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GGU mbH • Ludwigsluster Chaussee 72 • 19061 Schwerin 07.09.2017 Windpark Wunderburg - Bodenschutzkonzept Erarbeitung eines Bodenschutzkonzeptes Bericht: 1635.1/2017 Verteiler: wpd onshore GmbH & Co. KG 2 x analog 1 x digital Bearbeiter: M. Oertwich M.Sc. wpd onshore GmbH & Co. KG Friedrich-Ebert-Straße 110 34119 Kassel

Windpark Wunderburg - Bodenschutzkonzept · Folgende Grundwasserstände wurden während der Erkundungsarbeiten im Juli 2016 ge-messen ([2]): Tabelle 1: Grundwasserstände Juli 2016

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Page 1: Windpark Wunderburg - Bodenschutzkonzept · Folgende Grundwasserstände wurden während der Erkundungsarbeiten im Juli 2016 ge-messen ([2]): Tabelle 1: Grundwasserstände Juli 2016

GGU mbH • Ludwigsluster Chaussee 72 • 19061 Schwerin

07.09.2017

Windpark Wunderburg - Bodenschutzkonzept Erarbeitung eines Bodenschutzkonzeptes

Bericht: 1635.1/2017

Verteiler: wpd onshore GmbH & Co. KG 2 x analog 1 x digital

Bearbeiter: M. Oertwich M.Sc.

wpd onshore GmbH & Co. KG Friedrich-Ebert-Straße 110 34119 Kassel

Page 2: Windpark Wunderburg - Bodenschutzkonzept · Folgende Grundwasserstände wurden während der Erkundungsarbeiten im Juli 2016 ge-messen ([2]): Tabelle 1: Grundwasserstände Juli 2016

Bericht 1635.1/2017 Seite 2

Inhalt

1 Vorgang und Aufgabenstellung ............................................................................ 4

2 Unterlagen ........................................................................................................... 4

3 Grundlagen .......................................................................................................... 5

3.1 Standort und Bauvorhaben .................................................................................. 5

3.2 Böden .................................................................................................................. 5

3.2.1 Erkundung und ingenieurgeologische Klassifizierung ........................................... 5

3.3 Verunreinigungen ................................................................................................. 7

3.4 Bodenkundliche Beschreibung der anstehenden Böden ...................................... 7

3.5 Natürliche Bodenfunktion und besonders schutzwürdige Böden .......................... 9

3.6 Belastungen und Auswirkungen auf Böden ........................................................ 10

4 Maßnahmen des Bodenschutzes ....................................................................... 12

4.1 Eingriffsfelder ..................................................................................................... 12

4.2 Erdarbeiten ........................................................................................................ 12

4.2.1 Horizonttrennung ................................................................................................ 12

4.2.2 Umlagerung und Zwischenlagerung ................................................................... 13

4.2.3 Rückverfüllung und –verdichtung ....................................................................... 15

4.3 Zuwegungen und Kranstellflächen ..................................................................... 17

4.4 Entsorgung von Bodenaushub ........................................................................... 19

4.5 Maschineneinsatz .............................................................................................. 19

5 Bodenkundliche Baubegleitung .......................................................................... 20

6 Zusammenfassung ............................................................................................. 21

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Bericht 1635.1/2017 Seite 3

Abbildungen

Abbildung 1: Getrennte Lagerung von Bodenmieten (aus [6]) .............................................. 13

Abbildung 2: Baustraße auf Oberboden (aus [6]).................................................................. 18

Abbildung 3: Baustraße auf Unterboden (modifiziert mit Baustraße nach [6]) ....................... 18

Abbildung 4: Befahrbarkeit von Böden nach [6] .................................................................... 20

Tabellen

Tabelle 1: Grundwasserstände Juli 2016 ................................................................................ 7

Tabelle 2: Schematisches Profil eines Pseudogley-Podsols nach [3] ..................................... 8

Tabelle 3: Horizonte im Bohrprofil der KRB 2/17 aus [2] ......................................................... 9

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Bericht 1635.1/2017 Seite 4

1 Vorgang und Aufgabenstellung

Im geplanten Windpark Wunderburg ist der Bau von sechs Windenergieanlagen vom Typ

VESTAS V 126 mit einer Nabenhöhe von 137 m vorgesehen.

Zum Vorhaben führte die GGU mbH Schwerin im Juni und Juli 2016 Baugrunduntersuchun-

gen durch und erarbeitete das Gründungsgutachten 1635/2016.

Im Zuge der weiteren Planung und Baubeantragung sind nunmehr die Belange des Boden-

schutzes zu berücksichtigen und ein Bodenschutzkonzept zu erarbeiten, welches die Einwir-

kungen der Baumaßnahme auf die anstehenden Böden sowie dauerhafte und temporäre

Beeinträchtigung beschreibt und Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vorsieht.

Die GGU mbH Schwerin wurde am 10.08.2017 durch die wpd onshore GmbH & Co. KG mit

der Erarbeitung eines entsprechenden Bodenschutzkonzeptes beauftragt.

Grundlage des Bodenschutzkonzeptes ist die Baugrunderkundung für das Gründungsgut-

achten 1635/2016.

