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mittelsachsen kurier. Mitteilungsblatt des Landkreises Mittelsachsen Nr. 02 / 20. Februar 2019 Ärztebedarf: Interview mit der Amtsärztin > S. 3 Woche der offenen Unternehmen: Anmeldungen online möglich Schulanmeldung: Bildungsempfehlungen werden ausgereicht > S. 4 Borkenkäfer: Handlungsbedarf für Waldbesitzer > S. 5 Woche der offenen Unternehmen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 können zur „Wo- che der offenen Unternehmen Mittelsachsen“ in einem ersten Einblick den beruflichen Alltag in den Firmen vor Ort kennenler- nen. Das ist eine gute Gelegen- heit mit Geschäftsführern, Aus- bildern und Auszubildenden ins Gespräch zu kommen. 242 Un- ternehmen beteiligen sich an der Aktion, die vom 11. bis 13. März stattfindet. 246 Berufe, von de- nen 56 über ein Studium erreich- bar sind, werden vorgestellt. Anmeldungen zur Woche der offe- nen Unternehmen Mittelsachsen sind unter www.wirtschaft-in- mittelsachsen.de online möglich. Fachkräfteforum der Fach- kräfteallianz Mittelsachsen „Der demografisch bedingte Rückgang der Erwerbstätigen in den nächsten Jahren und der damit verbundene wachsende Fachkräftemangel kann nicht mehr verhindert, sondern muss durch geeignete Maßnahmen abgemildert werden“, erklärte Landrat Matthias Damm beim Fachkräfteforum Ende Januar im Roßweiner Ortsteil Ossig. In drei Wissenswerkstätten und im Erfahrungsaustausch gab es für die 60 Teilnehmer wichti- ge Tipps und Kontakte für die zukünftige Unterstützung bei der Gewinnung und Bindung Ar- beitsuchender, ausländischer Fachkräfte oder älterer Ar - beitnehmer. Eine wichtige Bot- schaft war, dass in Chemnitz eine Kompetenzstelle eröffnet wird, die ab April 2019 den Un- ternehmen in Angelegenheiten ausländischer Arbeitnehmer zur Seite stehen wird. Technikerpreis wird erneut ausgelobt Der Technikerpreis wird 2019 erneut ausgelobt. Die Auftakt- veranstaltung fand diesmal bei Partzsch Elektromotoren e. K. in Döbeln statt. „Bei diesem Wettbewerb wird Jahr für Jahr eindrucksvoll ge- zeigt, welche großen Potentia- le in den frisch ausgebildeten Fachkräften stecken“, so Land- rat Matthias Damm. Wichtige Bedingung ist die enge Verzah- nung mit den Unternehmen. Sie geben die Projektthemen vor. „Das hilft Firmen unserer Regi- on hochqualifizierte Fachkräfte an sich zu binden", so Damm weiter. Bis zum 28. Juni können alle angehenden Absolventen der sächsischen Fachschulen für Technik ihre Projektarbeiten als Einzel- oder Gruppenarbeit einreichen. Der Preis wird in den vier Kategorien Maschinen- technik, Bautechnik, Elektro- technik und freie Kategorie vergeben. Mehr Informationen gibt es unter www.technikerpreis.de auf der Internetseite der DPFA Akademiegruppe GmbH. Foto: Partzsch Elektromotoren e. K. Landrat Matthias Damm hat im Rahmen des Neujahresempfangs der Stadt Frankenberg am 20. Ja- nuar Bürgermeister Thomas Firmenich einen symbolischen Scheck in Höhe von 60.000 Euro übergeben. Dies ist die direkte Unterstützung des Landkreises für die Landesgartenschau 2019. Sie wird im April eröffnet. „Es ist ein besonderes Ereignis, das die ganze Region bewegt. In den vergangenen Monaten ist sehr viel von den Beteiligten geleis- tet worden, was höchste Aner- kennung verdient“, so Landrat Matthias Damm. Dies möchte der Kreis entsprechend unter- stützen. Deshalb stellte der Kreistag mit dem Haushaltsbe- schluss die notwendigen Mittel bereit. Außerdem präsentiert sich der Landkreis mit mehreren Sehenswürdigkeiten auf einer Fläche, die den Grundriss des Landkreises darstellt. Dafür gibt es eine Kooperation mit dem Klein-Erzgebirge Oederan. „Zahlreiche Objekte werden aufgebaut, wie Schloss Augus- tusburg, die Rochsburg oder die Paltrockmühle in Gersdorf“, erläutert Damm. Er sichert Frankenberg weiter die Unter- stützung des Landkreises zu und drückt die Daumen für ein gutes Gelingen der Schau, viele Besu- cher und gutes Wetter. „Das Be- sondere an der Gartenschau ist die Nachhaltigkeit. Frankenberg hat hier in die Zukunft investiert und wird von den geschaffenen Strukturen langfristig profitie- ren“, so Damm abschließend. Landesgarten- schau: Landrat übergibt Scheck

Woche der offenen Unternehmen: Anmeldungen …Woche der offenen Unternehmen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 können zur „Wo-che der offenen Unternehmen Mittelsachsen“

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mittelsachsenkurier.

Mitteilungsblatt

des Landkreises

MittelsachsenNr. 02 / 20. Februar 2019

Ärztebedarf:

Interview mit der

Amtsärztin > S. 3

Woche der offenen Unternehmen: Anmeldungen online möglich

Schulanmeldung:

Bildungsempfehlungen werden

ausgereicht > S. 4

Borkenkäfer:

Handlungsbedarf für

Waldbesitzer > S. 5

Woche der offenen UnternehmenSchülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 7 können zur „Wo-che der offenen Unternehmen Mittelsachsen“ in einem ersten Einblick den beruflichen Alltag in den Firmen vor Ort kennenler-nen. Das ist eine gute Gelegen-heit mit Geschäftsführern, Aus-bildern und Auszubildenden ins Gespräch zu kommen. 242 Un-ternehmen beteiligen sich an der Aktion, die vom 11. bis 13. März stattfindet. 246 Berufe, von de-nen 56 über ein Studium erreich-bar sind, werden vorgestellt. Anmeldungen zur Woche der offe-nen Unternehmen Mittelsachsen sind unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de online möglich.

Fachkräfteforum der Fach-kräfteallianz Mittelsachsen „Der demografisch bedingte Rückgang der Erwerbstätigen in den nächsten Jahren und der damit verbundene wachsende Fachkräftemangel kann nicht mehr verhindert, sondern muss durch geeignete Maßnahmen abgemildert werden“, erklärte Landrat Matthias Damm beim Fachkräfteforum Ende Januar im Roßweiner Ortsteil Ossig. In drei Wissenswerkstätten und im Erfahrungsaustausch gab es für die 60 Teilnehmer wichti-ge Tipps und Kontakte für die zukünftige Unterstützung bei der Gewinnung und Bindung Ar-beitsuchender, ausländischer Fachkräfte oder älterer Ar-

beitnehmer. Eine wichtige Bot-schaft war, dass in Chemnitz eine Kompetenzstelle eröffnet wird, die ab April 2019 den Un-ternehmen in Angelegenheiten ausländischer Arbeitnehmer zur Seite stehen wird.

Technikerpreis wird erneut ausgelobtDer Technikerpreis wird 2019 erneut ausgelobt. Die Auftakt-veranstaltung fand diesmal bei Partzsch Elektromotoren e. K. in Döbeln statt. „Bei diesem Wettbewerb wird Jahr für Jahr eindrucksvoll ge-zeigt, welche großen Potentia-le in den frisch ausgebildeten Fachkräften stecken“, so Land-rat Matthias Damm. Wichtige

Bedingung ist die enge Verzah-nung mit den Unternehmen. Sie geben die Projektthemen vor. „Das hilft Firmen unserer Regi-on hochqualifizierte Fachkräfte an sich zu binden", so Damm weiter. Bis zum 28. Juni können alle angehenden Absolventen der sächsischen Fachschulen für Technik ihre Projektarbeiten als Einzel- oder Gruppenarbeit einreichen. Der Preis wird in den vier Kategorien Maschinen-technik, Bautechnik, Elektro-technik und freie Kategorie vergeben. Mehr Informationen gibt es unter www.technikerpreis.de auf der Internetseite der DPFA Akademiegruppe GmbH.

Foto: Partzsch Elektromotoren e. K.

Landrat Matthias Damm hat im Rahmen des Neujahresempfangs der Stadt Frankenberg am 20. Ja- nuar Bürgermeister Thomas Firmenich einen symbolischen Scheck in Höhe von 60.000 Euro übergeben. Dies ist die direkte Unterstützung des Landkreises für die Landesgartenschau 2019. Sie wird im April eröffnet. „Es ist ein besonderes Ereignis, das die ganze Region bewegt. In den vergangenen Monaten ist sehr viel von den Beteiligten geleis-tet worden, was höchste Aner-kennung verdient“, so Landrat Matthias Damm. Dies möchte der Kreis entsprechend unter-stützen. Deshalb stellte der Kreistag mit dem Haushaltsbe-schluss die notwendigen Mittel bereit. Außerdem präsentiert sich der Landkreis mit mehreren Sehenswürdigkeiten auf einer Fläche, die den Grundriss des Landkreises darstellt. Dafür gibt es eine Kooperation mit dem Klein-Erzgebirge Oederan. „Zahlreiche Objekte werden aufgebaut, wie Schloss Augus-tusburg, die Rochsburg oder die Paltrockmühle in Gersdorf“, erläutert Damm. Er sichert Frankenberg weiter die Unter-stützung des Landkreises zu und drückt die Daumen für ein gutes Gelingen der Schau, viele Besu-cher und gutes Wetter. „Das Be-sondere an der Gartenschau ist die Nachhaltigkeit. Frankenberg hat hier in die Zukunft investiert und wird von den geschaffenen Strukturen langfristig profitie-ren“, so Damm abschließend.

Landesgarten- schau: Landrat übergibt Scheck

Seite 2 \ mittelsachsenkurier.

Erreichbarkeitdes LandratsamtesMittelsachsen:Zentrale Postanschrift:Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg Zentrale Einwahl:Tel.: 03731 799-0Fax: 03731 799-3250

E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-mittelsachsen.de

Außenstelle DöbelnStraße des Friedens 20, Döbeln

Außenstelle MittweidaAm Landratsamt 3, Mittweida

Öffnungszeiten* des Landratsamtes:Montag: nach TerminvereinbarungDienstag: 09:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 18:00 UhrMittwoch: nach TerminvereinbarungDonnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 UhrFreitag: 09:00 – 12:00 Uhr

* Ausnahmen bilden die KFZ-Zulassungsstellen und das Jobcenter Mittelsachsen. Abweichende Öffnungszeiten einzelner Bereiche können dem Internetauftritt des Landkreises entnommen werden.

