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Wolfgang Kösling Das Seezeichenwesen Das Seezeichenwesen Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt... ....oder auch nicht!

Wolfgang Kösling Das Seezeichenwesen Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt.......oder auch nicht!

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Wolfgang Kösling

Das SeezeichenwesenDas Seezeichenwesen

Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt...

....oder auch nicht!

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Wolfgang Kösling

Maritimes Betonnungssystem der IALAMaritimes Betonnungssystem der IALA

IALAIALA

International Association of Lighthouse Authorities

See-schifffahrts-

straße

Fahrwasser im Hafengebiet

von Stralsund

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Artikel 2

Da die Hohe See allen Nationen offen steht, kann kein Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen, einen Teil davon seiner Souveränität zu unterstellen. Die Freiheit der Hohen See wird nach Maßgabe dieser Artikel und der sonstigen

Regeln des Völkerrechts ausgeübt. Sie umfasst für Küsten- und Binnenstaaten insbesondere

die Freiheit der Schifffahrt,die Freiheit der Fischerei,

die Freiheit, unterseeische Kabel und Rohrleitungen zu legen,die Freiheit, die Hohe See zu überfliegen.

Diese sowie die sonstigen nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts anerkannten Freiheiten werden von jedem Staat unter angemessener

Berücksichtigung des Interesses ausgeübt, das die anderen Staaten an der Freiheit der Hohen See haben.

Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Hohe SeeHohe See

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Artikel 6

Schiffe fahren unter der Flagge eines einzigen Staates und unterstehen auf Hoher See seiner ausschließlichen Hoheitsgewalt, mit Ausnahme

besonderer Fälle, die ausdrücklich in internationalen Verträgen oder in diesen Artikeln vorgesehen sind. Ein Schiff darf seine Flagge während

einer Fahrt oder in einem angelaufenen Hafen nicht wechseln, außer im Fall eines tatsächlichen Eigentumsübergangs oder eines Wechsels in der

Registereintragung.

Ein Schiff, das unter den Flaggen von zwei oder mehr Staaten fährt, von denen es nach Belieben Gebrauch macht, kann gegenüber dritten Staaten keine dieser Staatszugehörigkeiten geltend machen; es kann einem Schiff

ohne Staatszugehörigkeit gleichgestellt werden.

Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Hohe SeeHohe See

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Artikel 8

Kriegsschiffe genießen auf Hoher See vollständige Immunitätvollständige Immunität von der Hoheitsgewalt jedes anderen Flaggenstaats.

Im Sinne dieser Artikel bezeichnet der Ausdruck “Kriegsschiff”bezeichnet der Ausdruck “Kriegsschiff” ein zu den Seestreitkräften eines Staates gehörendes Schiff, das die äußeren Kennzeichen der Kriegsschiffe seiner Staatszugehörigkeit trägt. Der

kommandierende Offizier muss im Staatsdienst stehen, sein Name muss in der Rangliste der Seestreitkräfte enthalten sein, und die Besatzung

muss den Regeln der militärischen Disziplin unterworfen sein.

Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Hohe SeeHohe See

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b) Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen b) Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der

Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind.Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind.Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich

übereinstimmen.übereinstimmen.

Grundlage, der Berechtigung für einzelne Staaten Sondervorschriften zu erlassen. SeeSchStrO

HafenverordnungenSchO Ems etc.

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Arten der SeezeichenArten der Seezeichen

GroßtonneLeuchtfeuerRichtbarke

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Sichtzeichen (Tonnen) begrenzen oder kennzeichnen nautisch schwierige Fahrwasser in Küstennähe undbezeichnen Schiffahrtshindernisse sowienautische Gefahren.

Es werden fünf Arten von Sichtzeichen unterschieden, die wie folgt kombiniert werden können!

1. Laterale Zeichen

2. Kardinale Zeichen

3. Einzelgefahrzeichen

4. Sonderzeichen

5. Neue Gefahr

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AnwendungsbereichAnwendungsbereich

Dieses System wird für alle festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen angewendet (außer Leuchttürme, Sektorenfeuer, Richtfeuer, Feuerschiffe und Großtonnen). Folgendes wird gekennzeichnet:

die seitlichen Grenzen von Fahrwassern;

natürliche Gefahren und andere Schifffahrtshindernisse;

andere für die Schifffahrt wichtige Gebiete und Punkte;

neue Gefahren.

