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»mediation« Studium Mediation Hagen Rechtswissenschaftliche Fakultät © 2014 FernUniversität in Hagen. Alle Rechte vorbehalten.

WSM Broschüre 2014 a4 - fernuni-hagen.de¼re... · RAin Sabine Felis-Filbry, Dortmund RAin Angelika Flechsig, Unna RAin Claudia Geldner, Bochum Prof. Dr. Ulla Gläßer, Frankfurt/Oder

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»mediation«

Studium Mediation Hagen

Rechtswissenschaftliche Fakultät

© 2014 FernUniversität in Hagen. Alle Rechte vorbehalten.

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InhaltsverzeichnisDrei gute Gründe für das »studium mediation« in Hagen ... 4Die Mitglieder der Prüfungskommission ............................. 8Zum »studium mediation« ............................................... 10Grundstudium im ersten Semester ................................... 11Hauptstudium im zweiten Semester ................................. 13Zulassung zur Abschlussprüfung ...................................... 14Zeugnis ............................................................................ 14Zu den Inhalten des Studienangebots ............................... 15Mastergrade .................................................................... 17Zulassung, Kosten und Anmeldefristen ............................ 18Prüfungsordnung (Auszug) .............................................. 19

Impressum

Verantwortlich Prof.Dr.KatharinaGräfinvonSchlieffenGestaltung NadineHammesfahr/Prof.Dr.KatharinaGräfinvonSchlieffen

© 2014 FernUniversität in Hagen»studium mediation«an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät – FernUniversität in Hagen

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»studium mediation«an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät – FernUniversität in Hagen

unter der Leitung von Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen

entwickelt in Kooperation mitProf. Dr. Fritjof Haft, Tübingen

Dozentinnen und Dozenten im »studium mediation« sind u.a.

Dipl.-Päd. Dr. Nicole Auferkorte-Michaelis, Duisburg/Essen

Prof. Dr. Britta Bannenberg, Gießen

Prof. Günter Bierbrauer, Ph. D., Luzern (CH)

Prof. Dr. Jürgen Bolten, Jena

Dipl.-Theol. Dorothee Boss, Aachen

Dipl.-Psych. Roland Breinlinger, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Andrea Budde, Berlin

Barbara Claar, Bonn

Prof. Dr. Dr. Joseph Duss-von Werdt, Luzern (CH)

RA Eugen Ewig, Bonn

Jürgen Feldmann, Langen

RAin Sabine Felis-Filbry, Dortmund

RAin Angelika Flechsig, Unna

RAin Claudia Geldner, Bochum

Prof. Dr. Ulla Gläßer, Frankfurt/Oder

Thomas Gorzel, Hamburg

Prof. Dr. Fritjof Haft, Tübingen

Dr. Julia Herzog, Jena

Dipl.-Psych. Ann Christine Hlawaty, Frankfurt/Main

RA Marcus Hehn, Betzdorf/Sieg

Prof. Dr. Martin Henssler, Köln

RAin Andrea Herms, Erlenbach/Main

Horst Hütten, Aachen

Christa Kaletsch, M. A., Frankfurt/Main

Stefan Kessen, M. A., Berlin

Dr. Dieter Kostka, Neuss

Dipl.-Psych. Heiner Krabbe, Münster

RA Dr. Stefan Kracht, Hagen

RA Joachim Kramp, München

Dr. Katharina Kriegel-Schmidt, Jena

RiArbG a.D. Roland Lukas, Frankfurt/Main

Dr. Lars Oliver Michaelis, Essen

Dipl.-Soz. Hendrik Middelhof, Aachen

Prof. Dr. Leo Montada, Trier

Dipl.-Kulturwirt Christian Müller, Islamabad (PK)

RA Peter Michael Oppler, München

Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff, Berlin

Dipl.-Theol. Marc Pfeiffer, Weinheim

RA Dr. Reiner Ponschab, München

Prof. Dr. Roland Proksch, Nürnberg

Dipl.-Psych. Prof. Dr. Joseph Rieforth, Oldenburg

Sven Rösch, Helsinki

Prof. Dr. Dieter Rössner, Marburg

Sabine Runkel-Hehn, Betzdorf/Sieg

RAin Ute Sauerland, Lünen

Detlef Sauthoff, Oldenburg

RA Werner Schieferstein, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Christiane Simsa, M. A., Ludwigshafen

Prof.Dr.KatharinaGräfinvonSchlieffen,Hagen

RA Dr. Frank H. Schmidt, Nürnberg

Klaus Schmidt, Berlin

Anja Schoop, Hannover

Dipl.-Psych. Dr. Hansjörg Schwartz, Oldenburg

RA Adrian Schweizer, Gockhausen (CH)

RAin Anke Stein, Beckum

RA Christian Stiefel, Oberursel

Prof. Dr. Dieter Strempel, Bonn

RA Dr. Holger Thomas, Frankfurt/Main

RAin Cornelia Sabine Thomsen, Heidelberg

RA Dr. Wolfgang Trieb, Darmstadt

Dr. Markus Troja, M. A., Oldenburg

Prof. Dr. Roman Trötschel, Lüneburg

RiAG a.D. Arthur Trossen, Altenkirchen

Dr. Jörg Wagner, Rösrath

Dr. Ed Watzke, Wien (A)

Notar Dr. Bernd Wegmann, Ingolstadt

RA Stefan Wiesinger, München

Barbelies Wiegmann, Bonn

Prof. Dr. Horst Zilleßen, Berlin

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Mehr als drei gute Gründe, sich für das »studium mediation«an der FernUniversität in Hagen zu entscheiden

„Mediator“ kommt aus dem Lateini-schen und bedeutet Vermittler; die Ver-mittlerin war übrigens die „mediatrix“. Heute versteht man unter Mediation eine Methode selbstverantwortlicher Kon-fliktbeilegung. Der Begriff umfasst Ver-fahrensweisen, bei denen der Mediator die Medianden unterstützt, gemeinsame Interessen und Lösungen für ihren Kon-flikt zu finden.Mediation ist abermehrals nur ein Verfahren: Es erscheint auch als Umgangsform, Stil oder persönliche Haltung. Mediation ist vielgestaltig. Bis vor wenigen Jahren war Mediation in Deutschland nur wenigen bekannt. In-zwischen findet sich kaum ein Gebiet,auf dem nicht der Einsatz von Mediation oder mediationsähnlicher Ansätze er-probt würde. Vielerorts hat sich Mediati-on bereits bewährt und ist als Methode der Konfliktbeilegung nicht mehr weg-zudenken. Dem hat der Gesetzgeber im Jahre 2012 mit dem Erlass des Gesetzes zur Förderung der Mediation und an-derer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Rechnung getragen.

Mediationsausbildung

So ist bei vielen das Bedürfnis entstan-den, sich gründlicher mit dem Thema zu beschäftigen. Sie wollen mehr über Konflikte erfahren und begreifen, wieman mit ihnen umgehen kann. Immer mehr beschließen, sich zur Mediatorin oder zum Mediator ausbilden zu lassen. In dieser Situation stellen die meisten fest, dass sie unter einer Vielzahl ganz

unterschiedlicher Aus- und Fortbildungs-programme wählen können. Mediati-onsausbildungen werden als Wochen-endseminare über 90 Stunden oder als Mastergrad mit anschließender Promo-tionsmöglichkeit angeboten: Das Spek-trum ist breit. Wie soll man sich zurecht-finden und feststellen,was das Richtigefür einen ist? Die vorliegende Broschüre möchte Ihnen das »studium mediation« der FernUniversität in Hagen vorstellen und Ihnen dabei die Frage beantworten: Was erwartet mich Besonderes, wenn ich mich gerade für diese Ausbildung an der FernUniversität in Hagen entscheide?

Von wem lerne ich?