2 Unterlagen

Für die Bearbeitung wurden folgende Unterlagen hinzugezogen:

[1] Lageplan, Antrag auf Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) „Windpark Wunderburg“, Maßstab 1:4000, wpd onshore GmbH & Co. KG, 07.08.2017

[2] WP Wunderburg: 6 Windenergieanlagen Vestas V126 NH 137 m und drei Biotope im Planungsraum, Baugrunduntersuchungen und Baugrundgutachten, Bericht 1635/2016, GGU mbH Schwerin, 02.09.2016

[3] NIBIS – Kartenserver, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen, Stand 08/2017

[4] GeoBerichte 8, Schutzwürdige Böden in Niedersachsen, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover 2015

[5] GeoBerichte 28, Bodenschutz beim Bauen – Ein Leitfaden für den behördlichen Voll-zug in Niedersachsen, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover 2014

[6] Bodenkundliche Baubegleitung BBB – Leitfaden für die Praxis, BVB-Merkblatt Band 2, Bundesverband Boden

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Bericht 1635.1/2017 Seite 5

3 Grundlagen

3.1 Standort und Bauvorhaben

Der Standort des Windparks befindet sich in der Gemeinde Prinzhöfte, Niedersachsen, im

Ortsteil Wunderburg und unmittelbar südöstlich der Autobahn A1. Die Lage der Windener-

gieanlagen (WEA) ist der Unterlage [1] zu entnehmen.

Nach [3] liegen die Geländehöhen im Planungsgebiet zwischen 39 m NHN und 42 m NHN.

Im Planungsgebiet befinden sich drei Feuchtbiotope in direkter Nähe zur WEA 2 bzw. zwi-

schen den WEAs 3 und 4 sowie zwischen WEA 5 und 6. Die Standorte der Windenergiean-

lagen 1 und 2 nach [3] im Trinkwasserschutzgebiet Wildeshausen (Fassung D, Gebiets-

nummer 03 45801 41 03, Schutzzone IIIB). Des Weiteren ist unmittelbar östlich der WEA 2

eine Altablagerung mit der Anlagennummer 4584014001 (Gemarkung Prinzhöfte, Flur 4, Fst.

27) verzeichnet.

Im Rahmen des Bauvorhabens ist die Errichtung von sechs Windenergieanlagen vom Typ

VESTAS V 126 mit einer Nabenhöhe von 137 m einschließlich der für die Bauausführung er-

forderlichen Zuwegungen und Kranstellflächen sowie der Bau einer internen Kabeltrasse

vorgesehen.

3.2 Böden

3.2.1 Erkundung und ingenieurgeologische Klassifizierung

Die anstehenden Böden wurden im Rahmen der Baugrunderkundung in [2] durch

WEA - sechs Kleinrammbohrungen (KRB) mit Teufen zwischen 13,0 m und 15,0 m im

Anlagenmittelpunkt

Biotope – neun Kleinrammbohrungen mit 5,0 m Teufe

19 elektrische Drucksondierungen mit Endteufen zwischen 11,04 m und 25,45 m (sowie

eine Fehlsondierung mit 1,55 m Tiefe) zu je drei Drucksondierungen an jedem WEA-

Standort

aufgeschlossen und ingenieurgeologisch in fünf Schichten gegliedert:

Schicht 1: Mutterboden

Schicht 2: holozäne Böden

Schicht 3: Geschiebelehm und –mergel

Schicht 4: Sand

Schicht 5: Schluff

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Bericht 1635.1/2017 Seite 6

Der Mutterboden (Schicht 1) ist an den WEA in der Regel 0,2 bis 0,5 m mächtig. Von einer

mittleren Mächtigkeit von 0,3 m kann ausgegangen werden. Der Mutterboden besteht aus

humosem bis stark humosem, schluffigem Feinsand bis stark humosem sandigem Schluff.

Holozäne Böden (Schicht 2) wurden nur an dem Biotop bei WEA 2 festgestellt. Es handelt

sich dabei um einen humosen Ton mit weicher Konsistenz sowie die in seinem Hangenden

ausgebildeten schluffigen Feinsande. Die Unterkante der holozänen Böden liegt bei 2,5 m u.

GOK.

Geschiebelehm und –mergel (Schicht 3) bildet die im Lasteinflussbereich der WEA die

vorherrschende Bodenart. Der Geschiebelehm entstand durch Entkalkung aus Geschiebe-

mergel und ist nur in den oberen Metern unter der Geländeoberfläche ausgebildet.

Der Geschiebemergel besitzt im Gründungsbereich überwiegend eine weiche und weiche bis

steife Konsistenz. Erst in größeren Tiefen wurde eine steife bis halbfeste Konsistenz festge-

stellt.

Sande (Schicht 4) sind überwiegend als Feinsand mit wechselnden Anteilen von Schluff und

Mittelsand ausgebildet. Stellenweise wurden Mittel- und Grobsande erbohrt. Unterhalb der

Gründungssohle sind sie mitteldicht bis dicht gelagert. Oberhalb des Geschiebelehm und –

mergel liegen sie in lockerer bis mitteldichter Lagerung vor.

Schluff (Schicht 5) wurde bei WEA 1 und 3 sowie mit geringer Mächtigkeit bei WEA 6 im

Liegenden des Geschiebemergels erbohrt. Es wurde sowohl Schluff mit weicher als auch mit

steifer Konsistenz erkundet, wobei der steife Schluff in der Regel erst in Teufen ab 11 m u.

