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WISSENSWERTES ZU TESTAMENT UND ERBSCHAFT stiftung „Wir können heute die Welt zur Hölle machen, wir sind auf dem besten Weg dazu, wie Sie wissen. Wir können sie aber auch in das Gegenteil verwandeln.“ Herbert Marcuse, Das Ende der Utopie, 1967 medico international medico international

Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

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Für viele Menschen stellt sich die Frage, welche Spuren sie hinterlassen möchten im Zusammenhang mit der Regelung ihres Nachlasses. Die Broschüre gibt Anhaltspunkte und Informationen zu Fragen des Testaments, der Erbfolge und steuerlichen Aspekten.

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Page 1: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

WISSENSWERTES ZU TESTAMENT UND ERBSCHAFT

stiftung

„Wir können heute die Welt zur Hölle machen, wir sind

auf dem besten Weg dazu, wie Sie wissen. Wir können sie aber

auch in das Gegenteil verwandeln.“Herbert Marcuse, Das Ende der Utopie, 1967

medico international

medico international

Page 2: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

INHALTSVERZEICHNIS3 Vorwort4 Für eine gerechtere Welt6 Die gesetzliche Erbfolge8 Das Testament12 Die Erbschaftssteuer14 Wichtige Begriffe16 Weitere Möglichkeiten der Unterstützung18 Häufig gestellte Fragen20 medico international – Von 1968 bis heute 22 Hilfreiche Adressen

IMPRESSUMHerausgegeben gemeinsam von medico international e.V. und stiftung medico international, Burgstraße 106, D-60389 Frankfurt am Main im November 2011.

Text: Ramona LenzBildredaktion: Martin GlasenappKorrektorat: Marek ArltGestaltung: ostpol

Bildnachweise: medico, Anne Paq/Active Stills, PHR-Israel, HANDS, Reuters, www.one-step-beyond.de, Bärbel Högner

Papierhinweis: Diese Broschüre ist auf 100% Recyclingpapier gedruckt.

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Liebe Leserinnen und Leser,

wer von uns zweifelte nicht hin und wie-der, ob die Ideen, die uns lieb und teuersind, nicht vielleicht doch zu hoch grei-fen. Kann angesichts der Hartnäckig-keit, mit der sich Gewalt und Elend derVeränderung entziehen, die Vorstellungeiner anderen, einer solidarischen Weltüberhaupt je verwirklicht werden? Müs-sen wir am Ende nicht das, was uns Zeitunseres Lebens geleitet hat, korrigie-ren? Solche Fragen bewegen viele vonuns. Sie bedeuten aber nicht, dassunsere Überzeugungen falsch sind.Die historischen Errungenschaften vonFreiheit, Gleichheit und Solidarität so-wie – daraus abgeleitet – die Rechteder Menschen verlieren selbst dannnicht an universeller Geltung, wenn sie,wie gegenwärtig, von Irrationalität undUnrecht untergraben werden.

Nachhaltige Veränderungen, das zeigtder Geschichtsprozess, bedürfen einesEngagements, das weit über einzelneGenerationen hinweg reicht. Selbstwenn wir in unserem eigenen Leben un-sere Ziele nicht verwirklicht sehen,können wir doch Spuren hinterlassen,die es den Nachfolgenden leichtermachen, für das einzutreten, was unsselbst wichtig gewesen ist. Wer sichso als Teil eines größeren historischenGeschehens sehen kann, gibt sich, aberauch denen, die nachkommen, einePerspektive, die über den Tod hinaus-reicht: die Perspektive eines menschen-würdigen Lebens, getragen von den

Ideen der Aufklärung,selbst dann, wenn die-se erkämpften Werteim Augenblick noch sobedroht sein mögen.

Für viele Menschenstellt sich die Frage,welche Spuren sie hinterlassen wollen,im Zusammenhang mit der Regelungihres Nachlasses. Dabei geht es nichtallein um materielle, sondern geradeauch um ideelle Werte. Vielleicht gehörtzu den Werten, die Ihnen wichtig sindund die Sie weitergeben wollen, auchdie Überzeugung, dass nicht alles Glückerst mühsam verdient werden muss. FürMenschen, die sich in ausweglos an-mutender Lage gegen Not und Gewaltzur Wehr setzen, bedeuten Hilfen, dieihnen unverhofft von außen zuteil wer-den, wahre Glücksgüter, in denen dieandere, die solidarische Welt bereitsaufscheint.

Wenn Sie bei Ihren Überlegungen zudem Schluss kommen, die Arbeit vonmedico international bei der RegelungIhres Nachlasses in Erwägung zu zie-hen, würde mich das sehr freuen.

Mit herzlichen Grüßen

Thomas GebauerGeschäftsführer medico international

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TEILHABEN AN DER ZUKUNFT

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Der Tod kam im Griechenlandurlaub. DieUrsache war vermutlich eine Stoff-wechselerkrankung. Nach zwei Tagenim Koma starb Volker Gebbert am 22.September 2009 im Alter von siebzigJahren.

Im Leben ist er unangepasst, provokantund politisch gewesen. Ein 68er, dernicht nur gegen das Establishment derNachkriegsjahre protestierte, sonderndiesen Protest auch lebte. Als Grün-dungsmitglied der Kommune 1 in West-Berlin, die Alternativen zum Leben inder Kleinfamilie ausprobierte, schrieb erGeschichte. Auf dem berühmten Bild,auf dem acht Mitglieder der Kommune1 wie bei einer Polizeirazzia ihren Hin-tern in die Kamera strecken, ist seinerder dritte von links.