Nächste Ausgabe:Mittwoch, 20. März 2019Redaktionschluss:Montag, 4. März 2019

ImpressumHerausgeber des Mittelsachsenkuriers ist das Landratsamt Mittelsachsen, vertreten durch den LandratFrauensteiner Straße 4309599 Freiberg

Redaktion:Pressestelle des LandratsamtesAndré KaiserFrauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg Tel.: 03731 799-3305 Fax: 03731 799-3322

Verlag:Verlag Anzeigenblätter GmbH ChemnitzBrückenstraße 15, 09111 ChemnitzGeschäftsführer:Tobias Schniggenfittig

Anzeigenkoordinierung:BLICK FreibergKirchgässchen 1, 09599 FreibergTel.: 03731 37624100Fax: 0371 65627410

Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15, 09111 Chemnitz

Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KGWinklhofer Straße 20, 09116 Chemnitz

Satz:Page Pro Media GmbH www.pagepro-media.de

Es gilt die Preisliste Nr. 2 ab 01.01.2015.

Erscheinungsweise:Der Mittelsachsenkurier erscheint monat-lich und wird kostenlos an die Haushalte des Landkreises verteilt.

Der Mittelsachsenkurier liegt im Landrats-amt aus, kann abgeholt oder im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de nachgelesen werden.

Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, sowohl die weibliche als auch die männliche Bezeichnung zu nennen. Es sind immer Personen beider Geschlechter gemeint.

Anlässlich des Internationalen Tages des Gedenkens an die Op-fer des Holocaust bereiteten die Mitglieder des „Freiberger Zeit-zeugnis e. V.“ eine Ausstellung von Werken der Künstlerin Jana Zimmer vor. An der Vernissage Ende Januar nahm unter ande-rem Landrat Matthias Damm teil. „Der Verein Freiberger Zeitzeugnis erforscht die regi-

onale Geschichte und gibt das Wissen weiter. Auch diese Aus-stellung ist eine Aktion gegen das Vergessen“, so Damm.Die Bilder sind in der Rösterei Momo, Korngasse 3 in Freiberg zu sehen. In ihren Monotypien und Collagen verarbeitet die US-amerikanische Künstlerin die Geschichte ihrer Familie, die eng mit dem Holocaust

verbunden ist: Ihre Mutter kam als jüdische Zwangsarbei-terin vom Konzentrationsla-ger (KZ) Auschwitz in das KZ-Außenlager nach Freiberg und überlebte, ihre Halbschwester wurde in Ausschwitz ermordet, wie auch der erste Mann ihrer Mutter Clara Zimmer. Gemein-sam mit dem Verein plant der Landkreis im kommenden Jahr

eine Fahrt zur Gedenkstätte des KZ-Flossenburg zu organisieren. „In Mittelsachsen gab es mehre-re Außenstellen, wie in Oederan oder Mittweida. Uns ist es daher wichtig, dass uns Vertreter der Kommunen begleiten“, erklärt Landrat Matthias Damm. Anlass für die Reise ist der 75. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers.

Am 2. Februar eröffneten Landrat Matthias Damm und der Sächsische Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Thomas Schmidt die erste mit-telsächsische ProduktSchau auf Schloss Rochsburg.Grundlage bildete ein entspre-chender Katalog. „Der Wunsch der Unternehmen war groß, die ProduktSchau vom Papier auch in echt, das heißt in ei-ner Ausstellung, zu präsentie-ren“, so Damm. Staatsminister

Schmidt:„Wirklich beeindruckt hat mich die große Bereitschaft der Unternehmen mitzuwirken. Sie geben damit ein deutliches Statement für Mittelsachsen.“Vom Nähgarn, über Stoffe, hochwertige Kartonagen bis hin zu Briefkästen, Filzpantof-feln und Holzkunst ― die Band-breite in der Region und in der Ausstellung ist groß. Dies findet auch Marie-Luise Wintermantel. Die Mittelsächsin ist als Model in sozialen Medien angesagt.

Zur Eröffnung stellte sie eine Tasche aus dem Hause Czerny, einen kleinen Wichtel und einen Mantel edelsten Stoffes aus dem Hause Cammann vor. Darunter trug sie ein neonfarbenes Kleid der Manufaktur Wonneberger. „Die gedruckte ProduktSchau, die Sonderausstellung und die Präsentation in sozialen Me-dien bieten uns Unternehmen hier die Möglichkeit, auch neue Zielgruppen anzusprechen, be-kannter zu werden und neue

Netzwerke zu knüpfen“, so Jörn Wonneberger. Das Wort-spiel „Wojoer“, eine Zusam-mensetzung aus dem Nach- und dem Vornamen des Herstellers, bekommt angesichts der knapp geschnittenen Unterwäsche und in Assoziation mit „Voyeur“ eine ganz eigene Bedeutung. Noch bis zum 24. März 2019 ist die Sonderschau täglich, außer montags, von 10:00 bis 17:00 Uhr auf Schloss Rochsburg zu sehen.

Internationaler Holocaust-Gedenktag: Kunst gegen das Vergessen

Sonderausstellung auf der Rochsburg: Wichtel, Wintermäntel und Wojoere

Ausstellung von Werken der amerikanischen Künstlerin Jana Zimmer anlässlich des Internationalen Holocaust-Gedenktages

Model Marie-Luise Wintermantel stellte bei der Eröffnung der Sonderausstellung auf der Rochsburg einzelne Produkte aus Mittelsachsen vor. Fotos: Bianka Behrami

David Storl gewann Anfang Februar das diesjährige Ku-gelstoßmeeting in Rochlitz mit einer Weite von 21,26 Meter. Bei den Frauen erzielte Chris-tina Schwanitz eine Weite von 19,12 Meter. Der Landkreis Mittelsachsen unterstützte die prominent besetzte Veranstaltung. Hier gratulierten Schirmherr Landrat Matthias Damm (1. v. l.), Vorstandsmitglied der Spar-kasse Mittelsachsen Holger Nerlich (2. v. r.) sowie Lan-destrainer Christian Sperling (1. v. r.) dem Gewinner David Storl (2. v. l.) bei den Männern. Das Meeting fand bereits zum 13. Mal statt.

Schwanitz und Storl siegen beim Kugelstoßmeeting in Rochlitz

Foto: Volker Schwarze

20. Februar 2019 / Seite 3

Fachkräftegesucht

Das Landratsamt Mittelsachsen besetzt in der Abteilung Gesundheitsamt am Standort Mittweida zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mehrere Stellen als

Arzt (m/w/d) im Kinder- und Jugendärztlichen sowie Amtsärztlichen Dienst

Kennziffer 017/2019 Die Stellen sind in Vollzeit zu besetzen. Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse möglich.

Welche Aufgaben erwarten Sie? (Auszug)Amtsärztlicher Dienst Untersuchung, Begutachtung; Kontrolle der Todesbescheinigungen, Erteilen von Unbedenklichkeitserklärungen vor Feuerbestattung; Impfberatung und Durchführung von ImpfungenKinder- und Jugendärztlicher Dienst Durchführung von Einschulungsuntersuchungen, Untersuchungen in Kindertagesstätten sowie Schulen; Begutachtungen, Sportatteste

Was sind unsere Anforderungen an Sie?Approbation als Arzt/Ärztin, vorzugsweise mit abgeschlossener oder fortgeschrittener Facharztausbildung als Facharzt/Fachärztin für All-gemeinmedizin, Innere Medizin, Kinderheilkunde oder ähnliches.

Was bieten wir Ihnen? » Vergütung nach Entgeltgruppe 15 TVöD bei einschlägiger

Facharztausbildung, anderenfalls Entgeltgruppe 14 TVöD; Zulagenzahlung in Höhe von monatlich bis zu 500 Euro

» Einen sicheren, professionell ausgestatteten Arbeitsplatz mit einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch planbare gleitende Arbeitszeiten

» Möglichkeit zur Vertiefung der eigenen Fachkenntnisse durch um-fangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise Facharztweiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen

Gekürzte Fassung − die komplette Stellenausschreibung kann im Internetauftritt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/stellen-karriere/stellenangebote.html nachgelesen werden.

Ort: Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Mittweida,

Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida, Beratungsraum Haus A, Zi. 112Beginn: 17:00 Uhr

TagesordnungÖffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung 2. Pauschalierte Fördermittel des Landes für Kita-In-

vestitionen in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 059/2019

3. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und

Leistungen nach § 11 SGB VIII in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 060/2019

4. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und Leistungen nach § 12 SGB VIII in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 061/2019

5. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und Leistungen nach § 13 SGB VIII in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 062/2019

6. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und Leistungen nach Förderrichtlinie Schulsozialarbeit in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 063/2019

7. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und Leistungen nach § 14 SGB VIII in den Haushaltsjahren

2019 und 2020 JHA 064/20198. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und

Leistungen nach § 16 SGB VIII in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 065/2019

9. Gewährung von Fördermitteln für Angebote und Leistungen nach § 52 SGB VIII in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 JHA 066/2019

10. Informationen/Sonstiges

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

gez. Matthias DammLandrat

Ort: Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, Beratungsraum Erdgeschoss, Zi. 003

Beginn: 17:00 Uhr

TagesordnungÖffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung 2. Annahme eines Prozessvergleichs im Verfahren

aus der Klage des Landkreises Mittelsachsen ge-gen die Sächsische Aufbaubank zum Widerruf von

Fördermitteln „Ausbau Gymnasium Rochlitz mit Integrierten Ganztagsangeboten“ AUT 080/2019

3. Information zu ausgewählten Maßnahmen des Landratsamtes Mittelsachsen aus den Program-men „Brücken in die Zukunft“ VwV Invest-kraft und „Brücken in die Zukunft“ VwV Invest Schule AUT 081/2019

4. Information über die Vergabe der Lieferung und Montage eines elektronischen Schließsys-tems für die Verwaltungsgebäude des Land-ratsamtes Mittelsachsen in den Jahren 2018

bis 2021 AUT 082/20195. Information über die Vergabe von Bauleistungen

an Kreisstraßen im Zeitraum November 2018 bis Februar 2019 AUT 031/2019

6. Informationen/Sonstiges Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

gez. Matthias DammLandrat

Ort: Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg, Beratungsraum Erdgeschoss, Zi. 003

Beginn: 17:00 Uhr

TagesordnungÖffentlicher Teil1. Eröffnung der Sitzung 2. Ermächtigung des Landrates zur Vergabe der

Leistung Beschaffung von Informations-technik für die Verwaltung und die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen VFA 066/2019

3. Entscheidung über die Annahme einer Spende für den „Tag des offenen Denkmals“ 2019 VFA 056/2019

4. Information zum Verlauf des Projektes Zwischenstopp gemäß Beschluss Nr. VFA 043/23./2017 VFA 063/2019

5. Informationen/Sonstiges

Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

gez. Matthias DammLandrat

Einladung zur 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 27. Februar 2019

Einladung zur 29. Sitzung des Ver-waltungs- und Finanzausschusses am 4. März 2019

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Frau Dr. Jordan, warum sind Sie Ärztin geworden?Wer Arzt wird, dem wurde Sozi-alempathie in die Wiege gelegt. Der Berufswunsch stand früh fest. Zunächst lernte ich Kran-kenschwester, da es mir aufgrund meines FDJ-Austritts verwehrt war, das Abitur abzulegen. Dieses holte ich nebenberuflich nach, begann 1974 mein sechsjähriges Medizinstudium in Leipzig, dem sich eine fünfjährige Facharzt-ausbildung für Allgemeinmedizin in Chemnitz anschloss.

