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Wolfgang Kösling
Das SeezeichenwesenDas Seezeichenwesen
Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt...
....oder auch nicht!
Wolfgang Kösling
Maritimes Betonnungssystem der IALAMaritimes Betonnungssystem der IALA
IALAIALA
International Association of Lighthouse Authorities
See-schifffahrts-
straße
Fahrwasser im Hafengebiet
von Stralsund
Wolfgang Kösling
Artikel 2
Da die Hohe See allen Nationen offen steht, kann kein Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen, einen Teil davon seiner Souveränität zu unterstellen. Die Freiheit der Hohen See wird nach Maßgabe dieser Artikel und der sonstigen
Regeln des Völkerrechts ausgeübt. Sie umfasst für Küsten- und Binnenstaaten insbesondere
die Freiheit der Schifffahrt,die Freiheit der Fischerei,
die Freiheit, unterseeische Kabel und Rohrleitungen zu legen,die Freiheit, die Hohe See zu überfliegen.
Diese sowie die sonstigen nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts anerkannten Freiheiten werden von jedem Staat unter angemessener
Berücksichtigung des Interesses ausgeübt, das die anderen Staaten an der Freiheit der Hohen See haben.
Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Hohe SeeHohe See
Wolfgang Kösling
Artikel 6
Schiffe fahren unter der Flagge eines einzigen Staates und unterstehen auf Hoher See seiner ausschließlichen Hoheitsgewalt, mit Ausnahme
besonderer Fälle, die ausdrücklich in internationalen Verträgen oder in diesen Artikeln vorgesehen sind. Ein Schiff darf seine Flagge während
einer Fahrt oder in einem angelaufenen Hafen nicht wechseln, außer im Fall eines tatsächlichen Eigentumsübergangs oder eines Wechsels in der
Registereintragung.
Ein Schiff, das unter den Flaggen von zwei oder mehr Staaten fährt, von denen es nach Belieben Gebrauch macht, kann gegenüber dritten Staaten keine dieser Staatszugehörigkeiten geltend machen; es kann einem Schiff
ohne Staatszugehörigkeit gleichgestellt werden.
Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Hohe SeeHohe See
Wolfgang Kösling
Artikel 8
Kriegsschiffe genießen auf Hoher See vollständige Immunitätvollständige Immunität von der Hoheitsgewalt jedes anderen Flaggenstaats.
Im Sinne dieser Artikel bezeichnet der Ausdruck “Kriegsschiff”bezeichnet der Ausdruck “Kriegsschiff” ein zu den Seestreitkräften eines Staates gehörendes Schiff, das die äußeren Kennzeichen der Kriegsschiffe seiner Staatszugehörigkeit trägt. Der
kommandierende Offizier muss im Staatsdienst stehen, sein Name muss in der Rangliste der Seestreitkräfte enthalten sein, und die Besatzung
muss den Regeln der militärischen Disziplin unterworfen sein.
Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Gesetz zu dem Übereinkommen auf über die Hohe SeeHohe See
Wolfgang Kösling
b) Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen b) Diese Regeln berühren nicht die von einer zuständigen Behörde erlassenen Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der Sondervorschriften für Reeden, Häfen, Flüsse, Seen oder Binnengewässer, die mit der
Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind.Hohen See zusammenhängen und von Seeschiffen befahrbar sind.Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich Solche Sondervorschriften müssen mit diesen Regeln soweit wie möglich
übereinstimmen.übereinstimmen.
Grundlage, der Berechtigung für einzelne Staaten Sondervorschriften zu erlassen. SeeSchStrO
HafenverordnungenSchO Ems etc.
Wolfgang Kösling
Arten der SeezeichenArten der Seezeichen
GroßtonneLeuchtfeuerRichtbarke
Wolfgang Kösling
Sichtzeichen (Tonnen) begrenzen oder kennzeichnen nautisch schwierige Fahrwasser in Küstennähe undbezeichnen Schiffahrtshindernisse sowienautische Gefahren.
Es werden fünf Arten von Sichtzeichen unterschieden, die wie folgt kombiniert werden können!
1. Laterale Zeichen
2. Kardinale Zeichen
3. Einzelgefahrzeichen
4. Sonderzeichen
5. Neue Gefahr
Wolfgang Kösling
AnwendungsbereichAnwendungsbereich
Dieses System wird für alle festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen angewendet (außer Leuchttürme, Sektorenfeuer, Richtfeuer, Feuerschiffe und Großtonnen). Folgendes wird gekennzeichnet:
die seitlichen Grenzen von Fahrwassern;
natürliche Gefahren und andere Schifffahrtshindernisse;
andere für die Schifffahrt wichtige Gebiete und Punkte;
neue Gefahren.
