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Workshop „Verfügungsfonds in der Integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg“ am 03.04.2014

Workshop „Verfügungsfonds in der Integrierten ... · Dies war u.a. der Anlass einen eigenen Workshop zu diesem Instrument mit all seinen Facet- ten in Hamburg durchzuführen, um

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Workshop „Verfügungsfonds in der Integrierten Stadtteilentwicklung in

Hamburg“ am 03.04.2014

Dokumentation

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Impressum

Herausgeber:

Freie und Hansestadt Hamburg

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Neuenfelder Straße 19

21109 Hamburg

V.i.S.d.P.: Christian Landbeck

www.hamburg.de/bsu

www.hamburg.de/rise

Bearbeitung:

Michaela Gebhard

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung

Titelfotos: Lawaetz-Stiftung

Präsentation:

Michaela Gebhard

Andrea Protschky

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung

Hamburg, September 2014

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Inhalt

1. Ablauf der Veranstaltung ....................................................................................................... 4

2. Begrüßung .............................................................................................................................. 5

3. Input Präsentation Einsatz des Verfügungsfonds in Hamburg .............................................. 5

4. Moderierte Diskussion ......................................................................................................... 12

5. Ergebnisse der Veranstaltung .............................................................................................. 17

6. Anhang.................................................................................................................................. 19

Teilnehmerliste

Präsentation

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1. Ablauf der Veranstaltung

am 03. April 2014 fand im Konferenzzentrum der BSU Neuenfelder Straße 19 ein Erfahrungs-

austausch zwischen BSU, Bezirksämtern und Gebietsentwicklern zum Thema „Verfügungs-

fonds in der Integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg“ statt, mit folgendem Programm:

13:30 Uhr Eintreffen der Teilnehmenden

13:45 Uhr Begrüßung und Darstellung des Veranstaltungsablaufs

Oliver Panz WSB 220

13:55 Uhr Präsentation zum Einsatz des Verfügungsfonds in Hamburg

Michaela Gebhard WSB 222

anschl. Einführung in die Gesprächsrunde Christiane Schlonski WSB 210

14:40 Uhr Kaffeepause

15:00 Uhr Moderierte Gesprächsrunde zu den Themen:

Erfolge

Probleme

Nutzen/Aufwand

Gremienzusammensetzung

Gute Beispiele

Anregungen

Moderation Christiane Schlonski WSB 210

16:45 Uhr Zusammenfassung und Ausblick Oliver Panz WSB 220

17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

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2. Begrüßung

Oliver Panz, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung, Referat Bund-Länder-

Programme der Städtebauförderung/ Steuerung und Service Bezirke begrüßt die Teilneh-

menden und bedankt sich bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Bezirken für die vorab

zur Verfügung gestellten Informationen zum Einsatz des Verfügungsfonds in Hamburger För-

dergebieten.

Der Verfügungsfonds wurde in den letzten Jahren bereits in einigen Veranstaltungen thema-

tisiert. So lag ein Schwerpunkt der Hamburger Zentrenwerkstatt im Oktober 2012 auf die-

sem Instrument und auf Bundesebene wurde im September 2013 in Aschaffenburg eine

Transferwerkstatt im Rahmen des Zentrenprogramms zum Thema Verfügungsfonds durch-

geführt.

In beiden Veranstaltungen wurde das große Interesse an diesem Instrument und seinen Ein-

satzmöglichkeiten deutlich. Betont wurde allerdings auch die Problematik der Kofinanzie-

rung.

Dies war u.a. der Anlass einen eigenen Workshop zu diesem Instrument mit all seinen Facet-

ten in Hamburg durchzuführen, um mit allen Beteiligten über das Instrument zu sprechen

und Erfahrungen auszutauschen. Das Interesse von WSB liegt neben dem Hamburg weiten

Austausch darin, praktische Erkenntnisse über den Einsatz in Hamburger Fördergebieten zu

gewinnen, über Erfolge und Schwierigkeiten und deren Ursachen, über Unterschiede zwi-

schen Gebietstypen und Programmsegmenten und gegebenenfalls über Bedarfe das Instru-

ment weiterzuentwickeln.

Herr Panz erläutert den Ablauf des Workshops und wünscht allen einen bereichernden Er-

fahrungsaustausch und eine intensive Diskussion.

3. Input: Präsentation Einsatz des Verfügungsfonds in Hamburg

Die Präsentation von Frau Gebhard beruht auf Auswertungen des Materials, das die Kolle-

ginnen und Kollegen aus den Bezirken vorab zur Verfügung gestellt hatten. In die Recherche

einbezogen wurden die aus den Mitteln der Verfügungsfonds finanzierten Projekte aus den

Jahren 2011 bis 2013. Insgesamt wurden über 1.000 Maßnahmen betrachtet.

Einführung

Zu Beginn ihrer Präsentation gibt Frau Gebhard einige generelle Erläuterungen zum

Instrument Verfügungsfonds in der Städtebauförderung:

Der Verfügungsfonds ist ein relativ junges Instrument der Städtebauförderung, das 1999 mit

dem Programmsegment „Soziale Stadt- Stadtteile mit besonderem Erneuerungs-

bedarf“ bundesweit eingeführt wurde. Ziel war Verfügungsfonds zur Aktivierung von

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Beteiligungs- und Erneuerungsprozessen zur Förderung von Engagement und

Selbstverantwortung zur Verfügung zu stellen.

In Hamburg wurde der Verfügungsfonds in den Folgejahren auch für die Sanierungsgebiete

eingeführt und in diesen Gebieten aus Landesmitteln finanziert. Mit dem Programmsegment

„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wurde in 2008 auf Bundesebene ein neuartiger Verfü-

gungsfonds implementiert, der nicht wie bisher im Programm Soziale Stadt zu 100% aus Mit-

teln der Städtebauförderung finanziert wird, sondern nur noch bis zu 50%. Die restlichen 50%

müssen aus privaten Mitteln oder andern Mitteln, die nicht aus der Städtebauförderung

stammen, beigesteuert werden. Die Mittel der Städtebauförderung sind für Investitionen,

investitionsvorbereitende und Investitionsbegleitende Maßnahmen einzusetzen .In dieser

Form ist der Verfügungsfonds in 2010 bundesweit für alle weiteren Programmsegmente der

Städtebauförderung, mit Ausnahme der Sozialen Stadt, eingeführt worden.