Als Industriesoziologe beschäftigte Vol-ker Gebbert sich später mit den Arbeits-bedingungen in der Eisen- und Stahlin-dustrie und kaufte sich eine kleine Woh-nung am Ku’damm und ein Häuschenam Gardasee. Solidarisch unterstützteer verarmte WeggefährtInnen und ließmedico international großzügige Spen-den zukommen. Bei unseren Veranstal-tungen in Berlin fehlte er selten. Nachseinem Tod erbte medico einen be-trächtlichen Teil seines Vermögens.

So wie Volker Gebbert unterstützenviele langjährige Förderinnen und För-derer die Arbeit von medico internatio-nal auch über den eigenen Tod hinaus.Sie sehen darin eine Möglichkeit, an derVerwirklichung der Ideale von einer an-deren gerechteren Welt mitzuwirken.

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FÜR EINE GERECHTERE WELT

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Alle, denen es nicht egal ist, wer ihrenNachlass erhält und wofür er verwen-det wird, können mit einem Testamentüber den Tod hinaus gezielt für anderesorgen – auch mit einer kleinen Erb-schaft oder einem kleinen Vermächtnis.

In Ihrem Testament können Sie Men-schen bedenken, die Ihnen viel be-deuten, aber in der gesetzlichen Erb-folge nicht berücksichtigt werden.

Oder Sie begünstigen gemeinnützigeOrganisationen, deren Arbeit Sie schät-zen, und tragen so dazu bei, dass be-stimmte Werte und Visionen Ihren Todüberdauern.

Wenn Sie medico international testa-mentarisch berücksichtigen, helfen Sieuns und unseren Partnerorganisationenin Afrika, Asien und Lateinamerika, wei-terhin für das Menschenrecht auf denbestmöglichen Zugang zu Gesundheitzu kämpfen und Menschen in Not undArmut zur Seite zu stehen. Sowohl derVerein als auch die Stiftung medico in-ternational* sind diesem Zweck ver-pflichtet und können testamentarischbedacht werden.

Mit dieser Broschüre wollen wir alldenen, die überlegen, medico in ihremTestament zu bedenken, Informationenzu rechtlichen und steuerlichen Fragensowie weiterführende Adressen an dieHand geben.

*Näheres zum Unterschied zwischen dem Verein und der Stiftung medico international auf S. 19.

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Gezielt für Andere sorgen

Nicaragua

DAUERHAFTE SOLIDARITÄT

Der Hurrikan Mitch zerstörte 1998 ihre Dörfer

und ihre wenige Habe. Obdachlose Bäuerin-

nen und Bauern besetzten eine leerstehende

Finca und gründeten mit medico-Hilfe die

Siedlung El Tanque. Tausend Menschen leben

und arbeiten heute in diesem Dorf, Kinder

gehen dort zur Schule, es gibt eine Koopera-

tive und eine lokale Genossenschaftsbank.

Aus LandbesetzerInnen wurden Landbesit-

zerInnen.

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Es besteht keine Pflicht, den eigenenNachlass zu regeln. Wenn kein gültigesTestament vorliegt, bestimmt das Ge-setz, wer erbt. Zuerst werden dienächsten Angehörigen bedacht.

Hat die/der ErblasserIn keine Kindermehr, erben die Enkelkinder. Nur wennes überhaupt keine lebenden Angehö-rigen 1. Ordnung gibt, geht das Erbe anVerwandte nachfolgender Ordnungen.Von den ErbInnen 2. Ordnung werdendann wiederum zuerst die Eltern be-rücksichtigt und – wenn diese bereitsverstorben sind – die Geschwister usw.

Generell gilt: Nur wenn es keine Erbinund keinen Erben aus einer näherenOrdnung (mehr) gibt, werden ErbInnenentfernterer Ordnungen berücksichtigt.

Für EhepartnerInnen und eingetra-gene LebenspartnerInnen gilt ein ge-sondertes Erbrecht. Sie sind jedochnicht automatisch AlleinerbInnen. DieHöhe ihres Anteils am Erbe hängt zumeinen von dem Güterstand ab, in demdas Paar zum Zeitpunkt des Todes ge-lebt hat, und zum anderen von den An-gehörigen, neben denen sie das Erbeantreten.

Bei einer Zugewinn- oder Ausgleichs-gemeinschaft erhält die/der Überle-bende die Hälfte der Erbmasse, wennes noch ErbInnen 1. Ordnung gibt. Ne-ben ErbInnen 2. Ordnung und nebenGroßeltern erhält sie/er drei Viertel.Wurde Gütertrennung vereinbart, erbtdie/der Hinterbliebene neben einemKind die Hälfte, neben zwei Kindern einDrittel und neben drei und mehr Kindernein Viertel.

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DIE GESETZLICHE ERBFOLGE

Page 7: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Die ErbInnen 2. Ordnung treten nur ein,wenn die/der Verstorbene keine Nach-kommen (Kinder, Enkelkinder, Urenkel-kinder) hinterlässt. Gibt es keine Erb-Innen 1. und 2. Ordnung und auch keineGroßeltern mehr, gilt die/der hinterblie-bene PartnerIn als Alleinerbin oder Al-leinerbe, sowohl im Falle einer Zuge-winn- oder Ausgleichsgemeinschaft alsauch bei Gütertrennung. Hinterlässtdie/der ErblasserIn weder eine/n Part-nerIn noch Verwandte und liegt keingültiges Testament vor, geht das Erbe anden Staat.