Die meisten Mediationsausbildungen bestreiten ihre Kurse mit ein oder zwei Referenten; Hagen wurde als Universi-tätsstudium konzipiert: Das Fach Media-tion wird von einem großen interdiszip-linären Kreis renommierter Professoren und Praktiker gelehrt. Unter den Dozen-ten befinden sich zahlreiche bekannteWissenschaftler und namhafte Autoren; die Präsenzen werden von anerkannten und erfahrenen Mediatoren geleitet. Bei der Auswahl der Lehrenden wurde auf Interdisziplinarität geachtet, denn Me-diation lebt von der Zusammenschau

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psychologischer, kommunikationswissen-schaftlicher und rechtlicher Betrachtung – alles verbunden mit den Methoden erfolgreicher Verfahrensgestaltung. Für genauso wertvoll hält die FernUniver-sität die Pluralität der Meinungen und Überzeugungen: Unter den Autoren, Seminarleitern und Prüfern findet manalle wesentlichen Denkrichtungen und Vereinigungen der Mediation vertreten. Ein Dozentenkollegium von der Qualität und Größe des Hagener Kreises ist in der deutschsprachigen Mediationsausbildung ohne Gleichen. Teilnehmer und Absolven-ten des Studiums heben immer wieder die Kompetenz der FernUniversitäts-Do-zenten hervor: „Die Referenten vermit-teln ein lebendiges Bild von Mediation.“

Wie studiere ich?

Das »studium mediation« kombiniert auf eine einzigartige Weise Theorie und Pra-xis, Fernstudium und Workshop. Grund-lage ist die Einsicht, dass praxisorientierte Seminare wesentlich effizienter und zu-friedenstellender durchgeführt werden können, wenn sich die Teilnehmenden zuvor in eigener Regie mit dem Stoff aus-einandergesetzt haben. Das begleitete Vor- und Nachbereiten mit schriftlichem Kursmaterial erlaubt ein viel konzentrier-teres praktisches Arbeiten in den Präsen-zen als in Seminaren, die den Anspruch erheben, gleichzeitig Theorie und Praxis zu vermitteln. Die einzigartige Mischung aus selbstbestimmtem Fernstudium und präsenter Gruppenarbeit ermöglicht es

zudemauchberuflich starkbeanspruch-ten Teilnehmern, sich das erforderliche Wissen und Können anzueignen. Als gro-ßer Vorteil wird die weitgehend flexibleZeiteinteilung und autonome Bestimmung des Lerntempos angesehen. Der didakti-sche Ansatz des Hagener Studiums – die Mischung zwischen Studium daheim und Training in der Gruppe – erhält von den Teilnehmenden immer sehr gute Kritiken.

Wie ist das Studium aufgebaut?

Das »studium mediation« ist ein univer-sitäres Weiterbildungsprogramm über zwei Semester, das Sie zur Mediatorin und zum Mediator ausbildet. Absolven-ten erhalten ein universitäres Zeugnis. Im ersten Semester werden die Grundlagen und interdisziplinären Bezüge der Medi-ation behandelt, im zweiten Semester kommen die wichtigsten Anwendungs-felder mediativer Praxis zur Sprache. Das »studium mediation« bietet damit nicht nurprofilierteGrundlagen,sondernauchdie Möglichkeit zur Spezialisierung: Op-tional erhalten die Teilnehmenden eine Ausbildung in den Fächern Familienme-diation, Wirtschaftsmediation, Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen oder die Kompetenz zur Mediation von Groß-gruppen.

Was für einen Abschluss bietetdas Studium?

Absolventen des »studiums mediation« erhalten ein Abschlusszeugnis der Rechts-wissenschaftlichen Fakultät der FernUni-versität. Diese Urkunde gibt Auskunft über die Leistungen im Studium, in der Abschlussprüfung und über das Spezi-algebiet der Mediation. Mit Erhalt des Zeugnisses gelten Sie als universitär zerti-fizierterMediator.DieLeistungen,diedasZeugnis verbrieft, übertreffen alle zurzeit diskutierten Standards im Zusammen-hang mit der Anerkennung als Mediator.

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Prof. Dr. Joseph Duss-von Werdt, europäischer Pionier und Vordenker der Mediation: „Das Studium für Mediation an der FernUniversität in Hagen kann man nur als ein großartiges Angebot bezeichnen.”

Was studiert man?

Die Teilnehmer des »studiums mediation« erwartet mehr als nur eine Mediations-ausbildung. Das Studium kommt jeder vermittelnden Tätigkeit zugute, sei es im Beruf oder privaten Umfeld. Ein weiterer Erfolg der zwei Semester ist die allgemei-neEntwicklungvonSchlüsselqualifikatio-nen, wie etwa Verhandlungskompetenz, oder das Überdenken persönlicher Ver-haltensmuster: Wie gehe ich persönlich mitKonfliktenum?WelcheHaltungstre-be ich an?

Im Gegensatz zu manch anderer Aus-bildung stellt ein universitäres Studium keinen Katechismus auf, lehrt keinen Glauben und gibt kein Rezeptbuch aus. Im »studium mediation« werden Alterna-tiven diskutiert, Hintergründe aufgehellt, Bezüge geknüpft und Räume für das Ver-fertigen eigener Gedanken eröffnet. Dies beansprucht eine gewisse Reifezeit – mit derChance,ErfahrungenmitKonflikten,

Konfliktbeilegungen und mit sich selbstzu sammeln. Gefördert wird dies durch die Zurückgezogenheit des Selbststudi-ums im Wechsel mit den Begegnungen in der Gruppe sowie den Rollenspielen in den Präsenzseminaren und den realen Konflikten, die als Prüfungsvorausset-zung vermittelnd zu bearbeiten sind.

Wie ist das Studiumorganisiert?

Das »studium mediation« wurde Ende der 1990er Jahre als interdisziplinäres Weiterbildungsstudium an der FernUni-versität in Hagen gegründet. Die langjäh-rige Erfahrung konnte genutzt werden, das Programm immer wieder den Wün-schen und Bedürfnissen der Teilnehmer anzupassen. Träger des Studiums ist die Universität, weshalb sich Inhalt und Abläufe des Studiums nach den Regeln des Hochschulgesetzes NRW und einer Prüfungsordnung der Fakultät richten. Das Studium ist vielfach in die Universität

eingebunden. So wird es vom Contarini-Institut für Mediation, dem einzigen uni-versitären Forschungsinstitut zum Thema Mediation, dem Lehrstuhl von Schlieffen und einem großen Kreis von Alumni, den Absolventen des »studiums mediation« und des »masters of mediation«, unter-stützt. Eine Hochschule mit den klassisch-en Aufgaben der Forschung und Lehre, zumal der Fernlehre, benötigt für die Durchführung eines innovativen Weiter-bildungsprogramms mit bundesweiten Präsenzveranstaltungen jedoch auch externe Partner. Diesen haben wir mit dem Forschungsinstitut für Rechtliches Informationsmanagement GmbH (FIRM), einem An-Institut der FernUniversität in Hagen, gefunden. Zu den Hauptaufga-ben des FIRM zählt die Realisierung des Präsenzstudiums, während die FernUni-versität die Gesamtverantwortung für das Studium, insbesondere für das Cur-riculum, die Fernlehre und die Prüfungen trägt. Mit der Organisation der einzelnen Präsenzseminare hat das FIRM die Zeug-ma GmbH, einen bewährten Anbieter von Mediationsseminaren, betraut. Alle Beteiligten bemühen sich, das gesamte Programm durch gezielte Evaluationen beständig zu verbessern.

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1) Das »studium mediation« bietet eine gründliche, vielseitige Ausbildung bei den renommierten Dozenten der FernUniver-sität in Hagen. 2) Die einzigartige Mischung aus Fernstu-dium und Präsenzseminaren ermöglicht es auch beruflich stark beanspruchtenTeilnehmern, die für den Einstieg in den Mediationsberuf erforderlichen Kenntnis-se und Fertigkeiten zu erwerben. 3) Das »studium mediation« ist ein aus-gereiftes Programm, das dem Absolven-ten einen universitären Abschluss nach zwei Semestern bietet.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Broschüre viele Anregungen bietet, und ich würde mich freuen, wenn ich Sie als Studentin oder Student bei uns begrüßen dürfte. Bis dahin bleibe ich mit den besten Wün-schen aus Hagen

Ihre

KatharinaGräfinvonSchlieffen– Wissenschaftliche Direktorin –

KatharinaGräfinvonSchlieffen

Frau Prof Dr. von Schlieffen ist Wissenschaftliche Direktorin des »studi-ums mediation« an der FernUniversität in Hagen sowie Vorstandsvor-sitzende der Deutschen Gesellschaft für Mediation und zugleich Mith-erausgeberin des Standardwerks »Handbuch Mediation«.

Wie geht es nach demMediationsstudium weiter?

