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Wolfgang Stern, Graz
Wir lernen nicht nur-
Wir machen auch Kultur
Wolfgang Stern, Graz
Die MusikhauptschuleEine Sonderform der
Hauptschule(neben Schi- und Sporthauptschulen)
unterscheidet sich von autonomen Schwerpunkten
durch einen eigenen Lehrplan
Wolfgang Stern, Graz
Es gibt zur Zeit 96 Standorte
Bundesland Vorarlberg Tirol Salzburg Oberösterreich Niederösterreich Kärnten Steiermark Burgenland Wien
Standorte 5 9 9 25 18 8 15 3 4
Wolfgang Stern, Graz
Offizielle Homepageunter
www.gemeinsamlernen.at
dann Management & Monitoring & mehr Musikhauptschule (links unten)und der gesamte Lehrplan ist auf dieser
Homepage des BMUKK zu finden.Und:Die Broschüre zur Qualitätssicherung
und vieles mehr.
Wolfgang Stern, Graz
Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft
Vorstand (11 Mitglieder) Steuergruppe (6 Mitglieder) bei Bedarf
Erweiterung möglich Planungsgruppe (für die Kongresse)
30. Kongress in Stadtschlaining13.-17.10.2007
31. Kongress in Faak/See11.-15.10.2008
32. Kongress in St. Johann/Pongau7.-11.11.(!!) 2009
Wolfgang Stern, Graz
Vorsitzender bis zum Kongress in
Stadtschlaining:
Wolfgang Stern – Musik-HSFerdinandeum Graz, Färbergasse 11/IIITel. 0316-837765 oder 0650-9022711
Wolfgang Stern, Graz
Ab dem Kongress in Stadtschlaining:
Erhard Mann – Musik-HS TullnTel. 0676-4884392
Der direkte und gute Kontakt mit dem BMUKK in der Person vonMR Mag. Richard Stockhammerermöglichte uns die Arbeit in unserer Arbeitsgemeinschaft
Wolfgang Stern, Graz
Was wurde bisher erreicht?
Lehrplan für ME an Musik-HS Kompetenzen zum Musikunterricht an Musik-
HS Broschüre zur Qualitätssicherung Gründung einer Arbeitsgemeinschaft, die
selbständig arbeiten kann (Vernetzung) und beispielgebend für alle Schultypen durchorganisiert ist
www.gemeinsamlernen.atBetreuung der offiziellen Homepage unserer Arbeitsgemeinschaft
Wolfgang Stern, Graz
30 Kongresse (im Jahresabstand) mit jeweils ca. 100 bis 120 TeilnehmerInnen
Verankerung im Regelschulwesen (eine der drei Sonderformen)
Positive Beiträge zur österr. HS bzw. zum Image dieser Schulform
Musikalische Erfolge national und international Aktuelle Untersuchung von
Prof. Dr. Ferdinand Eder von der UNI Salzburg
Wolfgang Stern, Graz
Wie gut sind die Musikhauptschulen?
Bericht über die Untersuchung zu Leistung und Befinden von SchülerInnen an Musikhauptschulen bzw. in Musikklassen
Dr. Ferdinand Eder, UNI Salzburg, September 2006
Die Studie wurde vom BMBWK nach Empfehlung unserer AG in Auftrag gegeben.
Wolfgang Stern, Graz
Zielsetzung
Zentrale Fragestellung:Lohnt es sich wirklich, dass es Musikhauptschulen in
Österreich gibt?
Hypothetische Annahme:Mehr Musik sollte beeinflussen die Intelligenz die schulischen Leistungen das Sozialverhalten den Gemeinschaftssinn die kreativen Fähigkeiten die psychomotorischen Fähigkeiten die Konzentration das musikalische Interesse allgemein das Freizeitverhalten
Wolfgang Stern, Graz
Getestet wurden im Schuljahr 2005/06
20 Musikhauptschulen:St. Pölten – Tulln – Gramatneusiedl – Ottenschlag - Linz (Ramsauerstr.) – Enns – Steyr – Haag i.H. – Lambach – Pichl – Vorchdorf – Hallein – Lamprechtshausen – Grödig – Graz-Ferdinandeum – Mautern – Großklein – Stallhofen – Rattenberg – Sillian – Nussdorf-Debant
Wolfgang Stern, Graz
Test in jeweils zwei dritten und zwei vierten Klassen (je eine Musik- und
eine Regelklasse)
998 SchülerInnen, davon 857 nahezu vollständige Daten
51% Musikklassen49% Regelklassen
Wolfgang Stern, Graz
Ergebnisse der Untersuchung:
A - Leistungen in Lesen und Mathematik (Salzburger Lesetest – Matkomp 1)
deutliche Unterschiede im Leistungsniveau zu Gunsten der Musikklassen („höheres familiäres Kapital“)
Wolfgang Stern, Graz
B - Das soziale Klima in der
Schule bzw. in der Klasse
Deutlich günstiger in den Musikklassen als im Durchschnitt der österr. HauptschulenMehr Schülerzentriertheit, geringerer Sozial- und Leistungsdruck, bessere Klassengemeinschaft, günstigere Lernhaltungen
Wolfgang Stern, Graz
C - Das Befinden der SchülerInnen in der Schule SchülerInnen der Musikklassen gehen
etwas lieber in die Schule Sind bei MitschülerInnen und LehrerInnen
integrierter Schreiben dem Unterricht etwas mehr
Bedeutung zu Bewältigen schulische Anforderungen
leichter Sind mit der Schule insgesamt zufriedener Haben etwas weniger Schulangst Zeigen weniger psychische Belastungen
Wolfgang Stern, Graz
D - Das schulbezogene Verhalten
und Handeln der SchülerInnen
Wenig Unterschiede bezogen auf Verhaltensweisen, Motivationen und Emotionen
Große Unterschiede in Hinblick auf Zeitaufwand für die Schule (erhöhte Stundenzahl – höhere häusliche Lernzeit – längerer Schulweg)
Wolfgang Stern, Graz
E - Ausprägung bestimmter Persönlichkeitsmerkmale
Kaum Unterschiede, nur geringe zu Gunsten der
MusikhauptschülerInnen
Wolfgang Stern, Graz
F - Das außerschulische Handeln der SchülerInnen
Für fast ¾ der MusikhauptschülerInnen ist das Üben eine Freizeithauptbeschäftigung.