Der Pflichtteil

Ein gültiges Testament hat Vorrang vorder gesetzlichen Erbfolge, aber auchwenn ein Testament vorliegt, haben die

engsten Verwandten ein Recht auf einMindesterbe: den Pflichtteil. Als engsteAngehörige gelten Ehe- und eingetra-gene LebenspartnerInnen sowie Kinderund – falls diese verstorben sind –Enkelkinder. Wenn es keine Nachkom-men gibt, geht der Pflichtteil an dieEltern. Entferntere Angehörige sindnicht pflichtteilsberechtigt, auch Ge-schwister nicht.

Die Höhe des Pflichtteils entspricht derHälfte des Betrags, der den Angehöri-gen nach der gesetzlichen Erbfolge zu-gestanden hätte. Der Pflichtteil mussspätestens drei Jahre nach dem Erbfallgeltend gemacht werden. Er kann nurals Geldbetrag verlangt und muss auchausgezahlt werden, wenn eine Organi-sation als Erbin eingesetzt wurde.

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Die gesetzliche

Erbfolge:

1. Ordnung

Kinder

Enkelkinder

Urenkelkinder

2. Ordnung

Eltern

Geschwister

Nichten und

Neffen

3. Ordnung

Großeltern

Tanten und

Onkel

Cousinen und

Cousins

Israel-Palästina

BRÜCKEN DER VERSTÄNDIGUNG

Israelis wie PalästinenserInnen sind in einem

unerträglichen Status quo von Hass und

Gewalt gefangen, der seine Ursachen in mili-

tärischer Besatzung und der Verweigerung

elementarer Freiheitsrechte hat. Die medico-

Partnerorganisationen in Tel Aviv, Ramallah

und Gaza leisten basismedizinische Nothilfe

und kooperieren in gemeinsamen mobilen

Kliniken. Damit Gewalt und Diskriminierung ein

Ende haben.

Page 8: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Nach dem Gesetz ist die Erbfolge genaugeregelt, jedoch nicht unbedingt ge-recht.

So werden möglicherweise Menschenbegünstigt, mit denen Sie zwar ver-wandt sind, aber im Leben wenig zu tunhatten. Andere, die Ihnen nahe stehen,mit denen Sie aber weder verwandtnoch verpartnert oder verheiratet sind,bleiben unberücksichtigt. Unverheira-tete oder nichteingetragene Partner-Innen gehen ebenso leer aus wieFreundInnen und gemeinnützige Orga-nisationen – wenn Sie sie nicht in einemTestament bedenken. Mit einem Testa-ment haben Sie die Möglichkeit, Perso-nen oder Organisationen zu begünsti-gen, die in der gesetzlichen Erbfolgenicht vorgesehen sind.

Es gibt zwei Arten, ein Testament abzu-fassen: eigenhändig und handschriftlichoder notariell beurkundet.

Das eigenhändige Testament

Das eigenhändige Testament muss vonAnfang bis Ende von Ihnen selbst hand-schriftlich verfasst sein, vorzugsweisemit Tinte oder Kugelschreiber. Außer-dem müssen Sie das Testament mitIhrem Vor- und Zunamen unterzeichnen.Maschinenschrift ist nicht zulässig, unddas Testament darf nicht von einer an-deren Person geschrieben werden,auch dann nicht, wenn Sie selbst unter-zeichnen. Werden diese Vorschriftennicht eingehalten, ist das Testament un-wirksam.

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DAS TESTAMENT

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Zusätzlich empfiehlt es sich, Ihre Adres-se sowie Geburtsdatum und -ort auf dasTestament zu schreiben und Ort undDatum der Abfassung zu vermerken.

Das eigenhändige Testament kann aneinem beliebigen Ort aufbewahrt wer-den. Sie sollten nur dafür sorgen, dasses nach Ihrem Tod gefunden wird undin die richtigen Hände gelangt. Einsicherer Ort bei Ihnen zu Hause istebenso denkbar wie ein Bankschließ-fach. Sie können das Testament auch inamtliche Verwahrung geben. Die Kos-ten dafür richten sich nach der Höhedes Vermögens.

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Rebecca KrauseHauptstraße 179104 Freiburg im Breisgau

Mein letzter Wille

Ich, Rebecca Krause, geboren am 6. Dezember1955 in Essen, zurzeit wohnhaft in Freiburg,erkläre meine Freundin Magdalena Lewandowski, geboren am 4. Februar 1959 in München, derzeit wohnhaft in Lahr/Schwarz-wald, zur Alleinerbin. Sie soll folgendes Vermächtnis erfüllen:

Der Hilfs- und Menschenrechtsorganisationmedico international e.V. vermache ich einen Betrag von 20.000 Euro aus meinemPrivatvermögen.

Alle früher von mir getroffenen Regelungenwiderrufe ich hiermit.

Freiburg, den 4. Oktober 2011

Beispiel für ein eigenhändig verfasstes Testament

Guatemala

GERECHTIGKEIT STATT ANGST

In dem mittelamerikanischen Land gehören

brutale Jugendbanden, Drogenkriminalität und

die Straflosigkeit von Vergewaltigung und

Mord zum Alltag. Bis heute belasten die unge-

sühnten Gräueltaten der Militärherrschaft in

den siebziger und achtziger Jahren die Gesell-

schaft. Die medico-Partnerorganisation vor Ort

hilft Opfern genozidaler Gewalt mit psychoso-

zialer Beratung, leistet Erinnerungsarbeit in

indigenen Gemeinden und unterstützt ZeugIn-

nen, die gegen die Militärs aussagen.

