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BUNDESLIGA-RICHTLINIE DER DRF Präambel Ziel ist es, in der Bundesliga 15er-Rugby zu spielen. Um aber möglichst vielen Mannschaften die Teilnahme an der Bundesliga zu ermöglichen und damit die Bundesliga attraktiv zu gestalten, werden auch Mannschaften mit weniger Spielerinnen zugelassen. Die Mannschaften melden zu Saisonbeginn mit welcher Regelanzahl Spielerinnen sie die Bundesliga bestreiten wollen. Bei Begegnungen mit ungleicher Spielstärke wird nach unten angepasst. § 1 Spielleitung 1. Die Spielleitung der Bundesliga kann bei Bedarf durch Staffelleitungen ergänzt werden. 2. Die Staffelleitungen der Bundesliga werden von der Spielleitung der DRF ernannt. 3. Die Spielleitung der DRF hat die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Ordnungen zu überwachen und bei Verstößen die Einleitung eines Verfahrens vor dem Sportgericht zu beantragen. 4. Die Spielleitung hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: a. Aufstellung der Staffeln der Bundesliga b. Aufstellung der Spielpläne unter Beachtung des Rahmenspielplans c. Prüfung und Ablage der Spielberichtsbögen und Führung der Spieltabelle d. Antragstellung auf Einleitung eines Verfahrens beim Sportgericht in Fällen, bei denen Verstöße gegen die Satzung, Ordnungen oder Richtlinien von DRF und DRV entdeckt werden. § 2 Spielmodus 1. Der Spielmodus wird vor Beginn der Saison von dem Bundesliga Ausschuss festgelegt. § 3 Teilnahme 1. An der Bundesliga können Mannschaften nach § 1 Nr. 4 a (Vereinsmannschaften) und b (Spielgemeinschaften) teilnehmen. Bundesliga Richtlinien DRF Stand 04.07.2015 Seite 1

wordpress.p421322.webspaceconfig.dewordpress.p421322.webspaceconfig.de/wp-content/upl…  · Web view3. Jede Mannschaft ist verpflichtet, ihre Spiele wenigstens in Sollzahl zu absolvieren,

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BUNDESLIGA-RICHTLINIE DER DRF

Prambel

Ziel ist es, in der Bundesliga 15er-Rugby zu spielen. Um aber mglichst vielen Mannschaften die Teilnahme an der Bundesliga zu ermglichen und damit die Bundesliga attraktiv zu gestalten, werden auch Mannschaften mit weniger Spielerinnen zugelassen. Die Mannschaften melden zu Saisonbeginn mit welcher Regelanzahl Spielerinnen sie die Bundesliga bestreiten wollen. Bei Begegnungen mit ungleicher Spielstrke wird nach unten angepasst.

1 Spielleitung

1. Die Spielleitung der Bundesliga kann bei Bedarf durch Staffelleitungen ergnzt werden.

2. Die Staffelleitungen der Bundesliga werden von der Spielleitung der DRF ernannt.

3. Die Spielleitung der DRF hat die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Ordnungen zu berwachen und bei Versten die Einleitung eines Verfahrens vor dem Sportgericht zu beantragen.

4. Die Spielleitung hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

a. Aufstellung der Staffeln der Bundesliga

b. Aufstellung der Spielplne unter Beachtung des Rahmenspielplans

c. Prfung und Ablage der Spielberichtsbgen und Fhrung der Spieltabelle

d. Antragstellung auf Einleitung eines Verfahrens beim Sportgericht in Fllen, bei denen Verste gegen die Satzung, Ordnungen oder Richtlinien von DRF und DRV entdeckt werden.

2 Spielmodus

1. Der Spielmodus wird vor Beginn der Saison von dem Bundesliga Ausschuss festgelegt.

3 Teilnahme

1. An der Bundesliga knnen Mannschaften nach 1 Nr. 4 a (Vereinsmannschaften) und b (Spielgemeinschaften) teilnehmen.

2. Die Meldung zur Teilnahme an der Bundesliga muss sptestens sechs Wochen vor dem regulren DRFT bei der Spielleitung der DRF eingehen. Mit der Meldung verpflichten sich die Mannschaften auch auf eine Regelanzahl an Spielerinnen (vgl. 5).

3. Zur Teilnahme an der Finalrunde sind aus jeder Staffel die jeweils beiden Bestplatzierten berechtigt und verpflichtet. Sollte eine Mannschaft nicht teilnehmen knnen, muss sie bis 24 Stunden nach dem letzten Spieltag der Qualifikationsrunde schriftlich bei der Spielleitung unter Angabe von triftigen Grnden absagen. Dadurch rckt die nchstplatzierte Mannschaft der jeweiligen Staffel nach. Diese Mannschaft wird sofort durch die Spielleitung ber die Teilnahme informiert und hat 7 Tage Zeit die Meldung zu besttigen.

4 Anzahl der Spielerinnen

1. Mit der Meldung zur Bundesliga legt jede Mannschaft ihre Sollzahl an Spielerinnen fest. Die Sollzahl ist die Zahl an Feldspielerinnen mit der gespielt werden soll. Die Sollzahl betrgt mindestens 12 und hchstens 15.