Wolfgang Kösling
Definition:Definition:
Regel 9 KVR Enge Fahrwasser
Ein Fahrzeug im Fahrwasser muss soweit Steuerbord fahren, wie dies ohne Gefahr möglich ist.
Fahrzeuge kleiner 20m oder Segler bzw. Fischer dürfen die Durchfahrt eines im Fahrwasser befindlichen nicht behindern.
Das Queren eines Fahrwassers ist nur ohne Behinderung des im Fahrwasser fahrenden möglich.
An Krümmungen bzw. unübersichtlichen Stellen ist besondere Aufmerksamkeit nötig, Schallsignal ist zu geben.
Wolfgang Kösling
Definition:Definition:
§ 2 Begriffsbestimmungen SeeSchStrO
Fahrwasser
die Teile der Wasserflächen, die durch Sichtzeichen (Lateralsystem Rot an Bb.) begrenzt oder gekenntzeichnet sind oder die Wasserflächen, die für die durchgehende Schifffahrt in den Binnengewässern bestimmt sind.
Die Fahrwasser im Bereich der SeeSchStrO gelten als enge Fahrwasser im Sinne der KVR Regel 9.
Wolfgang Kösling
Bezeichnung von FahrwassernBezeichnung von Fahrwassern
Von Nord nach Süd betonnt
Von West nach Ost betonnt
Von See zum Hafen betonnt
Wolfgang Kösling
BezeichnungBezeichnung
von Fahrwassernvon FahrwassernKennzeichnung:
von See zum Hafen
oder
von Nord nach Süd
oder
von West nach Ost
Kommt ein Schiff einlaufend von See, so entspricht dessen Backbordseite der Backbordseite (ROT) des Fahrwassers.
Backb
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Nebenfahrwasser
Wolfgang Kösling
Tonnen ArtenTonnen Arten
Weitere Tonnenarten :- Glockentonnen- Heultonnen- Großtonnen
Weitere Schiffahrtszeichen z.B. im Watt - Fahrwasser :
Besen abwärts u. aufwärts Pricke
Spierentonnen Bakentonnen
Spitztonne Stumpftonne Kugeltonne Faßtonne
Leuchttonne
Wolfgang Kösling
ToppzeichenToppzeichen
Ball Zylinder Kegel liegendes Kreuz
Nord-Toppzeichen Ost-Toppzeichen
Süd-Toppzeichen West-Toppzeichen
Wolfgang Kösling
Fahrwasserbezeichnung
Backbordseite:Rote Stumpf-, Leucht- oder Spierentonne,evtl. Toppzeichen roter Zylinder, von See her: gerade Nummern,Befeuerung: rot
LateralsystemLateralsystem
Wolfgang Kösling
Fahrwasserbezeichnung
Steuerbordseite:Grüne Spitz- oder Leuchttonne, evtl. Toppzeichen grünes Dreieck, von See her: ungerade NummernBefeuerung: grün
LateralsystemLateralsystem
Wolfgang Kösling
Backbordseite des durchgehenden, gleichzeitig die Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
Fahrwasserteilung
LateralsystemLateralsystem
Wolfgang Kösling
Steuerbordseite des durchgehenden, gleichzeitig die Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden Fahrwassers.
Fahrwasserteilung
LateralsystemLateralsystem
Wolfgang Kösling
Wolfgang Kösling
AnlaufbedingungsverordnungAnlaufbedingungsverordnung
Wolfgang Kösling
AnlaufbedingungsverordnungAnlaufbedingungsverordnung
Wolfgang Kösling
Anwendung der KVR, der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) und Anwendung der KVR, der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) und der SeeSchStrOder SeeSchStrO
Innerhalb der Fahrwasser kommen die Bestimmungen der SeeSchStrO, insbesondere folgende Fahr- und Ausweichregeln zur Anwendung:§ 21 Grundsätze der Schifffahrt im Fahrwasser§ 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot§ 23 Überholen§ 24 Begegnen§ 25 Vorfahrt im Fahrwasser
NfS Heft 1NfS Heft 1
AnlaufbedingungsverordnungAnlaufbedingungsverordnung
Wolfgang Kösling
In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser1TG 17/ Weser1 und und TG 19/ Weser 2TG 19/ Weser 2..............
Wolfgang Kösling
In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser 1 und TG 19/ Weser 2, zur Alten Weser mit den zur Alten Weser mit den Tonnen A1Tonnen A1 und und A2A2
Wolfgang Kösling
In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser1 und TG 19/ Weser 2....... und zur Elbe mit den und zur Elbe mit den Tonnen 1Tonnen 1 und und 22
Wolfgang Kösling
In der Ansteuerung zur Jade und Weser beginnt das Fahrwasser von See aus mit den Tonnen TG 17/ Weser1 und TG 19/ Weser 2.......Das Das Fahrwasser zur Jade zweigt bei den Fahrwasser zur Jade zweigt bei den Tn. 1b/Jade1Tn. 1b/Jade1 und und 3/3/Jade2Jade2 vom Weserfahrwasser ab.vom Weserfahrwasser ab.