Page 10: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Das notarielle Testament

Ein notarielles Testament geht mitSicherheit nicht verloren und ist so for-muliert, dass es tatsächlich Ihren Vor-stellungen und Wünschen entspricht.Außerdem ersetzt es den Erbschein, sodass die ErbInnen ohne weitere Forma-litäten und Wartezeiten sofort den Erb-nachweis in Händen halten.

Notarielle Testamente sind vor allem beikomplizierten und umfangreichen Erb-schaftsangelegenheiten sinnvoll. Dasnotarielle Testament wird von einer No-tarin oder einem Notar aufgesetzt undsowohl von Ihnen als auch von der/demNotarIn unterzeichnet. Die/der NotarInbestätigt, dass Sie in der Lage sind, einTestament zu verfassen, und gibt dasTestament gegen Gebühr in amtlicheVerwahrung. Die Gebühr ebenso wiedie Notariatskosten hängen von derHöhe Ihres Nachlasses ab.

Das gemeinschaftliche Testament

Ehepaare und eingetragene Lebens-partnerInnen können ein gemeinsamesTestament aufsetzen. Wie beim indi-viduellen Testament kann dies von ei-ner/einem der beiden PartnerInnen ei-genhändig verfasst sein und an einembeliebigen Ort verwahrt werden, oderman lässt es notariell beglaubigen undgibt es in amtliche Verwahrung. Beimeigenhändigen gemeinschaftlichen Tes-tament müssen beide PartnerInnenunter der Angabe von Ort und Datum mitVor- und Zunamen unterschreiben.

Viele Paare entscheiden sich für dassogenannte „Berliner Testament“. Das„Berliner Testament“ stellt sicher, dassdie/der hinterbliebene PartnerIn zu-nächst das komplette Vermögen erbt.Erst wenn auch sie/er stirbt, werdenKinder und andere ErbInnen begünstigt.

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Bei größeren Vermögen kann dadurchzweimal Erbschaftssteuer anfallen. Ih-ren Pflichtteil erhalten die Kinder als ge-setzliche ErbInnen 1. Ordnung bereitsnach dem Tod des ersten Elternteils.

Wenn sich der letzte Wille ändert

Egal für welche Version Sie sich ent-scheiden: Solange Sie leben, könnenSie Ihren letzten Willen jederzeit än-dern. Sie können Änderungen und Er-gänzungen auf einem gesonderten Blattaufschreiben. Auch dafür gilt: kompletteigenhändig mit Unterschrift. Oder Sieverfassen ein ganz neues Testament. InIhrem neuen Testament sollten Sie allezu einem früheren Zeitpunkt von Ihnengetroffenen Regelungen ausdrücklichwiderrufen und vorangegangene Testa-mente vernichten. Ein notarielles Testa-ment wird automatisch ungültig, wennes aus der amtlichen Verwahrung ge-nommen wird.

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Beate Becker und Altay YilmazBahnhofstraße 2263457 Hanau

Unser Testament

Wir, Beate Becker, geboren am 18. Januar 1958 in Dillenburg, und Altay Yilmaz, geboren am 4. Oktober 1962 in Hanau, setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Nach unserem Tod erbt unser Sohn Erkan die Hälfte unseres Vermögens.

Die andere Hälfte fließt in das Vermögen der stiftung medico international in Frankfurt am Main.

Hanau, den 1. November 2011,

Hanau, den 1. November 2011,

Beispiel für ein eigenhändig verfasstes, gemeinschaftliches Testament

Pakistan

KRITISCHE NOTHILFE

Als die große Flutkatastrophe im August 2010

Millionen Menschen in Pakistan obdachlos

machte, war die medico-Partnerorganisation

HANDS bereits vor Ort: Seit Jahrzehnten

schon helfen Freiwillige der Basisgesund-

heitsorganisation der armen Landbevölkerung

im Überlebenskampf. Zusammen mit den Flut-

opfern selbst und mit medico-Hilfe startete

HANDS ein erfolgreiches Wiederaufbaupro-

gramm: Neue Dörfer wurden gegründet und

hunderte von Häusern wieder aufgebaut.

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Erbschaften sind steuerpflichtig. DieHöhe der Erbschaftssteuer richtet sichnach dem Verwandtschaftsgrad zwi-schen der/dem Verstorbenen und der/dem begünstigten Hinterbliebenen. Jeenger das Verwandtschaftsverhältnis,desto niedriger die Steuerlast.

Bis zu bestimmten Freibeträgen bleibtder Nachlass oder das Vermächtnis al-lerdings von der Erbschaftssteuer be-freit. Die Höhe des Freibetrags richtetsich ebenfalls nach der Art des Ver-wandtschaftsverhältnisses.

Für hinterbliebene EhegattInnen undeingetragene LebenspartnerInnen liegtder Freibetrag beispielsweise bei500.000 Euro, für Kinder bei 400.000Euro und für Enkelkinder bei 200.000Euro. Sie alle sind als nahe Angehö-rige der Erbschaftssteuerklasse I zuge-ordnet.