GOK festgestellt wurde. Der Schluff wurde als leicht plastisch klassifiziert.

Grundwasser ist in den Sanden der Schicht 4 und in sandig ausgebildeten Schichten im Ge-

schiebelehm und –mergel als Schichtwasser ausgebildet. Die die Geschiebe unterlagernden

Sande bilden nach [2] vermutlich einen zusammenhängenden Grundwasserleiter. Oberhalb

der Geschiebe kann sich in den Sanden Stauwasser bilden.

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Bericht 1635.1/2017 Seite 7

Folgende Grundwasserstände wurden während der Erkundungsarbeiten im Juli 2016 ge-

messen ([2]):

Tabelle 1: Grundwasserstände Juli 2016

WEA Flurabstand [m] Grundwasserstand [m NHN]

1 3,40 37,59

2 1,75 36,96

3 3,15 37,73

4 1,40 37,72

5 2,50 37,30

6 5,40 35,99

3.3 Verunreinigungen

Die im Rahmen der Baugrunduntersuchungen in [2] durchgeführte organoleptische Überprü-

fung der Bodenproben ergab für die anstehenden Böden keine Hinweise auf erhöhte Prob-

lemstoffgehalte.

3.4 Bodenkundliche Beschreibung der anstehenden Böden

Das Relief des Untersuchungsraumes wurde durch die Saale-Kaltzeit wesentlich geprägt.

Die anstehenden Böden, mehrheitlich Geschiebelehm und –mergel, wurden im Zuge der

Grundmoräne des Drenthe-Stadiums dieser Kaltzeit abgelagert ([3]). Im Nordwesten des

Windparks werden sie durch Beckenablagerungen (Schluff) unterlagert. Im Süden und im

Osten sind im Liegenden der Geschiebe Sande vorherrschend. Überlagert werden die Ge-

schiebeböden durch Decksande.

Bodenbildende Prozesse (mehrheitlich Verwitterung) führen im Ausgangsmaterial zur Aus-

prägung von sich in ihren Eigenschaften unterscheidenden Bodenhorizonten, deren Abfolge

und Ausbildung charakteristisch für das Ausgangsmaterial ist. Entsprechend der ausgebilde-

ten Horizonte können verschiedene Bodentypen unterschieden werden.

Ausgehend von der Bodenkundlichen „Übersichtskarte von Niedersachsen und Bremen“

(Maßstab 1 : 500.000) und der „Bodenkundlichen Übersichtskarte von Niedersachsen“

(Maßstab 1 : 50.000) in [3] sowie den Erkundungsergebnissen in [2] sind die Böden im Pla-

nungsgebiet als Pseudogley-Podsol aus Geschiebedecksanden (Schicht 4 in [2]) über Ge-

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Bericht 1635.1/2017 Seite 8

schiebelehm (Schicht 3 in [2]) einzustufen. Verbreitet können sie als Pseudogley aus Ge-

schiebedecksanden über Geschiebelehm, teilweise als Podsol auftreten.

Nachfolgend werden die in [2] erkundeten Böden den typischen Bodenhorizonten und dem

schematischen Profil eines Pseudogley-Podsols nach [3] gegenübergestellt.

Tabelle 2: Schematisches Profil eines Pseudogley-Podsols nach [3]

Unterkante [m u. GOK]

Horizont Beschreibung

0,3 Mineralischer Oberboden:

Ae-Ap Humoser Feinsand,

mittelsandig

0,6 Mineralischer Unterboden: Bhs Feinsand, mittelsandig

1,0 Mineralboden mit Stauwasserein-

fluss: Sw Sand, schwach schluffig - schluffig

1,5 Mineralboden mit Stauwasserein-

fluss: Sd

Gering durchlässiger Boden: Sand, stark schluffig, Schluff oder

Ton

> 1,5 Mineralischer Unterboden:

Cv Ausgangssediment

Kürzel nach BODENKUNDLICHER KARTIERANLEITUNG

A – Mineralischer Oberboden

Ae – ausgewaschen, sauergebleicht

Ap – durch Bodenbearbeitung (z.B. Pflügen) geprägt

B – Mineralischer Unterboden

Bhs – h: Einwaschung von Humusstoffen; s: Einwaschung von Oxiden (Fe, Al)

S – Mineralboden mit Stauwassereinfluss

Sw – Stauwasserleitend

Sd – Wasserstauend, geringere Wasserdurchlässigkeit als darüber liegende Schichten

C – Mineralischer Unterboden, Ausgangsediment

Cv – Schwach verwittert, Übergang zum Ausgangsgestein

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Bericht 1635.1/2017 Seite 9

Tabelle 3: Horizonte im Bohrprofil der KRB 2/17 aus [2]

Unterkante [m u. GOK]

Horizont Beschreibung

0,4 Ae-Ap Mutterboden (Schicht 1)

1,2 Bhs Sw

Sande (Schicht 4)

2,1 Sd Geschiebelehm und –mergel (Schicht 3)

> 2,1 Cv Sande (Schicht 4)

Entsprechend der Darstellung in Tabelle 3, können die im Zuge der Baugrunderkundung in