Der Einsatz und die Förderfähigkeit des Verfügungsfonds sind auf Bundesebene in den jährli-

chen Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern und in

Hamburg in den Förderrichtlinien für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadt-

teilentwicklung (RISE) geregelt.

In den RISE-Förderrichtlinien heißt es dazu (Punkt 6.3): „Zur stärkeren Aktivierung, Beteili-

gung und Mitwirkung von Betroffenen soll ein Verfügungsfonds für das jeweilige Förderge-

biet mit Beginn der Erarbeitung des IEK eingerichtet werden (Ausnahme: Programmsegment

Städtebaulicher Denkmalschutz). Aus Mitteln des Verfügungsfonds sollen kleinere, in sich

abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten), die den gebietsbezogenen Entwicklungs-

zielen der Integrierten Stadtteilentwicklung dienen, kurzfristig finanziert werden können.

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die Selbsthilfe und Eigenverantwortung fördern,

nachbarschaftliche Kontakte stärken, Begegnungen ermöglichen und Netzwerke stärken…“.

Die aktivierende Wirkung des Verfügungsfonds erfolgt nicht nur über die geförderten Projek-

te, sondern auch über die Zusammenarbeit und Vernetzung der Beteiligten bei der Planung,

Entscheidung und Durchführung der Maßnahmen. Es wird sowohl privates Engagement als

auch privates Kapital für das jeweilige Gebiet aktiviert.

Im Bezugszeitraum 2011-2013 gab es in den Hamburger Fördergebieten der Integrierten

Stadtteilentwicklung insgesamt 45 Verfügungsfonds. Diese Anzahl korrespondiert mit der

Anzahl der Gebiete ist aber nicht identisch, da es in manchen Gebieten keinen, in anderen

aber zwei Verfügungsfonds analog zu den Förderkulissen gab.

Von den 45 Verfügungsfonds wurden 37 für die nachfolgenden Ergebnisse ausgewertet.

Die Recherche hat gezeigt, dass in allen 16 Handlungsfeldern der Integrierten Stadtteilent-

wicklung Projekte durchgeführt werden. Verfügungsfonds sind vor Ort gelebte Praxis der

Handlungsfelder, sie füllen diese mit Leben.

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An erster Stelle steht dabei das Handlungsfeld „Beteiligung und Aktivierung“. Für jedes

Handlungsfeld gibt es gute Projektbeispiele. Die meisten Maßnahmen haben Bezug zu meh-

reren Handlungsfeldern und unterstützen damit den integrierten Ansatz.

Der erste Schritt der Auswertung bestand in der Zuordnung der Projekte zu den in den RISE-

Förderrichtlinien genannten Kategorien, die aus den Verfügungsfonds gefördert werden:

1. Beteiligungsverfahren, Workshops, Mitmachaktionen

2. Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur

3. Veranstaltungen

4. Bauliche Maßnahmen und Sachkosten

5. Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes

6. Lokale Öffentlichkeitsarbeit.

Die Kategorien überschneiden sich. Sie sind nicht klar zu trennen, so können z.B. Theaterpro-

jekte sowohl Workshops als auch Veranstaltung sein und gleichzeitig die Stadtteilkultur stär-

ken. Ein Flyer über die Angebote im Quartier kann unter lokaler Öffentlichkeitsarbeit oder

als Maßnahme zur Belebung des Einzelhandelsstandortes subsumiert werden.

Deutlich wurde, dass die meisten Projekte in den ersten drei Kategorien umgesetzt wurden.

Im zweiten Schritt wurden innerhalb der einzelnen Kategorien die Projekte herausgearbeitet,

die am häufigsten durchgeführt wurden.

Abbildung 1: Graphische Umsetzung der ermittelten Häufigkeit der Projekte durch Auswahl der Schriftgröße

Den größten Anteil nehmen in dieser Recherche die Stadtteilfeste und anderen Feste ein. Sie

sind ein probates, niedrigschwelliges Mittel für Aktvierung, Belebung und Austausch unter-

schiedlicher Nationalitäten und Gruppen. Auch Unternehmungen wie Ausflüge für Senioren

oder Jugendliche, Ferienprogramme für Kinder, Sportkurse oder Kunst- und Theaterprojekte

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Projekte

Frühjahrsputzaktion

Hamburg räumt auf

Lesereihe

Stadtteilfeste

Flyer

Nikolausaktion

Fahrradselbsthilfewerkstatt

Schwimmkurs

Laternenumzug

Ferienprogramm

Bastelaktion

NähkursAusflüge

Fahrradkurs

Homepage

Theaterprojekt

FilmtageKunstprojekte

Weihnachtsaktion

Deutschkurs

Fotographieworkshop

Beteiligungsverfahren

Spiel- und Sportaktionen

PC-KursNachhilfe Weihnachten in Gesellschaft

Seifenkistenrennen

Geschichtswerkstatt Konzerte

Kultur für Kinder

JahreszeitenfesteZirkus Kinder- und Jugendfeste

Laternenfest

Festivals

Weihnachtsfeiern

Weihnachtsmarkt

SuppenfestGesundheitstag

Ramadankulturfest

Freilichtkino

Tanzcafé DementiaInterkulturelles Picknick

BroschürenVeranstaltungskalender

Dachmarke

KüchengeräteSpielgeräte

Sportgeräte

Ausstattung Mannschaften und Vereine

Computer und Zubehör

Laufkostüm Bär

Straßenbeetbepflanzung

Weihnachtsbeleuchtung

Ausstattung Bücherhalle

Markisen

Pflanzkübel Barfuß-Dschungelpfad im Garten der Sinne

Begrünungsaktionen

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sind häufig vertreten. Diese Projekte bieten ebenfalls die Chance des Kennlernens unterei-

nander und ermöglichen neue Erfahrungen und gesellschaftliche Teilhabe. So bedeuten z.B.

Schwimm- oder Fahrradkurse für Frauen mit Migrationshintergrund weit mehr als das Erler-

nen einer Sportart. Sie bieten neue Perspektiven im Alltag am gesellschaftlichen Leben teil-

zunehmen.

In der Kategorie der Sachkosten dominieren Sport- Spiel- und Küchengeräte, die für gemein-

same Aktionen und Aktivitäten genutzt werden können. So soll z.B. die Ausstattung einer

Jugend-Sportmannschaft mit einheitlichen Trikots den Teamgeist und das Zugehörigkeitsge-

fühl der Kinder und Jugendlichen fördern.