Wie sind Sie schließlich an die Stelle im Landratsamt gekom-men?Nach Erlangung des Facharztes übernahm ich aufgrund ausge-lasteter Allgemeinmediziner-praxen nach einer Qualifizie-rung zum Jugendarzt die Stelle der Kreisjugendärztin, die sich vorrangig mit der Rehabilitation behinderter Kinder und Jugend-licher befasste, und ich war die

„Schulärztin“ von Hartmanns-dorf bis Auerswalde. Zusätzlich deckte ich Sprechstunden in einer ländlichen Praxis ab und nahm am Rettungs- und Hausbe-suchsdienst teil. Mit der Wende stellte sich die Frage: Niederlas-sung oder Weiterbeschäftigung im öffentlichen Gesundheits-dienst? Die Entscheidung wurde mir abgenommen durch meinen Ehemann, auch ärztlicher Kolle-ge, der in die Niederlassung ein-stieg, zwei Kinder in der Puber-tät und pflegebedürftige Eltern. So nutzte ich die Vorteile der geregelten Arbeitszeit, nahm al-lerdings in den nächsten Jahren noch einmal eine Facharztaus-bildung auf mich, wurde 2003 Fachärztin für öffentliches Ge-sundheitswesen und übernahm das Gesundheitsamt Mittweida. Seit 2008 bin ich Amtsärztin in Mittelsachsen.

Was unterscheidet die Arbeit im Landratsamt von der eines

niedergelassenen Mediziners?Wir Ärzte im öffentlichen Ge-sundheitsdienst üben vor allem eine begutachtende Tätigkeit aus, das heißt wir arbeiten am Menschen, therapieren aber nicht, sondern sind vorwiegend diagnostisch, beratend und über-wachend tätig. Dennoch ist das Aufgabenspektrum breit und ab-wechslungsreich. Die ärztliche Tätigkeit im Gesundheitsamt ist eine fachliche Herausforderung, eine befriedigende Arbeit unter familienfreundlichen Bedingun-gen — auch ohne Rezeptblock.

Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiter denn?Diese sind abhängig vom Refe-rat. Die Kollegen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind vormittags meist in Schulen und Kitas und halten nachmit-tags Sprechstunden für Be-gutachtungen, Impfungen und Untersuchungen ab. Die Mitar-beiter im Amtsärztlichen Dienst übernehmen Begutachtungen zu verschiedenen Fragestellun-gen, überwachen das Leichen-wesen, führen die Medizinalauf-sicht über Heilberufe durch und mehr. Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet Hilfe für psychisch Kranke. Nicht zu vergessen ist das umfangreiche Tätigkeits-feld des Referates Hygiene.

Wo sehen Sie die Vorteile dieses Beschäftigungsverhältnisses?Da wir nicht an Dienst- und

„Amtsärzte üben eine vielseitige Tätigkeit aus"

Dr. Annelie Jordan, Amtsärztin und Abteilungsleiterin des Gesundheitsamtes im Landratsamt Mittelsachsen. Foto: Landratsamt

Einladung zur 18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25. Februar 2019

Dr. Annelie Jordan ist Amtsärztin und Abteilungsleiterin des Gesundheitsamtes im Landratsamt Mittelsachsen. Weshalb ihre Arbeit abwechslungsreich ist und sich eine Bewerbung lohnt, verrät sie im Gespräch mit der Redaktion des Mittelsachsenkuriers.

Schichtsystemen, wie beispiels-weise in Kliniken, teilnehmen, lassen sich die flexiblen Ar-beitszeiten gut mit der Familie vereinbaren. Der Arbeitsplatz ist sicher und professionell

ausgestattet. Wir bieten die Teilnahme an Fort- und Weiter-bildungen an, wobei wir neue Kollegen begleiten. Wir arbei-ten in einem sehr kollegialen, freundlichen Team.

Seite 4 \ mittelsachsenkurier.

Die Schüler der Klassenstufe vier an den 73 Grundschulen im Landkreis Mittelsachsen erhielten am 15. Februar die Bildungsempfehlungen für den Besuch einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule und damit eine Orientierung für ihre weitere Schullaufbahn. Sorge-berechtigte Eltern sind ver-pflichtet, ihre Kinder an einer Oberschule beziehungsweise an einem Gymnasium ihrer Wahl bis zum 8. März anzumelden. Dafür stehen im Landkreis Mit-

telsachsen 29 Oberschulen und zwölf Gymnasien zur Verfügung.Sorgeberechtige Eltern von Schülern der Klassenstufe vier ohne gymnasiale Bildungsemp-fehlung können ihr Kind eben-falls an einem Gymnasium ihrer Wahl bis zum 8. März anmel-den. Zur Anmeldung wird der Termin für ein verpflichtendes Beratungsgespräch vereinbart und auf den Termin der schrift-lichen Leistungserhebung hin-gewiesen.Schüler der Klassenstufe fünf

und aufsteigend, die an ein Gymnasium wechseln möchten, müssen ebenfalls nach erfolgter besonderer Bildungsberatung von den Sorgeberechtigen mit einem Antrag auf Aufnahme an ein Gymnasium bis 12. März angemeldet werden.Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung einzureichen:• Original der Bildungsem-

pfehlung,• Original des „Aufnahmean-

trages für Mittel-/Oberschu-len beziehungsweise Gymna-

sium“, unterzeichnet von den Sorgeberechtigten,

• Kopie der Halbjahresinforma-tion Klasse vier,

• Geburtsurkunde oder eine amtliche beglaubigte Kopie.

Auskünfte über Anmeldezei-ten sind über die Kontaktda-ten der Bildungseinrichtungen möglich. Beim Einreichen der Unter-lagen per Post ist das Datum des Poststempels maßgebend zur Einhaltung der Frist. Einen endgültigen Bescheid über die

Aufnahme an einer Oberschule oder an einem Gymnasium er-halten die sorgeberechtigten Eltern bis zum 23. Mai. Für die Wahl eines Gymnasiums sind einerseits das prägende Profil ab Klassenstufe acht so-wie auch das Angebot zu un-terrichtender Fremdsprachen, mögliche Ganztagsangebote, die Erreichbarkeit im Rahmen der notwendigen Schülerbe-förderung, die Speisenversor-gung und anderes mehr von Be- deutung.

Martin-Luther-Gymnasium HarthaAm 6. März 2019 in der Zeit von 17:00 bis 20:00 Uhr können sich alle Interessierten über Lehr- und Lernbedingungen sowie über Möglichkeiten der außer-unterrichtlichen Freizeitgestal-tung informieren.Die Bildungseinrichtung legt großen Wert auf die nachhaltige Weiterentwicklung der schuli-schen Qualität. Grundlage dafür ist das gemeinsam von Lehrern, Schülern und Eltern entwickelte Schulprogramm, in dem neben der Erhöhung der Kommunika-tions- und Teamfähigkeit, der

Kompetenzentwicklung, dem Einhalten von gemeinsam ge-setzten Werten und Normen auch die Weiterentwicklung des fächerübergreifenden und fä-cherverbindenden Unterrichts als Schwerpunkte stehen. Die topmodernen Räume für den naturwissenschaftlichen Unterricht, die Ateliers und Werkstätten der HarthArena bieten insbesondere für den Un-terricht in den drei Profilen (na-turwissenschaftliches, sprachli-ches und künstlerisches Profil) sowie für die Ganztagsangebote (GTA) hervorragende materiell-technische Voraussetzungen.

Kennenlerntage in der Klasse fünf, das Sozialpraktikum in der Klassenstufe neun, das Er-stellen einer komplexen Leis-tung in Klassenstufe zehn, das Prüfungsmanagement in Klasse elf sowie eine Berufs- und Stu-dienberatung durch ehemalige Schüler und eine gezielte Abi-turvorbereitung in der Klassen-stufe zwölf sind wichtige Schrit-te auf dem Weg zum Abitur.

Gymnasium BurgstädtÜber das Bildungsprogramm, Lernziele und die Freizeitange-bote am Gymnasium Burgstädt können sich künftige Schüler

und Interessierte am 6. März 2019, in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr ein Bild machen. Pä-dagogen geben Auskunft über den Unterricht sowie über schulorganisatorische Aspek-te. Schüler halten Vorträge zu Fachthemen, im naturwissen-schaftlichen Bereich kann man Experimentalvorträgen folgen, an einem Wissensquiz teilneh-men und es gibt Einblicke in Schülerwettbewerbe. Das Gymnasium Burgstädt ist eine Schule mit Ganztagsange-boten (GTA). Schüler können aus über 20 Freizeitangeboten aus den Bereichen Fremdspra-

chen, Sport, Technik und dem musischen Bereich auswählen. Ergebnisse der vielfältigen Ganztagsangebote und Arbeits-gemeinschaften werden von Schülern präsentiert. Die Schule trägt unter anderem das Gütesiegel „Sportfreundli-che Schule“, den Titel „Schule mit Courage“ und das bundes-weite Signet „MINT-freundliche Schule“. „MINT-Schule“ ist die Exzellenz-Auszeichnung für Schulen der Sekundarstufe 1, die in den Bereichen Mathe-matik, Informatik, Naturwis-senschaft und Technik Bestes zu bieten haben.

Anmeldungen der Schüler der Klassenstufe vier an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule

Zwei Gymnasien präsentieren sich im Anmeldezeitraum

Bernhard-von-Cotta-Gymnasium Brand-Erbisdorf

Haasenweg 209618 Brand-ErbisdorfTel. 037322 8770E-Mail [email protected] Internet www.cottagym.de

Profile: naturwissenschaftliches, sprachliches und sportliches Profil

Sprachen: EnglischFranzösischRussisch Latein Spanisch

Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium Flöha

Turnerstraße 16 09557 FlöhaTel. 03726 58160E-Mail [email protected] www.gymfloeha.de

schulspezifische Profile: naturwissenschaftlicher gesellschaftswissenschaft- licher, künstlerischer undsportlicher Schwerpunkt

Sprachen: Englisch Französisch RussischLatein

Johann-Mathesius-Gymnasium Rochlitz

Seminarstraße 1 09306 RochlitzTel. 03737 449060E-Mail [email protected] www.mathesius.de

Profile: gesellschaftswissen-schaftliches und naturwissenschaftliches Profil

Sprachen: EnglischFranzösisch Russisch Latein

Martin-Luther-Gymnasium Hartha

Döbelner Straße 5304746 HarthaTel. 034328 38338E-Mail [email protected] Internet www.gymnasium-hartha.de

Profile: naturwissenschaftliches, sprachliches und künstlerisches Profil

Sprachen: Englisch Russisch Französisch Latein Spanisch

Gymnasium Burgstädt

Friedrich-Marschner-Straße 18, 09217 BurgstädtTel. 03724 2700E-Mail [email protected] www.gybu.de

schulspezifische Profile: sportlicher, künstlerischer,naturwissenschaftlicher undgesellschaftswissenschaft-licher Schwerpunkt

Sprachen: EnglischFranzösischRussisch Latein Spanisch

Foto: Cotta-Gymnasium Foto: Pufendorf-Gymnasium Foto: Gymnasium Burgstädt Foto: Landratsamt/Archiv Foto: Luther-Gymnasium