[2] erbohrten Böden aufgrund ihrer Abfolge und Zusammensetzung grundsätzlich in die fol-

genden Horizonte eingeordnet werden:

A-Horizont: Mutterboden (Schicht 1)

B- bzw. Sw-Horizont: Sande (Schicht 4) über Geschiebelehm

und –mergel (Schicht 3):

Sd-Horizont: Geschiebelehm und –mergel (Schicht 3) und humoser

Ton (Schicht 2)

C-Horizont: Sande (Schicht 3) unter Geschiebelehm und –mergel, Ge-

schiebelehm und –mergel (Schicht 3) und Schluff (Schicht 5)

sowie humoser Ton (Schicht 2)

3.5 Natürliche Bodenfunktion und besonders schutzwürdige Böden

Die anstehenden Böden bilden die Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere

und Bodenorganismen und sind als Teil des lokalen Wasser- und Nährstoffkreislaufes zu

betrachten. Aufgrund ihrer Filter- und Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, sind sie

ein Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen. Insbesondere ist im

Planungsgebiet die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen sowie die Lage von WEA 1

und 2 im Trinkwasserschutzgebiet Wildeshausen zu berücksichtigen. Während und nach der

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Bericht 1635.1/2017 Seite 10

Baumaßnahme dürfen sich daher keine schädlichen und nachteilig auf die bestehende Nut-

zung der Böden auswirkenden Veränderungen der Böden einstellen. Die natürliche Funktion

der im Bereich der Eingriffsflächen anstehenden Böden ist wiederherzustellen.

Aus Sicht des Bodenschutzes sind nach [4] insbesondere die folgenden Böden schützens-

wert:

Böden mit besonderen Standorteigenschaften (Extremstandorte)

Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit

Böden mit hoher kulturgeschichtlicher Bedeutung (z.B. Plaggenesch)

Seltene Böden

Zur Bewertung der in Abschnitt 3.3 beschriebenen Böden hinsichtlich einer besonderen

Schutzwürdigkeit wird die Karte „Schutzwürdige Böden in Niedersachsen“ (Maßstab 1

: 50.000) aus [3] herangezogen.

Demnach befinden sich im Planungsgebiet keine Böden denen eine besondere Schutzwür-

digkeit zugesprochen werden muss. Es muss jedoch angemerkt werden, dass die in der Kar-

te „Schutzwürdige Böden in Niedersachsen“ ausgewiesenen Flächen, lediglich Suchräume

darstellen, in denen sich eine detaillierte Erkundung zur Ausweisung von schutzwürdigen

Böden empfiehlt. Das bedeutet, das hier nicht zwingend schutzwürdige Böden anstehen und

umgekehrt. Die in [2] erkundeten Böden lassen jedoch keine weiteren Hinweise auf einen

höheren Grad an Schutzwürdigkeit erkennen.

Eine Ausnahme ist für die Böden im Bereich der drei Biotope zu treffen, da diese als integra-

ler Bestandteil der Lebensgrundlage von Pflanzen und Tieren unter den Biotopschutz fallen.

Gemäß den in [1] dargestellten Eingriffsgrenzen, wird im Zuge der Baumaßnahme nicht in

die Böden der drei Biotope eingegriffen. Eine Beeinflussung durch Wasserhaltungsmaßnah-

men beim Bau der WEAs wird nach [2] nicht eintreten.

3.6 Belastungen und Auswirkungen auf Böden

Im Zuge der Bauausführung wird durch folgende Maßnahmen in den Boden eingegriffen:

Fundamentbau der WEAs: Erdarbeiten, Aushub bis Gründungssohle

Zuwegung und Kranstellflächen: Erdarbeiten und Aufbringung von Fremdmaterial

Kabeltrasse: Erdarbeiten

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Bericht 1635.1/2017 Seite 11

Die verschiedenen Belastungen, welcher der Boden im Zuge der Baumaßnahme ausgesetzt

ist, lassen sich im Wesentlichen zusammenfassen als Bodenverdichtung, Gefügestörung

und –schädigung, Bodenvermischung und stoffliche Belastung.

Bodenverdichtung

Plastische Verformung durch übermäßige mechanische Belastung (Baufahrzeuge, Erd-

lasten)

Verringerung der Versickerungsfähigkeit und Durchwurzelbarkeit sowie einhergehende

Verringerung des Filter- und Puffervermögens

Erhöhte Erosion

Gefügestörung und –schäden

Störung des natürlichen Bodengefüges durch vor allem Aushubarbeiten aber auch Um-

und Zwischenlagerung und Wiedereinbau

Verringerte Nährstoffverfügbarkeit, Störung des Pflanzenwuchs

Bodenvermischung

Vermischung von Bodentypen oder –horizonten durch Aushubarbeiten und Wiedereinbau

sowie Um- und Zwischenlagerung

Verringerte Nährstoffverfügbarkeit, Erhöhte Erosionsgefahr

Stoffliche Belastung

Betriebsmittelverlust bei Baumaschinen und –geräten, Rückstände von Baustoffen, Ein-

satz verunreinigter Baustoff (Recycling > Z0)

Auswirkungen auf Pflanzen und Edaphon.