ErbInnen der Steuerklasse II (z.B. Ge-schwister und geschiedene Ehegatt-Innen) sowie ErbInnen der SteuerklasseIII (alle ErbInnen, die nicht in die Erb-schaftssteuerklassen I und II fallen)können bis zu 20.000 Euro als Freibetraggeltend machen.

DIE ERBSCHAFTSSTEUER

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Der Prozentsatz, zu dem das Erbe oderVermächtnis versteuert wird, hängt zumeinen von der Höhe des steuerpflichti-gen Anteils ab und zum anderen von derErbschaftssteuerklasse.

Auch Immobilienvermögen muss ver-steuert werden.

Gemeinnützige Organisationen wiemedico international e.V. und stiftungmedico international sind gänzlich vonder Erbschaftssteuer befreit und kön-nen das komplette Erbe oder den kom-pletten Nachlass ohne Abzüge in dieProjektförderung bzw. den Vermögens-stock der Stiftung einbringen.

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Beispiele

Erbt ein Sohn von seiner Mutter1.000.000 Euro, kann er einen Freibetragvon 400.000 Euro geltend machen.Die restlichen 600.000 Euro muss er ge-mäß Erbschaftssteuerklasse I mit einemSteuersatz von 15 Prozent versteuern.

Eine Frau, die den gleichen Betrag vonihrer Schwester erbt, muss 980.000 Euromit einem Steuersatz von 30 Prozentversteuern, da für sie ein Freibetrag von20.000 Euro gilt und sie der Erbschafts-steuerklasse II zugerechnet wird.

Migration

STIMME DER "SPRACHLOSEN"

Mali ist das zehntärmste Land der Erde und

ein Drehkreuz der afrikanischen Migration

nach Europa. AfrikanerInnen brechen von hier

aus nach Europa auf. Gleichzeitig landen auf

dem Flughafen von Bamako die Unglücklichen,

die aus Europa abgeschoben wurden.

Die medico-Partnerorganisation in Mali bietet

den gescheiterten MigrantInnen ein Obdach,

Erste-Hilfe-Kurse und Rechtsberatung.

Sie streiten damit für die Bewegungsfreiheit

aller Menschen – nicht nur in Afrika.

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gung eines Haustieres, die Pflege IhresGrabes oder das Wohnrecht für Ange-hörige daran knüpfen.

Vermächtnis

Ein Vermächtnis empfiehlt sich, wennSie einzelne Personen aus dem KreisIhrer ErbInnen bevorzugen möchtenoder eine Person, die nicht zu Ihren ge-setzlichen ErbInnen gehört, mit einembestimmten Gegenstand oder einem be-stimmten Geldbetrag bedenken wollen.Sie können hier wie beim Vererben jedenatürliche und jede juristische Personeinsetzen und das Vermächtnis an eineAuflage binden. Bei der Formulierung imTestament sollten Sie darauf achten,das Vermächtnis auch als solches zubezeichnen. Die ErbInnen sind ver-pflichtet, Vermächtnisse zu erfüllen.

Nachlass

Nachlass bezeichnet das gesamte Ver-mögen einer verstorbenen Person. Da-zu gehören sowohl Geld und Gegen-stände als auch Verbindlichkeiten wieSchulden.

Erbschaft

Jede natürliche und jede juristischePerson, also auch ein Verein oder eineStiftung, kann als Erbin eingesetzt wer-den. Bei einer Erbschaft tritt die/der Begünstigte – es können auch meh-rere sein – die Rechtsnachfolge an undübernimmt damit alle Rechten undPflichten, auch etwaige Schulden. Siekönnen das Erbe mit einer Auflage be-legen und beispielsweise die Versor-

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WICHTIGE BEGRIFFE

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Erbvertrag

Anstelle eines Testaments können Sieauch einen Erbvertrag zur RegelungIhres Nachlasses aufsetzen. Der Ver-trag kann zwischen zwei und mehr Per-sonen geschlossen werden. In einemErbvertrag können Sie beispielsweisedie Weitergabe eines Unternehmens re-geln oder künftig Erbende zu einer Ge-genleistung verpflichten, z.B. dazu, dasseine begünstigte Person Sie im Alterpflegt. Es ist auch möglich, dass pflicht-teilsberechtigte ErbInnen in einem Erb-vertrag auf ihren Pflichtteil verzichten.Anders als das Testament ist der Erb-vertrag nur mit notarieller Beurkundunggültig und kann nicht ohne Zustimmungaller VertragspartnerInnen geändertwerden. Ein Testament, das dem Erbver-trag widerspricht, ist unwirksam.

Testamentsvollstreckung

Sie können in Ihrem Testament oderIhrem Erbvertrag eine Person Ihres Ver-trauens als Vollstreckerin benennen.Dies empfiehlt sich, wenn Sie Sorgehaben, dass Ihre ErbInnen überfordertsind oder es zu Konflikten kommenkönnte. Nimmt die von Ihnen benanntePerson das Amt an, kann sie dafür sor-gen, dass Ihr Nachlass ordnungsgemäßabgewickelt und Ihr letzter Wille tat-sächlich ausgeführt wird. Sie können esaber auch dem Nachlassgericht über-lassen, eine geeignete Person zu be-stimmen.

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Bangladesch

GESUNDHEIT ALS SOZIALE FRAGE

Bangladesh ist der am dichtesten besiedelte

Flächenstaat der Welt. Die Gesundheitskoope-

rative Gonoshasthaya Kendra arbeitet hier

seit Jahrzehnten an der Seite der Ärmsten.