Bei Fernsehen, Video und Internet kaum Unterschiede.
Wolfgang Stern, Graz
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Für die Musikklassen sprechen besseres Klima allgemeines Befinden positiver gesündere Einstellung zum Lernen sinnvolleres Freizeitverhalten Auch (!): Positive Beeinflussung
der Regelklassen
Wolfgang Stern, Graz
Voraussetzungen für die Arbeit an Musikhauptschulen
Diese Sonderform bedarf besonderer Unterstützung durch
Besonders engagierte und bestqualifizierte MusikerzieherInnen
Gesamtes Team der
Schule sollte hinter der
Sonderform stehen, auch
wenn man nicht in
Musikklassen unterrichtet
Gegenseitige Akzeptanz
Wolfgang Stern, Graz
Der Leiter muss die Sonderform in Zusammenarbeit mit KoordinatorIn und dem
gesamten Team fördern und unterstützen (wenn möglich sollte er musikinteressiert oder
musikgeprüft sein)
Unterstützung seitens der Schulbehörde bei der Lehrerzuteilung (auch
Möglichkeit der Zuteilung von InstrumentallehrerInnen von anderen Schulen, Bezirken
Flexibilität im täglichen
Schulbetrieb ist notwendig
Wolfgang Stern, Graz
Instrumentale und technische Grundausstattung
Eventuell Sonderverträge
Keine Beschneidung
der vorhandenen Ressourcen
(Stundenkontingente)
Gegenstandsspezifische Fortbildung (PI – in der Folge
Pädagogische Hochschulen im Bundesland und österreichweit)
Wohlwollende Unterstützung seitens des Schulerhalters
(Gemeinde)
Wolfgang Stern, Graz
Die Musik – HS und ihr Arbeitsfeld
Wichtig ist der Dialog mit:
Schulbehörde
anderen Schulen (VS!)
anderen Bildungseinrichtungen
Musikschule(n), Konservatorium, Musikuniversität
Vereinen
Wirtschaft und BerufsweltKirche
Wolfgang Stern, Graz
Kulturveranstaltern in Gemeinde und Region
Öffentliche Medien, vor allem regionalen
Familien und
Freundeskreisen
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Spezifische Förderung zur Schulqualität an Musik-HS:
A - Fachbereich Musikerziehung
Erkennen und Fördern von musikalischen Begabungen
Musik als Ganzheit erfahren (im Sinne von Carl Orff)
Vertiefung des musikalischen Verständnisses
Erweiterung der musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten
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B - Persönlichkeitsentwicklung
Fördern der Freude an Musik Musik als sinnvoller Beitrag zur
Lebensgestaltung Beitrag zur
Persönlichkeitsentwicklung
Wolfgang Stern, Graz
C – Öffentliches Kulturleben
Heranbildung zur aktiven Teilnahme
Nachwuchs für Musikgruppen und speziell für Vokalgruppen
Entwicklung der SchülerInnen zu kritischen Kulturkonsumenten
Wolfgang Stern, Graz
Eignungsprüfung
Musik-HS in 7. SchOG-Novelle verankert
Verordnung vom BMUKK vom 1.7.1985, BOBl.Nr.7/1985Bundesgesetz Nr. 73, 7. Abschnitt
Wolfgang Stern, Graz
Verpflichtung der Musik-HS, eine Eignungsprüfung der
Aufnahmebewerber durchzuführen.
Praktische Prüfung (Erfassen und Nachvollziehen von Rhythmen, Melodien und
einfachen Akkorden. Vorhandene instrumentale
Fähigkeiten können mit herangezogen werden
Eignungstests
besitzen nur
hypothetischen
Wert.
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Die Schulleitung hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Prüfung notwendigen
Maßnahmen zu treffen.
Die Schulleitung führt den Vorsitz der
Prüfungskommission.
Ein Prüfungsprotokoll ist zu führen.
Einzelprüfung
Konferenz der PrüferInnen über
„Bestanden“ – „Nicht bestanden“.
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Erbrachte Leistungen des Kandidaten sind
zugänglich zu machen.
Bestanden und
Platzmangel: Schriftliche
BekanntgabeRichtlinie: ca. 15 Min. Prüfungszeit pro
Bewerber
Prüfungsprotokoll ist von den Prüfern zu unterzeichnen.
Über Verlangen ist ein Zeugnis auszustellen (bei Platzmangel, 25-
er-Zahl).
Abgeltung der Prüfungstätigkeit: C-Topf oder …(nicht geregelt, nicht abgegolten).