20. Februar 2019 / Seite 5

Für das Jugendparlament der Stadt Brand-Erbisdorf wurden auf Wunsch der Jugendlichen Gelder für eine teambildende Maßnahme im November 2018 zur Verfügung gestellt. „Trotz aller aufregenden jugendpo-litischen Arbeit ist es ebenso wichtig, sich auch Aufgaben zu widmen, die den Zusammenhalt stärken und Spaß sowie Ent-spannung in den Vordergrund stellen“, erklärt der zweite Beigeordnete Jörg Höllmüller. Die Mittel wurden aus Anlass der „Jugendgeschichtstage“ in Dresden für einen Theaterbe-such mit anschließender Über-nachtung in Dresden eingesetzt. Zudem wurde ein Teil des Geldes für die Anschaffung eines neuen Flipcharts und eines Methoden-koffers verwendet. Das Jugend-parlament Brand-Erbisdorf wur-de 2013 gegründet. Es umfasst gut 20 Mitglieder im Alter bis 26 Jahre. Junge Menschen erhalten innerhalb des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales der Stadt Erfahrungsspielräume, in denen sie sich für die Anliegen

der Jugend Gehör verschaffen. Die Mitglieder bringen sich bei Veranstaltungen ein und packen auch tatkräftig mit an. So stan-den beispielsweise Aktionen zur Verschönerung des Stadtbildes und der näheren Umgebung auf dem Programm, wie die Erneu-erung des Bolzplatzes im Külz-gebiet oder die Errichtung des

Abenteuerpfades am Erzengler. Die zweite Auszeichnung zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendar-beit widmete der Landkreis Mit-telsachsen den Mitgliedern des 1996 gegründeten Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Freiberg. Höllmüller: „Es ist das am längsten aktive Kinder- und

Jugendparlament im Landkreis und hat derzeit 34 Mitglieder.“Die Kinder und Jugendlichen machen ebenfalls auf ihre Be-dürfnisse und Vorstellungen aufmerksam und setzen damit Zeichen. Sie entschieden sich dafür, das durch den Landkreis zur Verfügung gestellte Geld für die Anschaffung einheit-

licher Sweatjacken mit dem Logo des Parlaments-Schriftzu-ges zu nutzen. „Selbstbewusst und zielstrebig arbeiten sie an Anliegen und Problemen. So besichtigen sie die Spielplätze der Stadt, machen auf Ausstat-tungsmängel oder Reparaturen aufmerksam oder erarbeiten Lösungsvorschläge für sichere Schulwege“, erklärt der Beige-ordnete. Die Kinder und Jugend-lichen wachsen durch die Arbeit im Kinder- und Jugendparlament in grundsätzliche Abläufe und Strukturen lokalpolitischen Handelns hinein. Dies beginnt während der Vorbereitungen und Umsetzung der im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfindenden Wahlen des Parlamentes, geht weiter über die inhaltliche Dis-kussion und Auseinandersetzung mit den einzelnen Themen, hin zur Vorstellung der Fragen und Beschlussvorlagen in der Sitzung des Parlamentes bis letztendlich zur Abstimmung über die einzel-nen Beschlüsse, wo jedes Kind und jeder Jugendliche eine ei-gene Stimme vertreten kann.

Für Borkenkäfer bot die Situati-on im Jahr 2018 optimale Voraus-setzungen für eine massenhafte Vermehrung. Das Potential für eine Fortsetzung in 2019 ist sehr hoch. Betroffen sind vor allem Fichten. Aber auch an Lärchen und Kiefern brüten einige Arten. Es ist mit einer flächenhaften Ausbreitung des Befalls zu rech-nen, worauf Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Rahmen der pfleglichen Waldbewirtschaf-tung jetzt reagieren müssen.

Maßnahmen im Winter, die bis Ende März abgeschlossen sein sollten:• die Wälder akribisch auf bis-

her nicht entfernte befallene Bäume kontrollieren,

• befallene und noch mit Käfern besiedelte Bäume aus dem Wald transportieren − ist dies nicht möglich, dann sollten diese entrindet werden,

• bruttaugliches Material, wie frische Würfe und Brüche, entfernen.

Maßnahmen im Frühjahr mit dem Beginn des Schwärm-fluges der Borkenkäfer:• Nadelholzbestände müssen

erneut akribisch und regel-mäßig (maximal 14-täglich, besser wöchentlich) auf den jetzt einsetzenden neuen Be-fall kontrolliert werden. Zu erkennen sind befallene Na-delbäume dann zum Beispiel an Bohrlöchern und frischem Bohrmehl (erinnert an Kaffee-pulver) an der Rinde, später dann auch an einem grünen Nadelteppich unter befalle-nen Bäumen.

• Befallene Bäume müssen schnellstmöglich vor dem Ausflug der Käfer gefällt, aufgearbeitet und abgefah-ren (oder entrindet) werden.

Besonders gefährdet sind Bäume um alte Befallsstellen, Bereiche mit Resten von Schadholz sowie in 2018 genutzte Polterplätze und exponierte Bestandesrän-der.

Informationen und Hilfestel-lungen sind beispielsweise im Waldbesitzer-Portal auf den In-ternetseiten von Sachsenforst unter www.sachsenforst.de zu finden, wie die Kontaktdaten des örtlichen Beratungsförsters. Bei forstrechtlichen Fragen oder Fragen zum Einsatz von Pflan-zenschutzmitteln stehen die un-teren Forstbehörden der Land-kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung. Ansprechpartner sind die örtlich zuständigen Revier-leiter von Sachsenforst (www.sbs.sachsen.de/foerstersuche/) oder die unteren Forstbehörden.Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-forst-jagd-und-landwirtschaft.html. Aktuelle Informationen zu För-dermöglichkeiten ab dem Jahr 2019 sind im Förderportal Sach-sen unter www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm ein-gestellt.

Würdigung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Staatsbetrieb Sachsenforst: Gefahr durch Borkenkäfer

Ehrenamtliches Engagement bereits in jungen Jahren zu entwickeln und auszubauen − das leben die Kinder und Jugendlichen des Jugendparlamentes Brand-Erbisdorf und des Kinder- und Jugendparlamentes der Stadt Freiberg regelmäßig vor. Der Landkreis Mittelsachsen nahm dies zum Anlass, um die jungen Menschen für ihr besonderes Engagement zu würdigen.

Jörg Höllmüller übergab Jacken an den Vorstand des Kinder- und Jugendparlamentes in Freiberg. Foto: Wieland Josch

Die Verlängerung der Gültig-keit von Jagdscheinen erfolgt ab Februar in der Dienststelle der unteren Jagdbehörde in Freiberg-Zug, Hauptstraße 150, Zimmer 224 zu den bekannten Sprechzeiten oder nach vorhe-riger Terminvereinbarung. Hinweis: Die Verwaltungsge-bühr kann an diesem Standort nur mit EC-Karte beglichen werden.Weiterhin wird die Verlängerung der Jagdscheine auch in den Außenstellen Döbeln und Mitt-weida zu folgenden Terminen möglich sein:• Standort Döbeln jeweils dienstags am 12., 19.

und 26. März 2019 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr im ausgeschil-derten Nebengebäude der Außenstelle des Landratsam-tes, Straße des Friedens 20, Zimmer 104, sowie

• Standort Mittweida jeweils donnerstags am 14.,

21. und 28. März 2019 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Anbau Kfz-Zulassungsstelle der Außenstelle des Landrats-amtes, Zimmer 001.

Ein gültiger Jagdhaftpflicht-versicherungsnachweis über die gesamte Geltungsdauer des Jagdscheines ist Voraussetzung für eine Erteilung. Falls kein Verlängerungseintrag im Jagd-scheinheft möglich ist und so-mit ein neues Heft ausgestellt werden muss, ist vom Antrag-steller ein aktuelles Passbild vorzulegen.

Kontakt:Silvia Braun

Tel. 03731 799-3622E-Mail silvia.braun@land-

kreis-mittelsachsen.deoder

Anke KnornTel 03731 799-3623

E-Mail [email protected]

Jäger: Verlängerung der Gültigkeit von Jagdscheinen

Seite 6 \ mittelsachsenkurier.

Gleich zwei Zuwendungsbe-scheide erhielt das Mittelsäch-sische Theater am 23. Januar. So profitiert die Institution von der Bereitstellung zusätzlicher Mittel des Freistaates mit dem Ziel, eine tarifgerechte Ent-lohnung der Beschäftigten bis 2022 zu gewährleisten. Sachsens Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Sie gewährleisten mit ihrer künstlerischen Arbeit, dass in der Fläche des Landes überall hochwertige kulturelle Angebote genutzt werden kön-nen.“ Dies sorge für eine hohe Lebensqualität und Zufrieden-heit der Menschen jenseits der Großstädte. Die Zuwendung beträgt jährlich rund 500.000

Euro. In diesem Rahmen über-gab Landrat Matthias Damm in seiner Funktion als Konvents-vorsitzender einen Fördermit-telbescheid des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen über 6,2 Millionen Euro an den Ge-schäftsführer Dr. Hans-Peter Ickrath. „Damit erhält das Thea-ter eine Finanzierungssicherheit in diesem Jahr“, so Damm. Für die kulturelle Landschaft Mittel-sachsens sei das Theater unver-zichtbar und mit den Inszenie-rungen ein Aushängeschild für die Region. In diesem Zusammenhang be-dankte sich Matthias Damm bei den Beschäftigten für ihr Enga-gement, trotz der geringeren ta-

riflichen Entlohnung. „Sie haben sich für Ihr Theater eingesetzt, das zeigt das Maß an Loyalität und Verbundenheit“, betont der Landrat. Auch der Kreis-tag habe wiederholt mit dem Haushaltsbeschluss ein deutli-ches Signal für die Wertigkeit der Kultur gesetzt. Rund sieben Millionen Euro stehen jeweils in den Jahren 2019 und 2020 zur Verfügung, das sind 24 Euro pro Einwohner. Davon gehen 3,9 Mil-lionen Euro als Kulturumlage an den Kulturraum Erzgebirge-Mit-telsachsen, 2,2 Millionen Euro an die Mittelsächsische Kultur gGmbH und 900.000 Euro direkt an die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH.

Mittelsächsisches Theater wird unterstützt

Premiere: AmadeusEine dramatische Fiktion über die Beziehung zwischen Wolf-gang Amadeus Mozart und An-tonio Salieri sowie über Mozarts gerüchteumwobenes Ende − Peter Shaffer erfindet eine bril-lante Perspektive: Nicht Mozart führt den Zuschauer durch die Geschichte, sondern jener seit seiner Kindheit von der eigenen Unsterblichkeit in der Musik träumende Hofkomponist des ös-terreichischen Kaisers Joseph II. Antonio Salieri. Die leidenschaft-liche Geschichte einer Rivalität, von der Mozart zunächst nicht einmal etwas ahnt, wenn er als „musikalisches Wunderkind“ dessen Wege kreuzt. Mozart feiert die Musik wie sein Leben − maßlos, exzessiv, pur, leiden-schaftlich, sich daneben beneh-mend, und verstößt damit zum Entsetzen Salieris gegen alle Re-geln, an welche dieser glaubte.