Nach der universitären Abschlussprüfung am Ende des »studiums mediation« be-steht die Möglichkeit, als Mediatorin oder Mediator freiberuflich tätig zu werden.Manche entscheiden sich auch dafür, ih-rem bisherigen Beruf weiter nachzugehen und sich für die Mediation in einer Ne-bentätigkeit zu engagieren. Wieder ande-re ergänzen ihre bisherige Tätigkeit durch mediative Verfahren und Methoden. Auf diese Weise konnten sie in ihr bisheri-gesberuflichesUmfeldneueFormenderKonfliktbearbeitung einführen, für sichselbst andere interessante Tätigkeitsfel-der und Karrierechancen erschließen und schließlich auch ihre private Lebensweise fördern. Teilnehmer mit wissenschaftli-chen Neigungen oder ausgeprägt pro-fessionellen Zielen sind schließlich nicht selten daran interessiert, nach Abschluss des »studiums mediation« ihr Wissen nochmals zu vertiefen und nach einem weiteren Semester den Titel des »masters of mediation« zu erwerben. Dieser aka-demische Grad berechtigt zur Promotion (Dr. iur.). Aus unserer Sicht folgen daraus drei gute Gründe, sich für das »studium mediation« an der FernUniversität in Ha-gen zu entscheiden:

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Seit der ersten Stunde bemüht sich das »studium mediation« um dauerhafte Qualität und erstklassige Betreuung. Als oberstes Gebot gilt, die Ausbildung auf ein möglichst breites fachliches Fundament zu stellen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde ein Leitungs- und Entwicklungsgremium geschaffen: die sog. Prüfungskommission. Bei ihren Mitgliedern handelt es sich um Experten unterschiedlichster Provenienz. Die Interdisziplinarität garantieren Rechtswissenschaftler, Psychologen und Philosophen; man findet aber auch Vertreter der verschiedenen Mediationsformen wie etwa der Familienmediation, derWirtschaftsmediation oder des Täter-Opfer-Ausgleichs. Mediationspraxis von nicht weniger als fünf Jahrzehnten verbindet sich mit den Einsichten der Forschung und trifft auf neue, anregende Ideen zur Optimierung und Breitenimplementation der Me-diation. Gemeinsam tragen alle Mitglieder dazu bei, dass sich das Studium lebendig entfalten kann.

Die Mitglieder der Prüfungskommission

Andreas Haratsch

Prof. Dr. Haratsch ist seit 2007 Universitäts-

professor für Deutsches und europäisches Ver-

fassungs- und Verwaltungsrecht an der Fer-

nUniversität in Hagen. Von 2003 bis 2005 war

er Wissenschaftlicher Referent am Zentrum

für Europäische Integrationsforschung an der

Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität

Bonn. Von Mai 2010 bis 2012 war Professor

Haratsch Dekan der Rechtswissenschaftlichen

Fakultät der FernUniversität in Hagen.

Joseph Duss-von Werdt

Prof. Dr. Duss-von Werdt ist Psychologe und

Theologe. Von 1967 bis 1987 war er Leiter

des Instituts für Ehe und Familie in Zürich,

das von ihm gegründet wurde. Seit 1998 ist

Professor Duss-von Werdt Lehrbeauftragter für

Mediation an der Fernuniversität in Hagen.

Friedrich Dauner

Friedrich Dauner ist Volljurist und hat

langjährige kaufmännische Erfahrungen. Er ist

Mitglied der Geschäftsführung der Deutschen

Gesellschaft für Mediation und betreut als

Wissenschaftlicher Mitarbeiter seit 2008

die Weiterbildungsangebote Mediation der

FernUniversität in Hagen.

Britta Bannenberg

Prof. Dr. Bannenberg war von 2002 bis 2008

Professorin für Kriminologie, Strafrecht und

Strafverfahrensrecht an der Universität Biele-

feld. Sie arbeitete u.a. mit an Gutachten des

Hamburger Senats zur Konfliktregelung bei

Gewaltstraftaten in Beziehungen sowie zum

Täter-Opfer-Ausgleich im Auftrag des Bundes-

ministeriums der Justiz. Seit 2008 ist sie Profes-

sorin für Kriminologie in Gießen.

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Stefan Kracht

Dr. Kracht ist geschäftsführender Leiter des

»studiums mediation« an der Fern Universität

in Hagen und Rechtsanwalt. Zudem ist er seit

2000 Geschäftsführer des Contarini-Instituts

für Mediation und Leiter des Instituts für

Rechtliches Informationsmanagement (FIRM)

GmbH.

Leo Montada

Prof. Dr. Montada ist seit 1972 Professor

für Psychologie an der Universität Trier, seit

1995 zugleich Direktor des Zentrums für

Gerechtigkeitsforschung an der Universität

Potsdam. Von 1997 bis 2002 war er Präsi-

dent der International Society for Justice

Research. Professor Montada ist Mitglied

zahlreicher wissenschaftlicher Akademien.

KatharinaGräfinvonSchlieffen

Prof Dr. von Schlieffen ist Inhaberin des Leh-

rstuhls für Öffentliches Recht, juristische

Rhetorik und Rechtsphilosophie der Fern-

Universität in Hagen. Sie ist wissenschaftliche

Direktorin des Contarini-Instituts für Media-

tion, leitet die Mediationsstudienprogramme

an der FernUniversität und ist Vorstandsvorsit-

zende der Deutschen Gesellschaft für Media-

tion (DGM). Nach ihrem Studium in Bonn und

Mainz, ihrer Promotion (1989) und Habilita-

tion (1995) wurde sie zum Sommersemester

1997 an die Universität Münster und zum

Wintersemester nach Hagen berufen. Dort

konnte sie auch in der univeritären Selbstver-

waltung unter anderem als Prorektorin und im

Hochschulrat Erfahrungen sammeln.

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Zum »studium mediation«

»studium mediation«

1. Semester: Grundstudium 2. Semester: Hauptstudium

Fernstudium

Theorie durch 16 SWS

480 Std.

Praxisausbildung

2 dreitägige Prä-senzseminare

48 Std.

Fernstudium

Theorie durch 3 SWS Grundlagen + 5 SWS Wahlfach

240 Std.

Praxisausbildung

2 dreitägige Prä-senzseminare

48 Std.

2 Falldokumentationen 150 Std.

Studium gesamt

Fernstudium480 + 240= 720 Std.

Praxis150 + 96= 246 Std.

966 Std.

1. Zielgruppe

Das »studium mediation« wendet sich sowohl an jüngere als auch an erfahrene Berufstätige und Hochschulabsolventen, die Interesse und Gespür für menschli-cheInteraktionundKonfliktemitbringen.Die Teilnehmer des Studiums verfügen über  unterschiedliche Vorkenntnisse so-wohl hinsichtlich ihres Grundstudiums als auch ihrer beruflichen Erfahrung,was immer Anlass zu produktivem Aus-tausch bietet. So findet man unter denStudierenden die Mediatorin, die das Fach Psychologie studiert hat, den Rich-ter mit mehrjähriger Entscheidungs- und Vergleichspraxis, die junge Personalent-wicklungsmanagerin mit wirtschaftswis-senschaftlichem Hintergrund, Referen-dare oder erfahrene Rechtsanwälte und Notare, die ihr Tätigkeitsfeld ausweiten möchten, oder den Bürgermeister, Lehrer im Erstberuf, der eine Kurzausbildung im Konfliktmanagement vorweisen kann.Ein Teil der Interessenten beabsichtigt, später haupt- oder nebenberuflich alsselbstständiger Mediator zu arbeiten. Andere möchten ihre Qualifikation in-nerhalb des bisherigen Aufgabenkreises durcheinakademischesZertifikaterwei-tern.

