Upload
hinrich-thomas
View
217
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
Willkommen zur Weiterbildung
20./21. November 2008
Neue Promotionsverordnung
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
2
Begrüssung
• Präsenzliste• Feedbackformular• Pause• Programm
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
3
Ziele
• Die NPV in der Übersicht kennen• Elemente der NPV kennen• Zusammenhang Unterrichtsentwicklung und
NPV• Wichtigste Veränderung in der
Leitungsbeurteilung kennen• Ablauf für die Beurteilungselemente in Brugg• Offene Fragen sammeln und ev. klären.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
4
Einführung durch Werner Bopp
• Die zentralen Elemente der NPV• Wichtigste Veränderungen gegenüber der
heutigen PV– Fragen und Unklarheiten– Erste Klärungen
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
5
Leitgedanken zur Beurteilung
• Neue Unterrichtsformen verlangen nach neuen Beurteilungsformen
• Leistungsmessung und Förderorientierung• Leistungsmessung am Lehrplan und
individuelle Lernfortschritte• Beurteilen als Prozess• Ganzheitliche Beurteilung• Neue Beurteilungsform verlangt
Unterrichtsentwicklung
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
6
Neue PromotionsverordnungÜbersicht über die Elemente
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
7
Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht
• Ende 1. Semester eines Schuljahres• Personalien• Förderorientierter Bericht• Vorformulierte Aussagen mit Wertungen• Sozial-, Selbstkompetenz in Worten• Sachkompetenz in Worten und
Orientierungsnoten
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
8
Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht
§ 31 Die verantwortliche Lehrperson stellt jeder Schülerin und jedem Schüler am
Ende jedes ersten Schulhalbjahrs einen Zwischenbericht aus. Auf ausdrücklichen Wunsch der Schülerin, des Schülers oder der Eltern oder wenn bedeutende Veränderungen in der Sach-, Sozial- oder Selbstkompetenz der Schülerin beziehungsweise des Schülers zu verzeichnen sind, stellt die verantwortliche Lehrperson nebst dem Zeugnis auch am Ende des Schuljahrs einen solchen Bericht aus.
2 Der Zwischenbericht enthält eine in Worte gefasste Gesamtbeurteilung über die Leistungsentwicklung sowie über Stärken und Schwächen in der Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz. Die Sachkompetenz im Zwischenbericht jedes ersten Schulhalbjahrs wird überdies mit Noten zu den einzelnen Fächern beurteilt.
3 Zwischenberichte sind nicht beschwerdefähig.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
9
Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht
Personalien von der Schule eingefüllt
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
10
Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht
Bereich Sozialkompetenz
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
11
Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht
Bereich Selbstkompetenz
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
12
Neue PromotionsverordnungElement Zwischenbericht
Bereich Sachkompetenz
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
13
Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis
Promotions-wirksames Zeugnis ab 2. Klasse
(Ausriss)
1. Klasse: Lernbericht
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
14
Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis
§ 2
1 Die verantwortliche Lehrperson stellt jeder Schülerin und jedem Schülerab der 2. Klasse der Primarschule am Ende jedes Schuljahrs ein Zeugnisaus.
2 Das Zeugnis enthält eine Leistungsbeurteilung in Form von ganzen undhalben Noten. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehenfür ungenügende Leistungen.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
15
Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Kern- und Erweiterungsfächer
KernfächerDeutschFremdsprachen (Sek I)MathematikRealienBiologieChemieGeographieGeschichtePhysik
ErweiterungsfächerFremdsprachen PS und teilw. Sek IBewegung und SportEthik und ReligionenGeom-techn ZeichnenGestalterische und musische FächerHauswirtschaft
Weitere FächerChorFreies GestaltenInstrumentalunterr.Realienpraktikum
Schnitt 4,0Schnitt 4,0
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
16
Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Promotionsentscheid
Real- und Primarschule
1 Kumulative Voraussetzungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (Mindestschnitt 4,0) für die Beförderung in die nächst höhere Klasse
2 Wer nach der Repetition derselben Klasse die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht erfüllt, wird demjenigen schulischen Angebot für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen zugewiesen, das den vorhandenen Fähigkeiten und dem Leistungsvermögen entspricht.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
17
Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Promotionsentscheid
Sekundar- und Bezirksschule
1 Kumulative Voraussetzungen in den Kern- und Erweiterungsfächern (Mindestschnitt 4,0) für die Beförderung in die nächst höhere Klasse
2 Wer am Ende der 1. Klasse die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird der 2. Klasse der Realschule zugewiesen.
3 Wer nach Repetition der 2. oder 3. Klasse die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht erfüllt, wird derjenigen Klasse der Realschule zugewiesen, die an die absolvierte Klasse anschliesst.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
18
Neue PromotionsverordnungElement Zeugnis: Promotion
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
19
Neue PromotionsverordnungElement Beurteilungsdossier
§ 51 Prüfungen, aussagekräftige Arbeiten sowie mündliche Leistungen von
Schülerinnen und Schülern sind zu dokumentieren, mit dem Entstehungsdatum zu versehen und in einem Beurteilungsdossier zu sammeln.