Der Bewunderer Mozarts wird zu dessen quälendem geheimnis-vollen Schatten und Rivalen. Die Inszenierung von Annett Wöhlert feiert am 16. März im Theater Freiberg Premiere; die Einfüh-rungsmatinee dazu gibt es am 10. März um 11:00 Uhr.

„Erkenne dich selbst im Fremden“ − Ensemble WIRBELEY begegnet dem Kniegeiger BASSEM HAWAR„Barrierefreie Volksmusik“ nennt das Dresdner Ensemb-le WIRBELEY programmatisch seine Arbeit. Seit 2018 lädt die WIRBELEY in der Veranstal-tungsreihe „Erkenne Dich selbst im Fremden“ Gastmusiker aus einem fremden Kulturkreis zu konzertanten Begegnungen ein. Im Mittelpunkt dieser Konzerte steht der Prozess der Annähe-rung, der Weg zu einer gemein-samen Sprache. Es geht um die

Verwandlung von Fremdem zu Vertrautem, wie sie sich wohl nur durch die Musik so intensiv erleben lässt. Das Publikum ist dabei Zeuge und Katalysator.Bassem Hawar, der aus Bagdad stammende Ausnahmemusi-ker, geht mit seiner irakischen Kniegeige mit der WIRBELEY auf

Tournee durch Sachsen und Ber-lin. Mit Unterstützung der „Stif-tung Mittelsächsisches Theater“ ist der Abend am 23. Februar um 19:30 Uhr im Döbelner Theater im Bürgerhaus (TiB) zu erleben.

Neu im Spielplan: Der KonsulGian-Carlo Menottis Oper „Der

Konsul“ feiert am 9. März um 19:30 Uhr im Theater Döbeln Premiere. Der Komponist, der auch das Textbuch zu seiner Oper selbst geschrieben hat, erzählt das Schicksal der Fa-milie Sorel: John, ein Flieger, ist als politisch Verfolgter aus dem Heimatland geflohen; sei-ne Ehefrau Magda will ihm mit Kind und Mutter folgen. Für das erforderliche Einreisevi-sum wird sie immer wieder im Konsulat vorstellig, doch sie wartet vergeblich. Der emoti-onal packende Einzelfall weitet sich zu einem allgemeingültigen Appell für Humanität aus. Eine Einführungssoiree zur Döbelner Premiere am 9. März findet am 27. Februar um 18:30 Uhr bei den Stadtwerken in der Rosa-Luxemburg-Straße 9 statt; die nächsten Vorstellungen in Frei-berg sind am 24. Februar und am 19. März.

Aus dem Programm des Mittelsächsischen Theaters

Gruppenbild der Beteiligten im Anschluss an die Pressekonferenz, bei der die Fördermittelbescheide übergeben wurden. Foto: Eckardt Mildner

Leonora del Rio und Frank Unger stehen am 17. März in einer Nachmittagsvorstel-lung in der „Fledermaus“ auf der Döbelner Bühne − ganz andere Facetten zeigt die Sopranistin ab Mitte Februar in der Hauptpartie von Menottis Oper „Der Konsul“. Foto: Jörg Metzner

Seit dem 1. Januar 2019 stehen den Jobcentern zusätzliche För-dermöglichkeiten zur Reduzie-rung von Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung. Mit dem Teilhabe-chancengesetz hat die Bundesre-gierung neue Ansätze geschaffen, von denen Arbeitgeber und Lang-zeitarbeitslose gleichermaßen profitieren können. Deshalb soll der Zugang zum allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt aus Lang-zeitarbeitslosigkeit durch Unter-nehmen erleichtert werden, die Langzeitarbeitslosen eine dauer-hafte Beschäftigungschance zur Eingliederung in Arbeit bezie-hungsweise die Chance zur so-zialen Teilhabe am Arbeitsmarkt bieten können und wollen. Die Arbeitgeber werden mit attrak-tiven Lohnkostenzuschüssen von teilweise 100 Prozent, beschäfti-gungsbegleitender Betreuung der Arbeitnehmer sowie Kostenüber-nahme bei deren Weiterbildung

und Qualifizierung unterstützt. So kann es ohne finanziell rele-vante Nachteile für die Unter-nehmen gelingen, langzeitar-beitslosen Menschen notwendige Zeitfenster zur Erlangung von Beschäftigungsfähigkeit, fachli-cher Anleitung und Einbindung in Unternehmensabläufe zu öffnen und dadurch Ressourcen von en-gagierten Mitarbeitern für regi-onale Unternehmen zu erschlie-ßen. Den Kontakt mit geeigneten Bewerbern aus der Region ver-mittelt das Jobcenter Mittelsach-sen. Interessierte Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslosen eine solche Perspektive bieten und die neuen Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes nutzen beziehungsweise dazu beraten werden wollen, können sich per E-Mail unter jobcenter- [email protected] an das Jobcen-ter Mittelsachsen wenden.

Jobcenter: Neue Angebote gegen Langzeitarbeitslosigkeit

KURZ NOTIERT

Interessenten sind zu den Infoveran-staltungen des Pflegenetzes herzlich eingeladen:• 12. März 2019, 17:30 Uhr: Frauenstein, Aula der Grundschu-

le, Markt 5• 13. März 2019, 17:00 Uhr:

Ostrau, Gasthof Wilder Mann, Rosa-Luxemburg-Platz 4

• 19. März 2019, 17:00 Uhr: Hainichen, HKK Vereinshaus, Oederaner Straße 14.

Mehr dazu unter www.landkreis- mittelsachsen.de/pflegenetz.

Informationsveranstaltungen zum Älterwerden

20. Februar 2019 / Seite 7

Nacht der erleuchteten Kirche24. Mai, 20:00 UhrTrinitatiskirche HainichenOrgelmusik trifft auf Geige, Gi-tarre und Bass − ein Konzept, das an und für sich nicht unge-wöhnlich ist. Aber zusammen mit Lichtinstallationen und Laserbildern entsteht eine au-ßergewöhnliche Show. Zu Gast sind die Leipziger Band Takayo und Dr. Felix Friedrich, Organist des Schlosses Altenburg.

KlangLichtZauber − Eröffnungskonzert des 26. Miskus15. Juni, 21:00 UhrTechnikumplatz MittweidaQueen Klassik by MerQury & The Berlin String Orchestra; Queen sind unbestritten ein herausra-gendes Phänomen und noch reiz-voller durch klassische Elemen-te. Die Dresdner Band MerQury ist zu Gast mit dem 16-köpfigen Berlin String Orchestra und So-prano Sandra Danyella.

Performance zum Stein −The Love & Peace Revue21. Juni, 20:30 UhrRochlitzer BergZum 50-jährigen Geburtstag des Woodstock-Festivals lässt ein 15-köpfiges Ensemble die Geschichte und Musik der Hip-pie-Ära wieder aufleben und

präsentiert die gefeierten Songs von Jimi Hendrix, The Who, Ja-nis Joplin, Santana, Joe Cocker und vielen mehr.

Irische Nacht29. Juni, 20:00 UhrSchloss RochsburgDie alten Mauern bieten eine großartige Kulisse für eine mu-sikalische Reise nach Irland. Virtuos auf akustischen Inst-rumenten trägt die fiddle folk family handgemachte Folklore vor. Im zweiten Teil des Abends unterhalten Kasjopaja und Da-niel „Jack“ Wolf mit Tunes, Bal-laden und fetzigen Songs.

Wechselburger Klosterklänge mit Opella Musica13. Juli, 18:00 UhrKloster WechselburgDer Name des Vokalensembles Opella Musica entlehnt sich zweier Vokalwerksammlungen des Komponisten Johann Herr-mann Schein aus den Jahren 1618 und 1623. Die Mitglieder zeichnen sich durch eine rege nationale und internationale Solistentätigkeit aus.

Musik, Licht & Steine27. Juli, 20:00 UhrBurgruine FrauensteinMitreißende Musik, ungewöhnli-ches Licht und eine bezaubern-de Ruine in einer Nacht voller

Geschichte; den musikalischen Beitrag leisten die Akteure von Acoustic Vibes. Ein waschech-ter Schotte und eine singende Trommlerin bieten 100 Prozent handgemachte Musik.

Lichtenwalder Musiknacht3. August, 20:00 UhrSchlosspark LichtenwaldeAuch nach über 100 Jahren fasziniert die Operette immer noch mit ihren unvergesslichen Melodien. Mitglieder des Gala Sinfonie Orchesters Prag ent-fesseln zusammen mit interna-tional bekannten Solisten und dem Johann Strauß Ballett ei-nen wahren Walzerrausch.

Akustik & Rock9. August, 20:30 UhrSeebühne KriebsteinEin Sound, der um die Welt ging und eine Gitarre, die wohl keiner je vergessen wird: Ohne Hilfsmittel und Tricks, dafür mit Individualität, musikalischem Feingefühl, präzisem Solospiel und dem richtigen Draht zum Publikum reißt die sechsköpfige Gruppe ihre Zuhörer mit.

Celtic Rhythms of Ireland10. August, 20:30 UhrSeebühne KriebsteinAcht Tänzer und fünf Musiker präsentieren eine Mischung aus energiegeladener Tanzshow

und ursprünglich keltischer Livemusik. Begleitet wird das Programm von einer Multi-mediashow, die das Publikum visuell in verträumte irische Landschaften entführt.

Der Zauberer von Oz11. August, 16:00 UhrSeebühne KriebsteinDie Geschichte nach dem le-gendären amerikanischen Kin-derbuchklassiker handelt von Dorothy, die durch einen Sturm im Märchenland Oz landet. Die erfolgreiche Produktion vom Naturtheater Greifensteine ist erst- und einmalig auf Sach-sens einziger Seebühne zu Gast.

Night of Diamonds − Showtanz im Wandel der Zeiten 24. August, 19:30 UhrHarthArena in HarthaKostbar, strahlend und hochka-rätig − die Karo Dancers aus Bad Schlema zeigen eine Show, die das Publikum durch ein Jahr-hundert Tanzgeschichte führt. Im Fokus stehen die Brillanten des Showballetts.

Mehr Informationen zum Pro-gramm und zum Kartenvorver-kauf können im Internetauftritt des Mittelsächsischen Kultur-sommers unter www.miskus.de nachgelesen werden.

Höhepunkte des Mittelsächsischen Kultursommers 2019

So macht der nächste Urlaub mehr Spaß: Elf verschiedene Sprachen kann man im jetzt be-ginnenden Frühjahrssemester an der Volkshochschule Mittel-sachsen (VHS) mit erfahrenen Dozenten und Muttersprachlern lernen. Viele Kurse werden in unterschiedlichen Niveaustufen angeboten − vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen. Unter www.vhs-mittelsachsen.de ist eine Online-Anmeldung bequem möglich. Interessierte können sich aber auch telefonisch oder persönlich bei der VHS melden. Das neue Programmheft mit mehr als 350 neuen Kursen für ganz Mittelsachsen ist soeben erschienen und liegt an vielen

Stellen zum Mitnehmen aus. Darin sind neben dem neuen Sprachkursangebot „Dänisch für die Reise“ viele weitere und neue Anregungen für die Freizeit und die berufliche Weiterentwicklung zu finden: Spannende Vorträge, schweiß-treibende und entspannende Sportkurse, kreative Kurse, in denen man zeichnen, nähen, filzen, töpfern, imkern, ko-chen und vieles mehr lernen kann sowie Workshops zum Kennenlernen des eigenen Smartphones und Tablets oder des Computers. Die berufliche Weiterbildung ist seit 2018 ganz flexibel möglich: In Webinaren kann man sich von zu Hause

oder der Firma aus in kaufmän-nischen und betriebswirtschaft-lichen Themen weiterbilden − mit Durchführungsgarantie und anschließender Prüfung für den Erhalt eines Zertifikats. Und das Beste: Die Volkshochschule wird in diesem Jahr 100 Jahre alt. Alle Anmeldungen nehmen automatisch an einem Gewinn-spiel teil: Jede 100. Anmeldung erhält einen 20-Euro-Gutschein der VHS, der bei einer Folgebu-chung eingelöst werden kann.