2. Konzeption des Studiums

Bei der Konzeption des »studiums me-diation« an der FernUniversität in Hagen bestand unter den beteiligten Wissen-schaftlern von Beginn an Einigkeit, dass der Beruf des Mediators im Kern prak-tische Fähigkeiten verlangt, die nur durch Einsicht und Übung erworben werden können. Im Mittelpunkt des Studiums steht also die praktische Arbeit, sei es selbstständig oder in einer Gruppe un-ter Anleitung eines erfahrenen Mediators (Präsenzseminare). Im Laufe der Entwick-lung zeigte sich aber, dass die spätere Berufstätigkeit auf tiefer gehendem theoretischen Wissen basieren müsse, um dem Mediator situative Flexibilität, KreativitätunddieReflexiondeseigenen

Tuns zu ermöglichen. Dieser Einsicht wurde im Aufbau des Studiums durch eine Vernetzung von theoretischen und praktischen Studieneinheiten Rechnung getragen. Die Vermittlung des Wissens erfolgt überwiegend durch das Fernstudi-um, die der Fertigkeiten in den Präsenz-seminaren. So können die Teilnehmen-den gut vorbereitet mit ihren praktischen Übungen und Rollenspielen beginnen. Der Vorteil dieser Aufteilung besteht da-rin, dass die Seminare von der Wissens-vermittlung entlastet und als echte Trai-nings veranstaltet werden können. Der Zeitaufwand für das Durch arbeiten der einzelnen Kurse ist je nach Teilnehmer unterschiedlich. Bei der Konzeption des Studiums sind wir von Folgendem ausge-gangen:

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Curriculum »studium mediation«Grundstudium im ersten Semesterinsgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS)

1. Fernstudium, Wissensvermittlung

Fach I Mediation und RechtskulturEinheit 1 Mediation als Chance

710 01/1-3 Praktische Einführung in die Mediation; Mediation und Litigation; Systemische Einführung in die Mediation

3 SWS

710 02 Risiken der Streitbeilegung: Jurisprudenz und Mediation im Vergleich

1 SWS

Einheit 2: Grundlagen und Grenzen der Mediation

710 04 Das Ethos des Mediators 1 SWS

710 05 Rechtslage nach Erlass des Mediationsgesetzes 1 SWS

710 32/1 Konflikteundwiewirsielösen 0,5 SWS

710 32/2 Formen der alternativen Streitbeilegung im Spektrum 0,5 SWS

Fach II Mediation und menschliches Verhalten710 06 PsychologiederMediation, Teil1 1 SWS

710 07 Psychologie der Mediation, Teil 2 1 SWS

710 08/1-2 Kommunikation – Grundlage mediativer Verfahren, Teil1 und Teil 2

2 SWS

710 09 DieSelbstverantwortungderKonfliktparteien 1 SWS

Fach III Verhandlungstechniken710 10 Rhetorik I 1 SWS

710 11/1-2 Rhetorik II, Teil 1 und Teil 2 1 SWS

710 12 Verhandeln, Teil 1 1 SWS

710 13 Verhandeln, Teil 2 1 SWS

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ESA I

befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach IPraktische Einführung in die Mediation Mediation und Litigation Systemische Einführung in die MediationRisiken der StreitbeilegungDas Ethos des MediatorsDie Rechtslage nach Erlass des MediationsgesetzesKonflikteundwiewirsielösenFormen der alternativen Streitbeilegung im Spektrum

Bearbeitungszeit: 4 Wochen

ESA II

befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I und IIPsychologie der Mediation Teil 1Psychologie der Mediation Teil 2Kommunikation – Grundlage mediativer VerfahrenDieSelbstverantwortungderKonfliktparteien

Bearbeitungszeit: 4 Wochen

ESA III

befasst sich mit den Inhalten der Skripten aus Fach I-IIIRhetorik I und Rhetorik II Teil 1 und Teil 2Verhandeln Teil 1 und Teil 2

Bearbeitungszeit: 4 Wochen

Nach Abschluss des »studiums mediation« habe ich das Gefühl, auf fundiertes Wissen und Erfahrung in verschiedenen Situationen zurückgreifen zu können. Der theoretische Teil ist anspruchsvoll und außerordentlich gut strukturiert, die praktischen Einheiten erlauben einen Einblick in den Mediationsalltag und geben Gelegenheit, einen eigenen StilunterprofessionellerAnleitungzufinden.NachdemkonventionellenStudium war es mir eine besondere Freude, dieses gut durchdachte und stets zielorientierte Studium zu absolvieren.

Kornelia Nickl, Anwaltskanzlei Nickl in Regensburg

System der Einsendearbeiten (ESA)

2. PräsenzseminareIm Grundstudium müssen mindestens zwei dreitägige Präsenzseminare (i.d.R. freitags bis sonntags) zum Thema „Ein-führung in die Mediation I + II” absolviert werden (2 x 24 Stunden = 48 Stunden). Die Seminare, an denen höchstens 20 Personenteilnehmen,findenverteiltüberdas gesamte Bundesgebiet statt (Näheres bei www.zeugma.de). Ziel dieser Veran-staltungen ist es, einen ersten Einblick in die Mediationspraxis zu vermitteln. Semi-nar I dient dabei dazu, den Teilnehmen-den Gelegenheit zu geben, ein komplet-tes Mediationsverfahren zu erleben und ein Gefühl für die eigene Haltung und das Selbstverständnis als Mediator zu entwickeln. In Seminar II sollen verstärkt einzelne Phasen und Situationen im Ver-lauf des Verfahrens vertieft und entspre-chende (Kommunikations-)Techniken geübt werden, deren Kenntnis für eine Mediation unerlässlich ist.

Bei Interesse können neben den beiden Pflichtseminaren sowohl im Grund- alsauch im Hauptstudium gegen entsprech-ende Bezahlung weitere Präsenzseminare belegt werden. Die Verantwortung für die Präsenzseminare trägt unser Partner, das Forschungsinstitut für Rechtliches In-formationsmanagement (FIRM GmbH), ein An-Institut der FernUniversität in Ha-gen. Mit der Organisation der Seminare hat das FIRM die Zeugma GmbH, einen bewährten Anbieter von Mediationssem-naren, betraut.

3. StudienkontrolleIm Grundstudium wird der Studienfort-schritt durch jeweils eine Einsendeaufga-be pro Fach kontrolliert.

4.Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums stellt die Universität ein Zertifikat aus, auf dem sie auch die Er-gebnisse der Einsendearbeiten mitteilt.

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Hauptstudium im zweiten Semestermindestens 8 SWS

1. Fernstudium, Wissensvermittlung Allgemeiner Teil(Pflichtprogramm)710 14/1-2 MediationundGerechtigkeitauspsychologischerSichtundPerspektivenaufdenKonflikt 1 SWS710 15 Der Umgang mit Machtgefällen in der Mediation 1 SWS710 16 Die Technik der teilnehmenden Neutralität 1 SWS

Wahlfächer

Je nach Interessengebiet soll im Hauptstudium eine Ausbildung in einem der folgenden Wahlfächer gewählt werden.DabeisindinjedemWahlfachfünfSWSverpflichtend:

Wahlfach 1: Mediation im familiären Umfeld710 17/1-3 Mediation mit Paaren und Familien, Teil 1, Teil 2 und Teil 3 3 SWS710 18 Mediation im Kinder- und Jugendhilferecht/Sorgerecht 1 SWS710 19/1-2 Mediation im Erbschaftsrecht, Teil 1 und Teil 2 1 SWS

Wahlfach 2: Mediation in der Wirtschaft710 20/1-2 Wirtschaftsmediation Teil 1 und Teil 2 2 SWS

710 21/1-2MediationbeiKonflikteninderArbeitswelt–einPraxisberichtundMediationvon KonfliktenumSozialleistungen

2 SWS

710 23 Mediation im Baurecht 1 SWS

Wahlfach 3: Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation710 24 Grundlagen der Mediation im Verwaltungsrecht 1 SWS710 25/1-3 Mediation im öffentlichen Bereich, Teil 1, Teil 2 und Teil 3 3 SWS710 26 Mediation im Kommunalrecht und innerbehördliche Mediation 1 SWS

Wahlfach 4: Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen710 27/1-2 Mediation im Jugendstrafrecht, Teil 1 und Teil 2 2 SWS710 28/1-2 Mediation im Erwachsenenstrafrecht, Teil 1 und Teil 2 2 SWS710 29 Mediation im Wirtschaftsstrafrecht 1 SWS

Fakultative Kurse710 30/1-2 Mediation in der Schule, Teil 1 und Teil 2 1 SWS710 35 Integrierte Mediation 1 SWS710 36 Humor in der Mediation 1 SWS

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2. Präsenzseminare

Im Hauptstudium müssen mindestens zwei Präsenzseminare in dem jeweili-gen Wahlfach absolviert werden (2 x 24 Stunden = 48 Stunden). Ein Seminar dauert drei Tageundfindet inGruppenmit maximal 17 Teilnehmenden statt. Die Seminare in den Wahlfächern Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppen-mediation und Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen werden nur ein-mal jährlich angeboten. Interessenten für diese Wahlfächer sollten frühzeitig Kontakt mit den Studienbetreuern auf-nehmen, um einen optimalen Studienab-lauf zu gewährleisten. Weitere Semin-are in derselben, aber auch in anderen Wahlfächern können gegen entspre-chendes Entgelt bei der FIRM belegt werden.

