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UNTERBRINGUNG VON ASYLBEWERBERN UND FLÜCHTLINGEN
Lage und politische Forderungen
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StatistikAsylbewerber & Flüchtlinge
Statistik des BAMF 1. Halbjahr 2015 179.037 (bundesweit)
davon aus Syrien : 32.472 aus dem Kosovo : 28.672 aus Albanien : 21.806
Erfolgsquoten der Anträge (Asyl + GFK Status nach § 3 Abs. 1 AsylVfG) aus Syrien 84, 4 % aus dem Kosovo 0, 03 % aus Serbien 0, 01 %
Nach Rangfolge
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Rechtslage in Nordrhein-Westfalen
Bundesweite Verteilung der Asylbewerber & Flüchtlinge Verteilung in Länder nach Königsteiner-Schlüssel
für NRW: 21,24% Verfahren in NRW
zunächst Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtung Land NRW
dann Verteilung gem. § 3 Abs. 1 FlüAG NRW auf Gemeinden 90 % nach Einwohnerzahl 10 % nach Fläche
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Exkurs: Königsteiner Schlüssel
Konigsteiner Schlüssel:
1/3 Bevölkerung
2/3 Steuereinnahmen
Bezug: Vorvorjahr
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Herausforderungen in NRW
Hohe Belastung durch kontinuierlichen Zustrom neuer Asylbewerber und Flüchtlinge
Zum Teil sehr geringe „Vorlaufzeiten“ für Unterbringung Mittlerweile kann Land NRW vielfach keine Plätze in
Erstaufnahmeeinrichtungen anbieten Gemeinden und einige Kreise betreiben mittlerweile
Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land ! Neben der eigenen Unterbringungspflicht nach § 1, 3
FlüAG NRW5
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Finanzielle Belastungen für Gemeinden & Kreise
Unterbringung ist nach §§ 1, 3 Abs. 1 FlüAG NRW in NRW Aufgabe der Gemeinden In anderen Bundesländer meist Kreise und kreisfr. Städte
Zugleich tragen Gemeinden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bei Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtung:
Sachleistungen zuzügl. 140 Euro (bei 1 Person) Bei Unterbringung außerhalb Gemeinschaftseinrichtung:
Unterkunft/Miete zuzügl. 352 Euro (bei 1 Person) Daneben Personalkosten Gemeinden & Kreise
Kreise z.B. für Gesundheitsämter, Jugendämter6
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Ersatz der Kosten der Gemeinden
Ersatz der Kosten der Gemeinden ausschließlich durch FlüAG NRW Erstattung nach §§ 4, 4a, 4b FlüAG als Pauschale Richtet sich bislang nach Ist-Zahlen zu Beginn des Vorjahres Zur Zeit ca. 220 Mio. Euro für ganz NRW Kein Berücksichtigung für geduldete Flüchtlinge nach
negativem Verfahrensabschluss Offene Flanke in Erstattungssystematik !!!
Keine Beteiligung an Kosten für Unterbringung, Asylbewerberleistungsgesetz etc. durch Bund
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Gesetzesinitiativen im Bereich der Finanzierung
Ende August Entwurf Novellierung FlüAG NRW in Verbändebeteiligung Deutlich verbesserte finanzielle Erstattung Land NRW an die
Gemeinden geplant Ab 2016 etwa 1,19 Mrd. Euro pro Jahr
Zudem zukünftig Ausrichtung an prognostizierter Zahl Asylbewerber/Flüchtlinge 01.01. Folgejahr
Aber Nichtberücksichtigung der Geduldeten soll bleiben Evtl. Bewegung auf Bundesebene bei Kostenbeteiligung
Spitzengespräch Kanzlerin & MPs im September Dauerhafte Finanzbeteiligung Bund ?!?
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Aktivitäten des LKT NRW
Mitwirkung Arbeitsgruppe zur Feststellung tatsächlicher Kosten Unterbringung
Arbeitsgruppe Nutzbarmachung elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge Hintergrund: Gemeinden tragen Krankenbehandlung für
Flüchtlinge bis 70.000 Euro pro Person selbst Verbändebeteiligung Gesetzentwurf unbegleiteter
ausländischer Minderjähriger Beteiligung bei versch. Fachthemen (z.B. Beschulung von
Flüchtlingen) Beteiligung Arbeitsgruppen zum Thema Rückführung
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Politische Forderungen des LKT NRW
Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende des Asylverfahren Mindestens jedoch 3 Monate
Umfänglicher Ersatz der Kosten für gemeindliche Unterbringung In anderen Ländern z.T. 10.000 – 12.000 Euro pro
Flüchtling Starke Integrationsbestrebungen für anerkannten
Asylbewerber/Flüchtlinge Notwendige Aufenthaltsbeendigungen konsequent
durchsetzen10