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Definition:Definition:

Regel 9 KVR Enge Fahrwasser

Ein Fahrzeug im Fahrwasser muss soweit Steuerbord fahren, wie dies ohne Gefahr möglich ist.

Fahrzeuge kleiner 20m oder Segler bzw. Fischer dürfen die Durchfahrt eines im Fahrwasser befindlichen nicht behindern.

Das Queren eines Fahrwassers ist nur ohne Behinderung des im Fahrwasser fahrenden möglich.

An Krümmungen bzw. unübersichtlichen Stellen ist besondere Aufmerksamkeit nötig, Schallsignal ist zu geben.

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Definition:Definition:

§ 2 Begriffsbestimmungen SeeSchStrO

Fahrwasser

die Teile der Wasserflächen, die durch Sichtzeichen (Lateralsystem Rot an Bb.) begrenzt oder gekenntzeichnet sind oder die Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt in den Binnengewässern bestimmt sind.

Die Fahrwasser im Bereich der SeeSchStrO gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR Regel 9.

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Bezeichnung von FahrwassernBezeichnung von Fahrwassern

Von Nord nach Süd betonnt

Von West nach Ost betonnt

Von See zum Hafen betonnt

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BezeichnungBezeichnung

von Fahrwassernvon FahrwassernKennzeichnung:

von See zum Hafen

oder

von Nord nach Süd

oder

von West nach Ost

Kommt ein Schiff einlaufend von See, so entspricht dessen Backbordseite der Backbordseite (ROT) des Fahrwassers.

Backb

ord

se ite des F

ahrw

assers, b

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n S

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Ha fen

Untiefe

Ha

up

twa

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er

Nebenfahrwasser

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Tonnen ArtenTonnen Arten

Weitere Tonnenarten :- Glockentonnen- Heultonnen- Großtonnen

Weitere Schiffahrtszeichen z.B. im Watt - Fahrwasser :

Besen abwärts u. aufwärts Pricke

Spierentonnen Bakentonnen

Spitztonne Stumpftonne Kugeltonne Faßtonne

Leuchttonne

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ToppzeichenToppzeichen

Ball Zylinder Kegel liegendes Kreuz

Nord-Toppzeichen Ost-Toppzeichen

Süd-Toppzeichen West-Toppzeichen

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Fahrwasserbezeichnung

Backbordseite:Rote Stumpf-, Leucht- oder Spierentonne,evtl. Toppzeichen roter Zylinder, von See her: gerade Nummern,Befeuerung: rot

LateralsystemLateralsystem

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Fahrwasserbezeichnung

Steuerbordseite:Grüne Spitz- oder Leuchttonne, evtl. Toppzeichen grünes Dreieck, von See her: ungerade NummernBefeuerung: grün

LateralsystemLateralsystem

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Backbordseite des durchgehenden, gleichzeitig die Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.

Fahrwasserteilung

LateralsystemLateralsystem

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Steuerbordseite des durchgehenden, gleichzeitig die Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.

Fahrwasserteilung

LateralsystemLateralsystem

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AnlaufbedingungsverordnungAnlaufbedingungsverordnung

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AnlaufbedingungsverordnungAnlaufbedingungsverordnung

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Anwendung der KVR, der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) und Anwendung der KVR, der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) und der SeeSchStrOder SeeSchStrO

Innerhalb der Fahrwasser kommen die Bestimmungen der SeeSchStrO, insbesondere folgende Fahr- und Ausweichregeln zur Anwendung:§ 21 Grundsätze der Schifffahrt im Fahrwasser§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot§ 23 Überholen§ 24 Begegnen§ 25 Vorfahrt im Fahrwasser

NfS Heft 1NfS Heft 1

AnlaufbedingungsverordnungAnlaufbedingungsverordnung

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In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser1TG 17/ Weser1 und und TG 19/ Weser 2TG 19/ Weser 2..............

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In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser 1 und TG 19/ Weser 2, zur Alten Weser mit den zur Alten Weser mit den Tonnen A1Tonnen A1 und und A2A2

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In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser1 und TG 19/ Weser 2....... und zur Elbe mit den und zur Elbe mit den Tonnen 1Tonnen 1 und und 22

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In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser1 und TG 19/ Weser 2.......Das Das Fahrwasser zur Jade zweigt bei den Fahrwasser zur Jade zweigt bei den Tn. 1b/Jade1Tn. 1b/Jade1 und und 3/3/Jade2Jade2 vom Weserfahrwasser ab.vom Weserfahrwasser ab.