2. Die Meldung der Sollzahl kann fr die Final- bzw. Platzierungsrunde gendert werden.

3. Jede Mannschaft ist verpflichtet, ihre Spiele wenigstens in Sollzahl zu absolvieren, sofern die Anzahl der Spielerinnen nicht wegen der Sollzahl des Gegners angeglichen werden muss.

4. Die Anzahl der Spielerinnen in einer Begegnung richtet sich nach der zu Saisonbeginn gemeldeten Sollzahl an Spielerinnen beider Mannschaften und der Zahl der tatschlich zur Verfgung stehenden Spielerinnen. Die Mindestanzahl an aufgebotenen Spielerinnen pro Mannschaft betrgt 12, die Hchstanzahl 22.

5. Bei Begegnungen von Mannschaften mit unterschiedlicher Sollzahl bestimmt die kleinere Sollzahl die Mindestanzahl der Feldspielerinnen.

6. Die Zahl der Feldspielerinnen pro Mannschaft betrgt mindestens 12, hchstens 15.

7. Die Zahl der Feldspielerinnen darf die Sollzahl unterschreiten sofern triftige Grnde vorliegen und der Spielleitung gegenber nachgewiesen werden (z.B. rztliche Atteste, Schul- oder Arbeitsbescheinigungen o..). Sollte der Nachweis nicht erfolgen, gilt das Spiel als angetreten, die gegnerische Mannschaft ist in diesem Fall aber nicht verpflichtet, sich an die Spielerinnenanzahl anzupassen und kann in der vereinbarten Sollanzahl antreten.

8. Grundstzlich soll mglichst die Anzahl von 15 Feldspielerinnen erreicht werden, wobei sich die Sollzahl nach der Mannschaft richtet, welche die geringere Anzahl an Spielerinnen aufstellt. Diese hat dann allerdings erst mit dem Erreichen der hchst mglichen Anzahl an Feldspielerinnen das Anrecht auf Auswechselspielerinnen.

9. Die Anzahl der Spielerinnen im Sturm richtet sich nach der Anzahl der Feldspielerinnen:

a. bei 15 Spielerinnen wird mit einem 8er Sturm (3+4+1) gespielt.

b. bei 14 Spielerinnen wird mit einem 7er Sturm (3+4) gespielt.

c. bei 13 Spielerinnen wird mit einem 6er Sturm (3+2+1) gespielt.

d. bei 12 Spielerinnen wird mit einem 5er Sturm (3+2) gespielt.

10. Die Zahl der Feldspielerinnen darf die Sollzahl berschreiten, sofern die gegnerische Mannschaft zustimmt und die Maximalzahl von 15 Feldspielerinnen nicht berschritten wird.

5 Auswechselspielerinnen

1. Die maximale Zahl der Auswechselspielerinnen richtet sich nach der Sollanzahl einer Mannschaft:

a. bei 15 Spielerinnen drfen bis zu 7 Auswechselspielerinnen eingewechselt werden.

b. bei 14 Spielerinnen drfen bis zu 6 Auswechselspielerinnen eingewechselt werden.

c. bei 12-13 Spielerinnen drfen bis zu 5 Auswechselspielerinnen eingewechselt werden.

6 Unterzahl durch Verletzung

Nachdem ein Spiel angepfiffen wurde und eine Mannschaft durch Verletzung in Unterzahl gert, so nimmt die andere Mannschaft eine Spielerin vom Platz. Diese Spielerin gilt nicht als ausgewechselte Spielerin und kann jederzeit wieder ins Spiel eingewechselt werden.

7 Spielzeit

Die Spielzeit richtet sich nach der Anzahl der Feldspielerinnen pro Mannschaft zu Spielbeginn:

a. bei 12 Spielerinnen => 2 x 30 Minuten

b. bei 13-15 Spielerinnen => 2 x 40 Minuten.

10 Spielwertung

1. Bei mindestens 12 eigenen Spielerinnen wird gewertet wie gespielt.

2. Tritt eine Mannschaft mit mindestens 12 Spielerinnen an und beendet das Spiel mit mindestens 10 Spielerinnen wird als angetreten gewertet.

3. Bei mindestens 10 eigenen Spielerinnen wird als angetreten gewertet. Es muss aber auf wenigstens 12 Feldspielerinnen aufgefllt werden.

4. Treten weniger als 10 eigene Spielerinnen bei einem Spiel an, so wird das Spiel als verloren gewertet (0:50 / 0:4).

5. Reist eine Mannschaft gar nicht an und hat ihr Nicht-Antreten nicht zuvor gemeldet, wird ein Sportgerichtsverfahren beim DRV gegen die nicht angereiste Mannschaft eingeleitet

9 Anwendung von Vorschriften der DRV-Spielordnung

Die DRV Bundesliga-Richtlinie in ihrer jeweils gltigen Fassung ist, soweit sie diesen Regelungen oder ihrem Zweck nicht zuwiderluft, entsprechend anwendbar. 4, 10 und 12 (Bundesligalizenz, Spielproteste, Ermchtigung) der DRV-Bundesliga-Richtlinie in ihrer jeweils gltigen Fassung sind entsprechend anwendbar. Die Ermchtigung des 9 gilt mit der Magabe, dass die Ermchtigung dem Frauenausschuss bis zum nchsten DRFT erteilt wird.

Die BL-Richtlinie tritt mit Beschluss des DRFT vom 04.07.2015 in Kraft.

Bundesliga Richtlinien DRF Stand 04.07.2015 Seite 3