Insgesamt ist die Vielfalt der Projekte beeindruckend. Es zeigt sich, dass der Verfügungsfonds

ein Instrument mit außerordentlich großer Bandbreite ist. Ohne diese Projekte wäre das

Leben in den Quartieren weniger bunt und um Vieles ärmer.

In einem dritten Schritt erfolgte die Auswertung der Projekte nach Kostenhöhe, die aus dem

Verfügungsfonds finanziert wurden.

Es wurden vier Gruppen unterschieden:

1. Projekte unter 500 €

2. Projekte über 500 € und unter 1.000 €

3. Projekte über 1.000 € und unter 2.000 €

4. Projekte über 2.000 €

Abbildung 2: Graphische Umsetzung der Verteilung der Projekte nach Kostenhöhe

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Verteilung der Projekte nach Kostenhöhe

< 500 € < 1000 € < 2000 € > 2000 €

Beteiligungsverfahren / Workshops / Mitmachaktionen

Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur

Veranstaltungen

Lokale Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes

Bauliche Maßnahmen

Sachkosten

Sonstiges

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Unter 500 € waren die meisten Projekte - vor allem Mitmachaktionen und Sachkosten - zu

verzeichnen. Baulich-investive Maßnahmen waren erst ab 1000 € aufwärts naturgemäß stär-

ker vertreten.

Insgesamt wurden in 2013 rund 386.000 € aus Mitteln der Integrierten Stadtteilentwicklung

in den Verfügungsfonds ausgegeben. Diese Summe steht ca. 28,8 Mio. € Gesamtausgaben

gegenüber.

In einem weiteren Auswertungsschritt wurde der Anteil der Projektkategorien in den einzel-

nen Programmsegmenten ermittelt.

Abbildung 3: Graphische Umsetzung der Verteilung der Projektkategorien nach Programmsegmenten

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren:

Hier nehmen bauliche Maßnahmen den größten Anteil ein, z.B. Markisen in der Veringstraße

oder Bepflanzungen und Beleuchtungen im öffentlichen Raum, deshalb liegen auch bei der

Hälfte der Projekte die Kosten, die aus dem Verfügungsfonds getragen wurden, über 1.000 €.

Das Zentrenprogramm ist das einzige Programm, aus dessen Verfügungsfonds zahlreiche

Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes finanziert werden. Diese machen

den zweitgrößten Anteil aus, z.B. Einkaufsführer oder jahreszeitliche Aktionen wie Nikolaus-

aktionen oder die Ostersafari am Langenhorner Markt. Lokale Öffentlichkeitsarbeit wird

meist auch dieser Kategorie zugeordnet.

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Programmsegmente

Aktive Stadt-

und

Ortsteilzentren

Städtebauliche

Sanierung

Landesgeförderte

GebieteSoziale Stadt

Stadtumbau

West

Beteiligungsverfahren / Workshops / Mitmachaktionen

Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur

Veranstaltungen

Lokale Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes

Bauliche Maßnahmen

Sachkosten

Sonstiges

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Sachkosten sind nur gering vertreten und der Anteil der Maßnahmen zur Förderung der

Stadtteilkultur ist überraschend klein.

Städtebauliche Sanierung:

In diesem Programmsegment überwiegen Veranstaltungen, gefolgt von Maßnahmen zur

Stadtteilkultur. Bauliche Maßnahmen werden nur relativ selten finanziert. Lokale Öffentlich-

keitsarbeit und Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels finden statt, sind aber nicht

signifikant häufig.

Bei der Hälfte der Projekte lagen die Kosten über 1.000 €.

Stadtumbau-West:

Hier ergibt sich ein ähnliches Bild wie im Programmsegment Städtebauliche Sanierung. Die

Anteile Mitmachaktionen, Stärkung der Stadtteilkultur und Veranstaltungen überwiegen.

Bauliche Maßnahmen sind hier jedoch nach dem Zentrenprogramm am stärksten vertreten.

Auch hier liegt der größte Anteil der Projekte zwischen 1.000 € und 2.000 €. Sachkosten bil-

den den kleinsten Anteil.

Soziale Stadt:

Beteiligungsprojekte werden hier am häufigsten gefördert, gefolgt von Veranstaltungen und

Sachkosten, die hier den zweitgrößten Anteil in allen Programmsegmenten ausmachen. Dazu

passt das Ergebnis, dass ein Drittel der Projekte mit weniger als 500 € aus dem Verfügungs-

fonds zu finanzieren war. Bauliche Maßnahmen spielen hier nur eine geringe Rolle.

Landesfinanzierte Gebiete:

Hier liegt der größte Anteil bei den Sachkosten, fast die Hälfte der Maßnahmen wurde mit

weniger als 500 € aus den Verfügungsfonds finanziert.

Gremien

Die Entscheidung über die Mittelvergabe aus den Verfügungsfonds erfolgt durch ehrenamtli-

che lokale Gremien. Die Anforderungen an diese Gremien lassen sich aus den Verwaltungs-

vereinbarungen Städtebauförderung, den Förderrichtlinien RISE und aus Geschäftsordnun-

gen auf Bezirksebene ableiten. Die Ausführungen in den Verwaltungsvereinbarungen Städ-

tebauförderung zu diesem Thema sind sehr knapp, es wird lediglich ein lokales Gremium

gefordert. Die Förderrichtlinien RISE formulieren (Punkt 6.3): „Über die Verwendung der

Mittel entscheidet ein, durch den Bezirk legitimiertes Beteiligungsgremium im Fördergebiet.

Sie werden vom Gebietsentwickler, Sanierungsträger oder einem vom zuständigen Bezirk-

samt Beauftragten verwaltet.“

Die Gremien arbeiten ehrenamtlich. Da es ein wichtiges Anliegen der Integrierten Stadtteil-

entwicklung ist, eigenständiges Stadtteilleben zu fördern, sollen Bewohnerinnen und Be-

wohner und Akteure zur Mitwirkung motiviert werden.