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B11. Laterale ZeichenB11. Laterale Zeichen

Beschriftung (wenn vorhanden):Beschriftung (wenn vorhanden):fortlaufend ungerade Nummern von See fortlaufend ungerade Nummern von See beginnendbeginnend

Feuer: rotFeuer: rotFl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Fl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.

Beschriftung (wenn vorhanden):Beschriftung (wenn vorhanden):fortlaufend gerade Nummern von See fortlaufend gerade Nummern von See beginnendbeginnend

Feuer: rotFeuer: rotFl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Fl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.

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B13. Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden FahrwassernB13. Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden Fahrwassern

Backbordseite des durchgehenden Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Fahrwassers/Steuerbordseite des Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden abzweigenden oder einmündenden FahrwassersFahrwassers

Steuerbordseite des durchgehenden Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Fahrwassers/Backbordseite des Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden abzweigenden oder einmündenden FahrwassersFahrwassers

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B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu FahrwassernFahrwassernund der Mitte von Schifffahrtswegenund der Mitte von Schifffahrtswegen

Feuer weißFeuer weißIso/ Glt. Iso/ Glt. Oc/ Ubr.Oc/ Ubr.

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Ein laterales Fahrwasser beginnt mit den Betonnungszeichen 1 (Stb) und 2 (Bb). Generell hat ein im Fahrwasser befindliches Fahrzeug Vorfahrt. Außerhalb des Fahrwassers gelten die Ausweichregeln der KVR

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Vielfach enthält die SeeSchStrOSeeSchStrO Regelungen, die sich nur auf das Fahrwassernur auf das Fahrwasser beziehen,insbesondere bei einigen Fahrregeln (§§ 22 ff). In diesen Fällen werden die KVR nur

innerhalb des Fahrwassers durch die Vorschriften der SeeSchStrO geändert oderergänzt. Außerhalb des Fahrwassers gelten dann allein die Regeln der KVR.

12 sm

3 sm

Außerhalb: Ausweichregeln der KVR

Außerhalb: Ausweichregeln der KVR

„Seeschifffahrtsstraße“

Im Fahrwasser: Ausweichregeln der SeeSchStrO

und der KVR

„Hohe See“

33 44

11 22

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Ein laterales Fahrwasser beginnt mit den Betonnungszeichen 1 (Stb) und 2 (Bb). Generell hat ein im Fahrwasser befindliches Fahrzeug Vorfahrt. Außerhalb des Fahrwassers gelten die Ausweichregeln der KVR

Vorfahrt im Fahrwasser

Vorfahrt kreuzende Kurse (KVR)

Ausweichen „kreuzende Kurse

(KVR)

Vorfahrt gewähren

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Tonnenfarbe: gelb über schwarzToppzeichen: Spitzen untenKennung: SFkl (6) + Blk oder Fkl (6) + Blk

Tonnenfarbe:gelb mit einembreiten waagerechtenschwarzen BandToppzeichen:Spitzen zueinanderKennung: SFkl (9) oder Fkl (9)

Tonnenfarbe:schwarz mit einembreitenwaagerechtengelbenBandToppzeichen:Spitzen voneinanderKennung: SFkl (3) oder Fkl (3)

Tonnenfarbe: schwarz über gelbToppzeichen: Spitzen obenKennung: SFkl oder Fkl

KardinalsystemKardinalsystem

Gefahren-stelle

NW

SOSW

NO

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B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu FahrwassernFahrwassernund der Mitte von Schifffahrtswegenund der Mitte von Schifffahrtswegen

Feuer weißFeuer weißIso/ Glt. Iso/ Glt. Oc/ Ubr.Oc/ Ubr.

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Fahrwassermitte:Rot-weiß senkrecht gestreifte Kugel-, Leucht oder Spierentonne, evtl. Toppzeichen roter Ball,Befeuerung: weiß

Mittefahrwasserzeichen (Ansteuerungen)Mittefahrwasserzeichen (Ansteuerungen)

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Einzelgefahrenstelle

Tonnenform: Baken-, Spieren- oder LeuchttonnenTonnenfarbe: schwarz mit einem waagerechten roten BandToppzeichen: zwei schwarze BälleLichtfarbe: weiß Tonne liegt über einem Hindernis aus. Hindernis ist allseitig

umfahrbar.Gehörigen Abstand halten!

