde des Minisind am 17. Juni angehalten nachNobitz zu kommen, denn an diesemTag treffen sich rund 500 Mini-Freunde aus ganz Deutschland mitihren Fahrzeugen auf dem Flug-

platz. Wer hingegen die historischeJunkers 52, bekannt unter demSpitznamen „Tante Ju“ und gebaut1932, fliegen, starten und landen se-hen möchte, der sollte sich den 21.Juli gut vormerken, denn an diesemTag ist die „alte Dame“ auf dem No-bitzer Aiport zu Gast und lädt zuRundflügen ein. Nur Zuschauen istan diesem Tag noch möglich, denndie Rundflüge übers AltenburgerLand sind bereits ausgebucht.„Flugplatz in Flammen“ heißt esam 26.August. Nach 2016 und 2015wird die große Feuerwerksshowzum nunmehr dritten Mal auf demAirport stattfinden. Mit atemberau-benden Darbietungen werden die in-ternationalen Pyrotechniker denFlugplatz in ein magisches Gewandverwandeln. Infos unter www.flug-platz-in-flammen.de. Schließlich istder Airport am 9. September fest in

der Hand der Skater, nämlich dann,wenn der Kreissportbund Altenbur-ger Land zur beliebten Skater-Night einlädt.Wer schon immer mal

mit seinen Inlinern da lang sausenwollte, wo sonst Flugzeuge startenund landen, der kommt hier voll aufseine Kosten. JF

Veranstaltungen auf dem Flugplatz in Nobitz

Flugzeuge, Skater, Trucks und FeuerwerkSymbolbild Posterstein. Das Museum Burg

Posterstein erhielt für seine Samm-lung ein Ölgemälde aus den1930/40er Jahren, das das Ritter-gut Nöbdenitz im damaligen Zu-stand zeigt. Das großformatigeGemälde zeigt den idyllischenBlick auf das Rittergut vom Teichaus gesehen. „Für das Museum istdas Bild besonders interessant,weil es eine historische Ansichtdokumentiert, die es heute so nichtmehr gibt“, freut sich Museumsdi-rektor Klaus Hofmann. Beispiels-weise sieht man auf dem Gemäldenoch den heute nicht mehr vorhan-denen Balkon des Alten Schlosses(heute Sitz der Verwaltungsgenos-senschaft Oberes Sprottental). Ge-malt hat das Bild Dr. med. GerhardHermann Nordbeck († 1970), derbis 1954 als Landarzt in Nöbdenitzlebte.

NeuesÖlgemäldein Posterstein

MineralienschauimMauritianum

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Page 23: Willkommen im Landkreis Altenburger Land · 2017-04-28 · mit dem i-MiEV das erste Großse - rien-Elektrofahrzeug der Welt. 100 Jahre lang haben die Ent-wicklungen von Mitsubishi

Amtsblatt Altenburger Land Nr. 6/29.April 2017 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 11

Landkreis. „3 x 20 Minuten für dieZukunftssicherung meines Unter-nehmens“ – dieses neue Format derBeratungstätigkeit vor Ort findeterstmals am 10. Mai 2017 ab 10Uhr im Landratsamt AltenburgerLand, Lindenaustraße 9 in 04600Altenburg statt.Interessierte Gründer und Unter-nehmer erhalten auch ohne Termin-vereinbarungen Informationen und

Unterstützung zu wirtschafts- und/oder gründungsrelevanten Themen.Zunächst werden in „3 x 20 Minu-ten“ Impulse zu Themen wie TAB-Förderprogramme, GFAW-Förde-rung Beratungsrichtlinie und Wei-terbildung sowie Energieeffizienzgegeben. An diesem gemeinsamenAktionstag der Gesellschaft für Ar-beits- und Wirtschaftsförderung desFreistaates Thüringen mbH

(GFAW), der Thüringer Aufbau-bank (TAB) und der Wirtschafts-und Unternehmensberatung Tamas-ke finden anschließend individuel-le, diskrete und kostenfreie Bera-tungen in Form von Einzelgesprä-chen statt.Gern werden Ihre Voranmeldungunter: Tel. 03447 586-278; E-Mail:[email protected] entgegen genommen.

Aktionstag fürGründerundUnternehmen

Altenburg. „Es sang in Wald undFlur… und in der Brüderkirche“ – sokönnte man den vergangenen Samstagumschreiben, als mehr als 240 Sänge-rinnen und Sänger aus neun Chörendes Landkreises und der unmittelbarenNachbarschaft in der gut gefülltenBrüderkirche zum vierten Chortreffenzusammenkamen. Schirmherrin derVeranstaltung war Landrätin MichaeleSojka. Ein besonderer Dank gilt denChören und deren Leitern, zudemWolfgang Langner, Wido Hertzsch

und Tosten Kahle für die Moderationund auch der Sparkasse AltenburgerLand, der Fleischerei Schellenbergund dem Feuerwehrverein Starken-berg, die mit Geld- bzw. Sachspendendie Veranstaltung ermöglichten.Schon jetzt wird mit einem fünftenChortreffen im Jahr 2019 geliebäu-gelt, denn „wo man singt, da lass dichnieder.“