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Die Auswertung zeigte bei der Zusammensetzung der Gremien ein breites Spektrum zwi-

schen den beiden Polen offenes Gremium und festes Gremium. In einem offenen Gremium

sind alle stimmberechtigt, sofern sie regelmäßig an Beiratssitzungen teilnehmen oder zu-

mindest an vorangegangenen Sitzungen teilgenommen haben. Die Besetzung eines festen

Gremiums dagegen ist klar definiert und für einen bestimmten Zeitraum festgelegt.

Es geht bei der Zusammensetzung der Gremien um die beiden Themen Aktivierung und Legi-

timation.

Einerseits geht es um die Frage, wie fühlen sich möglichst viele Menschen und Gruppierun-

gen angesprochen und erklären sich bereit, ehrenamtlich in den Gremien tätig zu werden,

und auf der anderen Seite, welcher Legitimation bedarf es, um über die Vergabe öffentlicher

Mittel zu entscheiden.

Die Fragestellung wurde in der anschließenden Diskussionsrunde thematisiert.

Öffentlichkeitsarbeit

Voraussetzung für die Nutzung des Verfügungsfonds ist, dass diese Art der Finanzierung be-

kannt gemacht wird. Deshalb ist es erforderlich über die Einsatzmöglichkeiten des Verfü-

gungsfonds breit, niedrigschwellig und in leicht verständlicher Sprache zu informieren, so

dass dieser von allen Vereinen, Gruppen und Einrichtungen im Quartier in Anspruch ge-

nommen werden kann. Damit auch migrantische Gruppen partizipieren können, ist u.a. eine

mehrsprachige Öffentlichkeitsarbeit Voraussetzung. Ein positives Beispiel hierfür ist die

Website des Verfügungsfonds in Steilshoop, die die Möglichkeit bietet, in fünf Sprachen

übersetzt zu werden. Doch über Websites werden nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner

erreicht. Es kann daher hilfreich sein, zusätzlich aufsuchende Informationsarbeit z.B. durch

Gebietsentwickler in migrantischen Organisationen und Vereinen durchzuführen.

In den Hamburger Fördergebieten sind Websites großenteils vorhanden, jedoch sind sie

teilweise nicht mehr auf dem neuesten Stand und müssen aktualisiert werden. So sind z.T.

die Finanzierungsmodalitäten nicht eindeutig dargestellt. Weitere Hinweise auf die Verfü-

gungsfonds finden sich meist auf Flyern oder Informationen sind in den Stadtteilbüros er-

hältlich.

Mittelakquise - Kofinanzierung

Für die Finanzierung der Verfügungsfonds, die nur bis zu 50% aus Städtebauförderungsmit-

teln gespeist sind, ergeben sich unterschiedliche Modelle der Kofinanzierung:

Projektweise Kofinanzierung

Fondsweise Kofinanzierung

Die Kofinanzierung kann dabei aus unterschiedlichen Quellen bereitgestellt werden, z.B. aus

Mitteln von örtlichen Interessengemeinschaften, durch Sponsoring, bezirkliche Sondermittel,

von Wohnungsbaugesellschaften, Vereinen oder Stiftungen.

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Verstetigung nach Beendigung des Förderzeitraums

Verfügungsfonds sind nicht nur für den Aufbau sondern auch für den Erhalt eines lokalen

Akteursnetzwerks wichtig. Deshalb sollte über eine Verstetigung dieses Instruments am En-

de der Gebietslaufzeit nachgedacht werden, eventuell auch auf niedrigerem Niveau.

So werden in Rothenburgsort und im Karolinenviertel nach Beendigung der Förderlaufzeit

die Kosten für die Verfügungsfonds in 2014 in Höhe von 1.500 € bzw. 21.000 € von der SAGA

GWG übernommen.

Eine weitere Möglichkeit zur Folgefinanzierung der Verfügungsfonds bietet der „Quartiers-

fonds bezirkliche Stadtteilarbeit“, der in 2013 und 2014 pro Jahr insgesamt 1,5 Mio. € zur

Verfügung gestellt hat. Für 2015 und 2016 wurde vom Senat eine Erhöhung des Fonds auf

insgesamt 2 Mio. € p.a.beschlossen. In den ehemaligen Fördergebieten Schnelsen-Süd, Ei-

delstedt-Ost, Lenzsiedlung, Lurup, Sonderfördergebiet Wilhelmsburg und Barmbek-Süd wird

diese Finanzierungsquelle bereits für die Verstetigung des Verfügungsfonds in Anspruch ge-

nommen.

4. Moderierte Diskussion

Nach dem Input von Frau Gebhard wurde zu den folgenden Fragestellungen diskutiert.

Die Diskussionsbeiträge werden hier kursorisch wiedergegeben.

Erfolge | Wer wird aktiviert?

Der Verfügungsfonds trägt zur besseren Einbindung der Bevölkerung in den Gebietsentwick-

lungsprozess bei. Dies gilt insbesondere für üblicherweise schwer „aktivierbare“ Gruppen

wie z. B. Jugendliche und Migranten sowie Menschen mit eher geringem formalem Bildungs-

grad. Hierfür werden mehrere Gründe genannt:

- Durch die direkte Entscheidungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger über den projektbezogenen Mitteleinsatz wird Gebietsentwicklung konkret „erlebbar“.

- „Wir-Gefühl“ und ein Gefühl der Verantwortung werden über die Arbeit mit dem Verfügungsfonds vermittelt.

- Der Verfügungsfonds sorgt für spannende Diskussionen in den Gremien und macht diese somit interessanter und attraktiver für breite Schichten der Bevölkerung.

- Die Projekte, um die es geht, sind nachvollziehbar.

- Die Beträge, über die es zu entscheiden gilt, können etwas bewegen, wirken aber nicht „erschreckend“, da es nicht um extrem hohe Summen geht.

- Treffendes Zitat (Frau Schmalriede in Anlehnung an Willy Brandt): „Der Verfügungs-fonds ist nicht alles, aber ohne den Verfügungsfonds ist alles nichts.“

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Die gemeinsame Erfahrung des Gebietsmanagements in den Fördergebieten lautet: Es wird

sehr verantwortungsvoll mit den Geldern umgegangen.

Probleme | Wo gibt es bei der Einrichtung und Bewirtschaftung Schwierigkeiten?

- Die 50% Regelung behindert eher das private Engagement. Im Südlichen Reiher-

stiegviertel konnten bis 2012 nach der alten Regelung mehr als 50% private Mittel

akquiriert werden, da sich die Antragsteller in der Regel über den Verfügungsfonds

nur Spitzen haben finanzieren lassen und nun 50% Mittel aus der Städtebauförde-

rung erwarten.