Die genannten Bodenbeeinträchtigungen bedingen sich oft gegenseitig, so dass die Maß-

nahmen des Bodenschutzes die Gesamtheit der nachteiligen Einwirkungen auf den Boden

erfassen, zu deren Vermeidung und/oder Verminderung sowie Wiederherstellung der natürli-

chen Bodenfunktion führen müssen.

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Bericht 1635.1/2017 Seite 12

4 Maßnahmen des Bodenschutzes

4.1 Eingriffsfelder

Die Eingriffsfelder der geplanten Baumaßnahme sind in [1] dargestellt. Hieraus kann folgen-

de Flächeninanspruchnahme überschlägig ermittelt werden:

Fundamente: 6 x 880 m2

Kabeltrasse: ca. 25.650 m2 (bei 1,0 m Aushubbreite)

Zuwegung: ca. 110.000 m2 (Länge: ca. 24.600 m; Breite: 4,5 m)

Kranstellflächen: 6 x 1.100 m2

Die Eingriffsfelder sind vor der Baumaßnahme abzustecken und während der Bauausfüh-

rung eindeutig kenntlich zu machen.

4.2 Erdarbeiten

Im Zuge des Bodenschutzes sind bei sämtlichen Erdarbeiten die Forderungen und Hinweise

der

DIN 18915:2017-06 - Entwurf - Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten

DIN 19731:1998-05 – Verwertung von Bodenmaterial

zu berücksichtigen. Demnach sind Bodenhorizonte voneinander getrennt auszuheben und

zu lagern. Insbesondere sind hierbei Ober- und Unterboden sowie Bodenhorizonte mit unter-

schiedlicher Körnung und Steingehalte zu trennen.

Besondere Aufmerksamkeit ist hierbei dem Oberboden (Mutterboden) zukommen zu lassen.

Nach § 202 des Baugesetzbuches (BauGB) ist dieser bei Aushub zur Errichtung und Ände-

rung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen Veränderungen der Erdoberfläche in nutzba-

rem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

4.2.1 Horizonttrennung

Oberboden

Das Abtrennen des Oberbodens (Mutterboden, Schicht 1 aus [2]) ist als erster Schritt und

gesondert von allen weiteren Bodenbewegungen durchzuführen. Zuvor ist der Pflanzenbe-

wuchs auf der Fläche durch Abmähen oder Roden zu entfernen. Die Unterscheidung zwi-

schen Ober- und Unterboden kann gemäß den Farbunterschieden erfolgen:

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Bericht 1635.1/2017 Seite 13

Oberboden – schwarz-braun bis dunkelbraun

Unterboden – braun, grau-braun, stellenweise grau-weiß und rostfarben.

Ist eine Unterscheidung nach der Farbe nicht möglich, wird empfohlen die obersten 30 - 40

cm als Oberboden anzunehmen.

Unterboden

Die als Unterboden zusammengefassten Böden der Schichten 2 bis 5 ([2]) sind hinsichtlich

der beschriebenen Bodenhorizonte (vgl. Abschnitt 3.3) zu trennen. Der Unterboden ist nach

Möglichkeit in einem Arbeitsgang (ohne Zwischenbefahrung) auszubauen.

Generell ist beim Ausbau der Böden der Feuchtezustand nicht bindiger Böden bzw. die Kon-

sistenz bindiger Böden zu berücksichtigen. Gemäß DIN 19731 dürfen nur Böden mit einer

Mindestfestigkeit ausgebaut werden. Es sind die Vorgaben der Tabelle 4 - Umlagerungseig-

nung (Mindestfestigkeit) von Böden in Abhängigkeit vom Feuchtezustand - der DIN 19731 zu

beachten.

4.2.2 Umlagerung und Zwischenlagerung

Die ausgehobenen Böden sind getrennt voneinander in Mieten zu lagern. Dem Vermischen

der Horizonte bzw. Böden bei Umlagern und Zwischenlagern ist entgegenzuwirken. Dies

beinhaltet auch die Unterlage der Mieten. So ist Oberbodenaushub auf einer geeigneten

Unterlage wie ebenfalls Oberboden oder durch ein dränfähiges und filterstabiles Geotextil

getrennt zu lagern.

Abbildung 1: Getrennte Lagerung von Bodenmieten (aus [6])

Gemäß dem Vorsatz einer möglichst geringen Flächeninanspruchnahme ist der Flächenbe-

darf der Bodenmieten so gering wie möglich zu halten. Für Oberboden bzw. humoses Bo-

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Bericht 1635.1/2017 Seite 14

denmaterial sind nach DIN 19731 maximale Miethöhen von 2,0 m vorzusehen, um die Bö-

den vor Verdichtung durch Eigenlast zu schützen. In [6] werden für den Unterboden Miethö-

hen von bis zu 4,0 m vorgeschlagen. Größere Schütthöhen für Unterbodenmaterial sind

denkbar, aber von der Materialzusammensetzung und –eigenschaften sowie den Witte-

rungsbedingungen abhängig. Miethöhen können im Rahmen einer bodenkundlichen Baube-

gleitung festgelegt werden.