EinzelgefahrEinzelgefahr

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Tonnenfarbe: gelbBefeuerung: gelb

Toppzeichen: evtl. liegendes Kreuz

SonderzeichenSonderzeichen Gebote

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SonderzeichenSonderzeichen

Aufschriften: - „Reede“ - „Q“ = Reede für Fahrzeuge unter Quarantäne - „P“ = Reede für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - „Festm.“ = Festmache - „Warn-G.“ = Warngeb - „Warn-St.“ = Warnstell - „Schütt-St.“ = Schüttstell - „K“ = Kabel - „Pipe“ = Pipeline - „Fisch“ = Fischerei - „Meile“ = Meilengebiet - „ODAS“ = Ozeanische Meßstation

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SperrgebietstonnenAufschrift: evtl. „Sperrgebiet“ oder „Sperr-G.“

SonderzeichenSonderzeichen Verbote

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Neue Gefahrenstellen (z.B. Wracks), die noch nicht in den nautischen Veröffentlichungen aufgeführt sind, werden wie Einzelgefahrenstelle oder allgemeine Gefahrenstelle gekennzeichnet, jedoch gedoppelt.

Neue GefahrNeue Gefahr

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Festfeuer (F.)

Unterbrochenes Feuer (Ubr.)

Gleichtaktfeuer (Glt.)

Blinkfeuer (Blk.) Lichterscheinung mind.2s

Blitzfeuer (Blz.)Lichterscheinung weniger als 2s (DEU 1s)

Funkelfeuer (Fkl.)50 oder 60 Lichterscheinungen pro Minute

Schnelles Funkelfeuer (SFkl.)100 oder 120 Lichterscheinungen pro Minute

BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme

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Unter der Kennung eines Leuchtfeuers versteht manden charakteristischen Verlauf von Lichterscheinung

und Verdunklung.

Wechselfeuer (Wchs.) z.B. Blinkwechselfeuer weiß, rot

BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme

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BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme

Gleichtakt 4 s

Wiederkehr 4s

Blink 8 sWiederkehr 8s

Funkel (3) 5 s

Wiederkehr 5s

Wiederkehr 8s

Blitz (3) 8 s

Unter Wiederkehr versteht man die Zeitspanne vom Eintritt einer bestimmten Taktkennung bis zum Wiedereintritt der nächsten gleichen Taktkennung.

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..

HafenfeuerF.r.

F.gn.

LeitfeuerF.w/r/gn.

Richtfeuer /Ob-F.Ubr.

U-F.Ubr. w/r/gn.

QuermarkenfeuerF.w/r.

016°

Torfeuer

r. w. gn.

r.gn.

w.w

.

w.

r.

Von See her kommend

BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme

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Richtfeuer:

Sie bestehen aus einem Oberfeuer und einem Unterfeuer und bezeichnen einen Kurs bei „Feuer in Linie“ (Deckpeilung).

Beispiel: Wird das Unterfeuer rechts vom Oberfeuer gesehen,dann muss eine Kursänderung nach Steuerbordvorgenommen werden.

Beachte:Um dem Rechtsfahrgebot zu genügen, halten wir uns so,dass das Unterfeuer etwas links vom Oberfeuer erscheint.

Leitfeuer:

Sie bezeichnen durch den weißen Leitsektor ein Fahrwasser oder eineHafeneinfahrt. Der Leitsektor wird seitlich durch Warnsektoren begrenzt.Die Warnsektoren zeigen rote und grüne Kennungen.

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Quermarkenfeuer:

Quermarkenfeuer begrenzen die Fahrtrichtung in einer Richtfeuerlinieoder einem Leitsektor.Sobald man im roten oder grünen Sektor des Quermarkenfeuers ist, muß eine Kursänderung vorgenommen werden.

Torfeuer:

In manchen Revieren findet man zwei Feuer gleicher Höhe, Lichtstärkeund Kennung an beiden Seiten des Fahrwassers angeordnet, zwischen denen hindurchgesteuert wird.Ganze Torfeuerketten findet man z.B. im Nord-Ostsee-Kanal als Uferbeleuchtung.