- Dies wird auch aus anderen Fördergebieten berichtet.

- 50% Finanzierung wirkt als Hürde, bestimmte Antragsteller und Projektarten werden

abgeschreckt, insbesondere die Aktivierung der Bewohnerinnen und Bewohner und

sozialer Institutionen wird dadurch erschwert.

Ein Problem bei der Verstetigung ist die Verwaltung des Fonds nach Beendigung der

Gebietslaufzeit, wenn es keinen Gebietsentwickler mehr gibt, der die Verwaltung des

Fonds übernimmt.

- Der Erklärungs- und Beratungsaufwand für die Antragstellung ist häufig sehr hoch.

Nutzen / Aufwand | Wie ist das Verhältnis von Nutzen zu Aufwand?

Aus der Bewertung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dieser Frage, die anhand einer

Abfrage mit Klebepunkten zur Ermittlung von Häufungen, abgegeben wurde (siehe Foto),

geht deutlich hervor, dass sich Nutzen und Aufwand nach Meinung fast aller Anwesenden

auf einem sehr hohen Level befinden. Dabei halten sich Aufwand und Nutzen in etwa die

Waage, mit einer leichten Tendenz zu mehr Nutzen. Als Ursachen für den hohen Aufwand

wurde in der Diskussion genannt: Die intensive Beratung und Betreuung der Antragstellen-

den, die häufig zusätzlich auftretenden Sprachbarrieren, die Bewertung von/ Abstimmung

über Anträge sowie die Abrechnung der Fonds; u.a. durch das „Hinterherlaufen“ nach Quit-

tungen etc.. Dieser Aufwand wird je nach Organisation des jeweiligen Verfügungsfonds von

unterschiedlichen Stellen getragen (Quartiersentwickler, Bezirksämter).

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Foto: Bewertung der Teilnehmenden des Verhältnisses von Nutzen zu Aufwand beim Einsatz des Verfügungsfonds

Gremienzusammensetzungen | Was hat sich bewährt?

Die Diskussion orientierte sich an den beiden Polen „Aktivierungsfähigkeit“ und „Legitimati-on“, die mit Blick auf die Gremienzusammensetzung von den Teilnehmenden für wichtig erachtet werden.

- Aus Hamburg-Nord wurde berichtet, dass die Art der Zusammensetzung gebietsbe-zogen variiere und sich insofern spezifisch an der Zielgruppe vor Ort ausrichten müs-se. Dabei gilt, dass bildungsferne Gruppen in der Regel nur mit niedrigschwelligen Angeboten bzw. einem einfachen, wenig reglementierten Gremienzugang erreicht werden können. Aus diesem Grund gibt es kein Muster für die Geschäftsordnung der Gremien.

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- Vonseiten der Lawaetz-Stiftung wurde berichtet, dass sich die Einrichtung gesonder-ter Finanzierungskreise in den Stadtteilbeiräten bewährt habe; im Beispiel Schnelsen-Süd agiere ein solcher Finanzierungskreis mit einem hohen Anteil Migranten sehr er-folgreich.

- Hamburg-Mitte bestätigte diese Einschätzung. Im Falle St. Pauli S 5 Wohlwillstraße diene ein Finanzierungskreis dazu, den Sanierungsbeirat zu entlasten, da dort eine Vielzahl von Bauprojekten bereits eine hohe Sitzungs- und Arbeitsfrequenz erfordere.

Gute Beispiele | Was können Sie empfehlen (Mittelakquise, Beteiligung und Projekte)?

- St. Pauli S 5 / Wohlwillstraße: Hier wurden gute Erfahrungen mit Geschäftsleuten beim Sponsoring von Stadtteilfesten, Laternenumzügen etc. gemacht.

- Auch SAGA GWG und Genossenschaften sind z.T. sehr aktiv und haben die Quartiers-belange im Auge. Es herrscht die Überzeugung, dass dies auch nach Auslaufen der gebietsbezogenen Förderung – auf etwas niedrigerem Niveau – so bleiben wird.

- Barmbek-Nord S1 / Fuhlsbüttler Straße: Die Kirchengemeinden organisieren seit mehreren Jahren aus dem Verfügungsfonds Freizeitaktivitäten für Kinder, die wäh-rend der Frühjahrsferien zuhause sind. Interessengemeinschaften (z. B. IG Fuhle) übernehmen beim Verfügungsfonds die Antragstellung für Personen, die hierbei (z. B. auf Grund mangelnder Sprachkenntnisse) Schwierigkeiten haben.

- Münzviertel: Auf Grund der Nähe des Winternotquartiers bilden sich zunehmend eh-renamtliche Patenschaften für Obdachlose. Hilfsaktionen werden aus dem Verfü-gungsfonds finanziert.

- Sonderfördergebiet Wilhelmsburg: Die Beiratsmitglieder waren sehr aktiv und haben Mittel für die Verstetigung des Beirats und des Verfügungsfonds nach Auslaufen der Gebietsförderung akquiriert.

Anregungen | Was würden Sie für die Zukunft (des Fonds) vorschlagen?

- Grundsätzlich bestand Einigkeit in der Einschätzung, dass eine Fortführung lokal ver-walteter Fonds in der Regel auch nach Ende der Gebietslaufzeit und somit ohne RISE-Fördermittel anzustreben sei, um Aktivierungseffekte zu bewahren und für das Ge-biet zu weiter nutzen.

- Vor diesem Hintergrund kam aus Hamburg-Mitte die Anregung, auch über personen-bezogene Aufwandsentschädigungen nachzudenken, die den besonders aktiven und ehrenamtlich tätigen Schlüsselpersonen eines Stadtteilbeirats ihren Einsatz für das Quartier erleichtern könnten. Ggf. wäre zu prüfen, ob eine solche Zahlung aus den privaten Anteilen der Fonds erfolgen kann.

Kommentar BSU/WSB: eine Bezahlung widerspricht dem ehrenamtlichen Charakter

der Gremien und wäre nicht aus RISE-Mitteln finanzierbar.

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- Ebenso kam der Vorschlag für den mindestens 50% Anteil, der nicht aus Städte-bauförderungsmitteln finanziert wird, auch Eigenleistungen der Antragsteller anzu-rechnen.