Die medico-Partnerorganisation unterhält ein

Netzwerk von ländlichen Gesundheitsstationen,

eine Zentrale mit eigener Klinik, eine Universi-

tät, Textil- und Medikamentenfabriken. Interna-

tional kämpft sie im People's Health Movement

für die globale Durchsetzung des Menschen-

rechts auf Gesundheit.

Page 16: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

beträge wie für Erbschaften. Schenkun-gen sind vor allem dann sinnvoll, wenndie Begünstigten nicht zum engen Fami-lienkreis gehören und daher bei einemErbe oder Vermächtnis relativ hoheSteuern zahlen müssten. Durch eineoder mehrere Schenkungen unterhalbder Freibetragsgrenze kann dies verhin-dert werden. Nach Ablauf einer Zehn-jahresfrist kann der Freibetrag erneut inAnspruch genommen werden – sowohlbei einer wiederholten Schenkung alsauch bei einer Erbschaft. Tritt der Erbfallvor Ablauf der zehn Jahre ein, fällt Erb-schaftssteuer an, wenn Schenkung undErbschaft zusammen den Freibetragüberschreiten.

Eine Schenkung an eine gemeinnützigeOrganisation ist steuerfrei.

Schenkung

Eine Schenkung ist eine freiwilligeGabe. Sie wird durch Vollzug oder nota-rielle Beurkundung wirksam und kannan Bedingungen geknüpft sein. Sokann sich die oder der Schenkendeden Nießbrauch an Immobilien (Wohn-recht, Mieteinnahmen) oder Wertpapie-ren (Zinseinnahmen, Dividenden) vor-behalten. Wer in eine wirtschaftlicheNotlage gerät, kann Geschenke zurück-verlangen.

Viele entscheiden sich für eine Schen-kung, um den Beschenkten schon zuLebzeiten eine Freude zu machen unddie steuerlichen Vorteile durch Freibe-träge optimal zu nutzen. Für Schenkun-gen gelten die gleichen Steuerfrei-

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WEITERE MÖGLICHKEITEN DER UNTER

Page 17: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Schenkungsversprechen oder„Schenkung auf den Todesfall“

Mit einem Schenkungsversprechenkönnen Sie einer privaten oder juristi-schen Person für den Fall Ihres Todesein Geschenk zusichern. Dieses Ver-sprechen muss allerdings notariell be-urkundet sein und wird nur fällig, wenndie oder der Schenkende stirbt und dieoder der Beschenkte überlebt.

Spenden statt Kränze

Bei der Einladung zur Trauerfeier kön-nen die Hinterbliebenen dazu aufrufen,auf Kränze zu verzichten und stattdes-sen für einen guten Zweck zu spenden.Lassen Sie Ihr Umfeld wissen, welche

Organisationen Ihnen am Herzen liegen,wenn Sie sich dies wünschen.

Lebens- oder Rentenversicherung

In Lebens- und Rentenversicherungenkönnen Begünstigte eingetragen wer-den, die das Auszahlungskapital erhal-ten, wenn die/der Versicherungsneh-merIn die Fälligkeit nicht mehr erlebt. Eskann auch hier eine gemeinnützige Or-ganisation berücksichtigt werden.

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STÜTZUNG

Landminenkampagne

VERNETZUNG IM GLOBALEN

Die von medico mitinitiierte internationale

Kampagne zum Verbot von Landminen ist

ein Beispiel für eine durchsetzungsfähige

politische Vernetzung im Globalen.

Die Bürgerrechtskampagne erreichte nicht

nur das Verbot von Landminen, sondern die

lokalen medico-Partnerorganisationen, bei-

spielsweise in Afghanistan, führten erfolg-

reiche Minenaufklärungsprogramme durch.

Damit der Weg zum Krankenhaus oder zur

Schule wieder möglich wird.

Page 18: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Ich habe geerbt und möchte einenTeil spenden. Kann ich von den erb-schaftssteuerlichen Freibeträgen pro-fitieren?

Wenn Sie selbst geerbt haben und me-dico diese Erbschaft oder einen Teildavon zugute kommen lassen, wird IhreZuwendung wie eine Spende behandeltund kann entsprechend beim Finanzamtgeltend gemacht werden. Mit der Erb-schaftssteuer hat dieser Vorgang nichtszu tun.

Wenn ich medico als Allein- oderHaupterbin einsetze, kümmert sich dieOrganisation dann auch um meinenHund und die Pflege meines Grabes?

Wenn Sie medico als Allein- oderHaupterbin einsetzen, gilt medico alsRechtsnachfolgerin mit allen Rechtenund Pflichten und erbt auch etwaigeVerbindlichkeiten. Außerdem entschei-

det medico ggf., was mit Ihrem Haustierpassiert und regelt die Pflege Ihres Gra-bes. Wir richten auch die Trauerfeieraus und organisieren die Haushaltsauf-lösung. Wenn Sie darüber nachdenken,medico als Allein- oder Haupterbin ein-zusetzen, sollten Sie unbedingt vorhermit uns Kontakt aufnehmen, damit wiralle mit Ihrem Nachlass verbundenenAufgaben besprechen und später inIhrem Sinne umsetzen können.

Kann ich medico international auchImmobilien und Wertgegenstände ver-machen?