Zwischengelagertes Bodenmaterial ist vor Verdichtung und Vernässung zu schützen. Nach-

folgend werden hierzu Vermeidungs- und Minderungsfaktoren genannt:

Verdichtung

Bodenmieten nicht befahren

Begrenzung der Miethöhe (vgl. oben)

Vernässung

Vermindern des Einsickerns von Wasser durch Glättung und Profilierung der Oberfläche,

ggf. Abdecken

Schadloser Abfluss bzw. Versickern von Niederschlagswasser gewährleisten

Durchlässige Auflage gewährleisten (dränfähige Unterlage)

Bodenmieten nicht in Geländemulden lagern

Nach DIN 18195 und DIN 19731 ist eine Begrünung der Bodenmieten bei längeren Liegezei-

ten vorzunehmen.

DIN 18915: Begrünung bei > 3 Monaten Liegezeit

DIN 19731: Begrünung bei > 6 Monaten Liegezeit.

Diese verhindert die Bodenerosion und sorgt für Verdunstung (geringere Vernässung). Beim

Aufmieten ist, zur optimalen Keimung der Begrünung, eine aufgeraute Oberfläche zu beach-

ten. Die Ansaat ist nach DIN 18917 auszuführen.

Vorgeschlagen wird eine Begrünung der Oberbodenmieten bei voraussichtlichen Liegezei-

ten von > 3 Monaten. Im Falle der Unterbodenmieten wird ein Begrünen während der Bau-

phase als nicht notwendig eingeschätzt. Sandiger Unterboden besitzt eine ausreichende

Durchlässigkeit, so dass es zu keiner Vernässung der Bodenmieten kommt. Für Unterboden

Mieten aus bindigem Material wird ein Profilieren als ausreichender Schutz gegen Vernäs-

sung eingeschätzt.

Page 15: Windpark Wunderburg - Bodenschutzkonzept · Folgende Grundwasserstände wurden während der Erkundungsarbeiten im Juli 2016 ge-messen ([2]): Tabelle 1: Grundwasserstände Juli 2016

Bericht 1635.1/2017 Seite 15

4.2.3 Rückverfüllung und –verdichtung

Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind beanspruchte Flächen wieder in ihren Ausgangs-

zustand zurück zu überführen und somit die natürliche Bodenfunktion wiederherzustellen. Im

Fall des Windparks Wunderburg umfasst dies die Wiederherstellung temporär genutzter Flä-

chen (Zuwegung, Arbeitsflächen und Leitungsgräben), sowie den Neuaufbau von Böden

nach dem Rückbau der Fundamente der Windenergieanlagen.

Bei der Rückverfüllung des Bodenaushubs (z.B. nach dem Rückbau der Fundamente der

WEA) ist die Abfolge der Horizontierung zu beachten. Gemäß dem Vorsatz „gleiches zu glei-

chem“, ist der Bodenaushub dem Ausgangshorizont zuzuführen. Insbesondere ist hierbei

auch zwischen bindigem und nicht bindigem Material zu unterscheiden. Sofern Fremdmate-

rial für den Einbau vorgesehen wird, muss dieses hinsichtlich der Kornzusammensetzung

dem anstehenden Boden entsprechen. Darüber hinaus ist nur schadstofffreies Material (Z0

nach LAGA M 20) als Fremdmaterial für den Einbau zulässig. Eine entsprechende Zertifizie-

rung muss vorliegen. Ebenfalls sind Prüfwerte nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenver-

ordnung (BBodSchV) hinsichtlich der Wirkungspfade Boden-Nutzpflanze und Boden-

Grundwasser einzuhalten und auf die Nachnutzung abzustimmen.

Der Einbau von Unter- und Oberboden ist streifenweise und nach Möglichkeit in einem Ar-

beitsgang vorzunehmen. Ein zwischenzeitliches Befahren ist zu vermeiden. Ggf. ist eine Auf-

lockerungen verdichteter oder wasserstauender (sofern nicht natürliche Bodenfunktion) Pla-

numsbereiche vorzunehmen. Das Einbaumaterial sollte trocken bis erdfeucht sein und der

Einbau bei trockenen Witterungsverhältnissen erfolgen.

Die Verdichtung des Einbaumaterials ist abhängig von der Baumaßnahme (Fundament, Lei-

tungsgraben, etc.) zu wählen.

Fundamente WEAs

Die Fundamente der WEAs werden nach [2], bis auf WEA 2, im Bereich des Geschiebe-

lehms (Schicht 3) liegen. Das Fundament der WEA 2 wird in mitteldicht bis dicht gelagerte

Sande der Schicht 4 abgesetzt.

Für den Aufbau ist wie folgt vorzugehen:

1. Nach gründungsrelevanten Maßnahmen (vgl. [2]) Aushub bis UK Gründungspolster und

Herstellung der Gründungsebene

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Bericht 1635.1/2017 Seite 16

2. Herstellung der Fundamente

3. Verfüllen des Arbeitsraumes mit verdichtungsfähigem nicht bindigen Natur- oder Fremd-

material

Für den Rückbau ist wie folgt vorzugehen:

4. Einbaumaterial horizontgerecht einbringen

5. C-Horizont: Bindiges Einbaumaterial mittels Schafsfußbandage verdichten, nicht bindiges

Material dynamisch verdichten bis zum Erreichen einer mitteldichten Lagerung einbauen

6. B-Horizont: Einbaumaterial in Lagen von ca. 50 cm einbringen; durch Überfahren mit

Kettenbagger rückverdichten

7. Oberbodenmaterial aufbringen (nicht verdichten)

Zuwegung und Kranstellflächen

Zuwegungen und Kranstellflächen greifen bis in den B-Horizont in den Boden ein. Für den

Rückbau ist wie folgt vorzugehen:

1. Abtragen der Tragschichten und Geokunststoffe (Geogitter, Trennvlies)

2. Auflockerung des B-Horizontes bis 1,0 m u. GOK

3. Auffüllen des B-Horizontes mit Bodenaushub oder geeignetem Fremdmaterial

4. Oberbodenmaterial aufbringen (nicht verdichten)

Für die Lockerung des Unterbodens sind nach [6] Tiefenlockerungsgeräte wie Abbruch-,

Stechhub- oder Wippscharlockerer geeignet.