Wolfgang Kösling
B11. Laterale ZeichenB11. Laterale Zeichen
Beschriftung (wenn vorhanden):Beschriftung (wenn vorhanden):fortlaufend ungerade Nummern von See fortlaufend ungerade Nummern von See beginnendbeginnend
Feuer: rotFeuer: rotFl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Fl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.
Beschriftung (wenn vorhanden):Beschriftung (wenn vorhanden):fortlaufend gerade Nummern von See fortlaufend gerade Nummern von See beginnendbeginnend
Feuer: rotFeuer: rotFl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Fl/Blz.; Fl(2)/Blz. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (2)/ Ubr. (2)Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.Oc (3)/ Ubr. (3); Q/ Fkl.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.IQ/ Fkl. Unt. Oder Iso/ Glt.
Wolfgang Kösling
B13. Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden FahrwassernB13. Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden Fahrwassern
Backbordseite des durchgehenden Backbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Fahrwassers/Steuerbordseite des Steuerbordseite des abzweigenden oder einmündenden abzweigenden oder einmündenden FahrwassersFahrwassers
Steuerbordseite des durchgehenden Steuerbordseite des durchgehenden Fahrwassers/Fahrwassers/Backbordseite des Backbordseite des abzweigenden oder einmündenden abzweigenden oder einmündenden FahrwassersFahrwassers
Wolfgang Kösling
Wolfgang Kösling
B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu FahrwassernFahrwassernund der Mitte von Schifffahrtswegenund der Mitte von Schifffahrtswegen
Feuer weißFeuer weißIso/ Glt. Iso/ Glt. Oc/ Ubr.Oc/ Ubr.
Wolfgang Kösling
Ein laterales Fahrwasser beginnt mit den Betonnungszeichen 1 (Stb) und 2 (Bb). Generell hat ein im Fahrwasser befindliches Fahrzeug Vorfahrt. Außerhalb des Fahrwassers gelten die Ausweichregeln der KVR
Wolfgang Kösling
Vielfach enthält die SeeSchStrOSeeSchStrO Regelungen, die sich nur auf das Fahrwassernur auf das Fahrwasser beziehen,insbesondere bei einigen Fahrregeln (§§ 22 ff). In diesen Fällen werden die KVR nur
innerhalb des Fahrwassers durch die Vorschriften der SeeSchStrO geändert oderergänzt. Außerhalb des Fahrwassers gelten dann allein die Regeln der KVR.
12 sm
3 sm
Außerhalb: Ausweichregeln der KVR
Außerhalb: Ausweichregeln der KVR
„Seeschifffahrtsstraße“
Im Fahrwasser: Ausweichregeln der SeeSchStrO
und der KVR
„Hohe See“
33 44
11 22
Wolfgang Kösling
Ein laterales Fahrwasser beginnt mit den Betonnungszeichen 1 (Stb) und 2 (Bb). Generell hat ein im Fahrwasser befindliches Fahrzeug Vorfahrt. Außerhalb des Fahrwassers gelten die Ausweichregeln der KVR
Vorfahrt im Fahrwasser
Vorfahrt kreuzende Kurse (KVR)
Ausweichen „kreuzende Kurse
(KVR)
Vorfahrt gewähren
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Tonnenfarbe: gelb über schwarzToppzeichen: Spitzen untenKennung: SFkl (6) + Blk oder Fkl (6) + Blk
Tonnenfarbe:gelb mit einembreiten waagerechtenschwarzen BandToppzeichen:Spitzen zueinanderKennung: SFkl (9) oder Fkl (9)
Tonnenfarbe:schwarz mit einembreitenwaagerechtengelbenBandToppzeichen:Spitzen voneinanderKennung: SFkl (3) oder Fkl (3)
Tonnenfarbe: schwarz über gelbToppzeichen: Spitzen obenKennung: SFkl oder Fkl
KardinalsystemKardinalsystem
Gefahren-stelle
NW
SOSW
NO
Wolfgang Kösling
B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu B10. Kennzeichnung der Zufahrt zu FahrwassernFahrwassernund der Mitte von Schifffahrtswegenund der Mitte von Schifffahrtswegen
Feuer weißFeuer weißIso/ Glt. Iso/ Glt. Oc/ Ubr.Oc/ Ubr.