Angela Kiesewetter-Lorenz,Fachdienstleiterin

Bürgerservice undKultur

240 Sänger beimChortreffen inAltenburg

Altenburg.AnfangApril führten Ki-ta-Fachberaterinnen des Landrats-amtes gemeinsam mit Fachkräftenaus 17 kommunalen Kindertagesein-richtungen des Altenburger Landesein Treffen mit der Vertretung derDeutschen Kinder- u. JugendstiftunggGmbH (DKJS) Dresden im Förder-schulzentrum Schmölln durch.Anlass des Treffens war die Grün-dung des neuen regionalen Netzwer-kes für Frühe Bildung „Qualität ver-ändert kommunale Kitas“ im Rah-men des Bundesprogramms „Quali-tät vor Ort“. Ziel des Netzwerkes istein regelmäßiger Austausch überwertvolle Praxiserfahrungen, fachli-che Themen und gesetzliche Neue-rungen, aber vor allem dieWeiterent-wicklung des praxistauglichen und

effektiven Qualitätsmanagements fürkommunale Kitas. Bereits in denJahren 2013 bis 2015 entstanden imRahmen der Anschwung-Initiative„Qualität bewegt kom-munale Kitas“ die zweiPraxis-Ordner zu denThemen „ZentraleAnge-legenheiten/Personalor-ganisation“ und „Aufnah-me des Kindes/Elternar-beit“. Die beiden Ordner,welche allen 36 kommu-nalen Kitas zur Verfü-gung gestellt wurden, be-inhalten bereits wichtigeFormulare, Checklistenund Vorlagen, die inzwi-schen rege Anwendungfinden. Zudem sind darin

wichtige gesetzliche Regelungen,Richtlinien und Empfehlungen vonverschiedenen Institutionen und vonuns, der Kita-Fachberatung desLandratsamtes, verankert. Die Rück-meldungen aus den Kitas und von ei-nigen Kita-Trägern ergaben, dassdiese entstandenen Werke ein wahrerSchatz für die Kita-Praxis seien. Zieldes neuen Netzwerkes ist es nun, ge-meinsam und hochmotiviert an dieErarbeitung weiterer zwei Praxis-Ordner, welche die Themen ‚Perso-nalentwicklung/Qualitätssicherung’und ‚Gesetzliche Grund-lagen/Zusammenarbeit mit Dritten’beinhalten, zu gehen. Ende 2018 sol-len sie fertig gestellt sein und allenkommunalen Kitas und Trägernüberreicht werden.

Manja Hesselbarth, Jane Kasel,Kita-Fachberaterinnen

des Landratsamtes

Neues Netzwerk für Frühe Bildung

V. l.:Adrian Groschwitz (DKJS), Bettina Tuch (Kita„Kastanienhof“Schmölln), JaneKasel (Kita-Fachbe-ratung) und Jördis Matjeka (Prozessbegleitung) beiderUnterzeichnungderKooperationsvereinbarung

Meuselwitz. Die SeniorenzentrumMeuselwitz GmbH möchte ab Au-gust bzw. September neue Fachkräf-te einstellen. Die Pflegeeinrichtungsucht examinierte Fachkräfte, Pfle-gehilfskräfte, Betreuungsassistentenund darüber hinaus eine examinierte

Fachkraft zur Stellenbesetzung alsWohnbereichsleiter/in.Die kompletten Stellenausschrei-bungen mit konkreten Angaben zumAnforderungsprofil, Aufgabengebietetc. finden Sie unter www.senioren-zentrum-meuselwitz.de.

Für eventuelle Rückfragen steht Ih-nen Kathrin Pliquett-Herfurth, dieGeschäftsführerin des Seniorenzen-trums, unter der Telefonnummer03448 814914 und per E-Mail [email protected] zur Verfügung.

SeniorenzentrumMeuselwitz suchtFachkräfte

Altenburg. Am Donnerstag, dem 4.Mai 2017, um 18 Uhr lädt der Ar-beitskreis „Frauen Perspektiven“ inden Hörsaal des Klinikums Alten-burger Land zu einem öffentlichenVortrag (Eintritt ist frei) zum Thema„Ist das gesund oder kann das weg?“

ein. Die Diätassistentin der Kran-kenhausservicegesellschaft, SylvieThiele, erläutert in der VeranstaltungVor- und Nachteile unterschiedli-cher Ernährungsformen.Superfoods, Lactose- und gluten-freie Lebensmittel werden heute

nicht nur aus medizinischen Grün-den konsumiert sondern sie werdenimmer mehr zum Trend. Die Besu-cher können sich über Sinn und Un-sinn dieser Lebensmittel informie-ren und eine kleine Kostprobe ge-nießen.

Arbeitskreis„FrauenPerspektiven“ lädtein

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