Leitungsgräben

Für das Verlegen von Kabeltrassen sind Leitungsgräben anzulegen und diese wieder zu

verfüllen. Beim Auf- und Rückbau ist wie folgt vorzugehen:

1. Aufbau: Herstellung einer funktionstüchtigen Auflagerfläche (Bettung), Rückverfüllung

des Grabens mit Aushubmaterial

Rückbau: Entfernen der Leitungen, ggf. Auflockern des darunter liegenden B-Horizontes

und Rückverfüllung mit Aushubmaterial

2. B-Horizont: Einbaumaterial in Lagen von ca. 40 cm einbringen; mit Baggerschaufel ab-

drücken

3. Grabenverfüllung durch das Überfahren mit Kettenbagger verdichten

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Bericht 1635.1/2017 Seite 17

4. Oberbodenmaterial aufbringen (nicht verdichten)

Nach DIN 18915, ist vor dem Aufbringen des Oberbodens der darunter liegende Boden

gleichmäßig, bis mindestens 15 cm Tiefe aufzulockern.

Eine Zwischenabnahme der Einbauschichten wird im Rahmen einer bodenkundlichen Bau-

begleitung empfohlen.

4.3 Zuwegungen und Kranstellflächen

Zuwegungen und Kranstellflächen müssen grundsätzlich in der Lage sein die aufgebrachten

Lasten weitestgehend aufzunehmen, so dass darunter befindlicher Boden dauerhaft gegen

Verdichtung geschützt ist. Des Weiteren sind sie so zu errichten, dass es zu keiner Vermi-

schung mit dem anstehenden Boden kommt.

Zuwegung

Im Sinne einer möglichst geringen Flächeninanspruchnahme sind zunächst die Nutzung und

der Ausbau bestehender Wirtschaftswege mit Verbesserung der Tragfähigkeit vorzusehen.

In [1] wird hierfür der Ausbau eines bestehenden Wirtschaftsweges zwischen den WEAs 3

und 5, Flur 4 und Flur 5 Gemarkung Prinzhöfte, eingeplant.

Für die Errichtung neuer Zuwegungen werden folgende Varianten auf [6] empfohlen:

Befestigte Baustraße auf dem Oberboden (Abbildung 2)

Befestigte Baustraße auf Unterboden (modifiziert) (Abbildung 3)

Bei ausreichender Befahrbarkeit ist ebenfalls ein Befahren des B-Horizontes bei Erdarbeiten

zur Verlegung der Kabeltrasse denkbar. Das Errichten einer Baustraße würde entfallen, so

dass die anstehenden Böden des B-Horizontes nach Abschluss der Erdarbeiten und vor

Aufbringung des Oberbodens lediglich aufgelockert werden müssten. Diese Vorgehensweise

wird für die Verlegung der Kabeltrasse zwischen WEA 1 und 2 empfohlen, ist aber im Rah-

men einer bodenkundlichen Baubegleitung vor Ort festzulegen.

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Bericht 1635.1/2017 Seite 18

Abbildung 2: Baustraße auf Oberboden (aus [6])

Abbildung 3: Baustraße auf Unterboden (modifiziert mit Baustraße nach [6])

Um einer Vermischung von Boden und Tragschichten entgegen zu wirken, kann als Unterla-

ge der Zuwegungen ein dränfähiges und filterstabiles Trennvlies eingebaut werden. Wird

Recyclingmaterial für die Zuwegung eingesetzt ist ein Trennvlies in jedem Fall als Unterlage

vorzusehen. Für dieses ist die Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 anzusetzen. Unabhängig

vom Aufbau ist die Tauglichkeit der Zuwegung über die gesamte Bauzeit sicherzustellen.

Hierzu gehört auch eine ausreichende Breite sowie ggf. Ausweichstellen. Die Breite der Zu-

wegung sollte zwischen 4,0 – 5,0 m liegen. Nach [1] ist eine Breite von 4,5 m vorgesehen.

Kranstellflächen

Zur Errichtung der Kranstellflächen ist der Oberboden abzuschieben und separat zu lagern

(vgl. Abschnitt 4.1.2). Die im Unterboden anstehenden Sande werden zum Erreichen eines

tragfähigen Planums verdichtet (Ev2 ≥ 45 MN/m2). Es folgt der Aufbau der Tragschichten. Zur

Trennung von Unterboden und Tragschicht kann ein Trennvlies als Unterlage eingebaut

werden. Da zur Bewehrung der Kranstellfläche ohnehin ein Geogitter vorzusehen ist, kann

der Einbau des Vlieses in Kombination mit dem Gitter als Kombigitter erfolgen.