Kommentar BSU/WSB: In den RISE-Förderrichtlinien (Punkt 4.2) ist zu Eigenleistungen

geregelt, dass diese grundsätzlich nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt

werden und Ausnahmen hiervon in begründeten Einzelfällen bei der Bewilligungsbe-

hörde beantragt werden können.

- Es wurde angemerkt, dass die Stadtteilöffentlichkeit bereits bei Start des Verfügungs-fonds auf den förderrechtlichen Zusammenhang und die zeitliche Begrenzung dieser Beteiligungsmöglichkeit hinzuweisen ist. Bei sehr langen Förderlaufzeiten ist auch die wiederholte „Erinnerung“ an den temporären Charakter nötig, da dies von den Bür-gern oftmals vergessen wird.

- Ergänzend wurde empfohlen, bereits zu Beginn auch alternative Strukturen aufzu-bauen, die den Prozess nach Ende der Förderung weitertragen können (z.B. durch Vereinsgründung) und zu diesem Zeitpunkt bereits einen ausreichenden Bekannt-heitsgrad und Renommee besitzen, um ggf. privates finanzielles Engagement von Gewerbetreibenden oder Wohnungswirtschaft usw.in solchen Strukturen auszulösen.

- Vonseiten der Gebietsentwicklung wurde angeregt, die Bezeichnung der Verfügungs-fonds zu ändern und einen einfachen, selbsterklärenden Namen zu wählen, der für die Zielgruppe besser funktioniere (z.B. Stadtteiltopf, Quartier-Fördertopf o.ä.).

Kommentar BSU/WSB: die bundesweite Bezeichnung für diesen förderfähigen Fonds

ist „Verfügungsfonds“. Um Unklarheiten bei der Abrechnung mit dem Bund zu ver-

meiden, sollte diese Bezeichnung beibehalten werden. Erläuterungen, was dieser

Fonds ist, sind sinnvoll.

Der derzeitige Umfang der Dokumentationspflicht zum Verfügungsfonds wurde als

erheblich eingeschätzt und angeregt, über Möglichkeiten zur Verschlankung nachzu-

denken.

Kommentar BSU/WSB: In den RISE-Förderrichtlinien (Punkt 6.3) ist geregelt, dass der

Gebietsentwickler dem zuständigen Bezirksamt jährlich einen Rechenschaftsbericht

über die Auszahlungen aus dem Verfügungsfonds vorlegt.

- Von verschiedenen Seiten wurde die Abschaffung der 50% Regelung angeregt. Zu-dem sollte der Passus, dass aus Mitteln der Städtebauförderung nur investive Projek-te gefördert werden können, ersetzt werden durch den Hinweis, dass keine laufen-den Kosten übernommen werden.

Kommentar BSU/WSB: WSB hat und wird auch künftig diesen Punkt bei den Bund-Länder-

Gesprächen zu den Programmsegmenten und zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförde-

rung ansprechen, mit dem Ziel weniger restriktive Vorgaben zu erreichen.

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5. Ergebnisse der Veranstaltung

Ziel des hier dokumentierten Workshops war vor allem der gemeinsame Erfahrungsaus-

tausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Fachbehörde, der Bezirksämter und der

Gebietsentwickler zum Einsatz und der Wirkung des Verfügungsfonds in den unterschiedli-

chen Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung.

Die Beteiligten sind unisono der Auffassung, dass das Instrument Verfügungsfonds eine gro-

ße und entscheidende Bedeutung für die Aktivierung besitzt.

Schwerer ansprechbare Gruppen wie Jugendliche oder Migranten können mit dem Verfü-

gungsfonds punktuell erreicht und ggf. auch für die Mitwirkung in Gremien gewonnen wer-

den. Zudem sorgt der Verfügungsfonds für Kontinuität in der Mitarbeit, da dieser einen ei-

genen Mitgestaltungs- und Mitverantwortungsanspruch praktisch umsetzbar werden lässt.

Aus den Schilderungen der Teilnehmenden wird deutlich, dass die Aktivierung eine intensive

Vor-Ort-Arbeit darstellt und der Verfügungsfonds nur ein Ansatz ist, der aber schnell die

Mitwirkungsmöglichkeiten auch greifbar werden lässt. Die Funktion wird auch als Impulsge-

ber beschrieben, der Hemmschwellen abbaut und ein Wir-Gefühl stärkt, über das einige wei-

tere Stadtteilbelange überhaupt erst artikuliert werden.

Die Gebietsentwickler beschreiben den Umgang der Beiratsmitglieder oder Gremien mit den

zur Verfügung gestellten Fondsmitteln als sehr verantwortungsvoll und transparent.

In einigen Gebieten wurde die Erfahrung gemacht, dass die Vorgabe, mindestens 50%-Mittel

außerhalb der Städtebauförderung im Verfügungsfonds einzusetzen, ein Hemmnis sein kann.

Es gibt Anzeichen, dass die Kofinanzierung abgenommen hat, seit der Bund diese Regel ein-

geführt hat, da sich insbesondere Unternehmen aus Handel und Wohnungswirtschaft bisher

nur Spitzen haben finanzieren lassen und nun 50% Mittel aus der Städtebauförderung er-

warten. Zudem stärke diese Regelung gerade nicht das ehrenamtliche Engagement Einzelner

sondern eher institutionelle Engagements. Die Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung

Städtebauförderung sollten dementsprechend weniger restriktiv sein.

Die Frage, ob offene Strukturen oder für einen Zeitraum abschließend bestimmte Teilneh-

mende den Beirat stellen, wurde unterschiedlich bewertet. Überwiegend waren die Teil-

nehmenden der Ansicht, dass dies spezifisch je Gebiet entschieden werden müsste.

Beim Aspekt der Verstetigung der Verfügungsfonds nach Beendigung der Fördergebietslauf-

zeit wird die bestandshaltende Wohnungswirtschaft neben dem Quartiersfonds bezirkliche

Stadtteilarbeit als zentraler Ansprechpartner für die Mittelbereitstellung angesehen. Stiftun-

gen eigneten sich weniger, da diese in der Praxis in der Regel jährlich neu die Mittel verge-

ben und daher kein Angebot für etwas Dauerhaftes, Wiederkehrendes geleistet wird. Bezo-

gen auf die Genossenschaften, SAGA GWG und andere Bestandshalter sahen die Teilneh-

menden das Erfordernis, dass die Förderung regelmäßiger Veranstaltungen, bestimmter

quartiersbezogener Einrichtungen und der Arbeit des Beirats „Tradition werden müsste“.