3. Umsetzung in die Praxis

Im Hauptstudium sind die Teilnehmenden gehalten, anstelle der Bearbeitung von Einsendeaufgaben selbst Erfahrungen als VermittlerbeieinerKonfliktbeilegungzusammeln und in mindestens zwei Fällen schriftlich zu dokumentieren. Die Abgabe der Dokumentationen muss jeweils bis zum 10. Januar bzw. 14. Juli eines jeden Jahres erfolgen.

4. Zulassung zur Abschlussprüfung

Eine Zulassung zur Abschlussprüfung kann erfolgen, wenn beide Dokumenta-tionen fristgerecht eingegangen und die erforderlichen Seminare besucht worden sind. Erfolgt die Abgabe der Dokumenta-tionen nach den festgelegten Terminen,

kann die mündliche Abschlussprüfung erst im darauffolgenden Semester statt-finden.

5. Zeugnis

Nach erfolgreichem Abschluss des Haupt-studiums wird ein universitäres Zeugnis folgenden Inhalts ausgestellt:

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Zu den Inhalten des Studienangebots

Nur durch Zufall habe ich von der Möglichkeit des »studiums mediation« erfahren. Persönlich konnte ich die Ergebnisse sehr gut in meinen beruflichenAlltagintegrierenundverwerten.DieMöglichkeitdes

berufsbegleitenden Studiums habe ich als eine Bereicherung empfunden und aus diesem Grund jetzt noch ein weiteres Studium begonnen:

Bachelor of Science Psychologie.

Cordula van Almsick

Grundstudium, 1. Semester

Fach I Mediation und Rechtskultur

Die Studieneinheiten „Mediation als Chance” und „Grundlagen und Gren-zen der Mediation” führen die Teilneh-menden in die Grundlagen der Mediation ein. Die Teilnehmenden werden mit den ty pischen Ausprägungen des Mediations-verfahrens vertraut gemacht und lernen die Phasen und Verfahrensgrundsätze der Mediation kennen. Hinzu treten einige berufsrechtliche Aspekte der Mediation, die sich daraus ergeben, dass die meisten Mediatoren einen Grundberuf haben, der über sein Standesrecht die Mediato-ren reglementiert. Daher gehören zum Fundament einer Mediationsausbildung auch die Vermittlung und Durchleuch-tung der berufsrechtlich verankerten Grundlagen der Mediation sowie der Entwurf eines individuell umsetzbaren mediatorischen Berufsethos‘. Neben der Mediation werden die Vor- und Nach-teiledergerichtsförmigenKonfliktbewäl-tigung vorgestellt. Dieser Teil ist vor al-lem für die nicht juristisch vorgebildeten Teilnehmenden unerlässlich, richtet sich aber auch an Juristen, denen durch diese Darstellung eine Reflexion ihrer bisheri-gen – vielfach unbewussten – Arbeits-weise ermöglicht werden soll. Daneben würde eine akademisch angelegte Aus-bildung fehlgehen, wenn sie die Tech-niken der Mediation isoliert, das heißt ohne Berücksichtigung der Gegensätze

und notwendigen Verklammerungen mit dem traditionellen deutschen System und seiner gegenwärtigen Entwicklung er-klärte.Durch die Anerkennung der Mediation als alternative Konfliktbewältigung imBereich der Jurisprudenz hat in der An-waltschaft, aber auch in anderen bera-tenden Berufen die Bereitschaft zuge-nommen, auch Mediationsverfahren durch zu führen. Mit dieser Entwicklung sind Chancen, aber auch Risiken für die ratsuchenden Konfliktparteien verbun-den – Risiken, die auch in den Verant-wortungsbereich des befassten Media-tors fallen können. Deswegen muss der Mediator in die Lage versetzt werden, verantwortungsvoll entscheiden zu kön-nen, in welchen Fällen und Konfliktenein Mediationsverfahren überhaupt in Betracht kommt; bekanntlich ist es ja manchmal sinnvoller, den Weg des strei-tigen Verfahrens zu wählen. Aus die-sem Grunde muss der Mittler über die grundlegenden Stärken und Schwächen beider Verfahrensarten informiert sein, da er nur so im jeweiligen Einzelfall den erfolgversprechendsten Weg einschlagen kann.

Fach IIMediation und menschliches Verhalten

Das zweite Fach beschäftigt sich mit den Grundzügen des menschlichen Ver-haltens. Wo dieses Grundwissen fehlt, bleiben Konfliktlösungen das Werk vonZufall und Intuition allein auf der Grund-lage höchstpersönlicher Erfahrungen und Vorstellungen. Wer so vorgeht, neigt dazu, in der eigenen – zumeist der ju-ristisch geprägten – Vorstellungswelt

befangen zu bleiben. Gestörten Kom-munikationssituationen, die außerhalb der eigenen Routine liegen, Signalen seelischer Verletzung und unerklärlichen Verhaltensmustern wird er möglicher-weise nicht angemessen begegnen; Kor-rektive, die mit dem Bewusstwerden des eigenen Verhaltens einhergehen, entfal-len. Dies kann in der einen oder anderen Situation zu Fehlern führen, die bei dem Wissen um die zugrunde liegenden men-schlichen Handlungsweisen vermeidbar gewesen wären. Entsprechend behandelt Fach II des Grundstudiums Mediation die psychologischen und kommunikations-wissenschaftlichen Grundeinsichten in das menschliche Verhalten unter beson-derer Berücksichtigung des vermittelnden nicht-therapeutischen Gesprächs und der Kommunikationsstörungen, die zu Blo-ckaden in der Mediationssituation füh-ren können. Den Teilnehmenden werden Werkzeuge an die Hand gegeben, die sie in bestimmten Situationen gewinn-bringend einsetzen können und die der Beförderung einer zielgerichteten Kom-munikation dienlich sind. Unverzichtbar in diesem Zusammenhang ist auch die Diskussion des – dem gesamten Ver-fahren zugrunde liegenden – Prinzips derSelbstverantwortungderKonfliktpar-teien, das gleichsam die Triebfeder jeder erfolgreichen Mediation darstellt.

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Anwendungsfelder für Mediation

Mediation im familiären Umfeld

Mediation mit Paaren und FamilienKinder- und JugendhilferechtErbkonflikte

Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation

KonfliktezwischenBürgerundStaatInter-undintrakommunaleKonflikte

Sonstiges

SchulkonflikteKonflikteinderPolitikInterkulturelle StreitigkeitenHumor in der MediationIntegrierte MediationWirtschaftsmediation

KonfliktezwischenUnternehmenKonflikteaufdemBauKonflikteinnerhalbvonBetrieben

Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen

Täter-Opfer-AusgleichMediation im JugendstrafrechtMediation im Erwachsenenstrafrecht

Fach IIIRhetorik und Verhandlungstechniken

Der dritte große Bereich des Studiums umfasst die Kurse Rhetorik und Verhan-deln. Diese Kenntnisse braucht der Medi-ator weniger, um selbst gut zu verhandeln oder rhetorisch brillant zu agieren, als vielmehr, um Positionen und Interessen der Konfliktparteien zu unterscheiden,ihre argumentative Strategie zu durch-schauen und die Streitenden aus ihrer Befangenheit in juristischen, anspruchs-definierenden Begrifflichkeiten zu be-freien. Durch die Kenntnis der typischen Streitmittel kann der Konfliktverlauf imEinzelnen analysiert und diese Einsicht dazu verwendet werden, Machtgefällen oder positionellen Verhärtungen zu be-gegnen. Fach III des Grundstudiums setzt also auf die Idee, dass nur eine realisti-sche Einschätzung der Mechanismen des Streitens und Obsiegens den künftigen Mediator befähigt, seiner Funktion als Verhandlungshelfer gerecht zu werden und ein möglichst offenes und gerechtes Verfahren zu gewährleisten.

Hauptstudium, 2. SemesterIm Hauptstudium werden die Studieren-den in verschiedenen Wahlfächern in die besonderen Konstellationen möglicher Mediationsverfahren eingeführt.