Gerne können Sie uns auch Immobilienund Wertgegenstände vermachen, diewir in der Regel nach einer sachkundi-gen Begutachtung verkaufen, um denErlös unserer sozialmedizinischen Hilfs-und Menschenrechtsarbeit zugute kom-men zu lassen. Auch in diesem Fallwäre es wichtig, vorher mit uns Kontakt

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Page 19: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

aufzunehmen, um gemeinsam eine guteLösung für Ihr materielles Vermögen zufinden.

Sollte ich meinen Nachlass lieber demVerein oder der Stiftung medico inter-national zugute kommen lassen?

Die Ziele der Stiftung medico internatio-nal sind identisch mit denen von medicointernational e.V.. Überwiegende Auf-gabe der Stiftung ist es, die Arbeit desVereins zu fördern. Ein Nachlass, derdem Verein zugute kommt, fließt zeitnahin Unterstützungsprojekte. Im Fall derStiftung vermehren Zuwendungen auseiner Erbschaft das Stiftungsvermögen,das dauerhaft angelegt ist und aus des-sen jährlichen Zinsen medico-Projektegefördert werden. Trotz gleicher Zielset-zung legt der unterschiedliche Charak-ter von Zuwendungen an Stiftung oderVerein nahe, dass beide jeweils eigeneSchwerpunkte bilden, die sich gut er-

gänzen. Während beim Verein die zeit-nahe Verwendung für das jeweils aktu-elle Projektgeschehen geboten ist,entfalten Einlagen in das Stiftungsver-mögen ihre Kraft erst auf Dauer und las-sen so die Förderung langfristiger Akti-vitäten zu. Wirksame Gesundheitsförde-rung braucht beides: den unmittelbarensolidarischen Beistand im Alltag und einlangfristiges strategisches Handeln.Entscheiden Sie – gerne in Rückspra-che mit uns – wofür Ihr Nachlass ver-wendet werden soll!

Gelten die Ausführungen in Ihrer Bro-schüre auch für Menschen mit andererals der deutschen Staatsbürgerschaft?

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsbür-gerschaft besitzen, gelten besondereRegelungen. Nehmen Sie in diesem Fallbitte Kontakt mit einer Expertin odereinem Experten auf.

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Deutschland

GEGENÖFFENTLICHKEITENSCHAFFEN

Die weltweit zunehmende Ungerechtigkeit be-

darf neuer Formen der globalen Öffentlichkeit.

Schnelle Hilfe in der Not ist unumgänglich.

Ein politisches Verständnis von Hilfe geht aber

darüber hinaus. Mit Partnerorganisationen,

mit Projekten und in politischen Kampagnen

versucht medico, auch in Deutschland solida-

rische Gegenperspektiven für eine andere

Welt zu eröffnen.

Page 20: Wissenswertes zu Testament und Erbschaft

Der Verein

medico international wird im Mai 1968gegründet. Es ist eine Zeit des Auf-bruchs, der auch auf die verheerendenKriege in Vietnam und Biafra folgt. me-dico beginnt mit dem Sammeln von Ärz-temustern, Medikamenten und Altklei-dern und schickt im August 1968 Hilfs-güter nach Biafra. Weitere Hilfslieferun-gen und Personaleinsätze folgen.

Mit der Zeit gerät der politische Kontextin den Blick, stellen sich bohrende Fra-gen nach den gesellschaftlichen Ursa-chen von Not und Elend in Afrika, Asienund Lateinamerika. Die Politisierungverändert die Arbeit: man will nicht ein-fach Katastrophenhilfe leisten, sondernselbstständige Entwicklung fördern:Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Achtziger Jahre sind weltweit durchKämpfe um Befreiung geprägt, und me-dico erprobt an vielen Orten der Welt,was von nun an „Befreiungshilfe“ ge-nannt wird. Geleistet wird diese stetsals medizinische Hilfe, jetzt aber nichtmehr nur durch Medikamentenversand.In Übereinstimmung mit dem Konzeptder Primary Health Care bauen medico

und seine Partnerorganisationen Basis-gesundheitsdienste auf: in Nicaragua,El Salvador und Guatemala, in Chile, inSüdafrika und Namibia, in den palästi-nensischen Lagern und Siedlungen desLibanon, später auch in den kurdischenGebieten des Irak und der Türkei.

Konsequenzen hat das natürlich auchfür medicos Öffentlichkeitsarbeit. Dien-te diese anfangs ausschließlich derSpendensammlung und appellierte des-halb an das unmittelbare Mitgefühl,wird sie jetzt zur politischen Aufklärungim eigenen Land, zur „Informations-hilfe“.

Im Zuge der politischen und ökonomi-schen Umwälzungen der NeunzigerJahre, die bald „Globalisierung“ ge-nannt werden, muss medico sich neuorientieren. Durch globale Vernetzungmit anderen Organisationen wirkt medi-co an einer „Globalisierung von unten“mit. Gemeinsam mit den Vietnam Vete-rans of America initiiert medico 1993 dieKampagne für ein weltweites Verbotvon Landminen, die im Oktober 1997 mitdem Friedensnobelpreis ausgezeichnetwird. Auch im Rahmen des People’sHealth Movement (PHM), das im Jahr

MEDICO INTERNATIONAL – VON 1968 B

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Die Anfangszeit: Hilfslieferungen nach Biafra

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2000 von 93 Gesundheitsorganisationenaus aller Welt gegründet wird, unddurch grenzüberschreitende Koopera-tionen in der Projektarbeit selbst, wirddie globale Vernetzung vorangetrieben.