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Eine Herausforderung sah eine Reihe von Teilnehmenden darin, dass mit dem Ende der För-

dergebietslaufzeit die Projektantragsberatung der Gebietsentwickler und ebenso die Mode-

ration des Entscheidungsgremiums entfällt. Allerdings ergab sich hier ein heterogenes Bild,

gespeist aus unterschiedlichem Arbeitsverständnis einiger Gebietsentwickler und unter-

schiedlich agierenden Beiräten und Stadtteilgremien, die eben unterschiedlich selbstständig

und selbstbewusst aufgestellt sind bzw. über unterschiedlich lange gefestigte Erfahrungen

verfügen. Dies hat entsprechend auch mit der personellen Kontinuität der Beiratsarbeit zu

tun (s.o.).

Das Einsatzspektrum der Verfügungsfonds setzt bei aller Breite und Unterschiedlichkeit häu-

fig auf das Bewährte: Feste, Sportereignisse und -kurse, Angebote für bestimmte Zielgrup-

pen. Eher selten wird der Verfügungsfonds genutzt, um spontane Reaktionen auf akute

Probleme und Chancen zu ermöglichen. Einige Teilnehmende haben signalisiert, den Beirat

hierfür stärker zu sensibilisieren, um die „Spontaneität“, die dem Instrument auch innewoh-

nen kann, zu nutzen.

Insgesamt gibt es ein umfassendes und klares Bekenntnis zum Einsatz des Verfügungsfonds

während der Fördergebietslaufzeit und in der Regel auch darüber hinaus.

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6. Anhang

Teilnehmerliste Ahrens, Carolin BIG-Städtebau GmbH, Regionalbüro Hamburg Berg, Thomas BIG-Städtebau GmbH, Regionalbüro Hamburg

Castro Frenzel, Jasmin Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Friebel, Klaus-Peter Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Gärtner, Mareike Bezirksamt Eimsbüttel Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Gebhard, Michaela Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Hafemann, Beate raum+prozess

Kirchhoff, Jutta Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Sozialraummanagement

Krimson, Jan steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg m.b.H

Messner, Claudia Bezirksamt Bergedorf Fachamt Sozialraummanagement

Osten, Kai Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Panz, Oliver Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Paulsen, Jan Bezirksamt Harburg Fachamt Sozialraummanagement

Pelz, Ulrike Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

Dr.Prömmel, Jan Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Protschky, Andrea Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Sadowski, Daniel steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg m.b.H

Schlonski, Christiane Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung Siebert, Arno Gesellschaft für Stadtentwicklung m.b.H

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Schmalriede, Karin Lawaetz-Stiftung Schneider, Ingrid steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg m.b.H

Steenwarber, Vanessa Lawaetz-Stiftung Winch, Susanne Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung

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Präsentation

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Fachlicher Austausch am 03.04.2014 im Konferenzzentrum der BSU

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung

Workshop „Verfügungsfonds in Hamburg“Fotos: Lawaetz-Stiftung

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

Gliederung

1. Instrument Verfügungsfonds

2. Verfügungsfonds in Hamburg

Grundlagen

Projekte

Gremien

Öffentlichkeitsarbeit

Finanzierung

Verstetigung

3. Resümee

2

Workshop „Verfügungsfonds in Hamburg“

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BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

Ursprung

Programmsegment Soziale Stadt seit 1999:

Finanzierung: 100 % Städtebauförderungsmittel

Programmsegment Aktive Stadt- und Ortsteilzentren:

seit 2008 Finanzierung: 50% Städtebauförderung

50% sonstige Mittel

alle Programmsegmente seit 2010 Finanzierung:

50%/50%, Ausnahme Soziale Stadt (100% möglich)

3

1. Instrument Verfügungsfonds

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

Verfügungsfonds

Instrument zur Förderung von Engagement und

quartiersbezogener Selbstverantwortung

Förderung von Netzwerken, Professionalisierung der

Akteure

Aktivierung privaten Engagements und privaten Kapitals

für den Stadtteil

4

1. Instrument Verfügungsfonds

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BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

Verankerung in der Verwaltungsvereinbarung

Städtebauförderung (2013)

5

1. Instrument Verfügungsfonds

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Verankerung in den RISE-Förderrichtlinien ab Februar 2013

Einrichtung des Verfügungsfonds mit Beginn der Erarbeitung des IEK.

Kurzfristige Finanzierung kleinerer in sich abgeschlossener Maßnahmen.

Soziale Stadt bis zu 100% Städtebauförderungsmittel.

Sanierung, Zentrenprogramm und Stadtumbau i.d.R. 50%/50%,

Fördermittelanteil Städtebauförderung nur für Investitionen und

investitionsvorbereitende bzw.- begleitende Maßnahmen.

Höhe pro Gebiet max. 30.000 €/a insgesamt.

Entscheidung über die Mittelverwendung durch ein, durch den Bezirk

legitimiertes, Beteiligungsgremium.

6

1. Instrument Verfügungsfonds

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Hamburg 2011-2013

45 Verfügungsfonds

7

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Übersicht

4 6 4

6

4 18 3

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

Verfügungsfonds haben Bezug zu allen 16 Handlungsfeldern

der Integrierten Stadtteilentwicklung

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Übersicht

Foto: Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH

Foto: Gesellschafts für Stadtentwicklung mbH

Foto:Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH

Foto: Lawaetz-Stiftung

Foto: Lawaetz-Stiftung

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BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

9

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Verteilung der Projekte nach Kategorien