Kontakt:Freiberg: Tel. 03731 1613060

Döbeln: Tel. 03431 678380Mittweida: Tel. 03727 2612

E-Mail [email protected]

Dänisch lernen für den Urlaub

Jetzt anmelden für Frühjahrskurse der Volkshochschule Mittelsachsen − Gewinnspiel im Jubiläumsjahr

Auch 2019 erwartet die Besucher wieder ein abwechslungsreiches Programm des MISKUS − ein vielseitiges Kulturfestival mit Konzerten, Operettengalas, Musicalshows, Theaterstücken, Märchen- und Familienfesten sowie historischen Märkten.

Die gebürtige Italienerin Martina Morasso vermittelt im vhs-Kurs nicht nur ihre Muttersprache, sondern erzählt auch viel Wissenswertes über ihr Heimat- land. Foto: VHS Mittelsachsen

Mittelsachsen

KURZ NOTIERT

Internationaler Frauentag − „Frauen-Wahl-Recht“,Der diesjährige internationale Frauentag steht unter dem Motto „Frauen-Wahl-Recht“ und erinnert an das 100-jährige Wahlrecht für Frauen in Deutschland. Die Gleich-stellungsbeauftragte des Landkrei-ses Mittelsachsen lädt dazu für den 9. März Frauen, die sich für das Thema interessieren und sich ge-sellschaftlich engagieren, ein. Sie werden sich mit dem Frauentheater „Septem muliers“ auf eine Zeitreise in die Geschichte des Frauenwahl-rechtes begeben und dabei Gelegen-heit haben, heutige Fragestellungen mit historischen Frauenpersönlich-keiten zu diskutieren. Die Veranstal-tung findet im Beruflichen Schul-zentrum für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“, Schachtweg 2 in Freiberg statt. Beginn ist 15:30 Uhr. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Imkerschulungen 2019Die diesjährigen Schulungen für die Imker des Landkreises Mittelsach-sen finden am 12. März von 16:00 bis 18:00 Uhr im Speiseraum des Fachschulzentrums Freiberg-Zug, Hauptstraße 150 in Freiberg und am 26. März von 16:00 bis 18:00 Uhr in der Außenstelle des Landratsamtes, Straße des Friedens 9 a, Gebäude 3, Raum 316 in Döbeln statt. Themen sind unter anderem das neue Faul-brutmonitoring in Sachsen sowie Rückstandsbefunde im sächsischen Honig. Außerdem werden die Be-stellformulare für Bienenmedika-mente ausgereicht, die bei Bedarf bis 12. April in schriftlicher Form im Lebensmittelüberwachungs- und Verterinäramt einzureichen sind.Interessenten für die Imkerschulun-gen melden sich bitte bis spätes-tens 28. Februar telefonisch unter 03731 799-6234 oder E-Mail [email protected] an.

Seite 8 \ mittelsachsenkurier.

Offiziell übergab Landrat Mat-thias Damm sieben Kranken-transportwagen, zwei Notarzt- einsatzfahrzeuge und zehn Rettungswagen, darunter be-findet sich ein Fahrzeug mit Zusatzausstattung für Über-gewichtige. Dieses wird in der Rettungswache in Flöha statio-niert und bei Bedarf im gesam-ten Zuständigkeitsbereich der Integrierten Regionalleitstelle Chemnitz unterwegs sein. „Der Wagen verfügt unter anderem über eine Schwerlasttrage, eine Schwerlastschleifkorbtrage, eine Schwerlastvakuummat-

ratze, einen speziellen Defib-rillator und ein Intensivbeat-mungsgerät.

Rettungswagen (RTW)Die acht neuen Rettungswagen in Kastenbauweise kommen in den Rettungswachen Burgstädt, Clausnitz, Eppendorf, Freiberg, Flöha, Geringswalde, Mittweida und Penig zum Einsatz. „Für die Ausstattung gibt es klare DIN-Vorgaben, so gehören jeweils ein Beatmungsgerät, ein Defi-brillator und eine Spritzenpum-pe dazu“, erklärt die zuständige Referatsleiterin im Landratsamt

Jana Lützner. Außerdem verfü-gen sie über einen UMTS-Router, um Daten des Patienten an die Klinik zu übertragen, wie die Ergebnisse des Elektrokardio-gramms (EKG). Der Wagen in Hainichen verfügt über einen Kofferaufbau. Lütz-ner: „Dieser bietet mehr Ar-beitsfreiraum zur Behandlung. Nach Ende der Nutzungszeit kann das Fahrgestell getauscht werden, was wirtschaftlicher ist.“

Krankentransportwagen (KTW)Die Krankentransportwagen

wurden auf Basis eines Volks-wagen T6 gebaut und fahren in den Gebieten der Wachen Burgstädt, Flöha, Freiberg, Hainichen, Mulda und Penig. Sie werden vorrangig für Dialyse-fahrten, Entlassungen oder Ver-legungen eingesetzt. „Als Be-sonderheit wurden für alle KTW ein neuer leichterer Tragestuhl, ein Notfallbeatmungsgerät in-klusive Defibrillator sowie EKG und Pulsoxymeter beschafft“, erläutert die Referatsleiterin.

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)Die Notärzte kommen in Flöha und Freiberg zukünftig mit je einem neuen Fahrzeug zur Ein-satzstelle. Neben der Funk- und Datentechnik sind mitgeführte Videolaryngoskope Hauptmerk-male der technischen Verbes-serung. „Diese werden bei Pro-blemintubationen benötigt. Mit Hilfe des Videos kann schneller eine Behandlung und die Be-atmung erfolgen“, so Lützner. Die 2018 getätigten Gesamtin-vestitionen für 17 Ersatz- und zwei Zusatzbeschaffungen liegen bei rund zwei Millionen Euro und werden durch die Krankenkassen refinanziert. „Die immer modernere Tech-

nik und die verbesserte Aus-stattung kommen zahlreichen Patienten und deren schneller Behandlung zu Gute“, so Land-rat Matthias Damm. Der Ret-tungsdienst sei eine zentrale Säule der Daseinsvorsorge, die Dank des engagierten Handels der Leistungserbringer und deren Mitarbeiter auf einem qualitativ hohen Niveau erfol-gen kann.

Neue Fahrzeuge für Rettungsdienst und Krankentransport

Im Bereich der Notfallrettung und des Krankentransportes sind im Landkreis Mittelsachsen 75 Fahrzeuge unterwegs. Davon wurden 19 neu beschafft.

Diese fünf Fahrzeuge sind Teil der neuen Fahrzeugflotte im Rettungsdienst. Foto: Landratsamt

Daten und Fakten:Der Landkreis verfügt über insgesamt 31 KTW, 32 RTW und zwölf NEF und unterhält derzeit 17 Rettungswachen an verschiedenen Standorten (Freiberg, Brand-Erbisdorf, Dittmannsdorf, Clausnitz, Mulda, Eppendorf, Flöha, Frankenberg, Hainichen, Burgstädt, Mittweida, Penig, Rochlitz und Geringswalde, Leisnig und Döbeln mit der Außenstelle Naußlitz) sowie eine saisonbedingt betrie-bene Bergrettungswache in Holzhau. Leistungserbringer sind die Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes Freiberg, Döbeln-Hainichen und Rochlitz sowie die Malte-ser Hilfsdienst gGmbH.

ABFALLENTSORGUNG IM LANDKREIS MITTELSACHSEN

Ob Sofa, Matratze oder Gar-tenstuhl − Sperrmüllabholung ab 1. März wieder möglich Seit Anfang Februar können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mittelsachsens die Abholung ihrer sperrigen Ab-fälle wieder bei der EKM Ent-sorgungsdienste Kreis Mittel-sachsen GmbH anmelden. Die Abholung selbst erfolgt ab dem 1. März 2019. Kostenfrei werden maximal zwei mal drei Kubikme-ter oder sechs Kubikmeter an sperrigen Abfällen pro Jahr und Haushalt abgeholt.

Hinweise, um eine reibungs-arme Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten:• Ab 1. Februar 2019 kann die

Sperrmüllabholung online über das „Sperrmüllformular“ der EKM oder durch Einsendung der ausreichend frankierten Dop-

pelkarte (siehe Abfallkalender 2019, Seite 13 und Rückseite) angemeldet werden.

• Sperrige Abfälle aus Holz sind getrennt von dem übrigen Sperrmüll bereitzustellen − nur so ist eine problemlose Abho-lung und Verwertung möglich.

• Die angemeldeten Abfälle sind bis spätestens 06:00 Uhr morgens am Abholtag bereit-zustellen.

• Nur so viele Abfälle bereit-stellen wie angemeldet wur-den − andernfalls wird die Entsorgung von bereitgestell-ten Mehrmengen berechnet.

• Nur Einzelteile bereitstellen, die maximal zwei Meter lang und maximal 70 Kilogramm schwer sind.

• Abfälle, die kein Sperrmüll sind − wie gefüllte Säcke, Bauschutt, Reifen, Elektro-schrott, Schadstoffe oder

Lumpen − werden nicht mit-genommen.

Darüber hinaus können alle Bür-gerinnen und Bürger des Land-kreises ihre sperrigen Abfälle kostenfrei an den Wertstoffhö-fen des Landkreises abgeben, bis zu drei Kubikmeter pro An-lieferung.

Giftfrei in den Frühling − Das Schadstoffmobil ist wieder unterwegsAm 4. März startet das Spezial-fahrzeug für giftige Abfälle die Frühjahrstour durch den Land-kreis Mittelsachsen. Die genau-en Standplätze und -zeiten sind im Abfallkalender ab Seite 22 und auf der Internetseite www.ekm-mittelsachsen.de (Rubrik: Abfallentsorgung/Schadstof-fe) veröffentlicht. Eventuelle Standplatz-Änderungen sind ebenfalls auf der Website (Ru-

brik: Aktuelles) einsehbar. Die giftigen Abfälle sind unbe-dingt persönlich beim Personal abzugeben. Unbeaufsichtigt abgestellte Gifte gefährden Kinder, Tiere und die Umwelt. Bis zu 30 Liter beziehungsweise 30 Kilogramm werden kosten-frei angenommen. Weil das Mobil nur begrenzt Platz hat, können größere Mengen nicht mitgenommen werden. Diese können im Zwischenlager für Sonderabfall (FNE, Freiberg) bis 60 Kilogramm oder Liter kostenfrei abgegeben werden.