Wolfgang Kösling
Fahrwassermitte:Rot-weiß senkrecht gestreifte Kugel-, Leucht oder Spierentonne, evtl. Toppzeichen roter Ball,Befeuerung: weiß
Mittefahrwasserzeichen (Ansteuerungen)Mittefahrwasserzeichen (Ansteuerungen)
Wolfgang Kösling
Einzelgefahrenstelle
Tonnenform: Baken-, Spieren- oder LeuchttonnenTonnenfarbe: schwarz mit einem waagerechten roten BandToppzeichen: zwei schwarze BälleLichtfarbe: weiß Tonne liegt über einem Hindernis aus. Hindernis ist allseitig
umfahrbar.Gehörigen Abstand halten!
EinzelgefahrEinzelgefahr
Wolfgang Kösling
Tonnenfarbe: gelbBefeuerung: gelb
Toppzeichen: evtl. liegendes Kreuz
SonderzeichenSonderzeichen Gebote
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SonderzeichenSonderzeichen
Aufschriften: - „Reede“ - „Q“ = Reede für Fahrzeuge unter Quarantäne - „P“ = Reede für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern - „Festm.“ = Festmache - „Warn-G.“ = Warngeb - „Warn-St.“ = Warnstell - „Schütt-St.“ = Schüttstell - „K“ = Kabel - „Pipe“ = Pipeline - „Fisch“ = Fischerei - „Meile“ = Meilengebiet - „ODAS“ = Ozeanische Meßstation
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SperrgebietstonnenAufschrift: evtl. „Sperrgebiet“ oder „Sperr-G.“
SonderzeichenSonderzeichen Verbote
Wolfgang Kösling
Neue Gefahrenstellen (z.B. Wracks), die noch nicht in den nautischen Veröffentlichungen aufgeführt sind, werden wie Einzelgefahrenstelle oder allgemeine Gefahrenstelle gekennzeichnet, jedoch gedoppelt.
Neue GefahrNeue Gefahr
Wolfgang Kösling
Festfeuer (F.)
Unterbrochenes Feuer (Ubr.)
Gleichtaktfeuer (Glt.)
Blinkfeuer (Blk.) Lichterscheinung mind.2s
Blitzfeuer (Blz.)Lichterscheinung weniger als 2s (DEU 1s)
Funkelfeuer (Fkl.)50 oder 60 Lichterscheinungen pro Minute
Schnelles Funkelfeuer (SFkl.)100 oder 120 Lichterscheinungen pro Minute
BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme
Wolfgang Kösling
Unter der Kennung eines Leuchtfeuers versteht manden charakteristischen Verlauf von Lichterscheinung
und Verdunklung.
Wechselfeuer (Wchs.) z.B. Blinkwechselfeuer weiß, rot
BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme
Wolfgang Kösling
BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme
Gleichtakt 4 s
Wiederkehr 4s
Blink 8 sWiederkehr 8s
Funkel (3) 5 s
Wiederkehr 5s
Wiederkehr 8s
Blitz (3) 8 s
Unter Wiederkehr versteht man die Zeitspanne vom Eintritt einer bestimmten Taktkennung bis zum Wiedereintritt der nächsten gleichen Taktkennung.
Wolfgang Kösling
..
HafenfeuerF.r.
F.gn.
LeitfeuerF.w/r/gn.
Richtfeuer /Ob-F.Ubr.
U-F.Ubr. w/r/gn.
QuermarkenfeuerF.w/r.
016°
Torfeuer
r. w. gn.
r.gn.
w.w
.
w.
r.
Von See her kommend
BefeuerungssytemeBefeuerungssyteme
Wolfgang Kösling
Richtfeuer:
Sie bestehen aus einem Oberfeuer und einem Unterfeuer und bezeichnen einen Kurs bei „Feuer in Linie“ (Deckpeilung).
Beispiel: Wird das Unterfeuer rechts vom Oberfeuer gesehen,dann muss eine Kursänderung nach Steuerbordvorgenommen werden.
Beachte:Um dem Rechtsfahrgebot zu genügen, halten wir uns so,dass das Unterfeuer etwas links vom Oberfeuer erscheint.
Leitfeuer:
Sie bezeichnen durch den weißen Leitsektor ein Fahrwasser oder eineHafeneinfahrt. Der Leitsektor wird seitlich durch Warnsektoren begrenzt.Die Warnsektoren zeigen rote und grüne Kennungen.
Wolfgang Kösling
Quermarkenfeuer:
Quermarkenfeuer begrenzen die Fahrtrichtung in einer Richtfeuerlinieoder einem Leitsektor.Sobald man im roten oder grünen Sektor des Quermarkenfeuers ist, muß eine Kursänderung vorgenommen werden.
Torfeuer:
In manchen Revieren findet man zwei Feuer gleicher Höhe, Lichtstärkeund Kennung an beiden Seiten des Fahrwassers angeordnet, zwischen denen hindurchgesteuert wird.Ganze Torfeuerketten findet man z.B. im Nord-Ostsee-Kanal als Uferbeleuchtung.