Allgemeiner TeilEin Schwerpunkt im allgemeinen Teil des Hauptstudiums liegt auf dem sachgerech-ten Umgang mit Machtgefällen und der

Technik teilnehmender Neutralität. Beide Grundsätze sind für ein Mediationsver-fahren essenziell. Verletzt der Mediator die Regeln der teilnehmenden Neutra-lität oder verkennt er ungleich verteilte Machtgefälle, kann dies gravierende Fol-gen sowohl für das Mediationsverfahren zwischen den Parteien als auch für den Mediator selbst haben. Außerdem sollen diemediationsspezifischpsychologischenGrundlagen der Mediation vertieft wer-den.

WahlfächerNachdemallgemeinenPflichtteilkönnensich die Studierenden aus vier Wahlfä-chern ein Programm zusammenstellen, welches die aktuellen Mediationsfelder in der Bundesrepublik Deutschland abdeckt. Dieses Programm soll die Studierenden auf künftige Arbeitsfelder vorbereiten.Das Wahlfach „Mediation im familiären Umfeld“ umfasst das klassische Feld der Familienmediation. Hier wird Mediation im Trennungs- und Scheidungsverfahren ebenso wie im Kinder- und Jugendhilfe-recht behandelt. Hinzu kommt ein Kurs Mediation in Erbschaftsangelegenheiten. Die Emotionsbewältigungs strategien so-wie die familienpsychologischen Zusam-menhänge bilden einen Schwerpunkt dieses Faches. Den Schwerpunkt des Wahlfachs Wirt-schaftsmediation bildet die unterstützte LösungvonKonfliktenzwischenund in-nerhalb von Unternehmen und anderen professionellen Partnern ökonomischer Prozesse.

Das Wahlfach Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation behan-delt mediative Prozesse insbesondere zwischen Bürgern und der Kommune so-wie den Vertretern von Administration-en und Projektbetreibern und anderen Großgruppen,beidenenspezifischeHer-angehensweisen für Mediation existieren. Neben der Mediation in Verwaltungsver-fahren und Verwaltungsprozess führt das Fach auch in die Umweltmediation ein. Es erfordert daher ein gewisses Verständ-nis für politische, organisatorische, tech-nische und rechtliche Zusammenhänge. Im Strafrecht sind die gesetzlichen Vor-gaben für ein Mediationsverfahren schon am weitesten gediehen. Vorschriften wie § 46a StGB zum Täter-Opfer-Ausgleich, insbesondere auch im Jugendstrafrecht, geben dem Mediator bereits von Geset-zes wegen Gestaltungsraum. Entspre-chend kann sich die Ausbildung im Wahl-fach Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen auf die Vermittlung der auf diesem Gebiet bereits reichlich vorhande-nen Erfahrungen im bestehenden gesetz-lichen Rahmen konzentrieren.

Fakultative KurseBesonderheiten über die Einführung und Anwendung von Mediation an Schulen – insbesondere im Verhältnis der Schüler zueinander – können den Kursen über Schulmediation entnommen werden. Für entsprechend Interessierte halten wir auch Kurse über Integrierte Mediation und Humor in der Mediation bereit.

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FernUniversität in HagenLehrstuhlProf.Dr.GräfinvonSchlieffen58084 Hagen

Tel.: 0 23 31 / 9 87 - 28 78 und 9 87 - 42 59Fax: 0 23 31 / 9 87 - 3 [email protected]/mediation

Mastergrade»master of mediation«

Der »master of mediation« bietet eine vertiefte wissenschaftliche Ausbildung. Künftige Mediatorinnen und Mediatoren sollen die interdisziplinären Fundamente der Methode kennen lernen und auf aka-demischem Niveau die Voraussetzungen und Wirkungen von Mediationsverfahren reflektieren.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum »master of mediation« wird zugelas-sen,wereinberufsqualifizierendesHoch-schulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolg-reich abgeschlossen hat und die für ein erfolgreiches Masterstudium der Media-tion notwendige Kompetenz erworben hat. Der Nachweis dieser Kompetenz gilt als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber ergänzend zu einem Studium eine mindestens einjährige, ein-schlägige Berufserfahrung aufweist oder ergänzend zu einem Studium Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die durch die erfolgreiche Teilnahme an mediationsaf-finen Qualifizierungsmaßnahmen erwor-ben wurden. Hierzu zählen insbesondere Ausbildungen in Disziplinen wie Modera-tion,Konfliktmanagement,RhetorikundVerhandeln.

Anmeldefristen

Die Bewerbung ist zum Wintersemester möglich bis zum 1. September. Studi-enbeginn ist der 1. Oktober. Zum Som-mersemester ist die Anmeldung möglich bis zum 1. März. Studienbeginn ist der 1. April. In jedem Semester steht nur eine begrenzte Anzahl von 50 Plätzen zur Ver-fügung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anträge. Für alle Termine gilt das Datum des Poststempels.

Studiendauer

Die Studiendauer beträgt regelmäßig drei Semester, für Absolventen des »studiums mediation« nur ein weiteres Semester, da ihre Studienleistungen voll auf den Mas-terstudiengang angerechnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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»studium mediation« Zulassung/Kosten

Ihre Anmeldeunterlagen richten Sie bitte an:

FernUniversität in HagenStudierendensekretariat58084 Hagen

Was muss ich tun, um zugelassen zu werden?

Schicken Sie den komplett ausgefüllten Zulassungsantrag mit den entsprechen-denQualifikationsnachweisen(z.B.KopieDiplomzeunis, Examenszeugnis) an die oben angegebene Adresse.

Zulassungstermine

Jeweils für maximal 150 Studierende je Semester sind die Termine im Sommerse-mester bis zum 1. März und im Winterse-mester bis zum 1. September (Datum des Poststempels). Die Zulassung erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anmeldun-gen. Teilnehmende erhalten gemäß § 2 Zulassungs- und Einschreibungsordnung für die Fern Universität in Hagen den Sta-tus als besondere Weiterbildungsstudier-ende.

Rückmeldung

Die Rückmeldung zum 2. Semester er-folgt mit einem Rückmeldeformular, das den Studierenden unaufgefordert zu ge-schickt wird.

Gebühren/Kosten

Die Gebühren werden gem. §  62 IVHochschulgesetz NRW in Verbindung mit §  3 Abs.  2 Hochschulabgabeng-esetz (HAbg) NRW (ehemals StBAG) als besondere Gasthörerbeiträge erhoben. Die Kosten für das »studium mediation« betragen derzeit für das erste Semester

insgesamt 2.085,- Euro, für das zweite Semester insgesamt 2.815,- Euro. Da-von sind im ersten Semester 785,- Euro, im zweiten Semester 1.035,- Euro an die FernUniversität Hagen zu zahlen. Über diese Gebühren erhalten Sie zum Anfang des Semesters einen Gebührenbescheid. Die Kosten für die Präsenzseminare in Höhe von 1.300,- Euro für das erste und 1.780,- Euro für das zweite Semester werden gesondert von dem FIRM per Rechnung eingezogen. Evtl. anfallende Übernachtungs-undVerpflegungskostenwerden von diesen Kosten nicht erfasst.

Ermäßigung der Gebühren

Ausschließlich Referendare und Referen-darinnen und Berufsanfänger und Beruf-sanfängerinnen im ersten Jahr nach dem universitären oder staatlichen Abschluss werden als bedürftig eingestuft und er-halten deshalb eine Ermäßigung der zu zahlenden Gebühren und Entgelte um 25  %. Die vorgenannten Ermäßigungs-regelungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang) vorliegen. Diese Studie renden zahlen im 1. Semes-ter Gebühren an die FernUniversität in Höhe von 503,- Euro und Entgelte an das FIRM in Höhe von 1.061,- Euro, im 2. Semester Gebühren an die FernUni-versität in Höhe von 760,- Euro und einen Betrag an das FIRM in Höhe von 1.351,- Euro. Eine weitere Gebührener-mäßigung aufgrund anderer Bedürftig-keitskriterien ist nicht vorgesehen. Der Antrag auf Ermäßigung der Gebühr ist

unter Beifügung der entsprechenden Un-terlagen (Ernennungs urkunde, Zeugnis des 1. oder 2. Staatsexamens bzw. des Hochschulabschlusses) mit dem Zulas-sungsantrag zu stellen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular auf der Rückseite des Zulassungsantrages. Ein nachträglich ein-gereichter Antrag auf Ermäßigung kann nicht berücksichtigt werden.