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Bericht 1635.1/2017 Seite 19

Insgesamt ist sämtlicher Baustellenverkehr auf die hierfür ausgewiesenen Zuwegungen und

Arbeitsebenen (Kranstellflächen, Lagerplätze) zu beschränken. Diese sind durch Absteckun-

gen zusätzlich erkennbar zu machen.

4.4 Entsorgung von Bodenaushub

Nach [2] ergaben sich während der Baugrunderkundung in den anstehenden Böden keine

Hinweise auf erhöhte Problemstoffgehalte. Umweltanalytische Untersuchungen liegen aller-

dings nicht vor. Für die Festlegung des Entsorgungs- bzw. Verwertungsweges von über-

schüssigem Bodenaushub wird daher die umwelttechnische Untersuchung nach LAGA Bo-

den, Mindestumfang im Feststoff und Eluat und die Festlegung der Zuordnungsklasse nach

LAGA M 20 empfohlen. Die Probenahme ist gemäß den Anforderungen und Vorgaben der

LAGA PN 98 durchzuführen. Der Probenehmer muss über die hierfür erforderliche Sachkun-

de verfügen.

4.5 Maschineneinsatz

Nach [6] kann die Bestimmung der Befahrbarkeit des Bodens über das Verhältnis der Saug-

spannung im Boden und der Belastung durch ein Fahrzeug ermittelt werden:

Saugspannung [cbar] = Einsatzgewicht [t] x Flächenpressung [kg/cm2] x 1,25 (1)

Der errechnete Wert entspricht der Saugspannung im Boden ab welcher ein Einsatz des

betrachteten Baufahrzeuges möglich ist.

Mit Saugspannung [cbar] = Maschinen-Einsatzgrenze, kann aus Abbildung 4 die Befahrbar-

keit des Bodens für das entsprechende Baufahrzeug abgelesen werden.

Der Gleichung (1) ist zu entnehmen, dass bei konstantem Einsatzgewicht eines Fahrzeuges

aber kleinerer Flächenpressung (bessere Lastverteilung durch größere Aufstandsfläche) die

zulässige Saugspannung als Maschinen-Einsatzgrenze sinkt.

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Bericht 1635.1/2017 Seite 20

Abbildung 4: Befahrbarkeit von Böden nach [6]

Je kleiner die Flächenpressung, desto eher ist ein Boden auch bei ungünstigen Wasserge-

halten und/oder Konsistenzen befahrbar. Ebenfalls ist die Belastung der Böden geringer.

Daher wird empfohlen für Erdarbeiten Kettenbaufahrzeuge gegenüber bereiften Baufahrzeu-

gen einzusetzen. Der Einsatz von bereiften Baufahrzeugen ist auf den Zuwegungen sowie

den Arbeitsebenen zulässig.

5 Bodenkundliche Baubegleitung

Die zur Umsetzung der Belange des Bodenschutzes aufgeführten Maßnahmen sind im

Rahmen einer bodenkundlichen Baubegleitung durch einen Sachverständigen gemäß § 18

des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zu überwachen, anzupassen und ggf. zu

ergänzen. Der Sachverständige ist vor Beginn der Baumaßnahme der zuständigen Behörde

anzuzeigen und ist bei sämtlichen Entscheidungsprozessen betreffend des Eingriffs in den

Boden mit einzubeziehen.

Ähnlich einem Beweissicherungsverfahren wird vor Beginn der Baumaßnahme die boden-

kundliche Aufnahme der Eingriffsflächen empfohlen. Zum einen können hierbei die im vorlie-

genden Bericht beschriebenen Bodenverhältnisse verifiziert werden, zum anderen können

bereits bestehende Schädigungen oder die natürliche Funktion der Böden beeinträchtigende

Einwirkungen aufgenommen und dokumentiert (z.B. Fotodokumentation) werden. Hinweise

für das Erkennen schädlicher Bodenveränderungen können aus [6] entnommen werden.

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Bericht 1635.1/2017 Seite 21

Die Umsetzung der formulierten Maßnahmen ist mit dem Fortschritt der Bauarbeiten zu do-

kumentieren und in einem abschließenden Bericht darzustellen. Dieser ist der zuständigen

Behörde zu übergeben.

6 Zusammenfassung

Im geplanten Windpark Wunderburg ist der Bau von sechs Windenergieanlagen vom Typ

VESTAS V 126 mit einer Nabenhöhe von 137 m geplant. Für das Bauvorhaben sind die Be-

lange des Bodenschutzes zu beachten.

Das vorliegende Bodenschutzkonzept erfasst die anstehenden Böden auf Grundlage der

Baugrunderkundung für das Gründungsgutachten 1635/2016 und ordnet diese bodenkund-

lich ein. Demnach ist im Planungsbereich mehrheitlich Pseudogley-Podsol aus Geschiebe-

decksanden über Geschiebelehm ausgebildet.

Die Einwirkungen der Baumaßnahme auf die anstehenden Böden werden beschrieben und

Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung bodenschädlicher Eingriffe genannt.

Die bodenkundliche Baubegleitung durch einen Sachverständigen wird empfohlen.

M. Oertwich M.Sc.