Beteiligungsverfahren

Workshops

MitmachaktionenMaßnahmen zur

Stärkung der

Stadtteilkultur

Veranstaltungen Lokale

Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur

Belebung des

Einzelhandelsstandortes

Bauliche Maßnahmen

Sachkosten

BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

10

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Projekte

Frühjahrsputzaktion

Hamburg räumt auf

Lesereihe

Stadtteilfeste

Flyer

Nikolausaktion

Fahrradselbsthilfewerkstatt

Schwimmkurs

Laternenumzug

Ferienprogramm

Bastelaktion

NähkursAusflüge

Fahrradkurs

Homepage

Theaterprojekt

FilmtageKunstprojekte

Weihnachtsaktion

Deutschkurs

Fotographieworkshop

Beteiligungsverfahren

Spiel- und Sportaktionen

PC-KursNachhilfe Weihnachten in Gesellschaft

Seifenkistenrennen

Geschichtswerkstatt Konzerte

Kultur für Kinder

JahreszeitenfesteZirkus Kinder- und Jugendfeste

Laternenfest

Festivals

Weihnachtsfeiern

Weihnachtsmarkt

SuppenfestGesundheitstag

Ramadankulturfest

Freilichtkino

Tanzcafé DementiaInterkulturelles Picknick

BroschürenVeranstaltungskalender

Dachmarke

KüchengeräteSpielgeräte

Sportgeräte

Ausstattung Mannschaften und Vereine

Computer und Zubehör

Laufkostüm Bär

Straßenbeetbepflanzung

Weihnachtsbeleuchtung

Ausstattung Bücherhalle

Markisen

Pflanzkübel Barfuß-Dschungelpfad im Garten der Sinne

Begrünungsaktionen

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BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Verteilung der Projekte nach Kostenhöhe

< 500 € < 1000 € < 2000 € > 2000 €

Beteiligungsverfahren / Workshops / Mitmachaktionen

Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur

Veranstaltungen

Lokale Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes

Bauliche Maßnahmen

Sachkosten

Sonstiges

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12

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Projekte

Programmsegmente

Aktive Stadt-

und

Ortsteilzentren

Städtebauliche

Sanierung

Landesgeförderte

GebieteSoziale Stadt

Stadtumbau

West

Beteiligungsverfahren / Workshops / Mitmachaktionen

Maßnahmen zur Stärkung der Stadtteilkultur

Veranstaltungen

Lokale Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandelsstandortes

Bauliche Maßnahmen

Sachkosten

Sonstiges

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45 Gremien

Anforderungen an die Gremien ergeben sich aus:

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2013

Förderrichtlinien RISE

Geschäftsordnungen auf Bezirksebene

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Gremien

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BSU | Amt WSB | Michaela Gebhard | 03.04.2014

Aussagen zum Thema Gremien in den RISE-Förderrichtlinien

6.3 Verfügungsfonds

[…] Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein, durch den Bezirk

legitimiertes, Beteiligungsgremium im Fördergebiet. […] (S.10)

6.4 Bürger- und Akteursbeteiligung

[…] Es ist u.a. ein öffentlich tagendes Beteiligungsgremium einzurichten. Die

Zusammensetzung des Beteiligungsgremiums soll gewährleisten, dass

unterschiedliche Interessen und Sichtweisen aus dem jeweiligen festgelegten

Gebiet vertreten sind.

Daher ist eine auf das Gebiet und Programmsegment angepasste

Zusammenstellung zu entwickeln und das Beteiligungsgremium durch den

Bezirk einzusetzen.[…] ( S.11)

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Gremien

14

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Beispiele der Gremienzusammensetzung:

Offenes Gremium - freie Teilnahme

Festes Gremium - Quotierung

2. Verfügungsfonds in Hamburg - Gremien

LegitimationAktivierung

Anzahl Mitglieder Zusammensetzung Auswahlmodus

Keine Begrenzung Bewohner; Menschen, die für Institutionen arbeiten, die in das Quartier hineinwirken.

Stimmberechtigt sind alle, sofern sie regelmäßig an Beiratssitzungen teilnehmen oder zumindest an 2 vorangegangenen Sitzungen teilgenommen haben.

Anzahl Mitglieder Zusammensetzung Auswahlmodus

16 3 Vertreter/innen von Initiativen/Einrichtungen 1 Anwohnervertreter/in;3 Grundeigentümer-vertreter/innen; 5 Gewerbetreibende;4 Vertreter/innen der BV-Fraktionen

Für Vertreter/innen von Initiativen/Einrichtungen: Vorschlag durch den Beirat nach BewerbungFür Vertreter/innen der Anwohner/innen, Gewerbetreibende und Grundeigen-tümer/innen: Losverfahren nach Bewerbung

Bestätigung durch den Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung der BV

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Öffentlichkeitsarbeit

Anforderungen:

Niedrigschwellig

Mehrsprachig

Vielfältig

Formen:

Websites

Flyer

Leitfäden

Stadtteilzeitung

Plakate

Hinweise bei Veranstaltungen

Aufsuchende Informationsarbeit

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Aussagen zum Thema Finanzierung in den

RISE-Förderrichtlinien

Kurzfristige Finanzierung kleinerer in sich abgeschlossener Maßnahmen

Folgende Finanzierungsmodalitäten sind in den Programmsegmenten zu

berücksichtigen:

Soziale Stadt bis zu 100% Städtebauförderungsmittel

Sanierung, Zentrenprogramm und Stadtumbau i.d.R. 50%/50%

Eine Beantragung einer mehr als 50 %igen bis zu 100 %igen

Finanzierung aus, Fördermitteln ist zu begründen

Höhe pro Gebiet max. 30.000 €/a insgesamt

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Finanzierung

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Finanzierung

Mittelakquise - Kofinanzierung

Projektweise Kofinanzierung

Fondsweise Kofinanzierung

Möglichkeiten

IG-Mittel

Sponsoring

Bezirkssondermittel

Wohnungsbaugesellschaften

Vereine

Stiftungen

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2. Verfügungsfonds in Hamburg - Verstetigung

Verstetigung nach Beendigung des Förderzeitraums mit

Hilfe von:

Sponsoring

Bezirkssondermittel

Wohnungsbaugesellschaften

Vereine

Stiftungen

Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit

Beispiele:

Schnelsen-Süd

Lurup

Barmbek-Süd

Sonderfördergebiet Wilhelmsburg

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Verfügungsfonds

Werden in Hamburg in fast allen Fördergebieten

eingesetzt.

Alle 16 Handlungsfelder von RISE werden bespielt.

Große Vielfalt an Projekten.

Mitmachaktionen und Veranstaltungen stellen

den größten Anteil.

Größter Anteil der Projekte im Programmsegment

Soziale Stadt.

Art der Projekte korrespondiert mit den Zielen

der Programmsegmenten.

Öffentlichkeitsarbeit ist noch ausbaufähig.

3. Resümee

20Fotos:Lawaetz-Stiftung

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Weitere Informationen: www.hamburg.de/rise

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!