Zurückziehung des Antrags

Die Teilnahmegebühr für das »studium mediation« entsteht und wird fällig mit der Antragstellung. Eine Zurückziehung des Antrags ist nur vor Semesterbeginn (bis zum 30.09. für das Wintersemester bzw. bis zum 31.03. für das Sommerse-mester) gebührenfrei möglich.

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§ 1 Ziele und Inhalte des Studiums§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums§ 4 Präsenzseminare§ 5 Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen§ 6 Wiederholen von Prüfungen§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen§ 8 Prüfungskommission § 9 Geschäftsführender Prüfungsausschuss§ 10 Anerkennung von Studienleistungen und Wiederaufnahme des Studiums§11Zertifikat§ 12 Zeugnis§ 13 Angebot weiterer Vertiefungs- und Fortbildungsseminare

§ 1 Ziele und Inhalte des Studiums

Das Weiterbildende Studium Mediation vermittelt das wissenschaftliche Fundament und die praktischen Grundlagen der Mediation. Es versteht sich als Beitrag zu einer selbstverantwortlichen Konfliktbehandlunginnerhalb eines freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats. Zum Stu-dienziel gehört neben den speziellen Rechtskenntnissen, über die ein Mediator bzw. eine Mediatorin verfügen muss, die Einsicht in die psy-chologischen und kommunikationstheoretischen Zusammenhänge der Konfliktbewältigung.

§ 2 Zulassung zum Weiterbildenden Studium

(1) Am Weiterbildenden Studium Mediation kann teilnehmen, wer ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen oder die erforderliche Eignung im Beruf erworben hat.

(2) Für die Teilnahme am Weiterbildenden Studium sind Gebühren zu entrichten, die gesondert festgelegt werden.

§ 3 Aufbau, Dauer und Umfang des Studiums

(1) Das Studium umfasst Fernstudienphasen und Präsenzphasen. Es gliedert sich in ein Grundstudium und ein Hauptstudium. Das Grund-studium und das Hauptstudium dauern jeweils ein Semester. Im Grund-studium muss der Teilnehmende mindestens sechzehn Semester-

wochenstunden Fernunterricht belegen, im Hauptstudium mindestens acht Semesterwochenstunden.

(2) Das Studium umfasst im GrundstudiumfolgendePflichtleistungen:

1. Fernstudium

Fach I Mediation und RechtskulturFach II Mediation und menschliches VerhaltenFach III Verhandlungstechniken

2. Präsenzseminare

Im Grundstudium ist die Teilnahme an mindestens zwei einführenden PräsenzseminarenPflicht.

(3) Das Studium umfasst im Hauptstudium folgende Einheiten:

1. Fernstudium

AllgemeinerPflichtteil(Pflichtprogramm)

Wahlfächer(Wahlpflichtprogramm)

– Wahlfach Mediation im familiären Umfeld – Wahlfach Mediation in der Wirtschaft – Wahlfach Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation – Wahlfach Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen

2. Präsenzseminare

Im Hauptstudium müssen Präsenzseminare absolviert werden. Ein Semi-nar dauert drei Tage. Die Teilnahme an zwei Seminaren in dem für die AbschlussprüfunggewähltenWahlfachistPflicht.

3. Praktikum

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen Erfahrungen im Bereich der Konfliktbehandlung sammeln. Zum Nachweis dieser Erfahrungenmuss jede bzw. jeder Teilnehmende eigene Erfahrungen als Einzel- oder als Co-Mediator bzw. Einzel- oder Co-Mediatorin in mindestens zwei FällenkonsensualerKonfliktbewältigungdokumentieren.

§ 4 Präsenzseminare

(1) Bei den Präsenzseminaren des Grundstudiums werden die Studieren-den in die Mediation eingeführt. Ein Präsenzseminar im Grundstudium dauert drei Tage. Die Präsenzseminare im Hauptstudium vertiefen die praktischen Fertigkeiten des jeweils gewählten Wahlfachs. Ein Präsenz-

Inhaltsverzeichnis:

Prüfungsordnung (Auszug)vom 30.07.2010, gültig ab 01.10.2010

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seminar im Hauptstudium dauert drei Tage. Bei allen Präsenzseminaren werden pro Tag mindestens acht Zeitstunden abgehalten.

(2) Im Grund- und Hauptstudium können die Studierenden neben den PflichtveranstaltungenauchweitereSeminaredurchlaufen.

(3) Für die aktive Teilnahme an einem Präsenzseminar im Grund studium und im Hauptstudium in jeweils voller Länge wird ein Teilnahmeschein ausgestellt. Werden Teile eines Präsenzseminars versäumt, sind die versäumtenZeitennachzuholen.BeiVersäumnisvonmehrals20%derGesamtdauer eines Seminars ist dieses ganz zu wiederholen.

§ 5 Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen

(1) Leistungsnachweise werden durch die erfolgreiche Bearbeitung von Einsendeaufgaben sowie durch Teilnahmescheine erbracht. Über die Anerkennung bereits erbrachter Leistungs nachweise entscheidet der Geschäftsführende Prüfungsaus schuss.

(2) Im Grundstudium muss jede/r Teilnehmende in jedem Fach eine Einsendeaufgabe erfolgreich bestehen; schriftliche Prüfungsleistungen sind zwecks Plagiatsprüfung auch als elektronische Datei einzureichen. Außerdem muss jede/r Teilneh mende an den beiden Präsenzseminaren aktiv in voller Länge teilgenommen haben.

(3) Aus der Summe der Punkte der bestandenen Einsendearbeiten wird dieDurchschnittspunktzahlermittelt.Diesegehtzu20%indieGesamt-note ein.

(4) Im Hauptstudium müssen die Teilnehmenden den allgemeinen Teil und in den Wahlfächern mindestens fünf Semesterwochenstunden Fern unterricht belegen sowie mindestens zwei Seminare in ihrem Wahl-fach absolvieren.

(5) Zugelassen für die Abschlussprüfung wird, wer das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen hat, mindestens acht Semesterwochen-stunden im Hauptstudium belegt hat und die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Seminaren in seinem Wahlfach im Hauptstudium nachweist. Daneben müssen die Teilnehmenden als Mediatoren bzw. Mediatorinnen Erfahrungen gesammelt haben (§ 3 Abs. 3 Ziffer 3). Diese Erfahrungen müssen in mindestens zwei Fällen schriftlich do-kumentiert sein. Über die Anerkennung entscheidet der Geschäfts-

führende Prüfungsausschuss.

(6) Die Abschlussprüfung besteht aus der mündlichen Präsentation eines dokumentierten Mediationsfalles (Vortrag) und einer daran an-schließenden mündlichen Prüfung (Prüfungsgespräch). Um das Studium erfolgreich abzuschließen, muss die Abschlussprüfung insgesamt als mindestens „ausreichend“ bewertet werden.

(7) Bei der Abschlussprüfung beträgt die Dauer der mündlichen Präsen-tation eines dokumentierten Falles (Vortrag) je Teilnehmenden maximal 12 Minuten. Die mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch) besteht insbe-sondere aus Fragen zum Vortrag, zu den beiden Dokumentationen und zum Wahlfach; sie dauert mindestens 10, höchstens 15 Minuten. Die mündliche Prüfung kann als Gruppenprüfung mit maximal fünf Prüf-lingen durchgeführt werden. Das Nähere bestimmt die Prüfungskom-mission.

(8) Für das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung werden der Vortrag eines Mediationsfalles sowie die mündliche Prüfung jeweils gleich ge-wichtet.

(9) Die Prüfungsgesamtnote errechnet sich aus der Durchschnittspunkt-zahl der bestandenen Einsendearbeiten (Abs. 3) und den Punkten der mündlichen Abschlussprüfung. Die Durchschnittspunktzahl der Einsen-dearbeitenwirdmitinsgesamt20%,diePunktzahldermündlichenAb-schlussprüfungmit80%gewichtet.

§ 6 Wiederholen von Prüfungen

(1) Die Einsendeaufgaben im Grundstudium können in den nächsten Semestern zweimal wiederholt werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt der/die Studierende.

(2) Ist das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung schlechter als aus-reichend, so kann die Abschlussprüfung innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden.

