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UNTERBRINGUNG VON ASYLBEWERBERN UND FLÜCHTLINGEN

Lage und politische Forderungen

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StatistikAsylbewerber & Flüchtlinge

Statistik des BAMF 1. Halbjahr 2015 179.037 (bundesweit)

davon aus Syrien : 32.472 aus dem Kosovo : 28.672 aus Albanien : 21.806

Erfolgsquoten der Anträge (Asyl + GFK Status nach § 3 Abs. 1 AsylVfG) aus Syrien 84, 4 % aus dem Kosovo 0, 03 % aus Serbien 0, 01 %

Nach Rangfolge

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Rechtslage in Nordrhein-Westfalen

Bundesweite Verteilung der Asylbewerber & Flüchtlinge Verteilung in Länder nach Königsteiner-Schlüssel

für NRW: 21,24% Verfahren in NRW

zunächst Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtung Land NRW

dann Verteilung gem. § 3 Abs. 1 FlüAG NRW auf Gemeinden 90 % nach Einwohnerzahl 10 % nach Fläche

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Exkurs: Königsteiner Schlüssel

Konigsteiner Schlüssel:

1/3 Bevölkerung

2/3 Steuereinnahmen

Bezug: Vorvorjahr

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Herausforderungen in NRW

Hohe Belastung durch kontinuierlichen Zustrom neuer Asylbewerber und Flüchtlinge

Zum Teil sehr geringe „Vorlaufzeiten“ für Unterbringung Mittlerweile kann Land NRW vielfach keine Plätze in

Erstaufnahmeeinrichtungen anbieten Gemeinden und einige Kreise betreiben mittlerweile

Erstaufnahmeeinrichtungen für das Land ! Neben der eigenen Unterbringungspflicht nach § 1, 3

FlüAG NRW5

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Finanzielle Belastungen für Gemeinden & Kreise

Unterbringung ist nach §§ 1, 3 Abs. 1 FlüAG NRW in NRW Aufgabe der Gemeinden In anderen Bundesländer meist Kreise und kreisfr. Städte

Zugleich tragen Gemeinden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Bei Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtung:

Sachleistungen zuzügl. 140 Euro (bei 1 Person) Bei Unterbringung außerhalb Gemeinschaftseinrichtung:

Unterkunft/Miete zuzügl. 352 Euro (bei 1 Person) Daneben Personalkosten Gemeinden & Kreise

Kreise z.B. für Gesundheitsämter, Jugendämter6

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Ersatz der Kosten der Gemeinden

Ersatz der Kosten der Gemeinden ausschließlich durch FlüAG NRW Erstattung nach §§ 4, 4a, 4b FlüAG als Pauschale Richtet sich bislang nach Ist-Zahlen zu Beginn des Vorjahres Zur Zeit ca. 220 Mio. Euro für ganz NRW Kein Berücksichtigung für geduldete Flüchtlinge nach

negativem Verfahrensabschluss Offene Flanke in Erstattungssystematik !!!

Keine Beteiligung an Kosten für Unterbringung, Asylbewerberleistungsgesetz etc. durch Bund

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Gesetzesinitiativen im Bereich der Finanzierung

Ende August Entwurf Novellierung FlüAG NRW in Verbändebeteiligung Deutlich verbesserte finanzielle Erstattung Land NRW an die

Gemeinden geplant Ab 2016 etwa 1,19 Mrd. Euro pro Jahr

Zudem zukünftig Ausrichtung an prognostizierter Zahl Asylbewerber/Flüchtlinge 01.01. Folgejahr

Aber Nichtberücksichtigung der Geduldeten soll bleiben Evtl. Bewegung auf Bundesebene bei Kostenbeteiligung

Spitzengespräch Kanzlerin & MPs im September Dauerhafte Finanzbeteiligung Bund ?!?

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Aktivitäten des LKT NRW

Mitwirkung Arbeitsgruppe zur Feststellung tatsächlicher Kosten Unterbringung

Arbeitsgruppe Nutzbarmachung elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge Hintergrund: Gemeinden tragen Krankenbehandlung für

Flüchtlinge bis 70.000 Euro pro Person selbst Verbändebeteiligung Gesetzentwurf unbegleiteter

ausländischer Minderjähriger Beteiligung bei versch. Fachthemen (z.B. Beschulung von

Flüchtlingen) Beteiligung Arbeitsgruppen zum Thema Rückführung

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Politische Forderungen des LKT NRW

Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bis Ende des Asylverfahren Mindestens jedoch 3 Monate

Umfänglicher Ersatz der Kosten für gemeindliche Unterbringung In anderen Ländern z.T. 10.000 – 12.000 Euro pro

Flüchtling Starke Integrationsbestrebungen für anerkannten

Asylbewerber/Flüchtlinge Notwendige Aufenthaltsbeendigungen konsequent

durchsetzen10