Die Stiftung

Wie der Verein setzt sich die Stiftungmedico international für globale Ge-rechtigkeit und die Verwirklichung desuniversellen Menschenrechts auf Ge-sundheit ein. Sie engagiert sich für dieSchaffung wirtschaftlicher, sozialer undkultureller Lebensbedingungen, die al-len Menschen den bestmöglichen Zu-gang zu Gesundheit sichern. Förder-schwerpunkte der Stiftung sind dieStärkung einer globalen Gesundheits -bewegung, die Entwicklung von psy-chosozialer Arbeit und die Stärkung derRechte von Menschen, die Opfer vonFolter, Krieg und von Menschen verur-sachten Katastrophen sind.

Verein und Stiftung engagieren sich fürdieselben Ziele, setzen aber in ihrer Ar-beit unterschiedliche Schwerpunkte,die sich gut ergänzen. Während derVerein den unmittelbaren solidarischen

Beistand verwirklicht, fördert die Stif-tung eher langfristiges strategischesHandeln. Denn es geht auf dem Weg hinzu mehr globaler Gerechtigkeit umgrundlegende Veränderungen, die nichtvon heute auf morgen gelingen. Siebrauchen Zeit und Ausdauer. Die jährli-chen Erträge aus dem Stiftungsvermö-gen, das selbst nicht angetastet wird,ermöglichen diesen langfristigen Ein-satz. So wird von beiden medico-Orga-nisationen – Verein und Stiftung – dasSpektrum von Nothilfe und Projektför-derung über die Entwicklung neuer Ge-sundheitskonzepte, den kontinuierlich-en Erfahrungsaustausch und die Förde-rung von internationalen Netzwerkenbis hin zur Schaffung neuer rechtlicherÜbereinkünfte abgedeckt.

Das Stiftungsvermögen ist in Renten-und gemischten Wertpapierfonds ange-legt, die mit einer hohen Sicherheits-stufe bewertet sind und deren ethisch-nachhaltiger Charakter zertifiziert ist.Der Stiftungsvorstand überprüft regel-mäßig die Einhaltung der Anlagekrite-rien, zu denen auch der Werterhaltgehört.

IS HEUTE

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2004: Minenplattenaktion –Informationshilfe in Deutschland

Die 1970er und 1980er Jahre: Befreiungshilfe in Lateinamerika

1997: Friedensnobelpreis fürdie Landminenkampagne

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Diese Broschüre kann Ihnen nur An-haltspunkte zum Thema Testament undErbschaft geben. Eine fachkundige Be-ratung kann sie nicht ersetzen. WennSie sichergehen wollen, dass Sie einrechtswirksames Testament hinterlas-

Institut für Erbrecht e.V.Wallgutstraße 778462 KonstanzTel. (07531) 3655820Fax (07531) 3655822www.erbrecht-institut.de

Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V.Schloßstraße 2612163 Berlinwww.ndeex.de

Pecunia Das Erbinnen-Netzwerk e.V.Oberer Böllenberg 734298 HelsaTel. (05604) 918214Fax (05604) 918213www.pecunia-erbinnen.de

Hier finden Sie Fachleute in Ihrer Nähe:

HILFREICHE ADRESSEN

sen, holen Sie unbedingt den Rat einesAnwalts oder einer Notarin ein. BeiFragen zu Erbschafts- oder Schen-kungssteuer wenden Sie sich am bes-ten an eine/n SteuerberaterIn.

ErbrechtsexpertInnen

Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.Mozartstraße 579104 FreiburgTel. (0761) 1563030Fax (0761) 1563153www.erbfall.de

Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.VHauptstraße 1874918 AngelbachtalTel. (07265) 9134-13/-14Fax (07265) 913434www.dvev.de

Erbrechtsgesellschaft e.V.Sendlinger Tor Platz 1080336 MünchenTel. (089) 55214443Fax (089) 55214444www.erbrechtsgesellschaft.de

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RechtsanwältInnen

BundesrechtsanwaltskammerKörperschaft des öffentlichen RechtsLittenstraße 910179 BerlinTel. (030) 2849390Fax (030) 28493911www.brak.de

NotarInnen

BundesnotarkammerKörperschaft des öffentlichen RechtsMohrenstraße 3410117 BerlinTel. (030) 3838660Fax (030) 38386666www.bnotk.de

SteuerberaterInnen

BundessteuerberaterkammerKörperschaft des öffentlichen RechtsBehrensstraße 4210117 BerlinTel. (030) 2400870Fax (030) 24008799www.bstbk.de

Ihre AnsprechpartnerInnen bei medico international:

Gudrun KortasTel. (069) [email protected]

Johannes ReinhardTel. (069) [email protected]

medico international e.V.Burgstraße 106D-60389 Frankfurt am MainTel. (069) 94438-0Fax (069) [email protected]

stiftung medico internationalBurgstraße 106D-60389 Frankfurt am MainTel. (069) 94438-0Fax (069) [email protected]

Wenn Sie in

Betracht ziehen,

medico mit einer

Erbschaft oder

einem Nachlass

zu bedenken,

schreiben Sie uns

oder rufen Sie an,

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Gerne vereinbaren

wir auch ein

Treffen.

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Tel. (069) 94438-0Fax (069) 436002 [email protected]

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Konto: 1800 Frankfurter SparkasseBLZ 500 502 01

stiftung medico internationalBurgstraße 106D-60389 Frankfurt am Main

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