2 Diese Beurteilungsbelege dienen der Ermittlung der einzelnen Zeugnisnoten beziehungsweise der Begründung eines Laufbahnentscheids, wo dieser nicht unmittelbar auf Zeugnisnoten basiert. Die Gewichtung liegt im pflichtgemässen Ermessen der Lehrpersonen, wobei auf die Entwicklung während der Beurteilungsperiode besonders Rücksicht genommen werden muss.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
20
Neue PromotionsverordnungElement Beurteilungsdossier
3 Zur Begründung einer Zeugnisnote beziehungsweise einer Leistungsbeurteilung in Worten müssen pro Schulhalbjahr und Fach im Beurteilungsdossier mindestens so viele Beurteilungsbelege ausgewiesen werden, wie im Lehrplan für das beurteilte Fach Wochenstunden festgelegt sind. Bei einer Wochenstunde sind mindestens zwei Beurteilungsbelege erforderlich.
4 Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die ihren Lernprozess aus ihrer Sicht nachzeichnen, in ihr Beurteilungsdossier geben.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
21
Neue PromotionsverordnungElement Beurteilungsdossier
• Form: Mappe, Schachtel, …• Jede(r) Unterrichtende für jede(n) Lernende(n)• Arbeiten, Prüfungen, etc.• Anzahl/Semester: mind. so viele wie Lektionen, aber mind.
zwei• Lernende können Dokumente einreichen• Gewichtung ist Sache der Lehrperson• Gesamtbeurteilung ist aussagekräftiger als arithmetisches
Mittel• Die Entwicklung des/der Lernenden wird berücksichtigt.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
22
Neue PromotionsordnungBereich Selbst- und Sozialkompetenz
Zwischenbericht Beurteilungsbogen
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
23
Neue PromotionsordnungBereich Selbst- und Sozialkompetenz
• Welche Erfahrungen habt ihr bis jetzt mit der Beurteilung von Selbst und Sozialkompetenz gemacht?
• Wo seht ihr Chancen in der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz?
• Welche Probleme / Schwierigkeiten seht ihr bei der Beurteilung der Selbst- und Sozialkompetenz?
• Sind die Arbeitsinstrumente für die Beurteilung tauglich?
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
24
Neue PromotionsverordnungElement Übertritt
Kindergarten – Primarschule§8 Einschulung: 1 Empfehlung Lehrperson für Einschulung2 Vorzeitige Einschulung möglich3 Regelung bei besonderen schul. Bedürfnissen
§9 Verfahren1 Einschulungsgespräch Februar bis April Kiga-Lp und Eltern (ev. Kind)2 Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege nach dem rechtlichen Gehör
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
25
Neue PromotionsverordnungElement Übertritt
Primarschule – Oberstufe §13 (Empfehlung)
Bezirksschule Sekundarschule RealschuleLeistungen Kernfächer
überwiegend gut – sehr gut
überwiegendgut
überwiegendgenügend
Leistungen Er-weiterungsfächer
überwiegend genügend
überwiegendgenügend
überwiegendgenügend
Prognose Für den Verbleib in der Bez positiv
Für den Verbleib in der Sek positiv
Zusatz für Bezirksschule
SelbständigkeitProblemlösefähigkeitAuffassungsgabe
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
26
Neue PromotionsverordnungElement Übertritt
Primarschule – Oberstufe §14 (Verfahren)
1 Spätestens im Zeitraum Februar bis April findet ein Übertrittsgespräch zwischen der abgebenden und verantwortlichen Lehrperson, den Eltern sowie der Schülerin beziehungsweise dem Schüler statt.
2 Kommt keine Einigung über die Zuweisung zustande, entscheidet die Schulpflege über den prüfungsfreien Übertritt.
3 Wer keine Empfehlung für den gewünschten Schultyp erhält, hat die Möglichkeit, sich nach Massgabe einer Prüfung … für den jeweiligen Schultyp an der Oberstufe zu qualifizieren.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
27
Neue PromotionsverordnungElement Übertritt (Ablauf)
1. Grundlagen– Übertrittsempfehlung (Basis Beurteilungsdossiers/Zwischenbericht)– Selbsteinschätzung der SchülerIn– Einschätzung der Eltern (vor allem zur Selbst- und
Sozialkompetenz)2. Gegenseitige Offenlegung am Übertrittsgespräch.3. Übertrittsempfehlung durch die Lehrperson 4. Einverständnis der Eltern: Keine Rekursmöglichkeit.5. Ohne Einverständnis der Eltern: SL organisiert das rechtliche
Gehör bei der Schulpflege. 6. Danach erlässt die Schulpflege einen rekursfähigen
Übertrittsentscheid.
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
28
Neue PromotionsverordnungElement Übertritt
Übertritt Bezirksschule - Mittelschule
• Die Orientierungsnoten im Zwischenbericht in der 4. Klasse zählen als Erfahrungsnoten und sind promotionswirksam, also beschwerdefähig (Beiblatt mit Rechtsmittelbelehrung)
• Der Notenschnitt entscheidet über die provisorische Aufnahme in eine Mittelschule
• Der Notenschnitt der Abschlussprüfung entscheidet über die definitive Aufnahme an eine Mittelschule
20./21. November 2008 Weiterbildung neue Promotionsverordnung
29
Neue PromotionsverordnungAblauf Zwischenbericht
• Transparenz gegenüber den Sch und Eltern
• Besprechung mit Sch• Jahresgespräch,
Zeitpunkt• Aufbewahrung• Abgabe der Prüfungen
und Arbeiten