§ 7 Bewertung der Leistungsnachweise und Prüfungsleistungen

(1) In allen Einsendeaufgaben sowie mündlichen Prüfungen können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach fol-gendem Notenschlüssel:

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(3) Die Notenvergabe anhand der ECTS-Bewertungsskala wird vorge-sehen.

§ 8 Prüfungskommission

(1) Die Prüfungskommission wird auf Vorschlag der Wissenschaftlichen Leiterin oder des Wissenschaftlichen Leiters auf die Dauer von zwei Jahren von der Fakultät gewählt. Die Prüfungskommission besteht aus acht Mitgliedern. Davon stellt die Fern Universität mindestens vier Mitglieder. Als weitere Mitglieder können auch externe Experten/Ex-pertinnen aus dem Bereich der Mediation gewählt werden. Der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ist der Wissenschaftliche Leiter/die Wissenschaftliche Leiterin des Weiterbildungsstudiums Mediation. Er/sie trägt den Titel eines Wissenschaftlichen Direktors/einer Wissen-schaftlichen Direktorin. Die Prüfungskommission gibt sich eine Ge-schäftsordnung.

(2) Die Prüfungskommission wählt einen Geschäftsführenden Prüfungs-ausschuss und den Geschäftsführenden Leiter/die Geschäftsführende Leiterin des Studiums sowie seinen/ihren Stellvertreter oder Stellver-treterin. Der Geschäftsführende Leiter/die Geschäftsführende Leiterin führt den Titel Geschäftsführender Direktor/Geschäftsführende Direk-torin.

(3) Die Prüfungskommission ist für die Organisation und Durchführung der Einsendearbeiten und der mündlichen Abschlussprüfungen verant-wortlich. Sie achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsord-nung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durch-führung der Prüfungen. Zur Steuerung des Weiterbildenden Studiums und zur Regelung des Prüfungsablaufs und der Auswahl der Prüfenden erlässt sie Richtlinien. Sie ist insbesondere zuständig für die Entschei-dung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Ent-scheidungen. Die Prüfungskommission gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Studienpläne. Sie kann die Erledigung ihrer Aufgaben auf die Vorsitzende/den Vorsitzenden übertragen.

(4) Die Prüfungskommission ist beschlussfähig, wenn neben dem Vor-sitz mindestens drei weitere Mitglieder anwesend sind. Sie beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.

95-100 Punkte = 1,0 (sehr gut)90-94 Punkte = 1,3 (sehr gut)

eine hervorragende Leistung

85-89 Punkte = 1,7 (gut)80-84 Punkte = 2,0 (gut)75-79 Punkte = 2,3 (gut)

eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt

70-74 Punkte = 2,7 (befriedigend)65-69 Punkte = 3,0 (befriedigend)60-64 Punkte = 3,3 (befriedigend)

eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen entspricht

55-59 Punkte = 3,7 (ausreichend)50-54 Punkte = 4,0 (ausreichend)

eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht

bis 49 Punkte = 5,0 (nicht ausreichend)

eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr entspricht

(2) Soweit Einzelbewertungen rechnerisch zu Gesamtbewertungen zusammengefasst werden, entsprechen den ermittelten Punkten fol-gende Notenbezeichnungen:

ab 95 bis 100 Punkte = 1,0 (sehr gut)ab 90 bis unter 95 Punkte = 1,3 (sehr gut)ab 85 bis unter 90 Punkte = 1,7 (gut)ab 80 bis unter 85 Punkte = 2,0 (gut)ab 75 bis unter 80 Punkte = 2,3 (gut)ab 70 bis unter 75 Punkte = 2,7 (befriedigend)ab 65 bis unter 70 Punkte = 3,0 (befriedigend)ab 60 bis unter 65 Punkte = 3,3 (befriedigend)ab 55 bis unter 60 Punkte = 3,7 (ausreichend)ab 50 bis unter 55 Punkte = 4,0 (ausreichend)

Es wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

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(5) Die Mitglieder der Prüfungskommission haben das Recht, an der Ab-nahme von Prüfungen als Gäste teilzunehmen.

(6) Die Sitzungen der Prüfungskommission sind nicht öffentlich. Ihre Mitglieder unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die oder den Vorsitzenden der PrüfungskommissionzurVerschwiegenheitzuverpflichten.

§ 9 Geschäftsführender Prüfungsausschuss

(1) Dem Geschäftsführenden Prüfungsausschuss gehören drei von der Prüfungskommission gem. § 8 Abs. 2 gewählte Mitglieder an, darunter müssen der Wissenschaftliche Direktor/die Wissenschaftliche Direktorin des Weiterbildungsstudiums und der Geschäftsführende Direktor/die Geschäftsführende Direktorin des Studiums sein. Der Geschäftsfüh-rende Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende.

(2) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss garantiert eine ordnungs-gemäße Durchführung des Studienbetriebes. Er handelt entsprechend der Richtlinien der Prüfungskommission und legt ihr jährlich einen Re-chenschaftsbericht über seine Arbeit vor.

(3) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss entscheidet über die Studienzulassungennach§ 2,dieAnrechnungvonStudienleistungennach § 10, setzt die Termine für die mündlichen Prüfungen fest und beaufsichtigt die Erstellung und Korrektur der Einsendearbeiten. Sind Studierende mit einer Entscheidung des Geschäftsführenden Prüfungs-ausschusses nicht einverstanden, können sie innerhalb eines Monats eine Entscheidung durch die Prüfungskommission verlangen.

(4) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss stellt die Prüfungsaus-schüsse für die mündliche Abschlussprüfung nach den Richtlinien der Prüfungskommission zusammen.

§ 10 Anerkennung von Studienleistungen und Wiederaufnahme des Studiums

(1) Der Geschäftsführende Prüfungsausschuss kann den Studierenden beim Nachweis gleichwertiger Leistungen auf Antrag die Teilnahme an den Einsendearbeiten sowie Teile des Präsenzstudiums erlassen. Die Teil-nehmenden erhalten hierüber eine Bescheinigung. Die Studiengebüh-ren sind gem. § 2 Abs. 2 unabhängig von etwaigen Anrechnungen in voller Höhe zu entrichten. Handelt es sich um anrechenbare Leistungen, die der oder die Teilnehmende im Rahmen eines anderen Mediations-studiums an der FernUniversität in Hagen erbracht hat, entfällt die Ge-bührenpflichtigkeitfürdieanzurechnendenTeile.

(2) Bei einer Unterbrechung des Studiums nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums kann der/die Studierende das Weiterbildende Studi-um Mediation im Hauptstudium nach einem Semester auf Antrag fort-führen. Dauert die Unterbrechung länger als ein Semester, müssen der Antrag vom Geschäftsführenden Prüfungsausschuss geprüft und die Weiterführung des Studiums bewilligt werden.

§ 11 Zertifikat

Über die erfolgreiche Teilnahme am Grundstudium wird von dem Ge-schäftsführendenPrüfungsausschusseinZertifikaterteilt.

§ 12 Zeugnis

(1) Über die erfolgreiche Teilnahme am Weiterbildungsstudium Media-tion wird nach Bestehen der Abschlussprüfung ein Zeugnis ausgestellt. Es wird vom Dekan/von der Dekanin der Rechts wissenschaftlichen Fakultät sowie von dem Wissenschaftlichen Leiter/der Wissenschaftli-chen Leiterin unterschrieben und mit dem Siegel der Rechtswissen-schaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen versehen. Auf schrift-lichenAntragkanndasWahlfachausgewiesenwerden.JederPrüflingerhält nur ein Zeugnis.

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(2) Über die nicht erfolgreiche Teilnahme wird ein mit Rechtsbehelfs-belehrung versehener Bescheid erteilt.

§ 13 Angebot weiterer Vertiefungs- und Fortbildungsseminare

Zur Vertiefung einzelner Bereiche des Weiterbildenden Studiums Me-diation sowie zur Vermittlung neuer Entwicklungen können Folgese-minare angeboten werden. Die Teilnahme an diesen Seminaren steht allen aktiven, aber auch ehemaligen Studierenden des Weiterbilden-den Studiums Mediation offen. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist kostenpflichtig.DerPreiswirdfürdiejeweiligeVeranstaltunggesondertfestgesetzt.

Der Dekander Rechtswissenschaftlichen Fakultätder FernUniversität in Hagen

Prof. Dr. Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe

Der Rektorder FernUniversität in Hagen

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer

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www.fernuni-hagen.de/mediation