Problemstoffe sind zum Beispiel: Öl-, Nitro-, Alkydharzlacke und –farben, Haushalt- und Foto-chemikalien, Abbeiz- und Holz-schutzmittel, Düngemittel, Fleckenentferner, Löse- und Desinfektionsmittel, Pflanzen-

schutz- und Schädlingsbekämp-fungsmittel, Spraydosen mit Restinhalten, Klebstoffe, Quecksilber-Thermometer und Medikamente, Batterien und Feuerlöscher, Leuchtstoffröh-ren, Energiesparlampen und quecksilberhaltige Abfälle, Öle und Behältnisse mit unbekann-ten Inhalten.Asbest, Teerpappen, Eternit und Gasflaschen nimmt das Schadstoffmobil nicht mit. Diese Abfälle werden im Zwi-schenlager für Sonderabfall in Freiberg, Schachtweg 6, kos-tenpflichtig angenommen. Bei der Anlieferung von Asbest ist vorher ein kostenfreier Sack (big bag) dort abzuholen.

Kontakt:Abfallberater der EKM

Tel. 03731 2625-42 oder -41, -44

Sperrmüllabholung und Schadstoffmobil

20. Februar 2019 / Seite 9

Der Kreistag hat am 14. Juni 2017 eine neue Bekannt-machungssatzung beschlossen. Diese regelt, dass öffentliche Bekanntmachungen künftig im Internet eingestellt werden und dort Rechtsverbindlichkeit erlangen.

Es erscheint ein elektronisches Amtsblatt bei Bedarf unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.

Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben, können sich aktuelle Bekanntmachungen an den drei Hauptstandorten des Landratsamtes ausdru-cken lassen. Die Veröffentlichung eines elektronischen Amtsblattes wird auf Anfrage auch per E-Mail kommu-niziert. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontakt-formular auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/kontakt.html dafür anmelden.

Folgende Bekanntmachungen erschienen vom 18. Ja-nuar 2019 bis 14. Februar 2019:• Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes

Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Land-kreis Mittelsachsen am 26. Mai 2019

• Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsach-sen vom 17.01.2019 zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) − Änderung der Nichteisen-Metallgießerei der SM Sächsisches Metallwerk Freiberg GmbH

• Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung einer bevollmäch-tigten Bezirksschornsteinfegerin

• Bekanntmachung für Staatsangehörige der übri-gen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Uni-onsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

• Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben

Umbau Westflügel des ehemaligen Krankenhauses zu einer Kindertagesstätte für 40 Krippen- und 80 Kindergartenkinder inkl. der dazugehörigen Frei-flächen, Spielgarten und 9 PKW-Stellplätze

• Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahl-kreise 18 Mittelsachsen 1, 19 Mittelsachsen 2, 20 Mittelsachsen 3, 21 Mittelsachsen 4 und 22 Mit-telsachsen 5 über die Einreichung von Kreiswahl-vorschlägen für die Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag am 1. September 2019

• Ergänzung der öffentlichen Bekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Ausgabe 05/2019e) des Landrats- amtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 26. Mai 2019

• Offenlegung über die Änderung von Daten des Lie-genschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVerm-KatG) für die Gemarkung Dittersbach, Stadt Frau-

enstein für die Gemarkung Helbigsdorf, Gemeinde Mulda/Sa. für die Gemarkung Niedersaida, Ge-meinde Großhartmannsdorf für die Gemarkung Gränitz, Stadt Brand-Erbisdorf

• Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsi-sches Vermessungs- und Katastergesetz (Sächs-VermKatG) für die Gemarkungen Altenhof, Fi-schendorf und Naundorf, Stadt Leisnig

• Einladung zur 18. Sitzung des Jugendhilfeaus-schusses am 25. Februar 2019

• Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsi-sches Vermessungs- und Katastergesetz (Sächs-VermKatG) für die Gemarkung Großpelsen, Stadt Leisnig

• Einladung zur 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 27. Februar 2019.

Am 1. September 2019 findet die Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag statt.

Die Wahl ist nach den Vorschriften des Sächsischen Wahl-gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 376) geändert worden ist, und der Landeswahlordnung vom 15. September 2003 (SächsGVBl. S. 525), die zuletzt durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung vom 6. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 2) geändert worden ist, vorzube-reiten und durchzuführen. Die Wahlkreiseinteilung für die Wahlkreise 18 Mittelsachsen 1, 19 Mittelsachsen 2, 20 Mittelsachsen 3, 21 Mittelsachsen 4 und 22 Mittel-sachsen 5 ergibt sich aus der Anlage zu § 2 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes.

Aufgrund von § 28 der Landeswahlordnung fordere ich hiermit zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Beteiligungsanzeigen und von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag am 1. September 2019 öffentlich auf.

1. BeteiligungsanzeigeParteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 03. Juni 2019 (90. Tag vor der Wahl) bis 18.00 Uhr der Landeswahl-leiterin (Haus- und Postanschrift: Die Landeswahlleite-rin des Freistaates Sachsen, Statistisches Landesamt, Macherstraße 63, 01917 Kamenz) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landes-wahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 18 Absatz 4 des Sächsischen Wahlgesetzes).

Die Anzeige muss gemäß § 18 Absatz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes enthalten:1. den Namen und die Kurzbezeichnung, unter denen

die Partei sich an der Wahl beteiligen wird, und2. die eigenhändigen Unterschriften von mindestens

drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter oder, wenn ein Landesverband nicht besteht, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände in deren Bereich der Wahlkreis liegt.

Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Parteien sowie ein Nachweis über die satzungs-gemäße Bestellung des Vorstandes sind der Anzeige beizufügen. Der Nachweis soll durch ein Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, auf der der Vorstand gewählt wurde, erfolgen.

Der Landeswahlausschuss stellt spätestens am 21. Juni 2019 (72. Tag vor der Wahl) für alle Wahlorgane verbindlich fest,1. welche Parteien parlamentarisch vertreten sind,2. für welche Parteien der Bundeswahlausschuss bei

der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag die Parteieigenschaft festgestellt hat,

3. welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung ange-

zeigt haben, für die Wahl als Partei anzuerkennen sind.

2. Wahlvorschläge, WählbarkeitKreiswahlvorschläge können von Parteien und nach Maßgabe des § 20 des Sächsischen Wahlgesetzes von Wahlberechtigten eingereicht werden. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag ein-reichen (§ 18 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes).

Gemäß § 14 des Sächsischen Wahlgesetzes sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 12 Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder, falls sie keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, sich sonst im Freistaat Sachsen gewöhnlich auf-halten. Gemäß § 15 Sächsisches Wahlgesetz ist nicht wählbar, wer nach § 12 des Sächsischen Wahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt.

2.1 KreiswahlvorschlägeKreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 18 Mittelsachsen 1, 19 Mittelsachsen 2, 20 Mittelsachsen 3, 21 Mittelsach-sen 4 und 22 Mittelsachsen 5 sind gemäß § 19 des Sächsi-schen Wahlgesetzes beim Kreiswahlleiter, Herrn Peter Schubert im Landratsamt Mittelsachsen, Hauptsitz: Frauensteiner Straße 43, Zimmer 233/234, 09599 Freiberg spätestens bis zum 27. Juni 2019 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, schriftlich einzureichen.

2.2 Inhalt und Form der KreiswahlvorschlägeDer Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 8 zur Landeswahlordnung (§ 30 Absatz 1 der Landes-wahlordnung) beim Kreiswahlleiter eingereicht werden und muss enthalten:1. Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Ge-

burtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwoh-nung) des Bewerbers,

2. den Namen der einreichenden Partei und die Kurz-bezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Absatz 3 des Sächsischen Wahlgesetzes) deren Kennwort.

Er soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensper-son und der stellvertretenden Vertrauensperson enthal-ten. Geben in den Fällen, in denen keine gemeinsamen übereinstimmenden Erklärungen von Vertrauensperson und stellvertretender Vertrauensperson nötig sind, die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauens-person von einander abweichende Erklärungen ab, gilt nur die Erklärung der Vertrauensperson.

Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertre-ter, eigenhändig zu unterzeichnen. Hat eine Partei im Freistaat Sachsen keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, müssen die Kreiswahl-vorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Ge-bietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt,

gemäß § 30 Absatz 2 Satz 1 der Landeswahlordnung entsprechend unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstandes genügen, wenn er inner-halb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landes-wahlleiter eine schriftliche, dem § 30 Absatz 2 Satz 1 der Landeswahlordnung entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.

Bei anderen Kreiswahlvorschlägen haben drei Unter-zeichner des Wahlvorschlages ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 8 zur Landeswahlord-nung) selbst zu leisten. § 30 Absatz 5 Nummer 3 und 4 der Landeswahlordnung gelten entsprechend.

Kreiswahlvorschläge von Parteien, die nicht parlamenta-risch vertreten sind (§ 18 Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Wahlgesetzes) und andere Kreiswahlvorschläge, müssen außerdem nach § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 beziehungs-weise § 20 Absatz 3 des Sächsischen Wahlgesetzes von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlkreises ei-genhändig unterzeichnet sein.

Muss ein Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahl-berechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 11 zur Landeswahlordnung unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen (§ 30 Absatz 5 der Landeswahlordnung):1. Die Formblätter werden auf Anforderung vom

Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert; sie können auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitge-stellt werden. Bei der Anforderung sind Familien-name, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Aus-kunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist, wird anstelle der Anschrift sei-ner Hauptwohnung eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht. Als Bezeichnung des Trägers des Kreiswahl-vorschlages, sind außerdem bei Parteien deren Namen und die Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwenden, bei anderen Kreiswahlvorschlä-gen deren Kennwort anzugeben. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mit-glieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung nach § 21 des Sächsischen Wahlgesetzes zu bestätigen. Der Kreiswahlleiter hat die in § 30 Absatz 5 Nummer 1 Satz 2 bis 4 der Landeswahlordnung genannten Angaben im Kopf der Formblätter zu vermerken.

2. Die Wahlberechtigten, die einen Kreiswahlvor-schlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt eigenhändig unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.

3. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt eine Bescheinigung der Gemeinde, bei der er im Wählerverzeichnis einzutragen ist, beizubringen, dass er im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem

betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Wer für einen anderen eine Bescheinigung des

Wahlrechts beantragt, muss nachweisen, dass der Betreffende den Kreiswahlvorschlag unterstützt.

4. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahl-vorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, ist seine Un-terschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung des Wahlrechts eingehen.

5. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet wer-den. Vorher geleistete Unterschriften sind ungül-tig.

Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen (§ 30 Absatz 4 der Landeswahlordnung):1. die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers

nach dem Muster der Anlage 9 zur Landeswahlord-nung, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat,

2. eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 9 zur Landeswahlord-nung, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist,

3. bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Aus-fertigung der Niederschrift nach dem Muster der Anlage 10 zur Landeswahlordnung über die Be-schlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterver-sammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, mit den nach § 21 Absatz 5 des Sächsischen Wahlgesetzes vorgeschriebenen Versicherungen an Eides statt (Muster der Anlage 10 A zur Landes-wahlordnung),

4. die Unterstützungsunterschriften nebst Bescheini-gungen des Wahlrechts der Unterzeichner, sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 100 Wahl-berechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss (§ 20 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Sächsi-schen Wahlgesetzes).

Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Beschei-nigung des Wahlrechts sind kostenfrei zu erteilen. Die Gemeinde darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal zu einem Kreiswahlvorschlag erteilen; dabei darf sie auf keine Weise festhalten, für welchen Wahlvorschlag die er-teilte Bescheinigung bestimmt ist (§ 30 Absatz 6 der Landeswahlordnung).

Informationen, Rechtsgrundlagen sowie Formblätter zum Wahlvorschlagsverfahren finden Sie auf der In-ternetseite der Landeswahlleiterin (www.statistik.sachsen.de) bzw. auf der Internetseite des Landkrei-ses Mittelsachsen (www.landkreis-mittelsachsen.de).

Freiberg, den 28. Januar 2019

gez. Peter SchubertKreiswahlleiter

Amtliche Bekanntmachungen im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters der Wahlkreise 18 Mittelsachsen 1, 19 Mittelsachsen 2, 20 Mittelsachsen 3, 21 Mittelsachsen 4 und 22 Mittelsachsen 5 über die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum Siebten Sächsischen Landtag am 1. September 2019

Die öffentliche Bekanntmachung vom 18. Januar 2019 wird wie folgt ergänzt:

Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstel-lungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personen-bezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklä-rung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung − Kom-WO) und − soweit sie Bürger anderer Mitgliedstaaten

der Europäischen Union sind − eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunal-wahlgesetzes (KomWG) abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählerver-einigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter

www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen daten-schutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Freiberg, den 24. Januar 2019Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias DammLandrat

Ergänzung der öffentlichen Bekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Ausgabe 05/2019e) des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 26. Mai 2019

Wichtige Notrufnummern

Feuerwehr & Rettungsdienst ................ 112

Polizeinotruf ................................... 110

Giftnotruf ........................... 0361 730730

Krankentransport ................... 0371 19222

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst .... 116 117

Apothekennotdienst ...................... 22833

Sperrung elektronischer Medien ....... 116 116

Amtliche Mitteilungen.

Gelenkersatz nicht immer notwendig

Regelmäßig kommen Patienten in meine Praxis, die trotz er-folgreicher Hüft- oder Kniege-lenksoperation über anhaltende Schmerzen in diesen Bereichen klagen. Häufig ist die Operation ohne Komplikationen verlaufen und auch die Heilungszeit, die bei einem solchen Eingriff immer abgewartet werden muss, ist vo-rüber. Bei der Nachkontrolle hat der operierende Arzt bestätigt, dass sich das neue Gelenk im Knochen gefestigt hat und sta-tische und mechanische Belas-tungen aushält.Sind alle eben genannten Punkte berücksichtigt worden und die Schmerzen bleiben trotzdem unverändert, muss meiner Auf-fassung nach die Ursache woan-ders gesucht werden. Die Erfah-rungen der letzten Jahre haben mir gezeigt, dass Schmerzen in

diesen Bereichen nicht zwin-gend durch das Gelenk verur-sacht werden müssen. Was also kann der Grund für anhaltende Schmerzen sein, die von Hüfte oder Knie ausstrahlen?Ab dem 1. Lendenwirbel abwärts befinden sich zwei Nervenge-flechte, die für die Versorgung unserer Beine zuständig sind. Zum Beispiel für das Gesäß, die Hüften und die Oberschenkel. Ebenso gehören die Knie, die Waden und Schienbeine zu deren Versorgungsgebieten.Bei vielen meiner Patienten, die trotz erfolgreicher Operation an unveränderten Schmerzen litten, konnte ich bei meiner gezielten chiropraktischen Untersuchung Fehlstellungen in Becken und Lendenwirbelsäule feststellen. Durch diese Fehlstellungen kön-nen Nerven, welche die Beine

versorgen, irritiert werden und Schmerzen verursachen. Durch meine gezielte chiropraktische Behandlung sollen solche Fehl-stellungen durch sanfte Impulse korrigiert werden und der Druck auf den Nerv kann so nachlassen.Oft bessern sich dadurch genau die Beschwerden, für die bisher das Gelenk verantwortlich ge-macht wurde. Auf den künstli-chen Ersatz hätte dann vielleicht verzichtet werden können.Für Patienten, die über eine Ope-ration nachdenken und deren Schmerzursache nicht eindeutig im Gelenk festgestellt werden konnte, kann eine gezielte chiro-praktische Untersuchung und Be-handlung des Beckens und der Wirbelsäule hilfreich sein, um die Frage nach der Notwendig-keit eines künstlichen Gelenker-satz zu beantworten.

Heilkunde ChiroPraxis LauterleinHeilpraktiker Ingo Lauterlein | Telefon 0371 2625650 | 09113 Chemnitz | Str. d. Nationen 73 − 75 | E-Mail: [email protected] | www.lauterlein.deSprechzeiten: Mo − Do 9 − 12 Uhr und 14 − 17 Uhr, Fr 9 − 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

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Gelenkersatz soll eigentlich eine dauerhafte und schmerzlose Funktion er-möglichen. Tritt dieser Zustand trotz komplikationsloser Operation nicht ein, muss die Ursache zwingend an anderer Stelle gefunden werden. Vielen meiner Patienten konnte ich durch die Behandlung des Rückens und des Beckens die Schmerzen lindern und bestenfalls beseitigen. Foto: privat

HP Ingo Lauterlein: „Häufig bleiben die Schmerzen in Gesäß, Hüfte oder Knie nach OP unverändert”

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KURZ NOTIERT

Leben gerufen. In der Expertenrunde unterstützen die Ärzte des Klinikums Chemnitz, wie Onkologen und Radioonko-logen, die in Mittweida tätigen Gastro-enterologen, Chirurgen und Radiologen bei der Therapieentscheidung für Patienten mit einer Krebserkrankung. Per Videoübertragung beteiligen sich die Mittweidaer Mediziner an den Fallbespre-chungen mit dem Ziel, die Qualität der Diagnostik zu steigern und die best-

Die Behandlung von Tumorerkrankungen wird immer komplexer. Das Klinikum Mitt-weida verstärkt deshalb seine Zusammen-arbeit mit dem Klinikum Chemnitz für eine noch bessere Behandlung von Krebs-patienten. Dazu wurde eigens eine gemein-same und regelmäßige Tumorkonferenz ins

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mögliche Therapie individuell für den Patienten festzulegen. Das Tumorboard folgt explizit den Anforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft und erfüllt den aktuellen Behandlungsstandard. Es wird stets der aktuelle wissen-schaftliche Stand der Forschung berück-sichtigt. Gleichzeitig können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden, was den Nutzen für die Patienten enorm steigert.

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Notfallpatienten nicht nur gut, sondern auch möglichst schnell zu versorgen, ist

das Ziel der Zentralen Notaufnahme und Notfallambulanz im Klinikum Mittweida.

Das Team um Leiterin DM Sylke Müller hat dafür das sogenannte Manchester-Triage-System (MTS) eingeführt, das anhand der Dringlichkeit die richtige Reihenfolge der medizinischen Behandlung festlegt. „Lebensbedrohliche Notfälle haben stets Priorität.“ betont die Oberärztin. „Umge-hend nach dem Eintreffen nimmt das Pflegepersonal eine Ersteinschätzung vor.“ Danach erhält jeder Notfallpatient eine Farbcodierung, nach der sich der gesamte Behandlungsablauf richtet: Rot: Akut lebensbedrohliche Notfälle Orange: Sehr dringende Notfälle Gelb: Dringende Notfälle Grün: Stabile, behandlungsbedürftige Fälle Blau: Alle weiteren Fälle „Das neue System läuft sehr gut an.“ freut sich Sylke Müller. Die räumlich-techni-schen Voraussetzungen in der Notauf-nahme bieten optimale Bedingungen. Dennoch weiß sie: „Wartezeiten sind auch in Zukunft nicht zu vermeiden – mittels MTS jedoch für alle transparenter.“

"Neu ist die Palliativmedizin in Mittweida zwar nicht, sie hat aber sowohl räumlich als auch inhaltlich ein völlig neues und professionelles Konstrukt bekommen“, sagte Geschäftsführer Florian Claus anlässlich der Einweihung Anfang Februar stolz. „Die Gestaltung und das Konzept haben unsere Ärzte und Pflegekräfte mit viel Engagement selbst entwickelt.“ Sechs Patienten-Einzelzimmer mit Fotomotiven aus der mittelsächsischen Region und ein Aufenthaltsraum wurden in wohnlicher Atmosphäre zur palliativmedizinischen Patientenversorgung umgestaltet. Speziell geschulte Palliativärzte und Palli-

Dr. med. Burghard Jenert ist seit Anfang Januar neuer Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie im Klinikum Mittweida. Der Mittelsachse hat sich unter anderem auf den Gebieten der minimal-

invasiven Chirurgie, der chirurgischen Reflux-therapie sowie Hernienoperationen spezialisiert. Daneben möchte er in Mittweida ein zertifiziertes Darmkrebszentrum etablieren. Besuchen Sie unser Patientenforum am 20. März 2019, 17:00 Uhr

Es referiert: Chefarzt Dr. med. B. Jenert Krankenhaus Mittweida, Großer Konferenzraum

im Klinikum Mittweida – Treff: vor dem Geburtensaal

Besichtigung von Geburtensaal und Entbindungsstation Beantwortung individueller Fragen durch Hebammen, Ärzte und

Schwestern inklusive Gutschein für eine kostenfreie Babybauch-Fotografie

MUDr. Eva Záková ist neue Fachärztin für Physikali-sche und Rehabilitative Medizin im MVZ Rochlitz, Gärtnerstraße 2. Das Fachgebiet betrachtet den Patienten ganzheitlich und umfasst unter anderem

die Diagnostik und Behandlung von Funktions- und Strukturstörungen, die sich oft als Schmer-zen oder Beeinträchtigungen aller Art mani-festieren, besonders im Bewegungssystem. Termine unter Tel.: 03737/787 5215 Sprechzeiten: Mo.: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Die.: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Mi.: 07:30 – 13:00 Uhr Do.: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Sonntag, 7. April 2019 10 – 15 Uhr

Eintritt frei

ativpflegekräfte, Sozialarbeiter, Psycho-logen, Seelsorger, Physio-, Ergo- und Musiktherapeuten verfolgen hier gemein-sam das Ziel, die Beschwerden der Patienten, wie Schmerzen, Luftnot und Übelkeit, zu lindern und ihnen noch einmal eine lebenswertere Zeit zu schenken. "Unser Team sorgt dafür, dass die Patienten eine ganzheitliche und intensive, an ihren körperlichen und seelischen Bedürfnissen orientierte Betreuung erfah-ren und im besten Fall nach dem Klinikaufenthalt noch einmal nach hause können", so Prof. Stephan Schickel, Chef-arzt des Bereiches für Palliativmedizin. Auch Landrat Matthias Damm hat die Weiterentwicklung und Spezialisierung des medizinischen Angebotes im Mittweidaer Krankenhaus stets im Blick. „Wir müssen

uns mit unserem Haus nicht verstecken und können die Region mit unseren viel-fältigen Leistungen gut versorgen“, betont Damm.

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